Duisburger Künstler: Detlev Steffen

Steffen, Detlev; Maler; Artikel 1,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Leserkommentar zu „Remise wird zum Ärgernis“

Leserkommentar zu „Remise wird zum Ärgernis

Es gibt im Bezirk Rheinhausen noch weitere bruchfällige Gebäude. So sind auf der Friedrich-Alfred-Straße schon längere Zeit Parkplätze gesperrt und der Bürgersteig mit einem exkludierenden Hindernis versehen, weil die Fassade des Gebäudes von den Eigentümern anscheinend nicht renoviert wird.

Ob auch hier Denkmalschutz eine Rolle spielt ist mir unbekannt, wäre aber nicht unmöglich, da dieser hohe Kosten ohne Mehrwert für die Eigentümer verursacht. Eine umweltfreundliche Wärmedämmung wird enorm erschwert

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Spruch zum Sonntag

Gedanken zum Humanismus

Ich betrachte Humanismus zwar als einen Fortschritt gegenüber Religionen aber noch lange nicht als Ende des Weges. Zu sehr wird der Mensch in den Mittelpunkt gerückt, völlig verkennend, wie unbedeutend der Mensch eigentlich ist.
(Ulrich Scharfenort, 10.12.12)

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Klartext zu „Braunkohle gefährdet Klimaziele“

Klartext zu „Braunkohle gefährdet Klimaziele

Wieder einmal mehr zeigt sich, dass hinter Kraft auch Verstand und Rücksicht stehen sollte. Das NRW leider die Braunkohle subventioniert ist mir schon länger klar. Nicht ohne Grund sind wohl die Enteignungen zum Unwohl der deutschen Bevölkerung durchgekommen, denn wie der Artikel zeigt wird der Strom exportiert. Nun kommt nach den Gülleimporten aus den Niederlanden auch noch der Stromdreck zu uns. Es ist ein echtes Trauerspiel, was für eine Umweltverschmutzung unter Grüner Beteiligung geschieht.

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Duisburger Piraten laden ein zum Neujahrsbrunch am 12.01.2014

Am Sonntag den 12. Januar treffen sich die Duisburger Piraten zu einem lockeren Neujahrsfrühstück im http://www.stellwerkhof.com.

Das Zusammenkommen ist zum einen gedacht unsere bereits gewählten Direktkandidaten kennen zu lernen, aber auch um Familie und Freunde mitzubringen, die sich für unsere aktuelle politische Arbeit in Duisburg interessieren.

Treffpunkt:

StellwerkHOF

Am Stellwerk 33

47229 Duisburg (Friemersheim)

Geöffnet ab 10:00 Uhr – Beginn 10:30 Uhr – Ende: offen.

Der pauschale Preis für das Brunchbuffett inkl. Kaffee, Tee und Orangensaft (kein Wasser) ist 9,90 € pro Person.

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Leserklartext zu „Der Beamtenstatus bei Lehrern steht auf dem Prüfstand“

Leserklartext zu „Der Beamtenstatus bei Lehrern steht auf dem Prüfstand

Lehrer erfüllen keine hoheitliche Aufgabe? Muss Innenministerhumor sein, den ich nicht verstehe. Lehrer erfüllen die wichtigste hoheitliche Aufgabe von allen. Demokratie kann nur funktionieren, wenn man die notwendige Bildung hat, da ansonsten die Gegner der Demokratie ein leichtes Spiel haben. Dies zeigen all jene Länder, wie die Bildung brach liegt und Tyrannen ein leichtes Spiel haben.

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IFG NRW

Der Beauftragte für Informationsfreiheit NRW ist von der Aufgabe her eher unterstützender Natur. Eine Beanstandung kann erst erfolgen, wenn sicher ist, dass die Anfrage auch nach einer Erinnerung nicht beantwortet wurde.

Die gestellten Fragen müssen in einer Form sein, welche abrufbar sind.

Bei wiederholten Verstößen ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Bezirksregierung. Für Duisburg wäre hier die Bezirksregierung in Düsseldorf verantwortlich.

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Leserklartext zu Pofalla Postenwechsel Posse

Leserklartext zu Pofalla Postenwechsel Posse

Politiker sind die Diener der Bevölkerung. So sollten sie auch verhalten. Nicht für sich dürfen sie das Beste herausholen, sondern ausschließlich für das Volk.

Mich erinnern die Geschehnisse um Herrn Pofalla stark an die Frauenquote für Vorstände. Es steht außer Frage, dass Frauen benachteiligt werden. Trotzdem scheint die Frauenquote eher geeignet zu sein gut dotierte Posten für Altpolitikerinnen zu schaffen.

Solche Geschehnisse wie mit Schröder, Pofalla, Greulich usw. sorgen dafür, dass jene, die sich wirklich einsetzen gar nicht wahrgenommen werden. Leider kommen vielfach jene mit dem schnellsten und größten Mund nach oben und nicht jene mit Kompetenz und Einsatzbereitschaft.

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Notarzteinsatz am Gleis

Das ist der Bahncode für einen Selbstmord, in seltenen Fällen für jemanden der vor den Zug geschubst wurde.

Die Selbstmörder scheinen, jetzt im Herbst, besonders häufig vorzukommen. Was den Bahnverkehr ziemlich aus den Takt bringt und Millionen von Pendlern unnötig leiden lässt, weil eine Person ihr Leben nicht mehr ertrug.

Teilweise hört man hinterher die Durchsage Personen im Gleis, was nicht nur Unbefugte sein müssen, sondern auch die ‚Aufräumarbeiten‘ sein können.

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Zeitumstellung in der EU

Da die EU kein einheitlicher Sprachraum ist gibt es eine größere Anzahl von muttersprachlichen Begriffen für die Zeitumstellung. Um mal einen Überblick zu gewinnen, wie die Zeitumstellung in den einzelnen Ländern heißt hier ein Überblick.

Belgien (België/Belgique/Belgien):
– Sprachen sind Niederländisch, Französisch, Deutsch

Bulgarien (България):
Лятно часово време

Dänemark (Danmark):
Sommertid

Deutschland/Österreich/Schweiz:
Zeitumstellung (Sommerzeit, Winterzeit)

Estland (Eesti):
Suveaeg

Finnland (Suomi/Finland):
– unbekannt

Frankreich:
Heure d’été

Griechenland (Ελλάδα, Ελλάς)
Θερινή ώρα

Irland (Éire/Ireland):
– Vermutlich wie UK

Italien (Italia):
Ora legale

Kroatien (Hrvatska):
Ljetno računanje vremena

Lettland (Latvija):
Vasaras laiks

Litauen (Lietuva):
Vasaros laikas

Luxemburg (Lëtzebuerg/Luxemburg/Luxembourg):
– Amtssprachen sind Deutsch und Französisch

