Spruch zum Sonntag

Das Feuer des Wissens brennt hell in mir, genährt von Erkenntnissen.
Es wird mich in meinem Schaffen überdauern.
(Ulrich Scharfenort, 29.11.2012)

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GNS Teil 16. – Anfrage ans Bundesumweltministerium zu Schacht Konrad

In Drucksache 17/14278 (PDF) finden sich eine ganze Mengen an Informationen zu Müllvolumina für Atommüll, welcher in Schacht Konrad eingelagert werden soll.

Ein Punkt ließ mich allerdings besonders aufmerksam werden. So heißt es in einer Antwort der Bundesregierung:

Das für das Endlager Konrad bis zum Jahr 2080 prognostizierte Abfallgebindevolumen für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus dem Betrieb, der Stilllegung und dem Rückbau der Kernkraftwerke beträgt nach Angaben der Verursacher 173 442 m³ und teilt sich wie folgt auf die EVU auf:

EVU 1 65377
EVU 2 50140
EVU 3 32265
EVU 4 19710
Sonstige EVU (z.B. Stadtwerke) 5950

(EVU = Energieversorgungsunternehmen)

Hinter den ersten vier Positionen verbergen sich E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall. Die Position sonstige EVU führte als Beispiel Stadtwerke auf. Das verwundert mich sehr, da Stadtwerke meines Wissens keine Atomkraftwerke betreiben, wie kann da also Atommüll anfallen.

Genau dies fragte ich das Bundesumweltministerium:

Guten Tag,

gemäß Drucksache 17/14278 des Bundestages entfällt ein Volumen von 5950 m³ des geplanten Atommülls (inkl. Behälter) für Schacht Konrad auf sonstige Energieversorgungsunternehmen. Ich frage mich, wie dies möglich sein kann, wo doch alle Atomkraftwerke in der Hand von E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall sind.

Wie kommt es also, dass weitere EVU Atommüll produzieren?

Ist auch Atommüll aus dem Ausland dabei?

Welche Quellen sind für diesen Atommüll auszumachen?

Um welche Abfallarten handelt es sich?

Aus welchen Bundesländern stammt dieses Müllvolumen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen
GNS Teil 5. – Ausblick
GNS Teil 6. – DS 3578/7 (1987)
GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. Transporte von und nach Duisburg
GNS Teil 9. Siempelkamp Nukleartechnik GmbH
GNS Teil 10. Deponien und andere Entsorgung
GNS Teil 11. UN-Nummern der Transportcontainer
GNS Teil 12. Container Company Krefeld
GNS Teil. 13 – VGB PowerTech
GNS Teil 14. – Lagerzeiten bei der GNS
GNS Teil 15. – Fragen an die Landesregierung

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Kommentar zur „neuen“ NSA-Affäre

Plötzlich ist sie empört die Merkel. Allerdings verwundert mich, dass sie ihr Blackberry für sicher hält nur weil ein Chip drin ist der verschlüsselt und es nicht über englische Server geht. Wir Blackberry etwa nicht in Amerika hergestellt? Wer weiß schon was da alles drin ist. Man kann auch schon bei der Produktion die Überwachung mit einbauen, genauso wie es bei Betriebssystemen möglich wäre.

Obama gehört für die massive Missachtung der Grundrechte der Weltbevölkerung vor den internationalen Strafgerichtshof. Nicht nur wegen NSA, sondern auch wegen seiner Terrorförderung durch Killerdrohnen.

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Ikanobank muss sich dem Datenschutz beugen, zumindest ein wenig!

Vor einer Weile hatte ich dem hessischen Beauftragten für Datenschutz geschrieben, weil die Ikanobank meiner Ansicht nach unnötige Daten erhebt.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,
ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 17.07.2013.

Die lange Bearbeitungsdauer Ihrer Eingabe bitte ich zu entschuldigen. Diese ist dem sehr umfangreichen Schriftverkehr mit der Ikano Bank geschuldet.

Mit Ihrem Schreiben vom 17.07.2013 bemängeln Sie die Erhebung folgender Daten mit Hilfe von Pflichtfeldern bei der Online-Kontoeröffnung durch die Ikano-Bank:
Berufsstand
Zeitpunkt des Einzugs und
Familienstand

Die Erhebung des Berufsstandes und des Zeitpunktes des Einzugs erachte ich auf Grundlage der Bestimmungen des Geldwäschegesetzes sowie den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der Deutschen Kreditwirtschaft für datenschutzrechtlich zulässig. So sind Banken vor Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob es sich bei dem Antragsteller um eine politisch exponierte Person handelt. Hierbei ist zur eindeutigen Identifizierung die Erhebung des Einzugszeitpunktes notwendig. Das Verfahren hierzu wurde mir offengelegt und ist nicht zu beanstanden.

Die Notwendigkeit der Erhebung des Berufsstandes ergibt sich ebenfalls aus den vorgenannten Regelungen. Zusätzlich ist die Erhebung für die Erstellung einer, von der Bundesbank geforderten „Monatlichen Bilanzstatistik“ notwendig, da hierfür Aktiva und Passiva nach Arten, Fristigkeiten und Wirtschaftssektoren zu gliedern sind.
Eine Zuordnung zu den Wirtschaftssektoren erfolgt anhand des Berufsstandes.

Was allerdings das Merkmal Familienstand betrifft, habe ich der Ikano Bank mitgeteilt, dass ich keine Notwendigkeit der Erhebung mittels eines Pflichtfeldes feststellen konnte. Insofern wird die Ikano Bank zukünftig diese Daten nicht mehr mit Hilfe eines Pflichtfeldes erheben.

Hierbei wurde ein zeitlicher Rahmen festgelegt, ab wann die technische Änderung im System der Bank umgesetzt sein muss.
…

Anscheinend darf die Ikanobank doch einige Daten erheben von denen ich nicht gedacht hätte, dass diese notwendig sind.

Was mich hierbei stört ist, dass die Bundesbank eine Bilanzstatistik fordert in der auch indirekt sehr persönliche Daten erhoben werden. Ob dies wirklich notwendig ist?

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Übersetzerische Unfähigkeit

Es kommt sehr selten vor, dass ich über eine deutsche Übersetzung so stolpere, wie über „Feure ins Loch“ in A+X # 1 von Panini.

Zuerst frage ich mich, wo es in der Handlung um ein Loch geht. Geht es aber nicht, sondern um eine Sprengladung. Da wird einem sehr schnell klar, dass jemand akut unfähiges am Werk war. Der Originaltext dürfte wohl „Fire in the hole“ gewesen sein.

Dem unfähigen Übersetzer scheint nicht einmal aufgefallen zu sein, dass der Text nicht zur Handlung passt. Und Erfahrungen mit Action Games oder Action Filme dürften auch keine vorhanden sein. Denn „Fire in the hole“, heißt so viel, wie „In Deckung gehen“ und stellt eine Warnung dar, wenn zum Beispiel jemand eine Granate geworfen hat oder halt wie in diesem Fall bald eine Sprengladung detoniert.

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Leserklartext zu „Bahn muss bei höherer Gewalt zahlen“

Leserklartext zu „Bahn muss bei höherer Gewalt zahlen“

Streik ist keine höhere Gewalt. Ob ein Streik stattfindet liegt in der Hand der Streitenden. Ein Streik ist einfach nicht vergleichbar mit einem Sturm oder ein Überschwemmung. Gut ist es aber trotzdem, dass sich die Bahn endlich nicht mehr bei Streiks aus der Verantwortung stehlen kann.

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Die Transparenzpflicht von Parteien

Nach dem IFG kann man bei staatlichen Stellen die Herausgabe von Informationen verlangen. Da stellt sich irgendwann die Frage, ob dies auch auf Parteien zutrifft. Leider sind diese nicht nach den Informationsfreiheitsgesetzen auskunftspflichtig.

Das heißt aber nicht, dass sie nicht Rede und Antwort stehen müssen, denn im Grundgesetz Artikel 21, Absatz 1, Satz 3 heißt es zu Parteien:
Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Diese Unterlagen sind auf dem Internetauftritt des Bundestags einsehbar.

