Mal ein Antrag auf eine Verbesserung für Radfahrende:
Aufhebung der Einbahnstraße für Radfahrende auf der Eduardstraße zwischen Emil-Bosbach-Straße und Günterstraße auf einer Strecke von ca. 80 m.
Gemäß VwV-StVO gilt für das Zeichen 220 „Einbahnstraße“:
„Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn
a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,
b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,
c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.“
Da es sich bei 80 m nur um eine kurz Engstelle handelt, handelt es sich um einen Bereich, wo die Aufhebung für Radfahrende ein soll ist. Der Verkehr ist überwiegend nicht hoch.
Wenn dafür Parkplätze entfernt werden müssen, so wäre das auch vertretbar, da nach § 14 Abs. 2 StrWG NRW der fließende Verkehr, zu dem auch der Radverkehr zählt, Vorrang vor dem ruhenden Verkehr hat.