#Risikoausgleichsrücklage für #Landwirte

Die Landwirte wollen nun also auch noch für die Folgen des Klimawandels entschädigt werden?

Fakt ist doch wohl, dass Methan aus Gülle und Kuhställen mit zum Klimawandel beiträgt. Dann denkt sich wohl als nächstes RWE oder EON einen Grund für Entschädigungen aus.

Dazu kommen der Aufwand für die Grundwasserreinigung, welcher Energie verbraucht. Die Vernichtung der Artenvielfalt durch Pflanzen- und Tiergifte wird uns in Zukunft ebenfalls zu schaffen machen. Zumal die Biodiversität, also die Artenvielfalt, ein Ökosystem rubuster gegen Veränderungen wie den Klimawandel macht.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

#Petition: Bestätigung per Email

Ich habe die Feststellung gemacht, dass man es zumindest versuchen sollte, etwas zu verändern. Mehr als nein sagen kann niemand. Aus diesem Grund reiche ich auch immer wieder einmal Petitionen an den Bundestag ein. Meist kommen Ablehnungen, wobei hier auch die Ministerien ihren Anteil zu haben scheinen, denen die Politiker leider zu leicht glauben oder glauben wollen. Aber lassen wir diese Thema, denn manchmal gelingt es auch kleine Änderungen anzustoßen oder auch nur eine Idee in die Köpf zu bringen, die sich dann Monate oder Jahre später realisiert.

Was mich allerdings dabei stört sind die Verschwendung von Porto und Papier durch den Petitionsausschuss. Eine Petition braucht schließlich keine gerichtsfeste Bestätigung des Eingangs. Deshalb nun eine weitere Petition:

Der Deutsche Bundestag möge die Geschäftsordnung des Petitionsausschusses dergestalt ändern, dass eine postalische Zustellung nur noch auf ausdrücklichen Wunsch erfolgt.
Zudem sollte die Petitions-ID bei elektronischer Bestätigung zusammen mit dem Aktenzeichen angegeben werden, um Verwechselungen zu vermeiden, wenn mehrere Petitionen eingereicht wurden. Dies müsste ebenfalls entsprechend kodifiziert werden.

Begründung:

Petition einreichen kann man inzwischen Online, dennoch kommt eine nichtssagende Bestätigung auf dem Postweg. Auch der weitere Schriftverkehr erfolgt postalisch, obwohl dies völlig unnötig ist. Es hängt ja schließlich keine gerichtlich einklagbare Entscheidung an dem Prozess. Somit würde der Schriftverkehr auch in Textform völlig ausreichen. Dies ließe sich problemlos auch beim Einstellen einer Petition abfragen.
Daneben wird teilweise durch einseitigen Druck viel Geld für Papier verschwendet und ebenfalls für den Transport. Es sind natürlich nur jeweils ein paar Blätter mehr, aber dies summiert sich erheblich. Es könnten auch viel Emissionen an Feinstaub und Stickoxiden für den Transport vermieden werden, wenn nur einseitig oder auch gar nicht gedruckt würde.

Diskussion:

Muss es immer mit der Post sein? Man sollte schon die Umwelttransportkosten berücksichtigen und vermindern, wo möglich.

Petition, Umweltschutz, Porto, Transportkosten.

Veröffentlicht unter Allgemeines | Hinterlasse einen Kommentar

Meine Fragen an die OB-Kandidaten

Derzeit haben Thomas Wolters und Sören Link noch nicht geantwortet. Zwei Kandidaten hatte ich disqualifiziert.

1. Wie reagieren Sie, wenn Aufgaben, ohne ausreichende finanzielle Kompensation den Kommunen aufgebürdet werden?
2. Für wie viele Bilder haben Sie in 2016 und 2017 posiert?
3. Wie stehen Sie zum DOC und welche Linie werden Sie als OB fahren? (Bitte mit fundierter Begründung)
4. Welche Strategie verfolgen Sie zum Rückbau von Einzelhandelsflächen? (Der Leerstand wird zukünftig eher zu, als abnehmen.)
5. Wie wollen Sie nach Abschaffung der Baumschutzsatzung Duisburg wieder grün machen?
6. Auf Bundesebene werden bereits seit geraumer Zeit Hitzeaktionspläne diskutiert. Wie stehen Sie dazu?
7. Was werden Sie unternehmen, damit der HBF endlich ein Dach bekommt?
8. Wie wollen Sie für mehr Sauberkeit sorgen?
9. An welchen Stellen ist Ihrer Meinung nach Sauberkeit notwendig?
10. Welche Position zu Energiewende haben Sie und wie wird dies Ihre Tätigkeit bei den Stadtwerken beeinflussen?
11. Was werden Sie in die Lärmaktionsplanung einbringen?
12. Was halten Sie von den Plänen auf der Duisburger Freiheit ein gigantisches Eros-Center zu errichten, um Kunden aus ganz Europa anzuziehen?
13. Dieselfahrverbote für Duisburg sind absehbar, wie wollen Sie hierauf reagieren, insbesondere, wo die Hauptemittenten Schifffahrt und Industrie sind?

Befragt wurden:
Gerhard Meyer
Thomas Wolters
Erkan Kocolar
Sören Link

Da Nazis für mich unwählbar sind, habe ich von einer Frage in dieser Richtung abgesehen.

Aufgefallen ist mir bereits, dass Thomas Wolters auf seiner Seite am 12.08.2017 kein ohne Javascript erreichbares Impressum hatte.

Yasar Durmuz habe ich mir geschenkt, da ich keine Emailadresse gefunden habe. Wobei er, falls er zur DITIB gehören sollten, ebenfalls unwählbar wäre.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Aus der Region, Duisburg, Finanzlage, Lokales, Lokalpolitik, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Den #Dieselbetrügern ein Ei ins Nest legen und mitzeichnen #eautoquote

Die Diskussion um die E-Auto-Quote läuft für mich in die falsche Richtung, weshalb ich eine Petition einreichte, welche in eine etwas andere Richtung geht. Nämlich der Verminderung von Diesel und Benzin.

Antworten auf zwei der dortigen Kommentare:

Auf irgendeinem Weg muss man Anreize schaffen, denn ansonsten bleiben die Autokonzerne in der Bequemlichkeitszone und ruinieren u.U. sogar sich selbst.

„Erdgas“, wird zukünftig kein Klimagift mehr sein, da es aus erneuerbaren Quellen stammt. Bereits jetzt laufen die Vorbereitungen zum Verfahren Power-to-Gas, womit Deutschland nicht nur unabhängig von Erdgaslieferanten und Fracking wird, sondern auch CO2-neutral.

Es gibt unterschiedliche Brennstoffzellen, die pauschale Behauptung, dass Platin notwendig wäre, trifft so nicht zu.

Ob und wie viel Kobalt in E-Autos notwendig ist, klingt für mich, wie die Behauptung, Windenergiegegnern.

Na klar am sinnvollsten wären weniger Autos. Leider sind viele Mitbürger nicht in der Lage andere mitzunehmen oder mal aufs Auto zu verzichten.

Wenn man Energiemix bezieht mag das vielleicht noch zutreffen, aber dies ist eine Entscheidung des Elektroautofahrers und es gibt auch echte Ökostromanbieter oder halt, wenn man es hat, die Solarzellen auf der Garage zum laden des E-Autos.

Mehr ÖPNV wäre natürlich noch besser, würde auch weniger Platz für Parkplätze verschwenden.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Spam aus der Schweiz

Über den Spam, welche erhielt und die dafür Verantwortlichen berichtete ich bereits hier und hier.

Ich inzwischen davon aus, dass der Spam von der Add Conti GmbH an mich geschickt wurde, weshalb ich mich schlau machte, wie man gegen Spammer aus der Schweiz vorgeht. Es ist völlig nebensächlich, dass in der Spammail behauptet wird, die 7sections GmbH wäre dafür verantwortlich. Eine Abmahnung auf Unterlassung könnte man sowohl gegen die Durchführende, wie auch den Auftragsgeber veranlassen.

Die Schweiz ist zwar nicht komplett in der EU, aber hat dennoch ähnliche Auskunftsrechte, wie Deutschland.
Zuständig ist hier der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB).

Genau dies schickte ich nun per Email an die Add Conti GmbH. Per Email deswegen, weil diese Firma m.W. bisher nur Emailadresse und Namen hat. Man sollte einem Datensammler nie mehr Informationen geben, als ohnehin schon vorhanden sind.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Internet, EDV & Co, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , | 1 Kommentar

Antworten von OB-Kandidat Erkan Kocalar #ErkanKocalar

Inzwischen habe ich vom zweiten Kandidaten eine Antwort. Womit Sören Link wohl beschäftigt ist? Gar mit vermeintlicher Bürgernähe, während andere Kandidaten fragen der Bürger beantworten?

Ich weise noch darauf hin, dass die Antwort bereits am 22.08. einging, ich aber erst jetzt zur Veröffentlichung komme.

1. Wie reagieren Sie, wenn Aufgaben, ohne ausreichende finanzielle Kompensation den Kommunen aufgebürdet werden?

Im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages kämpfe ich seit Jahren für eine angemessene finanzielle Unterstützung der Kommunen durch Bund und Land. Wichtig ist, dass das Prinzip der Konnexität ausnahmslos eingehalten wird. Immer wieder kommt es vor, dass den Kommunen von Bund und Land neue Aufgaben übertragen werden, ohne entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Deshalb werde ich als Oberbürgermeister immer wieder deutlich machen: Wer bestellt, muss auch die Rechnung zahlen. Es muss aber auch deutlich gesagt werden, dass sich Duisburg nicht selbständig aus dieser desolaten Lage der Überschuldung befreien kann. Deshalb fordere ich einen Entschuldungsfonds. Das Land muss die Schulden der Städte übernehmen. Weiterhin ist eine Finanzsteuerreform unerlässlich. Die Kommunen müssen finanziell nachhaltig und verlässlich gestärkt werden. Hohe Einkommen müssen stärker besteuert werden. Wir brauchen eine Vermögenssteuer, die als Ländersteuer direkt den Kommunen zugutekommen muss.

2. Für wie viele Bilder haben Sie in 2016 und 2017 posiert?

Da ich als städtischer Repräsentant an vielen Veranstaltungen teilnehme und bei einer großen Anzahl Vereinen und Verbänden aktiv bin, habe ich keinen genauen Überblick über die Bilder, die in dem von Ihnen angefragten Zeitraum von mir gemacht wurden.

3. Wie stehen Sie zum DOC und welche Linie werden Sie als OB fahren?
(Bitte mit fundierter Begründung)

Meine Position zum DOC auf dem alten Güterbahnhofsgelände ist klar:

  • Kein DOC an der Duisburger Freiheit
  • Umsetzung des Foster-Plans
  • Prüfung der Möglichkeit eines Outlet-Centers in der Innenstadt, insbesondere in der Münz- und Beeckstraße, unter Beteiligung der BürgerInnen und Bürger, Vereine, Verbände etc.
  • Die bisherige Diskussion um das Outlet Center ist geprägt von einem grundsätzlichen Defizit an Transparenz und Demokratie. In einer Sondersitzung des Rates am 1.2.17 fiel die Grundsatzentscheidung zum geplanten Outlet Center auf dem Gelände der Duisburger Freiheit. Eine umfassende und transparente Bürgerbeteiligung wurde durch diese Vorgehensweise von vorherein verunmöglicht. Und auch die berechtigten Einwände von Verbänden und Vereinen wie dem Einzelhandelsverband, der IHK, der Gewerkschaft wurden ignoriert.
    Der am 1.2.2017 von CDU und SPD gefasste Grundsatzbeschluss für ein DOC würde im Falle der Umsetzung des Vorhabens für Duisburg und vor allem die Innenstadt katastrophale Auswirkungen zur Folge haben.
    Bei einer Entfernung von ca. 2 km vom Gelände des geplanten DOC bis zur Innenstadt, wird es kaum KundInnen geben, die zu Fuß oder per Shuttle-Service den Weg in die Innenstadt antreten. Expertenmeinungen zufolge wird es daher einen massiven Verdrängungswettbewerb geben, den die Innenstadt aller Voraussicht nach verlieren wird. Diese Tendenz zeigt sich schon jetzt, da nur aufgrund der Diskussionen und medialen Berichterstattung über ein mögliches DOC die Investitionen in der Innenstadt spürbar nachlassen. Bedrohungen für den Einzelhandel in der Innenstand und investitionshemmende Wirkungen sind nur einige Gründe, die dagegen sprechen. Als abschreckendes Beispiel kann hier die Oberhausener Innenstadt dienen. Die Marktstraße als früherer Einzelhandelsschwerpunkt ist ausgestorben und wurde vom Centro komplett verdrängt. Ein ähnliches Schicksal wird die Duisburger Innenstadt erwarten.
    Im besten Fall kommt es durch das DOC zu einer Verschiebung von Arbeitsplätzen. Die Gefahr, dass Arbeitsplätze durch rationalisierte Abläufe in Outlet Centern wegfallen ist enorm. Außerdem würden Arbeitsplätze innerhalb des Outlet Centers noch weiter prekarisiert werden.
    Außerdem würden durch die Realisierung des DOC die Immobilien in der Innenstadt erheblich an Wert verlieren, nachdem der Einzelhandel abgewandert ist. Folglich würden also auch die Grundsteuereinnahmen durch geringeren Mietertrag in der Innenstadt deutlich zurückgehen.
    Auch die Gewerbesteuereinnahmen, die dort gezahlt werden, wo der Hauptsitz liegt, brächen also infolge dessen ein.
    Auch eine Urbanität und die Stadtkultur würden zerstört. Eine künstlich geschaffene Stadt und die damit einhergehende Simulation von Urbanität schafft keine echten öffentlichen Räume mit Lebendigkeit.
    Da nur die Stadt in der Lage ist eine wirkliche Entwicklung voranzutreiben, die allen Duisburgern und Duisburgerinnen zugutekommt und nicht nur den Interessen der Investoren, sollte sie das Gelände kaufen.
    Das DOC bedeutet eine endgültige Verabschiedung von den Foster Plänen, für die viel Geld ausgegeben wurde und die ich immer unterstützt habe. Ich stehe weiterhin für die Umsetzung der Foster-Pläne. für mehr sozialen und barrierefreien Wohnraum, mehr Grün- und Parkflächen und mehr gute Arbeitsplätze, also für die Umsetzung der Foster-Pläne.
    Sollte sich eine Mehrheit der Duisburgerinnen und Duisburger beim Bürgerentscheid am 24.09.2017 gegen das Vorhaben eines DOC auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs aussprechen, werde ich mich dafür einsetzen, dass ein entsprechender Flächennutzungsplan und Bebauungsplan aufgestellt wird, um das Gelände der Duisburger Freiheit im Sinne des Foster-Plans zu entwickeln und damit Druck auf den Eigentümer aufzubauen.
    Ich bin nicht generell gegen einen Ausbau der Einkaufsmöglichkeiten in Duisburg. So strebe ich die Realisierung eines Outlet Centers, in angemessener Größe, im Bereich der Münz- und Beeckstraße an, die eine tatsächliche Belebung der Innenstadt zur Folge hätte und den Einzelhandel in Duisburg und in anderen Kommunen nicht zerstören würde. Außerdem fordere ich eine Machbarkeitsstudie zu einer Ausweitung eines Outlet-Centers auf Teile der Königstraße.

