#RAG: Klimaschädliche Schachtverfüllung – #Klimaschutz #Steinkohle #Endcoal #Baerl #Lohmannsheide #Moers

Vor einigen Wochen hieß es seitens der RAG, dass diese ihre Schächte mit Beton verfüllen wolle.

Mag sein, dass sich einige nichts dabei denken, allerdings ist Beton ziemlich klimaschädlich (z.B. Spektrum.de, Tagesspiegel.de)

Neben Zement wird zudem auch die Ressource Sand verschwendet, dabei kann Bauschutt aufbereitet werden. Das heißt allenfalls wird wenig Beton benötigt und zugleich verringert man den Bedarf für Bauschuttdeponien, wie jene, welche die DAH1 in Duisburg Baerl plant. Die DAH1 eine Tochter der RAG. Auch für Sand bzw. Kies ist in Duisburg ein Abbau in Mündelheim geplant. Insgesamt will also die RAG die Stadt Duisburg belasten, um deren Schächte zu Verfüllen.

Ich hatte bei der RAG mal angefragt, warum man nicht zumindest teilweise Recyclingmaterial nutzt:

…
vielen Dank für Ihre Rückfrage und auch Anregung zum Thema Verfüllen von Schächten. Sie haben vollkommen Recht. Grundsätzlich wäre der Einsatz z. B. von Recyclingmaterialien bei der Verfüllung von Schächten möglich. Diese Materialien wären aber ausschließlich Zuschlagstoffe. Als hydraulisches Bindemittel bleibt der Einsatz von Zement für die Standsicherheit unerlässlich. So können wir auch bei einigen Schächten Hüllrohre für einen späteren Pumpeneinsatz einbauen.

Die Standsicherheit der Schächte muss jederzeit gewährt werden. Deshalb gibt es hohe, auch genehmigungsrechtliche Anforderungen. Wir haben uns entschieden, geogene Sande und Zement aus den genannten Sicherheitsgründen, aber auch der Verfügbarkeit in entsprechenden Mengen, einzusetzen.
…

Es handelt sich hier um eine Ausrede. Höchstwahrscheinlich geht es primär um die Kosten. Recyclingmaterial ist verfügbar und auch statisch sicher. Aber als Steinkohlefirma bleibt wohl auch die RAG auch weiterhin klimaschädlich. Dabei hätte man hier durchaus mit Vorbild vorangehen können, statt eine Billiglösung zu wählen, die uns Fläche kosten wird und die Klimaerwärmung vorantreibt.

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#Klimaschutz vor dem Bundesverfassungsgericht – #Germanwatch #DUH #Greenpeace #Klimaschutzgesetz

Zur allgemeinen Information eine gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch, Greenpeace, Protect the Planet und der Deutsche Umwelthilfe.

*Berlin *(10. Feb. 2021). In den drei Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Klimaschutzgesetz haben heute die Klägerinnen und Kläger ihre Erwiderungen zu den Stellungnahmen von Bundesregierung und Bundestag beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Kinder und jungen Erwachsenen aus Deutschland und Menschen aus Nepal und Bangladesch verleihen darin ihrer Kritik Nachdruck, dass die Ziele und Maßnahmen des 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um ihre Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Berufsfreiheit und Eigentum effektiv vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Angesichts der fortschreitenden Klimakrise bitten sie das Bundesverfassungsgericht, zeitnah in die Prüfung ihrer Verfassungsbeschwerden einzusteigen und zu entscheiden, ob das Klimaschutzgesetz verfassungsgemäß ist.

Erst vergangene Woche hatte in Frankreich ein Bündnis aus Umweltschutzorganisationen vor Gericht einen historischen Sieg erzielt. Das Pariser Verwaltungsgericht urteilte, dass die unzureichende Klimapolitik des französischen Staats rechtswidrig ist. Das Gericht wird nun entscheiden, ob es den französischen Staat anweist, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen um den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren.

Vertreten werden die Klägerinnen und Kläger der deutschen Verfassungsbeschwerden von den Rechtsanwälten Roda Verheyen und Remo Klinger. Roda Verheyen: „Bundesregierung und Bundestag sind wichtige Antworten schuldig geblieben. Das eigene Bekenntnis zu den Erkenntnissen des Weltklimarats und damit einer maximalen Temperaturerhöhung von 1,5 Grad steht im Widerspruch zum Klimaschutzgesetz. Gerichte in den Niederlanden und Frankreich haben es schon deutlich gesagt: Es gibt Schutzpflichten und jeder Staat muss seinen Anteil leisten. Das Verfassungsgericht hat es jetzt in der Hand und muss dem deutschen Gesetzgeber Leitplanken für effektiven Klimaschutz vorgeben.” Auch Remo Klinger betont: „Es gibt ein Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum. Klimaschutz ist deshalb Grundrechtsschutz. Jeder Tag ohne ausreichenden Klimaschutz ist ein verlorener Tag.“

Lüke Recktenwald ist einer der Beschwerdeführer. Ihm geht es vor allem um die Zukunft auf seiner Heimatinsel Langeoog: „Ich lebe in vierter Generation auf der Insel. Ich möchte die Möglichkeit haben, wie meine Eltern auf der Insel zu leben und zu arbeiten. Die Bundesregierung muss dringend handeln, um unsere Grundrechte heute und in Zukunft zu schützen.“ Yi Yi Prue, Rechtsanwältin und Beschwerdeführerin aus Bangladesch, ergänzt: „Erst im Mai 2020 hat der Super-Zyklon Amphan in Bangladesch und Indien viele Menschen das Leben gekostet und katastrophale Schäden verursacht. Betroffen waren auch einige der Klägerinnen und Kläger, mit denen ich gemeinsam die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht habe. Wir sind jetzt von der Klimakrise betroffen, deshalb müssen vor allem die Industriestaaten wie Deutschland jetzt etwas dagegen tun, um weitere Katastrophen zu verhindern.“

Linus Steinmetz ist ebenfalls Beschwerdeführer und bei Fridays for Future aktiv: „Meine Generation geht seit Monaten für mehr Klimaschutz auf die Straße. Die Regierung unter Angela Merkel schafft bisher trotzdem kaum mehr als leere Versprechen in Sonntagsreden. Wenn die Bundesregierung von sich aus nicht in der Lage ist, konsequenten Klimaschutz umzusetzen, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden.“

Die DUH unterstützt die beiden Verfassungsbeschwerden von 15 Betroffenen aus Bangladesch und Nepal sowie von 10 Kindern und jungen Erwachsenen aus Deutschland. Die dritte Verfassungsbeschwerde von neun jungen Erwachsenen, unter anderem der Mitbegründerin der deutschen Fridays For Future Bewegung, Luisa Neubauer, wird von Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet unterstützt.

Hintergrund – Was ist bisher passiert?
10.01.2020: Einreichung der zwei von der DUH unterstützten Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 78/20 und 1 BvR 96/20).

12.02.2020: Einreichung der von Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet unterstützten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 288/20).

22.05.2020: Bundesverfassungsgericht fordert Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt, Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat, Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz und alle Länderregierungen zu Stellungnahmen auf.

Ende Oktober 2020: Eingang der Stellungnahmen des Bundestags und der Bundesregierung.

01.02.2021: Einreichung der Erwiderung der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer, die von der DUH unterstützt werden.

10.02.2021: Einreichung der Erwiderung der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer, die von Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet unterstützt werden.

*Weitere Informationen:*
• Zu den Erwiderungen: http://l.duh.de/p210210 und https://bit.ly/2YZrc77

• Verfassungsbeschwerde von zehn Kindern und jungen Erwachsenen aus Deutschland sowie von 15 Bürgerinnen und Bürgern aus Nepal und Bangladesch unterstützt von der DUH: www.duh.de/vbklima2020

• Verfassungsbeschwerde von neun jungen Erwachsenen aus Deutschland, unterstützt von Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet: www.greenpeace.de/klimaklage-aktuell und www.germanwatch.org/de/verfassungsbeschwerde

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#RWE: 1. Entwurf Einwendung Klärschlammtrocknung – #Klimaschutz #greenwashing #Hürth

Nachfolgend der erste Entwurf einer vergleichsweise kurzen Einwendung zum Plan von RWE eine klimaschädliche Klärschlammtrocknungsanlage zu bauen. Bei Verwendung bitte nach Möglichkeit noch Änderungen vornehmen, damit nicht zu viele gleichartige Einwendungen eingehen.

Betroffenheit und Allgemeines

Falls ich am Erörterungstermin verhindert sein sollte übergebe ich hiermit mein Rederecht an den BUND1.

Von Klimaerwärmung sind wird alle betroffen und damit auch von der Methanfreisetzung durch RWE, so wie der durch Klärschlamm bedingten Laufzeitverlängerung eines Braunkohlekraftwerks.

Unstimmigkeiten

Klärschlamm, hat nichts mit dem Bergrecht zu tun. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dies überhaupt nach Bergrecht genehmigt werden sollte. Die Entsorgung von Klärschlamm ist Abfallrecht.

Notwendigkeit

Es mangelt dem Vorhaben an der Notwendigkeit, da „Veredelung“ kurzfristig nicht mehr zulässig sein wird. „Veredelung“ dient nicht dem Allgemeinwohl und damit dürfen dafür weder Dörfer weggebaggert noch Infrastruktur vernichtet werden. Ist gibt ausreichend Alternativen zu Grillbraunkohle und Kaminbriketts.

Da der Schlamm primär für diesen Zweck getrocknet werden soll, ist keine Trocknungsanlage notwendig.

Ferner wird das Braunkohlekraftwerk durch die Mitverbrennung zu einer Müllverbrennungsanlage. Dafür ist das Kraftwerk nicht genehmigt, also darf auch kein Müll, wie: naturbelassenes Holz, Klärschlamm, Papierschlamm und Altholz. Eine Erlaubnis käme einer Marktverzerrung gleich.

Arbeitsplätze in der „Veredelung“ werden ohnehin kurzfristig wegfallen, also werden durch die Planungen keine Arbeitsplätze gesichert.

Klärschlammverbrennung

Die Verbrennung von Klärschlamm beeinträchtigt die Rückgewinnung von Phosphor.

Im Endeffekt handelt es sich hier um Müllverbrennung, für die es allerdings bereits ausreichend Kapazitäten gibt. RWE will lediglich durch die Mitverbrennung die Kosten reduzieren, um die Laufzeit der klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke zu verlängern.

Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass auch industrielle Klärschlämme verbrannt werden sollen, damit würde man die notwendige Verbrennung in einer Sondermüllverbrennungsanlage umgehen und zugleich das Umfeld mit Schadstoffen belasten.

Es ist nicht plausibel, warum 785.000 t/a beantragt werden, wenn die verbrannte Menge unverändert und deutlich weniger betragen soll (600.000 t/a)

Klärschlamm kann erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten. Neben Mikroplastik u.a. auch persistente organische Stoffe. Insbesondere wären hier Perfluorverbindungen zu nennen, die noch dazu krebserregend sind bzw. im Verdacht stehen.

Klimaschutz

Klärschlamm ist keine regenerative Energiequelle, damit kann auch keine Kohlendioxid eingespart werden. Ob zu welchen Anteil Klärschlamm aus nicht klimaschädlichen Prozessen stammt wird nicht dargelegt. Ferner kann bei der Trocknung Methan2 entweichen, welches klimaschädlich ist. In den Unterlagen wurde eine Abtrennung von Methan nicht betrachtet. Und anders als behauptet, handelt es sich auch nicht um einen komplett geschlossenen Prozess, sondern einen Prozess mit Freisetzung von Gasen, von denen lediglich ein Teil abgetrennt wird. Methan wird durch den dargestellten Prozess mit Wäsche und Filtern nicht abgetrennt. Die Aufnahme von Methan in Aktivkohlefilter ist sehr gering3.

Ein Braunkohlekraftwerk zu verlängern ist nicht Umweltschutz, sondern das exakte Gegenteil.

Aktivkoksfilter werden aus Braunkohle hergestellt, da es alternativen dazu gibt, dient die Nutzung nur allgemeinwohlschädlicher Gewinnoptimierung.

In den Unterlagen fehlt eine Betrachtung der Klimaauswirkungen des Vorhabens, insbesondere natürlich auch der Aspekt Methan und das Zusatzgeschäft von RWE durch Müllverbrennung.

Dass industrieller Prozessdampf erzeugt wird aus Braunkohle und getrockneten Klärschlamm zur Trocknung des Klärschlamms verwendet wird erscheint bizarr. Das heißt es wird viel Energie in die Trocknung gesteckt. Eine Energiebilanz, wie viel Energie für die Trocknung aufgewendet wird fehlt. So oder so das Vorhaben klimaschädlich, weil RWE Braunkohle verbrennt um Klärschlamm zu trocknen. Der Wirkungsgrad dürfte dadurch nicht so gut sein, aber schließlich geht es hier um eine gewinnbringende Entsorgung von Klärschlamm und dadurch Kostenreduktion des Kraftwerks, um dieses länger am Laufen halten zu können. Für die Stromgewinnung ist diese Nutzung von Braunkohle nicht notwendig. Wenn man der Kraftwerk abschaltet gehen nicht die Lichter aus.

Es wird behauptet, dass die Trocknungsanlage sich durch ein äußerst energieeffizientes Gesamtkonzept auszeichnen würde, allerdings fehlt eine Angabe des Wirkungsgrades. Also wie viel Prozent der eingesetzten Energie bei der Verbrennung des Klärschlamms zurückgewonnen wird. Wahrscheinlich wird hier energetisch noch drauf gezahlt, womit es nicht um einen Beitrag zur Verbrennung geht, sondern ausschließlich um Entsorgung von Klärschlamm. Denn anders lässt sich nicht erklären, dass man keine Zahlen angibt. Vielleicht wird deshalb auch nicht ohne Grund in den Unterlagen auch das Stichwort Entsorgungssicherheit erwähnt.

Verkehr

Die Aussage, dass die Durchfahrt durch das Stadtgebietes Hürth mittels vertraglicher Vereinbarung mit den Anliefernden ausgeschlossen würde ist zweifelhaft. Die Erfahrungen mit Logistik zeigen, dass häufig doch Bereiche belastet werden, in denen das nicht der Fall ist. Überprüfbar ist dies ohnehin nicht, denn wie erkennt man, wohin der LKW will. Steht ja wohl kaum Klärschlamm für RWE dran. Es fehlt also eine wirksame Kontrolle für vertragliche Vereinbarungen. Damit sind diese Vereinbarungen nicht relevant und dürfen im Rahmen der Entscheidung nicht berücksichtigt werden. Folglich braucht es ein umfangreiches Verkehrsgutachten.

