Schlichtungsverfahren nicht erfolgreich

Bei einem Schlichtungsversuch, wollte die Bahn mich mit einer lächerlichen Summe abspeisen. Auf so etwas kann ich natürlich nicht eingehen.

Sehr geehrte Frau Schmidt,

schade, dass Ihre Bemühungen nicht von erfolgt gekrönt sind. Mit sowohl der einen, als auch der anderen Variante wäre ich nicht einverstanden gewesen.

50 Euro ist bei weitem zu wenig, für diese extrem Belastung. Es war zwar nur ein leichtes Trauma, aber es klingt noch immer nach.

Hätte ich sofort ein Taxi genommen, hätte die Bahn dafür aufkommen müssen, was dann sicherlich 200 bis x Euro gekostet hätte. Ich finde die Reaktion lächerlich. Bargeld oder einen Gutschein für eine nächste Fahrkarte könnte ich noch akzeptieren, aber mit den Punkten kann ich nichts anfangen. Genauso wenig wie mit den Verzerrgutscheinen.

Die Bahn hat vor Ort ja nicht einmal Nahrung und Wasser zur Verfügung gestellt, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre.

Ich verfolge dies nun erst einmal beim Eisenbahnbundesamt und der EU Kommission weiter und behalte mir die Klage natürlich weiterhin vor. In diesem Zusammenhang wäre ich auch direkt die permanenten Verspätungen zwischen Duisburg und Bonn angehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Das Schreiben

Sehr geehrter Herr Scharfen,

anliegend übersenden wir Ihnen unsere Schlichtungsempfehlung.

Die Deutsche Bahn ist dieser Empfehlung in modifizierter Form gefolgt und hat uns dazu Folgendes mitgeteilt:
„Wir bedauern, dass der Beschwerdeführer infolge einer Fahrplanabweichung am 5. Juli des vergangenen Jahres nicht wie gewünscht fahren konnte. Die Verärgerung über die Strapazen und die Fahrzeitverlängerung können wir gut verstehen.

Das Eisenbahn-Bundesamt, das Servicecenter Fahrgastrechte und der Kundendialog der DB Fernverkehr AG sind bereits ausführlich auf die Reiseumstände eingegangen und haben eingehend Stellung zur Reklamation genommen. Im Rahmen der gesetzlich geregelten Fahrgastrechte erhielt Herr Dr. Scharfenort eine Entschädigung von 10,00 EUR und zudem aus Kulanz Genuss-Gutscheine im Gesamtwert von 20,00 EUR.

Wir sind angesichts der geschilderten Erlebnisse dazu bereit, eine zusätzliche Entschuldigungsleistung vorzunehmen und bieten Herrn Dr. Scharfenort eine Gutschrift von 1.500 Prämienpunkten auf das Kundenkonto an. Die Punkte können für eine bahn.bonus-Prämie eingelöst werden.“

Wir bitten Sie auf diesem Wege, uns bis spätestens 24.02.2016 mitzuteilen, ob Sie mit dem von der Deutschen Bahn modifizierten Schlichtungsergebnis (Gutschrift von 1.500 Prämienpunkten) einverstanden sind. Sollten Sie den Schlichtungsvorschlag nicht annehmen, gilt das Schlichtungsverfahren als gescheitert. In diesem Fall bleibt es Ihnen unbenommen, den Gerichtsweg zu beschreiten.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Kulanzentscheidung handelt und eine Nachverhandlung des Ergebnisses daher nicht möglich ist.

Wir betrachten die Angelegenheit damit spätestens am 24.02.2016 als erledigt und danken Ihnen für das der Schlichtungsstelle entgegengebrachte Vertrauen.
…

Der ursprüngliche Schlichtungsvorschlag

In dem Schlichtungsverfahren Z 28980/15 betreffend die Beschwerde
des Herrn Dr. Ulrich Scharfenort (Beschwerdeführer)

die Deutsche Bahn AG (Beschwerdegegnerin)
spricht die Schlichtungsstelle zur einvernehmlichen Streitbeilegung folgende Empfehlung aus:
Die Beschwerdegegnerin übersendet dem Beschwerdeführer aus Kulanz einen Reisegut-
schein im Wert von 50,00 EUR, der auf die BahnCard 100 anrechenbar ist.

Begründung:
Nach den uns mitgeteilten Angaben ist von folgendem Sachverhalt auszugehen:
– Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer BahnCard 100 und wollte am 05.07.2015 mit einem Zug
der Beschwerdegegnerin von Duisburg Hbf. nach Sonthofen fahren.
– Der Beschwerdeführer schildert, dass die Fahrt nicht planmäßig verlaufen sei. Zunächst sei auf-
qrund hoher Außentemperaturen die Klimaanlage im ohnehin schon „überfüllten“ IC ausgefal-
len, so dass dieser nicht weiterfahren konnte und außerplanmäßig in Ulm endete. Zudem sei es
zu Stellwerkstörungen in Memmingen gekommen, die den Fahrtverlauf zusätzlich zu den Tem-
peraturen erheblich behindert hätten. Nach seinen Angaben haben er und die anderen Fahr-
gäste drei Stunden in Altenstadt (lller) auf den Schienenersatzverkehr warten müssen. Er selbst
habe íntervenieren müssen, um die Fahrt überhaupt fortsetzen zu können.
– Der Beschwerdeführer bemängelt neben der Ankunftsverspätung von über fünf Stunden auch
die fehlende Versorgung der Reisenden mit Getränken bei sehr hohen Temperaturen und den
unzureichenden Informationsfluss, der zusätzlich zur Unsicherheit und Frustration geführt habe.
– Nach der Fahrt sandte der Beschwerdeführer eine ausführliche Email an die Beschwerdegegne-
rin und schilderte den Sachverhalt. Als „Wiedergutmachung für die Umstände der Fahrt” ge-
währte sie dem Beschwerdeführer Genussgutscheine im Gesamtwert von 20,00 EUR und ver-
wies ihn wegen einer Verspätungsentschädigung an das Servicecenter Fahrgastrechte. Nach-
dem dieses die detaillierten Angaben zum Fahrtverlauf erhielt, zahlte es dem Beschwerdeführer
den für BahnCard 100-Inhaber geltenden Pauschalbetrag i.H.v. 10,00 EUR. Die weitere Korres-
pondenz zwischen dem Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerin führte zu keinem an-
deren Ergebnis.
– Das ebenfalls eingeschaltete Eisenbahn-Bundesamt erläuterte dem Beschwerdeführer die Situa-
tion am Reisetag ausführlich unter Wiedergabe der Rechercheergebnísse. Die lange Wartezeit in
Altenstadt konnte das EBA bestätigen. Erst am 06.07.2015 gegen 17:00 Uhr sei die Störung des
Stellwerkes in Memmingen behoben worden. Einen Verstoß gegen Art. 18 Verordnung (EG) Nr.
1371/2007 (VO) habe das EBA nicht feststellen können. Eine Getränkeausgabe im IC 2013 sei er-
folgt. Im Nahverkehr sei das Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht verpflichtet, Hilfeleistungen
anzubieten.
– Der Beschwerdeführer ist mit dem Vorgehen der Beschwerdegegnerin nicht zufrieden und bit-
tet nun um Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. Er fordert eine „realistische Entschädi-
gung” und ein „angemessenes Schmerzensgeld“.
Es bietet sich an, die streitige Angelegenheit einvernehmlich beizulegen. Ziel der Schlichtung ist
ein angemessener Ausgleich der Interessen der Beteiligten.

Zugunsten der Beschwerdegegnerin haben wir die folgenden Aspekte berücksichtigt:
– Gemäß Art. 17 Abs. 1 a, b Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (VO) besteht ein Anspruch auf Ver-
spätungsentschädigung bei Zugverspätungen ab 60 Minuten i.H.v. 25% des Fahrpreises und ab
120 Minuten i.H.v. 50% des Fahrpreises. Zeitkarteninhaber erhalten eine angemessene Entschä-
digung gemäß den Bedingungen des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
– Gemäß Ziffer 3.10.1 Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)
der Beschwerdegegnerin gilt für Inhaber einer BahnCard 100, dass diese bei Ausfall, Verspätung
oder Anschlussversäumnís von Zügen ab 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 10,00
EUR, Inhaber einer BahnCard 100 1. Klasse eine Entschädigung in Höhe von 15,00 EUR erhalten,
insgesamt max. 25 % des gezahlten BahnCard-Preises. Diese Entschädigung in Höhe von
10,00 EUR hat die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer bereits ausgezahlt.
– Die Beschwerdegegnerin hat sich zudem bereits kulant gezeigt und dem Beschwerdeführer als
„Wiedergutmachung“ Genussgutscheine im Gesamtwert von 20,00 EUR übersandt.
– Ein Schmerzensgeldanspruch dürfte dem Beschwerdeführer nicht zustehen. Hierbei handelt es
sich um einen immateriellen Schadensersatzanspruch und nicht um einen Vermögensschaden.
Für solche Schäden kann gemäß § 253 BGB eine Entschädigung in Geld nur in den durch Gesetz
bestimmten Fällen gefordert werden. Eine solche Bestimmung fehlt hier.
– Nach den Feststellungen des EBA konnte eine Informationspflichtverletzung offenbar nicht
festgestellt werden.
Zugunsten des Beschwerdeführers haben wir die folgenden Aspekte berücksichtigt:
– Durch die sehr hohen Temperaturen am Reisetag und dem vom Beschwerdeführer geschilder-
ten unzureichenden Informationsfluss während der Wartezeit war die Verspätung mit noch
größeren Strapazen verbunden, als bei einer Verspätung von über fünf Stunden ohnehin schon
in Kauf zu nehmen ist. Mit einer solch hohen Verspätung hat der Beschwerdeführer nicht rech-
nen müssen. Dass er sich ein Entgegenkommen wünscht, das über die bereits gewährte Kulanz
hinausgeht, ist nachvollziehbar.
– Der Beschwerdeführer gibt an, dass er selbst habe eingreifen und das Gespräch mit dem Bus-
fahrer suchen müssen, damit die Fahrt per Schienenersatzverkehr überhaupt stattfand. Dass
sich die Fahrgäste in solchen Ausnahmesituationen selbst um den Weitertransport bemühen
müssen, dürfte nicht den Erwartungen an ein kundenorientiertes Serviceunternehmen entspre-
chen.
– Als Inhaber einer BahnCard 100 gehört der Beschwerdeführer zu den sehr guten Kunden der
Beschwerdegegnerin, der die Leistungen als Vielfahrer auch regelmäßig in Anspruch nimmt.
Vorschlag:
Die Beschwerdegegnerin beteiligt sich im vorliegenden Fall am Schlichtungsverfahren der söp. Der
Rechtsstreit kann daher zeitnah erledigt und der Aufwand für eine nähere Aufklärung des Sachverf
halts vermieden werden. Damit vermeiden die Beteiligten zugleich das mit einem möglichen Ge-
richtsverfahren verbundene Prozess- und Kostenrisiko. Zudem ist eine solche Erledigung des Kon-
flikts geeignet, zur Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit beizutragen.
Nach Abwägung aller Umstände (insbesondere Verspätungsentschädigung und Genussgut-
scheine erhalten, erhebliche Verspätung unter widrigen Umständen, sehr guter Kunde) regen wir
zur einvernehmlichen Streitbeilegung und Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit an, dem
Beschwerdeführer aus Kulanz einen auf die BahnCard 100 anrechenbaren Reisegutschein im Wert
von 50,00 EUR zu übersenden.
Berlin, den 26.01.2016

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Vorurteile oder Vorurteile?

Klingt erst einmal wie eine dämliche Frage, aber wenn man sich mit Vorurteilen auseinandersetzt, wird einem so manches klarer.

Was sind Vorurteile?
Der Mensch mit begrenzter Wissensbasis leitet aus der eigenen Erfahrung generelle Regeln ab. Diese Erfahrung kann ein persönliches Erlebnis sein oder aber auch vermitteltes Wissen. Die ist ein instinktiver Überlebensmechanismus, den man allerdings durch schüren von Ängsten manipulieren kann. Die Medien machen dies alltäglich, teilweise wegen der Sensationsgier der Menschen und damit für den Profit.

Jeder Mensch hat Vorurteile. Wer sicher ist ohne Vorurteile zu sein, möge den ersten Stein werfen.

Schon jemand aufgefallen? Das erste Vorurteil hat sich bereits in den Artikel geschlichen. „Die Medien“, hier wird alles unter einem mehr oder weniger klar definierten Sammelbegriff zusammengefasst.
Es gibt nicht die Medien, es gibt verschiedene Verlage, Publikationen, Redakteure und Autoren. Die Blickwinkel mögen sich ähneln oder verschieden sein. Und selbst wenn alles gleichartig wäre, würde es trotzdem noch von unterschiedlichen Menschen unterschiedlich wahrgenommen. Denn beim Lesen eines Artikels ist auch die Erwartungshaltung, ebenso wie die Vorbildung relevant. Manchmal gibt es sprachliche Nuancen, die sehr viel mehr vermitteln, ebenso wie das, was nicht gesagt wurde.

