Urteil: Nächtliche Ruhestörung durch Supermarkt

Am 06. Juni 2017 traf das Amtsgericht Duisburg folgendes Urteil (Az. 50 C 2739/16):

Urteil in dem Rechtsstreit

Privatperson

gegen

Supermarkt

hat das Amtsgericht Duisburg auf die mündliche Verhandlung vom 26.04.2017 durch das Amtsgericht für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Unterlassung von nächtlichen Ruhestörungen durch Geräuschimmissionen.

Der Kläger bewohnt ein Einfamilien-Hausgrundstück. Südlich davon in einer Entfernung von ca. 20 Meter befindet sich die Laderampe einer Supermarkt-Filiale, die von der Beklagten betrieben wird (Lageplan in Kopie, Bl. 7 der Akte). Hinsichtlich der Belieferung dieser Filiale besteht eine öffentlich-rechtliche Anlieferbeschränkung, die eine solche nur zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr erlaubt. Im Februar 2012 forderte das Umweltamt die Beklagte auf, nächtliche Lieferungen zu unterlassen. Im Jahre 2014 wurde das Ladenlokal der Supermarktfiliale neu gebaut. Für die Genehmigung des Neubaus war der Nachweis erforderlich, dass der Betrieb der Anlage die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm einhält. Aus diesem Grund wurde das Immissionsschutzgutachten vom 26.03.2013 erstellt (wegen der Einzelheiten wird auf das Gutachten, Bl. 103 ff. der Akte, Bezug genommen). Die Supermarktfiliale wird neben den Waren aus dem Logistikzentrum auch mit frischen Backwaren direkt durch die Brotfirma A beliefert. Auf dem Objekt befand sich zudem ein Backshop, der von der Brotfirma B beliefert wurde und als selbstständiges Unternehmen nach Abschluss des Untermietvertrages gefühlt wurde (Auszug aus Mietvertrag, Bl. 94 ff. der Akte). In dem Untermietvertrag verpflichtete sich der Untermieter zur Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorschriften. Der Backshop befand sich vor dem Eingang zu der Filiale, ohne dass die Beklagte den Backshop schließen oder öffnen konnte. Der Untermietvertrag wurde zum 30.11.2016 aufgehoben. Die Räume stehen momentan leer. Die Filiale selbst wurde nachträglich dadurch gesichert, dass eine verschließbare Schrankenanlage und daneben ein Findling platziert wurden ( Fotos, Bl. 48 ff. der Akte). Die Schrankanlage kann allerdings nachts geöffnet werden. Mit Schreiben vom 26.05.2015 und mit anwaltlichem Schreiben vom 15.07.2016 forderte der Kläger die Beklagte zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf, nachdem er sich mehrfach zuvor beschwerte. Eine strafbewährte Unterlassungserklärung wurde von der Beklagten nicht abgegeben.

Der Kläger behauptet, seit 2012 würden zwischen 22:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens Entlade- und Rangiergeräusche von dem Grundstück der Beklagten ausgehen, die durch Lieferanten der Supermarktfiliale entstehen würden. Ab der ersten Eintragung am 02.04.2012 sei es zeitweise trotz einer Aufforderung des Umweltamtes Duisburg, jeden zweiten Tag zu nächtlichen Ruhestörungen durch Anlieferverkehr gekommen. Im Jahre 2012 habe Kläger insgesamt 26 nächtliche Anlieferungen protokolliert. Nach dem Neubau der Filiale sei es ab dem 11.04.2016 erneut zu regelmäßigen nächtlichen Anfahrten auf das Gelände der Supermarktfiliale gekommen, sodass das Kläger teilweise jeden zweiten oder jeden Tag nächtliche Lärmbelästigung vernommen habe. So habe er beispielsweise am 22.08.2016 um 05:40 Uhr morgens einen weißen LKW mit blauen Streifen vor dem Grundstück der Beklagten stehend gesehen. Am 10.11.2016 gegen 5.20 Uhr sei ein Lieferfahrzeug von der Firma B auf dem Gelände der Beklagten vom Kläger gesehen worden, und zwar während der Lkw das Gelände durch die offene Schranke verlassen habe (Foto, Bl. 30 ff. der Akte). Die nächtlichen Störungen seien auch am 13.09.2016, 08.10.2016, 17.10.2016, 18.10.2016, 26.10.2016 sowie am 07.11.2016 vorhanden gewesen (hinsichtlich der weiteren Daten wird auf die Aufstellung des Klägers, Bl. 227 ff. der Akte, verwiesen). Die nächtlichen Lärmbelästigungen, die auch bei geschlossenen Fenster deutlich zu hören seien, würden insbesondere aus dem Rangieren von LKW’s, dem Auf- und Zuklappen der schweren Fahrzeugtüren, der Betätigung von Rampen sowie aus der eigentlichen Entladetätigkeit mit Hilfe von Rollcontainern resultieren. Dabei würden sich die Entladetätigkeiten bis zu einer halben Stunde hinziehen. Der Kläger behauptet, die Schrankenanlage zu dem Grundstück der Beklagten sei nachts regelmäßig unverschlossen, sodass das Grundstück bereits vor 6:00 Uhr morgens zwecks Anlieferungen befahren werden könne. Im Übrigen bestreitet der Kläger die von der Beklagten vorgelegten Tourenpläne.

Mit Verweis auf das Lärmimmissionsschutzgutachten (Anlage K 3, B6) behauptet der Kläger, dass der erlaubte Richtwert der TA Lärm für ein Mischgebiet nicht eingehalten werde.

Der Kläger beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 10.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, in der Zeit zwischen 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens des Folgetages ruhestörenden nächtlichen Lärm durch Lieferverkehr sowie damit einhergehende Be- und Entladetätigkeiten für ihre
Filiale sowie andere Ruhestörungen im besagten Zeitraum, zu verursachen.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Hierzu behauptet die Beklagte, dass ihre Filiale zu keinem Zeitpunkt außerhalb der erlaubten Zeiten von 06:00 Uhr und
22:00 Uhr beliefert worden sei. Sämtliche Touren würden so geplant und durchgeführt, dass eine Belieferung der Filiale erst nach 6:00 Uhr erfolge. Dies ergebe sich auch aus den vorgelegten Kopien der Tourenpläne (in Kopie, Anlage B5, B7, Bl. der Akte), die vollständig sämtliche Belieferungen der Filiale durch das
Zentrallager zwischen dem 02.01.2016 und dem 21.04.2017 in unterschriebener Form auflisten würden. Bei der Erstellung der Listen seien sämtliche Fahrer angewiesen worden, die Eintragungen in den Tourenplänen wahrheitsgemäß durchzuführen. Die Beklagte ist der Auffassung, sie sei nicht für die Störungen, die auf die Tätigkeiten des Backshops zurückzuführen seien, haftbar zu machen. Sie behauptet in diesem Zusammenhang, sie habe den Untermieter (Anlage B 8) aufgefordert, die Ruhezeiten einzuhalten, so dass die vom Kläger behaupteten Ruhestörungen durch den Untermieter nicht ihrem Willen entsprechen würden.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist unbegründet und daher abzuweisen.

Dem Kläger steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Unterlassung nächtlicher Ruhestörungen zu. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus §§ 862 Abs. 1 Satz 2, 858 BGB noch aus §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 906 Abs. 1 BGB. Beide Ansprüche setzten eine Widerrechtliche Beeinträchtigung seitens der Beklagten voraus, die der Kläger nicht zu dulden braucht. Vorliegend kann es dahinstehen, ob der behauptete Lärm, der durch die angebliche Belieferung der Filiale hervorgerufen wurde, die zulässigen Werte der TA Lärm übersteigt oder ob dieser noch gem. § 906 BGB zu dulden wäre. Jedenfalls ist der Kläger der ihm obliegenden Beweislast hinsichtlich des Vorliegens einer Störung nicht ausreichend nachgekommen.

Es oblag dem Kläger nach dem Hinweis des Gerichts in der mündlichen Verhandlung vom 26.04.2017 seinen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die nächtlichen Lärmstörungen ordnungsgemäß durch Benennung von Zeugen zu den einzelnen Ruhstörungen unter Nachweis zustellen. Der Kläger konnte allerdings nur für einen Vorfall einen Zeugen benennen, und zwar dafür, dass am 22.08.2016 ein weißer Lkw mit blauen Streifen vor dem Grundstück der Beklagten stand. Allein ein vor dem Grundstück des Beklagten stehende Lkw stellt allerdings keine Beeinträchtigung dar. Aufgrund des Vortrages des Klägers konnte auch nicht nachvollzogen werden, wann der Lkw konkret vor dem Grundstück, zu welchem Zweck und von wem abgestellt wurde, so dass mangels dargelegter Störung die Vernehmung der Zeugin nicht notwendig war.

Soweit sich der Kläger auf den Zeugen berufen hat, so hat der Kläger trotz des Hinweises des Gerichts in der mündlichen Verhandlung nicht klargestellt, zu welchen Tatsachen was dieser Zeuge bekunden kann bzw. soll. Das Beweisangebot bezog sich in erster Linie auf die Tatsache, dass die Schrankenanlage in der Zeit vom 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr wiederholt offen stand und das Gelände von den Fahrzeugen befahren werden konnte. Dies allein stellt ohne Dazukommen weiteren konkret zu benennenden Vorgängen allerdings noch keine Lärmbestätigung dar. Aufgrund dieser Tatsache die Schlussfolgerung zu ziehen, dass es zu den von dem Kläger behaupteten Lärmbelästigungen gekommen ist, ist nicht möglich und würde zu weit gehen.

Auch die vom Kläger vorgelegten Fotos lassen keinen Rückschluss auf eine Störung in Form einer Lärmbelästigung zu. Die vorgelegten Fotos sind insofern nicht aussagekräftig, da sie keine Tätigkeiten zeigen, wie beispielsweise Entladevorgänge, die ansatzweise den Schluss darauf zulassen, dass es tatsächlich zu den behaupteten erheblichen Geräuschimmissionen gekommen ist, die als Störung zu qualifizieren sind. Nur auf einem Foto ist ein Lkw zu erkennen, wobei bereits nicht festgestellt werden kann, woher dieser Lkw kam und zu welchem Zweck dieses Lkw auf der Straße war. Zudem ist der abgebildete einmalige Vorgang mangels Erheblichkeit nicht ausreichend, um eine Störung im Sinne der oben genannten Vorschriften anzunehmen.

