Klartext zu „Der lange Schatten von El Kaida“

Klartext zu „Der lange Schatten von El Kaida“

Mit der Terrorwarnung will die USA nur ihre Überwachungsprogramm rechtfertigen und eventuell von dem Skandal ablenken. Ist schon fast offensichtlich.

Sollte ein Anschlag passieren ist es natürlich schwer zu prüfen, von wem dieser Anschlag wirklich ausging, ob nun El Kaida, CIA oder NSA.

Und wenn immer gesagt wird, die USA wären unsere Freunde stimmt dies nicht, sie sind lediglich Verbündete. Und den Aussagen von Verbündeten sollte man niemals allzu sehr vertrauen, sonst hat man schneller ein Prisma im Rücken, als man denkt.

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Die „Exdoktoren“

Aus gegebenen Anlass mal wieder die aktuelle Liste der „Exdoktoren“.

Eine bestimmt nicht abschließende Auflistung:
* Silvana Koch-Mehrin (FDP)
* Veronica (Spitzname Vroni) Saß (Tochter von Stoiber CSU)
* Matthias Pröfrock (CDU)
* Georgios Chatzimarkakis (FDP)
* Margarita Mathiopoulos (FDP)
* Bijan Djir-Sarai (FDP)
* Florian Graf (CDU)
* Verdacht – Daniel Volk (FDP)
* Andreas Kasper (CDU)
* Marc Jan Eumann (SPD)
* Annette Schavan (CDU)
* Vorwurf – Norbert Lammert (CDU)

Schon interessant, dass gerade die meisten Urheberrechtsverstöße von jenen Parteien kommen, welche am stärksten für Überwachung zugunsten von Abmahnungen eintreten.

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Klartext zu „David Camerons Pornofilter“

Klartext zu „David Camerons Pornofilter“

Ich bin jedes Mal ‚begeistert‘, wenn einer dieser inkompetenten Politiker versucht seine Moralvorstellungen durchzusetzen, indem er missbrauchte Kinder dafür missbraucht. Wie bei Zensursula soll auch hier etwas etabliert werden, was scheinbar einem hehren Ziel dient, aber im Endeffekt nichts für die Bekämpfung von Kindesmissbraucht tut, sondern diesen höchstens verlagert.

Das Hauptproblem für so einen Index ist, dass dieser über kurz oder lang für die Blockierung von allem möglichen Inhalten benutzt wird. Der Terminus dafür ist ZENSUR. Der Weg zum Abgrund ist auch hier mit ‚guten‘ Vorsätzen gepflastert.

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Drohnen über NRW

Vor kurzem las ich, dass inzwischen etliche Drohnen am Himmel über NRW unterwegs sind. Nach meiner Ansicht unterliegen die Drohnen, sollten sie Kameras an Bord haben dem Bundesdatenschutzgesetz bzgl. der Kennzeichnung von Kameras hinsichtlich Betreiber. Allerdings wird so ein Schild an der Drohne nur wenig Sinn machen, da dieses vom Boden aus in den meisten Fällen nicht erfasst werden kann. Wie kann ich also wissen, wann und wo ich in den Fokus von Drohnen gerate. Sei es nun unterwegs oder zuhause.

Ich dachte eine Nachfrage, wer alles wo Drohnen betreibt würde mir hier Antwort geben. Allerdings täuschte ich mich da. Die erste Antwort der Bezirksregierung Münster war überaus befremdlich:

Ihre Anfrage habe ich heute erhalten. Ich darf Sie zunächst bitten mir Ihre vollständige Adresse mitzuteilen, um zu klären wer für die Beantwortung Ihrer Fragen zuständig ist.

Ist es nicht vollkommend nebensächlich, wo ich wohne, schließlich kann ich mich in meiner Freizeit überall in NRW aufhalten. Vielleicht hat es die Münsteraner Bezirksregierung verwirrt, dass ich parallel an Münster und Düsseldorf schrieb. Aber selbst für eine örtliche Zuordnung zu einer zuständigen Verwaltung würde die Postleitzahl vollkommen ausreichend. Entsprechend habe ich geantwortet und ebenfalls darauf verwiesen, dass ich meine Adresse nicht ohne Verschlüsselung übertragen würde. Auf die von mir aufgeführten Punkte wurde gar nicht eingegangen, sondern dann auf schriftliches einreichen bestanden, was aber eine Email formal erfüllt.

Kurze Zeit später kam die Antwort aus Düsseldorf:

…eine Übersicht der Institutionen und Firmen, die Unbemannte Luftfahrtsysteme nutzen, liegt mir leider nicht vor.

Der Einsatz von „Drohnen“ unterliegt den üblichen Regeln des Datenschutzes und des Schutzes auf informationelle Selbstbestimmung. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen ggf. an die Beauftragten für den Datenschutz der Länder.

Einer Nutzung Ihres Eigentums können Sie sich auf dem zivilrechtlichen Weg erwehren. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen als Luftverkehrsbehörde hierüber keine nähere abschließenden Informationen geben kann. Bitte bedienen Sie sich ggf. rechtsanwaltlicher Unterstützung.

Bei Verstößen gegen das Luftrecht (z.B. Aufstiege von Unbemannten Luftfahrtsystemen ohne behördliche Aufstiegserlaubnis) können Sie sich gerne an mein Haus wenden. …

Neben der Übersicht bzgl. der Betreiber hatte ich auch gefragt wegen der rechtlichen und ballistischen Möglichkeiten mich gegen Drohnen zu wehren.

Ich antwortete, wie folgt:

…mich wundert die Antwort doch sehr, wo die Bezirksregierung Düsseldorf doch eine der Genehmigungsbehörden in NRW ist. Jedenfalls laut NRZ vom 6.8.13. Wie kann es da keinen Überblick geben, welche Betreiber die Genehmigung für den Einsatz von Drohnen im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf haben?

Wenn ich nichts über die Betreiber weiß und auch nicht, wo sich die Drohnen bewegen, kann ich eben nichts auf zivilrechtlichen Weg unternehmen, weil mir schlichtweg die notwendigen Informationen fehlen. Somit werde ich in meinen Grundrechten unverhältnismäßig Beschnitten.

Die laut BDSG notwendige Kennzeichnung von Videoüberwachung mit Hinweis auf den Betreiber ist zwingen vorgeschrieben, allerdings bei Drohnen schwierig umzusetzen. Zur Klärung dieses Umstandes setze ich den Landesdatenschutzbeauftragten in Kopie. Dies entbindet selbstverständlich nicht in Bezug auf eine Antwort seitens Bezirksregierung im Zusammenhang mit den anderen Punkten.

An welchen Umständen kann ich denn bei einer Drohne erkennen, dass sie ohne behördliche Aufstiegserlaubnis betrieben wird?…

Ich werde die Sache natürlich weiterverfolgen.

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Ist das Sozial?

Ich frage mich, ob es sozial ist, wenn jemand vom Mittags bis Abends nach 23:00 Uhr lautstark feiert. Dabei erklang etwas was manche vermutlich als Musik bezeichnen würden.

Die Lautstärke war in einer Art und Weise, dass sie vom Epizentrum der Feier eine Reichweite in Kilometern hatte.

Sozial ist es jedenfalls nicht, denn nach Landes-Immissionsschutzgesetz NRW gilt:

Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

Es können zwar Ausnahmen zugelassen werden, allerdings erscheint dies bei einer Wahlwerbeveranstaltung eher ungebracht. Womit wir auch wieder beim Thema Sozial wären. Denn die als Parkfest titulierte Wahlwerbeveranstaltung wurde von der SPD im Rheinhausener Stadtpark veranstaltet.

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Spruch zum Sonntag

Ich bin selber Smart, dafür brauche ich kein Phone.
(Ulrich Scharfenort, 06.10.2012)

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Firefox 23, dass schlechteste wo gibt!

Der neue Firefox ist draußen und wer noch nicht upgedated hat sollte sich das sehr gut überlegen. Die Begeisterung von Altnutzern hält sich jedenfalls sehr in Grenzen. Von Ausnahmen mal abgesehen.

Mit einer sehr schwachen Begründung wurde die Deaktivierung von Java Script in die about:config verbannt. Zu finden unter javascript.enabled der Werte fürs deaktiveren ist hier false.

Die Begründung ist, dass User den Browser für kaputt halten könnten. Das geht aber doch wohl nur jenen sie die keine Ahnung haben und einfach herumklicken und solche Personen sollten vielleicht gar nicht erst in den Einstellung herumfummeln.

Möglicherweise wird das Java Script auch nur benötigt, um das Nutzerverhalten besser analysieren zu können. Ich habe hier jedenfalls Zweifel, besonders wenn auch von einem in den Firefox integrierten Sharebutton berichtet wird. Facebook soll dabei „geholfen“ haben. Facebook hilft nicht umsonst, sondern verspricht sich davon Mehreinnahmen, nicht mehr und nicht weniger.

In der config habe ich den Eintrag social.manifest.facebook gefunden und den Wert im String gelöscht. Hier soll Facebook ungefragt Code nachladen können (siehe hier). Dieser Umstand wird auch durch den Eintrag bei social.remote-install.enabled als true belegt. Hier muss natürlich false stehen. Das gilt auch für den anderen Social-API-Mist (z.B. social.active, social.enabled, social.sidebar.open, social.toast-notifications.enabled, social.whitelist). Insbesondere die Whitelist sollte geleert werden. Ein schöne Übersicht welche Spionagedienste sonst noch deaktiviert werden können findet sich hier. Das verbessert die eigene Privatsphäre, wer dies möchte.

Wobei NoScript sicherlich ohnehin jeder als Addon installiert haben sollte um Datensauger, wie Facebook abzuwehren.

Zudem scheint es selbst bei Einzelfenstern nicht mehr möglich zu sein den Tab zu deaktivieren. Mit einem weiteren Addon geht dies zwar, allerdings verlangsamt auch jedes Addon den Browser.
Möglicherweise geht es aber auch über browser.tabs.autoHide auf false setzen, denn nach der Änderungsübersicht wurde diese Werte nur auf den Standard zurück gesetzt.

Mit ständig erzwungenen Änderungen sinkt Firefox immer mehr auf Microsoftniveau, wo sich die Nutzer durch miserable Ribbons kämpfen müssen, anstatt ihre Nutzeroberfläche selbst konfigurieren zu können.

Ist wohl mal wieder an der Zeit nach einem anderen Browser zu suchen.

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GNS Teil 5. – Ausblick

Schacht Konrad, soll wenn überhaupt erst ab 2021 zur Verfügung stehen, ob sich bis dahin neue Erkenntnisse ergeben, welche gegen die weitere Nutzung sprechen ist unklar.

In den nächsten Jahren werden zahlreiche Meiler stillgelegt und zurückgebaut. Dabei fallen sehr viele schwach- und mittelradioaktive Stoffe an. Insbesondere der Betonmantel, Rohre und Verkabelungen werden wohl alle irgendwann hier in Duisburg landen.

Selbst, wenn der letzte Meiler abgeschaltet ist, wird noch immer Atommüll nach Duisburg kommen.

Die Zwischenlager sind bereits jetzt an vielen Standorten überfüllt und die Profiteure vor Ort protestieren nun dagegen die Lasten zu tragen, für etwas wovon sie besonders profitiert haben.

Aus dem vorgenannten ist absehbar, dass sowohl die Anzahl der Transporte, als auch die erlaubte Lagermenge immer weiter ansteigen werden. Möglicherweise wird das Gelände sogar irgendwann offiziell zum Zwischenlager erklärt.

Die Stadtspitze scheint nicht gewillt zu sein etwas gegen die GNS zu unternehmen, ansonsten wäre dies schon längst geschehen. Mir ist jedenfalls keine Klage oder ähnliches gegen die Ansiedlung oder Erweiterungen bekannt. Die Unterstützung oder besser gesagt angebliche Unterstützung von Landesseite konnte ich bisher nicht erkennen.

Um an weitere Informationen zur Historie zu erschließen hatte ich bei der Stadt angefragt, wo ich Einblick in die öffentlichen Unterlagen des Rats und der Bezirksvertretungen nehmen kann, aber leider gab es trotz mehrfacher Nachfragen bisher keine Antwort der Stadt Duisburg.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen

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Leserklartext zu „Wer kauft die andere Hälfte der STEAG“

Leserklartext zu „Wer kauft die andere Hälfte der STEAG“

Ich frage mich ja immer noch warum die Stadtwerke Duisburg überhaupt gekauft haben. Was soll das in eine Firma zu investieren, die meines Wissens in Alttechnologien, wie Kohlekraftwerke investiert. Seit der Wasserpreiserhöhung im letzten Jahr Frage ich mich schon, ob und wie diese mit den Kosten für den STEAG-Kauf zusammenhängt. Kein Wunder, dass in Duisburg immer noch so wenig Solarstrom produziert wird und keine Windkraftwerke rotieren, obwohl sie die hohen Gebäude nahe am HBF geradezu für Windkraft anbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort
(Duisburg-Rheinhausen)

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Leserkommentar zu „Stadtwerke: Strom muss bezahlbar bleiben“

Leserkommentar zu „Stadtwerke: Strom muss bezahlbar bleiben“
Strom muss bezahlbar bleiben? Dann frage ich mich warum die Stadtwerke so wenig dafür tun.

Von Investitionen in Solar- und Windenergie ist bei den Stadtwerken nichts zu verzeichnen. Jedenfalls habe ich in Duisburg keine Projekt mitbekommen. Dabei gibt es viele Dachflächen die sich nutzen lassen, dass hat sogar die ENNI erkannt. Stattdessen wird durch Kauf der STEAG in Altenergien investiert die sich schon heute nicht mehr rentieren. Stichwort Kohlekraftwerk Walsum.

Nicht die Energiewende ist schuld an den steigenden Preisen der Stadtwerke Duisburg, die mit diesem Artikel sicherlich relativiert werden sollen, sondern die Tatsachen, dass die Stadtwerke die Energiewende verschlafen.

Ebenso haben die Stadtwerke eine frühzeitige Investition in dezentrale Energieerzeugung mit Blockheizkraftwerken versäumt Diese sind deutlich flexibler und könnte als Verbund in Form eines virtuellen Kraftwerks auch deutlich effizienter gefahren werden. Ebenfalls ist eine Prognose des Wetters mit entsprechenden Vorsagen in soweit möglich, dass der Energievorhalt an die wirkliche Menge angepasst werden kann.

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Teile und Herrsche über Duisburg

Diesen Eindruck gewinnt man häufig bei der Politik in Duisburg. Die Stadtteile sind nicht Teil eines Ganzens, sondern für sich. In einem Stadtteil passiert etwas und die anderen scheinen sich kaum dafür zu interessieren.

Die Sache ist aber eher, dass die Stadtteile wenig von den anderen mitbekommen. Die Probleme sind in jedem Bereich höchst unterschiedlich und viel zu häufig konzentriert sich die Ratspolitik auf die Duisburger Innenstadt, ohne auf die Stadt als gesamtes zu achten.

Dazu kommt noch der Rhein als teilendes Element. Da frag ich mich schon, ob diese Separationspolitik nicht Absicht ist, um ein Zusammenschluss der Bevölkerung bei bestimmten Themen zu verhindern.

Auch was Informationen angeht, so dringen diese nur sehr spärlich von einem Bezirk in den anderen.

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Duisburger Künstler: Gerhard Losemann

Losemann, Gerhard; Maler; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Wofür stehen die Abkürzungen der Parteien

Es gibt Parteien, wo der Name alles sagt, aber dann gibt es auch jene Altparteien, die sich seltsame Abkürzungen gegeben haben die angeblich eine bestimmte Bedeutung haben sollen, aber ist dies wirklich so?

