#Rheinhausen: Nötigung von Radfahrer durch Autofahrende – #Autopolizei #Duisburg

Mal wieder ein typisches Beispiel von Nötigung durch durch Autofahrende in Duisburg.

Zuerst einmal vier Bilder und danach die Auflösung.

Zu sehen ist die Rheinstraße kurz vorm Stadtpark in Rheinhausen, nach der Gartenstraße. Dort steht ein Schild „Einbahnstraße“ mit „Radfahrer Frei“. Das heißt der Radfahrer darf dort fahren.
Auf der Seite der Autofahrenden stehen zwei parkende Fahrzeuge, es gilt dazwischen aber natürlich das Rechtsfahrgebot nach StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge:
„(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“
Das heißt beide KFZ haben erst einmal gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, weil die Lücke groß genug war um ganz rüber zu fahren. Dies wäre so oder so die Pflicht gewesen, denn StVO § 6 Vorbeifahren sagt:
„Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.“
Das heißt nicht nur haben die Autofahrenden gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, sondern auch noch das entgegenkommende Fahrzeug zum Ausweichen gezwungen. Beide KFZ hätten warten müssen, bis das Fahrrad durch ist. Aber da ja die Polizei nicht bzw. zu selten kontrolliert und sanktioniert, nimmt solches Fehlverhalten mehr und mehr zu. Schon mehrfach sah ich an dieser Straße, dass Autofahrende sich für Radfahrende hielten und das Einbahnstraßenschild missachteten.

Radfahrende, die sich hier wehren, bekommen dann mitunter böse Briefe von der Polizei oder die sehen da kein Problem. Oft wird es auch gar nicht erst angezeigt, weil es erstens keine Beweise gibt, also Einstellung weil Aussagen gegen Aussage oder man nicht den Eindruck hat, dass es etwas bringt. Nicht ohne Grund gibt es in der Radfahrszene den Begriff Autopolizei, also eine Polizei, die augenscheinlich primär KFZ-Fahrende schützt.

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#NRW: Autobahndemoverbot, ein Unrecht bei Demonstrationen – #AUTOkratie #CDU

Wie man an der jüngsten Entscheidung von Krischer sieht regiert auch in NRW leider die AUTOkratie.

Dies zeigte sich nicht zuletzt auch beim neuen Versammlungsgesetz NRW, welches ein „Absolutes Demo-Verbot auf Autobahnen“ enthält.

In § 13 Beschränkungen, Verbot, Auflösung steht u. a.:
„Auf Bundesautobahnen finden keine Versammlungen statt.“ der Autoschwurbelpartei FDP und der CDU waren Demonstrationen auf Autobahnen wohl ein Dorn im Auge. Man erkennt sofort, wie AUTOkratisch diese Parteien sind. Theoretisch könnten KFZ-Fahrende eine Demo auf dem Radschnellweg anmelden, aber nicht anders herum. Was ist hier die Rechtfertigung?

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. will diese illiberale Gesetzgebung für nichtig erklären lassen und hat deshalb Verfassungsbeschwerde am Landesverfassungsgericht NRW erhoben. Man rechnet mit einer zeitnahen Entscheidung. Wie ich erfuhr scheint die Begründung für das Demoverbot eine Schwurbelverkehrsgefährdungsbeurteilung zu sein, wo man seitens der Landesregierung sinngemäß behauptet, dass es bei Demos auf Autobahnen stets unkalkulierbare Risiken für Leib und Leben/Gesundheit geben würde. In Anbetracht, dass in anderen Bundesländern bereits Demonstrationen auf Autobahnen stattfanden und nichts passiert ist, merkt man sofort, dass diese Begründung jegliche Fakten fehlen. Wie eine richtige Verkehrsgefährdungsbeurteilung geht habe ich ja bereits beschrieben.

Habe das Gesetz auch mal weiter überflogen und Frage mich, ob man bei einer Fahrraddemo überhaupt einen Helm tragen darf, denn in § 17 Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot
steht:
„(1) Es ist verboten, bei oder im Zusammenhang mit einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder einer sonstigen öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel Gegenstände am Körper zu tragen oder mit sich zu führen,
1. die zur Identitätsverschleierung geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet sind, eine zu Zwecken der Verfolgung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit durchgeführte Feststellung der Identität zu verhindern, oder
2. die als Schutzausrüstung geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsgewalt abzuwehren.
(2) Die zuständige Behörde trifft zur Durchsetzung des Verbots Anordnungen, in denen die vom Verbot erfassten Gegenstände bezeichnet sind.“

Das wirft natürlich Fragen auf. Da man bei der Demo die Anordnungen nicht erfährt bzw. höchstens im Rahmen einer Durchsage, wobei es dann schon zu spät ist, da man sich ja bereits auf der Demo befindet.
Wenn ich die Passage oben streng auslegen, dürfte ich keine FFP2-Maske wegen Corona dabei haben, keine Handschuhe, keine Protektoren und natürlich auch keinen Helm, wenn ich etwas zur Demo mit dem Fahrrad anreise oder es sich hier sogar um eine Fahrraddemo handelt.

Es ist mir völlig klar, dass hier das Versammlungsrecht unzulässig eingeschränkt wird.

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„Unfälle“ resultieren IMMER aus überhöhter Geschwindigkeit – #Autopolizei #Verkehrssicherheit

Regelmäßig finden sich in Medien berichte zu sogenannten Unfällen, was ja eine Verharmlosung von oft bewusst herbeigeführten Kollisionen ist. Bewusst sind diese Kollisionen deshalb, weil zumindest eine Partei der Kollision zu schnell unterwegs war, um rechtzeitig anzuhalten. Oft sind dies die Personen in KFZ, welche nicht den § 3 StVO einhalten.

In Pressemeldungen der Polizei werden dann, aus welchen Gründen auch immer meist so Begriffe, wie touchieren oder prallen verwendet, statt einfach und korrekt von einer Kollision zu schreiben. Auch wird vielfach von unklarer Ursache geschrieben, obwohl es in einigen Fällen eindeutig und klar ist und in anderen ebenfalls eine Ursache erkennbar ist.

Statt dies wahrheitsgemäß zu schreiben hat man bei solchen Pressemeldungen vielfach den Eindruck, dass die Person am Steuer in Schutz genommen wird und die Waffe zum Täter gemacht wird. Es werden dann scheinbar sogar Ausreden, wie „offensichtlich übersehen“ statt ’nicht aufgepasst‘ erfunden. Oder sogar so unsinnige Dinge erwähnt, wie das ein Radfahrer keinen Helm getragen haben, ganz nach dem Motto selbst schuld. Und die Schadenssumme am KFZ interessiert doch herzlich wenig, wenn ein KFZ einen Baum anfährt.

Letztens wurde bei einer Berührung von jemand auf dem Fahrrad nicht einmal der Mindestabstand von 1,5 m erwähnt.

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#Duisburg: Fahrradfahrverbot Brücke der Solidarität – #Fahrrad #Rheinhausen #Sexismus #FantasieStVO #Hochfeld

Dass die Stadt Duisburg es mit Verkehrsregeln nicht so hat, ist hinlänglich bekannt. Man nimmt scheinbar regelmäßig die sogenannte Fantasie-StVO, bei der gefühlte Verkehrsregeln genutzt werden.

Nachdem ich vor kurzem einen Antrag stellte, dass man das Brückengeländer der Brücke der Solidarität erhöhen möge, hat man Schilder aufgestellt, welche scheinbar Radfahrenden befehlen abzusteigen. Dabei hätte man einfach nur das Geländer erhöhen müssen.

Bei dem Schild sind direkt mehrere Sachen falsch. Erst einmal geht die Stadt hier wohl von Geisterradlern aus, denn es steht auch an den Stellen, von wo eigentlich keine Radfahrenden kommen dürften, da es hier keine Schilder gibt, welche den Weg in beide Richtungen freigeben.
Von oben nach unten liest sich das Schild:
1. Achtung
2. niedrige Geländerhöhe
3. Radfahrer Absteigen
4. für 300 m

In der StVO findet sich das VZ101 in Anlage 1.
Es weist auf eine Gefahrstelle hin. „Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.“ In der VwV-StVO steht nichts hilfreiches. Das Zeichen ist vom Charakter ein Hinweis auf eine Gefahr, der allerdings keine regelnde Wirkung entfaltet. Wie sämtliche dreieckigen Schilder enthalten die kein Verbot oder eine konkrete Regelung, sondern nur einen Hinweis.

„Niedrige Geländerhöhe“ stellt einen Hinweis dar, welcher die Gefährdung konkretisiert.
„Radfahrer Absteigen“ ist kein Verkehrszeichen der StVO und hat keine Wirksamkeit ohne ein anderes Zeichen, es gibt allerdings kein Verkehrszeichen, wo dieses Schild notwendig ist.

Auf der Seite von Bernd Sluka ist das sehr gut erläutert.

Der Hinweis, als erster Schritt, bis zu einer dauerhaften Lösung ohne „Radfahrer Absteigen“ wäre sicherlich gut und richtig.

Mit „Radfahrer Absteigen“ zeigt Duisburg sich allerdings mal wieder als inkompetente und fahrradfeindlich. Mal abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, warum nur männliche Personen auf dem Fahrrad absteigen sollen. Halte von sexistischen Verkehrszeichen eh nichts. Bei Strichmännchen/Strichweibchen usw. kann man ja noch interpretieren, beim dem Schild allerdings nicht.

Fazit, das „Radfahrer Absteigen“ muss nicht beachtet werden und entlastet die Stadt auch nicht von der Schuld, wenn etwas passiert weil man nicht abgestiegen ist. Vielmehr dokumentiert das Schild, dass der Stadt Duisburg die Gefährdung bekannt ist und man diese trotzdem nicht beseitigt hat. Also ein klassisches Eigentor.

Update
Inzwischen hat die Diskussion bei Facebook auch die Politik erreicht und zu einer Anfrage durch die Fraktion Linke geführt.

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GO-§-24-Antrag: Sichere Brücke der Solidarität für Radverkehr – #Duisburg #Rheinhausen

Da die Stadt Duisburg von selbst nichts bzw. zu weniger für die Sicherheit von Radfahrenden tut muss man selbst ran. Deshalb der nachfolgende Antrag.

In der NRZ vom 25.04.2023 stand unter dem Titel Brücken-Sturz_ Ermittlungen gegen Stadtmitarbeiter ein Bericht in dem es darum geht, dass es nach einem schweren Sturz von der Theodor-Heuss-Brücke nun Ermittlungen gibt. Dort war das Brückengeländer weniger als die seit 2018 vorgeschriebenen 1,30 m hoch, was anscheinend als Ursache für den Sturz gesehen wird.

Auf der Brücke der Solidarität ist der Geländer im Bereich der Brückenbögen weniger als 1,20 m hoch, wie das Bild zeigt aber man auch selbst nachmessen kann.

Das heißt hier ist eine Nachbesserung notwendig. Denkbar sind hier zum Beispiel Absperrgitter an der vorhandenen Brüstung befestigt bis eine dauerhafte Lösung möglich ist. Es gibt sicherlich noch viele andere Brücken, die entsprechend angepasst werden müssen und bis dahin ein Risiko darstellen. Durch diesen Hinweis ist der Umstand zugleich auch dokumentiert für den Fall eines Sturzes wegen einem zu niedrigen Geländers, sodass ein Mitverschulden bei der Stadt liegt.

Konkret beantragt werden hier nur Maßnahmen für die Brücke der Solidarität.

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Radschnellweg #Duisburg #Düsseldorf? – #Klimaschutz #Verkehrswende

Aus dem Umfeld von Düsseldorf pendeln sehr viele Menschen täglich nach Düsseldorf und wieder zurück. Ein Radschnellweg durch Ruhrgebiet von Duisburg bis Hamm ist bereits länger im Gespräch und Teile sind bereits fertiggestellt, andere lassen auf sich warten.

Da stellt sich mir die Frage, warum man nicht schon jetzt über einen Radschnellweg nach Düsseldorf nachdenkt. Von Duisburg pendeln viele nach Düsseldorf und trotzdem gibt es bisher m. W. noch nicht einmal Überlegungen, geschweige denn zumindest schon einmal die Sicherung einer Trasse. In Duisburg wird der Süden immer mehr zugebaut, was eine Trassenfindung erheblich erschwert.

Natürlich könnte man im Rahmen des RRX-Ausbau über die Gleise eine Fahrradtrasse aus Stelzen setzen, wenn man diese gut plant und durchdenkt.

