Videoüberwachung mit Drohnen

Im vergangenen Jahr stellte ich beim LDI NRW eine Anfrage bezüglich Überwachung durch Drohnen. Vor kurzem bekam ich die Antwort, die ich natürlich nicht vorenthalten möchte. Schließlich erspart dies anderen eine Anfrage.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung öffentlich zugänglicher Bereiche mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) durch private Stellen bzw. Personen sind in § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Eine Videoüberwachung ist daher nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechts (§ 6b Abs. 1 Nr. 2 BDSG) oder zur Wahrung berechtigter Interessen für einen konkret festgelegten Zweck (§ 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG) erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen betroffener Personen überwiegen. Berechtigt ist ein Interesse dann, wenn es nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigt ist. Motive wie Spaß, Neugierde oder Voyeurismus können kein objektiv berechtigtes Interesse begründen.

Werden öffentlich zugängliche Bereiche unter Beachtung der vorgenannten Voraussetzungen zulässigerweise beobachtet, ist gemäß § 6b Abs. 2 BDSG der Umstand der Videoüberwachung und die dafür verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Mit der Hinweispflicht soll der Transparenz – einem zentralen Element des Datenschutzes – bei der Verarbeitung personenbezogener Bilddaten Rechnung getragen werden. Die Betroffenen sollen eine Vorstellung davon bekommen, welcher Bereich videoüberwacht wird, um selbst frei darüber entscheiden zu können, ob sie den überwachten Bereich betreten wollen oder nicht. Zudem sollen sie darüber informiert werden, an wen sie sich zur Ausübung ihrer Datenschutzrechte (z.B. Auskunfts- und Löschungsrechte) wenden können. Zur Erfüllung der Hinweispflicht können entsprechende Schilder oder graphische Symbole (z.B. Zeichen nach DIN 33450) verwendet werden.

Eine heimliche Erhebung personenbezogener Bilddaten in öffentlich zugänglichen Bereichen mit optisch-elektronischen Einrichtungen durch private Stellen bzw. Personen ist daher grundsätzlich datenschutzrechtlich unzulässig.

Diese Anforderungen gelten gleichermaßen bei einer personenbezogenen Beobachtung öffentlich zugänglicher Bereiche durch private Stellen bzw. Personen mit optisch-elektronischen Einrichtungen, die an unbemannten Flugobjekten angebracht sind. Beim Einsatz von Drohnen zur Videoüberwachung kommt aus datenschutzrechtlicher Hinsicht erschwerend hinzu, dass Drohnen – anders als fest installierte Kameras – Bereiche flexibler und großflächiger überwachen können und die Abschätzung ihrer Erfassungsbereiche kaum möglich ist. Die Intensität des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen ist daher beim Einsatz von mit Videokameras ausgestatteten Drohnen sehr hoch. Zudem dürfte die ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlich normierten Hinweispflicht beim Einsatz von Drohnen in der Praxis häufig nicht erfüllbar sein.

Hinsichtlich der vorgenannten Ausführungen ist jedoch hinsichtlich des Anwendungsbereichs der datenschutzrechtlichen Vorschriften einschränkend Folgendes anzumerken:

Gemäß § 1 Abs. 2 BDSG gilt das BDSG nur für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (vgl. § 3 Abs. 1 BDSG). Die datenschutzrechtlichen Vorschriften sind daher nicht berührt, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sichergestellt ist, dass keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten erhoben oder verarbeitet werden. Hierfür müssen beispielsweise bei der Gesamterfassung einer Straßenszene die Übersichtsbilder so unscharf sein, dass Personen weder erkannt noch durch Bildbearbeitung erkennbar gemacht werden können. Außerdem scheidet eine Erfassung von Kfz-Kennzeichen aus, denn hierbei handelt es sich stets um personenbeziehbare Daten (vgl. § 45 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz – StVG -). In Betracht kommt auch der Einsatz technischer Verfahren, die sicherstellen, dass Gesichter, Kfz-Kennzeichen etc. zuverlässig durch Verpixelung von Beginn an unkenntlich gemacht werden.

Das BDSG findet zudem keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten von privaten Personen bzw. Stellen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG). In diesem Zusammenhang stellt sich die bislang noch nicht abschließend geklärte Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen mit Videotechnik ausgestattete Drohnen, die von Privatpersonen im Rahmen der Freizeitgestaltung eingesetzt werden (z.B. Spielzeugdrohnen im Hobbybereich), dem Anwendungsausschluss des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG unterfallen.Da es sich bei der Videoüberwachung mit Drohnen durch Privatpersonen bzw. Stellen um eine neue, bundesweit relevante datenschutzrechtliche Thematik handelt, befindet sich meine Dienststelle hierzu im Austausch mit den zuständigen Datenschutzbehörden auf Bundes- und Länderebene. Nach Abschluss der diesbezüglichen Beratungen ist eine Veröffentlichung entsprechender Empfehlungen avisiert.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine Videoüberwachung mit Drohnen durch Privatpersonen im Einzelfall sowohl zivilrechtliche Abwehr- und/oder Schadensersatzansprüche der betroffenen Personen auslösen kann (vgl. §§ 1004, 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB -) als auch ggfl. strafrechtliche Relevanz haben kann (vgl. § 201a Strafgesetzbuch – StGB -).

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Loveparade Prozess

Wahrscheinlich wurde zuerst von oben Druck gemacht, aber natürlich in weiser Voraussicht alles nur mündlich, so dass die Verantwortlichen natürlich nichts unterschrieben hatten. Der meiner Ansicht nach Hauptverantwortliche hat sich ja mit ähnlichen Worten aus der Affäre gezogen. Ketchup auf sein Haupt.

Den einzigen Fehler den die Sachbearbeiter aus meiner Sicht gemacht haben, ist nicht genug Widerstand geleistet zu haben, wobei dies natürlich nicht so einfach ist, wenn die Vorgesetzten Druck ausüben. Denn leider sind diese ja nicht unabhängig.

Aber so ist es ja bei allen Projekten, die Oberen wussten nichts oder behaupten es zumindest. Egal auf welcher Ebene man schaut. Ich bin froh, dass wenigstens wird Duisburger ein Zeichen setzen konnten und Sauerland (CDU) rausgeschmissen haben. Er selbst war ja offensichtlich nicht dazu in der Lage. Nächstenliebe im Sinne der CDU ist, wohl sich selbst am Nächsten zu sein.

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IMD muss ihre Lahmarschigkeit veröffentlichen

Im Ratsinformationssystem findet sich derzeit als Anlage 1 zur Drucksache 14-0120 eine Übersicht der Schulen, welche die IMD zu vermarkten versucht. Dort sieht man auch den zeitlichen Abstand, welche von dem absehbaren Leerstand bis zur Veröffentlichung eines Exposes vergingen. Für die Schule Werthauserstraße in Rheinhausen zum Beispiel fast anderthalb Jahre vom Schließungstermin, obwohl der Leerstand lange im voraus abzusehen war.

Entweder hat die IMD zu wenig Personal um die Aufgaben zeitgerecht und ohne zusätzliche Belastungen für die Bevölkerung zu erledigen oder das vorhandene Personal ist nicht in der Lage die Aufgaben zu erledigen, aus welchen Gründen auch immer.

Jedenfalls kosten diese Versäumnisse die Steuerzahler viel Geld. Was die IMD in einem anderen Bericht allerdings nicht genau beziffert, sondern die Kosten für den Leerstand in den anderen Kosten versteckt. Kosten sind u.a. Vandalismus, Grundsteuer, Straßenreinigung und Winterdienst. Insbesondere über die Grundsteuer dürfte einiges zusammenkommen. Ich frage mich manchmal, ob hier nicht der Straftatbestand der Untreue schon gegeben ist.

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Spruch zum Sonntag

Es gibt nur eine Sünde und dies ist die Verschwendung
(Ulrich Scharfenort, 09.01.2013)

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Klartext zu „Wut über Genmais-Entscheidung“

Klartext zu „Wut über Genmais-Entscheidung

Damit steht uns nach Atomkraft nun auch ein GAU auf dem Acker bevor. Bloß wenn der Gentechdreck erst einmal auf dem Feld ist kriegt man ihn nicht mehr aus der Umwelt. Dabei haben wir ohnehin schon genug Neobiota in der Umwelt, die sich munter verbreiten.

Der Lebensmittelskandal der uns bevorsteht ist mir schon jetzt klar. Eines Tages lesen wir in der Zeitung Giftmais an Tiere verfüttert, obwohl natürlich vorher alle versichert haben, dass der Giftmais nur zur Energiegewinnung dienen solle. Mal ganz abgesehen davon das Glufosinat strukturell Glyphosat ähnelt und Glyphosat steht bekanntlicherweise im Verdacht Nierenschäden hervorzurufen. Weshalb es in anderen Ländern bereits verboten ist.

Und da gerade die CDU für die Vernichtung der Schöpfung ist, wundert mich einmal mehr, ob sie das C überhaupt tragen dürfen, den Christliche Werte, wie die Bewahrung der Schöpfung (1. Buch Moses 2.15 ‚ihn zu bebauen und ihn zu bewahren.‘) sind der CDU offensichtlich fremd.

Das deutsche Bauern mit dem Maiszünsler zu kämpfen haben liegt daran, dass sie die Felder falsch bewirtschaften. Bei regelmäßigem Wechsel der angebauten Pflanzen dürften diese nicht in großen Mengen auftreten, dies geschieht nur, wenn immer wieder Mais angebaut wird.

Zumal das ganze noch von dem Giftproduzenten Monsanto kommt, der mehr als einmal durch negative Presse aufgefallen ist. Hier haben die Lobbyisten wohl mal wieder ganze Arbeit geleistet. Die Verbraucher und Bauern werden es ausbaden, schließlich geht Monsanto bekanntlicherweise sehr rigoros gegen ihre „Gene“ auf anderen Feldern vor. Ein Argument mehr warum Patente auf Gene nicht zulässig sind.

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Klartext zu „Lärmgeplagte Bürger wehren sich“

Klartext zu „Lärmgeplagte Bürger wehren sich“

Mir wird die Hafag bzw. Logport I – X immer unsympathischer. Reagiert wird immer erst, wenn etwas vorfällt. Teilweise, wie hier in Mühlenberg nicht einmal dann.

Rücksichtnahme ist Teil einer guten Nachbarschaft. Insbesondere Lärm kann hier schnell zu Streitigkeiten führen. Selbst, wenn die Belastung seitens Logport im Rahmen des zulässigen liegen sollte, heißt dies nicht, dass man als guter Nachbar nicht freiwillig etwas machen kann. Es würde der Hafag gut zu Gesicht stehen, mal von sich aus etwas zu tun. Manchmal können auch so kleine Maßnahmen wie Lärmschutz im Radbereich der Güterzüge etwas bewirken.

Aber die Defizite der Hafag sind signifikant. Gewinn geht vor guter Nachbarschaft und Rücksichtnahme.

