#Greenwashing im Business Traveller Oktober/November 2021 – #Klimaschutz #Fluglärm #Efools

Nachfolgendes Schreiben schickte ich an die Redaktion vom Business Traveller, bzgl. dem Greenwashing im Artikel.

Guten Tag,

komme leider erst jetzt dazu den Greenwashing-Artikel zu kommentieren.

Was ich gut fand, war die Anwendung des passende Begriffes Quantensprung, also einer winzig kleinen Änderung. Das war an der Stelle extrem treffend.

Über den Anteil des Flugverkehrs und den Anteil des CO2’s gibt es unterschiedliche Bewertungen. Das UBA geht hier davon aus, dass CO2 nur 1/4 ausmacht, also es quasi nur wenig nützt, wenn man CO2 einspart.

Es gibt keine Auswahl beim Energieträger, wenn man Klimaschutz ernst nimmt. Klimaschutz ist weder mit Wasserstoff noch mit Efuels zu erreichen. Ausschließlich mit Elektroantrieb ist klimaneutraler Flugverkehr möglich. Wer etwas anderes behauptet, hat sich nicht ausreichend mit den Fakten auseinander gesetzt. Auch Hybridflugzeuge sind keine Lösung. Das allerdings will die Flugbranche scheinbar nicht akzeptieren, sondern investiert lieber kleine Summen in Greenwashing, statt die notwendigen Summen in die Transformation basieren auf Fakten zu investieren. In Flughöhe ist wenig Wasser in der Atmosphäre, durch Flugverkehr wird das Treibhausgas Wasser dort in erheblichen Umfang eingebracht, was natürlich selbst bei Wasserstoffantrieb zu klimaschädlichem Flugverkehr führt.

Die angebliche CO2-Kompensation ist eine Farce, bei der so getan wird, als würden die anderen Effekte nicht existieren.

Und emissionfreie Flugzeuge sind gar nicht möglich, weil zumindest immer Fluglärm entsteht.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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#Duisburg: Nächtliches LKW-Fahrverbot und Geschwindigkeitsmessungen – #Walsum #LKWeh #Duisport

Und mal wieder ein Antwort-Entwurf (DS 22-0842) der Stadt Duisburg auf eine Eingabe aus der Bevölkerung für Leben und Gesundheit.

Es ging konkret um ein „nächtliches LKW-Fahrverbot und Geschwindigkeitsmessungen auf der Dr.-Wilhelm-Roelen-Straße“ in Walsum nahe an dem Bereich, wo die Stadt Duisburg die Querspange bauen will. Zusammenfassend liest sich die Antwort mal wieder so, dass die Stadt Duisburg nichts tun will, weil vorgeschobene Gründe dagegen sprechen würden.

Bzgl. Nachtruhe kramt die Stadt Duisburg wieder einmal die Sache mit der Einziehung von Straßen raus. Angeblich wäre es unter Würdigung der Verhältnismäßigkeit nicht möglich ein LKW-Fahrverbot einzuführen, was natürlich unwahr ist. Machbar ist das durchaus. Etwa wenn die Betriebszeiten nur tagsüber sind. So sind nächtliche Lieferung bei Supermärkten nicht zulässig. Es ist also durchaus zulässig Einschränkungen zum Schutz der besonders schützenswerten Nachtruhe vorzunehmen, allerdings will Politik/Verwaltung keine Einschränkungen. An solchen Stellen kommt man eigentlich nur mit einer Klage weiter. Zumal auch in den Unterlagen zur Querspange keine Maßnahmen vorgesehen sind. Wenn man da nicht juristisch Druck macht, wird das nichts.

Wenn eine Verwaltung etwas sauber begründet, z. B. mit einem Gutachten, dann geht extrem viel.

Behauptung der Stadt Duisburg:
„Unter Würdigung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände ist ein nächtliches LKW-Fahrverbot nicht umsetzbar, zumal durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit die gesundheitsgefährdenden Beurteilungspegel auf der Dr-Wilhelm-Roelen-Straße nicht mehr überschritten werden.“

Auch hier missachtet die Stadt Duisburg die Rechtsprechung zu den Grenzwerten der 16. BImSchV, die durchaus vollständig angewandt werden könnten. Grenzwerte sind die Werte ab denen eine Gesundheitsgefährdung besteht, nicht irgendwelche sehr hohen Beurteilungspegel.

Und natürlich lehnt die Stadt Duisburg auch Geschwindigkeitskontrollen ab, dabei gibt es an vielen Stellen ein erhebliches Kontrolldefizit.

„Seit dem 22. März 2021 und somit elf Tage nach Einrichtung der Tempo-30-Beschränkung wurden die Kontrollmaßnahmen auf der Dr.-Wilhelm-Roelen-Straße erheblich intensiviert. So wurden im Jahr 2021 zwischen März und Ende Dezember allein dort über 70 Kontrollen in insgesamt 11.417 Minuten zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten vorgenommen.“

In Minuten klingt das nach einer ziemlich großen Zahl, aber eine Stunde hat 60. Das heißt man kommt auf 190 Stunden bzw. ca. 2,7 Stunden pro Kontrolle. Das heißt alle paar Tage hat man im Schnitt mal etwas kontrolliert. Man wirft dann noch mit weiteren Zahlen um sich. Möglicherweise um zu verwirren.

„Auch in diesem Jahr wurden bei bisher über 60 Kontrollen in 7.639 Minuten 19.532 Fahrzeuge kontrolliert, von denen 2.094 Kfz aufgrund der Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geahndet wurden. Im Vergleich wurden im ersten Halbjahr 2022 pro 58 zu schnell fahrender Pkw, 1 Lkw festgestellt, der sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben gehalten hat.“

Das heißt etwa 10 % der Fahrzeuge waren zu schnell und wurden deswegen verfolgt. Manchmal verfolgt man aber auch nicht. Etwa ausländische LKW, weil das zu umständlich ist. Die Formulierung lässt bewusst Informationen weg. Somit sind die weiteren Zahlen völlig irrelevant, weil wichtige Zahlen weggelassen wurden.

„Die Errichtung einer stationären Messanlage ist nur mit hohem Aufwand möglich und geschieht in der Regel nur an Unfallhäufungs- und Gefahrenstellen.“

Es stellt sich die Frage, wie die Stadt Duisburg Gefahrenstellen erkennen will, wenn man nicht einmal offensichtliche Gefahrenstellen erkennt. Aber scheinbar hat man das auch nicht geprüft.

Im Prinzip sieht man auch bei diesem Antwortentwurf den gleichen Unsinn, wie an anderen Stellen im Stadtgebiet, wo es um Lärmschutz und Verkehrssicherheit geht.

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Abmahnung von Falschparkenden – #Autokorrektur #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Regelmäßig stehen Falschparkende auf Rad- und Gehwegen und beeinträchtigen einen in der Fortbewegung, zu Unternehmen die ich schön häufiger gesehen und auch dokumentierte habe, gehören Fahrzeuge, die man DHL/Post zurechnen kann.

Da ich den Eindruck hatte, dass die Ordnungsbehörden zu wenig tun, dachte ich, dass es gut wäre, wenn man auch zivilrechtlich gegen notorische Falschparkende vorgehende könnte und habe eine entsprechende Petition an den Bundestag eingereicht.

Auf der Seite steht zwar seltsamerweise, dass die Petition noch in der Prüfung wäre, aber vielleicht hat der Bundestag wegen Corona einen hohen Krankenstand. Deshalb habe ich wesentlich Auszüge aus der Antwort mal abgetippt:

Über den Wortlaut des § 1004 BGB hinaus hat die Rechtsprechung in analoger Anwendung dieser Vorschrift einen Abwehranspruch insbesondere zum Schutz sonstiger deliktsrechtlich geschützter Rechte und entwickelt (sog. allgemeiner quasinegatorischer Abwehranspruch). Für die Frage, welche konkreten Rechte und Interessen vom quasinegatorischen Abwehranspruch geschützt sind, ist grundsätzlich unbeachtlich, aus welcher deliktsrechtlichen Vorschrift der Schutz der jeweiligen Rechte und Interessen erwächst. Der quasinegatorische Abwehranspruch kann daher insbesondere in Betracht kommen, wenn Rechte und Interessen des Anspruchssteller beeinträchtigt sind, die gemäß § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetzt geschützt sind. Eine Norm ist ein Schutzgesetz, wenn sie zumindest auch dazu dienen soll, einzelne Personen vor der Verletzung eines individuellen Rechtsguts zu schützen. Darunter fallen unter anderem zahlreiche Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), die auch dem Schutz des einzelnen Verkehrsteilnehmers dienen. Insoweit kann nach geltendem Recht insbesondere anderen Verkehrsteilnehmern ein Abwehranspruch gegen eine Person zustehen, die einen Verkehrsverstoß mit einem Kraftfahrzeug begeht, wenn diese Person gegen eine Vorschrift der StVO verstößt, die auch dem Schutz des anderen Verkehrsteilnehmers dient.

Abhängig von der Umständen des Einzelfalls kann sich der Abwehranspruch sowohl gegen den Führer des Kraftfahrzeugs als Handlungsstörer als auch – wie in der Petition gefordert – gegen den Halter des Kraftfahrzeugs als Zustandsstörer richten. Voraussetzung für einen Beseitigungsanspruch ist allerdings, dass die Beeinträchtigung zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch besteht. Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch ist entsprechend, dass die Wiederholungsgefahr zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch besteht.

Ich weiß nicht ob das schon jemand versucht hat, aber bei notorisch Falschparkenden könnte man hier sicherlich von einer Wiederholungsgefahr ausgehen, wenn man das sauber dokumentiert. Die oben erwähnte Post zum Beispiel, vorausgesetzt, dass es eigene Fahrende sind und nicht irgendwelche Unterauftragnehmende.

Weiterhin würde ich davon ausgehen, denn man mehrere Verstöße gegen den Mindestabstand bei Radfahrenden dokumentiert haben sollte und die alle von der selben Personen stammen sollten, dass hier ebenfalls ein Unterlassungsanspruch bestünde.

Oder halt wenn LKW von bestimmten Firmen regelmäßig über Radwege fahren sollten, wie auf der Jägerstraße in Duisburg Rheinhausen beobachtet.

Beim Klimaschutz sehe ich das schwieriger, weil meistens das Verhalten zulässig ist. Aber das ist auch ein anderes Thema.

Weiter heißt es

Hinsichtlich der von der Petition geforderten zivilrechtlichen Unterlassungsklage bei Verkehrsverstößen weist der Ausschuss darauf hin, dass soweit zivilrechtliche Unterlassungsansprüche wegen eines Verkehrsverstoßes nach geltendem Recht bereits vorgesehen sind, auch die Möglichkeit besteht, diese Ansprüche klageweise geltend zu machen. Insoweit vermag der Ausschuss ebenfalls keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen.

In der Wikipedia findet sich auch ein Eintrag mit dem Titel quasinegatorischer Unterlassungsanspruch.

Auch im Juraforum steht etwas dazu. Denke hier muss man sich rechtsanwaltlich beraten lassen, wichtig ist auf jeden Fall, dass man Beweisen kann, dass die Störung mehrfach vorkam und damit auch für die Zukunft mit weiteren Störungen zu rechnen ist. Der zeitliche Abstand sollte nicht zu große sein, da m. W. eine dreijährige Verjährung gilt.

Beispielurteile fand ich keine, allerdings müsste eine Klage nach den Ausführungen des Petitionsausschusses des Bundestages möglich sein.

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Beschimpfungen durch Falschparkende: „Denunziation“, „Blockwart“, „Stasi“ – #Autokorrektur #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg #Datenschutz

In den letzten Tagen habe ich viele Kommentare bzgl. des Gerichtsurteils „Fotografieren von Falschparkenden“ gelesen. Oft las man da Beschimpfungen wie.
– „Denunziation“
– „Blockwart“
– „Stasi“
Mal abgesehen davon, dass dies eine Verharmlosung von Unrechtsregimen ist, ist es falsch und zeigt ein fehlendes Unrechtsbewusstsein der Falschparkenden. Ich gehe einfach mal davon aus, dass es überwiegend Falschparkende sind, welche etwas gegen die Ahndung von Fehlverhalten haben. Einige appellierten auch an Toleranz, aber auch hier fehlt das Unrechtsbewusstein. Es gab auch noch andere Beleidigungen.

Diese Hatespeech soll wohl dazu dienen Menschen davon abzuhalten ihre Rechte wahrzunehmen und Leben und Gesundheit zu verteidigen. Um nicht jedes Mal viel Zeit mit der Wiederlegung solcher Totschlagargumente zu verbringen, um nicht zu sagen dieser Cancelculture, hier mal ein Blogbeitrag.

Erst einmal behindern und gefährden Falschparkende Menschenleben. Motiv hierfür ist immer ein egoistisches Parkbedürfnis. Entweder weil wirklich kein Parkplatz da ist oder weil man zu bequem ist mal ein paar Meter zu laufen oder zu geizig für Parkgebühren. Dies sind allesamt niedere Beweggründe.

Es gibt kein Grundrecht auf einen Parkplatz, schon aber eines auf körperliche Unversehrtheit und ebenfalls gibt es ein Grundrecht auf Barrierefreiheit. Das heißt Falschparkende, verstoßen gegen die Grundrechte der anderen, dies setzt sich dann in den oben erwähnten, häufig genutzten Beleidigungen, fort.

Man wirft also anderen ein Fehlverhalten vor, damit man das eigene Fehlverhalten fortsetzen kann. Ich für meinen Teil mache weiterhin Fotos und lasse mich bestimmt nicht von Falschparkenden davon abhalten. Wer andere gefährdet muss halt das eigentlich viel zu niedrige Bußgeld bezahlen. Ich mache mich nicht extra auf die Suche, wenn ich aber Verstöße sehe, mache ich ab und an ein Foto und alleine dadurch bin ich schon auf weit über 1000 Anzeigen gekommen. Nur bei Fotos die etwas geworden sind und weit überwiegend bei Behinderung oder Gefährdung. Wäre schön wenn es eine staatliche Stelle gäbe, die sich nachhaltig darum kümmert, gibt es aber nicht.

Übrigens liest man auch immer wieder von Falschparkenden, die Rettungseinsätze behindern. Deshalb zeige ich natürlich auch in Feuerwehreinfahrten parkende an. Und sollte das mehrfach durch das selbe Fahrzeug vorkommen, kann man das auch abmahnen, wenn man persönlich betroffen ist. Sprich dann wird es richtig teuer und jeder Verstoß kostet richtig Geld.

Falschparkend mit erheblicher Behinderung

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#Duisburg: Auch Klimaschutz bei der #Duckomenta #Klimaschutz

Im Kultur und stadthistorischen Museum findet derzeit die Duckomenta statt. Eine Kunstausstellung, die sich an die Donaldistischen Lehren anzulehnen scheint.

Ein Ausstellungsstück ist ein Bild, welches es auch als Postkarte gibt, mit einer Ente, die an eine rechte bekannte Klimaaktivistin erinnert. Es gibt natürlich viele weitere Motive und Ausstellungsstücke, die sehenswert sind. U. a. eine Mumie mit dem Namen „Dötzi“

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#Rheinhausen: Laub auf Radwegen – #Duisburg #Autokorrektur

Am vergangenen Freitag fuhr ich morgens mit dem Rad über den Radweg an der Friedrich-Alfred-Straße zwischen Beethoven und Atroper Straße in Rheinhausen. Teilweise türmten sich hier Laubberge über die gesamte Breite des Radwegs. Ich hatte den Eindruck, dass das Laub auf den Gehweg geschoben worden ist. Das Laub lag da auch bereits am Mittwoch.

Am Nachmittag fuhr ich dann auf der Friedrich-Ebert-Straße. Dort war der Radfahrstreifen zu mehr als der Hälfte teilweise ziemlich hoch mit Laub bedeckt. Erstens kann Laub rutschig sein und zweitens können sich unter dem Laub Gegenstände befinden, welche die Nutzung gefährden. Hier insbesondere der Bereich zwischen Krefelder Straße bis Stünning Kreuzung.

Währenddessen sah am Freitag eine Woche davor, wie die WBD den Stadtpark von Laub befreiten. Oder wie ich es nenne den Wald kehren. Bei Wegen im Park ist es natürlich gut, wenn diese frei von Laub sind, aber abseits der Weg Laub zu entfernen hat gar keine Priorität. Verkehrswege und insbesondere Gehwege und Radwege müssen Priorität haben.

Ganz nebenbei ist Laub aus dem Stadtpark zu nehmen sehr seltsam, entzieht es doch den Bäumen Nährstoffe und verringert die Artenvielfalt. Wenn es nur darum geht, dass das Laub nicht wegfliegen soll reicht es völlig das Laub mit Mulch zu beschweren.

Auf dem Gehweg gegenüber dem Krupp Gymnasium musste ich an dem Tag über Stellen laufen, die dick mit Laub und anderem Abwurf der Bäume bedeckt waren.

Man setzt ganz klar die falschen Prioritäten, wenn man „Wald kehren“ vor Rad- und Gehwege stellt.

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#Rheinhausen Bodenwellen immer noch nicht beseitigt – #Duisburg #Duisport

Der von Duisport geplante Logport hat einige Kreisverkehre und davor werden die Fahrradspuren auf die Straße geführt, das ist nicht ganz ungefährlich, weil die Führung sehr kurz ist, aber wirklich gefährlich sind die zahlreichen Bodenwellen, welche die LKW in diesen Bereichen erzeugt haben. Offensichtlich hat man hier keine brauchbaren Straßen für LKW errichtet.

An einer Stelle wird der Radweg plötzlich beendet. Schon vor über zwei Monaten hatte ich der Stadt deswegen geschrieben und dazu auch gebloggt, aber offensichtlich wollte man da nichts ändern und bald geht es wieder nicht mehr wegen der Witterung.

Man erkennt einmal mehr, welche Priorität Radfahrende in Duisburg haben.

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Informations-Wirrwarr der Bahn – Durch die mangelhafte Digitalisierung der Bahn entsteht Verspätung – #Bahnsinn #Digitalisierung

Die Bahn informiert schlecht, gerade in Sondersituationen. Aber selbst im Normalbetrieb wird nicht konsistent informiert.

Zwei Beispiele habe ich unten angeführt. In Beiden weichen die Informationen am Bahnhof und in der App voneinander ab. Im ersten Fall zeigte die App das falsche Gleis und im Zweiten hat der Bahnhof falsch informiert.

Einen weiteren Fall erlebte ich in Mannheim, wo der Bahnhof eine andere Wagenreihung anzeigte als die App. In dem Fall hatte die App recht.

Man sollte doch eigentlich meinen, dass die Infos der App und des Bahnhofs zumindest konsistent sein müssten und wenn dies nicht der Fall wäre irgendwo die Software sagt, dass da etwas nicht stimmt. Aber scheinbar ist die Bahn in Hinblick auf Digitalisierung extrem rückständig.

Mal abgesehen von dem unnötigen Stress den solche Fehlinformationen verursachen, sorgt dies auch für Verspätungen. Gerade bei einem ICE, der in der falschen Reihenfolge angekündigt wird, stehen vielen Menschen an der falschen Stelle.

Das heißt durch die mangelhafte Digitalisierung der Bahn entsteht Verspätung.

Auch bei Ausfällen usw. kommen die Informationen oft erst zu spät, ich denke, dass dies auch an der mangelnden Digitalisierung der Bahn liegt, hier ginge schon heute viel automatisiert.

Das schlimmste ist, dass sowohl der Bahnhof, wie auch die App falsch liegen können. Gerade bei knappen Umstiegen kann man sich dadurch auf nichts verlassen. Im Endeffekt wird durch so unfundierte Informationen die Bahn als sehr unzuverlässig wahrgenommen und potentielle Kundschaft vertrieben.

Beispiel RE 5 Koblenz – Welches Gleis?

Anzeige in der Bahnapp

Anzeige im Bahnhof

Beispiel RE 5 endet und endet nicht in Duisburg

Anzeige im Bahnhof

Anzeige in der App

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Bezirksregierung Düsseldorf will nichts gegen Lebensgefahr tun – #Verkehrswende #Autokorrektur

Erneut bekam ich ein Schreiben von Frau E. von der Bezirksregierung Düsseldorf. Eigentlich sollte man von Behörden rechtskonformes Handeln voraussetzen können, hier ist das aber ganz offensichtlich nicht der Fall. Wegen dem Unsinn, den sie darin schreibt habe ich den Regierungspräsidenten und Verkehrsminister Krischer angeschrieben. Das Schreiben mache ich auch öffentlich damit sich Verunfallte an der Karl-Jarres-Straße an die verantwortlichen Behörden in Hinblick auf die Haftung wenden können.

Sehr geehrter Herr Minister Krischer, sehr geehrter Herr Regierungspräsident Schürmann,

es wäre begrüßenswert, wenn Sie endlich für fachlich versiertes Personal sorgen würden, das nicht nur die Meinungen der Stadt Duisburg wiederkäut, sondern fundierte Bewertungen auf Basis von Recht und Gesetz durchführt. Es ist nicht das erste Schreiben, wo Frau E. [nachträglich gelöscht] Unkenntnis der Rechtslage bzw. einer Gefährdung offenbart. Dadurch wird Sie persönlich, sowie die Bezirksregierung haftbar im Falle eines Unfalls.