Die von dem Kläger eingereichten Protokolle stellen kein geeignetes Beweismittel dar, da nicht überprüft werden kann, ob der Inhalt dieser Protokolle den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Die eingereichten Protokolle sind vielmehr als Parteivortrag zu werten.

Die vom Kläger beantragte Parteivernehmung war nicht durchzuführen. Gemäß § 447 ZPO ist die Vernehmung der beweisbelasteten Partei auf Antrag möglich, wenn die andere Partei damit einverstanden ist. Ein solches Einverständnis ist vorliegend nicht ersichtlich. Die Voraussetzungen einer Parteivernehmung von Amts wegen gem. § 448 ZPO lagen eindeutig nicht vor, da der beweisbelastete Kläger nur seine Vernehmung als Partei als Beweismittel anbieten konnte.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.

Streitwert: 5.000,00 €.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung für jeden zulässig, der durch dieses Urteil in seinen Rechten benachteiligt ist,

1. wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EUR übersteigt oder

2. wenn die Berufung in dem Urteil durch das Amtsgericht zugelassen worden ist.

Die Berufung muss innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung dieses Urteils schriftlich bei dem Landgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, eingegangen sein. Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird, sowie die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde, enthalten.
Die Berufung ist, sofern nicht bereits in der Berufungsschrift erfolgt, binnen zwei Monaten nach Zustellung dieses Urteils schriftlich gegenüber dem Landgericht Duisburg zu begründen.

Die Parteien müssen sich vor dem Landgericht Duisburg durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere müssen die Berufungs- und die Berufungsbegründungsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.

Mit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden.

Fazit aus dem Urteil ist, dass eine Klage wohl überlegt und vorbereitet werden muss. Das Urteil ist allerdings keine völlige Niederlage, denn die gewünschte Beruhigung wurde erreicht. Zudem wurde durch das Gericht deutlich dargelegt, welche Beweisform erforderlich ist. Das heißt dieses Urteil ist auch Anleitung und Hilfestellung für andere, welche vergleichbare Probleme haben und auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen wollen.
Man muss sich also wehren, wenn man etwas erreichen will und selbst, wenn nicht das gewünschte Urteil gefällt wird das Positive sehen. Das Urteil ist somit eine Ergänzung zu meinem Beitrag hier.

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Antworten von Gerhard Meyer

Vor einigen Tagen stellte ich allen erreichbare demokratischen OB-Kandidaten ein paar Fragen, um mich für die Wahl zu orientieren.

Als erster hat nun Gerhard Meyer meine Fragen beantwortet. Da es leider kein Abgeordnetenwatch zur OB-Wahl gibt, stelle ich die Antworten hier ein. Selbst bei den etwas provokanteren Fragen, waren die Antworten souverän und bedacht.

1. Wie reagieren Sie, wenn Aufgaben, ohne ausreichende finanzielle Kompensation den Kommunen aufgebürdet werden?

Die Aufgabe des Oberbürgermeisters sollte es sein, die notwendigen finanziellen
Mittel gegenüber der delegierenden Ebene einzufordern. Je nachdem um was für
eine Maßnahme es sich handelt, sollte abgewogen werden.

2. Für wie viele Bilder haben Sie in 2016 und 2017 posiert?

Das kann ich nicht beantworten. Wenn ich einen Verein oder eine Organisation
besuche und von diesem Besuch ein Foto online stelle, dann helfe ich als Person
des öffentlichen Lebens, die hier geleistete Arbeit zu würdigen und nach draußen
zu tragen. Die mitgenommenen Eindrücke aus Besuchen wie diesen, möchte ich als
Oberbürgermeister umsetzen, dafür trete ich an.

3. Wie stehen Sie zum DOC und welche Linie werden Sie als OB fahren?

Zunächst gilt es natürlich, das Ergebnis des Bürgerentscheids abzuwarten. Ein
Designer Outlet Center ist für Duisburg eine schöne Idee, allerdings halte ich
den Standort des Güterbahnhofgeländes für die falsche Wahl. Ein Einkaufszentrum
dieser Art sollte eher genutzt werden um die Innenstadt zu beleben und nicht um
sie auszubluten. Dies könnte gelingen, wenn man dieses z. B. in den Leerständen
der Altstadt ansiedelt. Das Gelände des Güterbahnhofs sollte im Rahmen der
Möglichkeiten die der Eigentümer bietet, für die Bürgerinnen und Bürger
gestaltet werden. Eine Kombination aus Wohnen und Gewerbe und die Errichtung
eines zentralen Marktplatzes mit Markthallen könnte ich mir hier persönlich gut
vorstellen. Doch der Bürgerentscheid verdeutlicht vor allem, dass sich an der
Art und Weise wie diese Entscheidungen getroffen werden, ändern muss. Mein
Anspruch ist es alle Beteiligten zusammen zu bringen um zu erfahren, welche
Stadtentwicklung sie sich aus ökonomischer, ökologischer und sozialer Sicht an
diesem Standort wünschen.

4. Welche Strategie verfolgen Sie zum Rückbau von Einzelhandelsflächen?
(Der Leerstand wird zukünftig eher zu, als abnehmen.)

Die konkreten Entwicklungen sind abzuwarten und ob ein Rückbau an einer
bestimmten Stelle sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

5. Wie wollen Sie nach Abschaffung der Baumschutzsatzung Duisburg wieder grün machen?

Die Abschaffung der Baumschutzsatzung durch die Mehrheit im Rat der Stadt ist
äußerst bedauernswert. Als Stadtoberhaupt werde ich dafür Sorge tragen, dass die
Stadt und die städtischen Tochtergesellschaften (z.B. Duisburg Sport, IMD…) sich
selbst darauf verpflichten, die ehemaligen Kriterien der Baumschutzsatzung
anzuwenden. Das bedeutet, einen Baum nur zu fällen, wenn es unabwendbar ist und
dann entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für ein solches Konzept werde
ich auch bei privaten Großgrundbesitzern um Unterstützung werben.

6. Auf Bundesebene werden bereits seit geraumer Zeit Hitzeaktionspläne diskutiert. Wie stehen Sie dazu?

Je nachdem wie sich die innerstädtischen Temperaturen durch den Klimawandel
verändern, wird dies möglicherweise eine Option sein. Doch wir können dem
bereits jetzt vorbeugen, beispielsweise in dem wir die Bebauung am Stadtrand
oder in wichtigen Frischluftentstehungszonen unterlassen. Der RVR hat bereits
2010 eine Klimaanalyse dazu durchgeführt, doch deren Handlungsempfehlungen
werden von der jetzigen Stadtplanung völlig ignoriert.

7. Was werden Sie unternehmen, damit der HBF endlich ein Dach bekommt?

Der Umbau des Hauptbahnhofes wurde seitens der Deutschen Bahn AG bereits in Form
einzelner Vorbereitungsmaßnahmen begonnen und soll bis 2022 abgeschlossen sein.
Bei so großen Bauprojekten sind lange Planungsphasen meist unvermeidbar.

8. Wie wollen Sie für mehr Sauberkeit sorgen?

Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass Duisburg nicht dreckiger ist als andere
Großstädte. Doch dort wo viele Menschen zuhause sind, fällt zwangsläufig auch
viel Abfall an. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass einzelne
Straßenzüge stark vermüllt wurden. Diese gilt es durch die Wirtschaftsbetriebe
sauber zu halten, auch wenn das bedeutet dass hier öfter gekehrt werden muss und
dadurch höhere Gebühren für die Anwohner*innen anfallen.

Es ist außerdem wichtig bereits Kinder für eine richtige Abfallentsorgung zu
sensibilisieren, daher sind Konzepte für die Umweltbildung in diesem Bereich
auszubauen.

9. An welchen Stellen ist Ihrer Meinung nach Sauberkeit notwendig?

Dabei lassen sich keine konkreten Orte ausmachen. Es kommt sowohl im Duisburger
Norden in einigen Straßenzügen zu Abfallablagerungen, als auch an der
Sechs-Seen-Platte im Duisburger Süden, wenn Menschen sich mit einem Kasten Bier
und einem Einmal-Grill an den See setzen und den Müll zurück lassen.

10. Welche Position zu Energiewende haben Sie und wie wird dies Ihre Tätigkeit bei den Stadtwerken beeinflussen?

Da ich mich in Altersteilzeit befinde, ist mein Ausscheiden aus den Stadtwerken
Duisburg absehbar. Die Energiewende ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, ebenso
die Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden und zur Ausweitung der
Ladestationen für Elektromobile.

11. Was werden Sie in die Lärmaktionsplanung einbringen?

Wir brauchen für Duisburg ein intelligentes Konzept für den Schwerlastverkehr,
dass einerseits die Bedeutung des Logistikstandorts hochhält, anderseits die
Belastungen für die Bevölkerungen reduziert. Wir müssen endlich einen aktiven
Lärmschutz umsetzen. Parallel zur Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbeflächen
muss mehr Energie auf die Entwicklung eines Verkehrskonzepts verwendet werden.
Dass die LKWs stellenweise durch Wohngebiete fahren, ist Zeichen einer
verfehlten Standortentwicklung.


12. Was halten Sie von den Plänen auf der Duisburger Freiheit ein gigantisches Eros-Center zu errichten, um Kunden aus ganz Europa anzuziehen?

Diese Pläne sind mir nicht bekannt und ich halte sie für diesen Standort auch
nicht realisierbar.

13. Dieselfahrverbote für Duisburg sind absehbar, wie wollen Sie hierauf reagieren, insbesondere, wo die Hauptemittenten Schifffahrt und Industrie sind?

Diesel-Fahrverbote ergeben sich dort, wo die Belastungen durch Stickoxide
verkehrsbedingt so hoch sind, dass EU-Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Städte wie Düsseldorf, Stuttgart oder München und natürlich auch viele andere
Großstädte, haben dieses Problem. Hier ist das Diesel-Fahrverbot die scheinbar
letzte Möglichkeit, die anhaltend hohen Stickoxid-Werte zu reduzieren und so die
Gesundheit der hier lebenden Menschen zu schützen.

