Unterlassungsklage gegen Gratiszeitung

In den letzten Jahren wurde unser Briefkasten immer wieder von einer überregionalen Gratis-‚Publikation‘ beglückt. Trotz mehrfacher Aufforderung dies zu unterlassen wurde weiterhin geliefert.

Deshalb reichten wird dann Klage ein, nicht nur weil man unnötig mit Altpapier belästigt wird, sondern auch wegen der zahlreichen Bäume, die für so eine deutschlandweite Verteilung vernichtet wurden.

Außerdem gab es bisher meines Wissens noch kein entsprechendes Urteil gegen eine Gratiszeitung. Jedenfalls keine die öffentlich bekannt wurde.

Eigentlich hatte ich mit erheblichen Widerstand gerechnet, aber für die Gegenseite war die Aussichtlosigkeit wohl von vornherein klar. Es erging nun ein Versäumnisurteil. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig und im Falle eine Zuwiderhandlung stünde mir ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 250 000 Euro zu oder es gäbe Ordnungshaft für den Verantwortlich bis zu 6 Monate.

Jetzt kann ich hoffentlich endlich wieder nur noch die Wochenblätter begrüßen und bleibe von solchen überregionalen Produkten verschont.

Zu einem späteren Zeitpunkt werde ich noch den Urteilstext Online stellen.

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Beteiligungsfeindliche Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens

In Amtsblatt 13/2016 legt die Stadt Duisburg nun die Informationen zum Flughafen vor.

Neben einigen Hintergrundinformationen, finden sich natürlich Ort und Zeit der Auslegung:

vom 25.05.2016 bis einschließlich
24.06.2016 in 47051 Duisburg, FriedrichAlbert-Lange-Platz 7 (Stadthaus),
Zimmer 419
zu folgenden Zeiten: werktags außer samstags 8:00 bis 16:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt (Auslegungsfrist).

Der Ort ist zwar zentral gelegen, aber bei dem Umfang der Unterlagen müsste sich jemand berufstätiges den ganzen Tag frei nehmen. Eine Durchsicht nach Feierabend ist nicht möglich, da bereits um 16 Uhr Schluss ist.

Im Internet sollen die Unterlagen unter der URL http://www.mbwsv.nrw.de/ auffindbar sein. Allerdings ohne genau Angabe wo auf der Seite.
Leider erfolgt aber auch einer derartiger Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass jedoch
nur die tatsächlich vor Ort ausgelegten
Antragsunterlagen (Papierfassung) für das
Verfahren maßgeblich sind.

Also muss man sich die Papierunterlagen anschauen. Es stellt sich die Frage warum eine derartige Einschränkung des Verfahrens erfolgt. Was ich natürlich direkt mal bei der Bezirksregierung nachfragte.

Sehr geehrte Personen,

warum steht im Hinweis auf das Verfahren folgendes:
„Es wird darauf hingewiesen, dass jedoch
nur die tatsächlich vor Ort ausgelegten
Antragsunterlagen (Papierfassung) für das
Verfahren maßgeblich sind.“

(Quelle https://www.duisburg.de/vv/10neu/medien/medien/Amtsblatt_Nr_13_2016.pdf )

Dadurch werden Einwender gezwungen sich Urlaub nehmen zu müssen, um die Unterlagen vor Ort abzugleichen. Es ist nicht ersichtlich warum die im Netz stehenden Unterlagen nicht gleichrangig zu denen in den Bezirksämtern sein soll.

Da, wie im Fall von Duisburg, die Öffnunszeiten beteiligungsfeindlich sind, wird für viele berufstätige eine Sichtung vor Ort unmöglich gemacht.
Die Lebenswirklichkeit sieht anders aus, weshalb diese Einschränkung das Verfahren u.U. ungültig machen könnte.

Daneben ist unklar, was dagegen spricht seine Einwendung früher einzureichen. Wenn jemand, aus welchem Grund auch immer schon früher fertig ist und die Einwendung einreicht. Oder ist dies sogar der Grund warum der Flughafen seine Unterlagen bereits früher auf die eigene Homepage stellte? Um die Bevölkerung dazu zu verleiten, bereits jetzt Einwendungen loszuschicken, damit diese im Verfahren nicht mehr gewertet werden müssen? Wäre ja eine ziemlich perfide Strategie.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Leider darf man seine Einwendung auch nicht vorher einreichen, sodass dann sofort alle anderen kopieren können. Weshalb ich meine Einwendung, dann wohl doch nicht unmittelbar öffentlich machen werde.

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Pirat irritiert über die Unkenntnis der SPD

Ich beziehe mich auf diesen Artikel.

Die SPD zeigt mal wieder in voller Bandbreite, wie wenig Ahnung sie hat. Der Flughafen will auf Kosten der anderen Flughäfen ‚wachsen‘. Die lärmabhängigen Landentgelte sind ein Witz und steigen im Vergleich mit denen der Flughäfen im relevanten Bereich kaum an und sind insgesamt viel zu niedrig um eine steuernde Wirkung zu entfalten.

Auch muss man nicht mit einer Ausweitung rechnen. Eine Firma auf dem Nachbargrundstück kann einem schließlich auch nicht einfach das Grundstück wegnehmen, weil sie wachsen will. Genau das macht der Flughafen aber mit seiner Fluglärmenteignung. Das öffentliche Interesse ist nicht ausreichend begründet für eine Enteignung. Die Grünen Vorschläge sind durchaus gangbar. Zudem sagt der Angerlandvergleich eigentlich, dass es keine Ausweitung gibt und meine bisher 64-seitige Einwendung wird auch belegen, dass jegliche Kapazitätserweiterung unzulässig ist und der Flughafen sogar auf ein erträgliches Maß schrumpfen muss.

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Spruch zum Sonntag

Wer mit Angst regiert, wird seinem Mörder nicht in die Augen schauen.

(Ulrich Scharfenort, 30.10.2014)

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Warum es nicht schlimm ist gegen etwas zu sein!

Wenn man gegen etwas ist, ist man automatisch auch immer für etwas anderes. Beispielsweise Fluglärm ich bin dagegen, dafür aber für Ruhe, welche die Erholung ermöglicht, die für den nächsten Arbeitstag notwendig ist.

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Sind die angeblichen Arbeitsplätze am Flughafen Düsseldorf Raubtierkapitalismus?

IHK und andere behaupten ja es würden am Flughafen Arbeitsplätze entstehen, allerdings fallen diese dann woanders weg.
Eine klare Ausprägung des Raubtierkapitalismus, nicht nur die Bevölkerung mit mehr Lärm zu belasten, aber zeitgleich von anderen Flughäfen der Umgebung auch noch Arbeitsplätze abzuziehen.

Das Zitat aus der Prognose des Verkehrsaufkommen bis 2030

Aufgrund der zusätzlichen Kapazitäten am Flughafen Düsseldorf ist davon auszugehen, dass durch diese zusätzlichen Kapazitäten Angebote von den umliegenden Wettbewerbsflughäfen verlagert werden.

belegt sehr schön, was wirklich passieren wird.

Da die meisten betroffenen Flughäfen in NRW eher in wenig besiedelten Gegenden liegen dürfte es sich hier um strukturschwächere Regionen handeln, an den sich Düsseldorf nun bereichern will. Ein Vorgehen, was einfach nur als widerlich zu bezeichnen ist.

Wer also mit Arbeitsplätzen argumentiert, sollte die Verlagerungseffekte nicht verschweigen.

Zudem reichte ich eine Petition an den Landtag mit folgendem Wortlaut ein:

Online-Petition

Landtag Nordrhein-Westfalen
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

Gegenstand der Petition:
Unsoziale Arbeitsplatzverlagerung von anderen Flughäfen nach Düsseldorf.

Wortlaut der Petition:
Der Landtag NRW wird gebeten die Landesregierung aufzufordern den
Raubtierkapitalismus des Flughafenerweiterung zu unterbinden.

In einer Prognose für das Verkehrsaufkommen, welches der Flughafen als
Teil seiner Antragsunterlagen vorgelegt hat, steht auch folgendes:
„Aufgrund der zusätzlichen Kapazitäten am Flughafen Düsseldorf ist davon
auszugehen, dass durch diese zusätzlichen Kapazitäten Angebote von den
umliegenden Wettbewerbsflughäfen verlagert werden.“

Wenn die Angebote an den anderen Flughäfen wegfallen, fallen dort
selbstverständlich auch dort die Arbeitsplätze weg. Der Flughafen
Düsseldorf würde hier auf Kosten strukturschwächerer Regionen
profitieren. Das ist unsozial, ungerecht und nicht notwendig.
Da der Ausbau des Flughafens hauptsächlich mit Arbeitsplätzen begründet
wird, zeigt sich hier sehr schön, dass es in Wirklichkeit nur eine
Verlagerung ist. Es werden also nicht nur keine neuen Arbeitsplätze
geschaffen, sondern aufgrund von Synergieeffekten sogar noch welche
vernichtet.

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Antrag von SPD, Grüne und Linke zum Flughafen

Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 21.03.2014 vor der Wahl am 25.05.2014, behandelte die Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorf.

Nicht einstimmig wurde folgendes beschlossen:

Der Umweltausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr der
Stadt Duisburg sprechen sich gegen die geplante Kapazitätserweiterung des Flughafens
Düsseldorf in nachfragestarken Zeiten von 45 auf 60 Flugbewegungen pro Stunde aus, wenn
trotz Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten dadurch zusätzliche Lärmbelastungen
für die Duisburger Bevölkerung verursacht werden. Die Stadtverwaltung wird gebeten, dies
in ihrer Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu berücksichtigen.

Bin mal gespannt, ob man sich an diesen Antrag (14-0429) wohl demnächst noch erinnern wird. So wie die SPD in letzter Zeit entschieden hat ist zu befürchten, dass hier nicht ausreichend getan und für die Erweiterung gestimmt wird.

Eine überraschende Tischvorlage auf der nächsten Sitzung des Umweltausschusses würde mich nicht überraschen.

Aber natürlich werde ich an die erwähnte Drucksache erinnern.

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Fluglärmerweiterung überflüssig und mit Märchen begründet

Die regionale Wirtschaft leidet eher unter dem Flughafen.
NRW hat die meisten Flughäfen und geringste Wirtschaftskraft. Wahrscheinlich leiden hier zahlenmäßig auch die meisten Menschen unter Fluglärm.
Selbst, wenn man behauptet es würde einen nicht stören, so wird der Lärm trotzdem verarbeitet, denn erst das Gehirn filtert den Lärm. Das heißt der Lärm vermindert schon mal die Denkfähigkeit. Dazu kommen noch Leistungseinbußen, weil es an Erholung mangelt. Angefangen von der Schule bis ins höhere Alter.

