Angebliches Antiterrorgesetz ist Überwachungsgesetz

Beim Kauf einer Prepaid Simkarte muss man nun seinen Ausweis vorzeigen.

Soll uns wirklich diese Farce, als Antiterrorkampf verkauft werden? Die Lügen in dem angeblichen Antiterrorkampf werden immer durchschaubarer. Terroristen halten sich natürlich an Regeln und zeigen schön den Ausweis vor, wenn sie sich eine Simkarte besorgen. Weil sie ja sonst auch so an Regeln halten. Ganz sicherlich ist dies so, genauso wie die Erde eine Scheibe ist.
In Wirklichkeit geht es hier einzig und allein um die Überwachung der Bevölkerung.
Jemand der wirklich terroristisch aktive werden will, der holt sich kaum ein Handy auf legalen Weg. Entweder lässt der sich dieses durch dritte besorgen, denn irgendeinen Dummen findet man immer, der für Geld eine Simkarte besorgt oder man nimmt ganz einfach eine aus dem Ausland wo es keine derartigen Gesetzte gibt. Die Roaminggebühren werden Terroristen ganz sicher nicht abschrecken.
Auch geklaute oder gefundene Handys könnten genutzt werden. Es gibt genügend Wege dieses Gesetz sogar völlig legal zu umgehen. Also ist dies völlig unsinnig und wie die meisten Antiterrorgesetze undurchdachte und für den Verbraucher teurer, denn die Kosten für die Ausweiskontrolle werden ganz sicherlich ebenso wie bei der Vorratsdatenspeicherung an den Kunden weitergegeben. So dürfen wir auch noch für diesen Schwachsinn zahlen, den die Überwachungsparteien ausgebrütet haben.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Grundrechte, Politik, Privatsphäre, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Spruch zum Sonntag

Rum und Ruhm sind so vergänglich, wie alles andere

(Ulrich Scharfenort, 05.03.2015)

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Neues Schreiben an die Stadt wegen der engen Logportstraßen

Mal ein kleines Schreiben an unseren Planungsdezernenten.

Sehr geehrte Personen,

die Zustände auf den Straßen von Logport I sind unhaltbar.

Durch parkende LKW wird die ohnehin zu schmale Straße (6,5 m) noch stärker eingeschränkt. Die Bauaufsicht behauptet zwar nach meinem Verständnis anderes, allerdings führte eine Recherche zu folgendem Ergebnis. Die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (Rast 06) geben für Straßen mit häufigem LKW-Begegnungsverkehr eine Breite von 7 m an. Sicherlich nicht ohne Grund.

Auch die Parkplätze sind mit 2,5 m zu schmal für LKW, die nach der StVZO bis zu 2,6 m breit sein können. Nicht ohne Grund geben die „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (Ausgabe 2005) nach Abschnitt 4.2.3.1 die Regelparkstandbreite für Lkw und Busse bei einer Längsaufstellung im Straßenraum von 3,0 m an. Dadurch entfiele automatisch die Verengung der Straße. Nach § 12 StVO Abs. 1 ist das Halten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig. Möglicherweise lässt sich hieraus ein Halteverbot ableiten.

Woraus sich dies auch abseits vom Verkehrsrecht ableiten lässt, ist das Umweltrecht. Die Stadt Duisburg ist verpflichtet zur Minderung von Feinstaub und Stickoxiden und alle möglichen Maßnahmen dazu treffen. Durch die Fahrbahnverengung im Begegnungsverkehr kommt es zu häufigen abbremsen und anfahren, was mit erhöhtem Ausstoß von Feinstaub einhergeht, der sich sehr leicht vermeiden ließ, bei ausreichender Fahrbahn- und Parkplatzbreite. Für die Umweltzone ist zügigere Verkehrsabwicklung sogar vorgesehen, obwohl genau das Gegenteil geschieht. Dazu kommen durch die zu engen Parkplätze auch noch die Rangierbemühungen der LKW-Fahrer, die schon etliche Bäume das Leben kostete und damit den Steuerzahler Geld.

Mir ist unerklärlich, warum hier gegen die vorgenannten Vorgaben verstoßen wurde.

Gibt es eigentlich noch weitere Bereiche im Stadtgebiet, wie die Straßen trotz häufigem LKW-Begegnungsverkehr so eng gebaut wurden?

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand fanden weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Bürgerbeteiligung statt. Warum wurde dies nicht durchgeführt?

Wie plant die Stadt Duisburg das bestehende Problem zu beheben?

Ist es überhaupt notwendig, dass die Stadt den LKW Parkplätze zur Verfügung stellt oder wäre dies nicht vielmehr die Aufgabe der Logistiker? Wobei einige dies ja bereits tun.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Finanzlage, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

BMUB zu Lieferungen nach Doel und Tihange

Angebliche könne man keine Lieferungen stoppen, was natürlich durchaus möglich sein dürfte und sei es als Grund nur Terrorabwehr. Wer möchte findet immer das passende Gesetz.

Aber da anscheinend keine Lieferungen stattfanden, würde dies natürlich nichts nützen. Hier dann mal die Mail:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

für Ihre Nachricht vom 16. Mai 2016 an Frau Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks, in der Sie das Verbot von Lieferungen von Brennelementen nach Belgien fordern, danken wir Ihnen.

Da Frau Dr. Hendricks die Vielzahl der täglich eingehenden Anfragen und Kommentare nicht alle persönlich beantworten kann, hat sie uns gebeten, dies für sie zu übernehmen.

Zu Ihrer Forderung die Lieferung von Brennelementen an belgische Atomkraftwerke zu untersagen leiten wir Ihnen gerne die Ausführungen unserer zuständigen Facheinheit weiter:

Gelegentlich besteht der Vorwurf, die Bundesregierung sei inkonsequent. Deutschland steige zwar aus der Atomenergie aus, trage aber dazu bei, dass z. B. belgische Atomkraftwerke weiter betrieben werden können. Diese Behauptung lässt allerdings die aktuelle Rechtslage völlig außer Betracht.
In Lingen produziert die Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) Brennelemente für den weltweiten Einsatz in Atomkraftwerken. Die frühere Siemens-Anlage gehört heute zum französischen Staatskonzern AREVA. Der Betrieb der Anlage ist nicht vom Atomausstieg betroffen und darf ohne Befristung dauerhaft fortgesetzt werden.
Die Brennelementfertigung bei der Firma ANF unterscheidet sich grundlegend von Kernkraftwerken und den Sicherheitsgründen, aus denen die Beendigung der Nutzung der Kernspaltung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität beschlossen worden ist. Eine Beendigung der Brennelementfertigung ist deshalb auch nicht in den vom Bundestag mit breiten parlamentarischen Mehrheiten und Zustimmung der Länder im Bundesrat gefassten und zu einem weitreichenden atompolitischen und gesellschaftlichen Konsens geführten Beschlüssen zum beschleunigten Kernenergieausstieg enthalten
Das BMUB kann daher nicht einfach die Transporte von Brennelementen, die in Lingen produziert werden, ins Ausland stoppen. Zum einen hat das Unternehmen ANF eine unbefristete Betriebserlaubnis. Zum anderen hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung einer Transportgenehmigung, sofern er die strengen Voraussetzungen erfüllt. Das Bundesamt für Strahlenschutz, das diese Anträge bearbeitet, hat hier keinen Ermessensspielraum. 2011 wurde in einem breiten, partei- und fraktionsübergreifenden Konsens der Atomausstieg beschlossen. Dieser umfasste bewusst die Atomkraftwerke und nicht andere kerntechnische Anlagen.

Im Übrigen hat nach Auskunft der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde des Landes Niedersachen die ANF von 2009-2015 keine Brennelemente an die belgischen Anlagen Doel 3 und Tihange 2 geliefert.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

…

Veröffentlicht unter Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Staake zum Thema Bürgerbeteiligung

Dieses Staake Interview ist ja schon ein Ding. Da stellt der sich doch hin und behauptet es hätte Bürgerbeteiligung bei Logport I (ehemaliges Krupp-Hütten-Gelände). Fakt ist, dass ich seit 2014 bereits mehrfach bei der Bezirksregierung Düsseldorf nachgefragt habe, wann diese Beteiligung stattgefunden haben soll.
Eine Antwort steht noch immer aus.
Und die meisten Großprojekte floppen wegen fehlender oder schlecht Beteiligung. Einfach mal in die Schweiz schauen. Der Gotthard-Tunnel fand sogar mit vorheriger Abstimmung der Bevölkerung statt. Deswegen war das Projekt auch durchdacht. Das Herr Staake also gegen Bürgerbeteiligung wettert und gleichzeitig ein Beispiel für gute Beteiligung anführt erscheint mir seltsam.
Schauen wir auf Logport stellen wir fest, dass sowohl die Parkbuchten, wie auch die Straßen nicht den einschlägigen Empfehlung und Vorgaben für LKW-Begegnungsverkehr entsprechen. Eine Bürgerbeteiligung hätte diese Fehlentwicklung wohl verhindert und zumindest für ausreichend breite Straßen gesorgt.
Wenn ein Projekt scheitert, wie etwa Talke, dann weil es unsinnig ist und die Bevölkerung zu recht sagt, dass es so nicht geht. Zumal der andere Anbieter sogar mehr Arbeitsplätze bringt, als der ursprünglich von Staake gewollte Gefahrstofflogistiker.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Lokales, Lokalpolitik, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Bahnerfahrungen Veröffentlicht

Eigentlich wollte ich es bereits im Mai veröffentlichen. Andererseits, was könnte bei einem Buch zu Erfahrungen mit der Bahn passender sein, als dieses mit Verspätung zu veröffentlichen.

Hier ist nun also „Wegen Verzögerungen im Lebensablauf…: Anekdoten und kurze Episoden aus dem Leben eines Bahnreisenden“

ein persönlicher Blick auf Erfahrungen mit der Bahn, wie Verspätungen, Entschädigungen und ungewöhnlichen Durchsagen.

Jede Fahrt mit der Bahn kann zu einem Abenteuer werden. Aber gerade da sollte man seine Rechte, als Verbraucher kennen, die an der einen oder anderen Stelle auch beleuchtet werden.

ISBN: 9783741212239
Ebuch: 3,99
Buch: 8,-

Bahnbuch Cover

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , | 1 Kommentar

Hochwasserkritik

Ich finde die aussage suspekt, dass man den Flüssen mehr Platz schaffen müsse. Natürlich ist dies ein Teil des Problems, das wesentlich größere Problem ist allerdings die Pflasterung von Flächen und Abholzung von Bäumen.
Einfach mal überlegen, wie viel Wasser an so einem Baum hängen bleibt. Selbst bei Starkregen. Das sind pro Baum eine Menge Liter, die erst einmal nicht in die Kanalisation drängen. Hier kommt es also zu Verzögerungen und je mehr Bäume in einer Stadt stehen, desto weniger Kellerüberflutungen gibt es. Selbst wenn der Starkregen kommt. Wobei aufgrund des Kronenumfangs auch Kronenbruch drohen kann. Vielleicht haben hier immergrüne Gebüsche wie Eibe oder Ilex.

Von betonierten Flächen dagegen strömt ist in die Kanalisation. genauso wie von Dächern, wo auf Versickerung verzichtet wird.

Wer Hochwasserschutz nur auf Deichbau reduziert hat jedenfalls keine Ahnung. Denn Hochwasserschutz fängt in den Städten selber an.

Traurig wie wenig Betonierminister Groschek an solche Lösungen denkt.

Veröffentlicht unter Politik, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , | 1 Kommentar

Warum blitzt die Blitzeranlage nur in eine Richtung?

In der NRZ erschien vor geraumer Zeit ein Artikel, der darüber berichtete, dass bei der Fotofalle auf der Friedrich-Ebert-Straße die LKW nur bei einer Fahrrichtung geblitzt würden, Geschwindigkeit allerdings in beide Richtungen.

Fand es natürlich verwunderlich, dass die Berichterstattung versäumte den Grund für diese Schaltung zu hinterfragen, aber man kann dies ja selber erfragen.

Sehr geehrte Personen,

wie ich der ***, Mitte der Woche entnahm, wird der Blitzer in Rheinhausen für die Erfassung von LKW nur in eine Richtung betrieben.

