Verdienen Paketzusteller zu viel? – #RuntervomGehweg #DHL

Über die Dummheit von Falschparkenden habe ich ja schon mal philosophiert.

Aber so richtig den Vogel abgeschossen hat man bei dem gezeigten Fahrzeug mit DHL-Beschriftung. Man hat hier 2,1 m Platz also ist es keine Behinderung, sondern „nur“ ein Bußgeld von 55 €, allerdings dürfte das Fahrzeug über 2,8 t zulässige Gesamtmasse haben, womit eine Gehwegbeschädigung vorliegt.

Das wirklich dumme ist dies aber noch nicht. Das Schild zeigt ein absolutes Halteverbot an (Bußgeld m. W. 25 €), was allerdings nur Montag bis Freitag gilt. Das heißt die Person am Steuer parkt entweder regelmäßig an der Stelle oder achtet nicht auf Verkehrszeichen.

Unaufmerksamkeit ist eine wesentliche Unfallursache und wenn man den ganzen Tag Pakete austrägt lässt mit Sicherheit die Konzentration nach. Dass heißt das Unternehmen DHL/Post basiert scheinbar Gewinne auf der Gefährdung von Dritten durch erhöhte Unfallgefahren.

Stellt sich die Frage, ob die Bußgelder überhaupt durch die Fahrenden bezahlt werden oder vom Unternehmen.

DHL Post Falschparken auf Gehweg

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