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Gedanken über die Sterblichkeit

Wir alle sind sterblich, aber auch Meister der Verdrängung. Meist geben wir uns der Illusion der Unsterblichkeit hin. Leben nur im Augenblick. Wollen nicht die wenigen Jahrzehnte sehen die uns bleiben. Verschwenden unsere Zeit vor kleinen Kisten mit den wir nicht bewirken, mit denen wir keinerlei Spuren hinterlassen.

Erst, wenn Verwandte, Angehörige oder Freunde sterben denken wir wieder darüber nach, dass auch wir eines Tages enden. Aber allein die Vorstellung des eigenen Endes ins Nichts ist ein erschreckender Gedanke. Die Hoffnung, ob es nicht doch etwas gibt, gibt vielen Mut für die Zeit danach.

Was ist wenn wirklich nur Finsternis, ewiger Schlaf auf uns wartet? Hat dann nichts eine Bedeutung? Ist dann alles was wir bewegen, tun und denken umsonst aber nicht kostenlos? Wenn wir unsere Tage in Trägheit verbringen wird dem sicherlich so sein. Nur wer etwas hinterlässt kann im übertragenden Sinne ewig Leben. Damit meine ich nicht einen Haufen Geld, sondern ein ideelles Erbe, was weit über den Tod hinaus wirken kann.

Die Welt bietet viele Möglichkeiten zu wirken und der Welt etwas zu hinterlassen. Einige versuche es mit der „Facebook-Unsterblichkeit“, was allerdings lediglich eine Sammlung von Daten ist, die nur etwas nützen, wenn diese sich jemand auch ansieht. Auch in physischen Archiven schlummern hundert von Informationen. Allerdings erinnern sich nur die wenigsten an eine der Personen, die in diesen Dokumenten schlummern. Höchsten beim erstellen eines Stammbaumes können diese noch einmal lebendig werden. Dann aber auch nur als Namen und ohne Inhalt was sie ausmachte.

Macht und Geld sind zwar nett, aber letztendlich sichern beides nicht die Unsterblichkeit, besonders wenn man nur einer von vielen ist in der Tretmühle namens Leben.

Der Anfang liegt hinter uns, das Ende ist sicher, nur Datum und die genauen Umstände kennen wir nicht. Beeinflussen können wir nur, was wir bis zu diesen Zeitpunkt vollbringen.

Eine Todeserfahrung ist auf jeden Fall ein Anstoß für eine Neubewertung des eigenen Lebens und ob man nicht doch mehr daraus machen sollte, als derzeit der Fall ist.

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Die nächste Umstellung steht an

Ich denke, dass übliche Gemecker kann ich mir sparen, genauso wie ob es nun vor oder zurück ist. Den Mist will sich doch eh keiner merken.

Ich möchte mal ein ganz anderes Thema ansprechen. Bei Recherchen für einen Kompassartikel im Sozialkompass (2013.4) habe ich mich ein wenig intensiver mit Autismus beschäftigt.

Für Menschen mit Autismus sind Umstellungen und Veränderungen schwer bis sehr schwer zu bewältigen. Somit dürfte die zweimal im Jahr stattfindende Zeitumstellung eine nicht unerhebliche Belastung darstellen. Da diese Umstellung nachweislich überflüssig ist, stellt dies unter Umständen den Tatbestand einer schwerwiegenden Diskriminierung dar. Inklusion wäre hier eine Abschaffung der Umstellung.

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Duisburger Künstler: Heinz Kiwitz

Kiwitz, Heinz; Holzschnitzer; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, 4,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Kommentar „Von Stimmungen und Tendenzen“

Kommentar „Von Stimmungen und Tendenzen“

Ich muss sagen, dass ich entsetzt bin, wie unseriös die NRZ berichtet. Am 23.09.2013 wird doch dreist von Alfons Winterseel behauptet, die Piraten wären nicht über 0,99 % gekommen. Haben die Redakteure etwa soviel Angst vor den Piraten, dass die Ergebnisse im Text unterschlagen werden? Oder das in der Grafik nicht die Parteifarbe Orange verwendet wird?

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Spruch zum Sonntag

Es gibt Menschen, die nur im hier und jetzt leben und andere leben in der Unendlichkeit.
(Ulrich Scharfenort, 20.11.2012)

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GNS Teil 15. – Fragen an die Landesregierung

Schon vor einiger Zeit habe ich eine Liste mit offenen Fragen veröffentlicht. Aus diesen habe ich nun einige aufbereitet und am 06.08.2013 der Landesregierung gestellt.

Guten Tag,

zum Thema GNS würde ich gerne die Antwort auf folgende Fragen bekommen:

– Im Koalitionsvertrag von 2010 hat Rot/Grün ab Zeile 1596 eine Prüfung der Schließung der GNS zugesagt. Was war das Ergebnis dieser Prüfung?

– Wenn es keine Prüfung gab, warum steht diese dann nicht mehr Koalitionsvertrag von 2012?

– Was ist unter Unterstützung genau zu verstehen (finanziell, ideell, Kugelschreiber)?

– Warum wurde der Betrieb der GNS Duisburg auch unter der Rot-Grünen Landesregierung beständig ausgeweitet?

– Wann ist mit einem Atomausstieg in NRW zu rechnen? (Dieser ist bisher durch Urananreicherung in Gronau, Lagerung/Rückbau in Jülich und Atommüllverarbeitung ins Duisburg nicht der Fall.)

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Mal sehen wie die Antwort ausfällt.

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GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
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GNS Teil 8. Transporte von und nach Duisburg
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GNS Teil 11. UN-Nummern der Transportcontainer
GNS Teil 12. Container Company Krefeld
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GNS Teil 14. – Lagerzeiten bei der GNS

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Klartext zu „Videokameras in allen Regionalzügen“

Klartext zu „Videokameras in allen Regionalzügen“

Ich finde die Aussage von Siegfried Kauder (CDU), „Wir wollen keinen gläsernen Menschen. Wir wollen einen gläsernen Verbrecher“. Diese stand direkt neben dem Artikel der fast schon Videokameras für Regionalzüge fordert. Somit sind also alle Bahnfahrer Verbrecher?

Was nützt es, wenn sich 91 % der Menschen angeblich in Zügen sicherer fühlen. Gefühlte Sicherheit kann sich sehr schnell als Trugschluss herausstellen. Denn wenn in einer Gefahrensituation helfen Videokameras nicht. Die schauen nur zu genau, wie die Menschen, die daneben stehen und nicht handeln. Vielleicht schauen sie auch zu, weil die Videokameras da sind. Denken sich da wird schon jemand alarmiert, sind ja überall Kameras.

Wir brauchen weniger Überwachung und mehr Miteinander. Eine helfende Hand in der Gefahr ist mehr Wert als tausend Videokameras.

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Kommentar zu „Rot-Grün will mehr Schiffsverkehr“

Kommentar zu „Rot-Grün will mehr Schiffsverkehr“ (NRZ 19.09.2013)
Rainer Bischoff, Frank Börner, Ralf Jäger und Sarah Philip sind also für mehr Schiffsverkehr? De Umweltschutz ist hier ganz klar nicht im Vorteil, denn der heutige Schiffsverkehr ist in Duisburg die zweitgrößte Quelle von Feinstaub, nach der Industrie. Es verwundert mich sehr, dass auch die Grünen für so etwas sind. Denn auf der einen Seite werden Umweltzonen eingerichtet, welche die Autofahrer einschränkt, aber bei der Schifffahrt ist nichts derartiges der Fall.

Wir dürfen uns in Duisburg also bald auf noch mehr Feinstaub freuen. Der dank Abholzungsaktionen, wie in der Innenstadt auch noch immer schlechter abgebaut wird.

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Unnötiges mitsenden von alten Nachrichten in Emails schädigt die Umwelt

Für die Beförderung von Emails ist ein gewisser Energieaufwand notwendig. Dieser richtet sich nach der Größe der Email. Wird zum Beispiel neben dem eigenen Text auch der gesamte Verlauf mitgeschickt, so wird die Email dadurch unnötig aufgeblasen.