Malta:
– unbekannt

Niederlande (Nederland):
Zomertijd

Österreich:
– Wie Deutschland

Polen (Polska):
Czas letni

Portugal (Portugal):
Horário de verão

Rumänien (România):
Ora de vară

Schottland:
Daylicht savin time

Schweden (Sverige):
Sommartid

Slowakei (Slovensko):
Letný čas

Slowenien (Slovenija):
Poletni čas

Spanien (España):
Horario de verano

Tschechien (Česko):
Letní čas

Ungarn (Magyarország):
Nyári időszámítás

Vereinigtes Königreich (United Kingdom):
Daylight Saving Time

Zypern (Κύπρος/Kıbrıs)
– unbekannt

Beitrittskandidaten

Island (Ísland) IS
Sumartími

Mazedonien (Македонија) MK
Летно сметање на времето

Montenegro (Crna Gora/Црна Гора) ME
– unbekannt

Serbien (Србија/Srbija) RS
– unbekannt

Türkei (Türkiye) TR
Yaz saati uygulaması

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Spruch zum Sonntag

Wann hat eine Religion Frieden für die Welt gebracht?
(Ulrich Scharfenort, 10.12.12)

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Leserklartext zu „Überwachung ohne Gedächtnis“

Leserklartext zu „Überwachung ohne Gedächtnis

Habe mich heute beim Rathaus am Burgplatz mal umgesehen. Am Haupteingang ist von außen kein Hinweis auf eine Videoüberwachung zu sehen, obwohl dies m.W. laut Bundesdatenschutzgesetz vorgeschrieben ist. Ebenso muss auf den Betreiber einer Kamera hingewiesen werden. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um eine Behörde, ein städtisches Unternehmen, eine Privatperson oder ein Ladenlokal handelt.

Leider gibt es auch kein einheitliches Hinweissymbol oder Hinweisplatz auf Überwachung. So hat zum Beispiel ein Supermarkt in Rheinhausen, die Hinweisschilder auf „Dackelniveau“ angebracht, wo es selbstverständlich keinem auffällt. Die Deutsche Bahn weist auf den Tür nur durch ein Piktogramm hin und integriert dieses noch ins Design, als würden sie sich der Überwachung schämen.

Alles in allem könnte man Tage damit verbringen die illegal betriebenen Kameras in Duisburg aufzuspüren und die Betreiber darauf hinweisen. Nicht das es die Überwachung besser machen würde, aber zumindest würden die gelten Gesetze eingehalten.

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Zu „Lokführer drohen mit Streiks“

Zu „Lokführer drohen mit Streiks

Kommt es mir nur so vor oder tragen die GDL und die DB ihre Streits immer im Winter auf den Rücken der Fahrgäste aus? Streikrecht ist definitiv ein hohes gut, aber wo bleibt die Streikverantwortung. Warum muss immer im Winter gestreikt werden, wo der Streik die Gesundheit der Reisenden bedroht?

Millionen von Pendlern, die auf die Bahn angewiesen sind werden von der GDL und DB in Geiselhaft genommen. Ein Ausweichen ist hier allerdings ungleich schwerer, als dies für Streiks in anderen Bereichen meist möglich ist.

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Stadt Duisburg bekommt 10 000 Euro für Altkleidersammlung

Vor kurzem fragte ich bei den Duisburger Wirtschaftsbetrieben an, wie viel die Stadt an der Altkleidersammlung verdient. Es sind gerade einmal 10 000 Euro, welche für die Sondernutzung durch die Wirtschaftsbetriebe gezahlt werden, während Unternehmer Summen im 6-stelligen Bereich bieten.

Dies geht aus meiner Anfrage hervor:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wir nehmen Bezug auf ihre E-Mail vom 22.10.2013.

Zunächst möchten wir klarstellend darauf hinweisen, dass die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR Sammlung von Alttextilien in eigener Zuständigkeit und in eigener Verantwortung und nicht etwa im Auftrag der Stadt Duisburg durchführt. So unterstützt die WBD-AöR auch soziale Einrichtung. Beispielsweise können die Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet nicht nur Sammelcontainer und Sammelstellen sozialer Einrichtungen nutzen; auch können auf drei Recyclinghöfen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg brauchbare Textilien in Altkleidersammelcontainer der Diakonie Duisburg eingeworfen werden. Die anschließende Verwertung der so gesammelten Alttextilien obliegt hierbei der Diakonie bzw. den anderen sozialen Einrichtungen.

Darüber hinaus sammelt die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR Alttextilien über Container, die im öffentlichen Straßenraum aufgestellt sind. Für die Aufstellung entsprechender Sammelcontainer im öffentlichen Straßenraum bedarf es wie für jede Sondernutzung einer entsprechenden Erlaubnis der Stadt Duisburg, die selbstverständlich für jeden dieser Container vorliegt. Gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Duisburg ist für diese Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums eine Gebühr an die Stadt zu entrichten, die sich aus Anlage 2, Tarifstelle 9 der Satzung ergibt und sich auf 3,50 Euro je Monat und Standplatz beläuft.

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR entrichtet damit eine jährliche Sondernutzungsgebühr in Höhe von ca. 10 000,- Euro an die Stadt Duisburg. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit der Alttextiliensammlung keine weiteren Zahlungen an die Stadt entrichtet.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.

Ich habe daraufhin den OB um Stellungnahme gebeten und auch die WB, ob der Gewinn aus der Sammlung die Müllgebühren beeinflusst. Nach weiterer Auskunft der Wirtschaftsbetriebe gehen die Einkünfte aus Altkleidern kostenmindern in die Abfallgebühren ein. Wobei mir nicht klar ist, welchen Faktor dies ausmacht.

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Duisburger Künstlerin: Kati Farkas

Farkas, Kati; Musical/Choreographie/Schauspiel; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2,
* Les Miserables
* Starlight Express
* Hairspray

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Banken dürfen ab Mitte 2014 abfragen, ob man religiös ist

Mal wieder baut der Staat ziemlich Mist beim Thema Datenschutz. Ab 2014 solle es damit losgehen, dass Banken die Banken abfragen können, ob jemand Kirchensteuerpflichtig ist, um diese dann ebenfalls die von den Kapitalerträgen abführen zu können.

Die Abfrage findet ab 2014 jährlich unabhängig davon statt, ob jemand überhaupt über den Freibetrag kommt oder nicht. Dabei ist die Religionszugehörigkeit ein vom Grundgesetz besonders geschützter Bereich der Privatsphäre.

Wieder einmal wird etwas eingeführt, wo jeder einzelne mühsam dem Staat untersagen muss, dass er keine Daten weitergibt, damit alles wie gehabt läuft. Natürlich wäre sehr gut, wenn sehr viele Menschen dem Staat eine Weitergabe untersagen, damit er möglichst großen Aufwand hat.

Untersagt werden kann auf dieser Seite, am Besten nach Kirchensteuer suchen.

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Emma, die kleine Stubenfliege

Ein Hörbuchauszug aus den Abenteuern der kleinen Stubenfliege Emma findet sich nun auf Youtube. Hier kann jeder unverbindlich mal reinhören und sich in eine zauberhafte Welt entführen lassen. Die liebevoll gestalteten Illustrationen geben als Hintergrunduntermalung einen kleinen Vorgeschmack auf das Buch.