    4. Welche Strategie verfolgen Sie zum Rückbau von Einzelhandelsflächen?
    (Der Leerstand wird zukünftig eher zu, als abnehmen.)

    Insgesamt ist es in der Stadtentwicklungspolitik notwendig das Heft des Handelns wieder in die Hand zu nehmen. Zu lange hat sich die Stadtspitze dem Willen von Investoren gebeugt und sich nicht der eigenen Verantwortung zur Stadtgestaltung gestellt. Wir müssen wieder selbstbewusst auftreten und mit der Verabschiedung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen Tatsachen schaffen, denen sich mögliche Investoren beugen müssen.

    5. Wie wollen Sie nach Abschaffung der Baumschutzsatzung Duisburg wieder grün machen?

    Ich werde mich als Oberbürgermeister für die Wiedereinführung der Baumschutzsatzung stark machen. Es war ein großer Fehler diese abzuschaffen und wir benötigen dringend ein Instrument, welches den wahllosen Baumfällungen entgegenwirkt.

    6. Auf Bundesebene werden bereits seit geraumer Zeit Hitzeaktionspläne diskutiert. Wie stehen Sie dazu?

    Ziel der regional angepassten Hitzeaktionspläne ist es, hitze- und UV-bedingte Erkrankungen und Todesfälle durch Prävention zu vermeiden. Dieser Ansatz ist richtig und muss mit Leben gefüllt werden. Ich werde mich grundsätzlich für eine Verbesserung des Mikro- und Makroklimas in Duisburg einsetzen. Diesbezüglich verfolge ich verschiedene Ansätze. So werde ich mich u.a. für eine Verbesserung des Baumschutzes, mehr Baumpflanzungen, die Fassadenbegrünung und die Aufforstung von Auwäldern stark machen.

    7. Was werden Sie unternehmen, damit der HBF endlich ein Dach bekommt?

    Als Oberbürgermeister ist es in vielen Fällen wichtig nachdrückliche Forderungen aufzustellen. Auch wenn gewisse Entscheidungen (wie in diesem Falle) nicht in der Entscheidungshoheit der Kommune liegen, werde ich die Duisburger Interessen immer nachdrücklich vertreten. Egal ob gegenüber dem Land, dem Bund oder der Deutschen Bahn: Ich werde mich als Oberbürgermeister nicht zum Erfüllungsgehilfen abstempeln lassen, sondern werde offensive Forderungen stellen.

    8. Wie wollen Sie für mehr Sauberkeit sorgen?

    Das Bewusstsein für Ordnung und Sauberkeit in der Stadt muss weiter gestärkt werden. Deshalb setze ich mich für eine enge Zusammenarbeit zwischen Nachbarschaften, Vereinen, Verbänden, Ordnungsbehörden und den Wirtschaftsbetrieben ein. Aufklärung, Informationen und Öffentlichkeitsarbeit sollten in diesem Zusammenhang verstärkt werden. Gleichzeitig muss die Zahl der Ordnungskräfte ausgebaut, die Straßenreinigungen verstärkt und ordnungsrechtliche Verstöße geahndet werden.
    Sauberkeit ist ein wesentlicher Faktor für die Bürgerzufriedenheit und die Standortqualität. Daher sind dafür entsprechende Investitionen erforderlich. Trotz der aktuellen Finanznot der Stadt müssen an dieser Stelle Schwerpunkte gesetzt, Ziele definiert und geeignete kommunale Strategien entwickelt werden.

    9. An welchen Stellen ist Ihrer Meinung nach Sauberkeit notwendig?

    Sauberkeit ist meiner Meinung nach überall notwendig. Jeder Mensch in dieser Stadt hat ein Anrecht darauf, in einer sauberen und ordentlichen Umgebung zu leben. Das Hauptaugenmerk sollte zunächst auf die besonders stark belasteten Stadtteile gerichtet werden, in denen die Müllproblematik am größten ist. Hierzu sind u.a. Marxloh und Hochfeld zu zählen.

    10. Welche Position zu Energiewende haben Sie und wie wird dies Ihre Tätigkeit bei den Stadtwerken beeinflussen?

    Als Oberbürgermeister einer Stadt wie Duisburg ist es enorm wichtig die Energiewende aktiv zu begleiten und zu gestalten. Wie meinem Motto „EINEN STADT FÜR ALLE – Sozial. Ökologisch. Demokratisch.“ zu entnehmen ist, ist die Ökologie mir besonders wichtig. Die Zukunft des Energiesektors kann nur bei den erneuerbaren Energien liegen. Und dies nicht nur aus ökologischen sondern auch aus ökonomischen Gründen. Daher ist es auch für die Stadtwerke unabdingbar den Wandel mitzugehen und erneuerbaren Energien die Vorfahrt zu geben.

    11. Was werden Sie in die Lärmaktionsplanung einbringen?

    Lärm ist ein extremer Belastungsfaktor, welcher die Lebensqualität der Menschen nachhaltig beeinflusst. In allen Bereichen werde ich mich dafür einsetzen, dass der Lärmpegel sinkt, insbesondere die nächtlichen Ruhezeiten eingehalten werden und somit die Gesundheit der Duisburgerinnen und Duisburger nicht weiter belastet wird. Ganz konkret ist es mir im Verkehrsbereich ein großes Anliegen, den LKW-Verkehr komplett aus den Wohngebieten herauszuhalten, was eine Lärmbelastung deutlich verringern würde.

    12. Was halten Sie von den Plänen auf der Duisburger Freiheit ein gigantisches Eros-Center zu errichten, um Kunden aus ganz Europa anzuziehen?

    Diese Pläne sind mir unbekannt. Als Oberbürgermeister würde ich mich jedoch mit allen verfügbaren Mitteln gegen ein solches Projekt wehren. Dies gilt es unter allen Umständen zu verhindern. Mein Ziel für die Duisburger Freiheit ist klar: Ich strebe eine Umsetzung der Foster-Pläne an, mit einem Anteil an Wohnfläche, einem Anteil Bürofläche und einem dritten Anteil an Grünfläche, wie ich es auch schon unter Punkt 3. dargestellt habe.

    13. Dieselfahrverbote für Duisburg sind absehbar, wie wollen Sie hierauf reagieren, insbesondere, wo die Hauptemittenten Schifffahrt und Industrie sind?

    Diesel-Verbote sind sozial unausgewogen. Mit kostenlosen Bussen und Bahnen, Druck auf die Autohersteller und Maßnahmen gegen Feinstaub durch Ammoniak aus der Landwirtschaft und durch Schiffsabgase ist deutlich mehr zu erreichen.

    Veröffentlicht unter Duisburg, Lokales, Lokalpolitik, Politik, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

    Ist die Add Conti GmbH seriös? #AddContiGmbH

    Nach diesem Beitrag, setzte ich meine Recherche zur Add Conti GmbH fort.

    Dabei stieß ich auf ein ‚Gewinnspiel‘, was von besagtem Unternehmen ausgerichtet wird.
    Neben den für ein Gewinnspiel mitunter üblichen Daten, wie Name, Vorname und Emailadresse, möchte das Unternehmen, allerdings auch die Anschrift, die Telefonnummer und das Geburtsdatum wissen. Über Anschrift kann man noch streiten, für einen Amazon Gutschein reicht eigentlich eine Emailadresse.

    Keinesfalls notwendig sind Geburtsdatum und Telefonnummer. Trotzdem ist zur Teilnahme bei diesem ‚Gewinnspiel‘ sogar eine Bestätigung der Telefonnummer nötig. Spätestens an dieser Stelle müssen alle Alarmglocken schellen. Denn hier wir klar, warum es bei diesem ‚Gewinnspiel‘ der Add Conti GmbH wirklich geht. Der Generierung von Adressdaten für den Unternehmenszweck Telemarketing. Als Phishing kann man dies sicherlich nicht bezeichnen. Wenn man den Text sorgfältig durchliest, dann wird klar, dass es darum geht. Wenn man Java Script einschaltet, kann man sogar das Impressum ansehen.

    Die bei diesem ‚Gewinnspiel‘ als Sponsoren eingetragenen Firmen, fragte ich ebenfalls an, ob sie überhaupt etwas von diesem Sponsoring wüssten. Wäre ja schon heftig, wenn es zum Geschäftsgebaren dieser doch mitunter namhaften Unternehmen gehören würden auf diese Art neue Kunden zu gewinnen.

    Wenn also jemand an diesem ‚Gewinnspiel‘ teilnehmen sollte, wäre ich mir fast sicher, dass die Person sich hinterher über Werbeanrufe bzw. Telefonterror nicht wundern muss.

    Niemand schenkt einem etwas und ob überhaupt jemals jemand gewonnen hat, außer dem Unternehmen selber, bezweifele ich. Und wenn gewonnen, welche Höhe hatte dann der Gutschein? Alles in allem ein sehr suspektes Vorgehens eines Unternehmens, was mir durch ungewollte Zustellung von Werbeemail, also Spam, aufgefallen ist.

    Folgende Firmen sahen kein Problem in einer Zusammenarbeit mit der Add Conti GmbH:
    – lekker Energie GmbH

    Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es in der Energiebranche durchaus üblich ist, über Gewinnspiele die Kontaktdaten von Interesenten zu erlangen.

    – DEV – Deutscher Energievertrieb, ein Produkt der ENERGYsparks GmbH

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Internet, EDV & Co, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | 14 Kommentare

    7 Sections GmbH

    Vor kurzem bekam ich eine Mail, wo mir folgendes angekündigt wurde:

    —————————————————————————
    GEWINNEN SIE EIN GROßES [BEKANNTE SCHOKOCREME] PROBIERPAKET
    —————————————————————————

    Hallo Hallo [NAME],

    diese exklusive Information ist bestimmt für: ***
    Hinweis: Sie haben (1) Gewinnchance auf einen noch nicht beanspruchten Preis:

    Ein großes [BEKANNTE SCHOKOCREME] Probierpaket!

    Bitte bestätigen Sie folgende Angaben noch heute:

    Vorname: ***
    Nachname: ***

    JETZT MITMACHEN:
    http://conti.news-mailer.eu/i/h***

    Hinweis: Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die 7sections GmbH

    (Dies ist die Nur-Text-Version der Mail)

    Es fällt sofort auf, dass die Pflichtangaben in dieser geschäftlichen Email fehlen.

    Was mich stutzen ließ, anders als bei anderen Mails, welche ich sofort als Spam einstufe, waren hier sowohl meine Name, als auch Vorname zusammen mit der Email in Verwendung. Stellt sich also die Frage woher diese stammen.

    Den Namen der bekannten Schokocreme habe ich entfernt, weil der Hersteller nichts mit dieser Nachricht zu tun haben dürfte. Sicherheitshalber habe ich diesen informiert.

