#Kindervergewaltigung nicht #Kindermissbrauch

Worte sind Waffen. Zum Beispiel können sie einen Umstand verharmlosen oder aber auch diesen übertreiben.

Verharmlosung hat man häufig im Umweltbereich. So wird etwa von Pflanzenschutzmitteln gesprochen, obwohl es Gifte sind, die Pflanzen oder Tiere töten. Bei Wölfen wird von Entnahme gesprochen, statt dem korrekten Wort Tötung oder Abknallen. Auch die Klimaerwärmung wird regelmäßig als Klimawandel verharmlost. Klingt doch gleich alles nicht mehr so schlimm. Eine häufig Übetreibung in den Medien ist die Detonation, bei Gasexplosionen, da Gase physikalisch nicht detonieren können. Aber das hat selbst der Duden falsch.

Auch bei der Vergewaltigung von Kindern wird dies als Kindesmissbrauch verharmlost. Missbrauch wird wird in vielen Zusammenhängen verwendet, während Vergewaltigung eindeutig eine unerlaubte sexuelle Handlung. So gibt es Medikamentenmissbrauch oder den Missbrauch vom Schraubendreher als Hammer.

Im Strafgesetzbuch ist in § 176 der Kindesmissbrauch und in § 177 die „Erwachsenenvergewaltigung“, warum man dies nicht zusammenfasst, erschließt sich mir nicht. Dann bräuchte es nur noch eine Angabe, dass die Mindeststrafe bis Alter X 2 Jahre ist oder so. Daneben gibt es noch § 176a und b und § 178

Seelische Körperverletzung fehlt allerdings, denn dies trifft auf alle Opfer die sexuell oder anders misshandelt wurden.

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Holzmüllverbrennungsanlage Solvay von Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt – #Klimaschutz

In der vergangenen Woche bekam ich den Genehmigungsbescheid für die Holzmüllverbrennungsanlage von Solvay.

Scheinbar sieht man nicht das Problem mit einer weiteren klimaschädlichen Müllverbrennungsanlage

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag #Hass #Hetze

Nur Schwächlinge hetzen gegen andere Menschen.

(Stefanie, 11.06.2020)

Hinweis:
respect! – Die Meldestelle für Hetze im Netz

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#Duisburg: Tiger & Turtle-Verschandelung durch #Duisport

Zur Verschandelung des Kunstwerks Tiger & Turtle soll auf der Sondersitzung der BV Süd am 02.07.2020 ein GO § 24 Antrag quasi abgelehnt werden.

Angeblich wäre die Abweisung nicht möglich, weil man den Bau bereits 2008 beschlossen hätte.

Natürlich gibt es immer Möglichkeiten etwas zu verändern, auch Bebauungspläne sind nicht in Stein gemeißelt. Zumal hier auch der Kunstrecht beachtetet werden muss. Das Kunstwerk war vorher da.

Aktuell versucht ein teilweise zu Duisport gehörendes Unternehmen auf der Kohleinsel noch mehr Logistik einzurichten. Hier kann man bis zum 14.08. Duisport darauf hinweisen, dass die Bevölkerung in Duisburg das Sagen hat und nicht „OB“ Staake. Zur Einwendung als Anregung geht es hier.

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#Duisburg: Markt blockiert Radweg in #Rheinhausen – #Verkehrswende #fahrradfeindlich

Schon seit längerem beschäftige ich mit dem Grund, warum der Markt in Rheinhausen Hochemmerich sich auch auf den dortigen Radweg ausbreitet. Denn gerade an Markttagen ist dort viel Autoverkehr. Der Marktplatz war auch länger nicht mehr so voll, dass es ein Grund gäbe den Radweg zu blockieren.

Duisburg Kontor GmbH erklärte mir zu meiner Frage lapidar:
„Die Grenze der Marktfläche erstreckt sich bis zur Straßenkante an der Duisburger Straße, also noch über den Radweg hinaus und ist damit fester Bestandteil der Standplätze in Hochemmerich.“

Also wird der Radweg quasi aus Tradition blockiert. Für mich keine überzeugende Begründung. Verstehe würde ich ja noch, wenn der Marktplatz so voll wäre, dass es nicht anders geht.

Nachgefragt habe ich noch einmal, was denn genau Rechtsgrundlage für eine derartige Genehmigung ist. Bei Sonderveranstaltungen, wie zum Beispiel Kirmes, ist das ja möglich, also muss es auch eine Vorschrift geben, welche das regelt. Eine GmbH kann das ganz sicher nicht so einfach für sich regeln.

Als ich das letzte Mal den Markt besuchte, war der Radweg fast vollständig frei. Vorher sah das immer so aus:

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Bundestagsabgeordnete bekommen weiterhin Senatorkarten von der #Lufthansa – #Fluglärm #Amthorgate

Nachdem ich einen alten Spiegelartikel bzgl. spezieller Vielfliegerrabatte für Abgeordnete sah, habe ich natürlich weiter nachgeforscht und beim Bundestag nachgefragt, wie das heute aussieht.

Nachfolgende Antwort bekam ich:

in Ihrer o. g. Anfrage interessieren Sie sich für die aktuelle Handhabung des Kundenbindungsprogramms der Lufthansa im Hinblick auf die Flüge von Bundestagsabgeordneten unter Hinweis auf einen Artikel des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL vom 29. Juli 2002.

Seit der im Sommer 2002 auch von anderen Medien erfolgten Berichterstattung sind die Mitglieder des Deutschen Bundestages verpflichtet, dienstlich erworbene Prämienmeilen aus entsprechenden Programmen der Fluggesellschaften ausschließlich wieder für Dienst- und Mandatsreisen einzusetzen. Dafür stellt die Lufthansa Abgeordneten auf Antrag sogenannte Senatorkarten zur Verfügung; für die Buchung privater Flüge können Abgeordnete eine Miles & More-Karte beantragen. Die Teilnahme an den Kundenbindungsprogrammen der Fluggesellschaften kann zur Reduzierung der Flugkosten des Deutschen Bundestages beitragen, wenn die erworbenen Prämienmeilen bei Flugbuchungen auch eingesetzt werden können.

Die spannende Frage wäre nun natürlich, ob sich alle Abgeordneten auch daran halten. Und ich weiß nicht warum, aber irgendwie kommt mir der Begriff #Amthorgate in den Sinn.

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#Lärm: Laubbläser vor 9 Uhr verboten

Lärm ist immer wieder ein beliebtes Thema. Besonders schlimm sind die Menschen die meinen, dass man am frühen Morgen das Laub mit viel Getöse entfernen müsste. Mit Laubbläsern.

Was allerdings die wenigsten wissen und beachtet ist, dass es starke Einschränkungen in den zulässigen Zeit für die Nutzung von Laubbläsern in Wohngebieten nach der 32. BImSchV stark eingeschränkt ist.

Der Betrieb ist an Werktagen verboten von 17-9 und von 13-15 Uhr.

Am Sonntag und an Feiertagen ist die Nutzung sogar ganztägig verboten.

Als Wohngebiete zählen nicht nur solche die eindeutig also solche eingestuft sind, sondern auch sogenannte faktische Wohngebiete. Also Gebiete die den Charakter von Wohngebieten haben. Die Städte tun sich schwer diesen Charakter zu erkennen.

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Fatale Entscheidung zu #Flughafen #Weeze – #Fluglärm

Ich schrieb gerade dem Kreistag Kleve und dem Gemeinderat Weeze bzgl. deren Entscheidung weitere 6 Millionen Euro Steuergeld im Flughafen Weeze zu versenkt.

Guten Tag,

wie ich der NRZ von heute entnahm, haben der Gemeinderat Weeze und der Kreistag Kleve die fatale Entscheidung getroffen, dem Flughafen Weeze noch mehr Geld zu geben.

Allerdings konnte ich nicht erkennen, dass zugleich ein deutlicher Widerspruch gegen die Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf beschlossen wurde.

Wenn die Kapazitätserweiterung von Verkehrsminister Wüst (CDU) abgesegnet würde, geht Weeze definitiv pleite, weil dann alle Kapazitäten nach Düsseldorf abwandert.

Selbst ohne Erweiterung wurde schon Kapazität abgezogen und auch die Veränderungen in der Luftverkehrsbranche haben einen Einfluss auf diesen Konzentrationsprozess.

Dass diese Aspekte nicht betrachtet wurden, halte ich für eine fahrlässige Verschwendung von Steuergeldern.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Kohle-Verträge erschweren #Klimaschutz in der Zukunft erheblich – #Braunkohle #RWE #allegegenRWE #Garzweiler #Endcoal #hambibleibt

Pressemitteilung der Klima-Allianz Deutschland

VERTRÄGE ERSCHWEREN KLIMASCHUTZ IN DER ZUKUNFT ERHEBLICH

Das Kabinett beschließt heute die öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Braunkohlebetreibern über den Kohleausstieg. Dazu erklärt Stefanie Langkamp, Leiterin Kohle- und Energiepolitik der Klima-Allianz Deutschland:

„Wir lehnen die öffentlich-rechtlichen Verträge in dieser Form ab. Sie beschränken Eingriffe künftiger Regierungen in den Stilllegungspfad und erschweren damit Klimaschutz in der Zukunft erheblich. Eine Anpassung an höhere nationale, europäische oder internationale Klimaziele muss möglich bleiben.

Noch dazu bringen die vorliegenden Verträge zu wenig Klimaschutz für zu viel Geld. Die Hälfte der besonders klimaschädlichen Braunkohlekapazitäten soll erst nach 2034 abgeschaltet werden. Das ist deutlich zu spät. Zwar ist ein Vorziehen des Kohleausstiegs auf 2035 möglich. Gemessen an der Klimakrise und dem Pariser Klimaabkommen reicht dies aber nicht aus.

Die Bestandsgarantie für Garzweiler ist falsch und muss gestrichen werden. RWE erhält sonst einen Freifahrtschein zur Zerstörung von weiteren fünf Dörfern, obwohl der Tagebau in dieser Größe nicht mehr benötigt wird. Die überschüssige Braunkohle würde hunderte Millionen Tonnen Treibhausgase ausstoßen, weil RWE die Kohle für Veredelung und Brikettierung nutzen will.

Die öffentlich-rechtlichen Verträge bergen ein hohes finanzielles Risiko, sind juristisch umstritten und die kurze Zeit für die Parlamentsbefassung mehr als fragwürdig. Hinzu kommt: Die Realität überholt immer mehr den vereinbarten Kohleausstieg. Derzeit produzieren Erneuerbare und Gaskraftwerke erheblich günstiger. Etliche Kohlekraftwerke arbeiten schon lange nicht mehr wirtschaftlich und sollten besser früher abgeschaltet werden.”

Hintergrund Bestandsgarantie Garzweiler:
RWE wird in den öffentlich-rechtlichen Verträgen bzw. im Kohlegesetz eine Bestandsgarantie für den Tagebau Garzweiler zugesprochen, obwohl der Tagebau entschieden verkleinert werden müsste. Legt man dem am 16. Januar 2020 in der Bund-Länder-Einigung beschlossenen Abschaltplan die üblichen Braunkohleverbräuche zugrunde, ergibt sich ein Restbedarf für alle drei Tagebaue im Rheinischen Revier zwischen 580 und 685 Millionen Tonnen bis 2038. Hält man am Tagebau Garzweiler im Rahmen des Garzweiler II-Beschlusses fest, erhält RWE jedoch 39 bis 64 Prozent mehr Braunkohle (Drucksache 17/8880 des Landtages Nordrhein-Westfalen, siehe).

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#Duisburg: Fahrradfeindliche Ampeln – #Verkehrswende #Klimaschutz #Fahrradfeindlich #Pannenflicken

Radfahren könnte so schön sein, wenn nicht alles getan würde dies zu vermiesen. Gerade in Duisburg hat man aber beständig Hindernisse und Hürden für ungestörten Radverkehr. Über eine Ampel habe ich hier berichtet, wo unverständlicherweise der Radweg mit Hindernissen versehen wurde.

Gründe finden sich immer, aber im Endeffekt ist es egal, weil Radverkehr benachteiligt wird.

Viele Ampeln über breite Straßen sind Doppelübergänge mit einer Insel in der Mitte. Meist wird der Radweg mit dem Fußweg übergeführt und es gibt nur eine Ampel. Diese Ampel ist natürlich nicht für den Radverkehr eingestellt, sondern für den Fußverkehr. Das resultiert in Ausbremsen und unnötigen Wartezeiten für den Radverkehr.

Während Autoverkehr eine Ampel mit Bevorzugung fürs Abbiegen hat, kann es vorkommen, dass man mit dem Rad an drei oder sogar vier Ampeln einer Kreuzung warten muss. Je nachdem, wie idiotisch die Ampel geschaltet wurde.

Aber selbst das ist noch zu toppen. Die Route zum Hauptbahnhof von Rheinhausen ist schon abenteuerlich. Etwa das Stück auf der Mercatorstraße ab Düsseldorfer Straße. Dort gibt es eine kleine Kreuzung mit Insel auf der Seite der Auf-/Abfahrt A59 und gegenüber an der Kölner Straß nur eine Einzelampel.

In Richtung Hauptbahnhof erlebt man folgendes. Während der Autoverkehr noch mind. zwei Minuten weiter läuft, steht die Ampel für Rad- und Fußverkehr auf rot. Völlig ohne ersichtlichen Grund. Dies Benachteiligung animiert natürlich dann dazu statt auf dem Radweg ausgebremst zu werden die Straße zu nutzen. In der Gegenrichtung springt die Fahrradampel auch zeitgleich mit der separaten Fußverkehrsampel um. Auch hierfür gibt es keinen plausiblen Grund.

Da ist es kein Wunder, dass die Stadt Negativpreise (Pannenflicken) einheimst, wenn vieles so fahrradfeindlich gestaltet wird. Der Verkehr wird bei allen Planungen vom Auto her gedacht, alles andere wird nur mitberücksichtigt.

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Change.org ist klimaschädlich – #Klimaschutz #Fluglärm #Flughafen #Düsseldorf

Benedict Kammerinke aus Kaarst hat eine Petition erstellt mit der für die Erweiterung des Flughafen Düsseldorf kämpft. Ich spekuliere jetzt natürlich nicht über geistige Probleme, sondern beschäftigte mich nur mit der Petition, die ich hier nicht verlinke.

Gelogen ist m.M.:

Disclaimer: Diese Petition ist in keiner Weise mit dem Flughafen verbunden, sondern lediglich von mir als Privatperson ins Leben gerufen worden.

Schließlich ist Benedict Kammerinke Pilot. Also zumindest in dieser Hinsicht ist es mit dem Flughafen verbunden.

Dann wird in der Petition noch etwas von Arbeitsplätzen gefaselt aber völlig außer acht gelassen wie viele Arbeitsplätze so ein Flughafen ins Ausland verlagert. Und im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen von Lebensqualität zu sprechen ist absurd. Leben ist mehr als Arbeit. Das ist auch die Ruhe nach der Arbeit. Und selbst während der Arbeit stört der Flugverkehr die Konzentration (vgl. ASR A3.7).

Dann wird behauptet, dass „Düsseldorf […] für mehr als 25,5 Millionen Menschen jährlich das Tor zu Welt“ wäre. Das stimmt natürlich nicht. In 2019 waren es nach ADV 25 507 566 Passagiere. In den Vorjahren weniger. Aus einmalig jährlich zu machen finde ich unlauter. Entweder hat Benedict Kammerinke keine Ahnung oder er hat bewusst einen falschen Eindruck erweckt.

Wenn der Flughafen weiter wettbewerbsfähig bleiben soll, sollte er keine Dumpingpreise nehmen, aber dann würde der Flughafen natürlich auch keine Erweiterung brauchen, weil realistische Preise automatisch zu weniger Flugbewegungen führen. Derzeit wird auf Kosten von Gesundheit und Umwelt subventioniert.

„Gerade in Zeiten wie von COVID-19 bietet uns eine funktionierende Infrastruktur, wie unser DUS sie bietet, wertvolle Vorteile.“
Aha, dass wir noch mehr Infizierte importieren können? Dass der Flugverkehr Superspreader ist?

Dann wird von der Metropolregion Düsseldorf gesprochen. Äh was bitte? Metropolregion Rhein-Ruhr gibt es. Düsseldorf ist ein Dorf gegen das Ruhrgebiet. Und dann weiteres Wirtschaftsgeschwaffel, der keinen Sinn macht, wenn man sich die Zahlen des Flughafens mal genau betrachtet. Und ich habe das für meine Einwendung gemacht. Mir kommt der Text so vor, als wäre der irgendwo abgeschrieben.

Auch in Hinblick auf den Klimaschutz enthält die Petition Unwahrheiten. Es wird behauptet, dass „die Luftfahrt […] anteilhaft zwar gering am jährlichen Ausstoß an Treibhausgasen beteiligt“ wäre. Bekanntlich ist der Flugverkehr in der Gesamtbetrachtung der Klimawirkung sogar erheblich beteiligt. Man darf halt bloß nicht nur das Kohlendioxid betrachten. Genauer erläutert wird dies hier und in meiner Einwendung. Das schließt automatisch auch „nachhaltige“ Treibstoff vollständig aus. So etwas gibt es nicht.

Auch der Bullshit mit Verspätungsreduzierung klingt wie vom Flughafen übernommen. Dabei ist die Wahrheit, dass mehr Flexibilität zu noch unrealistischeren Umlaufplanungen führen wird und damit noch mehr Starts und Landungen in die Nacht schwappen. Also mehr schlafraubender Lärm.

Und dann wird noch von Kompromissen geschrieben. Äh, vermutlich ist Benedict Kammerinke der Angerlandvergleich nicht bekannt. Da gibt es keine Kompromisse, sondern einen Deckel. Und die Bevölkerung kann wohl kaum beantragen den Flughafen zu verkleinern.

Interessant auch, dass die Petition auf einer rechten Seite gehypt wurde.

Damit ist Change.Org für mich gestorben. Werde da weder neue Petitionen einstellen, noch welche unterschreiben. Selbst auf den Hinweis, dass der Text Unwahrheiten enthält wurde die Petition nicht zumindest angepasst oder aus dem Netz genommen.

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#Letsact taugt nichts für #Umweltschutz oder #Klimaschutz – #Fluglärm #BiSaubereLuft

Für die BI Saubere Luft habe ich vor einigen Wochen einen Account bei der App-Aktionsseite Letsact erstellt. Als erste Aktion erstellte ich die Teilnahme bei Einwendungen gegen die klimaschädliche Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorf. Mal abgesehen davon dass es nur Tagesaktionen gibt wurde mir folgendes mitgeteilt:

…
wir finden es wirklich toll das ihr euch mit eurem Verein für saubere Luft einsetzt!
Nur passt das Projekt, das ihr formuliert online gestellt habt lieder nicht zu dem aktiv Engagement (kein politisches), welches wir bei letsact vermitteln wollen.

Wenn ihr in der Zukunft nochmal andere Projekte habt, könnt ihr sie gerne nochmal online stellen.
…

Jegliches Engagement hat immer eine politische Dimension und gerade Umweltschutz. Wobei eine Einwendung nichts politisches ist, sondern die Teilnahme an einem Genehmigungsverfahren.

Der Schluss für mich daraus, dass Letsact nichts für Umweltschutz oder Klimaschutz taugt.

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Sitzung Zweckverband LandFolge Garzweiler – #hambibleibt #AllegegenRWE #RWE

Internetseite

Sitzungstermin: Donnerstag, 25.06.2020, 17 Uhr

Einlass: 16:30 Uhr

Ort: 41066 Mönchengladbach, Gathersweg 55, Kranendonkhalle

Der Punkt Leitentscheidung könnte interessant sein.

Öffentlicher Teil
01 Formalien
02 Niederschrift
03 Jahresabschluss 2019
04 Stellenplan 2020
05 Planungsstudie „Dokumentationszentrum Tagebau Garzweiler“
06 Bericht zur Leitentscheidung Tagebau Garzweiler (38/I/2020)
07 Informationen des Verbandsvorstehers
08 Anfragen und Mitteilungen

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Lieferung der Werbesendung Gelbe Seite verboten (AG Duisburg 52 C 3064/18)- #Werbung

In Rheinhausen wird scheinbar jährlich das Branchenbuch Gelbe Seiten vor einige Haustüren geschmissen. Natürlich holt sich das niemand mehr ab. Wozu auch.

Aber natürlich hat sicherlich jemand eine bestimmte Verteilung vertraglich zugesichert. Deshalb verteilt man die nicht abgeholten Exemplare. Meist zusammen mit dem Telefonbuch. Teilweise sogar eingeschweißt.

Da diese Werbung nicht in die Briefkästen passt, wird diese vor die Haustür geschmissen. Da ich das nicht mehr haben möchte und mir die Firma das trotzdem immer wieder zugestellt hat, habe ich nach mehreren gütlichen Versuchen schließlich auf Unterlassung geklagt. Auch um etwas für die Umwelt zu tun, denn desto weniger Papier für ein Wegwerfprodukt verschwendet wird, desto besser.

Mit Urteil AG Duisburg 52 C 3064/18 wurde nun einer Unterlassungsklage stattgegeben. Leider wurde die Frage, ob es sich um Werbung handelt nicht eindeutig behandelt. Denn dann würde bereits das Schild „Keine Werbung“ ausreichen. Wobei die Bezeichnung Werbepost ein starkes Indiz dafür ist, dass es sich um Werbung handelt.

Nach meinem Kenntnisstand ist das Urteil inzwischen rechtskräftig.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Wer etwas will, findet Wege,
wer etwas nicht will, findet Gründe.

(Götz Werner)

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#Duisburg: Einwendung Planfeststellung Neubau eines Gateway-Terminals in Ruhrort – #Logport #Duisport #Rheinhausen #BISaubereLuft

Bekanntlich will Duisport bzw. eine Tochtergesellschaft die Kohleinsel in einen trimodalen Terminal umwandeln. Diese Pläne liegen zur Zeit offen und bis zum 14.08.2020 kann man seine Meinung zum dem Vorhaben äußern. Zu Details und Anschriften findet sich alles in Amtsblatt 24.

Falls jemand Duisport/Logport nervt ist jetzt die Gelegenheit diese ganzen Punkte anzumerken. Denn das Projekt wird sich auch auf Rheinhausen auswirken. Wie stark wird gar nicht erst angesprochen. Aber ohnehin sind die Unterlagen überaus dürftig. Außerdem können hier auch alle Forderungen, welche für Logport derzeit keine Chance haben, angebracht werden, sodass man später auch bessere Argumente hat, dass es auch in Rheinhausen umgesetzt werden muss. Und nicht nur in Rheinhausen, in ganz Duisburg gibt es Logistikgebiete, welche die Bevölkerung unverhältnismäßig stark belasten. Die Hafen AG schert sich einen Dreck darum, wenn allerdings bei jedem Projekt Einwendungen eingehen erhöht das den Druck nach Lösungen zu suchen, sowohl auf Hafen AG, als auch auf die Politik.

Nachfolgend mal meine Überlegungen für die noch nicht finale Einwendung und hier eine Unterschriftenliste. Die Argumente können gerne übernommen werden.

Verfahrensfehler

Bei den Unterlagen wird geschrieben:
„Diese zusätzliche Anbindung der Kohleinsel an das Duisburger Verkehrsnetz wird von der Duisburger Hafen AG auf Grundlage gesonderter behördlicher Zulassungen errichtet und unterhalten. Sie ist nicht Gegenstand des eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens und wird hier und an anderer Stelle in den Antragsunterlagen nur zur Information der Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit nachrichtlich mit dargestellt.“
Dies ist nicht zulässig, da das Gesamtvorhaben zu betrachten ist mit allen Auswirkungen. Da die Brücke nicht genehmigt ist, besteht zudem die Möglichkeit einer Ablehnung. Folglich kann die vorliegende Planung gar nicht von der anderen Planung getrennt behandelt werden. Das wäre geradezu absurd.
Die Gesamtauswirkung ist in Summe zu betrachten und nicht derartig zu Stückeln, dass die Auswirkungen gering erscheinen (Salamitaktik).

Es wird dazu aufgefordert ein Az. anzugeben bei Versand an die Bezirksregierung Düsseldorf, allerdings steht im Amtsblatt keines. Dies führt zu unnötiger Verwirrung und könnte Betroffene von der Beteiligung abhalten.

Duisburg hat nicht nur ein Logistikgebiet, sondern zahlreiche über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Den Unterlagen fehlt hier eine Wechselwirkungsanalyse zwischen den einzelnen Logistikgebieten und wie sich dies im Stadtgebiet auswirken wird. Dass die LKW wirklich auf die Autobahn fahren, ist illusorisch, wenn diese „nur“ in einen anderen Stadtteil müssen. Etwa von der Kohleinsel zum Logport I in Rheinhausen. Die Route wird ganz sicher nicht über eine Autobahn führen, weil dort Maut fällig wird.
Auch eine Mautersparnisanalyse fehlt, denn wenn Geld eingespart werden kann, donnern LKW auch durch Wohngebiete. Ja übernachten da sogar, weil die Stadt immer mehr Bereiche als Mischgebiete in Bebauungspläne einträgt und dadurch zu erlaubten LKW-Parkplätzen macht.

Betroffenheit

LKW-Verkehr, aber auch Zugverkehr und Schifffahrt führen zu einer Betroffenheit in ganz Duisburg. Ausgestoßene Schadstoffe verteilen sich weiträumig. LKW-Verkehr gefährdet Menschenleben, insbesondere Radfahrende, weil Schutzeinrichtungen nach Stand der Technik fehlen.
Die Auswirkungen auf den Bahnverkehr werden mich ebenfalls treffen, allerdings wir zu den Zügen gar nichts gesagt und wie sich das auf das auf Kante gestrickte Bahnnetz in NRW auswirkt.
Und Klimaerwärmung betrifft ohnehin alle!

Autohof

Eine Anzahl von 10 PKW-Parkplätzen ist unzureichend. Es braucht einen verpflichtenden Autohof auf dem Firmengelände, da ansonsten weitere Fälle von parken in Wohngebieten und von Campieren hinzukommen. Die Erfahrung zeigt, dass es ohne Autohof, der auch für wartende Billigfahrende, z.B. aus Osteuropa, geöffnet ist zu Störproblematiken kommt. Dieser muss ausreichend dimensioniert sein. Es darf nicht sein, dass die Allgemeinheit dafür bezahlt, sondern die Firmen muss für alle durch die Firma erzeugten Auswirkungen aufkommen. Ferner sind die Rasthöfe an den Autobahnen voll. Somit würden weitere LKW-Verkehre in Duisburg eine Verkehrsgefährdung auf den Autobahnen erzeugen. Schon heute parken LKW in Ab- und Auffahrten von Rastplätzen und vergleichbaren Stellen, weil sie die Pausenzeiten einhalten müssen. Ist dies nicht möglich steigt die Unfallgefahr. Auch 800 LKW mehr führen zu mehr Auslastung auf derartigen Plätzen, was wiederum zu mehr Verstößen gegen Pausenzeiten und zu mehr Problemen mit Unfallgefahren in diesen Bereichen führt. Da die Kapazitäten ausgelastet sind kann folglich ohne betriebsbereiten Autohof, der die notwendigen Platzmenge für hinzukommende LKW zur Verfügung stellt, keine Genehmigung erfolgen.

Die Sozialgebäude erwecken den Eindruck nur für Beschäftigte vor Ort zu sein. Dies geht natürlich nicht. Auch gibt es keinen Platz für eine größere Anzahl an LKW-Plätzen zur Einhaltung der Pausenzeiten. Eine weitere Firma bereichert sich hier auf Kosten der Allgemeinheit, die wohl mal wieder für Parkplätze blechen soll, obwohl dies die Aufgabe der Firmen ist.

Frischluftschneisen

Es wird nicht klar ob und im welchen Umfang Frischluftschneisen beeinträchtigt werden. Es wird zwar behauptet, dass es zu keinen Mikroklimatischen Auswirkungen käme, allerdings bedeuten hohe Gebäude / Containertürme üblicherweise eine Unterbrechung von Frischluftschneisen.

Das die Hafenflächen die Temperatur absenken sollen, deutet darauf hin, dass dies auch für die Temperierung des Umfeldes relevant ist. Durch Nutzung der Fläche kann es Änderungen geben, die allerdings nicht betrachtet wurden. Auch die Überbrückung und Verringerung der Wasserfläche haben einen Einfluss.

Gewässerschutz

Die Entnahme von Grundwasser ist aus Klimaschutzgründen zu untersagen. Die Entnahme von Grundwasser führt zu Gebäudeschäden durch Bodensenkung, welche sich im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung und vermehrten Dürren zusätzlich verschärfen wird. Ferner existiert keine Übersicht, welche Firmen wie viel Wasser entnehmen und wo das Wasser verbleibt, so dass bereits heute das Grundwasser erheblich beeinträchtigt wird und weitere Beeinträchtigungen nicht zulässig sind. Ein Regenwassertank reicht völlig.
Ferner werden Grundwasserreserven angebohrt, welche der Trinkwasserversorgung nicht mehr zur Verfügung stehen. Derzeit erhält die Stadt Duisburg Wasser zwar von außerhalb, dies ist aber nicht dauerhaft gesichert, somit gefährdet das Vorhabe die potentielle Trinkwasserversorgung der Bevölkerung.

Auch ist nicht nachvollziehbar warum einerseits Regenwasser ins Hafenbecken geleitet werden soll, was Überschwemmungen wegen des schnellen Abflusses verstärkt und zeitgleich eine Pumpe benötigt wird um Löschwasser aufzufüllen. Dies ist auch mit Regenwasser möglich. Durch eine zusätzliche Zisterne kann zudem sogar zumindest die Toilettenspülung betrieben werden, ohne dass dafür Trinkwasser verschwendet wird.

Eine Hinterfüllung der Spundwände mit schadstoffhaltigen Materialien führt zu einer Gefährdung von Gewässern, da die Stoffe ins Gewässer übergehen können.

Eine Löschwasserrückhaltung fehlt, obwohl bei Bränden schädliche Stoffe entstehen können. Gerade bei Lithiumbatterien entsteht alkalische Flüssigkeit, welche sowohl Gewässer, wie auch Kläranalagen schädigen können.

Gemäß WRRL gilt ein Verschlechterungsverbot, gegen dieses verstößt eine Entnahme von Grundwasser, wenn zeitgleich Regenwasser ins Hafenbecken geleitet wird, also eine Entnahme stattfindet, aber eine Regeneration verhindert wird.