Was ist der Grund für diese Einschränkung?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Die Fragen gingen sowohl an die Polizei, wie auch das Ordnungsamt Duisburg. Von zweiterem kam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharenort,

mit der stationären Messanlage auf der Friedrich-Ebert-Straße werden erstmals in Duisburg Kontrollen zu einem bestehenden Lkw-Fahrverbot durchgeführt. Die Stadt Duisburg führt die Lkw-Kontrollen mit der stationären Anlage aufgrund der derzeitigen Zuständigkeitsregelungen bei der Überwachung des fließenden Verkehrs lediglich im Auftrag der Polizei Duisburg durch. Diese bewertet die erfassten Falldaten und entscheidet über die Einleitung von Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren.

Die neue Anlage ist zunächst einmal so eingestellt, dass der Lkw-Verkehr in Fahrtrichtung Logport automatisch überprüft wird. Die Entwicklung der Situation bleibt abzuwarten, bevor über Kontrollen in die entgegengesetzte Fahrtrichtung entschieden wird.
…

Klingt gut? Nein absolut nicht. Man merkt sofort, dass diese Antwort ausweicht. Ich fragte natürlich noch einmal nach, weil mir unverständlich ist, warum man erst abwarten müsse. Immerhin wird hier die Hälfte der Belastung nicht erfasst.

Ein Geschenk an Logport? Richtig begründet wurde dies nicht. Selbst eine Bewertung des Arbeitsaufwandes hätte ich gelten lassen, aber so eine Antwort zeigt mal wieder schön, warum man bei Teilen der Verwaltung sehr skeptisch sein muss, ob diese im Interesse der Umsetzung von Recht und Gesetz handelt.

Auf eine erneute konkretere Nachfrage erfolgte keine Reaktion.

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Gedanken zum Duisburger Image

Es gibt viel Engagement in Duisburg, allerdings sind die Rahmenbedingungen denkbar ungünstig. Anstatt miteinander für alle Duisburger, muss man die städtische Verwaltung teilweise schon fast zwingen ihre Arbeit zu machen. Es gibt Ecken die sich zu rechtsfreien Räumen auswachsen könnten, wenn man nicht endlich was tut.

Es gibt Häuser deren Fassaden bald abbröseln und die Stadt zwingt hier nicht etwa zur Sanierung, sondern macht den Weg für Rollstuhlfahrer unpassierbar und sperr auch noch wertvollen Parkraum.

Auch werden viel zu enge Straßen auf Logport für ausreichend erklärt, obwohl sie für LKW-Begegnungsverkehr ganz bestimmt nicht empfohlen sind.

Es lässt sich viel bewegen, wenn da nur nicht die bequemen wären, die immer nur jammern, aber nichts ändern wollen und vor notwendigen Konflikten zurückscheuen. Dabei heißt Konflikt nicht Schlägerei. Es geht auch verbal.

Aber was mir am Meisten stinkt ist die Peudobeteiligung durch die Stadtspitze. Wie jetzt aktuell mit der Imagekampagne. Da kann man seine Beiträge ja nicht einmal Online einreichen. Wenn man die Internetadresse aufruft, gelangt man auf eine nichtssagende Seite der Stadt Duisburg, wo man als Bürger vor steht und sich fragt: ‚Was nun?‘. Beteiligung muss nicht groß sein, aber sie muss ehrlich sein, ansonsten sorgt dies nur für noch mehr Politikerverdrossenheit.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Lokalpolitik | Verschlagwortet mit | Hinterlasse einen Kommentar

Umweg zum Bahnhof für Fußgänger/ÖPNV-Regelung

Wegen der unhaltbaren Zustände an der Mercator Straße Ecke Friedrich-Wilhelmstraße schrieb ich jetzt folgenden Brief an die Stadt und die DVG.

Sehr geehrte Personen,

in der vergangenen Woche war ich glücklicherweise auf Dienstreise, so erkannte ich erst am Samstag das Desaster, was mir in der kommenden Woche droht.

Als Pendler ist meine Fahrt zur Arbeit natürlich zeitoptimiert, sodass man möglichst wenig warten muss. Bisher habe ich in Duisburg auch noch nicht den IC wegen Busverspätungen verpasst, weil es hinhaute.

Ich weiß ja nicht wer die Planungen für die Haltestelle Tonhallenstraße gemacht, aber ein Pendler war dies ganz sicher nicht. Durch die Absperrung wird der direkte Weg blockiert, sodass man erst die Friedrich-Wilhelm-Straße überqueren muss und dann auch noch die Mercator-Straße. Unter Einhaltung alle Verkehrsregeln dauert dies sicherlich 5-10 Minuten zusätzlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Menschen da an die Regeln halten sinkt rapide, weil sie sonst zu spät zur Arbeit kommen. Was allerdings wiederum die Unfallwahrscheinlichkeit erhöhen wird. Womit wir bei der Planung im Bereich der groben Fahrlässigkeit sein könnten, denn dieses Verhalten ist ja durchaus absehbar. Ob es hier ein entsprechendes Gutachten gab? Wo die Stadt doch sonst immer so vorsichtig ist seit der Loveparade.

Für viele Pendler wird es auf jeden Fall sehr eng oder man verpasst sogar den Anschluss.

Anstatt entweder den Weg für die Fußgänger zum Bahnhof frei zu lassen oder die Haltestelle Tonhallenstraße zumindest vorübergehend an die Bahnhofsplatte zu legen und so die Pendler zu entlasten werden hier mal wieder absolut realitätsferne Planungen gewählt, welche den ÖPNV noch unattraktiver machen, als er ohnehin schon ist.

Davon abgesehen erhöhen Sie den Stress der Pendler zusätzlich zu den ganzen Verspätungen und Ausfällen noch weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Veröffentlicht unter Duisburg, Finanzlage, Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , | 1 Kommentar

Duisburg soll bestimmt nicht im Elend verharren?

Allerdings titelte die Rheinische Post, so als wäre Duisburg im Elend gefangen

Sehe ich komplett anders. Ja wir haben viele Hartz IV-Empfänger, aber es gibt durchaus Wege. Allerdings müsste man dazu einen kämpferischen OB haben, der sich auch gegen Landes- und Bundesebene durchsetzt. Notfalls auch vor Gericht.
Es ist auch nicht allein die Stadtspitze, sondern zumindest Teile der Duisburger Verwaltung kommen ihren Aufgaben nicht nach. Sei es nun aus Personalmangel oder wegen Arbeitsverweigerung. Ich weiß es nicht genau. Das Ordnungsamt schrieb mir zum Beispiel, ich solle mich nicht mehr an dieses mit Angelegenheit an dieses wenden, was nach geltendem Recht zu deren Aufgaben zählt.
Dem Umweltamt fehlen grundlegende Kenntnisse im Bereich Lärmschutz und die Beigeordnete für Sicherheit und Recht missachtet in einer Drucksache sogar das BDSG und meint Kameras zur Wahrung des Hausrechts wären ausnahmslos okay.

Dazu kommen „Bürgerbeteiligungen“, die man eher als Beleidigung ansehen muss, denn mit Beteiligung haben die nichts zu tun. Bestes Bespiel die ‚Imagekampagne‘, wo man von der Internetseite auf eine Unterseite der Stadt Duisburg geleitet wird und nicht einmal die Möglichkeit hat, sich Online zu beteiligen.

Dazu ‚Machtdemonstrationen‘, mit welcher SPD und CDU die Bevölkerung nur noch mehr von der Politik entfremden.

Wobei ein Problem auch das Duisburg-Mobbing ist, dass nicht nur mit solchen Ranglisten betrieben wird. Gute Nachrichten aus Duisburg liest man überregional nur selten, während das Negative immer gerne in den Fordergrund gerückt wird. Da erklärt sich von selbst, dass natürlich auch keine neuen Arbeitsplätze entstehen. Denn so ein Negativimage kann ansteckend sein.

Veröffentlicht unter Allgemeines | Hinterlasse einen Kommentar

Spruch zum Sonntag

Geisteskrank sind jene denen es nach Macht giert, denn Macht ist irrelevant.

(Ulrich Scharfenort, 09.03.2015)

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Soldaten sind zur Wahrheit verpflichtet – Eigentlich

Da ist es schon verwunderlich, dass man bei einem Berufssoldaten, der natürlich auch gemäß Soldatengesetz § 13 zur Wahrheit verpflichtet ist, als Berufsangabe Bundesbeamter findet.
Wobei ich dies natürlich auch falsch interpretieren könnte, aber im Gesamtkontext ergibt sich ebenfalls aus dem Soldatengesetz, dass man sich nicht einfach als Bundesbeamter bezeichnen darf.
Insbesondere, wo es zuerst der Ernennung zum Beamten bedarf.

Ich Frage mich, ob dies nicht bereits Amtsanmaßung ist. Ebenfalls könnte dies auch unter § 132a StGB fallen:

(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
…
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , | 1 Kommentar

Bundestag lehnt Multiehen ab

Da es schon immer nur Ehen zwischen zwei Personen gab wird das auch weiterhin so gemacht.
Eine echte Begründung gab es natürlich nicht, weil dann nämlich herauskäme, dass hier gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstoßen würde. Weil die Tradition klar einer Weltanschauung entspringt und keine fundierten Gründe hat.

Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie

Beschlussemgfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung
Der Petent fordert, „Multiehen“ zukünftig nicht mehr unter Strafe zu stellen, Zur Begründung trägt der Petent vor. dass das Zusammenleben von drei oder mehreren Personen problemlos möglich sei. Die gegenseitige Unterstützung in einer Multifamilie wäre eine Möglichkeit, Familien zu fördern und für mehr Kinder in Deutschland zu sorgen. § 172 des Strafgesetzbuches (StGB) solle daher ersatzlos gestrichen werden.

Der Bitte des Petenten um Veröffentlichung seiner Eingabe auf der Internetseite des Deutschen Bundestages hat der Ausschuss nicht entsprochen.

Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Er sieht auf Grund der vorliegenden Eingabe jedoch keinen Anlass, das von dem Petenten vorgetragene Anliegen zu unterstützen.

Durch die Strafbestimmung des §172 StGB wird die staatliche Eheordnung des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG), die auf dem tradierten Prinzip der Einehe beruht, geschützt. Sie ist selbstverständliche Konsequenz dieses tragenden Grundsatzes.
Ein gesellschaftliches Bedürfnis nach Polygamie ist nicht erkennbar.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsveriahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Natürlich steht in Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nichts davon, dass die Ehe nur zwischen zwei Personen stattfinden kann.
Mir war zwar klar, dass die Petition abgelehnt würde, hätte aber eine deutlich intelligentere Begründung erwartet.

Veröffentlicht unter Allgemeines, Grundrechte | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Was ist eigentlich der Rekord für Löwenzahn?

Hier habe ich einen Stengel der selbst ohne Samen 72 cm hoch ist. Hätte nicht gedacht, dass Löwenzahn so hoch werden kann.

IMG_20160518_161735 Löwenzahn a

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , | 2 Kommentare

Bericht von der EON-Aktionärsversammlung (Hauptversammlung)

Zwar etwas spät, aber besser als gar nicht.
Die meisten denken Bürgerbeteiligung nur an die Politik, aber nicht an die Wirtschaft, dabei kann der Bürger auch in der Wirtschaft mitmischen. Und zwar durch den Kauf von Aktien. Natürlich ist bei wenigen Aktien das Stimmgewicht nicht sonderlich hoch, allerdings erwirbt man das Recht bei Hauptversammlungen auch Fragen an den Vorstand zu stellen. Man ist schließlich Miteigentümer. Natürlich müssen die Fragen schon gut durchdacht sein.

Abgesehen davon gibt es meist auch einiges an Essen und Trinken, um die Aktionäre milde zu stimmen.

Aufgrund einer Frage gab Herr Teyssen Kosten von über 2 Millionen für die Versammlung an. Was ich für überteuert halte. Evonik gab vergleichbare Kosten an, trotzdem gab es da deutlich gesünderes Essen und zudem noch ein ÖPNV-Ticket für den Hin- und Rückweg. Wenig nachhaltig war zudem die Abgabe der Unterlagen in einem Plastikbeutel. Was aufgrund einer Nachfrage auch dazu führte, dass dies fürs nächste Jahr überdacht werden soll.

Aber fangen wir beim Eingang an. Die gesamte Atmosphäre war deutlich angespannter. Dies fing bereits bei den deutlich sensibler eingestellten Metalldetektoren und auch Hinweise auf Flucht- und Rettungswege an den Sitzplätzen. Man rechnete wohl mit irgendwelchen Aktionen.