    Wenn man sich das „große“ Probierpaket auf der der Seite anschaut, fällt auf, dass es sich um nicht wirklich viel handelt. Ich würde mal schätzen, dass es nicht mehr als 20 Euro wert ist. Möglicherweise sogar unter 10 Euro.

    Um die Mail weiter zu überprüfen, schaute ich mir die Mail auch in vereinfachtem HTML an. Aber erst nach Vorrecherche.
    Bei vielen Spam-Mails geht es ja auch um Trojaner.

    ——– Weitergeleitete Nachricht ——–
    Betreff: Ulrich, gewinne ein großes [BEKANNTE SCHOKOCREME] Probierpaket
    Datum: Tue, 8 Aug 2017 12:14:49 +0200 (CEST)
    Von: [BEKANNTE SCHOKOCREME] Probierpaket
    Antwort an:
    ***@conti.news-mailer.eu
    An: ***

    Verpasse nicht Deine Chance auf das große [BEKANNTE SCHOKOCREME] Probierpaket!
    Wenn dieser Newsletter nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte
    hier.

    7sections präsentiert:

    Gewinnen Sie ein großes [BEKANNTE SCHOKOCREME] Probierpaket!

    Herzlichen Glückwunsch!

    Hallo ****,

    diese exklusive Information ist bestimmt für: *****

    Hinweis: Sie haben (1) Gewinnchance auf einen noch nicht beanspruchten
    Preis:
    *Ein großes [BEKANNTE SCHOKOCREME] Probierpaket!*

    Bitte bestätigen Sie folgende Angaben noch heute:

    Vorname: ***
    Nachname: ***

    Gratis Bestätigen!

    Das Angebot ist eine kommerzielle Anzeige dieses Werbekunden, der allein
    für den Inhalt verantwortlich ist.
    Falls Sie unseren Newsletter nicht wünschen, klicken Sie auf Abmeldung.
    Kontakt Abmelden
    Impressum

    Add Conti GmbH, Breitenfeldstrasse 3c, 8500 Frauenfeld, Schweiz
    Wenn dieser Newsletter nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte
    hier.

    Unter Kontakt wurde die eine Email der Add Conti GmbH aus der Schweiz genannt, für beiden anderen wurde auf conti.news-mailer.eu verwiesen. Obwohl ja oben vollmundig behauptet wurde, dass die 7sections GmbH dahinter steht, was eine Nachverfolgung des Links zum Impressum der beworbenen Seite bestätigt.

    Als erste Maßnahme verlangte ich eine Datenauskunft nach § 34 BDSG bei dem die 7Sections GmbH behauptet, dass meine Emailadresse nicht gespeichert hätte. Was ich dann an den hessischen Datenschutzbeauftragten weiterleitete, denn irgendwie glaube ich das nicht so recht.

    Wenn ich mir die AGB und den Datenschutz der beworbenen Seite anschaue und dann den Aufwand im Verhältnis zum billigen Preis setze wird schnell klar, dass es hier eigentlich nur um die Sammlung von Daten geht. So ein vollständiger Datensatz ist natürlich einiges Wert und die lange Laufzeit des Gewinnspiels suggeriert, dass sicherlich sehr viele Personen angeschrieben werden sollen.

    Die Recherche scheint meine Einschätzung einer Datenzecke zu bestätigen. Die Seite Onlinewarnungen veröffentlichen diesen und diesen Artikel zu den „Gewinnspielen“. Nimmt man Teil und stimmt der Werbung zu, ist das Ziel erreicht, dass man einen Datensatz hat, den man verkaufen kann und mit dem Werbende einen Belästigen können. Per Telefon und Email. Ob die Daten ohne Zustimmung sicher sind, vermag ich nicht sagen.

    Wenn man so einen Spam bekommt, ist Löschen das Einfachste, aber will man die Datensammler wirklich ärgern, weil sie einen nerven, dann sollte man erstens den Hersteller des als Gewinn ausgelobten Objektes anschreiben. Zweitens sollten Bundesnetzagentur und Wettbewerbszentrale eingeschaltet werden, besonders bei einem unvollständigen Impressum, wie in diesem Fall. Drittens freut sich auch die die Verbraucherzentrale über einen Hinweis. Viertens einen Datenschutzauskunft nach § 34 BDSG-Gesetz anfordern. Damit bestätigt man zwar die Email und wie der „Zufall“ es so will kam kurz danach plötzlich mehr Spam, aber man macht denen auch Arbeit. Zugleich habe ich noch eine Unterlassungsklage angekündigt, die ich auch durchziehen würde.

    Als seriös kann ich die Gewinnspiele der 7sections GmbH jedenfalls nicht betrachten. Dazu sind zu viele Seiten nach dem gleichen Schema geschaltet. Ob da wirklich jemals jemand gewinnt, ist noch eine ganz andere Frage. Fakt ist, dass einem niemand etwas schenken wird. Auch, dass die Firmenhomepage der 7sections GmbH quasi nur aus einem Impressum besteht, erweckt keinerlei vertrauen in mir. Eine Firma mit ehrlichen Absichten, würde meiner Meinung nach einen vernünftigen Internetauftritt gestalten.

    Neben der oben genannten Seite findet Google zahlreiche Seiten mit den Suchparametern
    Ursula Scherf 7section
    Dieser Name wird derzeit auch als Geschäftsführer genannt.
    Für mehr Informationen müsste man sicherlich einen Handelsregisterauszug anfordern.

    Interessant wird es, bei der Suche nach der Add Conti GmbH, welche in der html-Version erwähnt wird. Diese steht im Schweizer Handelsregister, allerdings scheint sich die Anschrift bereits geändert zu haben, als wurde in der Angabe zu dieser Firma etwas falsches ausgesagt. Ob der frühere Geschäftsführer der Add Conti GmbH sich auch hinter dieser Meldung verbirgt, vermochte ich nicht zu klären. Sicher ist nur, dass das Unternehmung u.a. Telefonmarketing, also Nervanrufe, als Geschäftszweck hat. Dies verheißt nichts Gutes, wenn man beim Gewinnspiel persönliche Daten angibt und diese in Umlauf gelangen.

    Spam von Add Conti scheint allerdings kein Einzelfall zu sein, denn auf der Seite Anti-Spam sind zumindest zwei Threads zu dem Thema zu finden. Seltsam, dass die Firma kein Interesse an Öffentlichkeit zu haben scheint, nicht einmal eine Homepage findet sich. Für mich ein Indiz, was auf eher unseriöses Geschäftsgebaren hindeutet.

    Veröffentlicht unter Internet, EDV & Co, Privatsphäre, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Gesichtserkennung

    Durch so eine Technik gibt es höchsten mehr vermeintliche Sicherheit. Kein aufgedeckter Terrorist wird so dumm sein, derartige Bereiche zu betreten. Und zur Überwachung im Vorfeld, wäre die Grundrechtseinschränkung unverhältnismäßig.

    Dann stellt sich die Frage, was passiert wenn einen die Technik verwechselt und man als Unschuldiger im Gefängnis landet? Der Terrorist könnte dadurch entkommen und die Gefahr wäre sogar größer, als ohne diese Technik. Ohne baut die Zunahme der Technik die Wachsamkeit ab.

    Interessant ist diese Technik nur für die Entwickler solcher Technik, welche von der geschürten Angst profitieren wollen.

    Muss man sich wohl eine Datenschutzburka zulegen.

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Privatsphäre | Verschlagwortet mit | Hinterlasse einen Kommentar

    Spruch zum Sonntag

    Wer behauptet Lärm zu lieben, hat Lärm nicht verstanden.

    (Ulrich Scharfenort, 31.05.2016)

    Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Unterschriftenliste Baumschutzsatzung

    Gute Sachen soll man unterstützen, demnach ist eine Initiative zur Wiedereinsetzung der Baumschutzsatzung unterstützenswert. Es mag durch den Wahlkampf motiviert sein, aber ein Zeichen für Baumschutz und gegen Holzfällermentalität ist immer gut.

    Unterschriftenliste (PDF)

    #MakeDuisburgGreenAgain

    Nachtrag:

    …wir werden bis Ende September Unterschriften sammeln.
    Die Aktion läuft gut an und kommt auch gut an.

    Abgegeben werden können diese Listen an unseren Infotischen in den Bezirken, die
    momentan jeden Samstag an zentralen Orten stattfinden, oder bei uns in der
    Geschäftsstelle auf der Gravelottestraße in Hochfeld, bzw. per Post eingesendet
    Werden.

    Veröffentlicht unter Duisburg, Lokales, Lokalpolitik, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | 1 Kommentar

    Antwort der Landesanstalt für Medien NRW

    Hier fragte ich ja nach, wie die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen zu einer so absurden Einschätzung kommt. Nachfolgend nun die Antwort:

    Sehr geehrter Herr Scharfenort,

    Gern beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:

    Was ist hierfür die Rechtsgrundlage?

    Nach § 20 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bedürfen private Veranstalter zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung.

    Welche juristische Definition von Rundfunk wird hier angewandt? / Woher stammt diese Definition?

    Der Begriff des Rundfunks ist in § 2 Abs. 1 RStV legal definiert. Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.

    Nach welcher Rechtsgrundlage sind die Seitenbetreiber keine Rundfunkanstalten? / Warum wurden die für die Plattformen verantwortlichen Firmen nicht angeschrieben, da diese einer Sendeanstalt am Nächsten kommen?

    Nach § 2 Abs. 2 Nr. 14 RStV ist Rundfunkveranstalter, wer ein Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbietet. Die inhaltliche Verantwortung liegt regelmäßig nicht bei den Seiten-/Plattformbetreibern, wie YouTube und Twitch.tv.

    Wie viele Fälle dieser Art sind derzeit in Bearbeitung?
    Die LfM befasst sich mit verschiedenen Fallgestaltungen, deren Bearbeitungsstatus sich permanent ändert. Einige Fälle erledigen sich, während gleichzeitig neue hinzukommen. Eine Zahl können wir daher nicht nennen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Damit fallen Youtube und vergleichbares definitiv nicht unter Rundfunk, denn die Betreiber werden wohl kaum einen Sendeplan haben.

    Ich habe bei der ganzen Angelegenheit den Eindruck, dass sich da einigen Menschen langweilen und nun neue absurde Methoden finden, etwas völlig unnötiges zu regeln. Begründet ist dieses Vorgehen in meinen Augen jedenfalls nicht.

    Man könnte das Vorgehen auch als den Versuch von Zensur betrachten. Vielleicht soll damit auch eine abschreckende Wirkung erzielt werden.

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Internet, EDV & Co, Politik | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Spielhallen geht es an den Kragen

    Durch die Medien gehen derzeit Informationen zum Thema Glückspielstaatsvertrag. Ich war mir unsicher, ob es hier einen Bestandsschutz gibt und fragte deshalb nach.

    Folgende Antwort bekam ich:

    Sehr geehrter Herr Scharfenort,

    gemäß § 24 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) i.V.m. § 16 Ausführungsgesetz NRW (AG GlüStV NRW) bedürfen die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis. § 16 Abs. 3 AG GlüStV NRW bestimmt, dass die Erteilung einer solchen Erlaubnis ausgeschlossen ist für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen steht, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht ist. Zudem soll ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle nicht unterschritten werden.

    Diese Anforderungen gelten auch für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelung bereits bestehende Spielhallen. Ihnen wurde eine fünfjährige Übergangsfrist eingeräumt, die nun zu Ende geht.

    Ziel des Gesetzgebers ist es, im Interesse der Spielsuchtbekämpfung die Ausbreitung von Spielhallen zu stoppen. Es ist zu erwarten, dass nach Ablauf der Fünfjahresfrist eine
    gewisse Anzahl von Spielhallen nicht mehr genehmigt werden kann.

    Die Umsetzung der o. g. Vorgaben obliegt den Städten und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen, die in ihrem jeweiligen Gebiet in eigener Zuständigkeit entscheiden.

    Aus dem Vertrag lässt sich ableiten, dass vermutlich sämtliche Spielhallen in Rheinhausen Innenstadt schließen müssen.

    Einige werden natürlich eine Ausnahmegenehmigung versuchen, allerdings bereits an der Zuverlässigkeit scheitern, da alle im Außenbereich völlig unnötig und möglicherweise sogar illegal Videoüberwachung angebracht haben und damit die Bevölkerung und viele Unbeteiligte grundlos überwachen.

    Wer so gegen den Datenschutz verstößt kann nicht zuverlässig sein.

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Privatsphäre, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Die Datenschutz-Burka

    Alle schimpfen ständig über die Burka, dabei wird dieses unisexuelle Kleidungsstück doch immer vorteilhafter. Man denke nur an Berlin, wo die Stasi, oder wie heißt noch einmal die Behörde, wo die Gesichtserkennung per Videoüberwachung, wegen angeblicher Terroristen, praktiziert wird.

    Mit der Burka ist man doch vor solchen Bespitzelungen sicher. Weitere Vorteile sind, dass man sich das Waschen und Frisieren der Haare sparen kann. Sieht ja eh keiner. Schminken für Frauen und manche Männer ist ebenfalls überflüssig. Genauso wie das kaufen von Schmuck.

