Hat mal wieder der Duisbug* zugeschlagen oder warum soll ich eine so absurde Antwort bekommen?
Mein Eingabe nach § 24 GO der Gemeindesordnung des Landes NRW – Denkmalschutz vs. Photovoltaik soll am heutigen Freitag vom Ausschuss für „Stadtentwicklung“ abgenickt werden. Na hoffentlich bricht vom heftigen Nicken nicht das Genick.
Eine echt traurige DS die 20-0340 und scheinbar hat man auch noch vergessen meinen Antrag beizufügen. Na Zufälle gibt es. Hab das unten mal nachgeholt.
Ich finde die Formulierung:
„Denkmalschutz zur Bewahrung des kulturellen Erbes und Umweltschutz als Schutz natürlicher Lebensgrundlagen sind zwei gleichrangige Staatsziele.“
ziemlich seltsam. Artikel 20a, ist Teil der Grundrechte und führt Umweltschutz explizit auf. Denkmalschutz ist gegenüber diesem klaren Staatsziel nachrangig. Aber das Dokument ist schlecht geschrieben, als hätte man es einfach liegen gelassen und dann wieder ausgegraben.
Wie gleichrangig die Stadt Duisburg den Umweltschutz sieht, erkennt man natürlich bereits daran, dass es einen Kulturdezernenten gibt und einen … äh … ach nicht, Umweltschutz hat man in Duisburg ja abgeschafft. Umweltdezernat gibt es nicht mehr. Aber da ist es natürlich nur konsequent den Umweltausschuss abzusagen, der wird ja bei einem Umweltthema, wie Klimaschutz nicht beteiligt. Denn in aktuellen Version der Drucksache taucht der Umweltausschuss nicht einmal auf.
Schon erstaunlich wie schnell man sonst Denkmalschutz wegstreicht, aber natürlich nicht für den Klimaschutz. Das geht nur für schmierige Investoren und nicht für die Bevölkerung, welche günstigen Strom selber erzeugen will.
Also weiterhin Klimaschutzverhinderung durch SPD und CDU.
Man verzeihe mir den Sarkasmus, aber manchmal kann ich einfach nicht anders.
(*Duisbug = Neuer Ausdruck für alles was schief läuft in Duisburg)
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Ursprünglicher GO § 24 Antrag vom 10.08.2019:
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leider erhielt ich auf meine Frage aus dem April bisher keine Antwort.
Warum verhindert der Denkmalschutz die Energiewende?
Für PV ist die Dachausrichtung relevant, wenn der Denkmalschutz hier verhindert, das PV installiert wird, muss der Denkmalschutz geändert werden.
@Rechtsamt
Deshalb beantrage ich hiermit nach GO § 24 eine entsprechende Änderung, ganz im Sinne der kommunalen Klimaoffensive, sollte wo immer möglich PV ermöglicht werden.
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