Das Twitter sich noch immer lohnt, erlebt man bei einigen Tweets, die es in sich haben. Bekanntlich halte ich von Escootern nicht sonderlich viel, weil deren Eigentümern sich nicht ums Fehlparken kümmern.
Nachdem nun einer auf meinem Grundstück stand fand ich den Link zu einem Antrag an die Stadt Köln recht interessant.
Letztens tönte der OB aus Düsseldorf noch, dass er die Escooter gerne verbieten würde, das aber nicht ginge. Angeblich würde die Rechtsgrundlagen dafür fehlen. Das stimmt nur für den Fahrbetrieb, dass Abstellen kann die Stadt Düsseldorf durchaus regeln. Der oben erwähnte Antrag, bezieht sich nämlich auf das Escooter-Urteil des OVG Münster. Nachfolgend mal zwei aus meiner Sicht auch auf Escooter zutreffende Passagen.
Die Nutzung der Straße durch die Antragstellerin durch Abstellen ihrer unabhängig vom Standort zu mietenden Fahrräder ist kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung. Denn sie findet nicht vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs, sondern zu anderen Zwecken statt.
und
b. Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch abgestellte Mietfahrräder in der von der Antragstellerin vorgenommenen Weise Sondernutzung. Dies ergibt sich daraus, dass nach der spezifischen Funktionsweise des von ihr betriebenen Vermietgeschäfts das Abstellen der Fahrräder zwar auch zum Zwecke der späteren Wiederinbetriebnahme erfolgt; im Vordergrund steht indessen der mit dem abgestellten Fahrrad verfolgte gewerbliche Zweck, den Abschluss eines Mietvertrags zu bewirken.
Ob es nun Leihfahrräder sind oder Escooter, beides ließe sich für den Anteil des Abstellens ganz exakt regeln im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis. Da Escooter ein ständiges Ärgernis sind müsste hier eigentlich gehandelt werde, das passiert aber nicht.
Wenn man also die angebotene Ware auf ein Privatgrundstück stellt ohne Zustimmung der Eigentümer, dann bieten sich hier interessante Schritte an. Werde ich fürs nächste Mal im Hinterkopf behalten.
Um mal zu sehen, wie die Stadt Duisburg das geregelt hat, direkt mal eine Frage. Ich denke im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis könnte man auch festlegen, dass nur auf der Fahrbahn geparkt werden darf.