Natürlich dürfte der Energieverbrauch einer Email im Normalfall deutlich geringer sein, als jener eines Briefes oder einer Postkarte, dass heißt aber nicht, dass man immer den gesamten Verlauf mitschicken muss.

Also in Zukunft bitte alles überflüssige weglöschen. Das macht auch die Email übersichtlicher.

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Leserbrief zu „Rheinhausens Schrottimmobilien“

Leserbrief zu „Rheinhausens Schrottimmobilien

Vor einigen Monaten fragte ich bei der IMD an, wie lange schon für die ebenfalls Leerstehende Schule an der Werthauser Straße eine Nachnutzung gesucht wird. Eine Antwort bekam ich nicht, sondern nur Ausreden und abwehrende Forderungen.

Auch an der ehemaligen Grundschule macht sich der Vandalismus breit und es stellt sich für mich die Frage warum keine frühzeitige Nachnutzung geprüft wurde und anschließend ein Abriss für Wohnbebauung in die Wege geleitet wurde.

Was das ehemaligen Hallenbad angeht so sollte dieses abgerissen und besser der Park aufgewertet werden. Das käme sicherlich auch dem Kindergarten zugute, der dann nicht mehr die Hinterlassenschaften von Junkies entsorgen müsste.

Was die Ansiedlung an Einzelhandel angeht, so dürfte ein Blick in die Rheinhausener Innenstadt zeigen, dass diese Idee unvernünftig ist. Man merkt, dass der IMD keinen Plan hat von nachhaltiger Arbeit oder Stadtentwicklung.

Ich kann nur hoffen, dass die Leißes mit ihrem Vorstoß erfolg haben und eine positive Bewegung in die Sache bringen.

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Leserbrief zu „Beteiligung der Bürger gering“

Leserbrief zu „Beteiligung der Bürger gering“ zur nächsten Beteiligung fürs Einsparen.

Ehrlich gesagt habe ich gar nicht richtig mitbekommen, dass das Portal überhaupt gestartet ist.

Bei den letzten beiden Runden habe ich mitgemacht. Diesmal schenke ich mir den Aufwand. Den Haushalt blicke ich eh nicht. Außerdem nimmt die Stadt Duisburg Bürgerbeteiligung nicht ernst. Wenn von 566 Vorschlägen alle abgelehnt werden ist das keine Beteiligung, sondern eine Farce.

Zudem, wenn man Detailinformationen zu einem Thema von der Stadt anfordert, wo sich vielleicht sogar Sparpotential befunden hätte stellt sich die Stadt ziemlich Stur. Konkret hatte ich Informationen zum Leerstand städtischer Immobilien in Rheinhausen bei der IMD angefordert. Der Bearbeiter hätte die Fragen in einem Bruchteil der Zeit beantworten können, die er für Ausreden aufgewendet hat.

Mir fehlen jedenfalls die Informationen um überhaupt zu sehen, was die Stadt ohnehin macht. Sinnvoller, als allgemeine Vorschläge wäre ein konkreter Bereich am Haushalt. Dieser könnte auch leichter aufbereitet werden mit einem aktuellen Sachstand von Vorhaben die es bereits gibt.

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Spruch zum Sonntag

Es nützt nichts eine Pflanze oberirdisch zu entfernen, wenn diese aus den Wurzeln jederzeit neu ausschlagen kann.
(Ulrich Scharfenort, 16.11.2012)

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GNS Teil 14. – Lagerzeiten bei der GNS

Zu einer Anfrage bzgl. eines möglichen Verstoßes der Lagerzeiten seitens der GNS, stellte ich nachfolgende Anfrage an die Bezirksregierung.

Offiziell dürfen bei der GNS in Duisburg derzeit 4800 Tonnen Atommüll gelagert werden. Maximale Lagerzeit beträgt 4 Jahre.
Konditioniert werden pro Jahr nur 150 bis 300 Tonnen. Selbst wenn immer noch nur ca. 2500 Tonnen vor Ort lagern würden, würde es mindestens 9 Jahre dauern bis der gegenwärtige Stand abgearbeitet wäre.

Wie lange ist die wirkliche Verweildauer des Atommülls im Zwischenlager der GNS in Duisburg?

Folgende Antwort kam dann nach einiger Zeit:

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Entsprechend der Genehmigung vom 24.05.2012 dürfen bei der GNS in
Duisburg maximal 4800 Tonnen radioaktive Stoffe gelagert werden. Davon unterliegen ca. 3000 Tonnen einer Befristung von maximal 4 Jahren. Die Befristungen betreffen Mischabfall, Schrotte, Stoffe und endlagergerecht zu konditionierende bzw. konditionierte radioaktive Stoffe. 1800 Tonnen sind zur Freigabe vorgesehene bzw. freigegebene Stoffe.
Sie schreiben, dass pro Jahr nur 150 bis 300 Tonnen konditioniert werden und dass es, wenn 2500 Tonnen vor Ort lagern, 9 Jahre dauern wird, bis diese abgearbeitet seien. Die von Ihnen genannten Tonnagen von 150 bis 300 Tonnen beziehen sich ausschließlich auf die Konditionierung für die Einlagerung im Zwischenlager Ahaus (Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3685). Die restlichen Tonnagen gehen nach der Konditionierung an die Kernkraftwerke zurück oder können freigegeben werden. Die Konditionierung radioaktiver Abfälle bei der GNS basiert auf den in der Genehmigung festgeschriebenen Annahmebedingungen, den Durchsatzkapazitäten und Lagermengenbeschränkungen sowie den von den Kernkraftwerken vorgegeben Dokumentations- und Prüfbedingungen.

Der Lagerzeitraum von 4 Jahren ist auf diese Bedingungen abgestimmt, so dass diese Verweildauer nicht überschritten wird. Er bietet ausreichenden Puffer, wenn sich auf Grund der umfangreichen Prüfungen und Dokumentationen trotz zügiger Konditionierung Verzögerungen bei der Abgabe ergeben.

Es kommt daher nicht zu einem Verstoß gegen die Lagerzeiten.

Die von Ihnen genannten Begriffe „Atommüll“ und „Zwischenlager“ möchte ich wie folgt erläutern: Umgangssprachlich werden mit „Atommüll“ in erster Linie radioaktive Abfälle aus bestrahlten Kernbrennstoffen bezeichnet. Mit dem Begriff „Zwischenlager“ werden umgangssprachlich Einrichtungen bezeichnet, in denen vorübergehend Kernbrennstoffe in Form von bestrahlten Brennelementen innerhalb eines geschlossenen Gebäudes aufbewahrt werden. Diese Einrichtungen bedürfen einer Genehmigung nach § 6 Atomgesetz. Bei der Betriebsstätte Duisburg handelt es sich um eine Anlage zur Konditionierung und Lagerung von sonstigen radioaktiven Stoffen, die nach § 7 der Strahlenschutzverordnung genehmigt ist.

Beim letzten Absatz mag jeder denken was er/sie/es will, für mich bleiben auch weiterhin schwach und mittelradioaktive Stoffe weiterhin Atommüll, auch umgangssprachlich. Zudem gibt es keine Vorschrift was Umgangssprachlich verstanden wird, sondern nur in Gesetzestexten was juristisch unter einem Begriff zu verstehen ist.

Jedenfalls wird für die vielen Unterlagen, die öffentlich sind mal wieder klar, dass sie nur einen Teil öffentlich machen aber längst nicht alles. Dies heißt jeder sollte immer wieder kritisch nachfragen und es möglichst auch veröffentlichen.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
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GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. Transporte von und nach Duisburg
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Datenschutz beim Petitionsausschuss III

Bereits vor einiger Zeit hatte ich mich, an den Bundesbeauftragten für Datenschutz gewandt, weil der Petitionsausschuss beim Einholen von Stellungnahmen m.M. nach unnötig Daten die Ministerien weitergibt.