SPD
Steht das für Sozial oder eher für Sozialabbau oder gar für Skandal? Die Interpretationsmöglichkeiten sind vielfältig. Die gilt natürlich auch für das D, was für Demokratisch, Deutschland stehen könnte oder Dreist oder einfach nur für durch. Das P steht mit Sicherheit für Partei. Somit könnte SPD für Sozialabbaus Partei Deutschlands stehen.

FDP
Steht des F nun für Freiheitlich, Freudig, Ferengi, Furchtsam, Fruchtsam oder gar Frivol? Das D könnte einer der Möglichkeiten von SPD sein, aber auch für Datenverkauf stehen, denn diese Partei ist bekanntlich sehr wirtschaftsliberal. Somit stände die Abkürzung FDP dann möglicherweise für Frivole Datenverkaufs-Partei.

CDU
Ich meine mal gehört zu haben, dass das C für Christlich stehen sollte, meine mich aber auch zu entsinnen, dass Nächstenliebe nicht Vernichtung der Natur und Bespitzelung der eigenen Bevölkerung bedeuten. Vielleicht steht das C ja in Wirklichkeit für Chaotisch, Chronisch, Cash oder CIA. Das D könnte eine der schon zuvor genannten Bedeutungen haben und das U könnte Union bedeuten, aber auch Ueberwachung, Uebelkeit oder Untergrund. Eine mögliche Interpretation wäre demnach CIA Deutschland Ueberwachung. Was plausibel kling in anbetracht, dass von den Innenministern meist mehr Überwachung gefordert wird.

CSU
Für das C dürfte selbe Bedeutung gelten, wie bei CDU. Das S könnte in diesem Fall für Spionage stehen, womit sich zum Beispiel CIA Spionage Union ergeben könnten.

Andere Vorschläge?

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Leserklartext zu „Polizei warnt vor tödlichen Waffen aus 3D-Druckern“

Leserklartext zu „Polizei warnt vor tödlichen Waffen aus 3D-Druckern“

Der Populismus der GdP ist ja ziemlich platt. Eine Waffe aus dem 3D-Drucker kann schon deshalb nicht komplett gedruckt werden, weil die Explosivstoffe nicht gedruckt werden können. Dann dürfte doch wohl die Herstellung von Waffen ohnehin unter Strafe stehen, denn was hindert jemanden daran schon heute mit einer Drehbank selbst Waffen herzustellen. Jetzt diese Forderung nach Registrierung von 3D-Druckern, warum nicht direkt auch die Forderung sich beim Kauf von Küchenmessern registrieren zu müssen.

Das sich ungeübte mit einer Waffe selber gefährden können ist pure Schaumschlägerei, denn auch hier ist funktionsfähige Munition notwendig, die definitiv nicht aus dem Drucker kommt.

Vielleicht sollte die Gewerkschaft sich mal eher für eine Statistik einsetzen, welche klar aufzeigt, ob illegale oder legale Waffen für Verbrechen eingesetzt wurden und endlich akzeptieren, dass vermeintliche Sicherheit nicht mit Freiheitsverlusten erkauft werden darf.

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Leserklartext zu „Das wirkliche Leben fehlt an Schulen“

Leserklartext zu „Das wirkliche Leben fehlt an Schulen“

Den Titel dieses Artikels würde ich sofort unterschreiben. Bereits im Jahre 2009 hatte ich an die damalige Ministerin Sommer wegen eines Faches ‚Lebenskunde‘ geschrieben. Als Antwort kam sinngemäß, dass das meiste schon in den anderen Fächern enthalten wäre und deshalb keine Notwendigkeit bestünde.

Hier mal mein damaliges Schreiben

Sehr geehrte Frau Ministerin Sommer,

heute Nachmittag kam mir ein Gedanke, an den Schulen fehlt ein wichtiges Fach, das die Schüler auf ihr Leben vorbereitet. Einige Eltern sind dazu nicht in der Lage aus welchen Gründen auch immer.
Allein schon aus Gründen der Fairness für einen gleichberechtigten Start ins Leben sollten alle Schüler die gleiche Chance bekommen.
Deswegen schlage ich das Fach „Lebenskunde“ vor. In diesem Fach sollten dem Schüler allgemeine Dinge wie:

– Der Umgang mit Geld (Schulden, Anlegen usw.)
– Die Haushaltsführung
– Allgemeine Rechte
– Der Umgang mit Behörden
– Lernstrategien für Prüfungen

lernen.

Besonders den Umgang mit der Vorbereitung mit Prüfungen und wie man am besten lernt, welcher Lerntyp man ist und wie man damit umgeht, fehlt mir bis heute. Der Weg zum Selbstständigen erschließen von Wissen ist ungemein wichtig.

In der Hoffnung einen Anstoß gegeben zu haben

Dr. Ulrich Scharfenort

Und die Antwort aus dem Ministerium.

…
Frau Ministerin Sommer bedankt sich für Ihre E-Mail vom 13. September 2009 und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrer E-Mail schlagen Sie das Fach „Lebenskunde“ vor, in dem die Schülerinnen und Schüler allgemeine Dinge, wie z. B. den Umgang mit Geld, Haushaltsführung etc. lernen sollten.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie auf die Rahmenvorgabe der ökonomischen Bildung in der Sekundarstufe I hinweisen.

Kompetenzen zur Bewältigung ökonomisch bedeutsamer Problemstellungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung und der berufsvorbereitenden Bildung. Ihre Vermittlung ist daher verbindlicher Auftrag der Schule. Schon jetzt enthalten die Lehrpläne für die Lernbereiche/Fächer Arbeitslehre, Gesellschaftslehre, Erdkunde, Geschichte und Politik zentrale Vorgaben für ihre Vermittlung, die in der Rahmenvorgabe für die ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I aufgegriffen und weiterentwickelt werden zu einem Konzept umfassender wirtschaftlicher Grundbildung. Die ökonomische Bildung in der Schule zielt auf die Mündigkeit junger Menschen. Sie hat die Intention, in ökonomische Denkweisen einzuführen und komplexe wirtschaftliche Zusammenhange durchschaubar zu machen und zu erklären, die hinter der von den Schülerinnen und Schülern häufig vordergründig wahrgenommenen Wirklichkeit stehen. Sie sollen sich im Wirtschaftsleben auf Grundlage von Kenntnissen zurechtfinden und die sozialen und politischen Dimensionen ökonomischer Entscheidungen reflektieren.

Ein Schwerpunkt der ökonomischen Bildung liegt für alle Schulformen im Fach Politik, das den Anwendungsbezug des ökonomischen bereits in seiner konstitutiven Interdisziplinarität von Politikwissenschaft, Soziologie und Wirtschaftswissenschaft enthält.

In den Schulformen Hauptschule und Gesamtschule liegt ein weiterer Schwerpunkt der ökonomischen Bildung im Fach Wirtschaft, das hier als Regelfach existiert. Es ist im Lernbereich Arbeitslehre mit den Fächern Technik und Hauswirtschaft verbunden und betont so die Förderung der ökonomischen Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in einer durch Arbeit bestimmten Gesellschaft.

In den übrigen Fächern der Gesellschaftslehre sind wirtschaftliche Hintergründe ebenfalls von großer Bedeutung und lassen die Komplexität ökonomischer Entscheidungen deutlich werden. Die ökonomische Bildung bezieht daher in den einzelnen Schulformen unter Berücksichtigung der jeweiligen Stundentafel vornehmlich die folgenden Lernbereich und Fächer ein:
– Hauptschule: Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik), Arbeitslehre (Hauswirtschaft, Technik, Wirtschaft)
– Realschule: Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik)
– Gymnasium: Gesellschaftslehre (Erkunde, Geschichte, Politik),
– Gesamtschule: Gesellschaftslehre (Erkunde, Geschichte, Politik), Arbeitslehre (Hauswirtschaft, Technik, Wirtschaft).

Die ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I erfolgt in Unterrichtsfächern, die für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich sind. Darüber hinaus sollen die Inhalte der ökonomischen Bildung auch Anregungen für alle anderen Fächer und Lernbereiche liefern, in Projekten – auch mit außerschulischen Partnern – und im Fachunterricht zu wirtschaftlichen Fragestellungen Themen mit Anwendungsbezug zu behandeln.

Des Weiteren möchte ich Sie über die Leitidee der eigenverantwortlichlen Schule des neuen Schulgesetzes von 2006 informieren. Der Begriff der Eigenverantwortung weist auf eine Steuerung des Schulsystems, die Arbeit der Schulen nicht mehr ins Detail durch Vorgaben steuert.
Die Schulen des Landes entwickeln ihr eigenes pädagogisches Profil und gestalten den Unterricht sowie das Schulleben weitgehend eigenverantwortlich. Zentral ist die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Nordrhein-Westfalen geht den Weg von einer stärker regulierten Schule hin zu einer eigenverantwortlichen Schule. Eigenverantwortliche Schulen übernehmen auch als System Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeit und die Weiterentwicklung des Unterrichts. Sie wählen eigenständig ihre pädagogischen und organisatorischen Wege und Instrumente, die für die jeweiligen Bedingungen vor Ort am besten geeignet sind und verbinden so kontinuierlich die Unterrichts- mit der Personal- und Organisationsentwicklung an Schulen.

In diesem Zusammenhang haben Sie auch die Möglichkeit, sich im Rahmen der Elternarbeit mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen, um dort Ihr Anliegen vorzubringen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen eine Antwort auf Ihre E-Mail liefern konnte und wünsche Ihnen, auch im Namen von Frau Ministerin Sommer, alles Gute.

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Spruch zum Sonntag

Wer etwas von anderen fordert, sollte es selbst erst einmal praktizieren. Alles andere ist Heuchelei.
(Ulrich Scharfenort, 07.10.2012)

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GNS Teil 4. – Offene Fragen

Die zuvor veröffentlichten Teile und das Studium der Unterlagen lassen etliche Fragen aufkommen.

Fragen:
– Wohin Wurden/werden die dekontaminieren Betonteile gebracht?
– Wohin Wurden/werden die dekontaminieren Stahlteile gebracht?
– Wie wurde dabei sichergestellt, dass die Restkontamination keine Gefahr für die Bevölkerung darstellt?
– Wieviel Uran und Plutonium lagern in Duisburg?
– Was sind die Anforderungen für eine Petition an die Bezirksregierung?
– Werden radioaktive Abfälle eingeschmolzen?
– Verstößt die GNS gegen § 6 StrlSchV, weil sie durch Ansiedlung in einem Wohngebiet nicht der Risikominimierung nachkommt?
– Wie ist ein weiterer Verbleib der GNS in Hinblick auf den Atomausstieg zu sehen?
– Wenn Hafen A.G. Eigentümer des Geländes ist und der Stadt Duisburg ein relevanter Anteil an der Hafen A.G. gehört, warum kann dann der GNS nicht die Kündigung ausgesprochen werden?
– Welche Industrieunfälle sind auf dem Gelände der GNS potentiell möglich?
– Wenn pro Jahr nur 150 bis 300 Tonnen konditioniert werden und ca. 2500 Tonnen vor Ort lagern, würde es mindestens 9 Jahre dauern bis der gegenwärtige Stand abgearbeitet ist. Wie lange ist die mittlere Verweildauer des Atommülls im Zwischenlager der GNS in Duisburg?
– Wieviel hat die Stadt Duisburg bisher insgesamt an Atomkraft und Atommüll verdient?
– Wieviel hat die Stadt insgesamt an der GNS verdient? Es reicht eine Größenordnung.
– Lohnen sich die Einnahmen durch die GNS im Vergleich zur Ansiedlung einer Logistikfirma?
– Wenn die Landesregierung nur eingeschränkt über Atomtransporte in NRW informiert wird, wie soll diese Effizient bei einem Unfall reagieren können?
– Warum hat sich Rot-Grün nicht klar zu einer Beendigung der Aktivitäten in Duisburg bekannt?
– Was geschieht mit den Altölen, die seit 1986 behandelt werden dürfen?
– Wie ist die Verarbeitung von Altölen gegen Lecks abgedichtet?
– Wie viele Duisburger arbeiten in der GNS Duisburg.
– Bis zu welcher Schneelast sind die Dächer der GNS-Hallen sicher? Welche Konzepte gibt es, wenn die Schneelast diese Werte zu überschreiten droht?
– Welche Sicherungen wurden gegen einen mit einem Blitzschlag einhergehenden EMP vorgenommen?
– Wie wird eine Gasexplosion, zum Beispiel von Brennöfen verhindert?
– Gab es Fahrten von LKW durch Wohngebiete?
– Wurden die LKW-Transporte auf Abweichungen von genehmigten Fahrrouten geprüft? Zum Beispiel häufig Stopps auf der Fahrtenscheibe.
– Was hat es mit der Lieferung vom 08.06.2005 auf sich, bei der 5 Stück IP-2 Sonstige Stoffe § 2 Abs. 1 AtG, Mischabfälle angeliefert wurden? In diesem Bereich gibt es keine Obergrenzen für Plutonium (239,241) oder Uran (233,235).
– Warum wurde soviel Atommüll an das Forschungszentrum Jülich geliefert?
– Wie kommt es, das Atommüll in die USA geliefert wurde? Warum wurden die Container per Luftfracht verschickt? Von welchem Flughafen gingen diese Flüge?
– Wie oft sonst wurden Atommüll per Luftfracht verschickt?
– Wozu sind derartig große Lagerkapazitäten notwendig? Ist der Standort möglicherweise gar nicht geeignet, um im großen Maßstab Atommüll zu verarbeiten?
– Wieviel bringt der Stadt Duisburg die Nutzung durch die GNS ein, wieviel würde eine logistische Nutzung des Grundstücks einbringen?
– Wie viele/ Welche Transporte von Atommüll fanden über Rheinhausener Stadtgebiet statt?
– Welche gingen davon an die GNS in Wanheim-Angerhausen? (Natürlich sind hier insbesondere Bahntransporte relevant)
– Im Koalitionsvertrag von 2010 hat Rot/Grün ab Zeile 1596 eine Prüfung der Schließung der GNS zugesagt. Was war das Ergebnis dieser Prüfung?
– Wenn es keine Prüfung gab, warum steht diese dann nicht auch im Koalitionsvertrag von 2012?
– Warum ist die Rede von einem Abstand zur Wohnbebauung von über 200 m, obwohl diese in Wirklichkeit deutlich geringer ist.
– Fanden inzwischen Transporte zur GNS Duisburg per Schiff statt?
– Hat die Hafen Duisburg AG einen Antrag auf Genehmigung zum Transport Radioaktiver Stoffe gestellt?
– Wenn ja: Steht der Antrag im Zusammenhang mit der GNS Duisburg
– Warum wurde der Betrieb der GNS Duisburg auch unter der Rot-Grünen Landesregierung beständig ausgeweitet?
– Wenn die GNS über eine transportable Konditionierungsanlage verfügt, stellt sich die Frage, warum weiterhin Müll nach Duisburg geliefert werden muss. Wenn ein Transport, anstelle von mehrere reichen würde, wäre dies deutlich Ökonomischer. Was ist also der wirkliche Grund für diese Transporte?

Es steht jedem Frei einzelne Fragen zu nehmen und diese an die Bezirksregierung zur Beantwortungen zu schicken. Bei einfachen Anfragen im Sinne des UIG oder IFG dürfen keine Gebühren genommen werden. Wer dann die Antworten natürlich noch hier reinstellt, würde bei der Aufklärung zur GNS einen signifikanten Beitrag leisten und kann sich mit wenig Aufwand beteiligen. Zudem würde das Thema noch stärker in den Fokus gebracht und dem öffentlichen Druck beugt sich die Politik.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren

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Duisburger Künstlerin: Else Lappat

Lappat, Else; Künstlerin; Artikel 1,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Altkleider VIII

Vor kurzem konnte ich mal wieder einen neuen Container dokumentieren. Es handelte sich um grünen Container auf denen wenige Informationen standen. Zu sehen war die Telefonnummer 0152 157 19 630, dann die Aufschrift ‚Kleider + Schuhe‘, sowie die Behauptung der Container sei ein ‚genehmigter Container‘. Wobei sich für mich die Frage stellt von wem genehmigt. Bestimmt nicht von der Stadt und da er auf einem schon länger leerstehenden Grundstück steht frage ich mich, wie die Aufsteller den Eigentümer des Grundstücks gefunden habe. Zumal sich die Frage stellt, warum nur eine Handynummer angeben, wenn eine Genehmigung vorliegt.

