Es steht außer Frage, dass Industrieanlagen Energie brauchen, allerdings ist hier eine Frage von erheblicher Relevanz, woher diese Energie kommen soll. Man kann natürlich in die Zukunft investieren oder wie Solvay es macht, eine Fiktion errichten.
Solvay Chemicals GmbH, Xantener Straße 237, 47495 Rheinberg, so wird im Amtsblatt 12 der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt gemacht, möchte gerne eine altholzbefeuerte Verbrennungsanlage errichten. Bis 29.04.2019 kann man sich die Unterlagen an verschiedenen Stellen ansehen. U.a. hier im Internet. Einfach Solvay als Suchbegriff eingeben.
Schnell wird klar, dass Solvay eine Holzmüllverbrennungsanlage betreiben möchte, obwohl es bereits ausreichend Kapazitäten in NRW durch unausgelastete Müllverbrennungsanlagen gibt. Da macht es wenig Sinn wertvollen Ackerboden dafür zu opfern noch eine Müllverbrennungsanlage zu bauen, die uns Nachhaltigkeit vorgaukeln soll.
Erst einmal ist Holzverbrennung nicht nachhaltig, weil weltweit weniger Holz nachwächst, als verbraucht wird. Die Sache ist also nicht klimaneutral.
Zweitens selbst wenn das Holz klimaneutral wäre, bleibt immer noch die Aufbereitung der Abgase mit Aktivkohle aus Herdofenkoks HOK, einem Produkt von RWE (Braunkohleveredelung), für das Menschen vertrieben werden. Die Nutzung von Braunkohle egal in welcher Form kann und wir NIE nachhaltig sein und eine Firma, welche bei der Planung auf ein derartiges Produkt setzt, scheint nicht kapiert zu haben, um was es geht und dass Braunkohle selbst bei Genehmigung mittelfristig nicht mehr nutzbar ist.
Wem Klimaschutz und unsere Heimat am Herzen liegt, bitte ich bis zum 29.05.2019 eine Einwendung (Begründung, Name und Anschrift) per Mail an die Bezirksregierung zu schicken. Der Aufwand ist wenig, zumal man aus der nachfolgenden Einwendung von mir kopieren kann:
Einwendung zu den Plänen der Solvay
Die gesetzlich vorgeschriebene Offenlage im Internet erfolgte nicht in einer Art und Weise, dass der Laie sich einen Überblick verschaffen kann. 170 Daten mit einem Umfang von über 500 MB müssen einzeln heruntergeladen werden. Dies ist ein langwieriger mühseliger Prozess, bei dem nicht ausgeschlossen ist, dass einzelne Dateien übersehen werden. Eine Option zum Gesamtdownload gibt es nicht. Eine stärkere Zusammenfassung wäre durchaus möglich gewesen.
Dies ist eine Hürde, um bei einer Beteiligung abzuschrecken.Im Antrag wird aufgeführt, dass Holz Kohlendioxidneutral wäre, was erstens nicht der Fall ist, weil mehr Holz verbraucht wird als nachwächst und zweitens bereits ausreichend Müllverbrennungsanlagen in NRW existieren und diese bereits jetzt unausgelastet sind. Teilweise wird deswegen völlig sinnfrei von anderen Stellen Müll für die Verbrennung beschafft. Ein Altholzkraftwerk entbehrt somit jeglicher Grundlage, weil kein Bedarf besteht.
Es fehlt ein Nachweis, dass wirklich Kohlendioxidneutral gehandelt wird, weil im gleichen Zeitraum ebensoviel Wald nachwächst, wie verbraucht wird. In Summe nimmt der weltweite Anteil an Holzmasse ab, somit ist Holz nicht nachwachsend, weil mehr Kohlendioxid freigesetzt wird, als fürs Wachstum verbraucht wird. Bäume brauchen viele Jahrzehnt fürs Wachstum. Hier wäre der Nachweis durch entsprechende Zertifikate zu erbringen, dass im gleichen Zeitraum die entsprechenden Festraummeter Holz nachwachsen.
Ferner ist es möglich mit Hilfe von Geothermie ausreichend Wärme für die Nutzung an einem Chemiestandort zu gewinnen.
Arbeitsplätze haben vor dem Hintergrund des Klimawandels zurückzustehen. Dem staatlichen Vorsorgeprinzip resultierend aus Artikel 20a ist Vorrang einzuräumen.
Es wird eine Immissionsteigerung erwähnt ohne die absolute Zahl zu erwähnen. Dies deutet darauf hin, dass Grenzwerte überschritten werden. Eine Lärmsteigerung ist somit unzulässig und damit durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden.
Eine Kopplung der Anlagen ist weder sinnvoll noch geboten, da dies spätere Änderungen deutlich erschwert.
Wie wird das bei der Lagerung von Holz entstehende Methan und Kohlenstoffmonoxid so verwertet, dass keinen schädliche Auswirkungen für das Klima zu befürchten sind?
