#Petition: Kontrolle „Situative Höchstgeschwindigkeit“ – #Verkehrswende

Folgende Petition ging an den Landtag NRW:
Der Landtag möge beschließen, dass endlich der § 3 StVO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html) bei Geschwindigkeitskontrollen umgesetzt wird.

In diesem steht u. a.
„(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,“
Das heißt, die reale Höchstgeschwindigkeit hängt von den Umgebungsbedingungen ab. Bei Frost, bei Dunkelheit, bei Regen usw. muss die Geschwindigkeit um einen Faktor reduziert werden. Die zulässige Geschwindigkeit ergibt sich aus dem Bremsweg unter günstigsten Umständen, der auch bei ungünstigen Umständen nicht überschritten werden darf. Folglich kann man hier die Bremswege berechnen und pauschale Werte vorgeben. Bei Dunkelheit muss man regelmäßig davon ausgehen, dass Menschen später gesehen werden, somit muss auch hier die Geschwindigkeit entsprechend stark reduziert werden.

Ebenfalls in § 3 findet sich:
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
Dies heißt, dass zu Schulzeiten unabhängig von der ansonsten zulässigen Höchstgeschwindigkeit andere Rahmenbedingungen gelten. Je nach Rahmenbedingungen kann das selbst bei regulär Tempo 50 zu Schulzeiten Schrittgeschwindigkeit auf einer Hauptverkehrsstraße bedeuten.

Zur Veranschaulichung ein Fall aus Duisburg, wo die Polizei ein Fahrzeug innerorts bei nasser Straße und Dunkelheit mit 108 km/h erwischte, allerdings behauptete, dass dieser nur 58 km/h zu schnell gewesen wäre. Hätte man die „Situative Geschwindigkeit“ angesetzt, wäre die Strafe größer gewesen und hätte auch mehr dem Vergehen entsprochen.

So weit ich das erkennen kann, fehlen hier allerdings völlig fundierte Grundlagen, sodass die Polizei dies auch rechtssicher kontrollieren kann.

Es gibt sicherlich auch Urteile und Gutachten, welche sich mit der Frage einer zulässigen Geschwindigkeit auseinandersetzen. Etwa nach einer Kollision.

Das Innenministerium und das Verkehrsministerium müsste hier natürlich gemeinsam etwas erstellen, was auch umsetzbar ist.

Da bekanntlich überhöhter Geschwindigkeit eine der wichtigen Unfallursachen ist, muss man bei einer konsequenten Kontrolle ansetzen, dies ist derzeit nicht der Fall.

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