Auf der Seite des Verlages oder im Buchhandel kann bei gefallen dann auch die komplette Geschichte bezogen werden.

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Duisburger Autorin: Anika Erkens

Erkens, Anika; Deutsche Nationalbibliothek; Artikel 1,
* Das Schwert der Flammen

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Hellmich baut am Marktplatz in Rheinhausen

Inzwischen ist am Markt eine Baugrube ausgeschachtet.

Hellmichbauarbeiten

Hellmich plant hier altengerechte Wohnungen. In Zeitungsberichten hieß es ja auch, dass eine Ladenlokal mit ins Gebäude soll, allerdings ist davon auf der Tafel nichts zu lesen. Das heißt entweder ist das bzw. sind die Ladenlokale schon vergeben oder Hellmich baut doch keine Geschäftsräume.

Somit würde die gesamte leerstehende Fläche nicht vergrößert. Leider tut sich hier ja nichts, weder wird Druck ausgeübt noch in irgendeiner Form gefördert, dass überschüssige Ladenlokale zurückgebaut werden. Denn auch aus diesen ließen sich Altengerechte Wohnungen machen, da ja ebenerdig.

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Planet Hollywood Duisburg

Am vergangenen Freitag waren wir im Planet Hollywood Duisburg, um mal zu sehen, wie der Laden so ist.

Erster Eindruck poppig, es läuft Musik im Hintergrund und überall sind Monitore, die Filmausschnitte und ähnliches Zeigen. An den Wänden hängen kleinere Requisiten aus Filmen und es gibt auch Vitrinen in denen komplette Kostüme zu sehen sind. Besonders Sci-Fi Fans dürften ihre Freude haben, aber natürlich auch jene von Tatort und sogar ein Shirt von Charlie Sheen hängt hier.

Das Essen war wirklich vorzüglich und kein Vergleich mit dem Schrott bei den Fastfoodketten. Dafür muss man natürlich dann auch etwas länger warten. Das Personal war sehr freundlich.

Das Preisleistungsverhältnis ist sehr gut.

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Postbank spart Papier?

Nacht eigenen Aussagen soll die Postbank angeblich dadurch Papier sparen, dass sie nun auf DIN A4 druckt. Das kann aber unmöglich stimmen, denn Erfahrungen deuten auf das Gegenteil hin. Seit der Umstellung war mehrmals der Kontoauszugsdrucker leer. Ich kann mich nicht entsinnen, dass ich dies vorher schon mal erlebt habe. Dies könnte aber auch daran liegen, dass manche Informationen mehrfach gedruckt werden. So war der Hinweis zur Änderung bei der Kirchensteuer bereits zweimal bei den ausgedruckten Auszügen. Und auch der Hinweis auf SEPA scheint jedes Mal mit dabei zu sein.

Mal ganz abgesehen davon, dass an den Automaten einigen Funktionen nicht abrufbar sind.

Der „Kundenservice“ ist wohl eher eine Lachnummer, denn auf konkrete Fragen werden allgemeine Standardantworten entgegnet.

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Spruch zum Sonntag

Gehen wir mal davon aus, dass Gott wirklich existieren würde, wäre dann nicht das Streben nach Wissen, das Streben nach dem Allwissen und damit auch nach der Allmacht?
Somit wären Versuche, wie jene der Kreationisten als Gotteslästerung zu werten, schließlich versuchen sie Wissen durch Dummfug zu ersetzen.
Dabei wären Wissen und das Streben danach eine wirkliche Annäherung an Gott.
(Ulrich Scharfenort, 03.12.2012)

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Kommentar zu „Schlechte Zahlungsmoral“

Kommentar zu „Schlechte Zahlungsmoral“

Anstatt sich über Schwarzfahrer zu beschweren täte Duisburg gut daran endlich eine ÖPNV-Pauschale einzuführen. Die Kontrollen inklusive Personal und Fahrkartenautomaten entfielen komplett.

Es zahlt einfach jeder einen kleinen Betrag, jeden Monat, der noch dem Sozialsatz liegt und man kann dafür durch den gesamten VRR düsen und für diesen Betrag müsste die Stadt Duisburg bzw. die Stadtwerke die DVG nicht einmal mehr bezuschussen.

Das Geld würde sogar reichen, für die Sanierung der U79.

Und umweltfreundlicher wird Duisburg noch dazu.

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Kommentar zu „Flughafen will durchstarten“

Kommentar zu „Flughafen will durchstarten

Dem Flughafen Düsseldorf geht es ums Geschäft und wenn Geld eine Rolle spielt ist schwer abzuschätzen, ob wirklich alles offenbart wird oder diese scheinbar kleine Erweiterung nur ein erster Schritt ist, den Angerlandvergleich außer Kraft zu setzen.

Die Erfahrung zeigt jedenfalls, dass größere Firmen die Interessen von Anwohnern regelmäßig außer acht lassen. Man denke nur an die Bayerpipeline.

In Friemersheim ist meines Wissens die Umweltgruppe West daran sich in diese Thematik einzubringen.

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Rundfunkbeitragssenkung erst 2015

Weiterhin müssen wir für Schrott viel zu viel zahlen.

Deswegen schrieb an die KEF:

Die Beitragssenkung kommt viel zu spät und fällt auch zu gering aus. Die gelieferte Qualität entspricht schon lange nicht den verlangten Gebühren. Wir Bürger liefern rund 8 Milliarden. Durch die Reform sogar noch mehr und bekommen dafür teilweise Ramschprogramme geboten, die partiell noch unter dem Niveau von RTL 2 liegen.

Mit 2015 kommt die Entscheidung viel zu spät und die Akzeptanz von einem gebührenfinanzierten Ramschfernsehen wird wohl weiter sinken.

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Zombies, ein Symbol für religiöse Fanatiker?

Früher waren Zombies eher selten in Filmen, heute breiten sie sich wie die Seuchen aus, aus denen sie in Filmen entstanden sind. Sie sind meist unerbittlich und scheinen keine Furcht zu kennen.

Sie laufen ins eigene Verderben und nehmen dabei viel zu häufig andere mit sich. Mit ihrem infektiösen Biss.

Irgendwie erinnert mich dies an religiöse Fanatiker, die nur ihre Religion kenn und deswegen sogar Menschen töten. Blindlings scheinen sie ihre Selbstmordaktionen durchzuführen.

Das vermehrte Auftreten von Zombies scheint mit dieser Entwicklung übereinzustimmen, zumal es nicht nur den Zombies nach Gehirnen gelüstet, sondern auch der Indoktrination.

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Kommentar zu „Aufschrei der Hauseigentümer“

Kommentar zu „Aufschrei der Hauseigentümer

Das Ausnahmerecht ist leider nicht nur in diesem Gesetz verankert, sondern es gibt zahlreiche weitere Gesetze.