    Sicherlich kann man die Fläche dann auch noch für Werbung nutzen. Die Werbeindustrie sucht ja ständig nach neuen Flächen. Nur bei den Autokonzernen muss man aufpassen, wenn sie einen eingebauten Abgasfilter versprechen. Wobei man dies auch problemlos in die Burka integrieren könnte.

    Gegen Starkregen wegen des Klimawandels ist man auch viel besser geschützt. Und man hat die Hände frei, um ungesehen Schweinkram unter der Burka zu machen.

    Ebenfalls kann man nun jedem Grimassen schneiden. Keiner wird es mitbekommen.

    Veröffentlicht unter Allgemeines, Grundrechte, Privatsphäre | Verschlagwortet mit , , , , | 2 Kommentare

    Asbesthochhäuser – Weiße Riesen

    Das geeiere um den Abriss der Weißen Riesen geht weiter. Nach langer Zeit hat man entdeckt, was der aufmerksame Zeitgenosse bereits länger wusste.

    Das Asbest befand sich bei Bauarbeiten nicht nur in Spachtelmasse, sondern auch in Fliesenkleber und vielen anderen Produkten ( ) und kann quasi überall in Gebäuden vorkommen. Da stellt sich die Frage, bei wie vielen Gebäuden hier in Duisburg bei der Asbestuntersuchung vor dem Abriss noch geschlampt wurde. Denn anders kann man diese späte Entdeckung nicht bezeichnen. Schließlich ist das Problem schon länger bekannt.

    Man gewinnt den Eindruck, dass die Bevölkerung auf nach die OB-Wahl vertröstet werden soll. Ich halte es jedenfalls für unwahrscheinlich, dass überhaupt noch gesprengt wird. Und wenn doch bin ich froh nicht in der Nähe zu wohnen.

    Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Finanzlage, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

    So sorgt Sören für ein sauberes Duisburg

    Das Bild zeigt ein schönes Beispiel dafür, wie Sören Link für ein sauberes Duisburg sorgt.

    Veröffentlicht unter Duisburg, Finanzlage, Lokalpolitik, Politik | Verschlagwortet mit , , | 2 Kommentare

    Petition Ruhezeit

    Recht und Gesetz könnte so einfach sein, wenn es nicht immer wieder unbestimmte Rechtsbegriffe gäbe. Ruhezeit scheint so einer zu sein. Jedenfalls auf dem ersten Blick, dabei gibt es durchaus eine Legaldefinition für Ruhezeit, wie nachfolgend dargelegt.
    Versteht sich von selbst, dass viele Arbeitgeber dies völlig anders sehen, geht es doch zu ihren Lasten, wenn die Menschen auf ihre Ruhezeiten bestehen. Somit kommt es sicherlich immer wieder zu vermeidbaren juristischen Disputen.

    Aus diesem Grund reichte ich eine Petition ein:
    Petition:

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen den § 2 des Arbeitszeitgesetz um folgenden Absatz zu ergänzen:
    „Ruhezeit ist jeder ununterbrochene Zeitraum in dem die Person Fahrer frei über die Zeit verfügen kann.“

    Begründung:

    Im Arbeitszeitgesetz § 5 wird eine Mindestruhezeit vorgegeben, allerdings definiert das Gesetz bisher nicht, wie der Begriff Ruhezeit rechtlich definiert ist, obwohl dies erhebliche Probleme mit sich bringt.
    Arbeitgeber interpretieren dies natürlich gerne zu ihren Gunsten, wodurch alles, was nicht Arbeitszeit ist, automatisch als Ruhezeit gewertet wird.

    Aus Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 folgt aber:
    „Ruhezeit“: jeder ununterbrochene Zeitraum von mindestens 1 Stunde, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann;

    Natürlich steht jedem Beschäftigen die Möglichkeit zur Klage offen, dies dauert allerdings und ist auch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Das Kostenrisiko hält natürlich einige Menschen davon ab, ihr Recht einzuklagen.

    Da diese Definition allerdings nur auf Fahrer bezogen ist, führt dies bei der Anwendung verständlicherweise zu unnötigen Disputen, die nicht selten vor Gericht landen.

    Durch eine klare Definition können die Gerichte entlastet werden, was letztendlich für alle Bürger Vorteile bringt.

    Problematisch wird die legal Definition insbesondere bei der Frage, ob Pendelzeit auch als Ruhezeit zu sehen ist, denn der Erholung dient pendeln definitiv nicht.

    Urteil, welche definitiv eine andere Sichtweise zeigen sind mir nicht bekannt. In den mir bekannten geht es höchstens darum, ob etwas Arbeitszeit ist oder nicht. Dies heißt allerdings nicht, dass wenn etwas keine Arbeitszeit ist, dass es sich automatisch um Ruhezeit handelt.

    Diskussion:

    Ist Pendeln Ruhezeit? Wohl eher nicht. Am Steuer beißt man regelmäßig ins Lenkrad und beim ÖPNV und auch beim Fernverkehr gibt es ständig Verspätungen (nach EU Definition).

    Veröffentlicht unter Allgemeines, Grundrechte | Verschlagwortet mit , , , , | 1 Kommentar

    Wenn man keine Ahnung hat …

    Als ich in einer Zeitung vor einiger Zeit etwas zum Thema Werbung las, fiel mir auf, dass der Interviewpartner offensichtlich keine Ahnung hatte.

    Deshalb schrieb ich der Zeitung und diesem:

    Sehr geehrte Personen*,

    die Robinsonliste bringt nicht nur wenig, sondern kann auch dazu führen, dass unseriöse Anbieter überhaupt erst Adressen und Telefonnummern erhalten.

    Aber vielleicht hätte man auch jemanden Fragen sollen, der sich damit auskennt. Etwa die Macher von Anti-Spam e.V.

    Ich habe höchstens mal nen Pizzaflyer im Briefkasten.
    Am wichtigsten ist Datenschutz, also nicht überall die Adresse abgeben und der weiteren Nutzung keinesfalls zustimmen.

    Im Falle, dass doch etwas adressiertes kommt konsequent zurückverfolgen (Auskunft BDSG § 34, kostenfrei). Wenn man diese nur intensiv genug macht kommt man eh auf eine schwarze Liste, die deutlich wirksamer schützt als die Robinsonliste.

    Abmahnung auf Unterlassung unterbindet wirksam Postwurfsendungen, wenn die Post es nach mehreren Aufforderungen nicht kapiert hat. Gleiches gilt für penetrante Zusteller von Werbemüll oder unerwünschten Zeitungen. Man muss nur die Sendungen als Beweis aufheben. Die Klage ist hier eine ziemlich sichere Sache.

    Was Nervanrufe angeht sollte man halt nicht die Telefonnummer im Telefonbuch stehen haben.
    Übrigens eine Quelle, wo viele Nervanrufer die Nummern und auch Anschriften her haben.
    Oder sie machen es wie „Meinungsforscher“ per Wählroboter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

    (* Aus Respekt vor allen Geschlechtern, verwende ich eine
    Geschlechtsneutrale Anrede.)

    Ich lasse bei der peinlichen Antwort mal den Namen weg.

    Sehr geehrter Herr Scharfenort,

    es ist müßig, jemandem mit so viel schlauen Sprüchen etwas zu entgegnen.
    Am besten bewerben Sie sich bei der BNA (Bundesnetzagentur).
    Zur Info: „Geschlechtsneutrale“ Anrede ist seit dem 19. Jahrhundert die Formulierung „Sehr geehrte Damen und Herren“.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Die Antwort zeigt deutlich, warum die Kwalität des Interviews so ‚hochwertig‘ war.

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Videoschutzanlage

    Der eine oder andere mag jetzt frag, was dies denn sein soll. Ging mir genauso, was ich dann auch bei Abellio tat.

    In der Antwort wollte mir Abellio doch allen ernstes verkaufen, dass die Anlage mich beschützen würde. Angeblich u.a. vor Belästigungen und Vandalismus. Allerdings stellt Zuschauen keinen Schutz dar, sondern ist unterlassene Hilfeleistung.

    Dass man die Sachen im Nachhinein auswerten kann, verhindert kein blaues Auge oder einen Toten. Es können lediglich die Täter ermittelt werden und man kann Bilder ans Fernsehen verkaufen.

    Die Behauptung, dass es meiner Sicherheit dienen würde ist also unzulässig und eine Irreführung. Wenn man schon überwacht wird, sollte man uns dies zumindest nicht als Sicherheit verkaufen dürfen.

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Privatsphäre, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

    Spruch zum Sonntag

    Die Wurzeln für Rassismus liegen der Angst, beseitige die Ursache und der Rassismus verschwindet.

    (Ulrich Scharfenort, 27.02.2016)

    Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Weder CDU, SPD noch Grüne sind türkeifeindlich

    Wenn Erdogan kläfft, dann kommt dabei selten etwas sinnvolles heraus. Der einzige Feind der Türkei ist Erdogan selber. Denn seine Politik wird letztendlich das Ende der Türkei bedeuten.

    Keine der Parteien schädigt die Türkei, sondern reagiert allenfalls auf den Despoten, der anscheinend wohl näher zu DAESH steht, als zu Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit.

    So wie er ständig kläfft, kann man ihn einfach nicht ernst nehmen. Belegte Terrorismusvorwürfe stehen aus. Selbst für die ständig verdächtigte Gülenbewegung wurde bisher keine mir bekannt Beweisführung gezeigt, sondern nur behauptet.

    Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines | Verschlagwortet mit | Hinterlasse einen Kommentar

    Duisburger Künstlerin: Serap Riedel

    Riedel, Serap; Malerei; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35,
    Youtube: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11,

    Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

    Veröffentlicht unter Duisburger Künstler | Verschlagwortet mit | Hinterlasse einen Kommentar

    Duisburger Autor: Michael Hüter

    Hüter, Michael; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1,
    * Stautröster Ruhr

    Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

    Veröffentlicht unter Duisburger Autoren | Verschlagwortet mit | Hinterlasse einen Kommentar

    Petition Verbandsklagerecht

    Nachfolgende Petition für ein Verbandsklagerecht reichte ich beim Bundestag ein. So wie derzeit kann es nicht weitergehen.

    Petition:

    Der Deutsche Bundestag möge ein Verbandsklagerecht für Verbraucherschutzorganisationen beschließen.

    Begründung:

    Die Gerichte sind permanent überlastet. Die Menschen warten häufig viel zu lange auf Urteile. Ein Grund ist hier auch, dass jeder einzelne Klagen muss, um die Recht zu wahren, obwohl es auch eine Verbandsklage vergleichbar zum Umweltschutzrecht tun würde.

    Gerade bei kleineren Verstößen seitens von Herstellern oder Händlern, wägen die Menschen das persönliche Kostenrisiko gegen den Nutzen ab.

    Verbände können derzeit nur Musterklagen unterstützen, allerdings nichts dafür tun, dass Missstände pauschal beseitigt werden.

    Es versteht sich von selbst, dass die Politik nicht überall aktiv sein kann. Gerade hier kommt anerkannten Verbraucherschutzverbänden eine wichtige Rolle zu.

    Diskussion:

    Ein aktuelles Beispiel für die Nützlichkeit eines Verbandsklagerechtes zeigt sich bei aktuellen Probleme mit einem bestimmten Fahrzeugtypus.

    Die Petition ist inzwischen zur Mitzeichnung veröffentlicht. Selbst, wenn einem die Sammelklage wichtig ist, sollte man hier mitzeichnen und dies dann entsprechend vermerken.

    Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines, Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

    Urteil: Nächtliche Ruhestörung durch Supermarkt

    Am 06. Juni 2017 traf das Amtsgericht Duisburg folgendes Urteil (Az. 50 C 2739/16):

    Urteil in dem Rechtsstreit

    Privatperson

    gegen

    Supermarkt

    hat das Amtsgericht Duisburg auf die mündliche Verhandlung vom 26.04.2017 durch das Amtsgericht für Recht erkannt:

    Die Klage wird abgewiesen.

    Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

    Tatbestand

    Die Parteien streiten über die Unterlassung von nächtlichen Ruhestörungen durch Geräuschimmissionen.