Am Mittwoch bin ich mal wieder durch Logport in Rheinhausen gefahren. Dort standen einige LKW auf den viel zu engen Parkplätzen am Rand der Straßen durch Logport. Die zahlreichen Parkplätze für LKW, die es angeblich geben sollte suchte ich vergeblich. Dieser Logport braucht endlich einen richtigen Parkplatz für die LKW-Fahrer, wo sowohl Mautstelle, als auch Tankstelle und WC vorhanden sind. Es gibt einige Bereiche am Rande von Logport I die sich eigenen würden. Gleichzeitig gäbe es keinen Grund für LKW mehr durch Rheinhausen zu fahren. Natürlich muss die Stadt bzw. Hafag endlich für einen guten Verkehrsfluss im Bereich der Charlottenstraße sorgen. Noch immer recht sich, dass bei Logport ohne Gesamtkonzept gestartet wurde.

Logport und andere Lärmbetriebe mindern die Arbeitsfähigkeit der Bevölkerung insbesondere bei nächtlicher Ruhestörung durch Schlafentzug. Dies kann sowohl zu Abwanderung, wie auch zu immer weniger Bürgern mit Einkommen führen.

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Klartext zu „Mercator: Mit Stadt und Uni machbar“

Klartext zu „Mercator: Mit Stadt und Uni machbar

Klingt ja alles nett, aber mit Studien verhält es sich noch immer, wie mit Statistiken. Ich würde schon jetzt wetten, dass sich wegen der üblichen Verzögerungen und anderen mehr oder weniger plausiblen Gründen die Kosten auf über 5 Millionen Euro erhöhen. Mal ganz abgesehen von den Folgekosten.

Wozu braucht Duisburg das Mercatorhaus? Ein Touristenmagnet ist Mercator, wohl nur begrenzt. Fürs Ansehen bringt noch ein Bauskandal nur wenig, es sei denn die Stadtspitze setzt konsequent auf schlechten Ruf.

Sinnvoller wäre erst einmal einen Schotterparkplatz drauf zu machen an dem jeder Parkende über eine Zusatzgebühr die Kosten fürs Mercatorhaus einspielt, diese Gebühr müsste dann aber natürlich direkt in eine entsprechende Stiftung oder vergleichbares fließen, damit sie sich nicht der Kämmerer unter den Nagel reißt.

Schön mag es sein, sinnvoll ist es nicht. Da gibt es eine Menge Projekte in Duisburg die viel dringender angepackt werden müssen.

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Antwort von Minister Groschek

Oder besser gesagt von einem Mitarbeiter des Ministers. Ich stelle diese Online, auch damit jeder mal vergleichen kann, ob die Antworten, alle so pauschal sind.

Ihre E-Mail vom 10.01.2014

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

ich danke Ihnen für Ihre o.g. Zuschrift, mit welcher Sie auf die vom Flughafen Düsseldorf ausgehende Fluglärmbelastung eingehen und sich gegen einen Ausbau des Flughafens bzw. gegen eine Änderung der gültigen Betriebsregelung aussprechen.

Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat öffentlich angekündigt, im Juni 2014 einen Antrag auf Planfeststellung beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen stellen zu wollen. Dieser Antrag soll nach Angaben der Flughafenbetreiberin auf die Änderung der derzeit gültigen Betriebsregelung sowie auf die Errichtung zusätzlicher Abstellpositionen für Flugzeuge und die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an die künftigen europäischen Bestimmungen für die Betriebssicherheit auf Flughäfen gerichtet sein.

Eine Prüfung dieses Vorhabens anhand der hierfür einschlägigen Fachgesetze (u.a. zum Lärm-, Gesundheits- und Naturschutz) sowie die erforderliche gerechte Abwägung aller für und wider das Vorhaben sprechenden öffentlichen und privaten Belange kann und wird erst erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt und das förmliche Verfahren – unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit – durchgeführt worden ist. Bis zum Abschluss dieses Planfeststellungsverfahrens ist es dem Ministerium aus rechtlichen Gründen nicht möglich zum Vorhaben der Flughafen Düsseldorf GmbH und seinen Erfolgsaussichten inhaltlich sowie öffentlich Stellung zu beziehen.

Ich mach darauf aufmerksam, dass die Flughafenbetreiberin die Öffentlichkeit über ihre Planungen informiert und in einen Informations- und Meinungsaustausch mit den Anwohnern und Betroffenen eingetreten ist. Nähere Informationen der Flughafenbetreiberin hierzu erfahren Sie Internet unter folgendem URL:
http://konzern.dus.com/nachbarflughafen/pf-verfahren/verfahrensablauf/

Ich empfehle Ihnen daher, ihre Bedenken frühzeitig gegenüber der Flughafen Düsseldorf GmbH zu äußern bzw. Ihre Bewertung in die angebotene Diskussion über das Vorhaben einzubringen.

Nach Antragstellung und Einleitung des förmlichen Verfahrens wird Ihnen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die zuständige Luftverkehrsbehörde Gelegenheit zu Einwendungen, Stellungnahmen oder sonstigen Äußerungen gegeben werden.

Natürlich antwortete ich darauf:

Sehr geehrter Herr…

mit dem Flughafen Düsseldorf nahm ich bereits Kontakt auf und für mich ist Fazit, dass mit aller Gewalt der Ausbau durchgedrückt werden soll. Eine öffentliche Diskussion findet nicht statt, sondern vielmehr eine reine Marketingkampagne mit der die größten Widerstände im Vorfeld beseitigt werden sollen. Eine echte Kommunikation mit Bürger ist seitens des Flughafens nicht erwünscht. Genauso wenig gibt es eine unabhängige Studie.

Aus der Stellungnahme entnehme ich, dass das Ministerium offensichtlich mal wieder einer Erweiterung zustimmen wird, selbst, wenn sie gegen Gesetze bzw. Urteile verstößt. Dabei werden durch die Ausweitung Arbeitsplätze vernichtet, da die Lärmbelastung zu verminderter Arbeitsfähigkeit der Anwohner führt und diese weniger Leistungsfähig durch mangelnde Erholung werden. Durch Lärm leidet letztendlich das Bruttosozialprodukt.

Ich ändere meine Forderung demnach in eine Einschränkung des Flugbetriebs und Reduzierung der Lärmbelastung um 50 %.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Schmu bei der Wahl zum Integrationsrat

In der Drucksache 14-0087 findet sich der Absatz:

Die Personen zu c) und d) müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen.

Dieser c) und d) beziehen sich auf Bürger die vorher eine andere Staatsbürgerschaft hatten. Wie kann eine derartige Wahl demokratisch sein, wenn sich die einen registrieren lassen müssen? Da werden sich natürlich nur jene registrieren lassen mit einem Interesse an einem bestimmten Wahlergebnis, alle anderen Neubürger werden ausgeschlossen. Dies ermöglicht Wahlmanipulation.

Ob es auch einen offiziellen Aufruf an jene geben wird, die Neubürger sind?

Ebenfalls bedenklich, dass die Interessen von Asylbewerber ausgeschlossen werden, weil diese vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Dazu kommt, dass sich neben den Wahlberechtigten jeder Duisburger für die Wahl aufstellen lassen kann. Allerdings brauchen Parteilose 60 Unterschriften, auch wieder eine Hürde an der nicht wenige scheitern werden.

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Duisburger Künstler: Helmut Meier

Meier, Helmut; Sänger/Kabarettist/Textschreiber; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Kommentar zu „1,25 Euro mehr TV-Gebühr bei Werbeverzicht“

Kommentar zu „1,25 Euro mehr TV-Gebühr bei Werbeverzicht

Die öffentlich rechtlichen Sender bekommen doch jetzt schon mehr als bei der Reform zur Rundfunksteuer veranschlagt, also könnten sie ohne Kürzung die Werbung sofort wegfallen lassen.

Würden sie noch die Sportkosten streichen ließe sich die Gebühr sogar deutlich senken. Zumal die Leute durch Sportübertragungen nicht zum Sportmachen animiert werden. Lanz kann man sich bald auch einsparen und wenn dann gutes Programm wie zum Beispiel die Sache mit Snowden zur normalen Uhrzeit gezeigt würden, wäre der öffentliche Rechtliche fast sogar die dann gezahlten Gebühren wert.

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Klartext zu „Biomüll: Entscheidung im Sommer“

Klartext zu „Biomüll: Entscheidung im Sommer

Ist natürlich bequem eine unangenehme Entscheidung nach die Wahl zu vertagen. Das heißt als bald hat jeder noch eine Tonne mehr zu den drei schon vorhandenen Papier, Wertstoff und Restmüll. Daraus folgert sich natürlich, dass noch mehr Müllfahrzeuge durch die Stadt fahren werden mit entsprechend größerer Anzahl von Personal. Fahrzeuge die mehr als eine Müllart aufnehmen können wäre nicht schlecht, denn ansonsten verschmutzt die Initiative von Johannes Remmel die Duisburger Feinstaubluft noch mehr. Mal ganz abgesehen von den ökologischen Kosten für den Diesel.

Denn frage ich mich, wo der Biomüll in Duisburg hin soll. Eine wirklich ökologische Entsorgung scheint es hier nicht zu geben. Reine Kompostierung kann auch im eigenen Garten stattfinden. Sinnvoll ist nur die Vergärung, wo aus den Gärgasen noch Strom und Wärme gewonnen werden kann.

Wahrscheinlich wird die Stadt Duisburg sich auf Mülltourismus einlassen, da ja die Müllverbrennungsanlage in Oberhausen (GMVA) gefüttert werden muss und der Biomüll zukünftig wegfällt. Dann wird unserer Biomüll wohl zukünftig über weite Strecken weggekarrt und der Müll von anderswo nach Oberhausen. Weitblick sieht definitiv anders aus, aber der ist ja ohnehin nicht gegeben, da die GMVA sich auch modernen Verfahren verweigert, welche die Restmüllmenge der Verbrennungslage verringern könnten. So wird jedes Jahr große Mengen neutralisierte Salzsäure deponiert, obwohl diese längst in anderen Müllkraftwerken wirtschaftlich aufbereitet wird. Von Abfallvermeidung und Umweltschutz ist hier keine Spur.

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Offener Brief einer Duisburgerin an Minister Groschek

Nachfolgender Brief ging an das Landesverkehrsministerium:

Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Betriebserweiterung
Sehr geehrter Herr Verkehrsminister Groschek!

Die Flughafengesellschaft Düsseldorf stellte bei Ihrem Verkehrsministerium einen Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung.

Sie, Herr Verkehrsminister Groschek, werden nach Prüfung darüber entscheiden.

Wir Bürger sind durch den Krach und Dreck der jetzt vorhandenen Flugbewegungen erheblich in unserer Lebensqualität beeinträchtigt. Nicht nur wir Bürger sehen diesen Missstand, sondern auch die politischen Entscheidungsgremien der Städte Mülheim, Ratingen, Kaarst, Meerbusch, Tönisvorst, Krefeld, Neuss und Essen. Sie haben sofort nach Bekanntgabe der Flughafen-Erweiterungspläne ihr Veto eingelegt; ihre Begründung ist wegweisend für Sie als Entscheidungsträger.
Diese Städte wollen ihre Bürger nicht noch mehr belasten, d.h. die Fluglärmbelastungen in der heutigen Zeit sind jetzt schon deutlich überschritten.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm sieht bereits bei einer Zahl von 60 Überflügen/d die Wohnfunktionen als erheblich eingeschränkt. Bezüglich des Stichwortes „Siedlungspolitik“ ist es in den o.g. Städten Fakt, dass erst die Bevölkerung am Ort war – nun rückt der Flughafen näher, mit mehr Lärm und Dreck.

Exkurs: Die einzige Stadt, die noch nicht ihr Statement abgegeben hat, ist Duisburg. Man will das Gutachten, das Mitte 2014 erscheint (also NACH den Wahlen), abwarten. Die Stadt wird durch zwei Flugrouten in den südlichen, westlichen und nordwestlichen Stadtteilen durch Fluglärm erheblich belastet – also die gleiche
Faktenlage wie in den o.g. Städten. Trotz langjähriger Bürgerbeschwerden und dem unumstößlichen Beweis der über Duisburg gehenden Flugrouten auf der Flugroutenkarte, verhält sich Duisburg indifferent. Für uns Bürger ist dies ein weiteres Indiz für fehlende Bürgernähe, mangelnde Transparenz und Ignoranz der Bürgerbelange.

Neben diesen stets zu beachtenden Umwelt- und Gesundheitsgesichtspunkten, die i.Ü. eine Erweiterung schon von daher verbieten, gilt für den Flughafen Düsseldorf lt. OVG Münster der Angerlandvergleich mit den gültigen und unkündbaren Vorschriften, die vom Flughafen eingehalten werden müssen. Die Einhaltung ist behördlich zu kontrollieren und bei Missachtung der Vorschriften muss sanktioniert werden.

Würden Sie einer Betriebserweiterung zustimmen, würden gleichzeitig die gesetzlich festgeschriebenen Vorschriften des Angerlandvergleichs untergraben, was einem undemokratischem Akt gleich käme.
In einem Staat, der Gesetze erlässt, um das Zusammenleben zu organisieren, werden einzelne Bürger sanktioniert, wenn sie die Gesetze nicht befolgen.
Muss die Bewilligungsbehörde, Herr Verkehrsminister Groschek, in ihrer Vorbildfunktion als öffentliche Behörde nicht nur die Einhaltung der Gesetze überwachen, sondern auch selbst
Demokratie praktizieren?

Folgende Aspekte sprechen darüber hinaus gegen eine Erweiterung des Flughafens Düsseldorf:
– noch mehr Lärm und Dreck für die Bürger im weiten Umkreis; das sind lt. LuftVG erhebliche Nachteile für die Bevölkerung,
– Aufweichung des Nachtruhe-Zeitraums – trotz Vorhandenseins §29b LuftVG – und somit erhebliche Gesundheitsgefährdung der Bürger,
– fehlende Gutachten von neutralen Gutachtern, die die vorhandenen Fakten berücksichtigen und nicht ein Hypothesen – „Gebäude“ präsentieren,
– Aufweichung des ohnehin veralteten Schallschutzprogramms durch die Antragsteller,
– weiteres Heranrücken des Flughafens an die Bevölkerung (Stichwort: Siedlungspolitik).
Wie weit eine bürgerferne Politik wirkt, zeigt sich in Hessen: Hier protestieren fluglärmgeschädigte Bürger rund um den Frankfurter Flughafen im Dauereinsatz. Nun erst haben die dafür zuständigen Politiker angekündigt, weitere „Lärmpausen“ einzurichten.
Der Terminus „Lärmpause für die Bürger“ zeigt hier das abstruse Verhältnis von Politik und Bürger auf.
Das hier greifende Gesetz ist vorhanden (LuftVG §29b)und gültig: Die Bevölkerung soll vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärmgeschützt werden.
Nur halbherzig wird es von den politischen Entscheidungsträgern umgesetzt und nur deshalb, weil die Bevölkerung öffentlichen Druck zeigt.
Wenn der Präsident des BDLs (Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft), Herr Siegloch, Anwohnerbeschwerden gegen Fluglärm als Problem einer Minderheit beschreibt, auf die man keine Rücksicht zu nehmen braucht, zeigt seine Einstellung eine Missachtung der geltenden Gesetze.
In diesem Zusammenhang ist es für den Bürger wichtig zu wissen, dass sich auf Ministerebene gegen die Vorschläge der Bund-Länder-Kommission für ein nationales Luftverkehrskonzept massiv
Widerstand entwickelt:
Das Stuttgarter Verkehrsministerium lehnt die Vorschläge als „Lobbybeitrag“ ab. Im baden-württembergischen Verkehrsministeriumfallen die Hinweise …„von der
Luftverkehrsbranche initiierte Veranstaltung“, „Der Kommission fehlt… eine demokratische Legitimation“. Auch der Verkehrsminister von Schleswig-Holstein äußert sich kritisch zum Konzept.(Handelsblatt, 16.01.2014)

Wir Bürger in NRW wollen auch ein Verkehrsministerium, dass uns gegen die Luftverkehrsindustrie schützt. Konkret heißt das:
Ablehnung der Betriebserweiterung, vom Verkehrsministerium vorgeschriebene Kooperation der umliegenden Flughäfen und dadurch weniger Flugbewegungen, Stärkung der DB bei Kurzstrecken, um Kurzstreckenflüge unattraktiv zu machen.

Eine vom Verkehrsministerium festgeschriebene Kooperation der umliegenden Flughäfen verringert die laufenden Betriebskosten jedes einzelnen Flughafens und führt zur selbstständigen Erwirtschaftung der Betriebskosten – staatliche Subventionen entfallen zukünftig.
Die Lärm- und Dreckimmissionen verringern sich – kostenneutral.
Wird die Anforderung nicht festgeschrieben, kämpft jede Region mit halbvollen Billigfliegern; die Urlauber müssen dabei entweder bis zu drei Zwischenlandungen mit Umwegen in Kauf nehmen oder mitten in der Nacht aufstehen, um einen subventionierten Billigflug zu bekommen.
Dass der Düsseldorfer Flughafen die Nachfrage durch den Einsatz von Billigflügen künstlich hochhält, ist unumstritten. Auf dieser Grundlage eine Betriebserweiterung zu planen, ist fatal. Hier ist das Verkehrsministerium gefordert, Einfluss zu nehmen, um diesen Wahnsinn zu stoppen.

Wie anders kann man es bezeichnen, dass ein Flug nach Mallorca weit weniger kostet als eine einstündige Fahrt mit der DB?

Mit Bürgerbeteiligung zu planen und die Bürgerbelange nachhaltig und ernsthaft einfließen zu lassen bedeutet auch unnütze Energie, Zeit und Geld bei der „Verteidigung“ einer bürgerfernen Entscheidung zu sparen.
Großen Konsens sehen wir in dem Artikel des Handelsblattes vom 15.01.2014 :
„Bürgerbeteiligung – Nur mit den Betroffenen – Lärmschutz und mehr Mitwirkung gewinnen an Gewicht“.
Lassen sich Politiker auf diese Entwicklung ein, „ersparen“ sie sich auch „unschöne“ BürgerProteste und erfolgreiche Bürgerentscheide – so, wie in München gegen den Bau einer dritten Startbahn.

Herr Verkehrsminister Groschek, handeln Sie bitte auch unter Beachtung aller Ihnen bekannten Bürgereinwände, führen Sie Ihre Entscheidung absolut transparent und demokratisch durch.

Ist natürlich wieder eine Schweinerei, dass die Duisburg Altparteien SPD, CDU, Linke, Grüne und FDP keine Worte finden, sondern lieber ein „Gutachten“ abwarten wollen. Wobei für Gutachten das selbe gilt, wie für Statistiken, man sollte keinem trauen, was man nicht selbst gefälscht hat.

Nicht nur sollte keine Erweiterung des Flughafens genehmigt werden, sondern eine Umrechnung der aktuellen Starts und Landungen in Lärmemissionen erfolgen. Mit der neuen Genehmigung wir eine Reduzierung des Lärms auf 90 % und in weiteren Schritten auf 70 % bis 2020 eingeführt. Die Anzahl der Flüge liegen damit einzig und allein beim Flughafen. Wenn dieser nur noch sehr lärmarmen Maschinen die Landung gestattet, sind sogar mehr Flüge drin.

Der Flughafen muss natürlich die Lärmmessstellen finanzieren, welche durch die Umweltämter oder Bezirksregierung betrieben werden. Nachtflüge bleiben selbstverständlich weiterhin verboten.

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Spruch zum Sonntag

Respekt bekomme ich nicht vor dem Amt, welches eine Person bekleidet, sondern wenn überhaupt davor, wie die Person sich verhält.
(Ulrich Scharfenort, 30.12.2012)

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Offener Brief: Zur erneuten Ausweitung des Flughafens Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Link, sehr geehrte Ratsfraktionen,

ich bin wirklich enttäuscht von einem inaktiven Oberbürgermeister, der scheinbar die Dinge aussitzt. Vom Stadtrat scheinen nur die Grünen sich halbwegs eindeutig zu positionieren.

Die Städte in der Umgebung machen es vor, wie sie ihre Bürger schützen gegen den Düsseldorfer Expansionskurs. Krefeld sprach sich in der vergangenen Woche eindeutig gegen den Antrag auf Kapazitätserweiterung aus. Schon im November 2013 bezog der Rat der Stadt Essen parteiübergreifend Stellung gegen die Ausweitung in Düsseldorf. Der Rat von Ratingen lehnt wie Mühlheim und Kempen jede Mehrbelastung ab. Dies gilt auch für die Städte Kaarst und Meerbusch, welche einstimmige Resolutionen gegen das Vorhaben beschlossen, ebenso die Stadt Meerbusch.

Duisburg will ein „Gutachten“ abwarten, dass vom Flughafen in Auftrag gegeben wurde. Was dort drin steht ist doch wohl schon jetzt klar. Gutachten und Studien sagen, dass was der Auftraggeber möchte. Wirkliche Unabhängigkeit gibt es nicht. Wahrscheinlich werden Simulationen durchgeführt ohne die wirkliche Belastung zu messen.

Die Richtung der Erweiterung ist klar. Auch wenn es der Flughafen kaum zugeben wird dürfte ein weiteres Ziel die Aufhebung des Nachtflugverbots sein. Ebenfalls ist eine Verlängerung der Startbahnen absehbar.

Als gäbe es nicht schon genug Umweltbelastungen durch Logistikverkehr (Schiff, Eisenbahn, LKW) in Duisburg.

Oder hängt die Ausweitung gar mit dem Logistikstandort Duisburg zusammen und will die Stadtspitze deswegen nichts dagegen unternehmen? Handelt die Stadt im Interesse ihrer Bürger oder der Logistikbranche? Wird die Arbeitsfähigkeit der Duisburger Bürger den Interessen des Düsseldorfer Flughafens untergeordnet? Es dürfte ja offensichtlich sein, dass durch die Umweltbelastungen die Arbeitsfähigkeit der Duisburger leidet und noch mehr leiden wird. Dies schadet auch den Einnahmen der Stadt durch Steuern und erhöht die Sozialausgaben. Mir ist natürlich klar, dass es eine Vielzahl von Faktoren sind, aber jeder trägt zur Belastung der Stadt bei, aber wahrscheinlich wird auch unser neuer OB behaupten er hätte nichts unterschrieben.

Ich habe höchsten Respekt vor den Stadträten die sich für ihre Bürger einsetzen. Der Stadtrat in Duisburg fällt nicht darunter! Ich bin sicher die Flughafenerweiterung wird auch in Duisburg ein Kommunalwahlkampfthema.

Mich interessiert jedenfalls herzlich wenig, was der Flughafen Düsseldorf will. Was mir wichtig ist, ist das Wohl der Duisburger! Aber wahrscheinlich müssen die Duisburger wieder einmal ihr Schicksal selbst gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Quellen:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/rat-verabschiedet-resolution-gegen-flughafenerweiterung-aid-1.4017881
http://www.stadt-ratingen.de/buergerservice/pressemitteilungen/archiv2013/2013-10-01_Flughafenkommission.php
http://www.wz-newsline.de/lokales/krefeld/fluglaerm-krefeld-wehrt-sich-1.1548064
http://www.muelheim-ruhr.de/cms/entwicklung_der_fluglaermproblematik_in_muelheim_an_der_ruhr_im_ueberblick1.html
http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/stadtverwaltung-lehnt-mehr-flugbewegungen-ab-id8726812.html
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/willich/toenisvorst-stimmt-gegen-flughafen-aid-1.3921665
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/aerger-um-info-termin-des-flughafens-aid-1.3720204

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Kommentar zu „Bis 2015 sollen die letzten Schranken fallen“

Kommentar zu „Bis 2015 sollen die letzten Schranken fallen

Was die Videoüberwachung angeht, kann ich die Datenschutzbedenken nachvollziehen. Die Deutsche Bahn ist teilweise nicht einmal in der Lage die bestehenden Überwachungsanlagen gesetzeskonform zu kennzeichnen bzw. „versteckt“ die Hinweise auf die Überwachung und die Überwachungsstelle. Man könnte den Eindruck gewinnen, der Bahn wäre die Videoüberwachung ihrer Kunden peinlich.

Selbst wenn früher dort schon Gleise lagen, würde die Gleise durch die Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH neu gebaut, womit natürlich auch für entsprechenden Lärmschutz gesorgt werden muss. Jedenfalls in den Bereichen, wo bisher noch nicht geschehen.

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Kommentar zu „Großeinsatz nach Chemieunfall in Meiderich“

Kommentar zu „Großeinsatz nach Chemieunfall in Meiderich

Aus der Aussage von Einsatzleiter Tittmann schließe ich, dass die Dekontaminierungsbox immer mitgebracht wird, denn bei jedem Feuer mit dem unsere Feuerwehr zu tun hat, ist auch Chemie im Spiel. Schließlich bestehen wir und alles um uns herum aus Atomen und Molekülen. Was er meinte waren möglicherweise Gefahrstoffe.

Wenn man sich den Artikel so durch liest dürfte wohl der sehr leicht brennbare Schwefelkohlenstoff an etwas heißes, wie das Auspuffrohr gekommen sein.

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Klartext zu „Wir setzen voll aufs Smartphone“

Klartext zu „Wir setzen voll aufs Smartphone

Der VRR braucht endlich eine grundlegende Reform. Weg von diesem Klein-Klein hin zu einem Gesamtfahrplan. Was der VRR nicht braucht ist eine Datensammelmaschine und noch mehr Tarifdschungel.

Es wird endlich Zeit im Pott die ÖPNV-Flat einzuführen. Das was für Studenten schon seit Jahren prima funktioniert ließe sich auch auf die Bevölkerung ausdehnen. Alle zahlen, alle können nutzen. Jederzeit und ohne Tarifdschungel oder lästigen Kontrollen. Der ÖPNV ließe sich so Transparent, mit deutlich weniger Aufwand und ohne Beiträge der Kommunen finanzieren. Die ganze Kontrolltechnik fiele weg. Keine Fahrscheinautomaten mehr die eh ständig kaputt sind und auch keine Schwarzfahrer mehr. Und da jeder ohnehin schon heute den ÖPNV mit bezahlt würde sich auch hier nicht zuviel ändern.

Und natürlich müssen die Fahrpläne endlich mal durchdacht sein. Insbesondere was Anschlüsse angeht. Ich kenne da ein Beispiel, wo Samstagsnachmittag vier Busse pro Stunde fahren, alle den gleichen Zwischenstopp in einem Nebenzentrum einlegen und man trotzdem teilweise eine halbe Stunde und mehr auf den nächsten Bus warten muss.

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Rückständigkeit bei den Stadtwerken Duisburg

Das es bei einigen Abrechnungen der Stadtwerke Duisburg hapert geistert schon länger durch die Presse. Regelmäßig finden sich auch Hinweise auf Strom-, Gas- und Wasserzählerablesungen im Briefkasten. Nur leider machen die Stadtwerke dies häufig viel zu kurzfristig. Zum Beispiel erst am Tag vorher, dass man da nicht mehr organisieren kann, dass jemand anwesend ist, ist selbstverständlich.

Als Vorschlag steht auf den Zettel, man solle diese doch an die Tür hängen. Mal ganz abgesehen davon, dass niemanden mein Zählerstand angeht, hier also ein datenschutzrechtliches Problem vorliegt, wäre ein Zettel an der Tür auch gleichzeitig eine klare Ansage an Einbrecher, dass niemand zuhause ist. Ob der Zettel wirklich von den Stadtwerken stammt kann ich auch nicht mit Sicherheit feststellen. So ein Zettel ist am PC schnell gemacht.

Da stelle ich mir doch die Frage, warum es noch immer nicht möglich ist, die Daten Online zu transferieren. Wäre sowohl für die Kunden, wie auch die Stadtwerke einfacher, weil die Daten direkt elektronisch vorlägen. Sie könnten sofort vom System verarbeitet werden. In diesem Fall brauchen auch keine Personen mehr durch die Stadt fahren. Eine Postkarte würde reichen und zugleich den Aufwand drastisch reduzieren. Eingespartes Personal könnte an anderer Stelle sicherlich beschäftigt werden. Machen andere Anbieter schon lange so. Da natürlich nichts an der Tür hing, war eine Postkarte im Briefkasten, die man selber ausfüllen soll.

Dazu frage ich mich auf welcher Grundlage die Stadtwerke überhaupt abfragen dürfen, wie unser Strom- und Gasverbrauch war. Das geht nach meinem Verständnis nur den Anbieter etwas an und das sind aus Service-, Kosten- und Umweltschutzgründen schon lange nicht mehr die Stadtwerke Duisburg.

Nach Rückantwort der Stadtwerke soll es demnächst die Möglichkeit zu Onlineübertragung geben und die Daten würden für die Netzentgelte benötigt.

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Infoveranstaltung zu Fluglärm aus Düsseldorf

Ich gehe davon aus, dass auch die unerwünschte Flughafenerweiterung des Düsseldorfer Flughafens eine wichtige Rolle im Wahlkampf spielen wird. Nur leider hat sich die Duisburger Stadtspitze im Gegensatz zum Umfeld nicht positioniert. Man will dieses Thema vielleicht auch gar nicht anschneiden, aus Angst.

Ein interessanter Termin wird der kommende Freitag sein:

Die Bürgerinitiative Saubere Luft e.V. lädt zu ihrer nächsten öffentlichen Versammlung ein:

Freitag, 7. Februar 2014, 19.00 – 21:00 Uhr
Clarenbachhaus

Clarenbachstr. 17

47229 Duisburg Rheinhausen Friemersheim

Interessante Themen stehen auf der Tagesordnung:

• Luftbelastung in Duisburg – der Anteil der Binnenschiffahrt,
Fachvortrag Kerstin Ciesla, BUND Duisburg

• Erweiterung Flughafen Düsseldorf –die Bürgerinitiative
Saubere Luft e.V. klinkt sich ein in den Protest zahlreicher
Initiativen aus der Region, Aktionsvorschläge

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Straßenreinigung Inakzeptabel

Nachfolgend Schreiben schickte ich an die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, weil nicht vernünftig gereinigt wird, obwohl die Anwohner zahlen müssen.

Guten Tag,

seitdem ich im letzten Jahr darauf hingewiesen habe, dass auf der Straße Hochemmericher Markplatz am Rheinhausener Marktplatz (Hinter dem Marktforum) nicht gereinigt wurde, scheint erneut nicht einmal gereinigt worden zu sein.

Die Straße ist Reinigungsstufe D, was eigentlich zweimal wöchentliche Reinigung bedeutet. Wenn dort seit Monaten gar nicht gereinigt wurde und die Spuren im Rinnstein sind eindeutig, dass schon länger nicht mehr gereinigt wurde, frage ich mich wofür die Wirtschaftsbetriebe überhaupt die Straßenreinigungsgebühren kassieren.

Ich sehe ja ein für Straßenreinigung zahlen zu müssen. Haben wir ja alle was von, wenn die Straßen sauber sind, wenn ich dann aber sehe, dass an einigen Stellen gar nicht gereinigt werden, obwohl dafür gezahlt wird, dann stellt sich die Frage, ob die Wirtschaftsbetriebe im letzten Jahr wirklich Überschüsse erzielt oder sich nur die Reinigung im Stadtgebiet gespart haben.

Wenn ich dann noch höre, dass einige Straßen zusätzlich in die Reinigung aufgenommen wurden, obwohl die dortigen Anwohner, dies bisher prima selbst hinbekommen haben, scheint mir dies lediglich der Gebührengenerierung zu dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

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Kommentar zu „Ein Zoo in Not“

Kommentar zu „Ein Zoo in Not

So klamm ist die Stadt Duisburg nicht, wenn sie 10 Millionen pro Jahr für eine Opernehe übrig hat. Der Zoo hat deutlich mehr Besucher bei gleichzeitig geringeren Kosten, zudem sind solche allgemeinkulturellen Einrichtungen, wie der Zoo deutlich wichtiger, als eine elitär angehauchte Oper, die höchstens dem Prestige dient. Duisburg kann sich die Oper nicht leisten, betreibt sie weiter will aber Schwimmbäder und anderes schließen. Ich sehe hier ein deutliche Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen für die Allgemeinheit.

Wenn ich eine kulturelle Einrichtung in Duisburg dichtmachen müsste, stände auf Platz eins die Oper.

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Spruch zum Sonntag

Wenn es unserer Wille ist, wird das Universum endlos sein.
(Ulrich Scharfenort, 13.12.2012)

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Klartext zu „Fluch oder Segen“

Klartext zu „Fluch oder Segen

Wenn ich mal die Aussage von OB Paß nehme und auf Wahlen anwende, dann hat die unentschlossene Mehrheit auch nicht die Große Koalition gewählt. Die Nichtwähler sind bei vielen Wahlen die größte Fraktion, aber sie hatten schließlich die Chance zu wählen.

