Datenschutz bei den Stadtwerken Duisburg

Im Zusammenhang mit der Preissteigerung der Stadtwerke Duisburg habe ich mir auch mal die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser – AVBWasserV“ mit den „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV“ der Stadt(werke) Duisburg angeschaut. Die Verordnung ist ein Bundesgesetz mit dem man zwangsweise Vertragspartner der örtlichen Wasserwerke wird.
In der Verordnung stehen einige interessante Dinge drin. Ein Absatz der mich aufhorchen ließ, war folgender:

…Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten, soweit zu den vorgenannten Zwecken oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig, auch an andere Stellen weitergegeben. Der Kunde erklärt mit diesen Verfahrensweisen ausdrücklich sein Einverständnis.
…

Als Zwangskunde habe ich sicherlich nicht mein ausdrückliches Einverständnis zu einer Datenweitergabe gegeben. Vor allen Dingen an irgendwelche nicht näher bestimmte Stellen.

Neugierig wie ich bin habe ich daraufhin erst einmal eine Auskunft nach Bundesdatenschutzgesetz angefordert. ich möchte schließlich wissen an wen meine Daten weitergegeben wurden.

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Damit sich in Homberg etwas tut…

… muss erst die Presse aktiv werden.

Die ein halbes Jahr verschwundenen Unterschriftenlisten zur Rettung des Kombibades wurden urplötzlich nach einer Pressemeldung der Piratenpartei Duisburg „wiedergefunden“. Da frage ich mich doch, warum diese Unterschriftenlisten, welche zumindest als Petition zu werten sind, nicht behandelt wurden. Damit hat die Stadt Duisburg gegen Grundrechte verstoßen.

Irgendwie musste ich bei den Geschehnissen um den maroden Weg am Uettelsheimer See wieder an die Sache denken. Harald Lenders, einer der Oberbürgermeister Kandidaten aus dem letzten Jahr hatte bereits vor geraumer Zeit Bezirksbürgermeister Paschmann (SPD) auf den schlechten Zustand des Weges aufmerksam gemacht, wie er in einem Leserbrief gegenüber der NRZ schrieb. Wie wir wissen tat sich nichts. Erst nachdem in der NRZ über den Weg geschrieben wurde rücken plötzlich sehr schnell die Bautrupps an und beheben das Problem.

Es tut sich also nur etwas bei öffentlichen Druck im Bezirk Homberg/Ruhrort/Baerl (und Hochheide).

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Staatanwaltschaft Duisburg droht Online-Journalisten mit Beugehaft

Als ich das in der Zeitung las war ich baff. Das Ganze ist jetzt sogar im Spiegel gelandet.

Da fragt man sich doch was anders ist bei diesem Fall. Warum wir bei der Therapeutin einer NRW Klinik so ein Aufhebens gemacht und sogar mit Beugehaft gedroht?

Wenn Detlev Nowotsch (Sprecher der Staatsanwaltschaft Duisburg) meint, dass es bei einer Beleidigung um die Perspektive der Anzeigenerstatterin geht, dann frage ich mich trotzdem was diesen Fall von anderen Fällen unterscheidet. Wenn jemand sich beleidigt fühlt, dann ist dies immer die persönliche Perspektive. Wenn ich hier schreiben würde, was mir zur Staatsanwaltschaft Duisburg in den Sinn kommt, wäre das möglicherweise auch eine Beleidigung.

Der Beitrag wurde von dem Portal klinikbewertung.de gelöscht. Damit sollte der Fall erledigt sein. Diese maßlos überzogene Reaktion erinnert mich an einen Fall in Bayern, wo ein CSU-Funktionär (Volker Ullrich) sich beleidigt gefühlt hat und sogar eine ganze Redaktion deswegen von der Polizei durchsucht wurde. Ob es bei der Therapeutin auch Verbindungen zur Politik gibt?

Mit solchen Überreaktionen wird zumindest für mich die freiheitlich demokratische Grundordnung zutiefst erschüttert.

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Immer wieder Fracking

Wenn ich mir die Berichterstattung bei ‚Der Westen‘ ansehe, scheint mir die zum Fracking ziemlich einseitig. Die Vorteile werden besonders hervorgehoben und die Nachteile relativiert. Der BND wird kurzerhand zum Experten für Energie, Umweltschutz und Altlasten, obwohl der BND wohl kaum diese Expertise haben dürfte.

Ein Artikel mit dem Titel „Neue Vorkommen in USA verteuern deutsche Energiewende“ geht gar nicht darauf ein, wie die Vorkommen die Energiewende verteuern sollen.

In den Kommentaren zu den Artikeln gibt sich so mancher der Illusion hin, dass durch Fracking Energie günstiger werden könnte. Natürlich werden die Preise nicht sinken, höchstens die Gewinner der Unternehmen, die unbedingt Fracking wollen wird größer und selbst die Grünen scheinen inzwischen für Fracking zu sein. Vielleicht gab es eine Spende oder den Grünen war der Bodenschutz im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlung nicht so wichtig.

Das Fracking dem Bergrecht unterliegt ist eigentlich ein Unding. Es gibt dort keine Form der Beteiligung und Kosten trägt am Ende unter Umständen dann noch der Grundstückseigentümer unter dessen Grundstück die Giftbrühe in den Boden gepresst wird.

Die Beseitigung der Altlasten von Fracking wird Milliarden kosten. Ich wette auch beim Fracking werden die Gewinne eingestrichen und die Kosten sozialisiert. Sei es über höhere Kosten für Wasseraufbereitung oder steuerlich bezahlte Altlastenbeseitigung.

Wer Fracking fordert und fördert hat nur die nächsten Wahlen im Blick und nicht die langfristige Entwicklung. Und selbst die angeblich so Umweltfreundlichen Grünen lehnen Fracking nicht ausnahmslos ab und ebenso wenig die SPD.

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Von der Leyen vs. Amazon

Die Zensursula macht sich mal wieder lächerlich. Amazon ist doch längst kein Einzelfall und wenn man Günter Walraff glauben kann gibt es Lohndumping auch nicht erst seit gestern.

Aber anstatt vernünftige Gesetze zum Schutz der Arbeiter zu beschließen, wird jetzt nur über Amazon lamentiert. Das ist Zensursula Popolisus pur. Möglicherweise will sie nun mal wider Stoppschilder aufstellen oder ähnlichen schlecht durchdachten Dummfug.

Anstatt sich in Szene zu setzen wäre hier mal echte Leistung angebracht. Eine Arbeitsministerin bekommt schließlich deutlich mehr als einen noch immer nicht vorhandenen Mindestlohn und sollte dementsprechend auch die dafür angemessene Leistung bringen.

Zudem sind die Zustände bei Amazon nicht erst seit gestern bekannt.

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Die Stadt Duisburg bereichert sich an Atomkraft, Urananreicherung und Atommüll

Wie bekannt ist, hält die Stadt Duisburg 0,028 % der RWE Aktien. Die RWE ist wiederum mit 28 % an der GNS beteiligt, wonach die Stadt Duisburg mit 0,01 % an der GNS, also auch jener in Duisburg beteiligt ist.

Daneben hält RWE noch 1/6 an der Firma URENCO. Wie aus einer Drucksache des Bundestages (DS 17/12256; PDF) hervorgeht, scheint sich RWE aber von diesem Anteil trennen zu wollen. Zu URENCO gehört u.a. die Anlage in münsterländischen Gronau, welche zeitlich unbefristet Uran aufbereiten darf. Mal ganz abgesehen von der Gefahr der Proliferation der Atomtechnologie. Aber durch einen Verkauf der URENCO wäre Duisburg ja da raus, genauso, wie den Urantransporten von Russland nach Gronau.

Weiterhin gehören zu RWE 7 Kernkraftwerke, wobei davon 4 stillgelegt bzw. zurückgebaut werden.

Die Stadt Duisburg profitiert aber nicht nur über die RWE von der Atomenergie und den damit zusammenhängenden Problematiken. Über die Duisburger Hafen AG ist die Stadt Duisburg Miteigentümer des Grundstücks auf dem die Gesellschaft für Nuklear Service GmbH (GNS) ihr Duisburger „Zwischenlager“ zur Verarbeitung von Atommüll betreibt.

Für ein ‚atomfreies‘ Duisburg bedürfte es also mehr, als nur die Entfernung der GNS.

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Spruch zum Sonntag

Wenn ich so die Nachrichten verfolge, denke ich dran, wie lächerlich viele Konflikte sind. Selbst die eigenen.
(Ulrich Scharfenort, August 2012)

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Exdoktor wird in Duisburg mit Kirchenauftritt geehrt

Der bekannte urheberrechtsverstößer Jorgo Chatzimarkakis (FDP) soll am Sonntag den 24. Februar in der Salvatorkirche direkt neben dem Rathaus ab 17:00 Uhr einen Vortrag zum Thema Europa halten.

Einen schlechteren Redner hätte sich die evangelische Kirche nicht aussuchen können. In einem Artikel auf der Der Westen spricht Jorgo Chatzimarkakis vom barmherzigen Samariter. Der barmherzige Samariter hätte sich bestimmt nicht mit fremden Feder geschmückt und eine zusammenkopierte Doktorarbeit eingereicht. Er hätte bestimmt auch nicht in ehrloser Weise gegen diese Entscheidung geklagt. Wenn er schon etwas falsche gemacht hätte, hätte er wohl dazu gestanden.

Jorgo Chatzimarkakis scheint kein Mensch zu sein, der zu seinen Fehlern steht und sich lieber mit fremden Federn zu schmücken. Er ist eine Verkörperung der Unehrlichkeit, die viele Menschen an der Politik stört. Zudem hat er zumindest gegen eines der zehn Gebote nachweislich verstoßen. Er hat das Geschriebene anderer, als ein eigenes ausgegeben und demnach nach der Parteimeinung der FDP einen Diebstahl ‚geistigen Eigentums‘ begangen.

Ich muss sagen, dass ich entsetzt bin, dass ein Plagiator, wie Jorgo Chatzimarkakis in der Salvatorkirche auch noch mit einem Auftritt geehrt wird. Ich habe mich deswegen direkt bei evangelischen Kirche in Duisburg und der Gemeinde über eine derartige Veranstaltung beschwert.

Das ist ein Schlag ins Gesicht als jener, die auf ehrliche Weise ihren Doktortitel erworben haben. Wäre ich nicht schon aus anderen Gründen aus der Kirche ausgetreten, würde ich es jetzt tun.

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Verblassende Kassenbons

Wie ich hier geschriebenen hatte stellte ich bei Kassenbons von drei Händlern leichte bis starke Verblassungserscheinungen fest. Diesen hatte ich das geschrieben. Nur von zweien dieser Händler bekam ich eine Rückmeldung. In beiden Fällen war der Grundtenor, dass der Hersteller, des Thermopapiers eine mehrjährige Garantie geben würde, allerdings nur, wenn das Papier unter ganz bestimmten Bedingungen gelagert würde.

