Es wird immer Schlimmer II

Pauschalisierende Popolisten werfen gerne in den Raum, dass es immer schlimmer würde. Belegt wird diese Behauptung natürlich nicht. Wahrscheinlich weil es gar nicht belegt werden kann. Die Vergangenheit erscheint zwar immer besser und erstrebenswerter, ist dies aber nicht.
Wobei natürlich eine gewisse Apathie der meckernden Mehrheit zu beobachten ist. Sich über alles beklagen, aber nichts ändernd. Wahrscheinlich, weil wenn man etwas macht oder sagt, es sofort heißt, dass man doch nicht alles so kleinlich sehen soll, wie etwa bei dreistem Verhalten. Etwa eine parkplatzblockierende Holzlieferung oder dreisten Falschparkern. Toleranz darf aber nicht heißen, dass man alles einfach so hinnimmt, sonder da agiert, wo notwendig.
Und wer nichts tut, hat auch das Recht verwirkt zu behaupten, es würde immer schlimmer. Dabei gibt es sehr viele Dinge, die man ganz legal tun kann.

Leider sind zu viele Menschen apathisch und beschweren sich dann hinterher.

Starte mit der Person im Spiegel, sach ich da nur.

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Einladung von Hasspredigern nach Duisburg und Essen im März

Mir kommen die Einladungen so vor, als wollte hier jemand sagen: „Ich
bin ja kein Islamist, aber …“

Wer jetzt hier behauptet, man könne nichts tun lügt. Man muss zumindest
prüfen, ob ein derartiger Verein zulässig ist. Daneben ist, wenn der
Verein als gemeinnützig gilt, diese Gemeinnützigkeit aufzuheben, denn
wer Hassprediger einlädt ist definitiv nicht gemeinnützig. Hier wären
die Finanzämter am Zug.

Wobei es natürlich auch so sein könnte, dass man diese Vereine gar nicht
auflösen will, weil man die Islamisten so einfacher beobachten kann. Hat
ja auch einen Vorteil, wenn man klar weiß, wer alles dazu gehört.

Das diese Vereine dreist behaupten sie hätten nichts gewusst, kann ich
mir nicht vorstellen. Man lädt doch nicht einfach jemand unbekanntes
ein. Kostet ja schließlich auch Geld.

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AfD – Geh Kochsalz essen!

Wie man diesem Artikel hier entnehmen kann haben rechte Verschwörungsesoteriker bei der AfD eine ‚Heimat‘ gefunden.
Eine Gelegenheit zu behaupten Kohlendioxid wäre gut für die Pflanzen und Klimawandel wäre nicht menschengemacht. Nur seltsam, dass die Kohlendioxidkonzentration in der Atmosphäre seit 1800 drastisch angestiegen ist und dies dann auch noch rein zufällig mit der Industrialisierung konform geht.

Also wenn mehr Kohlendioxid noch besser für das Pflanzenwachstum wäre, dann müsste nach der AfD-Logik mehr Kochsalz auch gut für den Körper sein.

Was natürlich Bullshit ist, die Dosis macht immer der das Gift, auch das Klimagift.

Also liebe AfD faltet eure Aluhüte und nicht vergessen diese nicht auf einen verschwitzten frisch rasierten Schädel zu setzten.

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Spruch zum Sonntag

Wer aus Angst die Freiheit beschneidet, errichtet eine Tyrannei der Paranoia.

(Ulrich Scharfenort, 30.09.2014)

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BMUB sieht keine Klagechance

Seltsam finde ich die Antwort vom BMUB:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,
für Ihre erneute Nachricht vom 27. Januar 2016 danken wir Ihnen.
Aufgrund der Vielzahl der täglich eingehenden Anfragen gelingt es uns nicht immer, zeitnah zu antworten. Wir danken für Ihr Verständnis.

Zu Ihrer Nachfrage zur Klagemöglichkeit:

Eine erfolgreiche Klage vor dem EuGH setzt voraus, dass der Kläger beweisen kann, dass Europarecht, also solches der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft, verletzt ist. Ein solcher Rechtsverstoß ist derzeit nicht erkennbar. Denn aufgrund der vielen unterschiedlichen Kraftwerkstypen in den Mitgliedsstaaten der EU kann das Europarecht keine detaillierten technischen Spezifikationen festschreiben. Daher verbleibt die Festlegung, was unter Sicherheitsgesichtspunkten genehmigungsfähig ist, rechtlich in jeweiliger nationaler Verantwortung. Die Bewertung der nuklearen Sicherheit der belgischen Atomkraftwerke sowie die Entscheidung über deren Betrieb liegen somit grundsätzlich in der Verantwortung der belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde FANC.

Das Bundesumweltministerium sieht weiterhin einerseits in einer intensivierten Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und andererseits in einer kritischen fachlichen Erörterung der offenen Sicherheitsfragen in Tihange 2 und Doel 3 den richtigen Weg. Auch insoweit stellt sich daher die Frage einer Klage für die Bundesregierung nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice im BMUB
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit
Stresemannstraße 128 – 130
10117 Berlin

Sehr seltsam diese Antwort, wo NRW anscheinend recht gut Klagechancen sieht?

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Aus Grimms Tierleben

Sehr geehrte Männerinnen und Männer,

heute möchte von einem possierlichen Tierchen berichten. Dem Abmahngeier. Diese leider nicht vom Aussterben bedrohte Spezies zeichnet sich durch ihr lauerndes Verhalten aus. Insbesondere in Neuland (Internet) tummelt sich der Abmahngeier. Hier stürzt sich dieser auf arglose fehlende Impressen und Urheberrechtsverstöße. Größere Beute lässt er aus Bequemlichkeit liegen.

Auf bald

Ihre Anony Maus

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GEZÖRRe

Manchmal macht die Rundfunksteuer sogar Sinn. Während Roland Tichy in der Welt Angst und Hass, mit dem Konflikt Türkei/Russland, befördert, ließt man auf der TagesschauAPP eine ganz andere Bewertung mit Hintergrundinformationen. Hier wird als nicht wie an anderer Stelle auf Angsterzeugung gesetzt um Quote zu erzielen.
Für den Anteil zahle ich gerne, aber für Sport oder Krimivariante X wohl eher nicht.

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Nächtliche Nerv-SMS von Eplus

Gerade so schön am schlafen, plötzlich vibriert das Telefon los, weil eine SMS kommt.

Erste Frage natürlich wer schickt einem mitten in der Nacht eine SMS? In diesem Fall war es Eplus mit der Ankündigung, dass man mal wegen des Guthabens nachschauen sollte. Eigentlich eine gute Sache, aber muss man so etwas mitten in der Nacht schicken?

Antwort von E-Plus:

…
Die SMS-Mitteilungen haben Sie in Ihrer Nachtruhe gestört. Bitte entschuldigen Sie.

Mit den Kurznachrichten erfüllen wir unsere Informationspflicht, daher können die Mitteilungen nicht eingestellt werden. Der Versand wird automatisch vom System zu Zeiten veranlasst, in denen das Netz nur gering belastet ist. Dadurch erhalten alle Kunden rechtzeitig neue Informationen.
…

Auf meine Nachfrage, woraus sich denn die Informationspflicht ergäbe wurde dann nicht mehr geantwortet. Und eine Suche ergab hier auch nichts schlüssiges.

Also erst einmal blockieren der Nummer, welche derartige SMS schickt und hoffen, dass sich dann nicht ständig die Nummer wechselt.

Abschalten des Telefons ist keine Option, da man Nachts im Notfall ohne Zeitverzögerung telefonieren können sollte.

Die Bundesnetzagentur meinte zu meiner Frage, bzgl. einer Informationspflicht:

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält keine Regelungen, die Unternehmen verpflichtet Informationen an Kunden per SMS und in der Nacht zuzustellen.

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Bundestag quasi für echte Gleschlechtergerechtigkeit

Gleichsprech ist ja der misslungene Versuch für Geschlechter Gerechtigkeit zu sorgen. An zahlreichen Stellen sieht man die zu Wortungetümen aufgehäuften Bezeichnungen für Männchen und Weibchen, als was nicht in diese Kategorie fällt ist automatisch ausgeschlossen. Eleganter sind hier natürlich geschlechtsneutrale Begriffe, die es bisher allerdings nicht überall gibt.
Um hier mal wieder zu versuchen Abhilfe zu schaffen, reichte ich eine Petition ein.

Hier nun das Ergebnis, was zumindest hoffen lässt.

…
Beschlussemgfehlung
Die Petition der Bundesregierung dem – Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend – zu überweisen.

Begründung

Der Petent möchte größere Anerkennung und mehr Schutz der Geschlechtsidentität
von Menschen erreichen, die sich im gesellschaftlich vorherrschenden binären Sys-
tem der Zweigeschlechtlichkeit nicht wiederfinden.

Er kritisiert, dass derzeit im Sprachgebrauch entweder die männliche oder die weibli-
che Form verwendet werden müsse, oder ein neutraler Begriff. Dies sei jedoch dis-
kriminierend, da es nicht nur zwei Geschlechter gebe.

Der Bitte des Petenten um Veröffentlichung seiner Eingabe auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages hat der Ausschuss nicht entsprochen. Der Ausschuss hat
im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit ge-
geben, ihre Haltung zu dem Anliegen darzustellen. Die Prüfung des Petitionsaus-
schusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Der Deutsche Ethikrat hat im Auftrag der Bundesregierung im Jahr 2011 die Situation
so genannter intersexueller Menschen (Menschen mit Geschlechtsvarianz) und die
damit verbundene Herausforderung unter Einbeziehung der therapeutischen, ethi-
schen und sozialwissenschaftlichen und juristischen Sichtweisen im Dialog mit den
Betroffenen und ihren Selbsthilfeorganisationen aufbereitet. Der Deutsche Ethikrat ist
in seiner am 23. Februar 2012 vorgelegten Stellungnahme „Intersexualität“ zu dem
Ergebnis gelangt, dass gesetzliche Regelungen, die nur die Kategorien Mann und
Frau kennen, von den Betroffenen als Diskriminierung empfunden werden. Nach den
Ausführungen des Deutschen Ethikrates stellt sich jedoch die Frage nach der richti-
gen Bezeichnung. Wegen der vielfältigen Erscheinungsformen von Intersexualität
könne ein drittes Geschlecht lediglich eine Auffangkategorie sein, ein Sammelbecken
für Menschen, die nicht der binären geschlechtlichen Norm entsprechen.

Der Deutsche Ethikrat hat der Bundesregierung empfohlen, die Zwecke, die mit der
Pflicht zur Eintragung des Geschlechts nach derzeitigem Recht verfolgt werden. zu
evaluieren, um dergestalt eine Grundlage für die zukünftige Entscheidung des Ge-
setzgebers zu schaffen. Nach den Ausführungen der Bundesregierung wird das
Bundesministerium für Familie, Senioren,-Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Kürze der –
Empfehlung durch Ausschreibung eines Rechtsgutachtens zu der Kategorie Ge-
schlecht im Recht und Möglichkeiten der Anerkennung von Geschlechtsidentität ent-
sprechen. Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens sollen dazu dienen, gesetzgeberi-
sche Lösungsvorschläge in der interministeriellen Arbeitsgruppe „Inter-/Trans-
sexualität“ zu diskutieren. Diese wurde im September 2014 unter Vorsitz des
BMFSFJ eingerichtet und verfolgt die Zielsetzung, folgende Vereinbarungen aus dem
Koalitionsvertrag umzusetzen:
– Die durch die Änderung des Personenstandsrechts für intersexuelle Menschen
erzielten Verbesserungen sollen evaluiert und gegebenenfalls ausgebaut wer-
den.
– Die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen soll in den Blick
genommen werden.

Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Petition für geeignet, in die Arbeiten ein-
bezogen zu werden und empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem
BMFSFJ – zu überweisen.
…

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Bundestag möchte keinen ganzheitlichen Immissionschutz

Anscheinend fand man nicht so toll, dass ich anderer Ansicht, als die Bundesregierung war. Wobei es ja eher die Ansicht der Ministerien sein dürfte. So werden also nicht direkt die Fahrwege festgelegt, um die Bevölkerung zu schützen.

Immissionsschutz

Beschlussemgfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen. –

Begründung
Mit der Petition wird eine Ergänzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der
12. Bundesimmissionsschutzverordnung dahingehend angeregt. dass auch Auswir-
kungen im Umfeld von Störfallbetrieben etwa durch Gefahrguttransporte mit berück-
sichtigt werden.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, Gefahrguttrans-
porte von und zu Betrieben, die der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (Stör-
fallverordnung) unterlagen (2. B. ein Gefahrstofflager), könnten schädliche Auswir-
kungen oder mögliche Gefahren für die Umgebung, z. B. Wohnbebauung, mit sich
bringen. Diese Auswirkungen sollten bei der Entscheidung über die Ansiedlung der-
artiger Betriebe mit berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Bitte des Petenten auf Veröffentlichung seiner Eingabe hat der Ausschuss nicht
entsprochen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für die Befürchtungen des Petenten.
Gleichwohl sieht der Ausschuss keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sin-
ne der Eingabe.