Ich finde es jedenfalls gut, dass eine Stadt von einem weiteren Leuchtturmverteuerungsprojekt abgehalten wurde. Sollte die Bevölkerung viel häufiger machen, denn gäbe es auch weniger teure Wahlgeschenke.

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Antifa verantwortlich für Verschandelung?

Irgendwer hat an verschienen Stellen in Rheinhausen die auf den Bilder gezeigten symbolischen Flaggen gesprüht.

Von Farbwahl und Form erinnert es an die Antifa-Flagge, wobei ich mich frage, welchen Grund es geben kann Schaufenster und ähnliches damit zu verunstalten. Eine politische Aussage kann es wohl kaum sein, wohl eher stumpfsinniger Vandalismus.

Heißt dies die Antifa in Duisburg steht für Vandalismus? Oder war es die „Gegenseite“, welche die Antifa in Verruf bringen will. So oder so sieht dies nicht schön aus und trägt zu einem immer deprimierenderen Gesamtbild bei.

Schmiererei

Schmiererei

Schmierei

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Datensauger: Manager Magazin

Getarnt als Umfrage mit Gewinnspiel, versucht das Manager Magazin Daten zu sammeln.

Für die Teilnahme bei der Umfrage warten kostenpflichtige „Dankeschön-Pakete“, welche die Angabe einer Kontonummer notwendig macht. Eine alternative Zahlungsmethode ist nicht angegeben. Zudem wandeln sich das Paket automatisch in ein Abo um, was aber zumindest kurzfristig kündbar ist.

Die Umfrage verdient diese Bezeichnung nicht, Denn es handelt sich lediglich um fünf Fragen. Groß prangt unter der Umfrage „Ihre Daten werden anonymisiert ausgewertet und nicht an Dritte weitergegeben“. Was natürlich nur für die Angaben der Umfrage gelten dürfte.

Telefonnummer und E-Mail werden natürlich auch abgefordert („bitte für evtl. Rückfragen angeben“). Mit einem großen Ausrufezeichen versehen, ist direkt darunter das Einverständnis für Werbung. Wobei das Ausrufezeichen natürlich den Eindruck ein Kreuz hier wäre wichtig.

Das Gewinnspiel ist eigentlich keines, sondern lediglich die Abfrage des Geburtsdatums. Ob wirklich jemand den Audi Q5 gewinnt kann man nur schwerlich überprüfen. Ich frage mich, ob die Angabe von unnötigen Daten mit einem Gewinnspiel zu verknüpfen zulässig ist. Wobei das Geburtsdatum auch an anderer Stelle abgefragt wird.

So richtig eindeutig, ob der Datensatz nicht an Dritte weiterverkauft wird finde ich die Angaben auf der Datenabfrage nicht.

Juristisch mag das Formular vielleicht einwandfrei sein. Datenschutztechnisch finde ich es zweifelhaft, wobei mich wundert, dass auf so etwas die Leser des Manager Magazins wirklich reinfallen sollten.

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Fracking Petition an den Landtag

Wie hier berichtet, habe ich im vergangenen Jahr eine Petition zum Thema Fracking an Landtag eingereicht.

Folgende Antwort bekam ich vom Petitionsausschuss:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 14.01.2014 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:

Der kritischen Haltung des Petenten zur Anwendung der Fracking-Technologie wird mit der Entscheidung der Landesregierung, dass derzeit und bis auf Weiteres über etwaige Anträge auf Genehmigung von Fracking-Maßnahmen nicht entschieden werden kann, sowie mit den von der Landesregierung initiierten Beschlüssen des Bundesrates grundsätzlich entsprochen.

Der Forderung nach der Einrichtung einer Stiftung zur Handhabung von Altlasten durch Fracking ist im Grunde bereits entsprochen. Die Frage, ob über die zurzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen zur finanziellen Vorsorge und Haftung in Schadensfällen hinaus ggf. weitere Regelungen erforderlich sind, die dem Anliegen des Petenten noch weitgehender als schon heute Rechnung tragen, kann erst nach Klärung der Vielzahl offener Fragen zu möglichen Umweltauswirkungen der Fracking-Technologie und möglicher Risiken beantwortet werden.

Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.

Angehängt war eine Stellungnahme des Landesministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk:

I.

Der Petent bittet den Landtag zu beschließen, dass „für den hoffentlich nicht eintretenden Fall von Fracking in NRW, die Fracker verpflichtet werden, eine bestimmte Summe für eventuelle Altlasten in eine Stiftung einzuzahlen“. Die Stiftung solle sich um die Beseitigung von Altlasten aus Fracking kümmern. Die Summe solle dabei auf Grundlage einer Analyse der schlimmstenfalls eintretenden Auswirkungen festgelegt werden. Dies gelte auch für Probebohrungen, bei denen in irgendeiner Form Gestein aufgebrochen werde.

Fracking stelle u.a. durch giftige Frackfluide und durch die aus dem Boden gespülten Minerale eine Bedrohung für den Boden dar. Die Bodenschicht sei nämlich nicht dicht. Letztendlich gerieten die Substanzen in das Grundwasser. Für diesen Fall muss vorgesorgt werden. Ansonsten würden sich die Firmen aus der Verantwortung stehlen.

II.

Die vorliegende Petition fordert für den Fall, dass Fac-Maßnahmen zukünftig in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden dürfen, die Einrichtung einer Stiftung zur Handhabung von Altlasten durch Fracking.

Der dem Anliegen zugrunde liegende Sachverhalt kann i.W. als bekannt vorausgesetzt werden. Auch hat die Landesregierung schon wiederholt ihr Haltung verdeutlicht, dass sie – gestützt auf verschiedene Gutachten – Vorhaben der Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas unter Einsatz von Frac-Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht für entscheidungsreif hält.

Auch der Bundesrat hat auf Initiative Nordrhein-Westfalens zwei Beschlüsse gefasst mit der Forderung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. Ziel dieser Bundesratsinitiative ist die verbesserte Berücksichtigung von Umweltbelangen. Des Weiteren lehnt der Bundesrat den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ab, solange die Risiken nicht geklärt sind.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, gesetzliche Regelungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates zu treffen.

III.

Dem Anliegen der Petition, nämlich der finanziellen Vorsorge zur Bewältigung von Umweltschäden durch Fracking ist im Grunde schon heute durch die geltende Gesetzeslage entsprochen.

Alle betrieblichen Vorhaben und Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen unter dem Geltungsbereich des Bergrechts – dazu zählt auch Erdgas – bedürfen der Zulassung von Betriebsplänen durch die zuständige Behörde. Gemäß § 56 Absatz 2 Bundesberggesetz (BBergG) kann die Bergbehörde die Zulassung eines Betriebsplans von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen.

Eine Sicherheitsleistung kommt in Betracht, soweit sie erforderlich ist, um die Erfüllung der vom Bergamt im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans zu beachtenden Voraussetzungen (§ 55 BBergG) zu sichern. So ist beispielsweise Voraussetzung für die Zulassung, dass für den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs Sorge getragen ist und die anfallenden Abfälle ordnungsgemäß verwendet oder beseitigt werden. Bei Einstellung des Betriebes ist die Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Oberfläche sicherzustellen und der Schutz Dritter vor den durch den Betrieb verursachten Gefahren für Leben und Gesundheit auch noch nach Einstellung des Betriebes gehört ebenfalls zu den Voraussetzungen, deren Erfüllung die Bergbehörde durch die Forderung einer Sicherheitsleistung sichern kann. Diese Maßnahmen dienen auch dem vorsorgenden Schutz von Boden- und Gewässerverunreinigungen nach Einstellung des bergbaulichen Betriebs.

Zweck der Vorschrift ist es, der Bergbehörde zu ermöglichen, durch die Anordnung einer Sicherheitsleistung ansonsten bestehende Versagungsgründe auszuräumen. Sie dient jedoch nicht der Absicherung privatrechtlicher Ansprüche. Führen Bergschäden nicht zu Gefahren für die öffentliche Sicherheit, sondern „nur“ zu Beeinträchtigungen im privaten Bereich (z.B. Gebäudeschäden), haftet bei Ausfall des Bergbautreibenden die Bergschadensausfallkasse, als Gemeinschaftseinrichtung des Bergbaus.

Grundsätzlich geregelt ist die Haftung für durch den Bergbau verursachten Schaden zum einen in §§ 114 ff. BBergG. Danach haftet der Betreiber, wenn infolge eines Bergbaubetriebs ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wurde, für den daraus entstehenden Schaden. Eine weitere Haftungsregelung findet sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zwar dürfte § 89 Absatz 1 WHG regelmäßig an der Voraussetzung des dafür erforderlichen „zielgerichteten“ Handelns scheitern. Stattdessen kommt jedoch § 89 Absatz 2 WHG in Betracht. Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist, Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in eine Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, und wird dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, so ist der Betreiber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Und schließlich kann eine Haftung nach Umweltschadensgesetz (USchG) in Betracht kommen.

Die Unternehmen sind nach Handelsrecht verpflichtet, Rückstellungen zu bilden. Dies gilt etwa für spätere Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung, für die Abgeltung von Bergschäden oder für notwendig werdende wasserwirtschaftliche Maßnahmen auch mit dauerhaften Charakter. Zur weiteren Absicherung der Regulierung von Schäden wäre auch der Abschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung denkbar.

Ein Text mit sehr vielen „Kanns“ und wenig wirklich verpflichtendem. Die Wirklichkeit wird wohl anders aussehen. Wie eine ordnungsgemäße Beseitigung von Gülle aussieht erleben wir ständig, wenn die Bauer ihre Gülle auf Felder verklappen. Und wie leicht sich Verursacher aus der Verantwortung stehlen, sieht man immer wieder beim Steinkohlebergbau.

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Klartext zu „Public Viewing bei WM auch spät am Abend erlaubt“

Klartext zu „Public Viewing bei WM auch spät am Abend erlaubt

Jetzt sollen also Fußballspiele nicht nur die GEZ-Gebühren hochhalten, sondern auch noch die Nachtruhe klauen. Spätestens seit den Hupkonzerten hoffe ich immer, dass Deutschland möglichst früh raus fliegt. Mir wäre zwar lieber Deutschland würde Weltmeister, aber nicht zum Preis unausgeschlafen zu sein.

Und bei solchen Sätzen, wie „In Wohngebieten wird möglicherweise nicht jede Nacht Public Viewing erlaubt..“ sträuben sich mir die Nackenhaare. Nachtruhe resultiert aus der körperlichen Unversehrtheit. Da wird es ein leichtes sein gegen diese Verordnung zu klagen. Zumal ich mich frage, wie hier das angeblich große Interesse gemessen wird.

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Duisburger Künstler: Fred Bertelmann

Bertelmann, Fred; Musiker; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3,
* Der lachende Vagabund
* Arriverderci Roma
* In Hamburg sind die Nächte lang
* Wenn es Nacht wird in Montana

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Kommentar zu „Investor dringend gesucht“

Kommentar zu „Investor dringend gesucht

Die IMD ist in meinen Augen unfähig eine zügige Abwicklung von Grundstücken zu realisieren. Es ist ja nicht nur der Schandfleck altes Hallenbad, sondern auch die Schule Werthauser Straße oder die Marktschule in Homberg, sowie etliche weitere städtische Immobilien die leerstehen.

Nach eigener Aussage der IMD müsste vor einem Verkauf erst einmal geprüft werden, ob eine Nutzung durch die Stadt möglich ist. Nur scheint die IMD erst damit anzufangen, wenn das Gebäude bereits leer steht, wie anders kann man sich sonst die Verzögerung vom Leerstand bis zum Verkauf erklären. Dabei ist in den meisten Fällen der Leerstand im lange Vorfeld absehbar. Der Zeitraum liegt hier meist im Bereich von Jahren.

Um möglichst schnell eine Entlastung der Stadtkasse zu realisieren müssten die Verkaufsunterlagen sofort mit dem Beginn des Leerstands veröffentlicht werden. Für jeden Tag des Leerstands entstehen dem Steuerzahler unnötige Kosten. Dazu kommen noch die Kosten für Sicherungsmaßnahmen. Der Wert der Immobilie sinkt durch Vandalismus und Verfall.

Was das Grundstück Hallenbad angeht, so würde ich ein Gelände mit möglichen Munitionsaltlasten auch nicht für eine derartige überhöhte Summe kaufen. Die Sanierung von Altlasten kann schnell ziemlich teuer werden und diese Kosten trägt der Eigentümer des Grundstücks. Der Abriss des Hallenbades ist dagegen eine nahezu einfach kalkulierbare Größe. Für einen erfolgreichen Verkauf hätte IMD zuvor den Sanierungsaufwand ermitteln müssen.

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Kommentar zu „Zwei Wäldchen als Toilette“

Kommentar zu „Zwei Wäldchen als Toilette

Der Artikel verwundert mich nun doch ein wenig. Die Parkbuchten sind, soweit ich das erkennen kann, auf dem gesamten Logportgelände von gleicher breite, wenn sie also nicht für LKW vorgesehen wären, dann frage ich mich, wo die zahlreichen Parkplätze für LKW auf dem Logportgelände sein sollen, die LKW laut der städtischen Pressesprecherin aufsuchen können.

Daneben frage ich mich, was die Behauptung soll, dass Menschen aus Polen, Bulgarien oder der Türkei verantwortlich wären. Wurden etwa sämtliche Bußgelder wegen Wildpinkeln an diese Nationalitäten verhangen? Selbst die Kennzeichen an einem LKW sagen nichts über die Nationalität des Fahrers aus, sondern nur wo der LKW registriert ist. Der Hintergrund dieser Aussage geht aus dem Artikel nicht hervor und somit bitte ich dementsprechend um Aufklärung.

Mir drängt sich immer wieder der Eindruck auf, dass Logport erst dann reagiert, wenn öffentlicher Druck da ist. Ich würde mir hier mehr proaktives Handeln wünschen. Wie zum Beispiel endlich die Mautplakettenverkaufsstelle aufs Logportgelände zu verlegen, damit es keine Ausreden für LKW-Fahrer mehr gibt über die Friedrich-Ebert-Straße zu fahren.

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Spruch zum Sonntag

Es gibt keine kleinen Leute nur kleine Geister, die Menschen so bezeichnen.
(Ulrich Scharfenort, 26.12.2012)

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Petiton zum Kombibad

Die Stadt Duisburg missachtete im vergangenen Jahr den Bürgerwillen und hat eine Petition nicht behandelt, obwohl dies laut Grundgesetz die Pflicht ist. Deswegen wandte ich mich am 26.03.2013 an den Landtag. Am 25.01.2014 bekam ich eine Mitteilung, dass die Prüfung noch andauern würde.

Bin ja gespannt was die Prüfung ergibt.

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Leserklartext zu „Halb Mensch, Halb Maschine“

Leserklartext zu „Halb Mensch, Halb Maschine

Schon jetzt wird an Geräte gearbeitet, mit denen Computer mit Gedanken gesteuert werden kann. In wenigen Jahrzehnten sind wohl direkte Gehirnschnittstellen für jeden erhältlich und wenn ich mir anschaue, was heute Menschen im Netz über ihre Smartphones alles offenbaren erfasst mich schon ein wenig das Grausen. Wie ich auch in meiner dystopischen Geschichte „Willkommen in Utopia“ andeutete, besteht bei solchen Schnittstellen die realistische Gefahr der Manipulation unserer Gedanken und wahrscheinlich nicht nur durch die Werbeindustrie. Wir könnte unserem Verstand nicht mehr trauen.

Wer sich schon heute um die Einschränkung der Grundrechte und die drohende totale Überwachung sorgt, sollte sich schon jetzt über diese Zukunft sorgen machen.

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Kommentar zu „Stadtwerke wollen Windpark bauen“

Kommentar zu „Stadtwerke wollen Windpark bauen

Die Stadtwerke Duisburg nehmen die Energiewende nicht ernst. Die Rendite ist ihnen zu klein, wie der Technikvorstand selbst sagte. Dabei gäbe es auch in Duisburg etliche Stellen, die ohne große Masten auskämen. Es gibt nämlich nicht nur die Windenergieanlagen fürs freie Feld, sondern auch welche für Dächer. Gerade bei den Hochhäusern in Duisburg lohnen sich solche Anlagen, wie sie auch der LVR in Köln auf dem Dach hat. Nur leider sind die Stadtwerke zu sehr Amt, um neuen Ideen gegenüber aufgeschlossen zu sein oder mal etwas innovatives zu probieren.

Dabei könnte man dort prima Windenergieanlagen aufstellen und über Direktvermarktung den Nutzern günstigen Strom bieten bei zeitgleich guter Rendite. So wie es jetzt ist wird wohl dieses Geschäft jemand anderes machen.

Solange die Stadtwerke die Energiewende nicht vor Ort vollziehen, sehe ich keinen Grund zu einer Rückkehr, zumal selbst echte Ökostromanbieter günstiger sind.

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KMV Antrag für mehr Lärmschutz in Duisburg

Wie bereits in diesem Beitrag geschrieben, wollte ich einen Antrag bei der Piratenpartei Duisburg einreichen. Nachfolgend ist der komplette Antrag. Dort findet sich auch der erwähnt Flyer.

Für den Abschnitt Umweltschutz

Modul 0:
Die Piratenpartei Duisburg setzt sich für größtmöglichen Lärmschutz der Bürger ein.

Modul 1: Alle Maßnahmen, welche die Lärmbelastung mindern können, sollen schnellstens umgesetzt werden.

Modul 2:
Dies schließt vorhandene Lärmaktionspläne mit ein.

Modul 3:
Einer Ausweitung des Flugbetriebs am Düsseldorfer Flughafens, der zu einer Mehrbelastung für Duisburger führt, wird nicht zugestimmt.

Modul 4: Bahnlärm ist eine weitere Belastung, bei der sich die Piratenpartei Duisburg für die Bürger einsetzen wird.

Begründung:

Es ist heute Allgemeinwissen, dass Lärm der Gesundheit schadet. Insbesondere eine Störung der Nachtruhe (22-6 Uhr) kann starke Auswirkungen aufs Wohlbefinden haben.

Es gibt Vorschriften, allerdings nehmen diese den Verkehr bisher weitestgehend aus.

Es gibt fertige Aktionspläne gegen Lärm allerdings setzt die Stadt Duisburg diese bisher nicht um.

Der Flughafen Düsseldorf plant derzeit eine Ausweitung des Flugbetriebs. Insbesondere im Sommer sollen dabei mehr Flüge erfolgen. Es ist absehbar, dass dies zu einer signifikanten Mehrbelastung der Duisburg führt. Insbesondere, wenn die niedrigen Flugkorridore über Duisburg stärker ausgelastet werden. Des weiteren soll auch länger bis in die Nacht hinein geflogen, was besonders für jene die früh raus müssen, eine erhebliche Zusatzbelastung werden wird.

Der angehängte Flyer ist Teil dieser Begründung.

Falls notwendig erfolgen weitere Begründungen mündlich.

Gäste können zwar nicht über den Antrag abstimmen, wohl aber Input geben bzw. ihren Standpunkt oder ihre Belastung darstellen.

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Infoflyer zum Flughafenausbau

Schon seit einigen Monaten liest man immer wieder etwas über den Flughafenausbau in Düsseldorf. Dieser wird höchstwahrscheinlich für viele Bürger eine Mehrbelastung bedeuten. Insbesondere für den Duisburg Süden ist mit mehr Lärm im Sommer zu rechnen. Also genau jene Zeit, wo es wärmer ist und Fenster offen sind und manch draußen sitzt.

Unabhängig von einem Leserbrief in der NRZ vom 20.01.2014, aber durch diesen bestärkt werde ich einen entsprechenden Antrag für das Kommunalprogramm der Piratenpartei Duisburg zum Thema Lärmschutz einreichen, wo es auch ein Modul zum Flughafen geben wird. Dieses wird dann vermutlich am 22.2. auf der Kreismitgliederversammlung behandelt. Ganz im basisdemokratischen Sinne der Piraten können sich auch Bürger zu Wort melden und ihre Betroffenheit vom Lärm erläutern.

Wer vorab schon etwas tun will, für den habe ich diesen Flyer (PDF) hochgeladen. Da die Stadt Duisburg mal wieder zu lasten der Bürger abwarten will ist hier Druck auf die Stadtspitze wichtig.

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Klartext zu „Elektropistolen für die NRW-Polizei?“

Klartext zu „Elektropistolen für die NRW-Polizei?

Die Erfahrungen aus den USA zeigen, dass die Hemmschwelle für den Einsatz einer derartigen Technik geringer sind, als für eine Pistole. Was dazu führen könnte, dass die vermeintlich weniger tödliche Methode für mehr Todesfälle sorgen könnte.

Die Sicherheitslücke in unserer Gesellschaft ist vielmehr die vermeintlichen Kleinigkeiten, die nicht geahndet werden überhaupt erst dazu führen, dass manche sich an größeres wagen. Dies gilt auch für die Disziplin bei der Polizei selber. Ohne Nummernschild sind die Polizisten quasi anonym, sodass sich mancher zur Reaktionen hinreißen lassen könnte. Anders als bei einer Kugel, kann bei einem Stromstoß nicht festgestellt werden aus welcher Waffe er kam.

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Immer noch LKW auf der Friedrich-Ebert-Straße in Rheinhausen

Auf der Friedrich-Ebert-Straße sind immer noch munter LKW unterwegs, obwohl ihnen die Durchfahrt unzweifelhaft verboten ist. Die nachfolgenden Bilder zeigen zwei Beispiele. Die Nummernschilder sind auf den Bildern leider nicht richtig zu erkennen, sonst würde den Firmen wohl jetzt ein Bußgeldbescheid zuflattern.

