Klartext zu „Bundesstiftung für Atom-Risiken?“

Klartext zu „Bundesstiftung für Atom-Risiken?“

Wenn die Energiekonzerne dem Stadt dieses Geschäft anbieten sollten, kann es sich nur um ein schlechtes Geschäft handeln. Vielleicht wird dadurch jetzt eine eventuelle Strafzahlung gespart, aber auf lange Sicht wird es teurer als die läppischen 30 Milliarden, welche die Atomstromindustrie bisher zurückgelegt hat.

Wahrscheinlich will man sie dieses Risikos entledigen, bevor herauskommt, dass es nie eine Endlagerung geben wird, sondern nur eine kontrollierte Lagerung mit entsprechendem Kostenaufwand. Zumal ich meine, dass der Staat bereits 300 Milliarden in den Atomstrom gesteckt hat, wovon wohl nichts zurückgezahlt wird. Diese Summe müssten die Konzerne dann ebenfalls zahlen.

Ich habe den Eindruck, bei der Kohle ist dies deutlich besser geregelt, was die Ewigkeitskosten angeht, als beim Atommüll. Zumal im gesamten Ruhrgebiet an zahlreichen Stellen mit Atommüll gearbeitet wird.

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Petition zur Unterschriftenlisten zum Erhalt des Kombibad abgeschlossen

Es ist schon einige Zeit her, dass knapp 10 000 Bürger eine Unterschriftenliste zum Kombibad einreichten. Diese wurde von der Stadt vergraben und kam erst auf Druck der Bürger wieder zum Vorschein. Dabei hätte diese von der Stadt eigentlich als Petition behandelt werden müssen. Genau mit dieser Grundlage wandte ich mich an den Landtag NRW, von dem ich nun nachfolgende Antwort erhielt:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 20.05.2014 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis.

Der Petitionsausschuss hat sich mit den durch die Petition aufgeworfenen Fragen eingehend auseinandergesetzt. Der Petent moniert zu Recht, dass die Unterschriftenliste durch die Stadt Duisburg nicht als Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung gewertet und behandelt wurde. Auf diesen Fehler hat auch die Bezirksregierung gegenüber der Stadt Duisburg hingewiesen.

Der Sache nach hat sich der Rat gleichwohl mit dem durch die Unterschriftenliste verfolgten Anliegen befasst. Er hat es hingegen zunächst versäumt, über das Ergebnis der Eingabe zu unterrichten. Dies wurde anscheinend – zu Unrecht – vor dem Hintergrund für entbehrliche gehalten, dass Mitglieder der sich für den Erhalt des Kombibades engagierten Bürgerinitiative bei der entscheidenden Ratssitzung anwesend waren. Zwischenzeitlich wurde die Unterrichtung der Vertreter der Bürgerinitiative, der DLRG Ortsgruppe Homberg e.V. und der SPD Homberg nachgeholt.

Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Fragestellung ist zunächst zu bemerken, dass es sich bei DuisburgSport“ nicht um eine privatrechtliche Gesellschaft, sondern um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Duisburg handelt. Indem sich die Unterzeichner mit ihrer Unterschrift gegen Pläne zur Schließung des Schwimmbades gewandt haben, haben sie zu erkennen gegeben, dass sich die zuständigen Stellen mit diesem Anliegen und mit dem diesem Anliegen politisches Gewicht verleihenden Unterschriftenlisten auseinandersetzen sollten. In diesem Umfang ist von einer mit der Unterschrift stillschweigend erklärten Einwilligung mit der Datenweitergabe auszugehen. Da „DuisburgSport“ für die Planung und den Betrieb der städtischen Bäder sachlich zuständig ist, ist aus Sicht des Petitionsausschusses kein datenschutzrechtlicher Verstoß festzustellen.

Die Stadt Duisburg wird bemüht sein, in Zukunft Fehler wie die oben geschilderten zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wurde die Behandlung von Anträgen und Eingaben nach §§ 24 ff. der Gemeindordnung zum 01.01.2014 dem Rechtsamt der Stadt Duisburg übertragen. Durch diese Maßnahme soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass datenschutzrechtlichen Belange ausreichend Rechnung getragen wird. Eine Weitergabe der persönlichen Daten der Unterzeichner an andere Stelle innerhalb der Verwaltung erscheint jedenfalls dann nicht mehr erforderlich.

Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.

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Bundesregierung sieht Risiko bei Glyphosatanwendung

Mit Bundestagsdrucksache 18/1250 (PDF) beantwortet die Bundesregierung eine kleine Anfrage.

So wurden Gefahren für Haus- und Kleingärtner nicht gezielt bewertet, obwohl bekanntermaßen gerade bei Laien häufiger Fehler gemacht werden.

Größtenteils scheint mir die Antwort die Gefahren klein zu reden bzw. wird vorgegeben keinerlei Kenntnisse zu haben.

Die wirkliche Bewertung des Risikos kann wohl nur die Zukunft übernehmen, welche dann hoffentlich nicht von Wirtschaftsinteressen eines US-Genttech-Konzerns gestaltet wird.

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Idee: Schnarchneutralisator

Nichts macht eine Nacht anstrengender, als wenn der Bettnachbar schnarcht.

Das sich Schallwellen durch destruktive Interferenz neutralisieren können ist in der Physik weithin bekannt, was wäre also einfacher, als ein derartiges Gerät zu konstruieren.
Bestandteile wären hier eine Elektronik, eine Lautsprecher und ein Mikrofon. Die Entfernung zur Schallquelle muss ausreichend sein, für die Verarbeitung, sodass der Lautsprecher ein entsprechendes Gegensignal zu Schallneutralisation aussenden kann.

Auch für Geräusche von draußen ließe sich ein derartiges Verfahren einsetzen, was insbesondere Verkehrslärm, wie etwa bei Flugzeugen, LKWs oder Eisenbahn mindern könnte. Es wäre also möglich mit ein wenig Aufwand das Wohlbefinden von Millionen von Lärmgeplagten zu verbessern. So gesehen müsste ein derartiges Gerät auch im Interesse der Krankenkassen sein.

Auch mit Weckfunktion ließe sich ein derartiges Gerät koppeln. Dieses schaltet sich am Morgen dann einfach ab und man wird vom Lärm geweckt.

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Abschluss Petition gegen Wahlmanipulation

Das Ergebnis zu meiner Petition dürfte nicht wirklich überraschen in Anbetracht, dass jene die darüber entscheiden von der Wahlmanipulation profitiert haben:

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Der Petent fordert, dass die undemokratische Beeinflussung von Wahlen durch Meinungsumfragen im Vorfeld von Wahlen unterbunden wird.