    Der Kläger bewohnt ein Einfamilien-Hausgrundstück. Südlich davon in einer Entfernung von ca. 20 Meter befindet sich die Laderampe einer Supermarkt-Filiale, die von der Beklagten betrieben wird (Lageplan in Kopie, Bl. 7 der Akte). Hinsichtlich der Belieferung dieser Filiale besteht eine öffentlich-rechtliche Anlieferbeschränkung, die eine solche nur zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr erlaubt. Im Februar 2012 forderte das Umweltamt die Beklagte auf, nächtliche Lieferungen zu unterlassen. Im Jahre 2014 wurde das Ladenlokal der Supermarktfiliale neu gebaut. Für die Genehmigung des Neubaus war der Nachweis erforderlich, dass der Betrieb der Anlage die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm einhält. Aus diesem Grund wurde das Immissionsschutzgutachten vom 26.03.2013 erstellt (wegen der Einzelheiten wird auf das Gutachten, Bl. 103 ff. der Akte, Bezug genommen). Die Supermarktfiliale wird neben den Waren aus dem Logistikzentrum auch mit frischen Backwaren direkt durch die Brotfirma A beliefert. Auf dem Objekt befand sich zudem ein Backshop, der von der Brotfirma B beliefert wurde und als selbstständiges Unternehmen nach Abschluss des Untermietvertrages gefühlt wurde (Auszug aus Mietvertrag, Bl. 94 ff. der Akte). In dem Untermietvertrag verpflichtete sich der Untermieter zur Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorschriften. Der Backshop befand sich vor dem Eingang zu der Filiale, ohne dass die Beklagte den Backshop schließen oder öffnen konnte. Der Untermietvertrag wurde zum 30.11.2016 aufgehoben. Die Räume stehen momentan leer. Die Filiale selbst wurde nachträglich dadurch gesichert, dass eine verschließbare Schrankenanlage und daneben ein Findling platziert wurden ( Fotos, Bl. 48 ff. der Akte). Die Schrankanlage kann allerdings nachts geöffnet werden. Mit Schreiben vom 26.05.2015 und mit anwaltlichem Schreiben vom 15.07.2016 forderte der Kläger die Beklagte zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf, nachdem er sich mehrfach zuvor beschwerte. Eine strafbewährte Unterlassungserklärung wurde von der Beklagten nicht abgegeben.

    Der Kläger behauptet, seit 2012 würden zwischen 22:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens Entlade- und Rangiergeräusche von dem Grundstück der Beklagten ausgehen, die durch Lieferanten der Supermarktfiliale entstehen würden. Ab der ersten Eintragung am 02.04.2012 sei es zeitweise trotz einer Aufforderung des Umweltamtes Duisburg, jeden zweiten Tag zu nächtlichen Ruhestörungen durch Anlieferverkehr gekommen. Im Jahre 2012 habe Kläger insgesamt 26 nächtliche Anlieferungen protokolliert. Nach dem Neubau der Filiale sei es ab dem 11.04.2016 erneut zu regelmäßigen nächtlichen Anfahrten auf das Gelände der Supermarktfiliale gekommen, sodass das Kläger teilweise jeden zweiten oder jeden Tag nächtliche Lärmbelästigung vernommen habe. So habe er beispielsweise am 22.08.2016 um 05:40 Uhr morgens einen weißen LKW mit blauen Streifen vor dem Grundstück der Beklagten stehend gesehen. Am 10.11.2016 gegen 5.20 Uhr sei ein Lieferfahrzeug von der Firma B auf dem Gelände der Beklagten vom Kläger gesehen worden, und zwar während der Lkw das Gelände durch die offene Schranke verlassen habe (Foto, Bl. 30 ff. der Akte). Die nächtlichen Störungen seien auch am 13.09.2016, 08.10.2016, 17.10.2016, 18.10.2016, 26.10.2016 sowie am 07.11.2016 vorhanden gewesen (hinsichtlich der weiteren Daten wird auf die Aufstellung des Klägers, Bl. 227 ff. der Akte, verwiesen). Die nächtlichen Lärmbelästigungen, die auch bei geschlossenen Fenster deutlich zu hören seien, würden insbesondere aus dem Rangieren von LKW’s, dem Auf- und Zuklappen der schweren Fahrzeugtüren, der Betätigung von Rampen sowie aus der eigentlichen Entladetätigkeit mit Hilfe von Rollcontainern resultieren. Dabei würden sich die Entladetätigkeiten bis zu einer halben Stunde hinziehen. Der Kläger behauptet, die Schrankenanlage zu dem Grundstück der Beklagten sei nachts regelmäßig unverschlossen, sodass das Grundstück bereits vor 6:00 Uhr morgens zwecks Anlieferungen befahren werden könne. Im Übrigen bestreitet der Kläger die von der Beklagten vorgelegten Tourenpläne.

    Mit Verweis auf das Lärmimmissionsschutzgutachten (Anlage K 3, B6) behauptet der Kläger, dass der erlaubte Richtwert der TA Lärm für ein Mischgebiet nicht eingehalten werde.

    Der Kläger beantragt,

    die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 10.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, in der Zeit zwischen 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens des Folgetages ruhestörenden nächtlichen Lärm durch Lieferverkehr sowie damit einhergehende Be- und Entladetätigkeiten für ihre
    Filiale sowie andere Ruhestörungen im besagten Zeitraum, zu verursachen.

    Die Beklagte beantragt,

    die Klage abzuweisen.

    Hierzu behauptet die Beklagte, dass ihre Filiale zu keinem Zeitpunkt außerhalb der erlaubten Zeiten von 06:00 Uhr und
    22:00 Uhr beliefert worden sei. Sämtliche Touren würden so geplant und durchgeführt, dass eine Belieferung der Filiale erst nach 6:00 Uhr erfolge. Dies ergebe sich auch aus den vorgelegten Kopien der Tourenpläne (in Kopie, Anlage B5, B7, Bl. der Akte), die vollständig sämtliche Belieferungen der Filiale durch das
    Zentrallager zwischen dem 02.01.2016 und dem 21.04.2017 in unterschriebener Form auflisten würden. Bei der Erstellung der Listen seien sämtliche Fahrer angewiesen worden, die Eintragungen in den Tourenplänen wahrheitsgemäß durchzuführen. Die Beklagte ist der Auffassung, sie sei nicht für die Störungen, die auf die Tätigkeiten des Backshops zurückzuführen seien, haftbar zu machen. Sie behauptet in diesem Zusammenhang, sie habe den Untermieter (Anlage B 8) aufgefordert, die Ruhezeiten einzuhalten, so dass die vom Kläger behaupteten Ruhestörungen durch den Untermieter nicht ihrem Willen entsprechen würden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen.

    Entscheidungsgründe

    Die Klage ist unbegründet und daher abzuweisen.

    Dem Kläger steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Unterlassung nächtlicher Ruhestörungen zu. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus §§ 862 Abs. 1 Satz 2, 858 BGB noch aus §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 906 Abs. 1 BGB. Beide Ansprüche setzten eine Widerrechtliche Beeinträchtigung seitens der Beklagten voraus, die der Kläger nicht zu dulden braucht. Vorliegend kann es dahinstehen, ob der behauptete Lärm, der durch die angebliche Belieferung der Filiale hervorgerufen wurde, die zulässigen Werte der TA Lärm übersteigt oder ob dieser noch gem. § 906 BGB zu dulden wäre. Jedenfalls ist der Kläger der ihm obliegenden Beweislast hinsichtlich des Vorliegens einer Störung nicht ausreichend nachgekommen.

    Es oblag dem Kläger nach dem Hinweis des Gerichts in der mündlichen Verhandlung vom 26.04.2017 seinen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die nächtlichen Lärmstörungen ordnungsgemäß durch Benennung von Zeugen zu den einzelnen Ruhstörungen unter Nachweis zustellen. Der Kläger konnte allerdings nur für einen Vorfall einen Zeugen benennen, und zwar dafür, dass am 22.08.2016 ein weißer Lkw mit blauen Streifen vor dem Grundstück der Beklagten stand. Allein ein vor dem Grundstück des Beklagten stehende Lkw stellt allerdings keine Beeinträchtigung dar. Aufgrund des Vortrages des Klägers konnte auch nicht nachvollzogen werden, wann der Lkw konkret vor dem Grundstück, zu welchem Zweck und von wem abgestellt wurde, so dass mangels dargelegter Störung die Vernehmung der Zeugin nicht notwendig war.

    Soweit sich der Kläger auf den Zeugen berufen hat, so hat der Kläger trotz des Hinweises des Gerichts in der mündlichen Verhandlung nicht klargestellt, zu welchen Tatsachen was dieser Zeuge bekunden kann bzw. soll. Das Beweisangebot bezog sich in erster Linie auf die Tatsache, dass die Schrankenanlage in der Zeit vom 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr wiederholt offen stand und das Gelände von den Fahrzeugen befahren werden konnte. Dies allein stellt ohne Dazukommen weiteren konkret zu benennenden Vorgängen allerdings noch keine Lärmbestätigung dar. Aufgrund dieser Tatsache die Schlussfolgerung zu ziehen, dass es zu den von dem Kläger behaupteten Lärmbelästigungen gekommen ist, ist nicht möglich und würde zu weit gehen.

    Auch die vom Kläger vorgelegten Fotos lassen keinen Rückschluss auf eine Störung in Form einer Lärmbelästigung zu. Die vorgelegten Fotos sind insofern nicht aussagekräftig, da sie keine Tätigkeiten zeigen, wie beispielsweise Entladevorgänge, die ansatzweise den Schluss darauf zulassen, dass es tatsächlich zu den behaupteten erheblichen Geräuschimmissionen gekommen ist, die als Störung zu qualifizieren sind. Nur auf einem Foto ist ein Lkw zu erkennen, wobei bereits nicht festgestellt werden kann, woher dieser Lkw kam und zu welchem Zweck dieses Lkw auf der Straße war. Zudem ist der abgebildete einmalige Vorgang mangels Erheblichkeit nicht ausreichend, um eine Störung im Sinne der oben genannten Vorschriften anzunehmen.

    Die von dem Kläger eingereichten Protokolle stellen kein geeignetes Beweismittel dar, da nicht überprüft werden kann, ob der Inhalt dieser Protokolle den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Die eingereichten Protokolle sind vielmehr als Parteivortrag zu werten.

    Die vom Kläger beantragte Parteivernehmung war nicht durchzuführen. Gemäß § 447 ZPO ist die Vernehmung der beweisbelasteten Partei auf Antrag möglich, wenn die andere Partei damit einverstanden ist. Ein solches Einverständnis ist vorliegend nicht ersichtlich. Die Voraussetzungen einer Parteivernehmung von Amts wegen gem. § 448 ZPO lagen eindeutig nicht vor, da der beweisbelastete Kläger nur seine Vernehmung als Partei als Beweismittel anbieten konnte.

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO.

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.

    Streitwert: 5.000,00 €.

    Rechtsbehelfsbelehrung:
    Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung für jeden zulässig, der durch dieses Urteil in seinen Rechten benachteiligt ist,

    1. wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EUR übersteigt oder

    2. wenn die Berufung in dem Urteil durch das Amtsgericht zugelassen worden ist.

    Die Berufung muss innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung dieses Urteils schriftlich bei dem Landgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, eingegangen sein. Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird, sowie die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde, enthalten.
    Die Berufung ist, sofern nicht bereits in der Berufungsschrift erfolgt, binnen zwei Monaten nach Zustellung dieses Urteils schriftlich gegenüber dem Landgericht Duisburg zu begründen.

    Die Parteien müssen sich vor dem Landgericht Duisburg durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere müssen die Berufungs- und die Berufungsbegründungsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.

    Mit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden.

    Fazit aus dem Urteil ist, dass eine Klage wohl überlegt und vorbereitet werden muss. Das Urteil ist allerdings keine völlige Niederlage, denn die gewünschte Beruhigung wurde erreicht. Zudem wurde durch das Gericht deutlich dargelegt, welche Beweisform erforderlich ist. Das heißt dieses Urteil ist auch Anleitung und Hilfestellung für andere, welche vergleichbare Probleme haben und auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen wollen.
    Man muss sich also wehren, wenn man etwas erreichen will und selbst, wenn nicht das gewünschte Urteil gefällt wird das Positive sehen. Das Urteil ist somit eine Ergänzung zu meinem Beitrag hier.

    Veröffentlicht unter Aktuelles, Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , | 1 Kommentar

    Antworten von Gerhard Meyer

    Vor einigen Tagen stellte ich allen erreichbare demokratischen OB-Kandidaten ein paar Fragen, um mich für die Wahl zu orientieren.

    Als erster hat nun Gerhard Meyer meine Fragen beantwortet. Da es leider kein Abgeordnetenwatch zur OB-Wahl gibt, stelle ich die Antworten hier ein. Selbst bei den etwas provokanteren Fragen, waren die Antworten souverän und bedacht.

    1. Wie reagieren Sie, wenn Aufgaben, ohne ausreichende finanzielle Kompensation den Kommunen aufgebürdet werden?

    Die Aufgabe des Oberbürgermeisters sollte es sein, die notwendigen finanziellen
    Mittel gegenüber der delegierenden Ebene einzufordern. Je nachdem um was für
    eine Maßnahme es sich handelt, sollte abgewogen werden.

    2. Für wie viele Bilder haben Sie in 2016 und 2017 posiert?

    Das kann ich nicht beantworten. Wenn ich einen Verein oder eine Organisation
    besuche und von diesem Besuch ein Foto online stelle, dann helfe ich als Person
    des öffentlichen Lebens, die hier geleistete Arbeit zu würdigen und nach draußen
    zu tragen. Die mitgenommenen Eindrücke aus Besuchen wie diesen, möchte ich als
    Oberbürgermeister umsetzen, dafür trete ich an.

