#BMVI sieht keine Notwendigkeit für Radfahrendenzebrastreifen – #Verkehrswende #Verkehrsdiskriminierung

Vom BMVI wollte ich mal allgemein wissen, ob es auch für Radfahrende vergleichbare Einrichtungen wie Zebrastreifen für Gehende gibt, zum sicheren überqueren einer Straße mit Vorrang. Die Antwort fiel nicht ganz unerwartet negativ aus, hat sich dieses Ministerium auch bisher nicht durch Förderung des Radverkehrs im notwendigen Umfang hervorgetan. Der Fokus scheint nach meinem Eindruck eher auf klima- und umweltschädliche Mobilität zu liegen.

Antwort BMVI:
„Nach Rücksprache mit unserem Fachreferat können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Radverkehr ist ein Teil des Fahrverkehrs und als solcher grundsätzlich den für den Fahrverkehr geltenden Regelungen unterworfen. § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung, der dem Fußverkehr an Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) Vorrang einräumt, entfaltet daher keine Wirkung für neben dem Fußgängerüberweg verlaufende Radverkehrsfurten. Auch eine dem § 26 StVO vergleichbare Regelung für den Radverkehr existiert mangels Erforderlichkeit nicht. Kreuzen selbstständig geführte Radwege die Fahrbahn und soll dem Radverkehr Vorfahrt eingeräumt werden, kann dies durch Anordnung der entsprechenden, für den Fahrverkehr geltenden Zeichen (z. B. Zeichen 306) durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde geschehen. Wo dies erforderlich ist, kann eine gesonderte Signalisierung für den Radverkehr (Radfahrerampel) erwogen werden. Hierdurch kann dem Bedürfnis einer sicheren Führung des Radverkehrs aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits ausreichend Rechnung getragen werden.“

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