In Duisburg allerdings zeigen sich diese verkehrlich bedingten
Stickoxidbelastungen derzeit nicht. Die aktuellen Luftdaten des
Umweltbundesamtes zeigen, dass es in Duisburg auch in den vergangenen Jahren,
keine Überschreitungen des Grenzwertes gegeben hat. Daher teile ich ihre
Auffassung nicht, dass Dieselfahrverbote in Duisburg absehbar sind.
In den Hafengebieten wird dieser Grenzwert zuweilen ausgereizt, aber nicht
überschritten. Wenn man sich die Luftdatenerhebung im Zeitverlauf ansieht, lässt
sich außerdem feststellen, dass die Stickoxidbelastung auch hier rückläufig ist.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie lange die anderen brauchen und ob sie überhaupt antworten.
Eine Bewertung nehme ich erst einmal noch nicht vor.

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Air Berlin Pleite

Die Pleite von Air Berlin, war eine mit Ansage. So kurzfristig hatte ich zwar nicht mit gerechnet, auf mittlere Sicht war dies unumgänglich. Mit Preissteigerungen ist dadurch allerdings nicht zu rechnen. Dies wird sich von selbst einpendeln.

Der Markt bereinigt sich und das Überangebot wird nun reduziert. Dies heißt aber auch, dass damit eine Kapazitätserweiterung endgültig vom Tisch ist. Es ist unwahrscheinlich, dass der Betrieb mit zu wenig gefüllten Flugzeugen weiterhin erfolgt. Somit täte der Flughafen gut daran, von sich aus den Antrag zurückzuziehen. Aufgrund der Entwicklung hat sich jede noch so an den Haare herbeigezogene Begründung erledigt, da nun ausreichend Kapazitäten freigesetzt werden. Das Ministerium kann hier eigentlich nur mit vollständiger Ablehnung des Antrags reagieren. Alles andere wäre mit Recht und Gesetz nicht vereinbar.

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DUC statt DOC

Ich gehe inzwischen davon aus, dass die Verantwortlichen keine brauchbaren Gründe nennen können. Der OB gibt die Stadt Duisburg der lächerlich Preis, weil er statt auf Konsens auf Dreistigkeit setzt.
Bereits jetzt geht dies nach hinten los. Das Sören Link es nun mit der Merkel-Taktik versucht und sich auf keine Diskussionen einlässt ist ein Armutszeugnis.
Warum hat die Stadtspitze Angst vor einem Dialog?
Ein Schrottlet, also ein Ort, wo Ramsch, als hochwertige Markenware verhökert wird, brauchen wir ganz sicher nicht. Und selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine Mehrheit der Bürger zustimmen sollte kämen diverse beteiligungspolitische und gerichtliche Verzögerungen hinzu.
Es gibt kein fundiertes Argument für ein DOC. Jedenfalls keines, was ehrliche Vorteile für Duisburg bringt. Wenn es diese gäbe, hätten OB und Co die doch sicherlich längst geäußert.
Wir brauchen eine gute Duisburger City (DUC) und kein DOC.
Spätestens bei der Verkehrsfrage in Hinblick auf Feinstaub und Stickoxide wird sich die Planung als nicht genehmigungsfähig herausstellen.

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Umweltschutz bei der Bahn Fehlanzeige

Die Bahncard 100 kostet 4190 Euro für die zweite Klasse bei Einmalzahlung für ein Jahr. Ist halt günstiger, als die anderen Optionen fürs Fernpendeln und ein ziemlicher Batzen Geld.

Wofür das Geld verschwendet wird, konnte ich beim Erhalt der neuen BC100 sehen.

Ein großer dicker schwarzer Umschlag mit einem Porto von 3,60 und einer völlig unnötigen Broschüre drin, die doch nur im Papiermüll landet.

Was soll das?

Die Bahn erzeugt hier unnötig Papiermüll und für den Transport auch noch Kohlendioxid, Feinstaub und Stickoxide.

Soll das wirklich umweltfreundlich sein?

Umweltschutz fängt bereits bei so Kleinigkeiten an.
Kosteneffizienz ebenfalls.

Also nächste Mal lieber nur ein einfaches Schreiben und dafür dann die BC100 für nur 4185 Euro. Ich will jedenfalls nicht für Müll bezahlen.

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BMUB-PM: Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen klarer und transparenter werden

Aus einer Pressemeldung des BMUB, die Umweltverträglichkeitsprüfung soll nun endlich leichter einsehbar werden, da man bald nicht mehr auf Öffnungszeiten angewiesen sein wird, die ja in Städten wie Duisburg strategisch so gelegt sind, dass der berufstätige Normalbürger gar nicht teilnehmen kann.

Kabinett beschließt Novelle des UVP-Gesetzes

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen. Verbesserungen gibt es insbesondere bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen, Bürger und Verbände können die UVP-Unterlagen künftig über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder einsehen. Gleichzeitig werden die Vorschriften des UVP-Gesetzes neu gegliedert und klarer gefasst. Dadurch wird eine Umgehung der UVP durch die sogenannte „Salamitaktik“ verhindert.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein wichtiges Instrument des Umweltschutzes und der Umweltvorsorge. Industrieanlagen (zum Beispiel Kraftwerke, Chemiefabriken und große Tierhaltungsanlagen) und Infrastrukturprojekte (zum Beispiel Autobahnen, Eisenbahnlinien oder Flughäfen) dürfen nur genehmigt werden, wenn die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen können, zuvor in einem systematischen Prüfverfahren ermittelt, beschrieben und bewertet worden sind. Wichtiger Bestandteil der UVP ist auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung.

Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung werden das UVP-Gesetz und andere Vorschriften an die neuen europäischen Standards angepasst. Die neue Richtlinie sieht unter anderem Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Künftig soll die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Hierfür sollen im Bund und bei den Ländern jeweils zentrale Internetportale eingerichtet werden. Damit erhalten die Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf unkomplizierte Weise direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen über das Internet. Darüber hinaus sollen die UVP-Vorschriften insgesamt vereinfacht, klarer und anwenderfreundlicher ausgestaltet werden. Die Novelle wurde deshalb auch in das Programm der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung aufgenommen. Mit diesem Anspruch kommt der Gesetzentwurf einem dringenden Bedürfnis der Praxis nach.

Mit der Neufassung sollen zugleich bisherige Umgehungsmöglichkeiten durch die sogenannte „Salami-Taktik“ beseitigt werden. Bislang konnten Investoren einer UVP-Pflicht entgehen, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufteilten, die nacheinander zugelassen wurden. Mit dem neuen Gesetz soll auch in solchen Fällen künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht sein. Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz zeitnah verabschieden, können die Regelungen noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

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Idee: Kühldecke zum Schlafen

Für den Winter gibt es eine elektrische Heizdecke, aber was ist eigentlich mit dem Sommer?
Im Sommer will Kühle, damit ich besser schlafe. Bei einer Klimaanlage verschwendet man viel Energie, um einen ganzen Raum zu kühlen. Gekühlt wird die Luft und indirekt damit der Mensch.

Aber warum den ganzen Raum kühlen, wenn es auch das Bett tut?

Sei es nun durch eine Matratze, welche gekühlt wird oder durch eine entsprechende Bettdecke. Natürlich sollte die Decke entweder einen gewissen Abstand haben oder so temperiert werden, dass es keine Probleme gibt, allerdings würde hier sicherlich nachhaltiger klimatisiert.

So etwas wäre zumindest eine Alternative zu Klimaanlagen.

Egal, ob man dies nun mit Peltier-Elementen realisiert oder Minikühlanlage neben dem Bett. Auf jeden Fall wäre der Energieverbrauch geringer. Nur mit der Luftfeuchtigkeit muss man aufpassen, da ja an kalter Oberfläche diese Feuchtigkeit kondensiert.

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Bemutterung der Autoindustrie durch die Politik

Die Autoindustrie braucht keinen Schutz, sondern einer Herausforderung. Etwas, was diese aus der Komfortzone führt. Fortschritt heißt Veränderung und nicht Konservativismus.

Was die Politik derzeit macht wird die Autokonzerne in den Untergang führen. Auf die gleiche weise, wie die Energiekonzerne die Energiewende verschliefen, geht es nun der Autoindustrie mit der Verkehrswende. Bereits jetzt liegen die deutschen Autobauer weit zurück und andere haben die Führung übernommen.

Bemutterung und Sorglospaket sind der Untergang für eine auf Innovation ausgelegte Ökonomie. So gesehen wäre Schulz zumindest die bessere Option, als Merkel, die lieber nichts ändert, statt den Wandel aktiv zu gestalten, sitzt sie lieber ihren Hintern platt und lässt Deutschland von Veränderungen überrollen.

Wer nicht aktiv gestaltet, wird passiv überrollt.

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Spruch zum Sonntag

Über die Pfade nachzudenken, welche man nicht gegangen ist hilft einem zu erkennen, welche man in Zukunft gehen sollte.

(Ulrich Scharfenort, 20.02.2016)

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Nächster Teil von Zeitreise zum Ursprung der Menschheit eingestellt

Zeitreise zum Ursprung der Menschheit Teil 2.2 nun eingestellt und bald für alle Online.
ISBN: 978-3-7438-2811-7

Amazonen, Römer, Vampire und Werwölfe, könnte man das zusammenfassen. Wobei es natürlich auch nicht an Verschwörung und Geheimnissen mangelt.

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Fluglärmhafen Düsseldorf

Bei Fluglärm nervt die Anzahl und die Lärmdauer. Über Rheinhausen hört man zum Beispiel regelmäßig die Flieger von Air Berlin im Flachstartverfahren. Das heißt die ziehen dann erst über Duisburg hoch und lärmen so besonders lange und intensiv.