    3. Wie stehen Sie zum DOC und welche Linie werden Sie als OB fahren?

    Zunächst gilt es natürlich, das Ergebnis des Bürgerentscheids abzuwarten. Ein
    Designer Outlet Center ist für Duisburg eine schöne Idee, allerdings halte ich
    den Standort des Güterbahnhofgeländes für die falsche Wahl. Ein Einkaufszentrum
    dieser Art sollte eher genutzt werden um die Innenstadt zu beleben und nicht um
    sie auszubluten. Dies könnte gelingen, wenn man dieses z. B. in den Leerständen
    der Altstadt ansiedelt. Das Gelände des Güterbahnhofs sollte im Rahmen der
    Möglichkeiten die der Eigentümer bietet, für die Bürgerinnen und Bürger
    gestaltet werden. Eine Kombination aus Wohnen und Gewerbe und die Errichtung
    eines zentralen Marktplatzes mit Markthallen könnte ich mir hier persönlich gut
    vorstellen. Doch der Bürgerentscheid verdeutlicht vor allem, dass sich an der
    Art und Weise wie diese Entscheidungen getroffen werden, ändern muss. Mein
    Anspruch ist es alle Beteiligten zusammen zu bringen um zu erfahren, welche
    Stadtentwicklung sie sich aus ökonomischer, ökologischer und sozialer Sicht an
    diesem Standort wünschen.

    4. Welche Strategie verfolgen Sie zum Rückbau von Einzelhandelsflächen?
    (Der Leerstand wird zukünftig eher zu, als abnehmen.)

    Die konkreten Entwicklungen sind abzuwarten und ob ein Rückbau an einer
    bestimmten Stelle sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

    5. Wie wollen Sie nach Abschaffung der Baumschutzsatzung Duisburg wieder grün machen?

    Die Abschaffung der Baumschutzsatzung durch die Mehrheit im Rat der Stadt ist
    äußerst bedauernswert. Als Stadtoberhaupt werde ich dafür Sorge tragen, dass die
    Stadt und die städtischen Tochtergesellschaften (z.B. Duisburg Sport, IMD…) sich
    selbst darauf verpflichten, die ehemaligen Kriterien der Baumschutzsatzung
    anzuwenden. Das bedeutet, einen Baum nur zu fällen, wenn es unabwendbar ist und
    dann entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für ein solches Konzept werde
    ich auch bei privaten Großgrundbesitzern um Unterstützung werben.

    6. Auf Bundesebene werden bereits seit geraumer Zeit Hitzeaktionspläne diskutiert. Wie stehen Sie dazu?

    Je nachdem wie sich die innerstädtischen Temperaturen durch den Klimawandel
    verändern, wird dies möglicherweise eine Option sein. Doch wir können dem
    bereits jetzt vorbeugen, beispielsweise in dem wir die Bebauung am Stadtrand
    oder in wichtigen Frischluftentstehungszonen unterlassen. Der RVR hat bereits
    2010 eine Klimaanalyse dazu durchgeführt, doch deren Handlungsempfehlungen
    werden von der jetzigen Stadtplanung völlig ignoriert.

    7. Was werden Sie unternehmen, damit der HBF endlich ein Dach bekommt?

    Der Umbau des Hauptbahnhofes wurde seitens der Deutschen Bahn AG bereits in Form
    einzelner Vorbereitungsmaßnahmen begonnen und soll bis 2022 abgeschlossen sein.
    Bei so großen Bauprojekten sind lange Planungsphasen meist unvermeidbar.

    8. Wie wollen Sie für mehr Sauberkeit sorgen?

    Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass Duisburg nicht dreckiger ist als andere
    Großstädte. Doch dort wo viele Menschen zuhause sind, fällt zwangsläufig auch
    viel Abfall an. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass einzelne
    Straßenzüge stark vermüllt wurden. Diese gilt es durch die Wirtschaftsbetriebe
    sauber zu halten, auch wenn das bedeutet dass hier öfter gekehrt werden muss und
    dadurch höhere Gebühren für die Anwohner*innen anfallen.

    Es ist außerdem wichtig bereits Kinder für eine richtige Abfallentsorgung zu
    sensibilisieren, daher sind Konzepte für die Umweltbildung in diesem Bereich
    auszubauen.

    9. An welchen Stellen ist Ihrer Meinung nach Sauberkeit notwendig?

    Dabei lassen sich keine konkreten Orte ausmachen. Es kommt sowohl im Duisburger
    Norden in einigen Straßenzügen zu Abfallablagerungen, als auch an der
    Sechs-Seen-Platte im Duisburger Süden, wenn Menschen sich mit einem Kasten Bier
    und einem Einmal-Grill an den See setzen und den Müll zurück lassen.

    10. Welche Position zu Energiewende haben Sie und wie wird dies Ihre Tätigkeit bei den Stadtwerken beeinflussen?

    Da ich mich in Altersteilzeit befinde, ist mein Ausscheiden aus den Stadtwerken
    Duisburg absehbar. Die Energiewende ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, ebenso
    die Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden und zur Ausweitung der
    Ladestationen für Elektromobile.

    11. Was werden Sie in die Lärmaktionsplanung einbringen?

    Wir brauchen für Duisburg ein intelligentes Konzept für den Schwerlastverkehr,
    dass einerseits die Bedeutung des Logistikstandorts hochhält, anderseits die
    Belastungen für die Bevölkerungen reduziert. Wir müssen endlich einen aktiven
    Lärmschutz umsetzen. Parallel zur Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbeflächen
    muss mehr Energie auf die Entwicklung eines Verkehrskonzepts verwendet werden.
    Dass die LKWs stellenweise durch Wohngebiete fahren, ist Zeichen einer
    verfehlten Standortentwicklung.


    12. Was halten Sie von den Plänen auf der Duisburger Freiheit ein gigantisches Eros-Center zu errichten, um Kunden aus ganz Europa anzuziehen?

    Diese Pläne sind mir nicht bekannt und ich halte sie für diesen Standort auch
    nicht realisierbar.

    13. Dieselfahrverbote für Duisburg sind absehbar, wie wollen Sie hierauf reagieren, insbesondere, wo die Hauptemittenten Schifffahrt und Industrie sind?

    Diesel-Fahrverbote ergeben sich dort, wo die Belastungen durch Stickoxide
    verkehrsbedingt so hoch sind, dass EU-Grenzwerte nicht eingehalten werden.
    Städte wie Düsseldorf, Stuttgart oder München und natürlich auch viele andere
    Großstädte, haben dieses Problem. Hier ist das Diesel-Fahrverbot die scheinbar
    letzte Möglichkeit, die anhaltend hohen Stickoxid-Werte zu reduzieren und so die
    Gesundheit der hier lebenden Menschen zu schützen.

    In Duisburg allerdings zeigen sich diese verkehrlich bedingten
    Stickoxidbelastungen derzeit nicht. Die aktuellen Luftdaten des
    Umweltbundesamtes zeigen, dass es in Duisburg auch in den vergangenen Jahren,
    keine Überschreitungen des Grenzwertes gegeben hat. Daher teile ich ihre
    Auffassung nicht, dass Dieselfahrverbote in Duisburg absehbar sind.
    In den Hafengebieten wird dieser Grenzwert zuweilen ausgereizt, aber nicht
    überschritten. Wenn man sich die Luftdatenerhebung im Zeitverlauf ansieht, lässt
    sich außerdem feststellen, dass die Stickoxidbelastung auch hier rückläufig ist.

    Jetzt bin ich mal gespannt, wie lange die anderen brauchen und ob sie überhaupt antworten.
    Eine Bewertung nehme ich erst einmal noch nicht vor.

    Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines, Duisburg, Finanzlage, Lokales, Lokalpolitik, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Air Berlin Pleite

    Die Pleite von Air Berlin, war eine mit Ansage. So kurzfristig hatte ich zwar nicht mit gerechnet, auf mittlere Sicht war dies unumgänglich. Mit Preissteigerungen ist dadurch allerdings nicht zu rechnen. Dies wird sich von selbst einpendeln.

    Der Markt bereinigt sich und das Überangebot wird nun reduziert. Dies heißt aber auch, dass damit eine Kapazitätserweiterung endgültig vom Tisch ist. Es ist unwahrscheinlich, dass der Betrieb mit zu wenig gefüllten Flugzeugen weiterhin erfolgt. Somit täte der Flughafen gut daran, von sich aus den Antrag zurückzuziehen. Aufgrund der Entwicklung hat sich jede noch so an den Haare herbeigezogene Begründung erledigt, da nun ausreichend Kapazitäten freigesetzt werden. Das Ministerium kann hier eigentlich nur mit vollständiger Ablehnung des Antrags reagieren. Alles andere wäre mit Recht und Gesetz nicht vereinbar.

    Veröffentlicht unter Aktuelles, Aus der Region, Fluglärm, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

    DUC statt DOC

    Ich gehe inzwischen davon aus, dass die Verantwortlichen keine brauchbaren Gründe nennen können. Der OB gibt die Stadt Duisburg der lächerlich Preis, weil er statt auf Konsens auf Dreistigkeit setzt.
    Bereits jetzt geht dies nach hinten los. Das Sören Link es nun mit der Merkel-Taktik versucht und sich auf keine Diskussionen einlässt ist ein Armutszeugnis.
    Warum hat die Stadtspitze Angst vor einem Dialog?
    Ein Schrottlet, also ein Ort, wo Ramsch, als hochwertige Markenware verhökert wird, brauchen wir ganz sicher nicht. Und selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine Mehrheit der Bürger zustimmen sollte kämen diverse beteiligungspolitische und gerichtliche Verzögerungen hinzu.
    Es gibt kein fundiertes Argument für ein DOC. Jedenfalls keines, was ehrliche Vorteile für Duisburg bringt. Wenn es diese gäbe, hätten OB und Co die doch sicherlich längst geäußert.
    Wir brauchen eine gute Duisburger City (DUC) und kein DOC.
    Spätestens bei der Verkehrsfrage in Hinblick auf Feinstaub und Stickoxide wird sich die Planung als nicht genehmigungsfähig herausstellen.

    Veröffentlicht unter Duisburg, Finanzlage, Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , | 3 Kommentare

    Umweltschutz bei der Bahn Fehlanzeige

    Die Bahncard 100 kostet 4190 Euro für die zweite Klasse bei Einmalzahlung für ein Jahr. Ist halt günstiger, als die anderen Optionen fürs Fernpendeln und ein ziemlicher Batzen Geld.

    Wofür das Geld verschwendet wird, konnte ich beim Erhalt der neuen BC100 sehen.

    Ein großer dicker schwarzer Umschlag mit einem Porto von 3,60 und einer völlig unnötigen Broschüre drin, die doch nur im Papiermüll landet.

    Was soll das?

    Die Bahn erzeugt hier unnötig Papiermüll und für den Transport auch noch Kohlendioxid, Feinstaub und Stickoxide.

    Soll das wirklich umweltfreundlich sein?

    Umweltschutz fängt bereits bei so Kleinigkeiten an.
    Kosteneffizienz ebenfalls.

    Also nächste Mal lieber nur ein einfaches Schreiben und dafür dann die BC100 für nur 4185 Euro. Ich will jedenfalls nicht für Müll bezahlen.

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit | Hinterlasse einen Kommentar

    BMUB-PM: Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen klarer und transparenter werden

    Aus einer Pressemeldung des BMUB, die Umweltverträglichkeitsprüfung soll nun endlich leichter einsehbar werden, da man bald nicht mehr auf Öffnungszeiten angewiesen sein wird, die ja in Städten wie Duisburg strategisch so gelegt sind, dass der berufstätige Normalbürger gar nicht teilnehmen kann.

    Kabinett beschließt Novelle des UVP-Gesetzes

    Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen. Verbesserungen gibt es insbesondere bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen, Bürger und Verbände können die UVP-Unterlagen künftig über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder einsehen. Gleichzeitig werden die Vorschriften des UVP-Gesetzes neu gegliedert und klarer gefasst. Dadurch wird eine Umgehung der UVP durch die sogenannte „Salamitaktik“ verhindert.

    Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein wichtiges Instrument des Umweltschutzes und der Umweltvorsorge. Industrieanlagen (zum Beispiel Kraftwerke, Chemiefabriken und große Tierhaltungsanlagen) und Infrastrukturprojekte (zum Beispiel Autobahnen, Eisenbahnlinien oder Flughäfen) dürfen nur genehmigt werden, wenn die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen können, zuvor in einem systematischen Prüfverfahren ermittelt, beschrieben und bewertet worden sind. Wichtiger Bestandteil der UVP ist auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung.

    Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung werden das UVP-Gesetz und andere Vorschriften an die neuen europäischen Standards angepasst. Die neue Richtlinie sieht unter anderem Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Künftig soll die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Hierfür sollen im Bund und bei den Ländern jeweils zentrale Internetportale eingerichtet werden. Damit erhalten die Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf unkomplizierte Weise direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen über das Internet. Darüber hinaus sollen die UVP-Vorschriften insgesamt vereinfacht, klarer und anwenderfreundlicher ausgestaltet werden. Die Novelle wurde deshalb auch in das Programm der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung aufgenommen. Mit diesem Anspruch kommt der Gesetzentwurf einem dringenden Bedürfnis der Praxis nach.