Eine Anlieferung in der Nacht ist weder geboten noch notwendig, heißt dies doch, dass es zu nächtlichem Lieferlärm kommt.

Abfälle

Dass es sich nur um nichtgefährliche Abfälle handeln soll, wird bezweifelt.

Das in der Abluftreinigung entstehende Ammoniumsulfat kann mit anderen löslichen Chemikalien belastet sein ist demnach für Düngezwecke ungeeignet. Insbesondere durch die Erhitzung kann es zu Ausgasungen kommen. Nicht ohne Grund darf Klärschlamm nicht mehr auf Äcker ausgebracht werde.

Wasserschutz

Durch die Klimaerwärmung (powered by RWE) ist die Nutzung von Trinkwasser zu untersagen. Trinkwasser ist ein rares Gut, dass nur für den eigentlich Zweck zur Verfügung stehen sollte. RWE kann problemlos eine Zisterne für Regenwasser anlegen. Ebenso könnte das in der nahen Kläranlage gereinigte Wasser genutzt werden.

Abluft

Die Behauptung von RWE: „In den Aktivkohlefiltern werden unter anderem organische Stoffe und ggf. noch vorhandene geruchsintensive Stoffe sicher zurückgehalten“ ist nachweislich unwahr. Sowohl organische, wie geruchsintensive Stoffe werden nur zum Teil zurückgehalten, asonsten wäre auch keine Gestanksprognose notwendig. Methan gar nicht.

Bei der Trocknung werden unweigerlich potentiell infektiöse Aerosole erzeugt. Ein Abtrennung selbiger wird in den Unterlagen nicht erwähnt. Die Thematik Infektionsrisiko wurde nicht behandelt.

Belastung von Klärschlamm

Es ist nicht erkennbar wie der Klärschlamm im Vorfeld auf Schadstoffe untersucht wird. Diese Schadstoffe können sowohl bei der Trocknung, wie auch bei der Verbrennung freigesetzt werden, sowie zu erheblichen Sekundärgefährdungen beitragen.

Es fehlt zudem eine entsprechend klare Einschränkung des Klärschlamms nach Abfallschlüsseln. Lediglich im Text wird erwähnt, dass angeblich nur Klärschlamm aus Kommunen genutzt würde. Aber selbst dieser kann gefährliche Stoffe enthalten. So führt das UBA4 beispielhaft Schwermetalle, Arzneimittelrückstände und Kunststoffreste auf.

Die genehmigte Zusammensetzung enthält einige Krebsmetalle, die beim Trocknen als Staub freigesetzt werden. Es fehlen allerdings Angaben zu Dioxinen und Perfluorverbindungen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund bedenklich, dass die Fluormenge fast 1 Gew.-% betragen darf. Und auch der Wert für Chlor ist sehr hoch.

Dioxinbelastung

Auch Klärschlamm kann mit Dioxin belastet sein5, dies hat bereits zu Staatsanwaltschaftlichen Ermittlung geführt6.

Arbeitsschutz

Das Dokument zum Arbeitsschutz zeigt fehlende Kenntnisse der Arbeitsschutzes. Es kann nicht nachvollzogen werden, wie man den Begriff Vorsorgeuntersuchung verwenden kann, obwohl bereits seit 2013 die ArbMedVV7 eindeutig in Pflicht- und Angebotsvorsorgen unterscheidet. Ob eine Untersuchung stattfindet wird nicht durch den Arbeitgeber festgelegt, sondern einzig und allein durch die Beschäftigten.

Es fehlt eine Beurteilung nach Mutterschutz8. Diese ist völlig unabhängig davon durchzuführen, ob derzeit potentielle Mütter in dem Betrieb arbeiten.

Ist wird nicht darauf eingegangen, welche Vorsorgen sich aus der PSA ergeben. Etwa Versorge wegen dem Tragen von Handschuhen oder von Atemschutz.

Die Sicherheitsdatenblätter stammen u. a. Von 2018, 2014 und sind damit wahrscheinlich zumindest teilweise veraltet.

Explosionsschutz

Es wird angenommen, dass die Abluft nicht ausfällt, allerdings scheint diese nicht redundant ausgeführt zu sein. Die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre mit insbesondere Methan ist nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen. Eine Worst-Case-Betrachtung setzt voraus, dass auch statistische Ausfälle berücksichtigt werden.

Datenschutz

Einer Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an RWE oder andere beteiligte Stellen stimme ich nicht zu, ebensowenig einer Veröffentlichung.

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#Klimaschutz: #Flugverkehr endlich Nicht-CO2-Emissionen berücksichtigten – #Flughafen #Düsseldorf #Fluglärm

Auch wenn ich der Petition vom Wording im Detail nicht ganz zustimmen kann, habe ich diese Petition zur vollständigen Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Flugverkehr mitgezeichnet.

Statt fiktiven Wachstum muss der Flugverkehr endlich die volle Rechnung bezahlen. Leider wird dies natürlich nicht sonderlich gut durchgesetzt, denn der politische Einfluss der Flugbranche ist recht groß.

Die Emissionen von Flugzeugen werde im Detail in UBA Schwerpunkt Fliegen behandelt. Neben dem CO2 gibt es etliche weiter Emissionen, die massive Klimawirkung haben. CO2 macht in höheren Schichten gerade mal 1/4 der Wirkung der Gesamtemissionen aus, sodass selbst „regenerative“ Treibstoffe kaum eine Entlastung bringen würden. Selbst Wasserstoff würde zur für die höheren Luftschichten klimaschädlichen Gasen führen. Es ist also einfach nicht plausibel, warum diese Kosten weiterhin die Allgemeinheit zahlen soll und nicht diejenigen, welche fliegen.

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Treibstoffablass im Flugverkehr ist klimaschädlich – #Fluglärm #Flugverkehr #Klimaschutz

Es gibt natürlich Studien, die belegen, wie unschädlich Treibstoffablass von Flugzeugen in der Atmosphäre angeblich wäre. Eine stark veraltete Zusammenfassung findet man bei dieser Vorlage (PDF) für den Landtag Rheinland-Pfalz. Es handelt sich hier um den Swissair Untersuchungsbericht 236867 „Ökologische Aspekte des Fuel-Dumpings“.

Daran wird natürlich ausführlich betont, dass angeblich keine Gefährdung für Lebewesen am Boden bestünde. Dies stimmt allerdings nur teilweise. Erstens wird eine Krebsgefährdung nach der Einstufung von 1994 genutzt, was sich inzwischen deutlich verändert haben kann und zweitens beschreibt der Bericht schön, wie klimaschädlich Treibstoffablass ist. Denn es wird dargelegt, wie sich die Stoffe in Wasserdampf, Ozon und CO2 umwandeln. Der Treibstoff wird also nicht einmal zum Antreiben eines Flugzeuges genutzt, sondern einfach freigesetzt. Also sogar noch eine erheblich Verschwendung. Das Wasserdampf und Ozon ebenfalls eine Klimawirkung hat, wird von der Luftfahrtbranche gerne außer acht gelassen.

Ebenfalls nicht berücksichtigt wird, dass es nicht nur Tiere am Boden, sondern auch geschützte Arten in der Luft gibt, die ebenfalls beeinträchtigt werden. Selbst wenn alle krebserregenden Substanzen bis zum Boden „verschwunden“ sind, heißt dies nicht, dass geschützte Arten nicht beeinträchtigt werden. Und auch verdampfte Moleküle sind weiterhin vorhanden und können eingeatmet werden. Für die Gefährdung durch Krebs gibt es keine Untergrenze.

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#Duisburg: Parkgebühren für LKW – #Duisport #Logport

Da die Stadt Duisburg wenig Initiative zeigt die LKW-Probleme zu lösen, versuche ich das weiterhin mit meinen bescheidenen Mitteln. In diesem Fall mit einer weiteren Kommunalpetition nach GO § 24:
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Gemäß Landesverkehrsministerium ist es möglich abweichende Parkgebühren für unterschiedliche Fahrzeugarten einzuführen. Aus diesem Grund wird beantragt eine Parkgebühr für sämtliche Parkflächen in Duisburg einzuführen für LKW und Anhänger inkl. Werbeanhänger.

Begründung und Erläuterung:
Regelmäßig ist in der Tageszeitung zu lesen, dass es Probleme mit parkenden LKW gibt. Dem entgegen zu wirken wird meist auf kleinflächige Parkverbote gesetzt, die allerdings oft nur zu
einer Verdrängung auf andere Flächen führen. Eine grundlegende Problemlösung ist nicht in Sicht.

Logistikunternehmen verlagern ihre Parkprobleme auf die Allgemeinheit. Der öffentliche Raum wird bestenfalls nur zweckentfremdet, schlimmstenfalls werden andere Verkehrsteilnehmende gefährdet. Ebenfalls führen parkende LKW oft zur Verminderung von Verkehrsflüssen.

Verbote entfalten oft nicht die gleiche regelnde Wirkung, wie Gebühren. Eine flächendeckende Parkgebühr in Höhe von 10 Euro pro Stunde und 200 Euro pro Tag würde das Parken grundsätzlich ermöglichen aber zugleich zu einer Verlagerung auf erwünschte Fläche führen. Bei einem Verstoß sind entsprechende Steigerungen möglich.

Auch das Campieren, sowie die Vermüllung und die Fakalisierung des Umfelds würden vermieden.

Flächen auf denen das Parken von LKW erwünscht ist, können entsprechend ausgenommen werden.

Rein rechtlich ergibt sich aus dem LKW-Parkraumdruck ohnehin eine Verpflichtung zu einer Parkraumbewirtschaftung.
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Wie üblich bin ich sehr gespannt, ob die Verwaltung sich um eine Problemlösung bemüht oder Ausreden erfindet.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

In der Natur allen Lebens liegt Kampf. Egal ob Pflanzen, die sich gegenseitig umbringen oder Tier oder Menschen. Es liegt weniger an den Waffen, als an den Köpfen.

(Ulrich Scharfenort, 12.04.2019)

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#Germanwatch: Klimaklage gegen #RWE wird von Studie gestützt – #Endcoal #Klimaschutz #Klimakrise #allegegenRWE #hambibleibt #Braunkohle

PM von Germanwatch:
*Huaraz/Bonn* (4. Feb. 2021). Wegen der auch in Peru grassierenden Corona-Pandemie kann derzeit die Beweisaufnahme vor Ort in dem Verfahren des Peruaners Saúl Luciano Lliuya gegen RWE vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm noch nicht wie beabsichtigt stattfinden. Dennoch kommt nun zusätzlich Bewegung in das Verfahren – und zwar von Seiten der Wissenschaft: Ein renommiertes Forscherteam hat erstmals auf Basis von Klimamodellen nachgewiesen, dass ein vom Gletschersee oberhalb von Huaraz in den Anden ausgehendes Flutrisiko fast ausschließlich auf den menschengemachten Klimawandel zurückzuführen ist.

Der heute von Wissenschaftlern der University of Oxford und University of Washington veröffentlichte Artikel in der Fachzeitschrift Nature Geoscience zeigt laut einer Pressemitteilung der Universitäten auf, dass der Einfluss des Menschen auf die gemessene Erwärmung in dieser Region der Anden bei über 85 Prozent liegt. Es sei sogar zu mehr als 99 Prozent sicher, dass sich der Rückzug des Gletschers, der zu dem Flutrisiko am dortigen Gletschersee führt, nicht allein mit natürlichen Veränderungen erklären lasse.

Die neue Studie, die nicht im Kontext des Verfahrens vor dem OLG Hamm angefertigt wurde, bestätigt die Auffassung der Klägers Saúl Luciano Lliuya und seiner Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg). Luciano Lliuya ist erleichtert über die klaren Aussagen der Forscherinnen und Forscher: „Wieder einmal beweist uns die Wissenschaft, wie der menschgemachte Klimawandel den Gletscherrückgang verursacht und zu großen Gefahren für uns führt. Diese Studie hilft uns zu verstehen, was das Problem ist und wer dafür verantwortlich ist.“ Der Kleinbauer und Bergführer aus der Region führt seit 2015 eine Zivilklage gegen RWE, in der er vom Energiekonzern die Finanzierung von Schutzmaßnahmen an dem wachsenden Gletschersee fordert – und zwar gemäß dessen Anteils an der menschgemachten Erderhitzung, das wären ca. 0,5 Prozent. Nachdem Richter am Oberlandesgericht Hamm Ende 2017 die Klage für juristisch schlüssig befunden hatten, ist der Prozess seither in der Beweisführung. Der zuständige Senat plant gemeinsam mit Gutachtern einen Ortstermin am Gletschersee durchzuführen.

Roda Verheyen, Anwältin von Saúl Luciano Lliuya, erklärt: „Dies ist eine unabhängige wissenschaftliche Studie, an der wir in keiner Weise beteiligt waren. Wir werden die erstaunlich eindeutigen Erkenntnisse der Studie nun genau prüfen und dann gegebenenfalls in das gerichtliche Verfahren einbringen. Ich freue mich für meinen Mandanten, der seit Jahren auf eine Entscheidung in der Sache wartet, auch weil – schon vor der Corona-Krise – die Beklagte alles getan hat, um das Verfahren zu verschleppen.“

Die Stiftung Zukunftsfähigkeit übernimmt in diesem Präzedenzfall alle dem Kläger entstehende Kosten und ruft dafür zu Spenden auf. Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch begleitet diese Klage wegen ihrer großen Relevanz für weltweit von Folgen der Klimakrise bedrohte Menschen mit Öffentlichkeitsarbeit. Klaus Milke, Vorsitzender der Stiftung und Ehrenvorsitzender von Germanwatch, sagt: „Die Wissenschaft zeigt uns immer präziser, zu welch‘ dramatischen Konsequenzen die fortschreitende Klimakrise führt. Diese Studie von unabhängigen Dritten liefert wertvolles Beweismaterial, um die Kausalkette zwischen den Emissionen von RWE und den Klimawandelfolgen in den Anden aufzuzeigen. In der Zukunft könnten weitere Studien dieser Art ähnliche Klagen ermöglichen, um auch andere große Treibhausgasemittenten zur Verantwortung zu ziehen.“

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Doppelmoral im Karneval – #Queer #Diskriminierung #Wuppertal

In Wuppertal wirft man einen Prinzen raus, weil es Nacktbilder von diesem gibt.

Karneval ist ein Fest, bei dem nach meinen Eindruck Spaß haben wichtig ist. Das Grundmotto scheint mir zu sein: „Alkohol, Mucke und Sex“. Also feucht fröhlich. Ist ja auch nichts gegen zu sagen, solange alles einvernehmlich abläuft.