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Datenkrake #Tesla – #Datenschutz

Bin erst vor kurzem darauf aufmerksam geworden, dass Tesla die Umgebung überwacht. Das heißt überall, wo ein Tesla steht muss man mit Überwachung rechnen, einen Hinweis an den Fahrzeugen auf Videoüberwachung gibt es nicht, also muss man im Prinzip jeden Tesla so behandeln, als würde dieser überwachen im sogenannten „Wächtermodus“. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Kameras nicht nur aufzeichnen, sondern auch die Daten ins Ausland übertragen.

Nach diesem Artikel soll die Reichweite bis zu 100 m sein. Die Verbraucherzentrale klagt deshalb sogar. Aber reicht das? Gilt die DSGVO nicht für KFZ? Keine Ahnung, wo die Kameras genau sind. Gesehen habe ich noch keine. Man stellt sich natürlich die Frage, was mit den vielen anderen Kameras an anderen Fahrzeugen ist.

Da die Kameras nicht als solche zu erkennen sind, handelt es sich um eine verdeckte Überwachung, die zudem völlig grundlos bzw. ohne konkreten Anlass erfolgt. Eine Beschilderung des überwachten Bereichs fehlt. Das heißt eigentlich muss der Eigentümer des Fahrzeugs ein Schild anbringen mit Name und Anschrift und Anlass der Überwachung oder die Kameras abkleben.

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Warum parkt DB Schenker auf dem Gehweg? – #RuntervomGehweg #Schenker #Duisburg #Rheinhausen

Warum Parkt Schenker auf dem Gehweg in Duisburg Rheinhausen mit einem dafür viel zu schweren Fahrzeug und blockiert den Gehweg noch dazu vollständig?

Hat man als Teil eines Staatskonzern einen Freifahrtschein für rechtswidriges Verhalten?

Mein Verständnis für derartig rücksichtsloses Verhalten ist kleiner als Null.

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Atomausstieg erhöht die Sicherheit in Deutschland, aber es bleiben Risiken – #Atomschwurbels

Eine Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz möchte ich nicht vorenthalten. Diese stammt zwar vom 13.04.2023, allerdings enthält diese drei wichtige Links, welche die Argumenten von Atomschwurbels als Nebelkerzen entlarven. Genauer gesagt zu Mini-AKW, neuen Reaktortypen und Transmutation.

Atomausstieg erhöht die Sicherheit in Deutschland, aber es bleiben Risiken

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Nach dem 15. April gibt es keine aktiven AKW mehr in Deutschland

Auch nach dem Abschalten der letzten drei deutschen Kernkraftwerke am 15. April stellt der Umgang mit der Atomenergie Deutschland vor große Herausforderungen. Darauf verweisen die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Inge Paulini, und der Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König. Radioaktive Abfälle, Kernkraftwerke im grenznahen Ausland und neue Bedrohungsszenarien erfordern demnach auch künftig von den staatlichen Institutionen, Menschen und Umwelt vor den Gefahren der zur Stromerzeugung eingesetzten Technologie zu schützen.
Sieben Standorte weniger als 100 Kilometer von deutscher Grenze entfernt

„Der Atomausstieg ist ein klarer Zugewinn an Sicherheit in Deutschland. So lange in unmittelbarer Nachbarschaft jedoch weiterhin Kernkraftwerke in Betrieb sind oder gar neu geplant werden, sind die Risiken der Kernkraft nicht gebannt. Wir müssen daher weiterhin auf etwaige Notfälle vorbereitet sein“, betont Paulini.

„Sieben AKW-Standorte in unseren Nachbarstaaten sind weniger als hundert Kilometer von Deutschland entfernt, und Radioaktivität macht an Grenzen nicht halt. Das Reaktorunglück von Fukushima hat gezeigt, dass Kernkraft selbst für hochentwickelte Industriegesellschaften ein unkalkulierbares Risiko darstellen kann.“

Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Folgen durch Strahlung. Im Fall eines Unfalls im Zusammenhang mit Radioaktivität würde das BfS das Bundesumweltministerium (BMUV) im Radiologischen Lagezentrum des Bundes (RLZ) – also einem speziellen Krisenstab – unterstützen.
Hochradioaktive Abfälle in 16 Zwischenlagern

Aus dem Betrieb der deutschen Kernkraftwerke resultieren rund 1900 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen, die derzeit in 16 Zwischenlagern aufbewahrt werden. Das BASE zeichnet verantwortlich für den sicheren Umgang mit diesem Erbe, das das Zeitalter der Atomenergie nun hinterlässt. Neben den besonders gefährlichen und langlebigen hochradioaktiven Abfällen müssen zudem gut 600.000 Kubikmeter an sogenannten schwach- und mittelradioaktiven Abfällen sicher entsorgt werden. Diese stammen einerseits aus dem Betrieb der Atomkraftwerke und deren Rückbau. Andererseits beinhalten sie die noch rückzuholenden Abfälle aus der Asse II sowie Abfälle aus der Urananreicherungsanlage Gronau.

„Für einen begrenzten Zeitraum kann dies in speziell gesicherten Zwischenlagern an der Oberfläche erfolgen. Für die langfristig sichere Lagerung müssen diese Abfälle jedoch in speziellen Lagern in tiefen geologischen Schichten von Mensch und Umwelt isoliert werden“, betont BASE-Präsident König.

Auch wenn durch das Abschalten der Atomkraftwerke nun keine neuen Abfälle mehr produziert werden, so zeigt dies dennoch: „Für die nachfolgenden Generationen ist das Kapitel Atomenergie mit dem 15. April noch nicht geschlossen. Über viele Jahrzehnte müssen nun die offenen Fragen gelöst werden, die während des Atomzeitalters in Deutschland nicht beantwortet worden sind“, sagt König. „Den gut sechs Jahrzehnten, in denen die Atomenergie zur Stromerzeugung genutzt wurde, stehen noch mindestens weitere 60 Jahre bevor, die wir für den Rückbau und die langzeitsichere Lagerung der Hinterlassenschaften benötigen werden.“
BfS hat auch aktuelle Bedrohungsszenarien im Blick

Paulini verweist auf neue Gefahren im Zusammenhang mit Radioaktivität: „Der Krieg in der Ukraine zeigt uns gerade sehr deutlich: Das Risiko eines radiologischen Unfalls mit gravierenden Folgen für Mensch und Umwelt besteht weiterhin. In den Fokus rücken auch Bedrohungsszenarien wie Cyberattacken oder Nuklearwaffenangriffe.“ Oft vergessen werde zudem, dass auch von den deutschen Kernkraftwerken ein – wenn auch deutlich kleineres – Risiko ausgeht, solange sie im Rückbau sind. Auch das BfS habe noch für Jahrzehnte Aufgaben in dem Bereich.

Insbesondere zwei Aspekte seien entscheidend für mehr Sicherheit: Das regelmäßige und flächendeckende Messen von Radioaktivität sowie eine umfassende Lageanalyse. Deutschland betreibt das dichteste Radioaktivitäts-Messnetz weltweit und verfügt damit über ein funktionierendes Frühwarnsystem. Ergänzt wird dies durch umfassende Lageanalysen für Notfälle. „Beides zusammen bildet die Grundlage für den Schutz der Bevölkerung“, sagt Paulini.

„Wir stellen unsere radiologischen Lageanalysen auch internationalen Partnern zur Verfügung. Diese Zusammenarbeit auszuweiten und zu vertiefen, wird eine der wichtigen Aufgaben der nächsten Jahre sein“, sagt Paulini.
BASE: Endlagerung in tiefen geologischen Schichten „sicherste Lösung“

Während Deutschland und andere Länder aus der Nutzung der Atomenergie aussteigen oder diesen Schritt bereits vollzogen haben, planen andere Länder einen längeren Betrieb ihrer Anlagen oder versprechen sich von anderen Reaktortechnologien Vorteile in der Zukunft. Das BASE forscht zu diesen Themen und hat wissenschaftliche Gutachten zu unterschiedlichen Reaktorkonzepten wie Small Modular Reactors, sogenannten neuartigen Reaktorkonzepten oder der Partitionierung und Transmutation veröffentlicht.

BASE-Präsident König stellt dazu fest: „In absehbarer Zeit können andere Atom-Technologien weder die Altlasten der Atomenergie-Nutzung beseitigen noch die drängenden Fragen des Klimawandels beantworten. Keine der diskutierten Technologien sind derzeit oder absehbar am Markt verfügbar.“ Zudem seien zentrale Fragen der Sicherheit dieser Konzepte noch nicht geklärt, manche Technologien würden sogar mit neuen Risiken einhergehen.

Für die Frage der sicheren Lagerung der radioaktiven Hinterlassenschaften bedeute dies: „Es führt kein Weg daran vorbei, dass sich unsere Generationen um den sicheren Verbleib der radioaktiven Altlasten kümmern. Die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten bietet dafür die nach wie vor sicherste Lösung. Erst wenn dies dauerhaft gewährleistet ist, ist der Atomausstieg vollständig umgesetzt.“

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Flughafen #Düsseldorf schwurbelt beim #Klimaschutz – #Greenwashing #Flugscham

Auf einer Unterseite behauptet der Flughafen:
„Der Flughafen Düsseldorf hat den Klimaschutz fest im Blick.“
Mag vielleicht sogar stimmen, aber nur weil man etwas im Blick hat, hält man sich noch lange nicht dran. Die Seite trägt die Überschrift „Klimaneutraler Airport“, was natürlich nicht möglich ist. Jetzt nicht und auch 2050 wird der Flughafen nicht klimaneutral sein. Da man aber natürlich trotzdem weitermachen will schwurbelt sich die Presseabteilung die Welt schön.

Großspurig verkündet man, dass man die CO2-Emissionen um 65 % senken wolle und weiter schwurbelt man:
„Bis spätestens 2035 will der Flughafen dem Ziel der Stadt Düsseldorf folgend klimaneutral sein. Ab dem Jahr 2045 sollen die Emissionen auf Netto Null sein.“
Was man dabei natürlich weglässt ist der Umstand, dass man lediglich den marginalen Bodenbetrieb meint und nicht den Flugbetrieb. Man täuscht hier aus meiner Sicht die Bevölkerung, vermutlich sogar bewusst um grüner zu erscheinen, als man wirklich ist.

Gelogen ist folgende Passage des Flughafen Düsseldorf:
„Aktivitäten sind CO2- oder klimaneutral, wenn sie keine Treibhausgasemissionen verursachen, das Klima also nicht belasten. Klimaneutralität kann erreicht werden, wenn die CO2-Emissionen auf ein Minimum reduziert und restliche CO2-Emissionen mit Klimaschutzmaßnahmen kompensiert werden.“
Weder naturwissenschaftlich, noch rechtlich ist CO2-neutral das Gleiche, wie klimaneutral. Klimaneutral ist etwas dann, wenn negative und positive klimatische Auswirkungen sich vollständig neutralisieren. CO2-neutral ist dagegen lediglich, dass nicht mehr CO2 entweicht, als auch wieder entnommen wird. Da Flugverkehr aber allenfalls CO2-neutral werden kann, verlegt man sich hier auf Lügen und Verbrauchertäuschung, um das Gewissen zu beruhigen.

Und primär betrachtet man nur den Bodenbetrieb, beim Flugverkehr selber, dem einzigen Daseinszweck eines Flughafens hält man sich vage, weil hier Klimaneutralität bis 2050 ausgeschlossen ist. Eine Reduzierung ist zwar möglich, aber eine Preisfrage und schon jetzt jammern die Airlines wegen billigen fossilem Kerosin. Die etwas besseren Kraftstoffe sind natürlich deutlich teurer. Weiterhin würde Klimaneutralität auch heißen, dass die Auswirkungen des Flächenverbrauchs vollständig kompensiert werden, ebenso der Baustoffe.

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#Rheinhausen: Massives Falschparken bei Feuerwehr – #Duisburg #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Am Samstag war Tag der offenen Tür an der neuen Feuerwache in Rheinhausen. Eigentlich wollte ich nur mal vorbeischauen, aber das Gedränge vor Ort war erheblich. Viel schlimmer war aber das massive Falschparken auf und an den Rad-Gehwegen, insbesondere der Neuen Krefelder Straße. Offensichtlich hat man sich bei der Feuerwehr darüber vorher keine Gedanken gemacht und Möglichkeiten zum legalen Parken zu treffen. Stattdessen wurde der Grünstreifen und teilweise auch die Rad-Gehwege beparkt. In allen Fällen bestand eine Dooringgefahr für Radfahrende. Abschleppfahrzeuge Ordnungsamt oder Polizei sah ich nicht vor Ort.

Wenn man bedenkt, wie oft die Feuerwehr durch Falschparkende behindert wird ist das fast schon ironisch, dass man dies hier in Kauf nahm.