Was die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts anbelangt, verweist der Petitions-
ausschuss, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die dem Petenten Bekannt gege-
bene Stellungnahme der Bundesregierung vom 07.04.2015. Sie ist aus Sicht des
Ausschusses inhaltlich nicht zu beanstanden. Im Ergebnis ist demnach insbesondere
festzuhalten, dass der Schutz des Umfeldes von Störfallbetrieben durch die beste-
henden rechtlichen Regelungen ausreichend sichergestellt wird. Der Petitionsaus-
schuss hebt hervor, dass das Bundesrecht zum einen das Recht für Gefahrgurtrans-
porte auf Grundstücken von Industrieanlagen und zum anderen auf öffentlichen Ver-
kehrswegen dergestalt abgrenzt, dass für Gefahrguttransporte auf Grundstücken von
Industrieanlagen das lndustrieanlagenrecht des Bundesimmissionsschutzgesetzes
zur Anwendung gelangt. Hingegen wird bei Gefahrguttransporten auf öffentlichen
Verkehrswegen der Schutz vor Gefahren durch zahlreiche andere rechtliche Vorga-
ben sichergestellt. Zu nennen sind hier insbesondere das Gejahrgutbeförderungsge-
setz nebst den auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und das Euro-
päische Ubereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße. Überdies wäre eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des Anla-
genrechts des Bundesimmissionsschutzgesetzes auf Gefahrguttransporte auf öffent-
lichen Verkehrsflächen nicht sachgerecht, denn relevant für das Anlagenrecht kön-
nen nur solche Umstände sein, die im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers
– also innerhalb des Anlagegeländes – liegen.

Der Petent zeigte sich mit den Ausführungen der Bundesregierung nicht einverstan-
den und hat sich mit E-Mail vom 04.05.2015 erneut an den Petitionsausschuss ge-
wandt. Darin bekräftigt er sein Anliegen, trägt jedoch keine neuen entscheidungser-
heblichen Aspekte vor, die den Petitionsausschuss zu einer anderen Auffassung ge-
langen lassen würden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Mag jeder selber zu den eigenen Schlüssen gelangen.

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Doch noch eine Antwort vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)

Nur wenig Tage nachdem ich mich ans Bundesverkehrsministerium wandte, weil die Antwort des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung schon seit fast einem Jahr aus stand kam eine Antwort.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Bezug nehmend auf den mit Email vom 7. Mai 2015 übersandten Vorgang, Ihren Vortrag dazu, Ihre Email vom 13. Mai und Ihre Erinnerungen vom 6. August, 13. Dezember 2015 und 4. Februar 2016 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1.
Duisburg-Rheinhausen liegt einerseits unterhalb des nominellen Flugpfades einer aus Norden kommenden Einflugstrecke sowie der nördlichen Verbindungsstrecke zum Endanflug zu den Landebahnen 05L und 05R (Start und Landung in Richtung Nord-Ost) des Flughafens Düsseldorf. Der Überflug im Bereich Ihres Wohnortes erfolgt bei Flügen auf diesen Flugverfahren von Nordost nach Südwest. Zum anderen verlaufen Abflugverfahren von den Startbahnen 23L und 23R, die nach einer nach dem Start folgenden Rechtskurve in Richtung Norden und Nordosten führen, über den Bereich Duisburg-Rheinhausen. Flugzeuge auf diesen Abflugverfahren werden Ihren Wohnort von Süd nach Nord überfliegen. Bei entgegengesetzter Betriebsrichtung verläuft der nominelle Flugpfad eines Abflugverfahrens zum ungerichteten Funkfeuer LIMA nach einer anfänglichen Linkskurve in etwa über den Bereich Duisburg-Rheinhausen; von Ost nach West. Über Ihrem Wohnort ist demnach schon aufgrund der Nutzung der bestehenden Flugverfahren regelmäßig mit Flugverkehr zu rechnen.

Hinzu kommt, dass Fluglotsen zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags, gemäß § 1 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und § 31 Absatz 3 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), dazu ermächtigt sind, bei der Bewegungslenkung der ihrer Kontrolle unterliegenden Flüge den Flugverlauf, insbesondere den Flugweg und die Flughöhe, durch entsprechende Freigaben im Einzelnen festzulegen. Diese sogenannten Einzelfreigaben durch Fluglotsen sind den festgelegten Flugverfahren stets vorrangig und können bei Abflügen in der Regel ab Erreichen einer Flughöhe von 5000ft (ca. 1500 m ü. NN) erteilt werden. Aus diesem Grund muss auch abseits der festgelegten Flugverfahren mit Luftverkehr gerechnet werden. Eine zahlenmäßige Beschränkung der Einzelfreigaben oder ein Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen Flugverfahren einerseits und Einzelfreigaben andererseits lässt sich der aktuellen Rechtslage nicht entnehmen.

Die von Ihnen beschriebenen Flugverläufe sind insofern nicht zu beanstanden.

2.
Der An- und Abflugverkehr des Flughafens Düsseldorf und dessen Betriebszeiten sind durch den Planfeststellungsbeschluss und die Betriebsgenehmigung zugelassen worden. Die DFS als zuständige Flugsicherungsorganisation muss diesen zugelassenen Verkehr gemäß § 27c Absatz 1 LuftVG sicher, geordnet und flüssig abwickeln. Eine Möglichkeit das Verkehrsaufkommen zu beeinflussen oder zeitlich zu verlagern, besteht dabei nicht. Die Verpflichtung, Lärmmessstellen zu errichten und zu betreiben, ergibt sich für den Flughafenbetreiber aus § 19a LuftVG. Eine vergleichbare Verpflichtung der Flugsicherung sieht das Gesetz nicht vor. Ausnahmen von festgelegten Nachtflugbeschränkungen werden durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erteilt.

3.
Entgegen Ihrer Auffassung sieht das Umweltinformationsgesetz (UIG) einen uneingeschränkt kostenfreien Auskunftsanspruch nicht vor. Vielmehr werden gem. § 12 UIG grundsätzlich Auslagen und Gebühren für die erteilte Auskunft erhoben. Diese sind unter Berücksichtigung des Aufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, dass die Gebührenerhebung im Einzelfall nicht prohibitiv wirken darf. Die einfache schriftliche Auskunft stellt einen der in § 12 Absatz 1 Satz 2 UIG normierten – kostenlosen – Ausnahmefälle von diesem Grundsatz dar. Dabei ist der Begriff der „einfachen Auskunft“ nicht gleich zu setzen mit dem einer einzelnen Frage. Inwieweit es sich bei Ihren Informationsbegehren um einfache schriftliche Auskünfte im Sinne des Gesetzes handelt, kann ich ohne weiteres nicht beurteilen. Informationen zur Höhe des der DFS bei der Beantwortung der Frage entstandenen Verwaltungsaufwandes liegen mir nicht vor. Ohnehin ist jedoch eine rein hypothetische Überprüfung einer in Aussicht gestellten Kostenerhebung im Voraus nicht vorgesehen. Sollten Sie eine einmal erfolgte Kostenerhebung einer nachträglichen Prüfung unterwerfen wollen, so bleibt Ihnen dies selbstverständlich unbenommen.

4.
Ein Dokument mit dem Titel „interne Betriebsanweisung der DFS zur Flugverkehrskontrollfreigabe“ liegt mir nicht vor. Seine Existenz ist mir nicht bekannt. Um nachvollziehen zu können, welches Dokument Sie konkret meinen, bitte ich um Präzisierung des von Ihnen vermuteten Inhalts. Soweit Sie die Betriebsanweisung Flugverkehrskontrolldienste (BA-FVD) meinen, schlage ich vor, dass Sie sich mit konkreten Hinweisen zum Gegenstand der geforderten Unterlagen unmittelbar an die DFS wenden, da die DFS in diesem Zusammenhang selbst öffentliche Stelle ist.

Abschließend bitte ich, die übermäßige Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage nachzusehen.
…

Natürlich lasse ich so etwas nicht unerwidert.

…

mit Verlaub muss ich sagen, dass mich diese Antwort doch sehr überrascht.

Erstens, dass ich überhaupt eine Antwort bekommen habe. Was wohl nur dem
Umstand zu verdanken ist, dass ich mich vor einigen Tagen ans
Bundesverkehrsministerium wandte, eben weil ich keine Antwort bekam.
Zweitens über die Art der Antworten, welche den Eindruck erwecken, dass
man mit Informationen erschlagen werden soll.

zu 1.
Bereits aus dem Begriff Einzelfreigabe ergibt sich, dass dies kein
Regelfall sein darf. Und selbstverständlich gibt es dazu eine
Rechtslage, wie ein Rechtsgutachten des UBA ab S. 7 klar darlegt.
http://www.uba.de/uba-info-medien/4244.html
Sollte die Rechtslage, aber noch nicht ausreichend sein, gibt es
sicherlich genügend Stellen, die hier Interesse daran hätten für
entsprechende Klarheit zu sorgen.

zu 2.
Wenn ich das richtig verstehe, hat die Deutsche Flugsicherung, welche
Geld für die Abwicklung bekommt, keinerlei Verpflichtung auf die
Bevölkerung Rücksicht zu nehmen, dies wird nur den Flughäfen auferlegt.
Dann ist es wohl an der Zeit das Gesetz zu ändern, denn die DFS ist
maßgeblich für den Lärm verantwortlich, insbesondere, wenn hier
lärmintensive Flugverfahren erlaubt werden.

zu 3.
Wo steht, dass ich von einem generellen kostenfreien Auskunftsanspruch
ausgehe? Nirgendwo, mein Anspruch war hier ganz eindeutig auf die
Auskunft zu einem Flug abgestellt.
Die Praxis, dass die ersten Auskünfte kostenfrei ergangen sind, zeigt
doch klar, dass hierbei kein erheblicher Aufwand vorliegt. Zudem soll
das UIG sicherstellen, dass eben keine hohe Hürden für den Zugang zu
Umweltinformationen bestehen, wie etwa abschreckende Gebühren durch die
DFS für einfache Auskünfte.
Zumal die DFS anders, als wir Bürger Zugang zu allen Informationen hat.
Mit Travis ist dies ja nicht der Fall, da bereits bei 6 km oder weniger
der Flugverlauf aus unerfindlichen Gründen gekappt wird, sodass man nicht
mehr erkennen kann, welches Flugzeug sich wo aufgehalten hat.
Die Kostenerhebung war nicht in „Aussicht gestellt“, sondern angedroht.
Ganz klar, um die Rechteeinforderung zu unterbinden.

zu 4.
Als Aufsichtsbehörde für die DFS müsste es Ihnen leicht fallen bei der
DFS nachzufragen, ob es ein derartiges Dokument gibt.
Sind in den von Ihnen genannten Dokument (Betriebsanweisung
Flugverkehrskontrolldienste (BA-FVD)) die Einzelfreigaben geregelt? Wenn
nicht, in welchem Dokument ist dies geregelt?

Tut mir Leid eine nicht nachvollziehbare entschuldigte Verzögerung kann ich nicht
entschuldigen.

Ich habe mir erlaubt, den gesamten Vorgang noch einmal für die in BCC
beteiligte Presse anzuhängen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Mein Eindruck, dass man klar für Dumm verkauft werden soll.

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Offener Brief wegen Videoüberwachung in Rheinhausen

Wenn Artikel zum Fremdschämen animieren dann dieser hier, wo sich Carsten Alberts und Marcus Mellenthin (SPD) zu Videoüberwachung äußern und akute Unkenntnis zeigen.

Dies äußerte ich auch in einem Schreiben an sie:

Sehr geehrter Herr Alberts, sehr geehrter Herr Mellenthin,

was Sie da bezüglich Videoüberwachung behaupten ist mit Verlaub einfach Quatsch mit ein paar Fünckchen Wahrheit. Mir als Überwachungsgegner ist klar, dass es Regeln gibt, welche eingehalten werden müssen. Wobei dies in Duisburg die wenigsten Überwachungskameras tun. Selbst die von der Stadt oder im städtischen Umfeld nicht.
Allein schon dies Aussage, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen würde. Dann gäbe es hier in Duisburg tausende Verstöße. Wobei das Recht am eigenen Bild höchstens eine untergeordnete Rolle gegenüber dem Bundesdatenschutzgesetz spielt. Sollte man als Rechtsanwalt eigentlich wissen.
Eine Videoüberwachung im privaten Raum ist auch nicht zulässig, wenn dieser Raum zwar privat, aber öffentlich zugänglich ist, wie etwa in Kaufhäusern. Auch in Wohnungen ist eine Überwachung unzulässig, soweit sie die Persönlichkeitsrechte dritter verletzt, dann ist dies allerdings auf zivilrechtlichen Weg zu klären.
Von Ihnen Herr Alberts wüsste ich mal gerne, warum die Überwachung dort pauschal unzulässig sein sollte?
Es entspricht auch nicht den Tatsachen das nur eine Liveüberwachung zulässig ist. Wenn eine Überwachung notwendig ist, und dies es eher selten der Fall, dann bedarf es einer konkreten Begründung, die dich dann auch in Art und Umfang niederschlägt. Die Erwartung von Sachbeschädigung reicht hier nicht aus.
Es gibt vom LDI, was Ihnen beiden wohl unbekannt ist, eine schöne Übersicht unter welchen Bedingungen Videoüberwachung zulässig ist und was man dabei alles beachten muss. Da stehen übrigens auch die Rechtsgrundlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Petition zur Berücksichtigung aller Flugbewegungen bei Fluglärm

Für die Flughäfen würde es natürlich ziemlich teuer, wenn man endlich, wie vom Gesetz gefordert, jede Flugbewegung berücksichtigen müsste, da die Lärmschutzzonen so wachsen würden und mehr betroffene Anspruch auf Entschädigung hätten.