Aber ich schweife ab. Zu sehr in die Informationstheorie, wobei in Zeitungen oder im Netz die Metainformation von Gestik und Mimik fehlt (abgesehen von Emoticons ;-) ).

Mal ein Beispiel aus der eigenen Erfahrung. Ich bin jemand der sich erlaubt Dinge zu hinterfragen. Zum Beispiel auch die von einem politischen Spektrum viel bemühte Nazikeule. Dies tat ich auch in im Zusammenhang mit einem Vortrag zu Ziganismus.
Was waren die Reaktionen?
Erst einmal der Vorwurf ich wäre ein „besorgter Bürger“, dann wurde mein Parteizugehörigkeit thematisiert, als könnte man daraus meinen Charakter ableiten. Aber kann man dies wirklich? Nö natürlich nicht, genauso wenig, wie alle Flüchtlinge auf Bahnhofplatten rumhängen oder alle Raucher gegen Regeln verstoßen, genauso wenig kann man aus einer kritischen Anmerkung etwas über den Charakter eines Menschens ableiten. Das sind klare Vorurteile. Egal ob sie nun von Rassisten oder Antirassisten kommen. Individuen beider Seiten zeigen immer wieder Vorurteile, besonders dann, wenn die Meinung einer anderen Person zu sehr von der eigenen abweicht.

Wenn ich meine Erfahrungen mit Individuen betrachte, so könnte ich sagen, dass wegen einiger schlechter Erlebnisse mit deutscher Asis alle Deutschen so wären, wobei das absurd wäre, denn da müsste ich mich selbst einschließen.

Es macht letztendlich keinen Unterschied von welcher Seite die Vorurteile kommen. Es gibt sogar positive, wenn man wegen Erfahrungen etwas bestimmten positiven gegenübersteht, wobei natürlich auch hier Enttäuschung lauern kann. Genauso wie in der anderen Richtung, dass einem ein negatives Vorurteil durch persönliche Erfahrungen widerlegt wird.

Es erfordert natürlich differenzierendes Denken über Vorurteilen hinauszudenken und nicht alles, was nicht in das persönliche Weltbild passt direkt zu verdammen. So etwas kann Menschen aus der Mitte in die Extreme treiben. Also genau das was wird derzeit beobachten, weil eben keine normale Diskussion möglich war dominieren immer mehr die extremeren Positionen. Sei es nun Nazis oder die Nazikeulenschwinger, was natürlich auch wie eine vorurteilende Verallgemeinerung ist.

Wie auch immer ich werde weiterhin offen bleiben und mir nicht das Leben von Menschen mit Vorurteilen diktieren lassen. Man kann über alles reden oder schreiben, man kann, muss es aber nicht. Besser ist es aber trotzdem, denn sonst kann die derzeitige Entwicklung möglicherweise nicht mehr gestoppt werden. Dies habe ich inzwischen erkannt. Du auch?

Ich werde übrigens weiterhin Dinge kritisch hinterfragen, denn ÄNDERN geht nur, wenn man offen bleibt und gleichzeitig nicht alles als gegeben.

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Trödelmarkttermine 2016 (Gute Märkte)

Nach dem großen Interesse in 2013, 2014 und 2015 habe ich nachfolgend die Termine 2016 für meiner Ansicht nach gute Trödelmärkte zusammengestellt. (Ich werde versuchen jeweils schnellstmöglich die noch fehlenden Termine einzupflegen.)

Wedau Stadion (Schauinsland-Reisen-Arena)
Sportpark Duisburg, P2, Kalkweg/Ecke Kruppstraße, 47055 Duisburg (Wedau)

05.03.2016 / 06.03.2016
09.04.2016 / 10.04.2016
07.05.2016 / 08.05.2016
11.06.2016 / 12.06.2016
02.07.2016 / 03.07.2016
06.08.2016 / 07.08.2016
03.09.2016 / 04.09.2016
08.10.2016 / 09.10.2016

Mittwochs
02.03. bis 26.10
08:00 – 14:00 Uhr

Radschlägermarkt (Düsseldorf, Ulmenstr. 275, Großmarkt)

10.01.2016
14.02.2016
13.03.2016
10.04.2016
22.05.2016 Abweichung
12.06.2016
10.07.2016
14.08.2016
11.09.2016
16.10.2016 Abweichung
06.11.2016 Abweichung
11.12.2016
Bis hier bestätigt.
Unbestätigte Termine nach dem bisherigen Turnus (jeder 2. Sonntag im Monat):

Moers Innenstadt (Fußgängerzone)

13.03.2016
22.05.2016
17.07.2016
25.09.2016

Mühlenweide
(Hafentrödelmarkt, 47119Duisburg-Ruhrort)

26.03.2016 / 28.03.2016 (Ostern)
23.04.2016 / 24.04.2016
14.05.2016 / 16.05.2016 (Pfingsten)
02.07.2016 / 03.07.2016
30.07.2016 / 31.07.2016
27.08.2016 / 28.08.2016
01.10.2016 / 03.10.2016
29.10.2016 / 30.10.2016

Trödelmarkt Rheinpark
(näheres siehe Seite)

19.03.2016 / 20.03.2016
16.04.2016 / 17.04.2016
06.08.2016 / 07.08.2016
10.09.2016 / 11.09.2016

Sprödentalplatz (Krefeld)

09.04.2016
04.06.2016
02.07.2016
17.09.2016
22.10.2016

(alle Angaben sind ohne Gewähr)

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Verspätung und Entschädigung bei der Bahn

Folgendes Schreiben schickte ich ans Eisenbahnbundesamt:
Sehr geehrte Personen,

wie ich einem Zeitungsartikel von 2009 entnahm, sind ist das Eisenbahnbundesamt auch für die Umsetzung der Fahrgastrecht verantwortlich.

Meine erste Erfahrung hat bei mir zwar einen anderen Eindruck erweckt, aber ich möchte es natürlich noch mal probieren.

Erster Sachverhalt, wo die DB in meinen Augen gegen die Fahrgastrechteverordnung verstößt. Ist bei der Entschädigungshöhe für Zeitkarteninhaber, bei Nachforschungen stellte ich fest, dass obwohl die Preise zum Beispiel für eine Bahncard 100 signifikant gestiegen sind, die Entschädigung selber noch immer 10 bzw. 15 Euro beträgt.

Der zweite Punkt ist komplexer.
In der Fahrgastrechteverordnung steht etwas davon, dass das Eisenbahnunternehmen eine Regelung treffen muss in der Form von:
„Fahrgäste, die eine Zeitfahrkarte besitzen und denen während der Gültigkeitsdauer ihrer Zeitfahrkarte wiederholt Verspätungen oder Zugausfälle widerfahren, können angemessene Entschädigung gemäß den Entschädigungsbedingungen des Eisenbahnunternehmens verlangen. In den Entschädigungsbedingungen werden die Kriterien zur Bestimmung der Verspätung und für die Berechnung der Entschädigung festgelegt.“

Dies hat die Deutsche Bahn nicht getan. Es gibt pauschal eine Entschädigung ab einer Stunde. Egal wie viel darüber hinaus oder gar weniger. Dabei sagt die Passage ganz deutlich, dass mehrfache Verspätung die Grundlage ist.

Auf der Strecke Duisburg Bonn, welche ich fast täglich mit einem Fernverkehrszug fahre, vergeht fast kein Tag, wo der Zug Pünktlich ist.

Verspätung ist in der Fahrgastrechte Verordnung ebenfalls eindeutig definiert. Jene der Bahn bzgl. Pünktlichkeit weicht ebenfalls davon ab.

Da bei Nah- und Fernpendlern die meisten Verspätungen unter einer Stunde liegt, wir klar und deutlich, dass die Deutsche Bahn den Rechten der Kunden nicht genüge tut. Bei regulären Fahrkarten verkauft sie das Minimum der Fahrgastrechteverordnung als großen Wurf. Bei Zeitfahrkarten verstößt sie sogar dagegen.

Was gedenken Sie hier zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Spruch zum Sonntag

Lobbyist für Flora und Fauna. Umweltschutz dient schließlich letztendlich dem Überleben der Menschheit.

(Ulrich Scharfenort, 09.10.2014)

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Mundspülung ohne Limonene und Zitronensäure???

Ist gar nicht so einfach eine wirklich sanfte Mundspülung zu finden.

Viele Produkte werden als sensitiv oder schonend angepriesen, sind es aber nicht, denn sie enthalten die Reizstoffe Zitronensäure bzw. Limonene. Eine Mundspülung, sollte frei von diesen Reizstoffen sein, denn diese greifen den Mundraum je nach Empfindlichkeit spürbar an.

Eine Zahnpasta ohne findet sich ja noch aber eine Mundspülung ist nicht in Sicht.

Oder kennt jemand ein Produkt, was weder das eine, noch das andere enthält?

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Kunststofftüten

Wieso sollte es für die Kunden teurer werden, wenn diese für Plastiktüten bezahlen sollen?

Derzeit werden die Plastiktüten über die Preise querfinanziert. In Zukunft zahlt man also ohne Tüte sogar weniger, es sei denn natürlich die Geschäfte nutzen die Gelegenheit für versteckte Preiserhöhungen.

Die Papiertüten von Douglas, sind auch nicht umwelfreundlich, da sie Einwegprodukte sind.

Rucksack und Stoffbeutel machen einen allzeit bereit. Und mit einem Rucksack ist die Last auch rückenschonender verteilt.

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Müllunsinn in Duisburg

Was nützen härtere Strafen, wenn das ganze in der Realität nicht umgesetzt wird. Ich habe jedenfalls noch an keiner Bushaltestelle Mitarbeitende des Ordnungsamtes gesehen, die schauen, ob jemand die Kippe auf den Boden wirft.
Ich bezweifele auch stark, dass dafür überhaupt das Personal vorhanden ist. Höhere Strafen schrecken Müllverbrecher nur dann aber, wenn man sie erwischt, nur rechnen die Verbrecher meistens nicht damit erwischt zu werden.

Das Sperrmüll nicht mitgenommen werden kann, um diesen anderweitig zu nutzen ist in meinen Augen schlichtweg falsch. Damit meine ich jetzt nicht jene die sich an Altmetall bereichern, sondern welche eine Couch oder einen Tisch noch nutzen. Denn vieles ist viel zu schade, um es wegzuschmeißen. Nur ist der Aufwand etwas loszuwerden enorm. Egal, ob nun an privat zu verschenken oder an eine der Institutionen, die nur von Montags bis Freitags Zeit haben und somit für viele berufstätige etwa so günstig sind, wie die Zustellzeiten diverser Paketlieferanten.

Der noch funktionierende Herd wanderte deswegen leider in den Müll. Und beim Nächsten wird es wohl nicht anders sein.

Dazu kommt noch eine völlig unsinnige Müllapp der Wirtschaftbetriebe, welche einfach nur das Mailprogramm öffnet, anstatt ein Foto zu machen und dieses mit GPS-Daten weiterzugeben.

Na wenigsten ist die Stadt durch den öffentlichen Druck inzwischen zurückgerudert bzw. hat eingesehen, dass es eine blöde Idee war beim Sperrmüll den Menschen nur ein Stunde zu lassen, wo ansonsten Bußgelder drohen.

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Pläne für Lärmreduzierung des Umweltministeriums

65 dB bei Veranstaltungen klingt nicht schlecht, ist aber die falsche Stelle. So sehr manche Veranstaltungen wegen nerven Lärm, diese sind im Vorfeld bekannt und man kann sich halbwegs darauf einstellen.

Wer wirklich etwas gegen Lärm tun will muss an anderer Stelle bei der Landesregierung ansetzen. Beim Verkehrsministerium, wo derzeit eine Ausweitung von Lärm bearbeitet wird. Sowohl in der Planfeststellung von Köln, wo noch immer ein Nachtflugverbot fehlt, als auch Düsseldorf die mit Billigfliegern wachsen wollen.

Dann wären da noch die Einsatzhörner von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen, welche bei Nacht erklingen, obwohl vollkommen unnötig.

Und bei Nacht ist Lärm deutlich störender, als bei Tag.

Also ich verstehe diese Placebo-Maßnahme, als unnötige Bürokratie, welche nicht einmal bei den größten Lärmursachen mit den meisten Betroffenen ansetzt.

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Antwort vom Flughafen Köln/Bonn

Ich hatte ja dem Flughafen Köln/Bonn wegen dem nächtlichen Fluglärm geschrieben.

Sehr geehrter Herr Scharfenroth,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Allerdings muss ich zugeben, dass ich Ihre Anfrage mit Verwunderung gelesen habe.

Ich denke nicht, dass Flugverkehr aus Köln über Duisburg als störend wahrgenommen kann. Zumal Luftfahrzeuge welche in Köln Bonn gestartet sind, über eine Überflughöhe von ca. 8.000m und mehr verfügen.

Bitte bedenken Sie, das sich in der unmittelbaren Umgebung von Duisburg weitere Flughäfen befinden. Nämlich Airport Düsseldorf, Airport Essen-Mühlheim und Airport Weeze. Natürlich besteht für die vorgenannten Flughäfen ein Nachtflugverbot. Dennoch gibt es immer wieder Ausnahmeregelungen für nächtliche Landungen trotz Nachtflugverbotes.

Der angrenzende Flughafen in Schipohl – Amsterdamm, mit Nachtfluggenehmigung, sollte hierbei ebenfalls berücksichtigt werden.

Um Ihre Frage zu beantworten darf ich Ihnen mitteilen, das die Zuständigkeit für Planfeststellung im Verkehrsministerium NRW liegt.

Aufgrund der Entfernung zwischen Duisburg und Köln ist eine Beteiligung der Stadt Duisburg an dem laufenden Planfeststellungsverfahren am Köln Bonn Airport eher unwahrscheinlich. Genaueres müssten Sie bei der Zuständigen Behörde unter http://www.mbwsv.nrw.de/ministerium/kontakt/index.php erfragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
…

Sehr geehrter Herr ****,

dank einer entsprechenden App, kann ich sowohl Flugzeug, wie auch Start und Ziel genau feststellen. Und es ist erstaunlich, wie viel Fluglärm mit Start-/Zielflughafen Köln/Bonn in Duisburg ankommt.

Die Behauptung 8 km und höher bei einem Start in Köln/Bonn ist unwahr. Über Duisburg hatten und haben die Flugzeuge meist gerade einmal 6 km Höhe. Der Lautstärkeunterschied zwischen ca. 2 km für Düsseldorf und ca. 6 km für Köln/Bonn beträgt gerade einmal etwa 10 dB. Wenn das Flugzeug von Köln/Bonn also um 20 dB lauter wäre, als das von Düsseldorf, wäre es am Boden erheblich lauter. Insbesondere bei den meistens verwendeten Frachtflugzeugen die wegen Größe oder Flugstil erheblich lauter sind. Wahrscheinlich starten die Flugzeuge wegen der größeren Frachtmenge auch entsprechend langsam.

Das ist simple Physik bei kugelförmiger Schallausbreitung. Wobei natürlich auch die Witterung eine Rolle spielt, welche die DFS bei Starts und Landungen in Hinblick auf Lärm aber nicht berücksichtigt. Ebenfalls spielt natürlich in der Nacht eine Rolle, dass es insgesamt ruhiger ist und dass sehr lauter Fluglärm hier noch stärker als tagsüber in den Vordergrund tritt. Noch dazu ist er natürlich auch wesentlich schädlicher, weil er die Regeneration stört und somit die Leistungsfähigkeit senkt.

Zumindest im hörbaren Bereich. Der tieffrequente und Infraschall sind hier etwas anders und werden weniger gedämpft.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Und natürlich habe ich mich auch ans Verkehrsministerium gewandt.

Sehr geehrte Personen,

wie ich vom Flughafen Köln/Bonn erfuhr, ist das Verkehrsministerium NRW für die Planfeststellung des Flughafen Köln/Bonn zuständig und ich wollte mich erkundigen, ob und wie die Duisburger Bürger hier eingebunden werden, da ein nicht unerheblicher an Fluglärm, den Flugzeugen von Köln/Bonn zuzuordnen ist.

Insbesondere in der Nacht ist dies wegen des „Nachtflugverbotes“ in Düsseldorf sogar ein wesentlicher Anteil.

Eine Nichtbeteiligung von Betroffenen würde sicherlich als Verfahrensfehler angesehen werden, welche zumindest eine Rechtsunsicherheit verursacht. Zumal diese Mail in BCC auch der Presse zugeht und damit als allgemein bekannt vorausgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Toleranz und Fehlverhalten

Vor einigen Tagen postete ich mal dieses Bild von einer Holzlieferung, die Parkplätze blockierte bei Facebook. Ich mein ich hätte es auch direkt ans Ordnungsamt schicken können, war aber so tolerant und habe es nicht getan.

IMG_20160208_110736 Holzparkplatz a

Interessant wie intolerant die Menschen sind, die von anderen Toleranz fordern.

Natürlich bin ich nicht perfekt. Ich bin sicher das jeder schon mal gegen Regeln verstoßen hat. Aber Toleranz geht auch mit Rücksicht einher und bei dem oben genannten Beispiel ist es in meinen Augen pure Rücksichtlosigkeit. Insbesondere, wo das Holz sogar noch über Nacht stand. Auch wenn einige hier anderes behaupten man erkennt auf dem Bild deutlich, dass mindestens ein Parkplatz blockiert ist.

Toleranz wäre hier für ein zwei Stunden zu sagen okay, aber das über die Nacht stehen zu lassen, aus welchen Gründen auch immer, hat nichts mit fehlverstandener Toleranz zu tun. Auch ist es unerheblich, an wen die Holzlieferung ging.

Er wer sich jetzt wundert, nein ich werde nicht weiter darüber diskutieren. Und weil ich nicht auf jemandes Posting antworte, heißt dies weder Zustimmung noch sonst etwas, für ein ständiges hin und her ist mir einfach die Zeit zu schade.

Zudem, was viele nicht verstehen aus Toleranz bzw. Duldung, weil es ja alles gar nicht so schlimm ist, erwachsen bei manchen dann auch Ansprüche. Und letztendlich entstehen daraus auch No-Go-Area.

Anderes Beispiel der Plakatspam, früher habe ich meist dem Veranstalter geschrieben oder die Plakate entfernt, weil sie illegal dort hingen. Leider lernen die Personen nichts daraus und hängen immer wieder ihren Müll dorthin. Deswegen lass ich die inzwischen hängen und melde sie dem Ordnungsamt. Erstes war Toleranz, was aber wie die Erfahrung gezeigt hat nichts gebracht hat. Also hilft nur die Grenzen zu setzen.

Und es macht einen großen Unterschied, ob man im Sinn der Gesetze handelt oder deutlich dagegen verstößt.

Wie etwa auch die massive Videoüberwachung in der Öffentlichkeit. Wogegen ich mich natürlich auch, wenn aber mittlerweile erkannt habe, dass ich hier den Spielhallen unrecht tue, weil sie vom Gesetz quasi dazu verpflichtet werden. Weshalb ich dies auch in einer Petition an den Landtag thematisiere.

Ich hatte mich auch schon länger gefragt, warum Dirk Halle bei Facebook häufiger gegen mich und dabei auch vielfach gegen die Piraten pöbelt. Wenn ich auf der Seite mir mal die Zusammenhänge anschaue wird dies natürlich klarer. Ironie, dass er sich bei den Roma über Unordnung beschwerte aber dann anderer Stelle, wo man ebenfalls etwas für Ordnung tut, plötzlich dagegen ist.

Ob mein persönliches Engagement nun in einem Zusammenhang mit meiner politischen Zugehörigkeit steht ist doch erst einmal völlig nebensächlich. Ich kann versichern, dass ich nie zu allem Ja und Amen sagen werde, egal wo. Allerdings revidiere ich meine Meinung auch schon mal, wenn ich überzeugende Argumente bekomme.

Beim Holzparkplatz habe ich jedenfalls keine überzeugenden Argumente gesehen, sondern Anfeindungen, weil man sich fürs Allgemeinwohl einsetzt. Und da wundern sich einige noch, dass vielen die anderen völlig egal sind? Bis hin zu unterlassener Hilfeleistung, weil man doch keinen dank erwarten kann.

Dank ist zwar schön, aber nicht der Antrieb dafür erst einmal in der eigenen Umgebung anzufangen.

Gibt es wichtigere Themen? Manche führen ja an, dass es wichtigeres gäbe. Es gibt auf jeden Fall andere wichtigere Themen, weshalb ich auch nicht weiter diskutieren werden, sondern von meiner Seite mit diesem Posting die Diskussion beende. Eben damit ich mich weiteren wichtigen Themen widmen kann. Und wenn ihr findet, dass anderen Themen wirklich wichtiger sind, warum sitzt ihr dann bei Facebook und meckert anstatt euch mal darum zu kümmern?

Ich bin jedenfalls ein Politiker der nicht nur dummschwätzt und fordert, sondern auch handelt.

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Toleranz

Man kann doch mal ein wenig tolerant sein.

Ja kann man, muss man aber nicht. Insbesondere bei Verstößen, welche nicht nur einen selber betreffen, sondern ein größeres Umfeld.

Zudem, wenn man ständig nur tolerant ist und keine Grenzen setzt, dann verschieben sich die Grenzen immer weiter bis zum geht nicht mehr und irgendwann wird es dann wirklich kriminell. Man landet bei den viel beschrieenen No-Go-Areas bzw. rechtsfreien Räumen, weshalb ich ein Verfechter davon bin, dass auch kleinere Vergehen in der Öffentlichkeit entsprechend geahndet werden.

Nicht nur bei Nazis gilt: Wehret den Anfängen!

Das Recht gilt für alle in Deutschland und wenn man sich nicht dran hält muss man halt mit den Konsequenzen leben. Das muss jeder für sich abwägen.

Und bei größeren Dreistigkeiten zeige ich Null Toleranz. Wüsste auch keinen Grund warum. Ich versuche mich so gut es geht an Regeln zu halten und erwarte genau dies auch von allen anderen. Also wo ist die Toleranz dafür? ;-)

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Spruch zum Sonntag

Kann ich wirklich stolz sein? Alles was ich tue ist letztendlich doch nur ein kleiner Tropfen in einem unendlichen Ozean.

(Ulrich Scharfenort, 27.09.2014)

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Die Duisburg APP

Manchmal wünschte ich, ich hätte mehr Zeit. Zum Beispiel zum Programmieren einer App. Einer App für Duisburg.

Was würde diese enthalten?

Also erst einmal natürlich eine Übersicht der Geschäfte mit deren Angebot. Also das wenn man zum Beispiel Gardinen sucht, alle Geschäfte für Gardinen findet. Das ist nämlich das große Manko des Offlineshoppings, man braucht teilweise ewig, bis man ein passendes Geschäft gefunden hat. Dabei ist der Großvorteil, des Offlinehandels, dass man die Ware sofort hat und eben nicht auf einen unzuverlässigen Zusteller, wie etwa den mit Götterbotennamen, warten zu müssen.

Dann wäre ein wichtiger Punkt für eine derartige App die Verkehrslage. Auf der Brücke der Solidarität staut es sich immer wieder mal, was natürlich zu entsprechenden Verzögerungen führt. Weiß man dies frühzeitig, kann man ausweichen.

Ein wichtiger Punkt sind Straßenschäden und ähnliches. Hier könnte man per GPS die Position recht genau bestimmen und den Schaden an die Stadt bzw. Wirtschaftsbetriebe melden. Genauso wie bei Müll. Die App von den WB taugt hier nichts.
Eventuell wäre hier dann eine Information für andere hinterlegt, wann dies ggf. schon mal gemeldet wurde.

Einen Vorschlag dieser Art gab es schon mal, aber die Stadt Duisburg wollte diese Methode für mehr Effizienz und bessere Umgebung leider nicht realisieren.

Das wäre mal echte Bürgerbeteiligung mit Mehrwert.
App, Duisburg, Stadtverbesserung, Bürgerbeteiligung,

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Feinstaubbrief von Michael Bettenhausen in der NRZ

Der NRZ-Leserbrief von Michael Bettenhausen lässt bei mir die Fußnägel hochrollen. Was er schreibt ist Stuß. Feinstaub sind Rußpartikel, welche aus dem Auspuff kommen. In der Luft kann es vorkommen, dass diese Partikel sich zu größeren zusammenlagern, aber eine Synthese aus Gasen ist extrem unwahrscheinlich, weil Ruß ein Produkt unvollständiger Verbrennung ist. Wenn Ruß reagiert, dann höchstens weiter.

Vielleicht meint er ja die Entstehung von Ozon (Sommersmog), an welcher durchaus Stickoxide beteiligt sind.

Somit habe ich wenig Vertrauen in die Behauptungen dazu welcher Motor wie viel ausstößt.

Das einzige was der Wahrheit entspricht ist, dass bereits ein Feinstaubpartikel schädigen kann, wobei hier Feinststaub gefährlicher ist, weil die Partikel kleiner sind und tiefer in die Lunge gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

PS: Diplom-Chemiker, promoviert in Atmosphärenchemie, also schon ein wenig Ahnung auf dem Gebiet. ;-)

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Planfeststellung Köln/Bonn Flughafen

Bald haben wir Bürger die Gelegenheit den Flughafen Köln/Bonn in die Schranken zu verweisen und vielleicht endlich die Nachtflüge zu stoppen, die auch über Duisburg für Lärm sorgen.

Denn dank eines engagierten Bürgers muss der Flughafen Köln/Bonn nun planfestgestellt werden und das heißt, dass wir alle mitreden können und müssen. Denn anders als man vielleicht vermutet stammt der Fluglärm über Duisburg nicht nur vom Düsseldorfer Flughafen, sondern auch Köln/Bonn leistet einen signifikanten Beitrag.

Wie gesagt, ich bleibe weiter dran an dem Thema und werde mit allen legalen Mitteln die Flughäfen zu mehr Rücksichtnahme zwingen, da sie es von sich aus nicht machen. Rücksichtnahme steht halt konträr zum Wachstum und dies ist dann natürlich unvereinbar.

Interessant ist, dass auch Köln/Bonn sich mit Salamitaktik erweitert hat. Genau wie Düsseldorf.

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Türkeireisen nein danke.

Mal abgesehen davon, dass ich beruflich so viel unterwegs bin, dass Urlaub Zuhause wirkliche Erholung ist, wäre die Türkei nach derzeitiger Lage auch nie ein Urlaubsziel. Erstens wäre da der Bürgerkrieg mit der kurdischen Minderheit und dann die deutliche Einschränkung demokratischer Grundwerte, die ich nach meinem Wertverständnis nicht auch noch durch eine Urlaubsreise gutheißen werde.

Eigentlich schade.

Terroranschläge spielen hier aber keine Rolle, denn das Risiko ist überall gegeben und die wahrscheinlicheren Todesursachen, wie etwa indirekt durch Fluglärm, sind viel gefährlicher, als jeder Terrorist.

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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung stellt sich quer

Am 07.05.2015 leitete ich Emails der Deutschen Flugsicherung (DFS) an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) weiter und fügte nachfolgenden Text an:

Guten Tag,

angehängten Vorgang möchte ich zur Kenntnis geben.

Nach meinem Verständnis des UIG hat man für derartige Einzelfälle jeweils einen kostenfreien Auskunftsanspruch, als warum verweigert die DFS Flughafen Düsseldorf diesen?

Daneben möchte ich mich über die Etablierung einer faktischen Flugroute in der Richtung Ost/West bzw. West/Ost über 47226 Duisburg beschweren. Das Gebiet ist zwar als Flugerwartungsgebiet eingestuft, allerdings nur in Nord-Süd-Ausrichtung. Es fliegen allerdings mitunter im Minutentakt Flugzeuge in Ost-West-Ausrichtung über unser Haus. Dabei handelt es sich gemäß des Fachgutachtens des SRU März 2014 nicht mehr um eine Einzelfreigabe, sondern eine faktische Flugroute, welche ein gesondertes Genehmigungsverfahren voraussetzt.
Zudem ist Zweifelhaft, dass das nachfolgende erfüllt ist:
„Denn dass von mehreren flugbetrieblich optimalen Flugrouten diejenigen auszuwählen sind, die für die Anwohner mit möglichst wenig Lärmimmissionen einhergehen, ist schon wegen der Grundrechtsbetroffenheit selbstverständlich und ergibt sich im Übrigen aus der Generalklausel des § 29 Absatz 1 Satz 3 LuftVG (Maßnahmen zur Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung).“
Zudem ist zu bedenken, dass selbst ein Flugzeug in 1,5 km Höhe noch eine Schallbelastung von bis zu 75 dB(A) am Boden ankommen und die DFS Düsseldorf nach eigener Auskunft keine Messwerte erfasst.

Belegt ist jedenfalls, dass die Belastung in Mühlheim an der Ruhr höher ist, weil Flugzeuge niedriger Fliegen, als den Berechnungen entsprechen. Dies dürfte auch in Duisburg der Fall sein, wodurch die Belastung deutlich höher ist.

Es kommt wie nächtliche Störungen zeigt in dem Bereich zudem durch eine Mehrfachbelastung durch verschiedenen Flughäfen der Umgebung.

Ebenfalls möchte ich mich beispielhaft wegen einer Einzelausnahmegenehmigung (Flug 4U 5455, ebenfalls angehängt) für eine Landung nach Mitternacht beschweren, welche ausgesprochen wurde obwohl nicht notwendig und die Ursache vorher absehbar. Der Flug hätte auch problemlos abgesagt werden können. Wirtschaftliche sind kein Grund für die Störung der Nachtruhe. Nächtlicher Fluglärm führt nach Stand von Wissenschaft und Technik zu Stress und bei längerer Exposition zu Erkrankungen zu denen auch Krebs gehört. Diese Erkenntnis ist im Bereich Arbeitsschutz schon länger bekannt und somit auch auf andere Lärmquellen anzuwenden.

Zudem bitte ich um Übermittlung der internen Betriebsanweisung der DFS zur Flugverkehrskontrollfreigabe möglichst als PDF. Ich gehe davon aus, dass diese bereits als PDF vorliegen und deswegen keine Kosten anfallen.
…

Der angehängte Vorgang war die Weigerung der DFS mir zu einem einzelnen Flugauskunft zu erteilen. Natürlich habe ich das bereits mehrfach zuvor gemacht, da ich eben halt nicht weiß welche Flugzeug über mir Lärm macht und als Einzelanfrage an nach Umweltinformationsgesetz sind die auch zur Antwort verpflichtet. Die Weigerung der DFS ist somit ein Unding und da ich nicht direkt den Klageweg beschreiten wollte habe ich mich an die Aufsichtsbehörde gewandt und direkt noch ein paar andere Mankos angesprochen.

Nur einen Tag später bekam ich folgende Bestätigung:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

namens und im Auftrag des Bundesaufsichtamtes für Flugsicherung bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 07.05.2015.

Zu Ihren Eingaben werden Sie aus meinem Haus eine Antwort erhalten. Aufgrund verschiedener Abwesenheiten wird sich diese jedoch noch etwas verzögern. Ich bitte hierin um Ihr Verständnis.

So weit so gut. Etwas ist zwar ein relativer Begriff, aber umfasst bestimmt kein halbes Jahr.

Deswegen fragte ich nach drei Monaten am 06.08.2015 mal nach:

Sehr geehrte Frau ***,

es sind nunmehr fast drei Monate vergangen, wird der Vorgang noch bearbeitet?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Und bekam am selben Tag folgende Antwort:

…
Die Bearbeitung von Eingaben nimmt erfahrungsgemäß einige Wochen in Anspruch, da zunächst der Sachverhalt zu ermitteln, zu prüfen und zu bewerten ist und neben Ihrem Anliegen auch weitere Vorgänge zu bearbeiten sind.

Sie erhalten unaufgefordert eine Antwort von mir, wenn die Prüfung abgeschlossen ist.
…

Drei Monate sind deutlich mehr als einige Wochen…

Deswegen erinnerte ich am 13.02. das BAF erneut, wo dann keine Reaktion mehr erfolgte.

Weshalb ich am 04.02.2016 folgendes Schrieb

…
Ich bitte um Angabe von Gründen nach Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 75 warum die Antwort solange auf sich warten lässt. …

Sollte bis Ende des Monats noch immer keine Reaktion erfolgt sein, werde ich dann wohl an anderer Stelle weitere Maßnahmen einleiten. Denn das eine Behörde einen Vorgang so lange verschleppt, zumal Teile auch separat hätten behandelt werden können. Mein Mutmaßungen gehen von Inkompetenz, über Unwilligkeit, weil es den Flugverkehr zugunsten der Bürger einschränken würde, bis hin zu totaler Überlastung. Oder war es nur meine Forderung nach er „internen Betriebsanweisung der DFS zur Flugverkehrskontrollfreigabe„. Hat man hier etwa die Sorge, dass ich die bei einer ablehnenden Antwort auf dem Klageweg erzwingen? Diese Sorge könnte durchaus berechtigt sein.

Es kann mal etwas vergessen werden, aber nicht wenn man mehrfach daran erinnert hat.

Ob nun als Politiker oder Bürger, ich werde jedenfalls weiter konsequent gegen Fluglärm vorgehen und jeden dabei im Rahmen des Möglichen unterstützen.

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Ludger Dohm verschleiert die Wahrheit

In einem NRZ-Interview hat der Flughafenchef Düsseldorf ziemlich dreist die Wahrheit verschleiert.
Insgesamt kann man aus dem Interview folgendes Fazit ziehen: Mehr Fluglärm wegen Billigflieger am Morgen und Abend.
Dies ist natürlich besonders schön am Wochenende, wo man dann von so einer Lärmmaschine aus dem Schlaf gerissen wird.

Lärmempfinden im hörbaren Bereich mag Subjektiv sein, im Infraschallbereich dagegen können die Betroffenen wenig bis gar nichts machen, da hier unhörbar der Schall auf den Körper wirkt.

Das angeblich sachliche Gespräch ist kaum möglich, weil die Interessen des Flughafens (mehr Profit) und der Bürger (wenig Lärm) nicht die geringste Schnittmenge aufweisen.

Die angebliche Lärmminderung durch lärmabhängige Entgelte ist ein Witz, der nachweislich keine Steuerungswirkung entfaltet, wie auch der Sachverständigenrat des Bundestages bestätigt.

Für die Geschäftsentwicklung in NRW ist die Erweiterung defacto nicht notwendig, sondern allein für Urlaubs- und Billigflieger und dafür besonders morgens am Wochenende in Kauf nehmen ist unsinnig.

Ich arbeite jedenfalls bereits kräftig an meiner Einwendung, die viele neue Argumente in den Raum werfen wird. Derzeitiger Umfang ca. 70 Seiten. Und neue Argumente heißen auch, dass entsprechende Gerichtsverfahren absehbar sind, die zu erheblichen Verzögerungen führen werden, da sie nicht nur die gegenwärtige Genehmigung in Frage stellen, sondern auch etliche frühe, bei denen ebenfalls wesentliche Fakten nicht gesetzeskonform geprüft wurden.

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Spruch zum Sonntag

Schnarchen ist Mord auf Raten.

(Ulrich Scharfenort, 04.09.2014)

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Dreistigkeit des Monats Februar

Mal wieder etwas gesehen, was so gar nicht geht.

Der Bürgersteig ist wegen einer Baugrube gesperrt. Schon seit einiger Zeit. Nun stellt sich auch noch jemand mit dem Auto jemand hin und blockiert den Ausweichweg.

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NRZ fühlt sich nicht für Werbung verantwortlich

Am vergangenen Samstag fand sich in der NRZ Werbung der Deutschen Goldmünzen GmbH. Ich schrieb deshalb diversen Verbraucherschutzstellen und auch dem NRZ Leserservice.

Guten Tag,

ich bin zwar generell kein Freund von Werbung, aber manchmal ist sie sogar hilfreich, in diesem Fall ist sich aber nur irreführend.

In der Samstagausgabe der NRZ lag zumindest hier in Duisburg ein Umschlag bei, welcher ein Schreiben der Deutschen Goldmünzen GmbH enthielt.

Erst einmal wird der Eindruck vermittelt, dass die angepriesene Münze wäre aus Gold und nicht einfach nur vergoldet. Gut der Preis sagt einem dies zwar, wenn man den Goldkurs kennt, aber da achtet auch nicht jeder drauf.

So wird von einer Münze mit 24-Karat-Gold gesprochen und im Text das Gold hervorgehoben, aber nicht der Begriff vergoldet erwähnt, sondern von veredelt gesprochen. Da sich das Schreiben an alle Leser richtet, soll hier offensichtlich der Eindruck eines Schnäppchens erweckt werden.

Zudem ist auf der Rückseite unten ein Feld angebracht, was mir auf den ersten Blick aussah, wie ein Testurteil der Stiftung Warentest, sich aber bei näherem Hinsehen im Kleingedruckten als Kundenumfrage durch DGG herausstellte.

Eine sehr suspekte Werbeaktion, auf die ich ggf. auch öffentlich aufmerksam machen werde. Von der NRZ erwarte ich deutlich mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

(Gerne stelle ich den in Kopie beteiligten Stellen einen Scan der Unterlagen zur Verfügung.)

Antwort Leserservice

…
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Januar 2016.

Wir können nachvollziehen, dass sich heutzutage viele Menschen durch Werbung gestört fühlen. Auf der anderen Seite ist die Werbung ein zentraler Bestandteil unseres Wirtschaftssystems – und macht günstige Preise für Medien erst möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir auf den Inhalt der Werbebelagen keinen Einfluss haben und auch nicht dafür verantwortlich sind.
…

Meine Reaktion

Sehr geehrte Person,

tut mir leid, aber natürlich hat die NRZ einen Einfluss auf den Inhalt, denn offensichtlich rechtswidrige Werbung kann ein Verlag ablehnen, ebenso wie irreführende Werbung, für welche die verteilende Stelle mitverantwortlich ist, insbesondere, wenn dies als Leserservice vermittelt wird.

MfG

Ulrich Scharfenort

Antwort Leserservice

…
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir für den Inhalt der Werbebeilagen nicht verantwortlich. Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden über den Inhalt an die Deutschen Goldmünzen GmbH.
…

Fazit ist also, dass in der NRZ wohl auch unseriös geworben werden kann, weil keiner die Werbung kontrolliert bzw. sich nicht dafür verantwortlich fühlt. Und ich steh mal wieder vor der Frage, ob ich so eine Zeitung weithin beziehen will, zumal das Abo schon wieder teurer wird.