Es muss der Worst Case des Lieferverkehrsangenommen werden, sowie die Arten der Anlieferungen, als Teil des Betriebsprozesses gewertet werden. Somit entsteht bei der Anlieferung ebenfalls Treibhausgas. Die Lieferzeiten am frühen Morgen und späten Abend sind als unverhältnismäßig zu bezeichnen, da diese mit erheblichen Lärm einhergehen.
Wenn mit gefährlichen Stoffen belastetes Holz verbrannt wird, müssen zur thermischen Vernichtung bestimmte Mindesttemperaturen eingehalten werden, die Unterlagen suggerieren, allerdings, dass niedrigere Temperaturen bevorzugt werden. Wie wird dann sichergestellt, dass keine Giftstoffe die Bevölkerung gefährden? Insbesondere Kanzerogene sind hier zu befürchten, welche mittelfristig das Krebsrisiko deutlich erhöhen.
Durch den Ausstoß von Ammoniumnitrat als Abgas, kommt es zu einer Überdüngung in einem Bereich, in dem ohnehin schon Probleme mit dem Trinkwasser bzw. Grundwasser gibt. Ebenfalls werden gefährdete ökologische Gebiete überdüngt.
Die Nutzung von Herdofenkoks, einem Produkt, was aus Braunkohle gewonnen wird, wiederspricht der angeblichen Klimaneutralität. Mehr noch dürfen, gemäß Kohlekompromiss keinen Anlagen gebaut oder in Betrieb genommen werden, die Kohle nutzen. Eine Genehmigung der Nutzung von Herdofenkoks ist zu untersagen, da dies Artikel 20a Grundgesetz, dem Kohlekompromiss und dem Pariser Abkommen wiederspricht. Ohnehin wird es HOK zeitnah nicht mehr geben, weshalb auch heute schon eine andere Reinigung zu planen ist. Ist auch ziemlich rückständig ein angeblich klimaneutrales Kraftwerk zu planen, aber zugleich auf die Reinigung der Abgase mit Braunkohle zu setzen.
Es werden zu viele krebserregende Schadstoffe ausgestoßen, obwohl Strenge Grenzen eingesetzt werden. Bereits ein Molekül eines Schadstoffes kann Krebs auslösen, dies ist lediglich unterhalb der Nachweisgrenze.
Die Versickerung von Regenwasser ist zu begrüßen, solange dadurch keine Altlasten ins Grundwasser getragen werden.
Bei den Schallimmissionen wurde Infraschall nicht berücksichtigt, obwohl gemäß ASR A3.7 tieffrequenter Schall bereits am 20 dB stört.
Wenngleich das Gebiet als Industriegebiet vorgesehen ist wird hierfür unversiegelte Fläche verwendet, was unverständlich ist, da auch Flächenversiegelung dazu führt, dass eine Klimaschädigung stattfindet. Die Fläche kann nicht mehr als Kohlenstoffsenke dienen. In Hinblick auf die Ernährung der Weltbevölkerung ist auch zu berücksichtigen, dass Ackerfläche eine wertvolle Ressource darstellt, die es zu schützen und bewahren gilt.
Das nicht mit einer Schadstoffanreicherung zu rechnen ist, widerspricht den Tatsachen in Hinblick auf den Nitratausstoß. Egal, ob als Ammoniumnitrat oder Stickoxide. Nitrate sind insbesondere für Kleinkinder höchstgefährlich.
Über die Vernichtung von Heimat im Braunkohlerevier hat die Anlage Auswirkungen Schutzgut Mensch. Ohne die Nutzung von HOK wären keine weiteren Abrisse von Wohnraum notwendig. Die psychische Belastung durch die permanente Drohkulisse seitens RWE ist stellt eine erhebliche Körperverletzung dar. Die Nutzung von HOK ist demnach zu untersagen. Zudem ist spätestens 2038 mit der Nutzung Schluss, vermutlich bereits deutlich früher. Daraus ergibt sich, dass bei der Genehmigung bereits jetzt ein anderes Verfahren zu genehmigen ist, welches auch zukünftig nutzbar ist, damit spätere nachteilige Änderungen entfallen bzw. schon jetzt betrachtet werden können.
HOK ist brennbar und dürfte überwiegend Staubförmig sein, was zu Staubexplosionen führen können, folglich muss der Brand- und Explosionsschutz des Silos betrachtet werden.
Das als Abgas entstehende Ammoniumnitrat ist brennbar und kann sich unter bestimmten Bedingungen sogar detonativ umsetzen. Das im Holzlager entstehende Kohlenstoffmonoxide und Methan sind brennbar und explosiv. Maßnahmen konnten im Konzept nicht gefunden werden.
Die großen Abstände zwischen Turbine und Kraftwerk verringern den Wirkungsgrad unnötig.
Die Bezeichnung als Biomassekraftwerk ist falsch und entspricht nicht den Tatsachen einer Holzmüllverbrennungsanlage.
Der Ausstoß von Schwermetallen aus Rohrleitungen durch Ablösung wird nicht berücksichtigt. Durch Reaktion können auch hier Schwermetalle freigesetzt werden.
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