Altlasten

Chrom und Cadmium sind zum Beispiel krebserregend und damit auch eine Gesundheitsgefahr bei Bodenarbeiten. Darauf wurde nicht eingegangen, obwohl bei Bauarbeiten natürlich die AGW gelten. Die Aufwirbelung von Staub kann hier zu einer Exposition führen, welche die Gesundheit von Bauarbeitenden gefährdet.

Verkehr

Die Autobahnanbindung wird auch über die A40-Auffahrt-Häfen erfolgen, welche aber bereits als Teil der Osttangente die Verkehre von Logport I aus Rheinhausen abführt. Hierdurch kann es zu Rückstaus und vermehrten Fehlverkehren in Rheinhausen führen. Auch erhöht mehr Verkehr die Unfallgefahr exponentiell. Das heißt die Auffahrt wird häufig beeinträchtigt sein, was sich auf ganz Duisburg auswirkt. Dazu kommt noch der Schadstoffausstoß durch Verkehrsbeeinträchtigungen.

Die zusätzliche Verkehrsanbindung über eine Brücke führt zu mehr Fehlverkehren in Wohngebieten.

Zusätzliche Güterzüge lasten das Schienennetz aus, was dafür nicht ausgelegt ist. Auch auf der Schiene ist Stau Alltag, was immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen führt. Mit dem derzeitigen Schienennetz kann nicht mehr Verkehr auf die Schiene.

Es ist absehbar, dass LKW massiv gegen das Fahrverbot im Bereich des Herzzentrums verstoßen werden, wie die Erfahrungen aus Rheinhausen mit dortigen Fahrverboten zeigen. Fahrverbote reichen nicht aus, um den LKW-Verkehr wirksam von der Durchfahrt abzuhalten. Das Minimum ist ein stationärer LKW-Blitzer, wie dieser in Rheinhausen auf der Friedrich-Ebert-Straße steht. Besser zur Regelung ist natürlich die LKW-City-Maut.

Die Ableitung des Verkehrs über eine neue Brücke und eine noch nicht gebaute Umgehungsstraße ist sinnfrei, da dafür nur weitere Fläche versiegelt wird. Da dies aber beantragt wird, darf der Antrag frühestens genehmigt werden, wenn eine Verkehrslösung vorhanden ist. Am sinnvollsten wäre natürlich eine direkte Zufahrt zur A59 im Bereich der Schrottinsel.

Die Brücke zur Ölinsel wird zu mehr Verkehr über die Ruhrorter Straße und durch Kaßlerfeld führen. Aber dies wird ja sogar vorgesehen.

Ungeachtet von Routenvorstellungen, reichen selbst Durchfahrverbote nicht aus, wie die Situation in Friemersheim ständig zeigt. Dort gibt es ständig Verkehr zwischen Logport I und III, nur kontrolliert die Stadt hier natürlich nicht ständig, sodass Stichproben kein Gesamtbild wiedergeben können, wie es die Bevölkerung erlebt. Zugleich ist auch bereits ein Einzelverstoß gegen geltendes Recht einer zu viel.

Das ein Teil der Verkehrs über die Ausfahrt Meiderich (A59 #7) erfolgen soll, beeinträchtigt ungeachtet der Routenführung Wohngebiete.

Die Abtrennung der einzelnen Verfahren voneinander ist nicht zulässig, da die Gesamtbetrachtung auf das Umfeld wirkt. Insofern fehlt dem Verfahren auch eine UVP, da nur Teilaspekte betrachtet werden nicht aber die Gesamtwirkung auf die Umwelt. Die Unterlagen zeigen schließlich, dass es hier um eine Gesamtplanung geht, die in alles Aspekten zusammen betrachtet werden muss. Der Antrag ist demnach abzulehnen, weil dieser nicht vollständig ist und in Salamitaktik gesplittet werden soll. Dies führt zu erheblichen Nachteilen der Bevölkerung, deren Interessen Duisport aber natürlich völlig egal sind. Und solange Duisport rücksichtslos gegen die Bevölkerung arbeitet, wird es auch Einwendungen geben.

Wie üblich wurde bei der Prognose nicht der schlimmste anzunehmende Fall betrachtet. Außerdem ist gerade in Duisburg immer mit dem Ausfall von Brücken und Straßen zu rechnen. Dies ist auch längerfristig möglich.

Der Verweis auf mögliche Änderungen an der Auffahrt Häfen ist kein gesichertes Fakt. Planungen können sich mitunter über Jahrzehnte hinziehen. Folglich ist da kein Argument für die Planung, sondern dagegen.

Es wird unbelegt behauptet, dass nicht mit einer Überschreitung Grenzwerte nach 39. BImSchV gerechnet wird. Allerdings werden zusätzliche Stickoxide ausgestoßen, die sowohl als Dünger wirken, wie auch Auswirkungen auf bodenahes Ozon haben. Auch hier gab es keine Quantifizierung, sondern wird lapidar beleglos etwas behauptet. Daraus kann man nicht ableiten, welche Änderung eintritt und wie dicht die betroffenen Bereiche derzeit an den Grenzwerten sind. Zumal nur der LKW-Verkehr, nicht aber Schiffdiesel und Diesellok betrachtet wurden, die ebenfalls verkehren und die Hintergrundbelastung erhöhen.

Falls der Verkehr, insbesondere in Hinblick auf die Nachtzeiträume sich wirklich so verhalten sollte, die prognostiziert, dann sollte dies auch entsprechend festgeschrieben werden und die Einhaltung zur Auflage gemacht werden, da Nachtruhe ein Grundrecht ist. Abgeleitet aus der körperlichen Unversehrtheit. Wahrscheinlicher ist aber, dass sowohl die Verkehrsuntersuchung, wie auch die Lärmuntersuchung viel zu optimistisch sind und dadurch nur alle eingelullt werden sollen. Die Wirklichkeit sieht dann hinterher für alle deutlich unangenehmer aus.

Auch werden Zustände angenommen, die derzeit noch nicht gegeben sind und vielleicht auch noch sehr lange auf sich warten lassen. Zu betrachten ist der Ist-Zustand und natürlich auch ein Worst-Case. Die Leverkuser Rheinbrücke hat ja gezeigt, dass sich Bauarbeiten auf Jahre verzögern können. Auch solche Szenarien sind zu berücksichtigen.
„Die weiteren betrachteten Knotenpunkte KP 11 bis KP 16 sind zur Zeit noch nicht realisiert werden aber im Rahmen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Prognose-Planfall mit betrachtet.“
Wie soll das gehen? Was nicht ist, kann auch nicht betrachtet werden. Eine Garantie, dass dies kommen wird, gibt es nicht. Und auch ist unklar wann. Man kann natürlich, wie im Gutachten überoptimistisch sein und viel versprechen, aber die Erfahrung zeigt, dass man mit der pessimistischen Sichtweise bei Bauprojekten näher an der Realität ist. Folglich ist das Gutachten unzureichend und muss mit dem heutigen Ist-Zustand und einem gleichmäßigen 24-Stunden-Betrieb wiederholt werden. Auch die Lenkung in einer bestimmt Richtung versagt, wie der Fall „Hornitex“ deutlich belegt. Bauliche Maßnahmen, wie in Friemersheim mit einer Betonsäule werden von LKW einfach umgefahren. Auf dem Papier sieht das toll aus, in der Realität funktioniert das aber nicht!

Außerdem wurde rein nach Karte prognostiziert, nicht aber welche Weg normale Navis und Googlemaps nutzen. Dies sind gerade bei Billiglogistikern die häufigsten Routen. Folglich ist auch genau das zu betrachten.

Die Ausschilderung für den Verkehr wurde nicht dargelegt mit der sichergestellt wird, dass es keine Fehlverkehre gibt. Die Erfahrung aus Rheinhausen zeigt, dass hier auch nach zwei Jahrzehnten noch immer keine funktionierende Beschilderung mit Leitsystem vorhanden ist.

Die Erfahrungen aus Duisburg und den diversen Logistikbetrieben zeigen, dass selbst Durchfahrverbote LKW nicht aufhalten. Damit sind die Äußerung zu „An- und Abfahrthinweisen“ nicht realistisch. Hoffnung ist keine Prognose, sondern unbrauchbar, wenn es um LKW geht. Da braucht es klare Begrenzungen.

Gar nicht betrachtet wurden die Verkehre durch das Stadtgebiet und die Mautvermeidung durch LKW. Da es über die ganze Stadt verteilt Logistikgebiete gibt ist damit zu rechnen, dass es auch hier Verbindungsverkehre gibt. Diese können auch durch Wohnbereich führen. Ein wirksames Mittel zum Ausschluss solcher Verkehre gibt es nicht, wie Friemersheim (Logport I und III) belegt.

LKW führen regelmäßig zu Staus an Ampeln, weil die Anfahrt von LKW nach Stillstand deutlich länger braucht, als bei einem PKW. Somit wird der Schadstoffausstoß deutlich erhöht. Insbesondere der Brems- und Reifenabrieb.

Die Verkehrsprognose geht nicht auf den Bahnverkehr ein und wie stark dadurch der Personenverkehr ausgebremst wird. Auch können hierdurch Haltepunkte und Verbindungen beeinträchtigt werden. Dies ist etwa beim RB31 in Rheinhausen Ost der Fall, der dort wegen der Logistikverkehre nicht hält, obwohl es eine Regionalbahn ist, die quasi überall halten. Dadurch gibt es von dort auch keine brauchbare Anbindung nach Moers bzw. an den Niederrhein.

LKW-Citymaut

Die Erfahrung zeigt, das LKW selbst durch Verbotszonen fahren und dagegen kaum etwas unternommen wird. Die Stadt Duisburg und die Polizei sanktionieren das Fehlverhalten nicht in dem Umfang, der notwendig wäre, um das Fehlverhalten entsprechend zu drücken. Was bei den vielen Logistikgebieten in Duisburg auch nahezu unmöglich ist.

Die Umweltgruppe West und die BI Saubere Luft haben eine LKW-Citymaut bei der Stadt beantragt. Diese könnte für eine Lösung sorgen, welche Fehlverkehre und Campieren in unerwünschten Bereichen unterbindet.
Dazu werden wenige Strecken definiert in denen keine Maut erhoben wird und das restliche Stadtgebiet wird mautpflichtig. Dabei sollte die Maut mit der Verweilzeit steigen und einen so hohen Sockel haben, dass sichergestellt ist, dass Autobahnen selbst bei Stau attraktiver sind.

Ein derartige Maut kann anstelle der Umweltzone Duisburg treten, da dadurch sogar eine stärkere Regelung möglich ist.

Radschnellweg

Durch die Planung dieses Projekts und die damit einhergehenden Planungen auch durch die Stadt Duisburg wird PKW- und LKW-Verkehr bevorzugt. Der Radverkehr wird einmal mehr benachteiligt, obwohl die LKW beim Abbiegen Radkiller sind. Gleichzeitig ist erkennbar, dass es beim Radschnellweg RS1 in Duisburg nicht vorangeht. Scheinbar ist tödlicher LKW-Verkehr wichtiger, als die Gesundheit der Bevölkerung.

Brandschutz

Der Verzicht auf Wandhydranten ist reiner Irrsinn. Die Begründung, dass nur Fahrzeuge verpackt würde ist nicht stichhaltig. Schließlich enthalten viele Fahrzeuge Lithiumbatterien. Lithiumbatterien können nicht nur Brände auslösen, sondern sind auch noch explosiv. Dazu kommen Explosivstoffe in Airbags. Eine Analyse der Verpackungsmaterialien fehlt. CFK-Teile an Fahrzeugen sind nicht nur brennbar, sondern führen auch zu asbestartigen Rückständen, welche eine Krebsgefahr bedingen.

Feuerlöscher sind nur zur Bekämpfung von Entstehungsbränden geeignet. Wandhydranten sind allerdings für löschen notwendig. Auf Kosten der Sicherheit und Gesundheit zu sparen ist so typisch Duisport.

Die Lagerung von Lithiumbatterien wurde nicht betrachtet, obwohl in Hinblick auf Elektro-Hybridfahrzeuge hochwahrscheinlich.

Die Behauptung, dass keine Explosivstoffe umgeschlagen würden, ist unwahr, wenngleich diese an mehreren Stellen wiederholt wird. Alle Autos nach dem heutigen Stand der Technik enthalten Explosivstoffe. Jeder Airbag enthält Explosivstoffe. Dass dies nicht aufgeführt ist erweckt den Eindruck mangelnder Sorgfalt.

Unklar bleibt welche weiteren Gefahrgüter ‚umgeschlagen‘ werden soll und wie sichergestellt wird, dass es wirklich nur bei Umschlagen bleibt und keine Gefahrgutlagerung zustande kommt.

Unverständlich ist, warum bei Gefahrstoffen auf die Lagerklassen eingegangen wird, wenn angeblich keine Lagerung stattfinden soll. Ist dies nur Unkenntnis von den Gefahrgutklassen nach ADR oder geht man doch von Lagerung aus. Wenn keine Lagerung stattfindet, dann sind nur die Gefahrgutklassen relevant. Möglicherweise hat hier jemand ein Gutachten zum Umschlag geschrieben, der von Gefahrgut keine oder nur wenig Ahnung hat.

Ein Konzept, für Abstand zwischen Gefahrgutcontainern, wie etwa in den Seehäfen fehlt. Dort stehen Gefahrgutcontainer nicht nebeneinander, sondern immer ein andere Container dazwischen, was die Gefährdung reduziert. An einer Stelle ist von Containern mit ADR-Zulassung die Rede, was dann Gefahrgutklasse 2 oder 3 wäre. Dies ist irreführend, denn die normalen kastenförmigen Container haben keine ADR-Zulassung, weil diese nur bei Gasen und Flüssigkeiten notwendig ist.

Ein Abstand von 2,5 m zwischen den Blöcken ist für die Feuerwehrfahrzeuge deutlich zu wenig, die brauchen mind. 3,5 m.

Arbeitsstättenrichtlinien

Aus den Unterlagen ist nicht erkennbar, ob die Arbeitsstättenrichtlinien eingehalten werden, da lediglich Gebäudepläne gezeigt werden, ohne genau darzulegen, wie viele Personen später diesen Bereich nutzen werden. Die Arbeitsplätze und auch die Personenzahlen, inkl. Fremdbeschäftigte (z.B. LKW-Fahrende) müssen dargestellt werden. Und auch die Aufenthaltsorte mit Wegen zu Toiletten, da diese eine bestimmte Entfernung nicht überschreiten dürfen und eine gewisse Anzahl brauchen.

Das nur empfohlen wird, dass die Sicherheitsdatenblätter vorgehalten werden sollen erscheint unsinnig, da Gefahrgut immer freigesetzt werden können und somit eine Verpflichtung nach § 6 GefStoffV besteht.

Klimaschutz

Es ist zu begrüßen, dass die Kohleinsel verschwindet, denn Kohle ist klimaschädlich, allerdings ist bedauerlich, dass dies mit keinem Wort erwähnt wird.
Überhaupt scheint Klimaschutz nicht richtig berücksichtigt zu werden. Dabei ist nach Klimaschutzgesetz bei allen noch nicht abgeschlossenen Vorhaben der Klimaschutz zu berücksichtigen. Die paar Sätze werden der Bedeutung nicht gerecht und die lächerliche Begründung trifft auf alle Vorhaben zu, da allerdings die Auswirkungen nicht quantifiziert werden, ist natürlich die Abschätzung schwierig.

Für die Stromversorgung ist keine Photovoltaik vorgesehen. Diese Verminderungsmaßnahme ist aber zwingend notwendig, um den Anforderungen an den Klimaschutz gerecht zu werden. Es stellt kein Problem dar Gebäude und selbst Kräne mit Photovoltaik auszurüsten.

Von einer Unerheblichkeit auszugehen ist unzulässig in wird nicht der Bedrohung gerecht, die für uns alle von der Klimaerwärmung ausgeht. Zumal bei globaler Betrachtung alle Ausstöße nicht wesentlich wären. Eine Erhöhung des Ausstoßes, um auch nur ein paar Tonnen CO2 und andere Klimagase, muss vollständig kompensiert werden. Jeglicher Einfluss ist relevant. Deutschland muss den Ausstoß verringern und hat sich dazu rechtlich verpflichtet, dass heißt jegliche Erhöhung ist unzulässig.

Dass eine dieselbetriebene Ersatzstromversorgung vorgesehen ist, passt zu der klimaschädlichen Grundeinstellung, die den gesamten Unterlagen zu entnehmen ist. Ersatzstrom kann über Photovoltaik und Batterien problemlos zur Verfügung gestellt werden und spart sogar noch Kosten ein. Es ist verwunderlich, dass die Firma davon keinen gebraucht macht. Oder bekommt diese durch EEG subventionieren Strom für unter 5 Ct/kWh?

Die Klimaauswirkungen des geplanten Betriebs sind zu quantifizieren. Ausreden, dass es nur um einen geringen Beitrag gehen würde, gelten nicht. Die Klimaverpflichtungen der Bundesregierung gegenüber der EU führen zu erheblichen Strafzahlen, wenn diese verfehlt werden. Ziel ist möglichst schnelle Klimaneutralität, somit muss auch der Betrieb eine Planung vorlegen, wie vollständige Klimaneutralität erreicht werden soll. Diese schließt den vollständigen Ausstoß aller Klimagase (Ozon, Wasser, Kohlendioxid, Stickstoffdioxid usw.) inkl. Transporte mit ein.

Siehe auch Frischluftschneisen.

Lichtverschmutzung

Bei der Beleuchtung wird nicht darauf eingegangen, welche Lichtfarbe gewählt werden soll. So energiesparend LED sein mögen so schädlich sind sie für Insekten und die Nahrungsfolger, wie Vögel und Fledermäuse. Dieser Aspekt müsste natürlich auch im Artenschutzkonzept betrachtet werden.

Der hohe Blauanteil bei kaltweißem LED-Licht führt zu Makuladegeneration. Gerade in der Nacht ist das Licht also besonders schädlich für das menschliche Auge, was sowohl Beschäftigte, wie Personen im Umfeld stark negativ beeinträchtigen kann. Diese wurde auch nicht im UVP-Bericht betrachtet, obwohl es auf den Menschen wirkt.

Lärm

Da ein Dauerbetrieb vorgesehen ist muss auch bei Nacht mit Vollbetrieb gerechnet werden und nicht einfach willkürlich die nächtliche Menge verringert werden. Der Durchschnittswert entspricht nicht dem Maximalwert an LKW bei besonders ungünstigen Rahmenbedingungen, wie etwa Ferienstau. Anstatt eine Lärmkarte zu zeigen wurden nur einzelne Stellen gerechnet. Dabei ist unklar nach welche Gesichtspunkten die Stellen ausgewählt wurde und ob hier wirklich Lärmschwerpunkt vorliegen. Etwa Stellen mit Anfahren und Abbremsen.
Die Tageswerte müssen auch Nachts angesetzt werden.

Bei der Lärmbetrachtung fehlt der LKW-Verkehr, der häufig gegen die StVO verstößt und bei der Fortbewegung vermeidbare Geräusch etwa durch Ketten erzeugt.

Da viele Straßen bereits heute hohe Lärmbelastungen haben, hätte hier ein Abgleich stattfinden müssen. Auch geringe Zuwächse sind oberhalb der Grenzwerte unzulässig.

Infraschall wurde nicht berücksichtigt, obwohl biologisch wirksam auch unterhalb der Hörschwelle durch direkten Resonanzeinwirkung. Die TA-Lärm stellt lediglich auf dB(A) ab, dessen Korrektur im tieffrequenten Bereich unrealistisch ist, wie die Lärmliteratur zeigt. Außerdem ist die Reichweite von tieffrequenten Lärm besonders groß.

Der LKW findet über den gesamten Tag gleichmäßig statt. Dies ist beantragt und würde auch genehmigt. Wenn nächtlich weniger Abwicklung stattfindet, dann muss dies auch klar benannt werden. Folglich dürfte auch nichts anderes genehmigt werden, als bei der Lärmbetrachtung für die Nacht betrachtet wurde. Als Nacht ist hier 22-6 Uhr definiert. Ansonsten wäre das Gutachten unzutreffend bzw. irreführend und würde Nachtruhe suggerieren, obwohl Nachtlärm zu erwarten ist.

Sicherheit

Unter den Gutachten sind auch welche vom TÜV Süd, bekanntlich war der TÜV Süd an einer Dammkatastrophe in Brasilien beteiligt. Das Gutachte stammt auch von denen. Folglich ist den Gutachten des TÜV Süd nicht zu trauen.

Nicht betrachtet wurde hier ein Abkommen des LKW von der Straße als Auslöser für eine Katastrophe. Das LKW verunfallen kommt täglich vor und ist auch in dem Abschnitt im Bereich der Ölinsel möglich. Folglich können hier auch die Gefahrmomente auftreten. Da die Straße erhöht ist besteht auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Gefahr für ein LKW ausrollen zu einem Behälter. Ein Aufprallschutz wurde nicht beschrieben. Entweder ist hier ein Wall zu errichten oder eine andere Sicherheitsmaßnahme vorzusehen, welche einen LKW aufhalten kann. Natürlich sind dabei auch Terroranschläge zu betrachten.

Dass die KAS-32 nicht einschlägig ist und nicht der Realität entspricht belegt die Explosion bei BASF in 2016.

Unklar bleibt im Sicherheitsbericht, ob die „Werksstraße“ auch als Anfahrtweg für die Feuerwehr genutzt werden soll. Im Brandschutz ist die Brücke als Feuerwehrzufahrt vorgesehen, sodass diese in Hinblick auf den Brandschutz im Zusammenhang mit der Sicherheit zu betrachten ist und nicht separat in zwei unterschiedlichen Gutachten.

Das in der umweltfachlichen Bewertung von „deutschen Gefahrgutvorschriften“ die Rede ist, erscheint seltsam in Anbetracht, dass abgesehen von ein paar Rahmengesetzen, sämtliche relevanten Vorschriften zumindest EU-weit gelten (z.B. ADR). Dies suggeriert mangelnde Kenntnis.

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#Faktenfrei – #Fakenews

Ich habe mir überlegt, dass ich jetzt, immer wenn jemand etwas populistisches ohne Belege postet, mich gar nicht mehr damit aufhalte das zu hinterfragen, sondern dies bei Facebook oder Twitter nur noch mit #Faktenfrei zu kennzeichnen.

Beispiele wären etwa so etwas in der Art:
– Das ist die einzige brauchbare Lösung
– Das ist der beste Weg

Natürlich ohne Begründung, also keinerlei Gegenargumentation, die begründet oder logisch nachvollziehbar ist.

Auch werde ich das nutzen, wenn jemand offensichtlich mein Posting nicht verstanden hat, aber einfach mal etwas behauptet.

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#Duisburg macht LKW-Parkplätze in Wohngebieten möglich – #BiSaubereLuft #Rheinhausen

Neben der Planung zur Kohleinsel, die für noch mehr Logistikprobleme sorgen wird, findet sich in Amtsblatt 24 der Stadt Duisburg auch die erneute Offenlage des Bebauungsplan 1248 „Friedrich-Alfred-Straße“.

Die Stadt Duisburg will hier ein allgemeines Wohngebiet zum Mischgebiet erklären. Dies hat die Stadt Duisburg an einigen Stellen im Stadtgebiet gemacht, um zugleich mit einem Nebensatz Glücksspiel unmöglich zu machen. Das absurde ist, in einem Allgemeinen Wohngebiet wären solche Vergnügungsstätten gar nicht erlaubt.

Und ebenfalls wäre es dort nicht erlaubt LKW zu parken. In Mischgebieten können LKW dagegen parken, wie sie wollen. So gesehen ermöglicht die Stadt durch solche absurden Festlegungen also das Parken von LKW in Wohngebieten.

Vielleicht haben diese nicht einmal darüber nachgedacht, welchen Nebeneffekt eine solche Festschreibung hat. Also genau hinschauen, wenn die Stadt Duisburg angeblich „Vergnügungsstätten“ verhindern will und einem stattdessen quasi einen LKW-Parkplatz vor die Tür setzt.

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#Duisburg: Antrag #Citymaut für LKW – #Kommunalmaut #Logport #Duisport #BISaubereLuft

Die Umweltgruppe West und die Bürgerinitiative Saubere Luft reichten in Duisburg folgenden Antrag nach GO § 24 (Kommunalpetition) ein:

„Hiermit beantragen die Umweltgruppe West und Bürgerinitiative Saubere Luft die Einführung einer Kommunalmaut.

Begründung:
Bekanntlich fahren immer wieder LKW durch Wohngebiete. Auch gibt es überlastete Strecken.
In Großstädten wie London hat man gute Erfahrungen mit der Regelung des Verkehrs durch eine Maut gemacht.

Ziel der Maut wäre es einerseits eine Lenkungswirkung zu entfalten und andererseits ohne Fahrverbote für LKW diese effektiv aus Wohnbereichen durch entsprechende Preisgestaltung herauszuhalten und dadurch die schwellenden Konflikte zu lösen. Auch das Parken von LKW in Wohngebieten könnte so mit einem Preis versehen werden, indem die Aufenthaltsdauer berücksichtigt wird und exponentieller Anstieg für längere Aufenthalte gewählt wird. Dadurch würden Übernachtungen so teuer, dass es sich für die wenigsten rechnen dürfte.

Für die Maut sind Kameras notwendig und ein entsprechendes IT-System, die Anforderungen sind allerdings niedriger als bei der deutschlandweiten Maut, da auch die Geschwindigkeiten niedriger sind. Eventuell, wenn so oder so viele Millionen an die Firmen für die gescheiterte PKW-Maut gezahlt werden muss, ist es denkbar, dass hier sogar noch ein Nutzen entstehen kann. Auch wäre es möglich das System von Tollcollect zu übernehmen, um so direkt die automatische Bezahlung zu regeln.

Die Einnahmen aus der Maut sollen zur Verbesserung des ÖPNV genutzt werden, sowie der Radwegeinfrastruktur. Zudem können die Anwohnenden bei der Instandhaltung von Straßen entlastet werden. Für Innenstadtbereiche könnte eine Citymaut die Parkgebühr ersetzen und so den Verkehr in Abhängigkeit der Uhrzeit bequem regeln. Abgerechnet würde nach Aufenthaltszeit.“

Um das zu verdeutlichen. Auf bestimmten Strecken kann die Mauthöhe dann so niedrig sein oder sogar kostenlos, dass die LKW genau dort entlang fahren. Andere Strecken können zwar weiterhin genutzt werden kosten dann allerdings deutlich mehr, sodass dies unattraktiver wird.

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Amtsblatt 24 verkündet aus für Altkraftwerke Frimmersdorf und Neurath – #allegegenRWE #RWE #hambibleibt

Amtsblatt 24 verkündet aus für Kraftwerke Frimmersdorf (2021) und Neurath (2023).

Es geht in der frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die beabsichtigte Änderung des Regionalplanes Düsseldorf für die Nachnutzung. Vorgesehen sind u.a. Gewerbliche und Industrielle Nutzung.

Im Amtsblatt sind auch zwei Ansprechstellen bei der Bezirksregierung Düsseldorf für Rückfragen genannt.

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#Düsseldorf subventioniert erneut #Flughafen – #Fluglärm

Der Zeitung ist zu entnehmen, dass die Stadt Düsseldorf 50 Millionen Euro dem Flughafen geben will.

Von der Bevölkerung nehmen und es Firmen geben ist unsozial. Scheinbar ist SPD OB Thomas Geisel trotzdem dafür.

Verstehe nicht warum die Stadt Düsseldorf so dumm ist, einem schlecht wirtschaftenden Unternehmen auch noch Geld zu geben. Es für eine verfehlte Betriebspolitik belohnt.

Warum ist die Betriebspolitik verfehlt?

Ganz einfach. Der Flughafen rechnet Landeentgelte nicht nach Starts und Landungen, sondern nach Passagierzahlen. Das heißt es werden leerere Maschinen und damit auch mehr Fluglärm gefördert. Vermutlich mit dem Ziel, eine sinnfreie Kapazitätserweiterung zu rechtfertigen, statt einfach erst einmal die Flugzeuge vollzumachen.

Auch scheinen gar nicht die steigenden Kosten umgelegt zu werden. Etwa für handwerkliche Leistungen.

Die Schieflage resultiert also aus einer verfehlten Firmenpolitik. Da sollte der Staat nicht eingreifen, weil dies eine Subvention ist. Natürlich nur eine von vielen. Es gibt da noch viele weitere. Etwa den Umstand, dass die Stadt Düsseldorf den Flughafen begünstigt durch wohlwollende Bescheide. Duisburg ist da vorbildlicher und erklärt sich selbst für befangen bei kommunalen Gesellschaften.

Der Flughafen muss einfach kostendeckende Preise nehmen. Dies ist derzeit nicht der Fall. Auch müssen Quersubventionen des Kaufhausbetriebs unterbunden werden.

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#GAUland – Eine Nuklearkatastrophe in #NRW – #Laschet #Corona #Werbung

Bekanntlich gibt es in Belgien die Atomreaktoren in Tihange. Laschet hatte vor der Wahl ja dazu einiges versprochen, aber bis heute nicht gehalten.

Vergangenes Jahr erschien eine kleine Katastrophenerzählung bei dem es genau darum geht, was nach dem GAU passiert. Deshalb auch der Titel GAUland. Also was passiert, wenn alle vier Reaktoren versagen? Wenn eine radioaktive Wolke langsam durch NRW zieht? Wie verhält sich die Bevölkerung? Bricht das Chaos aus, weil die Landesregierung keine Pläne außer Jodpillen hat? Wenn dann noch zufällig Freitag Nachmittag ist und schnell gehandelt werden muss? Wer rennt weg und wer bleibt? Wer hilft selbstlos? Wie will man viele Millionen Menschen evakuieren? Und was ist mit Kräften, welche so eine Katastrophe ausnutzen?

Und wenn man sich nun vor Augen führt, wie chaotisch die Landesregierung bei Corona reagiert hat, wo deutlich mehr Zeit war, dann kann es eigentlich nur in einer Katastrophe enden. Denn eine radioaktive Wolke kann man zwar messen, aber 1,5 m Abstand nützt gar nichts.

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Haushaltssanierung ala #Duisburg – #Baumschutz #Sexismus #BISaubereLuft

In Drucksache 20-0432 geht es mal wieder um die Haushaltsplanung für Duisburg. Sicherlich werden die wenigsten aus der Politik das Dokument lesen. Sonst kämen sicherlich seltsame Fragen auf.