Scheinbar nickt Frau E. [nachträglich gelöscht] nur das ab, was die Stadt Duisburg schreibt. Dafür könnte man auch einen Computer hinstellen, der mit Textbausteinen schreibt, dass man allem zustimmt, was die Städte machen. Eine rechtliche Prüfung ist dem Schreiben nicht entnehmbar. Eine plausible Begründung, bei der die Gesamtsituation bewertet wird, auch nicht.

Um die Zusammenhänge darzustellen und mal zu zeigen, wie eine ordentliche rechtliche Prüfung geht, muss ich weiter ausholen.

Die Nutzungspflicht für einen Radweg wird mit Verkehrszeichen 237 angeordnet.

In der VwV-StVO wird ausgeführt unter welchen Bedingungen die Anordnung einer Nutzungspflicht zulässig ist. Dass heißt eine rechtliche Prüfung hat sich nicht an irgendwelchen Stellungnahmen zu orientieren, sondern allein an den rechtlichen Fakten.

Konkret steht in der VwV-StVO zu VZ 237:
„Voraussetzung für die Anordnung ist, daß
[…]
2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn
a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
aa)Zeichen 237

– baulich angelegter Radweg
möglichst 2,00 m
mindestens 1,50 m“

Aus dem vorgenannten Auszug kann man erstens entnehmen, dass mind. 1,50 m vorgegeben wird, ob dies Breite gegeben ist, wurde scheinbar nicht geprüft.

Weiterhin ist auch das Umfeld, sowie der Sicherheitsraum zu bewerten. Diese Bewertung fand durch Frau E. ebenfalls nicht statt. Denn sicher ist der Radweg definitiv nicht, damit ist automatisch die Nutzungspflicht rechtswidrig.

Rechts direkt neben dem Radweg, ohne Sicherheitsabstand, befinden sich Parkplätze, der Radweg ist schmal. Wenn man die Gefährdungen für Radverkehr betrachtet ist immer Dooring mit zu betrachten. Oft geht es gut, weil das Fahrrad noch nicht so dicht dran ist oder halt gerade keines kommt. Aber es ist purer Zufall ob und wann ein Dooringunfall eintritt, sobald die Rahmenbedingungen stimmen. Das Eintreten ist jederzeit möglich. Ein Dooringunfall kann harmlos verlaufen aber auch tödlich enden. Sprich aus der Situation ergibt sich Lebensgefahr, die jederzeit eintreten kann. Hätte Frau E. die Gefährdung bewertet, hätte ihr das auffallen müssen, Zumal ich vorher auch darauf hingewiesen habe. Diesen Aspekt hat Sie aber scheinbar gar nicht geprüft. Somit kann der Radweg nicht als sicher bewertet werden, genaugenommen ist er sogar unsicherer als die Fahrbahn.

Wenn akute Lebensgefahr besteht und die zuständigen Behörden nicht handeln ist das definitiv rechtswidrig. Es ist dann auch völlig unerheblich ob es kompliziert ist an der Stelle etwas zu tun. Es muss unverzüglich oder sogar sofort gehandelt werden (Juristen klären hierzu gerne auf). Alles andere wäre zumindest grob fahrlässig.

Das Minimum ist eine sofortige Aufhebung der rechtswidrigen Nutzungspflicht und klare Fristsetzung für die Problemlösung.

Das Fahren auf der Straße an der Stelle ist zwar auch gefährlich, kann aber zum Beispiel durch entsprechende Beschilderung, wie ein Überholverbot für Radfahrende und ein Tempolimit gemindert werden, ohnehin wurde das Tempo zum Lärmschutz auf 30 km/h abgesenkt.

Auch eine Sperrung für LKW-Durchgangsverkehr ist möglich, da diese andere zulässige Routen haben. Die Lösung liegt in der Hand der Stadt Duisburg innerhalb eines gewissen Rahmens.

So oder so wird aus diesen und den anderen Schreiben der Frau E. ersichtlich, dass eine Hauptunfallursache in der mangelhaften Bewertungen von Gefährdungen im Straßenverkehr zu suchen sind. Vielleicht sollten die Beschäftigten im Verkehrsbereich mal eine Zeit lang bei der Gewerbeaufsicht hospitieren um die Thematik Gefährdungsbeurteilung und Unfalluntersuchung kennenzulernen, denn der Arbeitsschutz bietet alle notwendigen Instrumente um Verkehr sicher zu machen und reale Unfallprävention zu betreiben.

Es gibt natürlich noch weitere Unterlagen zur Gestaltung von Radverkehrsanlagen, die man ebenfalls hätte heranziehen müssen, diese Empfehlungen sind rechtliche Hilfestellungen, welche die Bewertung unterstützen.

Ich erwarte von Behörden rechtskonforme Arbeit und nicht das man an jeder Stelle erst Klagen muss, damit rechtskonform gearbeitet wird. Die Gerichte haben auch so genug zu tun.

Mit friedlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Quellen:
VwV-StVO https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html

Anlage Schreiben von Frau E. vom 31.10.2022:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,

bezugnehmend auf Ihre Eingabe vom 08.08.2022 hinsichtlich der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der Karl-Jarres-Straße in Duisburg kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die Verkehrsplanungen und -konzeptionen sind Aufgabe der Selbstverwaltung der jeweiligen Gemeinde und fallen in ihre kommunale Planungshoheit. Als Aufsichtsbehörde kann ich planerische Konzepte nicht vollumfänglich, sondern nur hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der enthaltenen verkehrlichen Regelungen prüfen. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit komme ich unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände abschließend zu folgendem Ergebnis:

Zunächst habe ich die Stadt Duisburg als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme, welche ich nachfolgend zitiere, ist nach meiner Prüfung aus verkehrstechnischer und -rechtlicher Sicht aufsichtlich nicht zu beanstanden:

„Auf dem Abschnitt zwischen Gitschiner und Wanheimer Straße besitzt die Karl-Jarres-Straßen zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung. Sie ist stark befahren und weist eine hohe Schwerlastverkehrsdichte auf. Auf der nördlichen Straßenseite befindet sich ein baulicher Radweg zwischen der rechten Fahrspur und dem ca. 4 m breiten Gehweg. Auf letzterem ist Gehwegparken angeordnet. Dies stellt nach heutigen Standards keine zufriedenstellende Lösung da. Eine komplette Überplanung dieses Bereichs ist derzeit nicht umsetzbar. Hinzu kommt, dass bei bereits geplanten Baumaßnahmen an umliegenden Straßen ggfs. mit einer Verschiebung der Verkehrsstruktur gerechnet werden kann. Somit kommt eine dauerhafte Lösung erst für die Zukunft in Betracht.

Die Verkehrsdichte und -struktur lassen eine sichere Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn nicht zu. Aus diesem Grund wird an der Radwegbenutzungspflicht festgehalten.

Um bereits vor einer umfassenden Änderung des Straßenabschnitts die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern, wird für diese Örtlichkeit derzeit die Entfernung des ruhenden Verkehrs verkehrsplanerisch überprüft. Nach Abschluss der Prüfung bedarf dies jedoch auch noch einer politischen Beschlussfassung.“

Die Stadt Duisburg ist sich demnach der anpassungsbedürftigen Verkehrssituation auf der Karl-Jarres-Straße bewusst und strebt eine Umgestaltung an. Zuletzt fällt der Umgang mit der Verkehrssituation jedoch in die kommunale Planungshoheit der Stadt.

Das Aufstellen des Schildes stellt sich nach alldem als rechtmäßig dar. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Einwendungen aus den oben genannten Gründen nicht berücksichtigt werden können. Sollten Sie dennoch von der Rechtswidrigkeit des Handelns ausgehen, ist es Ihnen unbenommen, bei Vorliegen der Voraussetzungen gegen die Aufstellung des Verkehrsschildes Rechtsschutz zu ersuchen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gezeichnet
Laureen E.

Beschilderung an der Karl-Jarres-Straße, Bild von Wolfgang Dewald

Update 14.02.2023
Da Frau E. nicht will, dass man ihren Namen im Zusammenhang mit ihren Schreiben nennt und behauptet wird, dass dies dem Datenschutz unterläge und hier nicht das öffentliche Interesse überwiegen würde, habe ich den vollständigen Namen bis zur Klärung durch das LDI entfernt und durch die Variante ersetzt, welche auch andere Medien verwenden, wenn diese über Strafprozesse berichten. Es ist für mich verwunderlich, dass Frau E. nicht zu ihren Schreiben stehen will.

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Methanausstoß der Tagebaue Hambach und Garzweiler – #Klimaschutz

Man stößt immer wieder auf neue Informationen. Etwa hier, dass eine russisches Kohlebergwerk sehr viel Methan ausstößt. Dem Artikel nach soll ein kanadischer Umweltsatellit gemessen haben, dass „Rund 90 Tonnen Methan pro Stunde“ emittiert werden.

Eine Suche nach Werten für die Braunkohletagebaue in NRW ergab keine Werte für die Emissionen. Das ist verwunderlich, denn mit Sicherheit emittieren alle Bergwerke, auch Tagebau Methan. Somit stellt sich die Frage, wie viel Methan freigesetzt wird und noch viel interessanter, warum man dazu keine Informationen findet. Habe deshalb mal bei Bezirksregierung Arnsberg nachgefragt, welche die Tagebaue genehmigt und demnach die Informationen haben müsste. Jedenfalls müssten die Informationen haben, wenn diese sauber arbeiten.

Methan ist bekanntlich deutlich klimaschädlich als CO2 und wenn eine Kohlegrube Methan ausstoßen würde, dies doch heißen würde, was RWE macht ist noch viel klimaschädlicher, als die Verbrennung der Braunkohle alleine. Möglicherweise findet man auch deswegen keine Angaben dazu.

Darauf gekommen bin ich durch einen Tweet zu einer Kohlegrube in Australien.

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Berliner Zeitung, DPA uvm. verbreiten Fakenews zu Klimaprotest in Berlin – #Klimaschutz #Autokorrektur #Autopolizei

Morgens bei Twitter beginnt der Tag schon schlecht, wenn man dort einen schlecht recherchierten oder sogar absichtlich so geschriebenen Artikel der Berliner Zeitung findet, welcher den Klimaprotestierenden die Schuld gibt, dafür das ein Rettungsfahrzeug im Stau stand. Scheinbar wurde diese Fakenews auch über die DPA verbreitet, denn in der NRZ von Heute war ein ähnlicher Artikel und auch an vielen anderen Stellen finden sich ähnliche Artikel. Natürlich kann man den Medien einen Vorwurf machen, dass die blind Unsinn der DPA übernehmen, aber primär ist der Berliner Zeitung, dem Autor und der DPA ein Vorwurf zu machen.
Die Berichterstattung ist wohlformulierte Hetze gegen die Klimaproteste, welche nicht auf dem Boden der Rechtstaatlichkeit basiert, sondern wesentliche Fakten weg lässt und dadurch von sehr geringer Güte ist. Diese extrem einseitige faktenverzerrende Berichterstattung nennt sich Meinungsmache und widerspricht den ethischen Grundsätzen von Journalismus.

Wenn ein Rettungsfahrzeug im Stau feststeckt ist der Stau der Problem und nicht die Stauursache. Denn es gibt in StVO § 11 klare Vorgaben für Staus:
„(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Das heißt bereits beim Entstehen des Staus hätten die Fahrzeuge eine Rettungsgasse bilden müssen. Folglich stand das Rettungsfahrzeug im Stau wegen dem Fehlverhalten der Personen am Steuer, denn die Rechtslage hier ist eindeutig.

Die Rechtslage ist wie dargelegt eindeutig, völlig unabhängig davon ab man das Verhalten von Letzte Generation nun gut oder schlecht findet. Aber scheinbar saugt man sich, wenn man etwas gegen Klimaschutz bzw. die Proteste hat, einfach etwas aus den Fingern und verdreht die Fakten bzw. lässt wesentliche Fakten weg. An keiner Stelle steht, das die Protestierenden unmittelbar das Rettungsfahrzeug behindert hätten, dies dürfte also nicht der Fall gewesen sein, denn sonst hätte man dies publiziert und vermutlich auch Bilder gehabt.

Im Artikel meldet sich die Gewerkschaft der offensichtlich AUTOphilen-Polizei zu Wort und behauptet:
„Wer Verkehrswege blockiert, riskiert und behindert die Handlungsfähigkeit der Inneren Sicherheit“
Dies zeigt, wie ausgeführt, erstens mangelhafte Kenntnis der StVO und zweitens wie autolastig deren Sichtweise ist. Denn Ständig werden Rad- und Gehwege von KFZ blockiert und auch Rettungsfahrzeuge werden immer wieder von Falschparkenden blockiert. Ein hartes Durchgreifen durch die Polizei sieht man selten bis gar nicht. Gerade von einer Organisation, welche den Anspruch hat die Polizei zu vertreten sollte man Rechtsstaatlichkeit erwarten. Stattdessen zeigt man eine einseitige Haltung um nicht zu sagen heuchlicherische einseitige Bewertung von Verkehrshindernissen.

Nachtrag:
Beschwerden über die fehlerhaften Presseartikel sind unter https://www.presserat.de/beschwerde.html beim Pressrat möglich.

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#VRR: Schienenmaut frisst viel Geld – #ÖPNV #Verkehrswende #Autokorrektur #PKWMaut

Für KFZ wird sehr viel getan, aber wenig für die Eisenbahn. Egal ob im Nah- oder Fernverkehr man erlebt diverse Probleme.

Ein Beispiel für die Bevorzugung von PKW ist der Umstand, dass diese keine Maut bezahlen müssen, der ÖPNV auf der Schiene muss dagegen Maut bezahlen.

Ich wollte natürlich wissen, wie viel das ausmacht und habe beim VRR nachgefragt:
„Die Infrastrukturnutzungsentgelte für die Nutzung der Gleis- und Stationsinfrastruktur haben im SPNV im VRR einen Anteil von rund 21 % an den Gesamtkosten.“

Das heißt von den 1.034,4 Mio Euro Einnahmen entfallen gehen alleine 217,2 Mio Euro an die Bahn bzw. indirekt Verkehrsminister Wissing, während die Autobahnkosten von der Allgemeinheit getragen werden. Wobei ja der ÖPNV noch mit weiteren Mitteln unterstützt wird.

Auf der Seite des VRR ist das beispielhaft für eine Fahrt aufgeführt. Wobei dort sogar eine größere Summe steht.

Auf die Kosten kommt noch die Umsatzsteuer. Nach Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 gilt:

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent […]
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
[…]
10. die Beförderungen von Personen
a) im Schienenbahnverkehr,
b) im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
aa) innerhalb einer Gemeinde oder
bb) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

Das heißt es kommen noch 7 % oben drauf, wenn man den Link oben anklickt dürfte ein Großteil der sonstigen Kosten auf die Umsatzsteuer entfallen.

Während Autobahn für KFZ zu 100 % subventioniert werden, zahlen Menschen die sich umweltfreundlich mit ÖPNV fortbewegen Schienenmaut. Verkehrswende und Fairness geht anders.

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#Duisburg: Stellungnahme Golfplatzerweiterung

Nachfolgend meine Stellungnahme zum Golfplatz im Duisburger Süden, der möglicherweise unsere Trinkwasserversorgung beeinträchtigt.

Betroffenheit, Verfahrensfehler und Allgemeines

Da im Duisburger Süden bzw. in Düsseldorf auch die Wasserversorgung für Rheinhausen ist, sind wir hier betroffen, wenn dort wesentliche Änderungen erfolgen, die Einfluss auf den Wasserhaushalt haben können.

Eine große Unversiegelt Fläche ist erst einmal eine gute Sache. Die Unterlagen sind allerdings unvollständig und lassen keine Schlüsse darüber zu, wie die Auswirkungen sind. Die Wasserrechtliche Genehmigung ist vollständig verzahnt mit diesem Vorhaben, sodass eine unabhängige Behandlung nicht statthaft ist, da das Eine nicht ohne das Andere geht. Somit kann man sich hier kein vollständiges Bild machen kann. Wenn der Plan erst einmal genehmigt ist wird genau damit argumentiert, dass die wasserrechtliche Genehmigung dann zwingend ist. Das wäre dann allerdings rechtswidrig.

Es handelt sich nur um eine kurze Stellungnahme.

Klimaschutz

Auf die Aspekte Klimaschutz, Dürre und Wasser wurde nicht bzw. nur sehr dürftig eingegangen.

Weiterhin ist die Auflage zu machen, zusätzlichen Strombedarf durch eine Photovoltaikanlage zu erzeugen. Etwa Beleuchtung oder Versorgung der Elektrogeräte und -fahrzeuge.

Naturschutz

Da viel Wald vernichtet wird, muss der Ausgleich im näheren Umfeld erfolgen.

Das derartig erheblich in den Biotopenverbund eingegriffen wird, passt zu der „Baut-Alles-Zu-Mentalität“. Es dient nicht dem Allgemeinwohl, wenn man den Naturschutz zu Gunsten wirtschaftlicher Interessen vernachlässigt, aber verhindern wird man es in Duisburg durch eine Stellungnahme vermutlich auch nicht. Dazu braucht es dann schon Gerichtsurteile.

Unfallgefahren

Die Passage:
„Die Lage der Spielbahnen des Golfplatzes sind bei allen neu zu bauenden oder umzubauenden Spielbahnen, die nahe an öffentlichen Wegen oder benachbarten Privatgrundstücken liegen, im Hinblick auf mögliche Gefährdungen durch Fehlschläge der Golfspieler zu untersuchen. Bestehende Spielbahnen ohne Umbau bleiben bei dieser Betrachtung außen vor, da sie seit rund 20 Jahren in Betrieb sind und keine relevanten Gefahrenpunkte aufgetreten sind.“
zeigt erhebliche Defizite in Hinblick auf die Analyse von Unfallgefahren. Nur weil bisher nichts passiert ist, heißt das nicht, dass es weiterhin so bleibt. Unfälle treten dann auf, wenn mehrere Rahmenbedingungen zusammenkommen. Weiterhin fehlt hier eine Betrachtung von Beinaheunfällen, welche die Vorboten von Unfällen sind. Unfälle können nur dann wirklich ausgeschlossen werden, wenn man eine vollständige Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, die alle Möglichkeiten von Gefährdungen analysiert und Maßnahmen trifft. Ein derartiges Dokument fehlt hier allerdings, sodass eine Bewertung der Unterlagen gar nicht möglich ist, da man nicht weiß welche Gefahren drohen. Dass man dem Golfplatz überlässt, was zu tun ist ohne diese konkret festzusetzen zeigt klar, dass die Stadt Duisburg nichts von Unfallprävention versteht. Denn Unfälle kann man verhindern, wenn man sich vorher Gedanken macht und es dabei nicht rein auf wirtschaftliche Interessen privater Akteure ankommen lässt. Wenn man den Golfplatz machen lässt ist natürlich klar, dass erst gehandelt wird, wenn es Tote und Verletzte gibt und vorher nur so viel gemacht wird, dass man nicht wegen grober Fahrlässigkeit verurteilt werden kann.
Im Prinzip ist auch das die gleiche Denke, die zur Loveparade-Katastrophe führte. Man denkt nicht vorher gründlich nach. Genau deshalb gibt es im Straßenverkehr in Duisburg immer wieder Tote und Verletzte.
Es ist offensichtlich, dass selbst gegeben Vorgaben für Golfplätze auf wirtschaftliche Erwägungen optimiert sein dürften, während ebenfalls offensichtlich ist, dass entsprechend hohe Zäune vor Balleinschlägen schützen.
Es braucht ganz klar ein vollständiges Sicherheitsgutachten und nicht eine pauschale Genehmigung mit vagen Vorgaben.

Verkehr

Es fehlen Angaben zu den Umwegen, welche Radfahrende und Gehende in Kauf nehmen müssen, falls eine Genehmigung erfolgt. Denn schließlich können derartige Umwege dazu führen, dass mehr Autos unterwegs sind, obwohl genau das Gegenteil dringen notwendig ist. Es muss eine Abkürzung durch den Golfplatz für die Bevölkerung geben, diese muss ausreichend breit sein und durch Gitter geschützt vor Golfbällen, die gefährliche Geschosse darstellen und auch Menschen verletzen oder töten können. Ein derartiges Verkehrsgutachten fehlt.
Es ist unzutreffend, dass Wege aus Gründen der Sicherheit verlegt werden müssen, sämtliche bisherigen Wegerechte für die Öffentlichkeit sind zu erhalten und im Flächennutzungsplan festzuschreiben. Öffentliche Verkehrsflächen dürfen nicht einfach so eingezogen werden. Wenn es hier um die Sicherheit geht, gibt es immer Alternativen, wie etwa Gitter. Man hat also immer andere Optionen zur Sperrung, diese wären natürlich etwas teurer für den Golfplatz, das ist aber nicht relevant, da der Golfplatz schließlich erweitern will.
Bei geduldeten Trampelpfaden handelt es sich um ein Gewohnheitsrecht.
Herr Kreyssing behauptet mehrfach in der Bürgerbeteiligung, dass etwas nicht möglich wäre aus Sicherheitsgründen. Das ist klar gelogen, denn möglich ist eine Abschirmung durch Gitter durchaus. Bis ich das gelesen habe, hätte ich das Vorhaben sogar noch teilweise befürwortet, dies ist aber nicht mehr der Fall, wenn man zu derartig offensichtlichen Lügen greift, denn wenn an dieser so offensichtlichen Stelle gelogen wurde, wo dann noch.