Folgendes erhielt ich als Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

nachdem ich zwischenzeitlich die Stellungnahme des Deutschen Bundestages ausgewertet habe, komme ich auf ihre Angelegenheit zurück. Sie sehen sich durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag wegen der Weitergabe Ihres Namens und ihrer Adresse bei der Anforderung einer Stellungnahme zu einer e-Petition (Az: entfernt) in Ihren Rechten verletzt. Eine entsprechende Anfrage sei nicht befriedigend beantwortet worden. Die Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift halten Sie zur Beantwortung Ihrer Fragen für nicht erforderlich, das Sie die Antworten der zuständigen Stelle über den Petitionsausschuss erhalten. Ihnen gehe es nicht direkt um persönliche Belange, sondern immer um allgemeine Belange.

Sachdarstellung des Deutschen Bundestages
Bereits beim Einreichen Ihrer Petition hätten Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten zum Zweck der Petitionsbearbeitung zugestimmt. Grundlage für die Weitergabe persönlicher Daten sei Artikel 17 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 45c GG. Dadurch werde der Petitionsausschuss nicht nur verpflichtet, Eingaben entgegenzunehmen, sondern sie auch inhaltlich zu prüfen. Hierfür müssten in aller Regel Stellungnahmen seitens der entsprechenden Ressorts der Bundesregierung eingeholt werden. Häufig könne dabei die Überprüfung eines Vorganges nur vorgenommen werden, wenn die Identität des Petenten der um Stellungnahme ersuchten Stelle bekannt sei.

In bestimmten Fällen sei die Beurteilung eines Anliegens auch ohne Kenntnis der persönlichen Daten möglich. Um generell solche Fälle herauszufiltern, müsste jeder Vorgang in einem gesonderten Arbeitsschritt einer entsprechenden Prüfung unterzogen, die herausgefilterten Vorgänge müssten anschließend für die Weiterleitung anonymisiert werden. Dies sei weder zum Schutz der Vertraulichkeit erforderlich noch im Sinne einer effizienten Petitionsbearbeitung zweckmäßig.

Petitionen mit allgemeinen Bitten zur Gesetzgebung würden sehr häufig als sogenannte öffentliche Petitionen eingereicht. Die Petenten wünschen hier selbst die Veröffentlichung ihres Anliegens unter ihrem (Klar-)Namen zur Diskussion und gegebenenfalls Mitzeichnung auf der Internetseite des Deutschen Bundestages. Wünschte ein Petent ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung oder würden sich aus einem Vorgang Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer solchen ergeben, würden die entsprechenden Vorgänge bereits heute vor Weiterleitung anonymisiert.

Zudem würden sich Petenten, bevor sie eine Petition einreichen oder parallel dazu, nicht selten an das entsprechende Ressort der Bundesregierung wenden. Es sei ein Gebot der Effektivität und nicht zuletzt des sparsamen Umgangs mit Haushaltmitteln innerhalb des jeweiligen Ministeriums, diese Vorgänge zusammenzuführen, um unter anderem aufwändige Doppelprüfungen zu vermeiden. Zudem könne es für den Petitionsausschuss im Rahmen der Petitionsbearbeitung wicht sein, zu wissen, ob und mit welchen Ergebnissen sich ein Petent bereits an eine andere Stelle gewandt habe. Der Petitionsausschuss sehe daher gute Gründe, auch und gerade im Sinne des Petenten an der bisherigen Praxis festzuhalten.

Alle Stellungnahmeersuchen seien mit dem folgenden Hinweis versehen:
„Bitte beachten Sie: Die Weitergabe der Eingabe bzw. einer Kopie hiervon ist nur zulässig, soweit dies für die Petitionsbearbeitung unerlässlich ist. Eine Verwendung der Petition oder ihrer Inhalte in anderen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren ist nur mit dem Einverständnis des Petenten zulässig. Der Petitionsausschuss behält sich vor, dieses Einverständnis herbeizuführen.“

Auf diese Weise würde Ihren berechtigten Belangen in ausreichender Weise Rechnung getragen.

Meine datenschutzrechtliche Bewertung
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder Betroffene eingewilligt hat (§ 4 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG).

Verarbeiten umfasst das Übermitteln von personenbezogenen Daten an Dritte (vgl. § 3 Absatz 4 BDSG).

Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffnen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hinzuweisen (vlg. § 4a Absatz 1 BDSG).

Eine Übermittlung von Ihren personenbezogenen Daten durch den Petitionsausschuss an die zuständigen Stellen war zulässig, da Sie im Rahmen der Einreichung Ihrer Petition durch elektronische Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung als über den Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten hingewiesen gelten und damit der Datenschutzerklärung elektronisch zugestimmt haben. Damit haben Sie im Sinne von § 4 Absatz 1 und § 4a Absatz 1 BDSG auch der Übermittlung Ihrer Daten an die zuständige Stellen zugestimmt. Nach dem mir bekannten Sachverhalten ist nicht davon auszugehen, dass Sie ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung Ihrer Petition gewünscht haben. Ebenso gehe ich aufgrund des mir bekannten Sachverhalts davon aus, dass sich für die Bundestagsverwaltung keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer vertraulichen Behandlung Ihrer Petition ergeben haben. Eine vom Bearbeitungsstandard abweichende Anonymisierung Ihrer Petition gegenüber den zuständigen Stellen erscheint deshalb nachvollziehbar nicht geboten gewesen.

Aufgrund der mit bekannten Sachdarstellung sind keine besonderen Gründe erkennbar, dass die Übermittlung von Ihren personenbezogenen Daten an die zuständigen Stellen nicht zulässig gewesen sein könnte bzw. eine Anonymisierung Ihrer Petition gegenüber der zuständigen Stelle geboten gewesen sein könnte.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
…

Meine Antwort darauf:

Guten Tag,

ihrer Bewertung kann ich mich nicht anschließen.

Nach BDSG sollen Daten nur erhoben werden, wenn dies notwendig. Daten müssen im Rahmen einer Petition erhoben werden, dies steht außer Frage. Was allerdings nicht notwendig ist, ist die komplette Datenweitergabe.

Der Bundestag behauptet hier, dies wäre notwendig, um keine doppelte Arbeit zu verursachen. Dies ist schlichtweg Quatsch. In einer Behörde sind jeweils nur wenige mit einem bestimmten Thema befasst und wenn dort zeitgleich eine Anfrage vorliegt fällt dies auf. Es ist allerdings vollkommen nebensächlich von wem die Eingabe stammt. Denn auch andere Personen könnten zu diesem Thema schon angefragt haben. Der einzige Grund wäre hier, dass die Antworten nicht immer gleich ausfallen und das früher einmal gesagte abgestimmt werden soll, was nicht gerade für die Ministerien sprechen würde.

Zudem reichen Name und Anschrift nicht zu einer eindeutigen Identifikation aus. Es kann also durchaus passieren, dass zwei Personen mit dem gleichen Namen die gleiche Anschrift haben, aber nicht identisch sind.

Die Begründung, das ein Vorgang nur mit Kenntnis der uneindeutigen Identität möglich ist, ist schwammig und vollkommend unzureichend. Höchstens bei einer Minderheit der Petitionen muss dies geschehen. Zudem müsste hier nicht nur die Anschrift, sondern auch das Geburtsdatum übermittelt werden.

Zudem steht mir keine eindeutige und offensichtliche Möglichkeit zur Verfügung, der Datenweitergabe an Ministerien zu wiedersprechen. Hierbei geht es nicht um Namen, sondern um die erweiterten Daten in Form der Anschrift. Ein Feld, was einem hier die Wahl lässt, ob die Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen gibt es nicht. Es bleibt mir also beim Einreichen einer öffentlichen Petition also keine Wahl, als der kompletten Datenweitergabe zuzustimmen. Somit ist eine echte Wahlfreiheit nicht gegeben. Bei der Veröffentlichung einer Petition wird dagegen nur der Name veröffentlicht.

Ein Auswahlfeld, ob die Daten extern weitergegeben werden dürfen, würde eine Prüfung für den Einzelfall überflüssig machen und zudem die informationelle Selbstbestimmung stärken. Zudem würden dadurch keine zusätzlichen Arbeitsschritte notwendig, denn die Petitionen liegen elektronisch vor, was den Text einfach kopierbar macht, was vermutlich ohnehin geschieht. Zudem ist mit Name und Adresse ohnehin ein zusätzlicher Schritt für eine vertrauliche Übertragung mit zum Beispiel Chiasmus notwendig. Ich bitte darum zu prüfen, ob dies wirklich geschieht.

Zudem geht es nicht um eine Petition, diese war nur als Beispiel aufgeführt bei dem ich dieser Sache nachgegangen bin. In einem Fall erhielt ich zudem eine Stellungnahme vom Petitionsausschuss, welche die Anschrift eines anderen Petenten enthielt. Es besteht also zu befürchten, dass dies auch mit meinen Daten geschehen kann, wenn der Petitionsausschuss derart schludrig mit Daten umgeht.

Im übrigen steht weder in Artikel 17 noch 45c GG etwas über die Datenweitergabe. Hier ist das BDSG maßgeblich und dieses sagt eindeutig Kenntnis nur wenn notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

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Duisburger Autorin: Renate Habets

Habets, Renate; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Facebook; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, Artikel 4, 5, 6, 7,
* Die rote Lene
* Die Drei
* Kiesel zum Gedenken
* Thea
* Ich will Erzbischof werden

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Altkleider XII

In der Ausgabe 8/2013 Seite 10 der Zeitschrift Test, stand etwas zum Thema Altkleider, was m.W. nicht korrekt war, weshalb ich nachfolgenden Leserbrief schrieb:

Guten Tag,

in dem im Betreff angeführten Artikel stellen sie einige gewagte Thesen zum Thema illegale Altkleidersammlungen auf.

Erstens wären die illegalen Container kaum zu erkennen. Dabei geht dies recht leicht. Auf den illegalen ist in den seltensten Fällen mehr als eine Handynummer angegeben.

Faustregel: Ist keine Postanschrift mit Straßenangabe drauf gehören auch keine Altkleider rein. Gleiches gilt, wenn keine Festnetznummer angegeben ist.

Auch die Behauptung, dass man nichts gegen die illegalen Container auf Supermarktparkplätzen machen könnte ist schlichtweg falsch. Durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz besteht eine Verpflichtung Sammlungen anzumelden, dies gilt auch für Altkleidercontainer auf Privatgeländen, leider ist dies vielen Kommunen nicht klar oder sie ignorieren es, wie in Duisburg.

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Fracking Schuld an steigenden Strompreisen durch EEG-Umlage

Das Fracking in den USA sorgt dort für geringere Preise bei Gas, was die Nachfrage nach Kohle senkt, wodurch wiederum in Europa Kohle günstiger wird.

Dies sorgt natürlich dafür, dass Kohlekraftwerke rentabler laufen können und mehr Strom produzieren. Durch diese starke Produktion sinken die Strompreise, was wiederum für eine Verteuerung des Stroms sorgt, da niedrige Strompreise an der Börse zu einer höheren Umlage führt. Während der niedrigere Preis an der Börse nicht an die Verbraucher weitergegeben wird.

Das heißt, für hohe Strompreise ist Fracking indirekt verantwortlich, wobei eine ebenso starke Verantwortung die Energieriesen, Vattenfall, EON, ENBw und RWE trifft, welche nicht gerade wenige der Kohlekraftwerke betreiben.

Die verdienen also gut daran die Energiewende abzuwürgen, welche auf lange Sicht (ca. 30 – 40 Jahre) für eine Unabhängigkeit von Energieimporten und niedrigere Preise sorgen wird.

Dies geht jedenfalls aus einer lesenswerten Stellungnahme, des SRU zum Thema Fracking („Fracking zur Schiefergasgewinnung„; PDF) hervor. Die Stellungnahme geht auf alle Aspekte ein, wobei sie recht neutral ist, was die Aufzählung der Fakten angeht.

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Klartext zu „Vodafone-Datendiebstahl war ein Insiderjob“

Klartext zu „Vodafone-Datendiebstahl war ein Insiderjob“

Es habe keinen Hackerangriff gegeben, sondern es war jemand außen (externer Dienstleister). Schon allein damit schießt Vodafone den Vogel ab.

Bin ich froh, dass ich von dem schlechten Anbieter weg bin. Anscheinend ist die Datensicherheit bei Vodafone so miserabel, wie der Kundenservice. Ist halt billiger einige tausend Euro Entschädigung und eine Strafe zu zahlen, als von Anfang an gute Arbeit zu machen. Man kann sich zwar nicht völlig schützen, aber vermutlich deutlich besser als Vodafone dies tat.

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Klartext zu „Merkel: Pflege wird teurer werden“

Klartext zu „Merkel: Pflege wird teurer werden“

Merkel ist offensichtlich entweder Inkompetent oder lügt schlichtweg, wenn sie behauptet man könne nicht sicher sein, ob eine Senkung der Stromsteuer durch die Anbieter weitergegeben würde. Um so etwas zu regeln gibt es Gesetze, die dies erstaunlich genau regeln. Natürlich nur, wenn nicht jemand ungeAignetes dies überwacht.

In Wirklichkeit versucht Merkel hier wohl nur den Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg einzuleiten. Der Schlingerkurs der Union geht weiter.

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GMX zeigt Bild nicht an

Mit moderner Technik ist es nicht immer einfach, so wollte ich vor kurzem bei GMX einrichten und bekam die Meldung „Sollten Sie das Bild nicht lesen können, wenden Sie sich bitte an den GMX Support unter der Nummer 0900/1000877“ Was ja nicht unbedingt froh stimmt.

Leider gibt es nur wenig Hinweise, wodran das liegen könnte und eine teure Nummer wähle ich deswegen bestimmt nicht.

An einer Stelle wurde als Ursache ein AddOn namens „Disable HTTP Referer at Startup“ für Firefox genannt bzw. der Referer. Wie es scheint ist GMX schlecht programmiert und benötigt einen Referer für ein Captcha.

Das AddOn greift wahrscheinlich in der Config auf network.http.sendRefererHeader zu und ändert dort den Wert von 2 auf 0. Für Änderungen bei GMX einfach kurzfristig diesen Wert auf 2 zurücksetzen, die gewünschte Änderung durchführen und danach wieder auf 0 setzen, denn normalerweise braucht keine Seite zu wissen woher jemand kommt.

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Spruch zum Sonntag

Um etwas großes zu bauen, muss man klein anfangen.
(Ulrich Scharfenort, 25.10.2012)

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GNS Teil. 13 – VGB PowerTech

Gemäß dem eigenen Flyer handelt es sich bei VGB PowerTech um den europäischen Fachverband für die Strom- und Wärmeerzeugung. Hauptsitz ist in Essen und es soll ein Büro in Brüssel geben.

Laut dem Flyer setzen sie neben den erneuerbaren Energien auch für nukleare und fossile Energie ein. Wenn man weiterliest, meint man aber zu erkennen, dass der Fokus mehr auf nuklear und fossil Energie liegt. So ist die VGB Interessenvertretung in der WANO (World Association of Nuclear Operators) und Geschäftsführung für die ECOBA
(European Coal Combustion Products Association).

Das ist wahrscheinlich auch der Grund warum echte Alternative Energieunternehmen, wie Greenpeace Energy hier kein Mitglied sind. Stattdessen finden sich hier E.ON, die Evonik Steag GmbH, die Gemeinschafts-MüllVerbrennungsanlage Niederrhein GmbH (Oberhausen), die Stadtwerke Duisburg AG, natürlich die Gesellschaft für Nuklear-Service mbH aber auch die Container Company GmbH & Co. KG (Krefeld),

Wenn ich mir die Mitglieder und die Standorte anschaue, so drängt sich für mich der klare Schluss auf, dass es sich um eine Lobbygruppe für Altenergien handelt

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen
GNS Teil 5. – Ausblick
GNS Teil 6. – DS 3578/7 (1987)
GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. Transporte von und nach Duisburg
GNS Teil 9. Siempelkamp Nukleartechnik GmbH
GNS Teil 10. Deponien und andere Entsorgung
GNS Teil 11. UN-Nummern der Transportcontainer
GNS Teil 12. Container Company Krefeld

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Wie wäre es mal mit einer ehrlichen und Transparenten Stromrechnung?

Derzeit jammern viele über die Transparente EEG-Umlage. Dabei wissen sie gar nicht, mit wieviel Geld die anderen Stromarten gefördert wurden oder sogar noch werden. So gehen zum Beispiel auch heute noch immer viele Millionen in die schmutzige Atomenergie. Hier wird zum Beispiel an der Endlagerung geforscht.

Natürlich sieht man als Steuerzahler nicht direkt, wohin die Steuern gehen. Die Förderung anderer Stromarten ließe sich allerdings zusammen mit der Mehrwertsteuer auf Strom streichen und würde sich gegenseitig ausgleichen ohne Verluste für die Bevölkerung.

Nur die Geldgeier der Stromindustrie würden hier jammern.

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Leserklartext zu „Dem Abriss geweiht“

Die Gesetzeslage ist doch eigentlich klar. § 55 Abs. 1 Nr. 9 BBergG sagt, dass etwas nur genehmigt werden darf, wenn eine gemeinschädliche Einwirkung nicht erwartet werden. Die Vernichtung von Fläche in einem Dichtbesiedelten Land, wie Deutschland ist Gemeinschädlich und noch dazu wird Ackerland für Nahrung oder Energiegewinnung vernichtet. Wieder hergestellt, wie sie ursprünglich war werden die Flächen hinterher nicht.

In Wirklichkeit geht es den Wirtschaftministerien bei solchen Vorhaben nur um die Abgaben, die sie durch den m.M. illegalen Tagebau erzielen.

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Petition gegen Fracking eingereicht

Nachfolgende Petition habe ich beim Landtag NRW eingereicht.

Petitionstext

Der Landtag NRW möge beschließen, dass für den hoffentlich nicht eintretenden Fall von Fracking in NRW, die Fracker verpflichtet werden, eine bestimmte Summe für eventuelle Altlasten in eine Stiftung einzahlen müssen. Die Stiftung soll sich um die Beseitigung von Altlasten aus Fracking kümmert. Die Summe soll dabei auf Grundlage einer Analyse der schlimmstenfalls eintretenden Auswirkungen festgelegt werden. Selbstverständlich gilt dies auch für alle Probebohrungen, bei der zumindest in irgendeiner Form Gestein aufgebrochen wird.

Begründung

Fracking stellt eine Bedrohung für den Boden da. Nicht nur durch giftige Frackingfluide, sondern auch durch die aus dem Boden gespülte Minerale und ähnliches.

Die Illusion einer geschlossenen Gesteinsschicht darf man sich keinesfalls hingeben. Die in den Boden gedrückten Substanzen treten irgendwo wieder zutage, allerdings nicht unbedingt im direkten Umfeld des Bohrlochs. Auf die Aussagen von „Experten“ der Boden sei in Schicht und diese wäre dicht, kann man sich nicht verlassen. Es gibt immer Klüfte und Verwerfungen. Jeder Geologe weiß dies und keiner kann in den Boden schauen und einem hundertprozentige Dichtheit garantieren. Demnach wird das Problem irgendwann im Grundwasser landen und genau für diesen Fall muss vorgesorgt werden. Firmen werden sich ansonsten aus der Verantwortung stehlen.

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Zum Wirtwschaftswoche Artikel „Missachtete Millionen“

Leserbrief

Beamte sind für den Dienstherren wegen der Beihilfe günstiger? Das halte ich für eine extrem gewagte Hypothese. Auf den ersten Blick mag dies zwar so scheinen, allerdings werden hier wohl immer nur die ausgezahlten Beihilfen gerechnet und nicht die wirklichen Kosten, welche neben Personal auch diverse Sachkosten verursachen (Gebäude, Stromversorgung, Papier). Da diese Kosten im Haushalt nicht separat ausgewiesen werden, können die wirklichen Kosten der Beihilfe gar nicht beziffert werden. Das Beihilfe System dürfte eher eine Art Subvention für die PKV sein, als Ersparnis für die Steuerzahler, wenn man die wirklichen Kosten ansetzen würde.

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Der Radschnellweg RS1 macht Fortschritte

Wer zum Beispiel von Mühlheim nach Duisburg zur Arbeit muss oder umgekehrt kann derzeit nur schwerlich mit dem Fahrrad fahren. Zuviele Ampeln auf der Strecke behindern den Radverkehr und es sind größere Umwege notwendig. Zukünftig soll Radfahrer vom Rheinufer in Duisburg bis Mühlheim nur noch eine gut befahrbare Strecke von etwa 15 km vor sich haben. Keine/kaum Ampeln oder Querungen sollen dem sportlichen Radfahrer oder Pedelecnutzer das Pendeln auch per Rad ermöglichen.

Dadurch wird nicht nur der Feinstaub gemindert.

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Duisburger Künstlerinnen: Melitta Freitag und Bärbel Josten

Freitag, Melitta; Maler; Artikel 1, 2,

Josten, Bärbel; Maler; Artikel 1,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Hormonartige Stoffe in Kosmetika

Stoffe, welche auf den menschlichen Körper, wie Hormone wirken, werden auch als endokrine Disruptoren (Xenohormone bzw. Umwelthormone) bzw. endokrin aktive Substanzen bezeichnet. In diesen Bereich gehören neben Giften bzw. gefährlichen Substanzen, wie Glyphosat, Bisphenol A, PCB und DDT auch einige Inhaltsstoffe in Kosmetika.

In der Wikipedia wird aus dem Bereich Kosmetika nur Sonnecreme erwähnt ohne einzelne Stoffe zu benennen. Der Spiegel erwähnt neben den Sonnencremes auch Rasierschaum und Haarwachs als besonders belastet.

Endokrin aktive Substanzen:
– Methylparaben (Konservierungsmittel)
– Propylparaben
– Ethylparaben
– Butylparaben
– Ethylhexyl Methoxyconnamate (UV-Filter)

Wobei die Ersatzstoffe nicht unbedingt besser sein müssen, denn irgendwie müssen die Stoffe konserviert werden.

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Spruch zum Sonntag

Das Leben endet für keinen mit einem Happy End.
(Ulrich Scharfenort, 17.11.2012)

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GNS Teil 12. Container Company Krefeld

Neben der Firma Siempelkamp gibt es in Krefeld noch eine weitere Firma an die „freigemessener“ Eisen- und Stahlschrott aus Atomkraftwerken geht. Dies ist durch eine Drucksache des Niedersächsischen Landtages (PDF) belegt

Die im Krefelder Rheinhafen beheimatete Container Company GmbH & Co. KG ist ein Beispiel dafür. Der Stahlschrott scheint von dieser Gesellschaft an Gießereien und ähnlichem geliefert zu werden. Daneben wird auch Kupferkabel rezykliert.

Ob auch Stahlschrott von der GNS in Duisburg Wanheim geliefert wurde oder wird ließ sich leider nicht ermitteln.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen
GNS Teil 5. – Ausblick
GNS Teil 6. – DS 3578/7 (1987)
GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. Transporte von und nach Duisburg
GNS Teil 9. Siempelkamp Nukleartechnik GmbH
GNS Teil 10. Deponien und andere Entsorgung
GNS Teil 11. UN-Nummern der Transportcontainer

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Mal wieder ein LKW-Fahrer auf der Friedrich-Ebert-Straße

Wobei es natürlich nicht nur einer ist, aber einen habe ich halt am 26.09.2013 15:36 an der Ecke Friedrich-Ebert-Staße / Beethoven Straße gesehen. Von Logport kommend weiter auf der Friedrich-Ebert-Straße. Grund genug für mich einfach mal direkt der Geschäftsleitung zu schreiben.

An die Geschäftsleitung

Guten Tag,

heute (26.09.2013) um 15:36, sah ich den LKW mit dem amtlichen Kennzeichen XXX-XX-XX samt Anhänger in 47226 Duisburg auf der Friedrich-Ebert-Straße durch Rheinhausen fahren. Zum oben genannten Zeitpunkt war dies an der Ecke Beethoven Straße.

Diese Strecke ist für LKW ab 7,5 Tonnen gesperrt. Da das Fahrzeug von Logport kam hat es mindestens zwei entsprechende Hinweisschilder passiert und an der genannten Ecke stand das dritte Schild. Also entweder ist der Fahrer extrem kurzsichtig, oder verstößt bewusst gegen die Verkehrsregeln. Möglicherweise, weil die Firma sich die LKW-Maut sparen möchte.

Auf der Seite des LKW prangte XXXXX weswegen ich mich direkt an diese Stelle wende.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Der Name der Firma und das Nummernschild wurden entfernt, sind aber eigentlich auch nebensächlich. Kann eigentlich jeder mal die Augen offen halten und die Firmen anfragen und nerven, warum sie durch Wohngebiete fahren, obwohl sie es nicht dürfen.

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Altkleider XI

Seite Mitte der Woche stehen an einigen Stellen in Hochemmerich wieder Eimer für eine Altkleidersammlung. Ungewöhnlicherweise ist hier eine komplette Anschrift aufgeführt. Daneben noch die üblichen Angaben von wegen, dass die Kleidung nicht vernichtet, sondern in Afrika weiterverwendet würde, was wahrscheinlich sogar der Wahrheit entspricht, allerdings wurde der wichtigste Teil weggelassen. Nämlich, dass es in Afrika verkauft wird und nichts einer gemeinnützigen Sache dient.

Angegeben ist die Fa. Taiyem Textilien, Adelenstr. 11, 47053 Duisburg. Ebenfalls wird abweichend die Bezeichnung Amjad Alkareem Markthandel „Taiyem-Textilien“ erwähnt. Wobei hier die Adresse Hagedornstr. 1, 47169 Duisburg aufgeführt wird.

Die bereits vom Sammelbüro Duisburg bekannte Telefonnnumer 01577/8150121 findet sich ebenso auf dem Deckel, wie der sehr kleine Hinweis auf einer kommerzielle Sammlung. In Anbetracht dass die Stadt Duisburg selber sammelt habe ich Zweifel, dass diese Sammlung genehmigt war.

Es fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf Kosten für einen Telefonanruf.

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Das große Jammern

Die Industrie, jammert ständig wegen der Energiepreise. Angeblich würde sie durch die hohen Strompreise zugrundegerichtet. Da frage ich mich doch, warum die Industrie nicht ihre eigene Stromgesellschaft mit Ökostrom gründet, um von der Energiewende zu profitieren.

Ist die Jammerei etwas bequemer, als wirklich etwas zu ändern? Oder ist vielleicht bisher noch keiner auf die gekommen?

Wie wäre es denn mit einem Windrad auf den Hochofen. Anwohner wird es wohl weniger stören und Windräder für industrielle Anlagen lassen sich sicherlich auch entwickeln.

Selbst Greenpeace scheint noch nicht auf diese Idee gekommen zu sein, obwohl hier mit den Mythen der Energiewende aufgeräumt wird.

Link
Greenpeace aus Email

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Klartext zu „Auf der Suche nach besserer Förderung“

Klartext zu „Auf der Suche nach besserer Förderung“

Strom ist teuer. Teurer sogar, als auf der Stromrechnung steht. Durch zahlreiche offene und versteckte Subventionen werden auch andere Stromgewinnungsformen subventioniert. Allerdings steht die Förderung über Steuern nur indirekt auf der Stromrechnung. Da steht nicht wofür das Geld ist, sondern nur Lapidar Stromsteuer und obendrauf noch die Umsatzsteuer. Allerdings fließt nicht nur Geld, sondern auch Vorteile, wie zum Beispiel die Enteignung für unsinnige Braunkohletagebauten.

Konsequent wäre es die Förderung von Atom- und Kohleverstromung komplett einzustellen und damit zeitgleich die Stromsteuer zu senken, um die Energiewende abzufedern.

Und was Braunkohle angeht, die ist nicht nur ökologischer Unsinn, sondern auch Ökonomisch. Auf der Fläche könnte man mit Wind- und Biomassestrom auf lange Sicht mehr Energie erzeugen.

Tja, wenn bloß nicht diese Vetternwirtschaft wäre…

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Kommentar zu „Nicht quengeln, bitte“

Kommentar zum Wirtschaftswoche (34/13) Artikel „Nicht quengeln, bitte“

Bei dem Abschnitt „Innovation braucht Freiheit“ kann ich nur mit dem Kopf schütteln. CCS ist keine Innovation, sondern der Versuch mit viel Aufwand ein Problem ein paar Jahre in die Zukunft zu verlagern. Fracking ist einfach nur unwirtschaftlich, in den USA geschieht es nur deswegen noch, weil die jeweiligen Vorkommen in die Börsenbewertung mit einfließen.

Keine Freiheit ohne Schranken und die liegen genau dort, wo gegen die Grundrechte anderer verstoßen wird.

Und zur Unternehmensgründung, ob sich jemand die Gründung vorstellt oder ist tut, dazwischen liegen Welten. Relevant ist allein die Handlung und auch hier zählt nicht die Anzahl, sondern wie solide ein Unternehmen ist. In Deutschland mag zwar weniger gegründet werden dafür aber insgesamt solider.

Was in Deutschland wirklich Innovationsfeindlich ist, ist das Schulsystem, wo selbstständiges denken abtrainiert wird, was aber für Innovation unabdingbar ist.

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Axel Springer nervt mit Werbeblatt an 41 Millionen Haushalte

Angeblich soll dies eine Maßnahme zur Steigerung der Wahlbeteiligung sein, da aber die Springer-Presse durch ihre Skandalberichterstattung zu Politikern mitverantwortlich für sinkende Wahlbeteiligung sein dürfte, ist so eine Blättchen wohl das Blatt im Blätterwald.

Der wirkliche Grund dürfte wohl einfach, dass die Aktion in 2012 soviel Werbeeinnahmen erzeugte, dass es sich rechnet. Dies lässt befürchten, dass wir uns auch zukünftig über diese Baumverschwendungen „freuen“ dürfen. Es sei denn natürlich wir wehren uns gegen die Vermüllung der Briefkästen.

Ein Abmahnung wäre an dieser Stelle zwar möglich aber erst einmal nicht zielführend. Besser jetzt erst einmal untersagen und dann, wenn diese nicht beachtet wird beim nächsten Mal direkt per Anwalt abmahnen und klagen.

Somit schrieb ich an Axel Springer folgendes:

Guten Tag,

nach der unerwünschten Zustellung 23. Juni 2012, kam nun am 21.09.2013 erneut ein Werbeblatt getarnt als Zeitung.

Die Zustellung unerwünschter Werbung oder auch Werbezeitungen stellt eine Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte dar und begründet einen Unterlassungsanspruch (aus § 823 I BGB in Verbindung mit § 1004 BGB bzw. §§903, 1004, 862 BGB). Mit Bezug auf das Urteil des LG Lüneburg vom 30.09.2011 (Az. 4 S 44/11) wurde klargestellt, dass auch einzelnen Sendungen die Zustellung untersagt werden kann. Dies tue ich hiermit für Produkte der Axel Springer AG bzw. für Bildzeitungsprodukte.

Die Adresse der Nichtzustellung ist:
[Eigene Adresse]

Eine Nutzung meiner Daten ist ausschließlich zur Unterlassung der Zustellung erlaubt. Dies schließt alles weitere, wie z.B. Werbung, Markt- und Meinungsforschung aus!

MfG

[Eigener Namen]

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Zu Tode gemobbt

Stell dir vor du bist anders. Auf welche Art anders ist erst einmal nebensächlich. Denn es finden sich immer Schweine* die gleicher sind als die anderen. Die ihre Macht hemmungslos an Außenseitern auslassen.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Interpretation der auf dieser Seite richtig ist. War es wirklich Homophobie oder Geltungssucht die an ‚Außenseitern‘ ausgelassen wird? Natürlich spielt die gesellschaftliche und religiotische Grundeinstellung eine wichtige Rolle, aber diese Ausgrenzung wird mit Gesetzen die Homophobie verbieten sicherlich nicht bekämpft. Aufklärung und Verständnis müssen von Kindheit an Teil der Menschen sein. Ansonsten kann der Missbrauch von Außenseitern durch Mobbing nicht bekämpft werden.

Ganz unabhängig von der sexuellen Identität, möglichen Behinderungen, einer unterschiedlichen Herkunft oder einfach nur anderer Klamotten.

(* In Anlehnung an Farm der Tiere)

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Spruch zum Sonntag

Ist der Fakt, dass wir alle eines Tages sterben müssen, Grund genug kampflos aufzugeben?
(Ulrich Scharfenort, 23.10.2012)

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Duisburger Künstler: Claudia Schirmeister

Schirmeister, Claudia; Fotografin; Artikel 1, 2,
* Ausstellung „Geschenke der Natur“

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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GNS Teil 11. UN-Nummern der Transportcontainer

Auf den Transportcontainern ist nicht unbedingt das bekannte Symbol für Radioaktivität angebracht, wohl aber eine UN-Nummer die mit der nachfolgenden Auflistung zugeordnet werden kann. Diese Nummern sind meist auf orangenen Tafeln zu finden oder als Nummer direkt am Container angebracht. Bei den orangenen Tafeln befindet sich über der UN Nummer die Gefahrenzahl, welche bei radioaktiven Stoffen generell mit 7 beginnt.

UN-
Nummer
Gefahren-
zahl
Klasse Bezeichnung
2908 70 7 Radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück – leere Verpackung
2909 70 7 Radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück – Fabrikate aus natürlichem Uran oder aus abgereichertem Uran oder aus natürlichem Thorium
2910 70 7 Radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück – begrenzte Stoffmenge
2911 70 7 Radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück – Instrumente oder Fabrikate
2912 70 7 Radioaktive Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-I), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
2913 70 7 Radioaktive Stoffe, oberflächenkontaminierte Gegenstände (SCO-I oder SCO-II), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
2915 70 7 Radioaktive Stoffe, Typ A-Versandstück, nicht in besonderer Form, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
2916 70 7 Radioaktive Stoffe, Typ B(U)-Versandstück, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
2917 70 7 Radioaktive Stoffe, Typ B(M)-Versandstück, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
2919 70 7 Radioaktive Stoffe, unter Sondervereinbarung befördert, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
2977 78 7 Radioaktive Stoffe, Uranhexafluorid, spaltbar
2978 78 7 Radioaktive Stoffe, Uranhexafluorid, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
3321 70 7 Radioaktive Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-II), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
3322 70 7 Radioaktive Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-III), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
3323 70 7 Radioaktive Stoffe, Typ C-Versandstück, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
3324 70 7 Radioaktive Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-II), spaltbar
3325 70 7 Radioaktive Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-III), spaltbar
3326 70 7 Radioaktive Stoffe, oberflächenkontaminierte Gegenstände (SCO-I oder SCO-II), spaltbar
3327 70 7 Radioaktive Stoffe, Typ A-Versandstück, spaltbar, nicht in besonderer Form
3328 70 7 Radioaktive Stoffe, Typ B(U)-Versandstück, spaltbar
3329 75 7 Radioaktive Stoffe, Typ B(M)-Versandstück, spaltbar
3330 70 7 Radioaktive Stoffe, Typ C-Versandstück, spaltbar
3331 70 7 Radioaktive Stoffe, unter Sondervereinbarung befördert, spaltbar
3332 70 7 Radioaktive Stoffe, Typ A-Versandstück, in besonderer Form, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
3333 70 7 Radioaktive Stoffe, Typ A-Versandstück, in besonderer Form, spaltbar

(Quelle)

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen
GNS Teil 5. – Ausblick
GNS Teil 6. – DS 3578/7 (1987)
GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. Transporte von und nach Duisburg
GNS Teil 9. Siempelkamp Nukleartechnik GmbH
GNS Teil 10. Deponien und andere Entsorgung

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Ja, wo fliegen sie denn? Die Überwachungsdrohnen

Ob ich wirklich schon in den Überwachungsbereich von Drohnen in NRW geraten bin, weiß ich nicht, allerdings verwehren die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster mir die Möglichkeit dies zu prüfen.

Selbst scheinen sie auch nicht zu wissen, wie aktuelle Drohen starten und Düsseldorf scheint nicht die Einsatzbereiche zu kennen, was ich ziemlich bedenklich finde.

Die Regelungen für Kameraüberwachung in Supermärkten ist ja schon eher schlecht als Recht, aber die Regelungen für Drohnen mit Videoüberwachungstechnik an Bord scheinen vollkommen am Bundesdatenschutzgesetz vorbei zu gehen.

Habe mich jetzt mal an den Landesbeauftragten für Datenschutz gewandt:

Guten Tag,

ich hatte mich an die beiden Bezirkregierungen Düsseldorf und Münster gewandt mit der Bitte um Auskunft, wo Drohnen unterwegs sein.

Aus Münster kam quasi eine Totalverweigerung und aus Düsseldorf kommen nur Ausreden.

Da Drohnen vielfach Videotechnik an Bord haben und ich mich nicht informieren kann, wann und wo diese unterwegs sind, sehe ich meine Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Weder der Betreiber noch die überwachten Orte können somit von mir eingesehen werden, womit es mir nicht möglich ist Drohnen auszuweichen.

Ein Geschäft mit Videoüberwachung kann ich ggf. nicht betreten, bei dem unbekannten Überwachungsbereich einer Drohne kann ich nicht einmal dies.

Wie soll ich in diesem Bereich also meine im BDSG verbrieften Rechte wahrnehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

So langsam frage ich mich, ob selbst die Drohnen von privaten Betreibern alles dürfen und sich nicht ans BDSG halten müssen.

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Die DVG überwacht auch Bürgersteige von ihren Bussen aus

Vor kurzem fragte ich mich, wie das eigentlich mit den Videokameras in Bussen ist. Ob diese nicht auch den öffentlichen Raum überwachen.

Folgende Antwort bekam ich auf meine Anfrage:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Videokameras in underen Fahrzeugen und für Ihre Geduld.

Die Videosysteme in den Fahrzeugen sind mit dem Landesdatenschutz abgestimmt und genehmigt. Der Erfassungsbereich ist primär auf den Innenbereich der Fahrzeuge ausgerichtet. Einsicht in öffentliche Räume (außerhalb des Busses) ist nur dann erlaubt, wenn es technisch keine andere Lösungen gibt, um dieses zu vermeiden.
Die erfassten Daten, die auch einen Teil des Außenbereiches beinhalten, werden entsprechend der Datenschutzbestimmungen behandelt. Sie werden nicht durch das Verkehrsunternehmen veröffentlicht.

Sollte zufällig auf den Aufnahmen eine Straftat zu erkennen sein, obliegt es den Behörden zu entscheiden, wie damit umgegangen wird. Alle zufällig aufgenommenen Personen können sicher sein, dass Ihre Daten automatisch nach 36 Stunden gelöscht werden, wenn keine Strafverfolgung durch die Behörden angeordnet wurde.

Es ist fast schon putzig, wie die durch den Text implizierte Aussage vermieden wird, dass die DVG in der Tat die Bürgersteige und natürlich auch Straßen mit erfasst und diese Daten auch 36 Stunden speichert. Es werden also nicht nur jene erfasst, die den Bus benutzen und dadurch zumindest prinzipiell entscheiden können, sondern auch Passanten am Straßenrand und Autos.

Wenn ich die Aussagen richtig verstehe werden diese Daten teilweise auch der Polizei übergeben, welche diese bei einer Straftat verwenden könnte. Somit ist die Überwachung durch ÖPNV sogar stärker, als dies durch stationäre Kameras der Fall ist.

Also Vorsicht ‚Big Bus is watching you‘.

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