Mir erscheint der Container jedenfalls suspekt. Ich würde Körbe, Tonnen oder solche Container auf denen kein Impressum bzw. keine ladungsfähige Adresse steht ohne große Skrupel entsorgen. Im Normalfall dürfte auch ein Verstoß gegen das KrWG vorliegen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Stadt die genehmigt hat.

Und wen die Nervzettel stören kann sich getrost an die Wettbewerbszentrale wenden, denn meist fehlt hier das Impressum, sowie die Angabe der Kosten für einen Anruf, was im Übrigen auch für die oben genannte Handynummer gilt.

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SPD unwählbar

Ein Nichtraucherschutz, der den Namen nicht verdient.

SPD und Grüne planen Tempo 30 in allen Städten.

Legalisierung von Körperverletzung

Kurzsichtiges agieren bei der Energiewende, da nicht direkt auch die Forschung für Speichertechnologie gefördert wurde.

Einschränkung der Grundrechte unter Otto Schily.

Keine kategorische Ablehnung von Fracking.

Ein Kanzlerkandidat, der meint Russland dürfe nicht mit unseren Maßstäben einer Demokratie gemessen werden und damit eine Quasidiktatur verteidigt.

Offiziell steht SPD für Sozialdemokratische Partei Deutschlands, was mir aber historisch bedingt vorkommt. Soziales bemerke ich nicht.

Wer Transparenz als Bestandteil von Diktaturen bezeichnet (NRZ 08.10.2012), wie Peer Steinbrück es tat, ist mitsamt der ihn aufstellenden Partei unwählbar.

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Kommentar zu „Polizei warnt vor neuer Abzocke“

Kommentar zu „Polizei warnt vor neuer Abzocke“

Das einzige, was bei dieser Abofalle neu sein mag, ist vielleicht noch das Unternehmen „Gewerbeauskunft-Zentrale“, allerdings frage ich mich, wieso der Hinweis im Duisburger Teil vergraben wurde, obwohl er sicherlich im NRW-Teil oder Ratgeber-Teil viel mehr Unternehmer gewarnt hätte.

Ich natürlich gut so die Menschen immer wieder auf Abzocke aufmerksam gemacht wird.

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Yahoo vs. Datenschutz und mit Nervsicherheitsfragen

Nicht erst seit PRISM bekannt wurde stehe ich Yahoo kritisch gegenüber. Schon vor dem Bekanntwerden, hatte ich Probleme mit Yahoo, weil die unnötig Sicherheitsabfragen wollen. Da der Dialog mit Yahoo selber nichts brachte, hatte ich es dann über den Bundesdatenschutzbeauftragten versucht, was allerdings auch nicht ganz einfach war.

Ich wollte nun ganz konkret bei einem Account wissen wodran die zusätzliche Abfrage der Sicherheitsfrage lag. Hier die Antwort von Yahoo über den Datenschutzbeauftragten

…
in Ihrer E-Mail vom 6. Juni 2013 baten Sie mich darum, bei der Yahoo! Deutschland GmbH konkret nachzufragen, warum im Anmeldevorgang zum E-Mail-Account „….@yahoo.de“ die Sicherheitsabfragen überprüft werden. Weiterhin baten Sie um eine Auskunft, ob Daten an Dritte (z.B. an die NSA, „PRISM“) weitergegeben wurden. Zur Klärung dieser Fragen habe ich die Yahoo! Deutschland GmbH um eine ergänzende Stellungnahme gebeten, die mir nunmehr vorliegt.

Zunächst führt Yahoo! aus, dass eine bloße Angabe des E-Mail-Accounts „….@yahoo.de“ keinen ausreichenden Schluss auf den tatsächlichen Inhaber zulässt. Konkrete Auskünfte können deshalb nach dem Schreiben ausschließlich dann erteilt werden, wenn sich der Inhaber des Account eindeutig verifiziert. Dadurch wird ausgeschlossen, dass sich unbefugte Dritte Informationen oder auch Zugang zu diesem Account beschaffen. Zur Sicherheitsfrage wird weiterhin allgemein ausgeführt, dass es sich um eine zweite Anmeldeprüfung handelt, die den Account vor unbefugten Zugriff schützt. In Ihrem Fall vermutet Yahoo!, dass die Anmeldung vermutlich von einem unbekannten Gerät erfolgte. Wird vom System ein unberechtigter Zugriff vermutet, so wird der Nutzer um die Beantwortung der hinterlegten Sicherheitsabfragen gebeten. Yahoo! führt weiterhin aus, dass für den Fall, in denen der Nutzer nicht die Sicherheitsfragen beantworten kann, sich dieser mit dem Kundendienst unter der Rufnummer 0800/…. in Verbindung setzen kann, um eine entsprechende Lösung zu finden.

Zur generellen Thematik der Datenweitergabe z.B. an US-amerikanische Behörden wird ausgeführt, dass es der Yahoo!- Deutschland GmbH im Zusammenhang mit dem Programm „PRISM“ nicht bekannt ist, dass wissentlich personenbezogenen Daten von deutschen Nutzern an US-amerikanische Behörden weitergegeben wurde. Nach Veröffentlichung der Berichterstattung zu diesem Thema hat die Yahoo! Deutschland GmbH unverzüglich weitere Informationen von der Yahoo!Inc. angefordert. Die Yahoo!Inc. hat der Yahoo!Deutschland GmbH versichert, dass sie an keinem Programm teilgenommen hat, in dessen Rahmen freiwillig Nutzerdaten an die US Regierung übermittelt wurden. Die Yahoo! Inc. hat außerdem versichert, dass freiwillig keine Nutzerdaten weitergegeben wurden. Stattdessen hat die Yahoo! Inc. der Yahoo! Deutschland GmbH versichert, dass nur spezifische und nach USamerikanischem Recht legitimierte Auskunftsersuchens seitens der Yahoo!Inc. beantwortet wurden. Abschließend wird hier auch auf folgende Veröffentlichung verwiesen:

Aufgrund der mir vorliegenden Informationen werte ich die Sachlage wie folgt: In der zusätzlichen Abfrage der Sicherheitsfragen beim Anmeldeprozess sehe ich keinen Datenschutzverstoß seitens der Yahoo! Deutschland GmbH. Laut der Darstellung in der Stellungnahme führt die Yahoo! Deutschland GmbH aus, dass in den Fällen, in denen ein Fremdzugriff auf ein E-Mail-Account vermutet werden kann, die Sicherheitsfragen zusätzlich vom Nutzer beantwortet werden müssen. Da dies während des Anmeldeprozesses einen zusätzlichen Schutz gegen unbefugten Zugriff durch Dritte darstellt, kann dies datenschutzrechtlich nicht beanstandet werden. Laut Ihren Aussagen ist der Mail-Account „…..@yahoo.de“ nicht mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift hinterlegt, so dass hier die Authentisierung nicht sicher durchzuführen ist. Aus diesem Grund kann hier von Seiten der Yahoo! auch keine detaillierte Aussage getroffen werden, was nun konkrete zur Abfrage der Sicherheitsfragen führt.

In Bezug auf eine mögliche Datenweitergabe an Dritte sehe ich aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Informationen derzeit keinen Datenschutzverstoß. Zur Beurteilung der Gesamtlage fehlen hier jedoch noch weitere Informationen, um zu einer verlässlichen Aussage zu kommen. Ich werde dieses Thema jedoch weiterhin aus Datenschutzsicht aktiv recherchieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Aussagen weiterhelfen. Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie mich auch gerne anrufen.
…

(Persönliche Informationen wurden zur Wahrung der informationellen Selbstbestimmung unkenntlich gemacht)

Guten Tag,

die Aussage von Yahoo ist eine Ausrede, die ich überaus kritisch sehe. Durch eine Auskunft warum mir in meinem Fall der Zugang verweigert wurde werden keinesfalls Informationen verraten die zum Ausspähen meiner Daten führen. Mit der Aussage wird aus meiner Sicht lediglich verheimlicht, dass die Nutzer zur Angabe weiterer Daten gebracht werden sollen. Mir sind weitere Fälle bekannt die auch keinen Zugriff mehr haben.

Wurde benannt wodurch ich mich eindeutig identifizieren kann, wenn mir mangels damaliger Notwendigkeit heutzutage die Sicherheitsfragen nicht mehr geläufig sind? Die schon mal von Yahoo angeführte Angabe eines anderen Mailaccounts oder einer Handynummer erfüllen diesen Zweck definitiv nicht, denn diese Angaben könnte jeder machen.

Die Behauptung, dass es sich um ein unbekanntes Gerät handelt stimmt nicht, da ich das Login von verschiedenen Computern probiert habe, darunter mindestens einer von dem aus es früher geklappt hat. Wobei mir hier unklar ist, auf welche Art überhaupt festgestellt wird, dass es sich um ein unbekanntes Gerät handeln soll.

Ich gehe davon aus, dass Mangels „Authentifizierung“ auch kein Löschen des Accounts möglich ist.

Was die Angabe der Nummer angeht so nützt mir ein Anruf nichts, weil ich mich dort genauso wenig authentifizieren kann. Ich weiß bei dem angebenden Account nun mal nicht mehr, welche Daten ich damals genau hinterlegte.

Bezüglich der Datenabrufe sehe ich meine Frage als nicht beantwortet an, da Yahoo hier nur das bereits bekannte Blabla von sich gibt aber nicht konkret antwortet. Mir ist egal, ob die Daten nun per Gerichtsbeschluss oder freiwillig oder welcher anderen Grundlage weitergegeben wurden. Ich möchte weiterhin beantwortet wissen, ob Daten weitergegeben wurden für den konkreten Fall. Wenn ein Gerichtsbeschluss vorlag sollte die Frage auf Grundlage der Akten auch eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden können. Wenn hier nicht einmal eine Übersicht seitens Yahoo vorliegt, welche Daten weitergegeben wurden finde ich dies höchst zwielichtig.

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Duisburger Autorin: Antonia C. Wesseling

Wesseling, Antonia C.; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Artikel 1,
* Die Hochzeit des Herrschers
* Ruf der Geliebten

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Bundestag hält nichts von einer erhöhten Entschädigung von Datenpannen

Nachfolgende Beschlussempfehlung erhielt ich zu meiner Petition, in der es darum ging, dass Firmen sich nicht mit Kleinbeträgen von Datenskandalen freikaufen können.

Der Petent fordert eine Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes dahingehend, dass bei Datenpannen und bei nicht rechtmäßige Datensammlungen eine Entschädigung an die Opfer zu zahlen ist.

Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, es käme immer wieder zu Datenpannen, wie beispielsweise zum Verlust von Kontonummern. Vielfach sei die Ursache für diesen Verlust nicht der angebliche Hackerangriff, sondern die Unfähigkeit oder Unwilligkeit der Unternehmen, für einen sorgfältigen Umgang mit Daten zu sorgen. Eine finanzielle Entschädigung der Opfer von Datenpannen würde einerseits einen Anreiz für die Unternehmen, sich für mehr Datensicherheit zu engagieren, bieten. Andererseits würde für die Betroffenen ein Ausgleich für den mit Datenpannen verbundenen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand geschaffen werden. Insbesondere zu kritisieren seien die Schadensersatzregelung des § 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), da sie weder eine genau Form noch eine Höhe der Entschädigung vorgebe, sowie die Regelungen des § 8 BDSG, die für bestimmte Fälle eine Obergrenze vorsehe. Der in § 8 BDSG genannte Höchstbetrag von 130.000 Euro Schadensersatz sei für Unternehmen, die gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, eine „lächerlich geringe Summe“, die erfolgreiche Unternehmen in Kauf nehmen würden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem weiteren Vorbringen wird auf die vom Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen.

Der Petitionsausschuss hebt zunächst hervor, dass der Datenschutz für ihn ein sehr wichtiges Anliegen darstellt. Er misst dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 Grundgesetz einen sehr hohen Stellenwert zu.

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss fest, dass das Bundesdatenschutzgesetz in den §§ 7 und 8 BDSG bereits Schadensersatzansprüche für den nicht-öffentlichen wie auch für den öffentlichen Bereich vorsieht.

Wird einem Betroffenen durch eine nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch eine verantwortliche Stelle ein Schaden zugefügt, ist sie oder ihr Träger gemäß § 7 BDSG dem Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Haftung entfällt, wenn die verantwortliche Stelle vorträgt und beweisen kann, dass sie die erforderliche Sorgfalt beachtet hat.

Handelt es sich bei der Stelle um eine öffentliche Stelle, ist ihr Träger gemäß § 8 BDSG dem Betroffenen unabhängig von einem Verschulden zum Schadenersatz verpflichtet. Die in § 8 BDSG enthaltene eigenständige Haftungsnorm öffentlicher Stellen normiert damit einen verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftungstatbestand bei automatisierter Datenverarbeitung.

Der Schadensersatz gemäß § 8 BDSG ist insgesamt auf einen Betrag von 130.000 Euro beschränkt. Jede beteiligte Stelle haftet, sofern bei einer automatisierten Verarbeitung mehrere Stellen speicherungsberechtigt sind und der Geschädigte nicht in der Lage ist, die speichernde Stelle festzustellen. Hierbei sind dem Betroffenen die materiellen und gegebenenfalls auch die immateriellen Schäden zu ersetzen.

Ferner macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass daneben allgemeine zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sowohl nach Deliktsrecht (§§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches) als auch nach Vertragsrecht sowie darüber hinaus gegenüber öffentlichen Stellen Staathaftungsansprüche bestehen können. Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss derzeit keine Notwendigkeit für die vom Petenten geforderte Einführung weitergehender Schadensersatzansprüche zu erkennen.

Ergänzend merkt der Ausschuss an, dass § 42a BDSG eine Informationspflicht nichtöffentlicher Stellen bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten vorsieht, die u.a. auch Fälle von Daten- bzw. Identitätsdiebstahl sowie Datenpannen (wie z.B. den Verlust von Datenträgern) erfasst.

Gemäß §§ 43 und 44 BDSG sind Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen mit Bußgeld, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bedroht.

Darüber hinaus weist der Ausschuss darauf hin, dass die Behandlung von Schadensersatzansprüchen im Datenschutzrecht auch Gegenstand datenschutzrechtlicher Überlegungen auf EU-Ebene ist. In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung (KOM(2012) 11 endg.) aufmerksam. Nach Artikel 77 des Vorschlags hat „Jede Person, der wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung oder einer anderen mit dieser Verordnung nicht zu vereinbarenden Handlung ein Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dem Petenten bekannte und inhaltlich zutreffende Stellungnahme der Bundesregierung verwiesen, die aus Sicht des Ausschusses grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.

Nach den vorangegangenen Ausführungen hält der Ausschuss die geltende Rechtslage daher für sachgerecht und vermag sich nicht für eine darüber hinausgehende Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Momentmal „…nach umfassender Prüfung?“ So umfassend kann die Prüfung nicht gewesen sein, denn die §§ wurden schon in der Petitionsbeschreibung angeführt.

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Quetscht die Direktkandidaten aus

Die Direktkandidaten freuen sich sicherlich über Fragen, die jeder einreichen kann. Selbst Nichtwähler sollten sich nicht die Chance entgehen lassen den Kandidaten ruhig mal ein wenig tiefer auf den Zahn zu fühlen.

