Damit meine ich jetzt nicht, dass die mit einem KFZ, zum Beispiel Radfahrende umfahren bzw. überfahren. Aber Behörden, wie Polizei und auch Kommunen sehen weg, wenn es um Gefährdungen geht. Verharmlosen diese mit Behauptungen eine Stelle wäre kein Unfallschwerpunkt und „verwechseln“ Meinung und sorgfältige rechtliche Prüfung.
Nichtergreifen von Maßnahmen. So gibt es an der Karl-Jarres-Straße in Duisburg direkt rechts neben einem schmalen Radweg Parkplätze. Hier ist Dooring quasi vorprogrammiert, trotzdem ist der Radweg nutzungspflichtig. Sowohl die Stadt Duisburg, wie auch die Bezirksregierung Düsseldorf wollen hier trotz akuter Lebensgefahr nicht handeln. Frau E. von der Bezirksregierung meinte ich könne ja klagen.
Das Dooring eine Lebensgefahr darstellt erkennt man auch an dieser wissenschaftlichen Arbeit.
Ein weiteres Beispiel ist, dass die Polizei immer nur die absolute Maximalgeschwindigkeit kontrolliert, nie die Situative. Dabei gilt nach § 3 StVO die absolute Maximalgeschwindigkeit nur unter optimalen Bedingungen.
Die meisten Unfälle ließen sich durch echte Prävention verhindern, stattdessen hört man nur Ausreden. Dabei müsste man sich die Straße und die Rahmenbedingungen einfach nur angucken und wüsste welche Gefahren bestehen und könnte daraus sinnvolle Maßnahmen ableiten. Wenn man heute sogenannte Unfälle betrachtet wird man oft feststellen, dass auch ein Behördenversagen vorliegt, welches erst dazu führte, dass Menschen verletzt oder getötet wurden.