Bei anderen LKW habe ich die Durchfahrt schon an die Polizei gemeldet und werde es bei geeigneten Beweismitteln auch erneut tun. Dies kann übrigens jeder machen. Egal ob nur Nummernschilder notieren mit Datum, Uhrzeit und Ort oder noch ein Foto machen. Mit Foto ist es wahrscheinlich wirksamer, da so auch ein Beleg vorhanden ist.

Eine einvernehmliche Lösung für alle Seiten wird natürlich weiterhin von verschiedenen Stellen in Rheinhausen probiert, kleine Nadelstiche tragen aber sicherlich dazu bei, dass eine größere Anzahl von LKW-Fahrern sich endlich an die Regeln hält.

Wobei natürlich noch effektiver die Anschaffung einer Fotofalle wäre. Angeblich soll es hier aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein. Auf eine erste Anfrage an die Bezirksregierung, welche Gründe dies sein könnten, bekam ich keine Antwort. Mal sehen was meine Erinnerung ergibt.

Ebenfalls scheinen LKW über 7,5 Tonnen der Meinung zu sein auf der Friedrich-Ebert-Straße und der Lindenallee parken zu dürfen. Die Vorgenannten Straßen sieht die Stadt als Mischgebiet, allerdings frage ich mich, ob hier das höhere Schutzgut gerade in den vorgenannten Zeiten nicht vorrang hat. Jedenfalls ist von 22-6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in Wohngebieten das Parken verboten.

Da diese Stellen nicht die einzigen sind wo LKW parken, stellt sich für mich die Frage, ob es im Logportbereich zu wenig Parkplätze gibt. Die Stadt behauptet dem wäre nicht so, aber die äußeren Umstände deuten darauf hin. Die Logportparkplätze am Straßenrand scheinen zudem für LKW nichts zu taugen, weil viele LKW bis weit auf den Bürgersteig stehen. Möglicherweise sind die Parkbuchten einfach zu schmal.

Auf einem der Bilder sieht man übrigens einen Polizisten der den LKW einfach durchfahren lässt. Ist auch nicht das erst Mal, dass dort Polizei steht ohne etwas zu unternehmen.

LKW

LKW

LKW

LKW

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Kommentar zu „IHK fordert mehr Flächen“

Kommentar zu „IHK fordert mehr Flächen
Das ist eine in meinen Augen eine ziemlich dummdreiste Forderung. Bei mir erweckt sie den Anschein, als wäre sich die IHK bzw. die Mitglieder zu fein dafür mal Geld in die Hand zu nehmen, um die von der Industrie bereits versauten Grundstücke aufzubereiten. Dies darf dann wieder der Steuerzahler leisten. Es gibt in Duisburg genug Brachflächen, wo bereits Industrie war. Mir kommen hier sofort in Homberg einige Grundstücke in den Sinn.

Natürlich müsste die Industrie hier ggf. die Kosten für die Sanierung tragen, wovor sie natürlich zurückscheut, stattdessen will sie lieber die saubere grüne Wiese auch noch verseuchen. Oder wie im Fall vom Business-Park Wälder abholzen.

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Spruch zum Sonntag

Globalisten sind Menschen mit Weitblick, Nationalisten sind Menschen mit Kurzblick.
(Ulrich Scharfenort, 11.12.12)

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Mobilbuch-Buchhandlung, was soll ich davon halten?

Ich bin ja als Autor tätig und bekam vor kurzem eine Warnung zu nachfolgender Mail (Konzept), welche sich auch hier findet.

Bei einem ersten Durchlesen fielen mir die fett markierten Stellen auf. Mich wundert die Höhe der Summe, denn wenn ich das Konzept durchgehe fällt auf, dass es an den wichtigen Stellen eher wage bleibt. Zum Beispiel steht etwas von einer bestimmten Anzahl an Verkäufen, aber nichts darüber aus welcher Quelle diese „Statistik“ stammt. Dann werden bekannte Autoren erwähnt, aber keine Namen genannt. Was mich ja sehr verwundert, schließlich würde doch gerade hier bekannte Namen etwas aussagen.

So richtig skeptisch wurde ich aber, als ich die Seite des Autors besuchte. Da steht ziemlich viel in der Richtung, dass die Kulturschätze der Menschheit gar nicht von Menschen errichtet worden wären, sondern von Außerirdischen.

Also nachdem ich mich ein wenig damit beschäftigt habe, überzeugt mich das Konzept nicht. Wenn man sich wirklich in den Buchmarkt rein knien will, macht es keinen Sinn sich auf Märkte zu stellen und dort versuchen Bücher zu verkaufen. Vielleicht würde es noch Sinn machen auf die eine oder andere Messe zu fahren. Auf einen Markt dürfte die Anzahl der verkauften Bücher sich in Grenzen halten, besonders bei einer größeren Anzahl im Angebot.

Der Erfolg beim Verkauf hängt von den eigenen Werken ab, der Verbreitung, was mir mit wenig Aufwand und ohne große Anfangsinvestitionen auch so gelingt. Würde ich mehr Zeit investieren, könnte ich sogar ins Print-on-Demand Segment gehen. Was Verlage angeht, so bin ich schon von kleineren angesprochen worden. Es ist also nicht so, dass man unbedingt einen Agenten braucht. Zudem ergeben sich immer wieder Möglichkeiten.

Die wichtigen Themen für den Erfolg eines Buches (Werbung und Lektorat) werden in dem Konzept gar nicht erst angesprochen, obwohl der Erfolg eines Autors maßgeblich davon abhängt. Wobei das Konzept selber durchaus auch ein Lektorat gebrauchen könnte und das fällt sogar mir auf, weil etliche Fehler drin sind die von jeder Rechtschreibprüfung angezeigt werden.

Wer wirklich erfolgreich sein will muss sich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten des Buchmarktes auseinandersetzen. Was möchte ich, wohin will ich und wieviel Zeit kann ich investieren. Man kann sich all die notwendigen Leistungen für ein erfolgreiches Buch selber zusammensuchen.

Ich bleib jedenfalls bei meiner derzeitigen Methode, weil ich einfach gerne Schreibe. Das andere ergibt sich mit der Zeit und man muss auch erst einmal ein wenig ausprobieren, bevor man weiß was gut funktioniert. Seien es nun Coverauswahl oder auch der Klappentext, der nach meine bisherigen Erfahrung für den Onlineverkauf sehr wichtig ist.

Hier also das erwähnte Konzept:

Autoren
Mobilbuch – Buchhandlung
Kirchenweg 1 A, 24988 Oeversee

Wir alle gehören der „epubli-Familie“ oder anderen Verlagen an und haben das gleiche Problem. Trotz der Unterstützung z.B. durch die Fa. „epubli“ oder auch anderer Selbstverlage treten wir mehrheitlich auf der Stelle und unsere großen Anstrengungen ein gutes Buch zu platzieren, das auch den Erfolg hat den es verdient und den wir uns alle wünschen, erreichen wir nur Wenige. Nach vorliegender Statistik erreicht jeder Selbstverlagsautor ein Publikum von durchschnittlich 76 Lesern. Das ist zu wenig und der Mühe kaum wert. Und Geistesarbeit wird so auch aus Not meist weit unter Wert verhökert!

Woran das liegt ist den Meisten bekannt. Der Büchermarkt ist im Umbruch und wir „No-Names“ finden weder einen Agenten noch einen Verlag.

Das wollen wir nun ändern. Durch dieses neue Konzept, das wir Ihnen hier und heute anbieten wie vorstellen. Diese Idee ist aus der Not geboren und soll dazu beitragen, daß wir Eigenautoren uns unseren eigenen Markt wie Interessenkreis aufbauen, der weit über das private Umfeld hinausgeht. Warten wir also nicht auf einen Leser/Käufer, sondern gehen wir zu ihm hin. Dort hin, wo er wohnt und wo wir ihn finden:

1. wir bringen das Buch mit einer „Mobilbuch-Buchhandlung“ im ersten Schritt zum Leser. Und das mit Ihrer Mithilfe nach Einteilung und Absprache.
2. wir werden diese „Mobilbuch-Buchhandlung“ auf Monatsmärkten (Beispiel Eckernförder Fischmarkt, 1 X im Monat, wie z.B. Hamburg-Poppenbüttel und ähnlichen Veranstaltungen) aufstellen, gekoppelt mit Ansagen und Autorenzeichnungen. D.h. wir werden fast das ganze Jahr über an zentralen Brennpunkten zu finden sein. Wie eben in der Urlaubszeit wir z.B. in St. Peter Ording, Grömitz oder Sylt, auf Westerland, Cuxhaven etc. etc. etc., zu finden sind.
3. in der Winterzeit werden wir in Einkaufszentren wie z.B. dem „Fördepark“ Flensburg, vergleichbaren Einrichtungen in Bremen und Hamburg etc. etc., etc., und ähnlichen Einrichtungen wie den dazugehörigen Weihnachtsmärkten in diesen Einrichtungen, mit präsent sein. Auch mit Ansagen, Begleitveranstaltungen wie Autorenzeichnungen.
4. im zweiten Schritt werden wir in mittleren guten Wohngegenden des allgemeinen Mittelstandes uns ehemalige Kneipen suchen und diese zu Veranstaltungszentren als Buchmarkt, mit Cafe-/Teestube wie Kleinkunstbühne einrichten und dort ebenfalls Lesungen und zum Buch gehörende Veranstaltungen organisieren wie die Bevölkerung Vorort mit einbeziehen in vielfältiger Art und Weise.
5. Gleichzeitig zu diesem Konzept wird via Internet im Zeitrhythmus entsprechend ein „Newsletter“ herausgebracht mit Neuerscheinungen und erweiterten Vitae der Autoren.
6. Alle zur „Mobilbuch-Buchhandlung“ gehörenden Titel sind überwiegend wie gleichzeitig per Internet beziehbar. (Kindle- Möglichkeiten etc.)
7. Bei der notwendigen Kalkulation des Buchpreises werden wir Ihnen die notwendigen Maßnahmen liefern, damit Sie und wir auch gemeinsam Geld verdienen können.
8. Handeln wir also aus Eigennutz nicht nur wir Autoren handeln, sondern auch als Unternehmer, denn dieses Wort stammt ab von „unternehm es“ Dann wir haben die Beachtung, die uns gebührt. Nur wir müssen es halt selbst in die Hand nehmen!

Hier ist der Weg für Sie! Mit ihrer Beteiligung wie Aktivität!

Der Aufbau, so die heutige Planung, wird begleitet von bekannten Ideensponsoren mit allgemein bekannten Namen aus der Buch- wie Künstlerszene.

Jetzt zur Antwort auf die Frage, was muß ich tun, um hieran zu partizipieren! Diese Frage ist einfach zu beantworten, denn es gibt dafür zwei Möglichkeiten.

1. Sie zeichnen einen Berechtigungsschein in Höhe von Euro 750,00 als einmalige Zahlung. Hierfür erhalten Sie das Recht, ihre Bücher der „Mobilbuch-Buchhandlung“ anzubieten, die sie dann im Programm führt wie vor beschrieben. Hierbei bleibt der bisherige Erstell- wie Bestellzyklus über Sie selbstverständlich bestehen. D.h., Sie erhalten die Bestellungen aus dem Mobilbuch-Buchhandel und Sie liefern aus Ihrem Vorrat direkt aus. Es sei denn, wir halten einen Vorrat für bestimmte Zwecke und Zielveranstaltungen ohnehin vor.
2. Sie werden Genossenschaftsmitglied. Dieser Beitrag hat eine einmalige Einzahlung von 1500.00 Euro zur Folge mit Gewinnberechtigung an der Genossenschaft und allen sonstigen Rechten, die eine Genossenschaft nach der bestehenden Gesetzeslage bietet.
3. In beiden Fällen erklären die Autoren soweit die Gesundheit es erlaubt, verbindlich ihre Teilnahme an Aktionen wie vor beschrieben nach einer jährlich Zeitabsprache.
4. Für die Gebiete WD, SD und MD werden Franchisesysteme angeboten. Die Konditionen werden individuell ausgehandelt.

Nun liebe Freunde, wir sind überzeugt, dass nur in dieser Art Selbsthilfe wie neuen Konzepten wir den Erfolg bekommen werden, der uns zusteht.

Gez.
RA Carsten Schulz (Gründungsberater )
und Ihr Autorenkollege Rainer Kaltenböck-Karow

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Kommentar zu „Großer Bogen um die Brücke an der Cölve“

Kommentar zu „Großer Bogen um die Brücke an der Cölve“ (Druckausgabe 14.01.2014)

Wieso sollte dieser Umweg für alle Pendler ein Ärgernis sein? Ich sehe für die Fahrt von Duisburg HBF nach Rheinhausen Markt sogar einen großen Vorteil.

Schließlich war es bisher so, dass man mit Ankunft um 25 Minuten nach am HBF bis zu 20 Minuten warten musste, weil die 924 ohnehin nie pünktlich war und die 921 teilweise auch deutlich Verspätung hatte, obwohl sie am Bahnhof startet.

Mit der Umstellung fährt die 924 deutlich früher aber, sodass man nicht mehr so lange warten muss. Schade, dass ein guter Anschluss nach Rheinhausen keine wirkliche Berücksichtigung im Fahrplan findet. Anstatt die acht Busse pro Stunde gleichmäßig zu verteilen, wartet man nun meist 15 Minuten am Wochenende, auch schon mal eine halbe Stunde bei vier Bussen pro Stunde. Den aus Pendlersicht komplett undurchdachten Fahrplan korrigiert die Cölve nun zumindest ein wenig.

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Anlage einer Busspur

Nachfolgenden Antrag für einen beschleunigten ÖPNV am Duisburger Hauptbahnhof habe ich beim Stadtrat der Stadt Duisburg eingereicht.

Nach GO NRW §24 beantrage ich hiermit die Einrichtung einer Busspur auf der Mercatorstraße zwischen Hauptbahnhof und Friedrich-Wilhelm-Straße in beide Richtungen.

Die Erfahrungen zeigen, dass besonders auf diesem Stück Busse häufig Verspätungen einfahren. Besonders im Berufsverkehrs ist dies der Fall. Die Verspätungen bzw. die unzuverlässige Fahrweise führt zu einer sinkenden Akzeptanz.

Mit wenig Aufwand könnte der ÖPNV in Duisburg gestärkt werden, für mehr Pünktlichkeit gesorgt werden. Die Fahrspuren verengen sich im weiteren Verlauf ohnehin auf eine.

Derzeit ist zudem noch nicht absehbar, ob und wann der Neubau an der Mercatorstraße kommt. Die Wahrscheinlichkeit ist eher, dass kein Gebäude kommt, womit der entsprechenden Fahrbahnmarkierung nichts im Wege stünde. Unter Umständen gibt es für die Einrichtung von Busspuren sogar Fördermittel.

Im Rahmen der Änderung beantrage ich zu prüfen, ob die Bushaltestelle Tonhallenstraße in Richtung HBF nicht auf die Mercatorstraße verlagert werden kann, um so einen besseren Zugang zum HBF zu gewährleisten. Der hohe Bordstein stellt beim überqueren regelmäßig eine Hürde für schweres Gepäck und Personen mit eingeschränkter Mobilität da.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort
(Duisburg-Rheinhausen)

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Klartext „Zuwanderung: Jobcenter hat bisher alle Anträge auf Hartz IV abgelehnt“

Klartext „Zuwanderung: Jobcenter hat bisher alle Anträge auf Hartz IV abgelehnt

Der Artikel macht wirklich traurig, wie stolz Norbert Maul das verkündet, dabei hat die Hartz-IV-Zentrale in Duisburg einen denkbar schlechten Ruf. Teilweise schlecht ausgebildetes Personal und zumindest nach außen hin eher den Anschein, als sollten auch berechtigte Anträge abgelehnt werden.

Ist doch gut wenn Armuts-Zuwanderer Anspruch haben. Dann treibt es sie nicht mehr in Prostitution, Bettlerei und Kriminalität, sondern sie nehmen dies als Sprungbrett um die qualifizierten Fachkräfte von morgen zu werden.

Anstatt zu jammern sollte OB Link endlich mal dafür sorgen, dass das notwendige Geld aus Berlin oder Brüssel kommt und die Zuwanderung besser organisiert wird. Anstatt die Zuwanderung als Bedrohung zu thematisieren, ist es vielmehr eine Chance für eine Bevölkerung die immer mehr schrumpft. Nicht alle in Duisburg bekommen Versorgungsposten und irgendjemand muss auch die Renten von morgen zahlen.

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Ausweitung des Fluglärms am Flughafen Düsseldorf

Nachfolgendes schrieb ich wegen der Erweiterung des Flughafens an Minister Groschek:

Sehr geehrter Herr Minister Groschek,

wie ich erfuhr möchte der Flughafen Düsseldorf seinen Betrieb ein wenig ausweiten. Schon wieder.

Es scheint mir so, als wolle der Flughafen seinen Betrieb scheibchenweise ausweiten.

Für die bereits ohnehin durch LKW- und Eisenbahn-Lärm geplagten Bürger von Duisburg-Rheinhausen verstärkt nun auch noch der Flughafen seine Lärmproduktion. Das angeblich so großzügige Schallschutzprogramm gilt nicht für Duisburg.

Wie wäre es die Lärmproduktionsmenge des Flughafens herabzusetzen, sodass endliche leisere Flugzeuge den Flughafen anfliegen?

Aus meiner Sicht ist auf jeden Fall zu befürchten, dass die häufiger Frequentierung niedrigerer Flugkorridore zu einem immensen Anstieg der Lärmbelastung besonders im südlichen Teil von Duisburg führt. Zu diesem Teil von Duisburg gehört auch Rheinhausen.

Ein absolutes Nachflugverbot für den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr versteht sich aus meiner Sicht von selbst. Ebenso endlich ein echter Baustopp auf Basis des Angerlandvergleichs, der nicht mit steten Tropfen ausgehöhlt wird, wie es der Flughafen versucht.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort
(Duisburg-Rheinhausen)

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Rheinhausen hat jetzt endlich auch einen Asiashop

Einen großen Türkischen Supermarkt haben wir schon länger, aber für Asiaprodukte, die man im „normalen“ Handel nicht bekommt, musste man immer nach Duisburg rüber, jetzt ist dies nicht mehr notwendig.

Jetzt bekommen wir die klassischen Produkte auch in Rheinhausen in der Hans-Böckler-Straße 14.

Für mich auch jeden Fall ein Zeichen von mehr kultureller Vielfalt.

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Limburger Luxus

In einer Diskussion über Geld ausgeben und Kirche hat mir jemand vor kurzem mal gesagt, dass es gar nicht so schlimm wäre viel zu investieren. Selbst wenn es wie Luxus erscheint, so gibt es anderen Menschen Arbeit und Brot.

Ich habe natürlich darüber nachgedacht. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Limburger Bischof. Wollte er wirklich Luxus für sich oder ging es ihm vielleicht gar darum, dass gehortete Geld unter das Volk zu bringen, indem er ihnen Arbeit gab.

Es gibt Menschen und Organisationen die bunkern ihr Vermögen auf Konten und in Tresoren. Anders Tebartz van Elst, dieser gescholtene Bischof gab sicherlich nicht wenigen Menschen Arbeit. Er brachte das Geld nicht als Almosen, sondern als Bezahlung für ehrliche Arbeit, die den Menschen etwas gab.

Über die Motive können wir natürlich nur mutmaßen, aber es hilft schon ab und an mal eine andere Perspektive einzunehmen. Und sollte es auch ungewollt sein, so hat er doch Nächstenliebe praktiziert.

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Anmerkung zu „Sepa kommt – die Zeit wird knapp“

Anmerkung zu „Sepa kommt – die Zeit wird knapp

Bei der Postbank heißt es derzeit eher SEPA kommt und das Papier wird knapp. Seit etwa einem Monat hat die Postbank auf DIN A4 Blätter umgestellt. Nach eigener Behauptung soll dies nicht zu einem Mehrverbrauch von Papier führen. Nach meinen bisherigen Beobachtungen stimmt diese Behauptung nicht.

In den Jahren zuvor hatte ich am Automaten m.W. noch nie keinen Kontoauszug bekommen, weil kein Papier mehr da war. In den letzten Wochen bekam ich mehrfach keinen Kontoauszug, weil kein Papier mehr da war. Was aber auch mit daran liegt, dass die Postbank umweltunfreundlich mit Kontoauszug die SEPA-Info beipackt und dazu noch die Info zur Kirchensteuer.

Ebenso trägt sicherlich zu dem Papierverbrauch bei, dass nicht doppelseitig gedruckt wird, sondern die Rückseite leer bleibt.

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Rezension: Emma, die kleine Stubenfliege

Ich habe vor kurzem das Kinderbuch “ Emma, die kleine Stubenfliege“ bekommen und mir gedacht, mal eine kurze Rezension zu schreiben.

Das Märchenbuch ist hat viele bunte Abbildungen, die den Text visualisieren. Die Geschichte erinnerte mich ein wenig an die klassischen Fabeln. So gibt es zahlreiche Charaktere, die Emma bei ihren Abenteuern helfen oder auch Ärger bereiten. Seien es nun Krähen, Spinnen, Mäuse, Regenwürmer oder Ameisen. Kindgerecht aufbereitet ist hier auch ein wenig Wissen aus der Natur, womit ich das Buch auch als lehrreich bezeichnen würde. Zumal es in der Geschichte auch im Toleranz und Offenheit geht, von der wir in der Welt noch viel mehr brauchen können.

Wer vorab mal reinhören will kann dies hier tun. Dort gibt es einen Auszug der Geschichte, als Hörbuch zu finden.

Das Format ist etwas größer als DIN A5, als Hardcover im Querformat und hat fast 70 Seiten Inhalt. Erschienen ist es im Sarturia Verlag.

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