#Rheinhausen: Nötigung von Radfahrer durch Autofahrende – #Autopolizei #Duisburg

Mal wieder ein typisches Beispiel von Nötigung durch durch Autofahrende in Duisburg.

Zuerst einmal vier Bilder und danach die Auflösung.

Zu sehen ist die Rheinstraße kurz vorm Stadtpark in Rheinhausen, nach der Gartenstraße. Dort steht ein Schild „Einbahnstraße“ mit „Radfahrer Frei“. Das heißt der Radfahrer darf dort fahren.
Auf der Seite der Autofahrenden stehen zwei parkende Fahrzeuge, es gilt dazwischen aber natürlich das Rechtsfahrgebot nach StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge:
„(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“
Das heißt beide KFZ haben erst einmal gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, weil die Lücke groß genug war um ganz rüber zu fahren. Dies wäre so oder so die Pflicht gewesen, denn StVO § 6 Vorbeifahren sagt:
„Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.“
Das heißt nicht nur haben die Autofahrenden gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, sondern auch noch das entgegenkommende Fahrzeug zum Ausweichen gezwungen. Beide KFZ hätten warten müssen, bis das Fahrrad durch ist. Aber da ja die Polizei nicht bzw. zu selten kontrolliert und sanktioniert, nimmt solches Fehlverhalten mehr und mehr zu. Schon mehrfach sah ich an dieser Straße, dass Autofahrende sich für Radfahrende hielten und das Einbahnstraßenschild missachteten.

Radfahrende, die sich hier wehren, bekommen dann mitunter böse Briefe von der Polizei oder die sehen da kein Problem. Oft wird es auch gar nicht erst angezeigt, weil es erstens keine Beweise gibt, also Einstellung weil Aussagen gegen Aussage oder man nicht den Eindruck hat, dass es etwas bringt. Nicht ohne Grund gibt es in der Radfahrszene den Begriff Autopolizei, also eine Polizei, die augenscheinlich primär KFZ-Fahrende schützt.

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