Bundestag weiterhin für die Subventionierung der privaten Krankenversicherungen

Vor vielen Jahren (2012) wandte ich mich an den Bundestag um mal prüfen zu lassen, wie teuer die Beihilfe wirklich ist, da dort ja die Lohnkosten für Verwaltung usw. nicht mit eingerechnet werden.

Hier nun das Ergebnis:

Beihilfen für Beamte

Beschlussemgfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung
Mit der Eingabe wird eine Reform des Beihilferechts des Bundes für Beamte in Krankheits- und Pflegefällen gefordert.

Zu diesem Thema liegen dem Petítionsausschuss eine auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 135 Mitzeichnungen und 32 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, das System der Beihilfe des Bundes müsse einer intensiven Prüfung unterzogen werden. Hierbei müssten insbesondere der demographische Wandel, die steigende Lebenserwartung, die soziale Gerechtigkeit und die Lohnkosten für die Beihilfestellen berücksichtigt werden. In diesem Rahmen bedürfe es eines Vergleiches der Modelle gesetzliche Krankenversicherung (GKV), private Krankenversicherung/Beihilfe und Bürgerversicherung.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Beihilfe in ihrer gegenwärtigen Gestalt nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. Das System der Beihilfegewährung kann jederzeit geändert werden, ohne dass dadurch Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) berührt wird. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle oder vergleichbare Belastungen Unterstützung gerade in Form von Beihilfen im Sinn der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren. besteht nicht (vgl. BVerfGE 58, 68 (77 ff.); 79, 223 (235); 83, 89 (98)). In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass die amtsangemessene Alimentation von Verfassungs wegen lediglich die Kosten einer Krankenversicherung decken muss, die zur Abwendung krankheitsbedingter, durch Leistungen aufgrund der Fürsorgepflicht nicht ausgeglichener Belastungen erforderlich ist (vgl. BVerfGE 83, 89 (98)). Das bedeutet, dass eine Entscheidung für oder gegen die Beibehaltung des Beihilfesystems eine politische Entscheidung ist.

Der Ausschuss merkt in diesem Zusammenhang an, dass es kein einheitliches Beihilferecht für alle Beamtinnen und Beamten gibt. Auf Grund der föderativen Struktur der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer für das Beihilferecht des Landes und der Kommunen in dem jeweiligen Bundesland zuständig. Für das Beihilferecht des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium des Innern. Die Bundesregierung hat auf die konkrete Ausgestaltung der Länderregelungen keinen Einfluss. In der Vergangenheit haben mehrere Bundesländer Alternativen zum Beihilfesystem geprüft. Trotzdem haben sich alle Bundesländer und der Bund für die Beibehaltung des Krankensicherungssystems aus Beihilfen und ergänzender Krankenversicherung entschieden.

Voraussetzung für den mit der Petition begehrten und dann auf Bundesebene gegebenenfalls vom Bundesministerium der Finanzen oder dem Bundesrechnungshof vorzunehmenden Vergleich der Krankensicherungssysteme sind exakte Festlegungen über die zu berücksichtigenden Parameter. Jeder Eingriff in das gegliederte Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland hat über den Kreis der originär betroffenen Leistungsbezieher auch Auswirkungen auf die Krankenversicherungen und die Leistungserbringer, wie Ärzte, Physiotherapeuten etc.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass der Deutsche Bundestag in der 17. Legislaturperiode mehrere Initiativen zur Einführung einer Bürgerversicherung abgelehnt hat (Drucksachen 17/258, 17/879 und 17/1238). Der 17. Deutsche Bundestag hat sich u. a. in seiner 12., 41., 72. und 87. Sitzung intensiv mit dieser Thematik befasst, wobei die vorgenannten Anträge keine parlamentarische Mehrheit gefunden haben (vgl. Plenarprotokolle 17/12, 17/41, 17/72 und 17/87).

Auch im 18. Deutschen Bundestag ist die Einführung einer Bürgerversicherung derzeit nicht politisch mehrheitsfähig. Der Ausschuss verweist insbesondere auf die Anträge der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksachen 18/1953 und 18/5110 sowie auf die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksachen 18/1664 und 18/6066, die mehrheitlich abgelehnt wurden (vgl. Plenarprotokolle 18/39, 18/61, 18/116 und 18/125).

Die entsprechenden Dokumente können im Internet unter http://www.bundestag.de eingesehen werden.

Die weitere Betrachtung des Ausschusses beschränkt sich daher auf die vergleichende Darstellung des Beihilfesystems und der GKV.

Der Ausschuss hebt hervor, dass der Bundesrechnungshof bereits 1996 in einer vergleichenden Untersuchung über die Auswirkungen der alternativen Verwendung von Beamtinnen und Beamten oder von Tarifbeschäftigten im Bundesdienst festgestellt hatte, dass es für den Bund unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Beihilfen am wirtschaftlichsten ist, Beamtinnen und Beamte zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das System der Versorgung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten unter Einbeziehung der Aufwendungen für Beihilfen – anders als das Rentensystem und das Krankenversicherungssystem der GKV – bereits die demographische Entwicklung berücksichtigt. Der Ausschuss stellt fest, dass der Bund für seine Bediensteten eine Versorgungsrücklage gemäß § 7 des Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Bundes gebildet hat, die ab dem 1. Januar 2018 über einen Zeitraum von 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung des Bundeshaushalts von Versorgungsaufwendungen eingesetzt wird. Darüber hinaus wurde zur Finanzierung der Versorgungsausgaben für Beamte und Richter des Bundes sowie für Berufssoldaten, deren Dienstverhältnis erstmals nach dem 31. Dezember 2006 begründet worden ist, ein Sondervermögen unter dem Namen „Versorgungsfonds des Bundes“ errichtet. Damit wird die Beamtenversorgung des Bundes einschließlich der Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger schrittweise auf eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Die Versorgungsausgaben für die seit dem 1. Januar 2007 eingestellten Beamten und Beamtinnen sollen ab dem Jahr 2020 vollständig aus diesem Fonds gezahlt werden.

Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Fazit ist also, dass die Subventionierung der privaten Krankenversicherungen über das Beihilfesystem fortbestehen soll.

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Nun habt euch mal nicht so mit dem Hochwasser

Ist doch alles gar nicht so schlimm. Was jammern immer eigentlich alle. Ihr seht das nur aus dem falschen Blickwinkel. Nehmt doch einfach mal die Wassermenge und mittelt diese aufs Jahr verteilt. Dann gibt es gar kein Hochwasser mehr. Die Schiffe können fahren. Häuser sind gar nicht überschwemmt und die Versicherungen müssen auch nicht zahlen.

Absurd? Na klar.

Was habe ich dem vorhergehenden Text gemacht? Ganz simpel ich habe die Lärmlogik, welche im Gesetz angewendet wird auf Hochwasser übertragen. Bei Lärm wird nämlich ein Mittelwert gewählt, der die wirkliche Belastung nicht wiedergibt, sondern nur die Probleme schön rechnet.

Mittelwerte geben halt nicht nur beim Hochwasser die Realität nicht wieder. Die Belastung ist nun einmal kein Mittelwert.

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Spruch zum Sonntag

Ich bin Intelligent aber nicht klug, denn wäre ich klug würde ich sprichwörtlich immer nachgeben und dazu bin ich zu intelligent.

(Ulrich Scharfenort, 17.01.2015)

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Ist politische Wahrheit eine Lüge?

Vor einigen Tagen veröffentliche Hannelore Kraft und einige andere eidesstattliche Aussagen.

Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie manche Politiker in juristischer Manier die Wahrheit verdrehen.

Fakt 1: Alle Menschen lügen (vielleicht mit Ausnahme von Neugeborenen und jungen Kindern).
Fakt 2: Hannelore Kraft sagt nicht, dass sie nichts gewusst hat. Es kann ja genauso gut zu jemand anderem Kontakt gegeben haben.

Bisher war ich nicht sicher, ob sie vorher nichts wusste. Nun steht für mich zweifelsfrei fest, dass sie bereits vor dem 4. Januar etwas wusste.

Sich als Politiker hinter Formulierungen zu verstecken ist einfach unwürdig und mit einer der Gründe für Politikverdrossenheit und erstarken der AfD.

Politik braucht keine Wibbel-Wobbel-Aussagen, sondern Klartext. Damit kommen die Bürger klar, aber nicht mit dem Gefühl getäuscht worden zu sein.

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Lärmobergrenze und Kerosinsteuer in Hessen

Wegen dieses Artikels schrieb ich mal FFH.de:

Sehr geehrter Herr Neuhaus,

auf Ihrer Seite las, dass sich die Unternehmer sorgen sollen, dass angeblich durch eine Lärmobergrenze und eine Kerosinsteuer sich Urlaubsflüge verteuern würde und Nachteile für Frankfurt entstünden.

Ich kann diese Argumentation nicht nachvollziehen.
Die Kerosinsteuer hätten alle Unternehmen, welche in Deutschland tanken zu entrichten. Zudem sind Urlaubsflüge immer günstiger geworden, was allerdings durch die vorgenannten Steuernachlässe und Lärmbelästigung subventioniert wurde. Zudem leisten ansonsten alle Verkehrsteilnehmer einen gerechten Anteil gegenüber dem Staat. Nur der Flugverkehr drückt sich vor einer Abgabe auf Kraftstoffe bzw. Antriebsenergie.

Kein geschäftlicher Flug wird sich ins Ausland verlagern, denn dazu müsste man erst einmal ins Ausland gelangen. So oder so bleibt Frankfurt mit im Spiel.

Sauber argumentiert scheint mir das Gejammer jedenfalls nicht zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

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Stadtwerke sollen Millionen für Grundstücke in Düsseldorf kassieren

Ich komme auf etwa 40 Millionen Euro für das Grundstück. Damit könnte die DVV ja auf einen Schlag ein Viertel der Schulden zurückzahlen, die so unbedingt aufgenommen werden mussten und für welche die Stadt Duisburg haften muss.

Alles andere wäre der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Insbesondere nicht, dass dies als Gewinn verbucht würde, obwohl ein derartig hoher Schuldenstand herrscht, dass der DVV nicht einmal mehr selber einen Kredit zu brauchbaren Konditionen bekam.

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Telefonbücher, das tote Pferd

Tote Pferd solle man sprichwörtlich nicht reiten und dennoch macht es die Telekom bzw. ein Telefonbuchverlag immer wieder mit dem Telefonbuch und den gelben Seiten.

Am Montag (23.05.) standen wieder in vielen Hauseingängen diesen tote Bäume, welche kaum noch einer braucht. Aber warum wird bei dem geringen Bedarf das Telefonbuch überhaupt verteilt? Ganz einfach, weil das Geschäftsmodell von Telefonbuchverlagen wie Suttner daran hängt, dass eine große Anzahl an Personen diese Dinger bekommt. Ob sie wirklich genutzt werden ist da scheinbar irrelevant. Denn die Werbung, welche die Telefonbücher und Gelbe Seiten finanziert ist ja bereits bezahlt. Früher war es noch freiwillig sich die Dinger in der Post mitzunehmen, aber heute ist der Bedarf wohl so gering worden, dass man um die Versprechen gegenüber den Werbenden zu erfüllen, diese Dinger der Bevölkerung aufzwingen muss.