Und wenn jemand Nacktbilder von sich macht ist auch das okay.

Jetzt aber von Amtswürde zu schwaffeln und einen Prinzen wegen Nacktbildern rauszuschmeißen ist einfach eine unwürdige Doppelmoral. Ich mein, wenn ich es auf den Punkt bringen wollte könnte man Karneval auch als Orgie vor der Fastenzeit beschreiben.

Wenn man aber genau hinschaut geht es hier möglicherweise um Diskriminierung. Denn der Karnevalsprinz ist schwul. Da ergibt so doch gleich ein ganz anderes Bild. Eines was den starken Anschein von Intoleranz trägt.

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Aktuelle Anträge von #RWE, natürlich ohne #Greenwashing – #Braunkohle #Endcoal #NRW

Ergänzend zu dem gestrigen Hinweis auf eine Offenlage, noch zwei Verfahren bei denen RWE durchgewinkt wurde.

Amtsblatt 3 der Bezirksregierung Düsseldorf

Im Rahmen der Vorprüfung ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, wurde für das Vorhaben der RWE Power AG, Kraftwerk Neurath festgestellt, dass dies nicht der Fall wäre.

Konkrete geht es um die Teilsanierung und Vorbereitung für einen Ringschluss einer Fernwärmeleitung des Braunkohlekraftwerks in Grevenbroich.

In einem Bereich liegt Landschaftsschutzgebiet LSG-4905-0004 nahe der Dampfpipeline. Beim Normalbetrieb stimmt nahezu, was die Bezirksregierung schreibt, dass keine Emissionen stattfinden, welche das Schutzgebiet beeinträchtigen könnten. Bei einer Undichtigkeit, könnte das anders aussehen.

Dass die Leitung dem Ziel dient, dass klimaschädliche Braunkohlekraftwerk für RWE weniger verlustbringend zu machen, wurde bei der Prüfung nicht untersucht.

Amtsblatt 4 der Bezirksregierung Düsseldorf

Ebenfalls wurde Umweltverträglichkeitsvorprüfung für ein Vorhaben der Firma RWE Supply & Trading GmbH durchgeführt. Hier geht es um die Errichtung und den Betrieb einer erdgasbefeuerten
Verbrennungsmotoranlage auf dem Werksgelände der Firma Outokumpu Nirosta GmbH in Krefeld. Die Anlage soll laut Antrag nur Strom erzeugen, es wird also keine Wärme genutzt. Zudem sieht der Antrag explizit klimaschädlicheres Erdgas vor, als denkt RWE wohl nicht daran zumindest Methan aus erneuerbaren Quellen zu nutzten.

In der Beurteilung ist man der Ansicht, dass mit keiner erheblichen Erhöhung an Luftschadstoffen zu rechnen wäre. Andere Emissionen, wie Stickstoff und Lärm sollen angeblich auch eingehalten werden.

Das Flächenversiegelung schlecht für das Grundwasser ist, wurde nicht erkennbar berücksichtigt.

Hambi Bleibt -RWE nein Danke

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#RWE: Offenlage Antrag für ein Klärschlammlager – #Klimaschutz #Greenwashing #Endcoal #hambibleibt

Auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg befindet sich nachfolgender
Antrag der RWE Power AG auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 BImSchG für den Veredlungsstandort Knapsacker Hügel in Hürth. Dies wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht.

Radio Erft informierte über das Vorhaben mehr Klärschlamm anstelle von Braunkohle zu verbrennen.

Warum hier von einem Veredelungsstandort die Rede ist, ist nicht ganz klar, denn scheinbar geht es bei dem Vorhaben darum mehr Klärschlamm zu verbrennen und der Klärschlamm soll vorher getrocknet werden. Im Endeffekt will man hier mit der Verbrennung von Klärschlamm vortäuschen, dass man etwas für den Klimaschutz tun würde, in Wirklichkeit will man nur die Kosten senken, um das Kraftwerk länger betreiben zu können.

Dabei wäre es wichtiger den Phosphor aus Klärschlamm zurückzugewinnen. Nach der Verbrennung zusammen mit Braunkohle ist dies nicht mehr möglich oder erschwert.

Klärschlammlagerhalle am Veredlungsstandort Knapsacker Hügel (50354 Hürth, Goldenbergstraße 2)

Man will scheinbar eine Klärschlamm-Trocknungsanlage errichten und betreiben. RWE ist ziemlich optimistisch, wenn die wirklich die Anlage im April 2022 in Betrieb nehmen wollen.

Enthalten sein soll in den Unterlagen
– Gestanksprognose
– Lärmprognose
– Naturschutzunterlagen
– Explosionsschutz

Offenlage: 08.02.2021 bis einschließlich 08.03.2021
1. Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg
2. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund
3. Stadt Hürth, Amt für Planung, Vermessung und Umwelt, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth-Hermülheim (4. Obergeschoss)
(Es gibt COVID-19-Einschränkungen, für diese und die genauen Zeiten ins Amtsblatt gucken)

Einwendezeitraum: 08.02.2021 bis einschließlich 08.04.2021

In der Ankündigung steht, dass man auch per Email einwenden kann.

E-Mail-Adresse: registratur-do *äht* bra.nrw *dot* de
(entsprechende übliche Zeichen einsetzen)

Name und Anschrift müssen angegeben werden, aber man kann die Weitergabe an RWE ablehnen.

Sehr optimistisch ist, dass bereits ein Erörterungstermin für den 06.05.2021 um 09:30 Uhr im Großen Saal Feierabendhaus Knapsack, Industriestraße 300, 50354 Hürth geplant ist.

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#Duisburg: Dooringparkplätze ohne Rechtsprüfung – #Verkehrsdiskriminierung #Verkehrswende #Ruhrort

Ich bin erschüttert. Wegen der Dooring-Parkplätze in Duisburg Ruhrort hatte ich bei der Stadt Duisburg nachgefragt, nachdem diese auf ein formloseres Schreiben nicht reagierte. Ich wollte ja eigentlich nur wissen, womit man Parkplätze trotz Radweg begründet hat. Hat man gar nicht gemacht. Dass die Parkplätze direkt neben dem Radweg liegen hat nicht einmal zu einer Prüfung geführt. Dies kann man der Antwort der Stadt Duisburg auf meine Anfrage entnehmen.

Deshalb reichte ich nun nachfolgenden Antrag nach GO § 24 ein. Bin mal gespannt, ob man sich wieder damit rausreden will, dass bisher nicht passiert wäre oder die Verwaltung zu viel zu tun hätte.

GO § 24 Antrag:
Belehrung der Beschäftigten der Stadt Duisburg, welche in Bereichen Arbeiten, die Einfluss auf den Radverkehr haben. Zu diesen Bereichen zählen Baustellengenehmigungen, Straßenplanung, Parkplatzgenehmigung usw.

Hintergrund für diesen Antrag sind die lebensgefährlichen Dooringparkplätze in Duisburg-Ruhrort, dort wurden Parkplätze auf dem Gehweg direkt neben einem benutzungspflichtigen Radweg eingerichtet. Eine Prüfung der Belange des Radverkehrs fand nicht statt (vgl. Anfrage zur Genehmigung der Parkplätze ). Es handelt sich hier um eine Hauptverkehrsstraße. Auf ein Schreiben zu dieser Thematik reagierte die Stadt Duisburg nicht, erst auf die IFG/UIG-Anfrage gab es eine Reaktion. Die Lebensgefahr besteht weiterhin und es gibt noch weitere Stellen im Stadtgebiet mit Dooring Parkplätzen, wenn hier ein Unfall passiert geht dies auch zu Lasten der genehmigenden Stelle. Da keine Prüfung erfolgt dürfte hier von einem bedingten Vorsatz bei der begünstigten Körperverletzung auszugehen sein. Zudem könnten auf die Stadt erhebliche Kosten zukommen, wenn die Versicherungen/Parkenden die Mitschuld der Stadt Duisburg einklagen.

Es handelt sich hier nur um ein Beispiel von zahlreichen, weshalb die Stadt Duisburg im Bereich Radverkehr einen miserablen Ruf genießt. Auch bei Baustellen wird kaum ein Gedanke an den Radverkehr verschwendet oder an Menschen mit beeinträchtigter Mobilität (vgl. Anfrage Verkehrsfuhrungskonzept für Bauarbeiten in Rheinhausen und eine Analyse der realen Durchführung).

Denkbar wäre die Durchführung der Belehrung in Form einer Fahrt mit dem Fahrrad durch beispielhafte Problemstellen der Stadt.

Erläuterung:
Dooring bedeutet, dass die Tür eine PKW sich öffnet und Radfahrende gefährdet. Dies kommt häufiger vor und kann zu lebensgefährlichen Verletzungen führen, da ein derart schnelle Reaktion nicht möglich ist.
(vgl. Radverkehrstote und Tödlicher Dooringunfall )

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Biohazard Quarzstaub – #Umweltschutz #Krebs #Asbest #Feinstaub #Lohmannsheide

Viele Menschen halten Asbest für gefährlich und bohren trotzdem fröhlich Löcher in die Wände. Mal abgesehen davon, dass dort aus Asbest enthalten sein kann, ist in allen Steinwänden Quarzstaub enthalten.

Quarzstaub kann sowohl Lungenkrebs, wie auch andere Atemwegserkrankungen verursachen. Deshalb wird dieser von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als Karzinogen der Gruppe 1 (eindeutige Ursache für Krebs beim Menschen) eingestuft.

Ein Hauptproblem ist dies natürlich im Bausektor und bei der Herstellung von entsprechenden Produkten. Im Haushalt ist das Risiko zwar vorhanden, allerdings wegen der niedrigeren Exposition auf geringer.

Quarzstaub tritt besonders bei Tätigkeiten auf, die Schneiden, Trockenmischen, Sägen, Schleifen, Bohren und Zerkleinern von u.a. Stein, Beton und Ziegeln. Bei allen Materialien die Siliziumdioxid enthalten. Besonders gefährlich ist der lungengängige Feinststaub und Ultrafeinstaub.

Vor dem Hintergrund muss natürlich auch die Deponie Lohmannsheide neu bewertet werden.

(Quelle)

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#Bahn: Neues vom Servicecenter Fahrgastverarsche – #Bahnsinn #Verkehrswende #Fahrgastrechte #Service

Nach allen meinen Erfahrungen nenne ich das „Servicecenter Fahrgastrechte“ gerne Servicecenter Fahrgastverarsche, wobei man auch vom Antiservicecenter sprechen könnte. Eine Einrichtung der Bahnen, die im Prinzip dazu dient berechtigte Interessen möglichst abzuwehren.

So fuhr ich im August nach Berlin und prompt fiel die S-Bahn aus. Ursache wurde nicht vernünftig durchgesagt. Natürlich muss man sich dann an Antiservicecenter wenden, um die Ansprüche durchzusetzen. Denn wenn die Verbindung ausfällt und nur vage gesagt wird, man solle den ÖPNV nutzen ist das wenig hilfreich, zumal dieser anscheinend auch ausfiel. Da bleibt dann natürlich nur Taxi um pünktlich anzukommen. Was die Bahn einem dann am Ende erstattete waren gerade mal 1,40 €. Angeblich hätte man noch am gleichen Tag eintreffen können. Dass man pünktlich zu einem Termin musste interessierte da nicht. Mit Pünktlichkeit hat die Bahn natürlich keinen Vertrag.

Natürlich verlangt das Antiservicecenter der Originale der Taxi-Quittung, aber nicht nach Prüfung ob überhaupt ein Anspruch auf Erstattung besteht, sondern bereits vorher. Nachdem das Antiservicecenter nun feststellte, dass kein Anspruch besteht bzw. nur ein Pseudoanspruch, was machen die da? Natürlich nicht das Naheliegende, denn das wäre die nicht mehr benötigte Quittung zurückzuschicken damit man diese steuerlich geltend machen kann. Auf eine Nachfrage einige Zeit später bekam ich zur Antwort, dass man Originale vernichtet habe.

Denkt da irgendwie keiner mit?

Das Antiservicecenter meinte dazu nur lapidar, dass man zur Kenntnis nehmen würde, dass Originalunterlagen nicht zurückgesendet würden. Bei Quittungen werden aber explizit Originale verlangt. Man hat also gar nicht die Möglichkeit anders zu verfahren. Wie wäre da vielleicht erst einmal eine Prüfung ob überhaupt ein Anspruch besteht und dann erst das Original zu verlangen?

Werbung:
Wer mehr wissen will, über die alltäglichen und ungewöhnlichen Probleme mit der Bahn kann hier mal nachschlagen.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag #Klimaschutz

Es ist besser, ein kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

(Konfuzius)

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#Klimaschutz: Ist #RWE die Kritik bei Youtube leid? – #Braunkohle #AllegegenRWE #Greenwashing

Greenwashing Spezialist RWE hat bei Youtube die Kommentare deaktiviert. Da fragt man sich warum man sich einer Diskussion nicht stellen will. Oder hat man gar die Sorge, dass man mit unangenehmen Fakten konfrontiert wird? Auch bei Twitter habe ich den Eindruck, dass man unliebsame Kommentare auf unsichtbar schaltet. Man will wohl verhindern, dass die RWE-Meinung hinterfragt wird.

Ich würde dies als Zensur bezeichnen. Diese Verhinderung einer Diskussion bzw. die Unbindung von Fakten, wie das RWE betreibt. Trotz aller Bemühungen dies zu verschleiern, bleibt RWE nach eigener Ansicht noch bis 2040 klimaschädlich. Ich bin mir dagegen nicht so sicher. Das Ende von Klimaschänder RWE könnte schneller kommen als manche denken.

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Wir enteignen #Springer-Genossenschaft – #bildDUNG

Online sehe ich immer wieder die Forderung, dass man Springer enteignen solle. Für mich stellt sich dann immer die Frage, warum man viel fordert aber nichts tut.

Springer ist als Aktiengesellschaft an der Börse, dass heißt sowohl Privatpersonen, wie auch Gesellschaften können Aktien erwerben. Mit wenigen Aktien kann man auf der Hauptversammlung kritische Fragen stellen, aber in der Abstimmung nicht viel bewirken. Dazu braucht man schon sehr viele Aktien. Fondsgesellschaften haben oft große Mengen an Aktien, aber denen geht es natürlich primär um Rendite. Etwas anderes wäre hier eine gemeinnützige Genossenschaft mit dem Ziel eine unabhängige und neutrale Presselandschaft sicherzustellen. Diese könnte durch die Einlegenden größere Anzahlen von Aktien kaufen. In Summe könnte dadurch ein so großer Einfluss zustande kommen, dass man die rechtslastige Berichterstattung neutralisieren kann.