Duisburg I

Rainer Kolb (Piratenpartei)

Bärbel Bas (SPD)

Jörg Löbe (FDP)

Thomas Mahlberg (CDU)

Marc Mulia (DIE LINKE)

Anna von Spiczak (GRÜNE)

Duisburg II

Frank Albrecht (FDP)

Lukas Hirtz (DIE LINKE)

Alan Imamura (AfD)

Kurt Klein (Piratenpartei)

Volker Mosblech (CDU)

Mahmut Özdemir (SPD)

Matthias Schneider (GRÜNE)

(Die Reihenfolge entspricht jener bei Abgeordneten Watch am 24.07.2013; Erstveröffentlichung hier)

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Spruch zum Sonntag

Kennt mensch ein Arschloch nur Oberflächlich, so mag es durchaus nach Rosen zu riechen.
(Ulrich Scharfenort, 08.10.2012)

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GNS Teil 3. – Gefahren

Im dritten Teil geht es um die möglichen Gefahren, die von der GNS in Duisburg ausgehen können. In Abhängigkeit vom Ereignis können Vorfälle durchaus jeden Teil Duisburg betreffen oder sogar darüber hinaus Auswirkungen haben.

Angeblich soll kein Staub nach außen dringen, was natürlich technisch nicht realisierbar ist. Selbst wenn nur wenig Strahlung in Form von Staub nach außen dringt kann radioaktiver Staub höchst gefährlich sein. Dieser kann sich zum Beispiel in der Lunge anlagern und mit der Strahlung direkt aufs Lungengewebe wirken. Ebenso ist bekannt, dass Feinststaub die Bluthirnschranke überwinden kann.

In der südfranzösischen Atomanlage von Marcoule, einem ehemaligen AKW, ist ein Brennofen ist explodiert. Glücklicherweise gab es dort eine Evakuierungszone. Das Gebäude soll standgehalten haben und es sei aus der Centraco-Anlage (betrieben durch EDF-Tochter Socodei) keine Radioaktivität freigesetzt worden. Aber wer kann nach den Tepco-Informationen bei Fukushima einer Firma bei solchen Aussagen trauen. Ob Tepco gelogen hat oder keine Ahnung vom wirklichen Ausmaß hat spielt dabei keine Rolle.
In dem französischen Brennofen werden jedenfalls schwach radioaktive Abfälle verbrannt bzw. eingeschmolzen. Also ein Vorgang der zumindest ähnlich in Duisburg stattfinden soll, wenn man nach den Unterlagen geht.
Bilanz in Frankreich waren ein Toter und vier Verletzte. Vom dortige Betreiber wurde das Ereignis als Industrieunfall angesehen.
Auch in Duisburg wäre eine Gasexplosion möglich. Auf veröffentlichten Plänen sind Gasflaschenlager im Außenbereich sichtbar. Es ist unklar wie eine Gasexplosion verhindert wird.

Nach einer UVPG wurden durch die zustände Bezirksregierung in Düsseldorf nachfolgende Szenarien geprüft:

– Stromausfall:
Angeblich soll dies zu keinen Problemen führen, weil sofort alle Behälter geschlossen wurden. Ohne Strom ist es allerdings nicht möglich dies auch gesichert zu prüfen.

– Erdbeben:
Obwohl es auch in Duisburg schon Erdbeben gegeben hat und sogar stärkere möglich wären, sieht die Bezirksregierung Duisburg nicht als Erdbebengebiet. Angewendet wird hier die DIN EN 1998-1:2010-12, welche Duisburg als Erdbebengebiet 0 einstuft. Diese Anforderungen erfüllen die GNS-Gebäude. Die Wiederkehrperiode beträgt dabei 475 Jahre, wie Fukushima gezeigt hat, hält sich die Natur nicht immer an Sicherheitsvorgaben und Expertenmeinungen.

– Überflutung:
Die Bezirksregierung geht hier einfach davon aus, dass der Wasserspiegel des Rheins nicht höher steigen wird als in der Vergangenheit. Die ebenfalls berücksichtigte Löschwasserrückhaltung dürfte zudem kaum für ein Hochwasser geeignet sein.

– Extremwetterlagen
Nach einer Prüfung soll Starkregen nicht zu einer messbaren Freisetzung führen.

– Brand
Nach dem Brandschutzkonzept soll ein Brand nicht zu einer größeren Strahlenexposition führen. Wobei mir auch eine kleinere schon zu viel wäre.

Unberücksichtig blieben scheinbar:
– Schneelast
Eine Schneelast kann bei Hallendächern zum Einsturz führen. So geschehen bei einer Eissporthalle in Bad Reichenhall. In den letzten Jahren scheint, es klimatische Schwankungen zu geben, welche auch starke Schneefälle in Duisburg wahrscheinlich werden lassen. Schneelast, wird von der Stadt Duisburg geprüft.

– Blitzschlag
Ein Blitzschlag in unmittelbarer Nähe kann technische Geräte durch den EMP stören bzw. zerstören. Sind die Geräte dafür nicht ausgelegt, wird ihre Funktion zumindest beeinträchtigt. Dies kann in insbesondere in Kombination mit anderen Ereignissen, zum Beispiel einem Brand durch den Blitzschlag, zum Versagen der Sicherheitseinrichtungen führen.

– Unfall beim An- bzw. Abtransport
Bei jedem Transport kann es zu einem Unfall kommen. Insbesondere die unbeschrankten Bahnübergängen stellen hier einen erheblichen Gefahrenpunkt da. Da Transporte nicht angekündigt werden, besteht immer die Gefahr, dass die Feuerwehr nicht vorbereitet ist.

Eine signifikante Sicherheits- bzw. Evakuierungszone ist nicht vorhanden, da das Werksgelände fast direkt an Wohnbebauung grenzt.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung

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Duisburger Künstler: Ramin Djawadi

Djawadi, Ramin; Filmmusiker; Seite; Wikipedia; IMDB; Artikel 1, 2,
* Prison Break
* Iron Man
* Pacific Rim
* Safe House
* Blade Trinity
* Deception
* Fluch der Karibik
* Kampf der Titanen

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Vorschlag zu „Pleiten, Pech und Platanen: Welchen Rat geben Sie der Stadt?“

Vorschlag zu „Pleiten, Pech und Platanen: Welchen Rat geben Sie der Stadt?“

Guten Tag!

Eine Aktion bei der von Samstag bis Montag eine Postkarte ankommen soll ist ein bisschen sehr kurzfristig, wenn ich hier an die deutsche Post denke.

Zum Thema selber, sind meinen Informationen alle Beteiligten, also auch der Bauherr (Multi Development) verhandlungsbereit um die Platanen zu erhalten. Nur das Dezernat Tum stellt sich hier quer und kündet von merkelscher Alternativlosigkeit. Vielleicht leidet die Verwaltung hier ja unter Behördenstarrsinn aus Angst vor eventueller Mehrarbeit.

Natürlich gibt es immer Alternativen, dazu muss die Duisburger Verwaltung einfach nur flexibel sein. Schade das sie es angenehmer findet Bäume abzuholzen, als noch ein paar Blatt Papier zu bedrucken.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

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Klartext zu „Klartext für Lebensmittel“

Klartext zu „Klartext für Lebensmittel“

Ich kann den Verbraucherschützern aus dem Artikel nur beipflichten. Angefangen beim Kleingedruckten auf Joghurtbechern, über unterschiedliche Grundpreis, die mal auf 100 g und mal 1 kg bezogen wurden, bis zum Geschmacksverstärker Hefeextrakt. Eine Anfrage zu letzterem wurde vom Aigner Ministerium mit allgemeinen Floskeln beantwortet ohne spezifisch auf Glutamat einzugehen.

Ehrlichkeit auf Verpackung sieht jedenfalls anders aus und wenn in einen Karton noch locker drei Müsliriegel mehr reinpassen würden, kann dies nicht in der Produktion begründet sein. Der höhere Schaden für die Umwelt in Form von mehr LKW-Transporten und einem höheren Papierverbrauch scheint sich für die Firmen wohl trotzdem zu rechnen.

Frau Aigner ist jedenfalls für den Posten ungaignet.

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Aktuelle Leserbriefe, Kommentare und Klartexte

Leserkommentar zu „Oberwasser dank Datenschutz-Debatte“

Was für ein Quatsch. Die FDP ist weder für Datenschutz, noch für Privatsphäre, andernfalls hätten sie nicht die Bestandsdatenauskunft (dem deutschen PRISM) und das neue Meldegesetz mit verbrochen. Das neue Meldegesetz wurde damals in der ersten Fassung von Union und FDP in einem Coup während der Fußball WM durchgewunken.

Was die FDP macht ist einfach nur popolistische Verarsche.

Zu „Blitz komm raus“

Meines Wissens wurde ich bisher noch nie geblitzt, was vermutlich daran liegt, dass ich mich an die Regeln halte. Ich finde es überaus seltsam, dass sich Menschen über diese kleine Blitzkästen aufregen, die nur dann aktiv werden, wenn sie sich falsch verhalten, aber nicht im geringsten an den Kameras im öffentlichen Raum.

Vielleicht liegt es daran, dass es hier direkt und unmittelbar an den eigenen Geldbeutel geht. Ich sehen jedenfalls keinen Grund für Mitleid mit den Rasern.

Sollte es Duisburg wirklich nur darum gehen Geld einzunehmen, dann dürfte etwas mit den Sanktionen nicht stimmen. Vielleicht müssten die Sätze auch bei Verkehrsverstößen, vom Einkommen abhängig gemacht werden.

Kommentar bei der Petition: „Straßenverkehrsordnung – Anhebung der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften“

Ich habe hier jetzt schon viele Petitionen gesehen, manche gut, andere nicht, dieses hält den Negativrekord. Nicht nur, dass hier die Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer durch ohnehin rücksichtlose und viel zu schnelle Autos erhöht werden soll, dazu kommt auch noch der Fakt, dass mit steigender Geschwindigkeit der Platzbedarf eines Autos steigt, denn schließlich muss auch der Abstand eingehalten werden.

Zu dem ist Stau durch niedrige Geschwindigkeiten gekennzeichnet. Eine Erhöhung der Geschwindigkeit ändert aber nichts an den Umständen, die für einen Stau sorgen. Das geht gar nicht, dazu müssten echte Anreize für ÖPNV und weniger Autos geschaffen werden.

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BCC bei Thunderbird suchen

Bei einigen Emails schickt man sich selbst eine Kopie. Verwendet man zum Verschicken Thunderbird, so ist es nicht möglich diese Emails direkt im gesendet Ordner zu suchen.

Die Suche nach BCC Adressen gibt es nur in Kombination mit Von, CC und An. Das macht die Suche schwieriger aber nicht unmöglich.

In den Suchoptionen findet sich ganz unten ein Feld anpassen dort kann man auch BCC als Suchparameter eingeben und dann nach BCC suchen.

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Anfrage zur Gefahr von Schneelasten bei der GNS

Das Thema GNS, umtreibt mich weiter und ich habe nun mal folgende Anfrage ans Bauamt der Stadt Duisburg gestellt.

Guten Tag,

ich wüsste gerne, bis zu welcher Schneemasse der aktuelle baustatische Zustand der GSN Hallen in Wanheim-Angerhausen tragfähig bleibt.

Die zunehmenden Extremwetterereignisse lassen erwarten, dass in Zukunft größere Schneemengen und damit stärkere Belastungen auftreten können. Zeitgleich zeigt, dass Unglück von Bad Reichenhall, wie leicht es zu einem Einsturz kommen kann.

Wie wurde die Kombination aus Wind und Schneelast berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

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Fracking – die atomare Gefahr

Viel zu viele Menschen denken, wenn Fracking ohne Chemikalien stattfinden würden wäre dies gefahrlos. Auch Politiker sind diesem Trugschluss aufgesessen.

Dies ist natürlich nicht der Fall. Beim Fracking wird die Gesteinsstruktur des Bodens mit Wasser oder anderen Substanzen aufgebrochen. Selbst wenn diese sogenannte Frackingflüssigkeit vollkommend harmlos wäre, gibt es immer noch die Stoffe im Gestein selber.

So gibt es Gegenden, wo das Wasser nicht mit vertretbarem Aufwand aufbereitet werden kann, weil es einfach zu viele Schwermetall enthält. Zu diesen Schwermetallen gehören auch radioaktive Elemente, wie Uran.

Beim Fracking können ebenfalls Schwermetalle freigesetzt werden, welche dann ins Grundwasser wandern. Der Illusion einer festen und durchgehenden Gesteinsschicht braucht sich keiner hinzugeben.

Gehen wir mal davon aus, der gebohrte Brunnen sei dicht und würde dem Druck standhalten. Im Boden wird dann Wasser unter Druck gegeben um das Gestein aufzubrechen. In Gesteinschichten können aber immer auch Klüfte existieren. Also Stellen, wo das Gestein nicht durchgängig ist, sonder Lücken existieren. Trifft der Frackingriss auf eine derartige Stelle kann die Frackingflüssigkeit mit ihrer eventuellen Schwermetallbeladung in andere Schichten, zum Beispiel auch ins Grundwasser dringen.

Niemand kann so genau in den Boden blicken und wissen, wo das Gestein bereits gebrochen ist. Die Probleme werde hier wohl auch nicht in unmittelbarer Nähe zum Brunnen auftreten, sondern weiter entfernt, wo dann jemand anders als Eigentümer plötzlich haften muss.

Die zuvor genannten Schwermetalle können natürlich durchaus auch radioaktiver Natur sein.

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Spruch zum Sonntag

Es reicht nicht allein zu hören was ein Mensch sagt. Es ist auch wichtig zu wissen, welche Motive dahinter stecken.
(Ulrich Scharfenort, Juli 2012)

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GNS Teil 2. – Historische Entwicklung

Nachfolgend eine chronologische Übersicht der Entwicklung der GNS am Standort Duisburg basierend auf der Öffentlichkeit zugänglichen Quellen.

1974
Gründung Gesellschaft für Nukleartransporte

1977
Umwandlung in Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS)

1985 Drei Hallen auf dem Gelände der SONA-Präzisionsschmiede (ehemalige RheinstahlHallen) werden an die GNS vermietet/verpachtet.

31.05.1985
Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf (U 101/85) für den Umgang mit schwach- und mittelradioaktiven Stoffen, Aufnahme der Tätigkeiten

04.12.1986
Nachtrag zur Genehmigung, Zerkleinerung von geringfügig kontaminiertem Schrott. Zwischenlagerung von kontaminierten Abfällen und Altölen.

1987
Bürgerinitiative reicht Klage ein. Der Hauptkläger zieht aber weg und vereitelt dadurch das Klageverfahren.

19.05.1987
Sondersitzung der Bezirksvertretung Süd und Ausschuss für Umweltfragen. Kommt zu dem Ergebnis keine rechtliche Handhabe. Es werden einig Placebobeschlüsse gefasst. Ebenfalls sollte eine Ausweitung des Betriebes verhindert werden.

25.06.1987
Nachtrag zur Genehmigung, Brennschneiden und Hochdruckverpressen von Abfällen sowie Revisions- und Wartungsarbeiten an Konditionierungsanlagen, die in kerntechnischen Einrichtungen eingesetzt wurden.

30.06.1990
Nachtrag zur Genehmigung, Prüfen von Großbehältern. Verpressen und Trocknen von schwach radioaktiven Abfällen in zusätzlichen Einhausungen (Caissons).

07.01.1994
Nachtrag zur Genehmigung, Änderung im Ablauf beim Verpressen. Bau zusätzlicher Einhausungen. Errichtung eines Verwaltungsgebäudes.

