Weil man im Mörsenbroicher Ei ständig bei Gelb über die Ampeln gescheucht wird, habe ich mal versucht herauszufinden, wie ein Verkehrsversuch dauerhaft durchgeführt werden kann. Scheinbar gibt es da eine Art Genehmigung des Landes NRW. Die Bezeichnungen durch die Stadt Düsseldorf für dieses Dokument variieren.
Als erstes Ergebnis bekam ich nun eine erste Antwort auf meine IFG-Anfrage über Frag den Staat.
Darin heißt es:
„Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat Düsseldorf eine dauerhafte Ausnahmeerklärung erteilt. Dieser erlaubt es der Stadt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, das System als „Bestandsschutz“ weiterzuführen“.
Allerdings hat man das Dokument nicht mehr in der Verwaltung und versucht es im Archiv zu finden. Mir stellt sich damit die Frage, wenn man eine Rechtsgrundlage nicht mehr hat, wie kann dann das Verwaltungshandeln noch zulässig sein? Verwaltungshandeln ist schriftlich und somit müsse die Stadt Düsseldorf alle noch heute relevanten Genehmigungen und Erlasse jederzeit griffbereit haben. Ich mein, wie will man ansonsten im Sinne der Genehmigung handeln.
Und wenn hier von Bestandsschutz die Rede ist, stellt sich mir die Frage, wieso man dann das System seit 1953 ausgeweitet hat, denn damals gab es ganz sicher noch nicht alle Ampeln, die es heute gibt. Bestandsschutz kann allerdings nur für Bestand greifen.
Um so spannender dürfte sein, was in dem Dokument steht, falls man es denn findet. Ebenfalls spannend dürfte sein, was die Stadt Düsseldorf machen will, wenn man das Dokument gar nicht mehr hat.