Es ist nicht so schwierig eine Genossenschaft zu gründen. Ist natürlich erst einmal etwas Aufwand und ein wenig Gehirnschmalz. Besonders, wenn diese hinterher gemeinnützig werden soll. Aber die Sicherstellung einer neutralen Berichterstattung ist m.M. ein richtiges Ziel.

bildDUNG

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Geschäftsmodell: Mit Jammern reich werden – #Landwirtschaft #Energiewirtschaft #Industrie

Wenn man Nachrichten schaut, sieht man immer wieder jene von Lobbyvereinen, die entweder Jammern weil Gesetze verschärft werden oder weil man aus welchen Gründen auch immer irgendwelche Subventionen bräuchte. Wobei natürlich auch zu lasche Gesetze eine Subvention darstellen.

Natürlich ist es nicht so offensichtlich, wie bei einem kleinen Kind, welches weint, aber Jammernde sind es trotzdem. Und die werden dafür sogar bezahlt oder profitieren vom Ergebnis der öffentlichen Jammerei.

Der Mechanismus ist allerdings der gleiche, wie bei kleinen Kindern mit emotionaler Erpressung. Teilweise wird aber natürlich rhetorisch in die Trickkiste gegriffen. Etwa die Verlagerung von Arbeitsplätzen. Aber im Endeffekt läuft es darauf hinaus mit flachen Argumenten und lauter Heulerei die Wünsche erfüllt zu bekommen. Oft sind es besonders gemeinwohlschädliche Dinge, die zu solchen Methoden greifen.

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#Impfchaos: Eine Corona-Abrechnung – #Covid19 #Impfung

Das Impfchaos in NRW ist nur die nächste Panne in einer langen Liste von Pannen und Versagen der Landes- und Bundespolitik.

Ich meine, hat man Biontech finanziell bei der Entwicklung und dem Aufbau von frühzeitiger Produktion unterstützt. Nein, scheinbar nicht. Warum?

Sind Flughäfen immer noch offen für den Import von Mutanten? Aber natürlich, ist ja völlig egal, dass Impfstoffe dann eventuell nicht wirken.

Hat man parallel zur Einrichtung der Impfzentren eine brauchbare Software für Terminvergabe beschafft? Nein, wahrscheinlich hat man nicht einmal getestet, wie gut ältere Menschen damit
klarkommen. Oder ist das ein Versuch von darwinscher Impfauslese, wo nur die technisch fittesten durchkommen?

Es war doch klar, dass der Andrang entsprechend groß sein würde.

Das Impftempo in NRW bleibt weit hinter dem zurück, was möglich wäre und alles was wir hören sind Ausreden. Bei dem derzeitigen Tempo sind wir im Sommer in 6 Jahren bei 100 %.

Allein der Stress, denn die schlecht Organisation gestern verursacht hat, dürfte einige Menschenleben gekostet haben. Vielleicht nicht sofort, aber Stress macht anfälliger für Krankheiten.

Wäre es so schwer gewesen in die Briefe ein individuelles Login zu schreiben, ganz ohne Registrierung mit bereits hinterlegten Daten, wo dann nur noch ein Termin gewählt werden muss? Nein das wäre sogar extrem einfach gewesen, denn vergleichbare Methoden werden bereits im Rahmen der Anmeldung zu virtuellen Hauptversammlungen genutzt.

Dass die Impfverzögerungen nicht nur Lebensqualität kosten, sondern Menschenleben versteht sich von selbst, denn ohne Impfung ist die Sterbewahrscheinlichkeit höher. Wenn man also vorsätzlich Impfstoff zurückhält ist dies fahrlässige Tötung, wenn jemand stirbt.

Und warum stoppt man nicht alle Firmen, die jetzt noch einen Impfstoff entwickeln wollen und noch nicht in Phase 3 sind. Es wäre besser wenn die sich auf die Produktion konzentrieren, denn wir müssen 8 Milliarden Menschen impfen. Also endlich mal darauf konzentrieren zu produzieren, um das Versagen zumindest etwas zu kompensieren.

Ist doch echt nicht mehr auszuhalten. Fast wie in einem schlechten Film, wo man genau weiß, dass es in eine Katastrophe läuft und die Mächtigen nicht handeln. Es nervt einfach nur noch dabei hilflos zusehen zu müssen. Ist doch echt kein Wunder, dass mehr und mehr Menschen sich lieber Verschwörungserzählungen zuwenden, wäre zumindest weniger Stress, als sich das anschauen zu müssen.

Eins sage ich jetzt schon, wenn wegen des Chaos und Versagens jemand mir wichtiges stirbt, werde ich für eine zivil-/strafrechtliche Aufarbeitung des Versagens sorgen.

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#BMVI sieht keine Notwendigkeit für Radfahrendenzebrastreifen – #Verkehrswende #Verkehrsdiskriminierung

Vom BMVI wollte ich mal allgemein wissen, ob es auch für Radfahrende vergleichbare Einrichtungen wie Zebrastreifen für Gehende gibt, zum sicheren überqueren einer Straße mit Vorrang. Die Antwort fiel nicht ganz unerwartet negativ aus, hat sich dieses Ministerium auch bisher nicht durch Förderung des Radverkehrs im notwendigen Umfang hervorgetan. Der Fokus scheint nach meinem Eindruck eher auf klima- und umweltschädliche Mobilität zu liegen.

Antwort BMVI:
„Nach Rücksprache mit unserem Fachreferat können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Radverkehr ist ein Teil des Fahrverkehrs und als solcher grundsätzlich den für den Fahrverkehr geltenden Regelungen unterworfen. § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung, der dem Fußverkehr an Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) Vorrang einräumt, entfaltet daher keine Wirkung für neben dem Fußgängerüberweg verlaufende Radverkehrsfurten. Auch eine dem § 26 StVO vergleichbare Regelung für den Radverkehr existiert mangels Erforderlichkeit nicht. Kreuzen selbstständig geführte Radwege die Fahrbahn und soll dem Radverkehr Vorfahrt eingeräumt werden, kann dies durch Anordnung der entsprechenden, für den Fahrverkehr geltenden Zeichen (z. B. Zeichen 306) durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde geschehen. Wo dies erforderlich ist, kann eine gesonderte Signalisierung für den Radverkehr (Radfahrerampel) erwogen werden. Hierdurch kann dem Bedürfnis einer sicheren Führung des Radverkehrs aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits ausreichend Rechnung getragen werden.“

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Autoimmunkrankheit Parkinson – #Corona #Biontech #Krebs

Vor einiger Zeit las ich etwas zu Parkinson und Darmentzündungen. Hier wurde eine Zusammenhang zwischen beiden Erkrankungen postuliert. Ein Artikel dazu findet sich beispielhaft hier.

Wenn man diese Wissen nun mit dem Wissen aus dem Buch „Krebs wird heilbar – Die neuen Immuntherapien“ (von Mechthild Kässer) vernetzt, kommt man eigentlich zwangsläufig zu dem Schluss, dass Parkinson eine Autoimmunkrankheit ist.

In dem Buch wird nämlich schön dargestellt, wie das Immunsystem reagiert und was passiert, wenn man das Immunsystem falsch ‚trainiert‘. Es werden einige Beispiele in denen eine Krebstherapie unerwartete Nebenwirkungen hat. Dies hängt vor allen Dingen mit der Zelloberfläche zusammen. Das heißt das Immunsystem greift bestimmte Oberflächenstrukturen an. Wenn es die falschen Zellen angreift, also die Körpereigenen kommt es zu sogenannten Autoimmunkrankheiten. Wenn als im Darm bestimmte Entzündungen immer wieder auftreten wird das Immunsystem trainiert und wenn es das nächste Mal derartige Zellen bzw. Stoffe erkennt, dann werden diese angegriffen. Es wäre also demnach denkbar, dass das Immunsystem die Zellen angreift, welche Dopamin produzieren, weil es diese für eine Darmentzündung hält. Stark vereinfacht ausgedrückt natürlich.

Ich denke, wenn man an dieser Stelle ansetzt, dürfte es einige neue Ansätze für Therapien von Parkinson geben. Eventuell kann man dann Parkinson sogar über eine Art Antikörpertest diagnostizieren. Dies würde zudem auch die Früherkennung verbessern.

Warum ich Biontech und Corona erwähne, weil dieses Unternehmen mit individueller Krebstherapie arbeitet und dieses Verfahren auf Corona übertragen hat. So haben wir es zum Teil auch der Krebstherapie zu verdanken, dass wir gut wirksame Impfstoffe haben.

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#Corona: Macht endlich die Flughäfen dicht – #Flughafenzu #Covid19 #B117 #ZeroCovid

Beständig liest man etwas zu neuen Mutationen. Unsere Freiheit wird deswegen erheblich eingeschränkt. Bis zu einem gewissen Grad ist dies nachvollziehbar und notwendig.

Ein ganz anderes Thema sind Flughäfen, die weiterhin offen sind. Für Flugverkehr im Inland gibt es keine Notwendigkeit, da alle Ziele in Deutschland auch mit der Bahn erreichbar sind. Zudem sind in der Bahn auch größere Abstände realisierbar. In der EU sind viele Stellen ebenfalls mit der Bahn erreichbar und alternativ mit dem Auto.

Internationale Passagierflüge sind nicht notwendig, da alle Absprachen auch schriftlich oder digital möglich sind. Urlaubsreisen sind ebenfalls kein Grund für Flugverkehr in einer Pandemie. Folglich kann die Konsequenz nur sein die Flughäfen für den Passagierbetrieb vollständig zu schließen. Dies würde auch die Gefährdung durch Einschleppung von Mutationen drastisch reduzieren, da die anfängliche Verbreitung überwiegend per Flugzeug stattfindet. Ausnahme ist hier höchsten die britische Variante (B117). Aus Brasilien oder Südafrika ist es allerdings kaum möglich. Höchsten noch per Schiff wäre dies denkbar, aber hier wäre eine Bordquarantäne für die Besatzung möglich.

Es ist also unverständlich, warum man lieber wartet bis die Mutationen in Deutschland ankommen anstatt zu handeln.

Flugverkehr ist ein Superspreader!

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#Duisburg: Stellungnahme der Stadt zur Deponie Lohmannsheide – #Baerl #Moers

Im abgesagten Umweltausschuss hätte auch die geplante Deponie Lohmannsheide behandelt werden sollen.

Der Stellungnahme ist deutliche Kritik, aber teilweise auch fehlende Prüfung zu entnehmen.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Mittelmäßige Geister verurteilen gewöhnlich alles, was über ihren Horizont geht.

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

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#FDP und #CDU sorgen für Fortsetzungslockdown – #Laschet #ZeroCovid #NRW #Corona

Am vergangenen Dienstag saßen mal wieder die Minipräsis zusammen mit der Kanzlerin. Und haben mal wieder viel zu wenig beschlossen.

Bisher hat ich das ja eher Armin Laschet zugeschrieben, aber mittlerweile bin ich mir da nicht mehr so sicher. Er vertritt zwar Lockerungen nach außen, aber wenn man genau hinschaut, scheint dies eher ein Anliegen der FDP zu sein.

Keine Ahnung, warum die sich so stark für irrationale Schulöffnungen einsetzen und ständig so tun, als würden sie Freiheiten verteidigen. Die traurige Wahrheit ist, dass durch die laschen Maßnahmen in NRW und den Schlingerkurs die Menschen ermüdet werden. Schlimmer noch kommt es dadurch zu einem Fortsetzungslockdown. Das heißt durch die Lockerungen verlängern sich die einschränkenden Maßnahmen sogar. Also statt kurz und schmerzvoll, will die FDP uns wohl möglichst lange mit Einschränkungen quälen.

Es gibt ja ausreichend Beispiele wie andere Ländern ZeroCovid, also nahezu Freiheit von Corona erreicht haben. Es wäre nicht so schwer gewesen, dass auch zumindest für Deutschland zu erreichen. Dies hätte auf jeden Fall der lokalen Wirtschaft sehr geholfen.

Dies hat übrigens auch viel gemein mit der Klimakrise, wo die Maßnahmen durch zögerliches, wenn nicht sogar Verhinderungshandeln unterminiert werden.

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#Duisburg beim #Wattbewerb leider nicht dabei – #Klimaschutz #Energiewende

Ende 2020 wurde ich auf einen Wettbewerb aufmerksam. Eine Photovoltaikchallenge mit dem Namen Wattbewerb. Man findet Online dazu einige Grundregeln. U.a. auch ein „Mindeststartwert von 0,1 kWp/Einwohner*in“.

Den Hinweis habe ich natürlich an die Stadt Duisburg weitergeleitet. Dachte das wäre doch mal eine sportliche Herausforderung. Nur leider scheitert dies an der Hürde. Dafür gab es eine ausführliche Antwort, die Hoffnung macht.

Im Stadtgebiet Duisburg gibt es demnach derzeit ca. 1.970 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 27.950 kWp, dies entspricht knapp 0,06 kWp / Einwohner*in. Das ist natürlich schade, zeigt aber natürlich zugleich auch, wie viel Potential für die Stromversorgung in Duisburg noch vorhanden ist. Das Klimschutzkonzept sieht ja auch Photovoltaik vor, da gibt es auf jeden Fall viel zu tun, wenn ab Februar drei Klimaschutzmanagende bei der Stadt anfangen.

Müsste man eigentlich mal in einem Jahr Bilanz ziehen.

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Umweltverbände fordern neuen Aufbruch für europäischen Bahnverkehr – #Bahnsinn #Klimaschutz

Pressemitteilung von Germanwatch

Umweltorganisationen aus Deutschland, Polen, Spanien, Frankreich und auf EU-Ebene fordern die EU und die Bundesregierung auf, im diesjährigen Europäischen Jahr der Schiene den internationalen Bahnverkehr zu stärken. In einem gestern veröffentlichten Report zeigen sie auf, wie neue internationale Direktverbindungen mit Tag- und Nachtzügen, bequeme Buchung von Auslands-Bahnverbindungen und Investitionen in grenzüberschreitende Infrastruktur einen großen Beitrag zum Klimaschutz in Europa leisten können.

„Um die Klimaziele im Verkehrsbereich zu erreichen, brauchen wir ein engmaschiges und attraktives Bahnnetz in Europa, das eine echte Alternative zum Flug und zum Auto bietet“, sagt Lena Donat, eine der Autorinnen des Reports von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. „Flüge sind mindestens siebenmal so klimaschädlich wie eine vergleichbare Strecke mit der Bahn – wenn die Bahn komplett mit Ökostrom fährt, ist der Faktor sogar um ein Vielfaches höher.“

Eine EU-weite Umfrage im September 2020 ergab, dass zwei Drittel der Europäerinnen und Europäer sogar ein Verbot von Kurzstreckenflügen unterstützen würden, wenn die Strecke in bis zu 12 Stunden mit der Bahn zu bewältigen wäre. Bisher existieren aber nicht einmal zwischen allen europäischen Hauptstädten attraktive Bahnverbindungen. So gibt es zum Beispiel zwischen Berlin und Brüssel, Madrid und Lissabon oder Warschau und Prag überhaupt keine Direktzüge. Donat: „Das Europäische Jahr der Schiene sollte zum Startschuss sowohl für ein Comeback der Nachtzüge als auch für neue direkte Tagzüge quer durch Europa werden. Es gibt bisher kein europäisches Bahnnetz, sondern nur einen Flickenteppich von nationalen Bahnsystemen: Züge enden an der Grenze, eine internationale Bahnfahrkarte zu buchen lässt selbst Bahnfans verzweifeln und die Schienen-Infrastruktur an Grenzübergängen ist oft in einem kümmerlichen Zustand. Wir brauchen dringend mehr Europa und Gestaltungswillen im Bahnverkehr.“

Die Initiative EUROPE ON RAIL setzt sich für eine Stärkung des europäischen Personenschienenverkehrs ein. Beteiligt sind die Organisationen Germanwatch (Deutschland), Civil Affairs Institute (Polen), France Nature Environnement (Frankreich), Eco-union und Ecodes (Spanien) sowie die europäische NGO Transport&Environment.

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Flughafen Düsseldorf will wieder in Vollbetrieb gehen trotz #Corona – #Fluglärm #Klimaschutz #ZeroCovid

Ja, ja der Schnalke und sein Flughafen. Da schlägt man die Tageszeitung auf und liest, dass Schnalke glaubt, mit ein paar Schnelltests das Vertrauen wieder herstellen und dann allen ernstes Flugzahlen wie vor Corona erreichen will. Mal abgesehen davon, dass mir diese natürlich wegen Fluglärm nicht gefallen würde, macht dies auch keinen Sinn.

Flugverkehr hat Corona über die ganze Welt verbreitet und macht dies auch jetzt noch mit gefährlichen Varianten, statt hier mit Tests von geringer Aussagekraft falsche Sicherheit vorzugaukeln täte die Flughäfen gut daran den Betrieb vollständig einzustellen.

Die Test sind eine Momentaufnahme, bereits zwei Stunden später im Flugzeug kann jemand ansteckend sein. Natürlich immer vorausgesetzt der Test wurde überhaupt richtig durchgeführt. Auch hier gibt es viele Fehler, die zu falschen Ergebnissen führen. Noch dazu haben die Schnelltest einen höheren Fehler.

Flugzahlen, wie vor Corona sind definitiv ausgeschlossen, bis alle geimpft sind. Geschäftsreisen
lohnen wegen der Quarantänevorschriften nicht und Urlaubsreisen sind in einer Pandemie eine saublöde Idee. Deshalb verzichten viele verantwortungsvolle Menschen auf komplett darauf.

Ich könnte mir die Aussage nur erklären, dass Schnalke an einem massiven Realitätsverlust leidet. Selbst nach Corona wird es kein zurück mehr geben. Firmen haben die Vorteil von Telekonferenzen entdeckt. Und Deutsche haben den Heimaturlaub wieder entdeckt. Dazu kommt Stuttgart 21 und die Streckte Richtung Berlin die ebenfalls beschleunigt werden soll. Dadurch wird es noch schneller mit dem ICE und weniger attraktiv zu fliegen.

Aber vielleicht will Schnalke auch nur die Illusion aufrecht erhalten, damit er weiter die Kapazitätserweiterung vertreten kann. Dass diese nie kommen wird bzw. spätestens im Rahmen einer Klimaklage weggeklagt wird ist klar. Insbesondere, da im Verfahren Klimaschutz bisher gar nicht geprüft wurde. Also ein eklatanter Verfahrensfehler. Zumal die Stadt Düsseldorf bis 2035 klimaneutral sein will.

Und wie will man Quarantäneverstöße verhindern?

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#Corona-Unsinn: Desinfektionskabine – #Arbeitsschutz #Gefahrstoff

In der Zeitung stand jüngst ein Bericht über eine sogenannte Desinfektionskabine. Der Artikel ist Online nur eingeschränkt zugänglich.

Diese sogenannte Desinfektionskabine der Firma Hiteclear ist angeblich ein ganz tolles Produkt. Mir erschließt sich das Ganze selbst bei mehrfachem Lesen nicht. Aber vielleicht liegt es auch daran, dass ich Naturwissenschaftler bin, der sich mit Arbeitsschutz auskennt.

Erst einmal bringt die Kabine keine für mich erkennbare Vorteile, denn wenn jemand mit einer Krankheit infiziert ist, werden weiterhin Keime ausgestoßen. Lediglich, wenn man sich in der aktivierten Kabine befindet, werden u.a. Aersole abgetötet. Aber danach, wird ‚fröhlich‘ weiter Krankheit emittiert. Also welchen Schutz das bringen soll, außer einer oberflächlichen Desinfektion, ist völlig unklar. Das macht vielleicht beim Verlassen einer Covid-19-Station im Krankenhaus Sinn, bevor die Schutzkleidung abgelegt wird, aber nicht für Veranstaltungen.

Was weder im Artikel steht, noch für mich erkennbar auf der Webseite erwähnt wird, ist die Art des Desinfektionsmittels. Es gibt hier keinen Stoff, der Viren unschädlich macht, sowie Bakterien abtötet, aber nicht zugleich auch die Lunge schädigt. Zumal im Artikel steht, dass besonders kleine Aerosole erzeugt werden.

Wenn man mal genau hinguckt Desinfektionssprays, dann finden sich darauf Hinweise, dass man die Wolke nicht einatmen soll. Für die Lunge sind die Desinfektions-Chemikalien nämlich schädlich. Sind ja schließlich auch Zellen. Sogar besonders empfindliche. Wenn man sich mal ein wenig informiert findet man noch viele „nette“ weitere Eigenschaften von Desinfektionsmitteln.

Ich würde sogar noch eine Schritt weitergehen und sagen, dass diese Desinfektionskabinen in manchen Fällen sogar tödlich sind. Zum Beispiel jemand mit Asthma wird auf so eine Aerosolwolke nicht gut reagieren. Ob auf derartige Gefahren hingewiesen wird?

Wenn man beim Besprühen eine Mund-Nase-Bedeckung oder FFP2-Maske trägt, könnten diese eventuell unwirksam werden. In Hinblick auf eine Pandemie würde der Schutz also u.U. sogar erheblich gemindert.

Ich kann mir nicht erklären, warum so ein Gerät überhaupt für den deutschen Markt zulässig sein sollte.

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#Duisburg: Erörtung für Gatewayterminal trotz Corona – #Duisport #Logport

Die Bezirksregierung Düüsseldorf will am 27.01.2021 tatsächlich eine Erörterung in Präsenz durchführen. Corona und die neuen Mutationen scheinen hier weniger wichtig zu sein, als das Verfahren für eine Beteiligung von Duisport möglichst schnell durchzuziehen. Natürlich muss ich nicht zur Erörterung, aber in Anbetracht der permanenten Rücksichtslosigkeit in Hinblick auf LKW-Verkehr ist das gar nicht so leicht.

Deshalb nachfolgend auch mein vollständiges Schreiben an die Bezirksregierung.

Sehr geehrt***,

am gestrigen 16.01.2021 erhielt ich Ihre Einladung vom 13.01.2021, für die Erörterung am 27.01.2021 des Vorhabens Gatewayterminal auf der Kohleinsel.

Vor den zunehmenden Einschränkungen aufgrund der verschärften Pandemielage inkl. der deutlich ansteckenderen Variante B117, dürften die getroffenen Maßnahmen kaum ausreichen. Zum Vergleich, selbst Schulen, die lange offen gehalten wurden wurde, sind weitestgehend geschlossen und der Unterricht findet u.a. als Fernunterricht über das Internet statt.

Die Anzahl der Kontakte zu reduzieren (u.a. Appell der Kanzlerin) ist sicherlich nicht erreichbar indem man sich in gemeinsam an einem Ort versammelt. Selbst Behörden führen Besprechungen als Videokonferenzen durch. Vor dem Hintergrund erschließt sich mir nicht, warum dies nicht auch bei einer Erörterung möglich sein sollte. Die Identität kann dabei durch einen postalisch zugestellten Zugangscode sichergestellt werden, bzw. auch hier wäre dann eine Vertretung möglich.

Ich empfinde dieses Vorgehen nicht als verantwortungsvoll und vorbildlich. Selbst der Parteitag der CDU, fand als Videokonferenz statt. Selbst beim größten Bemühungen ist eine Abstandunterschreitung nicht ausgeschlossen.

Wie ich mit dieser Situation umgehe, habe ich noch nicht entschieden, aber aus familiären Gründen (Risikogruppen) bin ich zu einer besonderen Vorsicht verpflichtet. Demnach, kann und werde ich erst sehr kurzfristig entscheiden. Zumal für den 25.01.2021 die nächste Konferenz der Ministerpräsident_innen ansteht. Es ist Zweifelhaft, dass alle dort beschlossenen absehbaren Schutzvorkehrungen zeitgerecht umgesetzt werden können, damit diese am 27.01.2021 wirksam werden können.

Was feststeht ist, dass sich meine Bedenken nicht erledigt haben. Vielmehr haben diese sogar noch zugenommen. Zumal die Begründung für die fehlende UVP extrem schwach ist. Deshalb gehe ich zumindest an dieser Stelle schon einmal schriftlich ein.

Die Ankündigung ein paar Tage vorher finde ich, ungeachtet einer rechtlichen Prüfung, von dem Planungsvorlauf auch reichlich knapp.

Bleiben Sie gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Anlage:

Hinweise und schriftliche Erwiderung zu einzelnen Punkten, die ich als Ergänzung zu meiner Einwendung sicherheitshalber zu den Akten gebe.

Die Konsequenz muss sein, dass eine Inbetriebnahme erst nach vollständiger nutzbarer Zu- und Abwegung erfolgen darf. Ansonsten würden die Fehler der Vergangenheit nur wiederholt. Wenn dies nicht der Fall wäre, dann würde sich das unweigerlich auf das Vorhaben auswirken in dergestalt, dass das Verkehrsgutachten nicht zutreffend wäre und damit auch keine Entscheidungsgrundlage. Mag sein das wirklich alles wie geplant klappt, aber genauso gut zeigt die Realität, dass Planungen oft auf plötzliche Hindernisse stoßen. Als Stichwort sei hier nur BER genannt, das eigentlich gut zusammenfasst, wie viel schief gehen kann, obwohl man alles geplant hatte. Daran ändern auch vertragliche Verpflichtungen nichts. Verträge bei Vorhaben werde teilweise auch angepasst oder sogar gekündigt. Ein Vertrag ist keine Garantie für eine Realisierung und verhindert keine Belastung, falls eine Planung scheitert.

Salamitaktik heißt, dass man zusammengehörige Aspekte trennt, um diese Einzeln zu betrachten und damit weniger Aufwand zu haben, obwohl ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang besteht. Die Planungen für das Terminal stellen ja explizit auf noch nicht vorhandene Infrastruktur ab. Diese Infrastruktur bzw. deren Notwendigkeit wird zweifelsfrei damit begründet, dass diese für das beantragte Vorhaben notwendig wäre. Das eine geht nicht ohne das andere.

Dass eine Bestandserfassung stattfand ist nicht erkennbar. Die offengelegten Unterlagen enthielten keine derartigen Informationen in der notwendigen Tiefe.

Bei einer Steigerung von 4 %, woher auch immer diese Zahl stammen mag, gäbe es nach ca. 17 Jahren eine Verdopplung und damit eine deutlich erhöhte Lärmbelastung, zu welcher noch die des Terminals kommt. Wenn diese Zunahme allerdings bereits absehbar ist. Hätten auch diese Werte genutzt werden müssen für die Verkehrsanalyse.

Das es „keine Rechtspflicht für solche Untersuchungen“ gäbe, stimmt in Hinblick auf eine Mautersparnisanalyse nicht, da diese folgerichtig ein Bestandteil einer Verkehrsanalyse ist, welche nicht mit dem fiktiven Verhalten von LKW-Fahrenden rechnet, sondern auf das reale Verhalten aufsetzt.

Das „die globale Erwärmung keine Betroffenheit in eigenen Belangen“ darstellen würde ist eine witzige Behauptung, die allerdings unzutreffend ist. Natürlich bin ich von der Klimaerwärmung persönlich betroffen. Dass diese Betrachtung richtig und zulässig ist ergibt sich unweigerlich aus der Zulässsigkeit des Verfahrens, welches eine Andenbauer derzeit gegen RWE führt.

Die von meiner Seite erhobene Forderung eines Autohofs als Voraussetzung wurde in der Stellungnahme der Duisporttochter DGT gar nicht betrachtet.

Warum kein Wasser aus dem Hafenbecken zur Befüllung des Löschtanks genutzt werden kann oder eine entsprechende Regenwasserzisterne angelegt wird, wird nicht betrachtet.

Auch wenn keine Böden eingebaut werden, welche die Grenzwerte überschreiten, findet dennoch eine zusätzliche Belastung des Wassers statt. Nur halt unterhalb der Grenzwerte.

Wenn man ein Auffangvolumen von 170 m³ für Löschwasser, plus ggf. weitere Flüssigkeiten hat, aber ein Löschwassertank von 400 m³ stellt sich die Frage, wo im Fall eines Falles die restlichen 230 m³ reinlaufen.

Dass es keine Bodenverunreinigungen gegeben haben soll ist zweifelhaft, da die Schrottinsel sich nicht weit entfernt befindet und im Umfeld eine erhebliche Staubbelastung auftritt. Dazu kommt noch die bekannte Hintergrundbelastung mit Schwermetallen im nahezu gesamten Stadtgebiet. Dass ausgerechnet die Kohleinsel ausgenommen sein soll, ist nicht plausibel.

Dass das Vorhaben sich nicht auf die Verkehre aus Rheinhausen zur Auffahrt Häfen auswirken sollen wird durch keine Analyse belegt. Dazu wäre eine wirkliche Verkehrsanalyse mit der derzeitigen Belastung der Knotenpunkte (Autobahnauffahrten) notwendig, die allerdings fehlt. Wenn mehr Fahrzeuge auf die Autobahn wollen kommt es unweigerlich zu einer Verringerung des Verkehrsflusses und damit einer Verlangsamung.

An etlichen Stellen wird darauf hingewiesen, dass Verkehrsanbindungen nicht Teil des Verfahrens wären. Allerdings stellt das Verkehrsgutachten genau auf diese noch nicht existierenden Verkehrsanbindungen ab, womit diese unweigerlich zum Teil des Verfahrens gemacht werden. Ob und wann der Zustand neuer Verkehrsanbindungen eintritt hängt von vielen Faktoren ab. Entweder muss die Anbindung fertig sein vor Betriebsaufnahme oder es ist ein Verkehrsgutachten mit dem Ist-Zustand zu erstellen. Auch die Auswirkungen auf den Schienenverkehr sind wie dargelegt relevant, da dieser eine deutliche Umweltkomponente hat. Da die Schiene bereits heute überfüllt ist, führt eine weitere Zunahme von Schienenlogistik dazu, dass Personennah- und Fernverkehr auf der Schiene noch unattraktiver wird und zu einer Zunahme des umweltschädlichen PKW-Verkehrs führt.

Der wiederholte Hinweis auf das angebliche „Fehlverhalten Dritter“ ist unzutreffend und verfahrensrechtlich nicht haltbar. Wenn ein Stadion geplant wird, sind die Zuschauenden auch Dritte und dennoch wird deren Verhalten mitbetrachtet. Ebenso wird das bei Kneipen gehandhabt. Wenn ein Supermarkt geplant wird, wird auch der Lieferverkehr reglementiert. Wenn ein Flughafen die Kapazität erweitern will, wird natürlich die Auswirkung und der Fluglärm betrachtet und auch alle weiteren Aspekte des Flugverkehrs. Ferner haben sowohl Duisport, als auch die Tochter DGT einen Einfluss auf dieses Verhalten in dem sie Firmen bei Fehlverhalten von der Nutzung ausschließen. Somit besteht neben dem kausalen Zusammenhang auch eine Mitverantwortung. Dass man sich hier allein auf rechtliche Phrasen zurück zieht ist bezeichnend für die Firmenpolitik von Duisport und der Tochtergesellschaften/Beteiligungen. Ohne DGT würden die LKW-Fahrenden zudem gar nicht erst dahin kommen.

Die Behauptung einer „unzulässigen Überlastung“ suggeriert, dass es eine zulässige Überlastung geben würde. Sobald etwas oberhalb von Grenzwerten liegt, ist es nicht mehr zulässig, darunter schon. Allerdings kommt es immer auch unterhalb von Grenzwerten zu einer Schädigung und ggf. zu Todesopfern, die allerdings dann nicht mehr klar genug zuordnungsbar sind.

Dass die Vorhaben kumulierender Art sind und sich wechselseitig bedingen wurde dargelegt und nicht hinreichend entkräftet.

Und natürlich wurde durch DGT durch keine Unterlagen belegt, dass eine Worst-Case-Analyse für die die Verkehrsbelastung durch sämtliche Verkehrsträger durchgeführt wurde. Es wurde ja nicht einmal betrachtet in wie weit der Rhein zusätzliche Transporte überhaupt aufnehmen kann.

In Hinblick auf den Stickoxidausstoss sei auf eine Analyse der deutschen Umwelthilfe verwiesen: Dr. A. Friedrich, S. Annen, R. Helmerich, Bestimmung realer LKW NOx-Emissionen im Fahrbetrieb auf europäischen Autobahnen, Deutsche Umwelthilfe, Berlin, 10. November 2020
Nicht fiktive Emissionen zählen, sondern ausschließlich die realen. Die erkennbare Verminderung dürfte ausschließlich auf den PKW-Sektor zurückzuführen sein. Außerdem ist gemäß 39. BImSchV auch unterhalb der Grenzwerte weiter zu verringern.

Wenn man Verkehrsrouten auf Meinungen von DGT und Gutachtende basiert ist das keine fundierte Analyse, weil die Realität in anderen Bereichen von Duisburg das Gegenteil von solchen Meinungen belegt. Es werden Abkürzungen benutzt, es wird Maut vermieden und natürlich ist DGT dafür verantwortlich, denn ohne den Terminal gäbe es diese Verkehre nicht. Fehlverhalten muss zum Ausschluss von der Nutzung führen. Dass man Fehlverkehre durch Bereiche mit Wohnbebauung nicht erwartet ist klar, die ergeben sich ja auch erst, wenn die Realität die Meinung der Firma und der Gutachenden widerlegt. So ist es eine direkte Fahrt in Richtung A3 denkbar und nicht unwahrscheinlich, weil genau dies regelmäßig durch Hochfeld von Logport I stattfindet. Besonders zu Stauzeiten. Aber die Aufnahmefähigkeit der einzelnen Zugänge zu Autobahnen wurde nicht mal betrachtet.

Mehreren Stellen ist zu entnehmen, dass Kosten für den Betrieb der Allgemeinheit auferlegt werden sollen. Etwa Verkehrssicherheit oder Straßenzustand.

Dass die Planung des DGT keinen Einfluss auf den Radschnellweg hat, trifft nicht zu. Der Personalkörper einer Verwaltung ist limitiert, wenn ein Verfahren bearbeitet wird, kann ein anderes Verfahren nicht bearbeitet werden. Das heißt Verfahren ohne wirtschaftlichen Druck werden nachhrangig bearbeitet.

Lithiumbatterien können auch ohne äußere Einwirkung brennen.

Aus den Antworten DGT ergeben sich weitere Zweifel an der fachlichen Qualifikation in Hinblick auf Gefahrgut und Gefahrstoffe, da scheinbar nicht einmal die rudimentären Kenntnisse vorhanden sind.
Gefahrgut => Transport
Gefahrstoff => Lagerung
Gefahrgut kann also gar nicht gelagert werden, wie die Stellungnahme aber suggeriert.
Die von DGT erwähnte Zwischenlagerung ist ebenfalls eine Lagerung. Es ist rechtlich klar definiert, ab wann es zu einer Lagerung kommt. Eine Bereitstellung ist auf maximal wenige Tage begrenzt, danach liegt eine Lagerung vor und rechtlich sind die entsprechenden Vorschriften dann einzuhalten.
Der Vergleich von privater Nutzung mit Umschlag und Lagerung durch gewerbliche Firmen verbietet sich von selbst.

Einwendenden gegenüber Vorwürfe zu erheben, zeugt nicht von einer großen Sicherheit in Hinblick auf die eigene Leistung.
„Auch hier zeigt die Einwendung das ihr zugrundeliegende rechtliche Fehlverständnis bzw. die durchweg erkennbare Intention des Einwenders, das Verfahren für öffentlichkeitswirksame Äußerungen seiner umweltpolitischen Statements zu nutzen.“
Wenn ich meine Einwendungen veröffentliche, dann als Hilfestellung für andere, die ggf. auch eine Einwendung verfassen wollen. Die wirkliche Intention der Einwendung wurde gar nicht erfasst, nämlich endlich mal eine allgemeinverträgliche Logistik-Planung in Duisburg zu erreichen. In Anbetracht der vielen Defizite und beständigen Proteste der Bevölkerung, könnte es aber vielleicht fehlende die Souveränität erklären.

Dass man in Hinblick auf den Klimaschutz echt äußert, dass Lagerung und Transport von Kohlen nicht/kaum klimaschädlich sei, ist ein Armutszeugnis, denn Lagerung und Transport finden ausschließlich dazu statt die Kohle zu verbrennen. Die Kausalität sollte doch eigentlich offensichtlich sein.

Warum man in Hinblick auf Klimaschutz auf das Klimaschutzgesetz abstellt erschließt sich nicht. Der Rechtsrahmen wird durch das UVPG gesetzt. Hierzu hat das UBA eine klare Darstellung verfasst, welche die Rechtslage klar darlegt.
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/uvp-aenderungsrichtlinie-201452eu-klimawandel
Dass die Auswirkungen eines Vorhabens gering sind entbindet nicht von einer Prüfung der Auswirkungen. Zumal sich die Klimaerwärmung in diesem Fall sogar unmittelbar auf die Verkehrsprognose auswirkt.

Auch die von Klimawandelrelativierenden gerne genutzt Behauptung wird sind doch so klein, unser Beitrag ist nicht relevant trifft nicht zu. Für jeden Kubikmeter Erdgas zahlt man eine Klimaabgabe, ebenso für jeden Liter Kraftstoff an der Tankstelle. Wenn sogar das wichtig genug ist, um da Maßnahmen zum Klimaschutz zu treffen, gilt dies erst recht für die Auswirkungen eines Großvorhabens, wie der DGT. Genau aus diesem Grund ist eine UVP unbedingt erforderlich.

Auch die Behauptung, dass der Einfluss auf Dritte begrenzt wäre stimmt so nicht. Durch entsprechende Tarifgestaltung kann man durchaus beeinflussen, dass es für klimafreundliche Unternehmen günstiger wird.

Am deutlichsten wird aber die Einstellung in Hinblick auf den Klimaschutz, dass man lapidar ausführt es gäbe keine Rechtspflicht für Photovoltaik. Und das man allen ernstes die permanenten Kosten für die Wartung von Dieselanlagen für die Notstromversorgung der Löschwasserpumpen einer PVA mit Batterie vorzieht zeigt fehlende Kenntnisse. Dieselpumpen stehen nur rum und sind totes Kapital, eine PVA im Betrieb generiert das Jahr über viel Strom.

Das man Niedrigwasser im Rhein als seltene Naturereignisse betrachtet weißt darauf hin, warum das UBA die Notwendigkeit einer Klimaanlyse betont. In der Stellungnahme wird lediglich verharmlost, allerdings keine quantifizierten Belege geliefert. Zumal hier der Worst-Case anzunehmen ist, dass heißt Schiffsbetrieb fast vollständig lahmgelegt auch über einen längeren Zeitraum.

In Hinblick auf Infraschall sei nur gesagt, dass Lärm vollständig über das gesamte Frequenspektrum betrachtet werden muss und nicht nur in den Bereichen, die einer Firma genehm sind. Insofern besteht nämlich eine Rechtspflicht auch zur Betrachtung von Infraschall. Dass es hier noch keinen expliziten Rechtsrahmen gibt, entbindet nicht von der Prüfung.

Die Äußerung von DGT: „Ggf. mag die Planfeststellung für das KVT-Terminal mit der Bedingung der Verfügbarkeit der Brücke bis zur Inbetriebnahme verbunden werden.“ wird zwar zugestimmt, geht aber nicht weit genug, sämtlich Zu- und Abwegung muss vollständig fertig sein vor der Inbetriebnahme. Es hat sich doch bereits oft genug gezeigt, dass ansonsten keine Rücksicht auf die Belange der Allgemeinheit genommen wird. Und so lange dies der Fall ist, wird es bei jedem Projekt von Duisport oder im Zusammenhang mit Duisport auch entsprechende Einwendungen geben.

Der Aussage der DGT:
„Soweit in den Antragsunterlagen Auswirkungen auf Menschen betrachtet wurden, sind selbstverständlich auch Menschen mit Behinderung mit erfasst.“
ist natürlich unzutreffend, da Menschen mit Behinderung spezifischere Erfordernisse haben, die separat zu betrachten sind. Das man Beeinträchtigungen nicht erwarte basiert auf keiner Analyse, sondern ist eine unfundierte Behauptung. Die zuständige Behörden haben bei allen Wirken auch die Belange von Menschen mit Behinderung zu betrachten. Dies beschränkt sich nicht nur auf Rampen an Gebäuden, sondern auf alle Aspekte von allen Behinderungen. Wenn also eine Behörde eine Entscheidung trifft ohne diese Aspekte betrachtet zu haben, liegt hier ein Verstoß vor.

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#Corona: Das schneckige Impfrennen – #Covid19 #Impfung

Am vergangenen Freitag fand die millionste Impfung statt.

Das ist zumindest schon einmal mehr als 1 % der Bevölkerung, die jetzt zumindest einmal geimpft wurde. Ist mir zwar immer noch zu langsam, aber so langsam sind Fortschritt erkennbar. Wie man auf dem Impfmonitor des RKI erkennen kann nimmt die Anzahl der Impfungen pro Tag zu.

Da inzwischen neben dem Impfstoff von Biontech, auch der von ModeRNA eingetroffen ist, dürfte das Tempo hoffentlich zunehmen. Zwei weitere Impfstoffe dürften bald dazu kommen. Hoffen wird, dass die Mutationen die Impfungen nicht unwirksam machen und wir uns so weitere Probleme erzeugen.

Um so unerträglicher ist bei all den Fortschritten, wie lahmarschig NRW beim Impfen ist. Deshalb nachfolgend mal die Rangfolge der Übersicht vom Freitag, sortiert nach geimpfter Bevölkerung:

2,2 % Mecklenburg-Vorpommern
1,82 % Schleswig-Holstein
1,57 % Rheinland-Pfalz
1,49 % Bremen
1,45 % Sachsen-Anhalt
1,4 % Bayern
1,35 % Saarland
1,32 % Brandenburg
1,25 % Berlin
1,04 % Hessen
1,05 % Hamburg
0,99 % Nordrhein-Westfalen
0,98 % Niedersachsen
0,97 % Sachsen
0,9 % Thüringen
0,84 % Baden-Württemberg

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Für Wunder muss man beten, für Veränderungen aber arbeiten.

(Thomas von Aquin)

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#Verkehrsrowdy Schaffrath – #Verkehrswende #Verkehrsdiskriminierung #Umweltschutz #Nachhaltigkeit

Eine Suche nach der Möbelfirma Schaffrath liefert nur wenige brauchbare Treffer. Auf der Homepage findet sich der Punkt „Nachhaltigkeit„. U.a. wird dort behauptet, dass Nachhaltigkeit einen besonderen Stellenwert habe. Ein besonderer Stellenwert heißt nicht unbedingt, dass der Stellenwert sonderlich hoch ist. Dies habe ich dann neulich auch in Rheinhausen gesehen. Dort parkte ein LKW der Firma Schaffrath länger auf einem Radstreifen und blockierte diesen vollständig

Soweit ich das erkennen konnte führte aus dem Haus ein Kabel in das Fahrzeug. Möglicherweise wurde hier eine Küche oder so aufgebaut. Wie man allerdings auf den Bildern erkennen kann, wäre ein Stück weiter ein ausreichend großer Platz gewesen, wo man das Fahrzeuge hätte abstellen können, ohne Radfahrende so massiv zu gefährden. Aber hier ging es wohl mehr um Bequemlichkeit bzw. kürzere Laufwege.

Radwegparken kommt natürlich häufiger vor, aber so dreist, wie hier habe ich das bisher nicht erlebt. Die Bilder gingen natürlich auch per Weg-Li ans Ordnungsamt. Hatte dieses und die Polizei aber auch direkt nachdem ich das gesehen habe informiert. Und natürlich werde ich wegen dieses Verhalten von Einkäufen bei Schaffrath absehen.

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Offener Brief an #Gebauer – Schulunterricht ist so einfach – #Covid19 #Corona #Schuleabersicher

Ständig liest man, dass es angeblich so schwer wäre, dabei ist es eigentlich sogar ziemlich simpel Lerngerechtigkeit mit Corona in Einklang zu bringen und die Schulen zumindest teilweise zu schließen. Man muss es nur wollen.

Sehr geehrte Frau Gebauer,

in der Zeitung stand heute, dass sie nicht wüssten, wie es
weitergehen soll. Es gibt so viele Lösungen, die auch mit den
vorhandenen Mitteln gehen.

Ist doch eigentlich ziemlich simpel. Statt, jede Schule einen
eigenen Unterricht anbieten zu lassen, sollte auch
Zentralunterricht gesetzt werden, dass heißt Fernlehrende machen
einen Unterricht, der nach Klassen über das Internet übertragen
wird. Parallel dazu könnte man auch die Regionalsender der WDR
nutzen. Jeder Sender (Düsseldorf, Köln, Essen,Duisburg usw.) eine
Jahrgangsstufe. Dadurch könnten die lokalen Lehrenden sowohl
einen kleinen Teil an unterstützungsbedürftigen Präsenzlernenden
betreuen, als auch zudem Telefonisch die Heimlernenden. Telefon
und Fernseher sind häufiger vorhanden.

Dadurch würden die Schulen und das Netz entlastet und zugleich
eine Versorgung sichergestellt. Besser wäre es natürlich gewesen,
dies direkt von Anfang an zu gewährleisten.

Damit dürfte ein Großteil der Fälle abgedeckt sein.

Was soll daran so schwer sein?

Bleiben Sie gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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#Duisburg: #CDU behauptet es gäbe ausreichend Mülleimer – #Rheinhausen #Umweltsau

In der NRZ vom 12.12.2020 gab es einen Stadtteil-Check. Darin wurde von Elisabeth Schmitz von der CDU behauptet: „Mülleimer sind in Hochemmerich ausreichend vorhanden.“ Ich hatte deswegen mal nachgefragt, weil die Erfahrung zeigt, dass gerade nicht ausreichend Mülleimer vorhanden sind. So sind im Bereich um die Rheinhausenhalle keine Mülleimer mehr, nachdem diese von den Wirtschaftsbetrieben abmontiert wurden. Nun sieht es dort noch vermüllter aus. Vielleicht auch der Grund, warum inzwischen dort neue Mülleimer aufgestellt hat.

Im Park auf dem Rheinufer befinden sich Bänke ohne Mülleimer, der Müll landet natürlich im Umfeld.

Natürlich liegt das auch mit an Umweltsäuen und -ebern, allerdings nicht nur an diesen. Die Wirtschaftsbetriebe behaupteten mir gegenüber auch bereits früher mal, dass es ausreichend Mülleimer gäbe. Einen Beleg dafür gaben die aber nicht und auch nicht aufgrund welcher Überlegungen die zu einem derartigen Schluss kamen. Insbesondere wenn Mülleimer oft auch überquellen.

Ich hatte wegen der Behauptung auch mal die CDU Rheinhausen gefragt, oder besser gesagt wollte dies, nur hat man dort im Impressum keine funktionierende Emailadresse hinterlegt.

Seit kurzem gibt es wieder Mülleimer hinter der Rheinhausenhalle:

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Subventionsplanwirtschaftsministerium mit schmutzigen Tricks für #Braunkohle – #Klimaschutz #Umweltschutz #Steuerschutz #ClimaschäDlicheUnion

Nachfolgend eine Pressemitteilung der Klima-Allianz Deutschland, die doch ziemlich erschüttert. Statt den Kohleausstieg zu beschleunigen, wird das Gegenteil gemacht und nun sogar weitere klimaschädliche Subventionen geplant. Ist kann mir das mit Sachverständnis nicht erklären, eher mit antidemokratischen Tendenzen.

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BERGRECHTSREFORM: GOLDENER HANDSCHLAG FÜR TAGEBAUBETREIBER

Während der Bundestag heute Abend über die öffentlich-rechtlichen Verträge der Bundesregierung mit den Braunkohleunternehmen LEAG und RWE abstimmt, droht ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zukünftige Klimapolitik weiter zu verteuern. Die Klima-Allianz Deutschland, der Deutsche Naturschutzring e.V. (DNR), GRÜNE LIGA, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ClientEarth, Alle Dörfer bleiben und Greenpeace warnen vor zusätzlichen Kosten für den Kohleausstieg.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Bundesberggesetz sichern sich die Kohlebetreiber längere Genehmigungen für ihre Tagebaue und damit möglicherweise weitere Entschädigungsansprüche an die öffentliche Hand, zusätzlich zu den milliardenschweren Zusagen im Rahmen des Kohleausstiegs. Durch eine geplante Verlängerung der Zulassungen von Hauptbetriebsplänen verbessern sie bei künftigen Änderungen, etwa für zusätzliche staatliche Klimaschutzmaßnahmen, ihre Rechtsposition, um später Schadensersatzforderungen erheben zu können. Bereits mit den öffentlich-rechtlichen Verträgen können Braunkohleunternehmen zukünftige Klimapolitik erschweren. Enteignungen für den Abbau von Braunkohle sollen dagegen weiterhin erlaubt sein.

„Nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondern auch ein lange vom Wirtschaftsministerium unter Verschluss gehaltenes Gutachten belegen eindeutig, dass insbesondere die LEAG Milliardenentschädigungen ohne klimarelevante Gegenleistung erhalten. Der Bundestag darf diesen Vertrag nicht einfach abnicken und sich jeglichen politischen Spielraums berauben. Die Verträge müssen in die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden, bis mehr Transparenz hergestellt wurde”, fordert Tobias Pforte-von Randow vom Umweltdachverband DNR.

Jasmin Ziemacki, Kohleexpertin der Klima-Allianz Deutschland, ergänzt: „Die EU hat sich gerade auf höhere Klimaziele geeinigt, aber von höheren Klimaschutz-Ambitionen kann bei dieser Reform keine Rede sein. Eine Vervielfachung der Zulassungszeit bringt unnötige rechtliche Risiken mit sich, für den Klimaschutz und für die deutschen Steuerzahler. Schon heute leiden Millionen Menschen, insbesondere im Globalen Süden, unter den Folgen der Klimakrise. Anstatt einen Kohleausstieg vorzubereiten, mit dem Deutschland einen gerechten Beitrag zur Einhaltung des 1,5 Grad-Limits leistet, setzt das BMWi alles daran, dies zu verhindern und Klimaschutz zu blockieren. Dies passiert wieder einmal im Hauruck-Verfahren mit einer extrem kurzen
Beteiligungsfrist.“

„Die Umsetzung des Kohleausstiegs verkommt immer mehr zur Farce, wenn an allen möglichen Stellschrauben so gedreht wird, dass Kohlebetreiber gegen künftige Änderungen weitestgehend immun gemacht werden. Denn dass wir mehr Klimaschutz in der Zukunft brauchen, zeichnet sich bereits jetzt ab. Bereits die öffentlich-rechtlichen Verträge geben Betreibern ein Instrument an die Hand, künftige Klimapolitik zu erschweren. Dies setzt sich nun mit der vorliegenden Bergrechtsreform fort“, warnt Ida Westphal von ClientEarth.

„Die Gesetzesnovelle zum Bundesberggesetz liest sich wie ein Wunschzettel der Braunkohlebetreiber. Sie verschafft Betreibern von Tagebauen zusätzliche Möglichkeiten, bei künftigen Klimaschutzmaßnahmen Schadensersatzansprüche gegen die öffentliche Hand durchzusetzen“, kritisiert René Schuster von der GRÜNEN LIGA. „Das Risiko für die Steuerzahler wird im Gesetzentwurf verschwiegen.“

„Das neue EU-Klimaziel erfordert in Deutschland einen Kohleausstieg bis spätestens 2030. Dafür müssten dann auch die Tagebauplanungen flexibel angepasst werden können. Dies wird durch die vorgelegte Gesetzesnovelle aber erschwert und nicht erleichtert. In Zeiten des Kohleausstiegs braucht es endlich einen modernen Rechtsrahmen, der Ressourcen schont und Menschen vor unnötiger Enteignung schützt“, sagt Thorben Becker vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). „Auf keinen Fall dürfen weitere Entschädigungsansprüche für die Braunkohlebetreiber geschaffen werden. Wir setzen uns seit vielen Jahren für eine grundlegende Reform des veralteten und undemokratischen Bergrechts in Deutschland ein, doch bisher wurde keine unserer
Forderungen aufgenommen“, so Becker weiter.

„Wirtschaftsminister Peter Altmaier will daran festhalten, dass Menschen für den Abbau von klimaschädlicher Braunkohle enteignet werden können. Das Bundesberggesetz schafft dafür die Grundlage. Der Enteignungsparagraph im Bergrecht muss abgeschafft werden, denn er verletzt unsere Grundrechte und ist im Angesicht der drohenden Klimakrise sicher nicht mehr zeitgemäß!“, so David Dresen aus Kuckum, dessen Bauernhof auch nach der geplanten Bergrechtsreform für die Erweiterung des Tagebau Garzweiler enteignet werden dürfte.

„Statt das Bundesberggesetz einseitig auf die Interessen der Braunkohlekonzerne auszurichten, brauchen wir eine umfassende Reform, die einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Rohstoffen in den Mittelpunkt stellt“, fordert Greenpeace Energieexperte Karsten Smid.

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf zur Reform des Bundesberggesetzes erleichtert sämtliche Tagebauzulassungen für Braunkohlebetreiber. Mit der deutlichen Verlängerung der Laufzeit von Hauptbetriebsplänen ermöglicht der Entwurf voraussichtlich erhebliche Schadensersatzforderungen gegen Klimaschutzmaßnahmen. Erst mit der Zulassung eines Hauptbetriebsplans erhalten Betreiber die Genehmigung für den Abbau von Braunkohle und können Schadensersatz einfordern, sollten spätere staatliche Entscheidungen den Abbau einschränken. Bisher wurde keine Kraftwerksstilllegung beschlossen, durch die ein bereits zugelassener Hauptbetriebsplan nicht mehr umgesetzt werden kann. Der Gesetzesentwurf sieht kombinierte Betriebspläne mit einer Laufzeit von acht Jahren und
Hauptbetriebspläne von fünf Jahren vor. Damit könnten Betreiber Schadensersatz für ein Vorziehen des Enddatums anlässlich des Überprüfungszeitpunktes des Kohleausstiegs einfordern – eine Art Versicherung der Betreiber gegen Klimaschutz.

Der Gesetzesentwurf sieht weitere Erleichterungen für Bergbautreibende vor, die in der beigefügten Stellungnahme erläutert werden.

Links:
BUND: Kernforderungen zur Novellierung des Bergrechts
DNR-Forderungen zum BBergG

Forderungskatalog von Gesteinsabbau betroffener Initiativen

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Keine KFZ-Steuern zahlen, ganz einfach

Nicht weiter sagen, aber ist eigentlich ganz einfach, wenn man keine KFZ-Steuern zahlen möchte. Und man spart dadurch nicht nur die Steuern allein, sondern auch viel mehr. Zusätzlich tut man noch etwas für die Gesundheit. Denn Pendeln mit eigenem KFZ nachweislich besonders schädlich für die Gesundheit. Nicht nur weil man sich zu wenig bewegt, sondern auch wegen der Anspannung und Aufregung. Auch wenn einige behaupten, dass Autofahren entspannen würde, so ist das recht subjektiv. Objektiv kommt es beständig zu Stressreaktionen, die man aber vielleicht aus Gewohnheit gar nicht mehr wahrnimmt.

Also dann ist es doch besser aufs Fahrrad umzusteigen und mit den Ausreden aufzuhören.

Ein Fahrrad kann man übrigens völlig legal auf dem Gehweg abstellen, solange niemand behindert wird, während das bei einem Auto sehr schnell zu einem Bußgeld führt.

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Besoffene LKW-Fahrende – #Verkehrswende #Duisport #Logport

Mal wieder ein offener Brief an unsere Verkehrtminister:

Guten Tag,

am 24.12.2020 vermeldete die NRZ: „Tanklaster umgekippt: Fahrer unter Drogen“. Einige Wochen vorher fuhr in Duisburg ein besoffener LKW-Fahrer gegen eine Brücke. Der folgende Gefahrgutbrand legte das halbe Ruhrgebiet lahm und kostet die Bahn viel Geld.

Da stellt sich mir die Frage, ob man im Verkehrsministerium auch Drogen nimmt oder mit anderen Worten, warum nicht gehandelt wird. Etwa regelmäßige Drogentests für Fahrende von rollenden Bomben. Wobei natürlich auch bereits „normale“ LKW zu genügend Todesfällen führen.

Ich kann jedenfalls nicht erkennen, dass die notwendigen Konsequenzen aus den Unfällen gezogen werden. Regelmäßige Drogentest scheint es nicht zu geben, obwohl es ausreichend Indizien gibt:
– https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kontrollen-betrunkene-lkw-fahrer-100.html

Sicherlich kann man dies auch den Polizeistatistiken entnehmen. Die Untätigkeit der Ministeriums ist doch schon bedingt vorsätzlich. Wo bleiben technische Maßnahmen, die eine fahren unter Alkohol unmöglich machen. Technisch ist das möglich und die Statistiken reichen auch als Grundlage aus, dass man mehrmals jährlich kurzfristig angekündigte Drogentests in Firmen durchführt.

Also warum werden Radfahrende, Gehende und Autofahrende weiterhin getötet? Gerade hier in Duisburg ist das Risiko durch die vielen LKW erhöht.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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#Eigenverantwortungslosigkeit – #SterbenmitStreeck #Laschet #Corona

Auf Eigenverantwortung setzt die Politik immer genau dann, wenn diese keine unbequemen Entscheidungen treffen will. Natürlich könnte man auch argumentieren, dass es hier um Freiheiten ginge. Das ist aber nicht der Fall, wenn dadurch die Freiheiten bzw. Grundrechte anderer eingeschränkt werden. In der Coronapandemie ist es definitiv der Fall, dass es harte Regelungen braucht. Wenn dann Typen wie Laschet zum x-ten Mal an die Eigenverantwortung appellieren ist das einfach nur tödlichtraurig.

Wie gut Eigenverantwortung funktioniert sieht man an der Vermüllung mit den Resten von Nikotinstängeln, beim Geh- und Radwegparken und an vielen anderen Stellen. Natürlich liegt es auch daran, dass sich die meisten nur um sich selbst kümmern.

Deshalb halte ich auch gar nichts von Eigenverantwortung, weil das Konzept gescheitert ist, vielmehr ist es praktizierte Eigenverantwortungslosigkeit. Dies trifft auch mehr die Lebenswirklichkeit. Wenn Eigenverantwortung auch nur halbwegs funktionieren würde, bräuchte es viele Gesetze gar nicht. Aber der Mensch als egoistisches Wesen, braucht klare Leitlinien und dann natürlich noch die Durchsetzung selbiger. Sonst funktioniert es nicht. Wie man ja nur zu deutlich an den Infektionszahlen sieht.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Relevant ist nicht wer etwas machen könnte, sondern wer etwas macht.

(Ulrich Scharfenort, 05.04.2019)

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#Duisburg: Per Anwalt gegen Google-Maps-Bewertung – #Rheinhausen

Wie ich erfuhr gibt es in Rheinhausen ein Unternehmen, dass nicht an fairen Bewertungen interessiert zu sein scheint, sondern schlechtere Bewertungen per Anwalt beseitigen will. Konkret geht es hier um Bewertungen über Google-Maps.

Der Rechtsverdreher des Unternehmens fordert, über Google-Maps in dem mir bekannten Fall doch allen ernstes dazu auf, dass man nachweisen solle, dass man Kunde wäre. Wobei sich diese konkrete Bewertung auf äußere Faktoren bezog, es für diese Bewertung also völlig irrelevant wäre, ob hier eine Kundenbindung vorläge oder nicht.

Vor kurzem habe ich dann das konkrete Bewertungsprofil kontrolliert und festgestellt, dass alle schlechten Bewertungen, bis auf eine, gelöscht wurden und eine neue schlechte Bewertung von einer Person, die vorher bereits bewertet hatte hinzugekommen ist. Dadurch gibt es fast ausschließlich sehr hohe Bewertungen. Wenn es bei einem Unternehmen keine oder kaum schlechte Bewertungen gibt, sollte dass Argwohn wecken, denn einen fast glatten 5-Sterne-Schnitt ohne Kritik gibt es eigentlich nicht. Und das man per Antwalt echte Bewertungen als fingiert beschimpft, erweckt auch keinen guten Eindruck. Zumal, man dann auch bei den guten Bewertungen prüfen müsste, ob diese von echten Kunden stammen. Wenn dann ‚ganz zufällig‘ sehr viele mit guter Bewertung einen Nachweis liefern würden, wäre auch das ziemlich verdächtig.

Für Unternehmen mag derartige ‚Bewertungsoptimierung‘ sehr attraktiv sein, allerdings verfälscht dies den Verbrauchendenschutz.

Erstes Fazit für mich persönlich, man kann sich auf Google-Maps-Bewertungen nur bedingt verlassen, da diese auch massiv manipuliert sein können. Zumal sich nicht alle den Aufwand machen dürften, dezidiert die eigene Bewertung darzulegen, die Identität und die Kundschaft zu beweisen. Ich würde es jedenfalls nicht machen.

Von Google-Maps wurde folgender Text übermittelt, den ich hier öffentlich mache, damit allen klar wird, wie wenig zuverlässig Bewertungen bei Google-Maps sind:

Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.

Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Bitten antworten Sie auf diese Email, damit wir den Fall weiter prüfen können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Weiterführende Hinweise:

Sofern der Beschwerdeführer behauptet, Sie seien nie Kunde, Patient etc. gewesen bzw. ihm nicht bekannt, möchten wir Sie bitten, uns Ihren richtigen Namen mitzuteilen und uns ggf. Nachweise für die tatsächlichen Hintergründe Ihres Erfahrungsberichts zu übermitteln, soweit solche vorliegen (vgl. BGH, Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).

Mit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme an uns willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Stellungnahme einschließlich ggf. überlassenen Nachweise ohne weitere Bearbeitung an den Beschwerdeführer übermitteln. Soweit die Informationen, die Sie an uns übermitteln, sensible Informationen wie zum Beispiel Angaben über Ihre Gesundheit enthalten, umfasst Ihre Einwilligung auch die Weitergabe dieser Informationen an den Beschwerdeführer.

Sofern Sie eine Stellungnahme nicht abgeben möchten, können Sie den von Ihnen verfassten Inhalt auch entsprechend editieren oder entfernen.

Sollten wir innerhalb von sieben (7) Kalendertagen keine Antwort von Ihnen erhalten, Sie keine konkreten Hintergründe für Ihren Erfahrungsbericht mitteilen bzw. keine Nachweise überlassen oder einer Weiterleitung Ihrer Stellungnahme und ggf. überlassener Nachweise widersprechen, werden wir Ihren Erfahrungsbericht unter Umständen leider entfernen müssen (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10 und Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15). Wir sind daher auf Ihre geschätzte Mithilfe angewiesen.

Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung können Sie sich an Ihren Rechtsbeistand wenden.

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Warum wollte die BV #Rheinhausen über die Behelfsbrücke an der Cölve hinter verschlossenen Türen beraten? – #Duisburg

Am 14.01.2021 hätte die Bezirksvertretung Rheinhausen getagt. Wegen Corona wurde dies abgesagt.

Auf der Tagesordnung für die Nichtöffentliche Sitzung stand folgender Punkt:
3. DS 19-0408/1 Behelfsbrücke An der Cölve

Nun stellt sich für mich die Frage warum man dieses Thema Nichtöffentlich behandeln will. Ich bin zwar etwas anderer Meinung in Hinblick auf die Brücke an der Cölve, allerdings sollte man das Thema öffentlich behandeln. Selbst wenn es hier um Vertragsunterlagen gehen sollte, dann kann man eine öffentliche Version erstellen, in welche die vertraulichen Details geschwärzt sind.

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#Duisburg: LKW-Parkproblem Logport I – #Duisport #Logportlärm #Rheinhausen

Vor einigen Wochen veröffentlichte ich einen Beitrag dazu, warum nicht alle LKW-Fahrenden gerne durch Logport donnern.

Diese fahren zum Beispiel über die Schwarzenberger Straße und versuchen entweder am Blitzer vorbei zu fahren oder einen ziemlichen Umweg über die Krefelder Straße. Aber warum tut man sich diesen Umweg an? Sicherlich nicht aus puren Vergnügen. Die Wahrheit ist, dass viele Logportstraßen meiden, weil diese zu schmal sind und noch dazu teilweise beidseitig zugeparkt. Eine völlige Fehlplanung durch Duisport und fehlende Umsetzung geltenden Verkehrsrechtes durch die Stadt Duisburg. Die LKW dürften gar nicht in den zu schmalen Parkbuchten parken.

Ich will versuchen dies mal am Beispiel der Moerser Straße zu visualisieren. Hier gibt es einen Parkstreifen vergleichbar zu Logport, wo LKW parken und die Fahrbahn deutlich einengen. Wie man auf den nachfolgenden Bildern zweifelsfrei sehen kann, fahren die LKW deshalb auf der Mittellinie. Wenn sich hier zwei LKW begegnen würden, wäre das schon ziemlich eng. Aber die Moerser Straße ist weniger von LKW befahren, als die Straßen auf Logport. Versteht sich von selbst, dass hier hausgemachte Probleme zu Ausweichverkehren führen. Da ich das Thema im Rahmen einer Petition bei der Stadt eingereicht habe bin ich schon gespannt mit welchen Ausreden unsere Verhinderungsverwaltung diesmal ankommt. Denn nach Lösungen scheinen die gar nicht zu suchen.

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#Duisburg: Dreistestes Gehwegparken im November 2020

Leider war das Nummernschild nicht deutlich genug erkennbar. Die Fa. möglicherweise Straßenbau oder Garten- und Landschaftsbau, parkt hier auf dem Gehweg und blockiert diesen vollständig. Es handelt sich um irgendeine Arbeitskolonne.

Direkt um die Ecke ist ein großer leerer Parkplatz, fast direkt neben dem Fahrzeuge ist eine Rampe auf der auch hätte geparkt werden können.

Auch Warnblinkanlage berechtigt nicht auf Gehwegen zu parken, selbst mit gelben Lichtern wäre dies an der Stelle unzulässig, da andere Alternativen bestanden.

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#Streeck blockiert mich – #SterbenmitStreeck #Schmollecke

Natürlich kritisiere ich diesen Streeck, aber ist das direkt ein Grund für eine Sperrung? Ist wohl etwas dünnhäutig geworden, seitdem klar ist, wie falsch er wirklich lag. Natürlich habe ich auch eine Blockierliste, aber normalerweise blockiere ich nicht einfach so, weil jemand eine andere Meinung hat, sondern erst wenn es in die Trollecke geht oder beleidigend wird.

Andererseits ist das Blockieren durch Streeck eine Auszeichnung, denn er lag in der Pandemie ja auch schon häufig falsch.

Und das Ergebnis meiner Coronawarnapp spricht ja für sich:

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#Verkehrsdiskriminierung – #Fahrradfeindlich #Verkehrswende

Als Verkehrsdiskriminierung bezeichne ich die staatliche Bevorzugung einer bestimmten Fortbewegungsart gegenüber anderen. Konkret wird alles außer der Fortbewegung per Auto diskriminiert. Und dies natürlich völlig ungerechtfertigt.

So werden immer wieder Radwege blockiert oder das Parken im Dooringbereich vorgeschrieben. Dies sind natürlich zwei extremere Beispiele. Weniger heftig ist dieses hier:

Da steht „nur“ eine Bake auf dem Radweg und kann auch „nur“ zu tödlichen Stürzen führen. Es ist ein Beispiel, von extrem vielen, für die Gedankenlosigkeit mit der Autoverkehr deutlich bevorzugt wird.

Aber natürlich tut das Ordnungsamt deutlich zu wenig gegen gefährliches Gehwegparken. Nicht nur wird der Weg erheblich eingeengt, nein zugleich wird dieser auch massiv geschädigt, sodass losen Platten mit erheblichen Kanten entstehen. Dies kann zu Stürzen führen. Und natürlich gerade in Coronazeiten wird der Abstand verringert und das Risiko erhöht. Wenn ich nur alle illegal abgestellten Autos fotografieren würde, die mir auf den Wegen begegnen wäre ich ziemlich lange beschäftigt.

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Bezirksregierung Arnsberg genehmigt Sümpfung und Hauptbetriebsplan – #Hambach #hambibleibt #allegegenRWE #Braunkohle #Klimaschutz #RWE

Am gestrigen Montag veröffentlichte die Bezirksregierung Arnsberg zwei Pressemeldungen mit der diese behauptet, dass man die Fortsetzung der Sümpfung erlaubt hätte.

04.01.2021 Braunkohlenbergbau
Wasserrechtsverfahren für den Braunkohlentagebau HambachBezirksregierung erlässt Anordnung zur Durchführung von Sümpfungsmaßnahmen

04.01.2021 Braunkohlenbergbau
Hauptbetriebsplanzulassung für Tagebau Hambach bis 2024 erteiltDie landesweit für Bergbau zuständige Abteilung der Bezirksregierung Arnsberg hat den vom Unternehmen regelmäßig aufzustellenden Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach bis zum Jahresende 2024 zugelassen.

Verfahrensrechtlich erscheint mir das höchst bedenklich eine nachteilige Entscheidung rückwirkend zu verkünden. Nachteilig ist die Entscheidung sowohl fürs Klima, als auch die betroffene Bevölkerung.

Ferner heißt eine Fortsetzung der Sümpfung wegen der Böschungssicherheit, als Begründung mit Ausrede der Coronapandemie nicht, dass weiterhin Braunkohle abgebaut werden darf, denn die Böschungssicherheit in Kombination mit weiterem Abbau macht andere Maßnahmen notwendig, als die Sümpfung zum Erhalt des Status Quo. Somit ist hier der genaue Wortlaut von Relevanz. Wenn bereits im September absehbar war, dass dies ein Problem werden würde, wäre es keine Problem gewesen die entsprechende Anordnung im Dezember zu veröffentlichen.

Ich sehe da auch keine Veröffentlichung der Entscheidung im Volltext, wie es rechtlich zwingend erforderlich ist, um bei negativen Entscheidungen den Rechtsschutz und das Rückwirkungsverbot nicht außer Kraft zu setzen.

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#Duisburg: Staub gefährdet die Gesundheit – #BISaubereLuft

Es gibt eine Staubgefährdung durch die Wirtschaftsbetriebe in Duisburg.

Im Rahmen des Arbeitsschutzes müssen alle Betriebe sämtliche Arbeitsplätze einer Gefährdungsbeurteilung unterziehen. Dazu gehört natürlich auch die Gefährdung durch den Gefahrstoff Staub.

Aus der Gefährdungsbeurteilung gehen mehrere Dinge hervor. Erstens, dass die Wirtschaftsbetriebe die Gefährdungsbeurteilungen nicht oft genug überprüfen. Zweitens das eine reale Gefährdung durch Staub besteht.

Laubbläser als Instrumente mit erheblicher Staubaufwirbelung wurden gar nicht betrachtet. Dabei besteht gerade dort eine signifikante Gefährdung für die Beschäftigten und das Umfeld.

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Braunkohlekraftwerke zur Versorgung der Liegenschaften des Bundes – #Braunkohle #Klimaschutz #RWE

Vor vielen Monden (genauer 23. September 2018) wollte ich von der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) wissen, wie viele Braunkohlekraftwerke diese betreibt. Nur leider wäre diese Information ziemlich teuer geworden. Zwischen den Zeilen konnte ich entnehmen, dass noch einige kleinere Kraftwerke Braunkohle nutzen.

Ende letzten Jahres bekam ich dann eine Informationen zu den Blockheizkraftwerke auf Liegenschaften der BImA, die nicht unbedingt von dieser betrieben wird:

Blockheizkraftwerke (August 2020):
– elektrische Leistung: 5.644,7 kW
– thermische Leistung: 7.907,50 kW

Es ist also noch einiges an Potential zum fossilen Ausstieg.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Wenn man will kann man vieles, für alles andere gibt es Ausreden.

(Ulrich Scharfenort, 09.03.2019)

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