Wasserschutz

Den Unterlagen kann nicht entnommen werden, welche Auswirkungen das Vorhaben auf den Wasserschutz haben wird, dabei ist der große Wasserbedarf von Golfplätzen bekannt, der deutlich über jener natürlicher Landschaft liegt. Bei künstlicher Bewässerung kommt es zu einer erhöhten Verdunstung, was ganz genau unter den Auswirkungen der zunehmenden Klimaerwärmung zu betrachten ist. Dies hätte unter dem Punkt Umweltschutz (u. a. Begründung B) ausführlich behandelt werden müssen. Es steht aber nur vage drin, dass man mehr Grundwasser abpumpen will. Die Entnahme von Grundwasser verschlechtert dessen Zustand, was die Trinkwasserversorgung für Duisburg zumindest latent gefährdet. Es ist keine Entnahme von Grundwasser notwendig, da Regenwasser im Umfeld ausreichend zur Verfügung steht.
Zu Verwendung von Regenwasser vom Golfplatz selbst und aus dem Umfeld wird nichts gesagt. Dies sollte zur Auflage gemacht werden inkl. ausreichend großer Speicher, die sowohl als Wasservorrat dienen, wie auch als Puffer bei Starkregen. Wenn dieses Vorhaben schon unbedingt sein muss, dass muss man es direkt strategisch denken und in die Regulierung von Starkregen mit einbeziehen. Im Zweifelsfalls müssen Geländesenken zur Überflutung genutzt werden können. Dies klar Auflage einer Genehmigung sein.
Auflage muss auf jeden Fall sein:

  • Nachtbewässerung.
  • Keinerlei Ableitung von Regenwasser.
  • Nutzung und Speicherung von Regenwasser (Dachflächen) auch aus dem Umfeld in Zisternen.
  • Klausel, dass bevor Privatgärten in Duisburg die Bewässerung einstellen müssen, muss der Golfplatz einstellen. Vorrang haben eindeutig Landwirtschaft und Privatgärten.
  • Eine Klimaschutz-Prognose zu Bewässerung und Dürren fehlt natürlich in den Unterlagen, sodass die wahren Auswirkungen verharmlost werden.
    Wenn man von Dachflächen im Umfeld das Regenwasser zuführen würde, könnte die Grundwasserregeneration erhöht werden, wodurch man sowohl dem Golfplatz, wie auch der notwendigen Transformation zur Schwammstadt gerecht würde.
    Bei Geländearbeiten ist das Niveau so abzusenken, dass der Golfplatz auch als Rententionsraum bei Starkregen dienen kann. Auch zu diesem Punkt steht nichts unter Starkregen, sondern mehr noch will man ein Drainage einbauen.
    Die Passage:
    „Die Niederschlagswasserbeseitigung der bestehenden Gebäude des Privatgrundstücks südlich des Remberger Sees und von Haus Remberg erfolgen wie bisher.“
    ist zu streichen. Niederschlagswasserbeseitigung hat bei allen Vorhaben auf Grund der WRRL-EU in Verbindungen mit der durch Klimaerwärmung zunehmenden Dürre zu erfolgen, somit sind derartige Festschreibungen zu streichen. Eine Versickerung oder Nutzung zu Bewässerung ist die einzige zulässige Entwässerung von Niederschlagswasser.
    Auch die Passage:
    „Die Niederschlagswasserbeseitigung im Sondergebiet „Golfclub“ erfolgt über eine Rückhaltung und anschließende Einleitung in den Alten Angerbach gemäß der Erlaubnis der Wasserbehörde für das Dachwasser und die asphaltierte Stellplatzfläche. Die Wassserrechtliche Erlaubnis ist aktuell in der Überarbeitung. Mit der Erteilung einer erneuten Erlaubnis ist zu rechnen.“
    berücksichtigt nicht die Erkenntnisse aus der Klimaerwärmung und zunehmenden Dürren. Auch dieses Jahr gab es bereits Einschränkungen in der Wassernutzung in NRW. Eine derartig rückständige Wasserbewirtschaftung kann und darf nicht mehr genehmigt werden. Statt Einleitung ist hier eine entsprechende Zisterne zu errichten, welche die Nutzung für Bewässerung ermöglicht. Ist natürlich teurer, als sich auf Kosten der Allgemeinheit am Grundwasser zu bereichern. Da allerdings andere Möglichkeit der Bewässerung möglich sind und dies ein maßgeblicher Aspekt des Vorhabens ist, verwundert die Abtrennung der Wassergenehmigung von diesem Vorhaben. Denn zumindest die Informationen zu Wasserverbrauch, Verdunstung und Klimadaten sind im Sinne der Umweltdaten notwendig, um das Vorhaben vollumfänglich beurteilen zu können, da der Platz Wasser verbraucht und auch in Duisburg mit Dürrephasen zu rechnen ist, welche unmittelbar die Trinkwasserversorgung beeinträchtigen können. Wenn dann der Golfplatz Grundwasser abpumpen darf, während man selbst das Bewässern des Gartens verboten bekommt, würde dies zu erheblichem Unverständnis führen.
    Eine zusätzliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser ist unter allen Aspekten der Klimaerwärmung nicht genehmigungsfähig und damit bereits im Flächennutzungsplan auszuschließen. Ggf. zusätzlicher Bedarf ist ausschließlich aus Regenwasser zu decken, wie bereits ausgeführt gibt es dazu zahlreiche Möglichkeiten.
    Die Passage:
    „Das Betanken von Maschinen, Fahrzeugen und Arbeitsgeräten ist in einem Bereich von 5 m, gemessen von der Böschungsoberkante des Gewässers, untersagt.“
    ist zu streichen. Das Betanken im freien Gelände ist weder mit Gewässerschutz, noch Bodenschutz, noch Strafgesetzbuch (Umweltstraftaten) vereinbar. Betanken darf ausschließlich auf befestigten Flächen erfolgen oder über einer ausreichend dimensionierten Auffangwanne mit entsprechenden Absorbern. Gerade im Wasserschutzgebiet, wäre alles andere strafbar. Man muss halt tanken, bevor man losfährt, zudem sind in Hinblick auf Klimaschutz und Umweltschutz längst Geräte verfügbar, die keine Wassergefährdung verursachen und zugleich auch leiser sind: Elektrogeräte.
    Wenn Dürren zu einer Einschränkung der Wasserversorgung führen können, liegt beim Schutzgut Wasser sogar eine sehr erhebliche Beeinträchtigung vor. Da dies allerdings gar nicht geprüft wurde, kann an der Stelle keine Bewertung erfolgen. Die Unterlagen sind hier zu ergänzen und es hat eine erneute Offenlage zu erfolgen. Da die Prüfung hier zum Teil der Unterlagen gemacht wird, müssen an dieser Stelle auch alle Unterlagen betrachtet werden, selbst wenn das Genehmigungsverfahren separat erfolgt.
    Um die Auswirkungen vollständig zu beurteilen, muss man sätmlcihe Entnahmen im Umfeld erfassen, die Regeneration durch Regen, Versickerung usw. gegenüberstellen und dies unter dem Worst-Case-Szenario zunehmender Dürren durch die menschengemachte Klimaerwärmung. All diese Faktoren sind zu berechnen, da zu klären ist, ob die Bewässerung mit Grundwasser unter den Rahmenbedingungen überhaupt möglich ist.

    Bodendenkmäler

    Es wurde scheinbar nicht geprüft, ob Bodendenkmäler vorliegen. Wurden hier überhaupt TÖB beteiligt? In den Unterlagen war dazu nichts zu finden.

    Lärm

    Der Lärm von Geräten kann durch Umstellung auf Elektrogeräte verringert werden, was zugleich Klimaschutz bedeutet. Elektrogeräte sind Stand der Technik und werden z. B. auch bereits von den Wirtschaftsbetrieben Duisburg eingesetzt.

    CO-Pipeline

    Ein Notfallplan fehlt, der die Evakuierung bei Freisetzung des Giftgases CO regelt.
    Weiterhin sei angemerkt, dass Pipelines im Boden wandern können, zwar nicht viel aber es sind über Jahre hinweg durchaus messbare Veränderungen.
    Es ist kein zusätzlicher Raum für die Arbeiten notwendig, da der Schutzstreifen ausreichend breit ist.

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    Wohnzimmer auf die Straße stellen? – #AUTOkratie

    Wenn man ein Wohnzimmer auf den Gehweg oder die Straßen stellen will wird das sicherlich nicht möglich sein. Verpackt man das in Blech ist es zulässig.

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    #Duisburg: Stellungnahme Querspange – #Walsum #Autokorrektur

    Betroffenheit und Allgemeines

    Ganz Duisburg ist von dem wuchernden Geschwür des Logistikverkehrs betroffen. Als Radfahrer bin ich regelmäßig Gefahren durch LKW ausgesetzt, die sowohl durch fehlerhafte Planung, wie auch fehlerhafte Umsetzung der Verkehrsregeln in Duisburg zustand kommen. In den offengelegten Unterlagen wurde in Hinblick auf Radfahrende und Gehende klar erkennbar gestümpert. Es war nicht anders zu erwarten. Es wurde ja nicht einmal Zahlen erhoben, sondern ständig nur KFZ erwähnt.
    Es handelt sich hier nur um eine kurze und oberflächliche Stellungnahme bei der nicht auf alle Aspekte eingegangen wird.
    Die Scanqualität z. B. bei J-02 ist miserabel. Da ich persönlich ebenfalls häufiger Scanne, weiß ich das automatisiertes Scannen durchaus sehr gute Ergebnisse mit kleiner Dateigröße liefern kann, die trotzdem noch lesbar sind.

    Fehlende Prüfung von Alternativen

    Es wurde keine Tunnellösung geprüft, die einen deutlich kürzeren Straßenverlauf ermöglichen und zudem Lärm reduzieren würde. Gemäß einschlägiger Rechtsprechung sind auch ggf. teure Alternative zu prüfen, wenn dadurch unnötige Einschnitte in Natur und Landschaft vermieden werden können.

    Klimaschutz

    Die Klimaauswirkungen wurden nicht betrachtet. Für die Auswirkungen der Klimaerwärmung ist nach UVPG gemäß UBA eine Analyse durchzuführen. Grünflächenschutz heißt immer zugleich auch Klimaschutz, da Grünflächen allein durchs Mikrobiom erhebliche Kohlenstoffmengen speichern. Die Versiegelung von Böden führt dagegen zum völligen Verlust dieser Bodenfunktion.
    Da es gemäß Ärzteblatt zunehmende Hitzetote gibt und der Tod eine erhebliche Auswirkung ist, müssen die Auswirkungen vollständig analysiert werden. Eine Hitzekarte, von vorher und nachher in entsprechend großer Auflösung fehlt allerdings, um abzuschätzen, wie und in welchem Umfeld es zu einer wie hohen Aufheizung kommt. Ist wurde lediglich eine Vorherkarte gezeigt, die allerdings nicht in Deltaauflösung ist, woraus man also nicht negative und positive Veränderungen abschätzen kann.
    Der Klimaschutz für das Vorhaben wird nicht dadurch verbessert, dass man einen erheblichen Umweg zur Autobahn baut (im Vergleich zur Römerstraße).

    Klimaschutzgesetz

    Sowohl auf Bundesebene, wie auch auf Landesebene gibt es ein Klimaschutzgesetz. Auf beiden Ebene ist das Ziel der Klimaschutz. Die kommunale Verwaltung ist an diesen rechtlichen Rahmen gebunden. Bei allen Entscheidungen, welche sich implizit und explizit auf das Gesetz beziehen.

    Naturschutz

    Wie üblich wird behauptet, dass das alles ausgeglichen werden könnte und alles nicht so schlimm wäre, da sind die Rahmenbedingungen doch klar und ein Tunnel zur A59 wäre machbar. Die Vorgaben für den Naturschutz von Bund und Land sagen klar, dass man auch die Alternativen prüfen muss, die teurer sind aber weniger Eingriff bedeuten, zumal ein Tunnel deutlich kürzer wäre als die aktuelle Umwegplanung, die noch dazu Tote verursachen wird, weil die Infrastruktur nicht nach den schwächsten Verkehrsteilnehmenden geplant wird.
    Die Stellungnahmen des BUND werden hiermit in meine Stellungnahme einbezogen.

    Verkehr

    Einmal mehr hat die Stadt Duisburg eine Logistikfläche mit allen negativen Auswirkungen genehmigt ohne die Hausaufgaben beim Verkehr zu machen. Einmal mehr soll es noch eine Straße richten. Mehr Straße bedeutet automatisch mehr Verkehr. Denn eine unattraktive Strecke mit Stau führt eher dazu, dass man Alternativen nutzt. Demnach führt das Vorhaben zu mehr Verkehr. Das Braess-Paradoxon bleibt in der Planung vollständig unberücksichtigt.
    Bereits wenn man sich auf der Karte die Lage anschaut ist offensichtlich, dass der gesamte Verkehr über Dr.-Wilhelm-Roelen-Str. und Dr.-Hans-Böckler-Str. zu A59 laufen wird, weil dies die kürzeste Strecke zur Autobahn ist. Somit kann das Ziel einer besseren Anbindung nicht erreicht werden. Selbst wenn der Verkehr zum Teil durch die geplante Route laufen würde, würde dieser über die Römerstraße gehen, weil die „Querspange“ einen Umweg darstellt.
    Die Verkehrsprognosen berücksichtigen nicht die Rezession, sowie die nötige wirtschaftliche Schrumpfung bedingt durch Einschränkungen, welche aus der Adaption an die Klimakrise resultieren.
    Die geplanten Strecke stellt nicht den kürzesten Weg da, somit wird mit viel Aufwand und hohen Kosten ein Umweg gebaut. Aus Erfahrungen in Rheinhausen kann man schließen, dass dies nur partielle Erfolge bringen wird. Die Jägerstraße ist eine deutlich kürzere Route als die L473n zum Kreuz Moers. Daraus lässt sich klar Schlussfolgern, dass die „Querspange“ ohne Sperrungen nicht funktionieren wird, dennoch sind dem Verkehrskonzept weder eine brauchbare Analyse noch weitere Maßnahmen zu entnehmen. Die ist keine zielführende Verkehrspolitik, sondern herumdoktern ohne Plan.
    Das Abbiegen von LKW und die daraus resultierenden Gefährdungen für Radfahrende werden nicht einmal erwähnt und schon gar nicht in der erkennbaren Infrastruktur berücksichtigt. Dass die Abbiegegefährdung erheblich ist, belegen nicht nur die Toten und Verletzten durch abbiegende LKW-Fahrende im Stadtgebiet, sondern auch der Umstand, dass per StVO Schrittgeschwindigkeit in Bereich mit Radverkehr vorgegeben ist. Ferner ist auch bei getrennter Infrastruktur der Mindestabstand von KFZ zu Radfahrenden einzuhalten, wie sowohl der Entwurf für die Änderung der StVO in Hinblick auf den Mindestabstand belegt, als auch eine Stellungnahme aus dem Bundesverkehrsministerium.
    Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie man auf die 3,5 m für einen kombinierten Rad- und Gehweg in beide Richtungen kommt. Diese entspricht nicht den einschlägigen Vorgaben gemäß den aktuellen Regelwerken (vgl. u. a. Mindestgehwegbreiten nach den aktuellen Regelwerken, Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. Stand: Zweite, ergänzte Auflage Juli 2022), sondern erscheint deutlich unterdimensioniert zu sein. Weiterhin birgt die Kombination von Verkehrsflächen eine Gefährdung für Radfahrende und Gehende zugleich. Insbesondere Gassigänge haben sogar schon zu tödlichen Unfällen geführt. Analyse zu der Hundebesitzquote im Umfeld fehlt.
    Weder der aktuelle Zustand noch die potentielle Entwicklung des Radverkehrs wurden in den Unterlagen betrachtet, wie kann man auf dieser Grundlage einen Rad-Geh-Weg als ausreichend oder nicht ausreichend bewerten, wenn man sich keine Gedanken über das Aufkommen macht. Zumal auch Pendelnde das Fahrrad nutzen.
    Eine Verringerung der Kombiwege auf gerade einmal 2 m ist rechtlich nicht zulässig und deutlich zu schmal, da der Platzbedarf von Gehenden, plus Abstand, plus Platzbedarf Radfahrende selbst unter optimalen Bedingungen nicht gegeben ist. Bei einer Neuplanung geht so etwas gar nicht zeigt aber einmal mehr die insgesamt Fahrrad- und Gehenden-feindliche Haltung der Stadtplanung. An diesen Stellen muss auf Stellplätze verzichtet werden, damit Rad-Geh-Wege ausreichend dimensioniert werden können und nicht so etwas, wie an der Moerser-Straße in Rheinhausen geplant wird, wo man mit dem Fahrrad kaum an Gehenden vorbei kommt und direkt wenige Zentimeter neben einem der LKW langdonnert.
    Demnach ist die Aussage:
    „Bei der Gestaltung von Straßenräumen soll generell ein hoher Aufenthalts- und Bewegungskomfort für Fußgänger sowie für Radfahrer berücksichtigt werden.“
    Unwahr, denn dieser wurde belegbar nicht berücksichtigt, wenn man nicht einmal den Überholabstand zwischen Radfahrende untereinander und den Abstand zu Gehenden berücksichtigt. Von Rollstuhlfahrenden und Lastenrädern mal gar nicht zu reden. Wie man da auf eine Breite von 2 m für Radfahrende und Gehende kommen kann ist mir unerklärlich und wird dem tatsächlichen Bedarf nicht im mindesten gerecht.
    Auf der Strecke sind mehrere Stellen an den LKW abbiegen. Aus den Unterlagen geht nicht vor, wie überhöhte Geschwindigkeit von Fahrzeugen über 3,5 t vermiedenen werden sollen, diese haben nach StVO die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Da die Polizei bisher nicht kontrolliert und es so oder so sicherer ist, sind die Kurven so zu gestalten, dass nur mit Schrittgeschwindigkeit abgebogen werden kann. In den Niederlanden hat man gute Erfahrungen damit gemacht und bekanntlich gilt nach VwV-StVO das alles aus Sicht der Prävention zu planen ist.
    Bei den Flächengrößen für Verkehr ist unklar, welcher der Anteil der Fläche fürs Parken vorgesehen ist, dieser Anteil ist keine Aufgabe der öffentlichen Hand, da die Wahl des Fortbewegungsmittels rein Privat ist und damit auch die Abstellmöglichkeit privat sind. Lediglich die Infrastruktur zur Fortbewegung muss im ausreichenden Umfang zur Verfügung gestellt werden. Da eine vollständige Karte, mit erkennbaren Einzeichnungen, fehlt kann man sich auch hiervon kein Bild machen.
    Aus den Karten der Begründung ist nicht erkennbar, wo genau die „Radwege“ liegen sollen. Die Beschreibung ist vage. Hier sind Detailkarten notwendig, um alle Problempunkte genau zu identifizieren können. Auch die Karten in G-05 und G-06 sind dafür nicht geeignet. Keine der Karten hat eine vollständige Führung mit erkennbaren Abständen, Art der Überwege usw. eingezeichnet. Viele Kurvenradien sind offensichtlich auf KFZ ausgelegt und nicht auf die Verkehrssicherheit. An der Expertise der Firma kann hier getrost gezweifelt werden. Sprich die Daten sind unzureichend um sich ein vollständiges Bild von dem Vorhaben zu machen. Die wenigen Angaben zeigen allerdings, dass man auf Gehende und Radfahrende keine Rücksicht nimmt und nach Bauchgefühl plant oder nach völlig veralteten Standards, was im Ergebnis aufs Gleiche hinausläuft.
    Soweit den Unterlagen zu entnehmen ist wurde der ADFC als TÖB nicht beteiligt, obwohl hier gewisse Probleme direkt hätten angesprochen werden können. Die Ausführung bei der Tangente in Meiderich/Ruhrort stellte sich bei der realen Nutzung als Mangelhaft heraus, es wird davon ausgegangen, dass dies auch hier der Fall sein wird. Aber wie man aus den Karten entnehmen kann hatte auch hier Duisport die Finger mit im Spiel. Logisch, dass man hier auf Radfahrende und Gehende keine Rücksicht nimmt. Die könnten ja das illegale zu schnelle Abbiegen von LKW behindern, somit plant man die Infrastruktur möglichst unattraktiv.
    An Stellen, wo LKW abbiegen wollen, muss die Ampelphase so geschaltet sein, dass Radfahrende die Straße sicher überqueren, bevor LKW mit überhöhter Geschwindigkeit abbiegen. Eine zusätzliche Sicherheit wäre dadurch gegeben, dass KFZ nicht abbiegen dürfen, wenn Gehende und Radfahrende grün haben. Es wird auf VwV-StVO und den zwingend einzuhaltenden Grundgedanken der Prävention verwiesen.
    Es fehlen Angaben zum Winterdienst bei den Geh-Rad-Wegen, sollte keine Räumung erfolgen müsste ungeachtet anders lautender Beschilderung eine Benutzung der Straße erfolgen.
    Den Unterlagen ist nicht zu entnehmen, wann die Verkehrsdaten genau erhoben wurden. Es sind nur vage die Jahre 2016-2018 und 2021 angegeben, aber ohne konkrete Daten. Da man nicht näher auf Umfang und Güte der Verkehrszahlen eingeht, lässt dies den Verdacht aufkommen, dass hier keine besondere Güte vorliegt, vielleicht sogar nur an einzelnen Tagen überhaupt Daten erfasst wurden. Als Beispiel für eine gute Aufnahme von Zahlen sei hier das Gutachten zur Baumülldeponie Baerl genannt, die Schlussfolgerungen dort passen zwar nicht, allerdings hat man durchaus über eine längere Zeit die Verkehrsflüsse vollumfänglich analysiert. In dem vorliegenden Gutachten fehlen dagegen wesentliche Daten, wie Radfahrende und Gehende. Man kann keine Verkehrsprognose und schon gar kein Konzept ohne alle am Verkehr beteiligten Gruppen machen.
    In Tabelle 4 von G-01 geht man davon aus, dass 100 % der Beschäftigten mit dem Auto kommen würden und dann statistisch sogar mit mehreren in einem Auto. Dies sind sehr unrealistische Annahmen. Woher die Zahlen kommen, bzw. wie man diese berechnet hat bleibt offen. Auch ÖPNV wurde gänzlich außen vor gelassen. Ebenso der Umstand, dass LKW-Fahrende oft mit selbigen Anreisen.
    In G-01 auf Seite 33 in Kapitel 3.2.3 werden Radfahrende und Gehende angedeutet, aber nicht mit Zahlen unterfüttert. Eine somit unseriöse Arbeit, wenn man insbesondere die Verkehrssicherheit bewerten will, muss man natürlich wissen, mit welchem Anteil an allen Fortbewegungsarten zu rechnen ist. Erst dann kann man die Gefährdungen bewerten, was allerdings allerhöchstens rudimentär geschah. Ein tiefgehende Beurteilungen der möglichen Gefährdungen und Maßnahmen zu deren Verhinderung fehlt vollständig. Auch bei der Abwägung der Varianten wurden Gehende und Radfahrende nicht betrachtet. Somit ist das Simulationsmodell nicht aussagekräftig. Denn schließlich gibt es auch Wechselwirkungen mit Radfahrenden und Gehenden und ohne diese Parameter kann nicht gesagt werden ob und welche Verzögerungen es für andere Verkehrsteilnehmenden es gibt. Somit sind die Berechnungen zwar nett, aber wertlos, weil man auf einer völlig unsoliden Datenbasis gerechnet hat. Schulen, Kindergärten und Altenheime wurde nicht berücksichtigt, obwohl es gerade hier mitunter andere Anforderungen an Ampelphasen usw. gibt, was ebenfalls in Verzögerungen resultieren kann.
    Die „Signalzeitenpläne“ sind mit irgendwelchen Bezeichnungen versehen, die nicht nachvollziehbar sind.
    Wenn man Temporeduzierung auf Straßen anordnet muss man dies auch kontrollieren, die Erfahrung zeigt, dass sich viele nicht daran halten.
    Beim Erschütterungsgutachten hätte ich erwartet etwas zu den Auswirkungen von schnellen und langsamen LKW auf den Unterbau zu finden und dazu entsprechende Maßnahmen. Darüber war allerdings nichts zu lesen, obwohl die Geschwindigkeit von LKW erheblichen Einfluss auf den Untergrund hat, wie man in Rheinhausen an den vielen Straßenschäden durch LKW sieht.
    Auch die wenigen Maßnahmen, die im Umfeld getroffen werden sind nicht auf einer Karte eingezeichnet, damit man sich einen Gesamtüberblick über das Vorhaben verschaffen kann. Somit ist die Offenlage mit einer Karte und adäquaten Maßnahmen zu wiederholen.
    Durch wesentlichen Änderungen am Verkehrsnetz hat dies auch Auswirkungen auf alle Straßen im Umfeld, somit ist die 16. BImSchV auch dort als Lärmschutzstandard heranzuziehen. Auf allen Strecken, abseits der LKW-Trasse sind Fahrverbote für LKW zulässig und notwendig. Aber dazu fehlen sämtliche Unterlagen, scheinbar will man die Straße bauen und zeitgleich alle anderen Routen offen lassen, womit die Maßnahme u. U. nicht angenommen wird. Analysen hierzu mit Wegelängen, Staus auf der A59 und allen anderen Rahmenparametern fehlen allerdings. Offensichtlich macht man sich hierüber derzeit keine Gedanken, sondern baut die Straße nach dem Motto, dass dann alles gut wäre ohne sich über die Details Gedanken zu machen. Es versteht sich doch von selbst, dass wenn man extra eine Straße baut, dass danach LKW aus den Wohngebieten herausgehalten werden. Dies ist bereits auf Basis des Lärmschutzes möglich. Das LKW-Fahrende sich von sich aus an den Umweg Querspange halten, wenn die Römerstraße deutlich kürzer ist, kann man offensichtlich niemanden verkaufen. Auf solche Abwägungen wird aber gar nicht eingegangen. Hier braucht es klare Verbote für LKW nach StVO § 45 (Lärmschutz) in Verbindung mit 16. BImSchV § 2, denn die Grenzwerte können problemlos herangezogen werden, um auch größere Gebiete für LKW-Durchgangsverkehre zu sperren. Aber scheinbar liegt der Politik/politischen Verwaltung die Bevölkerung nicht am Herzen, sondern diese wird nur als Ausrede missbraucht, um noch eine Straße zu bauen ohne ausreichende weitere Maßnahmen zu treffen.