1995
Amtsantritt Betriebsleiter Westermann (zu dem Zeitpunkt sollen noch regelmäßig Demonstrationen stattgefunden haben).

23.09.1997
Änderungsbescheid, Weitere Konditionierungsverfahren. Lagerung von Abfällen aus Funden und Sicherstellungen.

14.03.1999
In der Nacht auf den 15.03. verseucht die neben der GNS gelegene „Berzelius Umwelt Service AG“ (BUS) die Umgebung mit Dioxin und vertuscht dies zuerst.

05.10.2000
Änderungsbescheid, Einschränkung der Annahme radioaktiver Stoffe.

13.11.2002
Neue Genehmigung, aufgrund der neuen Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 wurde antragsgemäß eine neue Genehmigung mit dem bis dahin genehmigten Umfang erteilt. Ergänzt wurde sie um den Verwaltungsakt der Freigabe. Belastete Stähle werden seitdem durch die GNS feigeputzt bzw. freigemessen und als Stahlschrott abgegeben. Dies wurde durch Änderung der Strahlenschutzverordnung möglich. Ferner wurde ein Teilbereich in der Halle 2 als Kontrollbereich (ein Strahlenschutzbereich mit bestimmten Kriterien) zur Nutzung als Lagerfläche für fertig konditionierte Abfallgebinde eingerichtet. (U 33/02)

03.07.2003
Ergänzungsbescheid (zu U 33/02), Konkretisierung der Abfallbehandlung und weitere Festlegungen zum Freigabeverfahren.

2003
Menge an freigemessenen Materialien 52 t

2006
Die Freigabekapazität von Stahlschrott wird von 52 Tonnen auf 400 Tonnen erhöht.

09.10.2006
Mitteilungsvorlage, Durch Änderung des Umgangsgenehmigung für Halle 2, soll die Aktivität von 0,05 TBq auf 0,5 TBq erhöht werden. Es soll die Verarbeitung schwach radioaktiver Abfälle erfolgen. In Halle 3 sollen inaktive Materialien u.a. Leerbehälter gelagert werden. Ziel ist es die Freigabekapazität von 52 t auf 400 t pro Jahr zu erhöhen.

17.10.2006
Ausschuss für Umwelt und Grünflächen, Fakten wie 24.11.

16.11.2006
BV Süd Sitzung zum Thema, Fakten wie 24.11. und Vorschlag einer Besichtigung.

24.11.2006
Ausschuss für Umwelt und Grünflächen, Änderung der Umgangsgenehmigung (2. Lesung, DS 06-1909), Ausweitung auf die dritte Halle, sowie die Einrichtung eines Außenlagers. Eine Erhöhung der Radioaktivität soll damit nicht verbunden sein. Genehmigung steht angeblich unmittelbar bevor. Angeblich würde keine Stäube nach außen dringen (Was technisch unmöglich ist; Anmerkung ulrics). Angeblich würde Material ausschließlich mit der Bahn angeliefert. In den Unterlagen findet sich ein Hinweis auf thermische Verwertung.

25.01.2007
BV Süd, Frau Weber (CDU) behauptet, Transport würde zu 99 % auf der Schiene bis zur Verschiffung durchgeführt und nicht auf der Straße. Dies Widerspricht der Übersicht gemäß DS 10-0419/1, nach dieser halten sich Schiene und Straße (2005-2006) die Waage, wobei die Tendenz sogar eher zur Straße ging.

03.07.2007
Änderungsbescheid: Genehmigung in Duisburg mit radioaktiven Stoffen umzugehen. Der Umgang ist insbesondere die Behandlung (Konditionierung) radioaktiver Reststoffe und Abfälle. Die gesamte Halle 2 wurde als Kontrollbereich eingerichtet, so dass hier Tätigkeiten wie in Halle 1 möglich wurden. Die Bereiche vor den Hallen 1 und 2 wurden als betriebliche Überwachungsbereiche eingerichtet und als Abstellflächen für die Transportbereitstellung genutzt. Genehmigung nach § 7 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung. (U 33/02), Die Lagerkapazität wird auf 3300 Tonnen erhöht.

21.11.2007
Artikel über den Ausbau der GNS (Investition 5 Millionen Euro) und Ausweitung von 1?? auf 3 Hallen.

März 2008
Laut Artikel vom 21.11.2007 war für diesen Zeitpunkt eine Umgangsgenehmigung beantragt.

20.02.2009
Bericht über die Nutzung als Zwischenlager (halbes Jahr) für 5 Tonnen Stahl. GNS war unbekannt um was für radioaktive Belastung es sich genau handelt meinte aber trotzdem, dass keine Gefahr bestünde.

17.11.2009
Antrag auf Änderung der Genehmigung. Neben Gebäudesanierung enthält dieser Antrag auch flächenmäßige Erweiterungen, sowie eine Ausweitung der Tätigkeiten (neue Einrichtungsgegenstände und Anlagentechnik zur endlagergerechten Verfüllung von Abfallgebinden)

08.12.2009
Anfrage der BV Süd (DS 09-1905), es wird die Dringlichkeit betont.

17.12.2009
BV Süd, u.a. Anfrage der Grünen, Beschluss die Anfrage der Grünen an die Bezirksregierung weiterzuleiten.

08.01.2010
Antwort auf eine Kleine Anfrage (DS 14/10506), das Landesumweltministerium wurde in diesem Fall nicht eingebunden. Angeblich wäre die Anlage mehr als 200 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Pro Jahr werden 150 bis 300 Tonnen konditioniert.

18.01.2010
Beschlussvorlage BV Süd, Umbau und Sanierung Halle 3.1, nach Beschlussvorlage (DS 10-0060) sollen mehr als 1000 m³ bebaut werden. (Missverständlich formuliert, es geht um eine Halle mit 1600 m² in der etwas geändert werden soll)

21.01.2010
BV Süd, Thema wegen Verspätung von der Tagesordnung genommen.

23.01.2010
Zwischenkundgebung gegen Transporte von Jülich über Zwischenlager Duisburg nach Ahaus.

18.02.2010
BV Süd, Absicht der Erweiterung angeliefertes Material durch Einbetonierung endlagergerecht zu konditionieren, Gefahrenabwehr bzgl. Strahlenschutz liegt in Zuständigkeit der Feuerwehr, es besteht eine Gefahr durch Transport, weitere Fragen werden formuliert, Antwort auf die Anfrage der Grünen von 2009, Bestandsmeldung (Januar 2010) 2500 Tonnen

19.02.2010
Erstes Treffen einer neuen Bürgerinitiative

24.02.2010
Anfrage der BV Süd (DS 10-0419)

02.03.2010
Umweltausschuss, nur Mitteilung der Antwort an BV Süd,

03.03.2010
Rabe und Dressler weisen darauf hin, dass der Umbau und Sanierung der Halle genehmigt werden muss. (DS 10-0407)

16.03.2010
BV Süd nimmt (DS 10-0407) missbilligend zur Kenntnis fällt aber absichtlich keinen Beschluss. In Halle 3.1 sollen Vorratsgefäße für Zement usw. aufgestellt werden, ebenfalls aufstellen zweiträgiger Brückenkran. Über alle Parteien in der BV Ablehnung. Hinweis auf nicht beantwortete Frageliste

22.03.2010
Der Rat der Stadt Duisburg hebt den angeblich rechtswidrigen Beschluss der Bezirksvertretung Süd vom 18.02.2010 auf und stimmt der Nutzungsänderung zu.

29.04.2010
dpa-Meldung, in soll Duisburg eine Verpackungsanlage für mittelradioaktiven Atommüll gebaut und betrieben werden.

03.05.2010
Antworten auf kleine Anfragen (DS 14/11133, DS 14/11134), wieder keine Beteiligung des Landesumweltministeriums,

14.05.2010
Beantwortung der Fragen der BV Süd

06.2010
Beginn von Transporten nach Ahaus.

10.06.2010
Anfrage zur GNS durch BV Süd (DS 10-1030)

14.06.2010
Antwort der Bezirksregierung (Wurde erst im September behandelt), angeblich keine Erhöhung der Ortsdosisleistung, zugelassene Gesamtaktivität 7 Terabecquerel, Behauptung es würde jegliche Staubemission ausgeschlossen (Dies stellt eine LÜGE dar!), derzeit etwas 2500 Tonnen, GNS kein Störfallbetrieb, keine Obergrenze pro Transport erlaubte Strahlungsaktivität, 40 % laufen über Schiene und 60 % über Straße, Logport besitzt keine Betriebsgenehmigung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, deswegen kein Transport über Schiffe. Hinweise darauf, dass keine juristisch verifizierbaren Grenzwerte in Bq oder Bq/g, für die eine Einteilung von Materialien. Die Bezeichnungen schwach- oder mittelradioaktiv sind umgangssprachliche. (Allerdings gibt es in der Wikipedia durchaus eine Definition im Zusammenhang mit Bq)

24.06.2010
BV Süd, Verwaltung sagt schriftliche Beantwortung der Fragen zu.

Juli 2010
Koalitionsvertrag Rot/Grün (ab Zeile 1596):

…Die Landesregierung wird prüfen, inwieweit Genehmigungen für die Konditionierungsanlage GNS in Duisburg als Teil der atomaren Brennstoffkette zurückgenommen oder eingeschränkt werden können. Darüber hinaus wird die Landesregierung notwendige Konsequenzen aus dem Unfall in der UAA Gronau im Januar 2010 ziehen. Eine mögliche Erweiterung beider Anlagen wird abgelehnt.

Wie die Geschichte zeigt, ein weiteres leeres Versprechen abgefasst in Politikersprech und demnach nicht einmal rechtsverbindlich.

19.08.2010
Anfragen (DS 10-1495, 10-1498), zu Emissionen und zum Pachtverhältnis seitens der Hafen A.G. (Verpächter?), Verwaltung sagte schriftliche Beantwortung zu

14.09.2010
Sitzung Umweltausschuss, Thema Anfragen der Linken

05.10.2010
Antwort Bezirksregierung (zu DS 10-1495), es fand keine Ausbreitungsberechnung statt, relevante Nuklide Co-60 und Cs-137, Freisetzung unterschreitet rechtliche Grenzen deutlich, wegen Unterschreitung keine Beprobung von Luft und Boden

23.10.2010
Demonstration gegen die GNS

03.02.2011
Antwort Bundesamt für Strahlenschutz (zu DS 10-1495), wiederholt Zahlen der Bezirksregierung, keine NACHWEISBAREN gesundheitlichen Gefahren

02.03.2011
Duisport gibt an über die Tochtergesellschaft Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH beim Erwerb von Flächen mit Gleisanlagen auch eine an die Firma GNS vermietete Halle als Eigentümer übernommen zu haben. Weitere Auskünfte würden nur mit Einverständnis des Mieters erteilt. (10-1498/1)

19.04.2011
Mitteilungsvorlage (10-1498/1), das Gelände ist seit 2008 im Eigentum einer 100 % Tochter der Hafen AG. Hafen gehört zu einem Drittel der Stadt Duisburg und zu einem Drittel dem Land NRW, angeblich keine Möglichkeit der Einflussnahme durch Stadt nach Aktienrecht, dabei wird der Vorstand und Aufsichtsrat durch die Eigentümer ausgewählt bzw. beeinflusst.

03.05.2011
Kenntnisnahme von Antworten zu DS 10-1495 und 10-1498 durch Umweltausschuss

09.06.2011
Antrag Umweltausschuss (11-1074), Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat sollen trotz 10-1498/1 ihren Einfluss gegen eine Pachtverlängerung gelten machen.

14.06.2011
DS 11-1074 wird im Umweltausschuss mehrheitlich beschlossen.

29.08.2011
DS 11-1341 Beschlussvorlage an BV Süd.

12.09.2011
Explosion in der südfranzösischen Atomanlage von Marcoule (ehemaliges AKW). Ein Brennofen ist explodiert. Glücklicherweise gab es eine Evakuierungszone. Das Gebäude soll standgehalten haben und es sei aus der Centraco-Anlage (betrieben durch EDF-Tochter Socodei) keine Radioaktivität freigesetzt worden. In der Anlage werden schwach radioaktive Abfälle verbrannt bzw. eingeschmolzen. Bilanz ist ein Toter und vier Verletzte. Wird vom Betreiber als Industrieunfall angesehen.

15.09.2011
Sitzung der Bezirksvertretung Süd. Die Renovierung einer Halle durch die GNS lässt die Befürchtungen einer Erweiterung aufkommen. Im RIS wird der Begriff GNS im Zusammenhang mit dieser Sitzung nicht erwähnt. Es werden Protokolle aus den 80er Jahren erwähnt und ein sorgloser Umgang. CDU und FDP versuchen die Gefahr kleinzureden.

19.12.2011
Anfrage nach § 24 GO NRW von Bernhard Funke

13.01.2012
Verwirrende Mitteilungsvorlagen von Dr. Greulich, es ist unklar, warum die Bezirksregierung zum Pachtverhältnis (DS 11-1074) befragt wurde. Die Antwort erscheint mehr als ausweichend.

14.02.2012
Antwort auf die Anfrage vom 19.12.2011. Angeblich würde eine ausführliche Antwort nach dem UIG erfolgen und wäre deshalb Gebührenpflichtig.

05.03.2012
(11-1074/2) aufgrund der Antwort formulierte neue Fragen.

06.03.2012
Umweltausschuss nimmt Kenntnis von Antwort auf DS 11-1074 und beschließt DS 11-1074/2. (Ob eine Antwort erfolgte ist unbekannt.)

12.-14.03.2012
Mahnwache durch das Antiatombündnis Niederrhein

10.04.2012
DS 12-0536 wenig ergiebige Antwort auf eine Anfrage nach § 24 GO NRW von Bernhard Funke vom 19.12.2011. Die persönlichen Daten wurden im RIS veröffentlicht, was dem Bundesdatenschutzgesetz widersprechen dürfte.

08.05.2012
In einem Artikel behauptete die Grüne Landtagskandidatin Dr. Birgit Beisheim, dass die Grünen eine Verlagerung anstreben würden. Was natürlich leeres Geschwätz war, wenn man die Erweiterung vom 24.05.2012 berücksichtigt, welche sicherlich auch schon vor der Landtagswahl am 13.05.2012 absehbar war.

13.05.2012
Landtagswahl NRW

14.05.2012
Antwort auf eine Anfrage der BV Süd zur GNS (Duisburg Atomfrei)

23.05.2012
Bekanntgabe nach § 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH am Standort Duisburg.
– erneute Erweiterung des Kontrollbereichs
– Mengemäßige Erweiterung (+ 1.200 t)
– weitere Verfahren
– Lagerung im Außenbereich
Bezirksregierung sieht keine erheblichen Umweltauswirkungen (Amtsblatt 21,2012)

24.05.2012
3. Änderungsbescheid für die Änderung der Genehmigung (U33/02)

11/12.06.2012
Rot-Grün Kraft/Löhrmann schreiben in den Koalitionsvertrag in Zeile 2527:

Wir wollen Initiativen unterstützen, die Konditionierungsanlage GNS in Duisburg außerhalb dicht besiedelter Gebiete zu verlegen. Zudem lehnen wir sinnlose und gefährliche Atomtransporte quer durch NRW ab.

Unterstützung kann viele Formen haben und mit dieser Passage wird in Politikersprech niedergelegt, wir tun mal so als würden wir etwas tun aber dies komplett unverbindlich. Unterstützung könnte im Prinzip auch ein warmer Händedruck sein.

12.06.2012
Die Tinte ist noch nicht einmal richtig Trocken, da erfolgt die Offizielle Verkündung der Erweiterung der Betriebsgenehmigung, u.a. Erhöhung auf 3300 Tonnen Atommüll. Der Ausbau wurde genehmigt von Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne).