Etwa zu 8-000022 Ergebnisabführung der WBD-AöR, die jährlich 2 Mio EURO an die Stadt zahlen sollen. Stellt sich natürlich die Frage, wie eine Anstalt öffentlichen Rechts, also eine Zweckgesellschaft für die Stadt Duisburg überhaupt ein positives Ergebnis haben kann. Und wo spart man das Geld ein? Vielleicht beim Baumschutz? Neupflanzungen sind natürlich billiger als Erhalt und Pflege, wie man immer wieder sieht.

Interessant auch 2-320016 Neueinstellung von 10 Politessen damit Ertragssteigerung über die PK hinaus. PK heißt vermutlich Parkkontrolle, dass man die Einstellung als Ertragssteigerung ansieht heißt dann wohl, dass es genügend Rechtsbrechende gibt, die sich nicht an Verkehrsregeln halten. Finde ich gut, aber warum ist explizit von Politessen die Rede? Das ist ziemlich sexistisch.

Eigentlich müsste die Umweltgruppe West etwas von 2-320019 Inbetriebnahme einer stationären Messanlage auf der Friedrich-Ebert-Str. abbekommen. Schließlich hat die Umweltgruppe jahrelang für die Photofalle gekämpft.

Sehr seltsam finde ich die Position 4-100040 Abschaffung Telearbeit. Erstens verursacht dies ausschließlich Kosten, dabei wäre Telearbeit günstiger, weil nur IT gestellt werden muss. Büroräume können eingespart werden.

Die 5-310017 Standardabsenkungen bei Maßnahmen der kommunalen Luftreinhaltung verursacht auch nur Kosten, scheint aber eher nachteilig zu sein. Schließlich sollte man Standards erhöhen und nicht absenken. Scheinbar sparen auf Kosten der Gesundheit, wobei es nicht einmal Geld einspart, sondern nur Aufwand erzeugt.

Gibt sicherlich noch viele weitere Punkte, aber alles in allem etliche Punkte die Fragen aufwerfen.

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Kapazitätserweiterung des Flughafens Verstoß gegen Klimaschutzgesetz – #Flughafen #Düsseldorf #Klimaschutz

Eine Pressemitteilung der Kaarster gegen Fluglärm:
„An diesem Freitag (12. Juni) endet die öffentliche Auslegung der neuen Gutachten des Flughafens Düsseldorf. Die Frist für Einwendungen gegen dessen Pläne läuft allerdings noch bis zum 25. Juni. Bisher sind ca.1.500 Einwendungen eingegangen.

Bei der Durchsicht der 167 Einzeldokumente, die drei Ordner füllen hat der Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ nun festgestellt, dass sich nicht eines dieser Gutachten damit befasst, ob die Erweiterung des Flughafens mit dem Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dem Pariser Klimaabkommen vereinbar ist.

„Mit der beantragten Erweiterung ist eine höhere Belastung des Klimas verbunden,“ stellt Werner Kindsmüller fest. Die Bundesrepublik Deutschland habe sich aber 2015 im Pariser Klimaabkommen verpflichtet, die Treibhausgase bis 2030 um 38% gegenüber 2005 zu reduzieren. „Der Bundestag hat im Dezember vergangenen Jahres ein Klimaschutzgesetz verabschiedet, das für die einzelnen Sektoren konkrete Einsparziele festlegt. Darunter fällt auch der Luftverkehr.“

Es sei erstaunlich, dass diese Verpflichtungen ignoriert würden, obwohl sie auch das Land NRW rechtlich binden, wundert sich der Verein. Man sei davon überzeugt, dass eine Genehmigung des Antrags des Flughafens keinen Bestand hätte, weil die Auswirkungen der Erweiterung auf den Klimaschutz unberücksichtigt geblieben sind Die vom Verein entwickelte Einwendung gegen die Erweiterungspläne beruft sich auch auf eine Entscheidung des höchsten britischen Gerichtes, das im Februar die Genehmigung einer weiteren Startbahn am Flughafen Heathrow zurückgewiesen hat. Der Grund: Die Auswirkungen der Maßnahmen auf das Pariser Klimaabkommen wurden von der Regierung nicht geprüft.“

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag #Rassismus #BlackLivesMatter #Lufthansa #germanwings #4U9525

„Wir würden wohl kaum akzeptieren, wenn die Lufthansa betonen müsste, dass die überwältigende Mehrheit ihrer Piloten nicht absichtlich Flugzeuge abstürzen lässt.“

(Stephan Anpalagan, 08.06.2020)

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Ergänzung zu meiner Einwendung #Flughafen #Düsseldorf – #Fluglärm #Tierschutz

Ergänzung zu meiner Einwendung gegen die klimaschädliche Kapazitätserweitung des Flughafen Düsseldorf:

Das Fluglärm die menschliche Gesundheit schädigt ist bekannt und erwiesen. Was in den Unterlagen aber gar nicht aufgegriffen wird ist die Lärmwirkung auf Tiere und der Aspekt Tierschutz. Bestimmte Tierarten, wie etwa Hunde und Katzen sind sehr lärmempfindlich. Mehr noch als Menschen. Diese Tier hören auch in Frequenzbereichen und Lautstärken in denen der Mensch nicht hört.

Bei einem Besuch bekam ich mit, wie ein Hund ein Flugzeug anbellte. Ich kann das Nachvollziehen, die Besitzenden des Hundes reagieren aber nicht wirklich auf Fluglärm. Es kann sich hier also nicht um eine Übertragung handeln. Folglich tut der Fluglärm dem Hund weh. Das ist sicherlich kein Einzelfall. Allerdings wurden Haustiere in den Unterlagen nicht betrachtet, weder in den ursprünglichen noch in den ergänzenden.

Tierquälerei ist nicht zulässig, folglich muss der Antrag des Flughafens abgelehnt werden.

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#Duisburg: Verkehrsgefährdung Stünningkreuzung in Rheinhausen – #Fahrradfeindlich

Heute morgen schickte ich folgendes Schreiben an das Ordnungsamt der Stadt Duisburg und die Polizei. Muss wohl Teil der Klimaoffensive sein auch klimafreundliche Fortbewegung zu erschweren.

Guten Tag,

hiermit fordere ich Polizei und Ordnungsamt dazu auf unverzüglich eine rechtswidrige Verkehrsgefährdung an der Stünningkreuzung (Moerser Straße/Asterlager Straße/Friedrich-Ebert-Straße), nach § 32 StVO, zu beseitigen.

An der Einmündung in die Asterlager Straße ist der Fußübergang grundlos mit Sperrbaken versehen. Auf der Kreuzung selber finden keine Bauarbeiten statt, sondern erst ein ganzes Stück die Moerser Straße runter. Deswegen eine Kreuzung für Rad- und Fußverkehr zu sperren ist irrsinnig und gefährdet zumindest den Radverkehr, weil dieser auf eine viel befahrene Straße ausweichen muss.

Der Fußverkehr wird durch die Sperrung unnötig behindert, da eine Überquerung gesperrt wurde, obwohl diese beim Fußverkehr in zwei Richtungen benutzt werden könnte. Hat hier etwa jemand mit
„Autoverstand“ geplant? Gerade Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind werden durch die unnötige Sperrung zusätzlich behindert und müssen schlimmstenfalls über drei Ampeln, wo normalerweise eine reichen würde.

Auch sind die Baken nicht einmal mit Beleuchtung versehen.

Es ist für mich unverständlich, dass das überhaupt so genehmigt wurde. Dass die Moerser Straße in eine Richtung für den Autoverkehr gesperrt wurde ist verständlich, aber seit wann geht Fußverkehr auf einer Seite nur in einer Richtung? Und selbst der Radverkehr kann ab einem bestimmten Punkt durch Absteigen zu Fußverkehr werden. Es gibt also auch hier keinerlei Grund für eine Sperrung. Ein Hinweis auf die Sperrung des Gehwegs ein Stück die Straße ist sinnvoll, alles andere ist reine Schikane.

Ampeln werden zudem auch teilweise nur zur Überquerung der Straße benutzt und der Weg gar nicht in diese Richtung fortgesetzt. Ist Duisburg wirklich so fuß- und radverkehrsfeindlich?

Ich nominiere Duisburg schon mal vorsorglich für den nächsten Pannenflicken.
https://www.waz.de/staedte/duisburg/radwege-duisburg-nominiert-fuer-negativpreis-pannenflicken-id229233776.html (Paywall)

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Update:
Laut Straßen.NRW wurde der Fußverkehr blockiert, damit die Autos besser abbiegen können. Von dort wurde das als Kompromiss bezeichnet. Dafür Baken quer über den Radweg zu stellen, ist allerdings keinesfalls gerechtfertigt. Besonders nicht für den Abbiegeverkehr Rad von der Moerser Straße in die Asterlager Straße. Mal abgesehen davon dass ich nichts von Autobevorzugung halte. Wenn die warten müssen, dann müssen die halt warten.

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Mobbildung bei der Polizei? – #Blacklivematters #RacialProfiling

In der letzten Zeit mehreren sich die berichte zu Verfehlungen bei der Polizei. Ohne diese jetzt bewerten zu wollen, da häufig Aussage gegen Aussage steht, nachfolgend mal ein paar Gedanken zum Verhalten der Polizei in „Kampfuniform“.

Mit Kampfuniform meine ich die mit Helm, Schild und Polsterung bzw. Panzerung. Wie die offizielle Bezeichnung ist, weiß ich nicht. Schon länger wird hier über Nummernschilder für diese Uniformen diskutiert. Für mögliche Opfer von unverhältnismäßiger Polizeigewalt wäre dies natürlich von Vorteil, aber nicht nur da.

Wenn alle die gleiche Uniform tragen, wird es mit einer Unterscheidung schwierig. Äußerliche Merkmale sind kaum noch zu erkennen. Für Außenstehende dürfte es unmöglich sein die Handelnden zweifelsfrei zu erkennen. Aber auch für jene in Uniform ist es kaum möglich. Vielleicht sieht man das Gesicht der Person neben sich, wenn aber eine eskalierende Situation vorliegt und die Situation unübersichtlich ist, dann kann man nicht davon ausgehen, dass jene in Uniform überhaupt wissen, wer denn das gerade neben einem war. Man wird also Anonym, Teil einer Gruppe. In manchen Situationen auch Teil eines Mobs. Die Anonymität kann enthemmende Wirkung haben und die Handlung Einzelner kann sich auf andere ausweiten, weil diese von der Situation mitgerissen werden.

Da braucht es nicht einmal den sogenannten Korpsgeist, um hinterher nichts zu sagen. Falls man etwas getan hat. Schweigt man so oder so. Falls man nichts getan hat, weiß man nicht sicher wer genau etwas Falsches gemacht hat. Man könnte die Täter also gar nicht identifizieren.

Nicht ohne Grund gibt es bei Demonstrationen ein Vermummungsverbot. Allerdings wie gerade dargelegt nur einseitig. Dieses muss natürlich auch für die Polizei gelten. Und da mit Helmen eine Identifizierung nicht möglich ist, muss eine andere deutliche Kennzeichnung erfolgen.

Rechtsfreie Räume dürfen nicht geduldet werden! Auch nicht welche die nur potentiell rechtsfrei sind.

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Agrarsubventionen für Ackervernichter RWE Power AG – #Endcoal #AlleGegenRWE #hambibleibt #ackerbleibt #dorfbleibt #RWE

Die RWE Power AG aus 50935 Köln bekam in 2019 Agrarsubventionen von 329.623,28 €.
In 2018 waren 330.827,99 €

Auf meine Nachfrage wofür RWE überhaupt Geld bekommt, obwohl die Firma Äcker vernichtet, konnte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung keine Antwort geben. Sie hat das ganze nun an die zuständige Stelle beim Land NRW weitergeleitet.

Wer selber suchen will kann dies hier.

Update:
Habe eine weitere Antwort bekommen, scheinbar gibt es ein so weites rechtliches Feld, dass man selbst als Klimaschänder Agrarsubventionen bekommen kann. Ziemlich absurd dieses System.

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Phishing-Server für #Spam – #Datenschutz

Wenn man mehr als einen Mailaccount hat, dürfte es einem vielleicht bereits aufgefallen sein. Mailadressen, die seltener genutzt werden, haben auch weniger Spam-Aufkommen.

Das lässt sich nach meinem Verständnis darauf zurückzuführen, dass die Emailadressen für Spam inzwischen nicht mehr von Seiten gesammelt werden, sondern, dass einfach Phishing-Server ins Netz gehangen werden. Diese fangen aktive Mailadressen ab. So verhindern die Spammenden zugleich tote Mailadressen anzuschreiben.

Dieses Server lesen natürlich nicht die Inhalten mit, für eine Adressierung sind aber Absender und Empfänger notwendig. Folglich wird das mitgelesen. Wenn die Mail von Firmenadressen kommt, kann zugleich auch geschaut werden zu welche Phishingkampagne dies gerade passt. Wenn der Absender zum Beispiel ein Internethändler oder eine Bank ist, häuft sich der dazu passende Spam. Dies dürfte kein Zufall sein, sondern an den Phishingservern liegen.

Vielleicht sind dies auch nur Server die mit Schadcode infiziert wurde und die Daten übermitteln. Es gibt auf jeden Fall einen Zusammenhang zwischen Spam und Korrespondenz, die zu auffällig ist, um Zufall zu sein. Damit wird das Erkennen von Spam und Phishing natürlich schwieriger. Zugleich wirft das eine interessante Frage in Hinblick auf den Datenschutz auf. Wenn kriminelle Dritte die Emailadresse beim Transport abgreifen, wer ist für den Datenschutz verantwortlich?

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Nachtflüge ab Weeze – #Flughafen #Düsseldorf #Nachtruhe #Fluglärm

Ich kann das Ansinnen der IHK Niederrhein zu Nachtflügen für den Flughafen Weeze nicht nachvollziehen. Es gibt nirgendwo in Deutschland eine Notwendigkeit für Nachtflüge. Zumal Nachtflüge der Ökonomie schaden indem diese die Leistungsfähigkeit senken.

Ohnehin hat der Flughafen Weeze keine Zukunft, wenn die Kapazitätserweiterung für den Flughafen Düsseldorf genehmigt würde. Wenn sich die IHK Niederrhein engagieren will, muss sie eine deutliche Einwendung gegen die Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorf schreiben. Schließlich geht es bei der Erweiterung darum Flieger von anderen Flughäfen nach Düsseldorf zu bekommen.

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#Duisburg: GO-§-24-Antrag – Photovoltaikpflicht für Neubauten – #Klimaschutz

Ich habe jetzt folgenden Antrag nach GO-§-24 bei der Stadt Duisburg eingereicht:
Die Stadt Duisburg möge analog zu anderen Städten eine Photovoltaikpflicht für Neubauten in geeignetem Rahmen (z.B. Bauwendesatzung) einführen. So kann mit wenig Aufwand viel bewirkt werden. Die Energiewende wird mit geringen Kosten voran gebracht und bei den Gesamtkosten fällt Photovoltaik kaum ins Gewicht.

Photovoltaik auf Dächern schattet ab und senkt bei begrünten Dächern die
Verdunstung. Dadurch ist zugleich ein Kühleffekt möglich.

Auf einer Veranstaltung der BI Saubere Luft und Umweltgruppe West hatte Herr Linne auch angedeutet, dass er sich eine derartige Regelung auch für Duisburg vorstellen kann.

Daneben würde die Pflicht auch zu günstigeren Strom für Mieter führen. Denn die Preise für Mieterstrom sind deutlich günstiger. Dies wäre natürlich auch eine Chance für die Stadtwerke sich ein neues Standbein zu schaffen, denn Fossilverstromung hat keine Zukunftsperspektive.

Mittelfristig wird eine derartige Verpflichtung in NRW ohnehin kommen. Wenn Duisburg hier Vorreiter in NRW wird, ist dies eine Chance die Rahmenbedingungen in der Praxis zu gestalten, sodass man gute Argumente für die landespolitische Umsetzung hat.

Beispiele
– Wien
– Bremen
– Baden-Württemberg

Wer will findet Wege, wer nicht will, findet Gründe

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PFT in Hydraulikflüssigkeit am #Flughafen #Düsseldorf – #Umweltschutz

PFT sind fluorierte Stoffe, die besonders unempfindlich gegen Hitze und ungünstige Bedingungen sind. Am Flughafen Düsseldorf gab es einen Schaden, der angeblich daraus resultieren soll, dass es zu einer Freisetzung bei der Verwendung von Löschschaum. Umweltschützend, die sich mit dem Flughafen Düsseldorf beschäftigen bezweifeln die alleinige Herkunft aus Löschschaum aufgrund der geographischen Verteilung und der Menge. Eine Überlegung war die Verwendung von PFT in Enteisungsmitteln bzw. zur Oberflächenbehandlung von Flugzeugen. Mit Sicherheit wurden PFT in Hydraulikflüssigkeiten verwendet. Dies konnte im Rahmen meiner Recherche nachgewiesen werden.

Um zu sehen, ob man Hydraulikflüssigkeit berücksichtigt hat fragte ich die Altlastenanalyse des Flughafens an. Man übermittelte mir ausschließlich den Punkt zu Hydraulikflüssigkeit in einer Anlage. Warum man den Rest geheimhalten möchte verstehe ich nicht. War zwar nicht meine Frage, aber natürlich fragt man sich schon, was der Flughafen zu verbergen hat. Vielleicht stammt die Bodenverseuchung doch nicht nur vom Löschen und Löschübungen.

Eine Freisetzung wird für unwahrscheinlich gehalten, weil der Boden versiegelt war. Wenn man sich aber die Böden von Firmenhallen manchmal anschaut, dann ist es mit der Versiegelung nicht weit her. So gibt es Fugen, die porös sind. Auch Beton ist durchlässig für manche Chemikalien und zudem kann es Risse geben. Also so pauschal sagen, dass das unwahrscheinlich ist, liegt höchstens im Interesse des Flughafens.

Bekanntlich platzen Druckschläuche auch mal. Das heißt auch da könnte Hydrauliköl freigesetzt worden sein. Vielleicht wurde das vertuscht, wie es halt immer wieder vorkommt.

In Anzahl der Punkte in der Datei macht auch skeptisch. Neben Hydraulikflüssigkeit ist mir noch die Verwendung in Löschschaum bekannt. Das wären aber höchstens zwei weitere Punkte. Auf der Seite finden sich vier.

Nebenbei stammt das Dokument vom Flughafen, scheinbar vertraut die Stadt Düsseldorf hier völlig.

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#Spam von Vitalox Informationssysteme GmbH und die Zarenga GmbH – #Datenschutz #Abmahnung

Die „Vitalox Informationssysteme GmbH“ hat sich laut Impressum der Spammail bei mir um Ärger beworben. Diesen liefere ich gerne frei Haus. Dachte nicht, dass es noch Spammende gibt die mir etwas schicken.

In der Mail wird für ein Wunschdarlehen geworben, was ich definitiv nicht notwendig habe. Ferner wird behauptet:
„Sie erhalten diese Nachricht an [Datenschutz], da Sie an einem Dienst eines unserer Kooperationspartner teilgenommen haben.“
Dies ist natürlich unwahr, da ich meine Adresse nicht für Mailservice oder so einen Schrott eintrage. Bin mal gespannt, was die mir mitteilen auf meine Anfrage nach BDSG bzw. DSGVO. Laut Gesetz haben die einen Monat Zeit für die Beantwortung, gibt es keine Antwort, geht das ans LDI NRW, die für Datenschutz zuständig sind.

Weiterhin kann man natürlich die Firma, falls sie denn wirklich noch existiert, auch verklagen. Also die klassische Unterlassungsklage mit Abmahnung. Das heißt zukünftig wird es teuer für die zu spammen.

Wichtig ist es jedenfalls sich zu wehren gegen jene Spammer und Phisher, wo dies möglich ist. Je mehr das machen, desto höher die Hürden für solche Belästigung. Man ist keinesfalls hilflos irgendwelchen Datenhändlern ausgeliefert.

Da das Schreiben keine richtige Anrede drin hatte, dient es wohl dazu weitere Daten zu bekommen. Darauf deutet auch ein Link hin, welcher wohl dazu dienen soll an weitere Daten zu gelangen.

Verwunderlich finde ich auch nachfolgendes:

Im Impressum der Mail steht folgendes
vitalox Informationssysteme GmbH, Pfaffenweg 15,
DE 53227 Bonn, Geschäftsführer: Sven Nobereit, Amtsgericht Bonn HRB 13303,
USt-IdNr.: DE814109620

Wenn man nach Sven Nobereit sucht, stößt man auf eine Zarenga GmbH, die scheinbar auch Mailmarketing im Programm hat. Was für ein ‚Zufall‘.

Der letzte Eintrag der vitalox Informationssysteme GmbH im Bundesanzeiger ist der Geschäftsbericht 2011 (wie man Geschäftsberichte findet hier) da fragt man sich, wie eine Firma, die seit Jahren keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht hat, noch existieren kann. Denn scheinbar handelt es sich hier um eine kleine Gesellschaft und die sind zu Veröffentlichung verpflichtet.

Habe hier mal einige Stellen angeschrieben und nachgefragt.

Bei den ersten Treffern zu Zarenga GmbH fand ich den Thread Spam durch eine Zarenga GmbH. Auch gibt es Berichte im Zusammenhang mit angebliche kostenlosen Ebüchern, welche man nur gegen Eingabe der Emailadresse zu bekommen scheint (Emailadresse => Zarenga => Mailmarketing). Huch, welch ein „Zufall“. Ein Kommentar bezeichnet dies als Email harvester. Das Verfahren scheint zu sein, dass anstatt Mails zu verschicken über Köderseiten an Mailadressen zu gelangen und diese dann für Spam zu nutzen. Einige Seiten haben auch ein Blog mit Kommentarfunktion in denen ebenfalls eine Mailadresse angegeben werden muss. Natürlich liegt dann kann wirksames Einverständnis für die Mailnutzung vor. Auch im Zusammenhang mit Phishing taucht die Zarenga GmbH auf. Ebenfalls erwähnt wird dort die Rhein-Medial GmbH, die gar nicht so weit entfernt von der Zarenga GmbH zu liegen scheint.

Unter gleichen Adresse und „zufällig“ auch mit einem Sven Nobereit im Impressum gibt es auch eine Lubego GmbH, die „zufällig“ auch mit Mailmarketing beschäftigt ist.

Zu den Domains der Zarenga GmbH gehören anscheinend:
– Leben-ohne-akne de
– emailnewsletter eu
– gutscheinundrabatte de
– brandaktuelle-aktionen de
– pdf2txt de
– hba1c info
– abendgymnasium-info de
– imgbox de
– iphone-x-gewinnspiel de
– weekly-news de
– mustervertrag net
– morbus-crohn-aktuell de
– wirtschaft-technik de
– enttaeuschungen de
– was-ist-gicht de
– myimg de
– partyzettel de
– borreliose-infektionskrankheiten de
– bilder-hochladen tv
– fotosverkleinern de
– mietpreisermittlung de
uvm.

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#Corona, Aerosol und Dürre – #Klimaschutz #Feinstaub

Nach der aktuellen Corona-Erkenntnis-Lage wird von einer Aerosolübertragung in Innenräumen ausgegangen.

Darauf basierend nun meine folgenden Überlegungen. Heiße trockene Luft führt, dass die Tröpfchen schneller austrocknen. Dass heißt die sinkende Infektionsrate in Deutschland muss nicht unbedingt auf die Maßnahmen zurückgehen, sondern könnte auch mit der Witterung zusammenhängen. In trockener Luft verschwindet der Virus also schneller. Das heißt, wenn es viel regnet, dürfte die Infektionsrate wieder ansteigen. So gesehen könnte die Dürre dieses Jahr ausnahmsweise Menschenleben in Deutschland retten. Die Auswirkungen im Rest der Welt können natürlich durchaus andere sein.

Wenn es eine zweite Welle gibt, könnte diese im Herbst liegen, weil dort die Luftfeuchtigkeit steigt und Aerosoltröpfchen länger in der Luft bleiben. Auch wird weniger gelüftet. Wenn man diese Effekte mit berücksichtigt dürfte sich vieles recht leicht erklären lassen. Auch warum die Lockerung scheinbar so gut wirkt.

Auch Virologe Hendrik Streeck weist auf einen Zusammenhang zwischen Jahreszeit und Infektionsraten hin.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Unbezwinglich ist, wer warten kann!

(Deutsches Sprichwort)

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#Bahnsinn: #Digitalisierung bei der #Bahn ist Fehlanzeige – #Verkehrswende #Fahrradfeindlich #Klimaschutz

Nachdem ich vor kurzem gefragt hatte, wie man Fernpendeln mit Fahrrad per App flexibel hinbekommen kann und gesagt bekam, dass dies mit Bahncard 100 nicht ginge, musste ich dann heute leider mehrere Plätze reservieren. Zwei für die Hinfahrt und zwei für die Rückfahrt. Leider muss man bei der Bahn auf der Strecke Duisburg Bonn immer mit Ausfällen und massiven Verspätungen rechnen. Ein Garantie, dass man dann im nächsten Fernverkehrszug mitgenommen wird, gibt es nicht.

Ausreichend Fahrradstellplätze scheint es aus nicht zu geben, denn sonst wäre ja ein flexiblere Mitnahme möglich.

Das man kurzfristig einen Fahrradplatz in einem Zug per App reservieren kann geht ja ohnehin nicht. Da die Inter- und Eurocity nicht digitalisiert zu sein scheinen. Das heißt ein Fahrradplatzbuchung, wenn der Zug bereits unterwegs ist, ist nicht möglich. Eine Online Stornierung auch nicht.

Am Schalter durfte ich mir dann etwas von unsozial anhören. Mag sein, dass es etwas unsozial ist zwei Plätze zu reservieren. Aber nach meinen bisherigen Erfahrungen ist die Bahn notorisch unzuverlässig, was gerade beim Fernpendeln unerträglich ist. Und wenn es eine bessere Lösung gebe, würde ich die gerne nutzen. Etwa ein Platz mit Mitnahmgarantie im Folgezug bei Ausfall oder ausreichend Comfortradplätze. Am besten für Pendler die nun einmal häufig die Bahncard 100 haben, wäre natürlich eine flexible spontane Lösung. Etwa Onlinereservierung in einem Zug, der noch leere Plätze hat.

Scheinbar gab es früher eine Onlinereservierung, die wegen Ausbuchung aber dann wieder gestrichen wurde. Auch hier scheint man nicht über eine Lösung nachgedacht zu haben und lieber auf abschreckende Umständlichkeit gesetzt zu haben. Ist es da ein Wunder, dass so viele lieber das Auto nutzen?

Wie soll die Verkehrswende gelingen, wenn es keine brauchbaren Lösungen gibt? Und nein der RE zwischen Duisburg und Bonn ist keine Lösungen, da deutlich länger unterwegs.

Bisher habe ich ÖPNV in Bonn und RB in Duisburg genutzt, aber das ist mir wegen Corona zu heikel. Gerade in Bonn zu den Stoßzeiten. Und mit den Anschlüssen klappt es auch meist nicht.

Also Bahn findet gangbare Lösungen, statt Fahrgäste als unsozial zu bezeichnen. Oder ist die Bahn Steinzeit?

Ich will gerne die Umwelt schützen und sozial sein, die Bahn muss die Möglichkeit dazu schaffen, die auch zum beruflichen Alltag passt.

Und Fahrradparkplätze in Bonn habe ich bereits geprüft. Die Guten sind alle ausgebucht. Also auch keine Option.

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Bauschutt ohne Auto in #Duisburg – #Klimaschutz #Wirtschaftsbetriebe

Es ist schon erstaunlich, wie schnell die Wirtschaftsbetriebe Duisburg bei manchen Themen reagieren und bei anderen gibt es trotz mehrfacher Nachfrage keinerlei Antwort.

Vor einiger Zeit fragte ich nach, warum die „Recycling“höfe eigentlich so umweltfeindliche Regelungen haben?

Konkret meine ich jene für Bauschutt:
Hausmüll/Bauschutt/Bauholz und A IV Holz(behandeltes Holz)
Kleinstmenge bis 0,1 m³ 2,00 Euro

Als Kleinstmenge werde hier 100 L bezeichnet, was aber nur mit dem Auto zutrifft. Wenn man eine kleinere Menge hat, weil man auf das Auto verzichtet, also zum Beispiel das Fahrrad nutzt, wäre die Situation eine andere.
Zu Fuß kann man vielleicht 10-20 L Bauschutt transportieren. Mit einem normalen Fahrrad etwas mehr. Auch mit ÖPNV dürfte es kaum mehr sein.

Vermutlich werden bei jeder Anlieferung die 2 Euro fällig. Die Wirtschaftsbetriebe haben hier keine Klarheit geschafft. Wenn man also zu Fuß jedes Mal nur 10 L transportieren würde, stiegen die Kosten auf das 10-fache. Dies diskriminiert also umweltfreundliches Verhalten. Es wird somit also nicht einmal ein Anreiz für umweltverträgliche Anlieferung geschaffen.
Etwa durch Ausgabe von Wertmarken bis zu einer Gesamtmenge oder als ein Art Gutschein. Wer sich nachhaltig und ökologisch bewegt wird von den Wirtschaftsbetrieben bestraft, weil man mehr zahlen muss. Stattdessen fördern die Wirtschaftsbetriebe die Entstehung von klimaschädlichem
Kohlendioxid, Feinstaub und Stickoxiden durch mehr Autoverkehr.

Ein grüner Anstrich nützt nichts, wenn man nicht auch nachhaltig denkt.

Wirtschaftsbetriebe denken anscheinend nicht daran umweltfreundliche und klimaschützende Beförderungsmethoden für den Transport zu den Müllhöfen zu fördern. Ein weiteres Beispiel für Klimaschutz, wie ihn sich SPD und CDU vorstellen. und da wundert man sich wirklich noch über wilde Müllkippen?

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Ursache für „Rettung“ der #Lufthansa? – #Fluglärm #Klimaschutz #Kerosinsteuer

Warum rettet man große klimaschädliche Betriebe?

Oder um konkreter zu werden, warum bemühen sich Bundesregierung und Bundestag so um die Lufthansa?

Zum Teil vielleicht aus Nationalstolz. Ist ja quasi ein deutsche Flugfirma und andere Flugunternehmen aus dem Ausland werden ja auch subventioniert. Wobei die 10 Milliarden Euro eigentlich nicht so viel sind, wenn man bedenkt, dass durch Verzicht auf Mehrwertsteuer und Kerosinsteuer jährlich etwa 12 Milliarden Euro der Luftindustrie geschenkt werden. Aber auch das hat sicherlich eine Ursache in der zu engen Verbindung zwischen Industrie und Politik.