Würde ich mir als Werbekunde aber sehr gut überlegen, ob ich mich auf so etwas einlassen würde. Die meisten schauen doch eh ins Netz.

Unser Hauseingang blieb glücklicherweise verschont und ich frage mich gerade, ob die Telekom endlich den ‚Keine Werbung‘-Aufkleber beachtet. Denn in den vergangenen Jahren hatte ich diese mehrfach dazu ermahnt. Oder haben die sich meine Adresse beschafft und ohne meine Zustimmung in eine Negativliste aufgenommen? Oder war einfach nur die Post der Zusteller, der sich nicht die Finger verbrennen will?

Für mich bleibt es jedenfalls Papierverschwendung diese Dinger zu verteilen. Und für die Werbenden dürfte es Geldverschwendung sein.

Die nachfolgenden Bilder nahm ich von der Telefonbuchvermüllung in Duisburg auf, was ja deutlich zeigt, wie wenig Interesse daran besteht.

IMG_20160523_181724 Telefonbuch Vermüllung a

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Jodpillen sind politische Beruhigungspillen

Erst einmal finde ich es bedenklich, dass es die Pillen nur für einen Teil der Bevölkerung gibt und insbesondere Männer komplett diskriminiert werden.
Aber wenn man darüber nachdenkt, dann stellt sich schnell heraus, dass das Land NRW deutlich mehr für die Bevölkerung tun könnte, als eine Beruhigungspille zu verteilen.
In NRW liegt jene Stelle welche Urananreichung betreibt, von hier aus geht das angereicherte Uran in die Brennelementefabrik in Lingen. Wenn NRW den ersten Schritt blockieren würde oder sogar zusammen mit Niedersachsen den Transport von Brennelementen nach Belgien, dann wäre deutlich mehr getan worden, als nur so zu tun, als täte die Politik etwas. Falls die Transporte aus Lingen durch NRW gingen könnte man dies ebenfalls untersagen.
Da es sich um Gefahrgut Transporte mit erhöhtem Sicherheitsrisiko handelt hat das Land NRW hier auf jeden Fall eine Handhabe. Es müsste sie bloß nutzen. Aber auf so etwas kommt jemand der nur Blitzdingsen kann nicht.

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Das Märchen vom König der immer mehr wollte

Es war einmal ein König, der hatte ein kleines Reich, aber das war ihm nicht genug. Seine lärmigen Drachen konnten so nur eingeschränkt abfliegen.
Natürlich wurden seine Untertanen vom Lärm der Drachen verschont, aber im Umland, da kannte er kein Pardon. Was sollte es ihn interessieren, wenn andere leiden mussten, schließlich brachten ihm die Drachen viel Gold.
Also dehnte er sein Reich aus, um mehr Drachen zu haben, die noch mehr Gold brachten. Wiederum interessierte ihn das Leid, was er damit verursachte nicht. Gold war wichtiger.
In offiziellen Verkündigungen verschleierte die Wahrheit natürlich und behauptete, dass alle was vom Gold hätten.
Aber in Wahrheit saß er einsam und allein auf einem Berg aus Gold.
Da kam ein strahlender Ritter und bannte mit einem langen Zauberspruch die Drachen, auf dass sie immer weniger Lärm machen mögen. Aber der Zauber bewirkte noch mehr. Nun durften wirklich alle die wollen an dem Gold teilhaben und die Gier des Königs war gebrochen.

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Warum gibt es eigentlich nur Raucherbereiche?

Ist dies nicht diskriminierend für alle anderen Vorlieben?
Wo gibt es Kifferbereiche, oder welche zum Saufen oder noch besser zum F*cken?
Also so einen Bereich habe ich in der Öffentlichkeit bisher wirklich nie gesehen.
Also warum diese seltsame Bevorzugung von Nikotinkonsumenten?

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Die häufigsten Behauptungen für mehr Fluglärm widerlegt

Da sich die Argument der Fluglärmbefürworter ohnehin gleichen, braucht man nicht jedes mal eine individuelle Antwort verfassen. Deshalb mal hier die gängigsten Behauptungen und darunter die Erläuterung warum dies Unsinnig ist.

Wer ist alles gegen die Ausweitung?
Im Umkreis des Flughafens sprachen sich die Kommunen Duisburg, Essen, Kaarst, Krefeld, Meerbusch, Mülheim, Neuss, Ratingen und Tönisvorst gegen die Erweiterung aus.
Dazu kommen noch die Fluglärmkommission, Bürgerinitiativen und Umweltschützer.

Es kommt nur zu einer Erhöhung in Spitzenzeiten.
Diese Spitzenzeiten sind nirgendwo rechtsverbindlich definiert. Prinzipiell könnte den ganzen Tag Spitzenzeit sein auch in der Zeit von 21 bis 22 Uhr, damit in den Bereichen, wo der Lärm besonders stört.

Aber es gibt doch ein Nachtflugverbot.
Es gibt leider lediglich eine Einschränkung in der Nacht.

Der Flughafen Düsseldorf regelt dies durch lärmabhängige Landeentgelte.
Der Flughafen regelt hier nur marginal etwas. Ein Vergleich mit den Landeentgelten der Berliner Flughäfen zeigte, dass der Anstieg vom Leisen zum Lauten in Düsseldorf nur minimal ist. Erst sehr laute Maschinen, welche ohnehin nicht in Düsseldorf fliegen dürften kosten richtig viel.

Es ist wichtig für Wirtschaft überall hinfliegen zu können.
Natürlich sind weltweite Verbindungen wichtig. Allerdings kann man diese auch ohne Ausweitung bewältigen indem man andere Verbindungen streicht. So gibt es zum Beispiel mehrere Verbindungen nach Abu Dhabi und Dubai, obwohl die Entfernung nicht so groß ist. Und auch innerhalb von Deutschland gibt es zahlreiche unnötige Flüge.

Wie kann man gegen die Ausweitung sein, wenn man selber fliegt?
Es gab bisher nirgendwo die Forderung, dass der Flughafen komplett schließen soll, sondern nur jene, nach mehr Rücksicht. Die bestehende Kapazität reicht aus. Außerdem ist auch eine Frage, ob man zum Beispiel nur zu Fernverkehrszielen oder auch im Inland fliegt.
Die Forderung man dürfe wegen der Ruhebefürwortung und Gegnerschaft für die unsinnige Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens nicht mehr Fliegen, ist von gleicher Unsinnigkeit, wie die Forderung man dürfe keinen Strom mehr Verbrauchen, weil man gegen Energieverschwendung ist.

Die Ausweitung bringt Arbeitsplätze.
An welchen Stellen bringt sie diese und wie viele sind das? Wie sah die Wirklichkeit bei den letzten Ausweitungen aus? Wo fallen dafür dann andere Stellen weg? Sei es nun bei der Touristik im Inland, der LKW-Spedition oder sonst wo.
Außerdem:
„Aufgrund der zusätzlichen Kapazitäten am Flughafen Düsseldorf ist davon auszugehen, dass durch diese zusätzlichen Kapazitäten Angebote von den umliegenden Wettbewerbsflughäfen verlagert werden.“

Der Flughafen ist ein Wirtschaftsmotor.
Der Flughafen ist mit dem Lärm eine Wirtschaftsbremse, denn insbesondere Fluglärm vermindert die Erholung, senkt die Leistungsfähigkeit und kostet im Endeffekt mehr Arbeitsplätze, als er bringt. Zudem geht Lärm mit erheblichen Gesundheitskosten einher.

Lärm macht mir nichts aus.
Nach der Logik müssten Dinge die mir nichts ausmachen Ihnen auch nichts ausmachen. Sollen wir das mal testen?
Das Gehirn kann manchen Lärm ausblenden, allerdings immer erst nach einer Verarbeitung. Weil man die Ohren anders als die Augen nicht schließen kann, wird permanent gehört. Der Lärm führt also trotzdem zu Stressreaktionen, ohne das dies bewusst ist. Dazu kommen noch Behinderungen, welche manche Menschen am Ausblenden hindern, wie beispielsweise Autismus.

Der Flughafen ist doch Bürgerfreundlich.
Wirklich? Warum informiert er dann nur sehr vage auf der Homepage? Spitzenzeiten werden zwar erwähnt, aber nirgendwo, was dies bedeutet. Bei Facebook werden sind die Infos zur Ausweitung nur sehr rar, obwohl der Flughafen von sich sagt, dass er die Beteiligung bekannt machen will.

Es gibt Flugrouten.
Es gibt bei der Planfeststellung festgelegte ‚Routen‘ diese werden allerdings vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nicht unbedingt in der Rechtsverordnung für die DFS beachtet. Diese Rechtsverordnungen sind bisher der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Zudem erteilt die DFS zahlreiche sogenannte Einzelfreigaben, wodurch Flugzeuge praktisch überall lang fliegen. Auch dort wo es keine ‚Flugrouten‘ gibt.

Der Flughafen gibt doch 100 000 Euro den Gegnern für Gutachten.
Meines Wissens wurde das Geld von einer der vielen BIs erstritten. Der Flughafen macht dies also nicht freiwillig.

Mindert der Fluglärm den Immobilienwert?
Ja tut er. Für jedes dB(A) mehr sinkt der Wert um 0,7 %. Dies wirkt sich letztendlich auf die Städte aus. Schließlich könnte man die Grundsteuer senken indem man die Wertminderung einrechnet.

Werden die Städte für die Belastung kompensiert?
Bisher erhalten die Städte keine Zahlungen aus den Gewinnen oder der Gewerbesteuer des Flughafenbetriebes. Dies ist am neuen Flughafen Berlin anders geregelt.
Die Lasten werden in Düsseldorf also derzeit aufs Umfeld verteilt, der Gewinn wird in Düsseldorf abgeschöpft.

Düsseldorf wird auch vom Lärm belastet.
Nur ein ganz kleiner Bereich von Düsseldorf wird überflogen. Der Großteil des Lärms trifft die umliegenden Kommunen.

Menschen, die Fluglärm stört sollen sich nicht so haben.

Sicherlich gibt es empfindliche Menschen. Aber es gibt auch jene mit Menschen mit fehlender oder eingeschränkter Reizfilterung, die den Lärm gar nicht ausblenden können. Also wen Fluglärm nicht stört sollte sich freuen, aber den anderen nicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit absprechen. Und die Psyche ist nun einmal ein integraler Bestandteil des Körpers.
Zudem habe ich festgestellt, dass jene vielleicht anderer Lärm stört. Ich käme nie auf den Gedanken jemanden zu sagen, dass die sich nicht so haben sollen.

Kannst ja wegziehen.
Und wohin soll man ziehen? Welche Gegend im Ruhrgebiet bzw. NRW ist frei von Fluglärm? Bei den zahlreichen Flughäfen in NRW sind das nicht viele, wenn es überhaupt welche gibt. Wie ist da die Anbindung? Wahrscheinlich schlecht.

