Datenkrake #Tesla – #Datenschutz

Bin erst vor kurzem darauf aufmerksam geworden, dass Tesla die Umgebung überwacht. Das heißt überall, wo ein Tesla steht muss man mit Überwachung rechnen, einen Hinweis an den Fahrzeugen auf Videoüberwachung gibt es nicht, also muss man im Prinzip jeden Tesla so behandeln, als würde dieser überwachen im sogenannten „Wächtermodus“. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Kameras nicht nur aufzeichnen, sondern auch die Daten ins Ausland übertragen.

Nach diesem Artikel soll die Reichweite bis zu 100 m sein. Die Verbraucherzentrale klagt deshalb sogar. Aber reicht das? Gilt die DSGVO nicht für KFZ? Keine Ahnung, wo die Kameras genau sind. Gesehen habe ich noch keine. Man stellt sich natürlich die Frage, was mit den vielen anderen Kameras an anderen Fahrzeugen ist.

Da die Kameras nicht als solche zu erkennen sind, handelt es sich um eine verdeckte Überwachung, die zudem völlig grundlos bzw. ohne konkreten Anlass erfolgt. Eine Beschilderung des überwachten Bereichs fehlt. Das heißt eigentlich muss der Eigentümer des Fahrzeugs ein Schild anbringen mit Name und Anschrift und Anlass der Überwachung oder die Kameras abkleben.

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