Ein wenig haben mich diese Bedingungen an jene in Archiven erinnert, weil nur bestimmte Temperaturen und Luftfeuchten erlaubt sind. Auch der Kontakt mit Klarsichthüllen ist nicht erlaubt. Die Lagerung der Thermopapierkassenbons ist also mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Wie sich bei zwei kleinen Versuch zeigte, ist es auch nicht so einfach eine Quittung zu bekommen. Obwohl § 368 BGB ganz klar sagt, dass der Gläubiger (Verkäufer) für den Schuldner (Käufer) eine Quittung ausstellen muss. In beiden Fällen war den Verkäufern die grundlegende Formanforderung (u.a. Unterschrift) an eine Quittung unbekannt. Diese haben den Kassenbon als Quittung angesehen, was er natürlich nicht ist, da er nicht der Formanforderung genügt. Im Gegensatz zu einem Kontoauszug, welcher im bargeldlosen Zahlungsverkehr als Quittung gilt.

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Stadtwerke erhöhten die Preise für Wasser

Einige werde es vielleicht beim Blick in die Jahresverbrauchsabrechnung bemerkt haben. Wasser ist Mitte letzten Jahres deutlich teurer geworden. In der Jahresabrechnung für Wasser wird lapidar aufs Amtsblatt der Stadt Duisburg als Begründung verwiesen. Was angeblich als Bekanntmachung ausreichen soll. Natürlich wollte ich mal schauen, welche Begründung für die Erhöhung im Amtsblatt angeführt wurde. Diese ist nicht sonderlich schlüssig. Im Amtsblatt 27. 2012 vom 29. Juni heißt es auf Seite 242 bzw. Seite 18 der PDF-Datei, wie folgt:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
das Trinkwasser der Stadtwerke Duisburg bekommt regelmäßig Bestnoten. Kontinuierliche Kontrollen sorgen dafür, dass bei Ihnen nur Wasser in bester Qualität aus dem Hahn fließt. In den letzten acht Jahren konnten wir die Wasserpreise bei gleichbleibender Qualität stabil halten. Um die Erfüllung unserer Qualitätsansprüche auch weiterhin sicherzustellen, wird aufgrund gestiegener Betriebskosten eine Preiserhöhung für den Grundpreis Wasser zum 1. Juli 2012 notwendig.

Man beachte die Zeitdifferenz zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten der neuen Preise. Ein Widerspruch scheint hier gar nicht erst vorgesehen zu sein und eine im Detail nachvollziehbare Erklärung für den plötzlichen Preissprung wird nicht geliefert. In den vorhergehenden Amtsblättern von 2012 ist keine Erklärung zu finden. Hier zeigt sich der staatliche Betrieb Stadtwerke Duisburg AG mal wieder von seiner intransparenten Seite. Auch die angeblichen Qualitätsansprüche lassen sich nicht prüfen.

Da ich natürlich so schwammige Erklärungen nicht akzeptiere, weil ich sie nicht überprüfen kann habe ich mich an die Kartellbehörde in NRW gewandt:

Guten Tag,

in mehreren Bundesländern gab es bereits eine Kartellrechtliche Überprüfung der Gebühren für Trink- und Abwasser.

Gab es schon Überprüfungen in NRW?

Wie werden darin die Stadtwerke Duisburg bzw. die Wirtschaftsbetriebe Duisburg im Vergleich bewertet?

Wenn es bisher keine Überprüfung gegeben haben sollte, wüsste ich gerne warum diese bisher noch nicht erfolgten.

Im Jahre 2012 wurden die Preise für Zähler und pro Wirtschaftseinheit unverhältnismäßig erhöht. Wurde diese Preiserhöhung schon überprüft?

Welche Kosten können überhaupt durch mehrere Wirtschaftseinheiten entstehen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Nach dem statistischen Bundesamt dürfte der Preisanstieg bei 0.6 % pro Jahr liegen, was demnach bei acht Jahren bei 4,8 % liegt. Die Preissteigerung der Stadtwerke liegt darüber. Setzt man 200 Euro Jahreskosten für Wasser an, so ist allein die Preissteigerung pro Wirtschaftseinheit und die Gebühren für den Zähler schon deutlich oberhalb der 4,8 %. Mir ist ohnehin unklar, warum es überhaupt zu Preissteigerung beim Zähler kommt, da sich am Zähler nichts geändert hat. Ebenfalls ist unverständlich wie mehrere Wirtschaftseinheiten Mehrkosten erzeugen können.

Ich habe jedenfalls erst einmal der Preiserhöhung widersprochen, bis ich meine offenen Fragen geklärt habe. Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis ich diesmal eine Antwort, vom schlechtesten Kundenservice den ich kenne, bekomme. Und wie ich vor kurzem las bin ich nicht der Einzigste der Probleme mit dem „Service“ hatte. Am Telefon soll es lange Wartezeiten geben. Angeblich nur wegen der Preiserhöhung. Für die Stadtwerke scheint es wohl nicht absehbar gewesen zu sein, dass eine weitere Preiserhöhung erneut zu mehr Rückfragen führen würde.

Möglicherweise ist die Preiserhöhung aber auch auf die Übernahme von STEAG Anteilen zurückzuführen, welche die Stadtwerke Duisburg zusammen mit anderen Stadtwerken zu 51 % übernommen hat.

Wie so ein Laden die Auszeichnung als Top Lokalversorger bekommen hat wird mir immer unverständlicher.

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Energiewende

Die Vorschläge der Parteien zur Senkung der Stromkosten erscheinen nicht sonderlich sinnvoll oder eher unausgegoren. Natürlich sind die Energiekosten ein Wahlkampfthema.

Meine Vorschläge wären:
Befreiung von der EEG Umlage wird nur bei nachweisbaren Bemühungen um Energieeinsparung gewährt.

Die Befreiung wird weiterhin an den Verbrauch von mindestens der letzten 10 Jahre gekoppelt um zu verhindern, dass Betriebe den Energieverbrauch steigern, um über die Verbrauchsgrenze zu kommen.

Die direkten und indirekten Subventionen von Atom- und Kohlestrom werden zukünftig auch mit auf der Stromrechnung ausgewiesen, aber nur bei jenen, die auch diesen Strom noch beziehen wollen.

Streichung von Steuern auf EEG Umlage.

Erstellen eines ganzheitlichen Energiekonzepts für die Zukunft von Deutschland und Beendigung des gegenwärtigen undurchdachten Flickenwerks.

Gesetzliche Verpflichtung der Energiekonzerne (Gas/Strom) zur Weitergabe von Preissenkungen an die Endverbraucher.

Entkopplung von Gas- und Ölpreis

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Fracking in Deutschland

Für CDU/CSU/FDP kann es gar nicht schnell genug gehen mit dem Fracking. Nach Michael Kauch (FDP) sollen angeblich schärfere Regelungen zur Schiefergasgewinnung eingeführt werden. Wie diese aussehen sollen, bleibt unklar. Ebenso seltsam erscheint, dass Wasserschutzgebiete ausgeschlossen werden sollen und Peter Altmaier (CDU) dann wieder nur davon spricht, dass Wasserschutzgebiete grundsätzlich ausgeschlossen werden sollen. Grundsätzlich heißt allerdings, dass es Ausnahmen geben wird.

Auch SPD und Grüne stehen dem Fracking nicht ablehnend gegenüber. Dies ist jedenfalls aus der Äußerung der Landesumweltminister zu schließen. Wie diese erklärten, wollen diese lediglich abwarten, bis die Risiken geklärt werden. Von kompletter Ablehnung ist also auch bei diesen Parteien nicht die Rede.

In Anbetracht, dass beim Fracking ein, nur den Firmen bekannter, Giftcocktail in den Boden gespritzt wird, hätte ich vermutet, die Grünen würden dies kompromisslos ablehnen. Erst die Risiken klären ist der erste Schritt zur Anwendung.

Eine klare Ablehnung von Fracking kam bisher nur von der Piratenpartei. Nicht nur, weil es einen Mangel an Beteiligung gibt, sondern auch weil Gift, wenn es erst einmal im Boden ist das Grundwasser belastet.

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Ein Alleinherrscher dankt ab

In Europa wird der Papst als Alleinherrscher des Vatikans abdanken. Laut Wikipedia ist der Vatikan eine Wahlmonarchie, wobei die Herrschaft durch den religiösen Anspruch weit über die Grenzen des Vatikans hinaus geht.

Als ich die Nachricht las, dachte ich ja zuerst, dass dies ein Scherz wäre, aber nachdem es nun in so ziemlich allen Medien ist, wird wohl etwas dran sein. Ich habe mir deswegen mal ein wenig das Herrschaftssystem des Vatikans durch den Kopf gehen lassen. So könnte der Vatikan, als undemokratischer Staat nicht der EU beitreten. Wobei die Staatsangehörigen selber, nicht die einzigen sind, bei denen ein Mangel an Einfluss herrscht. Bedingt durch den Status als Gottesstaat, steht der Vatikan in Verbindung mit allen Angehörigen des Glaubens. Beteiligung dieser Angehörigen gibt es nicht. Ich finde es gibt hier einen eklatanten Mangel an Katholikenbeteiligung.

Der Nachfolger des Papst wird wieder von einigen alten Männer bestimmt. Einer ziemlich kleinen Anzahl bezogen auf die Gesamtzahl der Katholiken. Ein Mitbestimmungsmöglichkeit haben die Katholiken auf der Welt nicht. Auch die Ausrichtung der Kirche selber können diese so nicht beeinflussen. Es scheint keinen Petitionsrecht oder einen Anspruch auf Begehren zu geben. Vor einigen Jahre hat die österreichische Initiative „Wir sind Kirche“ sich mit einem Kirchenvolks-Begehren an den Papst gewandt. Ziel war eine Erneuerung der katholischen Kirche. Dieses Begehren wurde natürlich abgeschmettert. Mit alten Männern wird kaum eine Erneuerung gelingen, höchstens ein langsames hinterherhinken an der Gegenwart.

Der Staat Vatikanstadt ist eine absolute Wahlmonarchie, deren Oberhaupt der Papst ist.

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Fragen an das BMELV

Vor einiger Zeit hatte ich einige Fragen an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geschickt, weil Ilse Aigner nicht über Abgeordnetenwatch antwortet. Die erstens Antworten (siehe weiter unten) gingen nicht einmal auf die für mich wichtige Fragen ein, warum Frau Ilse Aigner nicht mehr bei Abgeordnetenwatch antwortet.

Bei solcher Blockadepolitik hilft nur nerven bis ein halbwegs vernünftige Antwort kommt:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 26. August 2012, mit der Sie auf unser Schreiben vom 22. August 2012 reagiert haben. Sie fragen, inwieweit Frau Bundesministerin Aigner tätig geworden ist, um den Verbrauchern in Bezug auf unerwünschte Werbung zu helfen (1). Darüber hinaus möchten Sie wissen, warum Frau Bundesministerin Aigner die von Ihnen gestellte Frage auf der Homepage http://www.abgeordnetenwatch.de nicht beantwortet (2).

Zu 1:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist für den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zuständig. Es erfüllt diese Aufgabe in erster Linie durch Vorschläge gesetzlicher Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie durch die Vorbereitung politischer Entscheidungen. Das BMELV ist beispielweise beim Telemediengesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht federführend. Jedoch hat es im Rahmen des Gesetzesnovellierung aktiv an der Fassung einzelner Normen – u.a. auch § 7 UWG – mitgewirkt und sich für eine verbraucherfreundliche Regelung eingesetzt.

