#Duisburg: Neues vom Arztparkplatz – #Rheinhausen #Verkehrsschwurbelei #RuntervomGehweg

Nachdem ich festgestellt habe, dass der Arzt-Parkplatz auf der Friedrich-Alfred-Straße so nicht zulässig ist, weil die „Genehmigung“ grob fehlerhaft ist, wandte ich mich, nachdem die Stadt nicht reagierte, erst einmal ans Verkehrsministerium NRW.

Diese gaben das Schreiben an die Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 25, von der gleichen Stellen, wo ich auch in der Vergangenheit schon von einer Person schwurbelige Antwortschreiben bekam.

Nun hat man mir postalisch geantwortet, was natürlich die Frage des Datenschutzes aufwirft. Denn meine Adresse habe ich natürlich nicht angegeben.

Viel interessanter ist allerdings, dass man mir nur den Eingang bestätigt und dann schreibt:
„Ihre Eingabe wird von hier bearbeitet; eine weitere Nachricht, auch über das Ergebnis meiner Prüfung, wird Ihnen nicht zugehen.“
Das wirkt auf mich so, als wollte man wie zuvor keine korrekte rechtliche Prüfung durchführen, sondern sich wieder etwas zusammenschwurbeln mit dem Ergebnis, dass alles rechtmäßig wäre. Aber natürlich will man nicht, dass ich das Ergebnis erfahre, weil man wohl keine Kritik verträgt.

Tja, wenn man bloß die Gesetze kennen würde, etwa das IFG/UIG. ;-) Und wenn das nicht klappt gibt es auch noch andere Wege an die Informationen zu kommen.

So richtig schwurbelig wird es dann zum Schluss:
„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.“

Erst einmal handelt es sich beim Schreiben um eine reine Information, sodass eine Unterschrift gar nicht notwendig wäre, ist zwar sehr unhöflich, aber rechtlich kein Problem. Sollte es sich dagegen hier um einen Verwaltungsakt handeln, dann wäre da direkt in mehreren Fällen gegen die Form verstoßen worden. Offensichtlich hatte die verfassende Person keine Ahnung, was sie da tat. So fehlt eine Begründung und natürlich die Rechtsbehelfsbelehrung. So ein Verwaltungsakt ist nicht ohne und man muss sehr viel beachten, damit dieser wirklich rechtsgültig ist.

Man sollte doch eigentlich annehmen, dass eine Person, die in einer Behörde arbeitet das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) so gut kennt, dass man es halbwegs fehlerfrei anwenden kann und wenn nicht vorher mal jemanden fragt mit fundierten juristischen Kenntnissen. Gerade wenn man selten mit Verwaltungsakten zu tun hat. Wenn das Schreiben von der Person stammt von der ich glaube, dass es stammt, dann ist das nur ein Beleg mehr, dass diese Person keine Ahnung hat, was diese tut.

In § 37 VwVfG heißt es:
„(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.“
Damit ist aber kein normaler Arbeitsplatz-PC, gemeint sondern automatisierte Systeme, wie sie etwa von der Steuer genutzt werden. Da liegt dann auch wirklich ein Verwaltungsakt vor. Es wäre natürlich auch kaum machbar, dass jemand tausende Schreiben unterzeichnet, bei einem Einzelschreiben ist das etwas anderes.

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