Neben der Planung zur Kohleinsel, die für noch mehr Logistikprobleme sorgen wird, findet sich in Amtsblatt 24 der Stadt Duisburg auch die erneute Offenlage des Bebauungsplan 1248 „Friedrich-Alfred-Straße“.
Die Stadt Duisburg will hier ein allgemeines Wohngebiet zum Mischgebiet erklären. Dies hat die Stadt Duisburg an einigen Stellen im Stadtgebiet gemacht, um zugleich mit einem Nebensatz Glücksspiel unmöglich zu machen. Das absurde ist, in einem Allgemeinen Wohngebiet wären solche Vergnügungsstätten gar nicht erlaubt.
Und ebenfalls wäre es dort nicht erlaubt LKW zu parken. In Mischgebieten können LKW dagegen parken, wie sie wollen. So gesehen ermöglicht die Stadt durch solche absurden Festlegungen also das Parken von LKW in Wohngebieten.
Vielleicht haben diese nicht einmal darüber nachgedacht, welchen Nebeneffekt eine solche Festschreibung hat. Also genau hinschauen, wenn die Stadt Duisburg angeblich „Vergnügungsstätten“ verhindern will und einem stattdessen quasi einen LKW-Parkplatz vor die Tür setzt.