Darüber hinaus unterstützt das BMELV Aufklärungsmaßnahmen oder führt diese selbst durch. Beispielsweise finden Verbraucher Informationen zu unerwünschten Telefonanrufen auf einer Servicekarte des BMELV (im Internet unter http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/CheckkartenVerbraucher.html#doch128744bodyText17); Senioren erhalten Verbraucherinformationen durch die vom BMELV geförderte Broschüre „Wegweiser durch die digital Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger“. Um den Service des BMELV zu verbessern, wurde der Verbraucherlotse eingeführt. Seit dem 10. Dezember 2012 können sich Bürgerinnen und Bürger bei jeder Verbrauchschutzfrage direkt an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wenden.

Zu 2:
Frau Bundesministerin Aigner beantwortet bereits seit längerer Zeit keine Fragen mehr auf http://www.abgeordnetenwatch.de. Die eingehenden Bürgerfragen werden an die für das Sachgebiet zuständigen Referate weitergeleitet und von diesen direkt beantwortet.

Wie üblich war die Antwort in einer PDF-Datei in nicht kopierfähiger Form. Der Grund für diese Form erschließt sich mir nicht, es sei denn öffentliche Antworten sind unerwünscht, weil das ja Konsequenzen haben könnte. Ein Grund mehr das Schreiben zu veröffentlichen.

Besonders ärgerlich ist es natürlich, wenn ein Link unbenutzbar gemacht wird. Ist dieser so lang, wie in diesem Fall ist die Eingabe besonders mühselig.

Bei der Beantwortung von Frage 2 zeigt, dass die Frage nach dem ‚Warum‘ nicht beantwortet wurde. Ich mein, es ist doch selbstverständlich, dass eine Ministerin ihre Mitarbeiter die Antwort vorbereiten lässt.

Ich komme also nicht umhin erneut nachzufragen.

Guten Tag,

die Antwort von Teil 2 (bzgl. Abgeordnetenwatch) halte ich für vollkommen unzureichend, da Sie auf das Warum, also die Ursache nicht eingehen.

Es ist ja selbstverständlich, dass die zuständigen Bereiche der Ministerin zuarbeiten. Der einzige Unterschied den ich sehe, ist bei einer öffentlichen Beantwortung, dass die Antwort für alle sichtbar ist. Vielleicht ist ja Transparenz nicht gewollt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Mal schauen was diesmal kommt.

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Bisheriger Emailverkehr

Mail vom 08.07.2012

ich frage mich warum sie nichts gegen Spam tun. Spam umfasst für mich nicht nur Emails, sondern auch Nervanrufe und Briefkastenwerbung.

Also was wurde da bisher konkret getan, um der Verbraucherschaft wirklich zu helfen?

In Bezug auf die Frage hier wüßte ich dann gerne noch was gegen eine öffentliche Beantwortung bei AW spricht.

Antwort BMELV vom 13.08.2012

Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Juli 2012 an Frau Bundesministerin Aigner zum Thema „Spam-E-Mails“, unerwünschte Anrufe und Briefkastenwerbung.

Zu der aktuellen Rechtslage hinsichtlich unerwünschter Werb-E-Mails kann ich Ihnen mitteilen, dass das Versenden dieser E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers in Deutschland rechtswidrig ist. Erkennbar unerwünschte Werbe-E-Mails bzw. Werbeanrufe, denen der Verbraucher nicht vorher zugestimmt hat, verstoßen insbesondere gegen § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Gegen belästigende Werbe-Emails bzw. Werbeanrufe ohne Einwilligung können Verbraucherorganisiationen/Verbraucherzentralen, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale), Mitbewerber und die Betroffenen selbst tätig werden.

Verbraucherzentralen bzw. die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. können unseriöse Unternehmen zunächst abmahnen und dann auf Unterlassung verbotener Werbehandlungen verklagen. Mit der letzten UWG-Novelle wurde auch die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Gewinne, die ein Unternehmen aufgrund einer vorsätzlichen unlauteren Handlung erzielt und die aufgrund ihrer relativ geringen Größe im Einzelfall regelmäßig nicht zurückverlangt werden, von den klagebefugten Verbänden abergeschöpft werden können. Damit soll der Anreiz für die Zusendung derartiger Werbebotschaften abgeschafft werden.

Spam-E-Mails können bei der gemeinsamen Meldestelle des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadienstanbieter (FSM) angezeigt werden. Zu erreichen ist die Meldestelle unter http://www.internet-beschwerdestelle.de. Das weitere Vorgehen richtet sich je nach Beschwerde und wird Ihnen dort erläutert.

Die Rechtslage gestaltet sich bei unerwünschten Anrufen ähnlich. Verbraucher dürfen nicht ohne ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken angerufen werden. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Ziffer 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen haben klagebefugte Verbände, wie Verbraucherorganisationen / Verbraucherzentralen und die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb (Wettbewerbszentrale), die Möglichkeit, unseriös werbende Unternehmen abzumahnen bzw. sie auf Unterlassung verbotenen Werbeanrufe zu verklagen.

Es besteht auch die Möglichkeit, Informationen über unerlaubte Werbeanrufe direkt an die Bundesnetzagentur weiter zu leiten. Diese Behörde ist dafür zuständig, Bußgelder zu verhängen. Dazu stehen auf der Webseite der Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de unter „Rufnummernmussbrauch“ Formulare zur Verfügung.

Eine Übersicht darüber, welche Rufnummern von der Bundesnetzagentur bereits abgeschaltet wurden, können Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de – „Verbraucher“ – „Rufnummernmissbrauch – Spam – Dialer – unerlaubte Telefonwerbung“ – „Liste eingeleiteter Maßnahmen“ abrufen.

Unerwünschte Briefkastenwerbung beugen Sie mit einem Aufkleber wie zum Beispiel „Keine Werbung“ vor. Werbende Unternehmen müssen diese Aufkleber am Briefkasten beachten. Um auch Gratis-Wochenblätter nicht zu erhalten empfiehlt sich der Zusatz „keine Anzeigenblätter“ am Briefkasten. Wenn Sie trotz Aufkleber Werbesendungen erhalten, können Sie die betreffenden Unternehmen bzw. Redaktionen dazu auffordern, zukünftig auf Werbeeinwürfe zu verzichten. Daneben besteht die Möglichkeit eine Unterlassung gerichtlich durchzusetzen oder sich per Abmahnung außergerichtlich eine Vertragsstrafe versprechen zu lassen.
….

Mail vom 18.08.2012

…was andere tun zur Bekämpfung von Spam ist mir bereits bekannt aber was hat Frau Aigner in dieser Hinsicht getan.

Meine Frage
„Also was wurde da bisher konkret getan, um der Verbraucherschaft wirklich zu helfen?“ ist bisher noch nicht beantwortet.

Noch weniger ist meine Frage:
„In Bezug auf die Frage hier wüsste ich dann gerne noch was gegen eine öffentliche Beantwortung bei AW spricht.“
beantwortet.

Antwort BMELV vom 22.08.2012

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

ich komme auf Ihre E-Mail vom 18.08.2012 zurück, mit der Sie auf meine E-Mail vom 13.08.2012 reagiert haben. Sie fragen nach der konkreten Tätigkeit von Bundesministerin Aigner gegen Spam-E-Mails.
Sie können davon ausgehen, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ein besonderes Interesse am Schutz der Verbraucher vor unerwünschten E-Mails hat. Aus diesem Grunde hat das BMELV aktiv an den in meinem Schreiben vom 13.08.2012 dargestellten gesetzlichen Maßnahmen intensive mitgewirkt. Dies gilt insbesondere für die Schaffung des neuen Tatbestandes § 7 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, einschließlich der neuen Bußgeldvorschrift. Desweiteren hatte sich das BMELV für eine Verschärfung des Telemediengesetzes eingesetzt, nach der es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn unverlangte E-Mails ihren Werbecharakter oder ihren Absender verschleiern.

Die konkrete Überwachung der Einhaltung von Gesetzen obliegt nicht dem BMELV. Das BMELV hat keine Weisungs- und Kontrollbefugnisse gegenüber einzelnen Unternehmen. Es gibt die in meinem Schreiben dargestellten Kontrollmöglichkeiten anderer Behörden und Institutionen, an deren Schaffung das BMELV ebenfall teilweise beteiligt war.
….

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Das Ansehen des Landtages?

Vor kurzem bin ich über einige Zeitungsmeldungen über die Twittermeldungen von Birgit Rydlewski gestolpert. Damals wurde ja ziemlich heftig gegen ihre Meinungsäußerungen gewettert.

Unter anderem hatte sie sich während einer Landtagsdebatte gelangweilt und dies öffentlich bekundet.

Ist dies etwas zu viel an Transparenz? Oder sollte Birgit es etwas so machen, wie jene ‚ehrenwerten‘ Abgeordneten, die zu Sitzungen erst gar nicht erscheinen? Schadet das fernbleiben nicht viel mehr dem Ansehen eine Parlamentes?

Andererseits ist die Anwesenheit bei Fraktionszwang überhaupt notwendig, wenn bei der jeweiligen Partei die Abgeordneten von ihrer Gewissensfreiheit entbunden werden und ihnen die Parteimeinung aufgezwungen wird?

Das Ansehen des Landtags wird in meinen Augen nicht durch die intensiv genutzte Meinungsfreiheit einer Piratin beschädigt, sondern durch jene keine Rechenschaft für ihre Nebenjobs ablegen. Dem Ursprung der Gelder, welche sie bekommen. Das Ansehen wird ebenfalls durch Lobbykraten und schlechte Gesetze beschädigt, wie zum Beispiel dem Rundfunkstaatsvertrag. Das Ansehen des Landtags wird durch Machenschaften in Hinterzimmern beschädigt. Das Ansehen des Landtages wird ebenfalls beschädigt, wenn MdLs Sicherheitskonzepte für Stadien für gut heißen, die ohne Beteiligung der Bevölkerung erstellt wurden, und dies auch noch Demokratie nennen. Das Ansehen des Landtages wird durch undurchsichtige Haushalte beschädigt, die trotz Veröffentlichung intransparent bleiben.

Wie heißt es in diesem Buch noch. Wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein. Ich würde vermuten im Landtag würden wohl keine Steine fliegen.

Zudem zeigt doch die aktive und passive Wahlenthaltung, wie es um das Ansehen der Politiker an sich und damit indirekt des Landtages es bestellt ist. Stocksteife Personen, die mehr Wert auf Form, als auf Inhalt zu legen scheinen, können nun einmal die Vielfalt der Bevölkerung nicht repräsentieren.

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Spruch zum Sonntag

Rücksichtnahme ist eine Zweibahnstraße, was leider allzu häufig vergessen wird, wenn Rücksichtnahme gefordert wird.
(Ulrich Scharfenort, Juli 2012)

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Was ist mit einer Transsexuellenquote?

Letztens las ich in einer Zeitung etwas in der Art „Sehr geehrte Damen, Herren und alles was dazwischen ist,“. Da habe ich mich gefragt warum nur eine Frauenquote gefördert wird.

