Online Konsultation für Sümpfung #Garzweiler von Klimaschänder #RWE – #Klimaschutz #Braunkohle

Amtsblatt 37 der Bezirksregierung Arnsberg stand mit Verspätung Online. Deshalb erst jetzt den Hinweis darauf.

Bei der Sümpfung von Garzweiler II im Zeitraum 2024 – 2030 gibt es eine Onlinekonsultation. Allein das ist schon unverständlich, weil Corona dafür keinen Anlass bietet, aber ist natürlich billiger für RWE und eventuell weniger Aufwand für die Bezirksregierung Arnsberg. Verhindert aber natürlich auch eine Aussprache.

Die Onlinekonsultation anstelle eines Erörterungstermins findet 10.-24.10.2022 statt, also nur zwei Wochen lang. Die Herbstferien Nordrhein-Westfalen 2022 laufen vom 04.-15.10., die Konsultation beginnt also in den Herbstferien. Zufall oder Absicht?

Die Bezirksregierung spricht zudem nur Männer an: „Die Teilnehmer der Online-Konsultation können sich bis zum Ablauf der Äußerungsfrist, […] während der Online-Konsultation äußern.“

Zumindest wird diesmal im Gegensatz zum Tagebau Hambach klar mitgeteilt:
„Die Behörden, die Vorhabenträgerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch die Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Modalitäten der Online-Konsultation individuell schriftlich benachrichtigt und benötigen keine weitere Anmeldung.“
Und auch der Datenschutz wurde diesmal sofort berücksichtigt.

Aus unerfindlichen Grünen ist die Onlinekonsultation nicht öffentlich. Hat RWE etwas zu verbergen?

Im selben Amtsblatt steht auch

Antrag der RWE Power AG auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Versickerungsmaßnahmen im Bereich Niers/Trietbach für den Zeitraum 2024 – 2030“

Scheinbar will man das abgepumpte Wasser versickern, vermutlich aber auch weiterhin ohne Aufbereitung. Man kann und sollte sich natürlich auch hier äußern. Im Amtsblatt steht viel Text zur Historie, wo man sich fragt, warum das gedruckt wird. Vielleicht will man verschleiern worum es geht, denn relevant ist das für die Bekanntmachung nicht.

Offenlage 19.09.2022 – 18.10.2022 unter https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/bekanntmachungen/ und unter https://uvp-verbund.de/nw

Einwendung bis 18.11.2022

Im Amtsblatt stehen mehrere Weg, man kann wegen Corona derzeit aber auch Anstelle von Niederschrift per Email an poststelle #ät# bra.nrw #punkt# de einwenden. Zumindest da ist die Bezirksregierung konsistent mit obigen Onlinekonsultation.

Und damit wir alle schön kreative unterschiedliche Einwendung schreiben gilt:
„Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.
Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 1 und 2 VwVfGNRW).“

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2 Antworten zu Online Konsultation für Sümpfung #Garzweiler von Klimaschänder #RWE – #Klimaschutz #Braunkohle

  1. Pingback: #Lützerath wird primär wegen Restseeutopien abgebaggert – #Greenwashing #GrüneNRW #Klimaschutz | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg

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