Petition: Endlich Verkehrsregeln einhalten in #Duisburg – #Autokorrektur

Nachfolgende Petition habe ich nun beim Landtag eingereicht.

Das Landtag möge dafür sorgen, dass in Duisburg endlich die StVO gilt.

1. Verkehrszeichen 254
Regelmäßig stellt die Stadt Duisburg das Verkehrszeichen 254 (Fahrverbot) an Baustellen auf. In zwei Fällen fragte ich nach den Begründungen, es gab dafür aber keine.
( https://fragdenstaat.de/anfrage/baustelle-feuerwache-neue-krefelder-strasse-vz-254/ , https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsgefahrdungsbeurteilung-a40-brucke-duisburg-homberg/ ), seltsamerweise kam die Bezirksregierung Düsseldorf u. a im Schreiben vom 20.10.2022, 08:25 (Frau E., Bezirksregierung Düsseldorf) zu dem Schluss, dass alles rechtmäßig wäre.

Dabei wurde weder geprüft, wie gefährlich die Umleitung ist, noch welche anderen Maßnahmen möglich gewesen wären bevor man das VZ 254 anordnet. Man hat hier das VZ 254 nur deshalb angeordnet, damit der KFZ-Verkehr nicht ausgebremst wird, zugleich aber dabei die Gefährdungen in Seitenstraßen billigend in Kauf genommen, bzw. gar nicht betrachtet. Eine Dokumentation der Abwägung der verschiedenen Gefährdungen gibt es nicht. Meine Vermutung ist, dass man den Baustellenplan einfach abnickt und wenn es dann Beschwerden gibt, nacharbeitet.

Schon bereits aus der StVO geht allerdings hervor, dass ein Fahrverbot nur dann zulässig ist, wenn es eine erheblich Gefährdung gibt. Diese besteht aber regelmäßig nicht, denn Stellen wie die hier fragliche gibt es im Stadtgebiet immer wieder, wo es keine Radwege an Straßen gibt. Bei der Neuen Krefelder Straße zum Beispiel biegen die LKW etwas später auf den nur 7 m breiten Flutweg mit zwei Schulen, viel Verkehr. Dort war die Bezirksregierung/Stadt Duisburg übrigens der Ansicht, dass eine Überholverbot für KFZ von Radfahrenden, den Verkehrsfluss ausbremsen würden. Und das obwohl dort tagsüber mehr als 400 KFZ pro Stunde unterwegs sein, inkl. höherer LKW-Anteil. Übrigens die Stadt sagt hier, ohne die Fahrräder zu zählen, dass die Straße nicht gefährlich wäre und LKW-Fahrverbote nicht zulässig wären.

Was die A40 Brücke angeht, soll man als Radfahrer von der Brücke kommend zurück zur Ampel fahren, über eine Abbiegespur von der Autobahn, die Straße überqueren und dort auf dem Fuß/Radweg in Gegenrichtung fahren. Auch hier fehlt jegliche Analyse der Gefahren, die sich daraus ergeben. Zumal der Radweg in der Fortsetzung auf der Essenberger Straße dann einfach endet, auf einer Landstraße mit Tempo 70, während unter der A40-Brücke an der Auffahrt Homberg gerade mal Tempo 50 ist. Die Gefährdung also gar nicht erheblich ist.

Die Bezirksregierung Düsseldorf führt hier gerade keine Rechtmäßigkeitsbewertung durch, sondern achtet nur auf die Verkehrsflüsse für KFZ. Bei Umleitungen werden die Gefährdungen nicht abgewogen, Alternativen zur Sperrungen werden gar nicht betrachtet und Erheblichkeitsschwellen werden missachtet. Scheinbar braucht es hier klarere Vorgaben, denn durch Fahrverbote wird Radverkehr erheblich benachteiligt und sogar gefährdet.

Der Schriftverkehr kann bei Bedarf weitergeleitet werden ist aber umfangreich.