Ich wüsste kein Unternehmen in Deutschland in dessen Vorstand Trans- oder Intersexuelle Personen vertreten sind. Frauen sind da auf jeden Fall deutlich mehr vertreten.

Anderseits ist es in Deutschland eh etwas seltsam mit dieser eindeutigen Zuordnung zu einem Geschlecht. Der Mensch wird hier in ein enges Begriffsschema gepresst. Das alles ohne wirklich den Menschen und ihrer vielfältigen Natur gerecht zu werden.

Hier werden Menschen massiv wegen ihres Geschlechtes diskriminiert oder besser gesagt es wird nicht diskriminier, weil nur in Männlich und Weiblich diskriminiert wird. Eine weitere Unterscheidung findet nicht statt.

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Exdoktor Anette Schavan

Ich empfinde eine gewisse Genugtuung, dass Anette Schavan (CDU) nun ein Exdoktor ist. Dies liegt nicht nur daran, dass sich die Heinrich-Heine-Universität nicht unter Druck hat setzen lassen, sondern auch in den Äußerungen von Frau Schavan in Bezug auf den ehemaligen Verteidigungsminister Karl Theodor von und zu Guttenberg. Bei diesem hatte sich Frau Schavan nach ihrer eigenen Aussage nicht nur heimlich geschämt. Es gibt ein Sprichwort, was auf diese Situation gut zutrifft: Hochmut kommt vor dem Fall.

Allein wegen ihres Hochmutes gönne ich ihr diesen Fall. Sie wird sicherlich deswegen in den nächsten Wochen zurücktreten.

Und die Erklärung mit Flüchtigkeitsfehlern, dass es vor einigen Jahren ja noch nicht Computer gab ist mehr als schlecht. Eine Doktorarbeit schreibt man nicht mal eben so. Diese entsteht über Jahre. In so einer Zeit müsste man schon extrem schludrig arbeiten, um derartige „Flüchtigkeitsfehler“ zu machen. Allerdings rechtfertigt auch eine schludrige Arbeitsweise die Aberkennung eines Doktortitels, weil die notwendige akademische Reife nicht erkennbar ist.

In Diskussionen scheinen einige der Meinung zu sein eine Doktorarbeit, die ein Plagiat, Betrug oder einfach nur Dilettantisch ist, würde verjähren. Wie kann ein erschlichener Titel verjähren, der noch immer benutzt wird. Insbesondere, wenn einem daraus Vorteile erwachsen. Wenn jemand etwas stiehlt, mag zwar die Strafbarkeit verjähren, die Besitzansprüche an der gestohlenen Sache verjähren allerdings nicht. Ähnliche dürfte die Rechtslage bei einem erschlichenen Doktortitel sein.

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Liberalismus für die eigenen Taschen

Die FDP bzw. ihr Landtagsabgeordneter Marcel Hafke versucht gegen die Offenlegung der Nebeneinkünfte mobil zu machen. Er versteht offensichtlich seine Position nicht.

Die erste Verpflichtung von Abgeordneten ist gegenüber dem Volk bzw. den Wählern. Zu dieser Verpflichtung gehört auch Rechenschaft darüber woher Gelder kommen und in welcher Höhe diese geflossen sind. Ebenfalls sollte klar sein, welches Zeitkontingent dafür notwendig war.

Dadurch wir dem Wähler ersichtlich, ob eine Person weiterhin wählbar ist. Ebenfalls wird dadurch das Risiko für Bestechlichkeit vermindert. Die Demokratie wird durch die Offenlegung gestärkt und auch die Freiheit der Wähler.

Wobei ich dem 2. Logikfehler in der Hinsicht zustimme, dass auch andere Zuwendungen öffentlich gemacht werden müssten. Die Regeln für Beamten sind in dieser Hinsicht deutlich schärfer.

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Petition und Begehren für Trinkwasser

Trinkwasser ist lebenswichtig. Wer schon mal in ein wenig exotischeren Gefilden geweilt hat, weiß wie es ist, wenn kein Trinkwasser aus dem Hahn kommt. In diesen Ländern gibt es Trinkwasser nur in Flaschen zu kaufen.

Die EU scheint der Ansicht zu sein, dass Trinkwasser privatisiert werden müsste, was natürlich Dummfug ist. Bei Trinkwasser kann es im Gegensatz zu Strom oder Gas keinen freien Wettbewerb geben. Es gibt kein durchgehendes Netz für Trinkwasser, somit kann es nur ein Monopol geben. Es gibt also nicht nur keinen Grund für weitere Privatisierung, sondern diese führt im Endeffekt sogar dazu, dass die Preise unnötige steigen.

Was einige Mieter aus Bruckhausen mit den Stadtwerken erlebt haben war hier sicherlich nur ein Vorgeschmack, was uns bei einer vollständigen Privatisierung der Wasserversorgung drohen kann.

Allerdings sind wir nicht hilflos, es gibt sowohl eine Petition an den Bundestag, als auch eine europäische Bürgerinitiative, welche sich direkt an die verantwortliche Kommission richtet.

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Meine Vorschläge für Einsparungen

Nachfolgend mal meine Vorschläge für die finanzielle Verbesserung der Stadt Duisburg im Rahmen der Beteiligung.

Schlaglochmeldestelle
Durch eine Schlaglochmeldestelle mit vorgegebener Eingabemaske im Netz können die Einwohner schnell und einfach Schlaglöcher gemeldet werden. Diese Daten können so direkt in eine entsprechende Datenbank gelangen, wodurch die bearbeitende Seite die Informationen schnell zur Verfügung hat und nicht diese aus einer Email, einem Brief oder einem Telefonat herausarbeiten muss.

Ideenaustausch
Auch andere Städte müssen sparen und das Rad muss nicht immer wieder neu erfunden werden. Ein Ideenmanagement zumindest der Ruhrgebietsstädte könnte helfen erfolgreiche Ideen zu identifizieren und umzusetzen. Gute Ideen sollten kopiert werden.

Ideenwettbewerb
Beständiger Ideenwettbewerb, bei dem die besten umgesetzten Vorschläge regelmäßige prämiert werden. Eine symbolische Anerkennung könnte hier sogar mehr wert sein, als eine Finanzielle

Überwachungssteuer
Für das Anbringen von Kameras, welche den öffentlichen Bereich beobachten oder zumindest in diesen einsehen wird zukünftig eine Überwachungssteuer erhoben.
Für mangelhafte Kennzeichnung von Überwachungskameras im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes wird zukünftige eine entsprechende Ordnungsgebühr genommen.

Feinstaubsteuer für die Industrie
Fakt ist, dass in Duisburg ein Großteil des Feinstaubes aus der Industrie stammt. Von dieser Industrie sollte deshalb zukünftig eine Feinstaubsteuer erhoben werden, vorausgesetzt es wurden nicht entsprechende Maßnahmen getroffen.

Zentrale Rechnungsstelle
Bei den Einwohner trudeln regelmäßig Schreiben für Kosten, wie Abwasser, Straßenreinigung und ähnlichen Kosten, die zumindest auf alle Hausbesitzer zukommen. Durch eine zentrale Rechnungsstelle könnten hier zumindest die Kosten für mehrfaches Porto eingespart werden. Zudem könnte durch eine Gesamtrechnung auch die Übersichtlichkeit für die Einwohner erhöht werden, welche durch viele separate Schreiben ebenfalls leidet.

Portokosten sparen
Schon häufiger kamen von städtischen Töchtern für Kleinstbeträge Rechnungen, bei dem teilweise das Porto schon mehr kostete, als der Rechnungsbetrag selber.
Um diese Ausgaben zu sparen sollten Rechnungen erst verschickt werden, wenn zumindest Kostendeckung erreicht ist.

Schuldeneintreibung Weiße Riesen
Eintreiben der Schulden von rund 2 Million, welche bei den Gebäuden Ottostr. 24-30 aufgelaufen sind und immer noch weiter wachsen.

Atommüllbearbeitungssteuer
Die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) bereitet Atommüll in Wanheim/Angerhausen. Für die Verarbeitung und den Transport über Duisburger Stadtgebiet sollte eine entsprechende Steuer erhoben werden, welche den Nachteil für die Bevölkerung zumindest etwas mindert.

Einwohnerbeteiligung bei der Baustellenachsorge
Einwohner achten nach Baustellen darauf, ob innerhalb der Garantiezeit die Straße hält was sie verspricht. Der Nutzen für Einwohner wie Stadt liegen auf der Hand. Reparaturkosten für mangelhaft hergerichtete Fahrbahndecken nach Baustellen werden auf die Verursacher umgelegt. Die Bevölkerung übernimmt eine Mitverantwortung für die eigenen Straßen und kann Schlaglöcher entgegenwirken.

Inklusion Randsteinabsenkung
Bei Verträgen für alle Bauarbeiten kommt eine Klausel rein für Randsteine. Diese sollte besagen, dass im Falle von Bauarbeiten an Straßenecken, bei denen Randsteine neu gesetzt werden müssen, diese automatischen nach den entsprechenden Regeln barrierefrei ausgebaut werden müssen.
Der Wohnwert für die Einwohner wird erhöht ohne das großartige Zusatzkosten anfallen. Zudem werden so weitere Baustellen vermieden.

Zeitgemäße Asphaltierung
Zeitgemäß ist bei der Straßensanierung
– das Recycling von Straßenmaterial ( http://www.badische-zeitung.de/freiburg/strassen-aus-alt-mach-neu–40280424.html )
– Nanotechnologie zur Vermeidung von Frostschäden ( http://www.nanosky.com/index2.html )
Hier ist ein Beispiel, wo die langfristige Wirtschaftlichkeit sich rentiert:
http://www.asphaltberatung.de/site/2080831587849233/asphaltberatung/asphaltthemen/rednitzhembach/

Dazu findet man auch einen Artikel in der ADAC Motorwelt 3/2011 ab S. 20.

Zusammenlegung der städtischen Tochterunternehmen
Die Vorstandskosten für die städtischen Töchter sind hoch und erscheinen in vielen Fällen vollkommen unnötig, weil einige Töchter gar nicht notwendig sind, sondern sehr leicht in anderen aufgehen könnten.
Eine unabhängige Kommission aus der Bevölkerung sollte diese auf Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit überprüfen.

Fahrscheinloser ÖPNV
Jährlich gehen viele Millionen in den ÖPNV. Nur ein Teil wird über den Fahrscheinverkauf gedeckt. Die Kosten für Kontrollen, Fahrscheinautomat mit anfälliger Technik und die Tickets selber könnten entfallen, wenn der ÖPNV in Duisburg über eine Umlage an die Bevölkerung und über Abgabe für Gäste z.B. in Hotels, finanziert würde.
Ein positiver Nebeneffekt wären mehr Besucher in Duisburg und ein geringer Anteil an Feinstaub.

Verweigerung des Solis
Eine durch Schulden finanzierte Solidaritätsabgabe ist Zweifelhaft. Hier sollte die Stadt sich entgegenstellen, keine Abgabe mehr zahlen, sowie entsprechend vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, weil diese Zahlungen mit einem Niedergang vor Ort verbunden sind und demnach nicht gerechtfertigt sein können.