Das Essen war wie gesagt durch wenig Gemüse oder Obst geprägt. Besteckt fürs Mittagessen fehlte auch. Obwohl es die gleiche Halle, wie bei der Hauptversammlung von Evonik war, erschien diese düsterer.

Im Eingangsbereich gab es eine Ausstellung zu den verschiedenen Arbeitsgebieten von Uniper und Eon-Neu. Bloß die Kernkraft wurde schamhaft verschwiegen. Für Eon waren es Energiespeicherung und Gewinnung aus erneuerbaren.

Bemerkenswert fand ich die Aussage, dass die erneuerbaren Energien eine gute Rendite liefern würden, während die Stadtwerke Duisburg vor nicht all zu langer Zeit das Gegenteil behaupteten.

Die Deutsche Kernenergie soll bei Eon bleiben wird aber in einem Bereich mit der Bezeichnung Preussen Elektra verlagert. Es gibt aber auch noch schwedische Kernkraftwerke, welche zu Uniper verlagert wurden.

Nach Aussage von Eon solle die Endlagerung zudem da, wo sie hingehöre liegen, also beim Staat, was darauf hindeutet, dass die Sache schon feststehen zu scheint.

Natürlich gab es es das übliche Gejammer bzgl. Energiewende. Dass dies von außen aufgezwungen worden wären. Und einige der Aktionäre, besonders hier ein älterer Ingenieur, hingen dem Irrglauben an, dass die Kernkraft sicher wäre. Der Applaus war eher mäßig.

Was die Sicherheit der Energieversorgung angeht, so soll Eon ein eigenes Cyberdefencecenter haben.

Einer der Fragenden ging besonders auf das Thema Blutkohle ein. Ein Begriff der menschenrechtsverletzende Bedingungen beim Abbau in von Kohle in Kolumbien umschreibt. Die Zeit hat es hier recht gut zusammengefasst. Und nach diesem Artikel der Rheinischen Post scheint da wohl auch bei anderen Unternehmen etwas im Argen zu liegen. Aber indem Aktionäre hier regelmäßig die Stimmer erheben kann man auch etwas bewirken. Wobei ich mir auch diese Initiative kritischer anschauen werde.

Ich fragte mal, wann denn nun endlich Schluss mit der GNS in Duisburg wäre, allerdings schien man dies nicht zu wissen.

Interessant ist auch, dass EON anscheinend an einem Zielwert von Null Geschlechtergerechtigkeit für den Vorstand festhält.

Was ich sehr gut in gesellschaftlicher Hinsicht fand, war der Umstand, dass Beschäftigte bis zu 5 Tage freigestellt werden für ehrenamtliche Tätigkeit.

Veröffentlicht unter Aus der Region, Duisburg, Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Videoüberwachung bei Spielhallen

Anscheinend ist es nicht zulässig vor Spielhallen Videokameras anzubringen, dass heißt die Überwachung des Bürgersteigs ist illegal. Allerdings dürften viele Spielhallen durch das Gesetz in die Irre geführt worden sein.

Sachverhalt:
Der Petent führt aus, dass er sich in seinem Recht auf Datenschutz durch ihm aufgefallene Kameras im Außenbereich ua. von Spielhallen beeinträchtigt fühle und bittet den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen um Änderung des § 8 Abs. 1 Spielbankgesetz Nordhrein-Westfalen (SpielbG NRW).

Stellungnahme:
Das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (SpielbG NRW) vom 13.11.2012 findet auf die Spielbanken in Nordrhein-Westfalen Anwendung. Gemäß § 8 Abs. 1 SpielbG NRW sind zur Zugangskontrolle, zur Verhinderung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten und zur Sicherung des Vertrauens der Öffentlichkeit in ein ordnungsgemäßes Spiel Eingänge, Kassenbereich und Spielräume der Spielbank und die Spieltische mit optisch-elektronischen Einrichtungen zu übenıvachen. Die gesetzlich vorgesehene Videoüberwachung in Spielbanken hat sich als geeignetes Instrumentarium erwiesen, etwa um unklare Spielverläufe im Interesse aller Beteiligten aufzuklären und begegnet keinen datenschutzrechtlichen Bedenken.

Nach dem von dem Petenten vorgetragenen Sachverhalt ist davon auszugehen, dass er sich mit seinen Beobachtungen auf Spielhallen bezieht, da in Nordrhein-Westfalen nur an fünf Standorten Spielbanken existieren. Spielhallen in Städten und Gemeinden sind dagegen in größerer Anzahl anzutreffen.

Das SpielbG NRW enthält keine rechtlichen Vorgaben für Spielhallen und findet hier folglich keine Anwendung. Darüber hinaus gibt es weder aus dem Glücksspielstaatsvertrag (GIÜSN) noch aus dem Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) heraus glücksspielspezifische Rechtsetzungen. welche die optisch-elektronische Überwachung regeln. Im Übrigen finden sich auch in der Gewerbeordnung (GewO) keine speziellen Rechtsnonnen, die hier
Anwendung finden könnten.

Sofern der Petent der Ansicht ist, dass durch eine Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum gegen Datenschulzvorschrrften (z. B. gegen das Bundesdatenschutzgesetz) verstoßen wird, hat er gemäß § 25 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) das Recht, sich unmittelbar an die

Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle|@|ldi.nrw.de

zu wenden. Diese ist gemäß § 21 Abs. 2 DSG NRW in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie unterliegt keinerlei Fach- bzw. Rechtsaufsicht. Sie ist eine verselbständigte Behörde eigener Art, nicht Teil der Landesregierung und unterliegt keinerlei Weisungsabhängigkeit.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Privatsphäre | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

Stadt Duisburg verweigert Auskunft über GEZ-Steuer-Eintreibungskosten

In einem Zeitungsartikel erfuhr ich, dass die Stadt Duisburg für den öffentlichen Rundfunk Gelder eintreiben muss und mehr bezahlt. Deshalb wollte ich mich mal erkundigen, wie viel die Bürger zusätzlich zur GEZ-Steuer beitragen.

Folgende Antwort der Stadt bekam ich:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Ihre zentral bei der Stadt Duisburg eingegangene Frage ist zur weiteren Bearbeitung am 12.04.2016 an mich weitergeleitet worden.

Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass in Duisburg die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die vielfältigen Aufgaben einer Vollstreckungsbehörde insgesamt wahrnehmen. Das bedeutet, dass jede/r einzelne Mitarbeiterin/Mitarbeiter diverse Maßnahmen (z.B. Vollstreckungsmaßnahmen, Verwaltungs- und Buchungsmaßnahmen) durchführt. Durch die Vermischung der vielfältigen Aufgaben ist die Ermittlung von Kosten für jede einzelne Tätigkeit nicht zweifelsfrei möglich und in Anbetracht dessen, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe handelt, auch nicht zielführend.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterungen helfen konnte.
…

Sehr geehrte****,

leider komme ich erst jetzt zu einer Antwort.

Eigentlich hatte ich einen ungefähren Zahlenwert erwartet. Besonders, wo die Antwort mehr als einen Monat dauerte.

Und natürlich ist es sinnvoll die Kosten zu ermitteln. Zumal dies bereits gemacht wurde, ansonsten hätte nicht ein Artikel in der Zeitung gestanden, dass die Eintreibung der GEZ-Steuer nicht kostendeckend geschieht.

Zumal solche Eckwerte im Rahmen des Controlling ohnehin ermittelt werden.

Die Rechnung für die Personalkosten ist auch nicht so schwierig. Einfach die durchschnittliche Zeit pro GEZ-Fall nehmen und mit den Lohnkosten über einen einfachen Dreisatz umrechnen. Dies dann mit der Anzahl der Fälle multiplizieren. Das hier nur ein Ungefährwert rauskommt ist völlig okay. Man kann ja dabei eine Fehlertoleranz angeben. Dass dieser Wert nicht zweifelsfrei ist versteht sich doch von selbst.

Dies ist eine Sache von maximal einer halben Stunde Arbeit, die aber ohnehin gemacht werden muss.

Darf ich dies also als eine Verweigerung der Auskunft betrachten?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Gleichzeitig schrieb ich auch mal den Innenministerium

Sehr geehrter Herr Jäger,

wie kann es sein, dass den Städten die zusätzlichen Kosten des GEZ-Inkasso aufgebürdet werden.

Mal abseits der Frage, ob die Rundfunksteuer an sich gerechtfertigt ist, kann es nicht angehen, dass ich als Steuerzahler auch noch für säumige Gebührenzahler aufkommen muss. Schließlich werden die Kosten fürs Inkasso, soweit der Rundfunk diese nicht erstattet, aus den Steuern bezahlt.

Da die Kosten nur zu einem marginalen Teil erstattet werden, ist dies eine unzulässige Subventionierung des Rundfunks über die Abgabe hinaus.

Somit möchte ich gerne wissen, welche Rechtsgrundlage es gestattet Steuermittel für eine nicht originäre Aufgabe des Staates zu verschwenden. Ich denke die Behörden in NRW haben auch so genug zu tun. Zudem werden Städte wie Duisburg von der Bezirksregierung aufgefordert Stellen einzusparen, aber gleichzeitig gibt es neue Aufgaben, die so nicht abgedeckt werden. Dies kann nicht zulässig sein, da es deutlich das Konnexitätsprinzip verletzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Veröffentlicht unter Duisburg, Finanzlage, Grundrechte, Lokales, Politik | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Ich weiß, wo du letzten Sommer gewesen bist

Tja da staunst du, aber so schwer ist das nicht, wenn man einfach nur die schönen mit dem Handy gemachten Bilder anschaut.
Natürlich nicht mit den Augen, sondern einem entsprechenden Programm. Bei einem Smartphone, aber auch bei manchen Kameras wird die Position im Foto gespeichert. So ist möglich zu ermitteln, wo das Foto gemacht wurde. Einerseits kann dies zum Sortieren hilfreich sein, andererseits lassen sich damit auch Bewegungsprofile anlegen. Zumindest solange die Lokalisierungsfunktion aktiviert ist.

Neben dem Ort steht natürlich auch die Zeit drin. Wenn man also bei Facebook Bilder vom Urlaubsort öffentlich postet, weiß ein Einbrecher sofort, dass da jemand nicht zuhause ist. Je nach Reiseziel, kann der Profi dann noch abschätzen, was für einen Vermögensstatus die Person haben dürfte.

Aber natürlich werten auch die Sozialen Netzwerke diese Informationen aus und zeigen dann halt auch Werbung für die Reiseziele an.

Also am Besten GPS im Handy abschalten. Braucht man eh so gut wie nie und Akku spart es auch noch.

Na dann gute Reise und auf die Daten achten. Man verrät mehr als man denkt und das nicht nur im Urlaub.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Privatsphäre | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Spruch zum Sonntag

Die eigene Endlichkeit kann eine schwere Belastung sein, weil man darüber keine Kontrolle hat.

(Ulrich Scharfenort, 02.03.2014)

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Facebook Einstellungen für Werbeanzeigen

Letzten aktualisierte Facebook mal wieder die Datennutzung äh den Datenschutz. Dabei wurde mir auch
„Deine Einstellungen für Werbeanzeigen“
angezeigt.

Wenn ich mir die Punkte so anschaue, welche darin steht bin ich mir recht sicher, dass Facebook keine Ahnung hat, wer ich bin. Da sind so viele unzutreffende Begriffe drin.

Wobei ich die Werbung dankt guten Blocker ohnehin nicht sehe. Nichts ist schlimmer, als diese aufdringlichen Blinkbanner.

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

Nächtliche Ruhestörung durch Supermarkt

Schon seit längerem schlage ich mich u.a. mit nächtlichen Lieferungen für einen Supermarkt in der Nachbarschaft rum.
Da dieser Supermarkt kommunikationsfeindlich ist und man nur ganz schwer eine Email dorthin schicken kann, wandte ich mich damals direkt an die Stadt Duisburg. Da erfuhr ich dann, dass hier das Umweltamt zuständig wäre.

Erst einmal tat sich auch etwas, allerdings hielt der Zustand nicht an. Es besserte sich etwas und nur noch ein Zeitschriftenlieferant kam vor 6 Uhr.

So viel verlange ich ja nicht, aber bis 6 Uhr muss einfach Ruhe sein, damit man zumindest theoretisch die Möglichkeit zu 8 Stunden Schlaf und nicht bereits um 5 aus der Nachtruhe gerissen wird. Besonders am Wochenende.