Der Artikel ist natürlich schon etwas älter:
Bonusmeilen-Gemauschel – Für die Bundestagsverwaltung offenbar nur eine Bagatelle
Zumindest damals bekamen Bundestagsabgeordnete einfach so die „Senator-Chip-Card“, wodurch die Nutzung von Lounges möglich war und es mehr Bonusmeilen gab. Eine private Nutzung wurde auch nicht wirksam sanktioniert.

Man könnte ja auf die Idee kommen, dass die heutige Unterstützung für die Lufthansa auch aus solcher Beeinflussung mit Vorteilen entstanden sein könnte. Schließlich hängt eine Entscheidung häufig auch von der Einstellung ab.

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#Duisburg Umweltdemo Logport – #Baumschutz #NetzstreikfürsKlima #Logistik #Duisport #BISaubereLuft

Am kommenden Freitag (5.6., Tag der Umwelt) ist eine Demonstration im Bereich von Logport geplant.

Es wird zwar nur eine kleine Demonstration sein, allerdings wird die Europaallee an einer Stelle komplett dicht sein.

Hintergrund sind die andauernden Zustände und die Zeitverschwendung von SPD und CDU bei der Pseudolösung Osttangente. Die eine wirkliche Lösung nicht nur erheblich verzögert, sondern noch dazu zahlreiche Bäume und Pflanzen bedroht. Die BI Saubere Luft und die Umweltgruppe West haben bereits mit der LKW Citymaut eine praktikable Lösung vorgeschlagen, welche den LKW-Verkehr durch entsprechende Kosten aus Wohngebieten heraushalten kann..

Diese Demo richtet sich ausdrücklich auch gegen „OB“ Staake.

Es könnte zu Verkehrsstörungen kommen.

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#Asbest in Gebäuden auch heute noch ein Problem – #Krebs #Mesotheliom

Sehr wichtige Pressemitteilung des UBA

Asbest in Gebäuden auch heute noch ein Problem
Neue Leitlinie gibt Rat – auch für Laien und Heimwerker

In Deutschland können mehrere Millionen Gebäude, die vor Oktober 1993 gebaut oder saniert wurden, auch heute noch Asbest enthalten. Neben Asbestzementprodukten ist der krebserregende Stoff etwa in Putzen, Bodenbelägen oder Fliesenklebern enthalten, wo man den Asbest nicht sogleich erkennt und er bei normaler Nutzung auch kein Risiko darstellt. Sobald diese Materialien aber bearbeitet werden – etwa durch Bohren, Abstemmen oder Schleifen –, besteht die Gefahr, dass krebserzeugende Fasern freigesetzt werden. Eine neue Leitlinie bietet vor allem Laien Rat, was zu beachten ist, wenn Renovierungs- und Heimwerkerarbeiten geplant sind. Die Leitlinie wurde gemeinsam von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), vom Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und vom Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet.

Bis 31. Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Fokus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte, zum Beispiel im Zuge von Gebäudesanierungen und kleineren Renovierungsarbeiten, bearbeitet werden und wenn Raumnutzinnen und -nutzer gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, erklärt die neue „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ Auskunft.

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#Fluglärmnews: Abstandregeln im Flugverkehr – #Fluglärm

Warum wird der Flugverkehr eigentlich nicht vollständig ausgesetzt, bis eine Regelung getroffen wurde?

Denn bisher gibt es keine brauchbaren Regeln, wie die Antwort des LBA belegt. Stattdessen will man nur wieder den Flugbetrieb aufnehmen und das völlig ohne Abstände. Angeblich wegen des Belüftungskonzeptes in Flugzeugen. Allerdings gibt es derzeit noch gar keine fundierten Kenntnisse, ob das Belüftungskonzept ausreichend ist. Denn die Forschung ist noch gar nicht so weit. Würde mich nicht verwundern, wenn die Luftverkehrsbranche für Umsätze lügen würde.

Frage mich wann wir in den Nachrichten hören/der Zeitung lesen, dass Flug XYZ123 zu zig Infizierten führte. Oder würde die Luftindustrie als Superspreader diese Meldung unterdrücken? Die Rolle des Flugverkehrs in der globalen Ausbreitung der Pandemie wurde bisher schließlich auch nicht ausreichend gewürdigt, obwohl ohne den Flugverkehr weiterhin nur China betroffen wäre.

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Rat der Stadt #Essen gegen Kapazitätserweiterung, was ist mit #Duisburg? – #Flughafen #Düsseldorf #Fluglärm

Seltsam, dass die Kapazitätserweiterung in Duisburg gar kein Thema ist, obwohl auch Duisburg unter Fluglärm leidet.

Der Rat der Stadt Essen sprach sich jedenfalls dagegen aus.

Liegt in Duisburg wohl wieder mal an der Bevölkerung die Dinge selbst in die Hand zu nehmen.

Einwendung

SPD und CDU haben in Duisburg wohl nicht dem Mut für eine Positionierung.

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Gegen #Springer siegen vor Gericht ganz einfach – #BILD #Müllzeitung #Ichhabebessereszutun #Umweltschutz #FCKBLD #Werbepost

Abmahnung auf Unterlassung klingt manchmal recht anrüchig ist es aber nicht. Die Abmahnung ist ein prima Instrument für den Umweltschutz. So hatte ich früher immer wieder mal die BILD-„Zeitung“ im Briefkasten. Also diese Gratisausgabe, welche immer wieder verteilt wurde.

Da mir Umweltschutz sehr wichtig ist und ich auch etwas gegen unerwünschtes im Briefkasten habe, bat ich zuerst Springer noch halbwegs höflich die Zusendung zu unterlassen. Dies wurde auch zugesagt, aber natürlich nicht eingehalten. Dann habe ich zuerst selber abgemahnt und anschließend über einen Anwalt. Auch da wollte Springer keine Unterlassungerklärung unterschreiben, sondern übermittelte nur eine nichtssagende Entschuldigung.

Also ging das Ende 2015 ans Gericht und im April 2016 hatte ich dann ein Versäumnisurteil, weil Springer scheinbar klar war, dass die vor Gericht keine Chance hatten. Würde ich jetzt noch einmal diese „Zeitung“ oder irgendetwas anderes im Briefkasten haben, würde das für Springer eine kleine Summe kosten. Das ist natürlich nur ein Mückenstich. Was wäre allerdings, wenn nun sehr viele Menschen hingehen würden und den gleichen Weg, wie ich beschreiten würden?

Es ist nicht so schwer, falls diese „Zeitung“ immer noch verteilt wird diese aufheben als Beweis. Dann von Springer verlangen dies nicht mehr zu tun. Dies geeignet dokumentieren. Etwa als Mail mit BCC an einen selbst. Bei Wiederholung kann man dann eigentlich getrost einen Anwalt einschalten. Gewinnt man, muss Springer alle Kosten zahlen. Falls man in Vorkasse gehen muss, muss Springer sogar Zinsen zahlen. Die Gewinnwahrscheinlichkeit für Gericht bei einem klar belegbaren Unterlassungsanspruch durch die vorhandenen Exemplare und das Schreiben ist nach meiner Erfahrung recht hoch. Einzeln mag dies Springer vielleicht nicht sonderlich weh tun, aber bei Kosten zwischen 500 und 1 000 Euro summiert sich das bei hohen Fallzahlen recht schnell. Wenn nur 1 000 das machen würde dies schon mind. 500 000 kosten. Bei 10 000 wären es bereits mind. 5 Millionen Euro. Ich denke es versteht sich, dass es bei steigenden Fallzahlen das schnell sehr teuer für Springer werden kann.

Ich hatte jedenfalls seit 2016 keinen Springermüll mehr im Briefkasten. Also statt sich nur über Springer aufzuregen kann man durchaus auch etwas gegen Springer tun.

Übrigens hat man bereits einen Aufkleber „keine kostenlosen Zeitungen“ am Briefkasten reicht bereits der erste Einwurf einer „Zeitung“. Also schimpft nicht, klagt!

Müllzeitung bezieht sich natürlich darauf, dass die „Zeitung“ in meinen Augen nicht in den Briefkasten, sondern in den Müll gehört.

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Dessert mit Kokosmilch – #Methankuh

Und nun zu etwas völlig anderem … ;-)

Vor kurzem sah ich in einem Rabattmarkt für Milchprodukte (Kaas) einen Becher mit einer Art Joghurt, bloß aus Kokosmilch. Mir war nicht bewusst, dass es so etwas gibt. Aber man kann es ja einfach mal probieren.

Schmeckt natürlich nach Kokosnuss und gerade bei Fruchtsäure fehlt die neutralisierende Wirkung von Milch, aber als Abwechselung ist das auch mal eine Möglichkeit.

Die Firma „The Coconut Collaborative“ scheint zumindest zu versuchen etwas nachhaltiger zu sein. Wie natürlich die Klimabilanz zwischen Transport von der Palme bis in den Laden im Vergleich zu einer Methankuh ist, vermag ich nicht zu sagen. Aber ich denke man sollte alles mal probieren.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Der Tod verletzt die Menschenwürde erheblich und schränkt meine Grundrechte dauerhaft ein.

Ulrich Scharfenort (01.05.2020)

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Einwendung #Flughafen #Düsseldorf – #Fluglärm #Nitrat #Ultrafeinstaub #Krebs #BISaubereLuft

Nachfolgend der komplette Text meiner Einwendung mit Grafiken
Einwendungsgutachten Düsseldorf Flughafen
(26.01.01.01- PFV DUS)
Dr. rer. nat. Ulrich Scharfenort (Bauassessor)

Ich wohne in unter der Abflug-/Einflugschneise des Flughafens Düsseldorf und fühle mich durch den Flughafenbetrieb in meiner Lebensqualität stark eingeschränkt.
Die Einwendung erfolgt ergänzend zu meinen bisherigen Einwendungen, Ergänzungen und Äußerungen, die ich hiermit einschließe. Soweit Argumente nicht zu der aktuellen Offenlage passen sollten, zählen diese als Ergänzungen zu meinen bisherigen Einwendungen. Im Übrigen sind die Einwendungen von Christoph Lange und Georg Regniet sowie die Aussagen der von den Bürger-Initiativen beauftragten Gutachten vollinhaltlicher Bestandteil meiner Einwendung. Gleiches gilt für alle anderen ablehnenden Einwendungen und die benannten Quellen.

Inhaltsverzeichnis
– Verfahrensfehler
– Realer Bedarf
– Zeiten von Spitzenverkehr
– Realer Lärmvergleich
– Statistische Opfer
– Infraschall
– Coronapandemie
– Einschleppung fremder Tierarten
– Klimaschutz
– „Wirtschaftswachstum“
– Lärmmessung/Lärmbetrachtung
– Kerosinsteuer
– Kerosinregen
– Wasserschutz
– Ultrafeinstaub/Feinstaub/Stickoxide
– Beleuchtung
– Vogelschlag/Geschützte Arten
– Korruptionsentflechtung
– Erweiterung Flugsteig C
– Risiko-Gutachten
– Widersprüchlichkeiten
– Quellen

Ort Datum Unterschrift

(Die nachfolgenden Seiten, werden ununterschrieben angehangen)

Verfahrensfehler

Die massive Beteiligungsdiskriminierung gerade von Menschen mit Vorerkrankungen, wie sie auch durch Fluglärm verursacht werden, zeigt dass hier keine rechtmäßige Beteiligung vorliegt. Insbesondere Risikogruppen ohne Internet werde hier in ihren Rechten eingeschränkt bzw. müssten ihr Leben aufs Spiel setzen. Dabei müsste gerade diese Gruppe angehört werden. Da dies nicht möglich ist, ist die Offenlage eine Farce. Man könnte zum dem Schluss kommen, dass der Zeitpunkt absichtlich gewählt wurde, um kritische Stimmen zu minimieren. Auch Angehörige von Risikogruppen müssen derzeit stark darauf achten, dass möglichst wenig Kontakte haben, um die Liebsten nicht zu gefährden.
Zudem waren die Unterlagen nicht ab 0:01 am 04.05.2020 zugänglich. Das Datum der Onlinestellung war ohne zeitliche Spezifizierung also gilt der früheste Zeitpunkt des Tages. Eingestellt wurden die Unterlagen erst am späten Vormittag. Vorher waren verwirrende alte Unterlagen zum Flughafen Köln Bonn online.
Ein weiterer Verfahrensfehler ist, dass die einzelnen Unterlagen nur umständlich über Unterseiten abgerufen werden konnten. Dies erhöhte den Aufwand erheblich und kann zudem zu Fehlern führen. So können besonders wenig technikaffine Menschen ungewollt Dokumente überspringen.
Darüber hinaus bestand für die Anwohnenden während der Offenlegung der Gutachten und der Einwendungsfrist aufgrund der erheblichen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit kaum die Möglichkeit, sich neutral zu informieren. Die Bürgerinitiativen konnten keine Veranstaltungen organisieren, in denen das Verfahren, die Gutachten und die daraus resultierenden Probleme diskutiert sowie Fragen beantwortet werden konnten. Es waren auch keine Info-Stände möglich, an denen sich Bürger niederschwellig über den Antrag informieren konnten.
In den Unterlagen wurden diverse Abkürzungen genutzt, die beim Durchgehen ohne große Vorkenntnisse und auch mit Vorkenntnissen nicht entschlüsselt werden können. Dies behindert das Verständnis von Achsenbeschriftungen und insbesondere ‚exotischen‘ Einheiten. Abkürzungen, wie z.B. APU waren in etlichen Dokumenten nicht erläutert, obwohl dies bei Abkürzungen der Standard ist, diese in einem neuen Dokument einmal zu erläutern. Die Dokumente waren für eine Offenlage somit unzureichend, zumal es auch kein allgemeines Abkürzungsverzeichnis gab.

Die Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei, da z.B. gescannt oder sogar geschützt. Bei Seheinschränkungen verhindert dies u.U. eine Beteiligung. Menschen mit geistigen Einschränkungen scheitern, vermutlich bereits an dem Wust der Dokumente. Dazu kommt die extrem schwere Sprache, mit der selbst Studierte Schwierigkeiten haben. Es gibt keine Zusammenfassung in einfacher Sprache, die es erlaubt sich ein Bild zu machen. Dabei setzt die freiheitlich demokratische Grundordnung die Einhaltung der Menschenrechte und des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen voraus.
U.a. von Müller-BBM wurde das nicht einschränkbare Zitierrecht durch Formulierungen einschränkt bzw. der Eindruck erweckt, dass man nicht zitieren dürfte. Zitate sind immer erlaubt und das man einen anderen Eindruck erweckt ist mehr als suspekt.

Ferner waren in vielen Dokumenten nur Relativwerte angegeben, aber nie welche Gesamtbelastung dies bedeutet, wenn hier Grenzwerte bereits überschritten sind, ist ein weiterer Zuwachs nicht tragbar. Das bewusste Weglassen der Absolutwerte suggeriert, dass an vielen Stellen die Grenzwerte überschritten sind und man dies nicht erwähnt, um keine Gegenargumente zu liefern.

Ferner wurden die Unterlagen nur im Umfeld des Flughafens Düsseldorf ausgelegt. Da Flugverkehr aber massiv das Klima belastet und der Lärm nicht nur bei Starts in Düsseldorf entsteht, sondern auch bei Landungen an entfernten Zielen, hätten alle diese Menschen nach Beteiligungsrecht beteiligt werden müssen. Die gilt natürlich auch umgekehrt. Flugverkehr ist meist grenzüberschreitend. Das heißt, alle potentiellen Ziele hätte im Rahmen der Offenlage beteiligt werden müssen und darüber hinaus die ganze Welt, weil alle Menschen durch die Klimaerwärmung belastet werden.

Es erscheint seltsam, dass in der amtlichen Presse nicht einmal Mitteilung veröffentlicht wurde.

Realer Bedarf

Der Flughafen Düsseldorf will erweitern, weil es angeblich mehr Nachfrage gäbe, als gedeckt werden kann. Fakt ist, dass diese Nachfrage durch billige Preise für die Fluggesellschaften und Quersubventionen (Parkhäuser, Einkaufszentrum mit Flugbetrieb) überhaupt erst erzeugt wird. Daraus leitet sich keinerlei Grundlage für eine Erweiterung ab. Minimum wäre hier die Prüfung einer Korrelation der Flughafenpreise für die Flieger und Entwicklung, der „Nachfrage“, um ein realistisches Bild der Effekte zu haben. Ansonsten hat man den ALDI-Effekt, also lange Schlangen vor der Tür, wenn ein günstiger Computer oder irgend ein anderer billiger Artikel angeboten wird. Dann könnte Aldi natürlich auch behaupten, dass die Anbauen müssen, weil die Nachfrage so groß ist. Es handelt sich, wie beim Flughafen um künstlich gesteigerte Nachfrage. Dies begründet aber kein Wachstum oder gar eine Kapazitätserweiterung. Es mangelt somit bereits an der Grundlage für einen Antrag. Eine Analyse zur Entwicklung des Flughafens und der Flughafenpreise findet nicht statt, obwohl der Flughafen hier belegen muss, dass es nicht daran liegt, dass die angebliche höhere „Nachfrage“ künstlich erzeugt wird.
Gut erkennbar ist der Zusammenhang zwischen zunehmenden Passagierzahlen und zunehmenden Umsätzen im Non-Aviationbereich.


Abb. 1 Entwicklung der PAX seit 1991


Abb. 2 Auswertung der Erlöse aus den Geschäftsberichten. Dargestellt sind Gesamtumsatz, Erlöse Aviationbereich, Non-Aviationerlöse.

Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der PAX seit 1991. Es ist eine leichte Steigerung zu erkennen, die allerdings, wie später dargestellt, weniger durch gesteigerte Flugbewegungen, als vielmehr durch bessere Auslastung und größere Flugzeuge entsteht. In Abbildung 2 sind der Gesamtumsatz, die Erlöse im Aviationbereich und Nonaviationbereich aufgetragen. Deutlich erkennbar ist die Stagnation im Aviationbereich. Der Trend zeigt kaum eine Steigerung. Die relevante Steigerung finden ausschließlich im Non-Aviationbereich statt. Bemerkenswert ist der Umstand, dass die Passagierzahlen erheblich steigen, während die Aviationeinnahmen sich nicht ändern, lediglich etwas schwanken.
Die Steigerung im Non-Aviationbereich korreliert mit den Passagierzahlen. Mehr Passagiere essen und kaufen mehr. Das ist eine simple Rechnung. Allerdings, Essen und Shopping ist nicht der Sinn und Zweck eines Flughafens. Will der Flughafen also nur die Passagierzahlen steigern für mehr Umsatz im Non-Aviationbereich, um damit ggf. Subventionen im Aviationbereich zu kompensieren? Wie weiter dargestellt ist gar nicht klar, ob der Flughafen wirklich richtig analysiert hat, wie wenig sinnhaftig mehr Flugbewegungen sind und dass die Ziel auch anders erreicht werden können.


Abb. 3 Aviationerlöse und Landentgelte auf die Passagierzahlen bezogen.

Die Aviationerlöse gemäß Abb 2 bleiben gleich, während gleichzeitig die Passagierzahlen steigen. Das heißt für die Fluggesellschaft sinken die Kosten, was dann die steigende Nachfrage bedingt. Dies geht aus Abbildung 3 deutlich hervor.
Die Landeentgelte auf PAX bezogen bleiben konstant. Die Gesamt-Aviationerlöse sinken in der auf die PAX bezogenen Auftragung. Das heißt der Flughafen Düsseldorf wird in Hinblick auf die Gesamtkosten billiger, wodurch eine höhere Nachfrage erzeugt wird, denn die Fluggesellschaften können ihre Ticket billiger anbieten. Würden die Preise pro Person nicht sinken, gäbe es die Steigerung der Passagierzahlen nicht. Eine durch Preiseffekte erzeugte Nachfrage bedingt allerdings keinerlei Kapazitätserweiterung. Somit ist der Antrag abzulehnen, denn die Unterlagen berücksichtigen diese Effekte nicht. Dabei sind die Kosten pro PAX maßgeblich für eine Fluggesellschaft, die sehr genau kalkulieren. Steigende PAX sind also alleine sinkenden Ticketpreisen geschuldet und stellen damit keine Grundlage für eine Erweiterung da, weil die finanziellen Effekte auf das Flugverhalten nicht berücksichtigt wurden.
Auch ist aus den Auftragungen erkennbar, dass der Betrieb der Infrastruktur der Gebäude scheinbar nicht in die Kosten mit eingeht, sondern dies über die Nebentätigkeit Kaufhaus usw. abgewickelt wird. Was allerdings nicht sinnvoll ist, da auch hier die Kosten nicht auf die Ursachen, die Flugbewegungen umgelegt werden. Die Nebeneinnahmen durch Geschäfte und Gastronomie müssen aus dem Flughafenbetrieb herausgelöst werden, da es ansonsten zu einer Verzerrung kommt.
Auch interessant ist der Umstand, dass die Landeentgelte von den Passagierzahlen abhängen, was bei Beachtung von § 19b LuftVG gar nicht möglich ist, da die Kosten für das Landessystem nicht von den Passagierzahlen abhängen, sondern von Starts- und Landungen. Der jeweilige Maschinentyp ist relevanter. Den Hauptteil des Gewichts, was auf die Infrastruktur wirkt macht die Maschine selber aus. Das ist für die Abnutzung maßgeblich. Für die Fluggesellschaften wird der Betrieb dadurch aber attraktiver. Sie starten also auch mal mit halbvollen Maschinen, wie ich es selbst schon erlebte. Dadurch werden unnötig mehr Flugbewegungen erzeugt. Aus den Passagierzahlen und den Landeentgelten der Geschäftsberichte ist dies eindeutig und zweifelsfrei belegbar. Eine Subvention, welche den Bedarf künstlich erzeugt bzw. deutlich überhöht, ist keine Grundlage für eine Erweiterung. Damit mangelt es sowohl objektiv, als auch subjektiv an einer Bedarfsgrundlage für den Antrag, folglich ist der Antrag vollständig zurückzuweisen. Zumal in dem Zeitraum die Kosten für Handwerkleistungen gestiegen sind. Das heißt auch Kostensteigerungen wurden anscheinend nicht weitergegeben. Etwa für die Instandhaltung des Landebahnsystems. Hier wäre eine vollständige und unabhängige Analyse der Kostenstruktur notwendig um Klarheit darüber zu gewinnen, welche weiteren Subventionen der Flughafen noch gewährt, um die Nachfrage künstlich zu steigern.

Weiterhin ist eine verlässliche Prognose des Luftverkehrs zum derzeitigen Zeitpunkt auch gar nicht möglich. Selbst Vertretende der Luftfahrtbranche (z.B. der Chef der Lufthansa Carsten Spohr), gehen davon aus, dass sich der Markt völlig verändern wird. Dieser Umbruch der Luftverkehrsbranche ist einerseits der Corona-Pandemie geschuldet, aber auch den vermehrten Klimaschutzanstrengungen. Ob jemals wieder ein Zustand, wie vor der Pandemie erreicht wird, ist fraglich. Damit stellen alle Prognosen, keine realistische Planungsgrundlage dar. Die Wunschvorstellungen eines Flughafens dagegen sind keine gerichtsfeste Planungsgrundlage.

Bisher gab es keine Beschwerden von Reisenden, dass es zu wenig Verbindungen gäbe, obwohl immer noch nicht erweitert ist. Insbesondere haben Geschäftsreisende anscheinend ausreichend Verbindungen. Tourismus ist kein wirtschaftlich notwendiger Reisebetrieb, der zudem auch anders darstellbar wäre.

Geschäftsbericht 2015:

„Die Wirtschaftsplanung sieht für das Jahr 2019 den Bescheid eines Planfeststellungsbeschlusses mit ersten verkehrlichen Zuwächsen im Winterflugplan 2019/2020 vor.“

Geschäftsbericht 2018:

„Im Wirtschaftsplan ist die Erteilung einer erweiterten Betriebsgenehmigung mit ersten verkehrlichen Auswirkungen ab Sommerflugplan 2023 unterstellt. Es besteht die Chance, dass das Verkehrsministerium den Planfeststellungsbeschluss früher erteilt und erste positive Effekte daraus in 2021 erzielt werden.“

Verwunderlich, wo das Ministerium doch selber erst von 2022 spricht. Wie kommt da der Flughafen auf 2021? Gab es hier etwa interne Absprachen?

Laut einem Zeitungsartikel in Hinblick auf die kapazitätverringerungsbedingte Entlassung von 600 Beschäftigten wurde inzwischen sogar geäußert, dass es um 2030 gehen würde. Für 2030 stellt man aber nicht bereits ca. 2015 einen Antrag und schreibt dann im Geschäftsbericht völlig andere Zielsetzungen. Damit besteht absehbar kein belegbarer Bedarf und für 2030 kann in vier Jahren ein neuer Antrag gestellt werden, der auch Corona und Klimaschutz berücksichtigt. Aufgrund Klimaschutz ist absehbar, dass der Luftverkehr schrumpfen wird. Auch wird nirgendwo in den Unterlagen beantragt, dass dies erst ab 2030 gelten soll.

Eine Wunschvorstellung, wie sie auch dem Geschäftsbericht zu entnehmen ist, allein wegen Wachstumsfantasien, ist keine Grundlage für eine Erweiterung, dies führt sogar das Verkehrsministerium NRW an. Insbesondere bleibt bei allen Analysen der FDG Klimaschutz völlig außen vor, als würde Flugbetrieb weiter gehen, wie bisher. RWE und Braunkohle haben andere Erfahrungen gemacht. „klimaneutraler“ Flughafen, wie ihn uns die FDG verkaufen will ist so, wie „klimaneutraler“ Tagebau, wo die Braunkohlebagger mit Ökostrom betrieben werden. Der Fachbegriff ist „Greenwashing“.

Die Größe des Flughafens ist weiterhin ausreichend um den realen Bedarf zu bedienen. Eine Erweiterung würde künstlich mehr Flugbewegungen erzeugen, ohne, dass damit überhaupt etwas bewirkt wird. Zudem ist der europäische Luftraum ohnehin überfüllt (vgl. Geschäftsbericht 2018 DFS). Dies wurde nicht berücksichtigt.

Geschäftsbericht FDG 2018:

„Der Flughafen Düsseldorf verzeichnete im Langstrecken-Verkehr per Saldo eine rückläufige Passagierzahl (-26,1 %).“

Das heißt es gibt weniger Bedarf.

Die Geschäftsberichte und auch die Zahlen des Flughafens sind nicht stimmig, so verwendet Intraplan Werte, die teilweise nicht mit denen des Flughafens übereinstimmen. Insbesondere bei Flugbewegungen und Passagieren. Aber selbst zwischen zwei Geschäftsberichten des Flughafen Düsseldorf gibt es unerklärliche Abweichungen.


Abb. 4 – Auswertung Geschäftsberichte

So sind in den Geschäftsberichten immer die aktuellen Zahlen und die des Vorjahres (VJ) angegeben. Allerdings stimmen die Werte für das Vorjahr mit dem Wert aus dem Geschäftsbericht des Vorjahres teilweise nicht überein. Es finden sich Abweichungen von fast 100 Mio €. Die fragwürdigen Angaben sind je nach Abweichung mit gelb oder rot gekennzeichnet. Für den Antrag des Flughafens ist dies deshalb relevant, da der Flughafen und seine Gutachten auch bei anderen Zahlen Abweichungen zwischen der einen und der anderen Unterlage aufweisen, die nicht nachvollziehbar sind. Wenn bereits in Geschäftsberichten derartig offensichtliche Abweichungen auftreten, was ist dann erst bei anderen Zahlen der Fall? Ist überhaupt etwas glaubwürdig, was der Flughafen behauptet? Auch wenn man die Zahlen aus den Gutachten mit den offiziellen Zahlen des Flughafens vergleicht, finden sich seltsame Abweichungen. Werden die Zahlen etwa geschätzt oder wie kommt es, dass nicht überall die gleichen Werte zu finden sind? Zumal sich bei der Verwendung von unterschiedlichen Zahlen auch unterschiedliche Effekte ergeben können.

Beispielhafte Werte aus dem Jahr 2018

Die gleichen Zahlen für PAX aber ein Unterschied von etwa 7000 Flugbewegungen, die betrachtet werden? Das ist nicht wirklich plausibel. Gleicher Effekt tritt auch für 2010 und 2015 auf. Wie kann das sein? Wer kann schon prüfen ob die Zahlen wirklich stimmen? Und wer macht sich die Mühe alle Zahlen mal zu vergleichen? Im Schreiben vom 17.01.2019 (Dokument 16) führt der Flughafen die angeblichen Flugbewegungen auf. Nur weichen diese bei einem Abgleich mit den Flugbewegungen aus den offiziellen Geschäftsberichten der Jahre 2006 bis 2018 (aus Bundesanzeiger) ab. Im inoffiziellen Geschäftsbericht 2019 stimmen die FB mit den Werten der FB aus den Geschäftsberichten der Vorjahre überein. Also warum legt man dem Ministerium dann andere Zahlen vor? Ist hier gar etwas manipuliert? Es stellt sich die Frage, ob man wirklich die verkehrsreichsten Monate erwischt hat oder hier eine stümperhafte Manipulation zugunsten der FDG vorliegt, welche nur diesen Eindruck erweckt. Bei oberflächlicher Prüfung ohne Abgleich mit den offiziellen Zahlen aus den Geschäftsberichten wäre dies natürlich nicht aufgefallen. Vielleicht arbeitet der Flughafen auch nur schlampig, was aber auch die Frage aufwirft, wie das mit den anderen Dokumenten aussieht. Und auch, wie es dazu kommt, dass es überhaupt Abweichungen gibt. Wird jedes Mal neu gezählt und jedes Mal kommt ein anderes Ergebnis heraus? Wurde etwas weggelassen oder geändert?
Bei Prüfung der ADV-Unterlagen, was Intraplan scheinbar nicht gemacht hat, finden sich folgende Zahlen. 211.804 FB für den gewerblichen Verkehr und ein paar Felder weiter der Gesamtverkehr 218.820, einem Wert der zwar dicht an denen des Flughafens liegt, aber dennoch auch hier eine Abweichung zeigt. Erstens kann man daraus schließen, dass die falschen FB verwandt wurden und zweitens auch die Angaben des ADV unerklärliche Abweichungen aufweisen. Bei den PAX kann es an der Rundung liegen, aber nicht bei Flugbewegungen, da hier überall die Gesamtzahlen angegeben sind. Im Geschäftsbericht 2018 der DFS findet sich ebenfalls eine abweichende Zahl, weil nur die Instrumentenflüge numerisch aufgeführt werden.
Warum Intraplan nur den gewerblichen Verkehr betrachtet ist unklar. Dies geht aus dem Gutachten nicht hervor. In einigen Diagrammen wird zudem nur der gewerbliche IFR-Verkehr betrachtet. Gibt es hier keinen einheitlichen Standard, welche Zahlen zu verwenden sind? Und wie wirkt sich dies auf die Lärmrechnungen aus? Auch kleine Abweichungen können dazu führen, dass weniger rechnerische Betroffene existieren und damit die Lärmopfer weniger erscheinen.