Die Flugzeuge sind leiser geworden.
Stimmt. Das einzelne Flugzeug ist leiser geworden, allerdings hat die Anzahl der Lärmereignisse durch Flugzeuge stark zugenommen und bei der Betrachtung des Lärms wird nur ein Mittelwert angeschaut und nicht die Störwirkung der Einzellärmereignisse.

Flugverkehr ist von Vorteil.
Ganz im Gegenteil. Neben einem deutlich höheren Anteil an Kohlendioxid, entgehen dem Staat Milliarden gegenüber anderen Verkehrsformen. Die Bahn ist voll besteuert, Flugverkehr fast gar nicht. Auch fürs Auto zahlt man einiges an Steuern. Ist das fair, dass Autofahrer den Flugverkehr subventionieren?

Flugverkehr ist für Wohlstand wichtig.
Allein für die Region Frankfurt werden die gesundheitlichen Fluglärmfolgekosten auf 40 Millionen beziffert. Nicht eingerechnet sind hier die Verluste durch fehlende Erholung. Diese dürften deutschlandweit in die Milliarden gehen. Somit schadet Flugverkehr unserer Wirtschaft auch massiv. Für die EU werden die gesamten Lärmkosten auf 40 Milliarden beziffert.

Flugverkehr ist für unsere Wirtschaft wichtig.
Stimmt. Dies ist aber nur ein bereits gut abgedeckter Anteil. Der Rest ist Touristik und subventionierte Fracht. Dort ist ein Zuwachs nicht nötig. Der Markt regelt das Angebot und die Nachfrage auch ohne Ausweitung. Zudem herrscht bei Frachtverkehr ein Überangebot.

Ohne Flugverkehr gibt es kein Obst aus entfernten Ländern.
Falsch. Zum Beispiel Bananen und Mango kommen per Frachtschiff und werden in u.a. Bremerhaven in Kühlhäusern gelagert, bis benötigt werden. Für die meisten Sachen ist Luftfracht trotz der starken Subventionierung zu teuer. Generell wird nur ein sehr kleiner Teil per Luftfracht transportiert, dass meiste kommt per Seefracht.

Das Handy kommt per Luftfracht.
Höchstens als Ausnahme. Die Regel ist hier Seefracht, da für die Luftfracht sehr starke Einschränkungen für den Transport von Gefahrgut mit Lithiumionenakkus gelten.

Nach dieser Erweiterung ist endlich Schluss.
Wenn der Flughafen keine Kontrolle über die Slotvergabe hat, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Kapazitätserweiterung gar nicht dafür sorgt, dass es mehr und vielfältigere Verbindungen geben wird.
Im Ergebnis wird es mehr, noch leerere Flüge geben, welche die Slots blockieren um so Mitbewerber am Markteintritt zu hindern.

Der Flughafen war zuerst da!
Der Flughafen vielleicht, die Kapazitätserweiterung, allerdings nicht. Wenn man den jetzigen Stand duldet, heißt dies noch lange nicht, dass man damit sämtlichen zukünftigen Änderungen zugestimmt hat.

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Petition Abschaffung der Besteuerung von Energie bzw. Kraftstoff für Verkehrsträger

Da ich es für ein Unding halte, dass Kerosin nicht besteuert wird, alle anderen Kraftstoffe schon, reichte ich mal folgende Petition ein.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zukünftig Kraftstoffe, wie etwa Diesel und Benzin, sowie Strom für Straßenbahnen und Eisenbahnverkehr, von einer Besteuerung ausgenommen werden.

Begründung

Derzeit ist es so, dass Kerosin für Flugzeuge von einer Besteuerung ausgenommen ist, womit indirekt sämtliche Flugverbindungen durch den Steuerzahler subventioniert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nur ein Verkehrsträger Steuerfreiheit genießen soll, während alle anderen weiterhin Steuern bezahlen müssen.
Da die Verwendung der Steuer nicht die Erhebung gebunden ist und sämtliche Verkehrsmittel Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt haben ist diese Ungleichbehandlung nicht hinnehmbar. Die Folge kann hier nur sein, dass die Steuer für sämtliche anderen Verkehrsträger abgeschafft werden, da dies eine unrechtmäßige Ungleichbehandlung unterschiedlicher Verkehrsträger ist.
Es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit, bis hier sich jemand durch alle Instanzen klagt.

Diskussion

Warum werden Flugfirmen massiv subventioniert und können sich steuern sparen, während der Autofahrer und jene die ÖPNV nutzen für die Kraftstoffe/Energie besteuert werden.
Hier werden die Gewinne von Flugverkehrsunternehmen erhöht und die Bevölkerung muss weiterhin dafür zahlen.

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Spruch zum Sonntag

Ich habe vor Jahren versucht anders zu werden, es aber aufgegeben. Ich habe keine Lust mich an die Erwartungen anderer anzupassen.

(Dezember 2014 Timmermanns)

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Fluglärmhafenerweiterung

Jetzt ist also soweit.

Seit dem vergangenen Mittwoch darf man nun offiziell seine Einwendung einreichen, muss sich vorher aber erst einmal durch ziemlich viel Text quälen. Wobei es natürlich auch anders geht. Einfach meine hier angehängte Einwendung ganz oder in Teil nutzen.

In einer ausführlichen Einwendung analysierte ich das Vorhaben des Flughafens. Dies Schlussfolgerung aus den Unterlagen kann nur lauten, dass es nicht nur keine Grundlage für eine Erweiterung gibt, sondern der gegenwärtige Status sogar verkleinert werden könnte.

Die angeführten wirtschaftlichen Gründe lassen sich schnell widerlegen, wenn man sieht, dass selbst der Flughafen Frankfurt Main gerade mal ein mittelfristiges Wachstum von maximal 3 % erkennt.

Das es sogar zu viele Kapazitäten in Düsseldorf gibt zeigt sich schnell an dem Umstand, dass es noch immer Flugverbindungen nach Frankfurt Main gibt, obwohl man hier mit dem ICE deutlich schneller ist, wenn man die Gesamtzeit für einen Flug damit vergleicht. Es besteht als kein ausreichender wirtschaftlicher Druck unsinnige Verbindungen durch sinnvollere zu ersetzen.

Zudem gibt es eine Leerflugquote von über 25 %, das heißt mehr als jedes vierte Flugzeug fliegt statistisch komplett leer.

In dem Antrag gänzlich unberücksichtigt bleibt der Störfallbetrieb Tanklager Flughafen, der sich mit seinen knapp 10 000 t Kerosin in Explosionsreichweite zum Terminal und dem Skytrain liegt. Gerade wo der Flughafen Düsseldorf so eine katastrophale Historie hat, sollte man meinen, dass im Bereich vom Brand- und Katastrophenschutz sorgfältiger arbeiten würde.

Zum Thema Lärm wird zwar viel geschrieben, allerdings bleiben die Rechte von Menschen mit Behinderung gänzlich unberücksichtigt. Dem Autismusspektrum zuzuordnende Behinderungen gehen auch mit fehlender oder eingeschränkter Reizfilterung einher. Da dieser Umstand in den Lärmgutachten nicht berücksichtigt wurden, werden die Rechte von Menschen mit Behinderung massiv verletzt.

Die angeblich entstehenden Arbeitsplätze sind zudem nur Verlagerungen von anderen Flugplätzen. Dies geht aus den Antragsunterlagen des Flughafens sogar explizit hervor.

Die immer wieder vom Flughafen angeführten lärmabhängigen Landeentgelte sind ein Witz im Vergleich mit anderen Flughäfen, wie etwa die in Berlin oder sogar Köln/Bonn. Eine steuernde Wirkung wird hier nicht entfaltet. Zudem scheint mit den ‚versprochenen‘ zwei Millionen auch nur ein Teil der lärmabhängigen Landeentgelte in den Lärmschutz der Bevölkerung investiert zu werden. Was mit dem Rest passiert ist unbekannt.

Extrem vage bleibt der Flughafen, wann diese ominösen Spitzenzeiten sein sollen. Anscheinend ist hier alles möglich. Und wie ich belegen kann, kreisen einige Maschinen morgens bereits vor 6 Uhr in der Umgebung, weil sie anscheinend zu früh gestartet sind.

Noch bis zum 08.07.2016 können Einwendungen gegen das Vorhaben des Düsseldorfer Flughafens eingereicht werden.

Jeder der bereits eine Einwendung einreichte, darf diese natürlich auch ergänzen. Es gibt kein Gesetz, was einem die Möglichkeit nimmt weitere Erkenntnisse innerhalb der Frist nachzureichen.

Die Verbreitung der angehängten Einwendung ist freigestellt.

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Verschärfung der Gütverkehrsstaus auf der Schiene durch Gotthardtunnel

Schöne Idee mehr Verkehr auf die Schiene verlagern zu wollen, allerdings wird dies nicht klappen. Aus persönlicher Erfahrung von der Rheinschiene, zwischen Mainz und Köln, insbesondere die Strecke Köln-Bonn, weiß ich, dass sich die Züge dort bereits jetzt stauen. Fast täglich gibt es Verspätungen von wenigen Minuten bis viertel oder halbe Stunde durch ‚Verzögerungen im Betriebsablauf‘ und Verspätung durch vorausfahrenden Zug. Mehr Güterverkehr passt dort bereits jetzt nicht, aber durch den Tunnel kommt es hier sicherlich zu noch mehr Verzögerungen.

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Flughafen und angebliches Wachstum

Ja das Thema Flughafen bewegt alle auf die eine oder andere Weise. Nach
eingehender Beschäftigung schwirren hier viele Lügen und Halbwahrheiten
im Raum. Dass der Markt gesättigt ist, kann jeder der sich mit dem Thema
beschäftigt leicht feststellen, wie man auch der Börsen-Zeitung vom
vergangenen Mittwoch entnehmen konnte.

Wer allerdings mal die lärmabhängigen Landeentgelte von Düsseldorf mit
Berlin oder Köln/Bonn vergleicht wird feststellen, dass Düsseldorf hier
billiger ist und die Steigerung der Preise in Abhängigkeit der
Lautstärke bis zu einer gewissen Höhe nur marginal ist. Dass Herr Spohrnun behauptet, der Flughafen Düsseldorf wäre zu teuer geht allerdings
eher in Richtung Preisverhandlung.

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Keine Ideen für Duisburg?

Am Montag hatte ich noch etwas Zeit und wollte mal schauen, ob ich meinen Vorschlag, dass die Stadt Duisburg vielleicht einfach mal den originäre Aufgaben nachkommen sollte, einbringen könnte.
https://www.ideen-fuer-duisburg.de/
Beim Aufrufen des ‚Online Portal‘ wird man auf die Seite der Stadt Duisburg weitergeleitet, wo es gar nicht die Möglichkeit gibt Ideen einzubringen.
Und dann soll scheint eine ‚Anmeldung für Teilnahme an Ideenwerkstatt‘ notwendig zu sein. Sollte Bürgerbeteiligung nicht ohne vorherigen Anmeldung möglich sein?

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PIRATEN: Ob Tektomechanik oder Fracking – Schluss mit der Förderung fossiler Brennstoffe!

Aus einer PM der Piratenpartei NRW

PIRATEN: Ob Tektomechanik oder Fracking – Schluss mit der Förderung fossiler Brennstoffe!

