#Duisburg: Fahrradfahrverbot Brücke der Solidarität – #Fahrrad #Rheinhausen #Sexismus #FantasieStVO #Hochfeld

Dass die Stadt Duisburg es mit Verkehrsregeln nicht so hat, ist hinlänglich bekannt. Man nimmt scheinbar regelmäßig die sogenannte Fantasie-StVO, bei der gefühlte Verkehrsregeln genutzt werden.

Nachdem ich vor kurzem einen Antrag stellte, dass man das Brückengeländer der Brücke der Solidarität erhöhen möge, hat man Schilder aufgestellt, welche scheinbar Radfahrenden befehlen abzusteigen. Dabei hätte man einfach nur das Geländer erhöhen müssen.

Bei dem Schild sind direkt mehrere Sachen falsch. Erst einmal geht die Stadt hier wohl von Geisterradlern aus, denn es steht auch an den Stellen, von wo eigentlich keine Radfahrenden kommen dürften, da es hier keine Schilder gibt, welche den Weg in beide Richtungen freigeben.
Von oben nach unten liest sich das Schild:
1. Achtung
2. niedrige Geländerhöhe
3. Radfahrer Absteigen
4. für 300 m

In der StVO findet sich das VZ101 in Anlage 1.
Es weist auf eine Gefahrstelle hin. „Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.“ In der VwV-StVO steht nichts hilfreiches. Das Zeichen ist vom Charakter ein Hinweis auf eine Gefahr, der allerdings keine regelnde Wirkung entfaltet. Wie sämtliche dreieckigen Schilder enthalten die kein Verbot oder eine konkrete Regelung, sondern nur einen Hinweis.

„Niedrige Geländerhöhe“ stellt einen Hinweis dar, welcher die Gefährdung konkretisiert.
„Radfahrer Absteigen“ ist kein Verkehrszeichen der StVO und hat keine Wirksamkeit ohne ein anderes Zeichen, es gibt allerdings kein Verkehrszeichen, wo dieses Schild notwendig ist.

Auf der Seite von Bernd Sluka ist das sehr gut erläutert.

Der Hinweis, als erster Schritt, bis zu einer dauerhaften Lösung ohne „Radfahrer Absteigen“ wäre sicherlich gut und richtig.

Mit „Radfahrer Absteigen“ zeigt Duisburg sich allerdings mal wieder als inkompetente und fahrradfeindlich. Mal abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, warum nur männliche Personen auf dem Fahrrad absteigen sollen. Halte von sexistischen Verkehrszeichen eh nichts. Bei Strichmännchen/Strichweibchen usw. kann man ja noch interpretieren, beim dem Schild allerdings nicht.

Fazit, das „Radfahrer Absteigen“ muss nicht beachtet werden und entlastet die Stadt auch nicht von der Schuld, wenn etwas passiert weil man nicht abgestiegen ist. Vielmehr dokumentiert das Schild, dass der Stadt Duisburg die Gefährdung bekannt ist und man diese trotzdem nicht beseitigt hat. Also ein klassisches Eigentor.

Update
Inzwischen hat die Diskussion bei Facebook auch die Politik erreicht und zu einer Anfrage durch die Fraktion Linke geführt.

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