Ist offensichtlich vielen gar nicht bewusst, dass Parken auf Grünstreifen auch bei 55 € losgeht und in diesem Fall mit Dooringgefährdung auch teurer werden kann. Bin mal gespannt ob der eine oder andere, der demnächst die Rechnung bekommt Abzocke schreit.

Duisburg ist echt … Parkplatz

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Gehendenzone – Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt – #Bayern

In vielen Gehendenzonen hängt das Schild „Fahrräder Frei“, allerdings kennen viele Radfahrende die Bedeutung nicht. Letztens sah ich das abgebildete Schild. Statt ein unklares Schild, was nicht für alle klar zu sein scheint, steht hier eindeutig, man darf mit dem Fahrrad rein, aber nur in Schrittgeschwindigkeit.

Fand das erst seltsam, aber wenn man darüber nachdenkt macht so ein Schild deutlich mehr Sinn, da es die Regeln klar macht. So kann hinterher auch niemand sagen, dass man es nicht gewusst haben.

Einiges in Bayern sehe ich in Hinblick auf die Verkehrswende kritisch, das fand ich aber eine gute Idee, die man ruhig kopieren sollte.

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Flughafen Düsseldorf beerdigt Kapazitätserweiterung – #Klimaschutz #Fluglärm

Es war ein langer Kampf, aber wie es scheint, geht dieser nicht vor Gericht, sondern endet mit einem Rückzieher des Flughafens. In einer Pressemitteilung auf deren Webseite steht das verklausuliert. Man faselt etwas von einem „smarten“ „Wachstum“, obwohl es bekanntlich kein Wachstum gibt.

In der Pressemitteilung behauptet man:
„Für den Flughafen hätte dies aufgrund der im Verfahrensverlauf vorgesehenen Abwägung wahrscheinlich weitere Einschränkungen bei den ohnehin bereits restriktiven Betriebsregelungen für die am Standort ansässigen Airlines bedeuten können.“
Natürlich sind die Betriebsregelungen eher zu lasch, weil es noch immer keine richtige Nachtruhe gibt, allerdings hätte man hier scheinbar bei einer Genehmigung eine echte Nachtruhe durchsetzen wollen. Das heißt keine Starts- und Landungen während dieser Zeit. Die Taktik des Flughafens die Nachtruhe auszuhöhlen wäre also nach hinten losgegangen. Zumal die Genehmigung ganz sicher Gericht gelandet wäre und weitere Einschränkungen und Auflagen zur Folge hätte haben können. Insbesondere in Hinblick auf die Thematik Klimaschutz.

Weiter schwurbelt der Flughafen Düsseldorf:
„Hinzu kommen im europäischen Vergleich Standortnachteile durch hohe staatliche Abgaben, wie zum Beispiel die Luftverkehrsabgabe und hohe Gebühren für Flugsicherungs- oder Sicherheitsaufgaben.“
Wie kann es bei einem Flughafen überhaupt Standortnachteile geben? Man kann Flughäfen, genauso wie andere Verkehrsinfrastruktur nicht beliebig verlagern, es gibt hier also keine Standortnachteile. Die Gebühren sind beim Flugverkehr eh lachhaft niedrig und spiegeln nicht die wirklichen Kosten wieder, denn „Wachstum“ geht nur durch Ausbeutung, u. a. hier auf Kosten von Umwelt und Gesundheit.

Zum Thema Klimaschutz schwurbelt man:
„Außerdem wird der Flughafen den Ansprüchen des Umwelt- bzw. Klimaschutzes und seiner Nachbarschaft gerecht. Das gelingt zum Beispiel, indem der Airport im Rahmen seiner Entgeltordnung den Einsatz moderner und emissionsarmer Maschinen fördert.“
Dabei ist Fliegen die klimaschädlichste Art zu reisen. Nicht umsonst schreibe ich regelmäßig Klimaschänder Flugverkehr, weil dies den Flugverkehr am Besten charakterisiert.

Wenn man dann aber weiterliest, stellt man fest, dass der Antrag in anderer Form fortgeführt wird und man weiterhin die Flexibilität erhöhen will. Das heißt der Kampf ist definitiv noch nicht am Ende, aber zumindest die Kapazitätserweiterung ist erst einmal Geschichte.

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Verdienen Paketzusteller zu viel? – #RuntervomGehweg #DHL

Über die Dummheit von Falschparkenden habe ich ja schon mal philosophiert.

Aber so richtig den Vogel abgeschossen hat man bei dem gezeigten Fahrzeug mit DHL-Beschriftung. Man hat hier 2,1 m Platz also ist es keine Behinderung, sondern „nur“ ein Bußgeld von 55 €, allerdings dürfte das Fahrzeug über 2,8 t zulässige Gesamtmasse haben, womit eine Gehwegbeschädigung vorliegt.

Das wirklich dumme ist dies aber noch nicht. Das Schild zeigt ein absolutes Halteverbot an (Bußgeld m. W. 25 €), was allerdings nur Montag bis Freitag gilt. Das heißt die Person am Steuer parkt entweder regelmäßig an der Stelle oder achtet nicht auf Verkehrszeichen.

Unaufmerksamkeit ist eine wesentliche Unfallursache und wenn man den ganzen Tag Pakete austrägt lässt mit Sicherheit die Konzentration nach. Dass heißt das Unternehmen DHL/Post basiert scheinbar Gewinne auf der Gefährdung von Dritten durch erhöhte Unfallgefahren.

Stellt sich die Frage, ob die Bußgelder überhaupt durch die Fahrenden bezahlt werden oder vom Unternehmen.

DHL Post Falschparken auf Gehweg

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#Duisburg: Zugverspätung wegen Güterverkehr – #Rheinhausen #Duisport

Regelmäßig werden Fernverkehr und Nahverkehr auf der Schiene gegeneinander ausgespielt. Habe schon oft genug in beiden gesessen, um zu wissen das Verspätungen auch am Güterverkehr liegen.

Hier war mal wieder eine Zugverspätung angekündigt.

Bereits als ich die Nachricht sah habe ich mit mir selbst gewettet, dass ein Güterzug die Ursache ist. Die Wette habe ich gewonnen und verloren zugleich. Es war nicht nur ein Güterzug, sondern drei Güterzüge.

Die sind mit erheblichem Tempo durchgefahren, was erstens ziemlich laut war und die Frage aufwirft, woher die Züge kamen. Dauert schließlich etwas bis die beschleunigt sind.

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Sondernutzung Escooter – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Das Twitter sich noch immer lohnt, erlebt man bei einigen Tweets, die es in sich haben. Bekanntlich halte ich von Escootern nicht sonderlich viel, weil deren Eigentümern sich nicht ums Fehlparken kümmern.

Nachdem nun einer auf meinem Grundstück stand fand ich den Link zu einem Antrag an die Stadt Köln recht interessant.

Letztens tönte der OB aus Düsseldorf noch, dass er die Escooter gerne verbieten würde, das aber nicht ginge. Angeblich würde die Rechtsgrundlagen dafür fehlen. Das stimmt nur für den Fahrbetrieb, dass Abstellen kann die Stadt Düsseldorf durchaus regeln. Der oben erwähnte Antrag, bezieht sich nämlich auf das Escooter-Urteil des OVG Münster. Nachfolgend mal zwei aus meiner Sicht auch auf Escooter zutreffende Passagen.

Die Nutzung der Straße durch die Antragstellerin durch Abstellen ihrer unabhängig vom Standort zu mietenden Fahrräder ist kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung. Denn sie findet nicht vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs, sondern zu anderen Zwecken statt.

und

b. Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch abgestellte Mietfahrräder in der von der Antragstellerin vorgenommenen Weise Sondernutzung. Dies ergibt sich daraus, dass nach der spezifischen Funktionsweise des von ihr betriebenen Vermietgeschäfts das Abstellen der Fahrräder zwar auch zum Zwecke der späteren Wiederinbetriebnahme erfolgt; im Vordergrund steht indessen der mit dem abgestellten Fahrrad verfolgte gewerbliche Zweck, den Abschluss eines Mietvertrags zu bewirken.

Ob es nun Leihfahrräder sind oder Escooter, beides ließe sich für den Anteil des Abstellens ganz exakt regeln im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis. Da Escooter ein ständiges Ärgernis sind müsste hier eigentlich gehandelt werde, das passiert aber nicht.

Wenn man also die angebotene Ware auf ein Privatgrundstück stellt ohne Zustimmung der Eigentümer, dann bieten sich hier interessante Schritte an. Werde ich fürs nächste Mal im Hinterkopf behalten.

Um mal zu sehen, wie die Stadt Duisburg das geregelt hat, direkt mal eine Frage. Ich denke im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis könnte man auch festlegen, dass nur auf der Fahrbahn geparkt werden darf.

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Dea Dia – Göttin des Wachstums – #FDP #Klimaschutz #Umweltschutz

Schon lange beschäftigte ich mit dem fiktiven Wachstum und habe dazu auch ein Buch geschrieben, was klar darlegt, dass Wachstum physikalisch gar nicht möglich ist, wenn man eine vollständige Bilanz zieht.

In einer archäologischen Stätte mit einer römischen Tempelanlage fand ich dann die Göttin des Wachstums Dea Dia. Was meine These, dass Wachstum eine Religion ist, weiter festigt. Scheinbar ist Ökonomie bzw. Wirtschaftslehre im Endeffekt ein Götzenkult, welche der Dea Dia huldigt und Menschen auf ihrem Altar opfert. Seien es nun mangelhafter Umweltschutz, schlechte Arbeitsbedingungen oder andere Ausbeutung, wie die Ablagerung von Klimagasen in der Atmosphäre. Immer sterben dadurch Menschen und natürlich auch Tiere. Das sind also Opfer für Dea Dia.

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#Duisburg: Neues vom Arztparkplatz – #Rheinhausen #Verkehrsschwurbelei #RuntervomGehweg

Nachdem ich festgestellt habe, dass der Arzt-Parkplatz auf der Friedrich-Alfred-Straße so nicht zulässig ist, weil die „Genehmigung“ grob fehlerhaft ist, wandte ich mich, nachdem die Stadt nicht reagierte, erst einmal ans Verkehrsministerium NRW.

Diese gaben das Schreiben an die Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 25, von der gleichen Stellen, wo ich auch in der Vergangenheit schon von einer Person schwurbelige Antwortschreiben bekam.

Nun hat man mir postalisch geantwortet, was natürlich die Frage des Datenschutzes aufwirft. Denn meine Adresse habe ich natürlich nicht angegeben.

Viel interessanter ist allerdings, dass man mir nur den Eingang bestätigt und dann schreibt:
„Ihre Eingabe wird von hier bearbeitet; eine weitere Nachricht, auch über das Ergebnis meiner Prüfung, wird Ihnen nicht zugehen.“
Das wirkt auf mich so, als wollte man wie zuvor keine korrekte rechtliche Prüfung durchführen, sondern sich wieder etwas zusammenschwurbeln mit dem Ergebnis, dass alles rechtmäßig wäre. Aber natürlich will man nicht, dass ich das Ergebnis erfahre, weil man wohl keine Kritik verträgt.

Tja, wenn man bloß die Gesetze kennen würde, etwa das IFG/UIG. ;-) Und wenn das nicht klappt gibt es auch noch andere Wege an die Informationen zu kommen.

So richtig schwurbelig wird es dann zum Schluss:
„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.“

Erst einmal handelt es sich beim Schreiben um eine reine Information, sodass eine Unterschrift gar nicht notwendig wäre, ist zwar sehr unhöflich, aber rechtlich kein Problem. Sollte es sich dagegen hier um einen Verwaltungsakt handeln, dann wäre da direkt in mehreren Fällen gegen die Form verstoßen worden. Offensichtlich hatte die verfassende Person keine Ahnung, was sie da tat. So fehlt eine Begründung und natürlich die Rechtsbehelfsbelehrung. So ein Verwaltungsakt ist nicht ohne und man muss sehr viel beachten, damit dieser wirklich rechtsgültig ist.

Man sollte doch eigentlich annehmen, dass eine Person, die in einer Behörde arbeitet das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) so gut kennt, dass man es halbwegs fehlerfrei anwenden kann und wenn nicht vorher mal jemanden fragt mit fundierten juristischen Kenntnissen. Gerade wenn man selten mit Verwaltungsakten zu tun hat. Wenn das Schreiben von der Person stammt von der ich glaube, dass es stammt, dann ist das nur ein Beleg mehr, dass diese Person keine Ahnung hat, was diese tut.

In § 37 VwVfG heißt es:
„(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.“
Damit ist aber kein normaler Arbeitsplatz-PC, gemeint sondern automatisierte Systeme, wie sie etwa von der Steuer genutzt werden. Da liegt dann auch wirklich ein Verwaltungsakt vor. Es wäre natürlich auch kaum machbar, dass jemand tausende Schreiben unterzeichnet, bei einem Einzelschreiben ist das etwas anderes.