Der Klimaschutzaspekt und Erweiterungen an anderen Flughäfen in der EU wurde nicht berücksichtigt. So wurden neue Startbahnen in Wien und London abgelehnt bzw. eingeschränkt, wegen der Klimaauswirkungen des Flugverkehrs. Das heißt die Gericht sahen einen klaren Zusammenhang zwischen Kapazität am Boden und Flugverkehr in der Luft. Da hier maßgeblich nach EU-Recht geurteilt wurde, gilt dies auch für Deutschland somit ist der Antrag wegen Klimaschutz abzulehnen. Es steht mit Sicherheit fest, dass es in Hinblick auf diesen Aspekt Klagen geben wird, falls keine Ablehnung des Antrags erfolgt. Jegliche Prognosen des Bedarfs sind durch die Coronapandemie unrealistisch geworden und überschätzen den realen Bedarf der nächsten Jahre erheblich.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kapazitätserweiterung. Eine Erlaubnis würde den Wert das Flughafens erheblich steigern und wäre damit einem Eigentumszuwachs gleichzusetzen. Dieser stünde in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Allgemeinheit durch weitere Klima- und Gesundheitsschäden.

„Einschränkungen des Grundrechts auf Eigentum, die keine Enteignung im Sinne von Art. 14 Abs. 3 GG darstellen, können grundsätzlich auf jegliche vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gestützt werden. Bei der Eigentumsgarantie ist dabei vor allem die Sozialbindung des Eigentumsgegenstandes zu berücksichtigen. Mit der Stilllegung könnte der Gesetzgeber die Zielsetzung verfolgen, die Treibhausgasemissionen zu mindern. Hierbei könnte er sich auf das Staatsziel Umweltschutz aus Art. 20a GG als herausragendes Gemeinwohlziel von Verfassungsrang stützen.“

Aus Stilllegung von Kohlekraftwerken, Aktenzeichen: WD 3 – 3000 – 360/18, 31.10.2018, Fachbereich WD 3 – Verfassung und Verwaltung. Bekanntlich dient Flugbetrieb nicht dem Allgemeinwohl. Flughäfen erbringen auch keine öffentlichen Dienstleistungen oder nehmen öffentliche Aufgaben wahr.

Der Flughafen Düsseldorf kann bereits jetzt nicht mit den vorhandenen Bodenkapazitäten, innerhalb der Gebäude, den realen Bedarf abwickeln. Im November 2019 kam ich bei einem nicht vermeidbaren Flug an und musste feststellen, dass versucht wurde extrem viele Flugzeuge gleichzeitig abzufertigen. Überall stiegen Passagiere aus Flugzeugen in Busse und andersrum. Auch die Zollschleusen waren völlig überfüllt und chaotisch. Würde die Kapazität steigen, gäbe es noch mehr Probleme am frühen Morgen und am späten Abend, obwohl gerade da eigentlich die wenigstens Flüge stattfinden sollen. Baulich ist Flugsteig C nicht geeignet für mehr Passagiere. Diese Kapazitäten wurden in keinem Gutachten betrachtet, genausowenig der Gesamtablauf in einer Simulation. Es wurden immer nur Teilaspekte betrachtet, die aber gar nicht einzeln betrachtet werden können, da alles miteinander verflochten ist.

Ferner wird Bedarf durch die nach h.E. sittenwidrige Ramschfliegerei mit Flugpreisen weit unter den tatsächlichen Erstellungskosten geschaffen. So wundern sich manche PAX wirklich über die schlechte Abfertigung, obwohl diese zu geizig sind mehr fürs Ticket und damit die Abfertigung zu zahlen. Würden alle Kosten internalisiert, würde der Flughafen Düsseldorf deutlich schrumpfen. In Zeiten der globalen Klimakrise hat der umweltschädlichste Verkehrsträger Flugverkehr (Klimawirkung knapp 1/10) allenfalls Verminderungspotential, aber keines für eine Erweiterung. Auch die Reduzierung des Flugverkehrs durch die Corona-Pandemie ist lediglich eine Internalisierung der Globalisierungskosten. Die Flughafeninfrastruktur DUS, wird durch den Non-Aviation-Bereich subventioniert. Böse Zungen sprechen auch von einem Einkaufszentrum mit Flugbetrieb. Und der Flughafen Düsseldorf kann sich nicht einmal eine vernünftige Betreuungsinfrastruktur ohne weitere Zuzahlungen durch Reisende leisten. Wasserspender gab es im November 2019 keine, die Toiletten im Sicherheitsbereich waren unappetitlich und Steckdosen waren Mangelware. Im internationalen Vergleich zeigt dies, dass der Flugbetrieb gerade eben die Kosten deckt, aber die Einnahmen für Investitionen zu niedrig sind oder man will die Umsätze beim Getränkeverkauf steigern. Die Preise für Airlines sind zu niedrig, um mehr Airlines anzulocken, zugleich wird aber nichts für Passagiere getan. Sicherlich sind die Ausfälle und Probleme bei den Sicherheitskontrollen auch nicht einer guten Bezahlung der Beschäftigten geschuldet, sondern Dumpingpreisen, die ebenfalls das Interesse an Reisen künstlich erhöhen. Bei fairer Bezahlung der Beschäftigten ist davon auszugehen, dass die Nachfrage auf realistische Werte absinkt. Aber Ticketpreiseffekte wurden nicht analysiert. Ein Nebeneffekt dieser Niedriglohnstrategie ist eine höhere Anfälligkeit für illegale Aktivitäten, wie Schmuggel oder auch Terrorunterstützung.

Die Pleite von Air Berlin zeigt zweifelsfrei, dass entweder die künstlich niedrigen Preise auf Dauer nicht wettbewerbsfähig sind und demnach mit weiteren Pleiten zu rechnen ist. Oder es besteht kein so großer Bedarf, dass dieser tendenziell eher sinken wird. Marktwirtschaft heißt, dass bei zu großem Angebot die Preise sinken. Allerdings wird in Düsseldorf durch Billigpreise des Flughafens ein Angebot erst erzeugt. Folglich belegen die Billigpreise, dass ein Überangebot besteht und damit kein Bedarf auf eine Erweiterung vorliegt. Die Preispolitik der Airlines und Insolvenzen wurden zudem nicht betrachtet. Es ist somit mit weiteren Marktbereinigungen zu rechnen, welche eher zu einer sinkenden Nachfrage führt.

Da die Rechenmethoden nicht aufgeführt wurden, können die Zahlen nicht nachvollzogen werden. Es wird scheinbar von einer steigenden Passagiernachfrage ausgegangen, die mehr Flüge bedingen soll, allerdings ist es umgekehrt. Ohne Angebot gibt es keine Nachfrage. Erst durch eine Flugverbindung wird überhaupt Nachfrage generiert. Somit besteht keine Nachfrage für mehr Verbindungen. Die meisten Touristen schauen sich an, was diese sich leisten können und was aus dem Angebot diesen gefällt. Diejenigen mit spezielleren Interessen nehmen auch Umstiege in Kauf, besonders wenn der Preis stimmt. Somit könnte die Nachfrage auch problemlos mit den vorhandenen Slots unter der Annahme einer Vollauslastung der vorhandenen Starts- und Landungen abgewickelt werden. Derzeit sind die Maschinen im Schnitt höchstens zu 2/3 gefüllt. Wenn nach bestimmten Zielen mehr Nachfrage besteht muss halt ein Mechanismus geschaffen werden, der Linien mit wenig Nachfrage vom Flughafen verdrängt. Etwa eine Leeranteilsgebühr für z.B. halbvolle Maschinen. Durch Marktmechanismen würde diese Methode ohne Erweiterung zu Befriedigung der Nachfrage von hypothetisch mehr Passagieren führen. Dieses Szenario zur Auslastungsoptimierung bei Passagierwachstum wurde nicht betrachtet. Zumal es auch für die Airlines nicht lukrativ ist, leere Maschinen herumzufliegen. Außer, wie in Düsseldorf der Flughafen subventioniert leere Flieger indem die Landeentgelte PAX-abhängig erfolgen (vgl. Abb 3). Gerade durch die aktuelle Krise, werden viele Fluggesellschaften motiviert sein, ihre Verbindungen zu überdenken und gewiss nicht alle erhalten. Besonders die halbvolle Flüge dürften realistisch betrachtet gestrichen werden. Es ist besser zwei volle Flüge von Frankfurt zu realisieren, als noch einen weiteren von Düsseldorf. So sieht dies zumindest die Lufthansa, wie ich vernahm. Wirtschaftlich gesehen bedeutet dies Kostensenkung.

Preiseffekte durch Klimaschutz fehlen in den Prognoseunterlagen, obwohl diese bereits im letzten Jahr absehbar waren. Die Unterlagen sind damit unvollständig für die Beurteilung. Somit ist sogar eine erneute Offenlagen mit diesem Aspekt notwendig.

Angeblich sollen Effekte durch Air Berlin ausgeblendet worden sein, wie dies geschah ist nicht erkennbar. Es ist davon auszugehen, dass es hier zu mit erheblichen Fehler behafteten Schätzungen kam, sodass ein Fehlerbalken angegeben werden muss. 2014 als Ausgangspunkt zu wählen ist nicht nachvollziehbar. Nur durch den Langzeittrend in Kombination mit aktuellen Ereignissen können Prognosen erstellt werden. Wenn man nur einen kleinen Zeitraum betrachtet, werden statistische Schwankungen überbewertet und eine brauchbare Prognose ist nicht möglich. Klimaauswirkungen und Corona wurden nicht betrachtet. Es liegt somit keine valide Prognose vor. Die Auswirkungen von BER wurden nicht betrachtet. Die unveränderte Slotausschöpfung belegt, dass kein Erweiterungsbedarf besteht. Ebenso die wachsende Passierzahlen. Aufgrund der technischen Entwicklung ist von weiterem Wachstum der Maschinen auszugehen, welche sowohl Lärmeinsparungen auffressen, als auch mehr Passagiere bei gleichen Bewegungen ermöglichen. Die Sitzplatzzunahme pro Flugbewegung wurde nicht in der Prognose berücksichtigt, obwohl auch technische Entwicklungen berücksichtigt werden müssen. In Abbildung 7 wird dargestellt, dass die technische Entwicklung und höheren Sitzplatzkapazitäten nahezu spurlos am Flughafen Düsseldorf vorübergegangen sind.

Bei angeblich typischen Tagen und Beispielen fehlt die Angabe des genauen Tages. Ohne diese Angabe besteht die Möglichkeit, dass die Zahlen ausgedacht wurden. Kann mit einer derartig vagen Angabe niemand überprüfen. Es besteht kein erkennbarer Grund etwa „typische“ Tage zu verschleiern, falls diese wirklich real existieren.

Modelle müssen verifiziert sein. Wenn man einfach ein paar neuere Daten nimmt und behauptet, dass sich das alles so entwickeln würde, dass muss sich dies auch an historischen Daten belegen lassen. Dieser Beleg fehlt vollständig. Bei Klimaprognose wird dagegen wissenschaftlich belegbar dargestellt anhand älteren Daten mit einem brauchbaren Modell, wie zukünftige Entwicklungen, aber auch vergangene Entwicklungen modelliert wurden basierend auf einem Ausgangszeitpunkt. Können die für die Flughafenprognose verwendeten Modelle mit den Daten von 1960-1970, die Entwicklung bis heute vorhersagen? Oder zumindest die jeweils nächsten 10 Jahre mit hoher Genauigkeit? Oder sind da einfach zu viele Variablen, dass dies gerade nicht möglich ist? Wenn man eine Prognose in die Zukunft treffen will, müssen bei 10 Jahren mind. 20 Jahre der Vergangenheit genutzt werden, um statistische Kurzzeiteffekte zu eliminieren. Stattdessen wurden nur ein paar Jahre genommen. Möglicherweise welche, die genau den gewünschten Trend haben. Das ist keine wissenschaftliche Analyse, sondern allerhöchstens Wahrsagerei. Also man erzählt, was die Kundschaft hören will. Wie Abbildung 5 belegt gab es etliche Schwankungen und die Auswahl ab 2014 zeigt doch deutlich warum dieser Zeitraum gewählt wurde. Denn aus der Punktwolke kann man einen Anstieg konstruieren. Während realistisch betrachtet kein Anstieg der Flugbewegungen seit 2009 erkennbar ist.

Dass die Maschinen so gut wie nie zu 100 % und häufig nicht einmal 70 % ausgelastet sind, belegt, dass keine so große Passagiernachfrage besteht, wie von den Fluggesellschaften erwartet. Manche Ziele werden auch von mehreren Fluggesellschaften angeboten. Wenn man hier die Leersitze zusammenrechnen würde könnten einige Maschinen gestrichen werden. Dass dies nicht gemacht wird, deutet auch darauf hin, dass der Flughafen Düsseldorf ein Billigflughafen ist. Vor einer Kapazitätserweiterung muss also erst einmal der Bedarf durch Marktmechanismen, wie zuvor aufgeführt, optimiert werden. Dies ist möglich und vertretbar. Erst wenn diese Mittel ausgeschöpft wurden ist überhaupt eine Kapazitätserweiterung diskutierbar. Am Billigflughafen Düsseldorf, billig deshalb, weil die Gebühren zu niedrig sind und die Nachfrage deshalb zu groß, wurde diese Methode definitiv nicht ausgeschöpft. Ein soziale Marktwirtschaft heißt aber immer auch Rücksichtnahme. Artikel 20a GG legt besonderen Wert auf die Staatsziele Umwelt- und Klimaschutz, die bei allen Abwägungen zu berücksichtigen sind. Folglich ist der Antrag vollständig abzulehnen und auf Marktmechanismen zu verweisen.

Ein Attraktivitätsverlust ist nicht möglich, da die Ablehnung einer Erweiterung aus Klimagründen für alle Flughäfen gleichermaßen gilt. Zumal die Unterlagen ja angeblich zeigen sollen, wie gut gelegen der Flughafen ist. Auch ein erhebliches Preisgefälle führt nur selten zur einer Abwanderung, weil die Erreichbarkeit überwiegt.

Eine Ausblendung von äußeren Einflüssen, wie Krisen aber auch Änderungen am Flughafen auf Steigerungen oder Veränderungen sind nicht statthaft, da diese eine Prognose unseriös machen. Vielmehr müssen bei der Nichtberücksichtigung einzelner Faktoren, wie etwa die Marktbereinigung durch die Air-Berlin-Pleite, alle anderen externen Veränderungsfaktoren ebenfalls herausgerechnet werden. Dies bedeutet nicht nur, dass bauliche Veränderungen herausgerechnet werden müssen, sondern ebenfalls Veränderungen bei den Sitzplatzkapazitäten. Andernfalls muss das vollständige reale Marktgeschehen über einen längeren Zeitraum betrachtet werden. Zum Marktgeschehen gehören natürlich auch Pleiten und Krisen. Diese werden auch immer wieder auftreten. Ebenfalls gehört in diese Kategorie die Erlaubnis der vorhergehenden Erweiterungen. Würde man all diese Faktoren berücksichtigen, würde sich zweifelsfrei zeigen, dass die Veränderung der Passagierzahlen durch verschiedene Effekte bedingt ist. Die meisten davon können durch den Flughafen selber beeinflusst werden. Etwa weniger Subventionen für halbvolle Flugzeuge. Würde man dagegen die Erweiterung genehmigen, gäbe es zwar etwas mehr Passagiere, weil wieder mehr Kapazität besteht. Aber diese Zuwächse sind nur moderat, wie die Auswirkungen vergangener Erweiterungen belegen. Die Zuwächse der letzten Jahre sind den Wettbewerb der Airlines geschuldet vollere Flieger zu bekommen, was aber auch auf eine Marktversagen durch Subventionen hindeutet. Denn ansonsten hätten die Fluggesellschaften dies längst optimiert und nicht solange gewartet.
Die Prognose ist nichts weiter als eine selbsterfüllende Prophezeiung, die nur solange gut geht, wie alle paar Jahre erweitert wird. Dass sich die prozentuale Auslastung der Flugzeuge nicht geändert hat, belegt, dass es keinen Mehrbedarf gibt. Unbeachtet bei den vermeintlichen Steigerungen blieben die Veränderungen der durchschnittlichen Gesamtgebühr pro Passagier am Flughafen. Würde man dies gegen die Zeit auftragen und dazu noch die Ticketpreise würde man klar zu dem Schluss kommen, dass die Steigerung nicht von der Nachfrage abhängt, sondern der niedrige Preis die Nachfrage erzeugt. Zu niedrigen Preisen tragen natürlich auch größere lautere Flugzeuge bei. Die Ableitungen, als Grundlage für eine Kapazitätserweiterung sind allerdings so oder so unseriös.

Obwohl die Flugbewegungen seit längerem stagnieren, gab es laut Unterlagen nahezu kontinuierlich eine Steigerung der Passagierzahlen. Dies bedeutet auch ohne Erweiterung, wären weitere Steigerung durch Angebotsoptimierung möglich. Einen Gegenbeweis hat der Flughafen nicht erbracht. Die Gebührensteuerung kann hier viel weiter gehen, als vom Flughafen behauptet. Diese Mittel werden aber nicht ausgeschöpft, um billig zu bleiben und damit mehr Maschinen anzulocken. Dies schafft erst die erhöhte Slot-Nachfrage. Die Slot-Nachfrage wird, bei Analyse aller Umstände, vom Flughafen Düsseldorf offensichtlich künstlich erzeugt.


Abb. 5 Flugbewegungen in Abhängigkeit der Zeit.

Wie Abbildung 5 klar belegt, gab es im Vorfeld der Steigerung 2005 eine leicht erhöhte der Nachfrage, die aber auch künstlich vom Flughafen erzeugt worden sein kann. Es wären auch psychologische Effekte denkbar, etwa durch die mediale Aufmerksamkeit für den Antrag. Die Auswirkungen der Erlaubnis sieht man in 2006 bis 2008. Danach erfolgt ein Einbruch bei den Flugbewegungen, weil durch die damalige Erweiterung die Nachfrage kurzzeitig überheizt wurde. Danach stellte sich ein neues Gleichgewicht der Flugbewegungen ein. Eine höhere Nachfrage, als bereits abgewickelt wird, ist daraus nicht erkennbar. Dass heißt bis 2030 kommt der Flughafen problemlos mit den erlaubten Flugbewegungen aus. Vermutlich sogar weniger und darüber hinaus, wenn die Gesamtentwicklung berücksichtigt wird. Da die Maschinen nicht voll sind, besteht auch kein Problem für mehr Passagiere, wenn der Flughafen die richtigen Anreize schafft. Die Vorgaben für die Flughafenentgelte fordert sogar diese Anreize zu setzen.

Wenig hilfreich für realistische Kosten und damit auch eine Subvention dürfte der Wechsel der DFS von Vollkostendeckung auf eine leistungsorientierte Gebühr in den Bereichen Center (seit 2012) und Tower (seit 2015) sein. Dadurch dürften die Fluggesellschaften weniger zahlen. Auch dieser Umstand und die Auswirkungen auf den Flughafen Düsseldorf wurden nicht berücksichtigt. So ist sicherlich auch der Jahresfehlbetrag der DFS von 481,1 Mio. EUR im Jahr 2018 zu erklären.

Geschäftsbericht DFS 2018:

„Die IATA erwartet für 2019, dass sich die Fluglinien weltweit nach einem Rekordgewinn im Jahr 2018 auf sinkende Profite einstellen müssen. Die IATA führt als wichtigste Gründe für ihre pessimistischere Gewinnprognose höhere Treibstoffpreise und höhere Kosten für die Beschäftigten an. Die Airlines dürften nicht umhinkommen, einen Teil der Kostensteigerung an ihre Kunden weiterzureichen. Aber auch das Flugangebot stößt nach Ansicht des Verbandes an seine Grenzen.„

Daraus ist zu schließen, dass die Prognosen des Flughafen Düsseldorf bereits 2019 absehbar falsch waren. Denn die langfristigigen Auswirkungen, auch ohne die Coronpandemie, waren damals schon absehbar. Auf welcher Basis da eine Prognose für 2030 möglich sein soll, erschließt sich nicht. Schließlich müssen aktuelle Entwicklungen einfließen. Aber vermutlich haben die Gutachten sich vom Zielwert des Flughafens für 2030 zurück gearbeitet und dann nach Argumenten für diesen Zielwert gesucht, statt eine saubere Prognose basierend auf realer Entwicklung zu erstellen.

Die direkte Erreichbarkeit des Flughafens ist nur mit der S-Bahn S11 gegeben, alle anderen Züge halten zwar an einer Haltestelle mit dem Namen Flughafen, die allerdings nicht in Fußreichweite des Flughafens liegt, sondern einen Umstieg in den wackligen Skytrain bedingt. In Köln/Bonn kommt man, ähnlich wie in Frankfurt direkt am Flughafen aus und hat keine weiteren anfälligen Verzögerungen. Von Duisburg HBF gibt es definitiv keine Direktverbindung zum Flughafen DUS, sondern nur mit Umstieg in Skytrain oder S11. Gleiches gilt für Essen, Bochum, Dortmund und so weiter. Zudem ist die Strecke in diesem Bereich von häufigen Störungen und Ausfällen betroffen. Auch die Anbindung wird optimal gerechnet. Von der direkten Anbindung her ist der Flughafen Köln/Bonn besser erreichbar. Der Skytrain ist mit Wartezeiten und Wegstrecken mit zusätzlichen 15 min zu berücksichtigen. Dies reduziert den Wert der Personen im 60 min Umkreis deutlich. Dadurch wird die „Bedeutung“ des Flughafens falsch dargestellt.

Die Auswirkungen, der für den Flugverkehr beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen wurde nicht betrachtet, könnte aber erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Flugverkehrs haben. Die Nachfrage nach Slots könnte dadurch sogar sinken.

Wenn es scheinbar bewusste Nichtnutzung von vorhandenen Slots aus taktischen Gründen gibt, dann belegt dies, dass die Slotnutzung verbessert werden muss. Dies lässt sich auch ohne Erweiterung erreichen. Wenn zu unrealistische Umläufe geplant werden, dann muss es dafür Strafgebühren geben und nicht als Belohnung flexiblere Zeiten. Wenn die DB Verspätung hat, dann fallen auch schon mal Verbindungen einfach aus. Genau dies ist auch für den Flughafen denkbar.

Bei der Bodenabwicklung wird weiterhin von unrealistischen optimalen Ablauf ausgegangen, welche den komplexen Abläufen und Verspätungen nicht gerecht wird. Dabei werden in den Unterlagen allerlei Verzögerungsgründe aufgeführt. Nur weil es einfacher zu rechnen ist, wenn außerhalb einer betrachteten Zelle alles optimal funktioniert, ist kein Grund das zu tun. Wetterprognosen werden auch nicht nach dieser Methode berechnet, sondern nach einem Wechselwirkungsmodell, bei denen die Auswirkungen zeitlich und räumlich berücksichtigt werden. Dass dies für Wettervorhersagen gerechnet werden kann, macht auch eine Modellierung für den Flughafen im vollen Umfang möglich, um realistische Auswirkungen betrachten zu können. Das kostet natürlich mehr als ein billiges Gutachten.
Wie oft sich das System aufschaukelt und zu massiven Problemen bei der Nachtruhe führt, muss genau analysiert werden durch mehrere Modellläufe. Die groben Bleistiftbetrachtungen der Unterlagen reichen hier keinesfalls aus. Reale Ausfälle wurden nicht betrachtet, obwohl es ausreichend Beispiele gibt. Irgendwelche theoretischen Zahlen spiegeln nicht die Realität wieder und sind nicht brauchbar.

Es ist absehbar, dass klimaschädliche Subventionen, z.B.:
– fehlende Kerosinsteuer,
– fehlende Mehrwertsteuer auf EU-Flüge,
abgeschafft werden und die Nachfrage sich nicht so entwickeln wird, wie der Flughafen prognostiziert. Der jährliche Steuerschaden für Deutschland durch fehlende Kerosinsteuer beläuft sich auf 8,1 Milliarden Euro und die fehlende Mehrwertsteuer trägt mit 4,2 Milliarden Euro bei. Dies ergibt sich aus der Gesamtsumme des abgesetzten Kerosins.

Es stellt sich die Frage, ob der Flughafen überhaupt für Flughafenfeuerwehr, Personenkontrollen und Flugsicherheitsleistungen im vollen Umfang aufkommt. Wäre dies nicht der Fall läge erstens eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Bahn vor und zweitens würde dadurch der Flughafen nicht die wirklichen Kosten für die Abwicklung verlangen. Auch dies heißt, dass ein größere Nachfrage nach Slots künstlich durch Subventionen erzeugt würde. Falls dies der Fall ist, wären alle Subventionen vollständig einzustellen und fünf Jahre zu warten, um die Effekten zu betrachten. Es wäre davon auszugehen, dass die Nachfrage auf das wirkliche Niveau abnimmt. Selbst die offensichtlichen Gefälligkeitsgutachten stellen eine Subvention dar. In allen Fällen werden die grundrechtlichen Grundlagen der freien Marktwirtschaft unserer FDGO verletzt. Dies gilt in der Form, dass es durch eine fehlende Internalisierung der vollständigen Umweltschäden zu einer Überproduktion des schädlichen Gutes und zugleich zu einer sinkenden Wohlfahrt kommt.
Auch die Leistungen der DFS werden zu günstig angeboten. Insbesondere werden die Rückstellungen für Pensionen zu niedrig angesetzt. Auch dadurch wird der Flughafen künstlich attraktiver. Selbst die Einzelfreigaben stellen geldwerte Subventionen dar. Wie viele „Einzelfreigaben“ jeweils pro Jahr erfolgten geht nicht aus den Unterlagen hervor. Dabei sparen die Airlines durch kürzere Strecken etwas. Dies wird allerdings nicht in Lärmberechnungen berücksichtigt. Das heißt sowohl Flughöhen, wie auch Flugweg wird auf der fiktiven Flugroute gerechnet, was nicht einmal theoretisch mit der Anzahl der Flugbewegungen möglich ist.
Ob der Flughafen Düsseldorf Preise in kostendeckender Höhe plus angemessene Kapitalverzinsung nach ICAO verlangt wurde nicht geprüft, obwohl dies Grundlage ist, um festzustellen, ob ein ernstzunehmender Bedarf vorliegt. Denn wenn über andere Stellen quersubventioniert wird, liegt eine künstliche Bedarfserhöhung vor. Durch die Umlage der Lärmkosten auf alle Flüge und zu geringe Abgrenzung zwischen Tag und Nacht werden Spätflüge subventioniert. Damit werden mehr Umläufe erzeugt und zugleich auch mehr Flugbewegungen.

Wenn der Flughafen Düsseldorf illegalerweise nach der Anzahl der realen Passagiere und nicht nach realen Starts- und Landungen die Flughafengebühren berechnet, liegt eine Subventionen entgegen des LuftVG vor. Auch werden mehr Flugbewegungen mit nicht so vollen Maschinen gefördert.

Die Kosten der Abstellflächen wurden in den Unterlagen nicht betrachtet. Auch hier können Subventionen lauern. Zusammengefasst muss der Flughafen also nachweisen, dass dieser nicht durch finanziellen Anreize/Subventionen einen künstlichen Überbedarf erzeugt, welche erst den angeblichen Mehrbedarf vorgaukeln.

In den Geschäftsberichten der FDG sind diverse Risiken aufgeführt, welche in der Prognose gar nicht berücksichtigt wurden. Insbesondere sind keine Fehlerbalken aufgeführt, welche die Schwankungsbreite der Prognose zeigen. Die Darstellung als Linie oder als Wert ist daher höchst irreführend, was die Szenarien angeht. Im Sinne einer seriösen Vorhersagen ist immer die Schwankungsbreite anzugeben, dass dies nicht erfolgte, dürfte daran liegen, dass man dann sehen würde, wie weit die Szenarien auseinander liegen können. Das also gar kein wirklicher Bedarf besteht. Wenn es keinen Fehlerbalken gibt, dann kann es sich auch nicht um eine seriöse Prognose handeln.

Risiken im Geschäftsbericht 2018:
– Streckenstreichungen (z.B. durch besseren Bahnverkehr)
– Marktaustritte von Airlines
– Steiks
– Terror
– konjunkturelle Entwicklung
– geringer Auslastung
– Luftfahrt-Brexit
– Wirtschaftskrisen
– Reputationsschäden
– Verzögerungen bei Gepäck und Sicherheitskontrollen
– Vulkanausbrüche
– Verschärfung des Lärmschutzes
(Klimaschutz fehlt seltsamerweise)

Wie kann es sein, dass der Flughafen all dieses Dinge im Geschäftsbericht berücksichtigt, aber in der Prognose nicht und stattdessen dort nur einzelne fiktive positive Zahlen angibt. Vermutlich handelt es sich hier um das Wunschszenario des Flughafens, aber nichts worauf man eine Planfeststellung basieren kann. Alle zuvor genannten Faktoren wurde höchstens in optimistischer Sichtweise berücksichtigt.

Im Geschäftsbericht 2017 stand sogar:

„Mögliche Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung am Flughafen Düsseldorf gehen von der politischen Ebene, sprich von der Einstellung der deutschen und europäischen Politik zum Luftverkehr aus. So wurde z. B. im Geschäftsjahr 2011 die Luftverkehrssteuer eingeführt. Im Geschäftsjahr 2012 ist die Einbeziehung der Luftfahrt in den europäischen Emissionshandel gestartet, die allerdings mit Wirkung für 2013 zunächst wieder ausgesetzt wurde. Die Weltluftfahrtorganisation ICAO arbeitet derzeit an einem internationalen System zu Klimaabgaben im Luftverkehr. Solche und ähnliche Maßnahmen können die Preise für Luftverkehrsreisen erhöhen und dadurch das Passagieraufkommen des Flughafens Düsseldorf beeinflussen. Nicht ausgeschlossen werden kann zudem auch eine künftige vollständige oder teilweise Aufhebung der Steuerprivilegien von Kerosin.„

Obwohl der Flughafen also nachweislich Kenntnis von diesen Risiken hat, werden diese anscheinend nicht in der Bedarfsbegründung berücksichtigt. Somit entsteht der überoptimistische Eindruck, dass der Flughafen wirklich wachsen könnte, was unter Berücksichtigung aller Entwicklung, insbesondere dem Klimaschutz, nicht plausibel ist.