App zum Melden von Mängeln
Durch eine App für Smartphones könnten Einwohner schnell und bequem Mängel melden. Durch die automatisierte Erfassung der Mängel wird die Bearbeitung vereinfacht und die Zufriedenheit der Bevölkerung erhöht.

Ampel am Bahnhof
Am Bahn bei der Zufahrt zum Busbahnhof befindet sich eine Fußgängerampel, welche überflüssig ist. Diese könnte sehr leicht durch einen Zebrastreifen ersetzt werden, welche den direkten Weg der Menschen zum Bahnhof nachzeichnet.
Da anzunehmen ist, dass diese Ampel im Rahmen des Hotelbaus am Bahnhof eh obsolet werden wird, könnte durch sofortige Abschaltung zumindest der Strom eingespart werden.

Zusammenlegung von Duisburg mit Oberhausen, Essen, Mühlheim, Bochum, Dortmund zu einer Ruhrstadt
Einsparungen durch weniger Verwaltung sind möglich. Städtische Gesellschaften können zusammengelegt werden, wodurch Vorstandsposten eingespart werden könnten.

Durch gemeinsames Handeln bekommen Vorschläge auch mehr Gewicht und lassen sich leichter umsetzen.

Die Sparpotentiale sind jedenfalls enorm.

Haushaltsplan mit vernünftiger Ausrichtung
Der Haushaltsplan im PDF mag zum Ausdrucken geeignet sein, allerdings ist er für das Lesen am Bildschirm vollkommen ungeeignet. Dies beginnt mit 2 Seiten auf einer Seite und geht weiter mit variierender Ausrichtung der einzelnen Seiten, wodurch nicht nur der Lesekomfort sinkt, sondern zudem auch das schnelle Zurückspringen zu Seiten verhindert.

Da ein Haushaltsplan allein durch die Form ohnehin schon Intransparent ist, werden durch die Formatierung zusätzliche Hürden für die Bevölkerung eingebaut.

Zahlung der Rundfunkbeiträge stoppen
Die Stadt Köln macht es vor und stoppt die Zahlungen der Rundfunk’beiträge‘, weil sie die Berechnungsgrundlage für unklar hält.

Maximal sollte seitens Duisburg eine Zahlung unter Vorbehalt erfolgen, um dann gemeinsam mit anderen Kommunen einen Gerichtsentscheid anstreben. Es erscheint unsinnig, warum die Einwohner mehrfach Rundfunk’beiträge‘ auch über die Steuer finanzieren müssen. Zudem wäre das Geld besser in die Bildung investiert.

RWE Aktien verkaufen
Die Schuldenlast der Stadt Duisburg ist groß und hält diese auf Jahre hinaus im Würgegriff. Die Schulden würden durch einen Verkauf der RWE-Aktien nicht auf einen Schlag verschwinden, die Stadt hätte damit sogar ein dickes Plus, was für dringend notwendige Investitionen insbesondere im Bereich Bildung eingesetzt werden könnte. Die Dividende durch gute Ausbildung ist deutlich höher, als die Dividende auf RWE-Aktien. Wahrscheinlich ist die Dividende sogar geringer, als die Kosten für die Schulden.

Leerstandsbekämpfung
Damit leerstehende Wohnung steuerlich abgesetzt werden können muss eine Vermietungsabsicht nachgewiesen werden. Diese hat der Bundesfinanzhof einem Grundsatzurteil festgestellt (Az: IX R 14/12)

In Duisburg stehen viele Ladenlokale leer. Es ist durchaus möglich, dass hier die Vermieter keine Vermietungsabsicht haben. Dementsprechend sollte eine fehlende Vermietungsabsicht auch für längerfristigen Leerstand angenommen werden, wenn die Ladenlokaleigentümer ihr Verhalte nicht anpassen und keine Maßnahmen für eine bessere Vermietbarkeit treffen.

Die Anstrengungen könnte natürlich auch die Umwandlung in eine altengerechte Wohnung sein.

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IFG Fragen zur GNS

Ich hatte vor einiger Zeit mal einige Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Thema GNS gestellt und nun von der Bezirksregierung eine Antwort erhalten. Um sowohl potentiellen Fragestellern und der Bezirksregierung die Arbeit zu erleichtern veröffentliche ich nachfolgend die Antwort.

…
Wie ist die GNS Duisburg (nachfolgend GNS) gegen Erdbeben geschützt? Bis zu welcher Stärke besteht ein gegebenenfalls vorhandener Schutz?

Für Bauten in Erdbebengebieten ist die Norm DIN EN 1998-1:2010-12 mit dem nationalen Anhang anzuwenden. Die Norm teilt von Erdbeben betroffene Gebiete Deutschlands in Abhängigkeit von der zu erwartenden Stärke eines Erdbebens in die Erdbebenzonen 0 bis 3 ein. Bei der Einteilung von Erdbebenzonen wird eine Wiederkehrperiode von 475 Jahren zugrunde gelegt.
Der in der Norm abgebildeten Deutschlandkarte ist zu entnehmen, dass Duisburg in der Erdbebenzone 0 liegt. Die Anforderungen an Gebäude in der Erdbebenzone 0 werden von der GNS erfüllt. Dies wurde durch die Stellungnahme eines Baustatikers bestätigt.

Bis zu welcher Höhe haftet die GNS für Schäden im Umland?

Gemäß § 15 des Umwelthaftungsgesetzes haftet der Betreiber einer Einrichtung zur Behandlung radioaktiver Abfälle für Tötung, Körper- und Gesundheitsverletzung insgesamt bis zu einem Höchstbetrag von 85 Millionen Euro und für Sachbeschädigungen ebenfalls insgesamt bis zu einem Höchstbetrag von 85 Millionen Euro.
Gemäß § 31 des Atomgesetzes ist die Haftung bei Schäden an Leben und Gesundheit von Menschen sowie bei Schäden an Vermögenswerten summenmäßig unbegrenzt, wenn die Schäden auf Radioaktivität zurückzuführen sind.

Welchen Abstand müssen Neubauten zum GNS Gelände eingehalten werden?

Atomrechtlich gibt es weder Vorschriften noch Gründe für eine Abstandsregelung. Die Zulässigkeit nachbarschaftlicher Bebauung richtet sich daher nach den aktuellen bau- und planungsrechtlichen Gegebenheiten.

Werden Rücklagen für die Beseitigung von Altlasten im Falle einer Pleite der GNS gebildet?

Über die Bildung von Rücklagen für eine Insolvenz habe ich keine Kenntnis, da diese im Atomrecht nicht vorgesehen sind.

Was passiert bei einem Wegzug der GNS mit dem Gelände und wer muss dafür zahlen?

Die GNS ist Mieter des Grundstücks und der darauf errichteten Gebäude. Falls der Standort Duisburg aufgegeben wird, ist die GNS verpflichtet, die vorhandene Radioaktivität auf eigene Kosten zu beseitigen. Die Gebäude und Bodenflächen dürfen erst dann anderweitig genutzt werden, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) eine uneingeschränkte Freigabe gemäß § 29 StrlSchV erteilt hat.

Wie ist die GNS gegen Überschwemmungen abgesichert?

Das Gelände der Firma GNS in Duisburg liegt in einem Hochuferbereich. Für diesen Bereich gilt ein Abfluss von 13500 m³/s am Pegel Düsseldorf als „Bemessungshochwasser – BHQ2004“. Das BHQ2004 wurde im Regierungsbezirk Düsseldorf als Schutzziel für Hochwasserschutzanlagen am Rhein und sonstige Bauvorhaben, bei denen der höchste Hochwasserstand maßgebend ist, festgesetzt (Amtsblatt Nr. 26 vom 24. Juni 2004).
Dem BHQ2004 bei Rhein-km 771,5 rechtes Ufer entspricht eine Wasserspiegellage im Rhein von 30,55 m oberhalb von Normalnull. Bei dieser Wasserspiegellage wird das Gelände der Firma GNS nicht überschwemmt.

…

In einem Erdbebengebiet der Zone 0, finden auch Erdbeben statt, wenngleich der Anschein erweckt wird, dies wäre nicht der Fall.

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Die Ruhrstadt

Viele Menschen denken nur in kleinen Bereichen, sowohl in zeitlicher, wie auch räumlicher Hinsicht. Auch erscheint die eigene Tasche häufig wichtiger, als die Allgemeinheit.

Das Ruhrgebiet ist ein typisches Beispiel für derartiges Verhalten. Anstatt als Gesamtheit zu agieren und etwas zu bewegen versuchen Teilstädte, wie Duisburg, Essen, Bochum oder Dortmund Leuchttürme zu bauen, welche nur für die eigene Teilstadt scheinen.

Gemeinsam ist man stärker, hat eine stärkere Stimme. Der Nachteil aus Sicht der Verantwortlichen für eine Zusammenlegung wäre sicherlich, dass es weniger Pöstchen gibt, die es mit Parteigenossen zu besetzen gilt. Dabei wäre auch diese Einsparungen im Sinne der Bevölkerung.

Soziale Probleme würden auf mehr Schultern leichter gemeistert werden.

Zudem würde das Ruhrgebiet endlich den Status bekommen, den es in der Welt verdient.

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Kandidaten Bundestagswahl 2013

Nachfolgend ein aktualisierter Überblick der bisher nominierten Kandidaten für die Bundestagswahl

Im Wahlkreis 115 (Duisburg Süd):
– Rainer Kolb (Piratenpartei)
– Anna von Spiczak (Grüne)
– Bärbel Bas (SPD)
– Frank Albrecht (FDP)
– Marc Mulia (Die Linke)
– Thomas Mahlberg (CDU)

Im Wahlkreis 116 (Duisburg Nord):
– Kurt Klein (Piratenpartei)
– Matthias Schneider (Grüne)
– Mahmut Özdemir (SPD)
– Jörg Löbe (FDP)
– Lukas Hirtz (Die Linke)
– Volker Mosblech (CDU)

Listenkandidaten:
– Matthias Eidens (Die PARTEI)

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Mobilität und Freiheit

Vor einiger Zeit las ich mal folgende Ausspruch von Christopher Onkelbach:

Nicht das Auto bedeutet Freiheit, sondern Mobilität. Das muss simpel, preiswert und überall nutzbar sein.

Mobilität im Ballungszentrum Ruhrgebiet ist wichtig. Dies wäre die richtige Umgebung, um den fahrscheinlosen ÖPNV zu testen. Dadurch könnten die Geldprobleme des ÖPNV verschwinden.
Allein was an Kosten für Automaten, Kontrollen und Fahrscheine eingespart würde. Zudem hätten die Menschen mehr vom Einkommen, weil sie weniger für Transport ausgeben müssten und kämen auch gleichzeitig einfacher zu den Innenstädten, um dieses Geld auszugeben.

Verlinkung wazartikel zu geldproblemen Rheinbahn usw. wegen Schienennetzen

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Spruch zum Sonntag

Immer ist ein Superlativ, welches nie zutrifft.
(Ulrich Scharfenort, August 2012)

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Einwegspiele von Sony?