Zur Begründung seines Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, das Ergebnis einer Wahl werde durch „pseudorepräsentative“ Umfragen manipuliert, da aus der Meinung von zum Beispiel 2.000 Personen die Meinung von vielen Millionen abgeleitet werde. Trotz der unzureichenden Datenbasis werde das Wahlverhalten der Menschen durch diese „Prognosen“ beeinflusst. Dabei könne eine derartig geringe Anzahl niemals die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Mit der Bezeichnung „repräsentativ“ werde zudem suggeriert, dass hier eine Mehrheitsmeinung vertreten werde. Ferner seien in der Veröffentlichung von Prognosen, zum Beispiel in Zeitungen, die Fragen nicht verzeichnet, so dass unklar sei, wie die Ergebnisse zustande gekommen seien. Weder müsse veröffentlicht werden, wie viele Personen gefragt worden seien, noch wie die Frage genau lautete. Aus wissenschaftlicher Sicht könne alle schon durch den Aufbau und die Interpretation der Umfrage das Ergebnis maßgeblich beeinflusst werden. Die Umfrageergebnisse würden somit häufig zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung und dadurch zu einer „demokratiegefährdenden Meinungsmache“. Die Umfragen würden nicht die Stimmung wiedergeben, sondern diese erst erzeugen. Eine Partei, die in den Prognosen unter der jeweiligen Hürde bleibe, werde dadurch stark benachteiligt, da ihr aufgrund der Prognose noch weniger Stimmer gegeben würden. Das dadurch eintretende „taktische Wählen“ könnte den Tatbestand der Wahlfälschung gem. § 107a Strafgesetzbuch (StGB) bzw. der Wählertäuschung gem. § 108a StGB erfüllen. Zudem sei unlogisch, dass eine Befragung der Wähler am Tag der Wahl eine unzulässige Beeinflussung der Wahl darstellen solle, während eine Veröffentlichung von Wählerbefragungen im Vorfeld von Wahlen hingegen als zulässig angesehen werde.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss macht zunächst darauf aufmerksam, dass die Durchführung und Veröffentlichung von Umfragen unter Wahlberechtigten von Grundrechten der Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt sind. Eine Einschränkung dieser Grundrechte ist zwar nach Artikel 5 Absatz 2 GG durch die Vorschriften der allgemeinen Gesetze möglich und könnte grundsätzlich auch zum Zwecke des Schutzes des Freiheit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 GG in Betracht kommen. Ein – wie vom Petenten vorgeschlagenes – umfassendes gesetzliches Verbot von wahlbezogenen Umfragen im Vorfeld von Wahlen und der Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Umfragen erscheint jedoch nach Ansicht des Ausschusses nicht gerechtfertigt, weil die Freiheit der Wahl durch derartige Umfragen grundsätzlich nicht beeinträchtigt wird.

Nach dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundsatz der Freiheit der Wahl muss der Wähler seine Stimme frei von Zwang oder sonstiger unzulässiger Beeinflussung von außen abgeben können (BverfGE 7, 63 [69]; 66, 369 [380]). Die Durchführung von wahlbezogenen Umfragen und die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Umfragen im Vorfeld von Wahlen stellen keine unzulässige Beeinflussung der Wähler bzw. der Wahlen dar.

Der Ausschuss verweist darauf, dass die verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Wahl nicht vor jeder Beeinflussung, sondern nur vor unzulässiger Beeinflussung schützt. Unzulässig sind Beeinflussungen, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit des Wählers ernstlich zu beeinträchtigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn auf den Wähler Zwang oder Druck ausgeübt wird, der geeignet ist, seine Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen (BverfGE 66, 369 [380]). Die Veröffentlichung von Umfrageergebnissen im Vorfeld von Wahlen ist ein Einfluss unter vielen, denen Wahlberechtigte vor Wahlen ausgesetzt sind – etwa neben politischen Berichten, Analysen und Kommentaren in den Medien und der Wahlwerbung der Parteien – und die für die Wahlentscheidung des einzelnen Wählers Bedeutung haben können. Diese Einflüsse ändern jedoch nichts daran, dass der einzelne Wähler eine eigene Wahlentscheidung frei von Druck und Zwang treffen kann, und beeinträchtigen somit nicht seine Entscheidungsfreiheit.

Auch das vom Petenten missbilligte „taktische“ Wählen in Kenntnis der Ergebnisse von Meinungsumfragen ist Ausdruck einer freien Wahlentscheidung. Es ist zulässig und nicht undemokratisch, in Kenntnis der Ergebnisse von Meinungsumfragen eine auf dem freien Willen beruhende „taktische“ Wahlentscheidung zu treffen, etwa indem die Stimme nicht der favorisierten Partei, sondern einer anderen Partei gegeben wird, um dieser Partei die Überwindung der Fünf-Prozent-Sperrklausel sowie eine Koalition dieser anderen Partei mit der favorisierten Partei und damit letztlich eine Regierungsbeteiligung der favorisierten Partei zu ermöglichen.

Weder durch ein solches „taktisches“ Wählen noch durch die Durchführung von wahlbezogenen Meinungsumfragen im Vorfeld von Wahlen oder die Veröffentlichung der Ergebnisse solcher Meinungsumfragen, soweit sie eine taktische Wahlentscheidung der Wähler ermöglichen, wird, wie der Petent befürchtet, ein Straftatbestand nach § 107a oder § 108a StGB erfüllt. Diese Straftatbestände erfassen das unbefugte Wählen, das sonstige Herbeiführen eines unrichtigen Ergebnisses einer Wahl oder das Verfälschen des Ergebnisses (§ 107a StGB) bzw. das Bewirken durch Täuschung, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt (§ 108a StGB). Der Ausschuss weist darauf hin, dass das Herbeiführen eines unrichtigen Ergebnisses einer Wahl voraussetzt, dass aufgrund der Tat das Ergebnis der Wahlhandlung nicht der unverfälschte Ausdruck des gesetzmäßig erklärten Willens des Wählers ist. Der Tatbestand bezieht sich damit auf die durch die Tat herbeigeführte Diskrepanz zwischen dem durch die Stimmabgabe erklärten Willen des Wählers und dem unverfälschtem Einfließen dieses erklärten Willens in das Wahlergebnis. Die Motivation für die Wahlentscheidung des Wählers – und wie diese Motivation zustande gekommen ist – ist hierfür unerheblich. Gleiches gilt für die Tatbestandsvariante des Verfälschens des Wahlergebnisses, die erfüllt ist, wenn nach Abschluss der Stimmabgabe seitens des Wählers das Ergebnis verändert wird.

Auch die vom Petenten geäußerte Befürchtung, dass die ein „taktisches“ Wählen möglicherweise beeinflussenden Ergebnisse von Meinungsumfragen im Vorfeld von Wahlen nicht repräsentativ oder mit unwissenschaftlichen Methoden zustande gekommen seien, rechtfertigt ein Verbot von wahlbezogenen Meinungsumfragen vor der Wahl zum Schutz der Wahlfreiheit nach Ansicht des Ausschusses nicht.

Es ist allgemein bekannt und liegt in der Natur von wahlbezogenen Meinungsumfragen, dass deren Ergebnisse die Wahlabsicht lediglich zum Zeitpunkt der Umfrage und stets nur annähernd abbilden können. Der Wähler muss daher von vornherein mit der Möglichkeit rechnen, dass die ermittelten Umfrageergebnisse nicht mit dem tatsächlichen Wahlergebnis übereinstimmen bzw. dass sich der Wählerwille bis zur Wahl noch ändern kann.

Entgegen der Annahme des Petenten werden in viel Fällen die Zahl der befragten Personen und der Wortlaut der diesen gestellten Fragen mit veröffentlich. Soweit Informationen zur Methodik der Umfrage, etwa zur Auswahl der befragten Personen, nicht veröffentlicht werden, kann dies auch darauf zurückzuführen sein, dass die Meinungsforschungsinstitute im Wettbewerb mit anderen Meinungsforschungsinstituten stehen und die von ihnen jeweils angewandte Methodik als Geschäftsgeheimnis betrachten.

Ferner ist die Tatsache, dass im Gegensatz zur zulässigen Veröffentlichung von wahlbezogenen Meinungsumfrage im Vorfeld von Wahlen die Veröffentlichung der Ergebnisse von Wähleranfragen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit gem. § 32 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes verboten ist, nach Auffassung des Ausschusses gerechtfertigt. Die Umfragen im Vorfeld der Wahl beziehen sich lediglich auf geäußerte Wahlabsichten, also auf hypothetisches Stimmabgabeverhalten, während die Umfragen zum Wählerverhalten nach der Stimmabgabeverhalten betreffen. Durch das Verbot soll verhindert werden, dass vorzeitige Veröffentlichungen über das bisherig tatsächliche Stimmabgabeverhalten Auswirkungen auf das weitere Stimmabgabeverhalten von Wählern bei der Wahl haben (vlg. Drs. 16/1800, S. 181).

Anders als die Veröffentlichung von wahlbezogenen Umfrageergebnissen im Vorfeld von Wahlen, die nicht notwendigerweise dem späteren tatsächlichen Stimmabgabeverhalten entsprechen und von denen zudem grundsätzlich alle Wahlberechtigten gleichermaßen Kenntnis nehmen und sie bei ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen können, wären bei einer Veröffentlichung der Ergebnisse einer Wählerbefragung über den Inhalt der tatsächlichen Wahlentscheidung am Wahltag vor Ablauf der Wahlzeit die Bedingungen nicht für alle Wähler gleich, weil diejenigen, die ihre Stimme erst nach der Veröffentlichung abgeben, bei der Stimmabgabe einen nicht ausgleichbaren Informationsvorsprung über das bisherige tatsächliche Stimmabgabeverhalten gegenüber denjenigen Wählern hätten, die ihre Stimme bereits zuvor abgegeben haben, und ihre Wahlentscheidung danach ausrichten können.

Die geltende Rechtslage schafft somit nach Ansicht des Petitionsausschusses einen sachgerechten Ausgleich zwischen Informations- und Pressefreiheit einerseits und dem Schutz der Wähler vor Beeinträchtigung der Freiheit und Gleichheit der Wahl andererseits.

Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die geltende Rechtlage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten aussprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Für mich bleibt es weiterhin unterschwellige Manipulation der Ergebnisse. Bezeichnend ist, dass taktische Wählen, als Hindernis für den Einzug in den Bundestag gar nicht betrachtet wird. Tja wie es aussieht ist Wahlpropaganda ohne Schranken erlaubt…

Im übrigen wurde bei dem Schreiben mal wieder kein Duplexdruck verwendet.

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Klartext zu „Flucht vor den hohen Energiekosten“

Klartext zu „Flucht vor den hohen Energiekosten“

Die Unternehmen begründen die Investition vielleicht mit hohen Energiekosten, allerdings würde dies auf ein überaus kurzsichtiges Management hindeuten. Die Energiekosten sind jetzt für ein paar Jahr günstig in den USA, dann werden sie allerdings sprunghaft steigen, denn Frackinggas steht nur begrenzt zur Verfügung.

Wer diesen Standort für langfristig kalkulierbar hält erscheint mir sehr insolvenzoptimistisch zu sein. Oder ist wenige Jahre das neue langfristig? Vielleicht für Manager wie Wolfgang Eder aber bestimmt nicht für Mitarbeiter.

Auf lange Sicht macht die Energiewende die Energie in Deutschland sogar günstiger, weil kaum noch abhängig von Rohstoffimporten, die auf dem Weltmarkt immer teurer werden. Die Preissteigerung ist derzeit wegen dem US-Frackinggas marginal.

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Überall nur LKW

Am heutigen 26.05.2014 gelang es mir zahlreiche Verstöße gegen die Umweltzone und Durchfahrverbote in Rheinhausen zu dokumentieren.

Die Logistikfirmen scheinen insbesondere ausländische Fahrer nicht ausreichend über die Umweltzonen aufzuklären, denn häufiger konnte ich LKW aus dem Ausland sehen, welche gar keine Plakette hatten. Leider sind es viel zu viele, als das ich sie alle fotografieren konnte. Dabei könnte die Stadt Duisburg mit einer mobilen Fotofalle zumindest kontrollieren, ob sich die LKW an die Umweltzone halten. Aber wahrscheinlich sind Blitzmarathone einfacher, als etwas für die Gesundheit der Bevölkerung zu tun.

Hier nur ein paar Beispiele, welche ich auch den Behörden schon gemeldet habe.

Ohne Plakette in Umweltzone
Ohne Plakette in Umweltzone

Mal wieder Fehlverkehr auf der Friedrich-Ebert-Straße
Mal wieder Fehlverkehr auf der Friedrich-Ebert-Straße

Parken auf der Abbiegerspur
Parken auf der Abbiegerspur

Auch der Bereich der im Umfeld Mühlenweide in Ruhrort wird von den LKWs gerne als Parkplatz verwendet. Was natürlich besonders bei den Trödelmärkten dort ärgerlich ist.

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Duisburger Piraten unter 2 %

Genau wie von mir vor etlichen Wochen in einer internen Mail vorhergesagt landeten die Duisburg Piraten bei weniger als 2 %. Dies lag, an dem mehr als dürftigen Wahlkampf, der sich überwiegend auf Wahlplakate und Infostände konzentrierte.

Es gab keine Aktionen, welche der Bevölkerung gezeigt hätte, dass die Piraten etwas positives für Duisburg sein können. Keine positiven spürbaren Akzente setzten die Piraten. Es wurde zudem auch viel zu spät mit dem Wahlkampf begonnen, denn Wahlkampf zieht sich nicht über Wochen, sondern Monate und Jahre hin. Es geht um eine permanente Präsens in der öffentlichen Wahrnehmung.

Auch die Kandidatenlisten wurden zu spät eingereicht, sodass die Piraten ziemlich weit unten auf dem Wahlzettel standen.

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Klartext zu „Großer Ärger über LKW-Lärm“

Klartext zu „Großer Ärger über LKW-Lärm“

Die Belastung durch LKW ist eindeutig zu groß. Nach meiner Ansicht müsste, dass gesamte Rheinhausener Stadtgebiet für LKW über 3,5 Tonnen gesperrt werden und nur für Lieferung zugelassen werden.

Die Forderung bezüglich der Osttangente von Herrn Clemens ist leider nicht durchdacht. Das Rheinvorland ist nicht nur als Biotop für den Artenerhalt wichtig, auch heißen neue Straßen immer weitere Kosten für den Erhalt. Zudem werden die Auswirkungen des Klimawandels zunehmen. Da ist jeder einzelne Baum im Stadtgebiet wertvoll für die Kühlung.

Es ist an der Stadt endlich den A40-Zubringer Häfen vernünftig auszubauen und nur diese Strecke für Logport LKW zuzulassen. Finanziert werden könnte dies über eine mobile Fotofalle, welche an belasteten Strecken eingesetzt wird und zugleich die LKW auf die Einhaltung der Umweltzonen prüft. Auf der Moerser Straße parken zum Beispiel häufiger LKW ohne Plaketten.

LKW ohne Umweltplakette

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Shortstory: Die Datenzecken

Wer kennt sie nicht, die gar nicht possierlichen Tierchen, welche auch als Datenzecken berüchtigt sind. Sie lauern an den verschiedensten Stellen auf Beute. Insbesondere verstecken sie sich gerne in kleingeschriebenen Texten und ellenlangen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Selbst das geübteste Auge hat manchmal arge Schwierigkeiten, sie dort zu entdecken.

Teilweise leben die Datenzecken auch in Symbiose mit der Schmarotzerspezies Abofallus Vulgaris. Überhaupt scheint ein reger Austausch zwischen beiden Spezies zu bestehen. Wie dieser genau vonstatten geht, liegt derzeit noch weitestgehend im Dunkeln.

Eine Übertragung von Krankheiten durch die Datensauger ist nicht auszuschließen, aber insgesamt eher zu vernachlässigen. Eine allgemeine Schutzimpfung gegen Datenzecken gibt es somit nicht.

Einmal nicht aufgepasst und sie schlagen unerbittlich zu. Besonders bevorzugen sie das Umfeld von Supermärkten oder Fußgängerzonen, in denen sie sich in den verschiedensten Formen ihrer unvorsichtigen Beute nähern. Viel zu oft erscheinen sie harmlos. Denn die Heimtücke der Datenzecken ist vielfach nicht offensichtlich.

Die Schädlingsbekämpfungstruppe in Grün oder neuerdings Blau steht dem Treiben der Datenzecken recht hilflos gegenüber, da bisher noch nicht das richtige Gift gefunden wurde, um diese dauerhaft zur Strecke zu bringen.