Die Fluglinie planen nicht nur Verspätungen ein, sondern auch Verfrühungen. Insbesondere fallen hier Lufthansa und Sunexpress auf, die regelmäßig morgens vor 6 Uhr bereits die Bevölkerung mit Lärm nerven. Die Flugzeit von Sunexpress aus der Türkei ist allerdings jetzt nicht so lange, dass man nicht besser planen könnte. Aber auch die Häufigkeit des LH409 von New York lässt darauf schließt, dass Verfrühung erwünscht ist, um möglichst viele Umläufe zu realisieren.

Die zuständigen Behörden, im Ressortbereich des Bundesverkehrsministerium fallen durch ähnliche gute Kooperation mit der Wirtschaft auf, wie das Kraftfahrtbundesamt.

Ob die Reden für den Düsseldorfer OB, wohl auch vom Flughafen geschrieben werden?

Schön auch dieser Kommentar.

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Horrorclown im weißen Haus?

Vor einiger Zeit geisterten durch die Medien Bericht von sogenannten Horror- oder Gruselclowns.

Wegen des Präsidenten der Alternativen Fakten musste ich mal wieder daran denken.
Bei der Frisur musst ich an einen geplätteten Tribble denken. Man fragt sich schon, ob es wirklich die echten Haare sind und was diese verstecken sollen. Gegen eine einfach Sprache ist ja nichts zu sagen, aber inhaltlich, läuft es einem schon Eiskalt über den Rücken.

Dazu der Verdacht durch Russland auf den US-Thron gehievt worden zu sein.

Alles in allem ist Trump auf gruselige Art witzig, also prädestiniert für die Benennung als Gruselclown.

Man hat den Eindruck, dass hier jemand Aufmerksamkeit und Beliebtheit um jeden Preis möchte.

Man kann nur hoffen, dass im Falle des Falles jemand den Befehl verweigert, wenn dieser Mann einen nuklearen Genozid auslösen möchte, weil ihm des Mittagessen quer sitzt oder er mit einem kleinen Atomkrieg von der innenpolitischen Problematik ablenken möchte. Ganz im Sinne des Films ‚Wag the Dog‘

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Google verbietet Datenschutz

Wenn man wegen dem Datenschutz und zur Sicherheit kein JavaScript aktiviert, darf man kein Google Maps nutzen. Obwohl es von der Programmierung einer interaktiven Seite nach Stand der Technik nicht notwendig ist, verlangt Google dies.

Stellt sich nur die Frage, ob wirklich für die Benutzung der Seite oder aus anderen Gründen. Etwa weil Google Daten sammeln will und dafür Java Script braucht.

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Klimawandel globalisiert Umweltkosten

Billig will ich?
Würde man wirklich das bezahlen, was ein Produkt kostet, dann wäre vieles deutlich teurer. Beispielsweise Fleisch, wo die Gülle auf Äckern verklappt wird. Diese billige Entsorgung von Sondermüll verbilligt Fleisch.

Auch der Ausstoß von Kohlendioxide schlägt sich in Umweltkosten nieder. Der Klimawandel, unter dem selbst Länder wie die USA leiden, ist ein deutliches Beispiel dafür. Kalifornien etwa leidet seit mehr als einem Jahrzehnt unter einer Dürre. Da wundert es wenig, dass aus Kalifornien ganz andere Signale, als aus Washington D.C. kommen.

Was wir heute als vermeintlich billige Energie in die Luft blasen wird uns in Zukunft ziemlich teuer zu stehen kommen. Und nur Narren und Verrückte glauben, dass es sie nichts angeht.

Es gibt Politiker, die Glauben, den Klimawandel könnte man aussitzen. Bestes Beispiel sind hier CDU und FDP, welche den Kohleausstieg nicht aktiv gestalten wollen. Oder die SPD in Duisburg, welche lieber auf andere wartet oder alles zu teuer findet.

Wir müssen heute handeln und nicht erst morgen.

Und dann gibt es noch so Gestalten, die meinen Kohlendioxid wäre wichtig für die Natur, fürs Pflanzenwachstum und mehr wäre besser. Die haben wohl noch nie etwas von dem Grundsatz gehört, dass die Dosis das Gift macht oder sie ergehen sich lieber in Alternativen Fakten. Denen ist wohl nicht mehr zu helfen. Wirklichkeitsverleugnung ist ein deutliches Zeichen für einen Glauben. Die Ironie ist dabei, dass solche Gestalten den anderen vorwerfen der Klimawandel sei eine Religion.

Würden die Dinge das kosten, was sie uns wirklich kosten, wären viele Preise im Supermarkt deutlich höher.

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Bundestag hält nichts von mehr Ehrlichkeit bei Deutscher Bahn

Wie bekannt ist, manipuliert die Deutsche Bahn ja die Pünktlichkeit, indem sie eine unverständliche Definition für Pünktlichkeit wählt. Da die DB keine Bereitschaft zu mehr Ehrlichkeit zeigte, als Grundvoraussetzung für eine Verspätungsoptimierung, wandte ich mich an Bundestag, welche die Petition mit der gleichen unsinnigen Begründung ablehnte, mit welcher auch das EBA bereits argumentierte.
Vermutlich hat das EBA auch die Empfehlung geschrieben und unkritische Politiker dies einfach abgenickt, anstatt es zu hinterfragen.

Es müsste also wirklich erst jemand klagen, um hier eine Verbesserung zu erzielen.

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Fruchtzubereitung

In vielen Supermärkten gibt es eine Werbelüge. Könnte man jedenfalls so nennen. Dieses nennt sich Fruchtzubereitung. Also anstelle einer Angabe, wie etwa 6 % Frucht steht dann vielleicht 7 % Fruchtzubereitung, was natürlich heißt, dass Obst durch Zucker ersetzt wurde.

Ich sehe das als Intransparenz an. Wenn ich ein Produkt mit Frucht kaufe, möchte ich vergleichen können, wo ich mehr Obst für mein Geld bekomme bzw. das Produkt mit dem höchsten Fruchtanteil kaufen. Nur leider ist dies inzwischen durch diese Verzuckerung erschwert.

Warum ist die Lebensmittelindustrie nicht einfach ehrlich?

Ich für meinen Teil lasse jedenfalls Fruchtzubereitungen einfach stehen. Hersteller sollten nicht auch noch dafür belohnt werden, dass sie so etwas vertreiben.

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Elementare Vernichtung

Sollte eigentlich nicht gerade bei Umweltschutzbehörden chemischer Sachverstand vorhanden sein? Trotzdem scheint man beim Ministerium der Ansicht zu sein mit der Müllverbrennung das Element Phosphor vernichten zu können. Wobei, wäre dies nicht die Endlösung für die Atommüllfrage? Wir vernichten das Uran durch Müllverbrennung.

Zitat aus einer Pressemeldung:
„Phosphor ist der verborgene Schatz im Klärschlamm. Trotzdem wird er immer noch in Müllverbrennungsanlagen vernichtet.“

Ob ich nun wohl eine Milliarde als Belohnung für diese ‚geniale‘ Lösung bekomme?

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Spruch zum Sonntag

Hass ist die Waffe der Feiglinge, die nicht den Mut haben sich ihren Ängsten zu stellen.

(Ulrich Scharfenort, 09.10.2016)

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Etwas tun gegen Diesellobbykraten und -betrüger

Ich bin sicher nicht der einzige, der etwas tun will und dies mache ich jetzt auch.

Wer möchte kann auch sogar ganz bequem von Zuhause aus spenden, denn die Seiten BUND und DUH bieten eine Onlinespendefunktion

Und beim KBA nachgefragt habe ich auch einmal.

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Sperrung A40-Rheinbrücke

Das wird nicht das letzte Verkehrschaos wegen der A40-Brücke bleiben.

Bereits in der Vergangenheit gab es mehr als einmal bei Sperrungen nach Unfällen derartige Staus. Als Pendler erfährt man dies mangels App nicht, da es keine Citystauapp gibt.

Das es hier ein Notfallverkehrskonzept braucht steht für mich schon länger fest. Nicht ohne Grund schickte ich dem Planungsdezernenten der Stadt Duisburg bereits Anfang 2015 eine Mail, in der es u.a. auch um bessere Verkehrsabflüsse ging.

Ich würde wetten, dass derzeit die Stickoxid- und Feinstaubwerte die Grenzwerte überschreiten, bloß gibt es hier ja keine Messstationen an den Belastungsschwerpunkten. Etwa an der Brücke der Solidarität. Im Stadtteil Rheinhausen gibt es nicht eine kontinuierliche Messstation.

Und für mehr Fahrgemeinschaften wird auch nichts getan.

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Rechtsgrundlage für Pseudorundfunk

Ich habe jetzt mal die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalen), so eine Art GEZ/GEMA für den privaten Rundfunk angeschrieben, weil anscheinend versucht wird Youtube-Channels und ähnliches zu Rundfunkanstalten zu erklären.

Bei Frag-den-Staat, stellte ich folgende Frage:

Wie der Berichterstattung zu entnehmen ist, versucht die LfM von Personen, welche im Internet Informationen über Videoplattformen verbreiten, eine Rundfunklizenz zu fordern.

Was ist hierfür die Rechtsgrundlage?
Welche juristische Definition von Rundfunk wird hier angewandt?
Woher stammt diese Definition?
Nach welcher Rechtsgrundlage sind die Seitenbetreiber keine Rundfunkanstalten?
Warum wurden die für die Plattformen verantwortlichen Firmen nicht angeschrieben, da diese einer Sendeanstalt am Nächsten kommen?
Wie viele Fälle dieser Art sind derzeit in Bearbeitung?

Denn es ist einfach absurd, was hier versucht wird.
Kommt mir eher so vor als würde versucht eine Liberalisierung zu verhindern und ein veraltetes Geschäftsmodell (Fernsehen) vor Konkurrenz zu schützen. Erinnert ziemlich an die Drecksstromkonzerne, welche alles tun, um eine erfolgreiche Änderung unseres Energiesystems zu behindern.

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Virtuelle Kunstausstellung

Hier ein paar Bilder, welche ich in letzter Zeit anfertigte.
Alle Acryl auf Leinwand.

Gekritzel 2017

Kontroverse 2017

tomatisierter OB

(Ein wenig politische Kunst)

„Ozean“ noch in Arbeit

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ALDI ein Klimaschutzunternehmen?

In einer PM (siehe Unten) mit dem Titel „Erster Lebensmittel-Discounter wird „Klimaschutz-Unternehmen““ weist das BMUB auf eine Auszeichnung hin für ALDI Süd. Ist ja auch erfreulich, dass ALDI etwas fürs Klima tut. Allerdings gibt es da eine gehöriges Manko bei der Umweltbilanz.

Ich schrieb den verantwortlichen Stellen, also folgendes:

Sehr geehrte Personen*,

ich finde es insgesamt recht erfreulich, dass ALDI viel für den Klimaschutz tut, sehe aber dort auch noch deutlich Spielraum nach oben.

Verdeutlichen will ich es an einem kleinen Beispiel.
Vor kurzem machte ich mir den Spaß und wog mal das leere Glas von Grandessa Schwarzkirsch Fruchaufstrich.

Mein Überraschung war ziemlich groß, als ich feststellte, dass das Glas bei einem Inhalt von 250 g etwa 150 g wog, dass heißt 37,5 % des Gesamtgewichts ist Verpackung. Das Verhältnis Verpackung zum Inhalt ist sehr ungünstig, was wiederum heißt, dass erhebliche Mengen Kohlendioxid und damit einhergehend auch Feinstaub und Stickoxide freigesetzt werden, nur für den Transport einer Verpackung.

Dabei wäre es kein Problem größere Verpackungen anzubieten, was wiederum zu einer Reduzierung des Verpackungsmülls bedeuten würden. Zumindest bei den anderen Brotaufstrichen, wie etwa Nutella gibt es größere Gläser, bei anderen gibt es allerdings auch kleine Verpackungen, obwohl dies nicht durch die Haltbarkeit bedingt ist.

Dies wäre definitiv eine vermeidbare Belastung.

Sicherlich wäre es auch an etlichen anderen Stellen möglich größere bzw. leichtere Verpackungen zumindest auszuprobieren. Und mit ALDI als Vorreiter könnte man hier einiges bewirken.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

(* Aus Respekt vor allen Geschlechtern, verwende ich eine Geschlechtsneutrale Anrede.)

Pressemeldung

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zeichnet Aldi Süd für Klimaschutz-Engagement aus

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat heute den Lebensmittel-Discounter Aldi Süd als neues Mitglied der Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen und für sein Klimaschutzengagement ausgezeichnet. Aldi Süd ist die erste Lebensmitteleinzelhandelskette, die die anspruchsvolle Aufnahmeprüfung in die Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft bestanden hat. Deren Mitglieder bekennen sich zu ambitionierten Klimaschutzzielen und müssen dies in einer unabhängigen Fachbegutachtung in der Praxis unter Beweis stellen.

Bundesumweltministerin Hendricks: „Klimaschutz und wirtschaftlicher Erfolg sind keine Gegensätze, sondern wachsen immer stärker zusammen. Ich freue mich, dass mit Aldi Süd nun auch der Lebensmitteleinzelhandel einen Vertreter in der Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft hat und hoffe auf viele Nachahmer.“

Aldi Süd produziert mit Solaranlagen auf bereits über 1250 Filialdächern einen Großteil des benötigten Stroms selbst. Mit dem Strom werden auch die Elektrotankstellen versorgt, die Kunden in rund 50 Filialen kostenfrei zur Verfügung stehen. Auch die Nutzung umweltfreundlicher Filialtechnik, beispielsweise mit energieeffizienter Kühltechnik, gehört dazu. Allein durch den Einsatz eines effizienten Energiemanagementsystems konnte Aldi Süd im Jahr 2016 10 Millionen Kilowattstunden einsparen. Darüber hinaus testet das Unternehmen derzeit mit einem Batteriespeicher-Projekt, wie die eigene Solarenergie gespeichert und effizienter verwendet werden kann. Anfang 2018 soll es Ergebnisse geben.

„Als einer der größten Lebensmitteleinzelhändler haben wir eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Außerdem sind wir überzeugt, dass dauerhafter wirtschaftlicher Erfolg nur dann erzielt werden kann, wenn wir Verantwortung für Mensch, Natur und Umwelt übernehmen und uns globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel stellen“, betont Jeannette Thull, Geschäftsführerin im Aldi Süd Zentraleinkauf. „Wir sehen die Mitgliedschaft in der Exzellenz-Initiative als Bestätigung für unser Engagement und gleichzeitig als Motivation, unsere Klimaschutzmaßnahmen weiter auszubauen.“

Jan Eschke, Vorsitzender von Klimaschutz-Unternehmen e. V.: „Wir freuen uns, dass mit Aldi Süd nun auch ein Unternehmen aus dem Lebensmitteleinzelhandel in unserer Exzellenzinitiative vertreten ist. Als international tätiger Handelskonzern hat Aldi Süd ein großes Potenzial, eigene Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen und die Endverbraucher für klimafreundlichen Konsum zu sensibilisieren.“

Klimaschutz-Unternehmen ist eine unternehmerische Exzellenzinitiative für Klimaschutz und Energieeffizienz, die von Bundesumweltministerium, Bundeswirtschaftsministerium und DIHK gemeinsam gegründet wurde. Das branchenübergreifende und deutschlandweite Exzellenznetzwerk hat derzeit 35 Mitglieder. Unternehmen, die besondere Leistungen im Klimaschutz erbracht haben, können sich noch bis zum 31. Oktober 2017 um eine Mitgliedschaft in der Exzellenzinitiative bewerben.

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Lebensmittelverschwendung

Dem Artikel der NRZ kann ich nur beipflichten. Es werden wirklich zu viele Lebensmittel weggeworfen. Vor kurzem hatte ich bei ALDI Maultaschen kaufen wollen. Das MHD war das Tagesdatum, allerdings behauptete die Kassiererin man könne diesen Artikel nicht heruntersetzen nahm den vom Band und legte diesen neben die Kasse und auch nur zu fragen, ob ich es nicht vielleicht doch zum regulären Preis kaufen wolle.

Was mich aber mehr stört, sind viel zu kleinen Verpackungen, die führen nämlich dazu, dass ich als Kunde mehrfach draufzahle. Einmal für die Verpackungsherstellung, dann für die Entsorgung. Die Restanhaftungen bekommt man selbst bei größter Mühe nicht alle heraus, also schmeiße ich auch Lebensmittel weg. Je kleiner die Packung desto mehr. Kleine Verpackungen verursachen auch höheren Transport und Lagerkosten, weil das Gewicht und Volumen ebenfalls kostet. Besonders die Glasverpackungen für Marmelade sind mit erheblichen Umweltkosten verbunden. Zum Beispiel bei Marmelade oder Erdnussbutter sind keine so kleinen Verpackungen notwendig. Das Produkt hält sich lange genug.

Was das Management angeht so sehe ich oft, dass von dem einen Produkt viel zu viel liegt und von dem anderen gar nichts. Anscheinend findet keine Auswertung der Verkäufe statt, ansonsten wäre es möglich dies Filialgenau zu steuern. Insbesondere bei verderblicher Ware beobachte ich oft, viel zu viel oder zu wenig.

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Dieselfahrverbote in Duisburg

Vor einem Dieselfahrverbot in Duisburg müsste erst einmal nach dem Verursacherprinzip geschaut werden, wer die Hauptverursacher sind.
Anders, als in anderen Städten ist es in Duisburg nicht der Straßenverkehr der Hauptverursacher. Als Dieselbesitzer würde ich deswegen unverzüglich gegen ein Fahrverbot klagen. Denn vor einem Fahrverbot müssten erst einmal Steag und Stadtwerke, sowie Thyssen-Krupp-Mannesmann ihren Beitrag leisten. Ebenso wie die Binnenschiffer.

Schön kann man dies im Luftreinhalteplan, aus dem Jahre 2011, für Duisburg nachlesen.

Stickoxid-Emissionen in Tonnen pro Jahr für Duisburg
18.295 (Industrie)
10.576 (Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschl. Verarbeitung)
7.049 (Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie)
2.709 (Schiffverkehr)
2.013 (Straßenverkehr)

Straßenverkehr kam damals an dritter Stelle.
Trotz aller gegenteiligen Bemühungen der Autolobby könnten die Emissionen im Straßenverkehr inzwischen gesunken sein.
Beim Schiffsverkehr wird allerdings kaum etwas gemacht. Ein wenig Landstromversorgung, was natürlich nicht viel bringt, weil der Hauptteil während der Fahrt ausgestoßen wird.
Und dann natürlich die Industrie mit einem großen Anteil von den Kraft- und Stahlwerken. Bei Stahlwerken weiß ich nicht wie viel getan werden kann, aber es verwundert, dass es den Kraftwerken nicht gelingt die Emissionen zu reduzieren. Da würde Elektromobilität nicht viel bringen.

Die Messstationen in Duisburg liefern übrigens nur deswegen keine Grenzwertüberschreitungen, weil sie strategisch so positioniert sind, dass den Straßen- und Schiffsverkehr nicht in vollem Umfang erfassen und das Wetter in den letzten Jahren zu Gunsten der Verschmutzer mit vielen Niederschlägen und wenigen Inversionswetterlagen verlief.

Vor Dieselfahrverboten müsste also definitiv erst einmal Industrie und Schiffsverkehr diskutiert werden. Insellösungen bringen nichts, wenn man einen Teil des Problems ausblendet.

Ich bin ja ein starker Verfechter von Wasserstraßenmaut für Dreckschleudern.

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Automobilverband verbreitet alternative Fakten

Da staunte ich nicht schlecht, als ich gestern morgen die offensichtliche Lüge von Herrn Wissmann in der NRZ las. Denn was anderes als eine Lüge kann es sein, wenn jemand kackendreist behauptet, dass mit der Billiglösung genauso viel, wie mit Fahrverboten erreicht würde.

Die Mathematik ist doch relativ einfach. Fahrverbote reduzieren den Ausstoß der Problemfahrzeuge um 100 %, eine Billiglösung, nach Aussage von Herr Wissmann, um mindestens 25 %. Aber selbst wenn es deutlich mehr wäre, würde der Ausstoß nicht um 100 % reduziert werden. Zumal die Softwarelösung nur für Euro 5 und 6 gelten würde.

