Ergänzend zu dem gestrigen Hinweis auf eine Offenlage, noch zwei Verfahren bei denen RWE durchgewinkt wurde.
Amtsblatt 3 der Bezirksregierung Düsseldorf
Im Rahmen der Vorprüfung ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, wurde für das Vorhaben der RWE Power AG, Kraftwerk Neurath festgestellt, dass dies nicht der Fall wäre.
Konkrete geht es um die Teilsanierung und Vorbereitung für einen Ringschluss einer Fernwärmeleitung des Braunkohlekraftwerks in Grevenbroich.
In einem Bereich liegt Landschaftsschutzgebiet LSG-4905-0004 nahe der Dampfpipeline. Beim Normalbetrieb stimmt nahezu, was die Bezirksregierung schreibt, dass keine Emissionen stattfinden, welche das Schutzgebiet beeinträchtigen könnten. Bei einer Undichtigkeit, könnte das anders aussehen.
Dass die Leitung dem Ziel dient, dass klimaschädliche Braunkohlekraftwerk für RWE weniger verlustbringend zu machen, wurde bei der Prüfung nicht untersucht.
Amtsblatt 4 der Bezirksregierung Düsseldorf
Ebenfalls wurde Umweltverträglichkeitsvorprüfung für ein Vorhaben der Firma RWE Supply & Trading GmbH durchgeführt. Hier geht es um die Errichtung und den Betrieb einer erdgasbefeuerten
Verbrennungsmotoranlage auf dem Werksgelände der Firma Outokumpu Nirosta GmbH in Krefeld. Die Anlage soll laut Antrag nur Strom erzeugen, es wird also keine Wärme genutzt. Zudem sieht der Antrag explizit klimaschädlicheres Erdgas vor, als denkt RWE wohl nicht daran zumindest Methan aus erneuerbaren Quellen zu nutzten.
In der Beurteilung ist man der Ansicht, dass mit keiner erheblichen Erhöhung an Luftschadstoffen zu rechnen wäre. Andere Emissionen, wie Stickstoff und Lärm sollen angeblich auch eingehalten werden.
Das Flächenversiegelung schlecht für das Grundwasser ist, wurde nicht erkennbar berücksichtigt.