Die auf dem Bild gezeigte Situation habe ich gegenüber der Stadt Düsseldorf schon mehrfach geschildert, geändert hat sich bisher nichts. Immer wieder entnimmt jemand von der Baustelle dort Wasser.
Der RSA 21 (Vorgaben für Baustellen) macht klare Vorgaben, was bei Baustellen zulässig ist und was nicht.
Der Gehweg muss 1,3 m haben, in kurzen Bereichen darf es auch 1,0 m sein.
Der Radweg muss 1,5 m haben, in kurzen Bereichen darf es auch 1,3 m sein.
Der „Radweg“ an der gezeigten Stelle ist zwischen den weißen Linien gerade mal 0,8 m und wird durch die Bake auf 0,4 m reduziert. 0,8 m ist für ein Fahrrad schon zu wenig. Da es keine Falschparken ist, kann es sich hier nur um ein gefährliches Hindernis nach § 315b StGB handeln, was hier rechtswidrig den Rad- und Fußverkehr gefährdet, denn die rechtlichen Vorgaben sind im RSA 21 eindeutig, weniger stellt eine Gefährdung da. Mit dem Fahrrad hängt man hier bereits halb auf der stark befahrenen Fahrbahn, was eine erhebliche Kollisionsgefahr birgt.
Für Menschen im Rollstuhl besteht Sturzgefahr, für Gehende Stolpergefahr durch das schwarze Rohr, besonders wenn eine Sehbeeinträchtigung vorliegt.
Da die Baustelle noch länger andauern wird, ist hier entweder eine andere Wasserstelle zu finden oder eine Überführung auf die Fahrbahn zu installieren unter Wegfall einer Fahrspur und mit entsprechender Berücksichtigung von Menschen im Rollstuhl.
Gemäß Absatz 2 StGB 315b reicht es, dass ein tödlicher Unfall eintreten könnte.
Im Gegensatz zur Stadt Duisburg, hat die Stadt Düsseldorf aber reagiert und das Unternehmen aufgefordert der Gefährdung Abhilfe zu schaffen. So im direkten Vergleich schneidet die Stadt Düsseldorf definitiv besser ab. Auch in Düsseldorf ist noch viel zu tun, aber tut zumindest etwas.