Passagierzahlen 2019 am Flughafen Düsseldorf, aus dem nicht offiziellen Geschäftsbericht 2019:

Es ist absehbar, dass Inlandsflüge im erheblich Umfang wegfallen werden aufgrund des Abbau der Flugsubventionen und der Verlagerung auf die vorteilhaftere Schiene. Z.B. Beispiel wer reist von Dortmund mit der Bahn zum Flughafen, um dann nach Berlin zu fliegen, wenn der ICE deutlich schneller von Dortmund in Berlin ist. Starke Einbrüche hat z.B. die Strecke Nürnberg – Berlin gezeigt, nachdem die ICE-Trasse in Betrieb ging. Wenn der Umbau in Stuttgart fertiggestellt wird, wird der Bahnverkehr von Düsseldorf nach München wachsen und der Flugverkehr sich vermindern. Dazu ist mit weiteren Klimaschutzmaßnahmen in Hinblick auf den Flugverkehr zu rechnen, welche diesen verteuern und unattraktiver machen. Von Köln ist Paris schneller per Zug, als über Düsseldorf Flughafen erreichbar. Dabei ist zu beachten, dass die Erreichbarkeit die Gesamtzeit vom Start zum Ziel inkl. Wartezeiten (Checkin, Gepäck usw.) berücksichtigt und nicht nur die reine Flugzeit. Im Zug kann zudem durchgehend gearbeitet werden, während dies bei Flügen nicht der Fall ist.
Die Wettbewerbsvorteile durch die massiven Subventionen für den Flugverkehr werden von der Gesellschaft nicht mehr länger getragen.

Die aufgeführten Bedarfszahlen in unterschiedlichen Dokumenten variieren, sodass vollständig unklar ist, was der Flughafen denn jetzt überhaupt beantragt. Wenn der Flughafen quasi mit den Flugbewegungen auskommt, die genehmigt sind, verstehe ich nicht, warum da ein Mehrbedarf vorhanden sein soll. Geht es dann also nicht im Endeffekt ausschließlich darum die Normalbahn und die Ersatzbahn, angerlandvergleichswidrig flexibler zu nutzen? Zugleich werden die Flugzeug sogar leerer. Also mehr Starts und Landungen und weniger PAX pro Flugzeug. Das ist nicht nur klimaschädlicher, sondern auch lärmintensiver, weil mehr Maschinen für die gleiche Anzahl von PAX benötigt werden. Dies ist weder notwendig noch sinnvoll, wenn man wie dargestellt eine Auslastungsgebühr erhebt, die desto höher ist, je weniger PAX in einer Maschine sind. Da Lärm zu verringern ist und dies der Lärmverringerung dient ist eine entsprechende Gebühr berechtigt.

Wenn mit dem Allgemeinwohl argumentiert wird, muss Klimaschutz zwingend berücksichtigt werden, da die Klimaerwärmung allgemeinwohlschädlich ist.

Quelle 6 ist zu entnehmen, dass in einer Studie ermittelt wurde, dass die Befragten selber 42 % aller Reisen, als nicht sehr relevant oder sogar vollkommen unwichtig betrachten. Folglich könnte hier in Hinblick auf Klimaschutz, die Nachfrage weiter einbrechen. Dass sich dies auswirkt zeigt ein Blick nach Schweden, wo es bereits heute erhebliche Rückgänge beim Fliegen gibt. Dies mögen war nur einzelne sein, allerdings wirkt sich dies auf das Streckennetz aus. Das heißt einige Strecken werden sich noch weniger rechnen und fallen somit vollständig weg. Auch diese Betrachtung, findet nicht statt obwohl der Flughafen sicherlich Einbußen durch das ökologische Gewissen erfahren wird.

Dass eine Erweiterung bzw. die Abwicklung von mehr Flugbewegungen mit Passagieren einhergeht ist der Wunsch des Flughafens. Das mehr Passagiere auch mehr Parkende bedeuten ist offensichtlich. Es fehlt allerdings eine Parkdruckanalyse, welche sowohl Preise, wie Auslastung der Parkhäuser des Flughafens betrachtet, wie auch die Auswirkungen auf das Umfeld in Wohngebiete, die durch immer mehr Parkende behindert werden. Sicherlich kann aus den Zahlen des Ordnungsamtes für dieses Gebiet abgeleitet werden, dass mit steigenden PAX auch zugleich die Anzahl der Parkverstöße stark angestiegen ist. Scheinbar sind die Parkhäuser zu teuer, was zu Störungen des Umfelds führt. Sinn und Zweck der Parkhäuser ist allerdings nicht den Flugverkehr subventionieren oder gar Gewinne zu erzeugen, sondern lediglich die Kosten zu decken.

Strafzahlungen in angemessenere Höhe von 1000 Euro pro PAX für Starts und Landungen nach 22 Uhr fehlen im Antrag. Denn nur mit hohen Strafzahlungen wird sichergestellten, dass die Airlines sich um Pünktlichkeit und realistische Umläufe bemühen. Die belegen auch die Erfahrungen von anderen Flughäfen, wie etwa Frankfurt. Wäre die Umlaufplanung realistisch, mit ausreichenden Puffern, gäbe es kaum Verspätung. Verspätung wird hier als Abweichung von der Uhrzeit, zu der die Ankunft geplant war, definiert.


Abb 6 – Verdrängung nichtkommerzieller Flugbewegungen

Der Anteil der nicht kommerziellen Flugbewegungen geht seit langem zurück. Die Frage hier wäre, ob dies vom Flughafen durch dessen Subventionen gefördert wird und damit eine Verdrängung zu Gunsten der großen Airlines stattfindet.


Abb. 7 Durchschnittliche Passagiere pro kommerzieller Flugbewegung und MaxPAX verschiedener Flugzeuge.

Wie man in Abbildung 7 erkennt wird im Schnitt nicht einmal der A320 vollständig ausgelastet und man muss bedenken, dass von Düsseldorf sogar der A380 startet. Also wozu will der Flugplatz dann mehr Flugbewegungen, wenn da doch nur viele leere Sitzplätze durch die Welt geflogen werden? Etwa weil mehr Flugbewegungen eine leichte Steigerung versprechen? Wenn man mal die Flieger voll machen würde, wäre die Steigerung deutlich größer und der Flughafen ist durchaus in der Lage dies durch seine Preispolitik entsprechend zu gestalten. Hier wäre es natürlich interessant nicht nur die Anzahl der PAX zu betrachten, sondern auch die jeweils maximale Anzahl der PAX pro Jahr im Vergleich. Diese Gegenüberstellung würde deutlich zeigen, dass eine Wettbewerbsverzerrung zu schlechterer Auslastung vorliegt.
Obwohl sich die Luftfahrtindustrie weiter entwickelte und immer größere maximale Passagierzahlen (MaxPAX) ermöglicht, stagniert die Entwicklung der PAX pro FB in Düsseldorf nahezu. Dabei können dort alle aufgeführten Flugzeugtypen starten und landen. Das heißt das Wachstum der PAX ist ohne jegliche Erweiterung der Kapazität möglich, einfach nur durch bessere Auslastung als heute. Die Wachstumseffekte durch die FB-Erweiterungen der Vergangenheit sind im Vergleich zu besserer Auslastung der Flüge marginal. Allerdings setzt der Flughafen, wie zuvor dargelegt die falschen Anreize und sorgt selber für eine Stagnation. Das heißt eine Erweiterung ist nicht notwendig, weil eine Steigerung der PAX bei sogar Verringerung der FB möglich ist und in Hand der FDG liegt. Der Antrag ist folglich abzulehnen. In den Unterlagen wurden diese Wachstumsperspektiven nicht betrachtet bzw. deren Betrachtung nicht ausreichend dargestellt. Schon gar nicht wurden die beeinflussenden Faktoren, wie etwa die Subventionen des Flughafen Düsseldorf für unnötige Flugbewegungen, betrachtet. Eine derartige Betrachtung ist aber Grundlage für eine fundierte Abwägung durch die Behörden.


Abb. 8 Entwicklung der Flugbewegungen seit 1991 korreliert mit der PAX-Entwicklung

In Abbildung 8 wurden die Entwicklung der Passagierzahlen so eingefügt, dass die Korrelation sichtbar wird. Im Zeitraum von 1991 bis 2009 ist eine deutlich Übereinstimmung zu erkennen. Insbesondere der Zeitraum der letzten Erweiterung 2005 bis etwa 2008 zeigt ein klare Korrelation der Entwicklung der PAX. Allerdings ab 2010 ist eine deutliche Aufspaltung erkennbar. Dies könnte aus größeren Flugzeugen resultieren oder eine bessere Auslastung aufgrund wirtschaftlichen Drucks seitens des Marktes, trotz der Subventionen durch den Flughafen durch Abrechnung per PAX bei den Landeentgelten. Dies belegt in Zusammenhang mit Abb. 7 zweierlei. Dass durch eine bessere Tarifpolitik der Start und Landeentgelte eine weitere Steigerung realisierbar ist und dass die Steigerung der PAX durch mehr FB im Vergleich zu besserer Auslastung der Flugzeuge zu vernachlässigen ist.

Auch unberücksichtigt blieb, dass der Himmel überfüllt ist und der Flugverkehr immer weiter nach unten drängt, was die Lärmbelastung erhöht.
DFS Geschäftsbericht 2018:

„[…] einem zunehmend gesättigten Luftraum […] So wird beispielsweise der obere Luftraum vorübergehend dadurch entlastet, dass niedrigere Flughöhen genutzt werden.„

Auch der Umstand, dass angeblicher Mehrbedarf an Flugverbindungen nicht dazu führt, dass andere Flughäfen mehr Aufträge bekommen. Denn wenn wirklich ein Bedarf bestünde, dann wäre doch davon auszugehen, dass dieser wegen der angebliche hohen Nachfrage, die Flieger etwa auch von dem nur 50 km entfernten Flughafen Weeze starten würden. Dies ist aber gerade nicht der Fall. Im Gegenteil scheint der Flughafen Düsseldorf durch die Preispolitik sogar noch Flugverbindungen von Weeze abzuziehen und auch von Köln/Bonn. Dass es nicht zu einer Verlagerung kommt, belegt, dass die Nachfrage maßgeblich durch die Billigpreispolitik der Flughafens zustande kommt. Somit ist das Argument der angeblichen Nachfrage entkräftet.

Fazit ist, dass eine eklatante Bedarfsverzerrung stattfindet, die allesamt in der Prognose unberücksichtigt bleiben. Ein Mehrbedarf konnte somit nicht nachgewiesen werden. Der Antrag ist abzulehnen!

Zeiten von Spitzenverkehr

Auch in den neuen Unterlagen wurde nicht klar definiert, was diese ominösen Zeiten des Spitzenverkehrs sein sollen. Es ist anzunehmen, dass es um die Zeiten am Morgen und Abend geht, in denen besonders viel Andrang herrscht und der Flughafen deshalb bewusst vage bleibt. Schwammige Angaben sind keine Grundlage für eine rechtliche Bewertung und damit kann die Genehmigung nur verweigert werden. Es braucht hier Rechtssicherheit für Bevölkerung und Flughafen. Denn eine Zunahme am Morgen und Abend ist unzulässig gemäß Recht und Gesetz.
Wenn man das Szenario im Worst-Case durchspielt haben sich am Abend besonders viele Flugzeuge aufgestaut. Zum Schutz der Bevölkerung wäre demnach allen Flugzeugen, welche nicht rechtzeitig gestartet sind, der Start zu verweigern. Die Kosten für Übernachtung und die Fluggesellschaften müsste der Flughafen tragen. Dadurch würde sichergestellt, dass nur so viel Verkehr abgewickelt wird, wie auch möglich ist und nicht die Augen größer, als der Mund sind.

Aus den Unterlagen ist für mich erkennbar, dass mit Spitzenzeiten 6-7 und 21-22 Uhr gemeint sein dürfte. In diesen Zeiten darf es keine Ausweitung, sondern allerhöchstens eine Verminderung geben. Diesen Spitzenzeiten dürfte auch die zusätzliche Flächenversiegelung dienen, indem mehr Maschinen übernachten können und dadurch stärker zum Fluglärm am Morgen und Abend beitragen. Dies ist auch der Hintergrund für die angebliche Flexibilisierung am Morgen und Abend, denn genau dort wird sich absehbar der Verkehr konzentrieren. Genau deshalb hat man den Begriff Spitzenzeiten extra nicht definiert. Da dieser aber nicht klar definiert wird und bestimmte Zeiten ausgegrenzt werden handelt es sich hier, im Falle einer Genehmigung, um rechtswidrige Willkür.

In diesem Zusammenhang der „Spitzenzeiten“ am Abend zwischen 21 und 22, können Verspätungen eigentlich nur dadurch vermieden werden, dass bei späterem Eintreffen drastische Sanktionen drohen. Die Erfahrungen aus Frankfurt belegen, dass nahezu sämtliche Verspätungen durch falsche Umlaufplanungen entstanden und dies sich nur durch entsprechend strikten Sanktionen bei Fehlplanungen beheben lässt. Dies dürfte auch für Düsseldorf zutreffen. Mit der Ablehnung des Antrags sollten zugleich auch die Auflagen gemacht werden, dass alle Flugzeuge die erst nach 22 Uhr starten oder landen gestaffelt nach Lautstärke das 1000fache des üblichen Landeentgelts zahlen müssen. Da Geld muss an die Betroffenen der Nachtlandungen ausgezahlt werden. Nur so kann ein fairer Ausgleich erreicht werden.

Realer Lärmvergleich

Durch die Coronapandemie ist nun ein realer Lärmvergleich zwischen mit und ohne Flughafen möglich. Das Donnergrummeln des Flugverkehrs über Rheinhausen ist nahezu vollständig verschwunden. Die Lebensqualität in Hinblick auf Fluglärm hat sich durch die Pandemie extrem verbessert.

Bei Bodenlärmbetrachtungen wurden nicht die Auswirkungen des Windes betrachtet. Wie üblich wurden kleine Werte bei Lärmbetrachtungen angegeben, ohne die Absolutwirkung zu betrachten. Etwa ob bereits Lärmüberschreitungen vorliegen. Da Lärm logarithmisch aufgetragen wird, sind scheinbar kleine Werte deutliche Zunahmen.

Da die Flugzeuge bis über den Bereich Rheinhausen/Friemersheim nur langsam steigen und dann in die Steilsteigung übergehen, verweilt der Lärm besonders lange in Rheinhausen. Dieser Aspekt wurde in den Karten nicht berücksichtigt. Der Einfluss des Flugverfahrens auf den Lärm und das es auch außerhalb der dargestellten Konturen Lärmhotspots geben kann, wurde nicht berücksichtigt. Messungen gab es nach meiner Kenntnis immer nur im Duisburger Süden, aber nie im Westen, obwohl hier erhebliche Verkehrsmengen drüber gehen. Da dies nicht geschah, stimmen selbstverständlich auch nicht die Betroffenenzahlen.

In Quelle 6 wird die Anzahl der Lärmopfer über 55 dB(A) von u.a. Köln/Bonn (101 400) und Düsseldorf (56 700) aufgeführt. Wenn der Flughafen Düsseldorf in den Unterlagen groß damit angibt, dass er mehr FB hat, wie kann es da sein, dass angeblich nur die halbe Betroffenheit von Köln/Bonn haben soll? Sind hier etwa Lärmbewertungen manipuliert? Plausibel ist das jedenfalls nicht.

Statistische Opfer

Den Unterlagen ist nicht zu entnehmen wie viele Tote der Flughafen statistisch pro Jahr verursacht und wie viele durch die Erweiterung dazu kommen.

Menschenopfer auf dem Altar der Wirtschaft, für eingebildetes Wachstum sind nach Grundgesetz unzulässig. Allein der bereits geltende Klimaschutz macht jegliche Ausweitungsbestrebungen des Flughafens illusorisch, da dies zum verhinderbaren Tod von Menschen führt. Der Tod verstößt gegen die Würde des Menschen und die Wachstumsreligion ist kein Grundrecht, dass andere beeinträchtigen darf.

Infraschall

In den Unterlagen stand nichts zum Thema Infraschall, dass heißt weiterhin wird der vom Flugverkehr verursachte Infraschall ohne Einschränkungen ausgestoßen und sogar noch gesteigert. Einerseits durch die Steigerung, aber auch durch Verlagerung der hörbaren Lärms in nicht hörbare Bereiche. Zugleich setzt die Landesregierung wegen Schattenwurf und Infraschall einen Abstand von 1,5 km zu Wohnbebauung für Windenergieanlagen fest. Dieser müsste demnach auch bei Flugverkehr beachtet werden, schließlich steigt auch dessen Akzeptanz mit der Entfernung.

Der Infraschall des Flugzeuges wirkt sich sowohl nach Innen, wie auch nach Außen aus. Ich merke dies in den seltenen Fällen, dass ich Fliege, dass ich nicht an Bord schlafen kann. Gleichen Effekt hat Flugverkehr bei mir. Hier wird aber selbst über Rheinhausen kein Abstand von 1,5 km eingehalten, obwohl der Flugverkehr deutlich mehr Infraschall freisetzt, als die Windenergie.

Coronapandemie

Durch die Coronapandemie ist derzeit keine realistische Abschätzung des Flugbedarfs für die nächsten Jahre möglich. Da mit einer Rezession gerechnet wird ist absehbar, dass der Bedarf längerfristig einbrechen wird. Also keinerlei Grund für eine Kapazitätserweiterung besteht. Sämtliche bisherigen Prognosen sind obsolet.
Germanwings wird bereits von der Lufthansa abgewickelt, weil sich das Angebot nicht rentiert. Weitere Fluggesellschaften werden die aktuelle Krise nicht überleben.
Erst die Coronapandemie führt einem den Unterschied vor Augen, wie ruhig es ohne den ständigen Flugverkehr ist. Dies stellt aber auch eine Gelegenheit zum Lärmabgleich dar.
Eine Kapazitätserweiterung würde Pandemien sogar begünstigen. Denn die Flughäfen und der Flugverkehr haben die Verbreitung des Virus erst ermöglicht.

Geschäftsbericht 2014

„Am Flughafen Düsseldorf nehmen die Luftfahrtgesellschaften Air Berlin und Lufthansa eine dominierende Stellung ein.“

Bereits die Pleite von Air Berlin hat die Situation in Düsseldorf signifikant geändert und auch die Situation der Luftfahrtindustrie durch Corona, geht definitiv auch mit einem mittelfristigen Rückgang der Passagierzahlen einher.
Die absehbare Rezession wird zu einem Rückgang bei Urlaubsreisen führen. Auch bei erholender wirtschaftlicher Lage werden zuerst notwendige Anschaffungen und Zahlungen erfolgen. Urlaubsreisen werden weniger stattfinden.
Fluglärm erhöht das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen. Herz-Kreislauferkrankungen erhöhen das Risiko an Corona zu versterben. Flugverkehr ist also nicht nur Superspreader, der Pandemien weltweit verteilt, sondern erhöht in der aktuellen Pandemie auch noch das Todesrisiko.
Durch die Coronapandemie wird es eine Gewöhnung an bargeldlose Zahlung, Telearbeit aber auch Videokonferenzen geben. Dass heißt Geschäftsreisen werden seltener, denn für kurze Besprechungen einen ganzen Tag oder sogar mehrere unterwegs zu sein ist vielfach nicht zielführend. Dadurch wird die Nachfrage sinken.
Die Lufthansa prüft wegen der Pandemie sogar diverse Angebote ab Düsseldorf, sodass hier sogar noch mehr Nachfrageabbau zu erwarten ist. Der dargestellte Bedarf ist so oder so nicht gegeben, da wesentliche Faktoren in den Prognosen nicht berücksichtigt wurden.

Einschleppung fremder Tierarten

Die asiatische Tigermücke verbreitet sich immer stärker in Deutschland. Die Tiermücke ist Überträger diverser teilweise tödlicher Krankheiten. Auch andere Tierarten können eingeschleppt werden. Je mehr Flüge stattfinden, desto höher die Wahrscheinlichkeit der unbewussten Einschleppung invasiver Arten, die Menschenleben gefährden. In den Unterlagen sind keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit und Verhinderung zu finden.
So wäre aus Afrika Beispielsweise mit Fraßschädlingen, wie Heuschrecken zu rechnen oder aus Asien mit der Killerhornisse, die sich derzeit gerade in Nordamerika verbreitet und nicht nur Menschenleben kostet, sondern auch die Nahrungsversorgung gefährdet.
Durch stärkere Versiegelung entstehen mehr Stellen, an denen sich Wasser für Mücken sammeln kann, wodurch die Gefährdung wächst.

Klimaschutz

In meinen beiden ursprünglichen Einwendungen wurde der mangelhafte Klimaschutz aufgeführt, eine Verbesserung ist in den nun ausgelegten Unterlagen nicht erkennbar. Es wurden damals nur lokale Effekte dargelegt, obwohl alle Effekte berücksichtigt werden müssen. Der Klimaschutz fehlt alleine schon deshalb, weil dieser erhebliche Auswirkungen auf den realen Bedarf haben wird. Da dieser wesentliche Faktor unberücksichtigt blieb, ist die Prognose nicht valide.

Dabei ist Fliegen nachweislich die klimaschädlichste Fortbewegungsart, wie auch das UBA-Magazin 2-2019 (Quelle 6): „Schwerpunkt: Fliegen“, sehr klar zum Ausdruck bringt. Ein Gutachten des UBA oder der SRU sah ich allerdings nicht in den Unterlagen des Flughafens. Aber natürlich präsentiert der Flughafen nur Gutachten, welche im Sinne der Erweiterung sind.
Ebenfalls wird dargelegt, wie erheblich der Beitrag des Flugverkehrs zur Klimaschädigung ist. Der Anteil Kohlendioxid ist erst einmal gering, allerdings kommen dazu noch weitere Faktoren, die sich klimaschädlich auswirken. Hierzu zählen u.a. Ruß, Wasserdampf, Wolkenbildung und Ozon. Zusammen macht dies fast 1/10 der weltweiten Klimaschädigung aus. Ein Großteil davon entsteht auch weiterhin, selbst wenn, per Greenwashing, vollständig auf pseudoökologisches Kerosin aus nachwachsenden Rohstoffen oder Power-2-Kerosin umgestellt würde. Flugverkehr kann mit den heutigen Maschinen nie klimaneutral sein! Natürlich sind diese Nicht-CO2-Emissionen nicht Teil des Handels mit Emissionsrechten, es erfolgt also keine, wie auch immer geartete Kompensation, somit ist eine Erweiterung unzulässig, da bereits heute die Klimaschädlichkeit zum Großteil nicht kompensiert wird. Die Nicht-CO2-Emissionen machen den Hauptteil der Emissionen aus.

Beim Klimaschutz handelt es sich um eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung, die in allen Verwaltungsverfahren entsprechend der Auswirkungen berücksichtigt werden muss. Gerade der Luftverkehr trägt erheblich zur Klimaschädigung und Erwärmung bei.

Der Klimaschutz führt zu einer Verlagerung weg vom klimaschädlichen Flugverkehr. Auch nach der Pandemie wird sich der Trend zu mehr Bahn fortsetzen. Die Bahn ist ohnehin angenehmer und mit weniger Einschränkungen verbunden, als der Flugverkehr, der immer Arbeitsunterbrechungen notwendig macht.
Eine Steigerung des Flugverkehr verstößt zudem gegen EU-Recht bzw. internationale Klimaschutzverträge. Bereits heute kostet mangelhafter Klimaschutz Menschenleben durch überhitzte Städte. In der Vergangenheit wurden bereits Ausbauten und Erweiterungen aus Gründen des Klimaschutzes vor Gericht untersagt. Dies ist auch für die Pläne des Flughafens absehbar. Das derzeitige Verfahren kosten nur unnötig Zeit und Geld. Die Arbeitskapazität von Behörden wird für unsinnige Wachstumsfantasien verschwendet.

Der Flugverkehr ist Teil des Flughafenbetriebs da ein kausaler Zusammenhang besteht. Durch eine Genehmigung der beantragten Kapazitätserweiterung, würde die Erlaubnis zu hypothetisch mehr Klimaschädigung gegeben, damit wäre dies verfassungswidrig. Artikel 20a GG stellt explizit auf den Erhalt der Lebensgrundlagen und damit des Klimas ab. Die internationalen Verträge konkretisieren die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz. Ausweitung des Flugverkehr gehört nicht dazu, wie auch andere Urteil in der EU bereits zeigen.

Eine höhere Kapazität gehört ebenfalls zu den direkt vom Flughafen beeinflussbaren Klimaauswirkungen, denn ohne Antrag gäbe es diese nicht. Eine klimaschädliche Verkehrsart kann nie klimapositiv sein.

Geschäftsbericht 2015:

„Nicht ausgeschlossen werden kann zudem auch eine künftige vollständige oder teilweise Aufhebung der Steuerprivilegien von Kerosin.“

Die wurde aber nicht in den Simulationen für die Bedarfsprognose berücksichtigt. Hätte den Bedarf wohl deutlich nach unten gedrückt.

Da Deutschland bereits aktuell gegen Klimaschutzziele verstößt, ist eine vorsätzliche Erhöhung des Treibhausgasausstoß nicht tragbar. Gerichte in London und Wien, haben unter Berücksichtigung von EU-Recht bauliche Erweiterungen zur Kapazitätserweiterung abgelehnt. Dies gilt natürlich auch für Kapazitätserweiterungen durch Genehmigung, wie in Düsseldorf, wobei auch hier bauliche Änderungen stattfinden sollen, die gar nicht im Antrag enthalten waren. Der Antrag ist damit weiterhin unvollständig. Das Argument der Verlagerung ist bei konsequenter Anwendung des Abkommens von Paris nicht gegeben, da alle Flughäfen vergleichbaren Regelungen unterliegen. Zudem ist zu bedenken, dass eine Erweiterung erst dazu führt, dass neuer Bedarf geschaffen wird. Ist keine Kapazität vorhanden, dann gibt es halt einfach nur eine geringere Anzahl von Flügen. Bzw. die Passagiere verteilen sich auf andere Flüge, die alle nicht ausgelastet sind oder nutzen innerhalb von Deutschland andere Verkehrsmittel, vergleichbarer Schnelligkeit, wie etwa den ICE. Dass heißt der Bedarf kann nicht losgelöst von Alternativen betrachtet werden.

Wenn aus Klimaschutz einer Erweiterung untersagt wird, gilt dies natürlich für alle Flughäfen zumindest in Deutschland, womit keine Ungleichbehandlung besteht. Alle Erweiterungen sind unzulässig.
Ferner müsse nach dem Bundesklimaschutzgesetz seit Ende 2019 alle noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren eine Klimaverträglichkeitsprüfung erstellen. Diese ist in den offengelegten Gutachten nicht enthalten. Wäre die Prüfung durchgeführt worden, wäre offensichtlich geworden, dass aus Gründen des Klimaschutzes die Prüfung negativ ausfallen muss und der Erweiterungsantrag abgelehnt wird.
Bei Kohlendioxid, wie auch anderen Klimagasen und Schadstoffen ist nicht erkennbar, bis zu welcher Entfernung der Flugbetrieb berücksichtigt wird. Die Mengen allein für den Flughafen zu betrachten wird allerdings definitiv weder den Klimaauswirkungen, noch den Schadwirkungen auf Menschen, Pflanzen und Tiere gerecht.
Es ist davon auszugehen, dass eine bewusste Schwammigkeit der Dokument gewählt wurde, um die Behörde hinters Licht zu führen, ich bin aber sicher, dass die Behörde dies kritisch hinterfragen wird.
Zu den Klimagasen, welche Flugzeuge ausstoßen und insbesondere in der Stratosphäre zu einer lokalen Erwärmung führen, gehören neben Kohlendioxid auch Stichstoffdioxid und Wasser. Die Stratosphäre ist normalerweise recht trocken, durch das Einbringen von Wasser, erwärmt sich diese. Sowohl das Wasser, welches mit UV-Licht OH-Radikale erzeugt, wie auch die Erwärmung wirken sich auf die Ozonschicht aus. Zudem werden durch Temperaturveränderung auch die Luftströmungen verändert, was wiederum vielfältige Veränderungen weltweit bewirkt. Der Flugverkehr ist hier deutlich gefährlicher und bisher wird nicht für die Klimaauswirkungen dieser Abgase bezahlt. Wasserdampf in der Boundarylayer der Troposphäre ist normal, in die Stratosphäre gelangt ohne Flugverkehr nur wenig Wasser.

„Wirtschaftswachstum“

Es gibt kein Wirtschaftswachstum. In einer begrenzten Welt gibt es kein Wachstum, sondern ausschließlich Verlagerung. Wenn die Kapazität erweitert wird, schrumpft dafür die Gesundheit und es sterben Menschen. Eine Wirtschaft, die über Leichen geht ist nicht tragbar. Die Umweltkosten (auch Klimaerwärmung) werden größtenteils auf die Allgemeinheit umgelegt und damit werden Gewinne bzw. Pseudowachstum auf Kosten der Allgemeinheit generiert. Mit anderen Worten die Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit sind eine Form von Diebstahl.

Lärmmessung/Lärmbetrachtung

Da Lärmmessung erst ab einem bestimmten Schwellenwert stattfindet und als Fluglärm gewertet wird, wird der Gesamtlärm massiv unterschätzt. Zudem fanden und finden keinen Messungen im Bereich des Duisburger Westens (Rheinhausen) statt, der besonders unter dem Flachstartverfahren leidet, bei dem über Rheinhausen in die Steilphase übergangen wird, wodurch besonders lange und intensive Lärmbelastung (Donnergrummeln) entsteht.
Im Fluglärm ist noch immer nicht der gesamte Fluglärm berücksichtigt. Alle Flughäfen im Umfeld von 300 km tragen zur Lärmbelastung bei. Da die Lärmkonturen sich aus der Gesamtbelastung ergeben, muss auch der Gesamtfluglärm herangezogen werden. Nicht durch der fiktive und rechnerisch verminderte Fluglärm.