Am absurdesten wurden die Antworten des Duisburger Umweltamtes, als ich mit wegen einer Schneeräumaktion, um 1 und 3 Uhr morgens beklagte. Die behaupteten doch allen ernstes, dass Schneeräumen auf einem Supermarktparkplatz um diese Uhrzeit der Gefahrenabwehr dienen würde. Tut es natürlich nicht. Und selbst wenn es das täte wäre das Fahrzeug trotzdem nicht nach Stand der Technik gewesen, weil es ein Traktor mit Stahlschiene war, obwohl Stand der Technik zumindest eine Gummischiene vorsah.

Nach dem Neubau des Supermarktes war eine Zeit lang Ruhe, dann begannen aber wieder Lieferung um 5 Uhr oder früher. Was natürlich nächtliche Ruhestörung ist. Man muss diesen Lärm durch solche Anlieferungen nicht dulden oder hinnehmen. Auch wenn einem dies an vielen Stellen glauben gemacht wird. Es gibt im Landes-Immissionsschutzgesetz § 9 Abs. 1:

(1) Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

Nach § 22 BImSchG müssen vermeidbare Umwelteinwirkungen durch den Betreiber verhindert werden. Eine Anlieferung vor 6 Uhr Morgens ist für den Betrieb zudem nicht notwendig und auch nicht geboten. Diese Einschätzung wird auch vom VG Düsseldorf (Urteil vom 30. Juli 2003; Az. 3 K 4560/02) geteilt. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein faktischen allgemeines Wohngebiet, womit für die Nacht, gemäß TA Lärm (6. Immissionsrichtwerte), ein Wert von 40 dB(A) als Vorgabe im Außenbereich gilt, welche definitiv nicht eingehalten wird, wenn man den Lärm trotz geschlossener Fenster noch wahrnimmt. 40 dB(A) entspricht einem Flüstern.

Und die Klage ist sogar ziemlich aussichtsreich, wie man dem Urteil vom 19.11.2010 des Landgerichtes Berlin (20 O
519/09) entnehmen kann. Dort wird ein vergleichbarer Fall beschrieben. Das ist aber noch längst nicht alles. Im Rahmen des Neubaus wurde auch ein Immissionsschutzgutachten für den Neubau erstellt, der explizit keine nächtlichen Lieferungen vorsieht. Also wer sich so ein Gutachten von der Baubehörde im Vorfeld besorgen kann, der sollte dies tun, weil die dortigen Angaben von erheblicher Relevanz vor Gericht sind.

Natürlich ist es zwingend notwendig ein Lärmprotokoll zu führen. Also wann es zu Lärmereignissen kam und welcher Art diese waren. Fotos und weitere Dokumentation ist ebenfalls sinnvoll. Denn je mehr Informationen man hat, desto besser ist das. Zeugen sind extrem wichtig!

All derartige Informationen und den Rechtsrahmen fasste ich dann in einer Abmahnung auf Unterlassung zusammen. Diese kann man, wenn begründet, auch als Privatperson abschicken, was einem den unmittelbaren Gang zum Rechtsanwalt erspart. Es empfiehlt sich hier die Muttergesellschaft abzumahnen, da man so sicher ist, dass die Unterlassungserklärung auch nach einer Namensänderung gilt.

MUSTER ABMAHNUNG (NRW)

MUSTER UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG

(Natürlich müssen noch Anpassungen auf die eigene Situation erfolgen)

Man sollte sich allerdings darauf einstellen, dass ein Gang zum Anwalt unumgänglich ist, da die Firmen in den seltensten Fällen mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung antworten, sondern meist nur mit Ausreden und unverbindlichen Entschuldigungen. Bei bereits länger anhaltender Störung, darf man sich damit nicht zufrieden geben.

Ob und wie ein Supermarkt die Anlieferung im Zeitraum von 6-22 sicherstellt ist deren alleiniges Problem. Und wenn es trotz aller Bemühungen einer friedlichen Regelung nichts erreicht hat, dann geht halt nur nicht der Gang vor Gericht.

Zu ALDI fand ich keine Berichte, wobei der Kundenservice dort auch wirklich erstklassig ist, aber zu dem Nettovorgänger Plus fand ich dies.

NACHTRAG August 2018
Weitere Informationen finden sich auch unter:
– Urteil: Nächtliche Ruhestörung durch Supermarkt
– Lärmbelästigung durch nächtlichen Lieferverkehr

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , , | 13 Kommentare

Facebook: Ruhe statt Lärm

Da mich das Thema Lärm ohnehin nicht loslässt, dachte ich mir, kann ich genauso gut auch anderen helfen. Deshalb gründete ich die hier verlinkte Facebookgruppe.

Dabei gilt, nur weil die eine Person etwas nicht als Lärm empfindet heißt dies nicht, dass eine andere Person nicht als Lärm sehen darf.

Sprich so unsinnige Aussagen, wie stört mich nicht, sind weder sinnvoll noch hilfreich.
https://www.facebook.com/Ruhe-statt-L%C3%A4rm-976008295851310/?skip_nax_wizard=true

Veröffentlicht unter Fluglärm, Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Logport-1-Straßen sind zu schmal

Ich hatte vor einiger Zeit ja mal zum Thema der Straßen auf Logport berichtet und ermittelte weiter.

Folgende Antwort bekam ich von der Stadt Duisburg:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wie bereits am Erörterungstermin erläutert, beträgt die Straßenbreite 6,50 m und somit der Standardbreite einer Gewerbestraße nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, Bild 35).

Ebenso sind die Buchten mit einer Breite von 2,50 m ausgebildet und entsprechen dem erforderlichen Maß für Sattelzüge nach RASt ( Tabelle 23)

Daher entspricht die Fahrbahnbreite sowie auch die Breite der Parkbuchten den aktuellen Richtlinien.
Zudem wird der Bereich nicht als Unfallhäufungsstelle geführt. Auch Stauungen in diesem Bereich sind nicht bekannt.

Ich werde Ihre Email an das zuständige Planungsamt weiterleiten.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. …

Dabei stehen in der StVZO die maximalen Abmessungen für LKW mit 2,55 m bzw. 2,60 m in Sonderfällen.

Natürlich begnügte ich mich mit dieser Information nicht, sondern fragte beim Landesverkehrsministerium nach.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.

Die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen veröffentlichten „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR – Ausgabe 2005) enthalten Grundsätze und Hinweise für die Planung und die Bemessung des Parkraumangebots sowie für den Entwurf, den Bau und den Betrieb von Park- und Ladeflächen im Straßenraum, von Parkplätzen, von Parkbauten sowie von Ladehöfen.

Nach Abschnitt 4.2.3.1 (Parkstandbreite) der EAR beträgt die Regelparkstandbreite für Lkw und Busse bei einer Längsaufstellung im Straßenraum auf der Fahrbahn 3,0 m. Bei Schräg- und Senkrechtaufstellung beträgt die Regelparkstandbreite 3,5 m, um das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.
Die Frage, ob und inwieweit eine 6,5 m breite Straße mit Verschmälerung durch parkende Fahrzeuge für Schwerlastverkehr geeignet ist, vermag ich von hier nicht zu beantworten. Dies zu entscheiden ist in jedem Einzelfall Aufgabe der Kommune respektive der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers und der Polizei. Hierbei sind eine Reihe recht unterschiedlicher Kriterien und Nutzungsansprüche zu beachten, wie z. B. die Bedeutung und Funktion der Straße (reine Wohn-, Wohnsammel- oder Hauptverkehrsstraße), die Verkehrsbelastung und Art der Verkehrszusammensetzung (PKW/LKW/Radverkehr), ÖPNV-Beschleunigung und/oder die Häufigkeit von Fußgängerquerungen.
Hinweise für die Überprüfung der Befahrbarkeit der verbleibenden Fahrbahnfläche neben parkenden und ladenden Fahrzeugen enthalten die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (Rast 06).

Aus urheberrechtlichen Gründen ist es mir untersagt, Auszüge der genannten Richtlinien weiterzureichen. Die Richtlinien sind jedoch beim FGSV Verlag GmbH, Wesseliger Straße 17, 50999 Köln erhältlich und auch im Internet unter http://www.fgsv-verlag.de zu bestellen.

Ich hoffe, dass ich Sie ausreichend unterrichten konnte und verbleibe.

Die Antwort von Landesverkehrsministerium fand ich ausgezeichnet. Nicht etwa, weil meine Meinung bestätigt wird, sondern, weil sie ausführlich war und man sofort wusste wo man sich weiter informieren kann.

Was ich dann auch tat. Wenn die Empfehlung also 3 m lautet sind 2,5 m zu schmal. Zumal solche ‚Empfehlungen‘ meistens als Rechtsgrundlage herangezogen werden und damit verbindlichere Wirkung haben, als der Begriff Empfehlung glauben macht.

Bei einer Recherche zum Rast fand ich dann eine Grafik, welche für Straßen mit häufigen LKW-Begegnungsverkehr 7 m als Straßenbreite vorsieht. Also entweder hat die Stadt hier nicht sauber gearbeitet oder diese Fehlplanung wissentlich zugelassen.
Wie auch immer. Ich gehe davon aus, dass so etwas kein Einzelfall ist.

Zu schmale Straßen und Parkplätze sind nicht nur für LKW-Fahrer ein Ärgernis. Durch das ständige Anfahren und Abbremsen von LKW entstehen enorme Mengen an Feinstaub, sowie natürlich auch Stickoxide und Kohlendioxid. Denn gerade ein derartiger Verkehr verbraucht viel Energie.
Wobei viele Stellen in Duisburg durch Optimierung von Ampelschaltungen deutliche Minderungen bei der Feinstaubbelastung erfahren könnten. Insbesondere dann, wenn auf Verkehrsstörungen schnell genug reagiert würde.

Wenn man sich das genau anschaut müssten die Parkplätze für größere LKW gesperrt werden. Die logische Folgerung kann hier nur sein, dass ein extra Parkplatz errichtet werden muss oder die Buchten zu ändern sind.
IMG_20160605_142543 Logport LKW Kombi a

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Finanzlage, Lokales, Lokalpolitik, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , | 4 Kommentare

Ergebnis der Testbriefaktion der Bundesnetzagentur

Hier das Ergebnis:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

die Bundesnetzagentur hat im Oktober und November letzten Jahres die Testbriefaktion durchgeführt, um zusätzliche Hinweise zur Qualität der Briefzustellung an Montagen zu erhalten. Wie Sie wissen wurden bei der Aktion verschiedenen Empfängern im gesamten Bundesgebiet Testbriefe zugesendet, die jeweils freitags und samstags vor der letzten Leerungszeit in normale Briefkästen der Deutschen Post AG eingeworfen wurden.

Für ihre Teilnahme an der Aktion bedanke ich mich nochmals sehr herzlich.

Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass eine Zustellung der von der Bundesnetzagentur versendeten Briefe an Montagen nur unregelmäßig stattgefunden hat. Auffällig ist, dass die Mehrzahl der samstags versendeten Briefe nicht am darauffolgenden Montag zugestellt wurde. Eine Zustellung am folgenden Werktag erfolgte also häufig nicht. Für die Bundesnetzagentur sind dies jedenfalls Indizien, dass eine Montagszustellung zum Teil nicht vorgenommen wurde.

Die Deutsche Post AG hat in ihrer Stellungnahme zu der Testbriefaktion die statistische Relevanz in Frage gestellt. Zudem hat sie die Ergebnisse ihrer eigenen Laufzeitmessung gegenübergestellt. Diese habe für den relevanten Zeitraum eine deutlich höhere Quote für die Montagszustellung von Briefen, die an Samstagen versendeten worden seien, ergeben. Außerdem zeige sich dort eine stetige Qualitätsverbesserung während des untersuchten Zeitraums, die sich auch danach fortgesetzt habe. Tatsächlich wurden auch in einer zweiten Testbriefaktion der Bundesnetzagentur im November/Dezember 2015 (mit anderen Empfängern) bessere Ergebnisse erzielt.

Die Deutsche Post AG hat eingeräumt, dass es im Verlauf des letzten Jahres zu einem Absinken der Laufzeitqualität bei Briefen mit Einlieferungstag Samstag gekommen ist. Nach dem langen Arbeitskampf und den anschließenden Aufräumarbeiten habe die gewohnt hohe Laufzeitqualität bundesweit nur sehr langsam erreicht werden können. Eine Trendwende sei erst im
4. Quartal erfolgt.