Wie Heise vermeldet, hat Sony etwas entwickelt, was die Weitergabe gebrauchter Spiele verhindern soll. Auf diesem Wege müssten nach der etwas seltsamen Logik von Sony, alle die Spiele in neu kaufen.

Man stelle sich vor, dass die Bücher nach Gebrauch nicht mehr von jemand anderem gelesen werden könnten. Jeder würde sofort von Abzocke sprechen: Bei Spielen scheint dies weniger der Fall zu sein.

Ich bezweifel stark, dass Sony durch diesen neuen ‚Schutz‘ mehr einnimmt. Erstens wird die Versuchung, das System zu umgehen für einige ziemlich groß sein, zweitens kann oder will sich nicht jeder teure Spiel leisten und drittens dürften bei Spielen inzwischen solche Kopier- und Sicherungsmaßnahmen der größte Anteil der Kosten sein.

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Zuwandererstadt Duisburg

Duisburg ist schon seit mehr als einem Jahrhundert eine Zuwandererstadt und auf diese Tradition sollten wir Stolz sein. Wobei man aus einer derartigen Tradition natürlich auch längst gelernt haben sollte was funktioniert und was nicht. Dies scheint allerdings nicht der Fall zu sein.

Für eine Teilhabe ist die Kenntnis der Sprache eine Grundvoraussetzung. Das heißt um eine multinationale Gesellschaft zusammenzuführen muss als erstes die Sprachbarriere fallen. An dieser Stelle erscheint mir das Vorgehen von Duisburg mehr als mangelhaft zu sein. Da werden zum Beispiel lieber eine halbe Millionen für Pöstchen locker gemacht als für sinnvolle Sprachbildung. Die Duisburger Stadtspitze versäumt doch schon seit Jahrzehnten für vernünftigen Integration zu sorgen und die damit einhergehenden negative Sozialdividende dürfen die Einwohner von Duisburg seit Jahren ausbaden.

Die Kenntnis deutscher Sprache ist die Grundlage für Bildung. Mit dieser stehen der Jugend viele Wege offen. Ohne diese Grundlage passiert genau das was in Duisburg passiert.

Die SPD-Stadtspitze hätte in den fetten Jahren proaktiv sein müssen, dann stünde Duisburg heute deutlich besser da. Aber Proaktivität war wohl noch nie vorhanden in Duisburg. Bezeichnend finde ich hier auch, dass die Stadt nicht mehr genug Personal für den Bereich Einbürgerung hat. Auch hier scheint man kein Personalentwicklungskonzept zu haben

Vielleicht sollte man dem Integrationsrat die Mittel streichen und davon eine weitere Stelle einrichten. Denn wenn ich mir die Zusammensetzung des Integrationsrates ansehe gibt dieser nicht die Wirklichkeit der Zusammensetzung der Duisburg Migranten wieder. Afrikanische oder Asiatische Namen sehe ich nicht. Europäer müssten nach der Zusammensetzung der Duisburg Migranten deutlich mehr vertreten sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Integrationsrat mit einer nahezu mononationalen Zusammensetzung die vielfältigen Bedürfnisse der Duisburger Migranten wiedergeben kann.

Nachtrag:
Wegen dem öffentlichen Druck hat die Stadtverwaltung anscheinend einige Leute aus anderen Bereichen abgezogen. Jetzt sollen wieder mehrerer Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

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Jederbeteiligung: Inhaltsverzeichnis II

Die Fortsetzung des Inhaltsverzeichnisses

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
2. Informationsbeschaffung
2.1 Suchmaschinen
2.2 Kontaktaufnahmewege
2.3 Anfragen und Schriftwechsel
2.4 Ratsinformationssysteme
2.5 Amtsblätter
2.6 Informationsfreiheitsgesetze
2.7 Umweltinformationsgesetze
2.8 Verbraucherinformationsgesetz
2.9 Einwohnerfragestunde
3. Informationsverbreitung
3.1 Beschweren
3.2 Abgeordnetenwatch
3.3 Kommunales Abgeordnetenwatch
3.4 Leserbriefe
3.5 Offene Briefe / offene Emails
3.6 Pressemeldung
3.7 Bloggen (inkl. Impressumspflicht)
3.8 Forum und Netzwerke

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Dummfug: Religiöser Wahn III

Die katholische Kirche in Frankreich zeigt sich weiterhin altertümlich und verstockt in Bezug auf die Homo-Ehe. Was wird hier wohl wirklich abgelehnt? Wobei die Katholiken ja noch vergleichsweise Moderat sind, wenn man dies mit einigen islamischen Einstellungen vergleicht. Homosexualität wurde und wird zumindest in einigen islamischen Ländern streng bestraft. Paradoxerweise wurden Praktiken, wie Tanzknaben, welche nicht nur erotisch tanzen, sondern auch sexuell zur Verfügung stehen gutgeheißen. Was insgesamt eine ziemliche Heuchelei ist.

Islamisten in Malaysia, wollten Elton John einen Auftritt verbieten, weil dieser Homosexuell ist. Angeblich würden schwule und lesbische Künstler falsche Werte verbreiten. Aus meiner Sicht verbreiten Menschen mit religiösem Wahn falsche Werte. In Deutschland ist dies glücklicherweise schwieriger und das Hassportal Kreuz.net wurde abgeschaltet.

Und Russland dagegen wird es bald verboten sein über Homosexualität öffentlich zu reden. Damit stellt sich Russland weiter ins Abseits und beweist einmal mehr wenig Zar Putin mit Demokratie am Hut hat.

So richtig verwerflich ist es, wenn die Kinder unter dem Religiösen Wahn der Eltern leiden müssen. So zum Beispiel eine Mutter, die ihren Sohn unbedingt zu einem Hafiz machen wollte. Ein Hafiz ist jemand der den Koran auswendig kann. Weil ihr Sohn das nicht schaffte starb er an ihrer Prügelattacke.

Eine weitere Facette ist die Ablehnung der Abtreibung. Ein extremer Fall hat sich unlängst in Köln ereignet. Eine von öffentlichen Geldern geförderte katholische Klinik lehnte die Behandlung eines Vergewaltigungsopfers ab, weil sie dann ja u.U. die ‚Pille danach‚ hätte verschreiben müssen. Von Nächstenliebe ist hier mal wieder keine Spur zu finden.

Die ‚Pille danach‘ entfernt lediglich eine Zellwucherung, kurz nach der Entstehung. Zumal es nach der Bibel höchst bedenklich sein dürfte, wenn ein Kind ohne Liebe gezeugt wird. Schließlich heißt es doch ‚liebet und mehret eucht‘. Da hier eine eindeutige Und-Verknüpfung vorliegt müsste es wohl eher unethisch sein, ein Kind, was ohne derartige Liebe entstanden ist wachsen zu lassen. Sprich die Abtreibung wird in diesem Fall sogar durch die Bibel indirekt empfohlen, denn eine Vergewaltigung ist keine Liebe, sondern nur Sex. Sex gegen den Willen eines der Beteiligten.

Ganz daneben ist es, dass die Kirchenkrankenhäuser auch noch mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Interessant finde ich hier die Einstellung von Josefine Paul (Grüne), welche meint, dass religiöse Erwägungen keinesfalls über dem Opferschutz stehen dürfen. Wahre Worte, wobei ich vermute, dass die Reaktion bei einem vergewaltigten Mann anders ausgesehen hätte. Schließlich gibt es auch keinen Opferschutz bei der Beschneidung. Hier stehen ganz klar religiöse Erwägungen im Vordergrund. So gesehen ist die Aussage von Josefine Paul schon etwas Scheinheilig, zumindest dann, wenn sie für Beschneidung ist.

Ich kann mich jedenfalls Reinhold Messners Aussage „Religionen sind von Menschen gemacht, um Menschen zu unterdrücken.“ in der Hinsicht anschließen, dass dies heutzutage die Ausprägung der Religion ist. Die ursprünglichen Intentionen mögen durchaus andere gewesen sein, können aber nur schwerlich nachvollzogen werden.

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Doppelwandige Kochtöpfe

Kochtöpfe haben ein konstruktives Grundproblem. Sie geben die von unten zugeführte Energie auch über die Seite ab.

Das hat viele Nachteile und keinen Vorteil. Da frage ich mich doch warum nicht schon längst nur noch Töpfe mit Doppelwandung verkauft werden. An erster Stelle wird natürlich Energie beim Kochen gespart, zeitgleich verkürzt sich die Kochzeit, der sich der Inhalt schneller erhitzt, was wiederum für Vitamine besser, da diese sich mit der Kochzeit zersetzen. Und ganz nebenbei verbrennt man sich nicht die Finger.

Insbesondere für große Töpfe mit langen Kochzeiten wäre eine Vakuumisolierung sehr vorteilhaft.

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Energielügen

Ahnungslose Politiker verbreiten es, ahnungslose Redakteure verbreiten es und die Mehrheit glaubt es. Rund um die Energiewende ranken sich mehr Lügen als Wahrheiten.

Noch immer wird nur der Ökostrom Transparent ausgewiesen und macht angeblich den Strom teuer. Kosten für andere Energiearten sind in Subventionen versteckt. Kosten, die uns Zukunft drohen werden gar nicht erst berücksichtigt.

Wer sich mal mit harten Zahlen und Fakten zum Strom beschäftigen will kann dies hier tun. Auf dieser Seite räumt Professor Bruno Burger auf mit Fiktion und stellt harte Fakten zur Verfügung.

In einem Artikel im Fraunhofer Magazin weiter.vorn (1/13) wird sogar spekuliert, dass durch die Energiewende der Strom auf lange Sicht günstiger wird, als ohne. Was ziemlich plausibel ist, da die Preise für Kohle, Gas und Uran innerhalb dieses Jahrhundert noch um einiges mehr als die Inflation steigen werden.

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Polemik für die Vorratsdatenspeicherung

Wie schön, wieder einmal die übliche Polemik für eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung. Natürlich ist es einfach und bequemer für die Polizei. Allerdings vergisst der Artikel einen sehr wichtigen Punkt. Mit der Vorratsdatenspeicherung würden Millionen Menschen unter Generalverdacht gestellt. Die Erfolge dürften eher zweifelhaft sein. Ein Prepaidhandy kann sich jeder mit einer falschen Identität zulegen. Ebenso gilt dies für den Zugang zum Internet über einen Prepaid-Internetstick. Homepages lassen sich im Ausland hosten und mit der richtigen Technik kann man die eigene IP verschleiern. Vermutlich werden aus genau diesem Grund auch die Ermittlungen immer schwerer.

Nach der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung würden dann wohl weitere Elemente der Privatsphäre zugunsten eines Generalverdachts abgeschafft, um Umgehung zu verhindern.

Vorratsdatenspeicherung ist nur für Abmahnungen durch die Verwerter-Anwalts-Lobby interessant.

Mal ganz abgesehen davon, wieviel CO2 eine derartige Vorratsdatenspeicherung verursachen würde.

Der in dem ersten Artikel erwähnte Markus Röhrl ist im Übrigen beim Innenministerium und nicht, wie die Bezeichnung Kriminalbeamter suggeriert bei der Polizei. Das ein Mitarbeiter die Einstellung des Innenministers nach außen trägt dürfte nicht überraschen.