Die Behauptung von ACCON:

„Schon die Ermittlung einer Gesamtlärmbelastung, verursacht von mehreren Quellenarten ist methodisch umstritten, weil verschiedene Lärmarten bei gleichem Lärmpegel unterschiedliche Lärmwirkungen nach sich ziehen.“

ist unplausibel. Gleicher Lärm wirkt auch gleich. Dabei ist aber nicht nur die Frequenz bzw. das Frequenzspektrum relevant, sondern auch die Stärken der einzelnen Frequenzen, die Intervalle der Lärmeignisse und so weiter.
Eine Gesamtlärmbelastung ist nichtsdestotrotz dichter an der realen Belastung, als die fiktiven Fluglärmberechnungen. Zumal man durch Corona die Lärmbelastung perfekt ermitteln kann und was der Wegfall des Fluglärms bedeutet. Messtechnisch ist dies ideal.

Zumal selbst bei den wenigen Messungen, des Flughafens ein erheblicher Untergrund abgezogen und dadurch die Höhe des Fluglärms erheblich unterschätzt wird. Bei der Lärmbetrachtung sind gewerbliche Quellen, die zum Flughafenbetrieb gehören, wie Hotels oder andere Gewerbe mit offensichtlichem Flughafenzusammenhang (z.B. Parkhäuser) als Teil der Lärmsituation durch den Flughafen betrachtet werden.
Accon scheint für das Rheinvorland und den Rhein selber den gleichen Gewerbelärm anzunehmen, wie für Felder und Wälder. Das ist nicht plausibel und lässt an der Qualifikation zweifeln. Der Bereich, welcher auch zum Flughafen gehört, wurde in den Lärmübersichten nicht betrachtet. Selbst der Skytrain scheint nicht zur Lärmbelastung durch den Flughafenbetrieb gezählt zu sein. Bodenstrukturen wurden bei der Lärmbetrachtung nicht berücksichtigt, dabei ist die Bodenbeschaffen relevant, für die Frage ob es zu konstruktiven oder destruktiven Interferenzen kommen kann. Etwa Streuung an schallharten Flächen, die zu einer höheren Lärmbelastung führen. Auch diese erweckt Zweifel an der Qualifikation. Es wird auf den Flughafen Amsterdam und dessen lärmmindernde Bodenwellen verwiesen.

Bei der Lärmbetrachtung wurde nicht der heutige Zustand gezeigt, für einen Vergleich in wie fern der Flughafen eine Lärmsteigerung bis 2030 plant. Völlig unabhängig von der Frage, ob dies zulässig wäre oder nicht. Die Szenarien sind ohne diese Betrachtung obsolet, da der Lärmschutz einen immer höheren Stellenwert gewinnt und auch ohne Erweiterung die rechtlichen Auflagen dazu führen würden, dass es zu einer Lärmverringern kommt. Rechtliche Aspekte des Lärmschutz und dessen Weiterentwicklung durch Rechtsprechung und Gesetzgebung wurden allerdings völlig ausgeblendet. Dadurch ist der Szenarienvergleich nicht einschlägig und kann keine Grundlage für eine Erweiterung sein. Die lärmrelevanten Einflüsse des Klimaschutzes wurden natürlich auch nicht berücksichtigt. Zudem fehlt der Schiffslärm, als ebenfalls relevante Verkehrsart. Die Lärmsteigerung über Rheinhausen durch mehr Steilstartverfahren wurde nicht gezeigt. Noch immer ist nicht erkennbar, wie sich die Belastung verändert.
Jede Lärmsteigerung stellt eine Mehrbelastung dar, welche zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Zumal sich nicht nur die Lautstärke ändern würden, sondern auch die Intervallhäufigkeit, besonders am Abend, wo der Flughafen sicherlich die Spitzenzeiten hinlegen würde, wenn man dies nicht durch Auflagen verhindern würde.

Der Lieferverkehr für den Flughafen und auch die „Flughafenküchen“ wurden nicht berücksichtigt. Mit Flughafenküchen sind sämtliche Stellen gemeint, die Speisen für den Bordbetrieb, aber auch Bodentrieb zubereiten. Dazu kommt noch Klimatisierungstechnik, die gerade in zunehmend wärmeren Sommern auch lauter wird. Auch der Zubringerlärm ist dem Flughafen zuzurechnen, denn ohne diesen würde dieser nicht existieren.

In den Unterlagen wird zwar ausgeführt, dass für Lärmbelastungen in Gewerbereichen andere Regelungen gelten, allerdings bleibt hier die ASR A3.7 Lärm unberücksichtigt. Dort wird insbesondere für die stark wertschöpfende Konzentrationsarbeit ein deutlich niedrigerer Wert angesetzt. Durch eine Erhöhung der Kapazitäten und der Lautstärken würde bei diesen Unternehmen entweder die Wertschöpfung sinken oder Kosten für Nachrüstung von verpflichtenden Lärmschutz nach ArbSchG entstehen. Scheinbar hat auch die DFS Düsseldorf hier keine Betrachtung für die Konzentrationsarbeit im Tower durchgeführt. Denn gerade dort ist die Lärmstörwirkung eine Gefährdung für die Bevölkerung.

Wenn nach Behauptung des Flughafens angeblich Flugzeuge immer leiser werden würden, warum sinkt der Lärm dann nicht für gleichbleibende Starts und Landungen im Szenario ohne Veränderung?

Lärm durch Parkplatzsuchverkehr, wegen der überteuerten Parkhäuser wurde nicht betrachtet, ebensowenig der zum Flughafen gehörige Parkhausbetrieb. Da die Parkplätze außerhalb des Bereichs des Angerlandvergleichs liegen und trotzdem zum Flughafen gehören könnte hier sogar ein Verstoß vorliegen.

Ferner ist zu bemängeln, dass das Lärmschutzprogramm des Flughafens zumindest zum Teil von den Steuerzahlenden des Landes NRW bezahlt wurde. In den Jahren 2005-2012 flossen zumindest 5 Mio € an den Flughafen unter dem Stichwort: „ZUWENDUNGEN DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN FÜR LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN“. Es ist keinesfalls gerechtfertigt, dass wir Steuerzahlende den Flughafen subventionieren. Ein Flughafen ist kein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, denn andernfalls wäre dieser auch nach UIG-/IFG-NRW auskunftspflichtig.

Die Veränderung der Flugzeugtypen zu größeren Flugzeugen wurde bei der Lärmberechnung nicht berücksichtigt, obwohl größere Maschinen zugleich auch lauter sind. Allerdings heißt größere Flugzeuge auch automatisch, dass gar nicht so viele hintereinander starten können, da die nachlaufenden Effekte durch Starts und Landungen länger andauern und intensiver sind.

Quelle 6 führt aus, dass die (WHO) 2018 Leitlinien zum Umgebungslärm veröffentlicht hat und darin zum Schutz vor Fluglärm einen LDEN von 45 dB(A) und einen LNIGHT von 40 dB(A) aufführt. Diese Werte sind in den Karten nicht erkennbar. Wir zahlen mit unserer Gesundheit.
Da der Lärmschutz und die Lärmforschung Fortschritte machen, ist damit zu rechnen, dass diese Werte spätestems mittelfristig Anwendung finden. Daraus ergibt sich automatisch, dass sich die Anzahl der klimaschädlichen Starts und Landungen verringern werden. Dass diese Lärmgrenzen nicht angewandt werden, stellt eine weitere Subvention auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung dar. Das heißt über die Krankenkassenkosten wird auch für den Flughafen bezahlt.

In Quelle 10 ist zu erkennen, dass das technische Potential der Lärmminderung nicht ausgeschöpft wird. Da Lärm nachweislich schädlich ist aber man diesen technisch reduzieren könnte, ist eine Erhöhung zu Lasten des Allgemeinwohls und den Krankenkosten nicht zulässig. zudem kann hierfür auch kein fiktives nicht realisierbares Wachstumsszenario herangezogen werden. Wie Quelle 10 weiterhin ausführt unterliegen die akuten Schalldruckpegel zeitlichen Schwankungen. Daraus leitet dieses Umweltgutachten, was ich natürlich vollständig zum Teil meiner Einwendung mache, ab, dass auch der LAmax bei Fluglärm zu betrachten ist. Dieser berücksichtigt unregelmäßig auftretende Geräusche wie Fluglärm. Die Störwirkung von unregelmäßigen Geräuschen ist deutlich höher. Dieser Wert repräsentiert den Durchschnittswert der Maximalpegel, den ich allerdings in den Unterlagen nicht fand. Insbesondere fand ich keine Angaben für Duisburg-Rheinhausen, wo der Fluglärm aufgrund der Flugprofils lange andauert. Zudem ist bereits ein Pegelunterschied von 1 dB für den Menschen wahrnehmbar. Die ökonomischen Schäden durch die Kapazitätserweiterung wurden weder beziffert noch betrachtet. So arbeite ich teilweise im Homeoffice und natürlich wird meine Konzentration durch die Überflüge gestört. Gemäß ASR A3.7 darf ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden, wenn hohe Konzentration erforderlich ist. Somit schädigt der Flughafen die Arbeitsfähigkeit durch Unterbrechungen.

Auch das Gutachten des SRU führt aus, dass der Dauerschallpegel weniger relevanz besitzt, als die akustischen Eigenschaften der Lärmquelle. Insbesondere werden hier Pegelschwankungen angeführt. Dies wird dann auch darauf zurückführt, warum Fluglärm mit den mehr oder weniger schnell ansteigenden und wieder abfallenden Geräuschen die Menschen mehr belastet, als dies bei einem kontinuierlichen Dauerschallpegel der Fall wäre. Auch in dem Gutachten wird ausgeführt, dass hohe Belästigungen bereits ab einem LDEN von 45 dB(A) eintritt. Ferner kommt es durch die instabilen Flugrouten zu einer Lärmverlagerung in Erholungsflächen. Dabei ist gerade in einem lauten Ballungsraum Erholung wichtig.

Was die Anwendung von DIN-Normen angeht, so sind DIN-Normen erstellte Dokumente, welche maßgeblich von denen beeinflusst werden, die diese erstellen. Zur Teilnahme an diesem Verfahren sind Zahlungen hoher Summen notwendig. Das heißt eine DIN-Norm heißt keineswegs, dass diese einen objektiven Standard darstellt, der als Grundlage herangezogen werden kann. Es handelt sich hier um einen Standard, der von jenen geprägt wird, welche diesen Standard aushandeln. Wenn also alle Teilnehmenden der zuständigen Gruppe aus der Luftverkehrsbranche stammen, dann wird die Norm die Belange der Bevölkerung nicht berücksichtigen. Es handelt sich hier um keinen demokratischen Prozess. DIN-Normen und auch andere Normen scheiden als Grundlage somit aus, es sei denn bei der Erstellung waren auch Lärmbetroffene paritätisch beteiligt.

Kerosinsteuer

Auch für den Klimaschutz wird die Forderung nach mehr Solidarität durch die Flugverkehrsindustrie für das Gemeinwesen lauter. Bis 2025 dürfte eine Kerosinsteuer zumindest auf das Kerosin fossilen Ursprungs eingeführt werden. Dieser Umstand wurde in den Szenarien zur Bedarfsbetrachtung nicht berücksichtigt. Ebenso die anderen klimaerwärmungsbedingten Auswirkungen, wie häufigere Extremwetter, die ebenfalls den Flugverkehr lahmlegen.

Kerosinregen

Die Behauptungen, dass Kerosinregen verwirbelt würde, wurde nicht wissenschaftlich belegt. Ferner ist es nicht möglich darüber Auskunft zu erhalten an welchem Ort, welche Menge freigesetzt wurde. Nicht einmal Start- und Zielpunkt kann durch die Öffentlichkeit in Erfahrung gebracht werden. Nachweislich wurde über Duisburg Kerosin freigesetzt, wo genau und durch welches Flugzeug im Anflug auf welchen Flughafen konnte wegen Weigerungen der Behörden nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass es sich hier um ein Flugzeug aus Düsseldorf handelt. Die Exposition gegenüber mehr Flugverkehr steigert auch die Wahrscheinlichkeit für mehr krebserregenden Kerosinregen.

Die regelmäßig geäußerte Behauptung, dass die Gefährdung durch „Verwirbelung“ grundsätzlich beseitigt würde ist nicht überprüfbar, da weder bekannt ist, um welches Flugzeug es sich handelt, noch ob es im Anflug auf den Flughafen Düsseldorf war, was eine niedrige Geschwindigkeit suggerieren würde. Ferner sinken auch kleinere Tröpfchen zu Boden, wie man das vom Regen her kennt. Der Dampfdruck von Kerosin ist niedrig, denn ansonsten bestünde Explosionsgefahr. Zudem steht in den Unterlagen zum Thema etwas von grundsätzlich oder „In der Regel“, dass heißt es gibt auch Fälle in denen es zur Verteilung am Boden kommt. Kerosin ist krebserregend, dass heißt, dass bereits ein Molekül ausreicht, um Krebs zu erzeugen, daran ändert auch die Einhaltung der Grenzwerte nichts. Diese Gefährdung besteht selbst bei einer Verwirbelung.

Wasserschutz

In einem der Dokumente wird behauptet, dass sich der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen durch die geplante Kapazitätserweiterung nicht verändert würde. Dies ist nachweislich unwahr. Die Stoffart ändert sich zwar nicht, aber die Stoffmenge und damit auch das Risiko von Störfällen steigert sich. Wenn mehr Flugzeuge enteist werden müssen, steigt der Stress für die Beschäftigten bei der Enteisung. Das heißt, dass Fehler wahrscheinlicher werden und damit auch eine Schadenseintritt. Maßnahmen zur Risikominderung durch den Flughafen sind nicht erkennbar. Auch Schadenseintrittsanalysen fehlen. Eine Erweiterung ohne diese Prüfung wäre grob fahrlässig.
Das es keine Alternativen zur gegenwärtigen Enteisung gäbe ist nachweislich unwahr. Es sind auch andere Verfahren denkbar, die allerdings teurer wären. So kann die Oberflächenstruktur entsprechend präpariert werden und das Flugzeug über Nacht in einem Hangar gelagert werden.
Bereits aus Arbeitsschutzsicht hätte nach dem STOP-Prinzip geprüft werden müssen, ob eine Substitution, Technische Maßnahme, Organisatorische Maßnahme gegen die Enteisung mit Gefahrstoffen möglich ist. Es ist nicht erkennbar war hier genau geprüft wurde. Lapidar wird beleglos behauptet, dass es keine Alternativen gäbe.

Weiteres zum Wasserschutz auch im Kapitel „Ultrafeinstaub/Feinstaub/Stickoxide“.

Wie ist es eigentlich möglich, dass mit der Erweiterung zusammenhängende Entwässerungsbecken bwz. Regenwasserbehandlungsanlagen teilweise bereits gebaut sind? Wurde hier etwas im Rahmen einer Salamitaktik der Bereich erweitert, um die Kapazitätserweiterung besser begründen zu können?

Unklar bleibt in den Unterlagen, warum Regenwasser, insbesondere von Dachflächen, nicht versickert wird. Wenn dies auf dem Gelände des Flughafens nicht möglich ist, muss dies halt außerhalb geschehen. Der Grundwasserkörper leidet unter zunehmenden Dürren und je weniger Wasser das Grundwasser regeneriert, sondern schnell über Ableitung in den Rhein und dann ins Meer, desto weniger Trinkwasser steht in Duisburg zur Verfügung. Gerade bei zukünftige mehr Klimadürren ist Trinkwasserregeneration von immenser Bedeutung. Zumal der Flugverkehr signifikant zur Klimaerwärmung beiträgt. Die Versiegelung weitere Flächen muss durch mehr Versickerung kompensiert werden, um den Grundwasserzustand nicht weiter zu verschlechtern. Denn dies verstößt gegen die WRRL. An keiner Stelle der Unterlagen wird ausgeführt, warum das Regenwasser von den Dachflächen nicht versickert werden kann. Kosten dürfen hier nicht der Maßstab sein, schließlich will der Flughafen mehr Flächen versiegeln. Dies muss kompensiert werden.

Die hydraulischen Effekte durch die zusätzliche Versiegelung wurden nicht betrachtet. Wenn dem Boden Wasser entzogen wird, schrumpft dieser zusammen. Da der Boden nicht einheitlich ist, entstehen dadurch an der Oberfläche mehr oder weniger starke Versätze. Ohne oder mit weniger Wasser schrumpft der Boden unweigerlich zusammen. Mind. 1/10 Quadratkilometer soll zusätzlich versiegelt werden, möglicherweise auch mehr. Die Unterlagen sind auch hier nicht eindeutig. Dies wirkt sich im Umfeld auch durch Gebäudeschäden aus, welche durch die Bodenabsenkung entstehen. Hierbei ist sowohl die unmittelbare Versiegelung, als auch der Wasserentzug durch die vom Flughafenbetrieb mitverursachte Klimaerwärmung. Da Grundgewässer miteinander in Verbindungen stehen wirkt sich der Entzug der Wasserzufuhr auch im Umfeld auf Gebäude außerhalb es Flughafens aus. Völlig unabhängig von der Kapazitätserweiterung ist demnach eine zusätzliche Versiegelung ohne Kompensation der Bodenwasserregeneration zu verneinen, da Bauschäden im Umfeld nicht auszuschließen sind. Die schnelle Ableitung von Regenwasser wirkt sich auch hier negativ aus.

Die Information zu Wasserschutzgebieten, zu denen auch Teile des Flughafens zählen muss mir entgangen sein. Es kein Störfallszenario erkennbar, welches aufzeigt, wie im Fall eines Austritts wassergefährdender Stoffe der Eintrag in den Vorfluter verhindert wird.
Es bleibt unklar, wie verhindert wird, dass die Enteisungsmittel ins Abwasser gelangen. Auch ist unklar, welche Gefahrstoffe bzw. wassergefährdende Stoffe in welchen Umfang verwendet werden, um die Gefährdung bei der Freisetzung beurteilen zu können.
Zum Thema Wasserschutz schließe ich auch die entsprechende Passagen aus meiner Einwendung an die Bezirksregierung Arnsberg (Az: 61.h 2-7- 2015-1) mit in diese Einwendung ein.

Glykol und Tenside (m.W. auch PFT) können durch ein Absetzbecken oder so nicht aus dem Wasser abgetrennt werden, da diese sich lösen. Die schwimmen also nicht, wie Öl oder Kerosin an der Oberfläche oder setzen sich am Grund ab. Mechanische Abtrennung ist nicht möglich. Demnach müsste eine richtige Behandlung und ausreichender Rückhalt für absehbare Unfälle, wie Flugzeugbrand vorgehalten werden.

Das PFT ausschließlich aus der Freisetzung im Rahmen von Löschübungen und Löschungen stammen ist angesichts der Orte und Menge nicht plausibel. Quellen 8 und 9 ist zu entnehmen, dass die Stoffgruppe der PFC auch in Hydraulikflüssigkeiten verwendet wurden. Natürlich wäre eine Freisetzung aus einem Tank oder durch geplatzte Schläuche anders zu bewerten, als die damals legale Verwendung im Rahmen von Löschungen. Die Freisetzung von Hydraulikflüssigkeit wäre ggf. als Straftat nach StGB zu werten, falls einer Grundwasserkontaminationen aus dieser Quelle stammen sollte. Möglicherweise soll die Versiegelung von Flächen den weiteren Eintrag unterbinden.
Denkbar wären verschiedene Möglichkeiten der Freisetzung, neben Tank und Schläuchen ist aber ein Abwaschen im Rahmen von Enteisung denkbar, da selbst die beste Dichtung nicht 100 % dicht ist. Auch werden Dichtungen durch chemische Belastung, wie dies etwa durch Glykol erfolgt, auch mit der Zeit porös. Das PFC-haltige Hydraulikflüssigkeiten im Zusammenhang mit den Grundwasserschaden nicht einmal erwähnt werden, macht jedenfalls stutzig.

Ultrafeinstaub/Feinstaub/Stickoxide

Die Abgase werden aus den Triebwerken völlig ungefiltert ausgestoßen. Durch den Aufbau der Turbinen werden besonders viele kleine Partikel erzeugt, die besonders gefährlich für die Gesundheit sind. Turbinenschaufeln erzeugen nicht nur besonders viel Feinststaub, sondern auch noch gefährlichen Abrieb der Metalllegierungen und anderer Bestandteile, aus welchen die Turbinen bestehen (u.a. Chrom-Nickel-Legierungen).

Durch die ständige Bewegungen auf dem Rollfeld werden die Staubpartikel immer wieder aufgewirbelt. Das heißt die Konzentration ergibt sich nicht allein aus dem Ausstoß, sondern auch daraus, wie oft der Staub aufgewirbelt wird. Die Gesamtkonzentration in der Luft ist somit größer als der Ausstoß.

Tabelle 1: Schwebezeiten für Staubpartikel aus 1 m Höhe.

Die Lebenszeit der Partikel reicht bis zu mehreren Wochen.

Die Tabelle 1 zeigt deutlich, wie lange der besonders gefährliche feinste Staub schwebt und man muss dabei bedenken, dass bereits kleinste Bewegungen diesen immer wieder erneut aufwirbeln. Flugzeuge und ihre Turbinen sorgen für erhebliche Aufwirbelung, somit ist eine beständige Gefährdung durch schädliche Stäube gegeben.

Zwei Zitate aus der Zeitschrift Immissionsschutz 02/2019 verdeutlichen die Gefährdung durch Feinstäube:

„Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in Untersuchungen festgestellt, dass es keine Feinstaubkonzentration gibt, unterhalb derer keine schädigende Wirkung zu erwarten ist.„

und

„Die krebserzeugende Wirkung von Feinstaub gilt inzwischen als gesichert.„

Die WHO hat folgende Grenzwerte für Feinstaub festgelegt:
PM10: 20 µm/m³
PM2,5: 10 µm/m³

Wenn es für Flughäfen, wie BBM behauptet, keine Vorgaben gibt, dann sind diese Werte als internationale Vorgaben heranzuziehen. Schließlich ist Luftverkehr international.

Ultrafeinstaub macht durchschnittlich nur einen Massenanteil von 0,7 % aus, hat einen Anteil von 73 % an der Partikelzahl. Es gibt hinreichende Belege dafür, dass rund um den Flughafen Düsseldorf erhöhte Konzentrationen von Ultrafeinstaub vorkommen. Dies ist logisch, da der schnelle Luftstrom in den Turbinen die Akkumulation der Partikel behindert und dadurch besonders viel Feinststaub erzeugt wird. Auch dieses Phänomen ist nicht untersucht worden. Somit liegt keine Aussage darüber vor, ob für Beschäftigte auf dem Flughafengelände, PAX und Anwohnende rund um den Flughafen einer überproportionalen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sind. Die Brücken zu den Flugzeugen stehen in Kontakt mit der Außenluft und damit auch mit den Schadstoffen. Gleiches gilt, wenn der der Zugang zum Flugzeug per Bus erfolgt. Somit sind auch PAX definitiv Ultrafeinstaub ausgesetzt. Für Ultrafeinstäube (PM </= 0,1 µm) sind europäische Grenzwerte festzulegen, die an den Empfehlungen der Gesundheitswissenschaft ausrichtet sind. Bis dahin gilt das Minimierungsgebot. Das heißt eine Erweiterung wäre nur dann Genehmigungsfähig, wenn die Partikelverteilung und -anzahl sich nicht ändern.

In Quelle 7 "2. Zwischenbericht zur Untersuchung der regionalen Luftqualität auf ultrafeine Partikel im Bereich des Flughafens Frankfurt" wird auf folgenden Umstand hingewiesen. Extrem viele Ultrafeinstäube im Größensegment 0,030 µm werden vom Flugverkehr verursacht. Dies entkräftet auch eindeutig die Behauptung, dass Turbinen und Diesel-PKW vergleichbar wären. Untersuchungen, wie in Frankfurt fanden in Düsseldorf nicht statt. Dies ist nachzuholen, um die Belastung festzustellen und auch die Veränderung der Belastung. Für die Verteilung spielen auch Wirbelschleppen eine Rolle.
Zitat aus dem Zwischenbericht:

"Außerdem zeigen Studien, dass Triebwerke große Mengen an besonders kleinen ultrafeinen Partikeln emittieren"

Anders als in einem der Gutachten behauptet, sind Triebwerke von Flugzeugen nachweislich nicht mit Dieselfahrzeugen vergleichbar.

Wenn der Flugverkehr ausgeweitet wird steigt auch der Ausstoß am Boden und in der Luft an. Der Luftausstoß wurde scheinbar nicht betrachtet, obwohl dieser auch Auswirkungen am Boden hat. Wenngleich die Absinkgeschwindigkeit nicht so hoch ist, gelang durch den beständigen Flugverkehr kontinuierlich Feinstaub zum Boden. Welche Mengen das ausmacht wurde nicht betrachtet, obwohl die Erweiterung natürlich sich über weite Bereiche auswirkt. Die Emissionen der Flugzeuge sind vollständig dem Flughafenbetrieb zuzurechnen. Ausbreitungsrechnungen zu den Schadstoffen fehlen allerdings völlig. Dabei ist bekannt, dass höhere Luftschadstoffkonzentrationen sogar Krankheiten wie Covid19 begünstigen. Dies ist nur logisch, da der Feinstaub die Lunge schädigt und anfälliger für Infektionen macht. Die Staubpartikel verursachen u.a. Entzündungen.

Die Darstellung der "Immissionswerte" von Müller-BBM ist falsch, da es sich rechtlich eindeutig um Grenzwerte handelt. Ferner machen die zugrundeliegende EU-Vorgaben keine Ausnahmen für Flughäfen. Dies geschah erst bei der fehlerhaften Umsetzung in deutsches Recht.

In der Staubbetrachtung fehlt die Heranziehung der Grenzwerte nach TRGS für in Flugtriebwerken verwendete krebserregende Schwermetalle (u.a. Nickel, Chrom), welche von Flugzeugen durch den Abrieb ungefiltert freigesetzt werden. Diese sind auch für die Auswirkungen auf das Bodenpersonal und die PAX relevant. Die Exposition am Arbeitsplatz muss im Rahmen rechtlichen Bewertung der Zulässigkeit einer Erweiterung ebenfalls bewertet werden. Dass der Flughafen hier Eigen- und Fremdpersonal gefährden könnte ist im Rahmen der rechtlichen Beurteilung basierend auf fundierten Zahlen zu prüfen. Durch Genehmigung ohne Prüfung könnten sich hier auch finanzielle Ansprüche seitens der Unfallkassen für Schadstoff bedingte Erkrankungen ergeben.
Als Beispiel sei hier der Wert für das krebserregende Schwermetall Cadmium herangezogen. Der Akzeptanzwert liegt hier bei 0,16 µg/m³, als der Wert unter dem alles noch akzeptiert werden kann. Und dies gilt wohl gemerkt für Arbeitsplätze. Für die Allgemeinheit ohne spezielle regelmäßige Pflichtvorsorgen nach ArbMedVV, wie sie bei erhöhter Exposition gegen krebserregende Stoffe der Kategorie 1A oder 1B vorgeschrieben sind, ist das Risiko natürlich ungleich höher, da bereits geringe Exposition Krebs auslösen kann, man lediglich den kausalen Zusammenhang nicht mehr auflösen kann. Insbesondere die TRGS 561 gilt für krebserregende Metalle.
Ein Übersicht des Metallausstoß aus Flugzeugturbinen, die am Flughafen Düsseldorf vorhanden sind, fehlt.
Bekannt sind hier an Metallen bzw. deren Verbindungen in Triebwerken u.a.: Yttrium, Cer, Zirconium, Rhenium, Nickel, Molybdän, Iridium, Titan, Chrom. Es gibt aber sicherlich noch mehr Metalle.
Die Freisetzung von Metallstäuben erfolgt nicht nur durch Abrieb, sondern auch bei der Wartung. Auch diese findet am Flughafen statt und führt im Rahmen der Ausweitung zu mehr Wartung und damit auch einer zu beurteilenden Mehrfreisetzung krebserregender Metalle.

Die Behauptung von Müller-BBM:

"Da Veränderungen der Immissions-Zusatzbelastungen durch Stickstoffoxide (…) und Schwefeloxide (…) nur auf dem Flughafengelände selbst auftreten, können für die weiter entfernt liegenden FFH-Gebiete signifikante Änderungen der Stickstoff- und Säureeinträge zwischen dem Alternativszenario 2030 und dem Prognoseszenario 2030 ausgeschlossen werden."

ist nachweislich falsch. Veränderungen treten überall da auf, wo mehr Flugzeuge fliegen. Da Mehrverkehr aus der Erweiterung resultiert, stehen auch alle Folgen damit in unmittelbaren Zusammenhang und müssen betrachtet werden. Stickoxide wandeln sich überall in Nitrate um und sinken zu Boden und beeinträchtigen damit natürlich auch FFH-Gebiete. Eine Darstellung, wie stark der bisherige Eintrag von Nitraten ist fehlt, genauso, wie stark dies die Gewässerqualität bereits beeinträchtigt. Gemäß EU-WRRL gilt ein Verschlechterungsverbot für alle Gewässer (Oberfläche, Grundgewässer), deshalb muss der Gesamteintrag in kg quantifiziert werden, um die Auswirkungen abschätzen zu können. Wahrscheinlich liegt ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor. Bei den Betrachtungen zur WRRL wurden die Nitrateinträge, welche der Flughafen und dessen Flugbetrieb jährlich erzeugen nicht berücksichtigt. Dabei werden jährlich erhebliche Mengen Nitrate erzeugt und verschlechtern die Grundwasserqualität, dies muss natürlich unabhängig von anderen Quellarten betrachtet werden. Da eine weitere Steigerung zu erlauben verstößt gegen die WRRL. Da die für Nitrate ursächlichen Stickoxide primär aus Luftstickstoff bei der Verbrennung entstehen, können diese auch nicht verhindert werden, wenn man nicht die Turbinen erheblich verändert werden, folglich ist eine Kapazitätserweiterung wegen Verstoß gegen die WRRL zu untersagen. Bemerkenswert ist, dass die Gutachten zur WRRL und zu Nitrateinträgen teilweise von den selben Stellen stammen, aber man scheinbar keinen Zusammenhang herstellen wollte. Auch fehlt die klare Abgrenzung, inwieweit die Flugzeuge und bis zu welchem Punkt diese berücksichtigt werden. Der Mehrausstoß durch mehr Flugbetrieb wird durch die Erweiterung ermöglicht, also muss die Gesamtmenge betrachtet werden und nicht nur der Bodenausstoß.
Aufgrund der Freisetzung von Schwermetallen (z.B. Nickel, Chrom) und NO2 können auch Schwermetallnitrate entstehen, die in ihrer Löslichkeit und Auswirkungen auf Gewässer nicht betrachtet wurden. Diese akkumulieren und sinken zu Boden. Menge und Verteilung wurden nicht betrachtet, sondern nur beleglos behauptet, dass es keine Auswirkungen hätte.
Wasserlösliche Nitrate werden mit Regen in Vorfluter geschwemmt und verunreinigen Gewässer.
Das es zu Abrieb kommt ist bereits dadurch belegt, dass Turbinen gewartet werden müssen und durch den inneren Aufbau der Turbinen. Es gibt keine beweglichen Teile, bei denen es nicht zu Abrieb kommt.