Die Piratenpartei NRW lehnt die jetzt im Münsterland beginnende Förderung von Kohleflözgas durch Hammgas [1] ebenso ab, wie die Förderung durch Fracking [2]. Es ist zwar vorerst kein Fracking geplant, aber Bohrspülungschemie wird auch bei Aufsuchungsbohrungen eingesetzt und kann das Grundwasser gefährden. Im Wasserrecht gilt der Besorgnisgrundsatz.

Wir sagen: Es darf nichts eingebracht werden!

Dazu Hanns-Jörg Rohwedder MdL, Sprecher der Piratenfraktion im Umweltausschuss:

„Wir brauchen endlich eine dreidimensionale Raumplanung, die zusammen mit einem Umweltgesetzbuch das überholte obrigkeitsstaatliche Bergrecht ersetzt. Dass bei uns Claims abgesteckt werden können wie weiland beim Goldrausch in Sacramento, ist im 21. Jahrhundert ein unhaltbarer Zustand!

Es müssen alle Möglichkeiten eines Verbotes von Fracking und Kohleflözgasförderung im Landesrecht genutzt werden. Das gehört in unmissverständlicher und juristisch eindeutiger Form in Landesentwicklungsplan, Landeswassergesetz und Landesnaturschutzgesetz. Dafür setzen wir uns ein. Wir fordern von der Landesregierung ebenfalls, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um das geplante Frackingermöglichungsgesetz auf Bundesebene zu verhindern!“

Zu diesem Thema hat die Piratenfraktion NRW am 4. Mai 2016 eine kleine Anfrage (Drucksache 16/11922) an die Landesregierung eingereicht: „Giftmülltourismus nach NRW: Werden Gefahren durch giftige Bohrschlämme in der Deponie Hünxe-Schermbeck unterschätzt?“ [3].

Da sieht man mal wieder schön, wie die Rot-Grüne Landesregierung ihr „Versprechen“ bzgl. Fracking hält und das ganze einfach umbenennt.

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Ungewöhnliche Fahrradbox in Dinslaken

Anscheinend wiehert nicht nur in Duisburg der Amtsschimmel, sondern auch in Dinslaken.
Wie anders kann man sich das Schild mit einem Hinweis auf Fahrradboxen erklären, die gar nicht vorhanden sind. Oder ist die Nachfrage so groß, dass man Fahrradständer mieten kann?

IMG_20160505_105536 Fahrradboxen a

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Tanklager des Flughafens Düsseldorf ein Störfallbetrieb?

Letztes Jahr wurde ich auf das Tanklager des Flughafens Düsseldorf aufmerksam. Dort soll sich einiges ändern, wohl bereits in Hinblick auf die angestrebte Kapazitätserweiterung.
Von der Stadt Düsseldorf bekam ich im Oktober letzten Jahres folgende Antwort

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

die in Ihrer o.g. Mail gestellten Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

Die Lagerkapazität an Kerosin der derzeit bestehenden Tankdienstlager betragen

Tanklager 1 – ca. 4.600m³, entsprechend 3.714,5 t
Tanklager 2 – ca. 1.800m³, entsprechend 1.453,5 t

Als Ersatz für das Tanklager 2 sind insgesamt 12.320m³, entsprechend 9.948,5 t geplant.
Damit unterliegt das geplante Tanklager 2 nicht der Genehmigungspflicht nach dem BImSchG <= 10.000 t und ist somit im Baurecht zu genehmigen.
Das Tanklager 1 soll nach Fertigstellung des neuen Tanklagers zurückgebaut werden.

Die Belange des Umweltrechtes (Störfallrecht) werden durch die Beteiligung der entsprechenden Dezernate bei der Bezirksregierung Düsseldorf geprüft und fließen in die Baugenehmigung mit ein.

Diese Vorgehensweise ist mit der Bezirksregierung im Vorfeld abgestimmt worden und befindet sich im Einklang mit dem bestehenden Recht.

Die Änderung der Gleisanlage unterliegt der Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz, Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Dies ist ein eigenständiges Verfahren und schließt das Tanklager nicht mit ein.

Ich hoffe, dass damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet wurden und ggf. bestehende Bedenken ausgeräumt werden konnten.

Nun musste ich aber feststellen, dass das Tanklager sehrwohl der Störfallverordnung unterliegt und ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine Genehmigung nach Baurecht zulässig ist.

Sehr geehrte***,

das Tanklager unterliegt, nach Recherche von heute der Genehmigungspflicht nach dem 12. BImSchG der Störfallverordnung 13.2 Kerosine (einschließlich Flugturbinenkraftstoffe) 2 500 000 kg. Die Werte für jeden einzelnen Tank liegen bereits eindeutig darüber.

Somit unterliegt das Tanklager durchaus der Störfallverordnung und ist nicht nach Baurecht zu genehmigen. Da die Genehmigung somit fehlerhaft ist, ist das Tanklager m.M. bis zu einer Genehmigung stillzulegen.

Wie Sie hier auf 10 000 t kommen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es wäre sicherlich interessant, wenn ein Flughafenausweitungsgegner mit einer entsprechenden Klage das fehlerhaft genehmigte Tanklager stilllegen würde.

Es stellt sich die Frage, ob wegen angrenzender Wohnbebauung eine Errichtung der neuen Tanks überhaupt zulässig ist.

Wenn mich nicht alles täuscht haften nach der Seveso III Richtlinie nicht nur die Betreiber einer Anlage, sondern auch die Behörden bzw. die jeweiligen Beschäftigten, welche eklatante Fehler dulden, egal ob nun aktiv oder passiv.

Daneben stellt sich die Frage der Achtungsabstände und wie in diesem Zusammenhang die Einrichtungen des Flughafens gegen einen Störfall im Tanklager gesichert sind. Ich werde diese Umstände natürlich in meiner Einwendung gegen die Ausweitung des Flughafens geboten berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Störfallbetriebe fallen m.W. in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf. Mag sein, dass ich mich täusche, aber irgendwie habe ich den Eindruck, dass das Tanklager des Flughafens extra nicht als Störfallbetrieb bezeichnet wird, um die damit einhergehenden Problematik beim derzeit anstehenden Genehmigungsverfahren außen vor zu lassen. In meiner Einwendung werde ich natürlich auch dieses Thema aufgreifen.

Und spaßeshalber habe ich beim benachbarten Löwensenf nachgefragt, wie denen das gefällt direkt neben einem Störfallbetrieb zu liegen. Zumal die Nachbarn eines Störfallbetriebes erheblich unter diesem leiden. Jegliche Veränderung wird aufwändiger und teurer.

Wobei die Störfallproblematik natürlich deutlich stärker in Bezug auf die Personen am Flughafen wiegt. Da kann einiges passieren und ein entsprechendes Gutachten fehlt gänzlich. Zusammen mit zahlreichen anderen Unzulänglichkeiten wird der Flughafen wohl seinen Antrag zumindest erheblich nachbessern müssen. Der Antrag ist nur marginal besser, als der von Talke für Rheinhausen. Der Flughafen scheint sich seiner Sache zu sicher zu sein. Wird sicherlich noch interessant, wenn das alles vor Gericht geht.

Also beim Flughafen scheint mir einiges im Argen zu liegen.

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Spruch zum Sonntag

Umweltschutz ist ein universeller Generationenvertrag.

(Ulrich Scharfenort, 10.12.2014)

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Feuer in Meiderich

Jetzt wird gegen die Dame, welche den Brand auslöste ermittelt. Natürlich hat sie einen Fehler gemacht und trägt eine Mitschuld. Wenn man kein Feuer löschen kann, darf man halt auch keine Kerzen anzünden. Allerdings ist für mich die mutmaßlich Hauptverantwortlichen für den Tod nicht die Mieterin, sondern Vermieter und Hausverwalter. Brandmelder sind spätestens bis zum Ende des Jahres überall in Mietshäusern vorgeschrieben. Dies war anscheinend nicht der Fall, denn ein Brandmelder hätte hier sicherlich frühzeitig die Familie alarmiert. Jedenfalls habe ich bisher nichts davon gelesen, dass das Haus mit Brandmeldern ausgerüstet ist. Müsste das nicht also Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung durch die vorgenannten rechtfertigen, weil die Toten mit Brandmeldern zu verhindern gewesen wären? War hier überhaupt schon der Einbau veranlasst? Mal ganz abgesehen von den baulichen Mängeln, welche das Ausbreiten begünstigten.

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Theoretisch wäre heute KMV

Aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei, dem ich mich als Mitglied der Partei verpflichtet fühle.

Wir Piraten streben eine möglichst hohe demokratische Gleichberechtigung aller Menschen an. Deswegen ist es Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern.

Dies schließt natürlich nicht nur die Mitbestimmung bzw. Beteiligung der Bevölkerung bei der Politik der Piratenpartei mit ein, sondern auch insbesondere die Basisbeteiligung innerhalb der Piratenpartei. Auf Landes- und Bundesebene ist dies regelmäßig der Fall.

Auf kommunaler Ebene scheitert dies allerdings in Duisburg. Leider.

Da Piraten auch für Transparenz eintreten und die Missstände nun bereits geraume Zeit bestehen, ist es an der Zeit dies öffentlich zu machen.

Obwohl in der Vergangenheit bereits mehrere KMVen, wegen nicht satzungskonformer Einladung, nicht stattfanden oder für ungültig erklärt, setzt der Vorstand des Kreisverbandes Duisburg diese Missstände fort. Die Gründe sind unklar.

So werden regelmäßig dezentrale Orte für KMVen gewählt, welche erhebliche Zeiten für An- und Abreise mit ÖPNV bedingen würden. Da die Veranstaltungen meist am Abend stattfinden erhöht sich der Nachteil der Ortswahl noch, obwohl es in zentraler Lage durchaus vergleichbare Lokalitäten gibt. Eine Begründung lieferte der Kreisverband nicht.

Heute wäre wieder eine derartige KMV. Die Einladung erfolgt zwar satzungskonform, allerdings gab es mal wieder nicht die notwendige Information über eingereichte Anträge und voraussichtliches Ende der Veranstaltung, welche spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgen müssten. Bis zu einer Schiedsgerichtsverhandlung, war zumindest Teilen des Vorstandes nicht einmal klar, dass sie bereits wegen einer unvollständigen Einladung gegen die eigene Satzung verstießen, was durch Zitate aus Emails belegbar ist.

Nun gab es also mal wieder keine Erinnerung. So weiß man natürlich nicht, ob es sich überhaupt lohnt, die weite und beschwerliche Anreise mit ÖPNV auf sich zu nehmen, wo zudem noch andere wichtige Termine anstehen. Genau deshalb sieht die Satzung ja die Bekanntgabe der Anträge vor, damit jeder weiß, ob eine Teilnahme sinnvoll ist oder nicht.

Und auch was Vorstandssitzungen angeht, werden diese nicht Transparent gegenüber der Basis angekündigt, sodass eine Teilnahme, insbesondere bei Online stattfindenden Vorstandssitzungen, nicht möglich ist. Die Geschäftsordnung gibt hier 3 Tage vorher, aber wer weiß, schon dies nicht auch bereits in einer nicht angekündigten Vorstandssitzung geändert wurde.