Somit können die Menschen sich nur durch Wachsamkeit vor den Datenzecken schützen, halbwegs bestenfalls. Glücklicherweise scheinen nichtmenschliche Spezies komplett verschont zu werden – von den Datenzecken – so dass zumindest unseren Haustieren keine Gefahr droht.

(Erstveröffentlichung in Kompass 2014.2)

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Firefox neues Fenster maximiert

Seit dem Update spinnt Firefox rum und meint immer, wenn man ein zweites Fenster öffnet dieses nicht maximiert (im Vollbild) zu starten. Ursache hierfür ist wahrscheinlich das „Hide Tab Bar with one Tab“-Addon, dass dafür sorgt, dass die Tabbar nur aktiv ist, wenn sie benötigt wird.

Ein Ausblenden über userChrome, würde die Tab-Funktionalität komplett deaktivieren.

So würde die userChrome.css aussehen:

@namespace url(„http://www.mozilla.org/keymaster/gatekeeper/there.is.only.xul“);
#TabsToolbar
{visibility: collapse}

Mal wieder eines der vielen Probleme mit ständigen „Verbesserungen“, dabei wollen die meisten Nutzer nur ein Programm, was funktioniert und sich nicht ständig ändert.

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Anne Helm wählen?

Ich habe mich lange mit der Frage beschäftigt kann ich mitverantworten, dass diese Person ins Europaparlament einzieht und die Antwort lautet eindeutig NEIN. Nicht nur die Aktion war total daneben, auch das feige Verhalten danach. Entweder entscheidet man sich für etwas und steht dann zumindest dafür ein oder man lässt die Handlung sein. Ihr Verhalten ist genau jenes was mich bei den Politikern der Altparteien stört. Nicht die Verantwortung zu tragen.

Deswegen werde ich heute die Piraten bei der Europawahl nicht wählen.

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Maßnahmen gegen Wildplakatiererei

Es gibt einige unbelehrbare Zeitgenossen, welche meinen die Fassaden würde ihnen gehören und sie dürften alles machen. Dies ist natürlich nicht der Fall. Darüber was an der Fassade angebracht werden darf, entscheidet einzig und allein der Eigentümer. Auch ein Ladeneigentümer darf dies nicht ohne Einverständnis anders entscheiden.

Wer ohne Erlaubnis etwas anbringt kann den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Aber auch ohne, dass es sich um eine Straftat handelt, kann nach § 823 BGB Schadensersatz für das entfernen und Wiederherstellung der Fassade verlangt werden.

Daneben kann auch abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt werden. Nicht vom Aufhänger der Plakate, sondern von dem Werbenden. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Plakate nicht an unerwünschten Stellen hängen. Hilfreich ist hier natürlich zusätzlich der Hinweise „Plakate anbringen verboten“, obwohl dies eigentlich ja selbstverständlich sein sollte.

Die Gerichte geben jedenfalls entsprechenden Unterlassungsklagen gegenüber Veranstaltern statt. Schließlich sind diese letztendlich verantwortlich für die Verunstaltung.

Wichtig ist hier für den Hausbesitzer eine lückenlose Dokumentation. Das heißt Fotos von den Plakaten an der Fassade machen. Die Plakate entfernen und aufbewahren und natürlich für einen entsprechend ordentlichen Zustand der Fassade sorgen. Dies verhindert auch schon einiges.

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Spruch zum Sonntag

Wenn die katholische Kirche in der Gegenwart ankommt, ist die Gegenwart schon weit in der Zukunft.
(Ulrich Scharfenort, 28.01.2013)

(Wobei es nun ja etwas rasanter geht)

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Antwort der Stadt zu Kauf der Häuser in den Peschen

Auf meine Anfrage zu dem Kauf der „Problemhäuser“ in Rheinhausen kam folgende Antwort

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Ihr an Herrn Oberbürgermeister Link gerichtete E-Mail vom 15.05.2014 wurde an uns zur Bearbeitung weitergeleitet.

Wegen der fehlenden Angabe Ihrer postalischen Adresse erhalten Sie unsere Stellungnahme zu ihrer Anfrage per E-Mail.

Bekanntlich gibt es zwischen dem Eigentümer der sog. Problemhäuser und der Stadt Duisburg seit einiger Zeit Gespräche über einen möglichen Erwerb der Objekte Beguinenstraße 1, 3 und 3a und In den Peschen 3 und 5. Sicherlich haben Sie auch den Medien entnommen, dass die Stadt dem Eigentümer eine Kaufangebot unterbreitet hat.

Da wie bereits erwähnt die Ankaufsverhandlungen geführt werden, bleibt zunächst der weitere Verlauf der Gespräche abzuwarten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen hierüber keine weiteren Details mitteilen. Sollte es zu einem Erwerb der Objekte kommen, gibt es für die künftige Nutzung einige Optionen.

Denkbar wären folgende Nutzungsmöglichkeiten:
1. eine Sanierung mit anschließender Weitervermietung
2. ein Abriss mit anschließender Begrünung der Fläche
3. ein Abriss und eine Neuansiedlung von Wohngebäuden die in das Umfeld passen.

Sollte es zu einem Verhandlungsergebnis kommen, muss der Rat der Stadt Duisburg abschließend dem Ankauf zustimmen.

Ihrer Befürchtung durch einen evtl. Erwerb der Objekte würden öffentliche Steuermittel ?veruntreut? halten wir für unbegründet. Seien Sie versichert, dass die Stadt Duisburg in Bezug auf die Verwendung öffentlicher Steuergelder sich selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt.

Die Stadt bewegt sich also im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, wenn sie Steuergelder verschwendet? Verschwendung ist es trotzdem und wirklich Optionen werden auch nicht aufgezeigt. Vielmehr erscheint es so als würde das Gebäude nur gekauft, damit Ruhe ist. Wobei es seltsam ist, dass für andere viel wichtigere Dinge in Duisburg kein Geld zur Verfügung steht.

Ob sich die Stadt Duisburg wirklich im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe bewegt, werde ich bei einem Kauf der Gebäude durch eine entsprechende Strafanzeige prüfen lassen. Da habe ich nämlich Zweifel dran.

Sparsamer Umgang mit den Geldern der Steuerzahler geht anders und von einer Millionen Euro könnten eine Menge Lehrer bezahlt werden oder Kindergartenplätze. Ruinen sollten nur in Ausnahmefälle gekauft werden. Da ständen aus meiner Sicht aber die Weißen Riesen in Homberg wesentlich höher in der Priorität. Einmal mehr scheint mir die unfähige Stadtspitze eine Fehlinvestition vorzunehmen und viele wichtigere Dinge zu vernachlässigen.

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Ferro Duo will mehr gefährliche Abfälle nahe der Duisburger Innenstadt lagern

Mit einem Antrag an die Bezirksregierung Düsseldorf wurde das Verfahren eingeleitet.

Gemäß Amtsblatt der Bezirksregierung Nr. 21 (PDF) liegen die Unterlagen in der Zeit vom 30.05. bis 30.06.2014 im Bezirksamt Mitte aus.

Die Einwendungsfrist läuft vom 30.05. bis 14.07.2014.

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Klartext zu „Achtung, auf der A59 wird’s ernst“

Klartext zu „Achtung, auf der A59 wird’s ernst“

In der aktuellen Wirtschaftswoche stand ein ziemlich interessanter Artikel zu aktuellen Techniken der Sanierungen von Brücken, die deutlich schneller gehen und im Endeffekt sogar wirtschaftlicher sind. Leider sitzen in den entsprechenden Ämtern wohl zu viele die lieber auf die vertrauten Verfahren setzen. Vielleicht aus Angst bei den neuen könnte etwas schief gehen oder weil es die Vorschriften nicht hergeben.

Wahrscheinlich ließen sich viele Ausbesserungen deutlich verträglicher für den Verkehr gestalten und gleichzeitig auf längere Sicht auch Geld sparen, wenn man nicht mit „Steinzeitmethoden“ Brücken repariert, sondern auf zeitgemäße Technologie wie Textilbeton oder selbstreparierende Strukturen setzt.

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Klartext zu „Fieberhafte Fahndung nach Öl-Leck“

Klartext zu „Fieberhafte Fahndung nach Öl-Leck“

Eine Flüssigkeit wird mit Druck in die Erde gepresst nun tritt sie an einer Stelle aus dem Boden aus und verseucht den Boden, sowie das Grundwasser darin. Ich wette es gab vorher zahlreiche Gutachten, die so etwas für sehr unwahrscheinlich hielten.

Warum kommt mir das nur so seltsam bekannt vor? Eine Flüssigkeit wird unter Druck in den Boden gepresst. Aber klar doch, dieses angeblich so sichere Verfahren namens Fracking arbeitet doch genau mit dieser Methode. Wahrscheinlich sogar mit höheren Drücken als bei Erdöl in einem Salzstock. Da soll ja angeblich nichts passieren können.

Was wir jetzt sehen ist die Zukunft von Gebieten, wo gefrackt wird.

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Klartext zu „Düsseldorfer Provokation“

Klartext zu „Düsseldorfer Provokation“

Der Kommentar von Manfred Lachniet stimmt leider nicht. Duisburg gemäß Ratsbeschluss seine RWE Aktien bereits an die Stadtwerke verkauft. Ist zwar eine städtische Gesellschaft, aber nicht mehr direkt in städtischer Hand. Mit einem ähnlichem Schattenhaushalt dürfte auch die Düsseldorfer „Schuldenfreiheit“ erklärbar sein. Wahrscheinlich sind die Schulden jetzt nur bei den städtischen Betrieben. Oder hat Düsseldorf gar noch immer Schulden und nur keine Neuverschuldung mehr?

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Klartext zu „Störfall in Jülich jahrelang verharmlost“

Klartext zu „Störfall in Jülich jahrelang verharmlost“

26 Jahre lang wurde also ein schwerer Störfall verharmlost. Erst jetzt kommt dies raus. Da stelle ich mir die Frage, an welchen Stellen wir bei den bestehenden Atomkraftwerken noch belogen werden.

Wahrscheinlich wurde das alles verharmlost aus Angst, dass dies den Gegnern Argumente liefern könnte, welche die reale Bedrohung durch Atomkraft aufzeigt. Der wirtschaftliche Nutzen wird zu leichtfertig gegen das Risiko für die Bevölkerung abgewogen und die Kosten trägt die Bevölkerung.

Wobei die größte Lüge immer noch die angebliche Endlagerung bleibt.

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Klartext zu „Schmale Gewinne bei Amazon“

Klartext zu „Schmale Gewinne bei Amazon“

Es verwundert mich nicht im geringsten, dass Amazon beim Gewinn nicht so gut dar steht. Nicht nur gab es einiges an schlechter Presse, sondern auch einige Problem mit Zustellungen. Bei meiner letzten Bestellungen kamen von sechs Teilen nur zwei an. Überwiegend ist der Versand an dem aus meiner Sicht unfähigen Unternehmen Hermes gescheitert, die berufstätigen durch seltsame Lieferzeiten einem Empfang unmöglich machen und dann auch nicht die Möglichkeit der Abholung anbieten.

An mir wird Amazon auf Grund dieser schlechten Erfahrungen in Zukunft nichts mehr verdienen. Was nützt mir eine Bestellung mit der ich nur Ärger habe. Gehe ich ins Geschäft habe ich die Ware sofort und keine Probleme mit Logistikunternehmen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass Amazon zukünftig stagnieren wird und man die Aktien besser abstößt, solange sie noch oben sind.

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Idee: Doppelwandiger Kochtopf

Kochtöpfe sind von außen heiß, auch an den Seiten. Hier geht als Energie verloren, die eigentlich fürs Kochen genutzt werden könnte. Eine Isolierung der Töpfe wäre also sinnvoll.

Natürlich ließe sich einfach eine Isoliermasse aufbringen, allerdings müsste diese geschützt werden, damit sie sich beim Spülen nicht löst. Am einfachsten wäre dies mit einem doppelwandigen Topf realisierbar. Dieser wäre natürlich schwerer herzustellen, hätte aber gleichzeitig den Vorteil, dass Energie eingespart würde und die Hitze besser im Topf konzentriert würde.

Entweder ist den Firmen dies bisher zu aufwendig oder sie sind noch nicht auf diese Idee gekommen.

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Kommentar zu „Das große Schweigen“

Kommentar zu „Das große Schweigen“

Ich finde es überaus seltsam, dass die NRZ nicht in der Lage sein soll, herauszufinden, wer der neue Eigentümer des Grundstücks ist. Wenn es einen neuen Eigentümer gibt, so steht dies im Grundbuch. Mit ausreichender Begründung kann ein Grundbuchauszug beantragt werden. Da sich selbst die Bezirksvertretung Homberg mit dem Thema beschäftigt kann aus meiner Sicht von einem derartigen Interesse ausgegangen werden, womit ein Auszug aus dem Grundbuch gegenüber Presse nicht verweigert werden darf.

Als Anwohner wäre ich auf jeden Fall höchst alarmiert, wenn ein derartig intransparentes Verfahren abläuft. Vielleicht ist ja gar die HAFAG AG der neue Eigentümer, für Logport X oder so. Auf jeden Fall soll wohl etwas angesiedelt werden, was den Unmut der Bevölkerung auf sich zieht. Eine andere Erklärung gibt es für die Geheimhaltung aus meiner Sicht nicht.

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Spruch zum Sonntag

Mit Fanatikern ist eine ergebnisoffene Diskussion nicht möglich
(Ulrich Scharfenort, 07.04.2014)

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Vorsorgliche Sicherheitssperre Ihres GMX Postfachs

Wenn man eine Mail bekommt, wie sie unten zitiert ist, bereitet einem GMX mal wieder Ärger, weil deren automatisierten Sicherheitssysteme einfach nichts taugen. Es mag Fälle geben, wo GMX recht hat, allerdings schätze ich insgesamt ist deren Heuristik einfach Schrott.

Oder dies ist eine Werbemaßnahme, damit man auf die Homepage geht oder deren extrem teure Abzockhotline (3,99 Euro/Anruf) anruft. Das größte Sicherheitsrisiko dürfte wohl eher die Infrastruktur von GMX sein und das einem nicht mitgeteilt wird, was diese angeblichen Unregelmäßigkeiten sind.

GMX Sicherheit: Vorsorgliche Sicherheitssperre Ihres GMX Postfachs!
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Lieber GMX Nutzer

es geht um Ihre Sicherheit:

Unsere automatisierten Sicherheitssysteme haben Unregelmäßigkeiten
beim Zugriff auf Ihr GMX Postfach festgestellt.

Zu Ihrem persönlichen Schutz haben wir vorsorglich Ihr Postfach
gesperrt. Daher werden wir Sie beim nächsten Login auffordern,
Ihr Passwort zu ändern.

Sollten Sie Ihre E-Mails gewöhnlich über unsere GMX Mail Apps,
den GMX Mobile Mailer oder ein anderes E-Mail-Programm
(per POP3, IMAP) abrufen, melden Sie sich bitte unter
http://www.gmx.net an, um Ihr Passwort zu ändern.

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Rheinische Post missbraucht Kommunalkandidatendatenlisten für Werbung

Im Vorfeld der Wahlen werden die Kandidaten mit Anschrift und Geburtsjahr veröffentlicht, damit Bürger und Organisationen Kontakt mit diesen aufnehmen können. Dies ist verständlich und akzeptabel. Allerdings werden diese Daten für Werbezwecke missbraucht.

So bekamen unlängst mehrere Kandidaten für die Kommunalwahl in Duisburg Briefe von der Rheinischen Post mit Werbung für eine Probeabo, obwohl dies sicherlich keiner mit der Kandidatur bezweckt hatte.

Auf meine Anfrage vor einigen Wochen beim Wahlamt der Stadt Duisburg sah diese kein Problem damit die Daten ohne Einschränkung zu veröffentlichen, dabei sagt das Bundesdatenschutzgesetz anderes und betont die Zweckbindung von Daten.

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Wie stellt sich Duisburg auf den Klimawandel ein?

Nachfolgende Email schickte ich an den Oberbürgermeister um zu klären, wie sich Duisburg auf den Klimawandel einstellt.

Sehr geehrter Herr Link,

von Städten wie Berlin, Chicago oder London weiß ich, dass diese sich auf den Klimawandel einstellen, allerdings frage ich mich, wie dies in Duisburg der Fall ist.

Welche konkreten Projekte laufen bereits?

Damit meine ich nicht irgendwelche Analyse oder Gutachten, sondern wirklich konkretes. Auch meine ich nicht irgendwelche Energiesparmaßnahmen, welche lediglich die Auswirkungen mindern werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort
(Duisburg-Rheinhausen)

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WAZ Willkür: Klartext zur Kommunalwahl und dem Verhalten des WAZ-Konzerns

Heute wurden im Lokalteil für den Duisburger Westen die Kandidaten für den Wahlbezirk 28 vorgestellt. Allerdings einige mit einem kompletten Steckbrief andere unter Sonstige. Auch mein Name wurde nur unter Sonstige gedruckt, obwohl ein vollständiger Steckbrief und Bild eingereicht wurde. Diese waren zuvor von der WAZ ohne Einschränkungen angefordert worden.

Als Bezirksvertretungskandidat für die Piratenpartei finde ich dies eine ziemliche Schweinerei. Die WAZ-Lokalredaktion hat zwar auch in der Vergangenheit immer wieder sehr einseitig berichtet, allerdings ist der aktuelle Vorgang eine deutliche Steigerung, der sicherlich auch andere Parteien in Duisburg betrifft.

Ich gehe zwar davon aus, dass dieser Klartext eh nicht gedruckt wird, schicke ihn aber trotzdem und blogge ihn natürlich auch. Ebenso geht diese Mail ihn Kopie an den Pressrat, für den es als Beschwerde gegen den Pressekodex zu werten ist. Auch weitere Medien sind in BCC beteiligt.

Verstoßen wurde aus meiner Sicht gegen die Richtlinie 1.2 – Wahlkampfberichterstattung:
„Zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gehört, dass die Presse in der Wahlkampfberichterstattung auch über Auffassungen berichtet, die sie selbst nicht teilt.“

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Wie üblich lässt die WAZ-Redaktion die Piraten unter den Tisch fallen

Obwohl ein ebenso ausgefülltes Profil von meiner Seite und weiteren Piraten eingereicht wurde, war die WAZ-Duisburg-Redaktion anscheinend nicht bereit dieses zu drucken, sondern gab nur den Namen an. Über die Gründe für ein Verhalten, welches nicht in Übereinstimmung mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist, lässt sich nur mutmaßen.

Deswegen veröffentliche ich von meiner Seite, das eingereichte Profil an dieser Stelle.

Kandidatur:
– Stadtrat (Wahlbezirk 28)
– Bezirksvertretung (Rheinhausen)
Name: (Dr.) Ulrich Scharfenort
Alter: 37
Beruf: Bundesbeamter
Wohnort: Rheinhausen /(Hochemmerich)/
Politische Vita: seit 2009 Mitglied der Piratenpartei, Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit und bei kommunalen Themen
Vereinszugehörigkeit: Denk Selbst e.V., Gesellschaft deutscher Chemiker, Freunde und Förderer des Tropeninstituts e.V.
ehrenamtliches Engagement: Umweltgruppe West, Denk Selbst e.V., diverse Thematiken (u.a. Datenschutz, Umweltschutz, Stadtbild, Leerstand)
Politischer Schwerpunkt: Umwelt, Stadtentwicklung, Kultur

Was ist für mich im Wahlbezirk wichtig
Lärmreduzierung (LKW, Eisenbahn, Flugzeug), Leerstandsverminderung, dezentrale Asylbewerberunterbringung, Wohnumfeldverbesserung

Was ist für mich für Duisburg wichtig
Realistische Einsparungen von Duplexdruck, bis zum Ende der Opernehe. Es ist mir unverständlich das lebenswichtige Schwimmbäder schließen, aber gleichzeitig die kostenintensive Opernehe am Leben erhalten wird.


FOTO: be-him – CC BY SA 3.0

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Verschwendungsmarsch

Mal etwas künstlerisches über einen ganz bestimmten Typ Politiker. Welcher Partei im Bundestag diese angehören mag, mag jeder selbst überlegen.

Wir verschwenden eure Gelder
Blase sie in die Wälder

Wir sind die Politikerelite
ansonsten sind wir eine Niete

Wir bauen dicke Dinge
Das bringt uns nicht in den Zwinger

Wir denken nur an uns
Gebens Hins und Kunz

Wir heucheln euch Demokratie
wollen tun wir sie dagegen nie

Wir können nur Schulden
das müsst ihr einfach dulden
und zahlen sowieso
eure Gelder spülen wir ins Klo

Wir labbern in Worthülsen
um euch zuzusülzen

Die ständig geforderte Transparenz
hindert uns doch nur am Lenz

Bis zur nächsten Wahl
sind wir eure Qual
Und dann ist Schluss
mit unserem Stuss

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Duisburger Autor: Hans-Otto Schenk

Schenk, Hans-Otto; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Artikel 1,
* Stadtrandnotizen : Lokalglossen

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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SÖREN LINKt uns: Warum kauft die Stadt die Gebäude „In den Peschen“?

Die Stadt will also die Häuser „In den Peschen“ kaufen. Konkrete Pläne hat sie damit aber noch nicht.

Der Stadtspitze bzw. der SPD war wohl wichtig vor der Wahl Ruhe nach Rheinhausen zu bekommen. Um jeden Preis, auch um jenen, dass die Stadt eine Immobilie kauft, welche sie nicht benötigt. Somit wäre der Kauf auf Kosten der Steuerzahler allein wahltaktisch motiviert. Dies stellt aus meiner Sicht einen Verstoß § 266 Strafgesetzbuch dar, bei dem es um Veruntreuung von anvertrautem Vermögen geht.

Ich finde dieses Verhalten der SPD mehr als verwerflich. Anstatt existierende Probleme zu lösen werden diese lieber verlagert und die Stadt hat ein Gebäude mehr an der Backe, obwohl sie die vorhandenen schon nicht los wird.

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Klartext zu „Unternehmer: Wirtschaft braucht Flugdrehkreuz Düsseldorf“

Klartext zu „Unternehmer: Wirtschaft braucht Flugdrehkreuz Düsseldorf“

Wachstum ich Quatsch und wird von der Wirtschaft nur immer angeführt, dabei kann es kein generelles Wachstum geben. Wächst das eine schrumpft das andere. Was den Lärm angeht, so gäbe es schon heute die Technik diesen drastisch zu reduzieren, aber die Fluggesellschaften wollen dies ja nicht. Die betreiben lieber unsinnige Billigflieger, welche die Starts und Landungen für Fernflüge blockieren, wozu sicherlich auch die Frachtflüge zählen dürften, da sich Kurzstrecke sicherlich nicht lohnen dürfte. Es würde wahrscheinlich schon reichen, am Flughafen Düsseldorf sämtliche Flüge zu Zielen die in weniger als fünf Stunden mit einem Zug erreichbar sind zu streichen.

Als weniger Wert auf Ramsch, als Hochwerttransporte zu legen stünde Düsseldorf gerade wegen dieser wichtigen wirtschaftlichen Funktion gut zu Gesicht.

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Klartext zu „Günstigere Fahrten am späten Abend?“

Klartext zu „Günstigere Fahrten am späten Abend?“

Der VRR weiß doch nicht einmal, wie voll wann welche Busse sind. Besonders am Wochenende kann es Abends ziemlich voll sein.

Dann wird in dem Artikel der Datenschutzaspekt vollkommen ausgeblendet. Es wäre nur eine Frage der Zeit, wann die Polizei zugriff auf diese Vorratsdatenspeicherung haben will und die Daten müssten wohl gespeichert werden für die Abrechnung. Da wird sich dann wohl jeder verdächtig machen, wenn eine Rasterfahndung um einen Tatort läuft.

Daneben stellt sich die Frage, warum der VRR überhaupt neue Tarif erfindet und nicht die ÖPNV-Flatrate analog zum Studententicket endlich umsetzt. Alle zahlen, alle können jederzeit nutzen und für alle wird es billiger. Spart die ganze Kontrolltechnik und Überwachungsinfrastruktur und entlastet die Städte von Verkehr. Dies führt zu weniger Feinstaub und Luftverschmutzung.

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Klartext zu „Tausende Teilnehmer bei Ostermärschen“

Klartext zu „Tausende Teilnehmer bei Ostermärschen“

Ein paar der Punkte der Ostermarschierer kann ich ja etwas abgewinnen, aber insgesamt werden zu viele Sachen vermengt. Atomkraft und Atomwaffen lehne ich definitiv ab, allerdings möchte ich die Bundeswehr keinesfalls missen, wenn einem der Rhein eines Tages mal bis zur Haustür stehen sollte. Was Auslandseinsätze angeht, so frage ich mich, ob man bei Massenmorden dann als Alternative einfach zusehen soll? Vielleicht Live im Fernsehen?

Die Formel keine Soldaten keine Kriege ist jedenfalls in etwa so sinnig, wie keine Türen, keine Einbrüche.

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Zu „Paketautos in die Busspur“ (Wirtschaftswoche 16/2014)

Zu „Paketautos in die Busspur“ (Wirtschaftswoche 16/2014)

Hermes hat aus meiner Sicht keine große Zukunft mehr. Der Service ist einfach zu schlecht. Kann nicht geliefert werden, wird es am nächsten Tag im gleichen Zeitraum erneut versucht. Aufgrund meiner Erfahrung mit Hermes kommt ein Versand mit diesem Unternehmen für mich nicht in Frage. Bietet ein Unternehmen nur diese Option werde ich von einer Bestellung absehen.

Das letzte Mal, dass ich so schlechte Erfahrungen im Versandhandel machte, war damals mit Quelle. Was aus diesem Unternehmen wurde wissen wir alle. Ein ähnliches Schicksal sehe ich für Hermes voraus, wenn sich dieses Unternehmen nicht auf die Kunden einstellt, sondern unflexibel liefert, wenn keiner Annehmen kann.

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Klartext zu „Plastikabfälle sollen in der EU verschwinden“

Klartext zu „Plastikabfälle sollen in der EU verschwinden“

Der Verbrauch an Einwegplastiktüten soll gesenkt werden? Mir fällt hier als erstes der Müllbeutel ein. Leider wird diese wichtige Punkt in dem Artikel gar nicht angeschnitten. Ich denke mal an vielen Stellen sind Müllbeutel die häufigsten Einwegplastiktüten. Einfach so in einer Tonne müsste diese nach der Benutzung jedes Mal gespült werden. Oder sollen nur jene fürs Einkaufen verschwinden?

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Klartext zu „Was gegen Frühjahrsmüdigkeit bei der Arbeit hilft“

Klartext zu „Was gegen Frühjahrsmüdigkeit bei der Arbeit hilft“ (NRZ 14.04.2014)

Gegen die Frühjahrsmüdigkeit hilft nichts, weil es diese gar nicht gibt. Was uns als Frühjahrsmüdigkeit verkauft wird ist nichts weiter, als die Auswirkung der Zeitumstellung. Der permanente Minijetlag, welcher die innere Uhr stört und so die Leistungsfähigkeit mindert.

Da hilft nur eins. Endlich diesen Unsinn abschaffen. Dieses Jahr könnte die Bundesregierung dies tun, wenn die CDU es wirklich ernst meinen würde.

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Spruch zum Sonntag

Ohne Soldaten keine Kriege?
Dann gäbe es wohl ohne Türen auch keine Diebe.
(Ulrich Scharfenort, 09.04.2014)

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Idee: Ticket ohne Vorzeigen

Fahrkartenkontrollen sind nervig für jene die eine gültige Dauerfahrkarte haben. Besonders in Zügen der DB wird aus meiner Sicht unverhältnismäßig oft kontrolliert. Natürlich kann sich ein Schaffner nicht alle Personen in einem Zug merken, allerdings kann die Technik dies. Eine Möglichkeit wären hier RFID-Tickets.

Eine Behauptung der deutschen Bahn geht von 5 m Genauigkeit bei RFID-Scannern aus, was ich allerdings für falsch halte. Mit der richtigen Technik dürfte es deutlich genauer gehen. Eventuell müsste man hier aber auch stereoskopisch messen. Sprich mit einem Gerät mit zwei Sensoren in einem entsprechenden Abstand für eine räumliche Auflösung.

Auch bei an Automaten gedruckten Ticket ließe sich ein RFID-Streifen integrieren. Immer noch kontrolliert werden müssten jene Fahrgäste mit selbstgedruckten Tickets, was der Schaffner allerdings mit einer entsprechenden RFID-Tag ergänzen könnte oder die Fahrkarte wird mit der Bahncard gekoppelt. Wodurch auf nichts mehr ausgedruckt werden muss.

Auch fürs Fahrrad wäre ein Aufkleber denkbar, sodass das Ticket Online hinterlegt ist und der Scanner nur noch abgleichen muss.

Die Kontrollen ließen sich erheblich vereinfachen, da ein entsprechendes Kontrollgerät genau wüsste, ob es Änderungen im Zug gab. Die ständigen Durchgänge und Aufrufe zum Vorzeigen der Fahrkarten entfielen.

Natürlich sollte aber jedem weiterhin offen stehen kein RFID zu verwenden, diese Person würde dann u.U. nur häufiger kontrolliert.

Der Kontrolleur kann so gezielt jene kontrollieren, die keines dabei haben, bzw. neu dabei sind.

Durch entsprechende RFID-Tag in den einzelnen Wagen könnte das Kontrollgerät sehr schnell erfassen, wie die Sitzplätze angeordnet sind. Damit können die Plätze mit bekannten Fahrgästen im Display als grün angezeigt werden.

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Klartext zu „Eine Platane steht dem neuen Hotel im Weg“

Klartext zu „Eine Platane steht dem neuen Hotel im Weg“

Warum sollte ein Baum den Bau stoppen? Man ändert den Bauplan ein wenig und schon passt es. Fällt eh nicht auf bei so hässlichen Klötzen, wie den Intercity-Hotels.

Das Grün in der Stadt ist bereits jetzt ein wichtiger Faktor, wird aber zunehmend wichtiger, da mit dem Klimawandel die Städte immer Wärmer werden hilft jeder Baum hier die Temperatur niedrig zu halten, was nicht zuletzt auch bei dem Hotel für geringere Energiekosten sorgen wird.

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Duisburger Autor: Walter Kaufmann

Kaufmann, Walter; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Duisburger Autor: Kai Magnus Sting

Sting, Kai Magnus; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1,
* Immer ist was, weil sonst wär ja nix

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Wachstumsgedanken

Wachstum existiert nicht. Was als Wachstum wahrgenommen wird ist eine Blase, welche irgendwann platzt. Zum Beispiel als Insolvenz. Der 2. Hauptsatz der Thermodynamik gilt auch für die Wirtschaft.

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HCl-Abtrennung Müllverbrennungsanlage Oberhausen

So, ich habe eine Antwort auf meine Anfrage der Bezirksregierung zum Thema der HCl-Abtrennung in der Müllverbrennungsanlage Oberhausen bekommen.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

die in der GMVA umgesetzte Planung der Rauchgasreinigung wurde bereits in den 90-iger Jahren immissionsschutzrechtlich genehmigt.

Auch für Anlagen zur Abfallverbrennung ist der Stand der Technik der Rauchgasreinigungsanlagen in den BVT-Merkblättern dargestellt (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) / BVT-Merkblatt über beste verfügbare Techniken der Abfallverbrennung / Juli 2005). Für die Abfallverbrennungsanlagen ist hier sowohl das durch die GMVA genutzte Verfahren zur Rauchgasreinigung, als auch das von Ihnen angesprochene Verfahren der HCl-Rektifikation als zu verwendende Technik aufgeführt. Beide Verfahren sind als gleichwertig dargestellt.

Bei der Auswahl von Verfahrenskonfiguration ist zu berücksichtigen, dass es eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten gibt, die den individuellen verfahrenstechnischen Randbedingungen der jeweiligen Abfallverbrennungsanlage Rechnung tragen müssen. Die Anlagenkonfiguration der GMVA mit einer zweistufigen Nasswäsche, der separaten sauren und neutralen Kreislaufwaschwasserführung ermöglicht eine getrennte Abwasserbehandlung für die Gips- und Mischsalzsoleproduktion. Die Anlage der GMVA produziert hierdurch eine deutlich geringere Reststoffmenge (30 kg/tMüll) als Anlagen, die nach dem Trocken- und Quasitrockenverfahren arbeiten; hier liegt die spezifische Reststoffmenge der Rauchgasreinigungsrückstände bei 50 bis 90 kg/tMüll.
…

Erklärt aus meiner Sicht plausibel, warum es nicht geht. Ich frage mich nur, warum die Müllverbrennungsanlage selber nicht so qualifiziert antwortete.

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Zum Streit um Altkleidersammlung

Zum Streit um Altkleidersammlung

Hier war der Kommentator der NRZ wohl schlecht informiert. Nur die wenigsten karikativen Organisationen sammeln noch Altkleider. Teilweise verwenden kommerzielle Sammler mit Erlaubnis karikative Symbole oder Sammeln im Auftrag. Andere erfinden sogar wohltätige Vereine, wie dies bei der Babynotfallhilfe der Fall sein dürfte. Letztere gehört zu der Sorte, die mit oder ohne Erlaubnis einfach Altkleidercontainer ohne Erlaubnis irgendwo hinstellt. Und nach Gesetz darf eben nicht jeder einfach irgendwo sammeln. Illegale Sammler sind Abzocker an der Gemeinschaft und das geht aus meiner Sicht gar nicht.

Natürlich müssen die Sammlungen öffentlich ausgeschrieben werden und nicht wie in Duisburg für einen lächerlichen Beitrag den Wirtschaftsbetrieben (Octeo) überlassen werden.

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Idee: Häuserdrucker

Bisher werden Häuser von Hand gebaut verputzt und isoliert. Ziemlich viel aufwand und ein langer Zeitraum. Allerdings müsste es auch anders gehen. Schon heute kann man die verschiedensten Materialien in 3D drucken. Ich stelle mir nun ein Verfahren vor, bei dem mit Beton aber auch der Isolierung parallel gedruckt wird, dass quasi die Wand fast fertig vor Ort durch ein Gerät aufgebaut wird.

Wäre diese leise genug, könnte es sogar die Nacht durcharbeiten.

Durch gezielt eingebrachte Hohlräume im Material kann die Isolierwirkung sehr genau gesteuert werden.

Für Fensterrahmen und Türen müsste Füllmaterial eingebracht werden oder auf eine andere Art für eine tragende Konstruktion gesorgt werden. Eventuell wären hier auch Schalbretter eine Möglichkeit.

Das Gerät bräuchte für die unterschiedlichen Materialien mehrere Düsen. Je nach Düsengröße wäre eine unterschiedliche Auflösung möglich.

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Verringerung von Feinst- und Feinstaub in Duisburg

Folgenden Brief schickte ich an die HAFAG (Duisport) und OB Sören Link zum Thema Logport und Belastung durch Feinstaub:

Guten Tag,

in den vergangenen Wochen habe ich mal verstärkt darauf geachtet, ob die LKW zum Logport I überhaupt eine Umweltplakette tragen. Einige haben eine Grüne, dies sind überwiegend Deutsche LKW. Zumindest einige aus dem europäischen Ausland haben allerdings keine Plaketten. Ob die LKW keine bekommen würden oder die Fahrer es einfach nicht wissen vermag ich nicht zu beurteilen.

Deshalb würde ich erstens mal wissen, ob die LKW-Fahrer bzw. die Firmen über die Umweltzonen in der Landessprache unterrichtet wurden.

Da die Stadt Duisburg den fahrenden Verkehr nicht kontrolliert, obwohl an zahlreichen Stellen in Wohngebieten LKW ohne Plakette fahren und parken dies gebieten, könnten der Stadt Duisburg hohe Strafzahlungen der EU drohen, weil diese nicht genug tut um Feinstaub zu verringern.

Zumindest aus meiner Sicht ist das Einführen einer Umweltzone, ohne die effiziente Kontrolle der Einhaltung wertlos. Dazu kommt noch das in Duisburg neben dem Straßenverkehr noch die Industrie, Dieselloks und die Binnenschifffahrt wichtige Quellen sind. Besonders bei letzteren beiden macht die Stadt Duisburg ebenfalls viel zu wenig.

Wenn sich da nicht bald etwas tut, werde ich und wahrscheinlich auch viele andere, welche den Lärm- und Dreck Leid sind, eine Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen, wegen Verstößen gegen EU-Recht!

Was die schleichende Ausweitung des „Lärmports“ angeht, so sehe ich hier durchaus Potential für eine entsprechende Klage, da aus meiner Sicht die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung (UVP) umgangen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Piraten sind bei der U18-Kommunalwahl viertstärkste Kraft

Vor der eigentlich Kommunalwahl gibt es die U18-Wahl, bei der jüngere schon einmal üben können und zeigen wen sie wählen würden.

Die Ergebnisse von 2441 Jungwählern:
SPD 30,77 %
CDU 24,13 %
Die Grünen 17,17 %
Piraten 8,92 %
Die Linke 6,10 %
FDP 4,34 %
Sonstige 8,52 % (AfD 1,11 %)

Jetzt bleibt nur noch die spannende Frage, ob die Ergebnisse bereits jenes der Kommunalwahl vorwegnehmen.

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Idee: Windenergiemasten auch als Strommasten auslegen

In ganz Deutschland stehen Windenergieanlagen, welche zum Abfangen des Winds, natürlich entsprechend hoch sind. Die Masten könnten neben der Nutzung für Windenergieumwandlung, auch als Strommast genutzt werden, besonders in Bereichen, wo Strommasten und Windenergieanlagen (WEA) parallel verlaufen.

Natürlich müsste berücksichtigt werden, dass es bei der Wartung der WEA zur Abschaltung der Netze kommen kann. Auch müsste die zusätzliche Belastung statisch berechnet werden.

Die Rotorlänge darf natürlich auch nicht für Entladungen oder Beschädigungen der Leitung sorgen.

So ließen sich auch vorhandene Strommasten nach und nach zu WEA umrüsten, wenn der Wind stark genug weht.

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