Auch innenpolitisch scheint für Hans-Peter Friedrich (CSU) die Vorratsdatenspeicherung, dass einzige Thema zu sein. Die CSU muss wohl eine Einthemenpartei sein, denn bei Innenpolitik fordert sie immer die Vorratsdatenspeicherung. Beim Verkehr fordert sie immer die PKW-Maut. Ziemlich einseitige Politik würde ich sagen.

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Bürgeranhörung in Rheinhausen zum neuen Gewerbegebiet hinter dem Supermarkt bei Tor 1

Am 31.01.2013, ab 18:00 Uhr findet im Bezirksamt am Körnerplatz in 47226 Duisburg eine Bürgeranhörung statt.

In der Ankündigung in der Zeitung war sinngemäß zu lesen, dass auch die Anwesenheit von Bürgern gewünscht ist. Aber auch die Einwohner sollten sich nicht von einer Teilnahme abhalten lassen. Schließlich geht es bei der Beteiligung nicht darum, ob mensch wahlberechtigt ist oder nicht. Löblich ist auf jeden Fall so eine Veranstaltung lange genug vorher anzukündigen, wobei die Verlagerung des Ortes zum Körnerplatz sicherlich nicht im Sinne der Anwohner, für welche der Weg dadurch weiter wird.

Das Thema der Beteiligung wird ein mögliches neues Gewerbegebiet hinter dem Supermarkt bei Tor 1 sein. Angesiedelt werden sollen dort kleinere Betriebe und kein Einzelhandel.

Die Unterlagen können hier eingesehen werden.

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Duisburg 2027: Vorstellung der teilräumlichen Strategiekonzepte

Die Zukunft von Duisburg geht uns alle an. Diese Zukunft wird im Rahmen des Projektes Duisburg 2027 angegangen. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit zur Beteiligung.

Die Termine sind folgende

28.01.2013, Zentrale Auftaktveranstaltung, 19:00 Uhr, Berufskolleg Neudorf (Carstanjenstraße 10, 47057 Duisburg)

29.01.2013, Bezirk Homberg/Ruhrort/Baerl, 18:00 Uhr Erich Kästner Gesamtschule (Ehrenstraße 87, 47198 Duisburg)

30.01.2013, Bezirk Meiderich/Beeck, 18:00 Uhr, Centrum Westende/Gesamtschule Meiderich (Westender Straße 30, 47138 Duisburg)

31.01.2013, Bezirk Süd, 17:00 Uhr, Bertold-Brecht-Berufskolleg (Am Ziegelkamp 28 -30, 47259 Duisburg)

01.02.2013, Bezirk Mitte, 18:00 Uhr, Gesamtschule Globus (Gottfried-Könzgen-Staße 3, 47051 Duisburg)

04.02.2013, Bezirk Rheinhausen, 18:00 Uhr, Sitzungssaal des Bezirksamt Rheinhausen (Körnerplatz 1, 47226 Duisburg)

05.02.2013, Bezirk Hamborn, 18:00 Uhr, …kulturiges… im Ratskeller Hamborn (Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg)

06.02.2013, Bezirk Walsum, 18:00 Uhr, Sitzungssaal des Bezirksrathauses (Friedrich-Ebert-Straße 152, 47179 Duisburg)

In den nachfolgenden Monaten sollen in allen Bezirken Arbeitsgeschäfte (Workshops) stattfinden.

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Spruch zum Sonntag

These: Die Aggressivität beim Auftreten bzw. Insgesamt bei Männern ist umgekehrt proportional zur Größe der Männlichkeit.
(Ulrich Scharfenort, August 2012)

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Mehrere Tabs als Startseite in Firefox

Es gibt Menschen, die benötigen beim Start immer oder regelmäßig die selben Seiten. Im Firefox gibt es die Möglichkeit nicht nur eine Seite, sondern auch mehrere Seiten in Tabs, als Startseite zu definieren.

Unter Extras => Einstellungen => Allgemein findet sich die Einstellung zum definieren der Startseite.

Am einfachsten ist es die gewünschten Seiten in Tabs zu öffnen und diese dann mit dem Button ‚Aktuelle Seite verwenden‚ hinzuzufügen. Dadurch werden automatisch alle Seiten aus den Tabs hinzufügen.

Auch manuell können einzelne Seiten hinzugefügt werden. Dazu muss als Trennzeichen ‚|‚ zwischen die einzelnen Internetadressen eingefügt werden. Diese werden dann in der Reihenfolge geöffnet, in welcher sie eingefügt wurden.

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Der Winter ist ausgeblieben ;-)

Als das Innenminister diese Nachricht mitbekam, war sofort klar, dass hier nur einen intensive und rückhaltlose Überwachung helfen kann. Im Winter darf sich der Schnee nicht einfach verstecken.

Als weitere Maßnahme musste dringend eine Vorratsschneespeicherung eingerichtet werden. Zudem sollen in vielen Tiefkühltruhen Minusgerade herrschen während es draußen zu warm ist. Hat hier etwa ein geistiger Thermodiebstahl stattgefunden?

Um die Erwärmung im Winter zu Unterbinden soll nun Stoppschilder aufgestellt werden.

Zudem sind bereits etliche V-Leute in den Palast der Schneekönigin eingeschleust worden. Ebenfalls befinden sind V-Leute in allen Eisstadien und in Skihallen.

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Unterbindung von Lärmbelästigung in der Nacht

Lärm kann krank machen. Sei es durch seelische bzw. körperliche Schäden oder durch den verursachten Stress.

Sogar Vermögensschäden können durch Lärm zum Beispiel in der Hinsicht entstehen, dass Fenster gegen lärmdämmendere ausgetauscht werden müssen.

Der Einzelhandel empfängt teilweise Lieferungen zu Zeiten der Nachtruhe (22:00 – 6:00 Uhr). Die Details und eventuelle Abweichungen der Nachtruhe sind in den Landesimmissionsschutzgesetzen zu finden. In diesen Bereich dürften auch nächtliche Lieferungen fallen. Bei diesen Lieferungen tritt unter anderem Lärm durch das Fahrzeug, durchs Be- und Entladen, durch öffnen und schließen von Türen und durch das Radio auf. Zu Zeiten der Nachtruhe alles störende und unnötige Geräusche.

Eine Besitzstörung nach § 862 des BGB dürfte in Zusammenhang mit § 906 BGB auch die Immission von Lärm durch nächtliche Lieferungen mit einschließen. Die Störung der Nachtruhe dürfte in Bezug auf § 906 BGB eine wesentliche Störung sein. Durch die Besitzstörung ergibt sich zusammen mit § 1004 BGB ein Unterlassungsanspruch. Ebenfalls könnte sich hieraus ein Schadensersatzanspruch (§ 823 BGB) ergeben.

Durch die zuvor genannten Umstände kann der betreffende Betrieb auf Unterlassung abgemahnt werden.

Ein Unternehmen kann durch entsprechende Lieferverträge dafür Sorge zu tragen, dass in Zeiten der Nachtruhe nicht angeliefert wird.

Sollten dauerhaft Ruhestörungen auftreten könnten diese sogar die Straftatbestände der Körperverletzung und des § 325a des StGB erfüllen.

Ganz wichtig ist es ein Lärmprotokoll zu führen in dem alle Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und Art des Lärms vermerkt wird. Dies kann zum Beispiel auch direkt in einen extra dafür angeschafften Kalender geschehen.

Urteile zu dem Thema Abmahnungen wegen Lärm konnte ich nicht finden. Deswegen kann ich leider nichts zu den Erfolgsaussichten sagen.

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Beteiligung am Duisburger Haushalt

Wie bereits hier berichtet, liegt nun der Haushalt 2013 vor. Nun können sich die Einwohner der Stadt Duisburg bis zum 11. Februar beteiligen, allerdings nur Online. Sören Link verlegt die Beteiligung komplett ins Internet und schließt damit einen Teil der Bevölkerung von der Beteiligung aus. Zum Beispiel werden dadurch nicht wenige ältere Menschen von einer Beteiligung ausgeschlossen, obwohl diese auch einen großen Erfahrungsschatz haben.

Nichtsdestotrotz heißt es jetzt zu überlegen, wo Duisburg sparen kann. Im laufenden Jahr sollen etwa 5 Millionen Euro fehlen bei knapp 500 000 Einwohnern wären das gerade einmal gut 10 Euro pro Einwohner und an Ideen dürfte es in der Duisburger Bevölkerung doch sicherlich nicht mangeln.

Es zeigt sich auch kleine Einsparungen könnten in der Summe sehr viel bewirken.

Was allerdings fehlt auf dem Portal der Stadt Duisburg ist der Hinweis auf Einwendungen, die ebenfalls vorgebracht werden können, allerdings nur bis zum 04.02.2013. Warum dies verschwiegen wird ist unklar.

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Petition zur Parteienfinanzierung

Zu meiner Petition bzgl. der Parteienfinanzierung habe ich nun noch eine Stellungnahme aus dem Bundesministerium des Inneren

…
In seinem Schreiben vom 3. September 2012 hebt der Petent hervor, dass es ihm mit seinem Vorschlag zur Änderung von § 18 des Parteiengesetzes (PartG) darum gehe, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. In der aktuellen Ausgestaltung der Regelungen zur Parteienfinanzierung sieht er – unter Hinweis auf eine sinkende Wahlbeteiligung – keinen hinreichenden Anreiz für die Parteien, sich um die Wähler zu bemühen. Die Parteien würden hierzu offenbar nicht motiviert.

Der Vorschlag des Petenten, die Regelungen über die staatliche Teilfinanzierung der Parteien zu ändern, um sie gezielt als Instrument zur Erhöhung der Wahlbeteiligung einzusetzen, verkennt den Sinn und Zweck dieser Regelungen. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 PartG erhalten die Parteien staatliche Mittel „als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit“. Die staatliche Teilfinanzierung soll es den Parteien also ermöglichen, ihre ihnen vom Grundgesetz zugewiesene Funktion zu erfüllen, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes). Die Erfüllung dieser Funktion obliegt den Parteien unabhängig von der Höhe der Wahlbeteiligung bei Wahlen.

Zwar ist das Erreichen einer möglichst hohen Wahlbeteiligung nicht Sinn und Zweck der Regelungen zur Parteienfinanzierung. Da die Bemessung der Höhe der staatlichen Mittel für jede Partei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deren gesellschaftliche Verwurzelung berücksichtigen soll, schaffen die Regelungen zur Parteienfinanzierung jedoch bereits in ihrer derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Anreize für die einzelnen Parteien möglichst viele Wähler für sich zu gewinnen, indem sie feste Beträge je für die Partei bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen abgegebene gültige Stimme vorsehen (§ 18 Abs. 3 PartG). Auf diese Weise fördern die Regelungen auch das Ziel einer insgesamt hohen Wahlbeteiligung.

