#RWE plant Wasserstofflager in Epe bei #Gronau – #Wasserstoff

Derzeit sind die Utnerlagen zur Wasserstofflagerung von RWE in Epe Online bis einschließlich 03.05.2023 hier.
(Eine sehr große Datei mit ca. 550 Seiten)

Einwendungen sind bis einschließlich 05.06.2023 (Tag der Umwelt) möglich.

Wie bei RWE üblich hat man wesentlich Aspekte nicht geprüft.

Meine Einwendung
Folgende Punkte wende ich gegen das Vorhaben von RWE ein:

1. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob und wie die Dichtheit sichergestellt wird. Bei Erdgas (überwiegend Methan) liegen große Moleküle vor, während Wasserstoff sehr klein ist und damit leicht durch Ritzen, Spalten usw. entweicht. Dies kann auch deutlich abseits der eigentlichen Anlage geschehen.

2. Wasserstoff ist bekanntlich ein sehr explosives Gas. Da Wasserstoff sehr kleine Moleküle hat, wird die Leckrate deutlich höher als die von Erdgas (ca. 3 %) sein, womit sowohl die Gefährdung sich erhöht, wie auch die Auswirkungen aufs Klima.

3. Der Artikel „Wie viel Wasserstoff verträgt die Atmosphäre?“ von Reinhard Zellner ( https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/nadc.20224132633 ) stellt konkret dar, dass Wasserstoff durch Lecks entweichen wird und damit OH-Radikale abfängt, welche dann wiederum nicht zum Abbau von Methan zur Verfügung stehen, womit eine klimaschädliche Auswirkung gegeben ist. Es sei denn natürlich eine 100 %-ige Dichtheit könnte garantiert werden, was allerdings nicht möglich ist.
Es gibt keine Geringfügigkeitsschwelle für Klimaauswirkungen, jeder Beitrag schädigt:
„Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.“
BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236.

Da Methan deutlich schädlicher als CO2 ist und der Abbau verringert wird sind dies Auswirkungen erheblich. Wenngleich die Unterlagen nicht öffentlich sind, kann mit Sicherheit gesagt werden, dass dieser Aspekt nicht berücksichtigt wurde.

4. Kaverne S75 wurde bisher nicht zur Speicherung benutzt, folglich ist unbekannt wie Gasdicht diese ist. Vor Nutzung ist zumindest ein Test mit Stickstoff vorgesehen und festzustellen wie Dicht der Speicher ist. Das heißt über mehrere Wochen muss der Druck gehalten werden. Dies ist zwar kein Nachweis, dass der speicher für Wasserstoff dicht ist, allerdings zumindest ein Indiz, ob der Dicht sein kann. Stickstoff, weil hier außer Erstickung keine anderen Gefährdungen bestehen. Für einen zweiten Test sollte dann das deutlich kleinere Helium genutzt werden. Wenn zuvor bereits Methan drin war muss trotzdem ein Drucktest zumindest mit Wasserstoff erfolgen, um eine Dichtheit zu bestätigen.

5. Es fehlt eine Konzept für die Herstellung einer 100%-igen Wasserstoffdichtheit der Rohrleitungen und technischen Anlagen.

6. Eine Soleentleerung und sofortige Befüllung mit Wasserstoff ist nicht statthaft wegen der Explosionsgefahr bei Lecks.

7. Es ist unklar, mit welcher Genauigkeit die Druckverluste festgestellt werden können.

8. Ein Sicherheitsradius kann nicht einfach so festgelegt werden, da unklar ist, ob und wo ein Austritt von Wasserstoff stattfindet. Dies ist auch an anderen Stellen, als die Kaverne selber möglich. So wäre es auch denkbar, dass sich Wasserstoff etwa in einem Keller im Umfeld anreichert und dort explodiert. Die genauen Abmessungen der Behälter wird nicht angegeben. Ebenso fehlen Tiefe und weitere Parameter, welche den Gefahrenbereich ergeben. Je tiefer dieser ist, desto größer ist auch der potentiell betroffene Bereich. Parameter wie maximaler Betriebsdruck fehlen. Je höher der Druck, desto größer die Wahrscheinlichkeit von Lecks.

9. Da Wasserstoff nach Plänen aus Politik und Wirtschaft in größerem Umfang genutzt werden soll, ist mit einer Zunahme von Tankfahrzeugen mit Gefahrgut zu rechnen, welche das Umfeld beliefert.

10. Wozu wird der Löschteich erweitert? Bei einer Explosion ändert das nichts.

11. Eine Explosion kann Risse usw. erheblich erweitern und damit die Freisetzung erhöhen.

12. Auf die spezifischen Gefährdungen durch Wasserstoff im Vergleich zu Erdgas, insbesondere in Hinblick auf die Molekülgröße wird nicht eingegangen.

13. Soweit dies verstanden wird, benutzt man Hohlräume in Salz. Es fehlt ein Gutachten, welche darlegt wie dicht NaCl für Wasserstoff ist und ebenso wie dicht die darüber liegenden Bodenschichten für Wasserstoff sind. Also ob und welches Risiko einer Freisetzung besteht. Auch sonst fehlt jegliche Bewertung der anderen physikalischen und chemischen Eigenschaften im Vergleich zu Erdgas und die daraus resultierenden Folgen.

14. Auf die Thematik Klimaerwärmung (RWE ist bekanntlich Mitverursacher) wird nicht eingegangen.

15. Auch eine Austritt in Schutzgebieten wurde nicht betrachtet, obwohl sowohl Brand, wie auch Explosion erhebliche Folgen haben können.

16. Wie das Sicherheitsgutachten (Inburex) darauf kommt, dass der „Behälter“ nicht bersten könne, ist unklar. Bei kleinen Druckbehältern wird regelmäßig eine Sicherheitsüberprüfung im Rahmen des Arbeitsschutzes durchgeführt. Bei großen nimmt man einfach an, dass dies nicht passiert? Das ist eine bizarre Annahme, die durch nichts fundiert ist. Selbst wenn bisher etwas nicht eingetreten ist, heißt dies nicht, dass es in der Zukunft so bleibt. Zudem soll eine Kaverne benutzt werden, dies bisher keine Druckbelastung hatte.
Der erwähnte Stand der Sicherheitstechnik für unterirdische Kaverne wird nicht dargestellt. Mir sind hier keine Normen bekannt und es werden auch keine erwähnt. Auch werden keine wiederkehrenden Prüfungen aufgeführt, mit den welchen Leckage und ähnliches geprüft wird.
Erfahrungen mit der Speicherung größerer Wasserstoffmengen sind wohl kaum im Umfang vorhanden um Abschätzungen zu treffen. Erdgas kann hier keine Grundlage sein, da andere Zusammensetzung und Molekülgröße.

Wasserstoff ist natürlich besser als Erdgas, allerdings müssen sämtliche Gefährdung vollständig betrachtet werden. Dies ist bei der vorliegenden Offenlage definitiv nicht der Fall. Im Falle einer Genehmigung ohne diese Prüfung ist klar, wer vor Gericht stehen wird, wenn es zu Toten und Verletzten kommt.

Dieses Schreiben wird ebenfalls an Umweltverbände usw. geschickt.

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