#Duisburg: Stellungnahme Golfplatzerweiterung

Nachfolgend meine Stellungnahme zum Golfplatz im Duisburger Süden, der möglicherweise unsere Trinkwasserversorgung beeinträchtigt.

Betroffenheit, Verfahrensfehler und Allgemeines

Da im Duisburger Süden bzw. in Düsseldorf auch die Wasserversorgung für Rheinhausen ist, sind wir hier betroffen, wenn dort wesentliche Änderungen erfolgen, die Einfluss auf den Wasserhaushalt haben können.

Eine große Unversiegelt Fläche ist erst einmal eine gute Sache. Die Unterlagen sind allerdings unvollständig und lassen keine Schlüsse darüber zu, wie die Auswirkungen sind. Die Wasserrechtliche Genehmigung ist vollständig verzahnt mit diesem Vorhaben, sodass eine unabhängige Behandlung nicht statthaft ist, da das Eine nicht ohne das Andere geht. Somit kann man sich hier kein vollständiges Bild machen kann. Wenn der Plan erst einmal genehmigt ist wird genau damit argumentiert, dass die wasserrechtliche Genehmigung dann zwingend ist. Das wäre dann allerdings rechtswidrig.

Es handelt sich nur um eine kurze Stellungnahme.

Klimaschutz

Auf die Aspekte Klimaschutz, Dürre und Wasser wurde nicht bzw. nur sehr dürftig eingegangen.

Weiterhin ist die Auflage zu machen, zusätzlichen Strombedarf durch eine Photovoltaikanlage zu erzeugen. Etwa Beleuchtung oder Versorgung der Elektrogeräte und -fahrzeuge.

Naturschutz

Da viel Wald vernichtet wird, muss der Ausgleich im näheren Umfeld erfolgen.

Das derartig erheblich in den Biotopenverbund eingegriffen wird, passt zu der „Baut-Alles-Zu-Mentalität“. Es dient nicht dem Allgemeinwohl, wenn man den Naturschutz zu Gunsten wirtschaftlicher Interessen vernachlässigt, aber verhindern wird man es in Duisburg durch eine Stellungnahme vermutlich auch nicht. Dazu braucht es dann schon Gerichtsurteile.

Unfallgefahren

Die Passage:
Die Lage der Spielbahnen des Golfplatzes sind bei allen neu zu bauenden oder umzubauenden Spielbahnen, die nahe an öffentlichen Wegen oder benachbarten Privatgrundstücken liegen, im Hinblick auf mögliche Gefährdungen durch Fehlschläge der Golfspieler zu untersuchen. Bestehende Spielbahnen ohne Umbau bleiben bei dieser Betrachtung außen vor, da sie seit rund 20 Jahren in Betrieb sind und keine relevanten Gefahrenpunkte aufgetreten sind.
zeigt erhebliche Defizite in Hinblick auf die Analyse von Unfallgefahren. Nur weil bisher nichts passiert ist, heißt das nicht, dass es weiterhin so bleibt. Unfälle treten dann auf, wenn mehrere Rahmenbedingungen zusammenkommen. Weiterhin fehlt hier eine Betrachtung von Beinaheunfällen, welche die Vorboten von Unfällen sind. Unfälle können nur dann wirklich ausgeschlossen werden, wenn man eine vollständige Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, die alle Möglichkeiten von Gefährdungen analysiert und Maßnahmen trifft. Ein derartiges Dokument fehlt hier allerdings, sodass eine Bewertung der Unterlagen gar nicht möglich ist, da man nicht weiß welche Gefahren drohen. Dass man dem Golfplatz überlässt, was zu tun ist ohne diese konkret festzusetzen zeigt klar, dass die Stadt Duisburg nichts von Unfallprävention versteht. Denn Unfälle kann man verhindern, wenn man sich vorher Gedanken macht und es dabei nicht rein auf wirtschaftliche Interessen privater Akteure ankommen lässt. Wenn man den Golfplatz machen lässt ist natürlich klar, dass erst gehandelt wird, wenn es Tote und Verletzte gibt und vorher nur so viel gemacht wird, dass man nicht wegen grober Fahrlässigkeit verurteilt werden kann.
Im Prinzip ist auch das die gleiche Denke, die zur Loveparade-Katastrophe führte. Man denkt nicht vorher gründlich nach. Genau deshalb gibt es im Straßenverkehr in Duisburg immer wieder Tote und Verletzte.
Es ist offensichtlich, dass selbst gegeben Vorgaben für Golfplätze auf wirtschaftliche Erwägungen optimiert sein dürften, während ebenfalls offensichtlich ist, dass entsprechend hohe Zäune vor Balleinschlägen schützen.
Es braucht ganz klar ein vollständiges Sicherheitsgutachten und nicht eine pauschale Genehmigung mit vagen Vorgaben.