Nachfolgend mal nur einige wenige Beispiel auf Bundesebene:
– Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung § 36
– Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen § 29
– Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen § 47
– Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung § 114a
– Gesetz über die soziale Wohnraumförderung § 32
– Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung § 69
– Weingesetz § 31
– Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen § 22
– Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk § 1
– Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen § 17 und § 37

Solche „Ausnahmen“ sind also bereits jetzt viel zu verbreitet. Auch die Denkmalschutzbehörden in NRW haben selbiges bereits oder sollen es bekommen.

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Umweltschmutzer in Rheinhausen

Am vergangenen Samstag sah ich folgendes Bild in Rheinhausen.
Ölkanister Umweltverschmutzung

Erst einmal war ich ziemlich entsetzt, dass es noch immer Sauköpfe gibt, die so etwas machen. Habe dies natürlich sofort dokumentiert und die Feuerwehr angerufen, welche für derartige Zwischenfälle ausgerüstet ist. Diese hat zumindest oberflächlich alles beseitigt. Wie viel in den Boden gegangen ist. Die Größe der Pfütze deutet darauf hin, dass schon etwas eingedrungen ist.

Was die meisten nicht wissen, eine derartige Verunreinigung des Bodens kann eine Straftat nach § 324a StGB (Bodenverunreinigung) sein, womit man sich ziemlich viel Ärger einhandelt, für etwas was auf dem Entsorgungshof in Rheinhausen abgegeben werden kann.

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Kommentar zu „Hand auf und durch“

Vielleicht muss die Telekom, nicht mehr Einnehmen, sondern einfach weniger ausgeben. Wenn ich mir überlege, dass hier Parallelstrukturen durch mehrere Anbieter aufgebaut und betrieben werden, heißt dies nicht unerheblich Material- und Energiekosten. Würde die Telekom einfach die vorhandenen Kabelnetze mitnutzen, entfielen hier schon signifikante Kosten.

Andere Telefonanbieter scheinen es doch auch ohne eigene Netze zu schaffen, warum nicht auch die Telekom zumindest in Teilen der Republik.

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Spruch zum Sonntag

Wer immer nur auf seine Rechte besteht, aber nicht gleichzeitig seinen Pflichten genügt verwirkt moralisch gesehen auch seine Rechte.
(Ulrich Scharfenort, 03.12.2012)

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GNS Teil 24. – Atommüll von den Stadtwerken Duisburg?

Im August dieses Jahres fragte ich wegen einer etwas seltsamen Angabe in einer Drucksache bei dem zuständigen Ministerium an:

Guten Tag,

gemäß Drucksache 17/14278 des Bundestages entfällt ein Volumen von 5950 m³ des geplanten Atommülls (inkl. Behälter) für Schacht Konrad auf sonstige Energieversorgungsunternehmen. Ich frage mich, wie dies möglich
sein kann, wo doch alle Atomkraftwerke in der Hand von E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall sind.

Wie kommt es also, dass weitere EVU Atommüll produzieren?

Ist auch Atommüll aus dem Ausland dabei?

Welche Quellen sind für diesen Atommüll auszumachen?

Um welche Abfallarten handelt es sich?

Aus welchen Bundesländern stammt dieses Müllvolumen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Nach Erinnerung kam nun endlich eine Antwort

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

ich bin gebeten worden, Ihre Fragen an das BMU zu beantworten.
Ihre Fragen, die Bezug zu der Antwort der Bundesregierung auf die Frage
Nr. 1 in der Bundestagsdrucksache Nr. 17/14278 haben, sind nachstehend
aufgeführt und wie folgt beantwortet:

Wie kommt es also, dass weitere EVU Atommüll produzieren?

Die Erfassung der radioaktiven Abfälle durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
erfolgt auf Basis der Einrichtungen, die radioaktive Abfälle erzeugen. Bei der Auflistung
nach EVUs wurden die Beteiligungsverhältnisse (z. B. von Stadtwerken) an den
Kernkraftwerken berücksichtigt. Dies führte zur Kategorie „Sonstige EVUs“.

Ist auch Atommüll aus dem Ausland dabei?“

Nein. In den enthaltenen Mengen sind keine radioaktiven Abfälle aus dem Ausland enthalten.

Welche Quellen sind für diesen Atommüll auszumachen?

Es handelt sich um radioaktive Abfälle der Kernkraftwerke aus Bayern und
Nordrhein-Westfalen, die in der jährlichen Berichterstattung des BfS aufgeführt sind.“

Um welche Abfallarten handelt es sich?

Eine Unterteilung in verschiedene Abfallarten ist nicht Inhalt der durch das BfS durchgeführten
Erhebungen.

„Aus welchen Bundesländern stammt dieses Müllvolumen?“

Aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Da frage ich mich natürlich, in wieweit die Stadtwerke Duisburg an Atomkraftwerken beteiligt sind. Über RWE indirekt auf jeden Fall und auch die Stadt Duisburg verdient kräftig mit.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen
GNS Teil 5. – Ausblick
GNS Teil 6. – DS 3578/7 (1987)
GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. – Transporte von und nach Duisburg
GNS Teil 9. – Siempelkamp Nukleartechnik GmbH
GNS Teil 10. – Deponien und andere Entsorgung
GNS Teil 11. – UN-Nummern der Transportcontainer
GNS Teil 12. – Container Company Krefeld
GNS Teil. 13 – VGB PowerTech
GNS Teil 14. – Lagerzeiten bei der GNS
GNS Teil 15. – Fragen an die Landesregierung
GNS Teil 16. – Anfrage ans Bundesumweltministerium zu Schacht Konrad
GNS Teil 17. – Schneelast auf den GNS Hallen
GNS Teil 18. – Der Landesregierung auf den Zahn gefühlt
GNS Teil 19. – Uranhexafluoridtransporte
GNS Teil 20. – Erweiterungen der Atommüllmenge bei der GNS
GNS Teil 21. – Kernkraftwerk Jaitapur
GNS Teil 22. – Pachtverhältnis des Geländes
GNS Teil 23. – GNS bis 2025 weg?

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Duisburger Autor: Dennis Strillinger

Strillinger, Dennis; Deutsche Nationalbibliothek; Facebook; Xing; Artikel 1,
* Advent bei Liebemaus und Brummelbär

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Lebensmittelreste in Verpackungen

Wer denkend durch die Umwelt geht wird vieles auffallen, was eigentlich besser ginge, aber trotzdem nicht so gemacht wird.

Was mir immer wieder auffällt sind die Reste, welche in Tuben und Gläsern zurückbleiben. Sei es nun die Mayonnaise, welche quasi nur zur Hälfte verbraucht wird, was nach der Verpackungsangabe durch die Form bedingt ist. Da frage ich mich doch warum sind die Formen so ungünstig.

Die Tuben aus Metall lassen sich zumindest noch so drücken, dass man viel raus bekommt. Bei Zahnpasta in Kunststoff dagegen nimmt die Tube regelmäßig die alte Form an, wodurch mehr zurück bleibt.

Natürlich spielen hier sicherlich auch die Kosten für die Verpackung eine Rolle, aber manchmal habe ich den Eindruck, dass die Form so gewählt wird, dass möglichst viel zurückbleibt, damit mehr verkauft wird. Auch dies könnte man als Mogelpackung betrachten.

Allein schon zum Umweltschutz zerschneide ich Verpackungen häufiger um diese gründlicher zu entleeren, damit eben nicht 10 % des Lebensmittels ungenutzt in den Müll wandert.

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Klartext zu „Ursula von der Leyen übernimmt das Kommando“

Klartext zu „Ursula von der Leyen übernimmt das Kommando
Wird diese Ministerin nicht eher von einem Ressort zum anderen weitergereicht, weil sie eben gerade nicht gut ist? Man denke nur an ihre unsäglichen Stoppschilder oder die Quotenfrauenquote. Aber wahrscheinlich macht sie selbst hier nicht Nägel mit Köpfen und tauscht die ausschließlich männlichen Staatsekretäre gegen weibliche aus. Hoffen wir mal, dass sie wirklich eine „Mutter der Kompanie“ wird und nicht eine Schwiegermutter.

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Mal eine eigene Theorie zum Kennedy Attentat

Mit der Gesundheit von Kennedy stand es nie zum Besten. Was wäre aber, wenn er todkrank gewesen wäre und ohnehin bald gestorben wäre. Von ihm stammt, der Ausspruch, dass man nicht fragen solle, was das Land für einen tun kann, sondern was man für das Land tun kann. Denkt man dies in letzter Konsequenz, so könnte das auch bedeuten, das Erbe zu bewahren und die Bevölkerung nicht das dahinsiechen ihres Präsidenten erleben zu lassen. Selbstmord wäre hier natürlich keine Option, aber wenn es wie ein Mord aussähe würde dies ein Denkmal setzen und die Bevölkerung nach den Zielen streben lassen. Das Bestechende an dieser Idee ist, dass keine große Verschwörung notwendig wäre und es erklärte auch warum niemand möchte das die Wahrheit herauskommt, denn dies würde das Andenken an Kennedy zerstören. Wobei ich davon ausgehe, dass wenn dem wirklich so gewesen sein sollte, dies sicherlich mit bester Absicht erfolgte.

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Gebiete unterhalb des Meeresspiegels fluten

Es gibt Gegenden auf dieser Welt, die unterhalb des Meeresspiegels liegen. Einige sind fruchtbar aber etliche auch wiederum nicht. Zum Beispiel gibt es in Afrika Wüstenregionen, die sich überfluten ließen. Oder auch das Tote Meer.

Es wäre natürlich ein entsprechender Zufluss notwendig. Die Vorteile einer derartigen Maßnahme liegen ganz klar auf der Hand. Die Verdunstungsrate des Meerwassers würde erhöht, wodurch sich das regionale Klima ändern würde. Daneben käme Wasser an Orte, wo vorher die Wasserversorgung extrem schwer war. Außerdem würde auf diesem Weg Salz gewonnen.

Für den Bau eines entsprechenden Zuflusses wären sehr viele Arbeiter notwendig und auch der Betrieb wird nicht wenige benötigen. Daneben könnte der Zufluss zu einem späteren Zeitpunkt auch als Transportweg und zumindest am Anfang zur Stromerzeugung genutzt werden.

Ein großer Vorteil wäre, dass ein Gegengewicht zu den steigenden Meeresspiegeln geschaffen würde.

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Straßenreinigungsgebühren bei der Arbeit?

In Duisburg kassieren die Wirtschaftsbetriebe einiges Geld für die Straßenreinigung. Teilweise sogar nach einer seltsamen Formel, für theoretische Grundstücksgrenzen, die es gar nicht gibt.

Mir ist klar, jeder muss sich an der Straßenreinigung beteiligen und gegen ein faires Verfahren die Kosten auf alle umzulegen habe ich nicht das geringste. Allerdings sollte für die Gebühren auch die Leistung erbracht werden.

Wirtschaftbetriebe wo seid ihr?

Auf dem Bild, was am Rheinhausener Markt am 15.12.2013 aufgenommen wurde ist dies eindeutig nicht der Fall. Und da dies auch im Vorjahr bereits so war, gehe ich davon aus, dass die Wirtschaftsbetriebe sich hier die Arbeit sparen und trotzdem dafür kassieren.

Wobei für die Bürgersteig unter Umständen die Wohnungsgesellschaft verantwortlich sein könnte. Natürlich beklage ich mich nicht nur, sondern unternehme auch etwas. Eine Email an Ordnungs- und Bezirksamt, sowie Wirtschaftsbetriebe ging noch am Sonntag raus. Allein schon durch die Rutschgefahr auf dem Bürgersteig liegt hier dringender Handlungsbedarf vor.

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Duisburger Autorin: Irene Scharenberg

Scharenberg, Irene; Deutsche Nationalbibliothek; Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
* Gefährliches Doppel
* Die Sünderinnen
* Im Kreis der Sünder
* Ein Fall zu viel

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Klartext zu ‚“Oma Gerti“ sitzt in U-Haft‘

Klartext zu ‚„Oma Gerti“ sitzt in U-Haft

Irgendwie kommt mir die Geschichte seltsam vor. Warum ist die alte Dame bei ihrem Sohn gemeldet. Lebt sie etwa dort und muss bei ihm soviel Miete abdrücken?

Unabhängig davon zeigt der Fall nur einmal mehr, dass es dringend an der Zeit ist, den ÖPNV zu reformieren. Nicht nur braucht er endlich eine solide Finanzierung, sondern auch mehr Qualität. Als dies ließe sich mit eine ÖPNV-Flatrate erreichen.

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Spruch zum Sonntag

Aus großen Rechten, folgend auch große Pflichten
(Ulrich Scharfenort, 03.12.2012)

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GNS Teil 23. – GNS bis 2025 weg?

Bei einem Gespräch zwischen Kerstin Ciesla vom BUND und der GNS ergab sich folgendes:

Liebe AtomkraftgegnerInnen und Umwelt- und NaturschützerInnen,

gestern hat ein weiteres Gespräch mit der Geschäftsleitung der Gesellschaft für Nuklearservice mbH (GNS) in Duisburg, Vertretern aus Essen, die für den Vorstand der GNS gesprochen haben, Hr. Holt als Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Integration NRW, H.C. Markert MdL der Grünen und mir als Vertreterin des BUND stattgefunden.
Erklärtes Ziel auch dieses Gespräches war die Diskussion wie der NRW Koalitionsvertrag dahingehend umgesetzt werden kann, die Konditionierungsanlage der GNS im Wohngebiet in Duisburg zu schließen.

Nach dem ersten Gespräch im April hat die GNS öffentlich erklärt, dass sie prinzipiell bereit wäre, den Standort Duisburg aufzugeben, wenn entsprechende Eckpunkte für einen Umzug gegeben seien:

* Ein Standort mit mehr Platz, der die gleichen optimalen
Verkehrsanbindungen bietet und wenn jemand den Umzug finanziert.

Bei dem gestrigen Gespräch ist heraus gekommen, das die GNS unabhängig von diesen Eckpunkten – Stand heute – plant, die Hallen der GNS 2025 besenrein zu übergeben.

* D.h. der Pachtvertrag läuft bis 2025.
* Die Genehmigung zum Betrieb der Anlage gemäß
Strahlenschutzverordnung läuft bis 2022.
* 2022 soll nach Aussage der GNS mit dem Rückbau begonnen werden.
* Das würde heißen, dass bis 2022 der schwach- und mittelradioaktive
Müll am Standort Duisburg weg sein müsste.
* Das wiederum würde bedeuten, dass 2020 / 2021 die letzten
Lieferungen zur Konditionierung nach Duisburg kommen würden. Nach
Aussage der GNS würden 3 Jahre zum Rückbau der Anlage benötigt

Es gibt also ein Licht am Ende des Tunnels was den Standort Duisburg angeht.
Das heißt natürlich nicht, dass wir nicht die rot-grüne Landesregierung weiterhin drängen werden, die Aufgabe des Standortes im Wohngebiet eher voranzutreiben, denn wenn die GNS selber bereits darüber nachdenkt, die Anlage in Duisburg zu schließen, kann man dies auch beschleunigen!
Der BUND und das AntiAtom-Bündnis-Niederrhein werden daher jetzt nicht in Jubel ausbrechen und die Hände in den Schoss legen, sondern weiterhin
alles dafür tun, dass Konditionierung da vorgenommen wird, wo der Müll anfällt und keine unnötigen Atommüll-Transporte quer durch die Republik gekarrt werden. Eine Konditionierungsanlage gehört nicht in ein Wohngebiet!

Die Nachricht als solche ist zunächst positiv zu bewerten, da ein Ende in Sicht ist. Eine solche Planungsaussage der GNS ist neu. Aber wir alle wissen, dass Pläne schneller umgestoßen werden können, als man denkt, daher werden wir auch 2014 weiterhin den Druck von Außen aufrecht
erhalten, und hierfür können wir natürlich auch weiterhin MitstreiterInnen gebrauchen.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin

Wie Sie schreibt gibt dies zumindest schon einmal eine langfristige Perspektive für ein atommüllfreies Duisburg.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen
GNS Teil 5. – Ausblick
GNS Teil 6. – DS 3578/7 (1987)
GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. Transporte von und nach Duisburg
GNS Teil 9. Siempelkamp Nukleartechnik GmbH
GNS Teil 10. Deponien und andere Entsorgung
GNS Teil 11. UN-Nummern der Transportcontainer
GNS Teil 12. Container Company Krefeld
GNS Teil. 13 – VGB PowerTech
GNS Teil 14. – Lagerzeiten bei der GNS
GNS Teil 15. – Fragen an die Landesregierung
GNS Teil 16. – Anfrage ans Bundesumweltministerium zu Schacht Konrad
GNS Teil 17. – Schneelast auf den GNS Hallen
GNS Teil 18. – Der Landesregierung auf den Zahn gefühlt
GNS Teil 19. – Uranhexafluoridtransporte
GNS Teil 20. – Erweiterungen der Atommüllmenge bei der GNS
GNS Teil 21. – Kernkraftwerk Jaitapur
GNS Teil 22. – Pachtverhältnis des Geländes

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Warum überhaupt Bücher bei Amazon kaufen?

Man kann vieles bei Amazon bestellen, allerdings dauert es durchaus einige Tage bis es da ist. Bei Büchern kann ich dank der Buchpreisbindung allerdings auch genauso gut bei der örtlichen Buchhandlung kaufen. Dort ist das Buch meist deutlich schneller da und ich muss nicht erst irgendwohin um es abzuholen, weil ich gerade zu dem Zeitpunkt, wo Lieferung kam, nicht da war.

Im Gegensatz zu vielen schaue ich mir die Bücher vorher bei Amazon an und kaufe dann bewusst und bequemer beim lokalen Händler, was zudem den Vorteil hat, dass die NSA nicht weiß, welche Bücher mich interessieren.

Außerdem spart Amazon die Beratung ein und macht keine Aktionen für das lokale Umfeld. Zudem spricht für mich an dieser Stelle noch für die lokale Buchhandlung, dass mehr vom Geld vor Ort bleibt und der Stadt zugute kommt, während es ansonsten quasi weg ist und u.U. nicht einmal Deutschland zugute kommt.

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Duisburg Künstler: Sharlene Anders, Sarah Bogen, Daniel Kuschewski

Anders, Sharlene; Regisseurin/Drehbuchautorin; Seite; Youtube; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, 4,
* Jeder ist mal dran

Bogen, Sarah; Schauspielerin; Seite; Youtube; Wikipedia; Artikel 1,
* Jeder ist mal dran

Kuschewski, Daniel; Schauspieler; Seite; Youtube; Wikipedia; Artikel 1,
* Jeder ist mal dran

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Kommentar zu „Hellmich lässt die Bagger rollen“

Kommentar zu „Hellmich lässt die Bagger rollen

Mal ist die Rede von Altenheim oder altengerechtes Wohnen. Beides ist sicherlich nicht verkehrt. Für einen Fehler dagegen halte ich den Bau von weiteren Ladenlokalen, während immer noch so viel leer steht. Zieht dort eine Händler rein wird es anderswo im näheren Umkreis neuen Leerstand geben. Dies ist absehbar.

Vielleicht soll das Ladenlokal aber auch nur als Abschreibungsobjekt dienen.

Wo ganz sicher bald gebaut bzw. erst einmal abgerissen wird ist auf dem Gelände von Netto, denn dort liegt jetzt eine Baugenehmigung vor.

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Ergänzung zu „SPD Rumeln fürchtet um Schnellbus“

Ergänzung zu „SPD Rumeln fürchtet um Schnellbus

Seltsam, seltsam, wie kann es verbotswidrig sein, über die Cölve-Brücke zu fahren, wenn diese doch als offizielle Route auf einer Karte der Hafen-AG eingezeichnet ist? Diese Information fehlt in dem Artikel allerdings gänzlich, obwohl gerade dies erklären würde warum so oft LKW gegen die Höhenbegrenzung fahren, eben weil sie sich an die Karte halten.

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Ablehnung Petition zur mobilen Überwachung

Vor einiger Zeit hatte ich eine Petition zu mobiler Überwachung eingereicht und bereits auf die erste Antwort reagiert.

Das Bundesministerium sieht kein Problem mit mobiler Überwachung, weil es ja schlagkräftigte Abwehrrecht gäbe. Insgesamt ist dieses Schreiben in meinen Augen ein ziemlicher Witz.

…Der Petent spricht sich für eine Regelung zur Abwehr mobiler Überwachung im Bundesdatenschutzgesetz aus (BDSG) aus. Derzeit sei eine nahezu lückenlose kommerzielle Überwachung des Alltag mithilfe von Drohnen, der Datenbrille Google Glass sowie der Bildübertragung von Smartphones möglich. Diese Geräte seien für jedermann erwerbbar. Abwehrrechte – wie ein erweitertes Recht am eigenen Bild oder prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung einer Aufzeichnung der eigenen Person – gebe es nicht. Der Petent sieht hierin einen Eingriff in Grundrechte.

Zu der Petition wird wie folgt Stellung genommen:

In § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume geregelt. Die Norm enthält eine Legaldefinition des Begriffs der Videoüberwachung. Danach ist Videoüberwachung die „Beobachtung…mit optisch-elektronischen Einrichtungen“. Der Begriff der Einrichtung ist technikneutral, das Gesetz trifft keine nähere Festlegung bezüglich der konkreten Art der vom Anwendungsbereich der Norm erfassten Geräte. Diese können daher sowohl stationär als auch mobil sein, so dass beispielsweise auch Mobiltelefone mit eingebauter Kamera von § 6b BDSG erfasst sind (vgl. auch Simitis, Bundesdatenschutzgesetz, 7. Aufl. 2011, § 6b Rn. 37 f.).

Voraussetzung für die Anwendung des § 6b BDSG ist jedoch zunächst, dass der Anwendungsbereich des BDSG eröffnet ist. Dies richtet sich nach § 1 Abs. 2 BDSG. Danach gilt das BDSG für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes, der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetze geregelt ist und diese Bundesrecht ausführen oder als Organe der Rechtspflege tätig werden, und durch nicht-öffentliche Stellen. Das BDSG gilt nicht, wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten durch nicht-öffentliche Stellen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt. Ist § 6b BDSG, so gelten dessen enge Zulässigkeitsvoraussetzungen. Die Videoüberwachung öffentlich-zugänglicher Bereich ist danach nur zulässig, „soweit sie

1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.“

§ 6b BDSG enthält ferner eine Kennzeichnungspflicht, eine Interessenabwägungsklausel hinsichtlich der Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Daten, eine Benachrichtigungspflicht gegenüber dem Betroffenen sowie Löschpflicht.

sofern Foto- oder Videoaufnahmen zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken erfolgen, findet zwar das BDSG gemäß dessen § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG keine Anwendung. Von der Aufzeichnung Betroffene sind jedoch nicht schutzlos. Bereits nach derzeitiger Rechtslage besteht ein zivilrechtlicher Abwehranspruch gegen widerrechtliche Eingriffe in das Recht am eigenen Bild. Der Einzelne muss nicht generell dulden, dass jedermann von ihm Bildnisse, insbesondere Filmaufnahme, fertigt (BGH, Urt. v. 25. April 1995 – VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955, 1956). Es gehört zum Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen darüber zu entscheiden, ob Filmaufnahmen von ihm gemacht und möglicherweise gegen ihn verwendet werden dürfen. Das Recht am eigenen Bild ist Bestandteil des zivilrechtlich allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet wird. Es ist nicht auf bestimmte Örtlichkeiten beschränkt und gilt unmittelbar auch zwischen Privaten. Auch unterfällt nicht erst die Verwertung, sondern bereits die Herstellung von Abbildungen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BAG, Beschl. v. 26. August 2008 – 1 ABR 16/07, NZA 2008, 1187, 1189).

Werden Bild- und Filmaufnahmen ohne Einwilligung des Betroffenen angefertigt, so stellt dies folglich einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Hierbei kann es sich, auch ohne die Absicht, die Aufnahmen zu verbreiten, um eine rechtswidrige, unerlaubte Handlung i.S.d. § 823 BGB handeln, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht als „sonstiges Recht i.S.d. § 823 BGB anerkannt ist (BGH, Urt. v. 14. Februar 1958 – I ZR 151/56, NJW 1958, 827, 829; BGH, Urt. v. 25. April 1995 – VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955, 1956).

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist jedoch ein Rahmenrecht, das nicht schrankenlos gewährleistet ist. Daher ist nicht jeder Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch rechtswidrig. Ob die Herstellung der Abbildung rechtswidrig und damit unzulässig oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, muss stets unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung der rechtlichen Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung geprüft werden (BGH, Urt. v. 25. April 1995 – VI ZR 272/94 NJW 1995, 1955, 1957). Die gegenüberstehenden Positionen in ein Verhältnis zu bringen, das den jeweiligen Interessen angemessen Rechnung trägt, ist Aufgabe der Gerichte (BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 2008 – 1 BvR 1602/07, NJW 2008, 1793, 1794). Hierbei kann auch auf die Wertung des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) zurückgegriffen werden. Für die Zulässigkeit der Herstellung der Foto- und Videoaufnahme einer Person spricht es, wnn deren Verbreitung nach den §§ 22, 23 KunstUrhG zulässig wäre (OLG Hamburg, Bschl. v. 5. April 2012 – 3-14/12 (Rv)). Nach § 23 Abs. 1 KunstUrhG dürfen, sofern keine Einwilligung des Betroffenen nach § 22 KunstUrhG vorliegt, verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Danach müsste beispielsweise ein zufällig von der Kamera eines Touristen erfasster Passant im öffentlichen Straßenraum die Aufnahme nach der Wertung des § 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG hinnehmen. Andererseits ist bei der Abwägung von den Gerichten zu beachten, dass mit dem Fortschritt der Aufnahmetechniken wachsende Möglichkeiten der Gefährdung von Persönlichkeitsrechten verbunden sind. Ein besonderer Schutzbedarf kann sich ferner aus einem heimlichen oder überrumpelnden Vorgehen des Aufnehmenden ergeben (BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 2008 – 1 BvR 1602/07, NJW 2008, 1793, 1794).

Durch eine solche gerichtliche Abwägung im Einzelfall werden die jeweiligen Interessen in einen angemessenen Ausgleich gebracht und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hinreichend Rechnung getragen. Eine darüberhinausgehende allgemeine Regelung zur „Abwehr mobiler Überwachung“ würde hingegen das Risiko vielfältiger Grundrechtseingriffe bergen, so z.B. in der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3) und die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Schließlich existiert auch ein strafrechtlicher Schutz gegen widerrechtliche Bildaufnahmen. Gemäß § 201a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wird wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen bestraft, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.

Meine Antwort:

Offensichtlich scheint das Bundesinnenministerium keinerlei Kenntnis des erwähnten § 6b BDSG zu haben, denn dieses setzt gemäß Abs. 2 eine adäquate Kennzeichnung des überwachten Bereichs voraus, welche bei mobilen Überwachungen, höchstwahrscheinlich nie gegeben ist.

Es besteht keinerlei Möglichkeit zu erkennen, welchem Zweck eine Aufzeichnung dient. Im öffentlichen Raum ist regelmäßig gerade nicht von einer persönlichen oder familiären Tätigkeit auszugehen. Wenn zudem die Daten an ein „Soziales Netzwerk“ oder ähnliches erfolgt ist dies definitiv nicht mehr gegeben, denn hier geht es um kommerzielle Nutzung.

Alles in allem scheitern die vom BMI genannten Gesetze und Abwehrrechte, allerdings schon daran, dass man erst einmal mitbekommen muss, dass man aufgezeichnet wird. Im Zusammenhang mit den von Edward Snowden veröffentlichten Informationen ist zudem davon auszugehen, dass auch diese Techniken durch Geheimdienste missbraucht werden.

Abwehrrechte kann man nur ausüben, wenn man weiß wer einen aufgezeichnet hat und man dies überhaupt weiß. Dies ist nicht möglich, da erstens die Personen keine äußerlichen Kennzeichnungen tragen, also gar nicht identifizierbar sind (wobei eine Kennzeichnung auch mit dem Datenschutz kollidieren würde) und auch keine Erkennung durch die Polizei in einem ausreichend kurzem Zeitraum erfolgen kann. Somit ist eine Durchsetzung der Rechte nicht möglich. Schutzrechte die nicht durchgesetzt werden können, macht betroffene Schutzlos. Hier muss von vornherein ein Riegel vorgeschoben werden, z.B. durch entsprechende Filter auf den Geräten oder einem Verbot.

Es ist zudem davon auszugehen, dass in sehr naher Zukunft vermehrt Augmented Reality Systeme auf den Markt kommen werden.

Das KunstUrhG ist hier vollkommend irrelevant, da dieses andere Fälle behandelt.

Ein Reporter wird nur dann mit einer versteckten Kamera agieren, wenn er recherchiert, dies sind Einzelfälle, die mobile Überwachung ist es dagegen nicht. Es würde ein entsprechender Absatz reichen um dies zu regeln, zum hat auch die Pressefreiheit Schranken, wenn sie mit anderen Grundrechten kollidieren. Die Kunstfreiheit ist klar geregelt, eine Notwendigkeit für versteckte Aufnahmen gibt es nicht.

Die vom BMI genannten Beispiele treffen nicht zu.

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Sarturia Verlag

Bin jetzt seit kurzem beim Sarturia Verlag aktiv. Mal sehen wie sich dies entwickelt. Klingt auf jeden Fall recht interessant.

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Widerspruch gegen Petitionsablehnung

Ich hatte eine Weile überlegt, ob ich die Ablehnung meiner Petition einfach hinnehmen soll und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich dies nicht werde. Weshalb ich nachfolgende Antwort formulierte:

…Die Aussage des Finanzministerium trifft nach h.E. nicht zu. Vielleicht ist es wirklich keine Subvention im Sinne der Legaldefinition, allerdings wird z.B. die „Entsorgung“ von Atommüll mit staatlichen Geldern unterstützt. Im Haushalt stehen sogar Gelder für die Entsorgungsforschung, die eigentlich Aufgabe der Atomkonzerne wäre. Ebenso findet eine vergleichsweise geringe Risikovorsorge statt, das heißt der Staat haftet für die Restsumme. Wie Fukushima zeigt kann diese Summe riesig sein.

Die Braunkohle wird von staatlicher Seite unterstützt, da der Staat Konzerne wie RWE bei der nicht fürs Gemeinwohl notwendigen Enteignung unterstützt. Hier wäre dies u.a. Personalkosten, die bei solchen Betrachtungen meistens außen vorgelassen werden, aber durchaus anfallen.

Generell werden durch zu günstige Zertifikate die Verschmutzer bevorzugt und die Folgekosten auf den Steuerzahler verlagert, womit auch hier eine Subvention vorliegt.

Als dies mach Schmutzstrom viel zu günstig.

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Spruch zum Sonntag

Wer mich wegen Blasphemie anzeigen will, soll mir erst einmal die Existenz Gottes beweisen. Gelingt das nicht, bin ich unschuldig.
(Ulrich Scharfenort 30.11.2012)

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GNS Teil 22. – Pachtverhältnis des Geländes

Mit Drucksache-Nr. 11-1074/4 beantwortete die Stadt Duisburg im November auf eine Anfrage zum Thema Pachtverhältnis.

Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion Die Linke vom 16.05.2013;
hier: Pachtverhältnis der Duisburger Hafen AG/Firma GNS

Inhalt der Mitteilung
Im Juni 2011 wurden durch Beschluss des Umweltausschusses die Vertreter der Stadt Duisburg in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat der Duisburger Hafen A.G. dazu aufgefordert, auf eine Nichtverlängerung des Pachtvertrages mit der Fa. GNS in Wanheim hinzuwirken (siehe DS 11-1074).

Nach nunmehr zwei Jahren ergeben sich dazu folgende Fragen:
1) Mit welchen Mitteln/welchem Erfolg haben sich die Vertreter der Stadt dieses Auftrages angenommen?
2) Welche weiteren Schritte sind geplant?
3) Ergibt sich ein neuer Ansatz aus der bevorstehenden Übernahme des Bundesanteils der Duisburger Hafen A.G. durch das Land NRW?

Beantwortung der Anfrage
Herr Oberbürgermeister Sören Link hat das Thema mit dem Vorstand der Duisburger Hafen AG erörtert. Dieser weist darauf hin, dass die Entscheidung über einen Abschluss oder Auflösung eines Pachtvertrags originäre Geschäfte des Vorstandes sind, in die weder die Hauptversammlung noch der Aufsichtsrat eingreifen können. Seitens der Stadt bestehen hier also wie bereits in der DS 10-1498/1 geschildert keinerlei Einflussmöglichkeiten. Somit würden sich auch durch eine Übernahme des Bundesanteils der Duisburger Hafen AG durch das Land NRW keine neuen Ansätze ergeben.

Die Antwort von Sören Link ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Natürlich ist es das Geschäft des Vorstandes, allerdings können die Eigentümer einen Vorstand, der nicht in ihrem Sinne handelt durchaus austauschen. Einen direkten Einfluss hat die Stadt somit zwar nicht, wohl aber durchaus einen indirekten. Womit die Behauptung keinerlei Einflussmöglichkeiten unwahr wäre.

Da sie diesen Einfluss nicht ausnutzt schließt sich für mich daraus, dass die GNS mit Segen der SPD und der Grünen von Landesregierungsseite weiterhin in Duisburg bleiben soll. Sprich es erfolgt keine Unterstützung des Weggangs, obwohl Rot Grün dies im Koalitionsvertrag stehen hat. Also mal wieder ein Wahlversprechen gebrochen.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen
GNS Teil 5. – Ausblick
GNS Teil 6. – DS 3578/7 (1987)
GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. Transporte von und nach Duisburg
GNS Teil 9. Siempelkamp Nukleartechnik GmbH
GNS Teil 10. Deponien und andere Entsorgung
GNS Teil 11. UN-Nummern der Transportcontainer
GNS Teil 12. Container Company Krefeld
GNS Teil. 13 – VGB PowerTech
GNS Teil 14. – Lagerzeiten bei der GNS
GNS Teil 15. – Fragen an die Landesregierung
GNS Teil 16. – Anfrage ans Bundesumweltministerium zu Schacht Konrad
GNS Teil 17. – Schneelast auf den GNS Hallen
GNS Teil 18. – Der Landesregierung auf den Zahn gefühlt
GNS Teil 19. – Uranhexafluoridtransporte
GNS Teil 20. – Erweiterungen der Atommüllmenge bei der GNS
GNS Teil 21. – Kernkraftwerk Jaitapur

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