Terroristische Berichterstattung

Natürlich ist die terroristische Amokfahrt in Nizza verwerflich, tragisch und bestürzend, aber mit dieser übermäßigen Berichterstattung, trägt die NRZ als Medium eher zur Unterstützung der Terroristen bei, als seriös darüber zu berichten. Man muss so eine Tragödie nicht noch aufbauschen. Aber wahrscheinlich wird die NRZ diesen Klartext eh nicht drucken…

84 Menschen sind Tod, okay. Wahrscheinlich auch viele weitere körperlich oder seelisch verletzt, allerdings rein statistisch ist die Wahrscheinlichkeit im normalen Straßenverkehr umzukommen deutlich höher. Insbesondere, wenn die Bundesregierung nichts wirksames gegen Raserei unternimmt.

Die Behauptung von Hannelore Kraft, dass der Terror unsere Freiheit nicht besiegen würde, ist leider unwahr, längst sind die Politiker vor dem Terror eingeknickt und beschließen vollkommen unsinnige Gesetze, die unsere Freiheit einschränken ohne solche Taten auch nur im Geringsten verhindern zu können. Gleichzeitig hält Verkehrtminister Dobrindt nichts davon nicht-terroristische Amokfahrten durch wirksame Strafen zu unterbinden, obwohl damit wirklich Menschenleben gerettet werden könnten.

Politik sollte da ansetzen, wo man etwas bewirken kann und nicht undurchdacht Freiheiten einschränken und wirkliche Probleme nicht anzugehen.

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Spruch zum Sonntag

Für fehlerhafte Entscheidungen gibt es zwei Möglichkeiten, entweder fehlende Informationen oder Vorsatz.

(Ulrich Scharfenort, 20.02.15)

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Bedeutung: vor wärme geschützt und trocken lagern

Tja. Auf vielen Verpackungen stehen so ‚hilfreiche‘ Hinweise, wie: „vor Wärme geschützt und trocken lagern“

Ich mein, dass man diese Packung nicht im Backofen oder der Badewanne lagert versteht sich von selbst. Aber was soll man mit so einem Hinweis anfangen? Wahrscheinlich gibt es ein Gesetz was so wenig hilfreiche Hinweise vorschreibt.

Besonders seltsam wird dies, wenn auf der Verpackung ausreichen Platz wäre für eine ausreichende Erläuterung, dies aber nicht gemacht wird.

Auf dieser Seite findet sich dann allerdings doch die Erklärungen, welche auf den Verpackungen fehlen.

So bedeutet in diesem Fall:

Vor Wärme schützen: Die Ware verträgt grundsätzlich höhere Temperaturen als Raumtemperatur, darf aber nicht (auch nicht kurzfristig) in unmittelbarer Nähe einer Wärmequelle (Heizung, direkte Sonneneinstrahlung) gelagert werden

und

Trocken lagern: Lagerung an einem trockenen Ort bei maximal 70 % relativer Luftfeuchte

Äh, ja und die Luftfeuchte kann man ja auch immer so schön kontrollieren. Vor Wärme schützen klingt da schon einfacher.

Müsste man nur klären, was Lagerung ist. Wäre drei Minuten auf der Heizung schon Lagerung? Wahrscheinlich nicht.
Naja vielleicht ist es auch absichtlich so undeutlich, damit Firmen im Zweifelsfalls dem Verbraucher die Schuld geben können. Zum Beispiel in einem Gerichtsverfahren.

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Haushaltsfehler in Duisburg?

Da verkündet Dörte Diemert, dass es im HAushalt eng wird. Da kommt man doch ins Grübeln.

Wenn es eh schon eng wird und derzeit keine neuen Asylbewerber absehbar sind, warum werden dann weitere Kapazitäten geschaffen?

Die Drucklufthallen in Rheinhausen stehen immer noch leer, wie es an der Hochfeldfeldstraße aussieht weiß ich nicht und warum jetzt noch ein x-tes Asylbewerberheim in Rheinhausen notwendig ist, entzieht sich meinem Verständnis.

Kein normaler Bürger würde jetzt vollkommen unnötig ein Haus errichten, nur weil vielleicht mal irgendwann noch Flüchtlinge kommen könnten.

Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen, denn anstatt das Geld in Integration zu investieren werden leere Gebäude geschaffen.

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Ärger mit BoD

Als Verbraucherschützer schaue ich natürlich aufmerksam hin, wenn seltsames vorgeht.

So schrieb ich vor Kurzem ein Bahnbuch und veröffentlichte dieses über BoD. Gut 19 Euro, welche man fürs Onlinestellen bezahlt sind jetzt nicht so viel, aber ein wenig was kann man da schon erwarten.

Zuerst gab es Probleme damit das Cover hochzuladen. Ich hatte zwar ein ungewöhnliches Format gewählt, was aber kein Grund ist, dass das Programm behauptet ich hätte hier was falsch gemacht. Anscheinend erkennt der Algorithmus den Text und dreht diesen dann. Eine brauchbare Unterstützung gab es hier nicht.

Nachdem ich dies schließlich doch umständlicherweise löste und dann eigentlich alles fertig war, gab es das nächste Problem. Ich hatte mir für eine Werbeaktion 25 Exemplare bestellt. Erwartungsvoll öffnete ich das Paket und was muss ich feststellen. Das Cover ist ein Fehldruck. Format usw. stimmte, aber der Farbkontrast, welchen ich bei der Druckvorlage einstellte stimmte nicht.
Zuerst dachte ich, dass dies daran läge, dass Grafiken am Bildschirm anders aussehen, dann stellte ich aber fest, dass die Vorlage fürs Printbuch bei Amazon am Bildschirm genauso falsch aussah, wie jene bei der gedruckten Ausgabe.

Natürlich lasse ich mir so etwas nicht gefallen. Was soll ich mit einem derartig gefühlten Fehldruck? Also schrieb ich an BoD und beschwerte mich. Was kam zurück? Ich solle ein Exemplar einschicken. Und ein Widerrufsrecht für Autoren gibt es anscheinend auch nicht, was im Vertrag zwar drinsteht, aber nicht bei der Bestellung. Ob das so ganz zulässig ist, werde ich vielleicht noch prüfen. Aber zumindest die Verbraucherzentrale habe ich mal beteiligt.

Also extra zur Post rennen, nur weil BoD es nicht hinbekam? Meine Versuche zu erklären, dass man vielleicht erst einmal die fehlerhafte Druckvorlage prüfen solle wurden abgebügelt. Wobei man dies vermutlich trotzdem tat, denn wenige Tage später war bei Amazon ein anderes Coverbild zu finden, was dem entsprach, welches ich übermittelte.

Wäre das so schwierig gewesen hier einfach zu sagen, dass etwas schief gelaufen wäre und man sich dafür entschuldige? Vielleicht auch noch mit einem gangbaren Lösungsweg. Nein weiterhin dieses Bestehen auf ein Exemplar. Nicht im geringsten in der Lage einen Fehler einzugestehen. Wie soll man sicher sein, dass so etwas nicht wieder vorkommt?

Na toll, der Neuheitencharakter des Buches ist jetzt natürlich dahin. Also nichts mit großer Werbeaktion. Man macht sich vorher viele Gedanken und scheitert alles an so etwas. Hätte ich mir den ganzen Aufwand auch sparen können und nur als Ebuch veröffentlichen sollen. Oder bei Amazon über Createspace, da kann man sich dann zwar keine Autorenexemplare der Printausgabe ohne Kreditkarte bestellen, aber dafür kostet es auch nichts.

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Ist Hannelore Kraft sexistisch?

Folgende Email schickte ich ihr deshalb:

Sehr geehrte Frau Kraft,

mal abgesehen von Ihrer Rolle bei der Sylvesternacht empfinde ich in der Berichterstattung diesen Satz:
„Als Frau kann ich mich in die Opfer einfühlen.“
als von extremem Sexismus geprägt.

Sie unterstellen damit, dass sie sich allein aufgrund des Geschlechtes in die Opfer einfühlen können. Der Umkehrschluss daraus ist allerdings, dass Männer dies nicht könnten. Damit Unterstellen sie Männern, dass denen das Vorstellungs- und Einfühlungsvermögen fehlt.

Jeder hat schon Situationen von Hilflosigkeit und auch die Opferrolle erlebt. Nicht unbedingt in der gleichen Ausprägung, aber die Erlebnisse sind überall vorhanden. Auch wenn nicht jeder darüber spricht und vielleicht sogar Angst oder Peinlichkeit empfindet.

Ihre Aussage ich mir unverständlich, denn nur aufgrund Ihres Geschlechtes sind Sie nicht besser für Einfühlungsvermögen geeignet.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Fisch mit strahlenden Grüßen aus Fukushima

Ich wollte mich mal wegen Fisch aus dem Pazifik informieren. Ganz so einfach scheint es ja nicht zu sein hier seriöse Berichte zu finden.
Als unseriös würde ich jene in Spiegel und Welt einstufen. Die Fakten mögen zwar stimmen, allerdings kommt es mir mehr als seltsam vor, dass man sich nur auf zwei Cäsiumisotope konzentriert und die ganzen anderen Stoffe, welche von Fukushima in den Pazifik freigesetzt wurden und möglicherweise immer noch werden, komplett ignoriert.
Mir klingt dies zu sehr nach Beschwichtigung, wie bei den alten Zigarettenlügen.

Gefunden habe ich nur einen Blogbeitrag, der inhaltlich wohl am ehesten unter diese Bezeichnung Lügenblog fallen dürfte. Denn Belege und Quellenangaben für die zahlreichen Behauptungen fehlten.

Nach Recherche zu den Fischfanggebieten werde ich jedenfalls von Käufen von Fischen in dem Gebiet
FAO 061 Nordwest-Pazifik
komplett absehen und mir das bei
FAO 067 Nordost-Pazifik (u.a. Alaska Seelachs)
FAO 071 Westlicher Zentralpazifik
FAO 077 Östlicher Zentralpazifik
genau überlegen.

Die Herkunft des Fisches muss auf der Verpackung stehen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass es wesentlich komplizierter ist.

Es empfiehlt sich auch, als mündiger Verbraucher bei den Geschäftszentralen nachzufragen und auch in Restaurants ist es besser Vorsicht walten zu lassen. Denn Fukushimafisch dürfte im Einkauf günstiger sein.

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Terror und Gesellschaft

Zu der angeblichen Hilflosigkeit gegen über den Terrorismus mache ich mir schon länger meine Gedanken.
Wenn die Behörden wirklich etwas tun wollten, warum wird dann nicht die Verbreitung der Propaganda verhindert? Das würde die Ausbreitung der DAESH-Zombiehorden eindämmen und wäre deutlich effektiver, als durch Überwachung der Bevölkerung Anschläge zu verhindern wollen. Es sei denn natürlich, dass die Überwachungsgesetze gar nicht Terroristen zum Ziel haben.
Davon abgesehen, liegen scheint es für die Politik bequemer zu sein neue Gesetze als Placebo zu beschließen, anstatt die Ursachen zu beseitigen, welche Perspektivlosigkeit, u.a. wegen schlechter Integration und Wertelosigkeit lauten. Eine Gesellschaft braucht Werte als Rahmen, fehlen diese Werte, suchen sich einige Ersatzwerte, wie etwa den Salafismus.
Es war übrigens vor 9/11 nicht unvorstellbar, dass man Flugzeuge in Hochhäuser fliegt. Dies wurde bereits in dem Roman Menschenjagd von Richard Bachmann als Schluss gewählt.

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Antrag auf Stilllegung des Betriebsstofflagers Flughafen Düsseldorf

Folgenden Antrag habe ich jetzt bei verschiedenen Behörden eingereicht.

Sehr geehrte Personen,

hiermit fordere ich eine unverzüglich Stilllegung des Tanklagers des Flughafens Düsseldorf, betrieben nach h.K. durch Aviation Fuel Service GmbH (AFS) Betriebsstätte Düsseldorf, Düsseldorf Fuelling Services (DFS) GbR, gemäß BImSchG § 20 Abs. 2, da die Anlage nach aktueller Kenntnis ohne die erforderliche Genehmigung (Störfallbetrieb) betrieben wird.

Zur Begründung siehe angehängten Schriftwechsel.

Kurzform:
Nach h.E. unzulässigerweise, wurde von der Stadt Düsseldorf, dass Tanklager nicht als Störfallbetrieb eingestuft. Eine plausible Erklärung hierfür gab es seitens der Stadt, trotz mehrfacher Nachfragen meinerseits, bis zum heutigen Tag nicht. Somit wird hier anscheinend ohne Genehmigung ein Störfallbetrieb, im Bereich eines geschützten
Gebietes (Flughafenterminal, Wohnbebauung) nach § 50 Satz 1 BImSchG betrieben.

Die Mengenschwellen 2500 t nach Störfallverordnung (12. BImSchV) sind eindeutig überschritten, somit sind die gemäß KAS-32 und KAS-18 geltenden Schutzabstände einzuhalten.

Natürlich liegt hier ein Interessenkonflikt zwischen Genehmigungsbehörde (Stadt Düsseldorf) und Eigentümer des Flughafens (teilw. Stadt Düsseldorf) vor.

Da der Betrieb anscheinend nicht korrekt eingestuft wurde, würde ich zudem davon auszugehen, dass die Schutzvorkehrungen der Einrichtungen im Umkreis nicht der wirklichen Notwendigkeit entsprechen, da etwa ein
Brandschutzkonzept und die Evakuierungspläne nur bekannte Umstände berücksichtigen, würde die Nähe eine Störfallbetriebes unberücksichtigt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Ich kann mir zwar schon einige möglich Antworten vorstellen, aber wenn die Stadt Düsseldorf hier keine Antwort gibt, muss man halt ein wenig eskalieren.

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Spruch zum Sonntag

Die Vergänglichkeit des Seins und der Werke macht mich zutiefst traurig.

(Ulrich Scharfenort, 02.03.2015)

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23 Euro für GEZ-Steuereintreibung?

Von Landesinnenministerium bekam ich nun folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Ihre E-Mail vom 31. Mai 2016 hat dem Minister vorgelegen. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Forderungen des WDR (auch rückständige Rundfunkbeiträge) werden von den jeweiligen Vollstreckungsbehörden der Gemeinden beigetrieben. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Nummer 25 Buchstabe a der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG – VO VwVG NRW) vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 787), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2014 (GV. NRW. S. 856).

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 VO VwVG NRW hat der WDR, Köln, im Falle der Beauftragung der Beitreibung an die in Anspruch genommene Vollstreckungsbehörde einen Kostenbeitrag in Höhe von 23 Euro zu zahlen.
Die Auskömmlichkeit des Kostenbeitrages wird regelmäßig beziehungsweise anlassbezogen überprüft.

Die VO VwVG NRW und alle anderen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie im Rechtsportal unter http://www.recht.nrw.de.

Die Stadt Duisburg bekommt also 23 Euro. Dass da nicht kostendeckend gearbeitet werden kann, kann ich mir durchaus vorstellen. Ein Beschäftigter kostet geschätzt mindestens 4000 Euro im Monat. Bei 40 Stunden in der Woche und 4 Wochen im Monat, ergäbe sich hier 1000 Euro für 40 Stunden oder 25 Euro die Stunde.
Wenn man jetzt betrachtet, dass eine Vollstreckung die Anreise durch Duisburg, welche je nach Tageszeit bis zu 2 Stunden bedeutet. Dann die Vor- und Nachbereitung, die Gebäudekosten, die Fahrkosten, mehrere Personen und sonstige Kosten, dann kommen sehr schnell mittlere dreistellige Beträge zusammen, die nicht gedeckt sind. Und mit einer einfachen Kontopfändung wird es in den meisten Fällen nicht klappen.

Da führt das Innenministerium wohl keine sonderlich sorgfältige Überprüfung durch. Ich kann mir jedenfalls nicht erklären, wie so geringe Werte zustande kommen.

Das heißt auf jeden Fall, dass der Steuerzahler hier mit seinen Steuern zu der Rundfunkabgabe beitragen und dem WDR die Eintreibung ersparen.

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Da hat der Koch wohl nicht aufgepasst.

Man kennt ja das Schnitzel Wiener Art, als Schweineschnitzel mit Panade. Das echte Wiener Schnitzel dagegen, ist bekanntlich aus Kalbsfleisch, als warum setzt dann der Koch hier Wiener Schnitzel in Anführungszeichen? ;-)

IMG_20160521_113428 Wiener Schnitzel a

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Energieverbrauch Flugzeug

Neulich wollte ich mich mal über den Energieverbrauch von Flugzeugen im Vergleich zur Bahn informieren, weil ein Fluggeräuschefreund mit völlig unsinnig erscheinenden Zahlen um sich warf, die so nicht stimmen konnten.

Auf der Flugverkehrslobbyseite Airliners.de fand ich einen Artikel, der einem zumindest einen ersten Eindruck vermittelte.

Natürlich war dies lobbyhaft geschrieben. Es wurden unrealistische Annahmen zur Auslastung getroffen und natürlich die Bahn schlechtgerechnet. Zum Beispiel indem man die gesamte Infrastruktur mit einrechnete. Oder aber auch indem man Strom aus nachhaltigen Energiequellen in Liter umrechnete. Einige der Rechenoperationen, welche in dem Artikel stehen, konnte ich nicht nachvollziehen. Etwa, wie der angenommene Umrechnungsfaktor von 2,4 für die Bahn zustandekam. Und ob bei Kerosin für Flugzeuge auch der Energieaufwand für Bohrinseln und zur Beseitigung der Umweltschäden berücksichtigt wurde. Insgesamt schon gut gemacht, wie man mit an den Haaren herbeigezogenen Halbwahrheiten die Meinung manipulieren kann. Und wenn man genau überlegt beweist die Bezeichnung Verkehrsexperte gar nicht.

Bei der Lärmbelastung wurde sogar behauptet:

Weitgehend unstrittig ist zudem, dass der Luftverkehr gegenüber dem Hochgeschwindigkeitsverkehr der
Bahn hinsichtlich Lärmbelastung entlang des gesamten Transportweges sowie Flächennutzung und Landschaftszersiedlung
erheblich besser abschneidet.

Die Lärmbelastung im Flugverkehr ist deutlich höher, da man bei der Bahn durch Schallschutzwände den Lärm mindern kann und dieser auch nur einen kleinen Bereich von der Seite trifft. Zudem kann man den Wohnort so wählen, dass man von Bahnlärm nicht betroffen ist. Bei Fluglärm ist dies nicht möglich, weil diese mal so und mal so fliegen. Der Lärm strahlt über einen weiten Bereich und einen Schutzwand am Himmel ist nicht möglich. Das ist in etwa so, als wenn man Äpfel mit Tintenfischen vergleicht.

Am Anfang wurden noch die Auslastungen erwähnt, später verschwanden diese Angaben seltsamerweise, dabei ist bekannt, dass z.B. ab Düsseldorf mehr als 25 % der Sitzkapazitäten im Flugverkehr leer bleiben, während bei der Bahn einige der ICE so voll sind, dass sogar Passagiere in den Gängen stehen müssen. Insbesondere auf der Strecke Köln-Frankfurt erlebt man dies regelmäßig. Ebenso Berlin Ruhrgebiet.

Und hier mal mit offiziellere Zahlen vom Umweltbundesamt, welche nicht angenommene Werte berücksichtigen, sondern der Energieverbrauch direkt vergleichen.

Etwas humorvoller wird es hier beschrieben.

Wer es mehr mit Zahlen hat, wird hier für den Flughafen Hamburg fündig.

Wie man hier nachlesen kann, wird selbst, wenn die Werte nicht geschönt sind, die Auswirkung aufs Klima nicht erwähnt.

Und wie seriös das Flugverkehrsgewerbe mit Prognosen arbeitet, kann man sehr schön hier nachvollziehen. Das lässt einen auch noch stärker vermuten, dass der Flughafen Düsseldorf einer Wachstumsfiktion frönt.

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Schwimmbad in Rheinhausen

Das Hallenbad in Rheinhausen soll also nun runtergewirtschaftet werden, weil angeblich nicht genügend Bademeister da sind. Das finde ich ziemlich seltsam, wo ich schon seit einiger Zeit die Stellenanzeigen der Stadt beobachte und dort, soweit ich mich entsinne nie ein Bademeister auftauchte.
Greift also hier der von der Bezirksregierung immer wieder geforderte Personaleinsparungswahn, dem immer mehr Leistungen zum Opfer fallen?
Da steht nun also ein Bad in Rheinhausen, was nicht genutzt werden kann und kostet den Steuerzahler dennoch Geld. Ist dies nicht schon Untreue, weil die Stadtverwaltung hier mal wieder Gelder in den Sand setzt. Natürlich war auch der Bau des Bades ein Fehler, aber das wurde ja damals bei dem Bürgerentscheid nicht so gesehen, weil man absichtlich ganz Duisburg beteiligte, obwohl das Problem nur Rheinhausen betraf.
Nun hat man ein schlecht erreichbares Hallenbad, was die Bevölkerung bereits im Vorfeld sagte. Tja Schwarmintelligenz funktioniert halt doch. Darauf zu hören würde in Duisburg viel Geld sparen. Aber viel zu oft sind vermeintlich „Mächtige“ so von sich eingenommen, dass sie weder Fehler zugeben noch andere Meinungen akzeptieren können.
Die Egozentrizität Einzelner in der Politik ist eine der Ursachen für die Politikerverdrossenheit.
Hier wird doch Personalabbau durch die Hinterhand betrieben, indem einfach keine neuen Bademeister gesucht werden.
Es wird Zeit die Dominanz aus Düsseldorf zu beenden und das Ruhrgebiet zu einer Metropole zu vereinen, was Düsseldorf und Pöstchenpolitik bisher verhindert haben. Schluss mit Kleinstaaterei und Kirchturm denken, aber gleichzeitig intelligente Politik vor Ort.

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Wird der WDR indirekt durch Steuern finanziert?

Da meine Fragen bei der Stadt Duisburg bisher nicht von Erfolg gekrönt wurde, fragte ich auch mal an anderer Stelle nach nämlich beim WDR.

Interessanterweise kam die Antwort vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Diese Antwort ist nachfolgend zu finden.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese wurde vom Westdeutschen Rundfunk an uns weitergeleitet.

Sie gehen davon aus, dass die Kommunen den Rundfunkbeitrag eintreiben.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio führt als nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft für die Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen und Deutschlandradio den Einzug des Rundfunkbeitrags durch.

Wird auf eine Zahlungsaufforderung seitens des Angeschriebenen nicht reagiert, beginnt ein mehrstufiges Mahnverfahren. Dieses beginnt mit einer Zahlungserinnerung für den Fall, dass der Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig entrichtet wurde. Auf die Zahlungserinnerung folgen weitere Schreiben wie Beitragsbescheide oder Mahnschreiben. Die zunächst letzte
Stufe des Mahnverfahrens ist das Vollstreckungsverfahren, für welches die zuständige Landesrundfunkanstalt ein Vollstreckungsersuchen bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde stellt. Danach werden die durch die Rundfunkanstalt erlassenen Festsetzungsbescheide im
Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.

Sollte es zu einer Vollstreckung ausstehender Rundfunkbeiträge kommen, erfolgt diese in jedem Bundesland jeweils nach den dort geltenden Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen. In manchen Bundesländern sind für die Vollstreckung von Beitragsbescheiden die Kommunen oder die Finanzämter zuständig. Sowohl das Verfahren, als auch die Art der
Vollstreckungsmaßnahmen, liegen in der Zuständigkeit der örtlichen Vollstreckungsbehörden und sind gesetzlich geregelt. Für den Rundfunkbeitrag gelten hier keine besonderen Regelungen.

Haben Sie abschließend bitte Verständnis, dass weitere Anliegen Ihrerseits nicht über diese E-Mail-Adresse bearbeitet werden können.

Wenn Sie eine konkrete Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto wünschen, stehen Ihnen unsere Online-Formulare auf rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.

Darüber hinaus haben Sie bei weiteren Rückfragen die Möglichkeit, das Kontaktformular auf unserer Webseite zu nutzen. Das Kontaktformular erreichen Sie unter kontakt.rundfunkbeitrag.de.

Selbstverständlich können Sie uns über das Kontaktformular auch Dateianhänge zusenden.

Bitte geben Sie bei allen Mitteilungen Ihre Beitragsnummer (sofern vorhanden) oder alternativ Ihren Namen mit der vollständigen Anschrift an.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

OB der Dank für diese Nachricht wirklich so ehrlich gemeint war?

Interessant auch, dass ich deren Email ja nicht benutzen soll. Wäre ich kein Datenschützer, würde mich dies ja glatt in Versuchung führen die Emailadresse hier bekannt zu machen.

Solche Abschottung mit Kontaktformularen kenne ich sonst nur von schlechten Firmen, die nicht viel auf die Meinung ihrer Kunden geben. Man merkt deutlich den Unterschied zwischen guten und schlechten Firmen, wenn man sich den Kundenkontakt anschaut, wobei man bei dem ‚Beitragsservice‘ wohl nicht von Kunden sprechen kann. Ich würde es eher Zwangskunden nennen und auch der Begriff Service ist irreführend. Wohl eher Beitragszahlerabwimmel- und -beschwichtigungsstelle.

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Lasst mich mit eurem Fußball in Ruhe!

Als wäre es nicht genug, dass man nicht ausschlafen kann, weil der Flughafen die Lärmmaschinen bereits, um 6 Uhr selbst am Sonntag hoch jagd. Nein jetzt kommt am Abend bis weit nach Mitternacht auch noch EM-Lärm dazu. Von den Hupioten fange ich jetzt gar nicht an. Es gibt es auch selbsternannte Fans, die wohl meinen, dass man eine Mannschaft am Besten unterstützt, indem man die Nachbarschaft mit Lärm belästigt.

Möglicherweise könnte ich an solchen Spielen sogar Spaß haben, wobei nach allem was ich den Ergebnissen entnehmen, war das Spiel der deutschen Mannschaft peinlich. Jedenfalls bin ich wegen solcher nächtlicher Fußballrandalierer konsequent für die gegnerische Mannschaft und ich hoffe, dass Island (gewann hoffentlich gegen Frankreich) Deutschland endlich vom Platz fegt.

Und bitte kommt mir jetzt nicht mit Toleranz. Wo ist denn die Toleranz von Fußballrandalierern gegenüber dem Schlafbedürfnis anderer Menschen. Bei Rücksichtslosigkeit darf man keine Toleranz zeigen, sondern muss diese Menschen darauf aufmerksam machen, dass es Regeln für das Zusammenleben gibt und weder EM noch WM diese außer Kraft setzen.

Ich gehe schließlich auch nicht am nächsten Morgen vor 6 Uhr vorbei und drücke meine ‚Freude‘ über den Schlafentzug durch Gegenlärm aus. Wobei man ja auch der UEFA eine Teilschuld geben muss, weil sie die Spiel so spät angesetzt hat, dass sich diese bis mitten in die Nacht ziehen.

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Offener Brief an den neuen Flughafenchef

Mir ist zwar klar, dass es nichts bewirken wird, allerdings habe ich auch schon ein paar nette legale Idee, welche dem Flughafen nicht gefallen dürften.

Sehr geehrter Herr Schnalke,

wie ich dem Artikel hier
https://www.derwesten.de/wirtschaft/der-flughafen-schafft-arbeitsplaetze-aimp-id11968593.html
entnehme behauptet der Flughafen noch immer es würden Arbeitsplätze geschaffen, obwohl den Unterlagen zu entnehmen ist, dass es nur zu einer Verlagerung kommt.
Das man einer derartiges Zitat als Überschrift verwendet erscheint mir nicht vereinbar mit dem Pressekodex, aber dass muss Sie ja nicht interessieren.

Sie behaupten in dem Artikel, dass neue Verbindungen zu bestimmten Zielen sehr wichtig seien, allerdings hat der Flughafen Düsseldorf doch gar keinen Einfluss auf die Vergabe zusätzlicher Slots. Sodass es wahrscheinlich gar nicht die angestrebten Ziele geben wird.

Das mehr Flüge logischerweise zu mehr Verspätung führen werden, weil mehr Verkehr zwangsläufig mehr Verspätung bedeutet, selbst wenn der Flughafen ‚Zweispurig‘ wird. Durch den menschlichen Faktor gibt es immer Verzögerungen, welche selbst durch ein Ausweichen nicht zu beheben sind.

Zudem erhöhen wirtschaftliche Unternehmen, wenn eine Nachfrage zu groß ist die Preise. Deutlich einfacher und wesentlich schonender für die Umgebung.

Ich bitte Sie deshalb bis Freitag den 08.07.2016 Ihren ohnehin unzulässigen Antrag zurückzuziehen und aufzuhören Halbwahrheiten zu verbreiten, welche dazu geeignet sind der Bevölkerung ein verzerrtes Bild zu vermitteln.

Also kümmern Sie sich bitte erst einmal darum, dass der Fluglärm abnimmt, dass Verfrühungen, wie etwa von Sunexpress wirksam unterbunden werden und Satellitennavigation eingeführt wird, was lärmärmeren Anflug ermöglicht. Das sind genug Baustellen, wo der Flughafen zeigen kann, dass er gegenseitige Rücksichtnahme ernst meint und nicht nur auf Kosten anderer Flughäfen Wachstum beim Lärm generieren will und Belange der Bevölkerung nicht ernst nimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Nur unkonventionelles Fracking?

Da sagt Frau Kraft in einem Interview, dass sie kein unkonventionelles Fracking wolle. Da Politiker leider viel zu oft Juristendeutsch sprechen, stellt sich mir hier die Frage, ob sie damit sagen will, dass konventionelles Fracking erlaubt wird.
Wahrscheinlich schon. Immerhin werden an vielen Stellen Gruben angebohrt. Auch in Duisburg sind Felder, wie etwa das als Mevissengas bezeichnete. Wer sagt, dass hier wirklich nur angebohrt wird und nicht mit Fracking noch Risse verbreitert werden, um die Ausbeute zu erhöhen?
Und wo findet in NRW das konventionelle Fracking statt, was Frau Kraft nicht verbieten will? Warum will uns die Landesregierung hier für dumm verkaufen, indem diese das eine Fracking erlaubt und das andere nicht?

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Spruch zum Sonntag

Gibt es einen deutlicheren Beweis, dass der Menschen vom Affen abstammt, als die Existenz von Kreationisten?

(Ulrich Scharfenort, 04.03.2015)

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Petition zur besseren Integration

Die Kontroverse um den Duisburger ‚Integrationsrat‘ bewog mich mir mal den rechtlichen Hintergrund näher zu betrachten. Dieser steht in der GO NRW als § 27.

Petition:

Der Landtag wird hiermit gebeten die GO NRW in § 27 dahingehend zu überarbeiten, dass Integrationsratswahlen nicht das aktive Handeln erfordern, sondern wie bei regulären Wahlen, alle Wahlberechtigten angeschrieben werden.

Ferner sollte der Integrationsrat die Verteilung der Wahlberechtigten und ihrer Herkunftsländer widerspiegeln.

Begründung:

Die Problematik beim Duisburger Integrationsrat zeigt, dass die derzeitige Vorgehensweise zu Unwuchten bei der Integration führt, ja sogar einseitige Klientelpolitik für einzelne Länder stattfindet, obwohl dies nicht die wirkliche Verteilung von Migranten wiedergibt. Somit ist es notwendig hier für eine stärkere Herkunftsgerechtigkeit zu sorgen, da sich ansonsten solche integrationshindernden Vorfälle, wie in Duisburg ständig wiederholen werden.
Es kann zudem nicht angehen, dass einerseits Hürden eingeführt werden, aber andererseits bei Gremien, wie Integrationsräten kein integrationsförderlicher Rahmen gesetzt wird.

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Kurt Klein, bester Vorsitzender wo gibt?

Kürzlich fragte ich mal den Vorsitzenden der Piratenpartei Duisburg u.a. warum die Protokolle der letzten KMVen noch nicht Online sind.

Besonders Bemerkenswert fand ich dabei folgende Antwort:


2_2016 schreibe ich erst wenn ich weiß das es sich lohnt

Was er wohl damit mein, dass es sich lohnen muss, das Protokoll zu schreiben? Etwa eine Bezahlung? Oder Applaus?

Applaus gäbe es von mir bei einem Rücktritt…

Wenn es nicht so traurig wäre, mit den Zuständen im Duisburger Kreisvorstand, wäre das manchmal wirklich was für eine böse Satire.

Dass die Realitätstreue eines Protokolls unter einem längeren zeitlichen Abstand leidet ist allgemein bekannt. Aber vielleicht ist dies ja im Sinne des Vorsitzenden.

Bereits in der Serie Kreisvorstand Duisburg erschienen:
Theoretisch wäre heute KMV

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Flughafenlogik ist seltsam

Also ich finde die Logik des Flughafens Düsseldorf mehr als seltsam. Weil die Nachfrage so groß ist möchte man mehr Starts und Landung, aber angeblich würde es dabei kaum lauter.

Dabei vergisst der Flughafen zu erwähnen, dass er gar keinen Einfluss auf die Vergabe der Slots hat und somit eine Erweiterung gar nicht die Lösung des Problems sein kann.

Zu bemängeln ist ebenfalls, dass nur so wenige Gemeinde beteiligt werden.
Je nach Flugzeugtyp hört man dies auch in 6 km Höhe noch ziemlich laut. Das heißt, dass hier bereits ein signifikanter
Verfahrensfehler vorliegt. Weil nicht alle betroffenen Gemeinden beteiligt wurden.

Dazu kommen weitere Fehler, die insgesamt dazu führen werden, dass eine zweite Offenlage notwendig wird.

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Werden etwa nur Frauen vergewaltigt?

Wenn man mal in die Statistik schaut scheint ein Großteil der Täter männlich zu sein, allerdings nur ein Großteil. Nicht ausschließlich.

Also eine Berichterstattung, die nur auf weibliche opfer und Männliche Täter abzielt finde ich ziemlich Klischeehaft und unangebracht.

Wenn man sich mal mit Kriegsvergewaltigungen beschäftigt, so wird man in Afrika einige Männer finden, welche dies durchleiden mussten.

Zudem frage ich mich, ob das Gesetz wirklich geeignet ist den Opfern zu helfen oder, ob hier nicht Prävention mehr helfen würde. Also herauszufinden, was einen Mann dazu treibt.

Strafen können nur abschrecken, aber Prävention kann Straftaten
deutliche Effektiver verhindern.

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Verfassungsfeindliche Parteien im Landtag NRW?

Parteien, welche eine Hürde für Kommunalparlamente beschließt und als Grund anführen, dass diese ja moderat sei und Naziparteien draußen gehalten würden, sowie die Funktionsfähigkeit nicht mehr gefährdet sei, darf man sicherlich als verfassungsfeindlich bezeichnen. Wenngleich das Vorgehen deutlich subtiler ist, als bei den offen verfassungsfeindlichen Parteien.

Solchen Parteien (SPD, CDU, Grüne, FDP) geht es einzig und allein darum die Pfründe zu sichern. Also möglichst viele Pöstchen in den Räten. Um Demokratie geht es längst nicht mehr. Ansonsten gäbe es auch nicht diese zahlreichen kommunalen Firmen, deren Zweck sicherlich nicht ist wirtschaftlicher zu handeln, sondern nur die Gelder der Steuerzahler in die Taschen verdienter Parteimitglieder zu lenken.

Dieses Verhalten führte nicht zuletzt zum Erstarken von der AfD, denn die Politikerverdrossenheit nimmt durch so ein werteloses Parteiverhalten immer mehr zu.

Politik heißt nicht sich an Macht und Egoismen zu klammern, sondern etwas für die Bevölkerung gutes zu bewirken.

Politik heißt nicht die Dinge einfach nur schnell abnicken, sondern sich mit den Themen auseinandersetzen.

Ich nehme im Übrigen auch die FDP nicht aus, welche sich sicherlich nur aus Wählerkalkül zu einer Enthaltung durchgerungen hat und keinem klaren ‚Nein‘, wie es bei so einer unzulässigen Änderung notwendig ist.

Nur die Piraten scheinen noch die Grundrecht wahren zu wollen.

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Flüssigkeiten an Flughäfen

Immer wieder Frage ich mich, was der Unsinn soll, dass man keine Getränke mit an Flughäfen nehmen darf. Also forschte ich jetzt mal konkreter nach und fragte bei der Bundespolizei nach:

Sehr geehrte Personen,

wenn ich mich Recht entsinne, ist die Bundespolizei, teilweise vertreten
durch private Sicherheitsdienste, für die Sicherheit an Flughäfen
verantwortlich.

Welche Rechtsgrundlage gibt es, welche die Mitnahme von Getränken in
Behältnissen größer als 100 mL untersagt?

Welche Gutachten wurden hier als Grundlage durch Sprengstoffexperten mit
chemischen Hintergrund erstellt?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Folgende Antwort bekam ich:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

sämtliche Informationen hinsichtlich der Mitführung von Flüssigkeiten an Bord eines Luftfahrzeuges können Sie unserer Webseite: http://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/03Was-darf-ich-mitnehmen/was-darf-ich-mitnehmen_node.html entnehmen.

Zu Ihrer 1. Frage: Die EU-Verordnung Nr.185/2010 regelt die Mitnahme von Flüssigkeiten.

Zu Ihrer 2. Frage: Ich bitte um Verständnis, dass die Bundespolizei hierzu keine Auskunft erteilen kann.

Die Verordnung erwähnt Flüssigsprengstoffe.

Bei so einer Antwort musste ich natürlich antworten

Sehr geehrte Personen,

erst einmal danke für Mitteilung der Rechtsgrundlage.

Allerdings empfinde ich die Aussage bzgl. Gutachten in Hinblick auf das IFG mehr als bedenklich. Denn der Umstand ob es Gutachten gibt und selbst der Umfang unterliegt nicht der Geheimhaltung. Lediglich der Inhalt selber mag geschützt sein, was ich als Chemiker aber stark bezweifle.

Wobei ich ohnehin davon ausgehe, dass es kein Gutachten gibt, welche eine plausible Begründung für ein Verbot der Mitnahme von Flüssigkeiten liefern, während Feststoffe weiterhin erlaubt bleiben.

Die einzige plausible Begründung für das Verbot der Mitnahme von großen Getränkeflaschen, welche mir einfällt, hat keinerlei terroristischen Hintergrund, sondern rein kommerziellen. Nämlich den Absatz von Getränken in Flughäfen zu erhöhen. Schließlich verdienen Flughäfen einen signifikanten Anteil ihres Gewinns durch die Geschäfte im Flughafen. Bei 2 Euro oder mehr pro Flasche kommen hier gigantische Summen zusammen. Selbst wenn nur jeder zweite Passagier etwas zu trinken kauft.

Mal ganz abgesehen von der Verschwendung durchs Wegwerfen noch brauchbarer Produkte. Dies stellt möglicherweise sogar eine unzulässige Enteignung dar.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Man rechne bei den 22 Millionen Passagieren des Flughafen Düsseldorf, dass jeder 2 Passagier eine Flasche für 2 Euro holt. Mach einen Umsatz von 22 Million Euro allein durch Getränke. Für mich bleibt also die Frage, ob das Gesetz weniger unserem Schutz, als der Förderung der Flughafengeschäfte dient.

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Angebliches Antiterrorgesetz ist Überwachungsgesetz

Beim Kauf einer Prepaid Simkarte muss man nun seinen Ausweis vorzeigen.

Soll uns wirklich diese Farce, als Antiterrorkampf verkauft werden? Die Lügen in dem angeblichen Antiterrorkampf werden immer durchschaubarer. Terroristen halten sich natürlich an Regeln und zeigen schön den Ausweis vor, wenn sie sich eine Simkarte besorgen. Weil sie ja sonst auch so an Regeln halten. Ganz sicherlich ist dies so, genauso wie die Erde eine Scheibe ist.
In Wirklichkeit geht es hier einzig und allein um die Überwachung der Bevölkerung.
Jemand der wirklich terroristisch aktive werden will, der holt sich kaum ein Handy auf legalen Weg. Entweder lässt der sich dieses durch dritte besorgen, denn irgendeinen Dummen findet man immer, der für Geld eine Simkarte besorgt oder man nimmt ganz einfach eine aus dem Ausland wo es keine derartigen Gesetzte gibt. Die Roaminggebühren werden Terroristen ganz sicher nicht abschrecken.
Auch geklaute oder gefundene Handys könnten genutzt werden. Es gibt genügend Wege dieses Gesetz sogar völlig legal zu umgehen. Also ist dies völlig unsinnig und wie die meisten Antiterrorgesetze undurchdachte und für den Verbraucher teurer, denn die Kosten für die Ausweiskontrolle werden ganz sicherlich ebenso wie bei der Vorratsdatenspeicherung an den Kunden weitergegeben. So dürfen wir auch noch für diesen Schwachsinn zahlen, den die Überwachungsparteien ausgebrütet haben.

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Spruch zum Sonntag

Rum und Ruhm sind so vergänglich, wie alles andere

(Ulrich Scharfenort, 05.03.2015)

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Neues Schreiben an die Stadt wegen der engen Logportstraßen

Mal ein kleines Schreiben an unseren Planungsdezernenten.

Sehr geehrte Personen,

die Zustände auf den Straßen von Logport I sind unhaltbar.

Durch parkende LKW wird die ohnehin zu schmale Straße (6,5 m) noch stärker eingeschränkt. Die Bauaufsicht behauptet zwar nach meinem Verständnis anderes, allerdings führte eine Recherche zu folgendem Ergebnis. Die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (Rast 06) geben für Straßen mit häufigem LKW-Begegnungsverkehr eine Breite von 7 m an. Sicherlich nicht ohne Grund.

Auch die Parkplätze sind mit 2,5 m zu schmal für LKW, die nach der StVZO bis zu 2,6 m breit sein können. Nicht ohne Grund geben die „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (Ausgabe 2005) nach Abschnitt 4.2.3.1 die Regelparkstandbreite für Lkw und Busse bei einer Längsaufstellung im Straßenraum von 3,0 m an. Dadurch entfiele automatisch die Verengung der Straße. Nach § 12 StVO Abs. 1 ist das Halten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig. Möglicherweise lässt sich hieraus ein Halteverbot ableiten.

Woraus sich dies auch abseits vom Verkehrsrecht ableiten lässt, ist das Umweltrecht. Die Stadt Duisburg ist verpflichtet zur Minderung von Feinstaub und Stickoxiden und alle möglichen Maßnahmen dazu treffen. Durch die Fahrbahnverengung im Begegnungsverkehr kommt es zu häufigen abbremsen und anfahren, was mit erhöhtem Ausstoß von Feinstaub einhergeht, der sich sehr leicht vermeiden ließ, bei ausreichender Fahrbahn- und Parkplatzbreite. Für die Umweltzone ist zügigere Verkehrsabwicklung sogar vorgesehen, obwohl genau das Gegenteil geschieht. Dazu kommen durch die zu engen Parkplätze auch noch die Rangierbemühungen der LKW-Fahrer, die schon etliche Bäume das Leben kostete und damit den Steuerzahler Geld.

Mir ist unerklärlich, warum hier gegen die vorgenannten Vorgaben verstoßen wurde.

Gibt es eigentlich noch weitere Bereiche im Stadtgebiet, wie die Straßen trotz häufigem LKW-Begegnungsverkehr so eng gebaut wurden?

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand fanden weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Bürgerbeteiligung statt. Warum wurde dies nicht durchgeführt?

Wie plant die Stadt Duisburg das bestehende Problem zu beheben?

Ist es überhaupt notwendig, dass die Stadt den LKW Parkplätze zur Verfügung stellt oder wäre dies nicht vielmehr die Aufgabe der Logistiker? Wobei einige dies ja bereits tun.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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BMUB zu Lieferungen nach Doel und Tihange

Angebliche könne man keine Lieferungen stoppen, was natürlich durchaus möglich sein dürfte und sei es als Grund nur Terrorabwehr. Wer möchte findet immer das passende Gesetz.

Aber da anscheinend keine Lieferungen stattfanden, würde dies natürlich nichts nützen. Hier dann mal die Mail:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

für Ihre Nachricht vom 16. Mai 2016 an Frau Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks, in der Sie das Verbot von Lieferungen von Brennelementen nach Belgien fordern, danken wir Ihnen.

Da Frau Dr. Hendricks die Vielzahl der täglich eingehenden Anfragen und Kommentare nicht alle persönlich beantworten kann, hat sie uns gebeten, dies für sie zu übernehmen.

Zu Ihrer Forderung die Lieferung von Brennelementen an belgische Atomkraftwerke zu untersagen leiten wir Ihnen gerne die Ausführungen unserer zuständigen Facheinheit weiter:

Gelegentlich besteht der Vorwurf, die Bundesregierung sei inkonsequent. Deutschland steige zwar aus der Atomenergie aus, trage aber dazu bei, dass z. B. belgische Atomkraftwerke weiter betrieben werden können. Diese Behauptung lässt allerdings die aktuelle Rechtslage völlig außer Betracht.
In Lingen produziert die Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) Brennelemente für den weltweiten Einsatz in Atomkraftwerken. Die frühere Siemens-Anlage gehört heute zum französischen Staatskonzern AREVA. Der Betrieb der Anlage ist nicht vom Atomausstieg betroffen und darf ohne Befristung dauerhaft fortgesetzt werden.
Die Brennelementfertigung bei der Firma ANF unterscheidet sich grundlegend von Kernkraftwerken und den Sicherheitsgründen, aus denen die Beendigung der Nutzung der Kernspaltung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität beschlossen worden ist. Eine Beendigung der Brennelementfertigung ist deshalb auch nicht in den vom Bundestag mit breiten parlamentarischen Mehrheiten und Zustimmung der Länder im Bundesrat gefassten und zu einem weitreichenden atompolitischen und gesellschaftlichen Konsens geführten Beschlüssen zum beschleunigten Kernenergieausstieg enthalten
Das BMUB kann daher nicht einfach die Transporte von Brennelementen, die in Lingen produziert werden, ins Ausland stoppen. Zum einen hat das Unternehmen ANF eine unbefristete Betriebserlaubnis. Zum anderen hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung einer Transportgenehmigung, sofern er die strengen Voraussetzungen erfüllt. Das Bundesamt für Strahlenschutz, das diese Anträge bearbeitet, hat hier keinen Ermessensspielraum. 2011 wurde in einem breiten, partei- und fraktionsübergreifenden Konsens der Atomausstieg beschlossen. Dieser umfasste bewusst die Atomkraftwerke und nicht andere kerntechnische Anlagen.

Im Übrigen hat nach Auskunft der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde des Landes Niedersachen die ANF von 2009-2015 keine Brennelemente an die belgischen Anlagen Doel 3 und Tihange 2 geliefert.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

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Staake zum Thema Bürgerbeteiligung

Dieses Staake Interview ist ja schon ein Ding. Da stellt der sich doch hin und behauptet es hätte Bürgerbeteiligung bei Logport I (ehemaliges Krupp-Hütten-Gelände). Fakt ist, dass ich seit 2014 bereits mehrfach bei der Bezirksregierung Düsseldorf nachgefragt habe, wann diese Beteiligung stattgefunden haben soll.
Eine Antwort steht noch immer aus.
Und die meisten Großprojekte floppen wegen fehlender oder schlecht Beteiligung. Einfach mal in die Schweiz schauen. Der Gotthard-Tunnel fand sogar mit vorheriger Abstimmung der Bevölkerung statt. Deswegen war das Projekt auch durchdacht. Das Herr Staake also gegen Bürgerbeteiligung wettert und gleichzeitig ein Beispiel für gute Beteiligung anführt erscheint mir seltsam.
Schauen wir auf Logport stellen wir fest, dass sowohl die Parkbuchten, wie auch die Straßen nicht den einschlägigen Empfehlung und Vorgaben für LKW-Begegnungsverkehr entsprechen. Eine Bürgerbeteiligung hätte diese Fehlentwicklung wohl verhindert und zumindest für ausreichend breite Straßen gesorgt.
Wenn ein Projekt scheitert, wie etwa Talke, dann weil es unsinnig ist und die Bevölkerung zu recht sagt, dass es so nicht geht. Zumal der andere Anbieter sogar mehr Arbeitsplätze bringt, als der ursprünglich von Staake gewollte Gefahrstofflogistiker.

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Bahnerfahrungen Veröffentlicht

Eigentlich wollte ich es bereits im Mai veröffentlichen. Andererseits, was könnte bei einem Buch zu Erfahrungen mit der Bahn passender sein, als dieses mit Verspätung zu veröffentlichen.

Hier ist nun also „Wegen Verzögerungen im Lebensablauf…: Anekdoten und kurze Episoden aus dem Leben eines Bahnreisenden

ein persönlicher Blick auf Erfahrungen mit der Bahn, wie Verspätungen, Entschädigungen und ungewöhnlichen Durchsagen.

Jede Fahrt mit der Bahn kann zu einem Abenteuer werden. Aber gerade da sollte man seine Rechte, als Verbraucher kennen, die an der einen oder anderen Stelle auch beleuchtet werden.

ISBN: 9783741212239
Ebuch: 3,99
Buch: 8,-

Bahnbuch Cover

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Hochwasserkritik

Ich finde die aussage suspekt, dass man den Flüssen mehr Platz schaffen müsse. Natürlich ist dies ein Teil des Problems, das wesentlich größere Problem ist allerdings die Pflasterung von Flächen und Abholzung von Bäumen.
Einfach mal überlegen, wie viel Wasser an so einem Baum hängen bleibt. Selbst bei Starkregen. Das sind pro Baum eine Menge Liter, die erst einmal nicht in die Kanalisation drängen. Hier kommt es also zu Verzögerungen und je mehr Bäume in einer Stadt stehen, desto weniger Kellerüberflutungen gibt es. Selbst wenn der Starkregen kommt. Wobei aufgrund des Kronenumfangs auch Kronenbruch drohen kann. Vielleicht haben hier immergrüne Gebüsche wie Eibe oder Ilex.

Von betonierten Flächen dagegen strömt ist in die Kanalisation. genauso wie von Dächern, wo auf Versickerung verzichtet wird.

Wer Hochwasserschutz nur auf Deichbau reduziert hat jedenfalls keine Ahnung. Denn Hochwasserschutz fängt in den Städten selber an.

Traurig wie wenig Betonierminister Groschek an solche Lösungen denkt.

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Warum blitzt die Blitzeranlage nur in eine Richtung?

In der NRZ erschien vor geraumer Zeit ein Artikel, der darüber berichtete, dass bei der Fotofalle auf der Friedrich-Ebert-Straße die LKW nur bei einer Fahrrichtung geblitzt würden, Geschwindigkeit allerdings in beide Richtungen.

Fand es natürlich verwunderlich, dass die Berichterstattung versäumte den Grund für diese Schaltung zu hinterfragen, aber man kann dies ja selber erfragen.

Sehr geehrte Personen,

wie ich der ***, Mitte der Woche entnahm, wird der Blitzer in Rheinhausen für die Erfassung von LKW nur in eine Richtung betrieben.

Was ist der Grund für diese Einschränkung?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Die Fragen gingen sowohl an die Polizei, wie auch das Ordnungsamt Duisburg. Von zweiterem kam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharenort,

mit der stationären Messanlage auf der Friedrich-Ebert-Straße werden erstmals in Duisburg Kontrollen zu einem bestehenden Lkw-Fahrverbot durchgeführt. Die Stadt Duisburg führt die Lkw-Kontrollen mit der stationären Anlage aufgrund der derzeitigen Zuständigkeitsregelungen bei der Überwachung des fließenden Verkehrs lediglich im Auftrag der Polizei Duisburg durch. Diese bewertet die erfassten Falldaten und entscheidet über die Einleitung von Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren.

Die neue Anlage ist zunächst einmal so eingestellt, dass der Lkw-Verkehr in Fahrtrichtung Logport automatisch überprüft wird. Die Entwicklung der Situation bleibt abzuwarten, bevor über Kontrollen in die entgegengesetzte Fahrtrichtung entschieden wird.

Klingt gut? Nein absolut nicht. Man merkt sofort, dass diese Antwort ausweicht. Ich fragte natürlich noch einmal nach, weil mir unverständlich ist, warum man erst abwarten müsse. Immerhin wird hier die Hälfte der Belastung nicht erfasst.

Ein Geschenk an Logport? Richtig begründet wurde dies nicht. Selbst eine Bewertung des Arbeitsaufwandes hätte ich gelten lassen, aber so eine Antwort zeigt mal wieder schön, warum man bei Teilen der Verwaltung sehr skeptisch sein muss, ob diese im Interesse der Umsetzung von Recht und Gesetz handelt.

Auf eine erneute konkretere Nachfrage erfolgte keine Reaktion.

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Gedanken zum Duisburger Image

Es gibt viel Engagement in Duisburg, allerdings sind die Rahmenbedingungen denkbar ungünstig. Anstatt miteinander für alle Duisburger, muss man die städtische Verwaltung teilweise schon fast zwingen ihre Arbeit zu machen. Es gibt Ecken die sich zu rechtsfreien Räumen auswachsen könnten, wenn man nicht endlich was tut.

Es gibt Häuser deren Fassaden bald abbröseln und die Stadt zwingt hier nicht etwa zur Sanierung, sondern macht den Weg für Rollstuhlfahrer unpassierbar und sperr auch noch wertvollen Parkraum.

Auch werden viel zu enge Straßen auf Logport für ausreichend erklärt, obwohl sie für LKW-Begegnungsverkehr ganz bestimmt nicht empfohlen sind.

Es lässt sich viel bewegen, wenn da nur nicht die bequemen wären, die immer nur jammern, aber nichts ändern wollen und vor notwendigen Konflikten zurückscheuen. Dabei heißt Konflikt nicht Schlägerei. Es geht auch verbal.

Aber was mir am Meisten stinkt ist die Peudobeteiligung durch die Stadtspitze. Wie jetzt aktuell mit der Imagekampagne. Da kann man seine Beiträge ja nicht einmal Online einreichen. Wenn man die Internetadresse aufruft, gelangt man auf eine nichtssagende Seite der Stadt Duisburg, wo man als Bürger vor steht und sich fragt: ‚Was nun?‘. Beteiligung muss nicht groß sein, aber sie muss ehrlich sein, ansonsten sorgt dies nur für noch mehr Politikerverdrossenheit.

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Umweg zum Bahnhof für Fußgänger/ÖPNV-Regelung

Wegen der unhaltbaren Zustände an der Mercator Straße Ecke Friedrich-Wilhelmstraße schrieb ich jetzt folgenden Brief an die Stadt und die DVG.

Sehr geehrte Personen,

in der vergangenen Woche war ich glücklicherweise auf Dienstreise, so erkannte ich erst am Samstag das Desaster, was mir in der kommenden Woche droht.

Als Pendler ist meine Fahrt zur Arbeit natürlich zeitoptimiert, sodass man möglichst wenig warten muss. Bisher habe ich in Duisburg auch noch nicht den IC wegen Busverspätungen verpasst, weil es hinhaute.

Ich weiß ja nicht wer die Planungen für die Haltestelle Tonhallenstraße gemacht, aber ein Pendler war dies ganz sicher nicht. Durch die Absperrung wird der direkte Weg blockiert, sodass man erst die Friedrich-Wilhelm-Straße überqueren muss und dann auch noch die Mercator-Straße. Unter Einhaltung alle Verkehrsregeln dauert dies sicherlich 5-10 Minuten zusätzlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Menschen da an die Regeln halten sinkt rapide, weil sie sonst zu spät zur Arbeit kommen. Was allerdings wiederum die Unfallwahrscheinlichkeit erhöhen wird. Womit wir bei der Planung im Bereich der groben Fahrlässigkeit sein könnten, denn dieses Verhalten ist ja durchaus absehbar. Ob es hier ein entsprechendes Gutachten gab? Wo die Stadt doch sonst immer so vorsichtig ist seit der Loveparade.

Für viele Pendler wird es auf jeden Fall sehr eng oder man verpasst sogar den Anschluss.

Anstatt entweder den Weg für die Fußgänger zum Bahnhof frei zu lassen oder die Haltestelle Tonhallenstraße zumindest vorübergehend an die Bahnhofsplatte zu legen und so die Pendler zu entlasten werden hier mal wieder absolut realitätsferne Planungen gewählt, welche den ÖPNV noch unattraktiver machen, als er ohnehin schon ist.

Davon abgesehen erhöhen Sie den Stress der Pendler zusätzlich zu den ganzen Verspätungen und Ausfällen noch weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Duisburg soll bestimmt nicht im Elend verharren?

Allerdings titelte die Rheinische Post, so als wäre Duisburg im Elend gefangen

Sehe ich komplett anders. Ja wir haben viele Hartz IV-Empfänger, aber es gibt durchaus Wege. Allerdings müsste man dazu einen kämpferischen OB haben, der sich auch gegen Landes- und Bundesebene durchsetzt. Notfalls auch vor Gericht.
Es ist auch nicht allein die Stadtspitze, sondern zumindest Teile der Duisburger Verwaltung kommen ihren Aufgaben nicht nach. Sei es nun aus Personalmangel oder wegen Arbeitsverweigerung. Ich weiß es nicht genau. Das Ordnungsamt schrieb mir zum Beispiel, ich solle mich nicht mehr an dieses mit Angelegenheit an dieses wenden, was nach geltendem Recht zu deren Aufgaben zählt.
Dem Umweltamt fehlen grundlegende Kenntnisse im Bereich Lärmschutz und die Beigeordnete für Sicherheit und Recht missachtet in einer Drucksache sogar das BDSG und meint Kameras zur Wahrung des Hausrechts wären ausnahmslos okay.

Dazu kommen „Bürgerbeteiligungen“, die man eher als Beleidigung ansehen muss, denn mit Beteiligung haben die nichts zu tun. Bestes Bespiel die ‚Imagekampagne‘, wo man von der Internetseite auf eine Unterseite der Stadt Duisburg geleitet wird und nicht einmal die Möglichkeit hat, sich Online zu beteiligen.

Dazu ‚Machtdemonstrationen‘, mit welcher SPD und CDU die Bevölkerung nur noch mehr von der Politik entfremden.

Wobei ein Problem auch das Duisburg-Mobbing ist, dass nicht nur mit solchen Ranglisten betrieben wird. Gute Nachrichten aus Duisburg liest man überregional nur selten, während das Negative immer gerne in den Fordergrund gerückt wird. Da erklärt sich von selbst, dass natürlich auch keine neuen Arbeitsplätze entstehen. Denn so ein Negativimage kann ansteckend sein.

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Spruch zum Sonntag

Geisteskrank sind jene denen es nach Macht giert, denn Macht ist irrelevant.

(Ulrich Scharfenort, 09.03.2015)

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Soldaten sind zur Wahrheit verpflichtet – Eigentlich

Da ist es schon verwunderlich, dass man bei einem Berufssoldaten, der natürlich auch gemäß Soldatengesetz § 13 zur Wahrheit verpflichtet ist, als Berufsangabe Bundesbeamter findet.
Wobei ich dies natürlich auch falsch interpretieren könnte, aber im Gesamtkontext ergibt sich ebenfalls aus dem Soldatengesetz, dass man sich nicht einfach als Bundesbeamter bezeichnen darf.
Insbesondere, wo es zuerst der Ernennung zum Beamten bedarf.

Ich Frage mich, ob dies nicht bereits Amtsanmaßung ist. Ebenfalls könnte dies auch unter § 132a StGB fallen:

(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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Bundestag lehnt Multiehen ab

Da es schon immer nur Ehen zwischen zwei Personen gab wird das auch weiterhin so gemacht.
Eine echte Begründung gab es natürlich nicht, weil dann nämlich herauskäme, dass hier gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstoßen würde. Weil die Tradition klar einer Weltanschauung entspringt und keine fundierten Gründe hat.

Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie

Beschlussemgfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung
Der Petent fordert, „Multiehen“ zukünftig nicht mehr unter Strafe zu stellen, Zur Begründung trägt der Petent vor. dass das Zusammenleben von drei oder mehreren Personen problemlos möglich sei. Die gegenseitige Unterstützung in einer Multifamilie wäre eine Möglichkeit, Familien zu fördern und für mehr Kinder in Deutschland zu sorgen. § 172 des Strafgesetzbuches (StGB) solle daher ersatzlos gestrichen werden.

Der Bitte des Petenten um Veröffentlichung seiner Eingabe auf der Internetseite des Deutschen Bundestages hat der Ausschuss nicht entsprochen.

Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Er sieht auf Grund der vorliegenden Eingabe jedoch keinen Anlass, das von dem Petenten vorgetragene Anliegen zu unterstützen.

Durch die Strafbestimmung des §172 StGB wird die staatliche Eheordnung des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG), die auf dem tradierten Prinzip der Einehe beruht, geschützt. Sie ist selbstverständliche Konsequenz dieses tragenden Grundsatzes.
Ein gesellschaftliches Bedürfnis nach Polygamie ist nicht erkennbar.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsveriahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Natürlich steht in Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nichts davon, dass die Ehe nur zwischen zwei Personen stattfinden kann.
Mir war zwar klar, dass die Petition abgelehnt würde, hätte aber eine deutlich intelligentere Begründung erwartet.

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Was ist eigentlich der Rekord für Löwenzahn?

Hier habe ich einen Stengel der selbst ohne Samen 72 cm hoch ist. Hätte nicht gedacht, dass Löwenzahn so hoch werden kann.

IMG_20160518_161735 Löwenzahn a

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Bericht von der EON-Aktionärsversammlung (Hauptversammlung)

Zwar etwas spät, aber besser als gar nicht.
Die meisten denken Bürgerbeteiligung nur an die Politik, aber nicht an die Wirtschaft, dabei kann der Bürger auch in der Wirtschaft mitmischen. Und zwar durch den Kauf von Aktien. Natürlich ist bei wenigen Aktien das Stimmgewicht nicht sonderlich hoch, allerdings erwirbt man das Recht bei Hauptversammlungen auch Fragen an den Vorstand zu stellen. Man ist schließlich Miteigentümer. Natürlich müssen die Fragen schon gut durchdacht sein.

Abgesehen davon gibt es meist auch einiges an Essen und Trinken, um die Aktionäre milde zu stimmen.

Aufgrund einer Frage gab Herr Teyssen Kosten von über 2 Millionen für die Versammlung an. Was ich für überteuert halte. Evonik gab vergleichbare Kosten an, trotzdem gab es da deutlich gesünderes Essen und zudem noch ein ÖPNV-Ticket für den Hin- und Rückweg. Wenig nachhaltig war zudem die Abgabe der Unterlagen in einem Plastikbeutel. Was aufgrund einer Nachfrage auch dazu führte, dass dies fürs nächste Jahr überdacht werden soll.

Aber fangen wir beim Eingang an. Die gesamte Atmosphäre war deutlich angespannter. Dies fing bereits bei den deutlich sensibler eingestellten Metalldetektoren und auch Hinweise auf Flucht- und Rettungswege an den Sitzplätzen. Man rechnete wohl mit irgendwelchen Aktionen.

Das Essen war wie gesagt durch wenig Gemüse oder Obst geprägt. Besteckt fürs Mittagessen fehlte auch. Obwohl es die gleiche Halle, wie bei der Hauptversammlung von Evonik war, erschien diese düsterer.

Im Eingangsbereich gab es eine Ausstellung zu den verschiedenen Arbeitsgebieten von Uniper und Eon-Neu. Bloß die Kernkraft wurde schamhaft verschwiegen. Für Eon waren es Energiespeicherung und Gewinnung aus erneuerbaren.

Bemerkenswert fand ich die Aussage, dass die erneuerbaren Energien eine gute Rendite liefern würden, während die Stadtwerke Duisburg vor nicht all zu langer Zeit das Gegenteil behaupteten.

Die Deutsche Kernenergie soll bei Eon bleiben wird aber in einem Bereich mit der Bezeichnung Preussen Elektra verlagert. Es gibt aber auch noch schwedische Kernkraftwerke, welche zu Uniper verlagert wurden.

Nach Aussage von Eon solle die Endlagerung zudem da, wo sie hingehöre liegen, also beim Staat, was darauf hindeutet, dass die Sache schon feststehen zu scheint.

Natürlich gab es es das übliche Gejammer bzgl. Energiewende. Dass dies von außen aufgezwungen worden wären. Und einige der Aktionäre, besonders hier ein älterer Ingenieur, hingen dem Irrglauben an, dass die Kernkraft sicher wäre. Der Applaus war eher mäßig.

Was die Sicherheit der Energieversorgung angeht, so soll Eon ein eigenes Cyberdefencecenter haben.

Einer der Fragenden ging besonders auf das Thema Blutkohle ein. Ein Begriff der menschenrechtsverletzende Bedingungen beim Abbau in von Kohle in Kolumbien umschreibt. Die Zeit hat es hier recht gut zusammengefasst. Und nach diesem Artikel der Rheinischen Post scheint da wohl auch bei anderen Unternehmen etwas im Argen zu liegen. Aber indem Aktionäre hier regelmäßig die Stimmer erheben kann man auch etwas bewirken. Wobei ich mir auch diese Initiative kritischer anschauen werde.

Ich fragte mal, wann denn nun endlich Schluss mit der GNS in Duisburg wäre, allerdings schien man dies nicht zu wissen.

Interessant ist auch, dass EON anscheinend an einem Zielwert von Null Geschlechtergerechtigkeit für den Vorstand festhält.

Was ich sehr gut in gesellschaftlicher Hinsicht fand, war der Umstand, dass Beschäftigte bis zu 5 Tage freigestellt werden für ehrenamtliche Tätigkeit.

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Videoüberwachung bei Spielhallen

Anscheinend ist es nicht zulässig vor Spielhallen Videokameras anzubringen, dass heißt die Überwachung des Bürgersteigs ist illegal. Allerdings dürften viele Spielhallen durch das Gesetz in die Irre geführt worden sein.

Sachverhalt:
Der Petent führt aus, dass er sich in seinem Recht auf Datenschutz durch ihm aufgefallene Kameras im Außenbereich ua. von Spielhallen beeinträchtigt fühle und bittet den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen um Änderung des § 8 Abs. 1 Spielbankgesetz Nordhrein-Westfalen (SpielbG NRW).

Stellungnahme:
Das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (SpielbG NRW) vom 13.11.2012 findet auf die Spielbanken in Nordrhein-Westfalen Anwendung. Gemäß § 8 Abs. 1 SpielbG NRW sind zur Zugangskontrolle, zur Verhinderung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten und zur Sicherung des Vertrauens der Öffentlichkeit in ein ordnungsgemäßes Spiel Eingänge, Kassenbereich und Spielräume der Spielbank und die Spieltische mit optisch-elektronischen Einrichtungen zu übenıvachen. Die gesetzlich vorgesehene Videoüberwachung in Spielbanken hat sich als geeignetes Instrumentarium erwiesen, etwa um unklare Spielverläufe im Interesse aller Beteiligten aufzuklären und begegnet keinen datenschutzrechtlichen Bedenken.

Nach dem von dem Petenten vorgetragenen Sachverhalt ist davon auszugehen, dass er sich mit seinen Beobachtungen auf Spielhallen bezieht, da in Nordrhein-Westfalen nur an fünf Standorten Spielbanken existieren. Spielhallen in Städten und Gemeinden sind dagegen in größerer Anzahl anzutreffen.

Das SpielbG NRW enthält keine rechtlichen Vorgaben für Spielhallen und findet hier folglich keine Anwendung. Darüber hinaus gibt es weder aus dem Glücksspielstaatsvertrag (GIÜSN) noch aus dem Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) heraus glücksspielspezifische Rechtsetzungen. welche die optisch-elektronische Überwachung regeln. Im Übrigen finden sich auch in der Gewerbeordnung (GewO) keine speziellen Rechtsnonnen, die hier
Anwendung finden könnten.

Sofern der Petent der Ansicht ist, dass durch eine Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum gegen Datenschulzvorschrrften (z. B. gegen das Bundesdatenschutzgesetz) verstoßen wird, hat er gemäß § 25 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) das Recht, sich unmittelbar an die

Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle|@|ldi.nrw.de

zu wenden. Diese ist gemäß § 21 Abs. 2 DSG NRW in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie unterliegt keinerlei Fach- bzw. Rechtsaufsicht. Sie ist eine verselbständigte Behörde eigener Art, nicht Teil der Landesregierung und unterliegt keinerlei Weisungsabhängigkeit.

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Stadt Duisburg verweigert Auskunft über GEZ-Steuer-Eintreibungskosten

In einem Zeitungsartikel erfuhr ich, dass die Stadt Duisburg für den öffentlichen Rundfunk Gelder eintreiben muss und mehr bezahlt. Deshalb wollte ich mich mal erkundigen, wie viel die Bürger zusätzlich zur GEZ-Steuer beitragen.

Folgende Antwort der Stadt bekam ich:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Ihre zentral bei der Stadt Duisburg eingegangene Frage ist zur weiteren Bearbeitung am 12.04.2016 an mich weitergeleitet worden.

Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass in Duisburg die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die vielfältigen Aufgaben einer Vollstreckungsbehörde insgesamt wahrnehmen. Das bedeutet, dass jede/r einzelne Mitarbeiterin/Mitarbeiter diverse Maßnahmen (z.B. Vollstreckungsmaßnahmen, Verwaltungs- und Buchungsmaßnahmen) durchführt. Durch die Vermischung der vielfältigen Aufgaben ist die Ermittlung von Kosten für jede einzelne Tätigkeit nicht zweifelsfrei möglich und in Anbetracht dessen, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe handelt, auch nicht zielführend.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterungen helfen konnte.

Sehr geehrte****,

leider komme ich erst jetzt zu einer Antwort.

Eigentlich hatte ich einen ungefähren Zahlenwert erwartet. Besonders, wo die Antwort mehr als einen Monat dauerte.

Und natürlich ist es sinnvoll die Kosten zu ermitteln. Zumal dies bereits gemacht wurde, ansonsten hätte nicht ein Artikel in der Zeitung gestanden, dass die Eintreibung der GEZ-Steuer nicht kostendeckend geschieht.

Zumal solche Eckwerte im Rahmen des Controlling ohnehin ermittelt werden.

Die Rechnung für die Personalkosten ist auch nicht so schwierig. Einfach die durchschnittliche Zeit pro GEZ-Fall nehmen und mit den Lohnkosten über einen einfachen Dreisatz umrechnen. Dies dann mit der Anzahl der Fälle multiplizieren. Das hier nur ein Ungefährwert rauskommt ist völlig okay. Man kann ja dabei eine Fehlertoleranz angeben. Dass dieser Wert nicht zweifelsfrei ist versteht sich doch von selbst.

Dies ist eine Sache von maximal einer halben Stunde Arbeit, die aber ohnehin gemacht werden muss.

Darf ich dies also als eine Verweigerung der Auskunft betrachten?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Gleichzeitig schrieb ich auch mal den Innenministerium

Sehr geehrter Herr Jäger,

wie kann es sein, dass den Städten die zusätzlichen Kosten des GEZ-Inkasso aufgebürdet werden.

Mal abseits der Frage, ob die Rundfunksteuer an sich gerechtfertigt ist, kann es nicht angehen, dass ich als Steuerzahler auch noch für säumige Gebührenzahler aufkommen muss. Schließlich werden die Kosten fürs Inkasso, soweit der Rundfunk diese nicht erstattet, aus den Steuern bezahlt.

Da die Kosten nur zu einem marginalen Teil erstattet werden, ist dies eine unzulässige Subventionierung des Rundfunks über die Abgabe hinaus.

Somit möchte ich gerne wissen, welche Rechtsgrundlage es gestattet Steuermittel für eine nicht originäre Aufgabe des Staates zu verschwenden. Ich denke die Behörden in NRW haben auch so genug zu tun. Zudem werden Städte wie Duisburg von der Bezirksregierung aufgefordert Stellen einzusparen, aber gleichzeitig gibt es neue Aufgaben, die so nicht abgedeckt werden. Dies kann nicht zulässig sein, da es deutlich das Konnexitätsprinzip verletzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Ich weiß, wo du letzten Sommer gewesen bist

Tja da staunst du, aber so schwer ist das nicht, wenn man einfach nur die schönen mit dem Handy gemachten Bilder anschaut.
Natürlich nicht mit den Augen, sondern einem entsprechenden Programm. Bei einem Smartphone, aber auch bei manchen Kameras wird die Position im Foto gespeichert. So ist möglich zu ermitteln, wo das Foto gemacht wurde. Einerseits kann dies zum Sortieren hilfreich sein, andererseits lassen sich damit auch Bewegungsprofile anlegen. Zumindest solange die Lokalisierungsfunktion aktiviert ist.

Neben dem Ort steht natürlich auch die Zeit drin. Wenn man also bei Facebook Bilder vom Urlaubsort öffentlich postet, weiß ein Einbrecher sofort, dass da jemand nicht zuhause ist. Je nach Reiseziel, kann der Profi dann noch abschätzen, was für einen Vermögensstatus die Person haben dürfte.

Aber natürlich werten auch die Sozialen Netzwerke diese Informationen aus und zeigen dann halt auch Werbung für die Reiseziele an.

Also am Besten GPS im Handy abschalten. Braucht man eh so gut wie nie und Akku spart es auch noch.

Na dann gute Reise und auf die Daten achten. Man verrät mehr als man denkt und das nicht nur im Urlaub.

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Spruch zum Sonntag

Die eigene Endlichkeit kann eine schwere Belastung sein, weil man darüber keine Kontrolle hat.

(Ulrich Scharfenort, 02.03.2014)

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Facebook Einstellungen für Werbeanzeigen

Letzten aktualisierte Facebook mal wieder die Datennutzung äh den Datenschutz. Dabei wurde mir auch
„Deine Einstellungen für Werbeanzeigen“
angezeigt.

Wenn ich mir die Punkte so anschaue, welche darin steht bin ich mir recht sicher, dass Facebook keine Ahnung hat, wer ich bin. Da sind so viele unzutreffende Begriffe drin.

Wobei ich die Werbung dankt guten Blocker ohnehin nicht sehe. Nichts ist schlimmer, als diese aufdringlichen Blinkbanner.

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Nächtliche Ruhestörung durch Supermarkt

Schon seit längerem schlage ich mich u.a. mit nächtlichen Lieferungen für einen Supermarkt in der Nachbarschaft rum.
Da dieser Supermarkt kommunikationsfeindlich ist und man nur ganz schwer eine Email dorthin schicken kann, wandte ich mich damals direkt an die Stadt Duisburg. Da erfuhr ich dann, dass hier das Umweltamt zuständig wäre.

Erst einmal tat sich auch etwas, allerdings hielt der Zustand nicht an. Es besserte sich etwas und nur noch ein Zeitschriftenlieferant kam vor 6 Uhr.

So viel verlange ich ja nicht, aber bis 6 Uhr muss einfach Ruhe sein, damit man zumindest theoretisch die Möglichkeit zu 8 Stunden Schlaf und nicht bereits um 5 aus der Nachtruhe gerissen wird. Besonders am Wochenende.

Am absurdesten wurden die Antworten des Duisburger Umweltamtes, als ich mit wegen einer Schneeräumaktion, um 1 und 3 Uhr morgens beklagte. Die behaupteten doch allen ernstes, dass Schneeräumen auf einem Supermarktparkplatz um diese Uhrzeit der Gefahrenabwehr dienen würde. Tut es natürlich nicht. Und selbst wenn es das täte wäre das Fahrzeug trotzdem nicht nach Stand der Technik gewesen, weil es ein Traktor mit Stahlschiene war, obwohl Stand der Technik zumindest eine Gummischiene vorsah.

Nach dem Neubau des Supermarktes war eine Zeit lang Ruhe, dann begannen aber wieder Lieferung um 5 Uhr oder früher. Was natürlich nächtliche Ruhestörung ist. Man muss diesen Lärm durch solche Anlieferungen nicht dulden oder hinnehmen. Auch wenn einem dies an vielen Stellen glauben gemacht wird. Es gibt im Landes-Immissionsschutzgesetz § 9 Abs. 1:

(1) Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

Nach § 22 BImSchG müssen vermeidbare Umwelteinwirkungen durch den Betreiber verhindert werden. Eine Anlieferung vor 6 Uhr Morgens ist für den Betrieb zudem nicht notwendig und auch nicht geboten. Diese Einschätzung wird auch vom VG Düsseldorf (Urteil vom 30. Juli 2003; Az. 3 K 4560/02) geteilt. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein faktischen allgemeines Wohngebiet, womit für die Nacht, gemäß TA Lärm (6. Immissionsrichtwerte), ein Wert von 40 dB(A) als Vorgabe im Außenbereich gilt, welche definitiv nicht eingehalten wird, wenn man den Lärm trotz geschlossener Fenster noch wahrnimmt. 40 dB(A) entspricht einem Flüstern.

Und die Klage ist sogar ziemlich aussichtsreich, wie man dem Urteil vom 19.11.2010 des Landgerichtes Berlin (20 O
519/09) entnehmen kann. Dort wird ein vergleichbarer Fall beschrieben. Das ist aber noch längst nicht alles. Im Rahmen des Neubaus wurde auch ein Immissionsschutzgutachten für den Neubau erstellt, der explizit keine nächtlichen Lieferungen vorsieht. Also wer sich so ein Gutachten von der Baubehörde im Vorfeld besorgen kann, der sollte dies tun, weil die dortigen Angaben von erheblicher Relevanz vor Gericht sind.

Natürlich ist es zwingend notwendig ein Lärmprotokoll zu führen. Also wann es zu Lärmereignissen kam und welcher Art diese waren. Fotos und weitere Dokumentation ist ebenfalls sinnvoll. Denn je mehr Informationen man hat, desto besser ist das. Zeugen sind extrem wichtig!

All derartige Informationen und den Rechtsrahmen fasste ich dann in einer Abmahnung auf Unterlassung zusammen. Diese kann man, wenn begründet, auch als Privatperson abschicken, was einem den unmittelbaren Gang zum Rechtsanwalt erspart. Es empfiehlt sich hier die Muttergesellschaft abzumahnen, da man so sicher ist, dass die Unterlassungserklärung auch nach einer Namensänderung gilt.

MUSTER ABMAHNUNG (NRW)

MUSTER UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG

(Natürlich müssen noch Anpassungen auf die eigene Situation erfolgen)

Man sollte sich allerdings darauf einstellen, dass ein Gang zum Anwalt unumgänglich ist, da die Firmen in den seltensten Fällen mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung antworten, sondern meist nur mit Ausreden und unverbindlichen Entschuldigungen. Bei bereits länger anhaltender Störung, darf man sich damit nicht zufrieden geben.

Ob und wie ein Supermarkt die Anlieferung im Zeitraum von 6-22 sicherstellt ist deren alleiniges Problem. Und wenn es trotz aller Bemühungen einer friedlichen Regelung nichts erreicht hat, dann geht halt nur nicht der Gang vor Gericht.

Zu ALDI fand ich keine Berichte, wobei der Kundenservice dort auch wirklich erstklassig ist, aber zu dem Nettovorgänger Plus fand ich dies.

NACHTRAG August 2018
Weitere Informationen finden sich auch unter:
Urteil: Nächtliche Ruhestörung durch Supermarkt
Lärmbelästigung durch nächtlichen Lieferverkehr

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Facebook: Ruhe statt Lärm

Da mich das Thema Lärm ohnehin nicht loslässt, dachte ich mir, kann ich genauso gut auch anderen helfen. Deshalb gründete ich die hier verlinkte Facebookgruppe.

Dabei gilt, nur weil die eine Person etwas nicht als Lärm empfindet heißt dies nicht, dass eine andere Person nicht als Lärm sehen darf.

Sprich so unsinnige Aussagen, wie stört mich nicht, sind weder sinnvoll noch hilfreich.
https://www.facebook.com/Ruhe-statt-L%C3%A4rm-976008295851310/?skip_nax_wizard=true

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Logport-1-Straßen sind zu schmal

Ich hatte vor einiger Zeit ja mal zum Thema der Straßen auf Logport berichtet und ermittelte weiter.

Folgende Antwort bekam ich von der Stadt Duisburg:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wie bereits am Erörterungstermin erläutert, beträgt die Straßenbreite 6,50 m und somit der Standardbreite einer Gewerbestraße nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, Bild 35).

Ebenso sind die Buchten mit einer Breite von 2,50 m ausgebildet und entsprechen dem erforderlichen Maß für Sattelzüge nach RASt ( Tabelle 23)

Daher entspricht die Fahrbahnbreite sowie auch die Breite der Parkbuchten den aktuellen Richtlinien.
Zudem wird der Bereich nicht als Unfallhäufungsstelle geführt. Auch Stauungen in diesem Bereich sind nicht bekannt.

Ich werde Ihre Email an das zuständige Planungsamt weiterleiten.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. …

Dabei stehen in der StVZO die maximalen Abmessungen für LKW mit 2,55 m bzw. 2,60 m in Sonderfällen.

Natürlich begnügte ich mich mit dieser Information nicht, sondern fragte beim Landesverkehrsministerium nach.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.

Die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen veröffentlichten „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR – Ausgabe 2005) enthalten Grundsätze und Hinweise für die Planung und die Bemessung des Parkraumangebots sowie für den Entwurf, den Bau und den Betrieb von Park- und Ladeflächen im Straßenraum, von Parkplätzen, von Parkbauten sowie von Ladehöfen.

Nach Abschnitt 4.2.3.1 (Parkstandbreite) der EAR beträgt die Regelparkstandbreite für Lkw und Busse bei einer Längsaufstellung im Straßenraum auf der Fahrbahn 3,0 m. Bei Schräg- und Senkrechtaufstellung beträgt die Regelparkstandbreite 3,5 m, um das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.
Die Frage, ob und inwieweit eine 6,5 m breite Straße mit Verschmälerung durch parkende Fahrzeuge für Schwerlastverkehr geeignet ist, vermag ich von hier nicht zu beantworten. Dies zu entscheiden ist in jedem Einzelfall Aufgabe der Kommune respektive der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers und der Polizei. Hierbei sind eine Reihe recht unterschiedlicher Kriterien und Nutzungsansprüche zu beachten, wie z. B. die Bedeutung und Funktion der Straße (reine Wohn-, Wohnsammel- oder Hauptverkehrsstraße), die Verkehrsbelastung und Art der Verkehrszusammensetzung (PKW/LKW/Radverkehr), ÖPNV-Beschleunigung und/oder die Häufigkeit von Fußgängerquerungen.
Hinweise für die Überprüfung der Befahrbarkeit der verbleibenden Fahrbahnfläche neben parkenden und ladenden Fahrzeugen enthalten die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (Rast 06).

Aus urheberrechtlichen Gründen ist es mir untersagt, Auszüge der genannten Richtlinien weiterzureichen. Die Richtlinien sind jedoch beim FGSV Verlag GmbH, Wesseliger Straße 17, 50999 Köln erhältlich und auch im Internet unter http://www.fgsv-verlag.de zu bestellen.

Ich hoffe, dass ich Sie ausreichend unterrichten konnte und verbleibe.

Die Antwort von Landesverkehrsministerium fand ich ausgezeichnet. Nicht etwa, weil meine Meinung bestätigt wird, sondern, weil sie ausführlich war und man sofort wusste wo man sich weiter informieren kann.

Was ich dann auch tat. Wenn die Empfehlung also 3 m lautet sind 2,5 m zu schmal. Zumal solche ‚Empfehlungen‘ meistens als Rechtsgrundlage herangezogen werden und damit verbindlichere Wirkung haben, als der Begriff Empfehlung glauben macht.

Bei einer Recherche zum Rast fand ich dann eine Grafik, welche für Straßen mit häufigen LKW-Begegnungsverkehr 7 m als Straßenbreite vorsieht. Also entweder hat die Stadt hier nicht sauber gearbeitet oder diese Fehlplanung wissentlich zugelassen.
Wie auch immer. Ich gehe davon aus, dass so etwas kein Einzelfall ist.

Zu schmale Straßen und Parkplätze sind nicht nur für LKW-Fahrer ein Ärgernis. Durch das ständige Anfahren und Abbremsen von LKW entstehen enorme Mengen an Feinstaub, sowie natürlich auch Stickoxide und Kohlendioxid. Denn gerade ein derartiger Verkehr verbraucht viel Energie.
Wobei viele Stellen in Duisburg durch Optimierung von Ampelschaltungen deutliche Minderungen bei der Feinstaubbelastung erfahren könnten. Insbesondere dann, wenn auf Verkehrsstörungen schnell genug reagiert würde.

Wenn man sich das genau anschaut müssten die Parkplätze für größere LKW gesperrt werden. Die logische Folgerung kann hier nur sein, dass ein extra Parkplatz errichtet werden muss oder die Buchten zu ändern sind.
IMG_20160605_142543 Logport LKW Kombi a

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Ergebnis der Testbriefaktion der Bundesnetzagentur

Hier das Ergebnis:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

die Bundesnetzagentur hat im Oktober und November letzten Jahres die Testbriefaktion durchgeführt, um zusätzliche Hinweise zur Qualität der Briefzustellung an Montagen zu erhalten. Wie Sie wissen wurden bei der Aktion verschiedenen Empfängern im gesamten Bundesgebiet Testbriefe zugesendet, die jeweils freitags und samstags vor der letzten Leerungszeit in normale Briefkästen der Deutschen Post AG eingeworfen wurden.

Für ihre Teilnahme an der Aktion bedanke ich mich nochmals sehr herzlich.

Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass eine Zustellung der von der Bundesnetzagentur versendeten Briefe an Montagen nur unregelmäßig stattgefunden hat. Auffällig ist, dass die Mehrzahl der samstags versendeten Briefe nicht am darauffolgenden Montag zugestellt wurde. Eine Zustellung am folgenden Werktag erfolgte also häufig nicht. Für die Bundesnetzagentur sind dies jedenfalls Indizien, dass eine Montagszustellung zum Teil nicht vorgenommen wurde.

Die Deutsche Post AG hat in ihrer Stellungnahme zu der Testbriefaktion die statistische Relevanz in Frage gestellt. Zudem hat sie die Ergebnisse ihrer eigenen Laufzeitmessung gegenübergestellt. Diese habe für den relevanten Zeitraum eine deutlich höhere Quote für die Montagszustellung von Briefen, die an Samstagen versendeten worden seien, ergeben. Außerdem zeige sich dort eine stetige Qualitätsverbesserung während des untersuchten Zeitraums, die sich auch danach fortgesetzt habe. Tatsächlich wurden auch in einer zweiten Testbriefaktion der Bundesnetzagentur im November/Dezember 2015 (mit anderen Empfängern) bessere Ergebnisse erzielt.

Die Deutsche Post AG hat eingeräumt, dass es im Verlauf des letzten Jahres zu einem Absinken der Laufzeitqualität bei Briefen mit Einlieferungstag Samstag gekommen ist. Nach dem langen Arbeitskampf und den anschließenden Aufräumarbeiten habe die gewohnt hohe Laufzeitqualität bundesweit nur sehr langsam erreicht werden können. Eine Trendwende sei erst im
4. Quartal erfolgt.

Auch aus Sicht der Bundesnetzagentur lassen die durchgeführten Testbriefaktionen keine statistisch validen Schlussfolgerungen zu. Sie dienen der Bundesnetzagentur jedoch als wirksames Instrument, um zusätzliche Erkenntnisse zu Beschwerden über ausbleibende Zustellungen an bestimmten Werktagen zu erhalten. Die Bundesnetzagentur wird die Entwicklung der Laufzeitquoten und die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur werktäglichen Zustellung weiterhin sehr genau im Blick haben.

Sollten Sie in Zukunft wieder Unregelmäßigkeiten bei der Postzustellung feststellen, bitte ich Sie, die Bundesnetzagentur darüber zu informieren.

Mein Eindruck ist zwar nicht, dass es sich verbessert hat, aber erfasse natürlich auch nicht die Eingänge von Briefen.

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