Erneut bekam ich ein Schreiben von Frau E. von der Bezirksregierung Düsseldorf. Eigentlich sollte man von Behörden rechtskonformes Handeln voraussetzen können, hier ist das aber ganz offensichtlich nicht der Fall. Wegen dem Unsinn, den sie darin schreibt habe ich den Regierungspräsidenten und Verkehrsminister Krischer angeschrieben. Das Schreiben mache ich auch öffentlich damit sich Verunfallte an der Karl-Jarres-Straße an die verantwortlichen Behörden in Hinblick auf die Haftung wenden können.
Sehr geehrter Herr Minister Krischer, sehr geehrter Herr Regierungspräsident Schürmann,
es wäre begrüßenswert, wenn Sie endlich für fachlich versiertes Personal sorgen würden, das nicht nur die Meinungen der Stadt Duisburg wiederkäut, sondern fundierte Bewertungen auf Basis von Recht und Gesetz durchführt. Es ist nicht das erste Schreiben, wo Frau E. [nachträglich gelöscht] Unkenntnis der Rechtslage bzw. einer Gefährdung offenbart. Dadurch wird Sie persönlich, sowie die Bezirksregierung haftbar im Falle eines Unfalls.
Scheinbar nickt Frau E. [nachträglich gelöscht] nur das ab, was die Stadt Duisburg schreibt. Dafür könnte man auch einen Computer hinstellen, der mit Textbausteinen schreibt, dass man allem zustimmt, was die Städte machen. Eine rechtliche Prüfung ist dem Schreiben nicht entnehmbar. Eine plausible Begründung, bei der die Gesamtsituation bewertet wird, auch nicht.
Um die Zusammenhänge darzustellen und mal zu zeigen, wie eine ordentliche rechtliche Prüfung geht, muss ich weiter ausholen.
Die Nutzungspflicht für einen Radweg wird mit Verkehrszeichen 237 angeordnet.
In der VwV-StVO wird ausgeführt unter welchen Bedingungen die Anordnung einer Nutzungspflicht zulässig ist. Dass heißt eine rechtliche Prüfung hat sich nicht an irgendwelchen Stellungnahmen zu orientieren, sondern allein an den rechtlichen Fakten.
Konkret steht in der VwV-StVO zu VZ 237:
„Voraussetzung für die Anordnung ist, daß
[…]
2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn
a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
aa)Zeichen 237
– baulich angelegter Radweg
möglichst 2,00 m
mindestens 1,50 m“
Aus dem vorgenannten Auszug kann man erstens entnehmen, dass mind. 1,50 m vorgegeben wird, ob dies Breite gegeben ist, wurde scheinbar nicht geprüft.
Weiterhin ist auch das Umfeld, sowie der Sicherheitsraum zu bewerten. Diese Bewertung fand durch Frau E. ebenfalls nicht statt. Denn sicher ist der Radweg definitiv nicht, damit ist automatisch die Nutzungspflicht rechtswidrig.
Rechts direkt neben dem Radweg, ohne Sicherheitsabstand, befinden sich Parkplätze, der Radweg ist schmal. Wenn man die Gefährdungen für Radverkehr betrachtet ist immer Dooring mit zu betrachten. Oft geht es gut, weil das Fahrrad noch nicht so dicht dran ist oder halt gerade keines kommt. Aber es ist purer Zufall ob und wann ein Dooringunfall eintritt, sobald die Rahmenbedingungen stimmen. Das Eintreten ist jederzeit möglich. Ein Dooringunfall kann harmlos verlaufen aber auch tödlich enden. Sprich aus der Situation ergibt sich Lebensgefahr, die jederzeit eintreten kann. Hätte Frau E. die Gefährdung bewertet, hätte ihr das auffallen müssen, Zumal ich vorher auch darauf hingewiesen habe. Diesen Aspekt hat Sie aber scheinbar gar nicht geprüft. Somit kann der Radweg nicht als sicher bewertet werden, genaugenommen ist er sogar unsicherer als die Fahrbahn.
Wenn akute Lebensgefahr besteht und die zuständigen Behörden nicht handeln ist das definitiv rechtswidrig. Es ist dann auch völlig unerheblich ob es kompliziert ist an der Stelle etwas zu tun. Es muss unverzüglich oder sogar sofort gehandelt werden (Juristen klären hierzu gerne auf). Alles andere wäre zumindest grob fahrlässig.
Das Minimum ist eine sofortige Aufhebung der rechtswidrigen Nutzungspflicht und klare Fristsetzung für die Problemlösung.
Das Fahren auf der Straße an der Stelle ist zwar auch gefährlich, kann aber zum Beispiel durch entsprechende Beschilderung, wie ein Überholverbot für Radfahrende und ein Tempolimit gemindert werden, ohnehin wurde das Tempo zum Lärmschutz auf 30 km/h abgesenkt.
Auch eine Sperrung für LKW-Durchgangsverkehr ist möglich, da diese andere zulässige Routen haben. Die Lösung liegt in der Hand der Stadt Duisburg innerhalb eines gewissen Rahmens.
So oder so wird aus diesen und den anderen Schreiben der Frau E. ersichtlich, dass eine Hauptunfallursache in der mangelhaften Bewertungen von Gefährdungen im Straßenverkehr zu suchen sind. Vielleicht sollten die Beschäftigten im Verkehrsbereich mal eine Zeit lang bei der Gewerbeaufsicht hospitieren um die Thematik Gefährdungsbeurteilung und Unfalluntersuchung kennenzulernen, denn der Arbeitsschutz bietet alle notwendigen Instrumente um Verkehr sicher zu machen und reale Unfallprävention zu betreiben.