Die Angabe in Werten von % spiegelt nicht die wirkliche Steigerung wieder. Es werden nicht einmal Mengenangaben zu den Veränderungen gemacht, weil %-Werte nach weniger klingen, als wenn dort etwas von z.B. 100 000 t stünde. Es ist immer zu bedenken, dass der Flugverkehr weiterhin völlig ungefiltert ausstößt, während der Straßenverkehr deutlich strengere Verpflichtungen hat. Dies stellt eine unverhältnismäßige Bevorzugung zugunsten eines Verkehrsträgers dar und damit eine Subvention.

Die Behauptung:

"Entsprechend kann festgestellt werden, dass sich das Schadstoffspektrum bei Verbrennung von Kerosin nicht wesentlich von demjenigen von Dieselmotoren unterscheidet."

von Müller-BBM ist chemisch unsubstanziert. Erstens hängt das Schadstoffspektrum maßgeblich davon ab, welche Temperaturen und Reaktionszeiten vorliegen und zweitens haben Dieselfahrzeuge mehr oder weniger gute Filtereinrichtungen, während Flugzeuge völlig ungefiltert ausstoßen. Auf welcher Basis also eine derartige Behauptung erfolgt ist unklar. Jeder Diesel ist sauberer, als ein Flugzeug. Zudem werden Kerosin teilweise weitere Stoffe zugesetzt, etwa Biozide gegen Kerosinpilz/Dieselpest. Kerosinpilz wird durch die Klimaerwärmung zudem häufiger und dadurch wird auch mehr Biozid eingesetzt. Wie diese Biozide reagieren ist in den Unterlagen nicht dargestellt. Die Entstehung von Dioxinen wäre bei entsprechender Zusammensetzung denkbar. Chlor kann auch durch Verunreinigungen in die Mischung gelangen, da keine Chemikalie wirklich rein ist und insbesondere technische Produkte immer verunreinigt sind. Aber auch viele andere gefährliche Stoffe können in Abhängigkeit der konkreten Reaktionsparameter entstehen. Auch Entschäumer und andere Additive wurden nicht betrachtet. Zudem werden entweder im Kerosin oder über eine Zufuhr Schmierstoffe in die Turbine eingebracht. Auch aus diesen entstehen Verbrennungsprodukte.
2009 berichtete die Welt, dass bei der Nutzung des Additiv Trikresylphosphat (TCP) Nervengifte entstehen, die, sowohl ins Flugzeug gelangen können, wie auch an die Umgebung freigesetzt werden. Eine Analyse der heute verwendeten Additive und damit der wirklichen Gefährdung fand nicht statt. Folglich ist der Antrag abzulehnen.
Die Abstellung auf Kerosin, als Schwermetallquelle ist unlogisch und mit keinem Wort wird der Schwermetallausstoß durch die Triebwerke selber erwähnt. Triebwerke verschleißen ständig und es kommt zu Abrieb der in der Turbine verwendeten Metalle und anderen Stoffe. Es erscheint fast so, als sollte der Eindruck erweckt werden, dieser Ausstoß von Schwermetallen existiere gar nicht. Die Formulierung sind so gewählt, dass diese rechtlich auf der sicheren Seite sind, aber einen völlig falschen Eindruck erwecken. Eine geschickt formulierte Halbwahrheit, welche die Behörden möglicherweise manipulierend in die Irre führen soll. Man könnte auch von einem Gefälligkeitsgutachten sprechen. Vermutlich nicht das einzige, bei den Unterlagen, welche der Flughafen einreichte. Es ist anzunehmen, dass allgemein die Situation übertrieben beschönigt wird und reale Hürden und Hindernisse ausgeblendet werden.
Das es auch andere Quellarten für Schadstoffe gibt, ist irrelevant. Was zählt ist die reale quantifizierte Mehrfreisetzung und zwar nicht in Form von %, sondern als realer Wert in t/a.
Wo Kohlenwassergemische im Flugzeug sind, müsste Müller-BBM mal erläutern. Gemeint sind vermutlich Kohlenwasserstoffgemische. Das Fehler vorkommen, kann passieren, aber so einem einfachen Wort ist das schon seltsam. Ob da ordentlich gearbeitet wurde? Oder ist es nur ein Billiggutachten?
Was die Thematik Alibienen, also die Imkerei am Flughafen, angeht, so ist der Honig nicht einschlägig, da dieser vorher durch den Körper der Bienen gefiltert wurde. Die Schadstoffe können also ohne Untersuchung der Bienenkörper nicht beurteilt werden. Auch hier nutzt der Flughafen Halbwahrheiten, um sich sauberer darzustellen, als er ist.

Bei der Betrachtung von PM10 und PM2,5 wurde behauptet, das nur wenig emittiert wird. Dies wird natürlich bezweifelt, davon unabhängig wird aber auch ein Teil der Belastung übersehen. Durch Wirbelschleppen und andere vom Flugzeug bedingte Luftbewegungen wird Staub aufgewirbelt. Dieser fällt in Abhängigkeit der Größe sehr langsam zu Boden. Je kleiner die Partikel sind, desto länger brauchen diese um zum Boden zu sinken (siehe Tabelle 1).

Die Effekte durch mehr Starts- und Landungen, ergeben mehr Aufwirbelung von Partikeln. Da mit mehr Dürren zu rechnen ist, durch die auch vom Flugverkehr mitverursachte Klimaerwärmung, wird der Staub auch seltener niedergeschlagen. Folglich steigert der Flugverkehr in mehrerer Hinsicht die Staubbelastung. Erstens durch ungefilterten Ausstoß. Zweitens durch Aufwirbelung bereits ausgestoßenen Staubs. Drittens durch mehr Dürren, die eine Staubbindung durch Regen verhindern. Viertens durch Staubentstehung aus Stichstoffdioxid. Fünftens durch Reifenabrieb in Form von Mikroplastik. Die Betrachtung von nur dem direkten Ausstoß aus dem Triebwerk unterschätzt die Auswirkungen erheblich. Mikroplastik/Feinstaub durch Reifenabrieb wird gar nicht erwähnt, obwohl die Reifen von Flugzeugen starken Belastungen ausgesetzt sind und entsprechend viele Partikel erzeugt werden.

Stickstoffdioxide reagieren mit Wasser zu Salpetersäure und diese wiederum zu Nitraten. Diese akkumulieren zu größeren Partikeln und sinken zu Boden. Wasser und Stickstoffdioxid sind infrarotaktive Moleküle und damit tragen sie in höheren Luftschichten zu einer Erwärmung bei, diese wirkt sich auch auf Luftströmungen aus. Die Belastung mit Schwefeloxiden dürfte höher sein, da Kerosin im Gegensatz zu Diesel höhere Schwefelanteile haben darf.

Auch wird nur das Areal des Flughafens betrachtet, aber nicht der Gesamtausstoß durch die zusätzlichen Flugverbindungen, welche der Flughafen zu realisieren hofft. Ein Partikelspektrum mit der Größenverteilung fehlt, denn je kleiner ein Partikel ist, desto gefährlicher und von der Anzahl her überwiegt Ultrafeinstaub.

Der Stickstoffeintrag in Gewässer, wird fehlerhaft berechnet, da die Abwässer von der Flughafenflächen nicht mitbetrachtet werden. Die Stoffe lagern sich dort ab und werden bei Regen in den Rhein geschwemmt. Auch für andere Fläche gilt, dass die gesamte freigesetzte Menge betrachtet werden muss und nicht nur Werte, die nichts über die wirkliche Menge sagen. Insbesondere ist es hier wichtig, dass sich auch die Erhöhung um nur kleine Menge fatal auswirken kann. Da allerdings keine Gesamtwerte angegeben werden, kann die Auswirkung nicht erkannt werden. Möglicherweise liegen die Werte bereits jetzt oberhalb von Grenzwerten oder gefährden auf lange Sicht geschützte Arten. Dies gilt nicht nur für Tier, sondern auch für Pflanzen.

Bei der Berechnung der "Säureeinträge" wurde nicht berücksichtigt, dass die Umwandlung von NO2 mit dem H2O aus der Verbrennung zu HNO3 nicht abgeschlossen ist, sondern diese mit Metallen aus dem Flugverkehr, mit NH3 oder in Aerosolen vorhandenen Salzen weiter zu Nitraten umgewandelt wird. Neben dem Ausstoß sind hier auch Luftbewegungen relevant. Scheinbar wurde aber der Ausstoß in der Luft nicht vollumfänglich betrachtet mit der Gesamtemission. Außerdem wurde auch nur die vermeintliche Veränderung durch die Erweiterung betrachtet und nicht, welche Vorbelastung bereits vorliegt, obwohl erst die Gesamtbelastung mit der Zusatzbelastung ein Bild davon zeichnen kann, wie sich das Ganze auswirken wird. Man kann ein Glas Wasser Aufgrund der Oberflächenspannung über den Rand füllen, wenn dann aber ein Tropfen mehr dazu kommt, läuft das Wasser am Rand hinunter. Ähnlich ist das mit Ökosystemen, einige können auch zusätzliche Einträge tolerieren, aber gerade bestimmte Ökosysteme werden durch zusätzlichen Dünger (z.B. NH4NO3, Ammoniumnitrat) zerstört. Auch das nahe gelegene Naturschutzgebiet Rheinaue Friemersheim liegt unmittelbar und einer der Flugrouten. Besonders seltene und geschützte Arten brauchen nährstoffarme Umgebungen, die völlig ungedüngt sind. Da schadet jedes bisschen Dünger. Auch der Eintrag in Grundgewässer trägt zur Nitratbelastung und höhere Wasserpreise bei (ebenfalls Subvention). All dies wird aber vom Flughafen natürlich ausgeblendet, weil es nicht so gut für das Projekt sprechen würde, wenn klar wäre, dass der Flughafen u.a. mitverantwortlich ist für höhere Wasserpreise und das Aussterben bedrohter Arten. Es ist hier auch bezeichnend, dass die Flugrouten nicht betrachtet wurden. Dadurch wird die Belastung künstlich kleingerechnet, obwohl die Mehrfreisetzung erst durch die Kapazitätserweiterung zustande kommt und damit kausal ist. Deshalb muss diese auch mitbetrachtet werden.

Analog zu NO2 und Nitrat, entsteht aus NO die Salpetrige Säure und in Salzform die besonders gefährlichen krebserregenden Nitrite. Diese Aspekte wurden in der Analyse nicht bzw. unzureichend betrachtet.

Da als Anhalt die 39. BImSchV herangezogen wurde und definitiv eine Außenwirkung der Immissionen durch den Flughafenbetrieb besteht, ist auch automatisch § 26 zu beachten:
§ 26 Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

(1) In Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Werte von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel PM10, Partikel PM2,5, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft unter den jeweiligen Immissionsgrenzwerten liegen, halten die zuständigen Behörden die Werte dieser Schadstoffe unterhalb dieser Grenzwerte. In Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Werte von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren in der Luft unter den jeweiligen in § 10 festgelegten Zielwerten liegen, halten die zuständigen Behörden die Werte dieser Schadstoffe unterhalb dieser Zielwerte.
(2) In Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonwerte die langfristigen Ziele erreichen, halten die zuständigen Behörden die Werte unterhalb der langfristigen Ziele, soweit Faktoren wie der grenzüberschreitende Charakter der Ozonbelastung und die meteorologischen Gegebenheiten dies zulassen.
(3) Die zuständigen Behörden bemühen sich darum, die bestmögliche Luftqualität, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrechtzuerhalten. Sie berücksichtigen dieses Ziel bei allen für die Luftqualität relevanten Planungen.

Das heißt die Behörden müssen erstens den Gesamtausstoß prüfen und nicht nur die angeblich geringe Veränderung und zweitens gilt nach Absatz 3 ein Verminderungsgebot, dass heißt Vorhaben, die eine Steigerung in oder an einer Umweltzone bewirken sind abzulehnen. Die Rechtsprechung zur 39. BImSchV, insbesondere durch die Umwelthilfe zeigt, dass alle vertretbaren Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Luft sauber zu bekommen. Wenn Fahrverbote verhindert werden sollen, darf der Flughafen als Großemittent keiner Steigerungen verursachen. Die Minderungspflicht gilt auch für den Flughafen Düsseldorf wegen dessen Außenwirkung und dem Publikumsverkehr.
Ferner stellt das implizite Weglassen von Flughäfen, bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in die 39. BImSchV eine gesundheitsschädliche Subvention dar und schädigt zudem Autofahrende unverhältnismäßig, dar diese eingeschränkt werden, obwohl gefiltert wird, während Flugverkehr ungefiltert Schadstoffe rauspustet.

In Deutschland gibt es Vorgaben für die Nitratbelastung in Grundwasser und auch die EU macht Vorgaben. Diese gelten natürlich auch für den Nitratausstoß des Flugverkehrs. In den Unterlagen ist nicht erkennbar, wie dies berücksichtigt wird.

Das Schwefel- und Stickoxide zum sauren Regen beitragen wurde gar nicht berücksichtigt, obwohl das Waldsterben durch die Klimaerwärmung zunimmt. Der Flugverkehr trägt also direkt mehrfach zum Waldsterben bei.

Beifracht macht Maschinen schwerer und führt zu mehr Lärm und Schadstoffen. Dazu kommen auch mehr Logistikverkehre. Beifracht dient nicht dem Allgemeinwohl und verstärkt die Klimaauswirkungen. Gemäß dem Minimierungsgebot müsste bei ansteigenden Flugverkehr die Beifracht untersagt werden.

Beleuchtung

Peutz betrachtet im Gutachten nur Einzelleuchten, nicht aber deren Zusammenwirkung und behauptet, dass die Vorgaben des Lichterlasses eingehalten würden, obwohl nur der Zuwachs an Beleuchtung betrachtet wird, nicht aber die Gesamtbeleuchtung durch den Flughafenbetrieb. Dies müsste aber geschehen, da die Gesamtbelastung durch eine Quelle zu beurteilen ist. Dies muss natürlich auch die Bewegung von betrieblich relevanten Fahrzeugen am Boden mit einschließen.

Vogelschlag/Geschützte Arten

Die Gutachten des DAVVL e.V. sind von der Motivation einseitig, was allerdings dem Vereinszweck geschuldet ist. Diesem geht es gemäß Satzung primär um Unfallverhütung und nicht um Tierschutz, also werden die Beurteilungen auch entsprechend aus der Sicht Verhinderung von Vogelschlag getroffen.
Für die Analyse lagen nur die Unterlagen einer Fluggesellschaft vor.
Ob geschützte Art geschädigt wurden ist aus dem Gutachten in Hinblick auf das BNatSchG nicht zu erkennen. Bei einer Kapazitätserweiterung steigt das Risiko an.

Primär wurden in den Gutachten Kosten betrachtet, aber nicht die ausgelöschten Tierleben. Eine Übersicht der getöteten Arten fehlt.

Die Auswirkung der Flugzeugsilhouetten auf Bodenbrüter wurde nicht betrachtet, obwohl dies bei Start- und Landungen eine Auswirkung haben kann. Interessanterweise belegt ein Gutachten, des DAVVL, dass es zu vergrämenden Störungen kommt und damit auch Auswirkungen im Umfeld des Flughafen zu erwarten sind. Dies betrifft auch die Landschaftsschutzgebiete im Umfeld, die dadurch in ihrer Artenvielfalt weiter eingeschränkt werden. Dies kann auch zu vermehrten Problemen mit Schadinsekten führen. Zugleich wird geschützten Arten die Nahrung entzogen.

Durch fehlende Schutzmaßnahmen werden geschützte Amphibien gefährdet. Insbesondere scheinen diese in Bereich gelangen zu können, in denen diese in der Fall sitzen. Der Flughafen verstößt hier möglicherweise gegen BNatSchG, weil es dies nicht verhindert.

Ob und welche Arten von Fledermausschlag es gegeben hat, fehlt. In Anbetracht, dass nur 1/4 der "Vögel" identifiziert wurde, können Fledermäuse nicht ausgeschlossen werden. Auch hier ergeben sich Auswirkungen nach BNatSchG. Das Fledermäuse ausweichen können sollten, ist in Anbetracht der Geschwindigkeit und des Sogs von Flugzeugen/Turbinen nicht plausibel. Ein Flugzeug ist schneller als eine Fledermaus und bei starken Sog, kann diese nicht mehr ausweichen.

Korruptionsentflechtung

Der Flughafen gehört zu einem erheblichen Anteil der Stadt Düsseldorf. Dieses ist zugleich Genehmigungsbehörde für einen Teil der Um- und Ausbauten, die kausal im Zusammenhang mit der Kapazitätserweiterung stehen, aber rechtswidrig nicht damit betrachtet werden. Sämtliche anderen Genehmigungsbehörden für die Kapazitätserweiterung sitzen in Düsseldorf. Die politische und behördliche Verflechtung des Flughafens mit Kommune, Behörden und Landespolitik bedingt Entscheidungen, die nicht unabhängig getroffen werden, sondern in einen Abhängigkeitsverhältnis stehen.

Obwohl es wegen Befangenheit nicht zulässig ist, werden Unterlagen von kommunalen Behörden herangezogen. Da ist die Stadt Duisburg deutlich vorbildlicher, die bei einem Verfahren, welches ein Gebäude der Stadt Duisburg betraf, nicht selbst aktiv wurden, sondern die übergeordnete Behörde einschaltete.

Erweiterung Flugsteig C

Scheinbar will der Flughafen den Flugsteig C erst einmal nicht weiter verfolgen. Es ist absehbar, dass in nicht allzu ferner Zukunft das Projekt wieder hervorgeholt wird. Irgendeine Ausrede findet sich schon. Bereits heute mit den heutigen FB und Abfertigungen ist Flugsteig C zu klein. Eigentlich müssten Geschäftsflächen entfernt werden, um Platz zu schaffen, aber das wird natürlich nicht gemacht, da der Flughafen Gewinn machen will. Gewinne aus dem Kaufhaus mit Flugbetrieb. Dies geht auch zu Lasten der Sicherheit.

Auch ohne den Flugsteig C, wurde Flughafen mit den ganzen Änderungen, u.a.:
– Tanklager
– Gepäckförderung
– Abrisse und Umbauten
wesentlich erweitert. Eine Auflistung aller Veränderung, die sich auf die Kapazitäten auswirken lag und liegt den Unterlagen nicht bei. Es ist deshalb unklar auf welche Fakten dieser Jurist sein Aussage stützen will, dass keine wesentliche Erweiterung vorläge. Alleine den Antrag zu betrachten ist rechtlich jedenfalls nicht ausreichend und würden Rechtsvorgabe kontra Salamitaktik zuwider laufen. Demnach sind alle Änderungen aufzulisten und entsprechend zu betrachten.

Risiko-Gutachten

Es fehlt nach wie vor ein Kapazitäts- und Risiko-Gutachten. Die Erhöhung der sog. Stundeneckwerte kann zu einem erhöhten Risiko für Flugunfälle führen. Ob das so ist, muss zumindest untersucht werden. Bei den vorherigen Genehmigungen wurden diese Unter-suchungen für eine weit kleinere Erhöhung der Stunden-Eckwerte beigebracht. Statt eines Kapazitätsgutachtens gibt es nur "Simulationen", die wesentliche Engpässe wie Luftraum-Kapazitäten, Rollwege und Abstellpositionen ausblenden.
Die Kapazität des Gesamtsystems Flughafen mit den dem vorhandenen Luftraum, den beiden Parallelbahnen und den Abfertigungskapazitäten für PAX ist bereits heute so stark ausgelastet, dass ein erhöhtes Unfallrisiko nicht von vorneherein ausgeschlossen werden kann. Wie sich das bei den verlangten Änderungen entwickelt, ist nicht untersucht worden, so dass auch keine Aussage darüber möglich ist, wie stark das Risiko ansteigt.

Zudem soll es immer noch Flugzeuge mit Gewichten aus abgereicherten Uran geben. Dass heißt bei einem Crash würde radioaktiver Uranstaub freigesetzt, der sowohl strahlend, wie auch als Schwermetall die menschliche Gesundheit schädigt.

Durch die Abwicklung vieler Flüge innerhalb kurzer Zeit, ändert sich auch die Personalanzahl bei der DFS und die Belastung. Zugleich steigt das Risiko von Fehlern durch mehr Flugzeuge, die gleichzeitig im Luftraum sind, da ja neben DUS auch viele andere Flughäfen ihre Flugzahlen steigern wollen. Dadurch würde der Bereich deutlich mehr belastet und die Kollisionsgefahr steigt. Wobei die DFS ja sogar selber sagt, dass der Luftraum zu voll ist.

Nicht betrachtet wurde, ob und wie sich die höhere Personenzahl mit der vorhandenen Infrastruktur darstellen lässt, trotz der Hinweise aus vorhergehenden Einwendungen. Denn es ist weiterhin unklar, ob Flucht- und Rettungswege ausreichend Platz bieten. Dass dies nicht untersucht wurde ist fragwürdig. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das eingezahlte Stammkapital des Flughafens gerade einmal TEUR 25.565 (TDM 50.000) beträgt. Falls die Versicherungssumme nicht ausreicht, dürften viele leer ausgehen.

Der Umstand, dass zu Sky-Train scheinbar keine Regelung für Windböen hat, passt ins Gesamtbild des Flughafens, der auf Kosten der Sicherheit spart. Falls es hier eines Tages Todesopfer gibt, würde mich das nicht wundern. Aber vermutlich war der Skytrain billiger, als ein direkter Zugang vom Bahnhof über Laufbänder.

Widersprüchlichkeiten

Widersprüchlichkeiten in dieser Einwendung sind dem Umfang der Unterlagen und deren unschlüssigen Aufbau zuzuschreiben. Gleiches gilt für Wiederholungen und Dopplungen.
Bei Rückfragen erläutere ich diese gerne.
Falls noch Rechtschreibfehler zu finden sein sollten, dann ist das dem Umstand geschuldet, dass man auch noch anderes zu tun hat,

Quellen
1. https://www.tagesspiegel.de/politik/bundesverwaltungsgericht-in-wien-gibt-es-ein-recht-auf-klimaschutz-/19473330.html
2. https://www.dw.com/de/klimaschutz-richter-stoppen-heathrow-ausbau/a-52557500
3. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/59850/Fluglaerm-schaedigt-Herz-und-Kreislauf
4. http://www.usz.ch/news/medienmitteilungen/Seiten/mm-covid-19-gefaesserkrankung.aspx
5. https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/
6. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schwerpunkt-2-2019-fliegen
7. https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/luft/sonstige_berichte/ufp/UFP-Zweiter_Zwischenbericht_20190819.pdf
8. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805905.pdf
9. http://fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/118068/pfc_hgw_v_keller_finale01.pdf
10. https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_2020/2020_Umweltgutachten_Entschlossene_Umweltpolitik.pdf?__blob=publicationFile&v=21
11. https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-7.pdf?__blob=publicationFile&v=3
12. https://www.adv.aero/service/downloadbibliothek/
13. https://www.welt.de/wissenschaft/article3496723/Wenn-Nervengift-ins-Flugzeug-gelangt.html

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#Duisburg: Mythos Osttangente – #BISaubereLuft #SägeParteiDuisburg #ClimaschäDlicheUnion #Logport

Würde gerne mal mit einigen Mythen zur Osttangente aufräumen.

1. Es gibt bereits eine planfestgestellte Osttangente welche über die Osloer Straße, Rheinbrücke durch Hochfelder Industriegebiet zum Marientor führt. Also ganz ohne Naturzerstörung!

2. Eine Umgehungsstraße verhindert keinen LKW-Verkehr in Wohngebieten. Der beste Beleg ist die Südtangente (u.a. Straße Zum Logport), die auch nicht den LKW-Verkehr aus Friemersheim heraus hält.

3. Eine direkte Straße zur Autobahn würde den Weg nach Asterlagen möglicherweise entlasten, allerdings zu Mehrverkehr über die Moerser Straße führen, weil der kleine Umweg in Kauf genommen wird. Etwa Blüggel mit einem Fuhrpark in Asterlagen könnte zu dieser Strecke verleitet werden.

4. Eine Straße ist nur ein Angebot, die LKW zur Nutzung zwingen kann man nicht.

5. Fahrverbote sind erstens schwer zu begründen, denn sonst gäbe es deutlich mehr und noch schwerer durchzusetzen, wie man an der Friedrich-Ebert-Straße sieht. Die Durchsetzung des Fahrverbots ist immer noch nicht gelungen. Nur das letzte Teilstück wird von einer Fotofalle überwacht. Davor fahren immer noch LKW.

6. Das bisherige Teilstück wurde ohne Umweltverträglichkeitsprüfung gebaut. Das angedachte Stück müsste eine UVP durchlaufen und würde daran scheitern. Spätestens bei einer gerichtlichen Prüfung.

7. Die städtischen Behörden werden mit einem unnötigen Auftrag belastet, um eine Lösung weiterhin zu verzögern. Dabei könnte die Arbeitskraft besser in den Radschnellweg investiert werden, der noch immer nicht realisiert wurde.

8. Mit einer LKW-Citymaut könnte Gebiete für den LKW-Verkehr unattraktiv werden, weil es umständlich und teuer ist, während man gewünschte Trassen kostenfrei lässt. Kleine Umwege müssen dabei in Kauf genommen werden.

9. Die Trasse zum Marientor kann optimiert werden, was den Verkehrsfluss beschleunigen würde.

10. Die Alternativlösungen sind insgesamt einfacher und schneller umsetzbar, folglich sind diese auch vorrangig zu betrachten und nicht zig Jahre mit einer Pseudolösung zu verschwenden.

11. Umweltgruppe West und BI Saubere Luft haben über die Jahre viele gute Vorschläge in die Diskussion eingebracht und auch realisiert, wie etwa die Fotofalle an der Friedrich-Ebert-Straße.

12. Aus der Lokalpolitik kamen und kommen fast nur leere Versprechen. Zu mehr als ein paar Parkverboten und hilflosen Anträgen hat es nicht gereicht.

Also was verspricht man sich von der Diskussion um die unsinnige Naturzerstörungstangente? Versucht man mit einer Pseudolösung vom Unwillen einer Lösung abzulenken? Stören die Bäume auf dem Deich? Überall in Duisburg kuscht die Stadt vor der Hafen AG. Man denke hier nur an Tiger & Turtle. Scheinbar heißt unser OB Staake.

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Stadt #Duisburg sieht #Klimaschutz und Denkmalschutz gleichranging – #Duisbug #NetzStreikfürsKlima

Hat mal wieder der Duisbug* zugeschlagen oder warum soll ich eine so absurde Antwort bekommen?

Mein Eingabe nach § 24 GO der Gemeindesordnung des Landes NRW – Denkmalschutz vs. Photovoltaik soll am heutigen Freitag vom Ausschuss für „Stadtentwicklung“ abgenickt werden. Na hoffentlich bricht vom heftigen Nicken nicht das Genick.

Eine echt traurige DS die 20-0340 und scheinbar hat man auch noch vergessen meinen Antrag beizufügen. Na Zufälle gibt es. Hab das unten mal nachgeholt.

Ich finde die Formulierung:
„Denkmalschutz zur Bewahrung des kulturellen Erbes und Umweltschutz als Schutz natürlicher Lebensgrundlagen sind zwei gleichrangige Staatsziele.“
ziemlich seltsam. Artikel 20a, ist Teil der Grundrechte und führt Umweltschutz explizit auf. Denkmalschutz ist gegenüber diesem klaren Staatsziel nachrangig. Aber das Dokument ist schlecht geschrieben, als hätte man es einfach liegen gelassen und dann wieder ausgegraben.

Wie gleichrangig die Stadt Duisburg den Umweltschutz sieht, erkennt man natürlich bereits daran, dass es einen Kulturdezernenten gibt und einen … äh … ach nicht, Umweltschutz hat man in Duisburg ja abgeschafft. Umweltdezernat gibt es nicht mehr. Aber da ist es natürlich nur konsequent den Umweltausschuss abzusagen, der wird ja bei einem Umweltthema, wie Klimaschutz nicht beteiligt. Denn in aktuellen Version der Drucksache taucht der Umweltausschuss nicht einmal auf.

Schon erstaunlich wie schnell man sonst Denkmalschutz wegstreicht, aber natürlich nicht für den Klimaschutz. Das geht nur für schmierige Investoren und nicht für die Bevölkerung, welche günstigen Strom selber erzeugen will.

Also weiterhin Klimaschutzverhinderung durch SPD und CDU.

Man verzeihe mir den Sarkasmus, aber manchmal kann ich einfach nicht anders.

(*Duisbug = Neuer Ausdruck für alles was schief läuft in Duisburg)

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Ursprünglicher GO § 24 Antrag vom 10.08.2019:
…
leider erhielt ich auf meine Frage aus dem April bisher keine Antwort.

Warum verhindert der Denkmalschutz die Energiewende?

Für PV ist die Dachausrichtung relevant, wenn der Denkmalschutz hier verhindert, das PV installiert wird, muss der Denkmalschutz geändert werden.

@Rechtsamt
Deshalb beantrage ich hiermit nach GO § 24 eine entsprechende Änderung, ganz im Sinne der kommunalen Klimaoffensive, sollte wo immer möglich PV ermöglicht werden.
…

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#Flugverkehr: Enge und Corona – #Fluglärm

Mir ist das unverständlich, dass man für mehrstündige Flugreisen das Risiko eingeht, dass sehr viele Menschen infiziert werden. Die Sammelunterkünfte für Asylbewerbene und Billigschlachtereien zeigen doch deutlich, wie gefährlich das ist. Das räumliche Enge, wie ein Turbo für Krankheitsausbreitung ist.

Der Flugverkehr hat Virus weltweit von China aus verteilt und sorgt nun für die zweite Welle. Für Ziele die auch mit der Bahn erreichbar sind, sollte der Flugverkehr ausgesetzt werden.

Die Maske ersetzt keinen Abstand und wiegt in falscher Sicherheit. Abstände in Flugverkehr würden das Ticket lediglich teurer machen, was vertretbar ist, wenn man die Preise von Billigflügen betrachtet. Wenn man bedenkt, wie viel Schiss die Menschen hatten und deswegen Toilettenpapier hamsterten, so werden sicherlich auch höhere Preise für die Gesundheit akzeptiert.

Oder ist ein Flugzeug doch nur ein Viehtransporter?

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