Arzt parkt ständig auf Gehweg – #Gratismentalität #RuntervomGehweg #Duisburg #Rheinhausen #Verkehrsschwurbelei

In Rheinhausen ist es an der Friedrich-Alfred-Straße nahe der Güntherstraße einen sogenannten Arztparkplatz auf einem Gehweg durch einen Schriftzug markiert.

Vor kurzem wurde der Schriftzug erneuert, aber nicht die ein Stück weiter gelegenen Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, welche man kaum noch erkennt. Letztere Parkplätze finden sich auf der Straße.

Ich habe deshalb die Genehmigung angefordert und die hier angehängten Dokumente erhalten.

In 1988 hat man ein Dokument ausgestellt auf dem unter „Ergebnis und Begründung“ nur folgender Text steht:
„Auf dem Gehweg der Fr.-Alfred-Str. wird ein Arztparkplatz markiert.“
Es handelt sich hierbei, der Bezeichnung nach, um eine „Anordnung von VZ. und Einrichtungen“, also eigentlich einen Verwaltungsakt. Allerdings kann es sich hier nicht um einen Verwaltungsakt handeln, da eine Begründung fehlt. Da schon damals eine Begründung gefordert war, wird sich das nicht so sehr vom heutigen Verwaltungsakt unterscheiden, für den ebenfalls in § 39 VwVfG eine Begründung gefordert ist.

Ebenfalls angehängt war bei der „Genehmigung“ eine Rechtsgrundlage, die allerdings auf der letzten Seite klar eine Abwägung fordert. Wenn man für einen Arzt einen Parkplatz auf einem Gehweg anordnet, obwohl im Umfeld ausreichend Parkplätze sind ist das definitiv rechtswidrig und wenn man dies nicht einmal begründet dürfte dies zudem noch nichtig sein (§ 44 VwVfG). Das heißt die Genehmigung ist nicht gültig und war es auch nie.

Hinter dem Gebäude (Friedrich-Alfred-Straße 60), wo die Praxis sein dürfte, findet sich ein Parkplatz, der über einen Notausgang erreichbar ist, demnach gibt es hier keinen Grund, für einen Arztparkplatz den Gehweg zu besetzen. In der Günterstraße befinden sich ebenfalls Parkplätze, die man markieren könnte und die nicht weiter vom Eingang sind. Ein Stück weiter auf der Friedrich-Alfred-Straße sind ebenfalls Parkplätze. Die Rechtsgrundlage geht sogar von einer zumutbaren Entfernung von 200 m aus. Diese Abwägung fand allerdings nicht statt. Scheinbar ist Bewegung für Ärzte zu ungesund.

Im Jahr 2013 wurde eine „Genehmigung“ erteilt, welche ebenfalls keine Begründung enthält und befristet bis 2016 war, demnach ist diese bereits abgelaufen.

Es spricht also alles klar gegen das Parken auf dem Gehweg für einen Arzt und nichts dafür. Trotzdem parkt der immer noch da. Man sieht einmal mehr, dass in Duisburg etwas nicht stimmt, wenn man nicht einmal die einfachsten Verwaltungsakten sauber hinbekommt.

Wie ich über den FUSS e. V. erfuhr gibt es sogar eine neue Rechtslage, die bei einer neue Genehmigung hätte beachtet werden müssen. Da steht dann gar nichts mehr von Gehwegparken. Nehme an, dass es auch bereits 2013 einen eine andere Erlasslage gab man nach dieser hätte prüfen müssen.

Ist für den Arzt natürlich bequemer einen günstigen exklusiven Parkplatz auf dem Gehweg zu haben, als direkt am Haus einen mieten zu müssen. Muss diese Gratismentalität von Autofahrenden sein.

Wie üblich gehen die Uhren in Duisburg öfters mal rechtswidrig.

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