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Elon Murks blockiert automatisches Teilen von #WordPress auf #Twitter

Tja, Twitter scheint etwas gegen Blogger zu haben.
„From April 30, 2023 you will no longer be able to share your WordPress.com posts automatically to Twitter using Jetpack Social

Twitter decided, on short notice, to dramatically change the terms and pricing of the Twitter API. We have attempted to work with Twitter in good faith to negotiate new terms, but we have not been able to reach an agreement. As a result, we will need to remove the functionality“

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#Klimaschutz-Petition: Klimaschutz – Aufnahme aller weiteren Treibhausstoffe neben den bereits im Klimaschutzgesetz genannten Stoffen

Bisher sind nur wenige Klimaschädliche Stoffe im Klimaschutzgesetz enthalten. Dabei gibt es eine recht einfach Definition mit der alle klimaschädlichen Stoffe erfasst werden könnten.

Petitions-Link

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#Rheinhausen: Gefahrgut auf dem ALDI-Parkplatz – #Duisburg #Duisport #ALDI

Ab und an bin ich bei ALDI an der Kruppstraße (Friemersheim), wo LKW an der Kruppstraße bis zur Gaterwegbrücke stehen. Aber auch auf dem ALDI-Parkplatz stehen LKW.

An dem Nachmittag waren sogar zwei LKW mit Gefahrgutkennzeichnung. Einmal ein LKW mit Gefahrguttank und einer, der nur die orangen Tafeln dran hatte, aber gar keine Ladung. Ob er wohl die korrekten Papiere für die nicht vorhandene Ladung hatte? Aber viel gefährlicher ist natürlich ein Tankanhänger mit Gefahrgut. Man kann es auf dem Bild so in etwa erkennen, dass einmal Umweltgefahr besteht und dann der Totenkopf für die giftige Klasse 6.

Man muss bedenken, dass Gefahrgut so heißt, weil es gefährlich sein kann. Das heißt nicht nur bei Kollisionen, sondern auch aus anderen Gründen. So kommt es immer wieder einmal zum Austritt von gefährlicher Ladung.

Auch wenn sich der Fahrer etwas abseits hingestellt hat, geht das aus meiner Sicht gar nicht, dass der Parkplatz von ALDI nach und nach zum Autohof wird. Zumal die LKW natürlich auch den nicht dafür ausgelegten Parkplatz beschädigen, was dann alle an der Kasse zahlen müssen.

Habe ALDI vorgeschlagen, statt eines Verbots für die LKW einfach eine entsprechend hohe Parkgebühr einzuführen. 100 €/h dürfte ausreichend um die Kosten aufzufangen und abzuschrecken.

Das Tor sah mir bereits so aus, als wäre da mal ein LKW gegen gefahren.

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#BAUA: #Lärm bei der Arbeit wirkt sich nicht nur auf das Gehör aus – #Fluglärm

Pressemitteilung der BAUA zum Thema Lärm

Dortmund – Lärm in der Arbeitsumgebung kann sich in vielfältiger Weise auf Beschäftigte auswirken. Neben dem Lärm als Schall, der zu Gehörschäden führen kann, spielen auch die extra-auralen Wirkungen von Lärm eine Rolle, wenn es um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten geht. Einen Beitrag, der als Einstieg in die Thematik der extra-auralen Wirkungen von Lärm am Arbeitsplatz dient, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht.

Im Beitrag werden zunächst die Unterschiede zwischen auralen und extra-auralen Wirkungen von Lärm erläutert. Im Anschluss wird näher auf die extra-auralen Wirkungen eingegangen. Unter diesem Begriff werden alle Wirkungen zusammengefasst, die nicht das Gehör betreffen. Hierzu zählen physiologische Wirkungen, wie beispielsweise die Erhöhung von Blutdruck und Herzfrequenz, psychische und physische Beeinträchtigungen oder Wirkungen auf die Leistung.

Dabei können viele Faktoren Einfluss auf die individuelle Wirkung von Geräuschen haben. Neben den akustischen Faktoren wie Schalldruckpegel, Frequenzzusammensetzung, Schwankungsstärke oder Nachhall gibt es auch viele nicht-akustische Faktoren, die die Wirkung von Lärm beeinflussen können. Dazu zählen individuelle und situative Faktoren sowie nicht-akustische Eigenschaften der Geräuschquelle.

Eine wesentliche Größe hinsichtlich der akustischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz ist der Beurteilungspegel. Die maximal zulässigen Beurteilungspegel für unterschiedliche Tätigkeitskategorien sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Lärm (ASR A3.7) festgehalten. Bereits bei der Planung und Einrichtung von Arbeitsstätten ist auf eine lärmarme Gestaltung zu achten, und es sind lärmarme Arbeitsmittel auszuwählen. Schutzmaßnahmen zur Minderung von Lärmbelastungen sind bezüglich der Rangfolge nach dem TOP- bzw. STOP-Prinzip umzusetzen: Ersatz lauter durch weniger laute Verfahren (Substitution) vor technischen Maßnahmen vor organisatorischen und vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

Zum Abschluss des Beitrags werden Ergebnisse aus Forschungsprojekten dargestellt. Hierzu zählen das BAuA-Eigenforschungsprojekt F 2427 „Einfluss der akus­tischen Arbeitsumgebung auf die Leseleistung und das Wohlbefinden von Beschäftigten. Eine laborexperimentelle Untersuchung“ sowie Ergebnisse, die basierend auf Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 gewonnen wurden.

Der vollständige baua: Fokus „Extra-aurale Wirkungen von Lärm bei der Arbeit“ kann als PDF im Internetangebot der BAuA heruntergeladen werden unter.

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Gefährlicher Eingriff in den Verkehr durch Baufirma? – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg #Exklusion #Düsseldorf

Die auf dem Bild gezeigte Situation habe ich gegenüber der Stadt Düsseldorf schon mehrfach geschildert, geändert hat sich bisher nichts. Immer wieder entnimmt jemand von der Baustelle dort Wasser.

Der RSA 21 (Vorgaben für Baustellen) macht klare Vorgaben, was bei Baustellen zulässig ist und was nicht.
Der Gehweg muss 1,3 m haben, in kurzen Bereichen darf es auch 1,0 m sein.
Der Radweg muss 1,5 m haben, in kurzen Bereichen darf es auch 1,3 m sein.

Der „Radweg“ an der gezeigten Stelle ist zwischen den weißen Linien gerade mal 0,8 m und wird durch die Bake auf 0,4 m reduziert. 0,8 m ist für ein Fahrrad schon zu wenig. Da es keine Falschparken ist, kann es sich hier nur um ein gefährliches Hindernis nach § 315b StGB handeln, was hier rechtswidrig den Rad- und Fußverkehr gefährdet, denn die rechtlichen Vorgaben sind im RSA 21 eindeutig, weniger stellt eine Gefährdung da. Mit dem Fahrrad hängt man hier bereits halb auf der stark befahrenen Fahrbahn, was eine erhebliche Kollisionsgefahr birgt.

Für Menschen im Rollstuhl besteht Sturzgefahr, für Gehende Stolpergefahr durch das schwarze Rohr, besonders wenn eine Sehbeeinträchtigung vorliegt.

Da die Baustelle noch länger andauern wird, ist hier entweder eine andere Wasserstelle zu finden oder eine Überführung auf die Fahrbahn zu installieren unter Wegfall einer Fahrspur und mit entsprechender Berücksichtigung von Menschen im Rollstuhl.

Gemäß Absatz 2 StGB 315b reicht es, dass ein tödlicher Unfall eintreten könnte.

Im Gegensatz zur Stadt Duisburg, hat die Stadt Düsseldorf aber reagiert und das Unternehmen aufgefordert der Gefährdung Abhilfe zu schaffen. So im direkten Vergleich schneidet die Stadt Düsseldorf definitiv besser ab. Auch in Düsseldorf ist noch viel zu tun, aber tut zumindest etwas.

Update:
Scheinbar ist alles wozu man bereit ist eine kleine Verbesserung.

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Lärm und psychische Erkrankungen – #Fluglärm #Tempolimit #Tempo30

Nachfolgend eine Pressmitteilung des UBA und der Link zu der vorgestellten umfangreiche Publikation.

Verkehrslärm kann Risiko für Depressionen und Angststörungen erhöhen

Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten und mehr Schutz vor Schienen- und Fluglärm in der Nacht nötig

Schon lange ist bekannt, dass dauerhafter Lärm zu Herzkreislauf-Erkrankungen führen kann. Eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamt zeigt, dass sich durch ständigen Verkehrslärm aber auch das Risiko für Depressionen erhöhen kann. So kann durch eine Zunahme des Straßen-, Schienen- oder Fluglärms um 10 Dezibel das Erkrankungsrisiko um bis zu vier, fünf und elf Prozent ansteigen. Für eine Angststörungen steigt das Risiko bis zu drei beziehungsweise 15 Prozent. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Lärm ist nach wie vor ein viel zu stark unterschätztes Gesundheitsrisiko in Deutschland. Viele Menschen sind hohen Lärmbelastungen ausgesetzt, die ihre Gesundheit beeinträchtigen und die Lebensqualität mindern. Unsere Städte ruhiger und damit attraktiver zu machen, ist deshalb eine wichtige Aufgabe für Wissenschaft und Politik!“

Um die Menschen angemessen vor den negativen Auswirkungen von Umgebungslärm auf die Psyche und die Gesundheit zu schützen, empfiehlt das Umweltbundesamt Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten einzuführen sowie den Schutz vor nächtlichem Lärm zu verbessern. Hierzu sollte ein Aufwachkriterium im Schienenverkehr eingeführt werden und kein regelmäßiger Flugbetrieb in der Zeit von 22 bis 6 Uhr an Flughäfen mit dichter Besiedlung mehr erfolgen.

Die Studie hat neben einer systematischen Meta-Analyse der wissenschaftlichen Literatur zum Thema auch zwei sogenannte epidemiologische Studien durchgeführt. Bei epidemiologischen Studien werden große Bevölkerungsgruppen beobachtet bzw. untersucht, um die Gesundheitsrisiken abzuschätzen. Es wurden sowohl Daten aus der größten deutschen Lärmwirkungsstudie NORAH noch einmal analysiert, als auch Daten der aktuell im Leipziger Raum laufenden „LIFE Adult-Studie“ untersucht. Die „LIFE Adult-Studie“ ist eine Kohorten-Studie. Dies bedeutet, dass in regelmäßigen Abständen dieselbe Personengruppe über einen langen Zeitraum untersucht wird.

Auf Grund des vielseitigen methodischen Vorgehens mit systematischen Literaturanalysen sowie Bevölkerungsstichproben aus unterschiedlichen Regionen (Rhein-Main-Gebiet, Stadt Leipzig), die vergleichbare Ergebnisse aufweisen, sind die Studienergebnisse besonders belastbar.

Die Studie liefert zudem empirische Erkenntnisse zu den langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, die durch das nächtliche Aufwachen auf Grund von Schienenverkehrslärm entstehen können. So zeigt die Analyse der Daten der LIFE Adult-Studie, dass sich das Risiko an einer Angststörung oder Depression zu erkranken in etwa verdoppelt, wenn drei oder mehr nächtliche Aufwachreaktionen durch Schienenverkehrslärm auftreten. Die LIFE Adult-Studie ist jedoch eine verhältnismäßig junge Kohorten-Studie, die im Jahr 2011 initiiert wurde. Etwa 43 Prozent der Menschen, die bei der Ersterhebung dabei waren, konnten nach fünf Jahren zunächst nicht ein weiteres Mal untersucht werden. Dies könnte mit den erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie zusammenhängen. Aus diesem Grund können selektionsbedingte Verzerrungen der Forschungsergebnisse der LIFE Adult-Studie nicht abschließend ausgeschlossen werden. Eine erneute Untersuchung nach zehn Jahren ist daher sinnvoll.

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Radfahrverbot A40-Brücke – #Homberg #Duisburg

Neulich war ich in der Gegend und habe mal ein paar Bilder an der A40 Brücke Homberg gemacht, wo eine Person der Bezirksregierung, die nicht namentlich erwähnt werden will der Meinung ist, dass alles Top wäre bzw. die Fahrbahn deutlich gefährlicher, als die „Umleitung.