Zahlreiche Duisburger Piraten haben sich wegen dieser und anderer Missstände bereits ganz oder weitestgehend zurückgezogen. Denn anstelle von solider Planung, etwa bei Wahlen oder Aktionen, gibt es meist kurzfristige undurchdachte Hauruckaktionen.

Eine aktive Ansprache der Kreismitglieder durch den Vorstand findet von ganz seltenen Ausnahmen abgesehen nicht statt. Selbst beschlossene Beteiligungen der Basis werden ‚vergessen‘. Es gab zudem auch keinerlei Aktivitäten zur Gewinnung neuer Mitglieder.
Man gewinnt den Eindruck Teilen des Vorstandes ginge es nur um Konsolidierung der Macht mit fast schon erdoganschen Zügen.

Und dies ist jetzt nur eine oberflächliche kurze Darstellung der Missstände.

Wie sollte man unter solchen Bedingungen eine Wahlempfehlung für einen Duisburger Kandidaten unterstützen können?

Gemeinsam könnte man viel erreichen, aber bei Teile und Herrsche wird es wohl nicht einmal 1 %. Ich werde mich bei dem absehbaren Fortbestand dieser Missstände wohl nur noch auf die Aktivitäten im Umweltausschuss und eigene Projekte konzentrieren.

Diesen Beitrag kündigte ich am Montag an gegenüber dem Vorstand Piraten NRW und dem Kreisverband an.

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Breite LKW-Parkplätze

Um das Thema LKW-Parkplätze bzw. die Verkehrsprobleme auf Logport I weiter voran zu treiben versuchte ich herauszubekommen, welche Vorgaben es für derartige Parkplätze gibt. Im Netz wurde ich bei einer Suche nach Vorgabe allerdings nicht fündig.

Deswegen fragte ich nun beim Landesverkehrsministerium nach:

Sehr geehrte Personen,

wie ich diversen Unterlagen Entnahm dürfen LKW bis zu 2,60 breit sein. Folglich müssten Parkplätze eine entsprechende Größe haben.

Allerdings fand ich nirgendwo Vorgaben, wie etwa 3 m oder 3,5 m für die LKW-Parkplatzbreite.

Deshalb bitte ich um Auskunft, wo diese Vorgaben stehen und welche Größe vorgegeben ist.

Ebenfalls wüsste ich gerne, ob eine 6,5 m breite Straße mit Verschmälerung durch parkende Fahrzeuge für Schwerlastverkehr geeignet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Mal sehen was es für eine Antwort gibt.

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Wahlkampfwerbung der AFD?

Es ist braun und hängt schon länger so.
Die Höhe deutet auf eine Partei aus dem rechten Spektrum hin. Denn nur die hängen ihre Propaganda so hoch. Wahrscheinlich umgekehrt proportional zu der Qualität des Programms.

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Unterlassungsklage gegen Gratiszeitung

In den letzten Jahren wurde unser Briefkasten immer wieder von einer überregionalen Gratis-‚Publikation‘ beglückt. Trotz mehrfacher Aufforderung dies zu unterlassen wurde weiterhin geliefert.

Deshalb reichten wird dann Klage ein, nicht nur weil man unnötig mit Altpapier belästigt wird, sondern auch wegen der zahlreichen Bäume, die für so eine deutschlandweite Verteilung vernichtet wurden.

Außerdem gab es bisher meines Wissens noch kein entsprechendes Urteil gegen eine Gratiszeitung. Jedenfalls keine die öffentlich bekannt wurde.

Eigentlich hatte ich mit erheblichen Widerstand gerechnet, aber für die Gegenseite war die Aussichtlosigkeit wohl von vornherein klar. Es erging nun ein Versäumnisurteil. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig und im Falle eine Zuwiderhandlung stünde mir ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 250 000 Euro zu oder es gäbe Ordnungshaft für den Verantwortlich bis zu 6 Monate.

Jetzt kann ich hoffentlich endlich wieder nur noch die Wochenblätter begrüßen und bleibe von solchen überregionalen Produkten verschont.

Zu einem späteren Zeitpunkt werde ich noch den Urteilstext Online stellen.

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Beteiligungsfeindliche Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens

In Amtsblatt 13/2016 legt die Stadt Duisburg nun die Informationen zum Flughafen vor.

Neben einigen Hintergrundinformationen, finden sich natürlich Ort und Zeit der Auslegung:

vom 25.05.2016 bis einschließlich
24.06.2016 in 47051 Duisburg, FriedrichAlbert-Lange-Platz 7 (Stadthaus),
Zimmer 419
zu folgenden Zeiten: werktags außer samstags 8:00 bis 16:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt (Auslegungsfrist).

Der Ort ist zwar zentral gelegen, aber bei dem Umfang der Unterlagen müsste sich jemand berufstätiges den ganzen Tag frei nehmen. Eine Durchsicht nach Feierabend ist nicht möglich, da bereits um 16 Uhr Schluss ist.

Im Internet sollen die Unterlagen unter der URL http://www.mbwsv.nrw.de/ auffindbar sein. Allerdings ohne genau Angabe wo auf der Seite.
Leider erfolgt aber auch einer derartiger Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass jedoch
nur die tatsächlich vor Ort ausgelegten
Antragsunterlagen (Papierfassung) für das
Verfahren maßgeblich sind.

Also muss man sich die Papierunterlagen anschauen. Es stellt sich die Frage warum eine derartige Einschränkung des Verfahrens erfolgt. Was ich natürlich direkt mal bei der Bezirksregierung nachfragte.

Sehr geehrte Personen,

warum steht im Hinweis auf das Verfahren folgendes:
„Es wird darauf hingewiesen, dass jedoch
nur die tatsächlich vor Ort ausgelegten
Antragsunterlagen (Papierfassung) für das
Verfahren maßgeblich sind.“

(Quelle https://www.duisburg.de/vv/10neu/medien/medien/Amtsblatt_Nr_13_2016.pdf )

Dadurch werden Einwender gezwungen sich Urlaub nehmen zu müssen, um die Unterlagen vor Ort abzugleichen. Es ist nicht ersichtlich warum die im Netz stehenden Unterlagen nicht gleichrangig zu denen in den Bezirksämtern sein soll.

Da, wie im Fall von Duisburg, die Öffnunszeiten beteiligungsfeindlich sind, wird für viele berufstätige eine Sichtung vor Ort unmöglich gemacht.
Die Lebenswirklichkeit sieht anders aus, weshalb diese Einschränkung das Verfahren u.U. ungültig machen könnte.

Daneben ist unklar, was dagegen spricht seine Einwendung früher einzureichen. Wenn jemand, aus welchem Grund auch immer schon früher fertig ist und die Einwendung einreicht. Oder ist dies sogar der Grund warum der Flughafen seine Unterlagen bereits früher auf die eigene Homepage stellte? Um die Bevölkerung dazu zu verleiten, bereits jetzt Einwendungen loszuschicken, damit diese im Verfahren nicht mehr gewertet werden müssen? Wäre ja eine ziemlich perfide Strategie.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Leider darf man seine Einwendung auch nicht vorher einreichen, sodass dann sofort alle anderen kopieren können. Weshalb ich meine Einwendung, dann wohl doch nicht unmittelbar öffentlich machen werde.

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Pirat irritiert über die Unkenntnis der SPD

Ich beziehe mich auf diesen Artikel.

Die SPD zeigt mal wieder in voller Bandbreite, wie wenig Ahnung sie hat. Der Flughafen will auf Kosten der anderen Flughäfen ‚wachsen‘. Die lärmabhängigen Landentgelte sind ein Witz und steigen im Vergleich mit denen der Flughäfen im relevanten Bereich kaum an und sind insgesamt viel zu niedrig um eine steuernde Wirkung zu entfalten.

Auch muss man nicht mit einer Ausweitung rechnen. Eine Firma auf dem Nachbargrundstück kann einem schließlich auch nicht einfach das Grundstück wegnehmen, weil sie wachsen will. Genau das macht der Flughafen aber mit seiner Fluglärmenteignung. Das öffentliche Interesse ist nicht ausreichend begründet für eine Enteignung. Die Grünen Vorschläge sind durchaus gangbar. Zudem sagt der Angerlandvergleich eigentlich, dass es keine Ausweitung gibt und meine bisher 64-seitige Einwendung wird auch belegen, dass jegliche Kapazitätserweiterung unzulässig ist und der Flughafen sogar auf ein erträgliches Maß schrumpfen muss.

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Spruch zum Sonntag

Wer mit Angst regiert, wird seinem Mörder nicht in die Augen schauen.

(Ulrich Scharfenort, 30.10.2014)

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Warum es nicht schlimm ist gegen etwas zu sein!

Wenn man gegen etwas ist, ist man automatisch auch immer für etwas anderes. Beispielsweise Fluglärm ich bin dagegen, dafür aber für Ruhe, welche die Erholung ermöglicht, die für den nächsten Arbeitstag notwendig ist.

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Sind die angeblichen Arbeitsplätze am Flughafen Düsseldorf Raubtierkapitalismus?

IHK und andere behaupten ja es würden am Flughafen Arbeitsplätze entstehen, allerdings fallen diese dann woanders weg.
Eine klare Ausprägung des Raubtierkapitalismus, nicht nur die Bevölkerung mit mehr Lärm zu belasten, aber zeitgleich von anderen Flughäfen der Umgebung auch noch Arbeitsplätze abzuziehen.

Das Zitat aus der Prognose des Verkehrsaufkommen bis 2030

Aufgrund der zusätzlichen Kapazitäten am Flughafen Düsseldorf ist davon auszugehen, dass durch diese zusätzlichen Kapazitäten Angebote von den umliegenden Wettbewerbsflughäfen verlagert werden.

belegt sehr schön, was wirklich passieren wird.

Da die meisten betroffenen Flughäfen in NRW eher in wenig besiedelten Gegenden liegen dürfte es sich hier um strukturschwächere Regionen handeln, an den sich Düsseldorf nun bereichern will. Ein Vorgehen, was einfach nur als widerlich zu bezeichnen ist.

Wer also mit Arbeitsplätzen argumentiert, sollte die Verlagerungseffekte nicht verschweigen.

Zudem reichte ich eine Petition an den Landtag mit folgendem Wortlaut ein:

Online-Petition

Landtag Nordrhein-Westfalen
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

Gegenstand der Petition:
Unsoziale Arbeitsplatzverlagerung von anderen Flughäfen nach Düsseldorf.

Wortlaut der Petition:
Der Landtag NRW wird gebeten die Landesregierung aufzufordern den
Raubtierkapitalismus des Flughafenerweiterung zu unterbinden.

