Banken dürfen ab Mitte 2014 abfragen, ob man religiös ist

Mal wieder baut der Staat ziemlich Mist beim Thema Datenschutz. Ab 2014 solle es damit losgehen, dass Banken die Banken abfragen können, ob jemand Kirchensteuerpflichtig ist, um diese dann ebenfalls die von den Kapitalerträgen abführen zu können.

Die Abfrage findet ab 2014 jährlich unabhängig davon statt, ob jemand überhaupt über den Freibetrag kommt oder nicht. Dabei ist die Religionszugehörigkeit ein vom Grundgesetz besonders geschützter Bereich der Privatsphäre.

Wieder einmal wird etwas eingeführt, wo jeder einzelne mühsam dem Staat untersagen muss, dass er keine Daten weitergibt, damit alles wie gehabt läuft. Natürlich wäre sehr gut, wenn sehr viele Menschen dem Staat eine Weitergabe untersagen, damit er möglichst großen Aufwand hat.

Untersagt werden kann auf dieser Seite, am Besten nach Kirchensteuer suchen.

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