13.06.2012
Meldung der Erweiterung durch die Bezirksregierung. (Die Genehmigung gilt bis 31.12.2022.)

18.06.2012
Koalitionsvertrag wird durch Kraft und Löhrmann unterzeichnet

19.06.2012
DS 12-0989 Anfrage zur Erweiterung, u.a. wie sich die Atommüllmenge und der Verkehr ändert, wie die Gefahr des Übergreifens eines Feuers auf die GNS ist (Brand bei SONA), insgesamt eine eher hilflose Geste

25.06.2012
Behandlung von DS 12-0989 im Stadtrat, es wird schriftliche Beantwortung zugesagt

28.06.2012
BV Süd Antrag DS 12-1072 einstimmig beschlossen.

29.06.2012
Antrag DS 12-1072, Neue Genehmigung der Firma GNS in Duisburg-Wanheim, es geht darin darum, dass baurechtliche Verfahren aus 2010 mit dem angeblich keine Genehmigung verbunden sein sollte doch in einer neuen Genehmigung gipfelte und die Verwaltung hier Fehlinformationen geliefert hat.

30.06.2012
Demonstration gegen die GNS in Duisburg Wanheim/Angerhausen

28.10.2012
Anti-Atom-Bündnis Niederrhein gibt bekannt, dass Klage nach dem Umweltinformationsgesetz UIG eingereicht wurde, weil die Bezirksregierung die Auskunft aufgrund angeblicher Sicherheitsaspekte verweigerte.

10.12.2012
In DS 12-1653 Antwort auf DS 12-0989, im Protokoll wurden nur zwei der vier Fragen beantwortet, in der Mitteilungsvorlage stehen alle Antworten. Stadtverwaltung hatte Kenntnis von dem Antrag der GNS, dieser lag ihr aber nicht vor. Die Gesamtmasse des Atommülls, der in Duisburg gelagert werden darf, wurde auf 4800 T erhöht. Von der Erweiterung entfallen 1200 T auf die endlagerfähige Konditionierung und 300 T auf die zerfallsoptimierte Bereitstellung. Die genehmigte Gesamtaktivität soll dadurch nicht erhöht worden sein. Zusätzliche Verfahren wurden genehmigt. Die Bezirksregierung gibt keine Auskunft über die zukünftigen Transportmengen.

18.12.2012
In einer Antwort auf eine kleine Anfrage (Drucksache 16/753) wurde eine Liste geschickt, die keine Transporte von und zur GNS Duisburg für 2010 und 2011 enthält. Dem Landtag bzw. dem Beantworter der Frage (Innenministerium NRW) sind anscheinend die Atommülltransporte gemäß Bundestags Drucksache 17/11926 vollkommend unbekannt. Auch wenn diese nicht vollständig so sind doch deutlich mehr als 0 Transporte aufgeführt. Angeblich werden die Daten von Transporten der Landebehörde nicht übermittelt und bleiben auf Bundesebene.

07.01.2013
Antwort (DS 16/1801) auf eine kleine Anfrage der Piratenpartei. Die Rot-Grüne Landesregierung arbeitet nicht an einem konkreten Atomausstiegsfahrplan für NRW.

17.01.2013
EFS in der BV Rheinhausen zum Thema GNS.

17.05.2013
Neue Anfrage zum Thema Pachtverhältnis mit der Duisburger Hafen AG. Behandlung im Umweltausschuss am 25.06.2013. Es soll festgestellt werden, wie die Vertreter der Stadt Duisburg auf eine Nichtverlängerung der Pachtvertrages hingewirkt haben und welche zukünftigen Schritte geplant sind.

25.06.2013
In Bezug auf DS 11-1074/3 wurde eine schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung zugesagt.

28.06.2013
Zeitungsartikel: Aufgrund eines Urteils des OVG Schleswig-Holsteins bzgl. eines Lagers für Brennelemente meinen einige, dies würde für die Schließung der GNS in Wanheim reichen.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie

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Aktuelle Leserbriefe, Kommentare und Klartexte

Klartext zu „Erneut Diskussion um EU-Richtlinie zur Datenspeicherung“ (NRZ, 6.7.13)

Das was die CDU da macht ist klarer Etikettenschwindel bzw. eine Mogelpackung. Durch Umbenennung ändert sich meist nichts an dem Problem. Ob sie es nun Vorratsdatenspeicherung, Mindestspeicherfrist oder anlasslose Überwachung der Bevölkerung, es bleibt immer das selbe.

Und Überwachungsminister Friedrich scheint mir nur von Überwachung zu reden. Ich habe von ihm noch nie gehört, die Bürger brauchen mehr Grundrechte, obwohl auch dies zu seinem Ressort gehören würden, würde er seine Aufgabe als Innenminister ernst nehmen.

Und was die Justizministerin angeht, so ist dies doch mit der FDP beim deutschen PRISM, der Bestandsdatenauskunft wohl eingeknickt.

Kommentar zur Wasserpanscherei der Stadtwerke Duisburg

Die Stadtwerke Duisburg behaupten, dass es keinerlei Beeinträchtigung gäbe. Da PTF krebserregend sind, ist dies eine Lüge. Bei krebserregenden Substanzen kann jedes einzelne Molekül der jeweiligen Substanz ohne eine weiteres zu Krebs führen. Mit geringen Dosierungen sinkt zwar die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert, aber ausgeschlossen ist es trotzdem nicht. Alles andere ist Augenwischerei, über welche sich jeder klar sein muss.

Natürlich wird man den direkten Zusammenhang zwischen einer Krebserkrankung und einer bestimmten Substanz später nicht mehr herstellen ohne weiteres herstellen können. Schließlich sind wir von diversen Krebsquellen umgeben. Seien es die radioaktiven Stäube aus Wanheim, das PTF-Wasser oder der Feinstaub von Schiffen und LKW der Logistikbranche.

Juristisch mögen sich die Stadtwerke mit der Einhaltung von Grenzwerten auf der sicheren Seite befinden, moralisch halte ich dies für überaus fragwürdig. Belastete Brunnen gehören sofort geschlossen und die Rechnung muss der Flughafen Düsseldorf zahlen. Schließlich sind diese für die neue Altlast offensichtlich verantwortlich und damit greift die Verursacherhaftung.

Leserklartext zu Premiumprodukt Ticket 2000 aus der NRZ vom 8.7.13

Bei dem Produkt sind eigentlich nur die Preise Premium. Allein wenn ich mir die täglichen Verspätungen und Verfrühungen anschaue. Dabei gehört zu einem Premiumprodukt auch eine Premiumleistung, welche sie nicht allein aus den theoretischen Möglichkeiten ergibt.

Ein Beispiel aus der Praxis die S1 mit der theoretischen Ankunft um 16:45 in Duisburg HBF ist ein notorischer Verspäter. Der Anschluss für mich, die 923 ist dagegen seit dem sie vom HBF abfährt ein Verfrüher und fährt sehr häufig bereits um 16:48 oder sogar noch früher ab.

Von einem Premiumprodukt erwarte ich aufeinander abgestimmte Taktzeiten und auch vernünftige Informationen an den Bahnhöfen.

Das es manche Tickets nur Online geben soll hängt wohl mit der Provision für die Verkaufsstellen zusammen. Sinnvoller wäre es endlich mal eine einzige Verkehrsgesellschaft für den gesamten VRR. Diese Kleinstädterei kostet viel und sorgt für schlechte Anschlüsse. Weniger Vorstände und mehr Verstand wäre endlich mal angebracht.

Dann fehlt eigentlich nur noch die ÖPNV Flatrate, an der sich alle Bürger beteiligen, dann gibt es auch weniger Staus in den Innenstädten. Warum sollte nicht, dass was an den Unis bereits jetzt funktioniert, auch für alle Menschen klappen. Dies würde zudem auch die Kommunen entlasten.

Klartext zur Verfassungsklage von CDU und FDP

Die Klage von CDU und FDP ist doch pure Heuchelei bzw. Wahlkampf. Die würden sich doch wohl kaum anders Verhalten haben.

Ein Beamter hat ein klares Treuverhältnis, nicht zu Politikern oder Ministern, sondern zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und den damit einhergehenden Gesetzen. Dieses Treueverhältnis ist aber nicht einseitig, sondern bedingt eine Fürsorgepflicht von dem/der Dienstherr_in. Insbesondere in den höheren Lohngruppen A12, A13 sitzen jene, welche die wichtigste Aufgabe von staatlicher Seite wahrnehmen. Die Ausbildung unserer zukünftigen Generationen. Damit wird der Standort Deutschland langfristig gesichert. Mit derartigen Einsparaktionen schädigt die Landesregierung, diese Funktion, denn auch Lehrer wollen gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung.

Die Behauptung, dass 43 % der Haushaltes für Personal ausgegeben werden ist sicherlich dadurch bedingt, dass ein Großteil personelle Leistungen sind. Wie zum Beispiel Lehrer oder Polizisten.

Wenn dies eine Korrektur der sozialen Schieflage sein soll, dann wäre eine Kürzung der Abgeordnetenbezüge und bei den B-Besoldungen logisch gewesen. Aber seltsamerweise scheint eine Selbstbeschneidung wohl kaum in Aussicht zu sein.

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PFT im Trinkwasser II

Im Zusammenhang mit PFT im Trinkwasser hatte ich bereits über die Antwort der Stadtwerke, als auch über eine Anfrage von Thomas Wolters (FDP) berichtet. Zweitere ist mit der neuen Antwort der Stadtwerken sogar komplett beantwortet, da jetzt auch der Zeitpunkt bekannt ist.

Ich hatte den Stadtwerken dort bzlg. ihrer ‚Unbedenklichkeit‘ widersprochen aber auch nachgefragt, seit wann dies bekannt ist. Die Messungen der Stadtwerke mit denen PFT festgestellt wurde stammen aus dem Jahr 2007. Also war dieser Umstand noch vor dem Verkauf der Brunnen in Rumeln bekannt, mir stellt sich also die Frage, warum man nicht lieber Kaiserwerth verkauft oder stillgelegt hat. So wäre es möglich gewesen für Wasser zu sorgen, dass zumindest nicht mit PFT belastet ist.

Grund genug dies nachzufragen.

…Wenn die Belastung seit 2007 bekannt war, warum wurde dann nicht die Öffentlichkeit informiert?

Daneben stellt sich mir die Frage, warum das Wasserwerk in Rumeln verkauft wurde und nicht das in Kaiserwerth geschlossen.

Werden die nicht mehr genutzten Brunnen in Kaiserwerth zukünftig als Abwehrbrunnen dienen?…

Bei einem Abwehrbrunnen wird soviel Wasser abgepumpt, dass zu den eigentlichen Trinkwasserbrunnen kein belastetes Wasser mehr gelangt.

Ebenfalls erhielt ich Antwort auf meinen Widerspruch bzgl. der letzten Preiserhöhung.

Warum werden die Preise angepasst?
Die Anpassung ist durch die demographische Entwicklung in Duisburg begründet. So geht die Bevölkerungszahl kontinuierlich zurück und die verbleibende Bevölkerung wird immer älter, wobei bei dieser Gruppe eine Tendenz zum sparsameren Wasserverbrauch bemerkbar ist. Auch verbrauchen neue Geräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine nun weniger Wasser als dies früher der Fall war.
Dies führt dazu, dass der Wasserverbrauch deutlich zurückgeht und in NRW nun im Durchschnitt nur ca. 120 Liter Wasser je Tag und Einwohner verbraucht werden, was Europaweit ein ausgezeichneter Wert ist. Allerdings bleiben die Fixkosten für den Erhalt, Ausbau und Betrieb der Wasserversorgungsnetze gleich hoch, was aufgrund der o.g. demographischen Entwicklung dazu führt, dass diese Last auf weniger Leute verteilt werden muss und dadurch die Preisanpassung notwendig wird.

Wie ändern sich die Preise?
Die Preisanpassung umfasst folgende Komponenten:
Der Preis je Wirtschaftseinheit erhöht sich um 13,60 Euro/ Jahr (netto) –> Kompensation der Fixkosten auf weniger Einwohner
Der Preis je m³ erhöht sich um 0,5 Cent/ m³ (netto)–> Die 0,5 Cent/ m³ werden direkt an die Landesregierung NRW abgeführt.Basis ist das
Wasserentnahmegesetz und es fand eine Erhöhung von 4,5 Cent/ m³ auf 5 Cent/ m³ statt, die abgeführt werden müssen.
Andere Preisbestandteile wie Wasserzähler, Abwasser, etc. bleiben unberührt.

Über die Tagespresse wurden die Kunden am 28.05.2013 über die
Preisanpassung benachrichtigt.

Eine persönliche Benachrichtigung 6 Wochen vor Beginn der Anpassung wie bei Strom und Gas ist laut § 4 AVBWasserV nicht notwendig.
Die Begründung liegt somit vor.

Schön war, dass die Stadtwerke mittlerweile ohne Erinnerung und nachfragen Antworten. Was diesen Punkt angeht scheint sich in letzter Zeit wirklich etwas verbessert zu haben. Wobei mich die Demographische Entwicklung, als Begründung für die Preiserhöhung schon ein wenig überrascht. Schließlich ist nach letzter Volkszählung Duisburg nicht so sehr geschrumpft.

Hat denn wer am 28.05.2013 den Hinweis auf die Preiserhöhung mitbekommen?

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Anfrage an das Bundeskartellamt bzgl. der Trinkwasserpreise

Nachfolgende Anfrage wegen der sich innerhalb kurzer Zeit rapide erhöhten Trinkwasserpreise, schickte ich vor kurzem an die Stadtwerke Duisburg.

Guten Tag,
nachdem bereits im letzten Jahr die Preise für Wasser durch die Stadtwerke erhöht wurden, geschieht dies bereits dieses Jahr erneut.

Ich hatte mich Anfang des Jahres bereits bei der Landeskartellbehörde über die Erhöhung in 2012 beschwert, welche an der Erhöhung aber nichts beanstandet hatte. Angeblich sollen ca. 50 m³ im Jahr ein geringer Verbrauch für zwei Personen sein und deswegen die Preiserhöhung stark zu Buch schlagen, weil insbesondere der Fixkostenanteil erhöht wurde. Genau dieser wurde nun in 2013 erneut erhöht. Angeblich wegen dem sinkenden Wasserverbrauch, der so nicht vorhersehbar gewesen sein soll bzw. das nicht schnell genug angepasst werden konnte, dabei geht der Wasserbrauch bereits seit Jahrzehnten zurück. Mir erscheint es eher so, dass über die Preiserhöhung die wirtschaftliche Unfähigkeit zu Lasten der Zwangskunden kompensiert werden soll.

Die Landeskartellbehörde stützte sich bei der Beurteilung auf eine Stellungnahme der Stadtwerke, unbekannt ist, ob auch tiefergehendgeprüft wurde. Sprich, ob hier wirklich höhere Kosten entstehen oder andere Kosten kompensiert werden sollen.

Zudem wird eine hohe Wasserqualität erwähnt, während nun herauskommt, dass ein signifikanter Teil des Trinkwassers mit PTF vom Düsseldorfer Flughafen belastet. In der Zeitung vom 10.7.13 behaupten die Stadtwerke sogar dreist, es gäbe keinerlei Beeinträchtigung, obwohl krebserregende Substanzen immer zu Beeinträchtigungen führen. Diese Unwahrheit lässt bei mir die Befürchtung aufkommen, das auch die Preiserhöhungen nicht wirklich gerechtfertigt sind und damit andere Ausgaben/Verluste kompensiert werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Die Antwort der Kartellbehörde kam sehr schnell.

…zuständig für eine Überprüfung der Duisburger Wasserpreise ist allein die Landeskartellbehörde NRW – es sei denn, diese würde das Verfahren an das Bundeskartellamt abgeben.