Auch aus Sicht der Bundesnetzagentur lassen die durchgeführten Testbriefaktionen keine statistisch validen Schlussfolgerungen zu. Sie dienen der Bundesnetzagentur jedoch als wirksames Instrument, um zusätzliche Erkenntnisse zu Beschwerden über ausbleibende Zustellungen an bestimmten Werktagen zu erhalten. Die Bundesnetzagentur wird die Entwicklung der Laufzeitquoten und die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur werktäglichen Zustellung weiterhin sehr genau im Blick haben.

Sollten Sie in Zukunft wieder Unregelmäßigkeiten bei der Postzustellung feststellen, bitte ich Sie, die Bundesnetzagentur darüber zu informieren.
…

Mein Eindruck ist zwar nicht, dass es sich verbessert hat, aber erfasse natürlich auch nicht die Eingänge von Briefen.

Veröffentlicht unter Allgemeines, Grundrechte, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Bundestag weiterhin für die Subventionierung der privaten Krankenversicherungen

Vor vielen Jahren (2012) wandte ich mich an den Bundestag um mal prüfen zu lassen, wie teuer die Beihilfe wirklich ist, da dort ja die Lohnkosten für Verwaltung usw. nicht mit eingerechnet werden.

Hier nun das Ergebnis:

Beihilfen für Beamte

Beschlussemgfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung
Mit der Eingabe wird eine Reform des Beihilferechts des Bundes für Beamte in Krankheits- und Pflegefällen gefordert.

Zu diesem Thema liegen dem Petítionsausschuss eine auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 135 Mitzeichnungen und 32 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, das System der Beihilfe des Bundes müsse einer intensiven Prüfung unterzogen werden. Hierbei müssten insbesondere der demographische Wandel, die steigende Lebenserwartung, die soziale Gerechtigkeit und die Lohnkosten für die Beihilfestellen berücksichtigt werden. In diesem Rahmen bedürfe es eines Vergleiches der Modelle gesetzliche Krankenversicherung (GKV), private Krankenversicherung/Beihilfe und Bürgerversicherung.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Beihilfe in ihrer gegenwärtigen Gestalt nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. Das System der Beihilfegewährung kann jederzeit geändert werden, ohne dass dadurch Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) berührt wird. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle oder vergleichbare Belastungen Unterstützung gerade in Form von Beihilfen im Sinn der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren. besteht nicht (vgl. BVerfGE 58, 68 (77 ff.); 79, 223 (235); 83, 89 (98)). In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass die amtsangemessene Alimentation von Verfassungs wegen lediglich die Kosten einer Krankenversicherung decken muss, die zur Abwendung krankheitsbedingter, durch Leistungen aufgrund der Fürsorgepflicht nicht ausgeglichener Belastungen erforderlich ist (vgl. BVerfGE 83, 89 (98)). Das bedeutet, dass eine Entscheidung für oder gegen die Beibehaltung des Beihilfesystems eine politische Entscheidung ist.

Der Ausschuss merkt in diesem Zusammenhang an, dass es kein einheitliches Beihilferecht für alle Beamtinnen und Beamten gibt. Auf Grund der föderativen Struktur der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer für das Beihilferecht des Landes und der Kommunen in dem jeweiligen Bundesland zuständig. Für das Beihilferecht des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium des Innern. Die Bundesregierung hat auf die konkrete Ausgestaltung der Länderregelungen keinen Einfluss. In der Vergangenheit haben mehrere Bundesländer Alternativen zum Beihilfesystem geprüft. Trotzdem haben sich alle Bundesländer und der Bund für die Beibehaltung des Krankensicherungssystems aus Beihilfen und ergänzender Krankenversicherung entschieden.

Voraussetzung für den mit der Petition begehrten und dann auf Bundesebene gegebenenfalls vom Bundesministerium der Finanzen oder dem Bundesrechnungshof vorzunehmenden Vergleich der Krankensicherungssysteme sind exakte Festlegungen über die zu berücksichtigenden Parameter. Jeder Eingriff in das gegliederte Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland hat über den Kreis der originär betroffenen Leistungsbezieher auch Auswirkungen auf die Krankenversicherungen und die Leistungserbringer, wie Ärzte, Physiotherapeuten etc.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass der Deutsche Bundestag in der 17. Legislaturperiode mehrere Initiativen zur Einführung einer Bürgerversicherung abgelehnt hat (Drucksachen 17/258, 17/879 und 17/1238). Der 17. Deutsche Bundestag hat sich u. a. in seiner 12., 41., 72. und 87. Sitzung intensiv mit dieser Thematik befasst, wobei die vorgenannten Anträge keine parlamentarische Mehrheit gefunden haben (vgl. Plenarprotokolle 17/12, 17/41, 17/72 und 17/87).

Auch im 18. Deutschen Bundestag ist die Einführung einer Bürgerversicherung derzeit nicht politisch mehrheitsfähig. Der Ausschuss verweist insbesondere auf die Anträge der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksachen 18/1953 und 18/5110 sowie auf die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksachen 18/1664 und 18/6066, die mehrheitlich abgelehnt wurden (vgl. Plenarprotokolle 18/39, 18/61, 18/116 und 18/125).

Die entsprechenden Dokumente können im Internet unter http://www.bundestag.de eingesehen werden.

Die weitere Betrachtung des Ausschusses beschränkt sich daher auf die vergleichende Darstellung des Beihilfesystems und der GKV.

Der Ausschuss hebt hervor, dass der Bundesrechnungshof bereits 1996 in einer vergleichenden Untersuchung über die Auswirkungen der alternativen Verwendung von Beamtinnen und Beamten oder von Tarifbeschäftigten im Bundesdienst festgestellt hatte, dass es für den Bund unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Beihilfen am wirtschaftlichsten ist, Beamtinnen und Beamte zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das System der Versorgung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten unter Einbeziehung der Aufwendungen für Beihilfen – anders als das Rentensystem und das Krankenversicherungssystem der GKV – bereits die demographische Entwicklung berücksichtigt. Der Ausschuss stellt fest, dass der Bund für seine Bediensteten eine Versorgungsrücklage gemäß § 7 des Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Bundes gebildet hat, die ab dem 1. Januar 2018 über einen Zeitraum von 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung des Bundeshaushalts von Versorgungsaufwendungen eingesetzt wird. Darüber hinaus wurde zur Finanzierung der Versorgungsausgaben für Beamte und Richter des Bundes sowie für Berufssoldaten, deren Dienstverhältnis erstmals nach dem 31. Dezember 2006 begründet worden ist, ein Sondervermögen unter dem Namen „Versorgungsfonds des Bundes“ errichtet. Damit wird die Beamtenversorgung des Bundes einschließlich der Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger schrittweise auf eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Die Versorgungsausgaben für die seit dem 1. Januar 2007 eingestellten Beamten und Beamtinnen sollen ab dem Jahr 2020 vollständig aus diesem Fonds gezahlt werden.

Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Fazit ist also, dass die Subventionierung der privaten Krankenversicherungen über das Beihilfesystem fortbestehen soll.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

Nun habt euch mal nicht so mit dem Hochwasser

Ist doch alles gar nicht so schlimm. Was jammern immer eigentlich alle. Ihr seht das nur aus dem falschen Blickwinkel. Nehmt doch einfach mal die Wassermenge und mittelt diese aufs Jahr verteilt. Dann gibt es gar kein Hochwasser mehr. Die Schiffe können fahren. Häuser sind gar nicht überschwemmt und die Versicherungen müssen auch nicht zahlen.

Absurd? Na klar.

Was habe ich dem vorhergehenden Text gemacht? Ganz simpel ich habe die Lärmlogik, welche im Gesetz angewendet wird auf Hochwasser übertragen. Bei Lärm wird nämlich ein Mittelwert gewählt, der die wirkliche Belastung nicht wiedergibt, sondern nur die Probleme schön rechnet.

Mittelwerte geben halt nicht nur beim Hochwasser die Realität nicht wieder. Die Belastung ist nun einmal kein Mittelwert.

Veröffentlicht unter Fluglärm, Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Spruch zum Sonntag

Ich bin Intelligent aber nicht klug, denn wäre ich klug würde ich sprichwörtlich immer nachgeben und dazu bin ich zu intelligent.

(Ulrich Scharfenort, 17.01.2015)

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Ist politische Wahrheit eine Lüge?

Vor einigen Tagen veröffentliche Hannelore Kraft und einige andere eidesstattliche Aussagen.

Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie manche Politiker in juristischer Manier die Wahrheit verdrehen.

Fakt 1: Alle Menschen lügen (vielleicht mit Ausnahme von Neugeborenen und jungen Kindern).
Fakt 2: Hannelore Kraft sagt nicht, dass sie nichts gewusst hat. Es kann ja genauso gut zu jemand anderem Kontakt gegeben haben.

Bisher war ich nicht sicher, ob sie vorher nichts wusste. Nun steht für mich zweifelsfrei fest, dass sie bereits vor dem 4. Januar etwas wusste.

Sich als Politiker hinter Formulierungen zu verstecken ist einfach unwürdig und mit einer der Gründe für Politikverdrossenheit und erstarken der AfD.

Politik braucht keine Wibbel-Wobbel-Aussagen, sondern Klartext. Damit kommen die Bürger klar, aber nicht mit dem Gefühl getäuscht worden zu sein.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines, Grundrechte, Politik | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Lärmobergrenze und Kerosinsteuer in Hessen

Wegen dieses Artikels schrieb ich mal FFH.de:

Sehr geehrter Herr Neuhaus,

auf Ihrer Seite las, dass sich die Unternehmer sorgen sollen, dass angeblich durch eine Lärmobergrenze und eine Kerosinsteuer sich Urlaubsflüge verteuern würde und Nachteile für Frankfurt entstünden.

Ich kann diese Argumentation nicht nachvollziehen.
Die Kerosinsteuer hätten alle Unternehmen, welche in Deutschland tanken zu entrichten. Zudem sind Urlaubsflüge immer günstiger geworden, was allerdings durch die vorgenannten Steuernachlässe und Lärmbelästigung subventioniert wurde. Zudem leisten ansonsten alle Verkehrsteilnehmer einen gerechten Anteil gegenüber dem Staat. Nur der Flugverkehr drückt sich vor einer Abgabe auf Kraftstoffe bzw. Antriebsenergie.

Kein geschäftlicher Flug wird sich ins Ausland verlagern, denn dazu müsste man erst einmal ins Ausland gelangen. So oder so bleibt Frankfurt mit im Spiel.

Sauber argumentiert scheint mir das Gejammer jedenfalls nicht zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Veröffentlicht unter Fluglärm, Grundrechte | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Stadtwerke sollen Millionen für Grundstücke in Düsseldorf kassieren

Ich komme auf etwa 40 Millionen Euro für das Grundstück. Damit könnte die DVV ja auf einen Schlag ein Viertel der Schulden zurückzahlen, die so unbedingt aufgenommen werden mussten und für welche die Stadt Duisburg haften muss.

Alles andere wäre der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Insbesondere nicht, dass dies als Gewinn verbucht würde, obwohl ein derartig hoher Schuldenstand herrscht, dass der DVV nicht einmal mehr selber einen Kredit zu brauchbaren Konditionen bekam.

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Telefonbücher, das tote Pferd

Tote Pferd solle man sprichwörtlich nicht reiten und dennoch macht es die Telekom bzw. ein Telefonbuchverlag immer wieder mit dem Telefonbuch und den gelben Seiten.

Am Montag (23.05.) standen wieder in vielen Hauseingängen diesen tote Bäume, welche kaum noch einer braucht. Aber warum wird bei dem geringen Bedarf das Telefonbuch überhaupt verteilt? Ganz einfach, weil das Geschäftsmodell von Telefonbuchverlagen wie Suttner daran hängt, dass eine große Anzahl an Personen diese Dinger bekommt. Ob sie wirklich genutzt werden ist da scheinbar irrelevant. Denn die Werbung, welche die Telefonbücher und Gelbe Seiten finanziert ist ja bereits bezahlt. Früher war es noch freiwillig sich die Dinger in der Post mitzunehmen, aber heute ist der Bedarf wohl so gering worden, dass man um die Versprechen gegenüber den Werbenden zu erfüllen, diese Dinger der Bevölkerung aufzwingen muss.