Und wenn die Softwarelösung ohne Verluste für den Besitzer abgehen sollte, warum wurde es dann nicht von vornherein gemacht? Irgend einen heftigen Haken hat die Sache, sonst wäre die Lösung von vornherein genutzt worden. Wenn also der Kraftstoffverbrauch nicht steigt, was passiert dann? Geht der Motor schneller kaputt? Wird mehr Ad-Blue verbraucht? Einen Nachteil für die Verbraucher hat die Sachen auf jeden Fall. Fragt sich bloß, was uns die Automobilindustrie uns diesmal für eine Mogelpackung verkaufen will.

Der Diesel hat keine Zukunft. Das ist eine pure Schutzbehauptung, um die Verkaufszahlen nicht noch weiter einbrechen zu lassen.

Und in der Onlineversion vergleicht der Herr dann auch noch Äpfel mit Birnen. Der Arbeitsplatzgrenzwert, den er als Fake News beim Focus gelesen hat, mit dem Grenzwert zu vergleichen ist unseriös.

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Spruch zum Sonntag

Lies nicht nur ein Buch, denn dies führt zu Verblödung

(Ulrich Scharfenort, 14.09.2016)

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Aktionärsversammlung Fraport

Wer mich kennt, weiß dass ich ein Fluglärmgegner bin.

Warum habe ich also Aktien von Fraport?

Ganz einfach, als Aktionär kann man dem Vorstand böse Fragen stellen. Selbst, wenn man nur einige wenige Aktien hat.

Was ich natürlich auch tat. Die Antworten waren eher unbefriedigend. Wobei man auch deutlich tiefer hätte nachbohren können.

Was mir aber im Vergleich zu anderen Hauptversammlung besonders in Erinnerung geblieben ist, waren die Essensgutscheine und das Essen selber. Da fahren andere deutlich mehr bzw. besser auf.

Also zum Frühstück einen Doggybag zu bekommen, der sehr an jene an Bord von Flugzeugen erinnerte, fand ich daneben. Und die Einschränkung über Gutscheine zeigte auch, dass Fraport wohl nicht nur beim Lärmschutz spart. Die Papiertüten und die Einzelverpackungen der Brötchen sind auch kein Zeichen für umweltfreundliches Denken.

Habe selbstverständlich dagegen gestimmt den Vorstand zu entlasten. Wobei die Abstimmung ohnehin ungültig sein könnte.


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Kreisvorstand Piratenpartei Duisburg versagt erneut

Für die beiden Wahlkreise in Duisburg stellte die Piratenpartei jeweils einen Kandidaten auf, welcher dann erst einmal je 200 Unterschriften sammeln musste, um hinterher auf dem Wahlschein zu stehen.

Nun würde man ja annehmen, dass es im Interesse des Vorstandes wäre die Kandidaten zu promoten und dies möglichst gut zu unterstützen.

Wahrnehmbar war davon in der Öffentlichkeit nichts. Während sich der Vorstand gerne selbst bekannt macht, gab es scheinbar nicht einmal eine Pressemeldung, welche auf die Aufstellung der Kandidaten hinwies.

Ein Werbestrategie sowohl für die Unterschriften, wie auch den Wahlkampf selber ist ebenfalls nicht erkennbar. Aber dies bemerkte man auch bereits im Landtagswahlkampf. Außer ein paar Infostände und Plakate war nichts wahrnehmbar.

Ja ne, ist klar, mit einem Infostand erreicht man die gesamte Bevölkerung. Eine überaus stupide Strategie nur darauf zu setzen und auf Plakate. Wobei man sich die düsteren und unverständlichen Plakate auch hätte sparen können.

Dabei sollen die Piraten ja eigentlich eine Internetpartei sein, von der Nutzung von Internet ist hier aber keine Spur.

Wären hier nicht einige Mitglieder (Nicht Teil des Vorstandes) sehr aktiv gewesen, stünde nun ganz sicher keiner der beiden Kandidaten auf dem Wahlzettel.

Die hier beschriebenen Missstände halten also weiter an.

Öffentlichkeitsarbeit gibt es auch keine, außer in eigener Sache, damit sich die Vorstandsmitglieder in Selbstdarstellung üben können.

Die Entwicklung im Kreisverband stimmt mich zwar traurig, allerdings war dies bereits mit Aufstellung des Kreisverbandes absehbar. Einer der Gründe warum ich wenig dafür übrig hatte. Wenn der Vorstand wenigstens noch gute Arbeit leisten würde. Aber so? Es gibt genug andere Stellen, wo man sich einbringen kann und man wirklich etwas bewirkt.

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Focus „Fake-News“

In einem Artikel verbreitete der Focus vor kurzem, dass Stickoxide in Büroräumen deutlich höher sein dürften, als nach Luftreinhalterichtlinie erlaubt.

Keine Ahnung, ob die Aktion vom Cartell gesponsert wurde, allerdings wird schon beim ersten Lesen offensichtlich, dass der Auto keine Ahnung hat. Denn er verwendet MAK-Werte, obwohl diese längst nicht mehr aktuell sind, wie man sogar in der Wikipedia nachlesen kann.

Dann werden µg Angabe verwendet, allerdings fragt man sich in Bezug auf welchen anderen Parameter. Auch Kubikmeter? Wenn dann sollte man schon die richtige Werte verwenden.

Aber ohnehin werden hier Äpfel mit Birnen verglichen. Der eine Wert ist auf 8-Stunden pro Tag bezogen, wobei bekanntlich nicht jeden Tag gearbeitet wird. Der andere Wert auf eine jährliche Durchschnittsbelastung 40 µg/m³. Von einem Reporter erwarte ich jetzt nicht so viel, aber ein Toxikologe sollte so etwas schon wissen. Schließlich macht die Dosis das Gift und dazu gehört auch die Exposition.

Was der Autor ebenfalls verschwiegt ist der Ein-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m³. Die 950 µg/m³ sind allerdings in Acht-Stunden-Grenzwert. Sprich würde man den Ein-Stunden-Grenzwert hochrechnen wäre man bei 1600 µg/m³. Wobei man natürlich eine Verminderung für längere Exposition einrechnen müsste. Die 40 µg/m³ sind dagegen ein Mittelwert über das gesamte Jahr. Was nicht ausschließt, dass die Stunden-Exposition höher liegt.

Dazu kommt, dass dieser Wert (950 µg/m³) in einem Büro nicht erreicht oder überschritten wird, sondern eher an Arbeitsplätzen, wie Autobahnen oder Flughäfen. Bisher ist mir nur der Flughafen München bekannt, der kontinuierlich derartige Werte misst.

Das Reporter nicht alles kann man ihm nicht vorwerfen, wohl aber das er aus welchen Gründen auch immer nicht sauber recherchiert hat. Würde mich jedenfalls nicht wundern, wenn im Focus nun dicke Anzeigen bestimmte Autofirmen wären.

Ergänzung (03.10.2017):
Der Presserat hat inzwischen entschieden:

…
Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Berichterstattung unter der Überschrift „Absurde Dieselpanik! Im Büro ist 20 Mal mehr Stickstoffdioxid erlaubt als auf der Straße“ einen Verstoß gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht.
…

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Danke Flughafen Düsseldorf…

…dass ihr etwas dazu beitragt die Geburtenzahlen in Deutschland zu reduzieren.

Dies schließe ich jedenfalls aus dem Ergebnis, dass es einen Zusammenhang zwischen Lärm und Fruchtbarkeit zu geben scheint. Aber vermutlich wurde dies im Zusammenhang mit Flughäfen noch nicht untersucht. Wäre sicherlich eine interessante Studie.

Anderseits leugnet die Airlobby aus finanziellen Erwägungen die Fakten und verzögert deren Durchsetzung. Das Vorgehen erscheint mir nicht unähnlich dem der Nikotinlobby.

Alternative Fakten der Wirtschaft, welche ihre Pfründe verteidigt. Gier nach mehr und mehr war schon immer ein starker Motivator für Menschen ohne Weitblick.

Wenn man so darüber nachdenkt ist die Gier vielleicht auch der Grund dafür, warum so viele Manager versagen. Sie denken nicht in größeren Zusammenhängen, sondern nur an die eigene Tasche.

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DPolG auf dem Radweg?

Das Bild hier entstand vor dem G20-Gipfel.

Auf dem Bild oben erkennt man es nicht so richtig, deswegen hier noch ein vergrößerter Ausschnitt, wo man das Logo der DPolG erkennen kann.

Ich finde es schon bemerkenswert, wenn sich eine Gewerkschaft Sonderrechte herausnimmt, welche nur Einsatzfahrzeugen zusteht. Noch viel bemerkenswerter ist das Verhalten der Polizei, welche auf ein offensichtliches Fehlverhalten nicht reagiert. Wobei sich die Einsatzfahrzeuge teilweise selbst sehr breit machten und auch auf Radwegen standen. Auf Bürgersteigen sowieso.

Eigentlich hatte ich dies nicht veröffentlichen wollen, sondern erst einmal eine Stellungnahme bzw. Erklärung von der DPolG haben wollen, allerdings scheint diese nicht antworten zu wollen.

Die Sonderrechte der Polizei gelten jedenfalls nicht für eine Gewerkschaft. Aufgrund der Entfernung ist das Nummernschild leider nicht eindeutig zu erkennen.

Mir ist bewusst, dass auch Polizisten nur Menschen sind, aber trotzdem gibt es gerade im öffentlichen Umfeld auch eine Vorbildfunktion, der hier nicht gerecht wurde, da man genau jenes Verhalten zeigte, was zu Respektlosigkeit führt.

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Chaosflughafen Düsseldorf

Wenn man keinen Bock auf den Chaosflughafen Düsseldorf hat, nimmt man die Bahn in den Urlaub. Da hat man wenigstens keinen Ärger mit unsinnigen Sicherheitsmaßnahmen. Etwa dem Flaschenverbot, was nur dem Gewinnstreben der Flughafeneigentümer dient, während zeitgleich Improvisationswaffen im Duty-Freebereich verkauft werden.

Und wenn der Flughafen die sichere Abfertigung nicht packt, dürfen halt nicht wo so viele Starts- und Landungen erfolgen.

Mal ganz davon abgesehen, dass man bei längeren Zeiten im Flughafenkomplex noch höheren Werten von Feinstaub und Stickoxide ausgesetzt wird.

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Mutmaßliche fahrlässige Tötung und Körperverletzung durch VW, DAIMLER und BMW

Folgende Mail schickte ich gestern an die zuständigen Staatsanwaltschaften in Braunschweig, Stuttgart und München. Ich habe jedenfalls genug davon, dass Profitgier mir Lebenszeit nimmt und meine Gesundheit schädigt. Den Autokäufern kann man hier keinen Vorwurf machen, weil sie den Autobauern vertrauten, wohl aber den Herstellern und Behörden.

Sehr geehrte Personen*,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen VW, Daimler und BMW bzw. die gegenwärtigen bzw. vergangenen Vorstände der Unternehmen, die sich verantwortlich für die Schädigung von vielen Menschen zeigen. Sowie ggf. weitere Autohersteller und Zulieferer, welche ebenfalls eine Mitverantwortung tragen dürften.

„Diesel-Fahrzeuge stoßen laut Umweltbundesamt mehr gesundheitsschädliche Stickoxide aus als nach EU-Grenzwert zulässig.“
(Quelle)
Dies ist unzweifelhaft als Körperverletzung zu werten. Zumal hier Vorsatz vorliegt, wie die Berichterstattung zu einer Kartellbildung belegt.

Durch den erhöhten Ausstoß gibt es zudem mehr Tote.
Oder ergibt sich aus dem niederem Beweggrund Habgier ein Mordverdacht? Denn vermutlich gibt es keine anderen Motive für die Abschalteinrichtung, als Einnahmen zu generieren und damit ebenfalls Boni einzustreichen. Ob auch Heimtücke gegeben ist, vermag ich nicht zu sagen. Da gemeinschaftlich im mutmaßlichen Kartell und für die Bevölkerung nicht sichtbar derartige Machenschaften liefen, ist es gefühlt ebenfalls Heimtücke.

Dies lässt sich sicherlich noch durch weitere Dokumente belegen, der Anfangsverdacht ist aber auf jeden Fall gegeben.

Ggf. ist auch gegen Behörden zu ermitteln, die ihrer Amtsverpflichtung nicht oder unzureichend nachgekommen sind.

In der Anlage sind die Auszüge aus dem StGB aufgeführt, welche gegeben sein dürften.

Ob auch ein Betrug an den Kunden vorliegt, vermag ich nicht zu bewerten, allerdings bin ich selbst als Fußgänger und Radfahrer massiv von der Manipulation betroffen.

Für den Fall, dass sie von der nach h.E. notwendigen Strafverfolgung aus unerfindlichen Gründen absehen, teilen Sie mir bitte Name und Anschrift Ihrer vorgesetzten Dienststelle mit.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

(* Aus Respekt vor allen Geschlechtern, verwende ich eine Geschlechtsneutrale Anrede.)

Dieser Text darf durch die in BCC beteiligte Presse veröffentlicht werden.

[…]

Anlage:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 222 Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 258a Strafvereitelung im Amt
(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.

§ 211 Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

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Spruch zum Sonntag

Jeder Mensch egal wie intim man ist, kennt nur Facetten des anderen, aber niemals alles, weil Worte, Gesten und Handlungen die Gedankenwelt nie komplett vermitteln können.

(Ulrich Scharfenort, 17.02.2016)

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Duisburger Autor: Aurora Klee

Klee, Aurora; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1,
* Blauer Vogel

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Wundert das Bahnchaos wirklich jemanden

Das Chaos am Mittwoch verschuldet die Bahn im vollen Umfang.
Leider hat die Bahn kein brauchbares Ausfallmanagement. Als keine Planung, wie man in solchen Fällen vorgeht oder gar eine Ausfallzentrale, welche speziell geschult ist und übernehmen kann.

Dazu kommen noch die altmodischen Abläufe bei der Bahn. Eine automatische Kommunikation zwischen Zügen und Stationen scheint nicht stattzufinden.

Dies merke ich regelmäßig bei abweichender Wagenreihung, was gerne falsch oder gar nicht angekündigt wird. Und die „Informationsschalter“ sollten in Desinformationsschalter umbenannt werden, denn meistens landen dort gar nicht die notwendigen Informationen. Oder zumindest nicht schnell genug.

Es wird endlich Zeit für ein Verbandsklagerecht für Verbraucherschutzverbände. Dann würden sich viele Probleme sehr schnell erledigen.

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Angebliche Bivsi-Weisung Lesmeister

Von Frau Lesmeister glaube ich kein Wort. Dazu gab es einfach zu viele Behauptungen und Aktionen, die bei mir erhebliche Zweifel am Leumund aufkommen lassen.

Das jetzt längere Zeit später ‚plötzlich‘ so eine Erkenntnis herauskommt, kann unmöglich den Tatsachen entsprechen, denn das Erste nach einem derartigen Desaster war mit ziemlicher Sicherheit eine interne Recherche. Hätte es da wirklich eine derartige Weisung gegeben, wäre dies sehr schnell bekannt geworden und nicht erst viele Wochen später.

In meinen Augen ein klarer Fall von Alternativen Fakten.

Mein Eindruck ist, dass hier der Versuch sich als Macher zu präsentieren, drastisch nach hinten losgegangen ist.

Das viele Engagement, insbesondere der Schüler freut mich. Widerstand gegen Unrecht ist Pflicht und der Rechtsstaat bietet hier ausreichend Möglichkeiten dies völlig legal auszuüben.

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Gefährliche Exotische Tiere in NRW

Wie kann es eigentlich sein, dass keine Registratur für gefährliche Tiere in NRW notwendig ist? Ständig wird über die Terrorgefahr polemisiert und alles mögliche an Überwachung beschlossen. Waffengesetze wurden verschärft. Aber biologische Waffen werden nicht berücksichtigt?

Haben hier Umwelt- und Innenministerium total versagt? Oder ist der Terrorismus nur eine willkommene Ausrede für mehr sinnfreie Überwachung?

Wahrscheinlich muss erst ein Terrorist hingehen und mit Schlangengift einen Anschlag verüben, bevor sinnvolle lebensrettende Maßnahmen beschlossen werden. Schließlich wäre Transparenz wer welche Art von Gefahrentier besitzt durchaus sinnvoll und ermöglicht im Falle eines Ausbruchs die Zuordnung und zudem die Überprüfung ob die Eigentümer geeignet sind.

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Verbesserung der Luftqualität in den Städten

Der ÖPNV ist verbesserungswürdig könnte aber sehr viel zur Luftqualität und Reinheit beitragen.

Das Präsidium des Deutschen Städtetages beschloss nachfolgendes:

1. Das Präsidium stellt fest, dass die kommunalen Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität die Feinstaubbelastung in den Städten spürbar gesenkt haben. Gleichzeitig wird deutlich, dass manche Städte mit den ihnen derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln die Grenzwerte für Stickoxide kurz- bis mittelfristig nicht werden einhalten können.

2. Das Präsidium bekräftigt, dass die Städte alles tun werden, um Fahrverbote zu vermeiden. Insbesondere werden die Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses, der Förderung des Radverkehrs und der Verbesserung des ÖPNV-Angebots weiter intensiviert werden müssen.

3. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland befürchtet das Präsidium, dass einzelne Städte schon in absehbarer Zeit begrenzte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen müssen. Es betont, dass die Städte dem Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind. Allerdings dürfen die Fahrverbote nicht dazu führen, dass die Städte lahmgelegt oder soziale und wirtschaftliche Aspekte vernachlässigt werden. Um beide Ziele zu erreichen, brauchen die betroffenen Städte eine praktikable Möglichkeit zur Kennzeichnung und Kontrolle der betroffenen Fahrzeuge. Das Präsidium spricht sich daher für eine kurzfristige Einführung einer blauen Plakette aus. Im Falle von Fahrverboten sind geeignete Ausnahmeregelungen zu treffen.

4. Das Präsidium fordert die Automobilindustrie auf, möglichst bald Dieselfahrzeuge auf den Markt zu bringen, die geltende Emissionswerte tatsächlich auch im Straßenverkehr einhalten. Es hält darüber hinaus bessere Anreize für die Nachrüstung bereits zugelassener Fahrzeuge mit Filtersystemen und die Umrüstung auf alternative Antriebstechnologien für dringend erforderlich, um den Stickstoffdioxidausstoß zu reduzieren. Entsprechende Förderprogramme müssen insbesondere auf den ÖPNV sowie kommunale Fahrzeugflotten ausgerichtet werden.

5. Der kommunale ÖPNV ist nach wie vor stark unterfinanziert. Um das Angebot verbessern und den wachsenden Anforderungen anpassen zu können, ist ein deutlich stärkeres finanzielles Engagement von Bund und Ländern erforderlich.

6. Darüber hinaus spricht sich das Präsidium dafür aus, einzelnen Städten auf Wunsch die Möglichkeit einzuräumen, finanzielle Maßnahmen zur verbesserten Lenkung der Verkehrsflüsse in bestimmten Zonen einer Stadt zu erproben. Solche Instrumente können etwa Nahverkehrsabgaben, Zufahrtsgebühren oder auch ein verpflichtendes Bürgerticket für den ÖPNV sein. Die Einnahmen sind zweckgebunden für den ÖPNV bzw. die Förderung von nachhaltiger Mobilität zu verwenden. Die Instrumente müssen im Falle ihres Einsatzes sorgfältig auf ihre Auswirkungen auf Wirtschafts- und Berufsverkehre, den Einzelhandel, das Verhältnis von Kosten und Nutzen sowie die gesellschaftliche Akzeptanz geprüft werden. Zudem ist die Vereinbarkeit mit den straßen- und verkehrsrechtlichen Regelungen von Bund und Ländern sowie gegebenenfalls den mautrechtlichen Regelungen der EU sicherzustellen.

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Airlines Jammern zur Gewinnoptimierung

Das Airlines über zu hohe Gebühren klagen gehört zu deren Geschäftsmodell. Man bedenke, dass es sich hier um eine Marktwirtschaft handelt und theoretisch müssten auch sämtlich Sozialkosten mit eingepreist werden, was aber nicht der Fall ist. Eine Entschädigung wegen des Fluglärms für die betroffenen Gebiete müssen die wenigsten Flughäfen zahlen.

Wenn man dann noch bedenkt, dass viel zu viele Flieger halbleer starten sind wohl weniger die Ticketpreise das Problem, sondern vielmehr die mangelnde Nachfrage. Denn bereits jetzt sind Flugtickets viel, viel zu billig. Insbesondere im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln. Hier ist sogar von einer Wettbewerbsverzerrung auszugehen.

Es geht einzig und allein um Gier der Flugverkehrsaktiengesellschaft auf Kosten der Allgemeinheit. Rücksicht zählt hier rein gar nichts. Als Beispiel sei hier die Lufthansa genannt, die nachweislich mehrfach bereits vor 6 Uhr im Umfeld des Flughafen Düsseldorf kreist und völlig unnötig die Bevölkerung um den Schlaf bringt.

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Leserbriefe vom 04.07.2017 zur Ehe für Alle

Wenn die Leserbriefschreiberin Rita Jensen die Gesetzesänderung als Schwachsinn bezeichnet, frage ich mich auf welcher Basis. Unklar bleibt auch warum es verfassungswidrig sein sollte zu heiraten. Etwa weil Familie in den Köpfen der ewig gestrigen Vater Mutter Kind bedeutet? Und warum werden die Älteren ins Altenheim abgeschoben? Und was ist dann mit Frauenrechten? Traditionen sind nett, aber nicht unveränderlich. Die Welt ist steter Wandel.

Dann dieser alternativ faktische Leserbrief, der viele Behauptungen enthält, aber nichts fundiertes. Und der Schreiber wirft der Gegenseite sogar noch vor genauso engstirnig zu sein, wie er selber. Rhetorisch noch vielleicht halbwegs beeindruckend, aber vom Niveau her Donald Trump.

Und auch der Leserbrief einer christlichen Fundamentalistin steht dem in nichts nach. Was von Menschen geschrieben wurde, kann nicht das Wort Gottes sein, sondern immer nur eine fehlerhafte Interpretation, gefärbt von persönlichen Ansichten. Was auch offenbar wird, wenn man sich mit der Entstehung der Bibel beschäftigt. Davon abgesehen kann man sich nicht einzelne Passagen raussuchen und diese außerhalb des Kontext deuten. Man muss das Gesamtwerk sehen. Und da ist der Grundtenor: ‚Liebe deinen Nächsten, wie dich selbst.‘ Also sei nicht so egoistisch und engstirnig.
Wenn man daran denkt, das Jesus mit 12 anderen Männern in einer WG gelebt haben soll… Rein statistisch war mindestens einer Schwul und der eine oder andere Bisexuell. Dann könnte man auch sagen, dass da einer sich am Verhalten des anderen gestört hätte. Wenn das neue Testament denn überhaupt zur Zeit Jesus geschrieben worden wäre und nicht erst lange danach.
Außerdem wie kann etwas widernatürlich sein, was in der Natur eines Menschen liegt und gar nicht änderbar ist? Römer I spricht jedenfalls davon. Frauen mit Frauen werden gar nicht erwähnt, also ist die Ehe zwischen Frauen somit in Ordnung?
Wer mehr als ein Buch liest, ist jedenfalls klar im Vorteil.

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Bahnhof Duisburg bekommt es nicht hin

Am 12.07.17 durfte ich erneut erleben, dass das Personal vom Bahnhof Duisburg es nicht hinbekommt verlässlich zu informieren.

Wieder einmal war es die falsche Reihenfolge. An den Aushängen wird für den IC 6:13 ab Duisburg die erste Klasse vorne dargestellt. Am Montag kam dieser IC mit zweiter Klasse vorne. Also war mal wieder völlig unnötige Rennerei nötig.

Heute kam der Zug richtig und war eigentlich auch richtig angezeigt, der Hinweis auf eine angeblich abweichende Reihenfolge verwirrte allerdings.

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass da jemand nicht mitbekommen hat, dass sich für den besagten IC die Reihenfolge vor kurzem anscheinend änderte. Aus welchen Gründen auch immer. Da käme es dann natürlich zu Fehlern.

Ich frage mich, warum dies nicht automatisiert wird.

In Düsseldorf wurde es auch falsch angezeigt. Also vielleicht doch eher ein Fehler beim Bordpersonal.

Apropos Inkompetenz bzgl. Informationen. Warum sind eigentlich die Infotafeln unten in der Passage noch immer ausgefallen?

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Virtuelle Kunstausstellung

Hier ein paar Bilder, welche ich in letzter Zeit anfertigte.
Alle Acryl auf Leinwand.

Gekritzel 2017

Kontroverse 2017

tomatisierter OB

(Ein wenig politische Kunst)

„Ozean“ noch in Arbeit

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Die Zeugen Jehovas streisanden

Intolerante religiöse Gruppen sind mir zuwider. Egal welche Weltanschauung hat nicht das Recht die Meinungsfreiheit einzuschränken und unbeliebte Meinungen zu zensieren. Ich hatte beim Lesen der Meldung zuerst an eine Spende an den Verlag gedacht, aber dann doch besser das Buch gekauft. Hätte ich ohnehin gemacht, wenn ich nicht noch so einen Bücherberg bei mir liegen hätte.

Da haben die Zeugen Jehovas wohl nicht an den Streisand-Effekt gedacht. Ich empfehlen jedem, der gegen dieses intolerante Verhalten vorgehen will, einfach das Buch zu kaufen. Das unterstützt den Verlag und führt das Vorgehen genau ins Gegenteil. Was besseres als diese Werbekampagne kann sich der Verlag eigentlich nicht wünschen.

Mal ganz davon abgesehen, dass man die Zeugen Jehovas vermutlich ebenfalls abmahnen könnte, weil sie kein Impressum haben. Lediglich eine sehr versteckte Anschrift für Juristen in Amerika findet sich. Wer sich so abschottet zeigt allein durch den Internetauftritt bereits, welcher Natur er ist.

Witzig wäre auch eine allgemeine Abmahnung durch eine andere religiöse Gruppierung nicht mehr von Tür zu Tür zu ziehen und Menschen mit ihrer Religion zu belästigen.

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Spruch zum Sonntag

Wenn Menschen so dimensional wären, wie sie denken, dann könnte man Nazis unter der Tür durchschieben.

(Ulrich Scharfenort, 21.01.2016 )

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Genitalverstümmelung bei Männern

Könnte nicht Aggression auch zum Teil in der Genitalverstümmelung liegen? Werden dadurch die Männer bereits in jungen Jahren traumatisiert, mit bleibenden Schäden.

Dies würde die Frage aufwerfen, für wie viel Leid so ein kleiner Schnitt verantwortlich sein könnte. Daneben stellt sich die Frage, warum Frauen dies gerne kleinreden, so als wäre die Verstümmelung bei Frauen schlimmer.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass auch nur eine Person auf dieser Welt dies wirklich alles erfahren hat und vergleichen kann. Nur weil es weniger Haut ist, heißt es nicht, dass es weniger schlimm ist.

Man sollte aber bedenken, dass es Untersuchungen zur Schmerzwahrnehmung von Männern und Frauen gibt, die belegen, dass Männer, bis auf Ausnahmen, weniger Schmerz wahrnehmen. Sprich, es wird u.U. weniger stark wahrgenommen und noch dazu vermutlich nicht so offen darüber geredet, weil es ja harmlos dargestellt wird. Da würde dann ja jeder Mann, der sich beklagt, als ‚Weichei‘ dastehen und wer will das schon. Also werden eher die Zähne zusammengebissen.

Zumal sexuelle Themen ja ohnehin Scham behaftet sind und wenig offen darüber geredet wird.

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Auch Gewerkschaften und Umweltverbände sind letztendlich Lobbyisten

Man schimpft ja immer fiel auf die bösen Lobbyisten, dabei gibt es hier ja die unterschiedlichsten. Schlimm wird es eigentlich nur, wenn ein Typus von Lobbyisten besonders viel Einfluss auf einen Rechtsbereich haben. Beispielhaft sei hier die Automobilindustrie genannt. Hätten hier die anderen Lobbyisten, wie etwa Umweltverbände, das gleiche Gewicht, sähen viele Gesetze wohl ganz anders aus.

Woran es also happert ist nicht der Lobbyismus an sich, sondern die Ungleichverteilung des Einflusses einzelner Lobbygruppen. Etwa durch Geldspenden für bestimmte Parteien oder Einladungen.

Jeder Beamte wäre hier längst wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. In der Politik scheint hier einfach weiter gemacht zu werden.

Leider bedarf es großen Drucks, um ein System zu ändern, denn ein System beschließt nur selten Maßnahmen die für die vom System präferierten negativ sind.

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Duftbäumchen im Auto

Da muss es aber ziemlich stinken ;-)
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Allerdings sollte man mit diesen Duftdingern eher vorsichtig sein, denn der Geruch wird von einer Substanz getragen, deren gesundheitlichen Folgen nicht abschätzbar sind.

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Das CDU mitverschuldete Personal-Desaster

Da stehen Bürger vor verschlossener Tür eines Bürgerservices und sofort gehen politische Schuldzuweisungen los.

Stimmt, es darf nicht sein, dass der Bürger vor verschlossenen Türen steht. Dennoch hat m.W. die CDU für die Personalreduzierung bei der Stadt Duisburg gestimmt.

Es sind keine Fehlplanungen der Verwaltung, sondern Fehler der Politik, welche Schuld sind. Jene die Entscheiden, tragen die Verantwortung und nicht jene die möglicherweise schlecht Verschläge machen.

Zudem trägt dieser wahlpolitische Angriff sicherlich nicht dazu bei, dass Klima bei den Beschäftigten zu verbessern. Mich würde ja echt mal das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung der Stadt Duisburg interessieren.

Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein, allen anderen möge er, wie ein Bumerang, ins Gesicht fliegen.

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