Es gibt natürlich noch weitere Unterlagen zur Gestaltung von Radverkehrsanlagen, die man ebenfalls hätte heranziehen müssen, diese Empfehlungen sind rechtliche Hilfestellungen, welche die Bewertung unterstützen.
Ich erwarte von Behörden rechtskonforme Arbeit und nicht das man an jeder Stelle erst Klagen muss, damit rechtskonform gearbeitet wird. Die Gerichte haben auch so genug zu tun.
Mit friedlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Quellen:
VwV-StVO https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html
Anlage Schreiben von Frau E. vom 31.10.2022:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
bezugnehmend auf Ihre Eingabe vom 08.08.2022 hinsichtlich der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der Karl-Jarres-Straße in Duisburg kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die Verkehrsplanungen und -konzeptionen sind Aufgabe der Selbstverwaltung der jeweiligen Gemeinde und fallen in ihre kommunale Planungshoheit. Als Aufsichtsbehörde kann ich planerische Konzepte nicht vollumfänglich, sondern nur hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der enthaltenen verkehrlichen Regelungen prüfen. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit komme ich unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände abschließend zu folgendem Ergebnis:
Zunächst habe ich die Stadt Duisburg als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme, welche ich nachfolgend zitiere, ist nach meiner Prüfung aus verkehrstechnischer und -rechtlicher Sicht aufsichtlich nicht zu beanstanden:
„Auf dem Abschnitt zwischen Gitschiner und Wanheimer Straße besitzt die Karl-Jarres-Straßen zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung. Sie ist stark befahren und weist eine hohe Schwerlastverkehrsdichte auf. Auf der nördlichen Straßenseite befindet sich ein baulicher Radweg zwischen der rechten Fahrspur und dem ca. 4 m breiten Gehweg. Auf letzterem ist Gehwegparken angeordnet. Dies stellt nach heutigen Standards keine zufriedenstellende Lösung da. Eine komplette Überplanung dieses Bereichs ist derzeit nicht umsetzbar. Hinzu kommt, dass bei bereits geplanten Baumaßnahmen an umliegenden Straßen ggfs. mit einer Verschiebung der Verkehrsstruktur gerechnet werden kann. Somit kommt eine dauerhafte Lösung erst für die Zukunft in Betracht.
Die Verkehrsdichte und -struktur lassen eine sichere Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn nicht zu. Aus diesem Grund wird an der Radwegbenutzungspflicht festgehalten.
Um bereits vor einer umfassenden Änderung des Straßenabschnitts die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern, wird für diese Örtlichkeit derzeit die Entfernung des ruhenden Verkehrs verkehrsplanerisch überprüft. Nach Abschluss der Prüfung bedarf dies jedoch auch noch einer politischen Beschlussfassung.“
Die Stadt Duisburg ist sich demnach der anpassungsbedürftigen Verkehrssituation auf der Karl-Jarres-Straße bewusst und strebt eine Umgestaltung an. Zuletzt fällt der Umgang mit der Verkehrssituation jedoch in die kommunale Planungshoheit der Stadt.
Das Aufstellen des Schildes stellt sich nach alldem als rechtmäßig dar. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Einwendungen aus den oben genannten Gründen nicht berücksichtigt werden können. Sollten Sie dennoch von der Rechtswidrigkeit des Handelns ausgehen, ist es Ihnen unbenommen, bei Vorliegen der Voraussetzungen gegen die Aufstellung des Verkehrsschildes Rechtsschutz zu ersuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gezeichnet
Laureen E.
Update 14.02.2023
Da Frau E. nicht will, dass man ihren Namen im Zusammenhang mit ihren Schreiben nennt und behauptet wird, dass dies dem Datenschutz unterläge und hier nicht das öffentliche Interesse überwiegen würde, habe ich den vollständigen Namen bis zur Klärung durch das LDI entfernt und durch die Variante ersetzt, welche auch andere Medien verwenden, wenn diese über Strafprozesse berichten. Es ist für mich verwunderlich, dass Frau E. nicht zu ihren Schreiben stehen will.
Es wäre doch allemal besser das parken auf dem Gehweg zu verbieten. Mit Kindern möchte ich es nicht auf der Straße fahren.
Puh vieles wäre besser, aber die Stadt prüft ja noch und wie man am Marientor sieht, kann das sehr lange dauert, dort prüft man einen Neubau schon seit den 1990er. Man könnte eine Spur zur Fahrradspur machen oder Parken verbieten. Aber die Stadt Duisburg ist sehr AUTOphil und alle anderen Verkehrsteilnehmenden sind für die viel zu oft nebensächlich.
Was du vielleicht noch versuchen könntest, ist damit zu drohen, dass du da als ultima Ratio das Radweg-Schild selbst abdeckst. Ich empfehle einen möglichst kurze Nachricht in einfacher Sprache. Wenn du das tatsächlich tust und das vor Gericht kommt, kannst du nachweisen, was du alles versucht hast. Gut möglich, dass sie dich für „Gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr“ anzeigen, das kannst du dann aber weiterziehen. Vor Gericht kannst du sowohl die Gefahr beweisen, als auch darglegen, dass du alle Rechtsmittel ausgeschöpft hast. Das könnte ein richtungsweisendes Urteil bewirken und dein Risiko wäre klein.
Das Schreiben endet ja damit, dass ich auch vor Gericht gehen könnte, da ich aber bereits die Stadt Duisburg wegen einer anderen Gefahrstelle (Heerstraße) vor Gericht bringe, wären zwei Prozesse schwierig. Aber derzeit liegt das ja erst einmal beim Ministerium, welches die fachliche Aufsicht über die Bezirksregierung hat.
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