#Lützerath: Ergänzung der Strafanzeige – #Klimaschutz #RWE

Da ich neue Informationen bekommen habe (siehe hier), habe ich meine Strafanzeige noch ergänzt und heute folgendes an verschiedene Stellen geschickt.

Guten Tag,

vom Kreise Heinsberg bekam ich einen Hinweis (siehe unten), dass der Artenschutz geregelt wäre. Deshalb ergänze ich meine Strafanzeige noch, durch die nachfolgenden Ausführungen, welche auch Diskussionen und Input bei Twitter entstammen.

Grundsätzlich mag es zutreffen, dass der Artenschutz theoretisch eingehalten werden könnte, allerdings erweckt der eilige Abriss von Lützerath nicht den Eindruck, dass hier mit der notwendigen Umsicht abgerissen wird. Die Zeit von der Räumung bis zum Abriss kann nach meiner Auffassung gar nicht für eine gründliche Untersuchung ausgereicht haben. Und auch die schnellen Fällungen haben sicherlich nicht gereicht, alle Spalten usw. zu kontrollieren. Wenn doch wird man das ja sicherlich mit Datum und Uhrzeit genau protokolliert haben um Belegen zu können, dass sorgfältig gearbeitet wurde. Natürlich mit fotografischer Dokumentation, dass Spalten usw. ohne Fledermäuse waren.

Es gab auch in den Medien keine Berichterstattung zu dem Thema. Wenn dort eine größere Gruppe von Artenschutzgutachtern unterwegs gewesen wäre, dann wäre das sicherlich aufgefallen und irgendjemand hätte das bestimmt aufgegriffen. Das Verletzungs- und Tötungsverbot nach BNatSchG wurde demnach höchstwahrscheinlich verletzt, weil nicht mit der notwendigen Umsicht vorgegangen wird.

Um hier jemanden bei Twitter zu zitieren:
„Alte Gebäude, Scheunen, Mauern haben meist viele offene Mauer-Fugen, Balkenrisse, Zapfenlöcher, abstehende Putzschalen usw – da braucht man schon einige Zeit, Leitern, Handscheinwerfer, Videoskope.“

Das heißt selbst eine Mauer kann Fledermäuse beherbergt haben. Wenn nicht kontrolliert wurde, hat man vorsätzlich gegen den Artenschutz verstoßen, ebenso wenn die Kontrolle nicht den erforderlichen Umfang hatte.

Eventuelle Ausnahmen greifen nur dann, wenn man vorher die notwendige Sorgfalt hat walten lassen. Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmen. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, wurde gegen das BNatSchG verstoßen, selbst wenn man keine Leichen findet. Was auch illusorisch wäre bei derartigen Schuttbergen und der geringen Größe von Fledermäusen.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Eine Antwort zu #Lützerath: Ergänzung der Strafanzeige – #Klimaschutz #RWE

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