Das angebliche Wachstum durch den Flughafen wird von IHK und Co mit fiktiven Zahlen untermauert. Die sich nicht belegen lassen. Ich halte dagegen in NRW haben 23456 Menschen ihre Arbeit verloren, weil die Firmen Pleite gingen, da die Mitarbeiter durch fehlende Erholung die Firma in den Ruin trieben. Falsche Entscheidungen trafen.
Bestes Beispiel ist hier ja Ludger Dohm selber, der versucht eine unzulässige Erweiterung durchzudrücken und dafür viel Energie verschwendet. Wie er selbst angibt stört ihn der Fluglärm ja nicht, aber die Leistungsminderung wird hier sichtbar.

Wenn die IHK Behauptungen in die Welt setzt, sollte sie diese vielleicht mal untermauern. Aber Zahlen, die auf drei Nullen enden, sind Fiktiv, genauso wie meine Zahl von weiter ob, die wirkliche Zahl dürft schwer schätzbar sein.

Die Fluglärmausweitung wird nicht kommen. Alle für die Wirtschaft notwendigen Verbindungen existieren oder können durch Streichen der zahlreichen Billigflieger gesichert werden.

Der Luftverkehr wird nur dann weiter zunehmen, wenn weiterhin zu Ungunsten der Steuerzahler subventioniert wird. Etwa durch fehlende Kerosinsteuer. Wäre sicherlich interessant, wie viele Arbeitsplätze nie entstanden sind, weil die Steuern nie investiert werden konnten. Gewinne auf Kosten der Gesundheit einfahren und dann noch nicht einmal die vollen Steuern dafür zahlen.

Und natürlich lässt sich der Luftverkehr landespolitisch reglementieren, indem man zum Beispiel eine Lärmabgabe ans Umland einführt. Damit die Wertminderung der Immobilien, der Arbeitskraftverlust und vieles mehr abgefedert werden. Bis jetzt kassiert Düsseldorf ab und das Umland muss leiden. Der Luftraum und die Lärmerträglichkeit sind nun einmal begrenzt, weshalb der Markt am Flughafen über höhere Preise regeln muss, wer startet und wer landet.

Was die leiseren Düsen angeht, so ist dies wohl nur Wunschtraum, denn bis die sich mal verbreiten, sind wohl schon die nächsten zwei Ausweitungsversuche abgewehrt. Und der Flughafen nicht sehr aufpasst, kann er sich mal Gedanken machen, wie er mit einer Verkleinerung klarkommt.

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Zu schmale Fahrbahnen auf Logport?

Da ich noch immer nicht verstehe, wie man die Fahrbahnen auf Logport als zulässig ansehen kann, fragte ich mal bei der Bauaufsicht nach:

Sehr geehrte***,

auf der Erörterung Greiwing gaben Sie ein, dass die Straßen auf Logport 6,5 m wären und die Parkplätze 2,5 m und die LKW somit genügend Platz hätten.

Ich habe mir heute mal die Zeit genommen, dies nachzuvollziehen.

Die in Logport vorkommenden Sattelzüge sind 2,55 m bzw. 2,6 m bei Kühltransporten. Dies ist allerdings ohne Außenspiegel gerechnet. Selbst im eingeklappten Zustand der Spiegel das Fahrzeuge, reichen diese mehrere Zentimeter in die Fahrbahn. Minimum sind hier 5 cm.
Das heißt bei optimalen parken der LKW wäre hier bereits die Fahrbahnbreite auf 6,4 m geschrumpft. Zieht man den Sicherheitsabstand zur Seite von jeweils 0,5 m ab, bleiben noch 5,4. Hiervon muss allerdings auch der Sicherheitsabstand in der Mitte abgezogen werden. Wegen der Geschwindigkeit und Gegenverkehr ist hier von 0,5 m auszugehen. Bleiben also noch 4,9 m

Und jetzt erklären Sie mir bitte, wie dort zwei Fahrzeuge, die mehr als 5 m Breite haben, mit gegenläufigen Fahrtrichtungen einander passieren sollen ohne im Schritttempo zu fahren, gegen die StVO zu verstoßen und ggf. sogar die Spiegel einklappen müssen. Die mit diesem Anfahren und Abbremsen einhergehenden erhöhten Konzentrationen von Feinstaub und Stickoxiden stellen ein unnötiges Umweltproblem dar. Nicht ohne Grund fragte ich bereits vor längerer Zeit wegen dem Planungsverfahren von Logport und der dazugehörigen UVP nach. (Herr *** ist deshalb auch in CC beteiligt.)

§ 12 StVO sagt hier:

(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
…

Also ist demnach das halten für LKW in den Parkbuchten unzulässig, da der rollende Verkehr zu sehr eingeengt wird. Andererseits gibt es keine Parkbuchten mit ausreichender Breite für die LKW und auch sonst keine Möglichkeiten auf Logport 1, die für alle LKW nutzbar wären.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Ordnungsamt verweigert gegen Wildplakatierung vorzugehen

Mit folgendem Schreiben verweigerte das Ordnungsamt gegen Wildplakatierer vorzugehen.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Ihre verschiedenen E-Mails über Plakatspams, bzw. Wildplakatieren.

Zu Ihrer Beanstandung, dass das Ordnungsamt gar nicht oder zu Milde gegen
Wildplakatierungen vorgehe, teile ich Ihnen mit, dass die Sicherheits- und
Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg nur bzgl. öffentlicher
Verkehrsflächen und Anlagen gemäß der Begriffsbestimmungen in § 1 der
Verordnung anwendbar ist.

Plakatierungen an Schaufenstern, Hauswänden und Zäunen privater Eigentümer
(z. B. auch Geschäftsgebäude) können von mir nicht geahndet werden, da es
sich um Privatflächen und somit um Privatrecht handelt.
Ein Vorgehen gegen Plakatierungen obliegt den Eigentümern, z. B. durch
Entfernung der Plakate und/oder Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.

Die ständige Ermittlung und Information dieser „Privaten“ über
Plakatierungen an ihren Objekten ist aus verwaltungsökonomischen Gründen
nicht möglich.

Des weiteren kann auch entgegen Ihrer Meinung eine Genehmigung zur
Plakatierung auf Verkehrsflächen und Anlagen gemäß § 1 Sicherheits- und
Ordnungsverordung der Stadt Duisburg vorliegen, wie z. B. bei Ihrer
zuletzt gemeldeten Plakatierung des Circus Probst.
Ggf. durch den Circus erfolgte Plakatierung auf Privatflächen ist, wie
oben angegeben, von mir nicht zu ahnden.

Im übrigen beziehe ich mich bzgl. der Durchführung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren bei tatsächlich vorliegender
Wildplakatierung auf meine E-Mail vom 03.02.2016.

Bzgl. Ihrer letzten E-Mail vom 23.04.2016 habe ich festgestellt, dass es
sich bei allen von Ihnen angegebenen Örtlichkeiten um Privatbesitz handelt
und daher § 4 der Sicherheits- und Ordnungsverordnung nicht anzuwenden
ist.

Obwohl mir somit die rechtliche Grundlage für entsprechende Maßnahmen
fehlt, habe ich mich mit einigen Veranstaltern in Verbindung gesetzt und
um die Entfernung der alten Plakate gebeten.
Dies wurde mir für die nächsten Tage zugesagt.

Die gesamte Maßnahme war sehr arbeitsintensiv und zeitaufwändig und
entbehrt einer rechtlichen Grundlage.

Ständig sind solche Maßnahmen, wie oben bereits angegeben, aus rechtlichen
und verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

Ich bitte daher künftig, von Meldungen über „Plakatspams“
(Wildplakatierungen) auf privaten Flächen (z. B. Schaufenstern und Wänden
von Ladenlokalen) abzusehen.

…

Da die Stadt mal wieder die Arbeit verweigert.

Sehr geehrte Frau Wessinghage,

ich würde zu einem Blick in die Vorschrift raten:
„§ 4 Wildplakatieren und sonstiges Verunreinigen
(1) Das unbefugte Anbringen oder Anbringenlassen von Plakaten und gleichartigen Werbemitteln – Wildplakatieren – sowie jedes unbefugte Verunreinigen, Beschmieren, Bemalen, Bekleben oder Besprühen an bzw. von Verkehrsflächen und Anlagen, Bäumen, fremden baulichen Anlagen im Sinne der Bauordnung NW, insbesondere Hauswände, Zäune, Litfasssäulen und sonstige Anschlagflächen, ist verboten.
(2) Wer entgegen den Verboten des Abs. 1 wildplakatiert oder hierzu veranlasst oder sonstige Verunreinigungen vornimmt oder vornehmen lässt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft bei Plakaten oder gleichartigen Werbemitteln ebenso denjenigen (z. B. Veranstalter), auf den sich diese beziehen.“

Dies umfasst eindeutig auch fremde bauliche Anlagen insbesondere Hauswände. Wenn man die Zuständigkeit prüft, muss man dies schon ordentlich machen und wenn man zuständig ist, sich auch darum kümmern. Zumal das Ordnungsamt bereits mehrfach die Zuständigkeit bejaht hat.

Eine Information der Privaten ist nicht notwendig. Vielmehr sind die Wildplakatierer in der Verpflichtung die Erlaubnis zu belegen. Ein nettes Bitte reicht bei solchen Personen einfach nicht aus. Schauen Sie sich mal an, wie selbst städtische Objekte aussehen.

Aber, dass das Ordnungsamt sich nicht um die Einhaltung der Öffentlichen Ordnung kümmern will oder mangels Personal kann, ist durchaus bereits länger bekannt, wie man an der Verwahrlosung sieht. Den zahlreichen Falschparkern, der Vermüllung durch Zigarettenkippen…
Ist ja kein Wunder, wenn irgendwann NO-GO-Areas entstehen, wenn die Stadt sich gerade um die Verstöße im Kleinen nicht kümmert. Dann wird das mehr und mehr bis hin zu Mord und Totschlag. Respekt funktioniert nicht, wenn der Rechtsstaat sich zurückzieht.

„Kriminalitätsfurcht als Folge fehlender sozialer Kontrolle im Stadtteil

Auf der Mesoebene wird versucht, Ursachen für Kriminalitätsfurcht mit dem Verlust der sozialen Kontrolle innerhalb eines Stadtteils zu begründen. Grundannahme der Theorie der sozialen Kontrolle ist, dass Desorganisation in einem Wohngebiet (Graffitis, zerstörte Telefonzellen, herumliegender Müll und leer stehende, verfallende Häuser) sowohl das Ausmaß der Kriminalität erhöht als auch die Anwohner verunsichert [12].
…“
http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/76648/kriminalitaetsfurcht?p=all
Und genau deshalb kann das Ordnungsamt überall eingreifen. Wie in der zuvor zitierten Vorschrift ausdrücklich erwähnt.

Ich werde also nicht davon absehen, dass Ordnungsamt an seine Pflichten zu erinnern.

Gehe ich recht in der Annahme, dass das in Kopie beteiligte Rechtsamt die vorgesetzte Stelle ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

PS: Ich habe mir erlaubt in BCC die Medien zu beteiligen und werde unseren Schriftwechsel selbstverständlich bloggen.