2. Parkverbot/Gehwegparken

In einem Beschluss von 2002 toleriert die Stadt Duisburg rechtswidrigerweise das Gehwegparken. In einem GO § 24 Antrag hatte ich mich hier an die Stadt Duisburg gewandt und eine Antwort bekommen, dass man nichts gegen das rechtswidrige Gehwegparken tun wolle, die Bezirksregierung Düsseldorf (Schreiben Engels vom 30.09.2022, 13:51) wollte auch hier nichts tun.

Antwortentwurf auf GO § 24:
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20098020
der in dieser Form auch abgenickt wurde.

Die Mindestbreite der unteren Grenze von 1,5 m wird auf dem Gehweg oft nicht eingehalten, teilweise bleiben nicht einmal 60 cm (2 Gehwegplatten). Dass die Bezirksregierung hier noch etwas von „Auswahlermessens der Ahndung von Parkverstößen“ schreibt ist eine klar rechtswidrige Haltung, wenn nicht einmal die Mindestbreite bleibt kann es kein Auswahlermessen geben. Das ist dann automatisch auf Null reduziert. Zumal überall im Umfeld die Gehweg zunehmend zugeparkt werden. Etwa die Gillhausenstraße.

Von der Bezirksregierung war da zu lesen:
„Eine rechtmäßige Anordnung des Gehwegparkens ist aufgrund der zu geringen Querschnittsbreiten nicht möglich.
Da die Stadt Duisburg dennoch in diesem Bereich das Parken ermöglichen möchte, wird das Gehwegparken an dieser Stelle geduldet. Grund dafür ist der hohe Parkdruck auf der Wohnstraße,“
Man duldet also rechtswidrige Zustände zu Gunsten einer freien Mobilitätswahl, Zulasten von u. a. Menschen mit Behinderung oder auch nur normal Gehenden. Als Ausrede nutzt die Bezirksregierung hier den angeblichen Parkdruck, der doch eigentlich nur eine Ausrede ist, denn erstens steht in unmittelbarer Nähe ein Parkhaus zur Verfügung und zweites heißt hoher Parkdruck nur, dass die Parkgebühren zu niedrig sind. In dem Fall werden gar keine Parkgebühren erhoben.
Ich komme an der fraglichen Stelle regelmäßig vorbei und fast immer bleiben weniger als die erwähnten 1,5 m, scheinbar unternimmt man aber nichts dagegen, denn
https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrskontrollen-auf-der-kreuzstrae-in-rheinhausen/
Die vielen Verstöße kann ich durch Bilder belegen, die überwiegend auch zur Anzeige gebracht wurden.

Man übt hier also Toleranz und duldet rechtswidrige Zustände um nicht zu sagen rechtsfreie Räume für KFZ. Das Urteil aus Bremen sieht das anders.

Fazit
Die Rechtsprüfung der Bezirksregierung Düsseldorf in Hinblick auf KFZ-Verkehr ist fehlerhaft und basiert nicht auf der aktuelle gültigen Rechtslage inkl. Rechtsprechung, hier gibt es dringenden Handlungsbedarf. Behörden haben nach Recht und Gesetz zu urteilen und nicht nach Bauchgefühl/Sympathien. Dabei ist sowohl die Legislative, wie auch die Judikative zu berücksichtigen. Dies schließt auch technische Regeln mit ein, denn selbst bei Baustellen muss eine Mindestbreite von 1,5 m bleiben.

Update 14.02.2023
Da Frau E. nicht will, dass man ihren Namen im Zusammenhang mit ihren Schreiben nennt und behauptet wird, dass dies dem Datenschutz unterläge und hier nicht das öffentliche Interesse überwiegen würde, habe ich den vollständigen Namen bis zur Klärung durch das LDI entfernt und durch die Variante ersetzt, welche auch andere Medien verwenden, wenn diese über Strafprozesse berichten. Es ist für mich verwunderlich, dass Frau E. nicht zu ihren Schreiben stehen will.

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