Nur leider drücken sich die Flughäfen derzeit noch darum dies entsprechend umzusetzen. Hier soll meine Petition Abhilfe schaffen.

Erste Antwort auf einen Kommentar

Bei einer Boeing 737 erreichen, bei einer Flughöhe von 10 km noch etwa 65 bis 70 dB(A) den Boden, von ursprünglich etwa 100 dB(A) an der Maschine. Dies geht aus Unterlagen zu dem Flugzeug hervor. Somit wäre die Maschine selbst in dieser Höhe etwa so laut, wie ein lauteres Auto, was dicht vor dem Fenster vorbeifährt. Man kann dies aber schön selbst mit entsprechenden Apps überprüfen. Es schon verwunderlich, wie hoch manche Flugzeuge sind, die man noch laut und deutlich am Boden hört. Mitunter stammt der Lärm also gar nicht von dem Flughafen, den man im Verdacht hat.

Nach Lärmexperten werden Werte oberhalb von 60 dB(A) als störend wahrgenommen. Wobei gerade dieses auf und abschwellende Geräusch eines Flugzeuges besonders störend ist.

Die DFS hat über das BAF bestätigt, dass der Lautstärkeunterschied zwischen 2 und 6 km 10 dB(A) beträgt, was ja gerade in Anbetracht der logarithmischen (natürlicher Logarithmus e und nicht der dekadische) Einteilung interessant ist. Kann man alles sehr gut berechnen, wenn man Ahnung hat und nicht nur rumtrollt.
Wobei ein Unterschied von 10 dB(A) vom menschlichen Gehör als Verdopplung wahrgenommen wird.

Im übrigen ist Lärm schon von der Definition her störend:
„Lärm ist jedes unerwünschte laute Geräusch.“ (BMUB)
Also ist es reichlich seltsam zu behaupten man solle sich an Lärm nicht stören. Wenn es nicht stören würde, wäre es kein Lärm.

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Lärm und Depressionen

Im Rahmen einer Studie haben Forscher Deutscher Universitäten und Forschungsinstitute sich mit einem Zusammenhang zwischen Lärm und Depressionen beschäftigt.

Unter dem Titel:
Residential Road Traffic Noise and High Depressive Symptoms after Five Years of Follow-up: Results from the Heinz Nixdorf Recall Study
wurde dies veröffentlicht.

Das Ergebnis, dass es einen Zusammenhang zwischen Lärm und Depressionen gibt ist wenig verwunderlich. Schließlich verursacht Lärm je nach Art und Lautstärke bei Menschen bei Menschen Stress. Stress wiederum beeinflusst das körperliche Wohlbefinden. Bei Dauerstress sind zum Beispiel Schlafstörungen eine mögliche Folge, aber eben auch Depressionen. Zumal Lärm bei Nacht die Erholung durch den Schlaf einschränkt.

Es ist eigentlich ziemlich simpel, die Stresseffekte, welche man in Form von Herz-Kreislauferkrankungen findet, sind die gleichen, welche auch auf die Psyche wirken, denn Körper und Geist bilden eine Einheit. Das eine beeinflusst das andere.

Man hätte das Ergebnis der Studie aus Betrachtung der bekannten Fakten problemlos ableiten können. Es ist somit eigentlich nicht erstaunlich. Dennoch ist diese Studie sehr wichtig, da sie erneut den Nachweis erbringt, dass Lärm auch für die Psyche sehr ungesund ist.

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Staatsanwaltschaft Düsseldorf will weiter nicht gegen Flughafen Düsseldorf ermitteln

Habe es natürlich nicht anders erwartet, als das der Flughafen, als Umweltverunreiniger nicht dafür belangt wird.

Schon interessant, wie nicht darauf eingegangen wird, dass der Rhein ein anderes Gewässer ist, was der Flughafen verunreinigte, weil er nichts bzw. nicht rechtzeitig unternahm, um den PFT-Eintrag zu verhindern.

Rhein und Grundwasser sind halt nicht einfach Gewässerteile, sondern zwei unterschiedliche Gewässer. Aber wer geht schon gegen den Flughafen vor, welcher in der eigenen Stadt liegt.

Hier die juristisch verklausulierte Antwort:

Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort,

auf Ihre Beschwerde vom 22. November 2015 gegen den Bescheid der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom 26. Oktober 2015 (10 UJs 2758/15)
sind mir die Akten zur Entscheidung vorgelegt worden.

Nach Prüfung des Sachverhalts sehe ich keinen Anlass, die Aufnahme
der Ermittlungen anzuordnen. Die Ablehnung der Aufnahme von Er-
mittlungen entspricht in allen Belangen der Sach- und Rechtslage. Zu-
reichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
verfolgbaren Straftat bestehen nicht.

Ihr Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Bewertung. Insoweit
bemerke ich:
Der Verfolgung steht zunächst bereits die mittlerweile eingetretene Ver-
jährung entgegen.
Es handelt sich bei §§ 324, 324a StGB um sogenannte Erfolgsdelikte
(zu vgl. BGH, Urteil vom 19. August 1992 – 2 StR 86/92; BGHSt 38, 325
ff.). Gemäß §§ 78 Abs. 3 Nr. 4, 78a StGB beträgt die Verjährungsfrist
jeweils fünf Jahre, beginnend mit Beendigung der Tat.

Der Tatbestand der Bodenverunreinigung gemäß § 324a StGB ist voll-
endet und beendet, wenn die nachteilige Bodenveränderung eingetreten
ist (zu vgl. Heine/Hecker in Schönke/Schröder, 29. Aufl. (2014), Rdnr.
17 zu § 324a). Entsprechend ist § 324 StGB mit dem Eintritt der
Verunreinigung oder nachteiliger Veränderung des Wassers beendet
(zu vgl. Heine/Hecker, a.a.O., Rdnr. 16 zu § 324). Eine weitere Aus-
breitung der Stoffe bei eingetretenem Erfolg schiebt den Beginn der
Verjährungsfrist nicht auf. Kommt es durch das Einleiten der
Schadstoffe zu einer Ausdehnung der Verunreinigung auf weitere Ge-
wässerteile, so ist darin keine erneute Tatbestandserfüllung zu sehen
(LK-Steindorf, 11. Auflage, § 324 Rn 40; SK-Schall, StGB 8. Auflage,
§324 Rn 33). Zum einen wäre andernfalls wegen der typischenıveise
schleichenden Veränderungen eine Beendigung kaum jemals anzu-
nehmen. Im Übrigen fehlt es an den für ein Dauerdelikt maßgebenden
Voraussetzungen. Die Fortsetzung des Begehungsdeliktes durch un-
echtes Unterlassen infolge Vergrößerung der Gefahr kann ohne Rück-
sicht auf Handlungsmöglichkeit, Zumutbarkeit und Willensentschluss
nicht in Frage kommen (zu vgl. Fischer, 61. Aufl. (2014), Rdnr. 11 zu §
324a).

Demnach liegt der Verjährungsbeginn für beide Delikte bereits mehr als
fünf Jahre zurück. Die Bodenverunreinigung ist bereits mit dem
Einsickern des Löschschaumes in den Boden im Jahr 2005 erfolgt.
Auch wenn die Verunreinigung des Grundwassers nicht unmittelbar mit
Abschluss der Löscharbeiten eingetreten ist, war jedenfalls im Jahr
2007 eine Verunreinigung des Grundwassers eingetreten. Bereits in
diesem Jahr hatten die Stadtwerke Duisburg erhöhte PFT-Gehalte des
Wassers festgestellt. Weitere „Spätschäden“, die durch Ausbreitung des
Schadens entstanden sind, sind – wie oben dargestellt – insoweit jeden-
falls strafrechtlich nicht relevant.

Unabhängig von der Verjährung liegen auch die rechtlichen Voraus-
setzungen der §§ 324, 324a StGB nicht vor, da die Verwendung des
PFT-haltigen Löschschaumes zum Zeitpunkt seines Einsatzes
verwaltungsrechtlich zulässig war.
Nach §§ 324, 234a StGB macht sich derjenige, der unmittelbar im Ein-
klang mit verwaltungsrechtlichen Vorschriften handelt, nicht strafbar.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sein genehmigtes Verhalten
aufgrund von Summations- oder Kumulationseffekten für erhebliche Be-
einträchtigungen der Umwelt mitursächlich ist (zu vgl. Steindorf in
Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 11. Aufl., Rdnr. 30 vor §
324). Bei § 324 ergibt sich diese Venıvaltungsakzessorietät aus dem
Begriff des „unbefugten Handelns“, bei § 324a StGB ist es die Voraus-
setzung des „Verstoßes gegen verwaltungsrechtliche Pflichten“.

Der PFT-haltige Schaum war daher im Jahr 2005 als Löschmittel zuge-
lassen, sein Einsatz wurde zum damaligen Zeitpunkt als unbedenklich
angesehen. Gesetzlich geregelte Grenzwerte für PFT gab es nicht. Seit
dem Jahr 2007 weiß man von der allgemeinen Schädlichkeit von PFT,
in diesem Jahr wurde die Verwendung durch EU-Verordnung
weitgehend verboten.

Ihre Beschwerde weise ich insgesamt als unbegründet zurück.
…

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Mysterium Bibel

Hatte van Däniken mit seinen so absurdklingenden Theorien recht? Oder waren es Zeitreisende, wie in meinem Zeitreise zum Ursprung der Menschheit?

Wenn man die Bibel mal genau betrachtet, beschreibt sie die Evolution und Entstehung vom Urknall bis heute im Buch Genesis. Das Paradies, wo die Menschen nackt war, ist nichts weiter als der Urmensch ohne Kleidung. Der Baum der Erkenntnis ist hier die Metapher für das Bewusstwerden der eigenen Existenz. Der Schritt vom Tier zum Mensch. Eine Vertreibung war es wohl eher nicht, sondern eine Entwicklung die noch anhält.

Das einzige was man sich hier Fragen muss ist, woher die Autoren der Bibel das wussten.

In der Bibel steht etwas von sieben Tagen, könnte man jetzt anmerken, aber wer weiß, ob die Zahl sieben nicht bewusst gewählt wurde und einfach nur eine Einteilung der Ereignisse erfolgte. Betrachtet man nicht alles so eng, dann passt das erstaunlich gut in bezug auf die Entstehung des Universums und dem Rest.

Wobei die Kirche bei dem Buch ja ohnehin viele Inhalte zurückhält in ihre Predigten und nur jene nimmt, die nicht den Glauben erschüttern können. Die landwirtschaftlichen Abschnitte, genauso wie die Ahnentafel oder Hygienevorschriften bleiben außen vor. Dabei sind viele Riten von alltäglicher Nützlichkeit abgeleitet. Wie etwa die Beschneidung. Eine zu enge Vorhaut kann zu ziemlichen Hygieneproblemen und letztlich dem Tod führen. Deswegen wurde die Beschneidung ritualisiert, um dies zu verhindern. Ein gute Idee, welche heute viele Fehlentwicklungen zeigt. Heute kann man deutlich besser abschätzen, wo eine Beschneidung notwendig ist und wo nicht.

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Ist Urlaub ein ganzer Tag?

Die meisten Menschen werden jetzt natürlich denken. Ja klar Urlaub ist immer ein ganzer Tag.
Es gibt sowohl Erholungsurlaub, wie auch Urlaub aus besonderen Gründen. Wie etwa um kranke Angehörige zu Pflegen und ich meine sogar für Bildung.
Teilweise ist der Sonderurlaub mit Bezahlung teilweise ohne. Wenn man zum Beispiel Kandidat für den Landtag ist bekommt man zwar Urlaub, aber kein Geld. Hier wäre es natürlich schön, wenn man nur ein paar Stunden Urlaub benötigen würde auch nur diese nehmen bräuchte. Aber nach meinem Verständnis wäre dies dann Arbeitsbefreiung.
Zumal zwei Stunden Urlaub auch schwer abzurechnen wären. Die Sonderurlaubsverordnung führt hier als Sonderfall einen halben Tag Urlaub in § 12 auf, aber Urlaub stundenweise egal ob nun im Vorfeld oder eine Verrechnung hinterher ist dort nicht aufgeführt.
Es versteht sich von selbst, dass derartiger Sonderurlaub immer eine Ausnahme darstellt und niemals die Regel sein darf.
Nun ist mir aber ein Fall bekannt, wo eine personalverantwortliche Stelle Urlaub nur stundenweise gewährt bzw. zwar Urlaub erlaubt, aber möchte, dass man im Nachgang die wirklich notwendige Abwesenheit nachverrechnet. Was ja praktisch schon an der Kenntnis der Verkehrsverhältnisse scheitert. Besonders bei weiteren Wegen.
Viel interessanter ist aber hier die grundsätzliche Frage, ob man Urlaub derartig einschränken darf. Ich meine man könnte ja sonst auch auf die Idee kommen bei Erholungsurlaub zu sagen, dass der wirklich für Erholung notwendige Anteil im Nachgang belegt werden muss. Also quasi eine Urlaubskürzung.

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Verengung Friedrich-Ebert-Straße

Auf jeden Fall sollte man austesten, ob und wie der Verkehr funktioniert, wenn man die Friedrich-Ebert-Straße einschränkt. Zum Beispiel durch Fahrbahnmarkierungen. Allerdings natürlich nicht nur eine Woche, sondern wirklich mindestens einen Monat bis sich alles eingespielt hat.

Es ist leider eine weit verbreitete Illusion, dass weniger Straße zu mehr Problemen führen würde. Die Wahrheit ist, dass mehr Straßen den Verkehr nicht zwangsläufig flüssiger fließen lassen. Und auch breitere nützen nur begrenzt etwas. Die Anzahl der Kreuzungen und der dortige Verkehrsfluss ist maßgeblich.

LKW sorgen an Ampeln zum Beispiel erfahrungsgemäß für Rückstau, weil sie nur so langsam beschleunigen können und damit der Verkehrsfluss erheblich gehemmt wird. Um so wichtiger ist es sich über die Schaltung der Ampeln ausreichend Gedanken zu machen, aber dies geschieht in Duisburg nicht. Wenn es sich auf der A40 staut ist schnell die Brücke der Solidarität dicht, weil es sich von der Moerserstraße rückstaut. Suboptimal geplant ist das halt alles.

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Duisburger Autor: Ulrich Schnakenberg

Schnakenberg, Ulrich ; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1,
* Helmut Schmidt in Karikaturen

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Duisburger Künstler: Manuel Schöter

Schöter, Manuel; Musik; Seite: Facebook, Youtube; Wikipedia; Artikel 1,
* Reached

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Kot macht den Boden tot

Und wieder einmal ist Frühjahr, und wieder verklappen die Bauern Gülle auf den Äckern, weil die Entsorgung sonst zu teuer wäre. Gibt es hier eigentlich Metzger, wo man Fleisch bekommt ohne Gülleverklappung?

Da Bauernverband lügt hier. Es geht nicht um Düngung des Bodens, das ginge auch anders, sondern alleine um die Kosten für eine umweltverträgliche Entsorgung des Giftcocktails namens Gülle.

Die Gewässer inkl. Grundwasser sind nachweislich überdüngt, und dies kommt nachweislich durch die Überdüngung der Felder. Dies geht mit Mehrkosten einher.

Zusätzlich wirken sich die Antibiotika zusammen mit den anderen Giftstoffen, die ausgebracht werden, u.a. das krebsverdächtige Glyphosat, sehr schädlich für das Bodenleben. Der Boden wird so nach und nach abgetötet.

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Gemeindezentrum auf dem Wege fällt weiterhin negativ auf

Ein Gemeindezentrum sollte sich für die Gemeinde einsetzen. Das verschandeln bzw. vermüllen gehört sicherlich nicht dazu. Genau dies praktiziert dieses ‚Gemeindezentrum‘ schon seit längerem.

Zuerst hatte ich gedacht, dass sie es nicht besser wüssten und auf die bestehenden Regelungen hingewiesen und die Missstände entfernt.

Aber da hier eine offensichtliche Lernresistenz besteht wandte ich mich ans Ordnungsamt. Bei den kommerziellen Anbietern scheint dies allerdings eher zu fruchten, als bei diesem Gemeindezentrum.

Ich frage mich, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird, dabei ist falsch, falsch egal wer das Falsche macht. Zumal andere den Plakatspam des Gemeindezentrums bereits zum Anlass genommen haben weitere Plakate aufzuhängen. Verstehen ja manche nicht, was das für einen Rattenschwanz hinterher zieht.

Falsche Toleranz führt zu Missständen, zumal eine Regeln entweder für alle gilt oder für niemanden.

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Burn-Out

Es gibt viele Mythen über Burn-Out, aber die Wenigsten entsprechen der Wahrheit. Erst einmal ist Burn-Out keine Auszeichnung, sondern zeigt, dass sich jemand massiv übernommen hat. Das Tückische ist, dass die Person selber teilweise gar nicht realisiert, dass diese in einen Burn-Out steuert.
Es gibt unterschiedliche Symptome, welche auf einen Burn-Out hindeuten können u.a. sind dies:
– Aggressionen
– Depressionen
– psychosomatische Beschwerden (körperliche Symptome, wie etwa Rückschmerzen oder Verdauungsstörung)
– Schlafstörungen
– schwindende Freizeit
– Verleugnung der Probleme
– Kontaktverlust
– Suizidgedanken
Dies resultiert aus Leistungsstreben und überhöhte Erwartungen. Es gibt keine unbedingt immer zutreffende Reihenfolge.

Gegenmaßnahmen:
– Erkennen, was man zu leisten in der Lage ist und genügend Freiräume zum Ausgleich finden.
– Nicht mehr arbeiten, als man kann.
– Sich bewusst machen, dass niemandem damit gedient ist, wenn man ausfällt.
– Erkennen, dass man nicht unersetzlich ist.
– psychische Hilfe finden.

Dies ist natürlich sehr vereinfacht, es gibt aber im Netz genügend weitere Informationsquellen.

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Gefahrgutrouten Duisburg

Da auf der Erörterung bzgl. Greiwing behauptet wurde, dass für Gefahrgüter generell ein Antrag für die Festlegung der Routen notwendig wäre, habe ich mal nachgeschaut.

Auf der Homepage der Stadt Duisburg wird derzeit (Stand 05.03.2016) der Eindruck erweckt, dass man für alle Gefahrgüter einen Antrag stellen müsste, welche nicht in der Allgemeinverfügung des Positivnetzes der Stadt Duisburg stünden.

Für die Beförderung von Gefahrgütern, für die keine Allgemeinverfügung vorliegt, muss gemäß § 35 GGVSEB eine Fahrwegbestimmung beantragt werden.

Allerdings zeigt § 35 der GGVSEB ganz klar, dass dies nur für bestimmte Gefahrgüter zutrifft und dies auch nur unter bestimmten Bedingungen. Die meisten Gefahrguttransporte können ihre Routen vergleichsweise frei wählen.

Zumal Absatz 1 des § 35 sehr viele Rahmenbedingungen aufführt mit der man Routen umgehen kann.

Um so trauriger ist es, dass die Stadt Duisburg, trotz eines Hinweis von meiner Seite der Meinung ist, dass alles geregelt wäre und keine Gefahr bestünde, was natürlich Quatsch ist. Keine Ahnung, ob dies nun Augenwischerei ist oder der § 35 nicht vernünftig ausgewertet wurde.

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Eisenbahnbundesamt verweigert die Durchsetzung der Fahrgastrechteverordnung

Folgende Mail bekam ich vom EBA

Sehr geehrter Herr Scharfenort,
am 15.02.2016 haben Sie sich per Mail an das Eisenbahn-Bundesamt in Bonn gewandt. In Ihrem
Schreiben schildern Sie zwei Sachverhalte im Zusammenhang mit Fahrpreisentschädigungen
nach Artikel 17 der VO (EG) 1371/2007 (Fahrgastrechteverordnung). Ich danke Ihnen für Ihre
Zuschrift.
Im ersten Sachverhalt bemängeln Sie, dass die DB aus Ihrer Sicht bei der Ent schädigungshöhe
für Zeitkarteninhaber gegen die Fahrgastrechteverordnung verstoße. Insbesondere stellen Sie hier
am Beispiel der Bahncard 100 fest, dass die Preise für den Erwerb derselben signifikant gestiegen
seien, die Entschädigung selbst aber noch unverändert zehn bzw. fünfzehn Euro betrage.
Im zweiten Sachverhalt schildern Sie Ihre Erfahrungen als Reisender auf der Strecke zwischen
Duisburg und Bonn. Aus Ihrer Sicht verstößt die DB hier ebenfalls gegen die
Fahrgastrechteverordnung. Aus den Bestimmungen der Verordnung über wiederholt auftretende
Verspätungen oder Zugausfälle während der Gültigkeitsdauer einer Zeitfahrkarte leiten Sie einen
Anspruch gegenüber der DB ab, weil nach Ihrer Schilderung fast kein Tag vergehe, wo die Züge
pünktlich auf Ihrer Strecke zwischen Duisburg und Bonn verkehren.
Sie fragen abschließend, was das Eisenbahn-Bundesamt hier zu unternehmen gedenke.
Sehr geehrter Herr Scharfenort, zu Ihrem geschilderten ersten Sachverhalt teile ich Ihnen mit,
dass auf der Grundlage des Artikels 17 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des europäischen
Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste
im Eisenbahnverkehr unter Absatz 1 ausgeführt wird, dass „Fahrgäste, die eine Zeitfahrkarte
besitzen … eine angemessene Entschädigung gemäß den Entschädigungsbedingungen des
Eisenbahnunternehmens verlangen können.“ Die entsprechenden Angaben zur Art und Umfang
der Entschädigungsleistungen der DB AG finden Sie in den Beförderungsbedingungen der
Deutschen Bahn AG (Nr. 600 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr) z.B. unter Nr. 1.3 für
Streckenzeitkarten oder Nr. 3.10.1 für Inhaber der BahnCard 100. Ich habe Ihre Frage zu einer
Erhöhung der Beträge von zehn bzw. fünfzehn Euro aufgegriffen und die Deutsche Bahn AG um
Auskunft gebeten, ob eine Anpassung der genannten Beträge angedacht ist. Sobald mir die
Antwort zu meiner Anfrage vorliegt, komme ich unaufgefordert wieder auf Sie zu.
Im geschilderten zweiten Sachverhalt verweise ich ebenfalls auf die einschläg igen Bestimmungen
des bereits erwähnten Artikels 17 der o.a. Verordnung. Hiernach sind Entschädigungsleistungen
vorgesehen, wenn Verspätungen von mindestens 60 Minuten am Zielort auftreten. Ein
Anspruch auf Leistungen auf der Grundlage der Fahrgastrechteverordnung für Verspätungen unter
60 Minuten ist nicht gegeben. Dies gilt auch in den Fällen, bei denen Reisende im
Gültigkeitszeitraum einer Zeitfahrkarte wiederholt von Verspätungen und Zugausfällen unter 60
Minuten betroffen sind.
Selbstverständlich steht es den Eisenbahnverkehrsunternehmen frei, günstigere Regelungen als
in der Fahrgastrechteverordnung vorgesehen festzulegen. Ein rechtlicher Anspruch hierauf
besteht allerdings nicht – dementsprechend kann dies auch von der Durchsetzungsstelle
Fahrgastrechte des Eisenbahn-Bundesamtes nicht eingefordert werden.
…

Es wird offensichtlich, dass sich das EBA nicht im Sinne der Kunden für faire Regeln einsetzt, sondern hier den Bundesbetrieb Deutsche Bahn schützt. Deshalb antwortete ich wie folgt.

Sehr geehrte Frau ***,

die Bahn hat keine Regelung zur wiederholten Verspätung getroffen. Das sind alles Einzelentschädigungen, welche nicht mit der Fahrgastrechteverordnung konform gehen, da diese das Ziel hat die Rechte von Fahrgästen zu stärken und es der Bahn nicht erleichtern soll nur in Ausnahmefällen entschädigen zu müssen.
Der Großteil der Verspätungen liegt im Bereich unter 60 Minuten bei 2 bis 20 Minuten. Davon sind natürlich Pendler/Zeitkarteninhaber erheblich betroffen. Gerade deswegen fordert hier die Fahrgastrechteverordnung eine entsprechende Umsetzung.
Eine Beschwerde wegen der fehlenden Umsetzung der Fahrgastrechteverordnung habe ich zudem bereits bei der EU-Kommission auf den Weg gebracht. Offensichtlich hat das EBA nicht die Absicht für angemessene Umsetzung der Fahrgastrechte zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Selbstverständlich prüfe ich bereits weitere Optionen, weil ich mir diese nicht gefallen lasse und wenn es auf dem weichen Weg nicht geht, dann halt auf dem Harten.

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AfD Wahlsiege

Ich sehe es eher so. Im Wahlgang treten hier Rechtspopulisten gegen andere Populisten an. Viel zu viel Politiker sind Selbstdarsteller. Die können zwar gut reden, haben fachlich aber nichts drauf. Leider setzen gerade jene, die gut reden können durch.
Dies schadet dem Image der Politik.
Dazu kommen natürlich noch, dass egal auf welcher Ebene viele Mandatsträger ohne Diskussion alles abnicken. Was nun ja durch eine neue Hürde für Kommunalwahlen weiter verschärft werden soll. Genau dies hilft aber Populisten, denn die Argumente werden nicht entschärft.
Ständige Streitereien auf der Bühne will keiner sehen, sondern lösungsorientierte Politik, wo eine wirkliche Abwägung der Interessen stattfinden und nicht nur das eigene Säckel gefüllt wird. Oder die gar angsterfüllt sind. Angst haben das Gesicht zu ‚verlieren‘. Hier fehlt die Vermittlungsarbeit, warum etwas wirklich gemacht wird und warum man Alternativen verworfen hat.
Und wenn ich als Politiker nun als Netzbeschmutzer gelten sollte. So ist dem halt so. Ich bleib dabei Klartext zu reden.

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Massive Datenschutzprobleme beim neuen Firefox!

Seit Version 44.0.2 will Mozilla Firefox nicht mehr, dass die Benutzer einstellen können, ob und unter welchen Bedingungen Cookies akzeptiert werden. Das ist für den Datenschutz (Privacy), was der SuperGAU fürs Kernkraftwerk ist.

Die gute Nachricht ist, dass die alten Profile meist noch weiter funktionieren und die gemachten Einstellungen bisher erhalten bleiben. Aber wer weiß wie lange dies noch der Fall sein wird. Bereits in der Vergangenheit hat Mozilla den Datenschutz bzw. die Möglichkeiten langsam aber sicher eingeschränkt.

Natürlich werden die neuen Updates wegen der Sicherheit empfohlen. Datenschutz ist wohl kein Teil dieser Sicherheit.

Wer mehr wissen will findet hier einen Hinweis auf diesen angeblich Bugfix.

Zeitgleich scheint die mit der Möglichkeit mit mehreren Profilen zu arbeiten eingeschränkt worden zu sein. Denn mit Hardware Acceleration gibt es hier eine Konflikt, wodurch der Firefox dann nicht mehr nach dem Update startet. Einen Workaround scheint es hier nicht zu geben. Dieser hier funktioniert nur für Einzelprofile. Aber nicht für mehrere.

Man könnte zwar auch diesen Weg ausprobieren und in about:config die beiden Werte auf true setzen
gfx.direct2d.disabled
layers.acceleration.disabled
Dies dürfte aber schon der Fall sein, wenn man den Haken weggemacht hat.

Besteht dieses Problem, kann man in Zukunft wohl nur mit einem Profil und dauerhafter Cookiesicherung surfen oder muss ständig alle Passwörter neu eingeben. Die großen Gewinner dieser Verschlechterung von Firefox zu FireSchrott (FireCrap) dürften wohl Datenzecken, wie Google, Facebook usw. sein, die jetzt noch mehr Daten sammeln können.
Angeblich soll Google seit Ende 2015 Mozilla nicht mehr finanziell unterstützen, aber irgendwie habe ich da meine Zweifel. Oder war es eine andere Stelle, die hier massiv verdient. Die Begründung seitens Mozilla ist jedenfalls schwach. Einfach nur ein Datenschutz GAU.

Schade, dass es keine Möglichkeit wie bei Windows gibt, nur die Updates zu installieren, welche der Sicherheit dienen und alle anderen wegzulassen.

Wäre ich jetzt ein Verschwörungsfuzzie fände ich es überaus seltsam, dass Locky und diese Firefoxänderung fast zeitgleich erfolgen und man quasi zu der Aktualisierung gedrängt wird.

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Das GroKodil

Sehr geehrter Männerinnen und Männer,

neulich las ich in Grimm’s Tierleben von einer neuen Spezies. Dem Grokodil. Einer Art urzeitlicher Echse, die manchmal trojanische Geschenke verteilt, aber meist nur auf den eigenen Vorteil bedacht, gedankenlos die eigenen Lebensgrundlagen zugunsten von Fiktivwerten, wie Geld, schädigt.

Jetzt noch politisch korrekter

Ihre Anony Maus

(Jetzt im neuen Kompass Kompakt)

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Die Natur ist Sexistisch

Mal stelle sich das nur mal vor. Jahrzehnte lang beten selbsternannte Feminismen vor, dass alle Menschen gleich wären. Dabei ist doch „nur“ so, dass alle die gleiche Chance habe müssen, wobei selbst dies nicht realisiert wird. Viel zu viel Menschen werden von einem maroden Bildungssystem in eine Art Leibeigenschaft der Arbeitsämter gedrängt.
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Sind alle Menschen gleich? Nein. Individuen sind nie gleich, denn dann wären es keine Individuen mehr. Es gibt diverse Unterschiede. Das Äußere ist nur ein Aspekt, aber auch Charakter oder Fähigkeiten sind höchst unterschiedlich.

Vorverurteilende Verallgemeinerungen gibt es überall, aber es gibt natürlich auch Messwerte. So kann man problemlos körperliche Eigenschaften wie Größe oder Körperkraft auswerten. Wobei es bei der Körperkraft schon schwieriger wird. Denn es ist zu unterscheiden zwischen akuter und ausdauernder Kraft. Auch bei der Lebenserwartung gibt es eindeutige statistische Unterschiede.

In wie weit der Charakter durch das Umfeld oder die Genetik bestimmt wird ist noch immer nicht geklärt. Einiges ist hier sich der Soziogenetik, also dem Umfeld, zuzuschreiben, anderes ist vorgegeben.

Die Frage welche sich stellt ist, wie man mit den vorhandenen Unterschieden umgehen muss, dass alle Gleichberechtigt werden. Eine brauchbare Antwort ist hier nicht so einfach zu finden. Will ich auch gar nicht aufzeigen, sondern vielmehr zum Nachdenken anregen. Nicht alles ist so einseitig, wie es erscheint.

Ein wichtiger Schritt könnte aber sein sich von Rollenbildern zu verabschieden und die Ängste vor aus der Rolle zu fallen zu überwinden.

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Sachstand zur Zeitumstellung

Auf der Seite des Bundestages findet man diesen Sachstand, der lapidar feststellt, dass man weiter prüfen müsse, dabei ist es an der Zeit endlich Nägel mit Köpfen zu machen und diesen Unsinn abzuschaffen.

LINK 1 und 2 (pdf)

Es gibt wohl noch immer nicht genug Druck, aber ich bin sicher, dass man mit der Abschaffung der Zeitumstellung schon einige Wählerstimmen gewinnen kann, zumindest wenn der Rest stimmt.

Bald ist ja wieder leider soweit.

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Weitere Petition bzgl. Fluglärm

Parallel zum Verfahren beim Landesverkehrsministerium habe ich auch mal eine Petition an den Bundestag eingereicht.

Petition

Der deutsche Bundestag wird darum gebeten, im Gesetz gegen Fluglärm klarzustellen, dass sämtliche Flugbewegungen für die Fluglärmbelastung zu berücksichtigen sind.

Begründung

Bisher werden in Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit Flughäfen nur die Flugbewegungen des antragstellenden Flughafens betrachtet. Dabei wird versäumt zu berücksichtigen, dass sich die Gesamtlärmbelastung aus allen Flugbewegungen in Abhängigkeit der Höhe, des Maschinentyps, des Wetters und der Maschinenabnutzung ergibt.

So ist eine Frachtmaschine von Köln/Bonn auf 6 km Höhe mindestens so laut, wie andere Maschinen auf 2 km Höhe aus Düsseldorf. Der Unterschied zwischen den Höhen liegt bei etwa 10 dB(A). Das heißt, wenn die höhere Maschine um 20 dB(A) lauter ist, ist sie es am Boden auch.

Selbst Maschinen auf 10 km tragen noch einen Beitrag zur Gesamtlärmbelastung bei. Gegenwärtig wird von Genehmigungsbehörden, aber nur die Flugbewegungen des Flughafens betrachtet, der beantragt. Dies gilt auch für die Schutzbereiche. Diese wären größer, würde der Gesamtfluglärm berücksichtigt.

Mir sind keine Untersuchungen bekannt, welche die Gesamtfluglärmmenge über einen Gebiet betrachtet hätte. Allerdings könnte dies allein die Grundlage sein den Fluglärm vollumfänglich zu berücksichtigen. Es ist zudem ganz klar, dass die nur durch Messungen geht.

Diskussion

Ist es nicht seltsam, dass der Lärm von nur einem Flughafen betrachtet wird, während bei Autobahnen oder Schienen der gesamte Lärm betrachtet wird?

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Konsequenzen der Baumfällungen in Duisburg

Nachdem nun die Satzung gefallen ist, fallen auch viele der alten Bäume.

War ja absehbar, außer vielleicht für die „Experten“ der Baumfällparteien SPD und CDU.

Jeder Bürger kann Beispiele nennen, wo alte Bäume gefällt wurden.

Atroperstraße nahe LIDL gab es den totalen Kahlschlag. An der Ecke Stahlstraße / Friedrich-Alfred-Straße wurden zwei Bäume ziemlich radikal zurückgeschnitten und zumindest einer davon wenige Tage später komplett gefällt.

Die GEBAG entbaumte das ganze Grundstück Friedrich-Alfred-Straße (25-27). Ich weiß zwar nicht genau, was für ein Bauvorhaben die planen, aber ein Wohnhaus an der Straße macht es sicherlich nicht nötig auch die Bäume an der entgegengesetzten Seite zu fällen. Zumal die Vögel bereits in der Brutphase sind, auch wenn diese Mitte Ende Februar es offiziell noch nicht sind, hat der milde Winter hier die Zeiten verschoben.

Die diversen Stellen, wo Bäume Parkplätzen gewichen sind wirft Fragen auf. Ob es da wohl eine Genehmigung bzgl. Versiegelung gab? Oder ist gar das Ziel über neue Parkplätze höhere Niederschlagswassergebühren zu generieren? Das fatale ist hier nur, bei Starkregenereignissen führt mehr versiegelte Fläche auch zu schnelleren Rückstau und eher überfluteten Keller. Hier fällt also nicht nur die Rückhaltekapazität der Bäume weg, sondern gleich die ganze Freifläche zum Versickern. Oder dient dies dazu unsere Kanäle durchzuspülen mit ein bei Kellern als Kollateralschäden?

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Informationspolitik DVG: In nichts der Bahn nachstehend. Leider

Folgendes schickte ich der DVG:

Guten Tag,

ist es zuviel verlangt die Kunden vernünftig zu informieren?

Ich stand gestern (24.02.2016) mit der 923 (17:49 ab HBF) im Stau von Anfang Rotlichtviertel bis zur Kreuzung Brücke der Solidarität. Keine Ahnung was hier passiert war, aber Details interessieren mich hier ohnehin nicht. Hätte ich vorher gewusst, dass der Verkehr so gestaut ist, wäre ich auf die RB33 ausgewichen und wäre sogar deutlich früher zuhause gewesen, obwohl ich noch 15 Minuten hätte warten müssen.

Nicht gemacht habe ich das, weil ich mit der 923 theoretisch schneller gewesen wäre.
Ist es so schwer das auf den Tafeln anzuzeigen?
Wozu stehen die überhaupt da, wenn die eh nur eine Fahrplanübersicht anzeigen? Da könnte man auch direkt die unter Hälfte für Verkehrsprobleme nutzen.

Aber nicht so vage Angaben, wie Verkehrsprobleme und einige Linien, sondern konkret welche Linien durch was betroffen sind. Leider gibt es ja keine APP, welche einen hier zuverlässig informiert und die StauAPPs sind nur für Autobahnen.

Besonders schlimm wird es mit der Baustelle auf der Brücke der Solidarität werden. Hier wird sich bestimmt wieder zeigen, das unser Planungsdezernent dieser Bezeichnung keine Ehre macht. Hat man ja bereits damals bei der A40-Brückensperrung gesehen.
…

Als Antwort bekam ich folgendes:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihren kritischen Hinweis, denn so helfen Sie uns weiter ggf. interne Schwachstellen zu erkennen und abzustellen, damit wir unsere Dienstleistung und unseren Service in der Qualität erbringen können, die Sie als unser Fahrgast zu Recht erwarten dürfen.

Als die Fahrgastinformationssysteme seinerzeit eingeführt wurden, waren sie die modernsten ihrer Zeit. Allerdings kann das System nur die fahrplanmäßigen Abfahrtzeiten der Fahrzeuge angeben, ein Fahrtausfall kann z. Z. systemseitig nicht erkannt werden. Derzeit wird eine Modifizierung des Systems durch uns geplant. Nach derzeitigen Planungen wird das System in den nächsten 2 – 3 Jahren unsere Fahrzeuge in Echtzeit erkennen und auf den Fahrgastinformationssystemen aktuelle Informationen anzeigen.

Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und entschuldigen uns dafür.
…

Worauf ich natürlich wiederum reagieren musste:

…
Eine Echtzeiterfassung der Fahrzeuge ist nicht notwendig, um festzustellen, dass bestimmte Strecken durch Stau blockiert sind. Hierzu ist lediglich Kommunikation der Busse mit der Leitstelle notwendig und ich gehe davon aus, dass dies ohnehin stattfindet.

Davon abgesehen haben heute viele Menschen ein Smartphone dabei und würden sicherlich mit Meldungen unterstützen. Oder jeder Fahrer bekommt ein Smartphone mit Ortung. Das ist alles machbar und die Kosten halten sich auch in Grenzen. Man muss es bloß wollen.

Vieles lässt sich durch kleine Änderungen der Organisation kompensieren. Also quasi kostenneutral führt aber zu höherer Akzeptanz.
…

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ALDI verkauft 76 dB Staubsauger als Leise

Für Montag den 22.02.2016 hatte ALDI Süd einen Staubsauger im Programm. Als Arbeitsschützer und Lärmexperte habe ich mir natürlich sofort mal die Werte angeschaut.

76 dB steht dort.

Aber bei welcher Frequenz. Das menschliche Gehör nimmt unterschiedliche Frequenzen unterschiedlich wahr, weshalb man Lärm normalerweise in dB(A) angibt. Hierbei wird der Lärm normiert.

Ein Lärmangabe ist an sich ja schon mal positiv, allerdings sollte dann nicht der Bodenstaubsauger von Severin als Leise bezeichnet werden.

Der Duden definiert Leise, als „nur schwach hörbar, nicht laut“. Allerdings ist eine Lautstärke von 76 dB sicherlich nicht Leise, egal ob nun als dB oder dB(A). 80 dB(A) ist der Wert bei dem Schallschutz angeboten werden muss. Ab 85 dB(A) ist er auf der Arbeit sogar Pflicht.

Aus meiner Sicht ist diese Bezeichnung als Leise hier Verbrauchertäuschung, zumal es Geräte gibt, die deutlich weniger Lärm machen. Wie etwa der AEG Electrolux ULTRA SILENCER USGreen Öko mit 61 dB.

Das die Lautstärke in dB Logarithmisch ist, bedeutet der Unterschied von 15 dB etwa das fünffache an Lautstärke.

Ist auch nicht das erste Mal, dass so eine Fehlbezeichnung vorkommt. Der normale Verbraucher kann mit den Werten ohnehin wenig anfangen, wenn keine Vergleichswerte vorliegen und verlässt sich somit auf die Angabe „Leise“.

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Benachteiligung für Fluglärmhäfen

Das geht natürlich wirklich nicht, dass die Flughäfen Dortmund und Weeze benachteilig werden. Da gibt es nur eine Lösung, Flughäfen, wie Düsseldorf und Köln/Bonn müssen auch benachteiligt werden.

Da lob ich mir doch die Bahn, welche klare Vorgaben für Lärmschutz bekommt und so gegenüber dem Flugverkehr massiv benachteiligt wird. Ich frage mich, womit der besonders Lärmintensive Flugverkehr eine derartige Privilegierung verdient hat. Haben die, die besseren Lobbyisten?

Ich man anders, als bei Straßen und Schienen, kann man bei der Wohnortwahl in bezug auf Fluglärm kaum wählen, da es wohl kein Gebiet in Deutschland gibt, wo die Lärmmaschinen nicht drüberdonnern.

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Spruch zum Sonntag

Die Zeit ihrer Entstehung prägte die Religionen.

(Ulrich Scharfenort, 09.10.2014)

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Paket-Ärger

Kannte ich bisher nicht die Seite Paket-Ärger.de. Echt ne tolle Sache, den alltäglichen Ärger hier zumindest ein wenig abzubauen.

Die Verbraucherzentrale sammelt hier Fälle und nutzt diese.

Habe direkt meine letzte Erfahrung mit Hermes eingereicht, wo angeblich Zustellversuche erfolgten, dies aber nicht wirklich passierte.

Hat jetzt insgesamt einen Monat gedauert, bis ich meine Bestellung hatte.

Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum Amazon die Sendungen in solche riesigen Pakete verpackt. Die vier Steckdosenleisten, waren einzeln in große Pakete verpackt und ebenso die Handgelenkgelauflage. Der Karton hatte eine Länge von um die 1 m, obwohl die Ware nicht einmal die Hälfte ausfüllte.
Das heißt der Zusteller hat viel Luft transportiert. Natürlich werden durch solche unnötig großen Pakete mehr Fahrten und damit mehr Umweltverschmutzung verursacht. Amazon könnte hier ruhig ökologischer handeln. Wobei es ja Hinweise gibt, dass Versandhandel insgesamt ökologischer, als der stationäre Handel ist.

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Warum Beck Meth nahm?

Ist die Frage nicht ziemlich simpel zu beantworten, wenn man die Wirkungsweise von Meth kennt. Im zweiten Weltkrieg wurde sie als Aufputschmittel eingeführt. Da Politik auf der Ebene Beck ziemlich Anstrengend und Zeitintensiv sein dürfte, wäre dies wohl der Versuch die Leistungsfähigkeit zu steigern.

Entweder aus persönlichem Ehrgeiz oder für seine Partei.

Möglicherweise steuerte er auch bereits auf einen Burnout zu.

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Joggood

Neulich sah ich bei einem Bäcker die Bezeichnung Siedeteiggebäck. Also wird nun auch in Bäckereien die Bezeichnung geändert. Ist dies etwa der schamhafte Versuch zu verschleiern, dass dieses Gebäck ziemlich fettig ist?

In der Lebensmittelindustrie sind solche Verschleierung ja schon länger üblich. Und nicht wenig muss man als glatte Lebensmittellügen bezeichnen. Nun ist solche Verschleierung als auch bei Bäckern angekommen.

Dabei wird das Fettgebäck durch die Namensänderung nicht plötzlich weniger fettig. Man erinnert die Menschen einfach nur nicht mehr daran, wie ungesund etwas ist.

Was wohl als nächstes dieser Lebensmittelverschleierung zum Opfer fällt. Vielleicht der Joghurt? Warum gerade der? Ganz einfach ‚hurt‘ ist das englische Wort für verletzten und das darf ja nicht sein. Wer will schon Verletzungen aus der Kühltheke erdulden. Nennen wir es doch einfach Joggood.

Klingt dann gleich auch sportlicher.

(Jetzt im neuen Kompass Kompakt)

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Flüchtlingsinfoveranstaltung WOMA

Ich hatte mir von der Veranstaltung deutlich mehr versprochen und einige Fragen vorbereitet und diese teilweise auch vorab formuliert an die Stadt geschickt, da für jeden logisch denkenden Menschen absehbar war, dass soziale Friede durch drei Flüchtlingsunterkünfte im Abstand von gerade einmal 200 m, in Gefahr gerät.
Dies äußerten sowohl eher negativ, wie auch positiv gegenüber Flüchtlingen eingestellte Menschen. Diese Konzentrierung auf ein Gebiet ist eine Fehlplanung. Da helfen auch die Prozentzahlen von Herrn Spaniel nichts. Ich hätte auch kein Problem, wenn er sagte, dass 7000 Flüchtlinge kommen würden und jeder Stadtbezirk nimmt 1000. Was natürlich einigen Wind aus den Segeln genommen hat, ist der Umstand, dass Sören Link selbst im Umfeld einer Flüchtlingsunterkunft in Walsum wohnt.
Wenn ich unseren Planungsdezernenten richtig verstand musste das Gelände und die Halle aus wirtschaftlichen Gründen für drei Jahre gemietet werden. Das ist sogar noch halbwegs plausibel als Antwort und war zumindest etwas konkretes. Ebenso die Antwort wegen des Lärms durch den Kreisel. An anderen Stellen konnte ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass nur in inhaltsleerem Politikersprech geschwaffelt wurde. Allerdings nützt alle Beschwichtigung nichts, wenn die Verwaltungsspitze sich außerstande sieht ein echtes Problem als solches zu erkennen. Ich hoffe die Botschaft ist angekommen, dass eine derartige Konzentration sehr viel Sprengstoff birgt. Wenn nicht schiebe ich diesen Beitrag hinterher.
Es gab auch Personen, welche äußerten, dass hier nur Gelder der WOMA zugeschustert werden sollen. Leider gab es keine offene Angabe von Gründen, welche gerade für diesen Standort sprechen. Die angeführten Störfallbetriebe stellen sicherlich keinen Grund dar. Denn ansonsten wären nicht zahlreiche Flächen im Rahmen Duisburg 2027 in Rumeln-Kaldenhausen, Friemersheim und Bergheim als Bauland vorgesehen, die man sicherlich auch vorübergehend für Flüchtlinge nutzen könnte.
Auf die Frage von mir, wie die Zahlen denn durch Abschiebungen oder Anerkennungen abnehmen konnte Frau Lesmeister keine Antwort geben. Offensichtlich war sie schlecht vorbereitet. Oder es war der schlechte Versuch einer ausweichenden Antwort. Die Antwort bzgl. Schulbesuche war zwar wenig konkret, aber hatte wenigstens Antwortcharakter.
Das einzige Highlight war Herr Spaniel, der relativ klar einem stark rechten Parteivertreter gegenüber äußerte, dass die Integration von Rechtspopulisten deutlich schwieriger wäre, als jene der Flüchtlinge. In dem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass dieser Vertreter ebenfalls „Migrationhintergrund“ hat, denn er lebt erst seit zwei Jahren in Rheinhausen. ;-)

Nach meinen Fragen verließ ich die Veranstaltung, da ich nicht mehr erwartete, dass noch brauchbare Antworten kämen, aber auch weil ich ohnehin wieder früh raus müsste.

Sehr bedenklich fand ich, dass die Sorgen der Bürger nicht verstanden wurden oder dies nicht gezeigt wurde. Viele der Antworten waren dazu zu allgemein. Ich kann nur hoffen, dass die Verantwortlichen über die vorgebrachten Sorgen nachdenken, denn Unfairness kommt nirgendwo gut an. Und es ist definitiv unfair, sehr viel Last auf eine sehr kleine Stelle zu legen, zumal auch die Helfer in diesem Bereich Schwierigkeiten haben werden das alles zu bewältigen, während anderswo in Rheinhausen die Helfer wären aber keine zu Helfenden.

Mein Fazit, jene auf dem Podium haben versagt plausible Antworten in der Zeit meiner Anwesenheit zu liefern, warum ausgerechnet dieser Ort gewählt wurde.

Wir können in Deutschland eine ganze Menge schaffen, wenn wir fair bleiben, dies ist hier nicht gegeben.

Anhang meine Mail mit den Fragen:

…
da ich annehmen, dass Sie auch an der Infoveranstaltungen in Rheinhausen beteiligt sein werden, schicke ich meine Fragen zur besseren Vorbereitung schon mal vorab.

Nicht das die an dem Abend dann nicht beantwortet werden können.

Nach einem Presseartikel sind derzeit ca. 5000 Asylbewerber in Duisburg.
Es sollen 800 pro Monat dazu kommen.
1. Bei wie vielen wird zeitgleich das Verfahren abgeschlossen (Gewährung Asyl/Abschiebung)?

In Rheinhausen gibt es oder sind geplant folgende Unterkünfte:
– Schule Werthauser Straße (~ 190)
– geplant Deichstraße (unbekannt)
– Musikantenviertel in Wohnungen (unbekannt)
– geplant Johann-Asch-Platz (~ 240)
– WOMA-Gelände (unbekannt)
2. Welche Flüchtlings-/Asylbewerberkapazität ist damit ingesamt für Rheinhausen vorgesehen?

3. Erfolgt hier eine gleichmäßige Verteilung auf alle Bezirke? Wie ist die vorhandene/geplante Kapazität der anderen Stadtbezirke?

4. Warum ist zumindest in Rheinhausen eine derartig ungleichmäßige innerhalb des Bezirks vorgesehen? Weder in Rumeln noch Friemersheim oder Bergheim sehe ich bisher die kleinste Unterkunft. Es gibt sicherlich auch dort Freiflächen für eine Traglufthalle.

5. Warum verzichtet man hier auf eine integrationsfördernde Durchmischung?

6. Alle Flüchtlinge konzentrieren sich auf einen sehr kleinen Bereich von Rheinhausen. Dieser liegt komplett im Einzugsbereich der Grundschule Beethovenstraße. Wie wird die Schule räumlich und vom Lehrpersonal unterstützt, um den regulären Schulbetrieb, ebenso wie die Eingliederung zu gewährleisten?

7. Warum agiert die Stadt Duisburg noch immer so Kopflos? Warum wird nicht mehr darauf gedrängt, dass sich Kapazitäten an der Realität orientieren und nicht einfach nach Bevölkerungszahl, sondern auch nach Wirtschaftsleistung gegangen werden muss? Düsseldorf hat mit der Messe riesige Hallenkapazitäten und noch dazu eine Kaserne. In Duisburg gibt es nichts derartiges.

Insgesamt sehe ich weder eine Ausgewogenheit noch eine faire Verteilung insbesondere in Hinblick auf Lokalitäten. Mein Eindruck ist, dass hier versucht wird alles möglichst dicht beieinander zu packen, anstatt dies sinnvoll zu verteilen.

Die Presse wurde in BCC beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Ich habe natürlich überlegt, ob ich bloggen soll und sehe eine Notwendigkeit gegeben. Parallel dazu geht dies als Email an die Stadt und an andere Stellen.

PS: Nazikommentare/-links werden nicht veröffentlicht.

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Kran an Kreissäge? Darf man dies?

Die Antwort lautet schlicht und einfach: NEIN!

Dennoch sieht man es überall.

Solange der Kran mit seiner Last nur über das Baustelle ist, spielt es für die Bürger eine eher untergeordnete Rolle.

Da Kräne sich aber durch den Wind drehen, was vorgeschrieben ist, kann es je nach Aufstellort passieren, dass der Arm auch über öffentlichen Flächen, wie etwa Straße oder Bürgersteig schwebt.

Hier mal ein Beispiel aus eigener Anschauung:
Kran mit Kreissäge

Wenn akute Gefahr droht ist sicherlich die Polizei der richtige Ansprechpartner, ansonsten das zuständige Ordnungsamt.

Maßgebliche Vorschrift für den Betrieb von Kränen ist die BGV D6:
§ 3 sagt:

Krane müssen nach den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift und im Übrigen nach
den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein und betrieben werden.
…

§ 30

(11) Solange eine Last am Kran hängt, muss der Kranführer die Steuereinrichtungen im
Handbereich behalten.
…

Wer dagegen verstößt handelt Ordnungswidrig.

Es besteht nicht nur die Gefahr, dass die Kreissäge sich losreißt, weil zum Beispiel die Haken zu alt sind, oder Wind zu stark, sondern auch das Seil kann sich trotz Sicherheitseinrichtungen losreißen, ober bei Materialfehlern oder -ermüdung reißen. Neben den Unfallverhütungsvorschriften ergibt sich aber auch bereits aus der Verkehrssicherungspflicht, dass dies sich nicht zulässig ist.

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Antwort vom Landesverkehrsministerium zum Fluglärm

Ich hatte dem Ministerium geschrieben und bekam nun folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 26.01.2016, in der Sie sich über Fluglärm an Ihrem Wohnort in Duisburg-Rheinhausen beschweren. Zur Beantwortung Ihrer E-Mail habe ich eine Stellungnahme der Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) eingeholt, welche mir nun vorliegt.

Die FDG hat mir mitgeteilt, dass Ihre Aussage richtig ist, dass der Unterschied zwischen 6.000 m Höhe (ca. 19.000 ft ) und 2.000 m (ca. 6.500 ft) Höhe eine Pegeldifferenz von ca. 10 dB ausmacht. Dies bedeutet eine Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Flugbewegungen ausgehend von anderen Flughäfen nicht signifikant zur Lärmbelastung beitragen.
Anhand der Fluglärmzonen von einzelnen Flughäfen in der Lärmkartierung der Umgebungslärmrichtlinie für NRW ist erkennbar, dass die Schutzzonen so weit auseinander liegen, dass Flugbewegungen anderer Flughäfen zum Beispiel im Umfeld des Flughafens Düsseldorf keinen relevanten Beitrag zur Lärmbelastung leisten (www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de).

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
…

Sehr geehrte Frau ***,

Ihre Antwort bestätigt meine Einschätzung bzgl. der Lautstärke, den Rest sehe ich aber signifikant anders.

Zum Beispiel vom Flughafen Köln/Bonn fliegen häufiger die besonders lauten Frachtmaschinen über Duisburg. Dies trägt stark zur Lärmbelastung bei.

Die Argumentation mit Schutzzonen finde ich seltsam. Mal abgesehen davon, dass diese, würde man den gesamten Fluglärm betrachten, erweitert werden müssten, scheint es hier gar keine Betrachtungen zu geben, obwohl das Gesetz gegen Fluglärm von Flugbewegungen redet, was ja auch verständlich ist. Der gesamte Fluglärm ist hier relevant.

Bei einer Autobahn würde man auch nicht nur eine Auffahrt betrachten, sondern alle und damit die Gesamtlärmbelastung bestimmen.

Aber Ihrer Antwort entnehme ich, dass derartige Betrachtungen bisher in keinem Genehmigungsverfahren betrachtet wurden, was natürlich einen Verfahrensfehler darstellt. Schließlich ist immer gesamte Lärmbelastung zu betrachten und wenn man diese von vornherein als nicht relevant bezeichnet ohne sie zu bestimmen, ist dies wohl kaum begründet. Oder wurde dies auch nur für einen Flughafen gemacht? Wahrscheinlich nicht.

Die Gesamtbelastung ergibt sich aus allen Flugbewegungen und somit ist auch dieser Wert für Schutzzonen zu betrachten. Zudem werden hier m.W. fiktive Werte der Maschinen genommen, anstatt die realen, welche je nach Flugart und Maschine auch zum Lärm beitragen. Hier müsste es eigentlich ein Messnetz geben und nicht nur so ein paar vereinzelte Messstationen direkt am Flughafen.

Ich habe ausgehend von Lärmereignissen jedenfalls zahlreiche Flughäfen ausgemacht, welche über Duisburg fliegen. Sowohl bei Tag, als insbesondere störend in der Nacht. Wie etwa der Eingangs erwähnt Flughafen Köln/Bonn, der mich mit seinen Fluglärmmaschinen schon mehrmals aus dem Schlaf gerissen hat.

Nun gut, das Ministerium wird sich mit dieser Thematik auf jeden Fall ausführlicher beschäftigen müssen, denn ich bin sicher, dass viele Bürger im Umfeld von Flughäfen einer Erweiterung der Lärmschutzzone durch eine Gesamtfluglärmbetrachtung, wie sie das Gesetz vorsieht , auch auf dem Rechtsweg, nicht abgeneigt sein dürften.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Meine feste Überzeugung ist jedenfalls, dass sämtliche Fluglärmschutzzonen zu klein sein dürften, weil nur ein Teil des Fluglärms betrachtet wird. Das schöne ist, dass Betroffene hier auch unabhängig Ausweitungsverfahren, wie in Düsseldorf oder Planfeststellungsverfahren, wie in Köln/Bonn ihr Recht auf Lärmschutz einfordern können. Dies würde für die Flughäfen jedenfalls ziemlich teuer und das Thema wird ganz sicher in allen Genehmigungsverfahren, welche ich mitbekomme, thematisiert.

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Schadensersatz bei Rechtsverfahren

Ich habe mir vor einiger Zeit mal Gedanken gemacht, wie das mit der Erstattung von Anwaltskosten in Rechtsverfahren ist.

Erst einmal muss man hier natürlich unterschieden, ob eine Verpflichtung zu einem Rechtsbeistand besteht, oder dieser auf eigene Initiative hin genommen wurde. War es eigene Initiative, ist ein Erstattungsanspruch der Prozesskosten oder Rechtsanwaltskosten nach meiner Auffassung ausgeschlossen.

Für eine Forderung nach dem BGB Abschnitt zu Inkasso müsste eine schuldrechtliche Vereinbarung bestehen. Somit fällt dieser Bereich schon einmal komplett weg.

Ein Erstattungsanspruch auf Grundlage von Schadenersatz ist immer an ein Fehlverhalten geknüpft. Gab es kein Fehlverhalten, so können auch hieraus keine Forderungen geltend gemacht werden. Und Fehlverhalten müsste gerichtsfest nachweisbar sein.

Natürlich kann nach ZPO ein Mahnbescheid erwirkt werden, aber der kostet einiges und es reicht ein simpler Widerspruch innerhalb der Frist. Dann müsste geklagt werden und da bei unberechtigten Forderungen, dies inklusive der Anwaltskosten des Gegners zu eigenen Lasten geht, wird es ziemlich teuer und bringt nichts.

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Vögel nisten jetzt schon

Vor einigen Tagen sah ich eine Elstern von einem Baum einen Ast mitnehmen. Folglich sind zumindest die Elstern schon jetzt am Brüten bzw. dies steht unmittelbar bevor.

Auch die Natur kommt jetzt in Form der Frühblüher überall zum Vorschein.

Ist da das BNatSchG § 39, was die Bäumfällung von 1. März bis zum 30. September verbietet, noch zeitgemäß?

Da kam ich ins Denken, wenn durch den milden Winter Vögel bereits jetzt brüten, müsste doch eigentlich auch der Schutz entsprechend früher wirksam werden. Sprich keinen Fällung von Bäumen mehr.

Wobei. Was nützt es, wenn man nur in einem eingeschränkten Zeitbereich fällen darf den Lebensraum der Tiere aber insgesamt verkleinert? Verkleinerter Lebensraum heißt automatisch weniger Exemplare.

Müsste da das Gesetz nicht angepasst und verstärkt auf die Bewahrung vorhandener Lebensräume gesetzt werden?

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Spruch zum Sonntag

Ich bin nur ein kleines Zahnrädchen im unendlichen Getriebe der Zeit.

(Ulrich Scharfenort, 05.10.2014)

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Rettet die Biere

Schon seit Jahren beschäftigt ich mich dem Pflanzengift Glyphosat.

Nun fanden es Forscher in Bier und die Reaktion der Öffentlichkeit ist heftig.

Aber natürlich kann man mehr tun als sich nur empören. Man kann etwas dagegen tun und sich an dieser Aktion des BUND beteiligen.

Es verwundert mich immer wieder, wie man ein vorhandenes Risiko kleinreden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies ohne Druck durch die Glyphosathersteller abläuft. Sei es nun mit finanzieller Nachhilfe oder der Angst vor Prozessen, weil man ein wahrscheinlich krebserregendes Gift verbietet.

Mit TTIP wird das Risiko, dass Konzerne auf so eine Weise ihre Interessen durchdrücken sogar noch größer.

Natürlich ist Glyphosat leider auch in vielen anderen Lebensmitteln enthalten und Genfirmen bieten teilweise sogar besonders resistente Pflanzen an, wodurch noch mehr Gift auf den Acker gebracht werden kann. Das töten nicht nur den Boden, die Pflanzen, die Tierwelt, sondern auch uns. Zumal höhere Dosen auf dem Acker auch größere Mengen im Essen bedeuten.

Man lebt nur einmal und Profit dar Menschen nicht krankmachen. Niemand nimmt Geld mit, wenn er tot ist und von Krebs heilen tut Geld auch nur sehr begrenzt. Ob die Welt wohl besser wäre, wenn alle jene von den Krankheiten befallen würden, die sie mit ihrer Gier verursachen?

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Beitritt zur Klage von Aachen gegen Tihange/Doel

Als eines von zwei belgischen Atomkraftwerken, welche auch Deutschland bedrohen steht Tihange nun besonders im Fokus, durch einen Beitritt von Duisburg kann Aachen in der Klage gestärkt werden und zugleich ist dies die Vorbereitung gegen AKW Doel.

Ein Betritt wäre ein Ausdruck der Fürsorge der Stadt für ihre Bürger. Insbesondere, wo die Rot-Grüne Landesregierung die Ernsthaftigkeit dieser Gefahr bereits wiederholt thematisiert hat.

Folgende Städte unterstützen derzeit Aachen oder denken darüber nach:
– Bedburg
– Kreis Düren
– Kreis Viersen
– Mönchengladbach
– Kreis Heinsberg
– Maastricht und vier weitere niederländische Kommunen

Zudem wären die Folgen eines SuperGAUs fatal. Tihange müsste maximal bis zu 3,85 Milliarden Euro entschädigen. Selbst wenn hier nur eine Millionen Menschen geschädigt würden, wäre die Summe für den Verlust eines Hauses, der kommunalen Infrastruktur, der Dekontamination, wenn noch möglich, einfach nur lächerlich. Die Haftung muss hier unbegrenzt sein. Besonders bei GAU-AKW-Betreibern, wie Electrabel.

Wenn wirklich etwas passiert bekommt man vielleicht 1000 Euro und ne Tasse Tee und der Rest ist Schulterzucken.

Und ob eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hier etwas abdeckt ist fraglich. Dann kommen noch viele SuperGAUflüchtlinge aus Teilen von Deutschland dazu, welche stärker belastet sind.

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RWE ausbluten lassen

Der Energiedinosaurier RWE, sollte, wie es die Energieevolution vorgesehen hat aussterben.

Wir Menschen können hier eine entscheidende Rolle spielen und nicht nur die Aktionärsversammlung in die Länge ziehen mit Fragen, sondern auch die Städte unterstützen bei dem Ansinnen einer Dividende. Je Höher diese ausfällt, desto eher droht RWE die Insolvenz und damit auch einem Ende deren Steinzeitenergiegewinnung, welche durch das Überangebot für die hohen Strompreise sorgt.

Zugleich kann man noch auf fallende Kurse bei RWE wetten und dies unterstützen.

Besonders, wenn einen eine Organisation, wie der BUND bei der Aktionärsversammlung vertreten würde.

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PIRATEN NRW fordern: Schluss mit ‚gefühlter Sicherheit‘ – Keine Ausweitung der Videoüberwachung

Aus einer PM

Die rot-grüne Landesregierung plant laut eines Berichtes der Rheinischen Post [1] vom 16. Februar eine Ausweitung der Videoüberwachung und mehr Polizei. Damit geht sie auf die Umsetzung des im Januar vorgestellten 15-Punkte-Plans [2] von Hannelore Kraft für mehr innere Sicherheit ein.

Nach dem Willen der Landesregierung sollen 11 Millionen Euro für die Videoüberwachung an weiteren „acht Kriminalitätsschwerpunkten“ landesweit investiert werden. Die PIRATEN NRW halten das für Aktionismus und verfehlte Innenpolitik.

„Wir begrüßen, dass Rot-Grün inzwischen mehr Personal bei der Polzei plant, aber mehr Sicherheit durch Videoüberwachung ist ein Trugschluss. Vor allem vor dem Hintergrund der Ereignisse der Silvesternacht in Köln, wo 80 Kameras weder Straftaten verhinderten, noch maßgeblich zur Aufklärung beitragen konnten.

Wir fordern eine unabhängige und wissenschaftliche Evaluierung der bereits vorhandenen Videoüberwachung in Düsseldorf und Mönchengladbach und eine Überprüfung der neuen Standorte. Wir können einen weiteren Ausbau von Videobeobachtung nicht gutheissen, solange nicht die Wirksamkeit der Maßnahme bewiesen ist.“, sagt dazu der Landesvorsitzende der PIRATEN NRW Patrick Schiffer.

Quellen:

[1] Rheinische Post: „Rot-Grün will mehr Videoüberwachung“ – http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/rot-gruen-will-mehr-videoueberwachung-aid-1.5770581

[2] Süd Kurier: „Nach Köln-Übergriffen: Nordrhein-Westfalen stellt 15-Punkte-Plan für mehr Sicherheit vor“ – http://www.suedkurier.de/nachrichten/politik/Nach-Koeln-Uebergriffen-Nordrhein-Westfalen-stellt-15-Punkte-Plan-fuer-mehr-Sicherheit-vor;art410924,8445573

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Schlichtungsverfahren nicht erfolgreich

Bei einem Schlichtungsversuch, wollte die Bahn mich mit einer lächerlichen Summe abspeisen. Auf so etwas kann ich natürlich nicht eingehen.

Sehr geehrte Frau Schmidt,

schade, dass Ihre Bemühungen nicht von erfolgt gekrönt sind. Mit sowohl der einen, als auch der anderen Variante wäre ich nicht einverstanden gewesen.

50 Euro ist bei weitem zu wenig, für diese extrem Belastung. Es war zwar nur ein leichtes Trauma, aber es klingt noch immer nach.

Hätte ich sofort ein Taxi genommen, hätte die Bahn dafür aufkommen müssen, was dann sicherlich 200 bis x Euro gekostet hätte. Ich finde die Reaktion lächerlich. Bargeld oder einen Gutschein für eine nächste Fahrkarte könnte ich noch akzeptieren, aber mit den Punkten kann ich nichts anfangen. Genauso wenig wie mit den Verzerrgutscheinen.

Die Bahn hat vor Ort ja nicht einmal Nahrung und Wasser zur Verfügung gestellt, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre.

Ich verfolge dies nun erst einmal beim Eisenbahnbundesamt und der EU Kommission weiter und behalte mir die Klage natürlich weiterhin vor. In diesem Zusammenhang wäre ich auch direkt die permanenten Verspätungen zwischen Duisburg und Bonn angehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Das Schreiben

Sehr geehrter Herr Scharfen,

anliegend übersenden wir Ihnen unsere Schlichtungsempfehlung.

Die Deutsche Bahn ist dieser Empfehlung in modifizierter Form gefolgt und hat uns dazu Folgendes mitgeteilt:
„Wir bedauern, dass der Beschwerdeführer infolge einer Fahrplanabweichung am 5. Juli des vergangenen Jahres nicht wie gewünscht fahren konnte. Die Verärgerung über die Strapazen und die Fahrzeitverlängerung können wir gut verstehen.

Das Eisenbahn-Bundesamt, das Servicecenter Fahrgastrechte und der Kundendialog der DB Fernverkehr AG sind bereits ausführlich auf die Reiseumstände eingegangen und haben eingehend Stellung zur Reklamation genommen. Im Rahmen der gesetzlich geregelten Fahrgastrechte erhielt Herr Dr. Scharfenort eine Entschädigung von 10,00 EUR und zudem aus Kulanz Genuss-Gutscheine im Gesamtwert von 20,00 EUR.

Wir sind angesichts der geschilderten Erlebnisse dazu bereit, eine zusätzliche Entschuldigungsleistung vorzunehmen und bieten Herrn Dr. Scharfenort eine Gutschrift von 1.500 Prämienpunkten auf das Kundenkonto an. Die Punkte können für eine bahn.bonus-Prämie eingelöst werden.“

Wir bitten Sie auf diesem Wege, uns bis spätestens 24.02.2016 mitzuteilen, ob Sie mit dem von der Deutschen Bahn modifizierten Schlichtungsergebnis (Gutschrift von 1.500 Prämienpunkten) einverstanden sind. Sollten Sie den Schlichtungsvorschlag nicht annehmen, gilt das Schlichtungsverfahren als gescheitert. In diesem Fall bleibt es Ihnen unbenommen, den Gerichtsweg zu beschreiten.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Kulanzentscheidung handelt und eine Nachverhandlung des Ergebnisses daher nicht möglich ist.

Wir betrachten die Angelegenheit damit spätestens am 24.02.2016 als erledigt und danken Ihnen für das der Schlichtungsstelle entgegengebrachte Vertrauen.
…

Der ursprüngliche Schlichtungsvorschlag

In dem Schlichtungsverfahren Z 28980/15 betreffend die Beschwerde
des Herrn Dr. Ulrich Scharfenort (Beschwerdeführer)

die Deutsche Bahn AG (Beschwerdegegnerin)
spricht die Schlichtungsstelle zur einvernehmlichen Streitbeilegung folgende Empfehlung aus:
Die Beschwerdegegnerin übersendet dem Beschwerdeführer aus Kulanz einen Reisegut-
schein im Wert von 50,00 EUR, der auf die BahnCard 100 anrechenbar ist.

Begründung:
Nach den uns mitgeteilten Angaben ist von folgendem Sachverhalt auszugehen:
– Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer BahnCard 100 und wollte am 05.07.2015 mit einem Zug
der Beschwerdegegnerin von Duisburg Hbf. nach Sonthofen fahren.
– Der Beschwerdeführer schildert, dass die Fahrt nicht planmäßig verlaufen sei. Zunächst sei auf-
qrund hoher Außentemperaturen die Klimaanlage im ohnehin schon „überfüllten“ IC ausgefal-
len, so dass dieser nicht weiterfahren konnte und außerplanmäßig in Ulm endete. Zudem sei es
zu Stellwerkstörungen in Memmingen gekommen, die den Fahrtverlauf zusätzlich zu den Tem-
peraturen erheblich behindert hätten. Nach seinen Angaben haben er und die anderen Fahr-
gäste drei Stunden in Altenstadt (lller) auf den Schienenersatzverkehr warten müssen. Er selbst
habe íntervenieren müssen, um die Fahrt überhaupt fortsetzen zu können.
– Der Beschwerdeführer bemängelt neben der Ankunftsverspätung von über fünf Stunden auch
die fehlende Versorgung der Reisenden mit Getränken bei sehr hohen Temperaturen und den
unzureichenden Informationsfluss, der zusätzlich zur Unsicherheit und Frustration geführt habe.
– Nach der Fahrt sandte der Beschwerdeführer eine ausführliche Email an die Beschwerdegegne-
rin und schilderte den Sachverhalt. Als „Wiedergutmachung für die Umstände der Fahrt” ge-
währte sie dem Beschwerdeführer Genussgutscheine im Gesamtwert von 20,00 EUR und ver-
wies ihn wegen einer Verspätungsentschädigung an das Servicecenter Fahrgastrechte. Nach-
dem dieses die detaillierten Angaben zum Fahrtverlauf erhielt, zahlte es dem Beschwerdeführer
den für BahnCard 100-Inhaber geltenden Pauschalbetrag i.H.v. 10,00 EUR. Die weitere Korres-
pondenz zwischen dem Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerin führte zu keinem an-
deren Ergebnis.
– Das ebenfalls eingeschaltete Eisenbahn-Bundesamt erläuterte dem Beschwerdeführer die Situa-
tion am Reisetag ausführlich unter Wiedergabe der Rechercheergebnísse. Die lange Wartezeit in
Altenstadt konnte das EBA bestätigen. Erst am 06.07.2015 gegen 17:00 Uhr sei die Störung des
Stellwerkes in Memmingen behoben worden. Einen Verstoß gegen Art. 18 Verordnung (EG) Nr.
1371/2007 (VO) habe das EBA nicht feststellen können. Eine Getränkeausgabe im IC 2013 sei er-
folgt. Im Nahverkehr sei das Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht verpflichtet, Hilfeleistungen
anzubieten.
– Der Beschwerdeführer ist mit dem Vorgehen der Beschwerdegegnerin nicht zufrieden und bit-
tet nun um Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. Er fordert eine „realistische Entschädi-
gung” und ein „angemessenes Schmerzensgeld“.
Es bietet sich an, die streitige Angelegenheit einvernehmlich beizulegen. Ziel der Schlichtung ist
ein angemessener Ausgleich der Interessen der Beteiligten.

Zugunsten der Beschwerdegegnerin haben wir die folgenden Aspekte berücksichtigt:
– Gemäß Art. 17 Abs. 1 a, b Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (VO) besteht ein Anspruch auf Ver-
spätungsentschädigung bei Zugverspätungen ab 60 Minuten i.H.v. 25% des Fahrpreises und ab
120 Minuten i.H.v. 50% des Fahrpreises. Zeitkarteninhaber erhalten eine angemessene Entschä-
digung gemäß den Bedingungen des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
– Gemäß Ziffer 3.10.1 Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)
der Beschwerdegegnerin gilt für Inhaber einer BahnCard 100, dass diese bei Ausfall, Verspätung
oder Anschlussversäumnís von Zügen ab 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 10,00
EUR, Inhaber einer BahnCard 100 1. Klasse eine Entschädigung in Höhe von 15,00 EUR erhalten,
insgesamt max. 25 % des gezahlten BahnCard-Preises. Diese Entschädigung in Höhe von
10,00 EUR hat die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer bereits ausgezahlt.
– Die Beschwerdegegnerin hat sich zudem bereits kulant gezeigt und dem Beschwerdeführer als
„Wiedergutmachung“ Genussgutscheine im Gesamtwert von 20,00 EUR übersandt.
– Ein Schmerzensgeldanspruch dürfte dem Beschwerdeführer nicht zustehen. Hierbei handelt es
sich um einen immateriellen Schadensersatzanspruch und nicht um einen Vermögensschaden.
Für solche Schäden kann gemäß § 253 BGB eine Entschädigung in Geld nur in den durch Gesetz
bestimmten Fällen gefordert werden. Eine solche Bestimmung fehlt hier.
– Nach den Feststellungen des EBA konnte eine Informationspflichtverletzung offenbar nicht
festgestellt werden.
Zugunsten des Beschwerdeführers haben wir die folgenden Aspekte berücksichtigt:
– Durch die sehr hohen Temperaturen am Reisetag und dem vom Beschwerdeführer geschilder-
ten unzureichenden Informationsfluss während der Wartezeit war die Verspätung mit noch
größeren Strapazen verbunden, als bei einer Verspätung von über fünf Stunden ohnehin schon
in Kauf zu nehmen ist. Mit einer solch hohen Verspätung hat der Beschwerdeführer nicht rech-
nen müssen. Dass er sich ein Entgegenkommen wünscht, das über die bereits gewährte Kulanz
hinausgeht, ist nachvollziehbar.
– Der Beschwerdeführer gibt an, dass er selbst habe eingreifen und das Gespräch mit dem Bus-
fahrer suchen müssen, damit die Fahrt per Schienenersatzverkehr überhaupt stattfand. Dass
sich die Fahrgäste in solchen Ausnahmesituationen selbst um den Weitertransport bemühen
müssen, dürfte nicht den Erwartungen an ein kundenorientiertes Serviceunternehmen entspre-
chen.
– Als Inhaber einer BahnCard 100 gehört der Beschwerdeführer zu den sehr guten Kunden der
Beschwerdegegnerin, der die Leistungen als Vielfahrer auch regelmäßig in Anspruch nimmt.
Vorschlag:
Die Beschwerdegegnerin beteiligt sich im vorliegenden Fall am Schlichtungsverfahren der söp. Der
Rechtsstreit kann daher zeitnah erledigt und der Aufwand für eine nähere Aufklärung des Sachverf
halts vermieden werden. Damit vermeiden die Beteiligten zugleich das mit einem möglichen Ge-
richtsverfahren verbundene Prozess- und Kostenrisiko. Zudem ist eine solche Erledigung des Kon-
flikts geeignet, zur Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit beizutragen.
Nach Abwägung aller Umstände (insbesondere Verspätungsentschädigung und Genussgut-
scheine erhalten, erhebliche Verspätung unter widrigen Umständen, sehr guter Kunde) regen wir
zur einvernehmlichen Streitbeilegung und Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit an, dem
Beschwerdeführer aus Kulanz einen auf die BahnCard 100 anrechenbaren Reisegutschein im Wert
von 50,00 EUR zu übersenden.
Berlin, den 26.01.2016

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