In einer Prognose für das Verkehrsaufkommen, welches der Flughafen als
Teil seiner Antragsunterlagen vorgelegt hat, steht auch folgendes:
„Aufgrund der zusätzlichen Kapazitäten am Flughafen Düsseldorf ist davon
auszugehen, dass durch diese zusätzlichen Kapazitäten Angebote von den
umliegenden Wettbewerbsflughäfen verlagert werden.“

Wenn die Angebote an den anderen Flughäfen wegfallen, fallen dort
selbstverständlich auch dort die Arbeitsplätze weg. Der Flughafen
Düsseldorf würde hier auf Kosten strukturschwächerer Regionen
profitieren. Das ist unsozial, ungerecht und nicht notwendig.
Da der Ausbau des Flughafens hauptsächlich mit Arbeitsplätzen begründet
wird, zeigt sich hier sehr schön, dass es in Wirklichkeit nur eine
Verlagerung ist. Es werden also nicht nur keine neuen Arbeitsplätze
geschaffen, sondern aufgrund von Synergieeffekten sogar noch welche
vernichtet.

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Antrag von SPD, Grüne und Linke zum Flughafen

Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 21.03.2014 vor der Wahl am 25.05.2014, behandelte die Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorf.

Nicht einstimmig wurde folgendes beschlossen:

Der Umweltausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr der
Stadt Duisburg sprechen sich gegen die geplante Kapazitätserweiterung des Flughafens
Düsseldorf in nachfragestarken Zeiten von 45 auf 60 Flugbewegungen pro Stunde aus, wenn
trotz Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten dadurch zusätzliche Lärmbelastungen
für die Duisburger Bevölkerung verursacht werden. Die Stadtverwaltung wird gebeten, dies
in ihrer Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu berücksichtigen.

Bin mal gespannt, ob man sich an diesen Antrag (14-0429) wohl demnächst noch erinnern wird. So wie die SPD in letzter Zeit entschieden hat ist zu befürchten, dass hier nicht ausreichend getan und für die Erweiterung gestimmt wird.

Eine überraschende Tischvorlage auf der nächsten Sitzung des Umweltausschusses würde mich nicht überraschen.

Aber natürlich werde ich an die erwähnte Drucksache erinnern.

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Fluglärmerweiterung überflüssig und mit Märchen begründet

Die regionale Wirtschaft leidet eher unter dem Flughafen.
NRW hat die meisten Flughäfen und geringste Wirtschaftskraft. Wahrscheinlich leiden hier zahlenmäßig auch die meisten Menschen unter Fluglärm.
Selbst, wenn man behauptet es würde einen nicht stören, so wird der Lärm trotzdem verarbeitet, denn erst das Gehirn filtert den Lärm. Das heißt der Lärm vermindert schon mal die Denkfähigkeit. Dazu kommen noch Leistungseinbußen, weil es an Erholung mangelt. Angefangen von der Schule bis ins höhere Alter.

Das angebliche Wachstum durch den Flughafen wird von IHK und Co mit fiktiven Zahlen untermauert. Die sich nicht belegen lassen. Ich halte dagegen in NRW haben 23456 Menschen ihre Arbeit verloren, weil die Firmen Pleite gingen, da die Mitarbeiter durch fehlende Erholung die Firma in den Ruin trieben. Falsche Entscheidungen trafen.
Bestes Beispiel ist hier ja Ludger Dohm selber, der versucht eine unzulässige Erweiterung durchzudrücken und dafür viel Energie verschwendet. Wie er selbst angibt stört ihn der Fluglärm ja nicht, aber die Leistungsminderung wird hier sichtbar.

Wenn die IHK Behauptungen in die Welt setzt, sollte sie diese vielleicht mal untermauern. Aber Zahlen, die auf drei Nullen enden, sind Fiktiv, genauso wie meine Zahl von weiter ob, die wirkliche Zahl dürft schwer schätzbar sein.

Die Fluglärmausweitung wird nicht kommen. Alle für die Wirtschaft notwendigen Verbindungen existieren oder können durch Streichen der zahlreichen Billigflieger gesichert werden.

Der Luftverkehr wird nur dann weiter zunehmen, wenn weiterhin zu Ungunsten der Steuerzahler subventioniert wird. Etwa durch fehlende Kerosinsteuer. Wäre sicherlich interessant, wie viele Arbeitsplätze nie entstanden sind, weil die Steuern nie investiert werden konnten. Gewinne auf Kosten der Gesundheit einfahren und dann noch nicht einmal die vollen Steuern dafür zahlen.

Und natürlich lässt sich der Luftverkehr landespolitisch reglementieren, indem man zum Beispiel eine Lärmabgabe ans Umland einführt. Damit die Wertminderung der Immobilien, der Arbeitskraftverlust und vieles mehr abgefedert werden. Bis jetzt kassiert Düsseldorf ab und das Umland muss leiden. Der Luftraum und die Lärmerträglichkeit sind nun einmal begrenzt, weshalb der Markt am Flughafen über höhere Preise regeln muss, wer startet und wer landet.

Was die leiseren Düsen angeht, so ist dies wohl nur Wunschtraum, denn bis die sich mal verbreiten, sind wohl schon die nächsten zwei Ausweitungsversuche abgewehrt. Und der Flughafen nicht sehr aufpasst, kann er sich mal Gedanken machen, wie er mit einer Verkleinerung klarkommt.

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Zu schmale Fahrbahnen auf Logport?

Da ich noch immer nicht verstehe, wie man die Fahrbahnen auf Logport als zulässig ansehen kann, fragte ich mal bei der Bauaufsicht nach:

Sehr geehrte***,

auf der Erörterung Greiwing gaben Sie ein, dass die Straßen auf Logport 6,5 m wären und die Parkplätze 2,5 m und die LKW somit genügend Platz hätten.

Ich habe mir heute mal die Zeit genommen, dies nachzuvollziehen.

Die in Logport vorkommenden Sattelzüge sind 2,55 m bzw. 2,6 m bei Kühltransporten. Dies ist allerdings ohne Außenspiegel gerechnet. Selbst im eingeklappten Zustand der Spiegel das Fahrzeuge, reichen diese mehrere Zentimeter in die Fahrbahn. Minimum sind hier 5 cm.
Das heißt bei optimalen parken der LKW wäre hier bereits die Fahrbahnbreite auf 6,4 m geschrumpft. Zieht man den Sicherheitsabstand zur Seite von jeweils 0,5 m ab, bleiben noch 5,4. Hiervon muss allerdings auch der Sicherheitsabstand in der Mitte abgezogen werden. Wegen der Geschwindigkeit und Gegenverkehr ist hier von 0,5 m auszugehen. Bleiben also noch 4,9 m

Und jetzt erklären Sie mir bitte, wie dort zwei Fahrzeuge, die mehr als 5 m Breite haben, mit gegenläufigen Fahrtrichtungen einander passieren sollen ohne im Schritttempo zu fahren, gegen die StVO zu verstoßen und ggf. sogar die Spiegel einklappen müssen. Die mit diesem Anfahren und Abbremsen einhergehenden erhöhten Konzentrationen von Feinstaub und Stickoxiden stellen ein unnötiges Umweltproblem dar. Nicht ohne Grund fragte ich bereits vor längerer Zeit wegen dem Planungsverfahren von Logport und der dazugehörigen UVP nach. (Herr *** ist deshalb auch in CC beteiligt.)

§ 12 StVO sagt hier:

(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

Also ist demnach das halten für LKW in den Parkbuchten unzulässig, da der rollende Verkehr zu sehr eingeengt wird. Andererseits gibt es keine Parkbuchten mit ausreichender Breite für die LKW und auch sonst keine Möglichkeiten auf Logport 1, die für alle LKW nutzbar wären.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Ordnungsamt verweigert gegen Wildplakatierung vorzugehen

Mit folgendem Schreiben verweigerte das Ordnungsamt gegen Wildplakatierer vorzugehen.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Ihre verschiedenen E-Mails über Plakatspams, bzw. Wildplakatieren.

Zu Ihrer Beanstandung, dass das Ordnungsamt gar nicht oder zu Milde gegen
Wildplakatierungen vorgehe, teile ich Ihnen mit, dass die Sicherheits- und
Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg nur bzgl. öffentlicher
Verkehrsflächen und Anlagen gemäß der Begriffsbestimmungen in § 1 der
Verordnung anwendbar ist.

Plakatierungen an Schaufenstern, Hauswänden und Zäunen privater Eigentümer
(z. B. auch Geschäftsgebäude) können von mir nicht geahndet werden, da es
sich um Privatflächen und somit um Privatrecht handelt.
Ein Vorgehen gegen Plakatierungen obliegt den Eigentümern, z. B. durch
Entfernung der Plakate und/oder Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.

Die ständige Ermittlung und Information dieser „Privaten“ über
Plakatierungen an ihren Objekten ist aus verwaltungsökonomischen Gründen
nicht möglich.

Des weiteren kann auch entgegen Ihrer Meinung eine Genehmigung zur
Plakatierung auf Verkehrsflächen und Anlagen gemäß § 1 Sicherheits- und
Ordnungsverordung der Stadt Duisburg vorliegen, wie z. B. bei Ihrer
zuletzt gemeldeten Plakatierung des Circus Probst.
Ggf. durch den Circus erfolgte Plakatierung auf Privatflächen ist, wie
oben angegeben, von mir nicht zu ahnden.

Im übrigen beziehe ich mich bzgl. der Durchführung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren bei tatsächlich vorliegender
Wildplakatierung auf meine E-Mail vom 03.02.2016.

Bzgl. Ihrer letzten E-Mail vom 23.04.2016 habe ich festgestellt, dass es
sich bei allen von Ihnen angegebenen Örtlichkeiten um Privatbesitz handelt
und daher § 4 der Sicherheits- und Ordnungsverordnung nicht anzuwenden
ist.

Obwohl mir somit die rechtliche Grundlage für entsprechende Maßnahmen
fehlt, habe ich mich mit einigen Veranstaltern in Verbindung gesetzt und
um die Entfernung der alten Plakate gebeten.
Dies wurde mir für die nächsten Tage zugesagt.

Die gesamte Maßnahme war sehr arbeitsintensiv und zeitaufwändig und
entbehrt einer rechtlichen Grundlage.

Ständig sind solche Maßnahmen, wie oben bereits angegeben, aus rechtlichen
und verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

Ich bitte daher künftig, von Meldungen über „Plakatspams“
(Wildplakatierungen) auf privaten Flächen (z. B. Schaufenstern und Wänden
von Ladenlokalen) abzusehen.

Da die Stadt mal wieder die Arbeit verweigert.

Sehr geehrte Frau Wessinghage,

ich würde zu einem Blick in die Vorschrift raten:
„§ 4 Wildplakatieren und sonstiges Verunreinigen
(1) Das unbefugte Anbringen oder Anbringenlassen von Plakaten und gleichartigen Werbemitteln – Wildplakatieren – sowie jedes unbefugte Verunreinigen, Beschmieren, Bemalen, Bekleben oder Besprühen an bzw. von Verkehrsflächen und Anlagen, Bäumen, fremden baulichen Anlagen im Sinne der Bauordnung NW, insbesondere Hauswände, Zäune, Litfasssäulen und sonstige Anschlagflächen, ist verboten.
(2) Wer entgegen den Verboten des Abs. 1 wildplakatiert oder hierzu veranlasst oder sonstige Verunreinigungen vornimmt oder vornehmen lässt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft bei Plakaten oder gleichartigen Werbemitteln ebenso denjenigen (z. B. Veranstalter), auf den sich diese beziehen.“

Dies umfasst eindeutig auch fremde bauliche Anlagen insbesondere Hauswände. Wenn man die Zuständigkeit prüft, muss man dies schon ordentlich machen und wenn man zuständig ist, sich auch darum kümmern. Zumal das Ordnungsamt bereits mehrfach die Zuständigkeit bejaht hat.