    Saubere Luft

    Stand von Wissenschaft und Technik für saubere Luft sind die Grenzwerte der WHO für PM10, PM2,5 und PM0,1, da es insbesondere für PM0,1 derzeit keine Grenzwerte in Deutschland gibt und die anderen Grenzwerte überhöht und seit Jahrzehnten veraltet sind (siehe Klageschrift Deutsche Umwelthilfe Luftreinhaltung BVerfG) sind die Werte der WHO heranzuziehen.

    Das Szenario eines Austritts von flüssigen Ammoniak ist nicht nachvollziehbar, da Ammoniak einen Siedepunkt von -33 °C hat und demnach verdampfen wird (ggf. explosive Mischung). Weiterhin ist es seltsam, dass immer harmlose Szenarien als konservative Betrachtung behauptet werden. Man muss so oder so immer die Worst-Case-Szenarien betrachten. Etwa Unfälle mit Gefahrgut in Kombination mit Lagereinrichtungen, Rohren usw., erst dadurch ergibt sich der Worst-Case.

    Todesopfer

    Es fehlt eine Analyse, wie viele zusätzliche menschliche Todesopfer das Vorhaben verursacht. Insbesondere durch abbiegende LKW ist mit zusätzlichen Todesopfern (Radfahrende/Gehende) zu rechnen, weil die Infrastruktur fehlgeplant ist.

    Flächenfraß

    Wie üblich muss Fläche dran glauben. Warum regelt man das nicht endlich marktwirtschaftlich? Dem Schutzgut Fläche werden die Unterlage gar nicht gerecht, da nicht der Flächenfraß für die Ressourcen berücksichtigt wird (z. B. Kiesgruben am Niederrhein).
    Man will mehrere Verbundflächen opfern für eine Trasse, die einen ziemlichen Umweg darstellt.

    Subventionen

    Da die Straße ausschließlich oder primär der Erschließung von Logport IV dient, stellt sich die Frage, warum die Allgemeinheit für eine Straße zahlen soll, welche ausschließlich der Firma Duisport dient. Wenn diese dort unbedingt eine Logistikfläche errichten will sollen die auch alles bezahlen. Es ist unverschämt, dass die Allgemeinheit hier einmal mehr die Kosten für die Infrastruktur für eine privatwirtschaftliche Firma tragen sollen. Dies stellt eine Subvention dar, welche zugleich an anderer Stelle fehlt.
    Die als Lärmschutz darzustellen ist dagegen eine Lüge. Wenn man in Duisburg Lärmschutz wollen würde, wären bereits ganz viele Straßen für LKW gesperrt, das wäre rechtlich zulässig wie auch machbar mit der 16. BImSchV und den dortigen Grenzwerten als Grundlage und dem Umstand das LKW extrem laut sind, lassen sich Wohnstraßen problemlos für LKW sperren von Ausnahmen für Lieferverkehr für Supermärkte abgesehen. Der Lärmaktionsplan hätte hier als Grundlage genutzt werden können, aber scheinbar sind die Interessen von Duisport wichtiger, als die Interessen der Bevölkerung, hinter denen man sich nun verschanzt.
    Dass es auch anderen Zugute kommt, ist ein Nebeneffekt. Hierbei wäre es denkbar die Straße als Erschließungskosten der Firma Duisport in Rechnung zu stellen, da das Grundstück bisher nicht für logistische Nutzung erschlossen ist.

    Lärm

    In den Bereichen, wo die Lärmwerte nach BImSchV 16. erreicht oder übertroffen werden, sind Geschwindigkeitsreduzierungen (Tempo 30) und Fahrverbote anzuordnen. Da eine wesentliche Änderung stattfindet, sind die Grenzwerte konsequent im Umfeld anzuwenden. Siehe hierzu auch das Gutachten der DUH8.
    Der Landschaftspflegerische Begleitplan äußert sich zu Lärm, wie folgt:
    „Das vorliegende schalltechnische Gutachten (Brilon Bondzio Weiser, 2021) kommt zu dem Ergebnis, dass in den allermeisten Fällen ein Rückgang der Beurteilungspegel zu erwarten ist, der mit 4 – 5 dB(A) deutlich wahrnehmbar sein wird. Gleichzeitig werden weiterhin an einigen Straßen die Grenze der potentiellen Gesundheitsgefahr (70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts) überschritten. Entsprechend wird an insgesamt vier Bereichen die Errichtung von Lärmschutzwänden empfohlen, um die Grenzwerte der 16. BImSchV einzuhalten, sowie passive Lärmschutzmaßnahmen an einigen Gebäuden im Bereich der Dr.-Wilhelm-Roelen-Straße, der Römerstraße sowie der Theodor-Heuss-Straße.“
    Bereits ab Überschreiten der Grenzwerte nach 16. BImSchV besteht Gesundheitsgefahr, denn ansonsten wären es keine Grenzwerte. Die oben erwähnte „Grenze“ gilt nur für Bestand, damit man nicht alles sofort umbauen muss. Die Rechtsprechung sieht das deutlich differenzierter.
    Eine Reduzierung um 10 dB wird als Halbierung wahrgenommen, ob bereits 4-5 dB deutlich wahrgenommen wird, kann so pauschal nicht gesagt werden. Außerdem können Intervalle nicht als dB(A) bewertet werden.
    Durch Straßenverkehr unweigerlich auftretender Infraschall mit bis zu 100 dB für zum Beispiel LKW wird nicht bewertet, obwohl der Verkehrsinfraschall um viele Größenordnungen über dem Infraschall von Windrädern liegt. Da es bisher keinen Grenzwert gibt und die Druckschwankungen des Infraschalls unmittelbar auf den Körper wirken muss auch dies berücksichtigt werden.
    In E-01 wird behauptet:
    „Für die Bewertung der Verkehrsgeräusche von den öffentlichen Verkehrswegen sind nach DIN 18005 [7] die folgenden Orientierungswerte anzuwenden (vgl. Tabelle 2)“
    Das stimmt nicht, maßgeblich für die neue Straße sind einzig und allein die Grenzwerte der 16. BImSchV. Eine DIN ist eine Norm die zwischen privaten Dritten vereinbart wurde. Werte daraus können keinen Rechtscharakter haben. Lediglich in Einzelfällen Methoden, damit die Erfassung / Durchführung einheitlich erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die 16. BImSchV bereits klar Grenzwerte vorgibt.
    Auch die Behauptung:
    „Allerdings sieht die Rechtsprechung die Grenze für ein dauerhaft gesundes Wohnumfeld bei einem Geräuschniveau von 75/65 dB(A) für erreicht.“
    ist nachweislich Unwahr. Die Rechtsprechung (u. a. VG Köln, Urteil vom 29.04.2022 – 18 K 974/20) zieht sogar für Bestandsstraßen die Grenzwerte der 16. BImSchV heran. Auch im weiteren Verlauf wird auf eine völlig falsche Rechtsgrundlage abgestellt. Für eine neue Straße gilt die 16. BImSchV. Scheinbar kennt man die aktuelle Rechtsprechung nicht, weil man sich auf Rechtsprechung von 2017 bezieht.
    Ferne ist zu berücksichtigen, dass die Grenzwerte der 16. BImSchV die einzigen Grenzwerte sind, die es gibt und diese nur nicht für den Bestand gelten, weil ansonsten die Umsetzung kaum möglich gewesen wäre. Dennoch sind dies die Grenzwerte, welche die Schwelle für eine gesundheitliche Beeinträchtigung markieren. Alles andere ist reiner Bestandsschutz, damit nicht sofort gehandelt werden muss. Bereits der Bauabschnitt 1 der Querspange ist allerdings eine wesentliche Änderung mit Auswirkungen auf die Römerstraße, somit sind auch hier auf der gesamten Länge Maßnahmen zu treffen.
    Die Behauptung:
    „Auch wenn an einigen Straßen die Grenze der potenziellen Gesundheitsgefahr von 70/60 dB(A) weiterhin erreicht oder überschritten bleibt ist überwiegend eine Verbesserung zu erwarten.“
    Man erwartet eine Verbesserung ist rechtlich so verbindlich, wie das jemand auf der Straße die Meinung hat, dass es eine Verbesserung geben könnte. Hierfür gibt es keinen fundierten Beleg, welche das reale Verhalten von LKW-Fahrenden berücksichtigt. Die Erfahrung zeigt, wie gesagt, dass oft die kürzeste Strecke genommen wird, wenn diese nicht gesperrt ist, besonders wenn die andere Strecke länger ist. Man baut also für viel Geld eine Straße und stellt dann hinterher „überraschenderweise“ fest, dass es nicht so klappt wie erwartet. Um das hier klar festzuhalten, es ist bereits jetzt zweifelsfrei erkennbar, dass es so wie geplant nicht funktionieren wird und nicht die schöngerechnete Entlastung bringen wird. Dann wird jahrelang über weitere Maßnahmen diskutiert und die Lokalpolitik tut so als würde sie etwas tun, mangels Willen oder Kenntnis wird daraus dann aber nichts. Das heißt es müssen jetzt weitere Maßnahmen beschlossen werden, die Teil der Genehmigung sein müssen. Und das heißt Fahrverbote für LKW durch die Wohnbereiche. Dass dies im Rahmen einer Genehmigung zulässig ist zeigt übrigens der Planfeststellungsbeschluss Osttangente in Rheinhausen, mit dem man damals festlegte, dass die Straße für Radfahrende gesperrt ist, obwohl dies an der Stelle eigentlich nicht zulässig ist. Im Fall von Walsum dagegen ist sind Sperrung für LKW bereits aus Lärmschutz zulässig und erforderlich, da die Grenzwerte nach 16. BImSchV für alle Straßen anzustreben sind, siehe dazu auch das Urteil.
    Die Lärmberechnungen sind zudem fehlerhaft, weil diese auf fehlerhaft ermittelten Verkehrszahlen basieren, welche nicht das reale Verhalten von LKW-Fahrenden berücksichtigen.

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    #Tempolimit würde Strom/Gas sparen – #FDP #AKWeh #Klimaschutz

    Es erschließt sich mir nicht, warum die FDP ständig gegen Fakten ist und die Strompreise verteuern will.

    Bekanntlich ist die FDP gegen ein Tempolimit aus verschiedenen egoistischen Gründen, welche man hinter Ausreden versteckt (z. B. Schildermangel). Gleichzeitig behauptet die selbe Partei, dass man AKWeh länger laufen lassen müsste, weil zu wenig Energie da wäre. Auch das ist natürlich Unsinn, aber darum geht es an dieser Stelle nicht. Es geht vielmehr darum, dass ein Tempolimit nicht nur viel CO2 im Straßenverkehr selber einsparen würde, sondern auch darüber hinaus viel Strom und Gas. Wobei ja teilweise auch Strom aus Gas gewonnen wird. Nachfolgend die Gründe.

    1. Tankstellen
    Ohne Strom laufen Tankstellen nicht, für den Tankvorgang wird Strom benötigt. Je mehr getankt wird, desto mehr Strom. Das heißt bereits beim Tankvorgang könnte man einige an Strom einsparen, wenn weniger Kraftstoff verbraucht würde.

    2. Raffinerien
    Auf der Seite von Shell findet man Greenwashing, dass es ganz dolle umweltfreundlich wäre, weil man von Schweröl (Raffinerieabfallprodukt) auf Gas umgestellt habe für die Energie- und Dampferzeugung. Sprich die Energie für die Raffinerie stammt aus Erdgas. Es gibt auch Artikel darüber wie viel Strom das so verbraucht. Man könnte sogar soweit gehen und sagen, dass Elektroautos weniger Strom verbrauchen, als Diesel und Benziner.

    3. Cracking
    Wenn man im Erdöl höhermolekulare Bestandteile hat, mit denen man so nichts anfangen kann, dann werden diese durch Cracking in kleinere brauchbare zerlegt. Fürs Cracking wird Wasserstoff benötigt. Klassisch wird Wasserstoff aus Erdgas erzeugt (weshalb auch die Düngerpreise massiv steigen), weil es am „wirtschaftlichsten“ sein soll. Das heißt auch in der Raffinerie wird Wasserstoff aus Erdgas eingesetzt.

    4. Transport und Förderung
    Auch der Transport und die Förderung von Rohöl geht nicht ohne Energieverbrauch. Teilweise erfolgt der Transport durch Pipelines, die natürlich mit elektrischen Pumpen betrieben werden.

    In Summe heißt das, dass ein Tempolimit extrem viel Erdgas einsparen könnte, weil der Verbrauch deutlich gedrosselt wird. Es ist demnach zwingen, wer für längere AKWeh-ALufzeiten plädiert auf jeden Fall für eine Tempolimit sein muss. Jedenfalls dann wenn man Gasmangellage, Energiepreise usw. als Argument verwendet.

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    Petition: Endlich Verkehrsregeln einhalten in #Duisburg – #Autokorrektur

    Nachfolgende Petition habe ich nun beim Landtag eingereicht.

    Das Landtag möge dafür sorgen, dass in Duisburg endlich die StVO gilt.

    1. Verkehrszeichen 254
    Regelmäßig stellt die Stadt Duisburg das Verkehrszeichen 254 (Fahrverbot) an Baustellen auf. In zwei Fällen fragte ich nach den Begründungen, es gab dafür aber keine.
    ( https://fragdenstaat.de/anfrage/baustelle-feuerwache-neue-krefelder-strasse-vz-254/ , https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsgefahrdungsbeurteilung-a40-brucke-duisburg-homberg/ ), seltsamerweise kam die Bezirksregierung Düsseldorf u. a im Schreiben vom 20.10.2022, 08:25 (Frau E., Bezirksregierung Düsseldorf) zu dem Schluss, dass alles rechtmäßig wäre.

    Dabei wurde weder geprüft, wie gefährlich die Umleitung ist, noch welche anderen Maßnahmen möglich gewesen wären bevor man das VZ 254 anordnet. Man hat hier das VZ 254 nur deshalb angeordnet, damit der KFZ-Verkehr nicht ausgebremst wird, zugleich aber dabei die Gefährdungen in Seitenstraßen billigend in Kauf genommen, bzw. gar nicht betrachtet. Eine Dokumentation der Abwägung der verschiedenen Gefährdungen gibt es nicht. Meine Vermutung ist, dass man den Baustellenplan einfach abnickt und wenn es dann Beschwerden gibt, nacharbeitet.

    Schon bereits aus der StVO geht allerdings hervor, dass ein Fahrverbot nur dann zulässig ist, wenn es eine erheblich Gefährdung gibt. Diese besteht aber regelmäßig nicht, denn Stellen wie die hier fragliche gibt es im Stadtgebiet immer wieder, wo es keine Radwege an Straßen gibt. Bei der Neuen Krefelder Straße zum Beispiel biegen die LKW etwas später auf den nur 7 m breiten Flutweg mit zwei Schulen, viel Verkehr. Dort war die Bezirksregierung/Stadt Duisburg übrigens der Ansicht, dass eine Überholverbot für KFZ von Radfahrenden, den Verkehrsfluss ausbremsen würden. Und das obwohl dort tagsüber mehr als 400 KFZ pro Stunde unterwegs sein, inkl. höherer LKW-Anteil. Übrigens die Stadt sagt hier, ohne die Fahrräder zu zählen, dass die Straße nicht gefährlich wäre und LKW-Fahrverbote nicht zulässig wären.

    Was die A40 Brücke angeht, soll man als Radfahrer von der Brücke kommend zurück zur Ampel fahren, über eine Abbiegespur von der Autobahn, die Straße überqueren und dort auf dem Fuß/Radweg in Gegenrichtung fahren. Auch hier fehlt jegliche Analyse der Gefahren, die sich daraus ergeben. Zumal der Radweg in der Fortsetzung auf der Essenberger Straße dann einfach endet, auf einer Landstraße mit Tempo 70, während unter der A40-Brücke an der Auffahrt Homberg gerade mal Tempo 50 ist. Die Gefährdung also gar nicht erheblich ist.

    Die Bezirksregierung Düsseldorf führt hier gerade keine Rechtmäßigkeitsbewertung durch, sondern achtet nur auf die Verkehrsflüsse für KFZ. Bei Umleitungen werden die Gefährdungen nicht abgewogen, Alternativen zur Sperrungen werden gar nicht betrachtet und Erheblichkeitsschwellen werden missachtet. Scheinbar braucht es hier klarere Vorgaben, denn durch Fahrverbote wird Radverkehr erheblich benachteiligt und sogar gefährdet.

    Der Schriftverkehr kann bei Bedarf weitergeleitet werden ist aber umfangreich.

    2. Parkverbot/Gehwegparken

    In einem Beschluss von 2002 toleriert die Stadt Duisburg rechtswidrigerweise das Gehwegparken. In einem GO § 24 Antrag hatte ich mich hier an die Stadt Duisburg gewandt und eine Antwort bekommen, dass man nichts gegen das rechtswidrige Gehwegparken tun wolle, die Bezirksregierung Düsseldorf (Schreiben Herr E. vom 30.09.2022, 13:51) wollte auch hier nichts tun.

    Antwortentwurf auf GO § 24:
    https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20098020
    der in dieser Form auch abgenickt wurde.

    Die Mindestbreite der unteren Grenze von 1,5 m wird auf dem Gehweg oft nicht eingehalten, teilweise bleiben nicht einmal 60 cm (2 Gehwegplatten). Dass die Bezirksregierung hier noch etwas von „Auswahlermessens der Ahndung von Parkverstößen“ schreibt ist eine klar rechtswidrige Haltung, wenn nicht einmal die Mindestbreite bleibt kann es kein Auswahlermessen geben. Das ist dann automatisch auf Null reduziert. Zumal überall im Umfeld die Gehweg zunehmend zugeparkt werden. Etwa die Gillhausenstraße.

    Von der Bezirksregierung war da zu lesen:
    „Eine rechtmäßige Anordnung des Gehwegparkens ist aufgrund der zu geringen Querschnittsbreiten nicht möglich.
    Da die Stadt Duisburg dennoch in diesem Bereich das Parken ermöglichen möchte, wird das Gehwegparken an dieser Stelle geduldet. Grund dafür ist der hohe Parkdruck auf der Wohnstraße,“
    Man duldet also rechtswidrige Zustände zu Gunsten einer freien Mobilitätswahl, Zulasten von u. a. Menschen mit Behinderung oder auch nur normal Gehenden. Als Ausrede nutzt die Bezirksregierung hier den angeblichen Parkdruck, der doch eigentlich nur eine Ausrede ist, denn erstens steht in unmittelbarer Nähe ein Parkhaus zur Verfügung und zweites heißt hoher Parkdruck nur, dass die Parkgebühren zu niedrig sind. In dem Fall werden gar keine Parkgebühren erhoben.
    Ich komme an der fraglichen Stelle regelmäßig vorbei und fast immer bleiben weniger als die erwähnten 1,5 m, scheinbar unternimmt man aber nichts dagegen, denn
    https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrskontrollen-auf-der-kreuzstrae-in-rheinhausen/
    Die vielen Verstöße kann ich durch Bilder belegen, die überwiegend auch zur Anzeige gebracht wurden.

    Man übt hier also Toleranz und duldet rechtswidrige Zustände um nicht zu sagen rechtsfreie Räume für KFZ. Das Urteil aus Bremen sieht das anders.

    Fazit
    Die Rechtsprüfung der Bezirksregierung Düsseldorf in Hinblick auf KFZ-Verkehr ist fehlerhaft und basiert nicht auf der aktuelle gültigen Rechtslage inkl. Rechtsprechung, hier gibt es dringenden Handlungsbedarf. Behörden haben nach Recht und Gesetz zu urteilen und nicht nach Bauchgefühl/Sympathien. Dabei ist sowohl die Legislative, wie auch die Judikative zu berücksichtigen. Dies schließt auch technische Regeln mit ein, denn selbst bei Baustellen muss eine Mindestbreite von 1,5 m bleiben.

    Update 14.02.2023
    Da Frau E. nicht will, dass man ihren Namen im Zusammenhang mit ihren Schreiben nennt und behauptet wird, dass dies dem Datenschutz unterläge und hier nicht das öffentliche Interesse überwiegen würde, habe ich den vollständigen Namen bis zur Klärung durch das LDI entfernt und durch die Variante ersetzt, welche auch andere Medien verwenden, wenn diese über Strafprozesse berichten. Es ist für mich verwunderlich, dass Frau E. nicht zu ihren Schreiben stehen will.

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    Paradoxe #Corona-Politik – #Lauterbach

    Soweit man mit Corona denken kann, hat man viel Zeit zum Nachdenken und fragt sich schon, was das für eine seltsame Coronapolitik ist. Auf der einen Seite behauptet man es wäre Freiheit und kassiert viele Regeln ein, zeitgleich gibt es aber immer noch eine Quarantäne für 10 Tag, wo man sich theoretisch nach 5 Tagen freitesten kann, wenn man vorher 2 Tage symptomfrei ist. Man wird also auf eigene Verantwortung Zuhause eingesperrt. Eine Untersuchung belegt, dass 10 % mit nachgewiesenem Corona trotzdem zu Arbeit gehen. Konsequenzen für diese Verstöße? Scheinbar gar nichts.

    Dann die Maskenpflicht. In Fernzügen gilt diese sogar als FFP2-Maske beim Fliegen dagegen nicht. Muss man das verstehen? Fahre ohnehin lieber mit dem Zug. Im Nahverkehr gilt auch immer noch Maskenpflicht in Geschäften dagegen nicht.

    Und dann die Sache mit den Impfungen, Lauterbach wirbt hier immer wieder für die Impfung und hat angeblich 70 Millionen Dosen bestellt. Das heißt ein Großteil der Impfdosen wird verfallen. Für ältere Menschen, welche bereits die 5. Impfung bekommen könnte ist oft unklar, wie und ob das geht, weil die Infos Mist sind. Habe nur etwas für Ältere gefunden. Gleichzeitig schaltet man Zeitungsanzeigen und verschickt Brief um für die Impfung zu werden.

    Auf klare Fragen an das Bundesgesundheitsministerium nach Kosten und Nutzen für eine 4. Impfung gibt es nur unklare Auskünfte und verweise auf Ärzte, die einem nicht helfen. Wenn medizinisches Personal eine 4. Impfung bekommt, dann muss die Impfung wohl wirksam sein, denn ansonsten würde man es wohl nicht machen. Aber irgendeinen Haken muss es geben, denn sonst würde man die 4. Impfung auch bekommen, obwohl man jung und gesund ist.

    Insgesamt wird hier viel Geld verschwendet aber auf einfache Frage nicht geantwortet. Wenn Nebenwirkungen nicht häufiger sind, was spricht dann gegen eine 4. Impfung?

    Finde das alles irgendwie sehr konfus und nicht konsistent, aber das kommt wohl raus, wenn Politik nach Meinungslage und nicht nach Fakten gemacht wird und selbst die Stiko scheint hier überfordert zu sein, mal klar zu sagen was Sache ist und das nicht auf zig Seiten, sondern in wenigen allgemeinverständlichen Worten.

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    #Duisburg: Fahrrad-Demo zum Erhalt der Bäume in #Wedau

    Für Parkplätze sollen nach Wunsch von SPD und CDU in Wedau Bäume gefällt werden. Den Radweg nutzt man als Ausrede.

    Einige aus Duisburg wollen für den Erhalt der Bäume demonstrieren.

    Fahrrad-Demo
    28.10.2022, 19 Uhr, Hauptbahnhof Hauptausgang

    Radfahrerinnen und Radfahrer wollen Bäume

    Nach Ratsbeschluss sollen die 28 Bäume an der Wedauer Straße gefällt werden. Sie sind ca 80 Jahre alt und fast alle gesund.
    Im Antrag wird behauptet, dass die Fällungen unter anderem notwendig seien, damit der Radweg an der Wedauer Straße neu gebaut werden kann.
    Wir Radfahrerinnen und Radfahrer wollen nicht, dass für Radwege Bäume gefällt werden !
    Wir fordern SPD und CDU im Rat auf, den Beschluss zurück zu nehmen.
    Der Ausbau der Wedauer Straße muss neu geplant werden. Angesichts der deutlich spürbaren Klimakatastrophe müssen Bäume erhalten bleiben.
    Sie sind für uns alle lebensnotwendig. Nicht zuletzt das Radfahren wird in brütender Hitze unmöglich.
    Der Startpunkt und Termin liegen so, dass wir alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Critical Mass in Duisburg einladen, sich an der Demo zu beteiligen.

    Unterstützt wird der Aufruf von
    Klimaentscheid Duisburg
    ADFC Duisburg
    BUND Kreisgruppe Duisburg
    NABU Stadtverband Duisburg
    P4F Duisburg
    Die Grünen KV Duisburg
    Die Linke Kreisverband Duisburg

    Bäume Baum Allee

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    #SPD und #CDU drängeln weiter wegen #Osttangente – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport

    Nachdem es bei der Machbarkeitsstudie schon zu so „guten“ Resultaten führte, drängelnd SPD und CDU Rheinhausen weiter bei der Osttangente. Wenn die nur mit so viel Elan an echten Lösungen arbeiten würden, statt immer nur ihre geliebte Osttangente wie eine Monstranz vor sich herzutragen.

    Quelle: DS 22-1053 „Gemeinsame Anfrage der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion; hier: Planung der Osttangentenverlängerung“ https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20101482

    Scheinbar wird nicht so an der Thematik gearbeitet, wie die Naturvernichtenden von SPD und CDU sich das für ihre populistische Scheinlösungen Osttangente wünschen würden.

    Punkt 2 in den Fragen von SPD und CDU ist völlig lächerlich. Es braucht keine Simulationen um dafür zu sorgen, dass beliebte Routen gesperrt werden. Es reicht der politische Wille dies zu tun. Der ist aber nicht vorhanden, weil dann ja die Probleme gelöst wären. Rechtlich möglich und zulässig ist das.

    Scheinbar wurde auch die Untersuchung der Umweltverträglichkeit noch nicht begonnen. Wobei ich schon jetzt sagen kann, dass meine Untersuchung klar ergeben hat, dass die Osttangente aus vielerlei Gründen nicht vereinbar wäre. Wird spannend, wenn man dann irgendwann bei der Offenlage feststellen wird, was die Befürwortenden alles übersehen haben, wo mir bereits jetzt klar war, dass es da Probleme geben wird. Traurig nur, dass darüber echte Lösungen vernachlässigt werden.

    Die Begründung von SPD und CDU zeigt mal wieder, dass man dort offensichtlich die Machbarkeitsstudie nicht einmal gelesen hat, denn die sagt ja, dass diese nichts für Rheinhausen bringt und für Hochfeld gehe ich auch davon aus, dass es dort zu keiner spürbaren Entlastung führen wird, wenn man nicht ganze Bereiche für LKW sperren würde, was man auch jetzt schon machen könnte, aber scheinbar nicht will, weil man dann ja die Begründung für die Osttangente verlieren würde. Somit verzögern SPD und CDU die Lösung der Probleme durch eine irrationales Straßenbauprojekt.

    Stress (erwähnt in der Begründung) macht es in Duisburg mit dem Fahrrad zu fahren, weil die Infrastruktur scheiße ist und Duisburg ständig gegen Recht und Gesetz verstößt.

    SPD und CDU verschwurbeln dann die Thematik Osttangente mit der Sperrung der Gaterwegbrücke lassen dabei außen vor, dass sie für eine Route gestimmt haben, die keinerlei Schutzmaßnahmen enthält und viele Fragen offen lässt. Die Wahrheit ist, dass die Freizeitpolitiker von SPD und CDU scheinbar lieber an einer nicht entlastenden Straße festhalten, als nach Lösungen zu suchen. Einmal mehr bleibt nur die Frage nach dem WARUM.

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    „Smarthome“ in Wirklichkeit Dummheim

    Man soll also angeblich Energie einsparen, indem man mehr Energie für Lichtschalter verbraucht, die per Smartphone gesteuert werden? Das ist nicht logisch. Den Schalter per Hand bedienen spart deutlich mehr. Dazu muss man kein Smartphone (was Strom verbraucht) über eine Internet (was Strom verbraucht) mit einem Schalter (der Strom verbraucht) verbinden. Das ist nichts als eine technische Spielerei, die zwar bequem ist, aber deutlich mehr Energie verbraucht, als einfach manuell abzuschalten.

    Und auch beim Heizen bringen „Smart“thermostate wenig. Wenn man durchgehend gleichmäßig auf niedrigem Niveau heizt und lüftet, wird man wenig Probleme mit Schimmel haben, wenn man dagegen die Heizung runter schaltet ohne zu lüften, wird Wasser an den Wänden kondensieren und Schimmel begünstigen.

    Einmal habe ich so ein automatisches Heizungsthermostat getestet. Hat ständig rumgeregelt. Da ist es doch deutlich Smarter den Außensensor der Heizung mit einer moderaten Temperatur zu nutzen, denn dann wird die Heizung automatisch geregelt, sodass die Temperatur konstant bleibt.

    Smarthome ist ein wirkliche Energiefresser.

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    #Duisburg: Aufhebung einer Einbahnstraße für Radfahrende – #Rheinhausen

    Mal ein Antrag auf eine Verbesserung für Radfahrende:
    Aufhebung der Einbahnstraße für Radfahrende auf der Eduardstraße zwischen Emil-Bosbach-Straße und Günterstraße auf einer Strecke von ca. 80 m.

    Gemäß VwV-StVO gilt für das Zeichen 220 „Einbahnstraße“:
    „Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn
    a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,
    b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,
    c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.“

    Da es sich bei 80 m nur um eine kurz Engstelle handelt, handelt es sich um einen Bereich, wo die Aufhebung für Radfahrende ein soll ist. Der Verkehr ist überwiegend nicht hoch.

    Wenn dafür Parkplätze entfernt werden müssen, so wäre das auch vertretbar, da nach § 14 Abs. 2 StrWG NRW der fließende Verkehr, zu dem auch der Radverkehr zählt, Vorrang vor dem ruhenden Verkehr hat.

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    #Duisburg: Tunnel statt #Osttangente – #Rheinhausen #Duisport #LKWeh

    Von Teilen der SPD und der CDU werden ständig die Osttangente durch Natur und Rheinvorland gefordert. Man greift dabei sogar zu Lügen. Nach der Machbarkeitsstudie steht fest, dass es für Rheinhausen quasi nichts bringen würde und Hochfeld hat man die Alternativen gar nicht geprüft.

    Teilweise schwaffeln die Lügenden auch etwas von einer Tunnellösung, was am Rhein nicht gehen würde, aber wenn man über einen Tunnellösung redet hätte ich da eine Idee, mit der ich prima leben könnte. Das würde uns sogar den Neubau einer Brücke ersparen.

    Man baut einfach von Logport (Gaterwegstraße) aus einen Tunnel bis zur Essenberger Straße. Der Lärm bleibt damit unter der Erde. Es wäre aus wesentlich direkter und in dem Zug könnte man aus der Osloer Straße eine reine Fahrradstraße machen, weil diese dann ja nicht mehr benötigt wird. Damit wird dann auch Hochfeld entlastet.

    Alternativ könnte man das auch unter den Stadtpark zum Autobahnzubringer A40 führen. Natürlich wäre auch ein Tunnel unter dem Rhein zur A59 bzw. A3 denkbar. Seltsam, dass die ganzen „Experten“ von SPD und CDU da noch nicht drauf gekommen sind. Oder will man nicht darauf kommen, weil man etwas gegen Radwege hat bzw. im Dienste von Duisport nach „Billiglösungen“ sucht? Billig natürlich nur in dem Sinne, dass die unmittelbaren finanziellen Kosten niedrig sind.

    Ohnehin müsste so oder so Duisport die vollständigen Kosten zahlen, denn die sind die Ursache.

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    Was versteht CDU unter „Lebenswertes Duisburg“? – #Osttangente #Rheinhausen #Duisburg #CDU

    Die CDU will sich nach einem Artikel der NRZ aus September 2022 mit dem Thema „Lebenswertes Duisburg“ beschäftigen.

    Wenn man die reale Politik der CDU in Duisburg anschaut ist ziemlich klar, was die CDU für lebenswert hält:
    – Möglichst wenig Bäume und wenn dann nur Kleine.
    – Überall viele Parkplätze und am Besten noch das Parken auf Gehwegen erlauben (Parkplatz, Parkplatz über alles …).
    – Schutzgebiete opfern für Gefälligkeiten für Duisburg.
    – Lügen um die Osttangente durch einen Erhholungsraum zu legen, der zugleich auch Mobilitätsraum für Radfahrende ist.
    – Nichts Relevantes für den Klimaschutz tun.
    – Fahrradstraße ohne demokratischen Diskurs ablehnen.
    – Überall neue Supermärkte bauen, statt den Bestand zu bewahren.

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    #Duisburg: Stellungnahme Duisburger Dünen – #Klimaschutz #Verkehrswende

    Da hier ein neues Gebiet geplant wird muss von vornherein im Rahmen der Klimakrise geplant werden.

    Deshalb nachfolgend allgemeine Forderungen, die sicherlich teilweise sogar schon erfüllt sind:
    1. Vollständige Sperrung für Autoverkehr, da das Gelände direkt am HBF liegt ist ein PKW nicht notwendig, folglich muss auch kein Platz für Autoparkplätze verschwendet werden. Lieferverkehr für Geschäfte ist nur in geringen Umfang und bei richtiger Planung ist dieser nur in den Randbereichen notwendig. Es reichen Rad- und Gehwege.
    2. Der Radschnellweg muss über diese Fläche direkt an den Duisburger HBF angeschlossen werden.
    3. Bei den hohen Gebäuden muss ein Windrad mit Vertikalrotor vorgesehen werden, da gerade an hohen Gebäuden viel Windenergie gewonnen werden kann. Durch die mittig Aufstellung auf dem Dach, gibt es keine Beeinträchtigung der Nachbarschaft.
    4. Sämtliche Gebäude müssen vollständig klimaneutral sein. Das heißt, wenn Beton und Stahl dann nur klimaneutraler, dies stärkt zugleich auch die Bemühungen von Thyssen klimaneutralen Stahl herzustellen.
    5. Photovoltaik an allen dafür geeigneten Flächen (Dächer / Sonnenseiten / Balkonen) muss Pflicht sein. Balkonkraftwerke sollten direkt für Mieter /Eigentümer zur Verfügung stehen gegen Abschlag oder Abrechnung über die Stromrechnung.
    6. Regenwasser muss entweder versickert oder genutzt werden (Zisternen für Bewässerung, Toilettenspülung).
    7. Der Bereich ist maximal möglich zu begrünen, das heißt auch die Seiten von Gebäuden, wie das in Singapur üblich ist. Keine dummen tristen Betonparkhäuser, wie die aktuellen vor unter hinter dem Hauptbahnhof.

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    #Tempo30 nur für LKW – #Duisport #LKWeh #Duisburg

    LKW sind ziemlich laut, die Stadt Duisburg hat bekanntlich auf einigen Straßen LKW-Fahrverbote für LKW, aber auch Tempo 30 für alle KFZ angeordnet.

    Vor einigen Wochen sah ich in Kiel, bei einem Spaziergang, folgendes Verkehrszeichen:

    Dies ordnet Tempo 30 nur für LKW an. Eigentlich macht es ja Sinn, eine Temporeduzierung nur für besonders laute KFZ zu verfügen. Aber natürlich wollte ich auch wissen, ob das in NRW zulässig wäre, bevor ich die Stadt damit konfrontieren, die ja immer sehr zögerlich ist, wenn es um Fahrverbote und Tempolimits für LKW geht (LKW-Kuschelkurs). Also fragte ich beim Verkehrsministerium NRW nach und bekam nachfolgende Antwort:
    „…
    vielen Dank für Ihre Mail vom 03.10.2022, mit der Sie nach der Zulässigkeit der Kombination des Verkehrszeichens „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h“ mit dem Zusatzzeichen „Lkw“ fragen.

    Die genannte Kombination ist zulässig. Der Einsatz kann beispielsweise aus Lärmschutzgründen oder zur Schonung einer auf erhöhten Lkw-Verkehr nicht ausgelegten Straße erfolgen.
    …“

    Diese Möglichkeit wurde m. W. von der Stadt Duisburg noch in keiner Drucksache geprüft.

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    #Osttangente: FDP Duisburg zeigt sich extrem inkompetent – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport

    Wenn es um dumme Äußerungen geht scheint die FDP sich vorzudrängeln. So auch in einer PM, welche von Rheinische Post und NRZ/WAZ veröffentlicht wurde. Es geht darum um die umstrittene Osttangente und einigen extrem lächerlichen Äußerungen der FDP. Die PM ist auf der Seite der FDP zu finden, aber ich verlinke keine Fakenews.

    Erst einmal halten die hält die FDP die Osttangente für „alternativlos“ um die Bevölkerung zu entlasten, was sofort zeigt, dass man bei der FDP offensichtlich die Machbarkeitsstudie gar nicht gelesen hat. Für Rheinhausen würde die Osttangente kein nennenswerte Entlastung bringen. Alternativlos ist ein Totschlagargument, was aber verkennt, dass man nie die Probleme grundlegend analysiert hat. Somit weiß man gar nicht welche Lösungswege es alles gibt.

    Dann will die FDP mit den „Planern“ diskutiert haben, was gar nicht möglich ist, da es noch keine konkreten Planungen gibt, sondern allenfalls Vorarbeiten dazu stattfinden.

    Nach Behauptungen der FDP will man alle Betroffenen befriedigen. Ich bin als Pendler mit dem Fahrrad betroffen und für mich würde sich der Fahrweg erheblich verschlechtern egal welche Variante man wählen würde.

    Dann wird Oliver Alefs zitiert: „Es wird immer wieder von großen Protesten gegen die Osttangente berichtet, wenn man allerdings selber vor Ort ist, sind die Proteste nicht so groß wir sie suggeriert werden“
    Und das sieht man jetzt woran? Das nicht zufällig gerade eine Demo stattfindet, wenn Alefs vor Ort ist? Selten eine so seltsame Formulierung gelesen.

    Dann behauptet die FDP, dass dort vor gar nicht all zu langer Zeit noch Züge gefahren wären. Ich kann jetzt nicht genau sagen, wann dort der letzte Zug gefahren ist, aber dies ist schon viele Jahre, schon mind. ein Jahrzehnt liegen da keine Gleise mehr und ich kann mich auch in meiner Jugend nicht daran erinnert, dort jemals einen Zug fahren zu sehen. Wenn man bedenkt, dass die Gleise nur von Krupp genutzt wurden und das Werk seit den 1990ern nicht mehr existiert und spätestens mit aktuellen Stück der Osttangente eine Nutzung nicht mehr möglich ist, zeigt sich die FDP sehr schlecht informiert.

    Nett auch diese Reduzierung auf Sorgen um die Natur, dabei geht es um einiges mehr. Naja, wenn man das Projekt vorantreibt wird man merken, was alles dagegen spricht. Meine Stoffsammlung hat inzwischen mehr als 350 Seiten mit vielen netten Überraschungen für jene, welche irrationalerweise die Osttangente um jeden Preise realisieren wollen.

    Oliver Alefs behauptet weiter: „Wir müssen hier realistisch abwägen.“ Dabei belegt die FDP in ihrer PM doch selbst wie wenig realistisch man hier abwägt, wenn man sich nicht einmal fundiert informiert in dem Dokument was von klaren Befürwortern verfasst wurde und keine Entlastung für Rheinhausen verspricht.
    Er äußert dann noch die Meinung, dass viele für die Osttangente wären. Das stimmt natürlich nicht, alle sind für Entlastungen und einige haben sich von den Lügenmärchen von SPD, CDU und auch FDP einwickeln lassen.

    Weiterhin behauptet er: „Zudem sind die vorgeschlagenen Planungen nachvollziehbar, sinnvoll und finanzierbar.“ Das ist natürlich eine gewagte Behauptung für jemanden, der die Machbarkeitsstudie gar nicht gelesen hat und sich nicht mit den ganzen Unwägbarkeiten beschäftigt hat. Und fast zum Schluss wird dann das Lügenmärchen von Entlastungen wiederholt, die es für Rheinhausen so nicht geben wird.

    Das wirklich Motiv dürfte dagegen dieser Satz sein:
    „Zudem geht es auch darum, unseren Wirtschaftsstandort zu erhalten und zu stärken.“
    Tja, nur dumm, dass man Logport I durch die Osttangente sogar vollständig in Frage stellen könnte. Denn wenn die damalig „Genehmigung“ rechtlich nicht zulässig war könnte es sogar dazu führen, dass Logport I zurück abgewickelt werden muss. Bisher hat niemand geklagt und das Thema mit einbezogen, dass wird bei dem jetzigen Vorhaben anders sein. Wenn man eine Straße für ein Gelände plant, was so nicht zulässig war, kann es vor Gericht sehr schnell dazu führen, dass die Planungen beendet werden.

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    Emailanbieter: Posteo vs. GMX / WEB – #Klimaschutz #Datenschutz #Werbung

    Mal ein Vergleich zwischen GMX bzw. WEB mit Posteo.de.

    Werbung

    GMX/WEB: Viel Werbung, sowohl beim Aufrufen der Seite, wie auch per Email ans Postfach. Kann man zwar ausfiltern ist aber insgesamt sehr aufdringlich. Verwendet man einen Werbeblocker wird man bei jedem Login „gebeten“ diesen zu deaktivieren, man könne ja einen kostenpflichtigen Account ohne externe Werbung kaufen. Das heißt es würde weiterhin Werbung und nervige Blinkebanner geben. Dies ist Nudging, also der Versuch der Verhaltensbeeinflussung durch Mehraufwand.

    Posteo: Keine Werbung

    Java Script

    GMX/WEB: Java Script muss vollständig für ganz viele Seiten erlaubt werden um sich regulär einloggen zu können. Es wird dann behauptet, dass der Browser nicht unterstützt würde und man sich gefälligst den von GMX/WEB installieren solle. Allerdings ist der Login auf diesem Weg sogar von Vorteil, da frei von Störungen. Ich denke auch dies ist Nudging, damit die Seite möglichst viele Daten sammeln kann auf die Bequemlichkeit der Menschen setzend.

    Posteo: Java Script ist nicht für zig Seiten notwendig.

    Datenschutz

    GMX/WEB: Da die Postfächer sich über Werbung finanzieren, will man möglichst viele Daten abschöpfen und scannt dafür vermutlich auch die eingehende Mail. Regelmäßig wird umständlich um Zustimmung gebeten, wobei man darauf setzte, dass viele einfach zustimmen.

    Posteo: Schreibt Datenschutz sehr groß.

    Anhänge

    GMX/WEB: Bis vor kurzem konnte man Anhänge einzeln für jede Mail entfernen, neuerdings ist das nicht mehr möglich. Der Verdacht liegt nahe, dass man die Menschen dazu bringen will mehr Speicherplatz zu kaufen. Aber auch schon vorher war es sehr umständlich Anhänge zu löschen, man musste die Mails einzeln aufrufen und jeden einzelnen Anhang anklicken.

    Posteo: Man kann für jeden Ordner alle Anhänge aufrufen und durch einfaches Anklicken schnell löschen und dadurch Speicherplatz freigeben, dies schont laut Posteo auf Umwelt und Klima.

    Kosten

    GMX/WEB: In der Basisversion „kostenlos“, allerdings mit Werbung usw.

    Posteo: 1 € / Monat

    Schnelligkeit

    GMX/WEB: Login umständlich und langsam

    Posteo: Schneller Login

    Service

    GMX/WEB: Ohne zu Bezahlen gibt es keinen Service, wie der Service mit Bezahlen ist, kann ich nicht bewerten. Brauchbare Infos zu Problemen habe ich auf den Webseiten nicht gefunden. Eine Kontaktemail ist nicht vorhanden.

    Posteo: Es gibt einen FAQ, wo man alles findet, soweit ist das erkennen konnte, allerdings findet man nicht immer alles sofort. Zudem gibt es auch eine Kontaktemail.

    Klimaschutz

    GMX/WEB: Es ist nicht erkennbar, ob die Server klimaneutral betrieben werden.

    Posteo: Klimaschutz wird explizit betont.

    Unter der Berücksichtigung aller Aspekte ist Posteo aus meiner Sicht die bessere Wahl, da ich weniger Zeit brauche nicht ständig Werbung rumblinkt. Datenschutz und Klimaschutz sind Posteo wichtig. Da bezahle ich doch gerne etwas, weil es mir am Ende Zeit und Nerven spart.

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    Über 2,8 t = Parkverbot auf Gehwegen! – #Verkehrswende #Verkehrsanarchie

    In Duisburg stellen Menschen ihre Fahrzeuge oft auf Gehwege, vielfach illegal. Etliche davon fahren Fahrzeuge die schwer sind. Nachfolgend mal zwei Punkte die den wenigstens Gehwegparkenden bekannt sind.

    StVO § 12
    „(3) Das Parken ist unzulässig
    4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,“

    Bei Zeichen 315 steht dann:
    „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken.“

    Sprich, selbst wenn es Ausnahmsweise erlaubt wäre, wäre es nicht zulässig, ob das die Politessen in Duisburg wissen?

    Das abgebildete Fahrzeug wiegt mit Sicherheit mehr als 2,8 t, ob man das bei der Stadt Duisburg wohl berücksichtigt hat?
    Schwerer Bus parkt auf Gehweg in Duisburg Rheinhausen

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    #NRW: Mangelnde #Digitalisierung ist die Ursache für das Problem mit der #Grundsteuer

    Das Problem der Grundsteueränderung ist mangelhafte Digitalisierung. Das ist extrem offensichtlich. Aus dem Grundbuch wurden unvollständige Informationen übernommen, etwa zur Nutzungsart der verschiedenen Grundstücke, ebenfalls wurde nicht übernommen, wenn Grundstücke teilweise mehreren Eigentümern gehören. Diese Informationen stehen alle im Grundbuchauszug, die Frage ist natürlich in welcher Form diese gespeichert sind. Es wäre möglich, dass hier vieles nicht digitalisiert ist, sodass eine automatische Übertragung vom Grundbuch ins System der Finanzämter nicht möglich ist. Die Daten müssten händisch übertragen werde. Das würde erklären warum wir das alle per Elster melden sollen, dann hätten wird quasi das Abtippen für die Finanzämter erledigt.

    Würden die Daten digital vorliegen, könnte man ziemlich einfach eine Schnittstelle programmieren, welche diese von einem Datenformat ins andere transformiert. Da man dies nicht gemacht hat, sondern Millionen von Menschen das Eingeben und Melden lässt, deutet genau darauf hin. Seitens der Finanzämter hat man die Informationen nur teilweise eingegeben.

    Einmal mehr zeigt sich, wie viel Aufwand fehlende Digitalisierung macht. Das Kostet uns alle viel Zeit und Geld und Nerven, nur weil die Digitalisierung verschnarcht wird.

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    Online Konsultation #Garzweiler wird verlängert – #Lützerath #RWE #Klimaschutz

    Eine Stellungnahme des Rhein-Kreis Neuss wurde in die Konsultationsinformationen eingestellt. Aus diesem Grund hat man die Onlinekonsultation bis zum 31.10.2022 23:59 Uhr verlängert.

    Lützerath Bleibt Ortseingangsschild von 2020

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    #Klimaschutz: Einwendung Garzweiler Versickerung – #RWE

    Noch bis 18.11.2022 können Einwendungen gegen das Vorhaben von RWE erhoben werden. Mehr dazu auch hier.

    1. Umständlicher unstrukturierter Download. Die Dokumente können nicht durch einen Klick heruntergeladen werden, sondern müssen einzeln angeklickt werden und sind von der Benennung nicht fortlaufend sortiert. Es sind zudem zu viele Einzeldateien. Bei Anlage H steht etwas von 7 Dateien, es sind aber nur 6 Dateien vorhanden. Entweder fehlt hier eine Datei, damit wäre die Offenlage zu wiederholen oder die BRA hat sich hier vertan. Hochauflösende Druckfassungen sind nicht notwendig für die Betrachtung am Bildschirm, hier hätte man auch die Umwelt schonen können, denn jeder Download produziert CO2, je größer die Datei, desto größer der CO2-Fußabdruck.
    2. Der Link zu den Unterlagen findet sich versteckt am rechten Rand und steht nicht prominent auffindbar für alle Interessierte.
    3. Es ist unverständlich warum es eine Auftrennung zwischen der Ursache für die Versickerung „Sümpfung Garzweiler“ gibt. Der unmittelbare kausale Zusammenhang ist offensichtlich. Hier die Verfahren aufzutrennen ist nicht nachvollziehbar. Zumal wenn eine Auftrennung vorgenommen wird, nicht mehr die BRA zuständig wäre, da es sich dann um eine rein wasserrechtliche Maßnahme handeln würde. Ein Verwaltungsakt durch die falsche Stelle ist allerdings natürlich nichtig.
    4. Der Genehmigungszeitraum ist eindeutig zu lange in Hinblick auf Dürren, die jedes Jahr stärker kommen.
    5. Die Einleitung kann Umweltschäden, wie an der Oder verursachen. Die genaue Zusammensetzung des Wassers (Einleitung, vorhandenes Wasser) mit den verschiedenen Inhaltsstoffen fehlt. Es stellt sich die Frage, ob das überhaupt überwacht wird und wenn ja, ob das oft genug ist. Weiterhin wurde die Einleitung nicht unter dem Aspekt geringer Wassermengen, betrachtet, wie diese auch in diesem Jahr auftrat.
    https://www1.wdr.de/nachrichten/fischsterben-oder-greenpeace-100.html
    6. Die Brüche und Sprünge im Boden sind teilweise bekannt, allerdings ist der vollständige Aufbau des Untergrund nicht bekannt. Auf dieser schlechten Datenbasis Entscheidungen zu treffen erscheint auch weiterhin nicht gerechtfertigt.
    7. Das Anfitten von Kurven an Messungen ist keine Simulation, zudem ist unklar, welches Rechenmodell für die „Simulationen“ genutzt wurde, sodass nicht nachvollziehbar ist, was man wirklich getan hat oder ob man nur nette Kurven gemalt hat. Auch Rechnungen müssen vollständig nachvollziehbar sein.
    8. In Anlage 13 GWM fehlt eine Achsenbeschriftung. Das ist unseriös und hat keine Aussagekraft. Jede Abbildung/jedes Diagramm muss für sich Aussagekraft haben. Die Offenlage ist mit brauchbaren Unterlagen zu wiederholen.
    9. Es fanden nur Untersuchungen auf Libellen statt, andere Insekten fehlen in den Unterlagen vollständig. Dabei gibt es viele bedrohte Insektenarten.
    10. Fledermäuse, welche Gewässer als Jagdgebiete benötigen wurden nicht untersucht, dabei hat die Nahrungskette erhebliche Auswirkungen auf eine Population und durch die Landwirtschaft, Straße usw. schwindet die Insektpopulation und damit die Nahrungsquelle von Fledermäusen.
    11. RWE ist stark verantwortlich für Dürren und vernichtet zugleich wertvolle Grundwasservorräte, welche durch eine Versickerung / Einleitung nicht ergänzt werden.
    12. Erneut wird der Greenwashing-Begriff „Ökowasser“ verwendet. An dem Wasser ist nichts ökologisch Wertvolles.
    13. Die Aufbereitung des Wassers ist unzureichend, wenn willkürlich Eisen und Mangan entzogen werden. Die Wasseraufbereitung muss dergestalt sein, dass genau das Wasser versickert wird, welches auch dem Grundwasser bzw. Oberflächenwasser entspricht. Wasser enthält zudem eine große Zahl an gelösten Stoffen. Selbst Stoffe aus den Pumpen könnten im Wasser enthalten sein. Etwa Schmieröl. Die Behauptung des guten chemischen Zustandes stimmt nicht. Vielmehr muss der Zustand dem real vorhandenen Zustand vor der anthropogenen Beeinflussung durch RWE entsprechen. Ein Abgleich dieser chemischen Eigenschaft in Hinblick auf alle natürlichen und anthropogenen Stoffe fehlt. Das heißt es kommt u. U. durchaus zu erheblichen Veränderungen des Wassers, aber RWE spart hier natürlich extrem viel Geld, wenn die keine brauchbare Aufbereitung durchführen müssen, sondern einfach das Wasser einleiten können. Hier nur auf den Parameter Nitrat abzustellen ist unzulässig, da es auf alle Inhaltsstoffe ankommt.
    14. Ein Analyse auf Altlasten in Bereich der Versickerungen fehlt, da hierüber Stoffe ins Grundwasser gespült und weiter verteilt werden können, bei abweichenden chemischen Eigenschaften des Wassers kann dies zu einer anderen Löslichkeit von Ionen aus dem Boden führen. Sowohl pH-Wert, wie auch vorhandene Ionen können die Löslichkeit verändern und Kontaminationen, wie natürlich Depots freisetzen. Jede Versickerung von Regenwasser durch Privatpersonen ist besser geprüft, als das was RWE hier veranstaltet.
    15. Ein Abgleich der Wasserzusammensetzung mit den Lebensraumbedürfnissen verschiedener Tier- und Pflanzenarten fehlt vollständig, obwohl einige Art schon auf leichte Änderungen des pH-Wertes sensibel reagieren. Ein schwankender pH-Wert könnte zu Wellen führen, wo zuvor ausgefallene Stoffe in Lösung gehen. Alle die Chemie studiert haben kennen die pH-abhängige Löslichkeit, welche dazu führt, dass man einen Trennungsgang durchführen kann. Und da der p-H-Wert der negative dekadische Logarithmus, der Wasserstoffionenkonzentration ist, bedeuten scheinbar kleine Unterschiede im pH-Wert in der Realität erhebliche Unterschiede, analog zu Lärm.
    16. Bei den Parametern wird nur das Metall, aber nicht die Wertigkeit der Ionisation angegeben. Dabei hat auch diese Einfluss auf die Löslichkeit. Eine fundierte chemische Analyse möglicher Wechselwirkungen fehlt natürlich.
    17. Viele Beispiel belegen, dass Eigenüberwachung nur mäßig funktioniert. Besser wäre hier eine Fremdüberwachung durch wechselnde unabhängige Stellen, weil so eine Manipulation ausgeschlossen werden kann.
    18. Obwohl das Vorhaben, wie auch die anderen grenzüberschreitende Auswirkungen hat, wurde von einer Beteiligung der Niederlande bzw. der niederländischen Bevölkerung abgesehen. Vermutlich wollte man sich hier die Kosten ersparen, alles übersetzen zu müssen.
    19. Es fehlt eine Planung, wie es nach Beendigung der Sümpfung weitergehen soll, da absehbar auch weiterhin eine Unterstützung notwendig sein wird.
    20. Wie üblich wurden die Auswirkungen der von RWE mitverursachten Klimaerwärmung nicht betrachtet.
    21. Die Auswirkungen des pH-Wert auf das für alles tierische und pflanzliche Leben wichtige Mikrobiom in Boden und Gewässer wurde nicht betrachtet, obwohl eine Störung hier sich auf alle Ebenen einer Lebensraumgemeinschaft auswirkt.

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    Sümpfung #Garzweiler Online Konsultation – #RWE #Klimaschutz

    Aktuell läuft die Online-Konsultation zur Sümpfung Garzweiler

    Nachfolgend meine Kommentare zu einzelnen Punkten, da RWE intransparent ist, findet das ganze nicht öffentlich statt, sodass ist den Unsinn von RWE nicht wiedergeben darf.

    Das Format ist unsäglich umständlich, man muss ständig die Lupe angucken und kann nicht gleichzeitig lesen und kommentieren. Ist im Prinzip alles gemacht um möglichst abzuschrecken, würde ich sagen.

    Nachfolgend die Kommentare:

    Das Format dieser „Beteiligung“ ist von der Softwarergonomie extrem unübersichtlich, man kann nicht gleichzeitig die Erwiderung betrachten und sich dazu äußern.

    Das ist Unsinn, RWE weiß sehr gut, dass ein Gutachten zurückgehalten wurde, Braunkohle ist nicht notwendig und auch mit den Klimazielen unvereinbar. Für CO2 gibt es keinen Grenzwert, weil jeder noch so kleine Ausstoß die Klimaerwärmung verschärft.

    Der Ausstieg wurde inzwischen auf 2030 vorgezogen, somit ist auch jetzt schon zu hinterfragen, ob es erstens nicht noch schneller geht und zweitens, dass in 2030 bereits die Umsetzung der Restseeutopien angegangen werden müsste, also die Planungen bereits jetzt sehr konkret feststehen müssten.

    Dass der Rhein nicht beeinflusst wird ist unwahr, denn wenn unter dem Rhein das Grundwasser abgesaugt wird, ergibt sich automatisch eine verstärkte Versickerung aus dem Fluss.
    Es gibt keinen Beleg, dass sich die Entnahme nicht bis Duisburg auswirkt, weil die Grundwasserleiter und deren Verlauf im Boden gar nicht vollständig bekannt sind. Klüfte und Brüche beruhen nur partiell auf Messungen.

    Nein die Sümpfung müsste nicht fortgesetzt werden, sondern in zunehmenden Maße reduziert werden.

    Der CO2-Ausstoß hat weltweite Auswirkungen, es gibt nicht ohne Grund keinen Grenzwert für CO2, da bereits ein weiteres Molekül zu einer Erwärmung beiträgt. Und RWE stößt viele Milliarden CO2-Moleküle durch die Verbrennung von Braunkohle aus.

    Mich interessieren nicht irgendwelche halbgaren Regularien, relevant sind die Internationalen Klimaabkommen, diese sind völkerrechtlich bindend und Deutschland verstößt erkennbar dagegen.

    Statistisch tötet RWE ca. 1500 Menschen im Jahr 2021 durch Braunkohle.

    Selbstverständlich sind gemäß UVPG alle Auswirkungen eines Vorhabens zu betrachten, dazu zählt auch die Klimafolgen. Die Energie für die Sümpfung stammt wegen der räumlichen Nähe aus den Braunkohlekraftwerken und ist damit unmittelbar klimaschädlich.

    Die Bezeichnung Ökowasser ist schon Greenwashing, da das Wasser gar nicht richtig aufbereitet wird.

    Die bisherigen Prognosen für die sich verschärfende Klimakrise zeigen, dass wird uns eher im Wort-Case-Bereich bewegen und Kipp-Punkte deutlich früher erreicht werden. Es ist üblich den Worst-Case anzunehmen, um auf der sicheren Seite zu sein. Es ist natürlich im Interesse des Unternehmens wesentliche optimistischere Szenarien anzunehmen, realistisch sind diese allerdings nicht, zudem ist der zeitliche Horizont zu kurz, da sämtliche langfristigen Auswirkungen zu betrachten sind.

    Teile und Genehmige ist klassische Salamitaktik

    RWE hat statistisch im Jahr 2021 ca. 1500 Menschen getötet durch die Verbrennung von Braunkohle, ohne die Sümpfung wäre eine weitere Verbrennung von Braunkohle nicht möglich und folglich würden nicht weitere Menschen getötet.

    Nach offizieller Lesart sind Veranstaltungen wieder zulässig und damit auch Erörterungen.

    Diese Situation hat sich inzwischen geändert, demnach müssen die neuen Entscheidungen des Ausstiegs bis 2030 ebenfalls in der Genehmigung berücksichtigt werden.

    Es wird bezweifelt, dass die Rückstellungen, welche RWE angeblich gebildet hat ausreichend sind.

    Die Restseeutopien außerhalb des Sümpfungzeitraums zu legen ist nicht zutreffend. Die Sümpfung wird nur langsam zurückgefahren während man in der Dürre versuchen wird den See zu füllen, damit ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit erheblichen Auswirkungen auf den Grundwasserzustand gegeben. JE tiefer das Loch,desto mehr Wasser wird benötigt, desto länger dauert es, bis sich das Grundwasser überall regeneriert hat, wobei der chemische Zustand sich massiv verschlechtern wird, weil auch kontaminiertes Wasser aus dem See eindringen kann.

    Wie will man sagen, dass bis 2200 der Grundwasserwiederanstieg abgeschlossen sein soll, wenn man die Klimaerwärmung und die Rahmenbedingungen nur unter optimistischen Bedingungen für einen deutlich kürzeren Zeitraum betrachtet? Das geht schlichtweg nicht. Es ist immer der schlimmste Fall anzunehmen, weil diese durchaus eintreten kann und genau für diesen ist Vorsorge zu treffen. Die letzten Dürrejahre haben gezeigt, dass es zu wenig Niederschläge gibt und sich dies sogar verschärfen könnte.

    Die Behauptung ist unwahr, nur weil die Schichten tiefer sind, heißt das nicht, dass das Wasser nicht von oben anders nachfließt, wenn unten drunter der Grundwasserspiegel tiefergelegt wird. Das heißt die oberen Schichten fallen schneller trocken.
    Bei einer UVP sind alle Auswirkungen zu betrachten, damit auch alle die deutlich nach dem Genehmigungszeitraum liegen. Alles andere wäre rechtswidrig.

    Es gibt kein Ökowasser, dass ist ein Greenwashingbegriff und RWE gefährdet langfristig die Trinkwasserversorgung und will dies nicht in der UVP betrachten, obwohl dies nach UVPG Pflicht ist, zeitgleich nimmt man optimistische Szernarien an. Trinkwasser ist ein Grundrecht was sich unmittelbar aus Artikel 2 speist. RWE verstößt durch die Verweigerung die langfristigen Auswirkungen zu betrachten klar gegen das Grundgesetz und eine Behörde die so eine dürftige Analyse genehmigt ebenfalls.

    Die Unterlagen belegen klar eine mögliche Auswirkung bis in die Niederlande, somit ist die dortige Bevölkerung betroffen und zu beteiligen, es liegt bei dieser zu bewerten, ob die Maßnahmen ausreichend sind.
    Aber RWE will vermutlich nur die Übersetzungskosten usw. sparen. Einfach erbärmlich.

    Gegenstand des Verfahrens ist die Sümpfung und ALLE damit zusammenhängenden Auswirkungen. Diese sind ALLE zu betrachten, was nicht geschehen ist.

    Wie bereits ausgeführt ist die UVP unzureichend, somit ist die angebliche Einhaltung der WRRL nicht belegt.

    Das sind veraltete Daten, welche nicht die Klimaerwärmung berücksichtigen. Da ist es völlig egal wer beteiligt war.

    Sehe ich anders, wenn nach WRRL keine Verschlechterung zulässig ist, muss das Wasser den Zustand haben, den das natürliche Wasser vor Ort hat oder haben würde ohne den Eingriff von RWE.

    Die unmittelbare Konsequenz aus der Sümpfung ist die Notwendigkeit der Entsorgung des Wassers und damit kann die Einleitung nicht von der Sümpfung abgetrennt werden, ohne Sümpfung keine Einleitung.

    Die WHO hat den Stand der Wissenschaft 2021 veröffentlicht. Die deutschen Werte nach 39. BImSchV sind völlig veraltet und werden derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

    Die Brunnen stehen unmittelbar im Zusammenhang, denn das eine geht nicht ohne das andere. Ein Splittung ist fragwürdig.

    Das stimmt nicht, an Klüften und Brüchen kann das Absinken durchaus sehr uneinheitlich erfolgen. Und Torflinsen, die Trocken fallen verändern sich durchaus und damit die Bodenstruktur.

    Es handelt sich hier, wie beim übrigen Wasser um eine Entsorgung. Es ist und bleibt Sümpfungswasser durch Umbenennung soll nur davon abgelenkt werden, dass es einzig und allein dadurch entsteht, dass man klimaschädlich Braunkohle verbrennen will. Folglich ist die nettere Benennung Greenwashing.

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    #Lützerath wird primär wegen Restseeutopien abgebaggert – #Greenwashing #GrüneNRW #Klimaschutz

    Derzeit liest man vielen Stellen, dass Lützerath abgebaggert werden soll, was man nicht liest ist klar und deutlich, das hier nicht primär um die Kohle geht, sondern um eine Halbinsel Lützerath in einem Restsee, was angeblich zu instabil sein soll. So behaupten die jedenfalls die „Grünen“ aus NRW in einem Twitter-Thread.

    Was von den „Grünen“ nicht hinterfragt wird ist, wie es überhaupt mit den Restseen aussieht. Diese wurde bisher noch gar nicht unter dem Aspekt Klimaerwärmung und Dürre im notwendigen Umfang in Hinblick auf Machbarkeit bewertet, obwohl dies gerade in Hinblick auf die Sümpfung Garzweiler (Genehmigungsverfahren 2024-2030 läuft derzeit) ein wesentlicher Aspekt ist. Denn schließlich kann man nicht erlauben noch mehr Grundwasser aus dem Boden zu reißen, wenn dies durch Dürren gar nicht nachgefüllt wird. Würde man dies sorgfältig bewerten, wäre es durchaus möglich, dass eine Genehmigung zu versagen wäre.

    Die Klimaerwärmung und die Worst-Case-Prognosen werden von RWE natürlich nicht betrachtet. Das Umwelt bzw. Wirtschaftsministerium könnte hier natürlich über die Bezirksregierung Arnsberg nachschärfen durch entsprechende Vorgaben, da sich auch dieses Jahr die Lage erheblich verschärft hat. Dass man dies nicht tut, deutet für mich darauf hin, dass man von den „Grünen“ keinen ernsthafen Klimaschutz zu erwarten hat.

    Lützerrath Bleibt! Bild des Ortseingangsschildes

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    KlimaDiskurs hilft beim #Greenwashing für Flughafen Düsseldorf – #Klimaschutz #Klimaschmutzlobby

    Auf der Seite des Klimadiskurses, eines Vereins der in Sachen Klimaschutz vermitteln will, findet sich Greenwashing des Flughafens Düsseldorf. Ich finde es bedenklich, dass man im Rahmen eines Klimadiskurses dem Flughafen Düsseldorf Platz für Greenwashing gibt.

    Klimaschutz kann man nur basierend auf Fakten diskutieren.

    Fakten:
    1. Der CO2-Ausstoß und die damit einhergehende Zunahme in der Atmosphäre ist Menschengemacht bzw. von Menschen verursacht.
    2. Der Anstieg von Treibhausgasen und Treibhausstoffen, wie Wasser, Kohlenstoffdioxid, Ozon uvm. verursacht, wenn anthropogenen Ursprungs eine Erwärmung.
    3. Flugverkehr kann weder mit snyth. Kerosin oder Kerosin aus anderen Quellen noch mit Wasserstoff klimaneutral werden. Das ist naturwissenschaftlich völlig ausgeschlossen. Durch die langen Verweilzeiten der Abgase in Flughöhe kommt es IMMER zu einer Klimawirkung, die erwärmend wirkt. Das ist auch bei Wasserstoff mit dem Treibhausgas Wasser die Folge.

    Dies ist auch kein strittiges Thema, strittig ist lediglich noch der Anteil der nicht CO2-Effekte im Flugverkehr. Die Flugverkehrslobby, möchte die Werte möglichst klein haben, die Klimaschutzlobby eher höher und die Naturwissenschaft realistisch.

    Gemäß dem UBA (Schwerpunkt Fliegen) setze ich die CO2-Effekte bei 1/3 bis 1/4 der Gesamtklimawirkung der Flugverkehrs an.

    Der Flughafen Düsseldorf schreibt dann hier für Laien kaum durchschaubar:
    „In Deutschland haben sich die Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft im Rahmen eines Masterplans Klimaschutz den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und einen CO²-armen bzw. CO²-neutralen Flugbetrieb schnellstmöglich zu erreichen. Am Standort Düsseldorf sind diese Ziele mit klaren Wegmarken verbunden: Klimaneutraler Flughafenbetrieb bis 2035, bis 2045 sollen die Emissionen auf Netto Null sein.“

    Der Flugbetrieb ist einziger Daseinszweck eines Flughafens, demnach kann man nicht den Flugbetrieb, welcher jeweils zur Hälfte Start und Ziel zuzurechnen ist, vom Flughafenbetrieb abkoppeln. Weiterhin suggeriert die Wortwahl der Flugbetrieb selber würde klimaneutral, jedenfalls für viele die das nur oberflächlich lesen. Dies ist zumindest Greenwashing. Der Flugbetrieb erscheint dadurch, als wäre auf dem richtigen Weg, obwohl der Lichtjahre (eine Entfernung) davon entfernt ist. Bis 2050 wird es keinen klimaneutralen Flugbetrieb geben. Die Maschinen haben einen Zyklus von 20 Jahren und es dauert noch viele Jahre bis die ersten Elektroflugzeuge auf dem Markt sein werden. Aus diesem Grund versucht man es mit Vermischung von Fakten, sodass am Ende ein Klimabetrug herauskommt, welche die Menschen zum Fliegen verleitet.

    Dazu nutzt man auch Begriffe, die schwammig sind, die Bio-Kerosin, grünes Kerosin, nachhaltige Flugkraftstoffe oder SAF. All diesen Begriffen ist gemein, dass es der Ablenkung von dem Umstand dient, dass Flugverkehr keine Aussicht auf Klimaneutralität bis 2050 hat. Man will die Flugwilligen in Sicherheit wiegen und den Flugscham nehmen, um mehr Flüge zu generieren. Der KlimaDiskurs beteiligt sich durch Veröffentlichung also am Greenwashing.

    Davon abgesehen ist 2045 viel zu lange für den Bodenbetrieb, der könnte bereits in 5 Jahren klimaneutral sein.

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    #Duisburg: Einmal mehr die fahrradfeindliche Baustelle am HBF – #Fahrrad #AGFS

    An der Kreuzung Neudorfer Str./Klöcknerstr., von der Mühlheimer Str. kommend, endet der Radweg vor einem Schild VZ 254. Kurz vor der Kreuzung steht eine Umleitungsschild, welches Radfahrende nach rechts leiten will. Das heißt man folgt dem Weg, welche die Busse hinter den HBF nehmen und soll dann am Hintereingang vom HBF nach links abbiegen zu der Stelle, wo einen auch der Radweg hingeführt hätte. Ein m. M. nach völlig sinnfreier Umweg, da der Radweg weiterhin existiert und nutzbar wäre. Man gestaltet die Überleitung also als Umweg. Ich hätte es vermutlich genauso gemacht, wie die Person auf dem Fahrrad, welches dann einfach die Busspur genommen hat, weil der Radweg ja gesperrt ist. Man kann eine Umleitung natürlich anbieten, aber warum versucht man diese mit einem illegalen VZ254 zu erzwingen?

    Radfahrenden die Nutzung eines funktionsfähigen Radweges verbieten finde ich ziemlich gewagt. Es gibt hierfür keinen erkennbaren Grund, außer das man als extrem autophile Stadt nicht den KFZ-Verkehr ausbremsen will, weil Radfahrende auf der Fahrbahn fahren. Stattdessen sollen Radfahrende also einen unnötigen Umweg fahren, welcher aber im Endeffekt zu genau der Stelle führt, welche ohnehin ein Problem ist und noch dazu deutlich gefährlicher ist, als auf dem Radweg zu bleiben und sich später einzuorden.

    Welche Gefährdung besteht denn auf dem Radweg? Keine. Und beim Einsortieren? Egal ob nun über die Umleitung oder auf dem Radweg besteht eine vergleichbare Gefährdung, keinesfalls aber eine erhebliche, welche Fahrverbote erlaubt. Wenn man den Bereich mit dem Taxen hinter dem HBF anschaut, dürfte die Gefährdung auf der Umleitung sogar größer sein. Rausziehende Busse und sich öffnende Taxitüren, plus drängelnde Autofahrende von hinten.

    Die Sperrung des Radwegs ist ein Schildbürgerstreich.

    Wie ich hörte, soll es nach der Baustelle dann ohne brauchbare Überführung auf den Radweg weitergehen.

    Wie üblich sind die Baustellen in Duisburg ein Grauen für Radfahrende. Immer wieder fragt man sich bei Baustellen, was da für Dilettanten am Werk waren. Aber für die Mitgliedschaft im AGFS, dem Alibiverein für fahrradfeindliche Städte, dürfte es wohl trotzdem reichen.

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    Wird Strom künstlich verknappt? – #Klimaschutz #Klimaschmutzlobby

    Den nachfolgenden Text fand ich hier datiert auf den 17.09.2022.

    Täglich dreht sich mir der Magen um. Nachrichten über Preise und speziell Strompreise- ich kann das nicht mehr hören. Warum?
    Weil die Politik nicht an die Wurzeln geht. Strom ist knapp und teuer. Das Letze stimmt so gar. Doch knapp? Unser Windpark in Fürstenau läuft nur noch wenig. Zumindest, wenn Wind weht. Nicht, weil die Maschinen defekt sind. Nicht etwa, weil das Netz knapp ist. Nein. Weil an der Börse gezockt wird.
    Wir als Windkraftbetreiber sind an diese Börse gezwungen worden. Vom Gesetzgeber. Jetzt heißt es, wir bekommen zu viel für unseren Strom. Für den Monat August 2022 gab es rund 46 Cent für unsere Produktion an der Börse. Dafür muss man sich schämen. Das darf man niemanden erzählen. Aber wir können nichts dafür. Wir müssen an die Börse. Wenn der Strom wenigstens knapp wäre und wir liefern auf Angebot und Nachfrage für diesen Preis. Nein.
    Aktuell: Heute ist Samstag, 17. September 2022. Unser Park könnte pro Stunde rund 8000 KWh produzieren. Er ist aber abgeregelt. Abgeregelt, weil an der Börse wieder spekuliert wird. Jetzt sollte uns das gar nicht stören. Wir bekommen nämlich den abgeregelten ,,Strom” voll vergütet. Zahlt ja der Kunde. Dem wird erzählt, der Strom sei knapp und er müsse sparen. In Wahrheit zahlt er den abgeschalteten und den dadurch verknappten Strom und weiß nicht, wie er das stemmen soll.
    Pervers. Sorry.
    Hunderttausende Kilowattstunden sind so schon bei uns nicht produziert worden. Weil die Politik das gar nicht auf dem Schirm hat. AKWs einschalten, weil der Strom knapp ist. Kohle wieder verbrennen, weil der Strom knapp ist und auch ordentlich noch Gas in die Kraftwerke, weil der Strom knapp ist. Und Windparks ausstellen- damit der Strom knapp bleibt. Lieber Stromkunde: Sie werden verarscht und wir auch.
    Ich möchte gern den nächsten Bäcker mit bezahlbarem Strom beliefern, die nächste Siedlung oder die nächste Fabrik. Ich darf es nicht. Weil die Großen das Geschäft machen, für sich und nicht für die Allgemeinheit. Und die Politik spielt mal wieder mit.
    Wolfgang Kiene, Geschäftsführer Maka Windkraft

    Wenn das wirklich so zutreffend sollte, wird der Strompreis künstliche verteuert, was zu dem Umstand passt, dass man insbesondere aus dem neoliberalen/rechten/konservierten/ Spektrum etwas gegen die Energiewende hat. Bewerten kann ich das im Detail nicht, aber sollte das wirklich so stimmen, fände ich das sehr bedenklich. Vor allen Dingen, dass man nichts dagegen tut. Die abgeregelten Windenergieanlagen könnte stattdessen Wasserstoff erzeugen, der ja ebenfalls gebraucht wird.

    Habe von solcher Abregelung auch schon von anderen Stellen gehört und bin sehr verwundert, dass man so etwas macht. Scheinbar muss kein Gas gespart werden. Es geht weiterhin nur ums Geld und nicht um die Menschen.

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    Kohlenstoffquadratoxid?

    Neulich stieß ich mal wieder auf einen Artikel in dem man CO² (Kohlenstoffquadratoxid) schrieb. Es gibt ja unterschiedliche Schreibweisen. Chemisch richtig ist nur CO mit tiefgestellte 2. Man kann noch CO2 tolerieren, besonders, wenn es mit dem tiefstellen nicht so einfach ist. Aber CO² ist definitiv falsch. Hochgestellte Zahlen in der Chemie sind für Ionen reserviert und neutrale Ionen gibt es nicht.

    Wenn sich eine Zeitschrift oder jemand also zum Thema Kohlenstoffdioxide äußert, aber nicht mal die Grundlagen der chemischen Schreibweise beherrscht, wie fundiert kann dann das geschriebene sein? Wohl nicht sonderlich fundiert. Es wirkt sehr unseriös, wenn man eine derartig falsche Schreibweise für Kohlenstoffdioxid verwendet.

    Wie quadrierter Sauerstoff aussieht wäre sicherlich mal eine interessante Frage, für eine nicht ganz ernst gemeinte Abhandlung.

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    Kaarster gegen Fluglärm kritisieren Landesregierung – #Fluglärm

    Nach 100 Tagen: Für die Anwohner hat sich nichts geändert

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    BgF: Offener Brief an Verkehrsminister Krischer: Kapazitätserweiterung jetzt stoppen – #Fluglärm #Klimaschutz

    Nachfolgenden offenen Brief schickten die BgF an Oliver Krischer

    Sehr geehrter Herr Verkehrsminister Oliver Krischer,

    nahezu täglich berichten z.B. die Rheinische Post oder auch die WAZ über die nach wie vor unhaltbaren Zustände am Flughafen Düsseldorf. Jetzt melden sich auch Wirtschaftsvertreter zu Wort. Wie die Rheinische Post, am 27. September und 1. Oktober berichtet, ist die Wirtschaft frustriert über die Zustände am Flughafen Düsseldorf. Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf beklagt sich: „Die langen Warteschlangen und die immer neuen Probleme bei der Gepäckausgabe sind für den Standort Düsseldorf und NRW problematisch. Es muss sich etwas ändern“. Auch der Vorstandsvorsitzende des Düsseldorfer Versicherungskonzerns Ergo spricht von „katastrophalen Zuständen“, die dem Unternehmen „viel Zeit und Geld kosten“.

    Damit bestätigen zum ersten Mal Wirtschaftsvertreter unsere Analyse: Jeden Flug auf Teufel komm raus abwickeln zu wollen ohne auf die vorhandenen Kapazitäten zu schauen, kann nicht im Interesse der Wirtschaft am Standort Düsseldorf sein. Zumal die zusätzlichen Flüge quasi-ausschließlich über Billigflüge zu Warmwasserzielen angeboten werden.

    Die forcierten Low-Cost Entwicklungen der letzten Jahre am Flughafen Düsseldorf haben nicht nur zu einer massiven Verschiebung von guten Arbeitsplätzen in Richtung prekäre Subunternehmer-Jobs geführt, sondern auch zu einem dramatischen Anstieg der Verspätungen und der benötigten Zeit vor dem Boarding sowie nach der Ankunft. Für die Firmen der Region bedeutet das in erster Linie verlorene Reisezeit-Stunden mit den damit verbundenen Kosten, verpasste Termine beim Kunden und zusätzliche Belastungen für die Mitarbeiter.

    Die Behauptung des Flughafens, eine Erweiterung der Betriebsgenehmigung würde diese Probleme lösen, halten wir für absurd. Die massiven Probleme, die der Flughafen erleidet, finden nicht auf dem Vorfeld statt. Ganz im Gegenteil, mit einer Erweiterung der Betriebsgenehmigung dürfen dann noch mehr Flüge geplant werden, demgegenüber steht eine seit Jahren hoffnungslos überlastete Infrastruktur und Personaldecke. Die Konsequenzen waren vorhersehbar. Nun liegt die Bestätigung vor.

    Wir fordern daher erneut, die Anzahl der Starts und Landungen so lange zu deckeln, bis eine ordnungsgemäße Abwicklung sicher gewährleistet ist. Dies wird an anderen Flughäfen, z.B. Frankfurt, Amsterdam oder London, erfolgreich praktiziert. Und selbst, wenn die Personalengpässe irgendwann einmal behoben sein sollten, würde eine Kapazitätserweiterung, wie sie der Flughafen Düsseldorf nach wir vor plant und beantragt hat, zu neuen Engpässen führen. In vielen Tausend Einwendungen der Anwohner und mehreren Gutachten wurde gezeigt, dass die Infrastruktur des Flughafens nicht auf noch mehr Passagiere ausgelegt ist. Einmal abgesehen davon, dass eine Erweiterung nicht zu den Klimazielen des Landes passt.

    Sehr geehrter Herr Verkehrsminister Krischer, der Antrag auf Betriebserweiterung des Flughafens Düsseldorf muss daher zwingend abgelehnt werden, und zwar jetzt! Darüber hinaus müssen die Verspätungen und vor allem die Nachtflüge dringend reduziert werden. Schaffen Sie endlich die zahlreichen Ausnahmetatbestände der Nachtflugbestimmungen ab!

    Mit freundlichen Grüßen

    Aktionsgruppe Essen des
    Bürger gegen Fluglärm e.V.

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    #Duisburg: Verwirrendes Schild in Rheinhausen – #LKWeh #Duisport

    Bekanntlich sind derzeit LKW auf der Jägerstraße verboten. Die Schilder hat man ganz einfach und unkompliziert aufgestellt. Ich würde mal sagen wegen Lärm und enger Straßen, denn die Jägerstraße ist derzeit Einbahnstraße.

    An der Schwarzenberger Straße (Ecke Friedrich-Ebert-Straße) steht dagegen mal wieder eine „Meisterleistung“ der „Verkehrsexperten“.

    Das Schild zeigt das Fahrverbot für LKW auf der Jägerstraße an. Soweit so korrekt. Was das Schild allerdings nicht berücksichtigt, ist der Umstand, dass die Friedrich-Ebert-Straße für LKW über 7,5 t gesperrt ist. Der Pfeil mit „Umleitung“ drauf wäre aber genau diese gesperrte Friedrich-Ebert-Straße. Wie man auf dem Bild ebenfalls unterhalb dem Schild erkennen kann, ist die Friedrich-Ebert-Straße weiterhin gesperrt.

    Die Stadt für hier LKW über 7,5 t vorsätzlich auf eine nicht dafür vorgesehene Strecke. Wobei es natürlich zweifelhaft ist, dass LKW aus der Richtung nach rechts abbiegen, weil diese durch die Jägerstraße wollen. Scheinbar kennt man bei der Stadt nicht einmal die Gründe, warum bestimmte Routen genutzt werden. Die Schwarzenberger Straße wird zum Umfahren der zugeparkten Europaallee genutzt und weil man dann nicht am Blitzer vorbei muss.

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    Was man bei zu schnell abbiegen LKW tun kann – #Verkehrswende #LKWeh #Duisport #Autokorrektur

    Alle Fahrzeuge über 3,5 t müssen an Rad- und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit abbiegen.

    StVO § 9
    „(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.“

    Nachfolgend eine kleine Anleitung, wie man hier auch als Privatperson etwas tun kann, falls die Behörden nicht handeln wollen oder gerade nicht vor Ort sind.

    1. Eine Kamera oder eine App mit Zeitanzeige im Bild.
    2. Eine Kurve, wo LKW regelmäßig zu schnell abbiegen
    3. Eine stabile Position
    4. Kamera auf die Kurve halten und im Sekundentakt den abbiegenden LKW dokumentieren.
    5. Schrittgeschwindigkeit ist sehr langsam, man merkt also deutlich wenn das abbiegen sehr schnell geht.
    6. Fotos an die Polizei schicken bzw. Online Anzeige erstatten.

    In Duisburg habe ich selbst schon ein paar Fotoserien geschossen.

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    Petition zum Klimaschutzgesetz und Flugverkehr – #Klimaschutz

    Sowohl auf Bundes, wie auch auf Landesebene gibt es Klimaschutzgesetze, welche allerdings völlig unzureichende Klimaziele setzen.

    Petition
    Es möge beschlossen werden, dass neben den bereits im Klimaschutzgesetz genannten Stoffen auch alle weiteren Treibhausstoffe aufgenommen werden.

    Begründung
    Aufgezählt werden nur Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3) sowie teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKW)

    Andere Treibhausgase und Stoffe fehlen völlig. Im Flugverkehr etwa spielen auch Wasser (H2O) und Ruß eine Rolle, ebenso Ozon (O3). Da überwiegen sogar die Nicht-CO2-Effekte bei weitem, sodass viel zu niedrige Minderungsziele angesetzt werden, obwohl Schwerpunkt Fliegen des UBA klar belegt, dass Fliegen extrem klimaschädlich ist.

    Quasi alle drei oder mehratomigen Moleküle gasförmig oder als Aerosol haben einen Einfluss auf die Temperatur der Atmosphäre, weil ab drei Atomen die Moleküle auch Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung) aufnehmen, abgeben und damit auch wieder zur Erde zurück reflektieren. Man kann sich diese Moleküle und Stoffe, wie teildurchlässige Spiegel für Wärmestrahlung vorstellen, je mehr davon vorhanden sind, desto mehr wird reflektiert, desto wärmer wird es.

    Diskussion
    Wenn man nur eine kleine Auswahl von Stoffen/Molekülen nennt, wird dies einem wissenschaftlichen Ansatz nicht gerecht. Man muss also Treibhausstoffe betrachten. Ansonsten hat man kein Klimaschutzgesetz, sondern lediglich ein exemplarisches Treibhausgasausstoßreduktionsgesetz, was zwar etwas bewirkt, aber nicht ausreicht, weil ja gar nicht alle Stoffe betrachtet werden.

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    BI KONSENS trifft sich am 09.10. 14 Uhr – #Duisburg #Osttangente #Duisport #Rheinhausen

    Einladungsschreiben der BI KONSENS

    Liebe Mitstreitende gegen die Verlängerung der Osttangente,

    wir möchten Euch heute die finalen Eckpunkte zu unserer Veranstaltung am Sonntag den 09.10. um 14:00 Uhr mitteilen.

    Name des Bündnis

    Unser Bündnis hat sich nun einen Namen gegeben, der auch Programm ist: BI KONSENS dies steht für:
    Keine Osttangente Nutzen Sondern Eine Nachhaltige Streckenführung

    Unser erklärtes Ziel ist unverändert, die Osttangenten-Verlängerung zu verhindern, die vorhandenen Probleme zu benennen und Alternativen auszuarbeiten. Dann sollen diese von der Verwaltung und den politischen Parteien, die für die Osttangenten-Verlängerung sind, eingefordert werden.

    Da wir bereits bei der Gründung ein buntes Bündnis aus Organisationen waren und wir inzwischen „gewachsen sind“ gab es zunächst einige Organisatorische Absprachen und Regelungen zu treffen. Nun sind wir soweit, um mit Euch / mit Ihnen ein öffentliches Treffen durchzuführen und dann vertieft an die Arbeit zu gehen!

    Öffentliches Treffen

    Wann: 09.10. 14:00 Uhr
    Wo: im Vereinsheim des VSG Rheinhausen (Fährstr. 25, 47228 Duisburg)

    Was wird in der Versammlung sein?

    Mit 7 Organisationen und Einzelpersonen sind wir gestartet, inzwischen haben sich 6 weitere Organisationen uns angeschlossen. Hierbei handelt es sich um Vereine vor Ort, Bürgerinitiativen aus Rheinhausen und Umweltverbände und Parteien aus Duisburg. Wir stellen gerne die Gruppierungen vor, um unser breites Bündnis darzustellen.

    Natürlich werden wir auch inhaltlich werden. Neben der Erklärung des aktuellen Sachstandes wird es Kurzvorträge zu den folgenden Themen geben:

    * Planung der Streckenführung der geplanten Verlängerung der Osttangente,
    * LKW Verkehrsproblem in Rheinhausen und Erläuterungen,
    * Fakten zum Thema Deich und Retentionsraum

    Es wird noch einiges an Arbeit vor uns liegen, daher haben wir verschiedene Arbeitsgruppen gebildet. Diese stellen wir gerne vor und wer sich berufen fühlt, sich aktiv einzubringen, ist herzlich willkommen.
    Natürlich wird es auch genügend Raum zum Austausch und zur Diskussion zu den Inhaltlichen Fragen der Osttangenten-Verlängerung geben.

    Sonnenaufgang an der Rheingasse, würde durch Osttangente nicht mehr so friedlich sein

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    #Fahrradbeispiele: #Mönchengladbach weist auf 1,5 Abstand hin – #Fahrrad #Autokorrektur

    In Mönchengladbach macht ein Hinweisschild auf den Mindestabstand zu Radfahrenden aufmerksam. Für einige ist es vielleicht nur ein Schild, aber es zumindest eine gute Idee, die Autofahrenden darauf immer wieder aufmerksam zu machen. Das verringert sicherlich die Unkenntnis.

    Nach der Schildbeschriftung kam das nicht von der Stadt alleine, aber wie es aussieht haben hier drei Stellen miteinander gearbeitet.

    Und wenn man unter dem Schild guckt, hängt da Tempo 40 zum Lärmschutz. Während man in Duisburg immer erklärt Tempo 30 ginge nicht, macht man anderswo zumindest Tempo 40.

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    #Petition: Monatsticket als Grundvoraussetzung fürs Parken – #Klimaschutz #ÖPNV

    Und mal wieder eine kleine Petition

    Petition:
    Der Bundestag möge beschließen, dass das Parken von KFZ (aller Arten) im öffentlichen Raum nur mit einem Monatsticket der Stadt zulässig ist, in welcher man parkt.

    Begründung:
    Der Verkehrssektor muss dringend einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine Möglichkeit dies zu erreichen ist die Einführung der Ticketpflicht für alle Autofahrenden, welche im öffentlichen Raum parken wollen und damit Allgemeinfläche nutzen wollen.

    Wer kein Ticket kaufen will, kann sich frei entscheiden und immer nur auf privaten Parkflächen parken.

    Der Vorteil wäre erstens eine gute Finanzierung für den ÖPNV auf viele Schultern zu verteilen und weiterhin würde ein Anreiz geschaffen das Auto häufiger mal stehen zu lassen, weil man die Fahrkarte ja eh bereits bezahlt hat. Je nach Ausbaustand könnte dies ohne großen Aufwand zu einer deutlichen Reduzierung von Fahrten mit dem KFZ führen.

    Diskussion:
    An jeder Supermarktkasse zahlt man mit für den KFZ-Parkplatz, obwohl man diesen ohne Auto gar nicht nutzt. Auch für die Parkflächen im öffentlichen Raum sollen Anliegende zumindest in NRW mitbezahlen. Parken ohne Gegenleistung ist eine einseitige Subvention für ein Verkehrsmittel, durch die Fahrkarte, als Voraussetzung wird ein fairer Ausgleich geschaffen.

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    #Duisburg: Karl-Jarres-Straße Verwaltung völlig inkompent? – #Osttangente #Hochfeld #Duisport #LKWeh #Duisport

    Als einer der wichtigsten Gründe für die Osttangente wird Hochfeld genannt, weil der LKW-Verkehr dort derzeit durch Wohnstraßen donnert. Hochfeld hat man ausgewählt, weil sich in Rheinhausen keine guten Gründe dafür fand.

    In der BV Mitte war am 18.08.2022 auch die Drucksache Nr. 22-0644 „Eingabe nach § 24 GO NRW, LKW-Verkehr auf Karl-Jarres-Straße“.

    In der Niederschrift zur Sitzung findet sich auch ein „Hinweis der Verwaltung“, der einmal mehr zeigt das in Duisburg nicht nach Recht und Gesetz entschieden wird. Einmal mehr stellt sich die Frage, was die Gründe für ein derartiges Fehlverhalten sind. Ist es Inkompetenz, ist es Schludrigkeit, ist es Faulheit oder zählen die Interessen von Duisport mehr, als die Interessen der Bevölkerung?

    Schon direkt am Anfang schreibt die Verwaltung Unsinn:
    „Den straßenverkehrsbehördlichen Tempo-30-Anordnungen liegen in der Regel Immissionsberechnungen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) zugrunde.“

    Ich zitierte „Fortführung der Osttangente Rheinhausen bis zur BAB 40, Anhang V Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung“:
    „RLS-19, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019, Eingeführt mit 2. Verordnung zur Änderung der 16. BImSchV vom 04.011.2020″

    Zu deutsch, die Stadt Duisburg zitiert ein bereits seit ca. zwei Jahren nicht mehr gültiges Dokument, wendet also falsche Verfahren zur Emissionsberechnung an. Das korrekte Dokument ist der Verwaltung ja durch die Machbarkeitsstudie Osttangente bekannt oder man das etwa nicht sorgfältig gelesen? Warum also bezieht sich die Stadt Duisburg eine völlig veraltete Vorschrift aus den 90ern des letzten Jahrhunderts? Man hat den Eindruck, dass Amateure bei der Stadt Duisburg einen auf Verwaltungsfachperson machen und das definitiv nicht zum ersten Mal.

    Weiter heißt es
    „Je nach Rahmenbedingungen ergeben diese Berechnungen für Tempo 30 km/h und Tempo
    50 km/h Differenzen des Mittelungspegels von ca. 2 bis 3 dB(A). Im vorliegenden Fall ergibt die Berechnung eine durchschnittliche Minderung von 2,3 dB(A).“
    Ob das mit der neuen Rechenmethode ebenfalls herauskommt? Wenn man sich im Referentenentwurf zur geänderten 16. BImSchV informiert, ist dies wahrscheinlich nicht der Fall.

    Die berechneten Maximalpegel sollen nach der Stadt Duisburg wie folgt aussehen.
    „Die Maximalpegel auf der Karl-Jarres-Straße liegen bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bei 71,4 dB(A) am Tag und 61,2 dB(A) in der Nacht. Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit erfolgt also eine Absenkung der Lärmpegel unter die Auslösewerte von 70 (bei Tag) / 60 (bei Nacht) dB(A).“

    Mal davon ausgehend, dass die Stadt Stuttgart sauber arbeitet und die richtigen Werte angibt, finden sich hier deutlich niedrigere Auslösewerte für bestehende Straßen, nach der VLärmSchR 97 (Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes – VLärmSchR 97), die von der Stadt genannten Werte und Rahmenbedingungen scheinen sich eher auf die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV zu beziehen, welche bei Verkehrsbeschränkungen für bestehende Straße die Grundlage zu sein scheinen. Scheinbar verwendet die Stadt Duisburg hier falsche Begrifflichkeiten. Online gefunden habe ich die Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007, dort heißt es:
    „Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel […] einen der folgenden Richtwerte […] überschreitet:
    In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen:
    70 dB(A) 06-22 (tags)
    60 dB(A) 22-06 (nachts)“
    Hier steht also eindeutig, ab wann zu handeln ist, aber nicht der Grenzwert, welcher dann einzuhalten ist. Die Stadt Duisburg tut so als würde eine Senkung unter die oben genannten Richtwerte (von der Stadt fälschlich als Auslösewerte bezeichnet) ausreichen. Für Straßenlärm gibt es klare Grenzwerte in § 2 der 16. BImSchV. Gemäß einem Rechtsgutachten der Umwelthilfe sind diese maßgeblich, was ja auch Sinn macht. Lärm an Bestandsstraßen ist nicht anders als Lärm an neuen Straßen oberhalb der Grenzwerte gesundheitsschädlich.

    Die Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007 dürfte veraltet sein, weil dort noch die Rede davon ist, dass es keine Grenzwerte für Straßenverkehrslärm gäbe, dies ist inzwischen definitiv nicht mehr der Fall. Es ist davon auszugehen, dass die Richtwerte (fälschlich Auslösewerte) damals nur deshalb eingeführt wurden, damit nicht überall sofort gehandelt werden muss, dass heißt aber nicht, dass man die Grenzwerte einfach wegwischen kann. Diese sind zumindest anzustreben, wenn man Maßnahmen trifft. Zumal sogar die Lärmschutz-Richtlinien-StV an mehreren Stellen Weichmacher hat, die den Kommunen Spielräume gibt. Davon abgesehen haben Richtlinie keinen Rechtscharakter, wie eine Verordnung, sie können also angewandt werden, müssen es aber nicht. Eine Verordnung ist dagegen rechtlich bindend und eine Richtlinie, welche schlechteren Schutz bietet, als die Grenzwerte einer Verordnung, kann vernachlässigt werden.

    Die Stadt Duisburg sagt selbst, dass man durch Tempo 30 nur eine geringfügige Verringerung erreichen würde, also keinesfalls die Grenzwerte einhält. Das heißt Fahrverbote für LKW als besonders laute Fahrzeuge sind eine durchaus machbare Maßnahme. Zumal sich in dem Bereich ein Altenheim befindet, was ebenso wie Krankenhäuser besonders schutzbedürftig ist.

    Interessant ist auch, dass man keinen Vergleich zwischen Tempo 30 und den Lärm durch Fahrverbote für LKW gemacht hat, obwohl man dies durchaus berechnen könnte.

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    #Fahrradbeispiele: #Köln als gutes Beispiel bei einer Baustelle – #Fahrrad #Autokorrektur

    Auch in Köln läuft beim Radfahren sicherlich nicht alles zur vollsten Zufriedenheit. Aber ich wollte mal eine Beispiel bringen, was mir sehr gut gefallen hat, weil es zeigt, dass sich da jemand wirklich Gedanken gemacht hat.

    Die Passage liegt zwischen dem Dom und dem Schokoladenmuseum, kurz vor dem Museum. Wegen Bauarbeiten wurde der Gehbereich am Rheinufer gesperrt. Damit die Gehenden weiter können wurde der Radweg für Radfahrende gesperrt und für Gehende freigegeben und zugleich wurde eine Spur der Straße für Radfahrende abgetrennt, sodass sowohl Radfahrende, wie auch Gehende vergleichsweise problemlos durchkommen, trotz Einschränkungen.

    Man beachte die Aufstellung des Schildes neben dem Weg, um möglichst viel Platz für Begegnungsverkehr zu haben.

    Sogar an der Ampel ist hat man sehr intensiv mitgedacht. Es wird zwar eng auf dem Gehweg, aber alles ist so an den Rand gerückt, dass Platz bleibt für Rollstuhlfahrende. Ist natürlich nicht optimal, aber das sind Baustellen nie, man erkennt aber, dass hier auf Gehende und Radfahrende Rücksicht genommen wurde. Duisburg könnte sich hier eine Scheibe abschneiden.

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    #Duisburg: Horrorbaustelle gegen Radfahrende und Gehende – #Rheinhausen

    Das fing schon Anfang September damit an, dass man zum damaligen Zeitpunkt grundlos einen Überweg für Gehende sperrte und dabei zudem auch noch den für Radfahrende rot markierten Bereich mit blockierte.

    Dann fing man deutlich später mit den Arbeiten an. Es wäre natürlich extrem sinnvoll gewesen diese Arbeiten zuerst abzuschließen, den einen Überweg vollständig freizugeben und dann den anderen zu machen, stattdessen sah ich am Freitag eine vollständige Sperrung bis auf ein schmales Stück für Gehende.

    Da passen die Gehenden ja nicht einmal richtig zu zweit nebeneinander. Die Vorgaben der AGFS wurde mit Sicherheit nicht beachtet, trotzdem ist Duisburg noch immer Mitglied.

    Die Gehendenzone ist für Radfahrende freigegeben, wie diese von dort in die Fortsetzung der Friedrich-Alfred-Straße kommen sollen, erschließt sich mir nicht.

    Dazu kommt noch die fehlende Kontrolle durch die Stadt Duisburg, denn da steht ein Schild mit Radweg Ende und ein Stück weiter steht noch das Schild, natürlich unabgedeckt, was die Nutzung des Radweges anordnet. Das heißt auch die Radfahrenden von der Krefelder Straße wissen nicht, wie es weitergehen soll, denn eine brauchbare Überführung auf die Straße gibt es, wie üblich nicht.

    Was denkt man sich bei der Stadt Duisburg da nur? Ganz sicher denkt man nicht an Gehende und Radfahrende. Schon gar nicht das es eine viel frequentierte Kreuzung ist.

    Und das ist ja auch kein Einzelfall, letztes Wochenende sah ich an der Margarethenstraße eine Baustelle, wo Geheweg und Radweg abgesperrt waren. Es gab zwar ein Stück der Straße, was mit Baken markiert war für Gehende, aber ganz sicher nicht für Rollatorfahrenden oder Rollstuhlfahrende, denn eine Rampe gab es nicht. Stattdessen gab es einen hohen Bordstein.

    Schmeißt endlich die Personen bei der Stadt raus, welche derartige Fehlplanungen genehmigen oder sorgt für eine anständige Ausbildung und Bezahlung. Macht endlich die Empfehlungen der AGFS verbindlich für alle Baustellen oder tretet freiwillig aus, weil Duisburg derzeit definitiv nicht fahrrad- oder gehendenfreundlich ist.

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    Warum war noch Gas in Nordstream? – #russland #Ukraine #Klimaschutz

    Seit der, meiner Ansicht nach, russische Angriff auf die vier Pipelines erfolgte ergeben sich einige Fragen.

    Die wichtigste Frage ist auch meiner Sicht, warum noch Gas in den Leitungen war, wenn wir eine Gasmangellage habe und jedes bisschen Gas brauchen, dann pumpt man doch als erstes die Leitung leer.

    Dann soll die Bundesregierung sogar Warnungen von der CIA bekommen haben. Spätestens dann hätte man doch eigentlich reagieren müssen um den jetzt eingetretenen Umweltschaden zu verhindern.

    Es gibt zwei Gründe, die aus meiner Sicht für ein russisches Motiv sprechen. Ein steigender Gaspreis durch die Sprengungen und das man nicht mehr irgendwelche „technischen Defekte“ als Ausreden braucht kein Gas mehr zu liefern. Jetzt kann man behaupten. Das man wollen würde, aber nicht könne. Zugleich führt man natürlich auch die Verwundbarkeit von Pipelines vor und anderer Leitungen im Meer. Etwa Datenkabel.

    Natürlich könnten auch Gasfirmen ein finanzielles Motiv haben. Klimaschützende schließe ich eher aus, da dort niemand ein Interesse haben dürfte, derartig viel Methan in die Atmosphäre zu entlassen. Machbar wäre es aber auch ohne U-Boote, wenn man einen Sprengsatz hat ist der Rest einfach.

    Das einzig Gute an der Sache ist, dass gemäß den Nachrichten wohl nie wieder Gas durch die Leitungen fließen wird.

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