Und es ist kein Einzelfall, dass sich Vertreter der Stadt für nicht zuständig erklären oder die Arbeit woanders hin abdrücken. Ich frage mich, ob man hier analog zur Mietminderung auch eine Grundsteuerminderung einklagen kann, wenn die Stadt nicht einmal mehr ihren Pflichtaufgaben nachkommt.

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G8 und G9

Also entweder leidet Löhrmann unter politischem Starrsinn und will ihre Lösung um jeden Preis durchdrücken oder es geht einfach um Personal. 8 Jahre bis zum Abi benötigen weniger Personal als 9 Jahre. Ist wahrscheinlich eine ganz simple Rechnung von Einsparungen auf Kosten der Gesundheit unserer Kinder.
Die Behauptung von „Experten“, dass dies keinen Einfluss auf die Gesundheit hätte ist absurd. Stresssymptomatiken entwickeln sich über einen langen Zeitraum, man kann also frühestens in einigen Jahren sehen, was die Verkürzung für die Gesundheit der betroffenen bedeutet. Ob hier die Entwicklung der Persönlichkeit beeinträchtigt und damit die Wirtschaftskraft von NRW noch mehr geschädigt wird, kann wohl erst in Jahrzehnten oder vielleicht auch gar nicht gesagt werden.
Dem Löhrmannschen Bildungsdarwinismus muss jedenfalls ein Ende gemacht werden.

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Spruch zum Sonntag

Mach am Tag was du schaffst und nicht mehr und du hast mehr Jahre, als wenn du dich stresst und dadurch Jahre verschenkst.

(Ulrich Scharfenort, 30.10.2014)

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Duisburger Künstler: Dennis Marschallik, Dominik Timm

Marschallik, Dennis (aka Schally); Musik (Sänger); Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2,
* Band Synthasia
* Band Ignition
* We are the Force

Timm, Dominik; Musik (Schlagzeug); Seite; Wikipedia; Artikel 1,
* Band Ignition
* We are the Force

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Neue Antwort vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Der transparenzhalber auch das nächste Schreiben des BAF. Ein erster Blick in diese Änderungen war eher ernüchternd, weil unvollständig. Aber vielleicht helfen die Informationen ja jemand anders.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Ich bestätige den Eingang Ihrer Email vom 14.04.2016.

Sie präzisieren darin Ihr Auskunftsbegehren und bitten nun um Übermittlung der aktuell gültigen Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 4 Nr. 8 LuftVG i.V.m. § 27a Abs. 2 LuftVO für den Flughafen Düsseldorf.

Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sich die Rechtsgrundlage für die Festlegung von Flugverfahren durch meine Behörde aufgrund einer Anpassung der LuftVO im November letzten Jahres aus § 32 Abs. 4 Nr. 8 und Abs. 4c S. 1 LuftVG i.V.m. § 33 Abs. 2 LuftVO ergibt. Die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf sind in der Zweihundertachtzehnten Durchführungsverordnung (DVO) zur LuftVO vom 20. August 2004 festgelegt. Sie ist seitdem bereits durch 21 Verordnungen, zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. August 2014, geändert worden.

Sämtliche durch das BAF per Rechtsverordnung festgelegten Flugverfahren werden nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz – VkBkmG) im Bundesanzeiger verkündet. Die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertachtzehnten Verordnung zur LuftVO vom 13. August 2014 ist am 28. August 2014 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers verkündet worden. Diese kann über die Internetseite des Bundesanzeigers unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden. Verweise auf die und Fundstellen der vorangegangenen Änderungsverordnungen sowie die Ausgangs-DVO finden Sie in der jeweiligen Veröffentlichung.

Durch das Einsehen der Veröffentlichungen des Bundesanzeigers kommen keine Kosten auf Sie zu.

Ihre Email vom 23.04.2016 liegt mir ebenfalls vor. Eine Antwort erfolgt im gewöhnlichen Geschäftsgang.
…

Da man mit den veröffentlichten Unterlagen nichts nachvollziehen kann, musste ich erneut schreiben.

Sehr geehrte****,

es sind leider lediglich die letzten fünf Änderungen der LuftVODV 218 verfügbar. Änderungen sind allerdings ohne das Originaldokument und die vorhergehenden Änderungen nur schwerlich nachvollziehbar.

Finde es seltsam nur ein paar Änderungen zu veröffentlichen, aber nicht das Gesamtdokument. Damit kann die Bevölkerung nun wirklich nicht viel mit Anfangen. Man müsste ja wenn nur die Änderungen bekannt gemacht werden alle vorherigen Änderungen und das Ursprungsdokument anschauen. Ich bin sicher die DFS hat keinen dicken Ordner mit den jeweiligen Änderungen, sondern ein durchgehend konsistentes Dokument.

Nun gut, ich werde die fehlende Transparenz bei den Unterlagen, die sicherlich auch nicht bei den Antragsunterlagen, als komplettes Dokument enthalten sein wird, in meiner Einwendung gegen die Flughafenausweitung berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Lärmkosten in der EU belaufen sich auf 40 Milliarden Euro

Das ist schon eine beeindruckende Zahl, welche das UBA in nachfolgender PM veröffentlichte.

Tag gegen den Lärm 2016: Drei von vier Deutschen fühlen sich durch Lärm gestört

Ob Straßenverkehr, Nachbarn oder Luftverkehr: Drei von vier Menschen in Deutschland fühlen sich durch Lärm gestört oder belästigt. Wo überall Lärm entsteht, welche Folgen Lärm hat und wie wir ihn verringern können, erklärt unser Film.
Ob Straßenverkehr, Nachbarn oder Luftverkehr: Drei von vier Menschen in Deutschland fühlen sich durch Lärm gestört oder belästigt. Ein Hauptproblem sind die stark befahrenen Straßen in den Innenstädten. Hier ließe sich der Geräuschpegel effektiv senken, indem mehr und ausgedehntere Tempo 30-Zonen eingeführt werden. Wer langsamer fährt, fährt auch leiser: Der Schallpegel sinkt bei einem Auto, dass 30 km/h statt 50 km/h fährt, um zwei bis drei Dezibel. Mit Tempo 30 wird es nicht nur leiser, sondern auch sicherer.

Tempo 30 ist nicht nur in Wohngebieten sinnvoll, sondern auch an städtischen Hauptverkehrsstraßen. Die Lärmbelastung sinkt und damit wird die Lebensqualität in Städten erhöht. Weitere Maßnahmen gegen Lärm sind leisere Autos und Busse – zum Beispiel dank geräuscharmer Reifen – oder leisere Fahrwege mit modernem lärmarmen Asphalt.
Außerdem sind strengere Lärmgrenzwerte nötig: für Autos, Flugzeuge und Schienenfahrzeuge, aber auch für Gebrauchsgegenstände, wie zum Beispiel Rasenmäher. So wird Lärm direkt an der Quelle gemindert – das ist effektiver als lokale Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder -fenster. Und natürlich kann auch jeder einzelne etwas tun und weniger Lärm machen. Zum Beispiel, indem man auf das Fahrrad umsteigt oder zu Fuß geht, anstatt mit dem Auto zu fahren.
Der Verkehr ist eine der Hauptlärmquellen. Lärm macht krank und mindert die Lebensqualität. Herz-Kreislauf Erkrankungen und psychische Beschwerden bis hin zu Depressionen können Folge dauerhafter Lärmbelastung sein. Bei Kindern kann zu viel Lärm die Sprachentwicklung und die mentale Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Und: Lärm kostet. So schätzt die Europäische Kommission die durch den Verkehrslärm in der EU verursachten Kosten auf rund 40 Milliarden Euro pro Jahr. 90 Prozent davon entstehen durch den Straßenverkehrslärm, beispielsweise durch hohe Gesundheitskosten oder Wertverluste von Immobilien.
Anlässlich des diesjährigen Tags gegen den Lärm unter dem Motto „So geht leise!“ erklärt das Umweltbundesamt in einem anschaulichen Film Ursachen und Folgen von Lärm, welche Maßnahmen gegen Lärm helfen – und was jeder einzelne gegen Lärm tun kann.

Ich stimme allerdings nicht damit überein, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung viel bringen würde. Die Lautstärke halbiert sich zwar, allerdings vergrößert sich der jeweilige Expositionszeitraum. Besser wären leisere Fahrzeuge und vor allen Dingen ein leiserer Fahrstil, der bei einigen Menschen leider nicht gegeben ist. Denn möchte man mal gerne eine Hupen, wenn die gerade seelig schlummern.

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Antwort Landesverkehrsministerium zu Flugzeugumwegen

Ich lasse die Antwort mal unkommentiert:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

soweit Sie mit vorstehender E-Mail vom 23.04.2016 Hintergrundinformationen bezüglich einzelner Flugbewegungen erbitten, ist darauf hinzuweisen, dass solche hier nicht vorliegen. Insoweit bitte ich Sie, sich zuständigkeitshalber an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zu wenden.

Beanstandungen betreffend des Verhaltens der DFS im Rahmen der Verkehrslenkung unterfallen ebenfalls nicht der hiesigen Zuständigkeit. Die Aufsicht über die DFS obliegt dem bereits von Ihnen angeschriebenen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF).

Hinsichtlich der seitens der Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) beantragten Kapazitätserweiterung, teile ich Ihnen Folgendes mit:

Das erforderliche Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben der FDG richtet sich ausschließlich nach den rechtlichen Vorgaben und Maßstäben der einschlägigen Fachgesetze, nämlich insbesondere des Luftverkehrsgesetzes, des Landes-Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sowie des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm.

Die Flughafenbetreiberin hat als Antragstellerin einen gesetzlichen Anspruch auf die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens.
Das Verkehrsministerium als zuständige Planfeststellungsbehörde muss in die Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung des Vorhabens eintreten und die entsprechenden Verfahrenshandlungen sowie die Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen vornehmen.

Einer „freien politischen Entscheidung“ o.ä. jenseits oder außerhalb der genannten Rechtsvorschriften ist das in Frage stehende Vorhaben nicht zugänglich.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat die Planfeststellungsbehörde den am 27.02.2015 von der FDG gestellten Antrag daraufhin geprüft, ob die eingereichten Unterlagen für die ordnungsgemäße Einleitung und Durchführung des öffentlichen Anhörungsverfahrens tauglich, d.h. nach Maßgabe der fachlichen Vorgaben vollständig und ausreichend sind. Sie müssen insbesondere für Anwohner, Kommunen und Umweltverbände die erforderlichen Informationen enthalten, um Art und Ausmaß der jeweiligen eigenen Betroffenheit erkennen zu können. Als Ergebnis dieser Prüfung waren für die anstehende breite Öffentlichkeitsbeteiligung noch Anpassungen bzw. Ergänzungen der Antragsunterlagen vorzunehmen.