Eine Information der Privaten ist nicht notwendig. Vielmehr sind die Wildplakatierer in der Verpflichtung die Erlaubnis zu belegen. Ein nettes Bitte reicht bei solchen Personen einfach nicht aus. Schauen Sie sich mal an, wie selbst städtische Objekte aussehen.

Aber, dass das Ordnungsamt sich nicht um die Einhaltung der Öffentlichen Ordnung kümmern will oder mangels Personal kann, ist durchaus bereits länger bekannt, wie man an der Verwahrlosung sieht. Den zahlreichen Falschparkern, der Vermüllung durch Zigarettenkippen…
Ist ja kein Wunder, wenn irgendwann NO-GO-Areas entstehen, wenn die Stadt sich gerade um die Verstöße im Kleinen nicht kümmert. Dann wird das mehr und mehr bis hin zu Mord und Totschlag. Respekt funktioniert nicht, wenn der Rechtsstaat sich zurückzieht.

„Kriminalitätsfurcht als Folge fehlender sozialer Kontrolle im Stadtteil

Auf der Mesoebene wird versucht, Ursachen für Kriminalitätsfurcht mit dem Verlust der sozialen Kontrolle innerhalb eines Stadtteils zu begründen. Grundannahme der Theorie der sozialen Kontrolle ist, dass Desorganisation in einem Wohngebiet (Graffitis, zerstörte Telefonzellen, herumliegender Müll und leer stehende, verfallende Häuser) sowohl das Ausmaß der Kriminalität erhöht als auch die Anwohner verunsichert [12].
…“
http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/76648/kriminalitaetsfurcht?p=all
Und genau deshalb kann das Ordnungsamt überall eingreifen. Wie in der zuvor zitierten Vorschrift ausdrücklich erwähnt.

Ich werde also nicht davon absehen, dass Ordnungsamt an seine Pflichten zu erinnern.

Gehe ich recht in der Annahme, dass das in Kopie beteiligte Rechtsamt die vorgesetzte Stelle ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

PS: Ich habe mir erlaubt in BCC die Medien zu beteiligen und werde unseren Schriftwechsel selbstverständlich bloggen.

Und es ist kein Einzelfall, dass sich Vertreter der Stadt für nicht zuständig erklären oder die Arbeit woanders hin abdrücken. Ich frage mich, ob man hier analog zur Mietminderung auch eine Grundsteuerminderung einklagen kann, wenn die Stadt nicht einmal mehr ihren Pflichtaufgaben nachkommt.

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G8 und G9

Also entweder leidet Löhrmann unter politischem Starrsinn und will ihre Lösung um jeden Preis durchdrücken oder es geht einfach um Personal. 8 Jahre bis zum Abi benötigen weniger Personal als 9 Jahre. Ist wahrscheinlich eine ganz simple Rechnung von Einsparungen auf Kosten der Gesundheit unserer Kinder.
Die Behauptung von „Experten“, dass dies keinen Einfluss auf die Gesundheit hätte ist absurd. Stresssymptomatiken entwickeln sich über einen langen Zeitraum, man kann also frühestens in einigen Jahren sehen, was die Verkürzung für die Gesundheit der betroffenen bedeutet. Ob hier die Entwicklung der Persönlichkeit beeinträchtigt und damit die Wirtschaftskraft von NRW noch mehr geschädigt wird, kann wohl erst in Jahrzehnten oder vielleicht auch gar nicht gesagt werden.
Dem Löhrmannschen Bildungsdarwinismus muss jedenfalls ein Ende gemacht werden.

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Spruch zum Sonntag

Mach am Tag was du schaffst und nicht mehr und du hast mehr Jahre, als wenn du dich stresst und dadurch Jahre verschenkst.

(Ulrich Scharfenort, 30.10.2014)

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Duisburger Künstler: Dennis Marschallik, Dominik Timm

Marschallik, Dennis (aka Schally); Musik (Sänger); Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2,
* Band Synthasia
* Band Ignition
* We are the Force

Timm, Dominik; Musik (Schlagzeug); Seite; Wikipedia; Artikel 1,
* Band Ignition
* We are the Force

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Neue Antwort vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Der transparenzhalber auch das nächste Schreiben des BAF. Ein erster Blick in diese Änderungen war eher ernüchternd, weil unvollständig. Aber vielleicht helfen die Informationen ja jemand anders.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Ich bestätige den Eingang Ihrer Email vom 14.04.2016.

Sie präzisieren darin Ihr Auskunftsbegehren und bitten nun um Übermittlung der aktuell gültigen Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 4 Nr. 8 LuftVG i.V.m. § 27a Abs. 2 LuftVO für den Flughafen Düsseldorf.

Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sich die Rechtsgrundlage für die Festlegung von Flugverfahren durch meine Behörde aufgrund einer Anpassung der LuftVO im November letzten Jahres aus § 32 Abs. 4 Nr. 8 und Abs. 4c S. 1 LuftVG i.V.m. § 33 Abs. 2 LuftVO ergibt. Die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf sind in der Zweihundertachtzehnten Durchführungsverordnung (DVO) zur LuftVO vom 20. August 2004 festgelegt. Sie ist seitdem bereits durch 21 Verordnungen, zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. August 2014, geändert worden.

Sämtliche durch das BAF per Rechtsverordnung festgelegten Flugverfahren werden nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz – VkBkmG) im Bundesanzeiger verkündet. Die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertachtzehnten Verordnung zur LuftVO vom 13. August 2014 ist am 28. August 2014 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers verkündet worden. Diese kann über die Internetseite des Bundesanzeigers unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden. Verweise auf die und Fundstellen der vorangegangenen Änderungsverordnungen sowie die Ausgangs-DVO finden Sie in der jeweiligen Veröffentlichung.

Durch das Einsehen der Veröffentlichungen des Bundesanzeigers kommen keine Kosten auf Sie zu.

Ihre Email vom 23.04.2016 liegt mir ebenfalls vor. Eine Antwort erfolgt im gewöhnlichen Geschäftsgang.

Da man mit den veröffentlichten Unterlagen nichts nachvollziehen kann, musste ich erneut schreiben.

Sehr geehrte****,

es sind leider lediglich die letzten fünf Änderungen der LuftVODV 218 verfügbar. Änderungen sind allerdings ohne das Originaldokument und die vorhergehenden Änderungen nur schwerlich nachvollziehbar.

Finde es seltsam nur ein paar Änderungen zu veröffentlichen, aber nicht das Gesamtdokument. Damit kann die Bevölkerung nun wirklich nicht viel mit Anfangen. Man müsste ja wenn nur die Änderungen bekannt gemacht werden alle vorherigen Änderungen und das Ursprungsdokument anschauen. Ich bin sicher die DFS hat keinen dicken Ordner mit den jeweiligen Änderungen, sondern ein durchgehend konsistentes Dokument.

Nun gut, ich werde die fehlende Transparenz bei den Unterlagen, die sicherlich auch nicht bei den Antragsunterlagen, als komplettes Dokument enthalten sein wird, in meiner Einwendung gegen die Flughafenausweitung berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Lärmkosten in der EU belaufen sich auf 40 Milliarden Euro

Das ist schon eine beeindruckende Zahl, welche das UBA in nachfolgender PM veröffentlichte.

Tag gegen den Lärm 2016: Drei von vier Deutschen fühlen sich durch Lärm gestört

Ob Straßenverkehr, Nachbarn oder Luftverkehr: Drei von vier Menschen in Deutschland fühlen sich durch Lärm gestört oder belästigt. Wo überall Lärm entsteht, welche Folgen Lärm hat und wie wir ihn verringern können, erklärt unser Film.
Ob Straßenverkehr, Nachbarn oder Luftverkehr: Drei von vier Menschen in Deutschland fühlen sich durch Lärm gestört oder belästigt. Ein Hauptproblem sind die stark befahrenen Straßen in den Innenstädten. Hier ließe sich der Geräuschpegel effektiv senken, indem mehr und ausgedehntere Tempo 30-Zonen eingeführt werden. Wer langsamer fährt, fährt auch leiser: Der Schallpegel sinkt bei einem Auto, dass 30 km/h statt 50 km/h fährt, um zwei bis drei Dezibel. Mit Tempo 30 wird es nicht nur leiser, sondern auch sicherer.

Tempo 30 ist nicht nur in Wohngebieten sinnvoll, sondern auch an städtischen Hauptverkehrsstraßen. Die Lärmbelastung sinkt und damit wird die Lebensqualität in Städten erhöht. Weitere Maßnahmen gegen Lärm sind leisere Autos und Busse – zum Beispiel dank geräuscharmer Reifen – oder leisere Fahrwege mit modernem lärmarmen Asphalt.
Außerdem sind strengere Lärmgrenzwerte nötig: für Autos, Flugzeuge und Schienenfahrzeuge, aber auch für Gebrauchsgegenstände, wie zum Beispiel Rasenmäher. So wird Lärm direkt an der Quelle gemindert – das ist effektiver als lokale Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder -fenster. Und natürlich kann auch jeder einzelne etwas tun und weniger Lärm machen. Zum Beispiel, indem man auf das Fahrrad umsteigt oder zu Fuß geht, anstatt mit dem Auto zu fahren.
Der Verkehr ist eine der Hauptlärmquellen. Lärm macht krank und mindert die Lebensqualität. Herz-Kreislauf Erkrankungen und psychische Beschwerden bis hin zu Depressionen können Folge dauerhafter Lärmbelastung sein. Bei Kindern kann zu viel Lärm die Sprachentwicklung und die mentale Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Und: Lärm kostet. So schätzt die Europäische Kommission die durch den Verkehrslärm in der EU verursachten Kosten auf rund 40 Milliarden Euro pro Jahr. 90 Prozent davon entstehen durch den Straßenverkehrslärm, beispielsweise durch hohe Gesundheitskosten oder Wertverluste von Immobilien.
Anlässlich des diesjährigen Tags gegen den Lärm unter dem Motto „So geht leise!“ erklärt das Umweltbundesamt in einem anschaulichen Film Ursachen und Folgen von Lärm, welche Maßnahmen gegen Lärm helfen – und was jeder einzelne gegen Lärm tun kann.

Ich stimme allerdings nicht damit überein, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung viel bringen würde. Die Lautstärke halbiert sich zwar, allerdings vergrößert sich der jeweilige Expositionszeitraum. Besser wären leisere Fahrzeuge und vor allen Dingen ein leiserer Fahrstil, der bei einigen Menschen leider nicht gegeben ist. Denn möchte man mal gerne eine Hupen, wenn die gerade seelig schlummern.

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Antwort Landesverkehrsministerium zu Flugzeugumwegen

Ich lasse die Antwort mal unkommentiert:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

soweit Sie mit vorstehender E-Mail vom 23.04.2016 Hintergrundinformationen bezüglich einzelner Flugbewegungen erbitten, ist darauf hinzuweisen, dass solche hier nicht vorliegen. Insoweit bitte ich Sie, sich zuständigkeitshalber an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zu wenden.