Würde ich mir als Werbekunde aber sehr gut überlegen, ob ich mich auf so etwas einlassen würde. Die meisten schauen doch eh ins Netz.

Unser Hauseingang blieb glücklicherweise verschont und ich frage mich gerade, ob die Telekom endlich den ‚Keine Werbung‘-Aufkleber beachtet. Denn in den vergangenen Jahren hatte ich diese mehrfach dazu ermahnt. Oder haben die sich meine Adresse beschafft und ohne meine Zustimmung in eine Negativliste aufgenommen? Oder war einfach nur die Post der Zusteller, der sich nicht die Finger verbrennen will?

Für mich bleibt es jedenfalls Papierverschwendung diese Dinger zu verteilen. Und für die Werbenden dürfte es Geldverschwendung sein.

Die nachfolgenden Bilder nahm ich von der Telefonbuchvermüllung in Duisburg auf, was ja deutlich zeigt, wie wenig Interesse daran besteht.

IMG_20160523_181724 Telefonbuch Vermüllung a

IMG_20160523_181735 Telefonbuch Vermüllung a

IMG_20160523_181333 Telefonbuch a

IMG_20160523_181635 Telefonbuch Vermüllung a

Veröffentlicht unter Aus der Region, Duisburg, Duisburger Westen, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | 1 Kommentar

Jodpillen sind politische Beruhigungspillen

Erst einmal finde ich es bedenklich, dass es die Pillen nur für einen Teil der Bevölkerung gibt und insbesondere Männer komplett diskriminiert werden.
Aber wenn man darüber nachdenkt, dann stellt sich schnell heraus, dass das Land NRW deutlich mehr für die Bevölkerung tun könnte, als eine Beruhigungspille zu verteilen.
In NRW liegt jene Stelle welche Urananreichung betreibt, von hier aus geht das angereicherte Uran in die Brennelementefabrik in Lingen. Wenn NRW den ersten Schritt blockieren würde oder sogar zusammen mit Niedersachsen den Transport von Brennelementen nach Belgien, dann wäre deutlich mehr getan worden, als nur so zu tun, als täte die Politik etwas. Falls die Transporte aus Lingen durch NRW gingen könnte man dies ebenfalls untersagen.
Da es sich um Gefahrgut Transporte mit erhöhtem Sicherheitsrisiko handelt hat das Land NRW hier auf jeden Fall eine Handhabe. Es müsste sie bloß nutzen. Aber auf so etwas kommt jemand der nur Blitzdingsen kann nicht.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines, Aus der Region, Grundrechte | Verschlagwortet mit , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Das Märchen vom König der immer mehr wollte

Es war einmal ein König, der hatte ein kleines Reich, aber das war ihm nicht genug. Seine lärmigen Drachen konnten so nur eingeschränkt abfliegen.
Natürlich wurden seine Untertanen vom Lärm der Drachen verschont, aber im Umland, da kannte er kein Pardon. Was sollte es ihn interessieren, wenn andere leiden mussten, schließlich brachten ihm die Drachen viel Gold.
Also dehnte er sein Reich aus, um mehr Drachen zu haben, die noch mehr Gold brachten. Wiederum interessierte ihn das Leid, was er damit verursachte nicht. Gold war wichtiger.
In offiziellen Verkündigungen verschleierte die Wahrheit natürlich und behauptete, dass alle was vom Gold hätten.
Aber in Wahrheit saß er einsam und allein auf einem Berg aus Gold.
Da kam ein strahlender Ritter und bannte mit einem langen Zauberspruch die Drachen, auf dass sie immer weniger Lärm machen mögen. Aber der Zauber bewirkte noch mehr. Nun durften wirklich alle die wollen an dem Gold teilhaben und die Gier des Königs war gebrochen.

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

Warum gibt es eigentlich nur Raucherbereiche?

Ist dies nicht diskriminierend für alle anderen Vorlieben?
Wo gibt es Kifferbereiche, oder welche zum Saufen oder noch besser zum F*cken?
Also so einen Bereich habe ich in der Öffentlichkeit bisher wirklich nie gesehen.
Also warum diese seltsame Bevorzugung von Nikotinkonsumenten?

Veröffentlicht unter Allgemeines, Grundrechte | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

Die häufigsten Behauptungen für mehr Fluglärm widerlegt

Da sich die Argument der Fluglärmbefürworter ohnehin gleichen, braucht man nicht jedes mal eine individuelle Antwort verfassen. Deshalb mal hier die gängigsten Behauptungen und darunter die Erläuterung warum dies Unsinnig ist.

Wer ist alles gegen die Ausweitung?
Im Umkreis des Flughafens sprachen sich die Kommunen Duisburg, Essen, Kaarst, Krefeld, Meerbusch, Mülheim, Neuss, Ratingen und Tönisvorst gegen die Erweiterung aus.
Dazu kommen noch die Fluglärmkommission, Bürgerinitiativen und Umweltschützer.

Es kommt nur zu einer Erhöhung in Spitzenzeiten.
Diese Spitzenzeiten sind nirgendwo rechtsverbindlich definiert. Prinzipiell könnte den ganzen Tag Spitzenzeit sein auch in der Zeit von 21 bis 22 Uhr, damit in den Bereichen, wo der Lärm besonders stört.

Aber es gibt doch ein Nachtflugverbot.
Es gibt leider lediglich eine Einschränkung in der Nacht.

Der Flughafen Düsseldorf regelt dies durch lärmabhängige Landeentgelte.
Der Flughafen regelt hier nur marginal etwas. Ein Vergleich mit den Landeentgelten der Berliner Flughäfen zeigte, dass der Anstieg vom Leisen zum Lauten in Düsseldorf nur minimal ist. Erst sehr laute Maschinen, welche ohnehin nicht in Düsseldorf fliegen dürften kosten richtig viel.

Es ist wichtig für Wirtschaft überall hinfliegen zu können.
Natürlich sind weltweite Verbindungen wichtig. Allerdings kann man diese auch ohne Ausweitung bewältigen indem man andere Verbindungen streicht. So gibt es zum Beispiel mehrere Verbindungen nach Abu Dhabi und Dubai, obwohl die Entfernung nicht so groß ist. Und auch innerhalb von Deutschland gibt es zahlreiche unnötige Flüge.

Wie kann man gegen die Ausweitung sein, wenn man selber fliegt?
Es gab bisher nirgendwo die Forderung, dass der Flughafen komplett schließen soll, sondern nur jene, nach mehr Rücksicht. Die bestehende Kapazität reicht aus. Außerdem ist auch eine Frage, ob man zum Beispiel nur zu Fernverkehrszielen oder auch im Inland fliegt.
Die Forderung man dürfe wegen der Ruhebefürwortung und Gegnerschaft für die unsinnige Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens nicht mehr Fliegen, ist von gleicher Unsinnigkeit, wie die Forderung man dürfe keinen Strom mehr Verbrauchen, weil man gegen Energieverschwendung ist.

Die Ausweitung bringt Arbeitsplätze.
An welchen Stellen bringt sie diese und wie viele sind das? Wie sah die Wirklichkeit bei den letzten Ausweitungen aus? Wo fallen dafür dann andere Stellen weg? Sei es nun bei der Touristik im Inland, der LKW-Spedition oder sonst wo.
Außerdem:
„Aufgrund der zusätzlichen Kapazitäten am Flughafen Düsseldorf ist davon auszugehen, dass durch diese zusätzlichen Kapazitäten Angebote von den umliegenden Wettbewerbsflughäfen verlagert werden.“

Der Flughafen ist ein Wirtschaftsmotor.
Der Flughafen ist mit dem Lärm eine Wirtschaftsbremse, denn insbesondere Fluglärm vermindert die Erholung, senkt die Leistungsfähigkeit und kostet im Endeffekt mehr Arbeitsplätze, als er bringt. Zudem geht Lärm mit erheblichen Gesundheitskosten einher.

Lärm macht mir nichts aus.
Nach der Logik müssten Dinge die mir nichts ausmachen Ihnen auch nichts ausmachen. Sollen wir das mal testen?
Das Gehirn kann manchen Lärm ausblenden, allerdings immer erst nach einer Verarbeitung. Weil man die Ohren anders als die Augen nicht schließen kann, wird permanent gehört. Der Lärm führt also trotzdem zu Stressreaktionen, ohne das dies bewusst ist. Dazu kommen noch Behinderungen, welche manche Menschen am Ausblenden hindern, wie beispielsweise Autismus.

Der Flughafen ist doch Bürgerfreundlich.
Wirklich? Warum informiert er dann nur sehr vage auf der Homepage? Spitzenzeiten werden zwar erwähnt, aber nirgendwo, was dies bedeutet. Bei Facebook werden sind die Infos zur Ausweitung nur sehr rar, obwohl der Flughafen von sich sagt, dass er die Beteiligung bekannt machen will.

Es gibt Flugrouten.
Es gibt bei der Planfeststellung festgelegte ‚Routen‘ diese werden allerdings vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nicht unbedingt in der Rechtsverordnung für die DFS beachtet. Diese Rechtsverordnungen sind bisher der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Zudem erteilt die DFS zahlreiche sogenannte Einzelfreigaben, wodurch Flugzeuge praktisch überall lang fliegen. Auch dort wo es keine ‚Flugrouten‘ gibt.

Der Flughafen gibt doch 100 000 Euro den Gegnern für Gutachten.
Meines Wissens wurde das Geld von einer der vielen BIs erstritten. Der Flughafen macht dies also nicht freiwillig.

Mindert der Fluglärm den Immobilienwert?
Ja tut er. Für jedes dB(A) mehr sinkt der Wert um 0,7 %. Dies wirkt sich letztendlich auf die Städte aus. Schließlich könnte man die Grundsteuer senken indem man die Wertminderung einrechnet.

Werden die Städte für die Belastung kompensiert?
Bisher erhalten die Städte keine Zahlungen aus den Gewinnen oder der Gewerbesteuer des Flughafenbetriebes. Dies ist am neuen Flughafen Berlin anders geregelt.
Die Lasten werden in Düsseldorf also derzeit aufs Umfeld verteilt, der Gewinn wird in Düsseldorf abgeschöpft.

Düsseldorf wird auch vom Lärm belastet.
Nur ein ganz kleiner Bereich von Düsseldorf wird überflogen. Der Großteil des Lärms trifft die umliegenden Kommunen.

Menschen, die Fluglärm stört sollen sich nicht so haben.

Sicherlich gibt es empfindliche Menschen. Aber es gibt auch jene mit Menschen mit fehlender oder eingeschränkter Reizfilterung, die den Lärm gar nicht ausblenden können. Also wen Fluglärm nicht stört sollte sich freuen, aber den anderen nicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit absprechen. Und die Psyche ist nun einmal ein integraler Bestandteil des Körpers.
Zudem habe ich festgestellt, dass jene vielleicht anderer Lärm stört. Ich käme nie auf den Gedanken jemanden zu sagen, dass die sich nicht so haben sollen.

Kannst ja wegziehen.
Und wohin soll man ziehen? Welche Gegend im Ruhrgebiet bzw. NRW ist frei von Fluglärm? Bei den zahlreichen Flughäfen in NRW sind das nicht viele, wenn es überhaupt welche gibt. Wie ist da die Anbindung? Wahrscheinlich schlecht.

Die Flugzeuge sind leiser geworden.
Stimmt. Das einzelne Flugzeug ist leiser geworden, allerdings hat die Anzahl der Lärmereignisse durch Flugzeuge stark zugenommen und bei der Betrachtung des Lärms wird nur ein Mittelwert angeschaut und nicht die Störwirkung der Einzellärmereignisse.

Flugverkehr ist von Vorteil.
Ganz im Gegenteil. Neben einem deutlich höheren Anteil an Kohlendioxid, entgehen dem Staat Milliarden gegenüber anderen Verkehrsformen. Die Bahn ist voll besteuert, Flugverkehr fast gar nicht. Auch fürs Auto zahlt man einiges an Steuern. Ist das fair, dass Autofahrer den Flugverkehr subventionieren?

Flugverkehr ist für Wohlstand wichtig.
Allein für die Region Frankfurt werden die gesundheitlichen Fluglärmfolgekosten auf 40 Millionen beziffert. Nicht eingerechnet sind hier die Verluste durch fehlende Erholung. Diese dürften deutschlandweit in die Milliarden gehen. Somit schadet Flugverkehr unserer Wirtschaft auch massiv. Für die EU werden die gesamten Lärmkosten auf 40 Milliarden beziffert.