Rechts neben dem Bild ist die Abfahrt der seitlichen Fahrradbrücke an der A40. Wenn man dort herunter kommt landet man vor dem Schild. Außer, dass man da nicht weiter soll gibt es keine Beschilderung. Weder einen Pfeil, noch die Erlaubnis in Gegenrichtung zu fahren. Das heißt entweder muss man vom Fahrradfahren zum Gehen übergehen oder die Straße an der Stelle überqueren, wobei streng genommen das Fahren auf der anderen Seite eigentlich auch nicht zulässig ist, weil das Fahrradverboten-Schild streng genommen auch auf der anderen Seite gilt.


Der vorhandene Mischweg für beide Richtungen an der Stelle ist etwa 2,7 m breit, vielleicht nach einer Reinigung der Ränder auch etwas mehr.

An der Stelle wird für die Baustelle ein gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Richtungen angeordnet.

Der Bereich ist, soweit ich das erkennen kann, außerhalb der geschlossen Ortschaft. Dort gilt als für gemeinsame Geh- und Radwege eine Breite von mind. 2 m in eine Richtung. Allerdings ist die Stelle auch eine Umleitung für eine andere Route.
Je nach Tageszeit ist dort einiges an Verkehr, aber Verkehrszahlen für Rad- und Fußverkehr wurden in der Bewertung gar nicht betrachtet. Vermutlich liegen da auch keine Werte vor.

In Baustellen kann man natürlich auch den RSA 21 heranziehen. Aber auch dieser sieht mind. 2 m vor für eine Richtung.

Das Fahren auf der Fahrbahn für ein kurzes Stück kann durch Geschwindigkeitsbegrenzung so sicher gemacht werden, dass es kein Problem darstellt und auch der Übergang vom Mischweg auf die Fahrbahn kann durch eine Ampel oder ein Stoppschild geregelt werden. Aber wie üblich hat man den Eindruck, dass KFZ-Verkehr nicht zur Rücksicht gezwungen werden darf und man lieber Radfahrende und Gehende ausbremst und benachteiligt.

Viel gefährlicher als dort auf der Fahrbahn zu fahren sind übrigens diese Abbiegestreifen an den Autobahn Auf- und Abfahrten. Dort ziehen die KFZ nämlich rum und man wird schnell überfahren. Da ist die Fahrbahn sogar sicherer.

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#Facebook blockiert Beiträge wegen Adblocker

Vor einige Zeit hatte ich einen Hinweis bei Facebook:

Schon vorher war mir aufgefallen, dass nicht alle Erwiderungen auf meine Beiträge angezeigt werden. Damit meine ich diese Übersicht. Mir scheint hier also eher Facebook Beiträge und Kommentare zu unterschlagen.

Ob die Behauptung stimmt, kann ich nicht beurteilen, da ja weder ein Link war mit den angeblich blockierten Beiträgen noch sonst etwas Belegbares. Natürlich will Facebook keine Nutzung von Adblockern, verdienen ja schließlich mit Daten und Werbung ihr Geld.

Gleichzeitig habe ich eine erhebliche Aversion gegen Blinkbanner. Diese nerven einfach nur und lenken ab. Bei Email bin ich deswegen inzwischen bei Posteo, die zwar eine kleine monatliche Gebühr nehmen, dafür aber einen guten Service haben und wirklich keine Werbung.

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Die #FDP bedroht unsere #Freiheit! – #Klimaschutz #Klimaschmutzlobby

Die führenden Köpfe der Autoschwurbelpartei FDP faseln ständig etwas von Freiheit, womit diese allerdings nicht gerechte Freiheit für alle meinen, sondern nur den Egoismus von einigen.

Die FDP bedroht definitiv unsere zukünftige Freiheit mit ihrem NEIN zum konsequenten Klimaschutz. Dazu diverse Ablenkungsmanöver mit angeblich zu teuren Heizungen oder Efuels, die teurer sind.

Man handelt nicht für die Allgemeinheit, sondern täuscht dies popolistisch vor.

Die Ablehnung des Tempolimits bedroht unsere zukünftige Freiheit und auch die Freiheit eines sicheren und gesunden Lebens. Noch dazu die Freiheit in der Zukunft, wenn die uns die Auswirkungen der Klimaerwärmung noch stärker treffen. Die FDP liefert hier nur Phrasen und schlägt Dinge vor, die völlig unrealistisch sind, weil entweder zu teuer, unsicher oder die es noch gar nicht gibt.

Es zählt nicht nur die gegenwärtige Freiheit, sondern die Zukünftige muss immer mitgedacht werden.

Und es ist ziemlich orwellschig, wenn man Egoismus durch den Begriff Freiheit ersetzt.

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#Petition: Kontrolle „Situative Höchstgeschwindigkeit“ – #Verkehrswende

Folgende Petition ging an den Landtag NRW:
Der Landtag möge beschließen, dass endlich der § 3 StVO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html) bei Geschwindigkeitskontrollen umgesetzt wird.

In diesem steht u. a.
„(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,“
Das heißt, die reale Höchstgeschwindigkeit hängt von den Umgebungsbedingungen ab. Bei Frost, bei Dunkelheit, bei Regen usw. muss die Geschwindigkeit um einen Faktor reduziert werden. Die zulässige Geschwindigkeit ergibt sich aus dem Bremsweg unter günstigsten Umständen, der auch bei ungünstigen Umständen nicht überschritten werden darf. Folglich kann man hier die Bremswege berechnen und pauschale Werte vorgeben. Bei Dunkelheit muss man regelmäßig davon ausgehen, dass Menschen später gesehen werden, somit muss auch hier die Geschwindigkeit entsprechend stark reduziert werden.

Ebenfalls in § 3 findet sich:
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
Dies heißt, dass zu Schulzeiten unabhängig von der ansonsten zulässigen Höchstgeschwindigkeit andere Rahmenbedingungen gelten. Je nach Rahmenbedingungen kann das selbst bei regulär Tempo 50 zu Schulzeiten Schrittgeschwindigkeit auf einer Hauptverkehrsstraße bedeuten.

Zur Veranschaulichung ein Fall aus Duisburg, wo die Polizei ein Fahrzeug innerorts bei nasser Straße und Dunkelheit mit 108 km/h erwischte, allerdings behauptete, dass dieser nur 58 km/h zu schnell gewesen wäre. Hätte man die „Situative Geschwindigkeit“ angesetzt, wäre die Strafe größer gewesen und hätte auch mehr dem Vergehen entsprochen.

So weit ich das erkennen kann, fehlen hier allerdings völlig fundierte Grundlagen, sodass die Polizei dies auch rechtssicher kontrollieren kann.

Es gibt sicherlich auch Urteile und Gutachten, welche sich mit der Frage einer zulässigen Geschwindigkeit auseinandersetzen. Etwa nach einer Kollision.

Das Innenministerium und das Verkehrsministerium müsste hier natürlich gemeinsam etwas erstellen, was auch umsetzbar ist.

Da bekanntlich überhöhter Geschwindigkeit eine der wichtigen Unfallursachen ist, muss man bei einer konsequenten Kontrolle ansetzen, dies ist derzeit nicht der Fall.

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Verkehrsgefährdungsbeurteilung #VGBU – #TagdesBuches #Verkehrssicherheit #VisionZero #Werbung

Wer Verkehrssicherheit ernst nimmt, kommt um eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung nicht herum.

Verkehrsgefährdungsbeurteilung
Ein systematisches Vorgehen zur Reduzierung von Gefährdungen im Verkehr

ISBN 978-3-757540-50-0 (gedruckte Ausgabe) 10 €

ISBN: 978-3-757578-64-0 (E-Buch) 2,49 €

Als Teilnehmer am Straßenverkehr, habe ich oft gefährliche Situationen, aber auch potentiell gefahrvolle Stellen erlebt. Wenn man sich dann mit Behörden auseinandersetzt, stellt man schnell fest, dass diese zwar oft behaupten präventiv zu arbeiten, in Wirklichkeit allerdings eine höchst reaktive Einstellung haben.
Mit anderen Worten: Abwarten bis es Tote und Verletzte gibt, bevor gehandelt wird und selbst dann oft nur zögerlich.
Wie man es besser machen kann, soll dieses Buch verdeutlichen. Das Grundprinzip ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsschutzes auf den Straßenverkehr anzuwenden.

Update:
– Aktualisierung des Beitrags

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GO-§-24-Antrag: Falschparken Logport I konsequent sanktionieren – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport

Beantragt wird, dass endlich konsequent gegen die ganzen Falschparkenden im Bereich Logport I konsequent vorgegangen wird.

Am Mittwoch den 05.04.2023 bin ich mal wieder die Strecke gefahren und zahlreiche LKW und teilweise sogar PKW standen teilweise auf dem Mischweg (Radverkehr/Fußverkehr). Mal abgesehen davon, dass der Weg mit zumindest teilweise weniger als 2,5 m ohnehin schon zu schmal für den vorgesehenen Zweck ist, wird der Weg auch durch die Fahrzeuge geschädigt, weil dieser nicht für diese Lasten ausgelegt ist.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sagt zu Mischwegen (Zeichen 240), dass diese im Fall von Logport I mind. 2,5 m breit sein müssen. Sprich von den Fahrzeugen, welche den ohnehin zu schmalen Mischweg noch weiter einschränken, geht eine Behinderung aus. Zudem ist anzunehmen, dass die Personen am Lenker (zumindest teilweise) nicht zur Fahrbahn hin aussteigen, sondern zum Mischweg hin. Das heißt für Radfahrende besteht hier erhebliche Dooringgefahr. Dooring ist bekanntlich für viele Unfälle von Radfahrenden verantwortlich und die Nichtdurchsetzung der Verkehrsregeln durch Behörden durch Toleranz oder sogar Fehlbeschilderung ist zumindest grob fahrlässig. Die Unfallforschung der Versicherer ist hier eindeutig.

Bei jeder Fahrt durch Logport I gibt es zig Falschparkende. Eigentlich könnte das Ordnungsamt jederzeit dort kontrollieren und würde fündig, stellt sich die Frage, warum das Personal nicht aufgestockt wird, da sich bei konsequenter Rechtsdurchsetzung das Personal selbst finanzieren würde.

Natürlich wäre das Beste endlich die riesige Parkfläche für Neuwagen von Logport I endlich zum Autohof umzufunktionieren. Schließlich würde sich bei legalen Möglichkeiten das Problem von selbst erledigen.

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#Bayern: Ist das schon Mord? – #Mörderverkehr #VGBU #Fahrradalltag #Verkehrswende #Autokorrektur

Ist das eigentlich schon Mord, wenn offensichtlich lebensgefährliche Rahmenbedingungen für den Radverkehr schafft, wie auf den Bildern für eine Stadt in Bayern? Der Radweg endet plötzlich und wird sehr ungünstig auf die Fahrbahn geleitet. Man hätte diese natürlich besser machen können, dafür hätte man aber Parkplätze opfern müssen. Vermutlich hat man da in Bayern die gleichen Hemmungen, wie Duisburg in NRW.

Die gezeigte Situation ist jedenfalls ein Unfall mit Ansage. Dass kann natürlich oft gut gehen, führt aber mit Sicherheit zu immer wieder gefährlichen Situationen. Entschärfende Schilder für die Fahrbahn sah ich nicht. Vermutlich werden einige Radfahrende auf dem Gehweg fahren.

Auf der Fahrbahn ist nicht einmal eine Überführung markiert.

Man fragt sich, ob und was man sich dabei gedacht hat. Eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung (VGBU), hat man mit Sicherheit nicht durchgeführt. Wobei man selbst als Laie sofort erkennen kann, dass das ziemlich gefährlich ist.

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#Bayern: Was ist hier Falsch? – #Exklusion #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Was fällt auf diesem Bild auf?

Erst einmal scheinen die Beschäftigten, welche Schilder aufhängen, geistig nicht besonders rege bzw. selbstständig zu denken. Denn das Schild ist definitiv falschherum. Dass der Radweg über eine Kante geht und der Gehweg rot markiert ist, habe ich jedenfalls in der Kombination noch nie erlebt. Ist auf jeden Fall verwirrend, wenn man sich an die Verkehrsregeln halten will. Da darf man sich dann auch nicht wundern, wenn Radfahrende auf Gehwegen fahren, weil dies zu oft falsche Beschilderungen erlebt haben.

Weiterhin fällt natürlich der marode Zustand der Radwegs auf.

Dass der Gehweg nicht barrierefrei ist, versteht sich von selbst. Also ein klarer Fall von Exklusion.

Wie Radfahrende eine 90°-Kurve nehmen sollen, kann ich nicht nachvollziehen.

Ich habe natürlich das Schild nicht beachtet, sondern mich richtig verhalten. Falsche Schilder ignoriere ich.