Dieser Vorgang ist nunmehr abgeschlossen, so dass das Anhörungsverfahren in Kürze eingeleitet werden kann. Die Antragsunterlagen zum Vorhaben werden in den betroffenen Kommunen für Jedermann zur Einsicht ausgelegt und zuvor auch im Internet vollumfänglich – zum Download – verfügbar sein.

Die Auslegungsfrist in den Gemeinden beträgt einen Monat. Nach Ablauf dieses Monats haben Sie zwei Wochen Zeit, um Ihre Einwendungen gegen das Vorhaben gegenüber der Anhörungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) zu erheben (Einwendungsfrist).

Mit Beginn der Auslegung verbleiben also rd. 6 Wochen (1 Monat Auslegung + 2 Wochen im Anschluss) für Ihre Einwendung. Diese Bestimmungen ergeben sich aus § 73 Abs. 3 und Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG NRW (einsehbar im Internet unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start).

Die Gemeinden, in denen Plan und Unterlagen ausgelegt werden, haben dies vorher ortsüblich (Amtsblatt, lokale Zeitung) bekannt zu geben wie auch u.a. mitzuteilen, wo und in welchem Zeitraum (konkrete Bezeichnung der o.g. „Monatsfrist“) der Plan zur Einsicht ausgelegt wird (§ 73 Abs. 5 VwVfG NRW).

Zudem werden – wie oben erwähnt – die Unterlagen auf der Homepage des Verkehrsministeriums zum Download eingestellt.
Im Anschluss an das beschriebene Anhörungsverfahren wird sich die Planfeststellungsbehörde für ihre Entscheidung mit allen für und gegen das Verfahren (d.h. die Kapazitätserweiterung des Flughafens) sprechenden Belangen beschäftigen und sie am Maßstab der einschlägigen Rechtsvorschriften gewichten.
Hierzu gehört insbesondere die vom Vorhaben verursachte (zusätzliche) Belastung der Anwohner mit Flug- und Bodenlärm sowie Schadstoffimmissionen.

…

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Duisburger Künstler: Wolfgang Döhr

Döhr, Wolfgang; Musik; Seite; Facebook, Wikipedia; Artikel 1,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Stell dir vor es gibt Streik und kaum Probleme

Die Lösung ist ganz einfach. Bereits am Freitag war der Streik angekündigt. Es war also genug Zeit um sich darauf einzustellen und nach alternativen Möglichkeiten zu suchen. Sei es nun für die Kinderbetreuung oder den ÖPNV.

Diese frühzeitige Ankündigung wurde bei anderen Streiks missachtet, weshalb die Reaktion auch entsprechend ausfiel. Nerven tut es natürlich schon, wenn man nur mit ÖPNV und ÖPFV unterwegs ist und kein Auto zum ausweichen hat. Fahrrad ist bei dem Wetter keine wirkliche Option.

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Eine Mitteilung der Brückensperrung ist nicht notwendig

So sieht das zumindest die DVG.
Nur wenig Menschen in Duisburg benutzen den ÖPNV nachfolgend ist eine Antwort, die zeigt warum.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Die angegebene Baustelle liegt nicht in der Zuständigkeit der DVG. Von daher liegt auch die Kommunikation über Einschränkungen und Umleitung nicht in der Verantwortung unseres Unternehmens. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Freundliche Grüße
Ihr Team Kundenservice

Es war zwar heute ein Aushang, dass die Linie 937 ausfällt, aber ein deutlicher Hinweis sieht anders aus. Deswegen auch eine entsprechende Antwort an den ‚Kundenservice‘. Fehlende Zuständigkeit ist etwas, was in der Form nur schlechte Beamte feststellen, da man die Arbeit trotz Teilzuständigkeit verweigert.

Sehr geehrte Personen,

das ist ja wohl ein ziemlich schlechter Scherz.

Es wird auf vielen Buslinien zu massiven Verspätungen kommen und die DVG muss das nicht kommunizieren?

Kein Wunder, dass so wenige Menschen in Duisburg den ÖPNV nutzen, der es nicht einmal für notwendig hält, vorhersehbare Verzögerungen anzukündigen und Alternativen aufzuzeigen.

Wobei es ja nicht nur um Service geht, durch die fehlende Ankündigung an den Bushaltestellen macht sich die DVG schadensersatzpflichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Anony Maus und die Gräueltat

Sehr geehrte Männerinnen und Männer,

neulich verwirrte mich dieses Buch, was schon seit sehr langer Zeit ein Bestseller ist, mal wieder ernorm. Die Passage „schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen…“ ist doch echt unsinnig. Dafür fehlt dem Mann doch einfach die Anatomie. Oder ist ‚einer‘ etwa eine Frau, aber dann wäre Sex doch immer ne Gräueltat. Oder denke ich hier zu logisch?
Oder ist hier wirklich das Schlafen gemeint? Also wäre Sex unter Männern okay? Oder wie oder was? Vielleicht könnten mir das mal ein paar Christamisten erklären.

Grübel, grübel

Ihre Anony Maus

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Flache Nazis aussterben lassen?

Wenn Menschen so dimensional wären, wie sie denken, dann könnte man Nazis unter der Tür durchschieben.
Dies hätte natürlich den großen Vorteil, dass man Nazi platzsparend lagern könnte. Für schlechte Zeiten zum Beispiel, wenn diese rückständige Einstellung mal ausgestorben sein sollte. Als Naturschützer will man schließlich alle bedrohten Tierarten erhalten. Selbst jene die ekelig, nervig oder dämlich sind. Oder brauchen wird doch keine Nazischutzgebiete? Sollten wir hier mal großzügig sein und diese AbARTigen aussterben lassen?

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Spruch zum Sonntag

Hoffnung ist die Quelle aller Religion. Hoffnung das mit dem eigenen Ende doch nicht alles endet. Greift man diesen Umstand an so wehren sich die Hoffenden, schließlich greift man deren Hoffnung an.

(Ulrich Scharfenort, 22.10.2014)

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Verschwendung auf der Bahnhofsplatte

Immer wieder ist die Rede von Nachhaltigkeit. Was nicht Nachhaltig ist sieht man in diesen Tagen auf der Bahnhofsplatte. Dort werden brutal mit einem Bagger die Pflastersteine entfernt und aufgeschüttet.

Ich bin sicher es gibt nicht wenige, welche sowohl Pflaster, als auch Schotter brauchen könnten. Hätte man eine Person abgestellt, welche die Abholung beaufsichtigt, hätte die Stadt Duisburg sicherlich viel Geld gespart, denn sowohl das Entfernen, als auch das Wegschmeißen kosten Geld.

Auf dem anderen Weg hätte man die Steine verschenkt.

IMG_20160422_060738 Schutt Verschwendung a

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Schwer verständliche Botschaften der DVG an der Haltestelle Friedrich-Alfred-Straße

Nachfolgendes schrieb ich mal der DVG

Liebe DVG,

kann man es eigentlich noch komplizierter ausdrücken?

Warum nicht einfach schreiben, dass die Busse nicht mehr so weit vorne halten? Dass das zweite Haltestelleschild gemeint ist entgeht doch den meisten.

Insgesamt wird der Eindruck erweckt, dass an der Haltestelle gar nicht mehr gehalten wird, besonders bei einem flüchtigen Blick, den die meisten Pendler darauf werfen.

Dass der Bus nicht in einer Baustelle hält ist doch wohl offensichtlich. Statt diese Verwirrung hätte man besser gar nichts hingehangen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

IMG_20160403_100659 Nichtanfahren Busse a

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Grundsteuer runter, wenn Fluglärm rauf!

Da ja die Offenlage der Fluglärmausweitung unmittelbar bevorsteht fragte ich mich, ob diese Belastung bereits bei der Grundsteuer berücksichtigt ist.
Deswegen schrieb ich mal einen netten Brief ans Amt für Rechnungswesen und Steuer:

Sehr geehrte Personen,

aus der Fachzeitschrift Immissionsschutz 1/14 S. 30-34 ist mir bekannt, dass der Wert eines Grundstücks bzw. einer Immobilie mit jedem dB(A) an Fluglärm um 0,7 %. Vorsichtig geschätzt sind über unserem Grundstück in Rheinhausen etwa 45 dB(A) äquivalenter Dauerschallpegel. Womit sich rechnerisch eine Wertminderung von 31,5 % ergibt, die man im Messbetrag berücksichtigen müsste.

Da sowohl die Gebietsart, als auch der Hebesatz für alle gilt, berücksichtigt dies nicht die unterschiedliche Belastung durch Fluglärm im Stadtgebiet.

Gehe ich recht in der Annahme, dass das vorgenannt bisher nicht im Messbetrag berücksichtigt wurde?

Natürlich müsste, falls der Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Fluglärmerweiterung stattgegeben würde, dies ebenfalls berücksichtigt werden. Gleiches gilt bei Veränderungen der Fluglärmerzeugung von anderen Flughäfen, wie etwa Köln/Bonn die ebenfalls zum Gesamtlärm beitragen.

Ich bin sicher die Verluste für die Stadt kann man sich von den verantwortlichen Flughäfen wiederholen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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PM Piratenpartei Duisburg Fraktionsgelder – Es ging nie um finanzielle Gerechtigkeit

Ich könnte jetzt ja noch einige Schimpfwort ergänzen, aber ansonsten ist alles gesagt.

In seiner Sitzung am Montag hat der Rat der Stadt Duisburg die Änderung der finanziellen Zuwendungen für die Ratsfraktionen und Ratsgruppen beschlossen. Wie erwartet mit der Mehrheit von SPD und CDU. Die beiden Fraktionen können sich nun über deutlich höhere Zuwendungen freuen. Im Gegenzug erhalten vor allem die kleinen Fraktionen und alle Gruppen im Rat ab dem 01.01.2017 viel weniger Geld und müssen ihre politische Arbeit in Duisburg zum Teil neu planen.
Finanzielle Gerechtigkeit oder eine Schwächung der rechten Ratsgruppen waren nie das Ziel dieser Aktion. Die Fraktionen von SPD und CDU waren allein durch ihre Größe im Rat schon immer im Vorteil. Sowohl politisch wie auch finanziell. Wer das System aus Zuwendungen, Aufwandsentschädigungen und parteiinternen Regelungen kennt, weiß das. Die Neuberechnung der Zuwendungen dient nur einem Zweck: Den politischen Gegner in seiner Arbeit zu schwächen.
Ratsfrau Britta Söntgerath (PIRATEN):
„Für mich steht jetzt fest, wenn man während einer Legistaturperiode einen solchen Weg einschlägt und dem Gegner versucht das Wasser abzugraben, dann muss die Angst vor uns wohl sehr groß sein!“
Es ist ein offenes Geheimnis, das die Altparteien in den kommunalen Räten den kleinen Fraktionen und Gruppen mit einer gewissen Geringschätzung gegenüberstehen. Sie werden als „Störer“ empfunden und zuweilen als „Spaßparteien“ diffamiert. Dabei spiegeln gerade sie die politische Meinungsvielfalt innerhalb der Bürgerschaft ab. Natürlich sind sie unbequem. Das ist schließlich ihre Aufgabe als Opposition. Der Griff in die Fraktionskassen der kleinen Bündnisse durch SPD und CDU ist daher ein sehr durchschaubares Manöver.