    Mit der Neufassung sollen zugleich bisherige Umgehungsmöglichkeiten durch die sogenannte „Salami-Taktik“ beseitigt werden. Bislang konnten Investoren einer UVP-Pflicht entgehen, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufteilten, die nacheinander zugelassen wurden. Mit dem neuen Gesetz soll auch in solchen Fällen künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht sein. Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz zeitnah verabschieden, können die Regelungen noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

    Veröffentlicht unter Fluglärm, Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

    Idee: Kühldecke zum Schlafen

    Für den Winter gibt es eine elektrische Heizdecke, aber was ist eigentlich mit dem Sommer?
    Im Sommer will Kühle, damit ich besser schlafe. Bei einer Klimaanlage verschwendet man viel Energie, um einen ganzen Raum zu kühlen. Gekühlt wird die Luft und indirekt damit der Mensch.

    Aber warum den ganzen Raum kühlen, wenn es auch das Bett tut?

    Sei es nun durch eine Matratze, welche gekühlt wird oder durch eine entsprechende Bettdecke. Natürlich sollte die Decke entweder einen gewissen Abstand haben oder so temperiert werden, dass es keine Probleme gibt, allerdings würde hier sicherlich nachhaltiger klimatisiert.

    So etwas wäre zumindest eine Alternative zu Klimaanlagen.

    Egal, ob man dies nun mit Peltier-Elementen realisiert oder Minikühlanlage neben dem Bett. Auf jeden Fall wäre der Energieverbrauch geringer. Nur mit der Luftfeuchtigkeit muss man aufpassen, da ja an kalter Oberfläche diese Feuchtigkeit kondensiert.

    Veröffentlicht unter Überlegung, Geschäftsidee, Idee | Verschlagwortet mit , , , | 1 Kommentar

    Bemutterung der Autoindustrie durch die Politik

    Die Autoindustrie braucht keinen Schutz, sondern einer Herausforderung. Etwas, was diese aus der Komfortzone führt. Fortschritt heißt Veränderung und nicht Konservativismus.

    Was die Politik derzeit macht wird die Autokonzerne in den Untergang führen. Auf die gleiche weise, wie die Energiekonzerne die Energiewende verschliefen, geht es nun der Autoindustrie mit der Verkehrswende. Bereits jetzt liegen die deutschen Autobauer weit zurück und andere haben die Führung übernommen.

    Bemutterung und Sorglospaket sind der Untergang für eine auf Innovation ausgelegte Ökonomie. So gesehen wäre Schulz zumindest die bessere Option, als Merkel, die lieber nichts ändert, statt den Wandel aktiv zu gestalten, sitzt sie lieber ihren Hintern platt und lässt Deutschland von Veränderungen überrollen.

    Wer nicht aktiv gestaltet, wird passiv überrollt.

    Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

    Spruch zum Sonntag

    Über die Pfade nachzudenken, welche man nicht gegangen ist hilft einem zu erkennen, welche man in Zukunft gehen sollte.

    (Ulrich Scharfenort, 20.02.2016)

    Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Nächster Teil von Zeitreise zum Ursprung der Menschheit eingestellt

    Zeitreise zum Ursprung der Menschheit Teil 2.2 nun eingestellt und bald für alle Online.
    ISBN: 978-3-7438-2811-7

    Amazonen, Römer, Vampire und Werwölfe, könnte man das zusammenfassen. Wobei es natürlich auch nicht an Verschwörung und Geheimnissen mangelt.

    Amazon

    Facebookseite

    Veröffentlicht unter Kunst | Verschlagwortet mit , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Fluglärmhafen Düsseldorf

    Bei Fluglärm nervt die Anzahl und die Lärmdauer. Über Rheinhausen hört man zum Beispiel regelmäßig die Flieger von Air Berlin im Flachstartverfahren. Das heißt die ziehen dann erst über Duisburg hoch und lärmen so besonders lange und intensiv.

    Die Fluglinie planen nicht nur Verspätungen ein, sondern auch Verfrühungen. Insbesondere fallen hier Lufthansa und Sunexpress auf, die regelmäßig morgens vor 6 Uhr bereits die Bevölkerung mit Lärm nerven. Die Flugzeit von Sunexpress aus der Türkei ist allerdings jetzt nicht so lange, dass man nicht besser planen könnte. Aber auch die Häufigkeit des LH409 von New York lässt darauf schließt, dass Verfrühung erwünscht ist, um möglichst viele Umläufe zu realisieren.

    Die zuständigen Behörden, im Ressortbereich des Bundesverkehrsministerium fallen durch ähnliche gute Kooperation mit der Wirtschaft auf, wie das Kraftfahrtbundesamt.

    Ob die Reden für den Düsseldorfer OB, wohl auch vom Flughafen geschrieben werden?

    Schön auch dieser Kommentar.

    Veröffentlicht unter Aktuelles, Fluglärm, Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Horrorclown im weißen Haus?

    Vor einiger Zeit geisterten durch die Medien Bericht von sogenannten Horror- oder Gruselclowns.

    Wegen des Präsidenten der Alternativen Fakten musste ich mal wieder daran denken.
    Bei der Frisur musst ich an einen geplätteten Tribble denken. Man fragt sich schon, ob es wirklich die echten Haare sind und was diese verstecken sollen. Gegen eine einfach Sprache ist ja nichts zu sagen, aber inhaltlich, läuft es einem schon Eiskalt über den Rücken.

    Dazu der Verdacht durch Russland auf den US-Thron gehievt worden zu sein.

    Alles in allem ist Trump auf gruselige Art witzig, also prädestiniert für die Benennung als Gruselclown.

    Man hat den Eindruck, dass hier jemand Aufmerksamkeit und Beliebtheit um jeden Preis möchte.

    Man kann nur hoffen, dass im Falle des Falles jemand den Befehl verweigert, wenn dieser Mann einen nuklearen Genozid auslösen möchte, weil ihm des Mittagessen quer sitzt oder er mit einem kleinen Atomkrieg von der innenpolitischen Problematik ablenken möchte. Ganz im Sinne des Films ‚Wag the Dog‘

    Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Google verbietet Datenschutz

    Wenn man wegen dem Datenschutz und zur Sicherheit kein JavaScript aktiviert, darf man kein Google Maps nutzen. Obwohl es von der Programmierung einer interaktiven Seite nach Stand der Technik nicht notwendig ist, verlangt Google dies.

    Stellt sich nur die Frage, ob wirklich für die Benutzung der Seite oder aus anderen Gründen. Etwa weil Google Daten sammeln will und dafür Java Script braucht.

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Internet, EDV & Co, Privatsphäre | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

    Klimawandel globalisiert Umweltkosten

    Billig will ich?
    Würde man wirklich das bezahlen, was ein Produkt kostet, dann wäre vieles deutlich teurer. Beispielsweise Fleisch, wo die Gülle auf Äckern verklappt wird. Diese billige Entsorgung von Sondermüll verbilligt Fleisch.

    Auch der Ausstoß von Kohlendioxide schlägt sich in Umweltkosten nieder. Der Klimawandel, unter dem selbst Länder wie die USA leiden, ist ein deutliches Beispiel dafür. Kalifornien etwa leidet seit mehr als einem Jahrzehnt unter einer Dürre. Da wundert es wenig, dass aus Kalifornien ganz andere Signale, als aus Washington D.C. kommen.

    Was wir heute als vermeintlich billige Energie in die Luft blasen wird uns in Zukunft ziemlich teuer zu stehen kommen. Und nur Narren und Verrückte glauben, dass es sie nichts angeht.

    Es gibt Politiker, die Glauben, den Klimawandel könnte man aussitzen. Bestes Beispiel sind hier CDU und FDP, welche den Kohleausstieg nicht aktiv gestalten wollen. Oder die SPD in Duisburg, welche lieber auf andere wartet oder alles zu teuer findet.

    Wir müssen heute handeln und nicht erst morgen.

    Und dann gibt es noch so Gestalten, die meinen Kohlendioxid wäre wichtig für die Natur, fürs Pflanzenwachstum und mehr wäre besser. Die haben wohl noch nie etwas von dem Grundsatz gehört, dass die Dosis das Gift macht oder sie ergehen sich lieber in Alternativen Fakten. Denen ist wohl nicht mehr zu helfen. Wirklichkeitsverleugnung ist ein deutliches Zeichen für einen Glauben. Die Ironie ist dabei, dass solche Gestalten den anderen vorwerfen der Klimawandel sei eine Religion.

    Würden die Dinge das kosten, was sie uns wirklich kosten, wären viele Preise im Supermarkt deutlich höher.

    Veröffentlicht unter Allgemeines, Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Bundestag hält nichts von mehr Ehrlichkeit bei Deutscher Bahn

    Wie bekannt ist, manipuliert die Deutsche Bahn ja die Pünktlichkeit, indem sie eine unverständliche Definition für Pünktlichkeit wählt. Da die DB keine Bereitschaft zu mehr Ehrlichkeit zeigte, als Grundvoraussetzung für eine Verspätungsoptimierung, wandte ich mich an Bundestag, welche die Petition mit der gleichen unsinnigen Begründung ablehnte, mit welcher auch das EBA bereits argumentierte.
    Vermutlich hat das EBA auch die Empfehlung geschrieben und unkritische Politiker dies einfach abgenickt, anstatt es zu hinterfragen.

    Es müsste also wirklich erst jemand klagen, um hier eine Verbesserung zu erzielen.

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

    Fruchtzubereitung

    In vielen Supermärkten gibt es eine Werbelüge. Könnte man jedenfalls so nennen. Dieses nennt sich Fruchtzubereitung. Also anstelle einer Angabe, wie etwa 6 % Frucht steht dann vielleicht 7 % Fruchtzubereitung, was natürlich heißt, dass Obst durch Zucker ersetzt wurde.

    Ich sehe das als Intransparenz an. Wenn ich ein Produkt mit Frucht kaufe, möchte ich vergleichen können, wo ich mehr Obst für mein Geld bekomme bzw. das Produkt mit dem höchsten Fruchtanteil kaufen. Nur leider ist dies inzwischen durch diese Verzuckerung erschwert.

    Warum ist die Lebensmittelindustrie nicht einfach ehrlich?

    Ich für meinen Teil lasse jedenfalls Fruchtzubereitungen einfach stehen. Hersteller sollten nicht auch noch dafür belohnt werden, dass sie so etwas vertreiben.

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

    Elementare Vernichtung

    Sollte eigentlich nicht gerade bei Umweltschutzbehörden chemischer Sachverstand vorhanden sein? Trotzdem scheint man beim Ministerium der Ansicht zu sein mit der Müllverbrennung das Element Phosphor vernichten zu können. Wobei, wäre dies nicht die Endlösung für die Atommüllfrage? Wir vernichten das Uran durch Müllverbrennung.

    Zitat aus einer Pressemeldung:
    „Phosphor ist der verborgene Schatz im Klärschlamm. Trotzdem wird er immer noch in Müllverbrennungsanlagen vernichtet.“

    Ob ich nun wohl eine Milliarde als Belohnung für diese ‚geniale‘ Lösung bekomme?

    Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines, Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Spruch zum Sonntag

    Hass ist die Waffe der Feiglinge, die nicht den Mut haben sich ihren Ängsten zu stellen.

    (Ulrich Scharfenort, 09.10.2016)

    Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Etwas tun gegen Diesellobbykraten und -betrüger

    Ich bin sicher nicht der einzige, der etwas tun will und dies mache ich jetzt auch.

    Wer möchte kann auch sogar ganz bequem von Zuhause aus spenden, denn die Seiten BUND und DUH bieten eine Onlinespendefunktion

    Und beim KBA nachgefragt habe ich auch einmal.

    Veröffentlicht unter Aktuelles, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Sperrung A40-Rheinbrücke

    Das wird nicht das letzte Verkehrschaos wegen der A40-Brücke bleiben.

    Bereits in der Vergangenheit gab es mehr als einmal bei Sperrungen nach Unfällen derartige Staus. Als Pendler erfährt man dies mangels App nicht, da es keine Citystauapp gibt.

    Das es hier ein Notfallverkehrskonzept braucht steht für mich schon länger fest. Nicht ohne Grund schickte ich dem Planungsdezernenten der Stadt Duisburg bereits Anfang 2015 eine Mail, in der es u.a. auch um bessere Verkehrsabflüsse ging.

    Ich würde wetten, dass derzeit die Stickoxid- und Feinstaubwerte die Grenzwerte überschreiten, bloß gibt es hier ja keine Messstationen an den Belastungsschwerpunkten. Etwa an der Brücke der Solidarität. Im Stadtteil Rheinhausen gibt es nicht eine kontinuierliche Messstation.

    Und für mehr Fahrgemeinschaften wird auch nichts getan.

    Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

    Rechtsgrundlage für Pseudorundfunk

    Ich habe jetzt mal die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalen), so eine Art GEZ/GEMA für den privaten Rundfunk angeschrieben, weil anscheinend versucht wird Youtube-Channels und ähnliches zu Rundfunkanstalten zu erklären.