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#Duisburg: Fehlbeschilderung mal wieder – #Rheinhausen #Baustelle

Am Sonntag war ich am Kreisel der Brücke der Solidarität unterwegs und konnte dort noch eine Baustelle „begutachten“. Wie in Duisburg üblich war die Beschilderung mal wieder von VT-Ripkens. Eine der beiden Firmen, die regelmäßig mit schlechter Arbeit auffallen. Offensichtlich denkt man bei der Firma nicht für 5 Pfennig mit. Man stellt hier ein Schild auf den Gehweg, obwohl es auf der Fahrbahn eine schöne breite Sperrfläche gibt, wo man das Schild problemlos hinstellen könnte. Zumal es dann sogar noch besser sichtbar wäre für die KFZ, die es überhaupt nur angeht.

Auch das Schild ein Stück weiter im Hintergrund hätte man auf diese Sperrfläche stellen können statt so dicht an den Radweg auf den Gehweg.

Und wenn man dann das Schild von der Vorderseite betrachtet, stellt man fest, dass hier wirklich „Experten“ am Werk waren. Die Beschilderung ist aus der Richtung, auf der Margarethenstraße völlig falsch, da Logport I nach rechts in die Osloerstraße ist und zudem gar nicht zwei Spuren vorhanden sind.

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Polizei Bayern sieht keine Möglichkeit Fehlverhalten zu sanktionieren – #Verkehrswende #Autokorrektur

Im März habe ich mich in Bayern aufgehalten und dort auch ein KFZ gesehen, welches nicht das Dach von Schnee geräumt hat. Ich wollte das zuerst Online anzeigen, allerdings ist es bei der Polizei Bayern gar nicht möglich dieses Vergehen über deren Onlineportal anzuzeigen. Dort waren, als ich das probierte, nur andere Verkehrs-Vergehen möglich. Durch Pulldown-Menüs waren die Möglichkeiten hier stark eingeschränkt. So als wollte man Anzeigen erschweren.

Über Umwege landete meine Email dann bei der Polizei, von der ich folgendes Schreiben bekam:

Nach Betrachtung der Bilder ihres „Verkehrsanarchismus“ kann ich nichts Verfolgungswürdiges ausmachen.

Die Menge des Schnees, welcher sich noch auf dem Fahrzeug befindet, stellt keine Gefährdung irgendwelcher Verkehrsteilnehmer dar. Auch gibt der heruntergefallene „Schneehaufen“ hinter dem Fahrzeug keinen Anlass zur Sorge.
Nachdem Sie sich ja, wie aus Ihrer Mail ersichtlich, mit Fahrereigenschaften und Fahrtenbüchern auskennen, gehe ich davon aus, dass es Ihnen auch bekannt ist, dass bei zwei vorhandenen Außenspiegeln eine Durchsicht durch die Heckscheibe nicht gegeben sein muss.

Sollten im Bereich der Frontscheibe größere Schneehaufen die Sicht des Autofahrers behindert haben, welche auf den gemachten Fotos nicht zu erkennen sind, steht es Ihnen natürlich frei, Anzeige gegen den Mann oder die Frau zu erstatten.

Ich gehe ebenfalls davon aus, dass der „Halter“ Einspruch einlegen wird. Zur Anzeigeerstattung werden natürlich für eine Ladung vor Gericht als einziger Zeuge persönliche Daten von Ihnen benötigt. Eine Meldung per E-Mail, die auch jeder unter falschen Personalien abgeben kann, ist nicht ausreichend. Ferner brauchen wir eine Beschreibung des Fahrzeuglenkers bzw. der Fahrzeuglenkerin. Aussagen wie der Halter ist üblicherweise der Lenker nutzen hier nichts und würden vor Gericht nur zum Schmunzeln führen.

Sollten Sie an einer Anzeige interessiert sein, begeben Sie sich bitte zur nächstgelegenen Polizeiwache und machen dies persönlich. Am Besten wäre es, sie würden den Schriftverkehr mitnehmen. Der Kollege oder die Kollegin weiß dann, was zu tun ist.

Zu Schnee auf dem Dach ist der bayrische Rundfunk definitiv anderer Meinung. Dort steht, dass das Dach von Schnee zu befreien ist.

Was das anderer angeht, kenne ich die Rechtspraxis nicht so genau. Wenn man die Person am Steuer erkennen muss verwundert es nicht, dass Fehlverhalten so selten geahndet wird. Wird Zeit für eine Halterhaftung, ist in anderen Rechtsbereichen ja bereits heute so. Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht sind auch erst einmal die Eigentümer dran. Scheinbar mal wieder Sonderrechte für KFZ, die heilige Kuh in Deutschland.

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#Düsseldorf: Seltsame Radwege – #Verkehrswende #RuntervomRadweg

In Düsseldorf an der Immermannstraße und am Schadowplatz gibt es Radwege, die allerdings je nach Sonnenstand gar nicht zu erkennen sind für Gehende. Die Abgrenzung durch Noppensteine mag vielleicht Menschen mit Sehbeeinträchtigung helfen, aber der Kontrast ist zu gering und wenn man nicht darauf achtet, läuft man sehr schnell auf den Radwegen. Das gleiche Pflaster zu nehmen ist eine extrem schlechte Idee, weil Menschen inzwischen eine klare farbliche Trennung gewohnt sind. Sprich hier müsste die Farbe, Rot, Grün oder Blau sein, dann wäre die Abgrenzung klar.

Keine Ahnung, was sich die Planenden dabei gedacht haben, wenn sie denn gedacht haben.

Mal ganz davon abgesehen, dass der Belag zum Gehen okay ist beim Radfahren vermutlich nicht so toll.

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#RWE plant Wasserstofflager in Epe bei #Gronau – #Wasserstoff

Derzeit sind die Utnerlagen zur Wasserstofflagerung von RWE in Epe Online bis einschließlich 03.05.2023 hier.
(Eine sehr große Datei mit ca. 550 Seiten)

Einwendungen sind bis einschließlich 05.06.2023 (Tag der Umwelt) möglich.

Wie bei RWE üblich hat man wesentlich Aspekte nicht geprüft.

Meine Einwendung
Folgende Punkte wende ich gegen das Vorhaben von RWE ein:

1. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob und wie die Dichtheit sichergestellt wird. Bei Erdgas (überwiegend Methan) liegen große Moleküle vor, während Wasserstoff sehr klein ist und damit leicht durch Ritzen, Spalten usw. entweicht. Dies kann auch deutlich abseits der eigentlichen Anlage geschehen.

2. Wasserstoff ist bekanntlich ein sehr explosives Gas. Da Wasserstoff sehr kleine Moleküle hat, wird die Leckrate deutlich höher als die von Erdgas (ca. 3 %) sein, womit sowohl die Gefährdung sich erhöht, wie auch die Auswirkungen aufs Klima.

3. Der Artikel „Wie viel Wasserstoff verträgt die Atmosphäre?“ von Reinhard Zellner ( https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/nadc.20224132633 ) stellt konkret dar, dass Wasserstoff durch Lecks entweichen wird und damit OH-Radikale abfängt, welche dann wiederum nicht zum Abbau von Methan zur Verfügung stehen, womit eine klimaschädliche Auswirkung gegeben ist. Es sei denn natürlich eine 100 %-ige Dichtheit könnte garantiert werden, was allerdings nicht möglich ist.
Es gibt keine Geringfügigkeitsschwelle für Klimaauswirkungen, jeder Beitrag schädigt:
„Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.“
BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236.

Da Methan deutlich schädlicher als CO2 ist und der Abbau verringert wird sind dies Auswirkungen erheblich. Wenngleich die Unterlagen nicht öffentlich sind, kann mit Sicherheit gesagt werden, dass dieser Aspekt nicht berücksichtigt wurde.

4. Kaverne S75 wurde bisher nicht zur Speicherung benutzt, folglich ist unbekannt wie Gasdicht diese ist. Vor Nutzung ist zumindest ein Test mit Stickstoff vorgesehen und festzustellen wie Dicht der Speicher ist. Das heißt über mehrere Wochen muss der Druck gehalten werden. Dies ist zwar kein Nachweis, dass der speicher für Wasserstoff dicht ist, allerdings zumindest ein Indiz, ob der Dicht sein kann. Stickstoff, weil hier außer Erstickung keine anderen Gefährdungen bestehen. Für einen zweiten Test sollte dann das deutlich kleinere Helium genutzt werden. Wenn zuvor bereits Methan drin war muss trotzdem ein Drucktest zumindest mit Wasserstoff erfolgen, um eine Dichtheit zu bestätigen.

5. Es fehlt eine Konzept für die Herstellung einer 100%-igen Wasserstoffdichtheit der Rohrleitungen und technischen Anlagen.

6. Eine Soleentleerung und sofortige Befüllung mit Wasserstoff ist nicht statthaft wegen der Explosionsgefahr bei Lecks.

7. Es ist unklar, mit welcher Genauigkeit die Druckverluste festgestellt werden können.

8. Ein Sicherheitsradius kann nicht einfach so festgelegt werden, da unklar ist, ob und wo ein Austritt von Wasserstoff stattfindet. Dies ist auch an anderen Stellen, als die Kaverne selber möglich. So wäre es auch denkbar, dass sich Wasserstoff etwa in einem Keller im Umfeld anreichert und dort explodiert. Die genauen Abmessungen der Behälter wird nicht angegeben. Ebenso fehlen Tiefe und weitere Parameter, welche den Gefahrenbereich ergeben. Je tiefer dieser ist, desto größer ist auch der potentiell betroffene Bereich. Parameter wie maximaler Betriebsdruck fehlen. Je höher der Druck, desto größer die Wahrscheinlichkeit von Lecks.

9. Da Wasserstoff nach Plänen aus Politik und Wirtschaft in größerem Umfang genutzt werden soll, ist mit einer Zunahme von Tankfahrzeugen mit Gefahrgut zu rechnen, welche das Umfeld beliefert.

10. Wozu wird der Löschteich erweitert? Bei einer Explosion ändert das nichts.

11. Eine Explosion kann Risse usw. erheblich erweitern und damit die Freisetzung erhöhen.

12. Auf die spezifischen Gefährdungen durch Wasserstoff im Vergleich zu Erdgas, insbesondere in Hinblick auf die Molekülgröße wird nicht eingegangen.

13. Soweit dies verstanden wird, benutzt man Hohlräume in Salz. Es fehlt ein Gutachten, welche darlegt wie dicht NaCl für Wasserstoff ist und ebenso wie dicht die darüber liegenden Bodenschichten für Wasserstoff sind. Also ob und welches Risiko einer Freisetzung besteht. Auch sonst fehlt jegliche Bewertung der anderen physikalischen und chemischen Eigenschaften im Vergleich zu Erdgas und die daraus resultierenden Folgen.

14. Auf die Thematik Klimaerwärmung (RWE ist bekanntlich Mitverursacher) wird nicht eingegangen.

15. Auch eine Austritt in Schutzgebieten wurde nicht betrachtet, obwohl sowohl Brand, wie auch Explosion erhebliche Folgen haben können.

16. Wie das Sicherheitsgutachten (Inburex) darauf kommt, dass der „Behälter“ nicht bersten könne, ist unklar. Bei kleinen Druckbehältern wird regelmäßig eine Sicherheitsüberprüfung im Rahmen des Arbeitsschutzes durchgeführt. Bei großen nimmt man einfach an, dass dies nicht passiert? Das ist eine bizarre Annahme, die durch nichts fundiert ist. Selbst wenn bisher etwas nicht eingetreten ist, heißt dies nicht, dass es in der Zukunft so bleibt. Zudem soll eine Kaverne benutzt werden, dies bisher keine Druckbelastung hatte.
Der erwähnte Stand der Sicherheitstechnik für unterirdische Kaverne wird nicht dargestellt. Mir sind hier keine Normen bekannt und es werden auch keine erwähnt. Auch werden keine wiederkehrenden Prüfungen aufgeführt, mit den welchen Leckage und ähnliches geprüft wird.
Erfahrungen mit der Speicherung größerer Wasserstoffmengen sind wohl kaum im Umfang vorhanden um Abschätzungen zu treffen. Erdgas kann hier keine Grundlage sein, da andere Zusammensetzung und Molekülgröße.

Wasserstoff ist natürlich besser als Erdgas, allerdings müssen sämtliche Gefährdung vollständig betrachtet werden. Dies ist bei der vorliegenden Offenlage definitiv nicht der Fall. Im Falle einer Genehmigung ohne diese Prüfung ist klar, wer vor Gericht stehen wird, wenn es zu Toten und Verletzten kommt.

Dieses Schreiben wird ebenfalls an Umweltverbände usw. geschickt.

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Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher, emittieren jährlich fast die gleiche Menge an Abgaspartikeln wie Straßenfahrzeuge – #Feinstaub #Luftverschmutzung #Verkehr

Das UBA hat mal wieder eine interessante Publikation herausgebracht.