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Stadtverschönerung mit alten Autoreifen

Das nenne ich doch mal eine nette Idee, das Stadtbild mit alten Autoreifen aufzuwerten.
IMG_20160409_152520 Gute Idee Bunte Autoreifen a

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Citystauapp

Es kommt in Städten häufig vor, dass es sich staut, aber dies erfährt man leider nirgendwo, sodass man andere Routen nehmen könnte und wenn man erst einmal im Stau steckt ist es ja zu meist spät. Besonders bei der Nutzung von ÖPNV.
Also wenn es da etwas brauchbares gäbe, würde zumindest ich mir das etwas kosten lassen.

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Die Piratenpartei ist unzweifelhaft gegen die Ausweitung des Flughafens

Wenn die Offenlage dann am 25.5. offiziell losgehen soll, dürfte die Position der Piraten klar sein.

Aus unseren Programmen:
Kommunalprogramm Duisburg
„Die Piratenpartei Duisburg setzt sich für größtmöglichen Lärmschutz ein. Alle Maßnahmen, welche die Lärmbelastung mindern können, sollen schnellstens umgesetzt werden. Es sind wirksame Maßnahmen gegen Industrie- und Verkehrslärm umzusetzen. Kapazitätsausweitungen sind nur akzeptabel, sofern Emissionen nicht ansteigen! Dies schließt vorhandene Lärmaktionspläne ein. Eine Ausweitung des Flugbetriebs am Düsseldorfer Flughafen, der zu einer Mehrbelastung für Duisburg führt, lehnen wir ab.“

Wahlprogramm NRW 2012
„… die als Ziel ein Leben der Menschen in Einklang von Natur, Lebensraum, Technik und Arbeit hat und dadurch eine gute Lebensqualität sichert.“
=> Fluglärm mindert die Lebensqualität und macht sie eher zur QUALität.

Bundestagswahlprogramm 2013
„Die durch menschliche Aktivitäten bedingten Klimaveränderungen erfordern konsequente Maßnahmen auf allen Handlungsebenen, um auch nachfolgenden Generationen würdige Lebensbedingungen zu ermöglichen. An diesem Ziel müssen sich alle Maßnahmen messen lassen.
=> Das heißt, dass gerade die Kohlendioxidschleuder Flugverkehr eingeschränkt und ganz bestimmt nicht ausgeweitet werden muss.

„Die Piratenpartei erkennt Verkehrs- und Industrielärm als Umweltbelastung und als Gesundheitsrisiko an. Das Recht der Bevölkerung auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm ist Teil des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm unter Berücksichtigung des Standes der Technik. Aktiver Schutz (Vermeidung von Lärm an der Quelle) ist dem passivem Schutz (am Wirkungsort) vorzuziehen. Besonders schützenswert ist die Nacht.

Lärmemissionen sind in ihrer Wirkung unter Berücksichtigung aller Gesundheitskosten gesamtheitlich zu betrachten und wirtschaftliche Chancen den gesundheitlichen Risiken gegenüberzustellen.“

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Fluglärmbelastung durch Umwege

Am 23.4.16 schrieb ich verschiedenen mit Fluglärm befassten Stellen, weil Flugzeuge am Morgen Umwege fliegen, um die früheste Landezeit von 6 Uhr morgens einzuhalten.

Sehr geehrte Personen,

wegen Fluglärm rief ich heute morgen meine App Flightradar 24 auf. Der Vorteil ist, dass ich sofort sehen kann, wo ein Flugzeug langfliegt. die Flugzeuge betrafen zwar nicht Düsseldorf, was mir aber auffiel war um 5:45 der Flug von Adana nach Düsseldorf. Eine Boeing 737 (XG1380 D-ASXB) von Sun Express Deutschland.

Diese kam von Osten über Solingen (~ 2,5 km) und Hilden (~2 km) in einem weiten Bogen über Grevenbroich und Mönchengladbach (~1 km). Dass das Flugzeuge einen Umweg flog war deutlich erkennbar. Natürlich gilt es die 6 Uhr morgens einzuhalten, allerdings darf es nicht sein, dass Flugzeuge dafür vor 6 Uhr Umwege fliegen. Da ist es notwendig, dass die Maschinen einfach später abfliegen.

Das Vorgehen zeigt einmal mehr, dass die DFS keine Rücksicht auf den Lärmschutz der Bevölkerung nimmt, denn die für den Umweg vor 6 Uhr morgens in 1 km Höhe über eine Stadt zu lenken, ist komplett inakzeptabel und rücksichtslos. Dies wurde auch einzig und allein wegen der Einhaltung der 6 Uhr gemacht, wie man aus dem angehängten Screenshot von Travis ( http://dus-travis.dus.com/ ) sehen kann. Zum Anflug war dies nicht notwendig.
Ich gehe davon aus, dass dies kein Einzelfall ist, wie man auch an zwei weiteren Maschinen sieht.
Dies waren:
– Air Berlin AB 7447 von Punta Cana nach Düsseldorf mit Schleife über Erkelenz
– Air Berlin AB 8383 von Puerto Plata nach Düsseldorf

Da der Flughafen nun noch mehr Verkehr zu den Spitzenzeiten abwickeln will, was insbesondere 6-7 und 21-22 Uhr bedeutet, werden derartige Belästigung am Morgen vor 6 Uhr noch zunehmen. Je nach Windrichtung mit Sicherheit auch über Duisburg.

Dies ist absolut inakzeptabel, bedarf der sofortigen Handlung durch die zuständigen Stellen. Die Schlussfolgerung muss hier sein, dass ein zusätzlicher Zeitpuffer von mindestens 10 Minuten am morgen vorgesehen wird, dass heißt die erste Landung erst nach 6:10 Uhr stattfinden darf und Fluggesellschaften, welche zu früh abfliegen bzw. zu knapp kalkulieren, Strafgebühren zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Spruch zum Sonntag

Falls es wirklich so etwas wie ein Nachleben geben sollte, dann werden die Terrorschweine dort sicherlich nicht landen. Aber ohnehin ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie einfach ihr Leben wegwerfen.

(Ulrich Scharfenort, 21.10.2014)

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Bestrafung von Grabschern

Eine Gesetzesänderung soll es richten.

Es ist natürlich ein Unding, wenn einfach gegrabscht wird, was ist aber in Fällen, wie einer Fahrt mit einem sehr vollem Bus. Man bewegt sich ein wenig und schon hat man eine Anzeige? Das kann es doch wohl nicht sein.
Mir klingt das Gesetzesvorhaben eher nach Popolismus. Es wird etwas gemacht, um Auswirkungen zu bekämpfen und nicht das Problem analysiert.
Es gibt bereits genug Personen, die durch vorgetäuschte Vergewaltigungen auf sich aufmerksam gemacht haben und damit Leben zerstörten.
Und wenn das Gesetz generell sexuelle Belästigung unter Strafe stellen würde, hätten wir Situationen, wie in den USA, wo absurde Urteile die Menschen erheblich einschränken.
Dann stellt sich die Frage, was ist Belästigung. Wird es dann irgendwann so sein, dass Anlächeln bereits als Belästigung bewertet wird? Oder ein unsensibler Spruch? Das Lesen eines Buches, was einen wie auch immer gearteten sexuellen Bezug hat?
Wieder einmal ein Vorhaben, was meiner Ansicht nach nicht durchdacht wurde. Denn wann sich jemand belästigt fühlt ist überaus individuell.
Mir klingt das eher, als hätten wir eine Tendenz weg von Freiheit hin zu Sittenpolizei, wie etwa in Saudi Arabien.

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Antwort vom Eisenbahnbundesamt zur Bahn und Pünktlichkeit

Da ich mal wissen wollte, wie die Bahn ihre komische Vorstellung von Pünktlichkeit definiert fragte ich dies beim EBA an, dies ist die Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

für Ihre Eingabe an das Eisenbahn-Bundesamt vom 10.04.2016 danke ich Ihnen.

Sie fragen an, nach welchen Kriterien die Deutsche Bahn Statistiken zur Verspätungslage von
Zügen aufstellt.

Hiernach beschweren Sie sich über veröffentlichte Statistiken der Deutschen Bahn AG betreffend der Pünktlichkeit von Zügen.
Die Pünktlichkeitsstatistik stellt die Deutsche Bahn in eigener Verantwortung auf.
Umfangreiche Informationen zu diesem Thema wurden auf der Seite
http://www.deutschebahn.com/linkableblob/de/2251406/data/faq.pdf

mit einem FAQ-Katalog sowie historischen Pünktlichkeitsdaten vom Konzern Deutsche Bahn bereitgestellt.
Die aktuellen Pünktlichkeitswerte veröffentlicht die DB unter:
http://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/zahlen_fakten/puenktlichkeitswerte.html
Die Fahrgastrechteverordnung überlässt es den Bahnen, die Dienstqualitätsnormen in jeweils eigener Verantwortung aufzustellen, fordert jedoch einen bestimmten Mindestumfang bei der Themenabdeckung.
So wird nach Artikel 28 folgendes gefordert:
„(1) Die Eisenbahnunternehmen legen Dienstqualitätsnormen fest und wenden ein Qualitätsmanagementsystem zur Aufrechterhaltung der Dienstqualität an. Die Dienstqualitätsnormen haben mindestens die in Anhang III aufgeführten Bereiche abzudecken.
(2) Die Eisenbahnunternehmen überwachen die eigene Leistung anhand der Dienstqualitätsnormen. Die Eisenbahnunternehmen veröffentlichen jährlich zusammen mit ihrem Geschäftsbericht einen Bericht über die erreichte Dienstqualität. Die Berichte über die Dienstqualität sind auf den Internetseiten der Eisenbahnunternehmen zu veröffentlichen. Sie werden ferner über die Internetseite der Europäischen Eisenbahnagentur zugänglich gemacht.“
Dabei sind nach Anhang III mindestens folgende Qualitätsmerkmale zu berücksichtigen:
„MINDESTNORMEN FÜR DIE QUALITÄT DER DIENSTE
Informationen und Fahrkarten
Pünktlichkeit der Verkehrsdienste, allgemeine Grundsätze für die Bewältigung von
Betriebsstörungen
Zugausfälle
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen (Luftqualität in den Wagen,
Hygiene der sanitären Einrichtungen usw.)
Befragung zur Kundenzufriedenheit
Beschwerdebearbeitung, Erstattungen und Ausgleichszahlungen bei Nichterfüllung der
Dienstqualitätsnormen
Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität“
Die Verordnung gibt somit den einzelnen Bahnunternehmen einen großen Spielraum, welche konkreten Anforderungen an die Qualität der angesprochenen Themenfelder gestellt werden.

