Es gibt eine Staubgefährdung durch die Wirtschaftsbetriebe in Duisburg.
Im Rahmen des Arbeitsschutzes müssen alle Betriebe sämtliche Arbeitsplätze einer Gefährdungsbeurteilung unterziehen. Dazu gehört natürlich auch die Gefährdung durch den Gefahrstoff Staub.
Aus der Gefährdungsbeurteilung gehen mehrere Dinge hervor. Erstens, dass die Wirtschaftsbetriebe die Gefährdungsbeurteilungen nicht oft genug überprüfen. Zweitens das eine reale Gefährdung durch Staub besteht.
Laubbläser als Instrumente mit erheblicher Staubaufwirbelung wurden gar nicht betrachtet. Dabei besteht gerade dort eine signifikante Gefährdung für die Beschäftigten und das Umfeld.