Es geht um die „Fortentwicklung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1628 für Mobile Maschinen und Geräte – NRMM (Non Road Mobile Machinery)„, dazu hat man nun einen Abschlussbericht veröffentlicht.

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Warum sind Falschparkende regelmäßig so dumm? – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

Mal abgesehen von den ganzen anderen Gründen kapiere ich nicht, warum Falschparkende so dumm sind. Oder hat das irgendwie andere Gründe, die ich nur nicht kapiere?

Ich meine im absoluten Halteverbot auf der Fahrbahn parken kostet 25 €
Auf Rad- oder Gehwegen kostet mind. 55 €, wenn es schlecht läuft auch mehr plus Punkte.

Trotzdem parken zum Beispiel Lieferdienste oft teilweise/ganz auf Rad- und Gehwegen.
Amazon Falschparken

Kennen die etwa die Verkehrs-/Bußgeldregeln so schlecht oder ist es das Grundbedürfnis über höhere Bußgelder zum Allgemeinwohl beizutragen? Egal wie ich es drehe und wende, das halb auf dem Rad-/Gehweg parken ist für mich ein Zeichen von Dummheit.

Zumal ich im Halteverbot meistens nur dann anzeige, wenn ich eine Gefährdung erkenne, auf Rad-/Gehwegen auch dann, wenn eine Behinderung besteht oder es besonders dreist ist.

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Laufzeitverlängerung AKW TIHANGE und DOEL in #Belgien – #AKWAbschaltung #Atomausstieg #Aachen #Atomenergie

Während bald endlich die deutschen Bröselreaktoren vom Netz gehen, sollen die in Belgien verlängert werden. Allerdings geht das glücklicherweise nicht ohne eine Beteiligung der deutschen Bevölkerung, die ja von einem Supergau erheblich betroffen sein könnte, es sei denn wird haben sehr viel Glück und der Wind weht in eine andere Richtung.

In Amtsblatt 14 der Bezirksregierung Düsseldorf und an einigen anderen Stellen wurde jetzt die Beteiligung bekannt gemacht.

Konkret geht es um die:
Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Tihange 3 und Doel 4

Basierend darauf wurde ein sogenannten grenzüberschreitendes UVP-Verfahren eingeleitet, bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE NRW) federführend ist. Ob Frau Neubaur wirklich ein Interesse an der Abschaltung hat? So wie sie für Braunkohle gearbeitet hat?

Wesentliche in deutsch Informationen sollen sich hier befinden. Dort sind zwei Dokumente, eins mit einem Umfang von 14 MB und die andere 1 MB (steht nicht dran).

Unverständlich, warum man ins Amtsblatt keinen Link gesetzt hat.

Es gibt noch einen zweiten „Pfad“ der allerdings falsch angegeben ist. Über diesen gelangt man auch zu einer belgischen Seite in Deutsch.

Im Zeitraum der Auslegung (20.03.2023 – 20.06.2023) hat man Gelegenheit zur Stellungnahme in deutscher, englischer, französischer oder niederländischer Sprache.

Man kann die Stellungnahme entweder schriftlich nach Brüssel schicken (Anschrift ist im Amtsblatt) oder über das Webformular hier.

Beim Datenschutz hält man sich vage, allerdings kann man da unter die Berufung auf die EU-DSGVO einer Veröffentlichung der Anschrift explizit nicht zustimmen.

Seltsam finde ich, dass das Verfahren bereits seit dem 20.03.2023 läuft aber erst jetzt eine Veröffentlichung im Amtsblatt stattfindet. Ein PM gab es am 21.03.2023

In den Medien ist dazu nur wenig zu finden. Scheinbar ist der Popolismus aus der rechten Ecke zu deutschen AKW interessante, obwohl da keinerlei Neuigkeitenwert ist.

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#Duisburg: Wasserstofftankstelle beantragt – #Ruhrort #Duisport

In Amtsblatt 12 machte die Bezirksregierung Düsseldorf ein Vorhaben der Firma Plug Power Germany GmbH bekannt.

Aktenzeichen 53.04-0018159-0001-G4-0075/22

Antrag war „Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff mit Wasserstofftankstelle auf dem Werksgelände Am Freihafen 8a in 47138 Duisburg“

Online scheint es die Unterlagen nicht zu geben. Nur bei der Bezirksregierung und im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus Eingang Moselstraße, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg

Einwendungsfrist vom 31.03.2023 bis einschließlich 02.06.202

Einwendung geht auch per Email, wie genau steht im Amtsblatt.

Meine Einwendung

Guten Tag,

die Offenlage muss wiederholt werden, da es die in dem Schreiben bekanntgemachte Anschrift:
Am Freihafen 8a
47138 Duisburg
nicht gibt.

Es gibt nur eine Straße „Am Freihafen“ in der ganzen Welt und die liegt in Emden. Google Maps fand keine andere und auch Openstreetmap nicht.

Somit kann niemand dezidiert abwägen, welche Gefährdung möglich ist.

Es ist zudem zu bemängeln, dass die Unterlagen unter Verschluss gehalten werden und nur Offline einsehbar sind.

Wasserstoff ist bekanntlich ein sehr explosives Gas. Da Wasserstoff sehr kleine Moleküle hat, wird die Leckrate deutlich höher als die von Erdgas (ca. 3 %) sein, womit sowohl die Gefährdung sich erhöht, wie auch die Auswirkungen aufs Klima.

Der Artikel „Wie viel Wasserstoff verträgt die Atmosphäre?“ von Reinhard Zellner ( https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/nadc.20224132633 ) stellt konkret dar, dass Wasserstoff durch Lecks entweichen wird und damit OH-Radikale abfängt, welche dann wiederum nicht zum Abbau von Methan zur Verfügung stehen, womit eine klimaschädliche Auswirkung gegeben ist. Es sei denn natürlich eine 100 %-ige Dichtheit könnte garantiert werden, was allerdings nicht möglich ist.

Es gibt keine Geringfügigkeitsschwelle für Klimaauswirkungen, jeder Beitrag schädigt:
„Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.“

BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236.

Da Methan deutlich schädlicher als CO2 ist und der Abbau verringert wird sind dies Auswirkungen erheblich. Wenngleich die Unterlagen nicht öffentlich sind, kann mit Sicherheit gesagt werden, dass dieser Aspekt nicht berücksichtigt wurde.

Ob die Lecks auch zu gefährlichen Konzentrationen von Knallgas führen können muss ebenfalls bewertet werden.

Mit friedlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

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#Escooter von TIER auf Privatgrundstück abgestellt – Was tun?

Während im öffentlichen Raum die Städte die Spielregeln festlegen, wie auch immer diese aussehen mögen, sind die Spielregeln auf Privatgrundstücken eigentlich klar. Auch KFZ, wie Escooter dürfen dort nicht abgestellt werden.

Nach dem nun einer auf meinem Grundstück stand, habe ich erst einmal der Firma eine Mail geschickt. Mit Angaben, wo das Ding steht und die Entfernung verlangt. Anstatt das zu entfernen fragt mich TIER nach einer Nummer, die irgendwo stehen sollen. Haben wohl in meinem Schreiben die deutliche Abneigung gegen (falschparkende) Escooter nicht bemerkt.
Zugleich habe ich die Firma aufgefordert den Bereich fürs Abstellen zu sperren. Sollte bei einem Privatgrundstück eigentlich klar sein. Wie die Firma das sicherstellt ist deren Problem. Von der Software geht das mit Sicherheit.

Ein Foto zu machen als Beleg ist nötig. Es reicht aber das Nummernschild. Mit dem Bild habe ich die Firma angeschrieben und die Entfernung verlangt. Sollte diese nicht in adäquater Zeit erfolgen, also der Scooter am nächsten Tag noch immer da stehen, dokumentiert man dies erneut.

Rein rechtlich könnte man sofort vor Gericht gehen, allerdings dürfte die Wiederholungsgefahr schwierig zu belegen sein. Das heißt besser ist es die erneut bei einem Verstoß zu erwischen. Dann kann man das Unterlassungsverfahren einleiten. Sprich erst einmal schreibt man denen Selbst und verlangt die Unterlassung analog zu Werbung, dann ein Rechtsanwalt und wenn da immer noch nicht zugestimmt wird, geht das halt vor Gericht. Wenn die Beweise eindeutig sind, stehen die Chancen nicht schlecht. Es sei denn natürlich jemand aus der Familie hat den dort abgestellt.

Zumal man auf Privatgrundstücken auch für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist. Da Escooter Stolperfallen sein können, gibt man die Verantwortung mit der Aufforderung zur Entfernung bei der Firma ab.

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#Duisburg: SPD und CDU wollen Radfahrende für dumm verkaufen – #Rheinhausen #Osttangente

Mit DS 23-0218 wollen SPD und CDU so tun, als würden die sich für Radverkehr einsetzen.

Beantragt wurde:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, bei StraßenNRW auf einen Lückenschluss des Geh- und Radweges entlang der Essenberger Straße hinzuwirken.

Grundsätzlich wäre da ein Radweg zu begrüßen, allerdings will man sich hier mit fremden Federn schmücken und zeigt sich in Sachen Verkehrsrecht ziemlich inkompetent. Man merkt, dass es Autofahrende sind, die kennen halt die Verkehrsregeln nicht. Mehr dazu später.

Wenn man mal beim RVR nachschaut wird man feststellen, dass der Mischweg längst in der Planung ist:

Taktisch sicherlich klug, so zu tun, als würde man sich für etwas einsetzen, was ohnehin bereits in Arbeit ist, wenn es denn niemanden auffällt.

Wie angekündigt nachfolgend den Unsinn in der Drucksache in Wort und/oder Bild zerpflückt.

Der im Bereich der sog. „Pelles-Kurve“, des Business-Parks und Richtung Homberg gut ausgebaute Geh- und Radweg ist auf einem etwa 400 m langen Straßenabschnitt
unterbrochen.

Offensichtlich ist man dort nicht mit einem Fahrrad entlang gefahren, denn gut ausgebaut sieht anders aus. Zumal der Mischweg stellenweise viel zu schmal ist mit nur etwas mehr als 2 m.

Von Homberg kommend endet dieser Weg kurz vor der Hausnummer 45, und ein Verkehrsschild weist darauf hin, dass ab dort die Weiterfahrt mit dem Fahrrad untersagt ist.

Da ist kein Fahrradfahrverbot, sondern ein Hinweisschild „Achtung Radfahrende“. Wer auch immer den Antrag formuliert hat, hat wohl keinen Führerschein oder sollte diesen dringend abgeben. So ein Schild an der Stelle wäre zudem rechtswidrig und schnell weg geklagt.

Ob das was SPD und CDU über Gehende behaupten, habe ich jetzt nicht überprüft. Wahrscheinlich stimmt das auch nicht.

Als Auschweichrouten werden der Businesspark erwähnt und der Rheindeich, womit wir dann bei dem vermutlich wirklichen Hintergrund des Antrags sind, den Weg für die Osttangente frei zu machen. Denn schließlich fahren nicht wenige über den Rheindeich was aber bei einer Osttangente nicht mehr möglich wäre.

Weiter behaupten SPD und CDU

Da beide Möglichkeiten jedoch nicht unerhebliche Umwege darstellen, benutzen leider immer noch viele Fahrradfahrer (innen) und Fußgänger(innen) den gefährlichen Weg auf beziehungsweise entlang der Straße.

Warum sollte der Weg auf der Straße gefährlich sein? Wenn sich alle mit KFZ an die StVO halten und anders als SPD und CDU diese auch kennen, gibt es keine Gefährdung. Mal abgesehen davon ist der Weg zwischen Hausnummer 45 und Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße nur für eine Richtung freigegeben. An keiner Stelle sind Hinweise erkennbar, dass es anders ist. Auch wenn Radfahrende, vermutlich illegal in die falsche Richtung fahren dürften, weil KFZ’ler nötigen, wenn sie es nicht tun.

Dann erzählen SPD und CDU etwas von schwerbehinderten Menschen. Da kriegt man so einen starken Verdacht von wem der Antrag stammt. Menschen mit Behinderung bekommen auf der Strecke, wenn sie den Mischweg benutzen, wegen des schlechten Zustandes, etliche Probleme. Mal abgesehen davon, dass man den Mischweg streckenweise gar nicht nutzen darf und danach nicht nutzen kann, weil der Zustand nicht für Begegnungsverkehr geeignet ist. Ich bin froh, dass ich den Weg am Deich habe um nach Homberg zu kommen und deshalb werde ich alles tun diesen zu verteidigen!