Flugverkehr ist für unsere Wirtschaft wichtig.
Stimmt. Dies ist aber nur ein bereits gut abgedeckter Anteil. Der Rest ist Touristik und subventionierte Fracht. Dort ist ein Zuwachs nicht nötig. Der Markt regelt das Angebot und die Nachfrage auch ohne Ausweitung. Zudem herrscht bei Frachtverkehr ein Überangebot.

Ohne Flugverkehr gibt es kein Obst aus entfernten Ländern.
Falsch. Zum Beispiel Bananen und Mango kommen per Frachtschiff und werden in u.a. Bremerhaven in Kühlhäusern gelagert, bis benötigt werden. Für die meisten Sachen ist Luftfracht trotz der starken Subventionierung zu teuer. Generell wird nur ein sehr kleiner Teil per Luftfracht transportiert, dass meiste kommt per Seefracht.

Das Handy kommt per Luftfracht.
Höchstens als Ausnahme. Die Regel ist hier Seefracht, da für die Luftfracht sehr starke Einschränkungen für den Transport von Gefahrgut mit Lithiumionenakkus gelten.

Nach dieser Erweiterung ist endlich Schluss.
Wenn der Flughafen keine Kontrolle über die Slotvergabe hat, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Kapazitätserweiterung gar nicht dafür sorgt, dass es mehr und vielfältigere Verbindungen geben wird.
Im Ergebnis wird es mehr, noch leerere Flüge geben, welche die Slots blockieren um so Mitbewerber am Markteintritt zu hindern.

Der Flughafen war zuerst da!
Der Flughafen vielleicht, die Kapazitätserweiterung, allerdings nicht. Wenn man den jetzigen Stand duldet, heißt dies noch lange nicht, dass man damit sämtlichen zukünftigen Änderungen zugestimmt hat.

Veröffentlicht unter Fluglärm, Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Petition Abschaffung der Besteuerung von Energie bzw. Kraftstoff für Verkehrsträger

Da ich es für ein Unding halte, dass Kerosin nicht besteuert wird, alle anderen Kraftstoffe schon, reichte ich mal folgende Petition ein.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zukünftig Kraftstoffe, wie etwa Diesel und Benzin, sowie Strom für Straßenbahnen und Eisenbahnverkehr, von einer Besteuerung ausgenommen werden.

Begründung

Derzeit ist es so, dass Kerosin für Flugzeuge von einer Besteuerung ausgenommen ist, womit indirekt sämtliche Flugverbindungen durch den Steuerzahler subventioniert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nur ein Verkehrsträger Steuerfreiheit genießen soll, während alle anderen weiterhin Steuern bezahlen müssen.
Da die Verwendung der Steuer nicht die Erhebung gebunden ist und sämtliche Verkehrsmittel Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt haben ist diese Ungleichbehandlung nicht hinnehmbar. Die Folge kann hier nur sein, dass die Steuer für sämtliche anderen Verkehrsträger abgeschafft werden, da dies eine unrechtmäßige Ungleichbehandlung unterschiedlicher Verkehrsträger ist.
Es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit, bis hier sich jemand durch alle Instanzen klagt.

Diskussion

Warum werden Flugfirmen massiv subventioniert und können sich steuern sparen, während der Autofahrer und jene die ÖPNV nutzen für die Kraftstoffe/Energie besteuert werden.
Hier werden die Gewinne von Flugverkehrsunternehmen erhöht und die Bevölkerung muss weiterhin dafür zahlen.

Veröffentlicht unter Fluglärm, Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , | 3 Kommentare

Spruch zum Sonntag

Ich habe vor Jahren versucht anders zu werden, es aber aufgegeben. Ich habe keine Lust mich an die Erwartungen anderer anzupassen.

(Dezember 2014 Timmermanns)

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Fluglärmhafenerweiterung

Jetzt ist also soweit.

Seit dem vergangenen Mittwoch darf man nun offiziell seine Einwendung einreichen, muss sich vorher aber erst einmal durch ziemlich viel Text quälen. Wobei es natürlich auch anders geht. Einfach meine hier angehängte Einwendung ganz oder in Teil nutzen.

In einer ausführlichen Einwendung analysierte ich das Vorhaben des Flughafens. Dies Schlussfolgerung aus den Unterlagen kann nur lauten, dass es nicht nur keine Grundlage für eine Erweiterung gibt, sondern der gegenwärtige Status sogar verkleinert werden könnte.

Die angeführten wirtschaftlichen Gründe lassen sich schnell widerlegen, wenn man sieht, dass selbst der Flughafen Frankfurt Main gerade mal ein mittelfristiges Wachstum von maximal 3 % erkennt.

Das es sogar zu viele Kapazitäten in Düsseldorf gibt zeigt sich schnell an dem Umstand, dass es noch immer Flugverbindungen nach Frankfurt Main gibt, obwohl man hier mit dem ICE deutlich schneller ist, wenn man die Gesamtzeit für einen Flug damit vergleicht. Es besteht als kein ausreichender wirtschaftlicher Druck unsinnige Verbindungen durch sinnvollere zu ersetzen.

Zudem gibt es eine Leerflugquote von über 25 %, das heißt mehr als jedes vierte Flugzeug fliegt statistisch komplett leer.

In dem Antrag gänzlich unberücksichtigt bleibt der Störfallbetrieb Tanklager Flughafen, der sich mit seinen knapp 10 000 t Kerosin in Explosionsreichweite zum Terminal und dem Skytrain liegt. Gerade wo der Flughafen Düsseldorf so eine katastrophale Historie hat, sollte man meinen, dass im Bereich vom Brand- und Katastrophenschutz sorgfältiger arbeiten würde.

Zum Thema Lärm wird zwar viel geschrieben, allerdings bleiben die Rechte von Menschen mit Behinderung gänzlich unberücksichtigt. Dem Autismusspektrum zuzuordnende Behinderungen gehen auch mit fehlender oder eingeschränkter Reizfilterung einher. Da dieser Umstand in den Lärmgutachten nicht berücksichtigt wurden, werden die Rechte von Menschen mit Behinderung massiv verletzt.

Die angeblich entstehenden Arbeitsplätze sind zudem nur Verlagerungen von anderen Flugplätzen. Dies geht aus den Antragsunterlagen des Flughafens sogar explizit hervor.

Die immer wieder vom Flughafen angeführten lärmabhängigen Landeentgelte sind ein Witz im Vergleich mit anderen Flughäfen, wie etwa die in Berlin oder sogar Köln/Bonn. Eine steuernde Wirkung wird hier nicht entfaltet. Zudem scheint mit den ‚versprochenen‘ zwei Millionen auch nur ein Teil der lärmabhängigen Landeentgelte in den Lärmschutz der Bevölkerung investiert zu werden. Was mit dem Rest passiert ist unbekannt.

Extrem vage bleibt der Flughafen, wann diese ominösen Spitzenzeiten sein sollen. Anscheinend ist hier alles möglich. Und wie ich belegen kann, kreisen einige Maschinen morgens bereits vor 6 Uhr in der Umgebung, weil sie anscheinend zu früh gestartet sind.

Noch bis zum 08.07.2016 können Einwendungen gegen das Vorhaben des Düsseldorfer Flughafens eingereicht werden.

Jeder der bereits eine Einwendung einreichte, darf diese natürlich auch ergänzen. Es gibt kein Gesetz, was einem die Möglichkeit nimmt weitere Erkenntnisse innerhalb der Frist nachzureichen.

Die Verbreitung der angehängten Einwendung ist freigestellt.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines, Aus der Region, Duisburg, Fluglärm, Grundrechte | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | 1 Kommentar

Verschärfung der Gütverkehrsstaus auf der Schiene durch Gotthardtunnel

Schöne Idee mehr Verkehr auf die Schiene verlagern zu wollen, allerdings wird dies nicht klappen. Aus persönlicher Erfahrung von der Rheinschiene, zwischen Mainz und Köln, insbesondere die Strecke Köln-Bonn, weiß ich, dass sich die Züge dort bereits jetzt stauen. Fast täglich gibt es Verspätungen von wenigen Minuten bis viertel oder halbe Stunde durch ‚Verzögerungen im Betriebsablauf‘ und Verspätung durch vorausfahrenden Zug. Mehr Güterverkehr passt dort bereits jetzt nicht, aber durch den Tunnel kommt es hier sicherlich zu noch mehr Verzögerungen.

Veröffentlicht unter Aus der Region, Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

Flughafen und angebliches Wachstum

Ja das Thema Flughafen bewegt alle auf die eine oder andere Weise. Nach
eingehender Beschäftigung schwirren hier viele Lügen und Halbwahrheiten
im Raum. Dass der Markt gesättigt ist, kann jeder der sich mit dem Thema
beschäftigt leicht feststellen, wie man auch der Börsen-Zeitung vom
vergangenen Mittwoch entnehmen konnte.

Wer allerdings mal die lärmabhängigen Landeentgelte von Düsseldorf mit
Berlin oder Köln/Bonn vergleicht wird feststellen, dass Düsseldorf hier
billiger ist und die Steigerung der Preise in Abhängigkeit der
Lautstärke bis zu einer gewissen Höhe nur marginal ist. Dass Herr Spohrnun behauptet, der Flughafen Düsseldorf wäre zu teuer geht allerdings
eher in Richtung Preisverhandlung.

Veröffentlicht unter Fluglärm, Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , | 2 Kommentare

Keine Ideen für Duisburg?

Am Montag hatte ich noch etwas Zeit und wollte mal schauen, ob ich meinen Vorschlag, dass die Stadt Duisburg vielleicht einfach mal den originäre Aufgaben nachkommen sollte, einbringen könnte.
https://www.ideen-fuer-duisburg.de/
Beim Aufrufen des ‚Online Portal‘ wird man auf die Seite der Stadt Duisburg weitergeleitet, wo es gar nicht die Möglichkeit gibt Ideen einzubringen.
Und dann soll scheint eine ‚Anmeldung für Teilnahme an Ideenwerkstatt‘ notwendig zu sein. Sollte Bürgerbeteiligung nicht ohne vorherigen Anmeldung möglich sein?

Veröffentlicht unter Duisburg, Finanzlage, Grundrechte, Lokales, Lokalpolitik, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , | 4 Kommentare

PIRATEN: Ob Tektomechanik oder Fracking – Schluss mit der Förderung fossiler Brennstoffe!

Aus einer PM der Piratenpartei NRW

PIRATEN: Ob Tektomechanik oder Fracking – Schluss mit der Förderung fossiler Brennstoffe!

Die Piratenpartei NRW lehnt die jetzt im Münsterland beginnende Förderung von Kohleflözgas durch Hammgas [1] ebenso ab, wie die Förderung durch Fracking [2]. Es ist zwar vorerst kein Fracking geplant, aber Bohrspülungschemie wird auch bei Aufsuchungsbohrungen eingesetzt und kann das Grundwasser gefährden. Im Wasserrecht gilt der Besorgnisgrundsatz.

Wir sagen: Es darf nichts eingebracht werden!

Dazu Hanns-Jörg Rohwedder MdL, Sprecher der Piratenfraktion im Umweltausschuss:

„Wir brauchen endlich eine dreidimensionale Raumplanung, die zusammen mit einem Umweltgesetzbuch das überholte obrigkeitsstaatliche Bergrecht ersetzt. Dass bei uns Claims abgesteckt werden können wie weiland beim Goldrausch in Sacramento, ist im 21. Jahrhundert ein unhaltbarer Zustand!

Es müssen alle Möglichkeiten eines Verbotes von Fracking und Kohleflözgasförderung im Landesrecht genutzt werden. Das gehört in unmissverständlicher und juristisch eindeutiger Form in Landesentwicklungsplan, Landeswassergesetz und Landesnaturschutzgesetz. Dafür setzen wir uns ein. Wir fordern von der Landesregierung ebenfalls, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um das geplante Frackingermöglichungsgesetz auf Bundesebene zu verhindern!“

Zu diesem Thema hat die Piratenfraktion NRW am 4. Mai 2016 eine kleine Anfrage (Drucksache 16/11922) an die Landesregierung eingereicht: „Giftmülltourismus nach NRW: Werden Gefahren durch giftige Bohrschlämme in der Deponie Hünxe-Schermbeck unterschätzt?“ [3].

Da sieht man mal wieder schön, wie die Rot-Grüne Landesregierung ihr „Versprechen“ bzgl. Fracking hält und das ganze einfach umbenennt.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines, Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Ungewöhnliche Fahrradbox in Dinslaken

Anscheinend wiehert nicht nur in Duisburg der Amtsschimmel, sondern auch in Dinslaken.
Wie anders kann man sich das Schild mit einem Hinweis auf Fahrradboxen erklären, die gar nicht vorhanden sind. Oder ist die Nachfrage so groß, dass man Fahrradständer mieten kann?

IMG_20160505_105536 Fahrradboxen a

Veröffentlicht unter Aus der Region | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Tanklager des Flughafens Düsseldorf ein Störfallbetrieb?

Letztes Jahr wurde ich auf das Tanklager des Flughafens Düsseldorf aufmerksam. Dort soll sich einiges ändern, wohl bereits in Hinblick auf die angestrebte Kapazitätserweiterung.
Von der Stadt Düsseldorf bekam ich im Oktober letzten Jahres folgende Antwort

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

die in Ihrer o.g. Mail gestellten Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

Die Lagerkapazität an Kerosin der derzeit bestehenden Tankdienstlager betragen

Tanklager 1 – ca. 4.600m³, entsprechend 3.714,5 t
Tanklager 2 – ca. 1.800m³, entsprechend 1.453,5 t

Als Ersatz für das Tanklager 2 sind insgesamt 12.320m³, entsprechend 9.948,5 t geplant.
Damit unterliegt das geplante Tanklager 2 nicht der Genehmigungspflicht nach dem BImSchG <= 10.000 t und ist somit im Baurecht zu genehmigen.
Das Tanklager 1 soll nach Fertigstellung des neuen Tanklagers zurückgebaut werden.

Die Belange des Umweltrechtes (Störfallrecht) werden durch die Beteiligung der entsprechenden Dezernate bei der Bezirksregierung Düsseldorf geprüft und fließen in die Baugenehmigung mit ein.

Diese Vorgehensweise ist mit der Bezirksregierung im Vorfeld abgestimmt worden und befindet sich im Einklang mit dem bestehenden Recht.

Die Änderung der Gleisanlage unterliegt der Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz, Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Dies ist ein eigenständiges Verfahren und schließt das Tanklager nicht mit ein.

Ich hoffe, dass damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet wurden und ggf. bestehende Bedenken ausgeräumt werden konnten.
…

Nun musste ich aber feststellen, dass das Tanklager sehrwohl der Störfallverordnung unterliegt und ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine Genehmigung nach Baurecht zulässig ist.

Sehr geehrte***,

das Tanklager unterliegt, nach Recherche von heute der Genehmigungspflicht nach dem 12. BImSchG der Störfallverordnung 13.2 Kerosine (einschließlich Flugturbinenkraftstoffe) 2 500 000 kg. Die Werte für jeden einzelnen Tank liegen bereits eindeutig darüber.

Somit unterliegt das Tanklager durchaus der Störfallverordnung und ist nicht nach Baurecht zu genehmigen. Da die Genehmigung somit fehlerhaft ist, ist das Tanklager m.M. bis zu einer Genehmigung stillzulegen.

Wie Sie hier auf 10 000 t kommen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es wäre sicherlich interessant, wenn ein Flughafenausweitungsgegner mit einer entsprechenden Klage das fehlerhaft genehmigte Tanklager stilllegen würde.

Es stellt sich die Frage, ob wegen angrenzender Wohnbebauung eine Errichtung der neuen Tanks überhaupt zulässig ist.

Wenn mich nicht alles täuscht haften nach der Seveso III Richtlinie nicht nur die Betreiber einer Anlage, sondern auch die Behörden bzw. die jeweiligen Beschäftigten, welche eklatante Fehler dulden, egal ob nun aktiv oder passiv.

Daneben stellt sich die Frage der Achtungsabstände und wie in diesem Zusammenhang die Einrichtungen des Flughafens gegen einen Störfall im Tanklager gesichert sind. Ich werde diese Umstände natürlich in meiner Einwendung gegen die Ausweitung des Flughafens geboten berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Störfallbetriebe fallen m.W. in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf. Mag sein, dass ich mich täusche, aber irgendwie habe ich den Eindruck, dass das Tanklager des Flughafens extra nicht als Störfallbetrieb bezeichnet wird, um die damit einhergehenden Problematik beim derzeit anstehenden Genehmigungsverfahren außen vor zu lassen. In meiner Einwendung werde ich natürlich auch dieses Thema aufgreifen.

Und spaßeshalber habe ich beim benachbarten Löwensenf nachgefragt, wie denen das gefällt direkt neben einem Störfallbetrieb zu liegen. Zumal die Nachbarn eines Störfallbetriebes erheblich unter diesem leiden. Jegliche Veränderung wird aufwändiger und teurer.

Wobei die Störfallproblematik natürlich deutlich stärker in Bezug auf die Personen am Flughafen wiegt. Da kann einiges passieren und ein entsprechendes Gutachten fehlt gänzlich. Zusammen mit zahlreichen anderen Unzulänglichkeiten wird der Flughafen wohl seinen Antrag zumindest erheblich nachbessern müssen. Der Antrag ist nur marginal besser, als der von Talke für Rheinhausen. Der Flughafen scheint sich seiner Sache zu sicher zu sein. Wird sicherlich noch interessant, wenn das alles vor Gericht geht.

Also beim Flughafen scheint mir einiges im Argen zu liegen.

Veröffentlicht unter Fluglärm, Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , | 1 Kommentar

Spruch zum Sonntag

Umweltschutz ist ein universeller Generationenvertrag.

(Ulrich Scharfenort, 10.12.2014)

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Feuer in Meiderich

Jetzt wird gegen die Dame, welche den Brand auslöste ermittelt. Natürlich hat sie einen Fehler gemacht und trägt eine Mitschuld. Wenn man kein Feuer löschen kann, darf man halt auch keine Kerzen anzünden. Allerdings ist für mich die mutmaßlich Hauptverantwortlichen für den Tod nicht die Mieterin, sondern Vermieter und Hausverwalter. Brandmelder sind spätestens bis zum Ende des Jahres überall in Mietshäusern vorgeschrieben. Dies war anscheinend nicht der Fall, denn ein Brandmelder hätte hier sicherlich frühzeitig die Familie alarmiert. Jedenfalls habe ich bisher nichts davon gelesen, dass das Haus mit Brandmeldern ausgerüstet ist. Müsste das nicht also Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung durch die vorgenannten rechtfertigen, weil die Toten mit Brandmeldern zu verhindern gewesen wären? War hier überhaupt schon der Einbau veranlasst? Mal ganz abgesehen von den baulichen Mängeln, welche das Ausbreiten begünstigten.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Duisburg | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Theoretisch wäre heute KMV

Aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei, dem ich mich als Mitglied der Partei verpflichtet fühle.

Wir Piraten streben eine möglichst hohe demokratische Gleichberechtigung aller Menschen an. Deswegen ist es Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern.

Dies schließt natürlich nicht nur die Mitbestimmung bzw. Beteiligung der Bevölkerung bei der Politik der Piratenpartei mit ein, sondern auch insbesondere die Basisbeteiligung innerhalb der Piratenpartei. Auf Landes- und Bundesebene ist dies regelmäßig der Fall.

Auf kommunaler Ebene scheitert dies allerdings in Duisburg. Leider.

Da Piraten auch für Transparenz eintreten und die Missstände nun bereits geraume Zeit bestehen, ist es an der Zeit dies öffentlich zu machen.

Obwohl in der Vergangenheit bereits mehrere KMVen, wegen nicht satzungskonformer Einladung, nicht stattfanden oder für ungültig erklärt, setzt der Vorstand des Kreisverbandes Duisburg diese Missstände fort. Die Gründe sind unklar.

So werden regelmäßig dezentrale Orte für KMVen gewählt, welche erhebliche Zeiten für An- und Abreise mit ÖPNV bedingen würden. Da die Veranstaltungen meist am Abend stattfinden erhöht sich der Nachteil der Ortswahl noch, obwohl es in zentraler Lage durchaus vergleichbare Lokalitäten gibt. Eine Begründung lieferte der Kreisverband nicht.

Heute wäre wieder eine derartige KMV. Die Einladung erfolgt zwar satzungskonform, allerdings gab es mal wieder nicht die notwendige Information über eingereichte Anträge und voraussichtliches Ende der Veranstaltung, welche spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgen müssten. Bis zu einer Schiedsgerichtsverhandlung, war zumindest Teilen des Vorstandes nicht einmal klar, dass sie bereits wegen einer unvollständigen Einladung gegen die eigene Satzung verstießen, was durch Zitate aus Emails belegbar ist.

Nun gab es also mal wieder keine Erinnerung. So weiß man natürlich nicht, ob es sich überhaupt lohnt, die weite und beschwerliche Anreise mit ÖPNV auf sich zu nehmen, wo zudem noch andere wichtige Termine anstehen. Genau deshalb sieht die Satzung ja die Bekanntgabe der Anträge vor, damit jeder weiß, ob eine Teilnahme sinnvoll ist oder nicht.

Und auch was Vorstandssitzungen angeht, werden diese nicht Transparent gegenüber der Basis angekündigt, sodass eine Teilnahme, insbesondere bei Online stattfindenden Vorstandssitzungen, nicht möglich ist. Die Geschäftsordnung gibt hier 3 Tage vorher, aber wer weiß, schon dies nicht auch bereits in einer nicht angekündigten Vorstandssitzung geändert wurde.

Zahlreiche Duisburger Piraten haben sich wegen dieser und anderer Missstände bereits ganz oder weitestgehend zurückgezogen. Denn anstelle von solider Planung, etwa bei Wahlen oder Aktionen, gibt es meist kurzfristige undurchdachte Hauruckaktionen.

Eine aktive Ansprache der Kreismitglieder durch den Vorstand findet von ganz seltenen Ausnahmen abgesehen nicht statt. Selbst beschlossene Beteiligungen der Basis werden ‚vergessen‘. Es gab zudem auch keinerlei Aktivitäten zur Gewinnung neuer Mitglieder.
Man gewinnt den Eindruck Teilen des Vorstandes ginge es nur um Konsolidierung der Macht mit fast schon erdoganschen Zügen.

Und dies ist jetzt nur eine oberflächliche kurze Darstellung der Missstände.

Wie sollte man unter solchen Bedingungen eine Wahlempfehlung für einen Duisburger Kandidaten unterstützen können?

Gemeinsam könnte man viel erreichen, aber bei Teile und Herrsche wird es wohl nicht einmal 1 %. Ich werde mich bei dem absehbaren Fortbestand dieser Missstände wohl nur noch auf die Aktivitäten im Umweltausschuss und eigene Projekte konzentrieren.

Diesen Beitrag kündigte ich am Montag an gegenüber dem Vorstand Piraten NRW und dem Kreisverband an.

Veröffentlicht unter Duisburg | Verschlagwortet mit , , , , | 3 Kommentare

Breite LKW-Parkplätze

Um das Thema LKW-Parkplätze bzw. die Verkehrsprobleme auf Logport I weiter voran zu treiben versuchte ich herauszubekommen, welche Vorgaben es für derartige Parkplätze gibt. Im Netz wurde ich bei einer Suche nach Vorgabe allerdings nicht fündig.

Deswegen fragte ich nun beim Landesverkehrsministerium nach:

Sehr geehrte Personen,

wie ich diversen Unterlagen Entnahm dürfen LKW bis zu 2,60 breit sein. Folglich müssten Parkplätze eine entsprechende Größe haben.

Allerdings fand ich nirgendwo Vorgaben, wie etwa 3 m oder 3,5 m für die LKW-Parkplatzbreite.

Deshalb bitte ich um Auskunft, wo diese Vorgaben stehen und welche Größe vorgegeben ist.

Ebenfalls wüsste ich gerne, ob eine 6,5 m breite Straße mit Verschmälerung durch parkende Fahrzeuge für Schwerlastverkehr geeignet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Mal sehen was es für eine Antwort gibt.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Lokales, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , | 1 Kommentar

Wahlkampfwerbung der AFD?

Es ist braun und hängt schon länger so.
Die Höhe deutet auf eine Partei aus dem rechten Spektrum hin. Denn nur die hängen ihre Propaganda so hoch. Wahrscheinlich umgekehrt proportional zu der Qualität des Programms.

IMG_20160502_123401 Wahlkampfwerbung AFD a

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar