In Duisburg stellen Menschen ihre Fahrzeuge oft auf Gehwege, vielfach illegal. Etliche davon fahren Fahrzeuge die schwer sind. Nachfolgend mal zwei Punkte die den wenigstens Gehwegparkenden bekannt sind.
StVO § 12
„(3) Das Parken ist unzulässig
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,“
Bei Zeichen 315 steht dann:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken.“
Sprich, selbst wenn es Ausnahmsweise erlaubt wäre, wäre es nicht zulässig, ob das die Politessen in Duisburg wissen?
Das abgebildete Fahrzeug wiegt mit Sicherheit mehr als 2,8 t, ob man das bei der Stadt Duisburg wohl berücksichtigt hat?