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#Essen: Flughafen Düsseldorf in der Kritik – #Fluglärm

Die Bürger gegen Fluglärm kritisieren den Flughafen Düsseldorf und die verantwortlichen Behörden für deren Subventionen.
Erste Reisewelle zeigt befürchtete Verspätungen am Flughafen Düsseldorf

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#Duisburg: Gelten Verkehrsregeln auch für Wirtschaftsbetriebe? – #Rheinhausen #RuntervomGehweg

Regelmäßig sieht man im Stadtgebiet Fahrzeuge der kommunalen Unternehmen rechtswidrig abgestellt. Neulich dann auch die Wirtschaftsbetriebe, welche auf den Gehweg fuhren und diesen dann vollständig blockierten.

Dabei gilt eindeutig nach StVO:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken.“

Es handelt sich hier zwar um ein Fahrzeug mit Sonderrechten, aber auch diese gelten hier nicht, denn nach StVO § 35 Sonderrechte gilt:

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt.

Sprich das Fahrzeug hätte auf der Fahrbahn halten müssen, denn es ist offensichtlich schwerer als 2,8 t. Selbst wenn man Sperrmüll einlädt rechtfertigt die Bequemlichkeit weder Sachbeschädigung an Gehwegen, noch die Gefährdung von Gehenden. Anzeige ist natürlich raus.

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GO-§-24-Antrag: Baumschutz Logport I – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport

Nächster Antrag nach GO-§-24 an die Stadt. Diesmal zum Baumschutz:
Nirgends wird die baumfeindliche Politik in Duisburg deutlicher, als im Logport I. Da erkennt man deutlich, dass für KFZ rechtsfreie Räume gelten und keine bzw. keine ausreichend Rechtsverfolgung stattfindet. Da helfen auch PR-Aktionen mit Baumpflanzungen nichts, diese werden dadurch zu Greenwashing.

In Duisburg Logport wurden und werden Baumscheiben primär durch LKW vandalisiert und damit ohne Rücksicht auf Allgemeingüter zerstört. Die angehängte Bilder sind nur exemplarisch für die ausgeübte Baumverachtung durch LKW-Fahrende. Zugleich erkennt man aber auch den mangelnden Willen der Stadt/Politik eine Lösung zu finden und das Parken in den nicht dafür vorgesehenen Buchten für LKW zu verbieten. Hier braucht es ganz klar einen Autohof. Zumal es auch eine Fläche dafür gäbe, wo heute nur KFZ rumstehen. Dort könnten auch LKW parken.

Man kann den Bildern deutlich erkennen, wie stark der Boden durch LKW verdichtet wurde und wie stark öffentliche Infrastruktur geschädigt wurde. In einem Fall sieht man sogar noch einen Baumstumpf.

Da nützen auch verharmlosende Anfragen (DS 23-0222) nichts wo man nicht einmal die klaren Fakten benennen will:
„Schuld für den Kahlschlag dürften weniger die Trockenheit oder mangelnde Pflege, sondern das unentwegte Rangieren der schweren Fahrzeuge gewesen sein.“
Dabei ist die Ursache eindeutig erkennbar. Und natürlich ist es nicht nur rangieren, sondern schlicht drüberfahren. Ist halt der gleiche Verkehrsanarchismus, der überall sonst im Stadtgebiet vorherrscht. Und nicht zuletzt auch ein Ausfluss, dass man z. B. in Wedau ebenfalls Bäume für Parkplätze abholzt.

Beantragt wird deshalb die Baumscheiben Instandzusetzen und gegen LKW zu sichern. Wenn nötig auch unter Verringerung der Parkflächen.

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GO-§-24-Antrag: Bodenwellen Kreisverkehre Logport I – #Autokorrektur #Verkehrswende #Duisburg #Duisport

Habe jetzt folgenden Antrag nach GO-§-24 eingereicht:
Nachdem nun 9 Monate vergangen sind, stellte ich am 05.04.2023 fest, dass die Stadt Duisburg die Bodenwellen der Fahrbahn im Logport I noch immer nicht beseitigt hat. Stattdessen blockiert man weiterhin den Radweg an einer besonders heftigen Stelle mit einer Absperrung, die nicht einmal dem geltenden Verkehrsrecht entspricht, da der Radweg unmittelbar vor ein Hindernis geleitet wird.
Offensichtlich ist der Stadt Duisburg Radverkehr nicht wichtig, solange der LKW-Verkehr rollen kann. Straßen werden massiv durch LKW-Verkehr beeinträchtigt. Man sollte die Straßen von Logport auf Betonplatten umstellen, da gerade in Bereichen mit Lenkbewegungen, wie den Kreisverkehren, immer wieder Probleme auftreten werden.

Die Absperrung steht am Kreisverkehr Europaallee / Osloerstraße, nahe der Bushaltestelle. Aber auch an anderen Stellen bestehen Probleme mit Bodenwellen.

Weiterhin ist die Überführung vom Radweg/Mischweg auf die Fahrbahn durch die Parkplätze dahinter erheblich in der Sicht beeinträchtigt. Sich auf herannahende Fahrzeuge zu konzentrieren und auf die Bodenwellen geht kaum. Zudem sehen einen die Fahrzeuge zu spät, es besteht also durchaus eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Unfälle. (Ein Unfall muss nicht unbedingt bereits eingetreten sein, sondern es müssen alle Unfallbedingungen zusammenkommen, dies war bisher scheinbar zum Glück nicht der Fall, was aber reiner Zufall ist und keineswegs ein Indiz dafür, dass hier keine schweren Unfälle passieren können.)

Da es nicht auf dem einfachen Weg geht, wird deshalb hier auf diesem Weg beantragt, dass die Bodenwellen UNVERZÜGLICH beseitigt werden. Dies stellt zudem ein Antrag nach § 45 StVO dar, für dessen Bescheidung nach VwVfG drei Monate Zeit ist, danach kann geklagt werden.

Am 07.04. wird die Europaallee wegen einer Bahnschiene gesperrt. Da sollte es doch kein Problem sein, diese Straße zur Reparatur von Bodenwellen zu sperren. Im Prinzip hätte man das direkt mit machen können.

Aber wie in Duisburg üblich blockiert man lieber klimafreundlichen Radverkehr, statt die zwingend erforderliche Sanierung durchzuführen. Wenn man dies die erheblichen Bodenwellen anschaut ist an dieser Stelle mit Aquaplaning zu rechnen, sodass z. B. KFZ in den Kreisverkehr rutschen könnten. Ein Abfluss bei starkem Regen wird sicherlich nicht gegeben sein. Das heißt hier müsste die Geschwindigkeit erheblich heruntergesetzt werden.

Radweg in Logport I blockiert

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#Verkehrswende mit 49 €-Ticket? – #mdrza

Man kommt echt ins Rechnen, wenn es ums Pendeln geht.

Derzeit habe ich ein Ticket 2000 Preisstufe B als Jobticket mit Zuschuss. Nach meinen Berechnungen kostet mich das ca. 62 Euro.

Beim Ticket 2000 ist die Fahrradmitnahme mit drin. Die Preisdifferenz zwischen Ticket 1000 (ohne Fahrradmitnahme) und Ticket 2000 liegt bei ca. 10 Euro. Sprich die Fahrradmitnahme kostet mich derzeit ca. 10 Euro. Am Wochenende kann ich das Fahrrad sogar im ganzen VRR mitnehmen.

Derzeit weiß ich noch nicht, ob das 49 €-Ticket wirklich bezuschusst wird. Wäre die der Fall, soll das wohl 34,40 Euro kosten, was dann allerdings ohne Fahrradmitnahme wäre. Dafür könnte ich auch nach Köln, Bielefeld usw. hin. Selbst nach Saarbrücken mit einmal Umsteigen.

Der VRR hat ein Fahrradticket für 29 Euro angekündigt und Minister Krischer ein NRW-Ticket für 39 Euro. Beides wäre jeweils mit dem Deutschlandticket teurer als mein derzeitiges Ticket.

Wenn ich Dienstreisen mache, dann möglichst mit Fahrrad und Bahn. Derzeit hole ich mir ein Zusatzticket und rechne das über Reisekosten ab. Zukünftig würde es nichts mehr geben, weil man ja ein Ticket hat. Beim rabattierten Deutschlandticket ist das völlig okay, beim teuren Radticket aber nicht. Zumal die Kosten für die Fahrradmitnahme deutlich steigt. Während das vorher ca. 10 % waren, sind es jetzt für den VRR 90 % und für NRW wären das 110 % (bei Rabatt).

Es gäbe noch die Möglichkeit für die Tage, wo ich das Fahrrad nutze, maximal 10 pro Monat ein Zusatzticket für 3,80 Euro zu holen, was dann 38 Euro pro Monat wären.

Ein gutes Klapprad kostet so ab 1500 Euro plus Diebstahlgefahr. Damit fielen dann keine Kosten für die Fahrradmitnahme an. Man müsste das allerdings mind. 3 Jahre nutzen damit es sich rentiert.

Nur zu Fuß mit Bahn kostet mich mehr Zeit, als mit dem Fahrrad. Und Umsteigen ist mit Bus und Bahn immer mit Wartezeiten verbunden. Mit Fahrrad ist das schneller und flexibler. Man ist auch nicht auf gute Anschlüsse angewiesen, die in Duisburg rar sind.

Und wenn man sieht, wie viele Gedanken man sich macht wegen der Fahrradmitnahme, weil man sich so bewegen will, dann kann man sich sehr gut vorstellen wie abschreckend dieses Wirrwarr auf bequeme KFZ-Nutzende wirkt.

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Wie stark beeinflusst die Industrie den Rheinpegel? – #Duisport

Durch die Dürre ist in letzten Jahren der Rheinpegel teilweise stark gesunken und hat die Schifffahrt eingeschränkt.

Mir stellt sich hier allerdings eine ganz andere Frage: Wie stark wird der Rheinpegel durch die Industrie am Rhein beeinflusst? Zahlreiche Unternehmen, entnehmen direkt oder indirekt Wasser aus dem Rhein. Teilweise wird es im Unternehmen verwendet und wieder eingeleitet, teilweise aber auch verbraucht, etwa im Rahmen der Kühlung durch Verdunstung. Aber natürlich auch das wärmer eingeleitete Kühlwasser, was durch die höhere Temperatur die Verdunstung erhöht.

Das heißt über den gesamten Verlauf des Rheins sorgt die Entnahme von Wasser dafür, dass sich die Menge erheblich reduziert. Das einzelne Unternehmen bewegt hier natürlich nicht so viel, sodass Behörden das genehmigen, obwohl in Summe erhebliche Auswirkungen bestehen bzw. bestehen können. Ob dem so ist, weiß niemand genau, weil man die Wassermengen nicht bilanziert. Dabei ist dies schon zwingend erforderlich für ein Wassermanagement bei Dürren, damit man sagen kann, wer kein Wasser mehr entnehmen darf. Zumal viele Firmen auch im Kreislauf führen könnten, das denen aber zu teuer ist.

Auf Duisburg hat die Absenkung direkte Auswirkungen, da mehr LKW unterwegs sind, wenn die Schiffe weniger transportieren können.

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Definition von #Nachhaltigkeit – #Klimaschutz

Ständig wird der Begriff Nachhaltigkeit benutzt ohne den Sinn zu verstehen. Etwa „nachhaltige“ Flugkraftstoffe, was ja defacto gar nicht möglich ist.

Der Brundtlandbericht von 1987 hat Nachhaltigkeit, wie folgt definiert:
„Dauerhafte Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“

Demnach lebt Deutschland nicht nachhaltig und der Rest der Welt tut dies ebenfalls nicht. Denn bei Nachhaltigkeit gelangt man zwangsläufig zur Thematik Klimaschutz. Und was wir heute tun vernichtet unsere heutigen Lebensgrundlagen. Es ist klar davon auszugehen, dass es nicht besser werden wird.

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#Duisburg: Ist das #Autopolizei?

Bei solchen Tweets der Polizei frage ich mich immer, ob die Polizei den Unterschied zwischen Fahrbahn und Straße kennt.

Straße ist schließlich alles einschließlich Rad- und Gehwege. Fahrbahn ist der Bereich der in Duisburg überwiegend von KFZ genutzt wird.

Es ist offensichtlich, dass in dem Tweet zumindest Fußverkehr diskriminiert werden, da nicht einmal erwähnt wird, ob man zu Fuß den Bereich passieren kann. Vermutlich wurde wie üblich auch Radverkehr nicht mitgedacht.

Wenn man schon über derartige Behinderungen informiert, dann doch wohl für alle Verkehrsteilnehmenden und nicht nur diskriminierenden für KFZ? Oder sind die Gerüchte im Internet etwa wahr, dass die Polizei einseitig KFZ bevorzugt?

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