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Seehofer ein Polittroll?

Je mehr diese Person von sich gibt, desto mehr frage ich mich, ob es sich hier nicht um einen Polit-Troll handelt. Also jemand der gerne Grenzen überschreitet ohne Gesetze zu verletzten und dabei Chaos stiftet.

Wenn ein Politiker die EU-Außengrenzen von Griechenland bzw. zur Türkei mit der Grenze von Deutschland vergleicht muss ich mich sogar fragen, ob dieser noch zurechnungsfähig ist. Das ist schon kein Populismus mehr, der ist einfach nur hirnverbrannt, weil komplett unterschiedlich. Kann man doch gar nicht miteinander vergleichen.

Und dann würde mich interessieren, wie er die Grenzen ’schließen‘ will. Mit einer Mauer? Bauzeit 20 Jahre? Einem Zaun? Auch in den Alpen?

Oder sind das alles Karnevalsreden? Würde zu dem passen, denn ernst kann er das ganz bestimmt nicht meinen.

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Offener Brief an die Enni

Sehr geehrte Personen,

wie ich sehe hängen die Plakate von der Veranstaltung Night of the Band der Enni noch immer in der Rheinhausener Innenstadt. Mehr als drei Monate nach der Veranstaltung!

Ich finde es schon ziemlich bedenklich, wenn ein Unternehmen, was eigentlich für Sauberkeit zuständig ist, in anderen Städten die Wände mit Plakaten zumüllt.

Jetzt gibt es natürlich jene Zeitgenossen, die meinen, dass so etwas völlig okay wäre, aber diese täuschen sich. Plakatspam, Wildplakatierung oder Schmarotzerwerbung, wie auch immer man es nennen will, schädigt nicht nur die Werbeindustrie, was für mich eher nebensächlich ist, sondern benachteiligt natürlich auch jene, welche ehrlich und legal werben.
Das größere Manko ist aber, dass es mit einem Plakat anfängt, dies sich ausweitet und bald mehre Plakate hängen, dazu kommen schnell Schmiererei und Ruckzuck hat man den nächsten Angstraum, denn so eine Atmosphäre aus Verfall hat entsprechende psychologische Auswirkungen.

Natürlich tragen auch Bodenvermüller ihren Teil dazu bei.

Leider greift das Ordnungsamt hier offensichtlich nicht hart genug durch und verhängt sofort das maximale Bußgeld. Wobei das für die Enni vielleicht nur Peanuts sind und sich deswegen nicht drum kümmert.
Aber vielleicht bemüht sich das Ordnungsamt auch nicht ausreichend darum, denn auf das illegal angebrachte Plakat (siehe Duisburger Sicherheits- und Ordnungsverordnung) wurde schon vor der Veranstaltung hingewiesen. Insofern hat vielleicht auch die Gewerkschaft der Polizei nicht unrecht, dass das Ordnungsamt nicht ausreichend durchgreift. Möglicherweise liegt dies auch am überall in der Verwaltung akuten Personalmangel.

Die Enni nicht die einzige Stelle, deren Werbung sich nicht an geltendes Recht hält, aber irgendwo muss man ja anfangen für ein zumindest äußerlich saubereres Rheinhausen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Im Januar 2016 noch immer in der Rheinhausener Fußgängerzone zu bewundern:
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Videoüberwachung am Bahnhof Rheinhausen

Wieder einmal wird die Videoüberwachung am Bahnhof Rheinhausen in den Medien behandelt.

Über Sinn und Zweck von Videoüberwachung kann man vortrefflich streiten. Was aber bedenklich ist, sind die Erfahrungen mit der Stadt und kommunalen Einrichtungen, die ganz deutlich, kaum bis wenig Ahnung von Videoüberwachung und den damit einhergehenden Rahmenbedingungen haben.

Jüngstes Beispiel wären hier die Stadtwerke, welche Videokameras auf den Bürgersteig an der Friedrich-Wilhelm-Straße gerichtet haben ohne dies rechtskonform zu kennzeichnen.

Die Bahnhöfe sind mir auch bereits mehrfach durch fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnung aufgefallen. Man könnte das fast schon beruflich machen. Ich meine für Datenschutz zu sorgen. Bei einigen Kameras ist man gar fast schon versucht zu informationeller Notwehr zu schreiten, so tiefgreifend sind die Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht, welches sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitet.

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Bahn jetzt auch Verspätungen über Whatsapp?

Oh wie toll jetzt kann man sich auch noch per Whatsapp über Verspätungen informieren.

Und welchen Mehrwert soll dies bei den vagen Zeitangaben der Bahn bringen? Die wirkliche Verspätungsursache erfährt man bei den verschlüsselten Angaben der Bahn auch nicht, kann also auch nicht abschätzen, wie sich das letztendlich auswirkt. Zudem ändern sich die Verspätungen auch schon mal. Sodass man doch pünktlich am Gleis sein muss, weil man sonst doch den Zug verpasst.

Im Prinzip zu wenig, genauso wie die floskelhaften Entschuldigungen, die nicht ehrlich sind, denn sonst würde man z.B. Weichenstörungen nicht immer wieder haben, sondern das Problem würde beseitigt.

DB steck das Geld lieber in die Problembehebung, als so einen „Service“, das hilft allen.

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Antwort vom BMUB bzgl. belgischer SuperGAU Kraftwerke

Ich habe den ein Eindruck einer Standardantwort, welche zwar einige Informationen vermittelt, aber nicht auf meine eigentliche Kritik bzgl. der Klage eingeht.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Ihre Nachricht (in cc:) vom 28. Dezember 2015 zu der Wiederinbetriebnahme belgischer Atomreaktoren hat über das Bundestagsbüro auch Frau Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks erreicht.

Das Bundestagsbüro von Frau Dr. Hendricks hat dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Ihre Nachricht zuständigkeitshalber weitergeleitet. Frau Dr. Hendricks hat darum gebeten, Ihnen zu antworten und Ihre Aussage hinsichtlich angeblicher Äußerungen von Frau Dr. Hendricks richtig zu stellen.

Zu allererst seien Sie vor allem versichert, dass Frau Bundesministerin Dr. Hendricks die berechtigten Sorgen um die belgischen Atomkraftwerke sehr ernst nimmt.

Vorab muss grundsätzlich jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Entscheidung zur Wiederinbetriebnahme der Reaktorblöcke der belgischen Atomkraftwerke Doel-3 und Tihange-2 in der alleinigen Zuständigkeit der belgischen Behörden liegt.

Dennoch hat und wird sich Frau Bundesministerin Dr. Hendricks mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln sowohl auf bilateraler als auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die belgische Regierung dafür Sorge trägt, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke eingehalten und die Bedenken der Bevölkerung in den grenznahen Regionen ernst genommen werden.

Bereits bei Bekanntwerden der Befunde über den Zustand der Reaktorblöcke der belgischen Atomkraftwerke Doel-3 und Tihange-2 hatte sich die Leitung des Bundesumweltministeriums (BMUB) an die belgischen Behörden gewandt und dabei wiederholt die Bedenken der Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck gebracht.

Die in Belgien zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde „Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle“ (FANC) hatte am 11./12. Januar 2016 zu einem Treffen eingeladen, um ihre Entscheidung zugunsten der Wiederinbetriebnahme der beiden Atomkraftwerke Doel-3 und Tihange-2 im Rahmen eines international besetzten Arbeitstreffens mit Vertreterinnen und Vertretern anderer nationaler Aufsichtsbehörden zu erläutern.

Die von der FANC dafür im Vorfeld veröffentlichten Entscheidungsgrundlagen ließ das BMUB durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und der Reaktorsicherheitskommission (RSK) auswerten. Aus Sicht dieser Experten erscheint das gewählte Bewertungskonzept der belgischen Behörden zwar in sich geschlossen und nachvollziehbar – der Sicherheitsnachweis der Reaktordruckbehälter kann jedoch nicht vollständig nachvollzogen werden, weil einige der hierfür erforderlichen Informationen nicht öffentlich zugänglich sind. Die daraus entstandenen 15 sicherheitstechnischen Fragen haben die Experten des Bundesumweltministeriums der belgischen Atomaufsichtsbehörde FANC bei diesem Arbeitstreffen in Belgien übergeben.
Diese Fragen können Sie bei Interesse nachlesen unter folgendem Link: http://www.bmub.bund.de/N52753/.

Nach Einschätzung der BMUB-Fachleute stellen die in den Reaktordruckbehältern der beiden Anlagen zwischenzeitlich gefundenen Wasserstoffflocken eine signifikante Abweichung von der geforderten Fertigungsqualität dar. Aus deutscher Sicht ist fraglich, inwieweit das mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke vereinbar ist. Die Vertreter des Bundesumweltministeriums wiesen auf dem Arbeitstreffen in Brüssel zudem deutlich darauf hin, dass in der deutschen Bevölkerung die Sorgen wachsen, ob die belgischen Atomkraftwerke Doel und Tihange überhaupt noch sicher betrieben werden können. Insbesondere in den grenznahen Regionen sei die Bevölkerung nicht von der Sicherheit der belgischen AKW überzeugt. Die belgischen Behörden wurden aufgefordert, diese Sorgen und Bedenken sehr ernst zu nehmen.

Das BMUB wird die Ergebnisse des FANC-Arbeitstreffens sorgfältig auswerten. Begrüßenswert ist, dass die belgische Atomaufsicht zu weiteren bilateralen Fachgesprächen mit Vertretern von Bund und Ländern bereit ist. Darüber hinaus wird es auf Initiative von Frau Bundesministerin Dr. Hendricks auch Gespräche auf politischer Ebene geben.
Insofern weisen wir mit Blick auf diese Ausführungen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Aussage, Frau Dr. Hendricks hätte behauptet “ dass man nichts machen könne“ unrichtig ist.

Festzuhalten ist unabhängig davon, dass der vom belgischen Gesetzgeber beschlossene Ausstieg aus der Kernenergienutzung für die Stromproduktion von der Entscheidung zur Wiederinbetriebnahme der belgischen Reaktorblöcke unberührt bleibt. Seit letztem Jahr ist die Beendigung des Leistungsbetriebs aller belgischen Atomkraftwerke gesetzlich für Ende des Jahres 2025 festgelegt. Nach dem geltendem Gesetz werden beide Reaktorblöcke spätestens im Jahre 2023 außer Betrieb genommen.

Meine Antwort:

Sehr geehrte Person,

wie ich feststelle, geht Ihre Antwort gar nicht auf meine Anmerkung bzgl. einer Klagemöglichkeit ein, welche weiterhin besteht. Da Aufgrund der Lage davon auszugehen ist, dass Gefahr im Verzuge ist die Zeit für Diskussionen und Dialog längst vorbei und die Abschaltung muss mit allen verfügbaren Mitteln erzwungen werden. Insbesondere, wo Deutschland nicht auf die Situation vorbereitet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Es wird immer schlimmer

Ständig liest oder hört man diese Behauptung, aber ist das wirklich etwas dran. Schließlich sorgt der subjektive Eindruck immer dafür, dass man glaubt, dass früher alles besser gewesen wäre, selbst wenn es nicht so war.

Zu einem gewichtigen Anteil wird es auch Veränderungsangst sein. Also zum Beispiel die Unruhe vor einem Umzug oder ein Reise, ebenso wie halt gesellschaftliche Änderungen im größeren Maßstab. Wer seine Angst nicht versteht, wird dieser schnell erliegen und den vermeintlichen Heilsbotschaften von Hasspredigern hinterherlaufen. Also jenen, welche einfach Antworten suggerieren in Wirklichkeit aber selbst nicht alles verstehen.

Sicher ist, dass es hier einen starken subjektiven Teil gibt, dazu kommt die Überhöhung von Veränderungen durch die Medien in einer gewissen Sensationsgier, welche der Absatzsteigerung dient. Es sind zwar keine Unwahrheiten, aber saubere journalistische Arbeit ist es auch nicht, wenn man nur über das Schlecht in der Welt berichtet und das Gute komplett außer acht lässt. Darüber wird nur bei spektakulären Rettungen berichtet.

Die Medien tragen ihren Teil dazu bei, dass man die Welt pessimistischer sieht. Der dritte Faktor ist hier die persönliche Situation. Je schlechter diese erscheint, desto schlecht wird auch das andere wahrgenommen.

Was natürlich auch dazu beträgt sind die Lügen und Halbwahrheiten, welche Individuen in sozialen Netzen verbreiten und die von schlecht informierten bzw. nicht differenziert denken Menschen geglaubt wird.

Wird es wirklich immer schlimmer oder haben viele einfach nur Scheuklappen auf, welche sie nun abnehmen und die brutale Realität sehen, die es schon immer gab, vielleicht bloß nicht so offensichtlich. Da ziehen sich einige in ihre bequemes Reich zurück, um die Realität zu vergessen, die schon immer brutal war. In den Jahrtausenden hat sich beim Mensch nicht so viel gewandelt. Höchstens der Rahmen ein wenig.

Wenn ich die medizinischen und technologischen Fortschritte betrachte würde ich sogar sagen, dass es immer besser wird. Natürlich gibt es auch neue Bedrohungen, aber viele alte werden auch beseitigt oder zumindest verringert. Ich bleibe jedenfalls dabei, dass es zwar nicht einfach wird, aber definitiv auch nicht immer schlimmer. Die Welt ändert sich halt. Um es mit Douglas Adams zu sagen: „Don’t Panic„.

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Ein Scheiben ans Verkehrsministerium zum Thema Fluglärm

Um mal ein wenig Hintergrund zu bekommen, schickte ich folgendes ans Verkehrsministerium NRW.

Die Antwort werde ich natürlich auch öffentlich machen. Bin natürlich gespannt, ob ich damit ein paar der Verantwortlichen aufschrecke, denn das Gesetz spricht wirklich nur von Flugbewegungen und wenn das Ministerium hier nicht sehr gut aufpasst, dann ist das Ganze vor Gericht sehr leicht angreifbar.

Guten Tag,

ich würde gerne folgendes Wissen.

Von welchen Flughäfen in Europa wird Duisburg überflogen. Egal ob nun Ziel- oder Startflughäfen. Und wie viele Flieger sind das pro Jahr. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Verkehrsministerium NRW derartige Zahlen haben muss, insbesondere, wo derzeit ein Antrag auf Ausweitung vorliegt und nach dem entsprechenden Recht alle Flugbewegungen berücksichtigt werden müssen.

Neben dem Flughafen Düsseldorf sind mir mindestens zwei weitere Flughäfen bekannt, dessen Flieger in Duisburg für Fluglärm sorgen.

Der Unterschied zwischen 2000 m und 6000 m Höhen zum Beispiel macht gerade mal 10 dB(A) aus, sodass die Maschine am Boden zwar leiser klingt, aber immer noch deutlich hörbar ist und damit auch signifikant zur Gesamtfluglärmbelastung beiträgt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Am Wochenende schlafen?

So behauptete jedenfalls die NRZ würden viele gerne machen und auch tun. Ich wünschte wirklich ich könnte dies auch mal wieder tun. Es gibt nur ein Problem. Den Lärm, welcher einen frühmorgens aus dem wochenendlichen Schlaf reißen. Sei es nun von Flugzeugen oder von Krankenwagen, welche mitten in der Nacht meinen ihr Einsatzhorn zu benutzen oder am Samstag vom Supermarkt, der illegal früh Lieferungen empfängt.

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Groschek ist ahnungslos

Ich habe mich die letzten Monate, seit der Ankündigung der Fluglärmerweiterung durch den Flughafen sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Mittlerweile habe genug Fakten zusammen, um nicht nur eine Ausweitung zu verhindern, sondern sogar eine Einschränkung des Flugbetriebes begründen zu können. Und genau das werde ich auch fordern.

Für Billigflieger brauchen wir keine Erweiterung und das ist der einzige Grund für dieses Ansinnen des Flughafens. Profit auf Basis der Gesundheit anderer zu machen ist einfach nur widerlich. Der Flughafen hat keinerlei Verantwortungsgefühl oder einen Sinn fürs Miteinander.

Da ich wegen dem unerträglichen Fluglärm, besonders am frühen Morgen, ein Fenster austauschen musste, habe ich die Rechnung frecherweise einfach mal dem Flughafen geschickt um die Reaktion zu sehen. Mehr als peinlich die Argumentation von dort, warum man nicht bezahlen müsse.

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Absurde Behauptungen von John Cryan

Eigentlich sollte man annehmen, dass wenn der Co-Chef der Deutschen Bank über bargeldlosen Zahlungsverkehr und Geldwäsche spricht, dass er sich vorher mit dem Thema beschäftigt hat. Aber hier kommt nur heiße Luft.

Bargeld soll angeblich Geldwäschen helfen, dabei ist doch bei näherer Betrachtung das Gegenteil der Fall. elektronische Transfers lassen sich prima und innerhalb kurzer Zeit automatisiert auf die verschiedensten Stellen verteilen.

Man kann auch ganz Anonym mit Bitcoin große Geldsummen verschieben. Bei Bargeld ist es sogar schwieriger dieses zu waschen, als bei elektronischem Geld.

Der einzige Grund das Bargeld abzuschaffen liegt bei den Banken, da es für diese etwas kostet, was den Transport usw. angeht. Aber das ist wirklich der einzige Grund für die Forderung nach einer Abschaffung aus Sicht der Banken.

Ich bleib jedenfalls weiterhin bei Bargeld.

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Die Wahrheit über die Wirkung von Fluglärm

Was haben Pferde, Mäuse, Schlangen, Kröten und Regenwürmer gemeinsam? Sie spüren genau wie auch der Mensch Infraschall.

Die Untersuchungen zu diesem Thema sind eher spärlich. Allenfalls im Zusammenhang mit Windenergieanlagen hat man bisher die Wirkung von Infraschall betrachtet, aber auch hier eine fiktive Wahrnehmungsschwelle gesetzt, welche nur begrenzt auf wissenschaftlichen Fakten basiert, denn hierbei wurde die unmittelbare Wirkung auf den Menschen abseits des Gehörs gar nicht betrachtet.

Es besteht hier immenser Forschungsbedarf und zugleich ist dies von enormer Wichtigkeit, weshalb ich meine Überlegungen in Form eines kleinen Buches mit dem Titel:
Eine Fluglärmstudie: Der Grund warum Fluglärm krank macht!
… und nicht nur dieser
zusammengefasst habe.
Dieses ist sowohl als Ebuch, wie auch gedruckter Fassung erhältlich.

Ebuch
ISBN: 978-3-7396-3311-4
Preis 0 Euro bis zum 07.02.2016, danach 0,99 Euro

Gedruckte Ausgabe
ISBN-13: 978-1523623617
ISBN-10: 1523623616
Preis 5,30 Euro
(Sollte eigentlich auch über den Buchhandel bestellbar sein.)

Von der Ebuchausgabe werden pro verkauftem Exemplar 10 Cent an eine noch festzulegende Initiative gegen Fluglärm gespendet. Bei der gedruckten Ausgabe wird auch ein Anteil der Einnahmen als Autor dem gleichen Zweck zugeführt.

Natürlich werden meine Überlegungen auch eine Grundlage für meine Einwendung gegen die Ausweitung des Flughafen Düsseldorf sein.

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Demos und Gegendemos am HBF Duisburg

Jeden Montag marschieren Menschen am HBF, die sich in primitiver Angst ergehen oder einfach nur gerne in Hass schwelgen. Dazu kommen noch die sinnlosen Gegendemos, denn die bringen nur noch mehr Beachtung.

Die schweigende Masse stimmt weder der einen noch der anderen Seite zu, welche versuchen über die Anzahl der Teilnehmer ihre Meinungshoheit zu dokumentieren, was nichts anderes ist, als numerischer ein Schw*nzvergleich.

Ich frage mich, ob was hier geschieht nicht sogar eine Missbrauch des Versammlungsrechts ist (Artikel 18), weil hier jede Woche die Polizei massiv gebunden wird und diese deswegen nicht für andere Aufgaben zur Verfügung steht. Wie zum Beispiel die Unterbindung krimineller Aktivitäten, wie sie von der einen Seite kritisiert wird. Damit wird versucht den Rechtsstaat auszuhöhlen.

Die Gegendemonstranten, insbesondere die gewalttätigen Linksextremen machen es nicht besser. Durch diese wird noch mehr Polizeipersonal gebunden und es ist fraglich, ob dies überhaupt etwas bringt außer die Pendler von ihrem Feierabend abzuhalten.

Letzten Montag war das der Fall auf der einen Seite des Bahnhofs die Rechten, auf der anderen die Linken und dazwischen tausende Pendler, welche ihren Bus suchen durften. Denn keiner hielt an den üblichen Stellen.

Mindestens zwei Haltestellen waren komplett gesperrt, wenn nicht sogar drei. Und teilweise gab es keinerlei Hinweise, wo man denn nun hinmusste. Zum Beispiel an der Haltestelle hinter dem HBF beim Kino stand niemand von der DVG. Dies Bushaltestelle war noch hinter den kleinen Kreisel verlegt worden. Natürlich komplett ohne erkennbare Ausschilderung für den Weg dorthin.

In den Zeitungen las ich im Vorfeld nichts zu dieser Verlagerung nur etwas Lukas Hirtz, der seine wilden Theorien unters Volk brachte. Glaubt der wirklich, dass jemand zu einer derartigen Demo geht, wo man um seine Gesundheit wegen gewaltbereiter Linksextremer fürchten muss, die sich mit der Polizei anlegen wollen. Mal ganz abgesehen davon, dass man nach einem harten Arbeitstag meist einfach nur noch Hause will, besonders wenn einem die Bahn mal wieder übel mitspielt, wie etwa Verspätung wegen irgendwelcher Gründe.

Mir tun die Polizisten jedenfalls richtig leid, die noch mehr Überstunden schieben müssen und jede Person, welche nicht zu der Demo unterstützt die Polizei, dass sie uns schützen kann.

So gesehen hat die Pegidademo indirekt die Zwischenfälle von Köln unterstützt indem sie durch viele Überstunden die Polizeikräfte geschwächt hat. Wer also zu einer der beiden Demos geht unterstützt chaotische Zustände, gegen die zumindest eine der beiden Seiten angeblich demonstriert.

Mal ganz abgesehen davon, dass die Pendler in der Kälte stehen durften und damit in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt wurden.

Aber zumindest habe ich Gegenmaßnahmen eingeleitet. Mal schauen, was dabei herauskommt.

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Spruch zum Sonntag

Glaube gibt eine fatale Sicherheit, welche die Wertschätzung für jeden einzelnen Augenblick negiert.
(Ulrich Scharfenort, 02.09.2014)

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Eine Fluglärmstudie: Der Grund warum Fluglärm krank macht!

Was haben Pferde, Mäuse, Schlangen, Kröten und Regenwürmer gemeinsam? Sie spüren genau wie auch der Mensch Infraschall.

Die Untersuchungen zu diesem Thema sind eher spärlich. Allenfalls im Zusammenhang mit Windenergieanlagen hat man bisher die Wirkung von Infraschall betrachtet, aber auch hier eine fiktive Wahrnehmungsschwelle gesetzt, welche nur begrenzt auf wissenschaftlichen Fakten basiert, denn hierbei wurde die unmittelbare Wirkung auf den Menschen abseits des Gehörs gar nicht betrachtet.

Es besteht hier immenser Forschungsbedarf und zugleich ist dies von enormer Wichtigkeit, weshalb ich meine Überlegungen in Form eines kleinen Buches mit dem Titel:
Eine Fluglärmstudie: Der Grund warum Fluglärm krank macht!
… und nicht nur dieser
zusammengefasst habe.
Dieses ist sowohl als Ebuch, wie auch gedruckter Fassung erhältlich.

Ebuch
ISBN: 978-3-7396-3311-4
Preis 0 Euro bis zum 07.02.2016, danach 0,99 Euro

Gedruckte Ausgabe
ISBN-13: 978-1523623617
ISBN-10: 1523623616
Preis 5,30 Euro
(Sollte eigentlich auch über den Buchhandel bestellbar sein.)

Von der Ebuchausgabe werden pro verkauftem Exemplar 10 Cent an eine noch festzulegende Initiative gegen Fluglärm gespendet. Bei der gedruckten Ausgabe wird auch ein Anteil der Einnahmen als Autor dem gleichen Zweck zugeführt.

Natürlich werden meine Überlegungen auch eine Grundlage für meine Einwendung gegen die Ausweitung des Flughafen Düsseldorf sein.

Cover Fluglärm Studie Scharfenort Halim

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STEAGs unsinnige Forderung

Die STEAG will verlässliche politische Rahmenbedingungen für den Kauf der Vatenfallbraunkohle. Das ist so ziemlich das Lächerlichste was ich in letzter Zeit gelesen haben, denn politischer Rahmen hat nie einen längeren Zeithorizont als ein paar Jährchen. Meist nicht länger als bis zur nächsten Wahl, wo schon wieder alles anders sein kann.

Wer so an Geschäfte rangeht, sollte sich nicht über Pleiten wundern.

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PIRATEN NRW zur Sperrklausel: Vielfalt ist keine Bedrohung, sondern Basis einer Demokratie!

Mal wieder aus einer PM zitiert.

Das SPD und CDU bei so etwas mitziehen ist wenig verwunderlich, aber das die Grünen hier ebenfalls zustimmen zeigt, dass auch diese Partei Grundrechte gerne mal einschränkt, wenn es der eigenen Partei nützt. Eine Wahl fällt hier sowohl unter Meinungsäußerung, denn jede Partei verkörpert auch eine bestimmte Meinung, wobei natürlich hier hauptsächlich Artikel 20 Abs. 1 betroffen ist.

Am Donnerstag, den 21. Januar 2016 um 10 Uhr wird es im Plenarsaal des Landtages Nordrhein-Westfalen eine Anhörung zum geplanten Gesetzesentwurf [1] des Kommunalvertretungsstärkungsgesetzes von CDU, SPD und Grünen geben. Mit diesem Entwurf haben sich diese drei Parteien entgegen aller Absprachen in der momentan tagenden Verfassungskommission dazu entschlossen, für die kommende Wahl der Kreistage und Stadträte eine 2,5-Prozent-Hürde einzuführen.

Dazu Patrick Schiffer, Vorsitzender des Landesverbandes NRW der Piratenpartei: „Diese Anhörung ist eine Farce: es werden neben Fachleuten nur die Meinungen der großen Parteien abgefragt, denen es vornehmlich um Machterhalt geht. Nach Meinung verschiedener Verfassungsrechtler wäre die Sperrklausel eindeutig verfassungswidrig. Kleinere Parteien haben in den Räten ihre Berechtigung. Eine Sperrklausel unterdrückt Teile des Wählervotums. Wir kündigen hiermit erneut an, gegen dieses Gesetz gerichtlich vorzugehen.“

„Die in mehreren Resolutionen und in Gutachten behauptete Handlungsunfähigkeit der kommunalen Vertretungen durch mehr gewählte Parteien und Wählergemeinschaften gibt es nicht. Wenn Bürgermeister mit SPD- oder CDU-Parteibuch befragt werden, die in ihrer Funktion eigentlich neutral sein müssten, ist die Antwort vorgezeichnet. Wer den Sumpf austrocknen will, darf nicht die Frösche befragen. Diese Parteien missbrauchen den Landtag undemokratisch für ihren ureigenen Zweck der Machtsicherung.“ sagt Manfred Schramm, politischer Geschäftsführer des Landesverbandes NRW der Piratenpartei.

Quellen:

[1] Gesetzesentwurf zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz): http://pm.piratenpartei.de/c/17020067/eefb86a8b76-o191e1

[2] Tagesordnung zur Anhörung am 21. Januar 2016: http://pm.piratenpartei.de/c/17020068/eefb86a8b76-o191e1

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Neues Acrylbild

Nenne es Comic

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Duin zu Speichertechnologien

Kann mich dem zwar nicht anschließen, dass kurzfristig keine Speichertechnologien gebraucht werden, aber zumindest tut sich was. Der erste Teil dürfte wohl eher auf die Kohleförderung bezogen sein. Denn meiner Ansicht nach besteht jetzt bereits ein Speicherbedarf, um eben nicht auf Kraftwerke angewiesen zu sein, welche im ‚Leerlauf‘ mitlaufen.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

das von Ihnen aufgegriffene Thema der Energiespeicherung steht bei
der nordrhein-westfälischen Landesregierung selbstverständlich im
Fokus.

Derzeit ist davon auszugehen, dass kurz- bis mittelfristig keine
Notwendigkeit von Stromspeichern für das Stromsystem bestehen wird.
Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Speicherinfrastruktur
über andere Märkte (Elektromobilität, Hausspeicher, chemische
Industrie zur Stoffherstellung u. ä.) in voraussichtlich bedeutendem
Umfang entstehen wird, welche dann auch Rückwirkungen auf das
Stromsystem haben kann.

Erst auf lange Sicht ergibt sich Bedarf für Speicher aus vermehrten
Flexibilitätsanforderungen und gesicherter Leistung im Sinne von Ver-
sorgungssicherheit. Bei sehr hohen Anteilen an erneuerbaren Energien
ergibt sich mehr Bedarf an Langfristspeichern (z.B. bei Windflauten von
mehreren Tagen oder Wochen). Darüber hinaus ist in Zeiten geringer
Residuallast mit signifikanten Stromüberschüssen zu rechnen, die
ebenfalls eingespeichert werden könnten.

Sinnvoller als eine Einzelbetrachtung der Märkte scheint daher eine
ganzheitliche Betrachtung des Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarktes.
Eine offensive Strategie zur raschen Einbindung von dezentralen
Stromspeichern (Redox-Flow~Batterien, Power-to~Gas- oder Power-to-
Heat-Technologien), insbesondere auf der Verteilnetzebene, könnte im
Verbund betrachtet, den Ausbau der (Verteil-)Netze minimieren. So
könnten Synergie- und Kosteneffekte, die sich aus der verstärkten
Nutzung verschiedener Speichertechnologien ergeben, hinreichend
berücksichtigt werden.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird im Rahmen der
Förderung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
auch Energiespeicherprojekte unterstützen und setzt hier Landesmittel
zur Förderung eins Ich weise hier insbesondere auf den
Leitmarktwettbewerb EnergieUmweIt-wirtschaft.NRW hin. Die
Förderperiode begann 2014 und endet 2020. Weitere Informationen
erhalten Sie unter www.efre.nrw.de.

Auch mit der Energiespeicherinitiative der Bundesregierung werden
ebenfalls Projektvorschläge gebündelt, um die Fördermaßnahmen
breiter und effektiver zu gestalten sowie Synergieeffekte zwischen
einzelnen Projekten zu verstärken. An diesem Förderprogramm sind
auch nordrhein-Westfälische Projekte in erheblichem Umfang beteiligt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesem kurzen Überblick Ihre Frage beantwortet zu
haben. Anderenfalls stehen Ihnen die Fachleute meines Hauses gerne
zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Garrelt Duin

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Bin total unzufrieden mit RS-Möbel

Eigentlich wollte ich eine Echtholzküche habe und war auch bereits dafür ein wenig mehr zu zahlen, aber was man hier mit dem mir bisher einzigen bekannten Anbieter für derartige Möbel erlebt habe ist unsäglich.

Das fängt an bei deren empfohlenen Aufmesser oder wie auch immer man das nennen will. Erst ist dieser nicht bzw. nur schwer zu erreichen und dann sagt der auch noch kurzfristig einen Termin ab, also mache ich mich daran aus dem Katalog selbst die notwendigen Möbel herauszuarbeiten und bestelle diese wie im Katalog beschrieben per Email und was bekomme ich zurück ständig nur Probleme. Die anfänglichen Sachen lassen sich weitestgehend klären, aber irgendwie hat die Firma ein echtes Problem damit für den Kühlschrank einen passenden Schrank zu machen, obwohl man die genauen Angaben macht und sogar die genaue Produktbezeichnung nennt. Aus dieser kann eine fachlich versierte Firma doch genau herausbekommen, was notwendig ist.

Die Firma RS wollte stattdessen von mir eine Zeichnung nach dem Motto, wenn etwas falsch ist bin ich dann schuld, aber beauftragt man nicht genau deswegen eine fachlich versierte Firma? Damit es jemand macht der mehr Ahnung hat als man selbst?

Als nächster Klopps kam dann ein Schreiben womit mich RS dann wohl in den Laden bringen wollte, obwohl dieser in Bochum sehr ungünstig gelegen ist und man mit ÖPNV sehr lange unterwegs ist.

Und plötzlich sollte für die Möbel eine Anzahlung von 30 % notwendig sein und man könnte diese, obwohl im Katalog genau das Gegenteil steht nicht per Email bestellen.

Mit so einem Geschäftsgebahren wird das Unternehmen unweigerlich in eine Insolvenz schlittern.

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Gewagte Thesen in der NRZ

Die Justiz ist unabhängig?
Die Justiz ist in ihren Entscheidungen unabhängig, allerdings ist sie trotzdem von der Politik abhängig, denn diese entscheidet über den Personalkörper. Ohne ausreichendes Personal geht hier auch nicht mehr, denn selbst bei beschleunigten Verfahren muss jemand die Arbeit machen.

Kameras schrecken ab?
Mitnichten, wie Köln ja sogar beweist. Zudem ist eine Abschreckung gegen andere Grundrechte sorgsam abzuwägen. Dazu gehört auch die rechtskonforme Kennzeichnung, welche in den seltensten Fällen, im notwendigen Umfang erfolgt. Wenn Kameras wirklich ein wenig abschrecken sollten, dürfte diese nicht diskret und versteckt sein, sondern es müsste mehr als deutlich darauf hingewiesen werden und zudem die Kameras sich sichtbar vom Hintergrund abheben, also zum Beispiel in Neonfarben gekennzeichnet sein.

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Pseudowissenschaftlicher Anhänger Basic Help

Manchmal stößt man auf die seltsamsten Dinge.

Basic Help ist so etwas. Ein Silberanhänger mit Edelsteinen drin, welcher durch den Piezoeffekt wirken soll.

Den Piezoeffekt gibt es wirklich. Allerdings ist die Behauptung, dass einem dieser Energie geben soll nicht plausibel und auch die Seite liefert hier keine Hinweise, sonder verweist nur auf vermeintliche Referenzen, die allerdings bei näherer Betrachtung wenig wert erscheinen. Denn ich konnte weder das angegeben Video finden noch das PDF, um mal zumindest zu versuchen zu verstehen, was hinter dieser ‚Erfindung‘ stecken soll.

Angeblich soll es internationale Patente geben.
Und bei Amazon fand ich diese
Amerikanisches Patent (USA) / Nr.: US 8,313,753 B2
Europäisches Patent Nr.: EP 1418980 B 1
Japanisches Patent / Nr.: 4718775

Hier wird das ganze sogar als Betrug eingeordnet.

Wenn man die Patentschrift liest kann man nur mit dem Kopf schütteln, wie so etwas überhaupt vom DPMA genehmigt wurde, denn es ist offensichtlich, dass nicht einmal die Beschreibung fehlerfrei ist.

…Bevorzugterweise sollten die Kristalle in Reibung, insbesondere übereinander angeordnet sein. Hierdurch können die Kristalle piezo-elektronische Eigenschaften entfallen…

Eine Anordnung in Reibung? Wohl eher dürfte Reihung gemeint sind und piezo-elektrischen Eigenschaften sollen dann entfallen? Oder sollen sich diese entfalten? Allein der Absatz zeigt schon wie lächerlich dieses Patent ist.

Als Beweis für diesen Unsinn werden kinesiologische Messungen (Pseudowissenschaft) angeführt, welche natürlich ebenfalls ziemlicher Humbug sind. Wie der Link weiter oben zeigt wurde die angeblich die elektromagnetische Strahlung reduzierende Wirkung bereits widerlegt.

Selbst, wenn man halbwegs wissenschaftlich herangeht kriegt man psychischen Krebs von diesem Schwachsinn. Weder wird erklärt warum die Kristalle unbedingt in einem Edelmetall sein müssen. Zumal Platin kein Edelmetall ist, wie man auch schön am Periodensystem sehen kann. Und ein echtes Edelmetall wird gar nicht erwähnt. Auch hieran ist schön zu erkennen, dass diese Methode nichts wissenschaftliches hat.

Wie sollen denn die piezo-elektrischen Eigenschaften der Kristalle wirksam werden? Piezo-Elektrisch heißt, dass der Kristall entweder beim zusammenpressen eine Ladungstrennung hervorruft oder durch die Zufuhr elektrischer Energie eine Bewegung verursacht. Elektrische Energie wird nicht zugeführt und die Kristalle werden auch nicht gepresst, wobei das sogar noch Elektrosmog verursachen würden, als diesen zu verringern.

Später werden dann Schwingungen erwähnt, bloß wie sollen diese entstehen? Das wird nicht klar aus dem Patent. Aber wie könnte es auch. Es wird ja nicht einmal der Frequenzbereich erwähnt in dem dieser eher überteuerte Schmuck schwingen soll. Zumal Piezo-Kristalle eben gerade nicht auf elektromagnetische Felder reagieren, wie dieser Wikieintrag zu Tonabnehmern schön belegt.

Dem DPMA schrieb ich folgendes:

Guten Tag,

ich lass gerade die Patentschrift EP 1 418 980 B1 bei der es um ein Placebo mit scheinwissenschaftlichen Anstrich geht und muss mich doch sehr wundern, wie man so etwas überhaupt zum Patent zulassen kann, denn es ist weder eine Erfindung noch überhaupt etwas.

Die Funktionsweise wird hinter pseudowissenschaftlichen Behauptungen versteckt.

Wenn hier nicht sogar eine Beteiligung an einem Betrug vorliegt, denn durch das Patent bekommt dieser Anhänger einen seriösen Anstrich.

Ist es üblich, dass das DPMA so etwas erteilt?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Wochenanzeiger und Kameraüberwachung

Unter dem Titel „Stichwort „Big Brother“: Braucht Duisburg mehr Überwachung oder ist das blinder Aktionismus?“ in der Online Ausgabe des Wochenanzeigers findet sich der provokante Kommentar von Harald Landgraf, der Kameras als Heilversprechen darstellt. Zwar wird auf der Seite zur Diskussion aufgefordert, aber aus gegebenem Anlass, ebenfalls wegen fehlender Kennzeichnung bei einer Duisburger Bank.