Das Bundeskartellamt hat auch keine Veranlassung, die Landeskartellbehörde NRW um eine Abgabe der Zuständigkeit zu ersuchen. Denn Duisburg hatte in der Vergangenheit im Vergleich der deutschen Großstädte– insgesamt gesehen – keine überhöhten Wasserpreise.

Allerdings wenden Sie sich auch nicht gegen das allgemeine Wasserpreisniveau in Duisburg, sondern gegen die aus ihrer Sicht ungerechte Verteilung der Belastung auf verschiedene Kundengruppen. Die Stadtwerke Duisburg haben – mit Unterstützung der nordrheinwestfälischen Landeskartellbehörde (Wirtschaftsministerium NRW) – ihre Tarifgestaltung umgestellt. Um die hohe Fixkostenlastigkeit der Wasserversorgung zu berücksichtigen, wurden die Grundgebühren in Relation zum Arbeitspreis erhöht. Neben der Grundgebühr für den Hausanschluss gibt es nun eine zusätzliche Grundgebühr für jede Wohnung. Dadurch werden Mehrfamilienhäuser im Verhältnis zu Einfamilienhäusern – trotz gleicher Mengenabnahme – deutlich höher belastet (s. Ihre Beispielrechnung unten).

Das Bundeskartellamt überprüft – im Rahmen seiner Zuständigkeit – das allgemeine Preisniveau der Wasserversorger. Es beabsichtigt jedoch grundsätzlich nicht, sich in die hier relevante Frage der internen Verteilungsgerechtigkeit im Einzelnen einzumischen. Insoweit müssen die Kommunen und die Wasserversorger über einen gewissen Beurteilungs- und Ermessensspielraum verfügen. Fragen der internen Verteilungsgerechtigkeit sollten innerhalb der betroffenen Kommune selbst gelöst werden, denn nicht nur die Tarifgestaltung als solche, sondern auch die wassertechnischen und geografischen Bedingungen sowie die Kundenstrukturen sind in jeder Kommune unterschiedlich. Manche Kommunen und ihre Wasserversorger haben gute Gründe dafür, allein auf den tatsächlichen Verbrauch abzustellen (nur oder ganz überwiegend Arbeitspreis) andere Wasserversorger
haben gute Gründe dafür, verstärkt auf verbrauchsunabhängige Grundgebühren abzustellen. Dann stellt sich allerdings die von Ihnen aufgeworfene Gerechtigkeitsfrage. Denn hohe Fixkosten werden eher durch entlegene Einfamilienhäuser mit Gartenbewässerung verursacht als durch zentral gelegene Mehrfamilienhäuser mit kleinen Wohnungen.

Ich hoffe, ich konnte bei Ihnen Verständnis dafür wecken, dass das Bundeskartellamt für eine Überprüfung der Duisburger Wasserpreise nicht zuständig und grundsätzlich auch nicht die geeignete Stelle ist, diese Fragen der internen Verteilungsgerechtigkeit im Einzelfallaufzugreifen, da hier die lokalen Besonderheiten ausschlaggebend sein müssen.

Was die mögliche Belastung mit Schadstoffen anbelangt ist das Bundeskartellamt definitiv keine zuständige Behörde, hierfür sind die entsprechenden Umweltämter und Aufsichtsbehörden zuständig.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot stellt. Das Bundeskartellamt ist nicht verpflichtet sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet. Informationen zu laufenden Verfahren und Sektoruntersuchungen finden Sie auf der „Internetseite des Bundeskartellamtes“.

Wenn ich das also richtig verstehe sind Sparsame in Mietswohnungen so richtig gekniffen und zahlen im Verhältnis zum Verbrauch am meisten.

Ist schon schlecht, dass man als Zwangskunde nicht wechseln kann. Wobei sich dies natürlich anders, als bei Strom, der überall gleich ist, physikalisch, auch schwer gestalten würde.

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Duisburger Künstlerin: Eva Maria Gambino

Gambino, Eva Maria; Musiker; Facebook; Seite; Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,
* Let’s do it!

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Leserbrief zur Max Planck Forschung 4.2012

Gentechnik ist ein Reizthema, so auch in diesem Heft ab Seite 12 unter dem Titel „Kulturkampf um die Gentechnik“ (PDF).

Ich fand den Artikel überaus einseitig und nahm mir die Zeit für nachfolgenden Brief:

Guten Tag,

ich habe mir den Artikel sorgfältig durchgelesen. Ja die Diskussion über Gentechnik muss wirklich geführt werden, aber nicht mit derartig schon fast politischen Formulierungen und Verharmlosungen. Argumente werden leider nur am Rande gebracht.

Zum Beispiel wurde zu Beginn massiver Herbizid-Einsatz erwähnt im weiteren Text fiel dieser Punkt aber weitestgehend unter den Tisch. Nicht mit einem Wort wurde Monsanto erwähnt, wo es Pflanzen gibt, die für bestimmte Gifte nicht anfällig sind, was die Verwendung größeren Mengen vereinfacht.

Im Text wird weiterhin ausgesagt, dass Gene nicht giftig seien. Das mag vielleicht noch richtig sein. Ich habe mir die Gefahrstoffhinweise für einzelne Basenpaare nicht angesehen. Allerdings lässt diese Aussage außer acht, dass mit Genen durchaus Gifte bzw. die „Organe“ zur Produktion codiert sein können.

Und natürlich gibt es auch Gentransfers zwischen Arten, wobei da schon eine gewisse Verwandtschaft vorhanden sein muss. Auf natürlichem Wege, würden jedenfalls keine Schafe entstehen die im dunklen leuchten.

Hat es wirklich noch keinen gentechnischen Unfall gegeben? Wie möchte man dies denn feststellen? Werden bei Mitarbeitern regelmäßig alle Gene überprüft? Kein richtiger Naturwissenschaftler kann etwas generell ausschließen. Mehrfach wird ein Unfall erwähnt ohne überhaupt zu sagen, wie so ein gentechnischer Unfall aussehen soll.

Der Hinweis auf gefährliche Viren und Bakterien in der Natur vorhanden sind, negiert nicht die Gefahren, welche durch speziell mit bestimmten Eigenschaften ausgestattete Viren und Bakterien. Sie können theoretisch möglicherweise auch natürlich entstehen, allerdings sind die Wahrscheinlichkeiten ohne gezielte Manipulation deutlich geringer.

Kleine Initiativen und Firmen würden auch ohne den „Streit“ um die Gentechnik es nicht leicht haben, weil vieles durch Patente abgesichert ist.

Nur, weil man auf anderen Weg herbizidresistente Pflanzen geschaffen hat, spricht das nicht gegen Gentechnik, sondern für eine fehlende Regulation.

Medikamente mit Essen zu vergleichen halte ich für unzulässig, da Medikamente strenge Prüfungen durchlaufen, während dies für veränderte Nahrung nicht der Fall ist.

Für eine ehrliche Diskussion bin ich zu haben, aber nicht so eine einseitige Meinungsmache, die sich den üblichen politischen Tricks bedient. Genau durch solche Einseitigkeiten werden Diskussionen häufig irrational. Wer ehrlich alle Vor- und Nachtteile aufzählt, hat da eine wesentlich bessere Chance etwas zu bewirken.

Link Artikel

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Trinkwasser der Stadtwerke und PFT

Vor kurzem sandte ich folgende Email an die Stadtwerke:

Die Stadtwerke Duisburg behaupten, dass es keinerlei Beeinträchtigung
gäbe. Da PTF krebserregend sind, ist dies eine Lüge. Bei krebserregenden
Substanzen kann jedes einzelne Molekül der jeweiligen Substanz ohne eine
weiteres zu Krebs führen. Mit geringen Dosierungen sinkt zwar die
Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert, aber ausgeschlossen ist es
trotzdem nicht. Alles andere ist Augenwischerei, über welche sich jeder
klar sein muss.

Natürlich wird man den direkten Zusammenhang zwischen einer
Krebserkrankung und einer bestimmten Substanz später nicht mehr
herstellen ohne weiteres herstellen können. Schließlich sind wir von
diversen Krebsquellen umgeben. Seien es die radioaktiven Stäube aus
Wanheim, das PTF-Wasser oder der Feinstaub von Schiffen und LKW der
Logistikbranche.

Juristisch mögen sich die Stadtwerke mit der Einhaltung von Grenzwerten
auf der sicheren Seite befinden, moralisch halte ich dies für überaus
fragwürdig. Belastete Brunnen gehören sofort geschlossen und die
Rechnung muss der Flughafen Düsseldorf zahlen. Schließlich sind diese
für die neue Altlast offensichtlich verantwortlich und damit greift die
Verursacherhaftung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Selbstverständlich sind die Stadtwerke Duisburg als
Wasserversorgungsunternehmen an einer möglichst geringen Belastung des Rohwassers mit Schadstoffen interessiert. In Bezug auf die PFT-Belastung des Grundwassers im Düsseldorfer Norden fordern wir daher auch nachdrücklich eine schnelle Sanierung des Grundwassers im betroffenen Gebiet. Gleichzeitig arbeiten wir mit, mögliche schädliche Einflüsse auf das Rohwasser bereits im Vorfeld zu vermeiden oder zu vermindern, zum Beispiel durch Kooperationen mit der Landwirtschaft und umfangreiche Vorfelduntersuchungen. So waren es Untersuchungen der Stadtwerke Duisburg, die den PFT-Schaden im Düsseldorfer Norden erstmalig nachgewiesen haben.

Grundsätzlich ist es allerdings unrealistisch, dass bereits das gesamte Rohwasser komplett frei von Schadstoffen sein kann. Dies würde bedeuten, dass in Deutschland kein Oberflächengewässer wie zum Beispiel Talsperren oder Flüsse für die Trinkwassergewinnung genutzt werden können. Menschliche Einflüsse auf Quellen, die zur Trinkwassergewinnung dienen, können nie vollständig vermieden werden. Die Trinkwasseraufbereitung in Wasserwerken, die auch die Stadtwerke Duisburg mit hohem Aufwand betreiben, dient gerade dazu, Schadstoffe effektiv aus dem Wasser zu entfernen. Dass wir dabei Wasser aus verschiedenen Quellen gemeinsam aufbereiten, hat betriebliche Gründe und erfolgt so seit über 80 Jahren – unabhängig von der PFT-Belastung des Grundwassers im betroffenen Gebiet.

Für das bereitgestellte Trinkwasser gelten strengste gesetzliche Grenz- und Vorsorgewerte für einzelne Stoffe. Diese Vorgaben stellen sicher, dass Trinkwasser höchste Qualitätskriterien erfüllt und gesundheitlich unbedenklich genutzt werden kann. Die Duisburger Bürger können sich darauf verlassen, dass die Stadtwerke Duisburg ihnen nur Trinkwasser zur Verfügung stellen, das diese strengen Vorgaben erfüllt und unbedenklich genutzt werden kann.

Guten Tag,

was sie da schreiben stimmt nicht, höchstes Qualitätskriterium wäre reines Wasser, was mit hohem technischen Aufwand, wie zum Beispiel im Labor durchaus gemacht wird.

Ich gehe davon aus, dass ich eine Standardantwort erhielt, da nicht wirklich auf die Krebsproblematik eingegangen wird. Wasser ist nicht unbedenklich, nur weil es unter bestimmten gesetzlichen Grenzwerten liegt. Das ist einfach unwissenschaftlicher Quatsch. Grenzwerte sorgen nur dafür, dass die Krebserkrankungen niedrig bleiben, aber nicht vollkommend verschwinden. Da zudem etliche andere Substanzen in geringen Mengen im Trinkwasser sein dürften, ergeben sich leider auch negative Synergieeffekte.

Wo finde ich eigentlich die Informationen gemäß § 21 der Trinkwasserverordnung. Bisher erhielt ich kein derartiges Dokument.

Seit wann war den Stadtwerken Duisburg die Belastung bekannt?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

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Anfrage von Thomas Wolters bzgl. PFT im Trinkwasser

Am 10.07.2013 stellt Thomas Wolters eine Anfrage zur Belastung des Trinkwassers in Rheinhausen mit PFT.

Irgendwie musste ich dabei an eine Antwort auf eine Anfrage von mir im Vorjahre denken, wo T.W. mir unterstellt ich hätte keine Ahnung. Genau daran musst ich auch bei seinen Fragen in Bezug auf die Chemie denken.

Seit Tagen gibt es beunruhigende Medienberichte über krebserregende PFT (Perfluorierte
Tenside), die aus dem Bereich des Düsseldorfer Flughafens kommen und sich evtl. im
Grundwasser ausbreiten. Die bisherigen öffentlichen Auskünfte der Duisburger Stadtwerke
zum Thema sind nicht eindeutig, daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wird der Stadtbezirk Rheinhausen (inkl. Rumeln-Kaldenhausen) ausschließlich mit
Trinkwasser aus dem betroffenen Düsseldorfer Gebiet versorgt?

In Anbetracht, dass die Wasserhärte in Duisburg südlich der Ruhr, in Rumeln und Rheinhausen in einer Spalte mit der gleichen Wasserhärte aufgeführt wird, ist davon auszugehen. Des weiteren war diese Informationen auch einer lokalen Zeitung zu entnehmen.

2. Falls das in Rheinhausen angebotene Wasser aus verschiedenen Brunnen gemischt
wird: liegen alle beanspruchten Brunnen im betroffenen Düsseldorfer Gebiet?

In Anbetracht, dass laut diesem Artikel bereits vor der Anfrage die Mischung bekannt war und der Angabe, dass es sich um eine viertel Millionen der Duisburger handelt, was etwa halben Stadtbevölkerung entspricht und, dass dort über die Mischung berichtet wird liegt hier wohl ein Informationsdefizit des Anfragenden vor.

3. Ist das durch die Duisburger Stadtwerke angebotene Trinkwasser nach wie vor
uneingeschränkt zum Verzehr geeignet?

Um mal mit Radio Eriwan zu Antworten. Im Prinzip Ja, aber…
Die Stadtwerke werde hier Aussagen, dass angeblich kein Grund für Bedenken besteht, was allerdings so nicht stimmt. Sollten PFT wirklich Krebs erzeugen, so gibt es eine keine sichere Untergrenze, die von den Stadtwerken, als unbedenklich angeführten Werte, bedeuten lediglich, dass nur wenig an Krebs erkranken werden und es später keinen direkten Beweis geben wird, dass es am PFT gelegen hat. Aus wissenschaftlicher Sicht müssen alle vermeidbaren Giftstoffeinträge auch vermieden werden.

4. Befinden sich in dem durch die Duisburger Stadtwerke angebotenen Trinkwasser
krebserregende PFT (Perfluorierte Tenside)?

Auch hier hat der zuvor verlinkte Artikel Auskunft gegeben.

5. Falls Frage 4 mit „ja“ beantwortet wird, in welcher Menge?

Laut diesem Artikel, sind es 0,011 mg. Wobei der Artikel noch nicht, vor der Anfrage vorlag, hätte dies sicherlich auch schneller geklärt werden können.

6. Falls Frage 4 mit „ja“ beantwortet wird, seit wann ist dies bekannt?

Die Frage scheint bisher noch nicht beantwortet zu sein und die Stadtwerke sagen immer nur, dass sie die Belastung als erstes entdeckt haben. Allerdings scheint nach diesem Artikel das Problem bereits seit Jahren zu existieren.

7. Falls Frage 4 mit „ja“ beantwortet wird, welche Maßnahmen werden seitens der Stadt und/oder Stadtwerke geplant bzw. durchgeführt um die Gesundheit der Bevölkerung
zu schützen?

Keine, denn die Stadtwerke erklären das Wasser einfach für unbedenklich, dass es unterhalb von Grenzwerten bleibt.