Verkehr

Es fehlen Angaben zu den Umwegen, welche Radfahrende und Gehende in Kauf nehmen müssen, falls eine Genehmigung erfolgt. Denn schließlich können derartige Umwege dazu führen, dass mehr Autos unterwegs sind, obwohl genau das Gegenteil dringen notwendig ist. Es muss eine Abkürzung durch den Golfplatz für die Bevölkerung geben, diese muss ausreichend breit sein und durch Gitter geschützt vor Golfbällen, die gefährliche Geschosse darstellen und auch Menschen verletzen oder töten können. Ein derartiges Verkehrsgutachten fehlt.
Es ist unzutreffend, dass Wege aus Gründen der Sicherheit verlegt werden müssen, sämtliche bisherigen Wegerechte für die Öffentlichkeit sind zu erhalten und im Flächennutzungsplan festzuschreiben. Öffentliche Verkehrsflächen dürfen nicht einfach so eingezogen werden. Wenn es hier um die Sicherheit geht, gibt es immer Alternativen, wie etwa Gitter. Man hat also immer andere Optionen zur Sperrung, diese wären natürlich etwas teurer für den Golfplatz, das ist aber nicht relevant, da der Golfplatz schließlich erweitern will.
Bei geduldeten Trampelpfaden handelt es sich um ein Gewohnheitsrecht.
Herr Kreyssing behauptet mehrfach in der Bürgerbeteiligung, dass etwas nicht möglich wäre aus Sicherheitsgründen. Das ist klar gelogen, denn möglich ist eine Abschirmung durch Gitter durchaus. Bis ich das gelesen habe, hätte ich das Vorhaben sogar noch teilweise befürwortet, dies ist aber nicht mehr der Fall, wenn man zu derartig offensichtlichen Lügen greift, denn wenn an dieser so offensichtlichen Stelle gelogen wurde, wo dann noch.

Wasserschutz

Den Unterlagen kann nicht entnommen werden, welche Auswirkungen das Vorhaben auf den Wasserschutz haben wird, dabei ist der große Wasserbedarf von Golfplätzen bekannt, der deutlich über jener natürlicher Landschaft liegt. Bei künstlicher Bewässerung kommt es zu einer erhöhten Verdunstung, was ganz genau unter den Auswirkungen der zunehmenden Klimaerwärmung zu betrachten ist. Dies hätte unter dem Punkt Umweltschutz (u. a. Begründung B) ausführlich behandelt werden müssen. Es steht aber nur vage drin, dass man mehr Grundwasser abpumpen will. Die Entnahme von Grundwasser verschlechtert dessen Zustand, was die Trinkwasserversorgung für Duisburg zumindest latent gefährdet. Es ist keine Entnahme von Grundwasser notwendig, da Regenwasser im Umfeld ausreichend zur Verfügung steht.
Zu Verwendung von Regenwasser vom Golfplatz selbst und aus dem Umfeld wird nichts gesagt. Dies sollte zur Auflage gemacht werden inkl. ausreichend großer Speicher, die sowohl als Wasservorrat dienen, wie auch als Puffer bei Starkregen. Wenn dieses Vorhaben schon unbedingt sein muss, dass muss man es direkt strategisch denken und in die Regulierung von Starkregen mit einbeziehen. Im Zweifelsfalls müssen Geländesenken zur Überflutung genutzt werden können. Dies klar Auflage einer Genehmigung sein.
Auflage muss auf jeden Fall sein:

  • Nachtbewässerung.
  • Keinerlei Ableitung von Regenwasser.
  • Nutzung und Speicherung von Regenwasser (Dachflächen) auch aus dem Umfeld in Zisternen.
  • Klausel, dass bevor Privatgärten in Duisburg die Bewässerung einstellen müssen, muss der Golfplatz einstellen. Vorrang haben eindeutig Landwirtschaft und Privatgärten.
  • Eine Klimaschutz-Prognose zu Bewässerung und Dürren fehlt natürlich in den Unterlagen, sodass die wahren Auswirkungen verharmlost werden.
    Wenn man von Dachflächen im Umfeld das Regenwasser zuführen würde, könnte die Grundwasserregeneration erhöht werden, wodurch man sowohl dem Golfplatz, wie auch der notwendigen Transformation zur Schwammstadt gerecht würde.
    Bei Geländearbeiten ist das Niveau so abzusenken, dass der Golfplatz auch als Rententionsraum bei Starkregen dienen kann. Auch zu diesem Punkt steht nichts unter Starkregen, sondern mehr noch will man ein Drainage einbauen.
    Die Passage:
    Die Niederschlagswasserbeseitigung der bestehenden Gebäude des Privatgrundstücks südlich des Remberger Sees und von Haus Remberg erfolgen wie bisher.
    ist zu streichen. Niederschlagswasserbeseitigung hat bei allen Vorhaben auf Grund der WRRL-EU in Verbindungen mit der durch Klimaerwärmung zunehmenden Dürre zu erfolgen, somit sind derartige Festschreibungen zu streichen. Eine Versickerung oder Nutzung zu Bewässerung ist die einzige zulässige Entwässerung von Niederschlagswasser.
    Auch die Passage:
    Die Niederschlagswasserbeseitigung im Sondergebiet „Golfclub“ erfolgt über eine Rückhaltung und anschließende Einleitung in den Alten Angerbach gemäß der Erlaubnis der Wasserbehörde für das Dachwasser und die asphaltierte Stellplatzfläche. Die Wassserrechtliche Erlaubnis ist aktuell in der Überarbeitung. Mit der Erteilung einer erneuten Erlaubnis ist zu rechnen.
    berücksichtigt nicht die Erkenntnisse aus der Klimaerwärmung und zunehmenden Dürren. Auch dieses Jahr gab es bereits Einschränkungen in der Wassernutzung in NRW. Eine derartig rückständige Wasserbewirtschaftung kann und darf nicht mehr genehmigt werden. Statt Einleitung ist hier eine entsprechende Zisterne zu errichten, welche die Nutzung für Bewässerung ermöglicht. Ist natürlich teurer, als sich auf Kosten der Allgemeinheit am Grundwasser zu bereichern. Da allerdings andere Möglichkeit der Bewässerung möglich sind und dies ein maßgeblicher Aspekt des Vorhabens ist, verwundert die Abtrennung der Wassergenehmigung von diesem Vorhaben. Denn zumindest die Informationen zu Wasserverbrauch, Verdunstung und Klimadaten sind im Sinne der Umweltdaten notwendig, um das Vorhaben vollumfänglich beurteilen zu können, da der Platz Wasser verbraucht und auch in Duisburg mit Dürrephasen zu rechnen ist, welche unmittelbar die Trinkwasserversorgung beeinträchtigen können. Wenn dann der Golfplatz Grundwasser abpumpen darf, während man selbst das Bewässern des Gartens verboten bekommt, würde dies zu erheblichem Unverständnis führen.
    Eine zusätzliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser ist unter allen Aspekten der Klimaerwärmung nicht genehmigungsfähig und damit bereits im Flächennutzungsplan auszuschließen. Ggf. zusätzlicher Bedarf ist ausschließlich aus Regenwasser zu decken, wie bereits ausgeführt gibt es dazu zahlreiche Möglichkeiten.
    Die Passage:
    Das Betanken von Maschinen, Fahrzeugen und Arbeitsgeräten ist in einem Bereich von 5 m, gemessen von der Böschungsoberkante des Gewässers, untersagt.
    ist zu streichen. Das Betanken im freien Gelände ist weder mit Gewässerschutz, noch Bodenschutz, noch Strafgesetzbuch (Umweltstraftaten) vereinbar. Betanken darf ausschließlich auf befestigten Flächen erfolgen oder über einer ausreichend dimensionierten Auffangwanne mit entsprechenden Absorbern. Gerade im Wasserschutzgebiet, wäre alles andere strafbar. Man muss halt tanken, bevor man losfährt, zudem sind in Hinblick auf Klimaschutz und Umweltschutz längst Geräte verfügbar, die keine Wassergefährdung verursachen und zugleich auch leiser sind: Elektrogeräte.
    Wenn Dürren zu einer Einschränkung der Wasserversorgung führen können, liegt beim Schutzgut Wasser sogar eine sehr erhebliche Beeinträchtigung vor. Da dies allerdings gar nicht geprüft wurde, kann an der Stelle keine Bewertung erfolgen. Die Unterlagen sind hier zu ergänzen und es hat eine erneute Offenlage zu erfolgen. Da die Prüfung hier zum Teil der Unterlagen gemacht wird, müssen an dieser Stelle auch alle Unterlagen betrachtet werden, selbst wenn das Genehmigungsverfahren separat erfolgt.
    Um die Auswirkungen vollständig zu beurteilen, muss man sätmlcihe Entnahmen im Umfeld erfassen, die Regeneration durch Regen, Versickerung usw. gegenüberstellen und dies unter dem Worst-Case-Szenario zunehmender Dürren durch die menschengemachte Klimaerwärmung. All diese Faktoren sind zu berechnen, da zu klären ist, ob die Bewässerung mit Grundwasser unter den Rahmenbedingungen überhaupt möglich ist.

    Bodendenkmäler

    Es wurde scheinbar nicht geprüft, ob Bodendenkmäler vorliegen. Wurden hier überhaupt TÖB beteiligt? In den Unterlagen war dazu nichts zu finden.

    Lärm

    Der Lärm von Geräten kann durch Umstellung auf Elektrogeräte verringert werden, was zugleich Klimaschutz bedeutet. Elektrogeräte sind Stand der Technik und werden z. B. auch bereits von den Wirtschaftsbetrieben Duisburg eingesetzt.

    CO-Pipeline

    Ein Notfallplan fehlt, der die Evakuierung bei Freisetzung des Giftgases CO regelt.
    Weiterhin sei angemerkt, dass Pipelines im Boden wandern können, zwar nicht viel aber es sind über Jahre hinweg durchaus messbare Veränderungen.
    Es ist kein zusätzlicher Raum für die Arbeiten notwendig, da der Schutzstreifen ausreichend breit ist.

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    Eine Antwort zu #Duisburg: Stellungnahme Golfplatzerweiterung

    1. Maccabros schreibt:

      Recht ausführlich, ab und an etwas überzogen, aber kann ich in vielen Punkten unterschreiben…

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