Ein Verstoß der DB gegen Artikel 28 kann von hier aus bislang nicht festgehalten werden.
Auch hat der Verordnungsgeber eine „juristische“ Definition der Verspätung, in der Sie in Ihrem Anschreiben hinweisen, im Hinblick auf Züge allerdings gerade nicht formuliert. Jedem Bahnunternehmen erwächst aus der Artikel 28 VO (EG) 1371/2007 die Verpflichtung, Qualitätsnormen in eigener unternehmerischer Verantwortung mit einem selbst gewählten
Qualitätsziel zu unterlegen.

Bitte berücksichtigen Sie dabei auch, dass Verspätungen im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der Fahrgastrechteverordnung allein den Aspekt der persönlichen Verspätung betrachten und nicht als Grundlage für die Pünktlichkeit von Zügen nach Artikel 28 herangezogen werden. Auch stellt eine persönliche Verspätung für sich genommen noch keinen Rechtsverstoß gegen die Verordnung

dar. Dies würde sich erst dann ändern, wenn eine Beschwerde bzw. ein Entschädigungsantrag
nach Artikel 16 bzw. 17 nicht, nicht rechtzeitig oder mit falschen Ergebnis bearbeitet UND die persönliche Verspätung dabei mindestens 60 Minuten betragen würde.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Rechtslage nachvollziehbar erläutern. Sollten Sie noch Rückfragen haben, wenden Sie sich unter Angabe des oben genannten Geschäftszeichens gerne wieder an das Eisenbahn-Bundesamt.
…

Eine überaus absurde Antwort, welche ich nicht unerwidert ließ.

Sehr geehrte****,

wenn Sie und das EBA Gesetze und Verordnungen derartig absurd interpretieren, ist es ja kein Wunder, dass die Bahn ständig vorgibt pünktlich zu sein, obwohl sie überwiegend unpünktlich ist.

Ich hätte ja mit vielen Antworten gerechnet, aber nicht mit einer derartigen, die man nur als verbraucherfeindlich bezeichnen kann.

Artikel 3 sagte ganz klar, dass die Begriffsbestimmungen für die gesamte Verordnung gelten, also auch für Artikel 28. Und natürlich ist eine Begriffsbestimmung im Rahmen einer Verordnung eine im Sinne des Gesetzes, also eindeutig und juristisch. Bei jeder Gerichtsverhandlung, wo ein Begriff bestimmt werden muss, werden genau derartige Begriffsbestimmungen genutzt. Hier jetzt eine ‚persönliche‘ Verspätung von der Fiktivpünktlichkeit der Bahn abzugrenzen. Selten sah ich etwas absurderes.

Nur weil den Unternehmen Ermessensspielraum eingeräumt wurde, darf nicht einfach ein eigener Zeitbegriff erfunden werden. In der Funktion als Aufsichtsbehörde hat das EBA hier eindeutig versagt. Womit dort eine Teilschuld für das Chaos, was uns Fahrgäste täglich erwartet, zu suchen ist.

Die Bahn hat hier keinen Ermessensspielraum. Eigentlich müsste die EU hier ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

In Kopie (auch BCC) habe ich einige weitere Stellen beteiligt.

Das einzig Positive ist, dass dieses Schreiben natürlich eine prima Beitrag für meine geplante Buchreihe über meine Erlebnisse mit der Bahn ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Duisburger Umweltpolitik ala CDU und SPD

Habe mal ein erstes ‚Werbeplakat‘ für den gemeinsamen Wahlkampf von SPD und CDU gestaltet.

Stumpfe Politik

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Die Grünen und der Fluglärm

Ist ja schön, dass die Grünen auf ihrem Landesparteitag beschließen den Fluglärm zu reduzieren und ein Nachflugverbot fordern. Allerdings wundert es mich, dass sie dies nicht umsetzen. Schließlich sind sie in der Landesregierung, wo sie dies auch machen könnten.
Natürlich steht die SPD im Weg, weil es ja angeblich um Arbeitsplätze gehen würde, dabei vernichtet Fluglärm mehr Arbeitsplätze, als der Flugbetrieb bringt.
Mal ganz abgesehen von den Gesundheitskosten.

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Antiterrorterror der Bundesregierung

Da war es wieder. Ein angebliches Antiterrorpaket. Natürlich werden nicht die wirklichen Ursachen des Terrors angepackt. Die Perspektivlosigkeit und häufig auch die ursächliche fehlende Bildung. Nein nun sollen bei Prepaidkarten der Ausweis vorgelegt werden. Wobei dies sicherlich nur eine von vielen idiotischen Ideen ist.
Geht es noch schwachsinniger? Dann werden die Karten halt woanders gekauft oder gefälschte Ausweise genutzt. Sicherheitsgewinn gleich Null und Überwachung unschuldiger bei 100 %. Ein klassisches Überwachungsgesetz ist das und wenn man die gegenwärtigen Entwicklungen anschaut, wird bei einer Fortsetzung Deutschland ein ernstes Problem kriegen, besonders wenn RECHTSparteien an die Macht kommen sollten. Also jene die sogar die CSU rechts überholen.

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Warum hat Duisburg denn nun eine Mafiastraße?

Ich weiß nicht welche Amtsschimmel die zuständige Behörde hier geritten hat.
Deshalb schrieb ich ans Planungsamt:

Sehr geehrte Personen,

im Amtsblatt # 9 sah ich, dass eine neue Straße in Duisburg nun Mafiastraße heißt.

Ist es üblich in Duisburg Straßen nach kriminellen Organisationen zu benennen? Finde ich sehr bedenklich. Was kommt als nächstes? Die Benennung einer Straße nach einem kriminellen Rockerclub? Nach einer verbotenen Partei? Nach einem Verbrecher? Aus gegebenem Anlass wäre eine Viertel, wo die Straßennamen nach Despoten und Diktatoren benannt werden vielleicht nicht schlecht. Denn wer würde nicht gerne z.B. in der Assadstraße wohnen.

Und ich dachte am Sonntag sollte der Startschuss für eine Imagekampagne gegeben werden. Oder geht es hier um das Image als Kriminalitätshauptstadt?

Mir ist zwar klar, dass es auch eine Insel mit dieser Bezeichnung gibt, die Namenswahl ist aber aufgrund der gängigen Nutzung des Begriffes fest verbunden mit der Mafia und wäre für Anwohner höchst erklärungsbedürftig.

Attraktivität ist jedenfalls, wenn man sich auch bei solchen Details Gedanken macht.
Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

PS: Es wäre nett, wenn Sie die Amtsblätter von der Dateigröße kleiner halten würden, denn niemand braucht die Druckvorlage. Es reichen also 150 DPI völlig aus. Das gilt insbesondere für die Wohlfahrtsmarkengrafik, die sehr viel Dateigröße verursacht.

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Spruch zum Sonntag

Wer die Umwelt zerstört, zerstört auch sich selbst, denn ohne diese gibt es keinen Menschen und somit bleibt auch nichts von der Kultur erhalten.

(Ulrich Scharfenort, 15.10.2014)

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Friemersheim muss Logport weichen

Bekannterweise sind die Kapazitäten an Flächen in Logport nahezu ausgeschöpft. Die Nachfrage nach Flächen für Logistikareale ist allerdings ungebrochen, deshalb wurde nun der Vorschlag eingebracht die Wohnbebauung Friemersheim ins Eigentum des Staatsunternehmens Duisport zu bringen.
Die Enteignung findet im Allgemeininteresse statt, denn die Ausweitung bringe in Duisburg dringend benötigte Arbeitsplätze. Eine Entschädigung ist nach Ansicht von Logport nicht notwendig.

Natürlich bzw. glücklicherweise ist dies nur Satire und Friemersheim sicher vor derartigen Ideen.

Keine Satire ist, dass der Flughafen Düsseldorf genau das oben beschriebene schon seit Jahrzehnten betreibt. Allerdings nicht als komplette Enteignung, sondern in Form einer sich ausweitenden Lärmenteignung, welche immer mehr größer. Das bedeutet 0,7 % Wertminderung für Immobilien pro dB(A) Fluglärm.

Hat das Flugzeug zum Beispiel eine sehr niedrige Lautstärke von 50 dB(A) und der Überflug dauert 1 Minute, blieben auf den Tag (24 Stunden) gemittelt immer noch ein Beitrag von etwa 18 dB(A) übrig. Vielleicht ist auch noch weniger, weil der Lärm anschwillt und wieder abnimmt. Natürlich nimmt der Fluglärm jetzt nicht um 18 dB(A) zu, dazu müsste man konkret berechnen, wie viele Flugzeuge derzeit fliegen und wie viele zukünftig.

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Antwort vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Folgendes erhielt ich nun vom BAF:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 11. März, deren Erhalt ich hiermit bestätige. Zu den aufgeworfenen Fragen möchte ich Ihnen zur Klarstellung und Ergänzung meiner vorangegangenen Email folgendes mitteilen:

Zu 1:
Die festgelegten Flugverfahren sind vom Luftfahrzeugführer zu befolgen, soweit die zuständige Flugverkehrskontrollstelle keine anders lautende Flugverkehrskontrollfreigabe nach § 31 Absatz 3 LuftVO erteilt hat (vgl. § 33 Absatz 1 LuftVO). Flugverfahren sind somit als standardisierte und vorweggenommene Flugverkehrskontrollfreigaben zu sehen, die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Flugsicherung, im Einzelfall (nicht im Ausnahmefall) durch die zuständigen Fluglotsen ergänzt oder abgeändert werden können. Dies spiegelt sich auch in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung wider, die in den vergangenen Jahren in diesem Zusammenhang ergangen ist. Dem VGH Kassel zufolge, der als erstinstanzliches Gericht für die Entscheidung über die Klagen gegen Flugverfahren und Einzelfreigaben im Zusammenhang mit dem Verkehrsflughafen Frankfurt zuständig ist, „handelt es sich bei den durch Rechtsverordnung festgesetzten Anflugverfahren auch nicht um von den Lotsen zwingend einzuhaltende „Verkehrswege“ in der Gestalt von „Korridoren“ oder „Routen“ mit festen Wegpunkten, sondern nur um eine Grundkonzeption des von den Luftfahrzeugführern zu erwartenden Anflugverfahrens“. (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Juni 2014 – 9 C 1889/12.T -, juris). Weiter führt der VGH in demselben Beschluss aus, die Flugverfahren dienten zwar einer entsprechenden Verkehrsführung, enthielten jedoch keine die Lotsen unmittelbar beschränkenden Vorgaben für die Verkehrsführung. Dies sei auch dann nicht anders zu beurteilen, wenn diese Freigaben regelmäßig erteilt werden, ohne dass besondere Sicherheits- oder meteorologische Gründe vorliegen und damit eine zusätzliche „faktische Flugroute“ über dem betroffenen Stadtteil von Frankfurt gebildet hätten. Von einer Bindungswirkung, wie sie noch 2003 vom damals zuständigen 2. Senat des VGH Kassel angenommen wurde (Urteil vom 11. Februar 2003, 2 A 1569/01), distanziert sich das Gericht in seiner aktuellen Rechtsprechung, auch und gerade unter Bezugnahme auf die seither durch das Bundesverwaltungsgericht gefällten Urteile.

Zu 2:
Die DFS ist gemäß § 29b Absatz 2 LuftVG verpflichtet, auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Dabei ergibt sich die Schwelle der Unzumutbarkeit nach der ständigen Rechtsprechung aus den Werten des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm.

Zu 4:
Von der hiesigen Aufsichtstätigkeit, in deren Rahmen rechtlich gesichert jederzeit die relevanten Informationen von den Flugsicherungsorganisationen angefordert werden können, ist die Auskunft nach dem UIG zu trennen. Dieses verschafft Antragstellern einen Anspruch auf Herausgabe vorhandener Informationen, nicht darauf solche zu generieren oder aufzubereiten.

Was Ihr Auskunftsersuchen angeht, so ist dieses aktuell nicht hinreichend bestimmt im Sinne von § 4 Absatz 2 UIG. Die Lotsen der DFS erteilen täglich und rund um die Uhr Einzelfreigaben für die unterschiedlichsten Luftfahrzeuge und in nahezu allen Flugphasen. Dabei unterliegen sie einem hoch komplexen Regelwerk, dessen Vorgaben auf eine Vielzahl von Dokumenten verteilt sind. Die Vorgaben beziehen sich auf fast alle denkbaren Umstände, die für die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung eines konkreten Fluges oder die eben solche Abwicklung des Luftverkehrs allgemein relevant werden können. Ohne Angaben dazu, auf welchen Sachzusammenhang sich Ihr Interesse bezieht, ist es schwerlich möglich, die Dokumente oder deren Abschnitte ausfindig zu machen, die gerade die Informationen enthalten, an denen Sie interessiert sind. Ich bitte daher, wie vom Gesetz vorgesehen, um Präzisierung von Ihrer Seite. Die Prüfung, ob dem Antrag in Bezug auf die so ermittelten Informationen stattgegeben werden kann, erfolgt im Anschluss anhand der Bestimmungen des UIG.
…

Wenngleich einige der Informationen sehr hilfreich sind, stimmen m.M. einige Aussagen nicht.

Sehr geehrte****,

Ihre Ausführungen bzgl. UIG stimmen meiner Einschätzung nach leider nicht.
Mein Rechtsverständnis ist hier, dass auch Informationen aufbereitet werden, denn nicht ohne Grund heißt es „Die informationspflichtigen Stellen unterrichten die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über die Umwelt. In diesem Rahmen verbreiten sie Umweltinformationen, die für ihre Aufgaben von Bedeutung sind und über die sie verfügen.“ Die Flugrouten und alle Informationen dazu fallen ganz sicher darunter.

Ihre Antwort kommt mir ausweichend vor. Als Expertin dürfte für Sie klar sein, worauf mein Begehren abzielt und nach UIG hätten Sie mich hier auch unterstützen müssen. Natürlich gibt es generelle Vorgaben als Rahmenbedingungen, da es aber bei meinem Begehren um den Flughafen Düsseldorf ging, wäre ein Anfang gewesen zumindest eine Liste der für diesen Flughafen geltenden Dokumente zu übermitteln. Als Aufsichtsbehörde dürften Sie ohnehin eine derartige Übersicht haben.

Aber um es in ‚BAF verständlicher Sprache‘ zu fassen: Mich interessiert die aktuell gültige Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 4 Nr. 8 LuftVG i.V.m. § 27a Abs. 2 LuftVO für den Flughafen Düsseldorf als PDF. Im Vorfeld wüsste ich natürlich gerne, ob und welche Kosten auf mich zukämen. Wobei ich davon ausgehe, dass das derartige Dokument zumindest als Entwurf ohnehin als Datei existiert.
Aus diesem Dokument kann ich dann auch ggf. weitere notwendige Dokumente herausfinden. Da der Flugverkehr zu einer Lärmenteignung (0,7 % pro dB(A) Fluglärm, gemäß Immissionsschutz 1/14 S. 30-34) führt bin ich als Eigentümer unmittelbar von der Rechtsverordnung betroffen.

Wäre natürlich deutlich einfacher, wenn das BAF eine Transparente Verwaltung wäre, die solche Dokumente von allgemeinem Interesse einfach auf die Seite der Behörde stellen würde. Dies sieht das UIG ja ohnehin vor. Warum wird dies also eigentlich nicht gemacht? Würde doch die Arbeit für Sie und andere erheblich vereinfachen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Ode an den Erdowahn

Und noch nen Erdogan Gedicht, aus gegebenem Anlass.

Er spaltet die Türkei,
mit seiner Blödelei
Das Ego trägt er auf der Zunge,
und benimmt sich wie ein kleiner Junge,

Ja das ist Erdogan.

Der Despot vom Bospurus,
redet viel Stuss.
Er und seine Erdogang,
lassen es werden bang.
Nicht um die Region,
sondern auch die Freiheit der Religion

Ja das ist Erdogan.

Ein Bild zeigt ihn als Queerdogan,
aber ist wohl nur Slogan.
Vielmehr steigert sich der Erdowahn,
als hätte er nen entzündeten Zahn.

Ja das ist Erdogan.

Mit Grundrechten nicht viel am Hut,
kein Wunder bei einem Bauch voll Wut.
Dabei führt Zorn zur dunklen Seite
und ist ne emotionale Pleite.

Ja das ist Erdogan.

Du bekommst nicht immer deinen Willen,
sieh es ein und nimm deine Pillen.
Nun will ich stoppen
und bin sicher, dies ist noch zu toppen.

(Eigentlich zu viel der Ehre für Erdogan, so viele Gedichte und andere Kunstwerke gewidmet zu bekommen.)

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Urban Gardening

In einer Zeit wo Bäume zu Freiwild für Kettensägen erklärt wurden und immer mehr Grünflächen verparkplatzt werden, ist jedes Stückchen Grün wichtig.
So gesehen könnte man der diesjährigen Umweltwochen durchaus auch als Kritik, an der unnachvollziehbaren Entscheidung von SPD, CDU und ein paar Randgruppen, verstehen, welche die Baumschutzsatzung abschafften.
Durch gezielte Wahl der Bepflanzung ist es möglich zu einem kleinen Teil die Auswirkungen dieser Fehlentscheidung zu kompensieren.

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Allheilmittel Videoüberwachung in Duisburg Marxloh

So so, in Marxloh sollen nun Videokameras richten, was in der Vergangenheit alles schiefgelaufen ist.

Verhütung und Bekämpfung von Straftaten mit Videokameras zur Öffentlichkeitsüberwachung? Da habe ich erhebliche Zweifel dran, solange das Personal beim Ordnungsamt nicht massiv aufgestockt wird. Denn schließlich fängt niemand bei Straftaten an, sondern bei kleinen Dingen und wenn die Person damit durchkommt, wendet sie sich schlimmeren Dingen zu. Gans abgesehen davon, dass Kriminalität, schlecht Bildung und Perspektivlosigkeit Hand in Hand gehen.

Seltsam finde ich, dass die Polizei derartige Einschränkungen haben soll, während Banken, die Stadtwerke Duisburg, der Duisburger HBF und viele weitere Stellen Kameras auf die Bürgersteige und andere öffentliche Verkehrsflächen gerichtet haben.

Mein Fazit kann hier nur sein, dass diese allesamt illegal betrieben werden. Also unter totaler Missachtung des Datenschutzes.

In Köln sah ich auch zahlreiche Videokameras, die Banken auf öffentliche Verkehrsflächen richteten.

Das alles ist doch nichts weiter als Populismus, weil die Beseitigung der Ursachen einfach ziemlich teuer wäre.

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Ein Radweg in der Mitte der Straße

Ein Radweg in der Mitte der Straße ist eine wirklich exzellente Idee. Ich wüsste hier in Duisburg einige Straßen, die ebenfalls so eng sind, dass hier kann Autofahrer überholen darf.
Bestes Beispiel wäre hier ein Erlebnis mit einem Auto auf der … Straße in Rheinhausen. Da meinte doch ein Autofahrer ich solle gefälligst ganz am Rand fahren. Was alleine schon aufgrund des maroden Zustands der Straße nicht ging und überholen hätte er definitiv nicht dürfen, aber der Fahrer kannte wohl nicht den Umstand, dass Innerorts 1,5 m Abstand gehalten werden muss. Ein anderer wusste nicht, dass dies auch für den Gegenverkehr gilt. Der dachte allen ernstes er hätte Vorfahrt, obwohl er auf der Seite mit den parkenden Fahrzeugen war und die Straße nicht ausreichend Platz für den Sicherheitsabstand bot.
Also, wenn sich das Verkehrsministerium hier aufregt ist mir dies unverständlich, schließlich sind Gesetze und Regeln nicht einfach nur abstrakte Rahmen, die um jeden Preis eingehalten werden müssen, sondern sinngemäß. Gesetze dienen immer den Menschen und auch der Sicherheit auf körperliche Unversehrtheit. In diesem Fall dürfte es wohl um das Rechtsfahrgebot gehen, was aber auch nicht immer eingehalten werden muss. Wenn es zum Beispiel der Zustand der Straße nicht zulässt oder die Rahmenbedingungen, wie hier der Umstand der parkenden Autos, wo ohnehin durch den fließenden Verkehr ein Abstand von 50 cm zu eingehalten werden muss. Genau dies gibt der Radweg in der Mitte wieder. Würde den Abstand zur linken Seite auf etwa 50 bis 80 cm schätzen, also 50 cm plus eine Lenkerbreite. Ein wenig mehr ist notwendig, weil die Auto nicht immer so genau parken.
Der Radweg ist somit in meinen Augen völlig regelkonform.

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Vorgehen bei Wasserabstellung, weil Vermieter nicht zahlt

Es kommt häufiger vor, als man denkt, dass Mieter ohne Wasser dastehen, weshalb ich vor geraumer Zeit auch eine Petition hierzu einreichte, da Mieter über Weihnachten ohne Wasser da standen.

Mietrecht

Beschlussempfehlung

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu übenıveisen, soweit zu prüfen ist, ob die
bestehenden Fristen ausreichend sind, um eine entsprechende Vereinbarung
innerhalb der Mieterschaft und mit dem Versorger zu erreichen und somit zu
prüfen ist, ob die Informationspflichten ausreichend sind,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung
Der Petent fordert, dass Vermieter und Versorger Streitigkeiten über die Versorgung
mit Trinkwasser nicht zu Lasten der Mieter austragen dürfen.

Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass bei Zahlungsrückstän-
den des Vermieters gegenüber seinem Wasserversorger nicht dieser, sondern die
Mieter unter einer Versorgungssperre litten. Er verlangt daher eine Gesetzesände-
rung, durch die eine solche Beeinträchtigung der Mieter ausgeschlossen werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bun~
destages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 399 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 45 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Nach § 535 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Vermieter die Mietsache
dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu über-
lassen und sie während der Mietzeit auch in diesem Zustand zu erhalten. Zu diesem
vertragsgemäßen Gebrauch gehört grundsätzlich auch die Wasserversorgung. Die
Kosten hierfür trägt in der Regel zunächst der Vermieter, weil er Vertragspartner des
Versorgungsunternehmens ist. Bei einer Nettomietenabrede können die Kosten der
Wasserversorgung als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Bei einer
Bruttomiete sind sie mit dem Mietzins abgegolten. Der Mieter ist in beiden Fällen je-
doch nicht Vertragspartner des Wasserversorgers; dies ist nur der Vermieter.
Kommt der Vermieter seinen vertraglichen Pflichten aus dem Wasserversorgungs-
vertrag, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, nicht nach, so ist der Liefe-
rant berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben und die ,Wasserversorgung
einzustellen. Der Einstellung muss eine Mahnung voraus gehen, und es bedarf einer
Einstellungsandrohung mit einer Frist von 2 Wochen (§ 33 Absatz 2 der Verordnung
über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser [AVBWasser]). In der
Praxis wird die bevorstehende Einstellung der Versorgung von Miethäusern durch
die Wasserversorgungsunternehmen auch Mietern gegenüber bekannt gemacht, die
von der Einstellung betroffen sind.

Durch diese Benachrichtigung besteht für die Mieter die Möglichkeit, eine Versor-
gungssperre schon im Vorfeld abzuwenden. Denn es steht den betroffenen Mietern
frei, sich zu organisieren und durch Direktzahlungen dafür zu sorgen, dass der Was-
serversorger die Belieferung fortsetzt.

Wird die Trinkwasserversorgung – aus welchem Grund auch immer – eingestellt, so
stellt dies mietrechtlich einen Mangel dar, der kraft Gesetzes zu einer Mietminderung
führt (§ 536 BGB). Der Mieter muss dann nur eine geminderte Miete an den Vermie-
ter leisten. Daneben steht dem Mieter als Druckmittel zur Vertragserfüllung ein Zu-
rückbehaltungsrecht zur Seite (§ 320 BGB). Er kann also nicht nur die Mietminde-
rungen, sondern auch einen erheblichen Teil der Miete als „Druckzuschlag“ zurück
halten, solange die Trinkwasserversorgung nicht wieder hergestellt ist, und somit die
Herstellung des Zustandes zum vertragsgemäßen Gebrauch erzwingen.

Wird eine Versorgungssperre abgewendet, indem die Mieterschaft die unmittelbare
Zahlung der Kosten an das Versorgungsunternehmen übernimmt, so entsteht ein
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch zu Gunsten der Mieter (§ 536a
BGB). Dieser Anspruch deckt auch den Fall ab, dass der oder die Mieter die Zah-
lungsrückstände des Vermieters begleichen, falls der Wasserversorger die Fortset-
zung oder Wiederaufnahme der Belieferung von der Übernahme diese Rückstände
abhängig macht.

Die Mieter haben des Weiteren die Möglichkeit, im Wege des einstweiligen Rechts-
schutzes (§§ 935 ff. ZPO) gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei kann
durch eine einstweilige Verfügung angeordnet werden, dass der Vermieter die Was-
serversorgung wieder herzustellen hat. Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit,
dass seitens des Gerichts gegen den Vermieter eine Vorauszahlungsanordnung er-
lassen wird.

Schließlich können die Mieter die zuständigen Behörden der Wohnungsaufsicht ein-
schalten. Für Nordrhein-Westfalen sind die gesetzlichen Voraussetzungen beispiels-
weise im Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum für das Land Nordrhein-
Westfalen (Wohnungsgesetz) geregelt.

Das derzeit geltende Recht schützt den Mieter somit grundsätzlich ausreichend vor
einer Wasserversorgungssperre.

Darüber hinaus weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin: Bundesweit gibt es
rund 6.000 Wasserversorgungsunternehmen_ Daten über Anzahl und Gründe von
Sperrungen der Wasserversorgung von privaten Haushalten werden von diesen nicht
zentral gemeldet oder anderweitig erhoben. Auch der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse über die Zahl der infolge von Zahlungsrückständen eines Vermieters
erfolgten Wasserversorgungssperrungen durch die Wasserversorger vor. Nach Ein-
schätzung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (er vertritt ca.
1.200 Wasserversorger mit rund 80% des deutschen Trinkwasseraufkommens)
spielen Wasserversorgungssperrungen allerdings nur eine auf Einzelfälle bezogene,
untergeordnete Rolle.

Eine generelle Belieferungspflicht von Mietwohngebäuden für Wasserversorgungs-
unternehmen erscheint vor diesem Hintergrund unter Abwägung der Interessen aller
Beteiligten nicht erforderlich. insoweit empfiehlt der Petitionsausschuss, das Peti-
tionsverfahren abzuschließen.

Aus verbraucherpolitischer Sicht wäre allerdings zu prüfen, ob die bestehenden Fris-
ten ausreichend sind, um eine entsprechende Vereinbarung innerhalb der Mieter-
schaft und mit dem Versorger zu erreichen. Zudem wäre zu prüfen, ob die Informati-
onspflichten ausreichend sind.

Beispielsweise wies das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt, Beschluss vom
04.12.2009 – 5 L264/O9 – auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hin und ging in
dem vorliegenden Fall davon aus, dem Mieter müsse ausreichend Zeit eingeräumt
werden, die Wassersperrung durch Maßnahmen gegenüber dem Vermieter abzu-
wenden oder sich auf eine andauernde Wassersperre einzustellen (ähnlich VG Leip-
zig, Beschluss vom 10.11.2011 – 6 L 676/11).

Soweit demnach zu prüfen ist, ob die bestehenden Fristen ausreichend sind, um eine
entsprechende Vereinbarung innerhalb der Mieterschaft und mit dem Versorger zu
erreichen und somit zu prüfen ist, ob die Informationspflichten ausreichend sind,
empfiehlt der Ausschuss, die Eingabe der Bundesregierung – dem Bundesministeri-
um der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zuzuleiten, damit sie bei zu-
künftiger Gesetzgebung in die Überlegungen mit einbezogen wird, im Übrigen emp-
fiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
…

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Spruch zum Sonntag

Wir Bürger sind die Kunden der Stadt Duisburg und der Kunde ist hier wahrlich nicht König, sondern Bittsteller.

(Ulrich Scharfenort, 13.10.2014)

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GEZÖRRe

Beginnen wir mit einem Zitat von Tom Buhrow (WDR): „Trotz geringer Mittel werden wir unsere Programmqualität auch weiterhin auf höchstem Niveau halten.“
Hohes Niveau hätte ich ja vielleicht noch durchgehen lassen, aber höchstes Niveau für die doch sehr stark schwankende Qualität der einzelnen Sendungen beim WDR. Allein schon die Lokalzeiten die leider zu wenig relevantes berichten und vielmehr über diese und jene Veranstaltung herfallen.

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Sicherheit an Flughäfen

Das klingt nicht gut, was die Gewerkschaft der Polizei da äußert, selbst wenn man den Populismus weglässt zeichnen sich noch immer nachweisliche Defizite in der Sicherheit ab. Dies führt zu dem Schluss, dass eine Ausweitung der Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn die Sicherheit noch weiter verringern würde. Eine Ausweitung bedeutet zwangsläufig auch mehr Passagiere und je größer das Aufkommen, desto schneller ist auch die Abfertigung inklusive der Sicherheitskontrollen.

Die Sicherheit muss hier oberstes Gebot sein. Der Flughafen kann hier vieles Versprechen, was zählt ist aber die Einschätzung der zuständigen Behörden. Da kann unser Innenminister eigentlich nur eines machen und die Ausweitung untersagen, bis die Sicherheit sichergestellt ist.

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Loveparadekatastrophe und Respekt

Dem Gericht die Schuld zu geben wäre falsch. Niemand wird eine Islamisten-Scharia wollen, wobei da Tanzen ja ohnehin schwer bestraft würde. Der Grundsatz, im Zweifel für den oder die Angeklagten ist unverhandelbares Grundrecht. So hart es auch sein mag. Die Hauptverantwortlichen waren ohnehin schlau genug nichts zu unterschreiben, sodass selbst ein Urteil nur ein Bauernopfer gewesen wäre.
Meine persönlichen Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Duisburg ist, dass selbst eindeutige Verfahren eingestellt werden. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass dies aus Bösartigkeit geschieht, würde ich eher eine akute Überlastung vermuten. Derartige Überlastungen führen regelmäßig zu Fehlern, wie etwa dem Gutachten.
Somit können derartige ‚Pannen‘ nur verhindert werden, wenn man der Staatsanwaltschaft ausreichend Personal gibt. Dies würde auch den vielfach angeprangerten fehlenden Respekt wieder herstellen oder zumindest die Situation verbessern.

Sogar der beanstandete fehlende Respekt ist dem Umstand geschuldet, dass bestehendes Recht nicht umgesetzt wird. Gerade bei kleinen Regeln wird aus Personalmangel nicht ausreichend durchgegriffen, obwohl Respekt hier beginnt und nicht bei Mord und Totschlag. Die angeblichen Personaleinsparungen rächen sich jetzt ebenso, wie die fehlenden Investitionen in Bildung.

Es hängt halt alles zusammen und Wirtschaftlichkeit drückt sich halt nicht nur in Lohnkosten, sondern auch in den nicht so leicht erfassbaren Werten, wie lebenswerte Umwelt, Sauberkeit und Sicherheit.

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Schlechte Nachricht für Altkleiderabzocker

Also jene die sich an der Altkleidersammlung bereichern und höchstens den Anschein einer Gemeinnützigkeit erwecken.

Im Amtsblatt 8 der Stadt Duisburg stand jetzt:

Verwertung von Altkleidercontainern
Es wurden 44 Altkleidercontainer, die keinem Aufsteller zugeordnet werden können, an folgenden Standorten im öffentlichen Straßenraum aufgefunden, eingezogen und in
Verwahrung genommen:

Es folgte eine Liste mit mehreren Containern.

Diese dem jeweiligen Aufsteller nicht zuzuordnenden Behälter sollen nun verschrottet werden. Mit dieser Bekanntmachung möchte ich die Eigentümer darauf hinweisen, dass gegen Zahlung der mit der Einziehung und Lagerung verbundenen Kosten die eigenen Container ausgelöst werden können. Eigentümer können sich innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH, Warbruckstr. 89, 47169 Duisburg in Verbindung setzen.
Wenn dort innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mitteilung zwecks Auslösung der eingezogenen Altkleidercontainer vorliegt, werden diese am 17.05.2016 bei der Gemeinnützigen Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH, Warbruckstr. 89, 47169 Duisburg verschrottet.

Eigentlich noch viel zu nett für diese Abzocker, aber zumindest ein guter Schritt.

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