8. Falls Frage 4 mit „ja“ beantwortet wird: können die Bürger das angebotene
Trinkwasser „sicherer“ (also sauberer, verträglicher und/oder ungiftiger) machen und
sich vor den möglichen Folgen durch PFT schützen, indem sie z.B. das Wasser vor
dem Verzehr abkochen?

Diese Frage ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Als Chemiker kann ich hier nur mit dem Kopf schütteln. Ein einfacher Blick in die Wikipedia beantwortet diese Frage mit einem klaren Nein. Denn unter den chemischen Eigenschaften der PFT steht dort etwas von einer hohen thermischen Stabilität. Das Zeugs reichert sich schließlich nicht ohne Grund an und wird kaum abgebaut, eben weil es besonders stabil ist.

9. Wie schätzt die Verwaltung die Gesundheitsgefährdung durch PFT im Rheinhauser
Trinkwasser ein?

Wahrscheinlich wird die Verwaltung, genau wie die Stadtwerke nur auf die völlig unzureichende Einhaltung der Grenzwerte verweisen.

10. Wäre es möglich, den Stadtbezirk Rheinhausen mit Trinkwasser aus anderen
Brunnen bzw. Gebieten zu versorgen?

Natürlich ist das möglich, bloß die Stadtwerke werden das nicht wollen, denn dann steigen ihre Kosten und die Gewinne aus der Erhöhung der Gebühren werden dadurch wieder aufgezehrt.

Begründet wurde die Preiserhöhung, in 2012 im Amt 27 übrigens, wie folgt:

…das Trinkwasser der Stadtwerke Duisburg bekommt regelmäßig Bestnoten. Kontinuierliche Kontrollen sorgen dafür, dass bei Ihnen nur Wasser in bester Qualität aus dem Hahn fließt. In den letzten acht Jahren konnten wir die Wasserpreise bei gleichbleibender Qualität stabil halten. Um die Erfüllung unserer Qualitätsansprüche auch weiterhin sicherzustellen, wird aufgrund gestiegener Betriebskosten eine Preiserhöhung für den Grundpreis Wasser zum 1. Juli 2012 notwendig.

Ich weiß nicht wofür das Wasser Bestnoten bekommt, aber bestimmt nicht für den Einsatz gegen Giftstoffe. Gleichbleibende Qualität heißt hier wohl, dass weiterhin Gift im Wasser ist.

Übrigens war Herr Wolters auch in 2011 anwesend, als es in der Bezirksvertretung um den Verkauf des Wasserwerkes in Rumeln-Kaldenhausen ging. Es wurde in einem Artikel sogar vor einem Verkauf gewarnt.

Allerdings finde ich es reichlich unsozial nur für den Bezirk Rheinhausen zu fragen und den restlichen Duisburger Süden zu vergessen.

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Antworten zum Rauchverbot in Haltstellen

Vor einiger Zeit fragte ich mich, ob das Rauchverbot auch auf Haltestellen Wartehäuschen zutrifft. Dort wird man als Nichtrauch durch Passivrauch teilweise massiv beeinträchtigt. Insbesondere bei schlechtem Wetter.

Ich hatte deshalb bei verschiedenen Stellen angefragt, bzgl. der Interpretation von dem „Raucherschutzgesetz“ NRW, von dem gemeinnützigen Verein Pro Rauchfrei (Lobby der Nichtraucher) erhielt ich nun folgende Antwort.

…Eine generelle abstrakte und somit einheitliche Definition von geschlossenen Räumen gibt es nicht.

Nach überwiegender Ansicht zählt jede überdachte und vollständig umschlossene Fläche als Innenraum unter den Schutzbereich der Gesetze. Ein Rauchverbot gilt auch dann, wenn einzelne Seitenteile oder Fenster zum Lüften geöffnet werden können. Durch das Öffnen von Türen verliert ein Raum auch nicht das Merkmal „geschlossen“, sondern die Türen dienen wie bei jedem Raum dem notwendigen Zutritt von Personen.
Auch wenn bestimmte Fensterelemente entfernt werden können, führt dies nicht zum Verlust der Geschlossenheit, solange damit nicht eine Freifläche geschaffen wird, die das Merkmal der „Geschlossenheit“ entfallen ließe.

Die sodann vorzunehmende Einschätzung, ob ein geschlossener Raum i.S.d. Gesetzes vorliegt oder nicht, obliegt den kommunalen Ordnungsbehörden. Diese entscheiden anhand der vorgefundenen konkreten Situation vor Ort. Es gibt hier sicherlich Grenzfälle, bei denen man streiten kann, ob dies nun ein offener oder geschlossener Raum ist und demnach das Gesetz Anwendung findet oder nicht. Allerdings nutzen die Behörden in diesen Fällen regelmäßig ihr (pflichtgemäßes) Ermessen um z.B. gewisse Konstellationen zu dulden oder sich dazu zu entscheiden, doch noch einzuschreiten. In bestimmten Fällen kann man die Entscheidung der Behörde anfechten.

Da Haltestellenwartehäuschen in der Regel vollständig nach vorne hin offen sind, wird man – an den Maßgaben des Gesetzes ausgerichtet- leider nicht mehr von einem vollständig geschlossenen Raum sprechen können. Diese Haltestellenwartehäuschen sind an der Vorderseite auch nicht üblicherweise mit baulichen Elementen dergestalt verbunden, dass nur noch eine Art Eingang oder Tür verbleiben würde, sondern es handelt sich um eine vollständig offene und begehbare Fläche.

Hinzu würde kommen, selbst wenn man von einem geschlossenen Raum sprechen könnte, dass sich ein Haltestellenwartehäuschen nicht unter eine der vom Gesetzgeber geschützten Einrichtungen einordnen lassen würde.

Folgende Antwort kam etwas später vom Service Center der Landesregierung Nordrhein-Westfalen:

…Wir bedauern die späte Beantwortung Ihrer Frage. Aufgrund eines Netzwerkfehlers können wir Ihnen die Antwort erst jetzt zukommen lassen.

Bereits seit 2007 gilt bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen, zu denen grundsätzlich auch Zelte gehören, ein Rauchverbot. Ausnahmemöglichkeiten vom Rauchverbot, zum Beispiel für Festzelte bei Schützenfesten, Karnevals- und Kirmesveranstaltungen, wurden jetzt gestrichen. Die Streichung dieser und weiterer Ausnahmetatbestände bringt nachdrücklich den Willen des Gesetzgebers zum Ausdruck, den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern zu verstärken und keine dem Sinn des Gesetzes widersprechenden Interpretationen mehr zuzulassen.
Ein Zelt ist demnach ein vollständig umschlossener Raum im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes, wenn es durch (Zelt-)Wände und -Decken überwiegend gegenüber dem Freiraum abgegrenzt ist. Auch bei „normalen“ Gebäuden ändert sich die Beurteilung der Gebäudeeigenschaft ja nicht, wenn ein Teil der Wände durch (Schiebe-)Türen oder Fenster oder andere Maßnahmen weitflächig geöffnet wird oder werden kann. In Zweifelsfällen liegt die Entscheidung beim jeweiligen Ordnungsamt.

Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen ausreichend beantworten konnten.

Wie in der anderen Interpretation, so wird auch hier auf die Ordnungsämter verwiesen, welche letztendlich auslegen sollen, was nun umschlossene Räume sein soll.

Demnach wäre auch bei einer weitflächigen Öffnung noch immer von einem umschlossenen Raum die Rede.

Guten Tag,

ich danke ihnen für die Antwort und hätte noch eine Nachfrage.

Wenn ich Ihre Auslegung zugrundelege, so würde auch ein Wartehäuschen einer Bushaltestelle unter das Nichtrauchschutzgesetz fallen. Schließlich ist dieses in den meisten Fällen von fünf Seiten umschlossen und nur zu einer Seite hin geöffnet.

Sehe ich das richtig?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

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Spruch zum Sonntag

Um die Hölle zu fürchten muss man erst einmal dran glauben.
(Ulrich Scharfenort, 29.09.2012)

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Duisburger Künstler: Hanno Fellermann

Fellermann, Hanno; Musiker; Facebook; Xing; Seite; Artikel 1, 2, 3, 4, 5,
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Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie

Schon mehrfach habe ich zum Thema Gesellschaft für Nuklearservice mbH (GNS) hier in Duisburg (Wanheim-Angerhausen) berichtet.

Nach einer umfangreichen Recherche in den der Allgemeinheit zugänglichen Dokumenten präsentiere ich nun Stück für einen Überblick.

Die GNS ist eine Tochterfirma von EON (48%), RWE (28%), EnBW und Vattenfall. Die GNS betreibt an verschiedenen Standorten in Deutschland Atommülllager und Verarbeitungsbetriebe im Zusammenhang mit Atommüll.

In Duisburg konditioniert die GNS nach offiziellen Angaben schwach- und mittelradioaktiven Atommüll aus den deutschen AKWs. Sie soll dabei die zentrale Konditionierungsanlage für die deutschlandweite Verarbeitung von mittelradioaktivem Atommüll sein. Mittelradioaktiv klingt erst einmal harmlos, ist es allerdings nicht, denn mittelradioaktive Abfälle sind Abfälle, die aufgrund ihres Aktivitätsgehalts:
– eine “vernachlässigbare” Wärmeentwicklung entwickeln,
– Abschirmmaßnahmen bei der Handhabung erfordern,
– nur mit Fernbedienung hantierbar sind.
(Quelle: Wikipedia, Anfang 2013)
Für mich klingt nicht sonderlich harmlos.

Warum die Verarbeitung von Atommüll aus ganz Deutschland gerade in Duisburg an einem Wohngebiet stattfinden muss konnte mir die Recherche nicht erschließen. Offiziell dürfen derzeit 4800 Tonnen Atommüll in Duisburg gelagert werden. Diese Lagerung findet sowohl in den Hallen, wie auch zerfallsorientiert im gesicherten Außenbereich statt. Die Stoffe dürfen theoretisch für maximal 4 Jahre in Duisburg gelagert werden.

In den Hallen selber wird der Atommüll selber zersägt, zerkleinert, geschreddert, verpresst, getrocknet und schließlich lagerungsfähig verpackt. Nicht kontaminiertes Material wird dabei abtrennt. Ziel ist die Verminderung des Müllvolumens und der Müllmenge.

So gesehen handelt es sich um eine Recyclinganlage. Diese Stoffe sind nicht unbedingt unkontaminiert, sondern deren Kontamination liegt lediglich unterhalb von Grenzwerten bzw. Nachweisgrenzen. Somit sind auch „freigemessene“ Materialien nicht gänzlich frei von radioaktiven Partikeln, sonder deren Anzahl liegt lediglich unterhalb der Nachweisegrenze.

Im Standort Duisburg werden folgende Anlagen von der GNS eingesetzt:
– PETRA: Pellet-Trocknungsanlage
– FAKIR: Brennbare Abfälle werden – soweit möglich – verbrannt und die Aschen vor der Verpackung in Lagerbehältern mit der GNS Hochdruckpresse zur Volumenreduzierung verpresst
– MARS: Zerkleinern von Schrotten
– Brennschneideanlage
– Kabelschredderanlage
– Zerlege- und Reinigungskabine

Je nach Auftragslage sollen zwischen 150 und 300 Tonnen pro Jahr konditioniert (ältere Angaben). Wie dies zu der maximalen Lagerzeit von 4 Jahren und der Gesamtmenge passen soll ist unklar und kommt rein rechnerisch nicht hin.

Heutiger Vermieter der GNS ist die Hafen Duisburg AG, welche zu je einem Drittel der Stadt Duisburg, dem Land NRW und der Bundesebene gehört. Wobei demnächst ja 2/3 dem Land NRW und eines der Stadt Duisburg gehören sollen. Das hier kein Druck auf eine Kündigung des Mietverhältnisses ausgeübt wird, zeigt deutlich, dass der Verbleib am Standtort Duisburg sowohl von der Stadt, als auch dem Land gewünscht ist.

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Petition: Feinstaub und Belastung durch Binnenschifffahrt

Folgende Petition habe ich am 08.07.2013 eingereicht.

Petitionstext:

Diese Petition richtet sich an den Bereich Umweltschutz. Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass Dieselschiffe ohne entsprechende Schutzvorrichtungen nicht mehr die deutschen Flüsse befahren dürfen.

Gewünschter Petitionstitel
Umweltschutz – Verminderung von Feinstaub und anderer Belastungen durch Binnenschifffahrt

Begründung:

Bis 2030 prognostiziert der Logistikbereich eine Verdreifachung der Transporte von Binnenschiffen auf dem Rhein. Schon heute ist in Duisburg eine der stärksten Belastungen für die Menschen die Binnenschifffahrt. Es ist natürlich klar, dass Logistik weiterhin notwendig bleibt, allerdings ist auch ein Schutz für die Menschen notwendig.

Sollte es zu dem prognostizierten Anstieg kommen, wird die Lebensqualität an Flüssen und Kanälen noch weiter eingeschränkt.

Mit Enteignung kann hier nicht argumentiert werden, denn auch viele Menschen in der Region um Duisburg mussten wegen einer Pseudofeinstaubzone ihren PKW verkaufen oder ihr Betriebsfahrzeug wechseln. Gebracht haben diese Maßnahmen in Duisburg wenig bis gar nichts. Eine Reduktion würde bei den Binnenschiffern dagegen wirklich etwas bringen.

Duisburg ist hier natürlich nur ein Beispiel.

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Duisburger Künstler: Matthias A. Bruns

Bruns, Matthias; Musiker; Facebook; Xing; Amarte Trio; Seite; Artikel 1, 2, 3, 4,
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Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Antwort Abiklausur

Wie es scheint geht es doch. Nach einigem Briefwechsel mit dem Bildungsministerium scheint es nun doch möglich zu sein in die Aufgaben der Abiklausuren Einblick zu nehmen.

…vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie nach Mathematikaufgaben des Abiturdurchgangs 2013 fragen.

Der Lehrplan Mathematik sieht in der Qualifikationsphase die drei Fachgebiete Analysis, Lineare Algebra und Stochastik vor. Auf der Basis dieser Obligatorik werden im Mathematikabitur verschiedene Aufgaben zur Verfügung gestellt. Der Aufgabensatz für die Verwendung eines wissenschaftlichen Taschenrechners (mit oder ohne Grafikfähigkeit) (WTR/GTR) besteht aus acht Aufgaben (drei Analysis-, drei Lineare Algebra/Analytische Geometrie-, zwei Stochastik-Aufgaben), der Aufgabensatz für die Verwendung eines Computer-Algebra-Systems (CAS) besteht aus sechs Aufgaben (zwei Analysis-, zwei Lineare Algebra/Analytische Geometrie-, zwei StochastikAufgaben). Aus diesem Angebot stellen die Fachlehrkräfte der einzelnen Schulen nach bestimmten fachlichen Bedingungen jeweils ein Aufgabenset für ihre Kurse zusammen.

Bitte teilen Sie mir konkret mit, welche Aufgaben und Lehrerunterlagen Sie wünschen. Kosten fallen für Sie in diesem Zusammenhang nicht an.

Da die Rechte Dritter berührt werden, ist Ihnen nur der private Gebrauch gestattet: Das Ihnen übersandte Material unterliegt dem Urheberrecht und darf nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers veröffentlicht werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Sie im Falle einer – auch auszugsweisen – Veröffentlichung dieser urheberrechtlich geschützten Materialien, sei es in gedruckter oder digitalisierter Form, für die möglichen Folgen dieser Urheberrechtsverletzung selbst verantwortlich sind.

Ich verstehe allerdings nicht, warum diese Aufgaben dem Urheberrecht unterliegen sollen. Werden solche Aufgaben etwas extern eingekauft?

Vielleicht war die Verzögerung ausreichend, um die Prüfungsphase abzuschließen oder die Argumente für eine Zurückhaltung sind ausgegangen.

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