Unabhängig von der Unvereinbarkeit der vom Petenten vorgeschlagenen Regelung mit dem Sinn und Zweck staatlichen Teilfinanzierung der Parteien ist nicht erkennbar, dass die vom Petenten vorgeschlagene Regelung tatsächlich zu einer Erhöhung der Wahlbeteiligung führen würde. Die in den vergangenen Jahre tendenziell gesunkene Wahlbeteiligung ist kein hinreichendes Indiz dafür, dass sich die Parteien in der Vergangenheit aus mangelnder Motivation nicht ausreichend um die Wähler und eine hohe Wahlbeteiligung bemüht hätten. Eine sinkende Wahlbeteiligung hat in der Regel vielfältige Ursachen. Dementsprechend ist auch nicht abzusehen, dass eine Umsetzung des Vorschlags des Petenten die Bemühungen der Parteien um Wählerstimmen verstärken würde und vermehrte Bemühungen der Parteien tatsächlich eine höhere Wahlbeteiligung zur Folge hätten.

Auf Grund der Arroganz vieler Parteien wird die Wahlbeteiligung weiter sinken. Darauf würde ich sogar wetten, allerdings würde wahrscheinlich niemand dagegen halten. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit fürs Verlieren bei 100 %.

Vielleicht ist das finanzielle Element wirklich kein ausreichender Anreiz für Parteien, um sich für eine Politik der Beteiligung einzusetzen. Da war meine Idee zu Kürzung der Sitze gemäß der Wahlbeteiligung vielleicht nicht einmal so schlecht.

Jedenfalls dürften viele Parteien sich nicht um ernsthafte Beteiligung bemühen, solange sie nur einen genügend großen Anteil an den Wählerstimmen bekommen. Schön zu sehen war dies bei der OB-Wahl in Duisburg, wo Sören Link letztendlich noch nicht einmal von einem fünftel der Wahlberechtigten gewählt wurde.

Allerdings kann die Bevölkerung wohl wenig machen, solange herkömmliche Politiker sich selbst die Regeln geben, an die sie sich halten müssen.

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Piratengruppen bei Facebook

Ich sehe Facebook eher zwiespältig, allerdings ist das Netz auch ein wichtiges von vielen genutztes Kommunikationsmittel. Es gibt dort etliche lokale Gruppen, allerdings sind diese nicht immer leicht zu finden, da die Facebook interne Suchmaschine nicht sonderlich gut ist. Deswegen hier mal eine Auflistung der Gruppen, die nicht abschließend ist. Weitere können gerne als Kommentar hinzugefügt werden.

Gruppen für Städte
– Dortmund
– Duisburg
– Kleve
– Köln
– Krefeld
– Moers
– Neukirchen-Vluyn
– Xanten

Jungpiratengruppen
– JuPis Dortmund
– JuPis Krefeld

Andere Gruppen
– Queeraten

Facebookseiten für Städte und Regionen in Deutschland
– Aalen
– Allgäu / Bodensee
– Altenburger Land
– Augsburg
– Bad Schönborn
– Bamberg
– Bergisches Land
– Berlin
– Berlin (Basis)
– Bielefeld
– Bochum
– Bonn
– Bonn
– Bottrop
– Braunschweig
– Bremen
– Celle
– Coburg
– Darmstadt/Darmstadt-Dieburg
– Delmenhorst
– Dinslaken
– Dresden
– Dortmund
– Düsseldorf
– Duisburg
– Erzgebirge
– Essen
– Esslingen
– Frankfurt
– Freising
– Friedrichshain-Kreuzberg
– Fürth
– Garmisch-Partenkirchen
– Gelsenkirchen
– Gießen
– Gifhorn
– Gladbeck
– Goslar
– Grafschaft Bentheim
– Greiz
– Grevenbroich
– Gütersloh
– Hamburg
– Hagen
– Hagen
– Hameln-Pyrmont
– Hannover
– Hattingen
– Heilbronn
– Helmstedt
– Hennef
– Ingolstadt
– Jena
– Kaarst
– Karlsruhe-Land
– Kassel
– Kempten
– Kleve (KV)
– Krefeld
– Kronach
– Koblenz
– Konstanz
– Kulmbach
– Lindau
– Lindenberg
– Lippe
– Ludwigsburg
– Marburg-Biedenkopf
– Marzahn-Hellersdorf
– Meinerzhagen
– Meißen (Kreisverband)
– Miesbach
– Minden
– Mittelhaardt
– Mittelsachsen
– Mönchengladbach
– München
– Münster
– Neu-Ulm
– Neuburg-Schrobenhausen
– Neuss
– Neuwied
– Nürnberger-Land
– Oberberg
– Oberfranken
– Oberhausen
– Oberpfalz
– Odenwald
– Oldenburg
– Oldenburg Land
– Osnabrück
– Osterholz
– Otzberg
– Paderborn
– Pfaffenhofen
– Potsdam
– Ravensburg Bodenseekreis
– Regensburg
– Reinickendorf
– Rems-Murr
– Rheingau-Taunus-Kreis
– Rhein-Pfalz
– Rhein-Sieg
– http://www.facebook.com/PiratenNES
– Roth
– Rosenheim
– Rostock
– Saarpfalz
– Schwaben
– Soest
– Straubing
– Stuttgart
– Südbrandenburg
– Südpfalz
– Thurgau-Schaffhausen
– Trier
– Unna (Kreis)
– Unterfranken
– Verden
– Viersen
– Villach
– Vorpommern-Greifswald
– Waldeck Frankenberg
– Warendorf
– Weißenburg-Gunzenhausen
– Wesel (Kreis)
– Wickede
– Wiesbaden
– Wilhelmshaven
– Wolfsburg
– Wuppertal

Facebookseiten deutsche Bundesländer
– Baden-Württemberg
– Bayern
– Berlin
– Brandenburg
– Hamburg
– Hessen
– Mecklenburg-Vorpommern
– Niedersachsen
– NRW
– NRW
– Rheinland-Pfalz
– Saarland
– Sachsen
– Sachsen (Landesgeschäftsstelle)
– Sachsen-Anhalt (Landesverband)
– Thüringen

Andere Facebookseiten
– AG Bauen und Verkehr
– AG Zeitfestellung
– Piratenpartei
– Piratenpartei Deutschland
– Piratenpartei Deutschland

Ausländische Facebookseiten
– Basel
– Bern
– Burgenland
– Graz
– Kärnten
– Luxemburg
– Niederösterreich
– Oberösterreich
– Österreich
– Österreich
– Ostbelgien
– Prinzgau
– Salzburg
– Schweiz
– Schweiz
– Steiermark
– Südtirol
– Tirol
– Tirol
– Wien
– Wintherhur
– Zürich

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Computer Humor

Wo dran erkennt man, dass ein Mann zuviel Zeit am Computer verbringt?

Er sucht bei seiner Geliebten nach dem USB-Port.

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Kandidaten Bundestagswahl 2013

Nachfolgend ein kleiner Überblick der bisher nominierten Kandidaten für die Bundestagswahl

Im Wahlkreis 115 (Duisburg Süd):
– Rainer Kolb (Piratenpartei)
– Anna von Spiczak (Grüne)
– Bärbel Bas (SPD)
– Frank Albrecht (FDP)
– Marc Mulia (Die Linke)

Im Wahlkreis 116 (Duisburg Nord):
– Kurt Klein (Piratenpartei)
– Matthias Schneider (Grüne)
– Mahmut Özdemir (SPD)
– Jörg Löbe (FDP)
– Lukas Hirtz (Die Linke)

Listen Kandidaten:
– Matthias Eidens (Die PARTEI)

Möglicherweise tritt die CDU nicht an oder hat sich noch für keine Kandidaten entschieden.

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Spruch zum Sonntag

Nichts bringt einen Gegner so durcheinander, wie ein ehrliches Lob.
(Ulrich Scharfenort, August 2012)

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Jederbeteiligung: Inhaltsverzeichnis I

Die ersten Kapitel meines Buches Jederbeteiligung sind auf den Seiten des Kompass als Betaversion veröffentlicht. Um Rege Beteiligung wird gebeten.

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
2. Informationsbeschaffung
2.1 Suchmaschinen
2.2 Kontaktaufnahmewege
2.3 Anfragen und Schriftwechsel
2.4 Ratsinformationssysteme
2.5 Amtsblätter
2.6 Informationsfreiheitsgesetze
2.7 Umweltinformationsgesetze
2.8 Verbraucherinformationsgesetz
2.9 Einwohnerfragestunde

Fortsetzung folgt

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Philosophische Gespräche

#1: Ich bin Gott.
#2: Beweise es!
#1: Warum? Bisher hast du doch auch geglaubt ohne Beweise zu wollen.

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Kettenreaktion Lohnerhöhung

Inflation und Lohnerhöhung sind miteinander verkettet. Ebenfalls hängt es mit der Staatsverschuldung zusammen. Dies sinkt quasi bei steigender Inflation, weil die Schulden einen geringeren Gegenwert habe. Gleichzeitig oder mit Verzögerung werden die Löhne angehoben, wodurch die Inflation (Teuerungsrate) ausgeglichen werden soll.

Im Endeffekt erscheint mir dies fast schon absurd, weil es sich um einen Teufelskreis des Anstiegs handelt. In diesem Klima wird dann auch noch von Wachstum geredet, obwohl nichts wachsen kann, ohne das etwas anderes schrumpft.

In Hinsicht des Wachstums sind die Erwartungen der Wirtschaft nicht nur überzogen, sondern erscheinen mir auch jeglicher Logik zu widersprechen. Nichts kann unbegrenzt wachsen.

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Mehr als nur E-Buch

Wenn ich den Begriff E-Buch bzw. undeutsch E-Book betrachte, so gibt es nicht die Möglichkeiten wieder. Ein elektronisches Buch ist schließlich nur eine 1:1 Umsetzung des Papierformats in ein Digitales.

Prinzipiell sind die Möglichkeiten viel größer. Ich denke Epub oder Digipub wären hier noch treffender. Schließlich ist das Medium nicht einfach nur ein Buch, sondern es können Referenzen direkt eingebunden werden. Es sind sowohl Spiele, als Film oder Hintergrundmusik möglich. Sogar der Handlungsverlauf kann variieren analog zu Computerspielen. Es könnten Plätze oder Namen auftauchen ganz nach Wunsch des Kunden.

Bei einem gedruckten Buch geht dies alles nicht oder ist umständlich und schwierig. In Zukunft werden die Grenzen zwischen den Medien weiter verwischen und mit einem gründliche überarbeiteten Urheberrecht werden auch die Grenzen zwischen Konsumenten und Machern verwischen.

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Dummfug: Politische Korrektheit

Ein immer wieder beliebtes Thema ist das als politische Korrektheit bezeichnete Neusprech. Das vermeintliche Ziel was damit erreicht werden soll ist auf diesem Weg nicht zu erreichen. Denn allein eine Umbenennung ändert nichts an einer Diskriminierung. Das neue Wort wird den alten Sinn über kurz oder lang erben, wenn eine Umbenennung nicht von einem Umdenken begleitet wird.

So bin ich zum Beispiel ziemlich sicher, dass die Umbenennung der GEZ nichts ändern wird, wenn das Verhalten gegenüber den „Kunden“ gleich bleibt.

Es ist schon reichlich seltsam, etwas ändern zu wollen, indem es einfach umbenannt wird. Warum nennen wir nicht Müllhalden und in ’nette Hügel‘ um? Wäre damit nicht jedes Problem gelöst? Natürlich wäre da gar nichts gelöst.

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