Beanstandungen betreffend des Verhaltens der DFS im Rahmen der Verkehrslenkung unterfallen ebenfalls nicht der hiesigen Zuständigkeit. Die Aufsicht über die DFS obliegt dem bereits von Ihnen angeschriebenen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF).

Hinsichtlich der seitens der Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) beantragten Kapazitätserweiterung, teile ich Ihnen Folgendes mit:

Das erforderliche Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben der FDG richtet sich ausschließlich nach den rechtlichen Vorgaben und Maßstäben der einschlägigen Fachgesetze, nämlich insbesondere des Luftverkehrsgesetzes, des Landes-Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sowie des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm.

Die Flughafenbetreiberin hat als Antragstellerin einen gesetzlichen Anspruch auf die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens.
Das Verkehrsministerium als zuständige Planfeststellungsbehörde muss in die Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung des Vorhabens eintreten und die entsprechenden Verfahrenshandlungen sowie die Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen vornehmen.

Einer „freien politischen Entscheidung“ o.ä. jenseits oder außerhalb der genannten Rechtsvorschriften ist das in Frage stehende Vorhaben nicht zugänglich.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat die Planfeststellungsbehörde den am 27.02.2015 von der FDG gestellten Antrag daraufhin geprüft, ob die eingereichten Unterlagen für die ordnungsgemäße Einleitung und Durchführung des öffentlichen Anhörungsverfahrens tauglich, d.h. nach Maßgabe der fachlichen Vorgaben vollständig und ausreichend sind. Sie müssen insbesondere für Anwohner, Kommunen und Umweltverbände die erforderlichen Informationen enthalten, um Art und Ausmaß der jeweiligen eigenen Betroffenheit erkennen zu können. Als Ergebnis dieser Prüfung waren für die anstehende breite Öffentlichkeitsbeteiligung noch Anpassungen bzw. Ergänzungen der Antragsunterlagen vorzunehmen.

Dieser Vorgang ist nunmehr abgeschlossen, so dass das Anhörungsverfahren in Kürze eingeleitet werden kann. Die Antragsunterlagen zum Vorhaben werden in den betroffenen Kommunen für Jedermann zur Einsicht ausgelegt und zuvor auch im Internet vollumfänglich – zum Download – verfügbar sein.

Die Auslegungsfrist in den Gemeinden beträgt einen Monat. Nach Ablauf dieses Monats haben Sie zwei Wochen Zeit, um Ihre Einwendungen gegen das Vorhaben gegenüber der Anhörungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) zu erheben (Einwendungsfrist).

Mit Beginn der Auslegung verbleiben also rd. 6 Wochen (1 Monat Auslegung + 2 Wochen im Anschluss) für Ihre Einwendung. Diese Bestimmungen ergeben sich aus § 73 Abs. 3 und Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG NRW (einsehbar im Internet unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start).

Die Gemeinden, in denen Plan und Unterlagen ausgelegt werden, haben dies vorher ortsüblich (Amtsblatt, lokale Zeitung) bekannt zu geben wie auch u.a. mitzuteilen, wo und in welchem Zeitraum (konkrete Bezeichnung der o.g. „Monatsfrist“) der Plan zur Einsicht ausgelegt wird (§ 73 Abs. 5 VwVfG NRW).

Zudem werden – wie oben erwähnt – die Unterlagen auf der Homepage des Verkehrsministeriums zum Download eingestellt.
Im Anschluss an das beschriebene Anhörungsverfahren wird sich die Planfeststellungsbehörde für ihre Entscheidung mit allen für und gegen das Verfahren (d.h. die Kapazitätserweiterung des Flughafens) sprechenden Belangen beschäftigen und sie am Maßstab der einschlägigen Rechtsvorschriften gewichten.
Hierzu gehört insbesondere die vom Vorhaben verursachte (zusätzliche) Belastung der Anwohner mit Flug- und Bodenlärm sowie Schadstoffimmissionen.

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Duisburger Künstler: Wolfgang Döhr

Döhr, Wolfgang; Musik; Seite; Facebook, Wikipedia; Artikel 1,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Stell dir vor es gibt Streik und kaum Probleme

Die Lösung ist ganz einfach. Bereits am Freitag war der Streik angekündigt. Es war also genug Zeit um sich darauf einzustellen und nach alternativen Möglichkeiten zu suchen. Sei es nun für die Kinderbetreuung oder den ÖPNV.

Diese frühzeitige Ankündigung wurde bei anderen Streiks missachtet, weshalb die Reaktion auch entsprechend ausfiel. Nerven tut es natürlich schon, wenn man nur mit ÖPNV und ÖPFV unterwegs ist und kein Auto zum ausweichen hat. Fahrrad ist bei dem Wetter keine wirkliche Option.

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Eine Mitteilung der Brückensperrung ist nicht notwendig

So sieht das zumindest die DVG.
Nur wenig Menschen in Duisburg benutzen den ÖPNV nachfolgend ist eine Antwort, die zeigt warum.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Die angegebene Baustelle liegt nicht in der Zuständigkeit der DVG. Von daher liegt auch die Kommunikation über Einschränkungen und Umleitung nicht in der Verantwortung unseres Unternehmens. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Freundliche Grüße
Ihr Team Kundenservice

Es war zwar heute ein Aushang, dass die Linie 937 ausfällt, aber ein deutlicher Hinweis sieht anders aus. Deswegen auch eine entsprechende Antwort an den ‚Kundenservice‘. Fehlende Zuständigkeit ist etwas, was in der Form nur schlechte Beamte feststellen, da man die Arbeit trotz Teilzuständigkeit verweigert.

Sehr geehrte Personen,

das ist ja wohl ein ziemlich schlechter Scherz.

Es wird auf vielen Buslinien zu massiven Verspätungen kommen und die DVG muss das nicht kommunizieren?

Kein Wunder, dass so wenige Menschen in Duisburg den ÖPNV nutzen, der es nicht einmal für notwendig hält, vorhersehbare Verzögerungen anzukündigen und Alternativen aufzuzeigen.

Wobei es ja nicht nur um Service geht, durch die fehlende Ankündigung an den Bushaltestellen macht sich die DVG schadensersatzpflichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Anony Maus und die Gräueltat

Sehr geehrte Männerinnen und Männer,

neulich verwirrte mich dieses Buch, was schon seit sehr langer Zeit ein Bestseller ist, mal wieder ernorm. Die Passage „schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen…“ ist doch echt unsinnig. Dafür fehlt dem Mann doch einfach die Anatomie. Oder ist ‚einer‘ etwa eine Frau, aber dann wäre Sex doch immer ne Gräueltat. Oder denke ich hier zu logisch?
Oder ist hier wirklich das Schlafen gemeint? Also wäre Sex unter Männern okay? Oder wie oder was? Vielleicht könnten mir das mal ein paar Christamisten erklären.

Grübel, grübel

Ihre Anony Maus

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Flache Nazis aussterben lassen?

Wenn Menschen so dimensional wären, wie sie denken, dann könnte man Nazis unter der Tür durchschieben.
Dies hätte natürlich den großen Vorteil, dass man Nazi platzsparend lagern könnte. Für schlechte Zeiten zum Beispiel, wenn diese rückständige Einstellung mal ausgestorben sein sollte. Als Naturschützer will man schließlich alle bedrohten Tierarten erhalten. Selbst jene die ekelig, nervig oder dämlich sind. Oder brauchen wird doch keine Nazischutzgebiete? Sollten wir hier mal großzügig sein und diese AbARTigen aussterben lassen?

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Spruch zum Sonntag

Hoffnung ist die Quelle aller Religion. Hoffnung das mit dem eigenen Ende doch nicht alles endet. Greift man diesen Umstand an so wehren sich die Hoffenden, schließlich greift man deren Hoffnung an.

(Ulrich Scharfenort, 22.10.2014)

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Verschwendung auf der Bahnhofsplatte

Immer wieder ist die Rede von Nachhaltigkeit. Was nicht Nachhaltig ist sieht man in diesen Tagen auf der Bahnhofsplatte. Dort werden brutal mit einem Bagger die Pflastersteine entfernt und aufgeschüttet.

Ich bin sicher es gibt nicht wenige, welche sowohl Pflaster, als auch Schotter brauchen könnten. Hätte man eine Person abgestellt, welche die Abholung beaufsichtigt, hätte die Stadt Duisburg sicherlich viel Geld gespart, denn sowohl das Entfernen, als auch das Wegschmeißen kosten Geld.

Auf dem anderen Weg hätte man die Steine verschenkt.

IMG_20160422_060738 Schutt Verschwendung a

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Schwer verständliche Botschaften der DVG an der Haltestelle Friedrich-Alfred-Straße

Nachfolgendes schrieb ich mal der DVG

Liebe DVG,

kann man es eigentlich noch komplizierter ausdrücken?

Warum nicht einfach schreiben, dass die Busse nicht mehr so weit vorne halten? Dass das zweite Haltestelleschild gemeint ist entgeht doch den meisten.

Insgesamt wird der Eindruck erweckt, dass an der Haltestelle gar nicht mehr gehalten wird, besonders bei einem flüchtigen Blick, den die meisten Pendler darauf werfen.

Dass der Bus nicht in einer Baustelle hält ist doch wohl offensichtlich. Statt diese Verwirrung hätte man besser gar nichts hingehangen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

IMG_20160403_100659 Nichtanfahren Busse a

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Grundsteuer runter, wenn Fluglärm rauf!

Da ja die Offenlage der Fluglärmausweitung unmittelbar bevorsteht fragte ich mich, ob diese Belastung bereits bei der Grundsteuer berücksichtigt ist.
Deswegen schrieb ich mal einen netten Brief ans Amt für Rechnungswesen und Steuer:

Sehr geehrte Personen,

aus der Fachzeitschrift Immissionsschutz 1/14 S. 30-34 ist mir bekannt, dass der Wert eines Grundstücks bzw. einer Immobilie mit jedem dB(A) an Fluglärm um 0,7 %. Vorsichtig geschätzt sind über unserem Grundstück in Rheinhausen etwa 45 dB(A) äquivalenter Dauerschallpegel. Womit sich rechnerisch eine Wertminderung von 31,5 % ergibt, die man im Messbetrag berücksichtigen müsste.

Da sowohl die Gebietsart, als auch der Hebesatz für alle gilt, berücksichtigt dies nicht die unterschiedliche Belastung durch Fluglärm im Stadtgebiet.

Gehe ich recht in der Annahme, dass das vorgenannt bisher nicht im Messbetrag berücksichtigt wurde?

Natürlich müsste, falls der Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Fluglärmerweiterung stattgegeben würde, dies ebenfalls berücksichtigt werden. Gleiches gilt bei Veränderungen der Fluglärmerzeugung von anderen Flughäfen, wie etwa Köln/Bonn die ebenfalls zum Gesamtlärm beitragen.

Ich bin sicher die Verluste für die Stadt kann man sich von den verantwortlichen Flughäfen wiederholen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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