Angeblich wären Kameras ein probates Mittel zur Abschreckung. Na außer provokant ist diese These für die Tonne. Die Kameras in Köln haben nicht abgeschreckt und m.W. auch nichts zur Aufklärung beigetragen, da sie kein vernünftiges Bild lieferten (Stand 10.01.16). Bei Affekthandlungen wirken Kameras ohnehin nicht, denn hier denken die Täter nicht über Konsequenzen nach und selbst da wo Kameras vorhanden sind ist die Abschreckung minimal, denn erstens können sie nicht alles überwachen und häufig sind professionelle Täter auf Kameras vorbereitet und gerade jetzt im ‚Winter‘ kann man sich prima unkenntlich machen.

Um eine abschreckende Wirkung zu entfalten müsste zudem auf die Kameras hingewiesen werden. Was am Beispiel des Bahnhofs Duisburg aber nur sehr verschämt geschieht. Das Symbol ist zwar an jeder Tür, aber fällt kaum auf, weil es ins Design integriert wurde, dabei fordert selbst das BDSG eine deutliche Kennzeichnung. Nun ist Datenschutz etwas anderes als Abschreckung, aber der fehlende Hinweis ‚Hier wirst du überwacht!‘ entfaltet sicherlich kaum abschreckende Wirkung.

Es gibt sogar Lebensmittelhändler die behaupten, dass die Kameras in den Geschäften zur Sicherheit der Kunden vorhanden wären. Vielleicht liegt auch hier das Problem bei der Kameraüberwachung und den fehlenden bzw. falschen Hinweisen. Wollen die Geschäfte etwa ihre Kunden nicht darauf hinweisen, dass wegen Misstrauen gegenüber jedem überwacht werden? Ist es gar, diese Pauschalanschuldigung des Diebstahls die zumindest bei den Kameras in Geschäften der einzige Grund für den Betrieb ist, welche die Geschäftsinhaber so schamhaft auf die Überwachung hinweisen lässt?

Ich kann jedenfalls stolz verkünden, dass ich schon bei mehr als einer Kamera dafür gesorgt habe, dass diese nicht mehr überwacht bzw. diese zumindest richtig gekennzeichnet wird. Und ich werde auch weiterhin die Grundrechte verteidigen vor dieser maßlosen und unsinnigen Überwachung, welche niemanden hilft und allerhöchstens mal bei der Aufklärung hilft.

Wobei mich die Kameraüberwachung in einem leeren Geschäft nach Feierabend nicht im geringsten stört. Denn da erwischt sie dann wirklich nur Einbrecher, wobei auch hier die Abschreckung gering ist, wie man an den Diebstahlzahlen sieht.

Abschreckung geht nur durch Präsenz und konsequente Ahndung, denn alles andere wird als Schwäche ausgelegt. Allerdings braucht es dazu Staatsanwaltschaften, Gerichte und Polizeibehörden mit ausreichend Personal und ebenfalls als Prävention gegen die kriminalisierende Perspektivlosigkeit ein deutlich besseres Bildungssystem, die insbesondere auch jene fördert, die Startschwierigkeiten haben.

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Spruch zum Sonntag

Arbeit ist kein Wellness, sie soll aber auch nicht krank machen.
(Ulrich Scharfenort, 01.08.2014)

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Offene Grenzen?

Der Regierung Merkel wird von vielen Menschen ein Versagen vorgeworfen, weil sie die Grenzen geöffnet hätte und nun Flüchtlinge unkontrolliert einwandern.

Meine Hypothese ist, dass diese Behauptung purer Schwachsinn ist.

Fakten:
– Die Grenzen im Schengenraum sind ohne Kontrollen bzw. nur am Rande vom Zoll auf Schmuggel kontrolliert.
– Nur die EU-Außengrenzen werden kontrolliert und wie im Fall von Ungarn auch gesichert (Ungarn hat übrigens auf die Bevölkerung bezogen mehr Flüchtlinge aufgenommen, als Deutschland, was häufig bei Kritik nicht erwähnt wird).
– Eine Grenze ist selten eine Barriere, d.h. nur in einigen Bereichen kann man diese nicht überall überschreiten.
– Keine Grenze kann lückenlos überwacht werden.
– Durch die derzeitige Politik werden die meisten Flüchtlinge erfasst.
– Mit abgeriegelten Grenzen würden Menschenhändler ein leichteres Spiel haben und viele Menschen die Kriminalität führen. Bestes Beispiel ist hier die Grenze USA Mexiko und die illegalen Einwanderer.

Fazit:
Die Grenzen von Deutschland sind nicht geöffnet worden, sondern waren geöffnet und Merkel hat nur das getan, was mit den verfügbaren Mitteln, die beste Lösung war. Ganz pragmatisch. Und wer meint sie hätte die Grenze ‚geöffnet‘ sollte vielleicht mal ein wenig nachdenken oder diese These plausibel belegen und ebenso so sagen, wie man die Grenze absichern soll. Etwa mit den Bau einer Mauer? Das Bauprojekt würde als Großprojekt in Deutschland sicherlich in die Hose gehen, weil wie übliche das billigste und nicht der wirtschaftlichste und realistischste Angebot angenommen wird. Ergebnis wäre dann wohl eine 30 cm hohe Mauer, die jeder ganz einfach übersteigen kann und mehrere Milliarden zusätzliche Baukosten.

Anmerkung:
Kritik von Leuten die sich lieber fernab der Realität in ihrem Rechten „Glauben“ sonnen, brauchen nicht mit der Veröffentlichung von volksverhetzenden Kommentaren zu rechnen, denn die Meinungsfreiheit endet dort, wo sie andere Grundrechte zu stark einschränkt.

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Videoüberwachung Forum Duisburg / Königsgalerie

Zu dem Artikel über Einbrüche ins Forum Duisburg und die dortige Videoüberwachung und die Abschaltung wegen Datenschutz möchte ich folgendes anmerken.

Die Centerbetreiber haben nur wenig Ahnung vom Datenschutz. Zum Beispiel war lange Zeit nicht einmal die vorgeschriebene Kennzeichnung beim Eingang zu C&A vorhanden. Dann gibt es im Forum an einigen Stellen Kameraüberwachung in gastronomischen Bereichen, obwohl dies nach den Informationen des LDI völlig unzulässig ist. Wobei letzteres teilweise auf einzelne Geschäftsbetreiber zurückgeht.

So ist für mich zum Beispiel nicht ersichtlich, wie der Datenschutz der Kunden in der Nacht betroffen sein soll, wobei eine Person für die Überwachung mehrerer Kameras ohnehin nicht ausreicht. Diese Person kann allerhöchsten drei Bildschirme betrachten und das auch nur begrenzte Zeit. Allein im Forum wird die Zahl von drei Kameras deutlich überschritten. Somit ist die Person überfordert. Da taugt die Kamera höchstens noch zur Täteridentifikation.

Und wie die vielen Einbrüche trotz Aufzeichnung zeigen bringt Videoüberwachung wenig bis gar nichts. Denn trotz Bilder von den Einbrechern, fahndet die Polizei noch immer. Bewegungsmelder gekoppelt mit einer guten Alarmanlage wären deutlich sinnvoller, als diese ganze Videoüberwachung.

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PETA sollte einfach mal die Füße stillhalten

PETA liebt bestimmt keine Tiere, denn sonst würden die da ansetzen, wo wirklich Tier leiden. Im Zoo werden die von Profis gepflegt die sowohl wissen, was an Nahrung gut für die Tier ist, als auch auf die Lebensbedingungen zu achten. Und was sollte nach der Schließung des Delfinariums passieren. Sollen die Tiere etwa zu einem Kommerzbetrieb, wo Lebensbedingungen deutlich schlechter sind? Eine Auswilderung dürfte kaum möglich sein.

PETA sollte sich lieber mal den wirklichen Problemen in der Tierhaltung zuwenden und das liegt in der nicht artgerechten Haustierhaltung. Wie etwa bei Pascha, was letztendlich zu dessen Einschläferung führte. Oder mit ‚Sofatieren‘, die zu Tode verhätschelt werden.

Aber das würde ja nicht so viel Echo in den Medien erzeugen, wenn man wirkliche Probleme angingen, als Pseudoprobleme.

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Ulrich Scharfenort fordert mehr Fach- und Sachverstand bei der CDU

Als Rechtsanwalt und Notar sollte Rainer Enzweiler es eigentlich besser wissen, als so stumpf Blödsinn bzgl. Videoüberwachung zu äußern. Eine Überwachung an Stellen, wo eine Gefährdung möglich wäre, ist keine Rechtsgrundlage für eine Videoüberwachung.

Zumal viele der bereits in Duisburg vorhandenen Kameras nicht einmal gesetzeskonform betriebenen werden. Meiste fehlt die Kennzeichnung oder ist nicht ausreichend. Bestes Beispiel sind hier die Stadtwerke, welche an der Friedrich-Wilhelm-Straße den Bürgersteig überwachen ohne darauf auch nur so hinzuweisen, dass man der Überwachung ausweichen kann. Denn genau das ist die Intention der Kennzeichnungspflicht, dass man sein Grundrecht ausüben kann und vor dem betreten des Überwachungsbereiches informiert ist.

Ich kann mich zum Beispiel nicht daran entsinnen, dass es am Rathaus eine Kennzeichnung gäbe, welche auf Kameras und die überwachten Bereiche hinweist und das bevor man diese betritt.

Davon abgesehen fehlt fast immer der Betreiber und häufig ist die Kennzeichnung nicht deutlich. Allein mit den illegal in Duisburg betriebenen Überwachung könnte man das LDI auf Jahre auslasten.

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Danke, Rotgrün! NRW ist Spitzenreiter in der Umweltvergiftung!

Diese PM der Piraten habe ich mal eins zu eins kopiert :-)

Danke, Rotgrün! NRW ist Spitzenreiter in der Umweltvergiftung!

Die Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen stinken zum Himmel. Das ergibt sich aus einem Artikel in DIE WELT [1], der eine Studie thematisiert, die ausgerechnet die Bundestagsfraktion der Grünen in Auftrag gegeben hat.

Unter den schmutzigsten zehn Kraftwerken befinden sich gleich vier in NRW, zwei davon führen sogar die Top Ten an: Neurath [2], das zweitgrößte Braunkohlekraftwerk Europas im Rhein-Kreis Neuss und Niederaußem [3], das zweitleistungsstärkste Kraftwerk Deutschlands im Rhein-Erft-Kreis.

Hanns-Jörg Rohwedder, umweltpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion:
„Die viel zu hohen deutschen Grenzwerte werden in NRW sogar noch übertroffen. Die Belastung durch das hochtoxische Nervengift und seine noch giftigeren organischen Verbindungen liegen an der Lippe seit langem deutlich über den Umweltqualitätsnormen. Dennoch dürfen die Verursacher, die Kohlekraftwerke, nicht nur weiter laufen, es werden sogar neue geplant, die erst gerichtlich gestoppt werden müssen.“

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei NRW, ergänzt:
„Die Messwerte dieser Studie stellen der Umweltpolitik der Landesregierung ein miserables Zeugnis aus. Der Kohleausstieg drängt, auch aus Klimaschutzgründen. Die Folgerungen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie und dem Pariser Klimaschutzabkommen müssen unverzüglich umgesetzt werden. Neben der Ausrüstung der betreffenden Kraftwerke mit moderner Filtertechnik muss als Nächstes ein Kohleausstiegsgesetz her. Der Klimaschutzplan muss verbindlich in den Landesentwicklungsplan integriert werden!

Während Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) bereits die Forderung der NRW-Piraten nach einem Kohleausstiegsgesetz übernommen hat, ist von solchen Ambitionen, insbesondere bei den Grünen in NRW, nichts zu spüren, im Gegenteil. Sie konterkarieren die Forderungen ihrer Bundespartei und machen sich so unglaubwürdig.“

Für die nächste Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, 20. Januar 2016 ab 15:30 Uhr hat die Piratenfraktion einen Bericht der Landesregierung über die derzeitige und zukünftig zu erwartende Quecksilberbelastung im Land angefordert.

Die Frage lautet, wie sich diese Belastungen in Verbindung mit der Wasserrahmenrichtlinie darstellen, wie die Landesregierung die derzeit geltenden Grenzwerte für Emissionen angesichts der Umwandlung in organische Quecksilberverbindungen und der Anreicherung einschätzt, welche Ausnahmeregelungen gelten und ob es Einschränkungen in der Nutzung pflanzlicher und tierischer Produkte aus NRW für den Verzehr oder Empfehlungen in der Richtung aufgrund von Quecksilberbelastungen gibt.

Quellen:

[1] Die Welt vom 3. Januar 2016: Bedenklicher Quecksilber-Ausstoß deutscher Kraftwerke – http://pm.piratenpartei.de/c/16867912/eefb86a8b76-o0fkc5

[2] Kraftwerk Neurath: http://pm.piratenpartei.de/c/16867913/eefb86a8b76-o0fkc5

[3] Kraftwerk Niederaußem: http://pm.piratenpartei.de/c/16867914/eefb86a8b76-o0fkc5

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