Polizei Bayern sieht keine Möglichkeit Fehlverhalten zu sanktionieren – #Verkehrswende #Autokorrektur

Im März habe ich mich in Bayern aufgehalten und dort auch ein KFZ gesehen, welches nicht das Dach von Schnee geräumt hat. Ich wollte das zuerst Online anzeigen, allerdings ist es bei der Polizei Bayern gar nicht möglich dieses Vergehen über deren Onlineportal anzuzeigen. Dort waren, als ich das probierte, nur andere Verkehrs-Vergehen möglich. Durch Pulldown-Menüs waren die Möglichkeiten hier stark eingeschränkt. So als wollte man Anzeigen erschweren.

Über Umwege landete meine Email dann bei der Polizei, von der ich folgendes Schreiben bekam:

Nach Betrachtung der Bilder ihres „Verkehrsanarchismus“ kann ich nichts Verfolgungswürdiges ausmachen.

Die Menge des Schnees, welcher sich noch auf dem Fahrzeug befindet, stellt keine Gefährdung irgendwelcher Verkehrsteilnehmer dar. Auch gibt der heruntergefallene „Schneehaufen“ hinter dem Fahrzeug keinen Anlass zur Sorge.
Nachdem Sie sich ja, wie aus Ihrer Mail ersichtlich, mit Fahrereigenschaften und Fahrtenbüchern auskennen, gehe ich davon aus, dass es Ihnen auch bekannt ist, dass bei zwei vorhandenen Außenspiegeln eine Durchsicht durch die Heckscheibe nicht gegeben sein muss.

Sollten im Bereich der Frontscheibe größere Schneehaufen die Sicht des Autofahrers behindert haben, welche auf den gemachten Fotos nicht zu erkennen sind, steht es Ihnen natürlich frei, Anzeige gegen den Mann oder die Frau zu erstatten.

Ich gehe ebenfalls davon aus, dass der „Halter“ Einspruch einlegen wird. Zur Anzeigeerstattung werden natürlich für eine Ladung vor Gericht als einziger Zeuge persönliche Daten von Ihnen benötigt. Eine Meldung per E-Mail, die auch jeder unter falschen Personalien abgeben kann, ist nicht ausreichend. Ferner brauchen wir eine Beschreibung des Fahrzeuglenkers bzw. der Fahrzeuglenkerin. Aussagen wie der Halter ist üblicherweise der Lenker nutzen hier nichts und würden vor Gericht nur zum Schmunzeln führen.

Sollten Sie an einer Anzeige interessiert sein, begeben Sie sich bitte zur nächstgelegenen Polizeiwache und machen dies persönlich. Am Besten wäre es, sie würden den Schriftverkehr mitnehmen. Der Kollege oder die Kollegin weiß dann, was zu tun ist.

Zu Schnee auf dem Dach ist der bayrische Rundfunk definitiv anderer Meinung. Dort steht, dass das Dach von Schnee zu befreien ist.

Was das anderer angeht, kenne ich die Rechtspraxis nicht so genau. Wenn man die Person am Steuer erkennen muss verwundert es nicht, dass Fehlverhalten so selten geahndet wird. Wird Zeit für eine Halterhaftung, ist in anderen Rechtsbereichen ja bereits heute so. Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht sind auch erst einmal die Eigentümer dran. Scheinbar mal wieder Sonderrechte für KFZ, die heilige Kuh in Deutschland.

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Eine Antwort zu Polizei Bayern sieht keine Möglichkeit Fehlverhalten zu sanktionieren – #Verkehrswende #Autokorrektur

  1. Dietmar Beckmann schreibt:

    Von einem LKW wehte auf der Autobahn bei ca. Tempo 80 eine solide Eisladung vom Dach eines vorausfahrenden LKW herab, um mir die Wischeranlage zu zerstören, gottseidank nicht mehr. Der Schreck war erst groß, dann lotste ich den Fahrer auf den nächstgelegenen Rastplatz. Die Daten wurden sofort ausgetauscht, dann eine Leiter besorgt und abgefegt. Die Rechnung wurde prompt beglichen.

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