    Bei Frag-den-Staat, stellte ich folgende Frage:

    Wie der Berichterstattung zu entnehmen ist, versucht die LfM von Personen, welche im Internet Informationen über Videoplattformen verbreiten, eine Rundfunklizenz zu fordern.

    Was ist hierfür die Rechtsgrundlage?
    Welche juristische Definition von Rundfunk wird hier angewandt?
    Woher stammt diese Definition?
    Nach welcher Rechtsgrundlage sind die Seitenbetreiber keine Rundfunkanstalten?
    Warum wurden die für die Plattformen verantwortlichen Firmen nicht angeschrieben, da diese einer Sendeanstalt am Nächsten kommen?
    Wie viele Fälle dieser Art sind derzeit in Bearbeitung?

    Denn es ist einfach absurd, was hier versucht wird.
    Kommt mir eher so vor als würde versucht eine Liberalisierung zu verhindern und ein veraltetes Geschäftsmodell (Fernsehen) vor Konkurrenz zu schützen. Erinnert ziemlich an die Drecksstromkonzerne, welche alles tun, um eine erfolgreiche Änderung unseres Energiesystems zu behindern.

    Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines, Grundrechte, Internet, EDV & Co, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , | 1 Kommentar

    Virtuelle Kunstausstellung

    Hier ein paar Bilder, welche ich in letzter Zeit anfertigte.
    Alle Acryl auf Leinwand.

    Gekritzel 2017

    Kontroverse 2017

    tomatisierter OB

    (Ein wenig politische Kunst)

    „Ozean“ noch in Arbeit

    Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

    ALDI ein Klimaschutzunternehmen?

    In einer PM (siehe Unten) mit dem Titel „Erster Lebensmittel-Discounter wird „Klimaschutz-Unternehmen““ weist das BMUB auf eine Auszeichnung hin für ALDI Süd. Ist ja auch erfreulich, dass ALDI etwas fürs Klima tut. Allerdings gibt es da eine gehöriges Manko bei der Umweltbilanz.

    Ich schrieb den verantwortlichen Stellen, also folgendes:

    Sehr geehrte Personen*,

    ich finde es insgesamt recht erfreulich, dass ALDI viel für den Klimaschutz tut, sehe aber dort auch noch deutlich Spielraum nach oben.

    Verdeutlichen will ich es an einem kleinen Beispiel.
    Vor kurzem machte ich mir den Spaß und wog mal das leere Glas von Grandessa Schwarzkirsch Fruchaufstrich.

    Mein Überraschung war ziemlich groß, als ich feststellte, dass das Glas bei einem Inhalt von 250 g etwa 150 g wog, dass heißt 37,5 % des Gesamtgewichts ist Verpackung. Das Verhältnis Verpackung zum Inhalt ist sehr ungünstig, was wiederum heißt, dass erhebliche Mengen Kohlendioxid und damit einhergehend auch Feinstaub und Stickoxide freigesetzt werden, nur für den Transport einer Verpackung.

    Dabei wäre es kein Problem größere Verpackungen anzubieten, was wiederum zu einer Reduzierung des Verpackungsmülls bedeuten würden. Zumindest bei den anderen Brotaufstrichen, wie etwa Nutella gibt es größere Gläser, bei anderen gibt es allerdings auch kleine Verpackungen, obwohl dies nicht durch die Haltbarkeit bedingt ist.

    Dies wäre definitiv eine vermeidbare Belastung.

    Sicherlich wäre es auch an etlichen anderen Stellen möglich größere bzw. leichtere Verpackungen zumindest auszuprobieren. Und mit ALDI als Vorreiter könnte man hier einiges bewirken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

    (* Aus Respekt vor allen Geschlechtern, verwende ich eine Geschlechtsneutrale Anrede.)

    Pressemeldung

    Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zeichnet Aldi Süd für Klimaschutz-Engagement aus

    Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat heute den Lebensmittel-Discounter Aldi Süd als neues Mitglied der Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen und für sein Klimaschutzengagement ausgezeichnet. Aldi Süd ist die erste Lebensmitteleinzelhandelskette, die die anspruchsvolle Aufnahmeprüfung in die Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft bestanden hat. Deren Mitglieder bekennen sich zu ambitionierten Klimaschutzzielen und müssen dies in einer unabhängigen Fachbegutachtung in der Praxis unter Beweis stellen.

    Bundesumweltministerin Hendricks: „Klimaschutz und wirtschaftlicher Erfolg sind keine Gegensätze, sondern wachsen immer stärker zusammen. Ich freue mich, dass mit Aldi Süd nun auch der Lebensmitteleinzelhandel einen Vertreter in der Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft hat und hoffe auf viele Nachahmer.“

    Aldi Süd produziert mit Solaranlagen auf bereits über 1250 Filialdächern einen Großteil des benötigten Stroms selbst. Mit dem Strom werden auch die Elektrotankstellen versorgt, die Kunden in rund 50 Filialen kostenfrei zur Verfügung stehen. Auch die Nutzung umweltfreundlicher Filialtechnik, beispielsweise mit energieeffizienter Kühltechnik, gehört dazu. Allein durch den Einsatz eines effizienten Energiemanagementsystems konnte Aldi Süd im Jahr 2016 10 Millionen Kilowattstunden einsparen. Darüber hinaus testet das Unternehmen derzeit mit einem Batteriespeicher-Projekt, wie die eigene Solarenergie gespeichert und effizienter verwendet werden kann. Anfang 2018 soll es Ergebnisse geben.

    „Als einer der größten Lebensmitteleinzelhändler haben wir eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Außerdem sind wir überzeugt, dass dauerhafter wirtschaftlicher Erfolg nur dann erzielt werden kann, wenn wir Verantwortung für Mensch, Natur und Umwelt übernehmen und uns globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel stellen“, betont Jeannette Thull, Geschäftsführerin im Aldi Süd Zentraleinkauf. „Wir sehen die Mitgliedschaft in der Exzellenz-Initiative als Bestätigung für unser Engagement und gleichzeitig als Motivation, unsere Klimaschutzmaßnahmen weiter auszubauen.“

    Jan Eschke, Vorsitzender von Klimaschutz-Unternehmen e. V.: „Wir freuen uns, dass mit Aldi Süd nun auch ein Unternehmen aus dem Lebensmitteleinzelhandel in unserer Exzellenzinitiative vertreten ist. Als international tätiger Handelskonzern hat Aldi Süd ein großes Potenzial, eigene Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen und die Endverbraucher für klimafreundlichen Konsum zu sensibilisieren.“

    Klimaschutz-Unternehmen ist eine unternehmerische Exzellenzinitiative für Klimaschutz und Energieeffizienz, die von Bundesumweltministerium, Bundeswirtschaftsministerium und DIHK gemeinsam gegründet wurde. Das branchenübergreifende und deutschlandweite Exzellenznetzwerk hat derzeit 35 Mitglieder. Unternehmen, die besondere Leistungen im Klimaschutz erbracht haben, können sich noch bis zum 31. Oktober 2017 um eine Mitgliedschaft in der Exzellenzinitiative bewerben.

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

    Lebensmittelverschwendung

    Dem Artikel der NRZ kann ich nur beipflichten. Es werden wirklich zu viele Lebensmittel weggeworfen. Vor kurzem hatte ich bei ALDI Maultaschen kaufen wollen. Das MHD war das Tagesdatum, allerdings behauptete die Kassiererin man könne diesen Artikel nicht heruntersetzen nahm den vom Band und legte diesen neben die Kasse und auch nur zu fragen, ob ich es nicht vielleicht doch zum regulären Preis kaufen wolle.

    Was mich aber mehr stört, sind viel zu kleinen Verpackungen, die führen nämlich dazu, dass ich als Kunde mehrfach draufzahle. Einmal für die Verpackungsherstellung, dann für die Entsorgung. Die Restanhaftungen bekommt man selbst bei größter Mühe nicht alle heraus, also schmeiße ich auch Lebensmittel weg. Je kleiner die Packung desto mehr. Kleine Verpackungen verursachen auch höheren Transport und Lagerkosten, weil das Gewicht und Volumen ebenfalls kostet. Besonders die Glasverpackungen für Marmelade sind mit erheblichen Umweltkosten verbunden. Zum Beispiel bei Marmelade oder Erdnussbutter sind keine so kleinen Verpackungen notwendig. Das Produkt hält sich lange genug.

    Was das Management angeht so sehe ich oft, dass von dem einen Produkt viel zu viel liegt und von dem anderen gar nichts. Anscheinend findet keine Auswertung der Verkäufe statt, ansonsten wäre es möglich dies Filialgenau zu steuern. Insbesondere bei verderblicher Ware beobachte ich oft, viel zu viel oder zu wenig.

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit | Hinterlasse einen Kommentar

    Dieselfahrverbote in Duisburg

    Vor einem Dieselfahrverbot in Duisburg müsste erst einmal nach dem Verursacherprinzip geschaut werden, wer die Hauptverursacher sind.
    Anders, als in anderen Städten ist es in Duisburg nicht der Straßenverkehr der Hauptverursacher. Als Dieselbesitzer würde ich deswegen unverzüglich gegen ein Fahrverbot klagen. Denn vor einem Fahrverbot müssten erst einmal Steag und Stadtwerke, sowie Thyssen-Krupp-Mannesmann ihren Beitrag leisten. Ebenso wie die Binnenschiffer.

    Schön kann man dies im Luftreinhalteplan, aus dem Jahre 2011, für Duisburg nachlesen.

    Stickoxid-Emissionen in Tonnen pro Jahr für Duisburg
    18.295 (Industrie)
    10.576 (Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschl. Verarbeitung)
    7.049 (Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie)
    2.709 (Schiffverkehr)
    2.013 (Straßenverkehr)

    Straßenverkehr kam damals an dritter Stelle.
    Trotz aller gegenteiligen Bemühungen der Autolobby könnten die Emissionen im Straßenverkehr inzwischen gesunken sein.
    Beim Schiffsverkehr wird allerdings kaum etwas gemacht. Ein wenig Landstromversorgung, was natürlich nicht viel bringt, weil der Hauptteil während der Fahrt ausgestoßen wird.
    Und dann natürlich die Industrie mit einem großen Anteil von den Kraft- und Stahlwerken. Bei Stahlwerken weiß ich nicht wie viel getan werden kann, aber es verwundert, dass es den Kraftwerken nicht gelingt die Emissionen zu reduzieren. Da würde Elektromobilität nicht viel bringen.

    Die Messstationen in Duisburg liefern übrigens nur deswegen keine Grenzwertüberschreitungen, weil sie strategisch so positioniert sind, dass den Straßen- und Schiffsverkehr nicht in vollem Umfang erfassen und das Wetter in den letzten Jahren zu Gunsten der Verschmutzer mit vielen Niederschlägen und wenigen Inversionswetterlagen verlief.

    Vor Dieselfahrverboten müsste also definitiv erst einmal Industrie und Schiffsverkehr diskutiert werden. Insellösungen bringen nichts, wenn man einen Teil des Problems ausblendet.

    Ich bin ja ein starker Verfechter von Wasserstraßenmaut für Dreckschleudern.

    Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Finanzlage, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , | 2 Kommentare

    Automobilverband verbreitet alternative Fakten

    Da staunte ich nicht schlecht, als ich gestern morgen die offensichtliche Lüge von Herrn Wissmann in der NRZ las. Denn was anderes als eine Lüge kann es sein, wenn jemand kackendreist behauptet, dass mit der Billiglösung genauso viel, wie mit Fahrverboten erreicht würde.

    Die Mathematik ist doch relativ einfach. Fahrverbote reduzieren den Ausstoß der Problemfahrzeuge um 100 %, eine Billiglösung, nach Aussage von Herr Wissmann, um mindestens 25 %. Aber selbst wenn es deutlich mehr wäre, würde der Ausstoß nicht um 100 % reduziert werden. Zumal die Softwarelösung nur für Euro 5 und 6 gelten würde.

    Und wenn die Softwarelösung ohne Verluste für den Besitzer abgehen sollte, warum wurde es dann nicht von vornherein gemacht? Irgend einen heftigen Haken hat die Sache, sonst wäre die Lösung von vornherein genutzt worden. Wenn also der Kraftstoffverbrauch nicht steigt, was passiert dann? Geht der Motor schneller kaputt? Wird mehr Ad-Blue verbraucht? Einen Nachteil für die Verbraucher hat die Sachen auf jeden Fall. Fragt sich bloß, was uns die Automobilindustrie uns diesmal für eine Mogelpackung verkaufen will.

    Der Diesel hat keine Zukunft. Das ist eine pure Schutzbehauptung, um die Verkaufszahlen nicht noch weiter einbrechen zu lassen.

    Und in der Onlineversion vergleicht der Herr dann auch noch Äpfel mit Birnen. Der Arbeitsplatzgrenzwert, den er als Fake News beim Focus gelesen hat, mit dem Grenzwert zu vergleichen ist unseriös.

    Veröffentlicht unter Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar