Die Frackingbehauptung von ExxonMobil

Die Stoffe Cholinchlorid und Butyldiglykol sollen es also bringen. Sind nicht ungefährlich aber nach heutigem Kenntnisstand kein Gift. In soweit stimmt die Behauptung von ExxonMobil. Allerdings wird etwas wesentliches außer acht gelassen. Die Frackinggegner haben nicht nur Sorge wegen der Gifte, die in den Boden gepumpt werden, sondern auch wegen der Stoffe die dort bereits sind und herausgespült werden. Eine Vielzahl von Stoffen befindet sich im Gestein, seien es nun Arsen-, Blei- oder Quecksilberverbindungen. Diese werden nicht nur ausgespült, sondern könnten eventuell sogar mit den Frackingsubstanzen reagieren. Kann unter den Druck und Temperaturbedingungen in 3 km Tiefe ausgeschlossen werden, dass zum Beispiel hochgiftiges Quecksilberdichlorid entsteht. Kann ausgeschlossen werden, dass ohnehin vorhandene giftige und hochgiftige Verbindungen durch beim Fracking entstehende Klüfte und Risse ins Grundwasser gedrückt werden? Was ist mit dem immensen Wasserbedarf und den Giftstoffen im Rückfluss? Wie viele Bohrungen sind notwendig und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese eben nicht zum Grundwasser dicht sind? Wer bezahlt für die aufwändigere Wasseraufbereitung möglicherweise Jahre nach einem Frack?

Warum sollten wird schon heute Energieressourcen ausbeuten, die wir derzeit nicht unbedingt benötigen, aber eines Tages wichtig sein könnten?

Alles Fragen die ExxonMobil wohl kaum beantworten kann oder will.

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zu „Die Chemie stimmte nicht“

zu „Die Chemie stimmte nicht“

Talke sagte nicht, dass keine Stoffe dabei sind, die zu Explosionen führen, sondern lediglich, dass keine Explosivstoffe dabei wären. Hierunter fällt allerdings nur alles aus der Klasse 1, wie z.B. Munition und Dynamit, nicht aber ein Stoff der im richtigen Verhältnis mit der Luft gemischt zu einer Explosion führt.

Was den Leserbrief von Herrn Mertin angeht wüsste ich gerne wo ihm Fakten fehlen. Schließlich behauptet er ebenfalls etwas ohne dies zu belegen. Was das Chemische angeht so wäre dies etwas umfangreicher als ein Leserbrief fassen würde. Er kann aber versichert sein, dass ich als promovierter Chemiker zumindest ein rudimentäres Verständnis der Stoffe habe.

Den Verlust von Arbeitsplätzen ist im Vergleich zum Verlust von Leben zu vernachlässigen.

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Petitionskommentare

Zur Petition: Schuldrecht – Erstellung von dauerhaft (mindestens 10 Jahre) lesbaren Rechnungen/Quittungen
gab ich folgenden Kommentar.

Natürlich ist es ein Problem die Zettel auch noch kopieren zu müssen. Es wird unnötig Papier schwarz gemacht und nicht jeder hat einen Kopierer bei sich stehen. Es gibt ja auch eine Menge Privatpersonen, welche derartige Belege beim Finanzamt einreichen.

Die Zettel verblassen nicht nur durch Sonneneinstrahlung und auch hier ist es eher die Wärme, als das Licht. Es heißt schließlich nicht ohne Grund Thermopapier.

Was die Datenweitergabe angeht, so oder so gehen die Daten ohnehin ans Finanzamt. Bei einer direkten Übertragung wären sie dort aber sofort verbindlich gesichert. Erleichtert die eigene Arbeit und jene des Finanzamts, weil ein Computer sofort die Vorprüfung übernehmen kann. Eine Zuordnung ging zum Beispiel über eine Karte mit der Steuernummer, welche in den Geschäften eingelesen wird. Mit Kreditkarten wird das ja auch ständig gemacht. Zumal es ja jedem weiter frei steht sein Belege zu kopieren und aufzubewahren. Warum einfach, wenn es auch schwer geht.

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zu „Der Nächste, Bitte“

zu „Der Nächste, Bitte“

Bariumchlorid ist vergleichsweise harmlos. Wenn sichergestellt wäre, dass wirklich nur dabei bleibt und Greiwing ein vernünftiges Gefahrguttransportkonzept vorlegt, wäre wohl nicht viel zu sagen. Zudem dürfte der Abstand zur Wohnbebauung größer sein.

Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass Greiwing sich der Salamitaktik von Logport anschließt und sich erst etwas kleines genehmigen lässt und dann den Betrieb immer weiter ausweitet. So hat es auch bereits die GNS in Wanheim-Angerhausen mit ihrem Atommüllbetrieb gemacht. Leider können die Bürger nur am Anfang mitreden, weshalb man sehr genau prüfen muss, was Greiwing plant und dann leider Einwendung erheben muss um der späteren absehbaren Ausweitung entgegen zu wirken. Insbesondere, wenn kein schlüssiges Transportkonzept absehbar ist.

Greiwing ist dringend angeraten zumindest einen Scopingtermin mit den lokalen Akteuren durchzuführen, um schon frühzeitig die Bevölkerung und ihrer Interessen einzubinden. Zu späte Beteiligung der Öffentlichkeit rächt sich!

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Stoffliste TALKE-Lager Duisburg

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit die mir bekannten Stoffe, welche laut Unterlagen bei TALKE in Duisburg eingelagert werden sollen. Die Liste wechselt zwischen Englischen und Deutschen Bezeichnungen. Die Gefahrsymbole habe ich jetzt nicht einfefügt.

2-Ethylhexylacrylat (Acrylsäure-(2-ethylhxyl)ester)
2-Hydroxyethylacrylat
2-Hydroxypropylacrylat
3-Triethoxysilylpropylamin
Lösung von 3-Chlorphthalsäureanhydrid in O-Dichlorbenzol
Acrylsäure stabilisiert
Anilin
Bayderm Grund SMS
Bayderm Grund SMX
Baygen Haerter CF
Baygen Haerter SN01
Bayhydrol U 475
Baynox Biodiesel St.
Bio-Soft AS 103 T
Bisomer Hema 2-Hydroxyethylmethacylat
Bisomer Hea (2-Hydroxyethylacrylat
Butylacrylat
Codibutylene
Cyclopentanpentamethylen
Desmoderm Finish A
Desmodur VP LS 2376
Desmodur 44 V 70 L
Desmodur N 3388 SN
Desmodur T80
Desmolac 4340
Desmophen NH 1521
Desmophen NH 1520
Diethylenglykol
Diisobutylen (2,4,4-Trimethylpenten, Isomerengemisch)
Dimethyldisulfid
Dibutylmaleat
DMAEMA (2-(Dimethylamino)ethylmethacrylat)
DMAPA (3-Aminopropyldimethylamin)
EC Alkane
Ethylmethacylat MEHQ 15 PPM
Ethylmethacrylat -EMA-
Ethylacrylat
Ethylmethacrylat LOHN
Hexythiazox Fenpiroxim. Sc Cand, 1kg(900)
Impranil ELH-A/1
Impranil XP 2448/1
Impraderm AD-01
Infineum F7455
Infineum R439
Infineum R222
Isoamylene (2-Methyl-2-Buten)
Isobutylacrylat (2-Methylpropylacrylat)
Iso-Butylmethacrylat
Isododecan (Kohlenwasserstoffe, C4, 1,3-Butadien-Frei, Polymerisiert, Triisobutylen-Anteil, hydriert)
Isoeicosane (Kohlenwasserstoffe, C4, 1,3-Butadien-Frei, Polymerisiert, Pentaisobutylen-Anteil, hydriert)
Isohexdecane (Kohlenwasserstoffe, C4, 1,3-Butadien-Frei, Polymerisiert, Tetraisobutylen-Fraktion)
Isooctan 100
Isopropylisocyanat rein
Kaliumcyanid
Lauryl acrylate 1214 (C12-C14 Alkylester)
Levacast Härter U
Levacast Härter CM
Levagard 4090 N
MA/BA Gemisch (Gemisch aus Butylacrylat und Methylacrylat)
m-Chlorphenylisocyanat (3-Chlorphenylisocyanat)
m-Xylol (Xylol, Isomerengemisch)
Methacrylsäure (MAS)
Methanol
Methyl acrylate
Methylmethacrylat (MMA)
Monoethylen Glycol Faser
m-Tolylisocyanat m-TI
n-Butylacrylat
n-Butylmethacrylat
Natriumcyanid
o-Anisidine (2-Methoxyanilin)
o-Chlorphenylisocyanat
Olifac C6 99% (Hexansäure)
Phenoxyethanol
Plantacare 2000 UP (wässrige Zubereitung von Alkylpolyglycosid)
Purolan PD (1,2-Pentandiol, Petan-1,2-diol, Petylenglykol)
SI 264 (Silan)
Solvent ID
STEOL CS 270 CIT
STEPANPOL PS 1552
STEPANPOL PS 2080
tert-Butylacrylat (Acrylsäure-tert-Butylester)[seltsamerweise doppelt aufgeführt]
tert-Butylisocyanat
Tetraisobutan 90
Toluylendiisocyanat (TDI)
Tributylphosphat (Phosphorsäuretributylester, Celluphos 4, TBP)
Triisobutylene
Triisobutylphosphat (TIBP)
Uravar L19 M3-42 (Zubereitung aus hochsiedenden aromatischen Kohlenwasserstoffen, Butanol, Toluol, Diethylenglykolmonoethylether)
Vinylacetat (Monomer 3-SPPM, VAM)
Viscoplex 4-677

Weiteres zu Talke auf der Homepage der BI „Kein Giftstofflager in Rheinhausen“

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Duisburger Künstler: Stephan Nieke

Nieke, Stephan; Rap-Musiker; Facebook; Wikipedia; Artikel 1, 2,
* Can’t go back
Alias: Seaple

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Duisburger Künstlerin: Karin Dauenheimer

Dauenheimer, Karin; Malerin; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2,
* Aus Leibeskräften – Malen als Aktion

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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zu „Weitere Firmen lagern Gefahrstoffe“

zu „Weitere Firmen lagern Gefahrstoffe“

Herr Boecker trifft hier eine Aussage, die zwar inhaltlich korrekt sein mag aber offensichtlich bewusst einen falschen Eindruck schaffen möchte. Gefahrgut in Form von Spraydosen (bis max. 1L) ist keinesfalls vergleichbar mit 30 000 L Gefahrgut in einem Tankfahrzeug. Nicht ohne Grund können die Spraydosen und anderes Gefahrgut, was uns im Bau- und Supermarkt begegnet als Limited Quantity u.a. ohne orange Warntafeln gefahren werden. Es ist nicht nur die Stoffeigenschaft, welche die Gefährlichkeit von Gefahrgut bedingt, sondern auch die in einem Behältnis gefasste Menge. Dies findet natürlich beim Transport Berücksichtigung.

Herr Boecker täte gut daran nicht Schnupfen mit Ebola gleichzusetzen.

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Warum Entschädigung für Pendler mit der Bahn erst ab einer Stunde?

Für einmalig Reisende ist eine Stunde leichter zu verschmerzen, als für Pendler 10 Minuten jeden Tag, weil sich diese Belastung über das Jahr extrem summiert.

Der Bahn kann es egal sein, solange sie unter einer Stunde bleibt. Zudem werden Verspätungen von der Bahn auch noch geschönt, da erst ab 6 Minuten überhaupt von einer Verspätung die Rede ist, obwohl bereits wenige Minuten den Anschluss verpassen lassen.

Akzeptabel ist dies nicht. Bis jetzt hat der Gesetzgeber aber noch nicht für eine Verbesserung der Situation für Pendler gesorgt. Das Minimum wäre hier, dass ab einer halben Stunde erstattet werden muss. Sollte dies an mehr als 20 Tagen im Jahr oder 5 Tagen im Monat vorkommen, müsste sogar der halbe Preis der Fahrkarte erstattet werden.

Die Bahn reagiert bisher jedenfalls nicht ausreichend auf die Pendlersituation und sagt im übertragenden Sinne einfach nur, man hätte Pech gehabt.

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Warum gibt die Bahn Online keinen Verspätungsgrund an?

Eine Frage, die es sich lohnt nachzugehen. Deswegen stellte ich sie auch an die Bahn:

Guten Tag,

für gewöhnlich informiere ich mich, bevor ich mein Zug geht, im Netz ob dieser auch pünktlich ist. Allerdings wird nur angegeben, dass es zu einer Verspätung kommen wird, aber nicht was der Grund für diese Verspätung sein wird. Dies ist sehr problematisch bei der Abschätzung, ob und wie sich an der Verspätung noch etwas ändern wird.

Wenn ohnehin an jedem Bahnhof eine Information rausgeben wird, kann diese auch ins Netz eingespielt werden. Wobei leider teilweise noch immer kein Grund angegeben wird für die mitunter horrenden Verspätungen, welche besonders Pendler sehr belasten.

Ohnehin ist die Seite der DB sehr unübersichtlich und man muss ziemlich lange Suchen, bis man selten genutztes findet. Daneben gibt es auch keine Stelle, wo man Online seinen Erstattungsantrag einreichen kann, obwohl dies bei anderen Stellen des Personentransports schon Stand der Technik ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Der Lieferterror-Supermarkt

von Ulrich Scharfenort

Es ist früher Samstagmorgen. Die meisten Menschen schlafen noch. Etwas übles braust über die Straßen. Es ist ein alter klappriger Kühllieferwagen. Bei jeder kleinen Bodenwellen kracht es. Die Ware im Laderraum ist natürlich ungesichert.

Um sechs Uhr morgens fährt er am Terror-Supermarkt vor. Die geplagten Anwohner kennen dies schon. Der Wagen schaltet seinen Motor ab und der dröhnende Kühlgenerator springt an. Mal lauter mal leiser weckt er nach und nach die gesamte Nachbarschaft. Ein Geräusch, wie von einem verwundeten Subwoover.

Plötzlich zerreißt eine Explosion die Ruhe des dröhnenden Wummerns. Der Supermarkt des Terrors ist nicht mehr und auch der LKW kann nun in Frieden ruhen.

Die Anwohner drehen sich um und genießen die Ruhe.

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Gefahrstofftalk mit TALKE

Eine ziemlich große Anzahl interessierter Bürger und auch etliche Vertreter der Presse waren bei der Veranstaltung der Firma TALKE anwesend.

Es wurde behauptet, dass bereits jetzt LKW von und zu Logport gehen würden und sich die Anzahl der Gefahrguttransporte im Endeffekt angeblich sogar verringern würde. Da 40 der 80 Transporte dann nur noch Logport intern zwischen Eisenbahn- und Schiffsterminal verkehren würden.

Entlarvend war der Vergleich des Gefahrgutes was bei Kühne und Nagel angeliefert wird mit dem bei Talke. Ich gehe davon aus, dass dies ein absichtlicher Schachzug war. Denn Reinigungsmittel in Kleingebinden und ähnliches ist nicht dem bei Talke zu vergleichen. Nicht ohne Grund sieht das ADR für kleinere Verpackungsgrößen Erleichterungen vor, da die Gefahr drastisch reduziert ist. Die Wahrscheinlichkeit das ein Großgebinde bei einem Unfall große Auswirkung hat ist höher, als bei hunderten kleiner Behälter.

Duisport behauptete dreist, dass eine Ansiedlung im ChemPark keinen Sinn machen würde, obwohl die dortige Anbindung mit Hafenanlage Logport I in nichts nachsteht. Auch Gelände scheint dort vorhanden zu sein, da ansonsten der ChemPark auf eine Anfrage von mir nicht zumindest die Möglichkeit einer Ansiedlung offen gelassen hätte.

An vielen Stellen wurde nach Möglichkeit verharmlost. Es wurde auch bekannt, dass bereits seit 2010 Verhandlungen mit dem Hafen laufen. Also noch ein Jahr mehr, als bisher bekannt. Als Ausrede wurde gebracht, dass man damals noch ein deutlich erweitertes Lager geplant hatte und inzwischen schon vieles vom Tisch wäre. Allerdings wurde nicht erklärt warum man auf den Scoping-Termin im Vorfeld verzichtete, welche die meisten Probleme schon vorher gelöst hätte und eventuell sogar für eine Beschleunigung des Verfahrens gesorgt hätte.

Talke hat defacto bis zu dieser Infoveranstaltung nichts gemacht, was über das gesetzlich Notwendige hinaus geht. Die Beteiligung mit Auslage der Unterlagen ist schließlich nach UVPG vorgeschrieben. An zwei anderen Stellen, wo derzeit ebenfalls eine Genehmigung läuft soll es angeblich keine Einwendungen gegeben haben. Na vielleicht hat es keiner mitbekommen. Die Veröffentlichung der Bezirksregierung sind ohnehin kaum sichtbar und erinnern nicht ohne Grund an den Anfang von „Per Anhalter durch die Galaxis“, wo die Hyperraumumgehungsstraße ihrer Unterlagen ja auch hatte ausliegen lassen. Man hätte sich bloß informieren müssen.

Es wurde behauptet den Fahrer würde die Fahrtroute vorgeschrieben, bei Nachfragen kam aber heraus, dass die Telematiktechnologie nur bei Talke-Fahrzeugen und festvertraglichen Subunternehmern eingesetzt wird. Zudem gibt das System keine festen Routen vor, sondern funktioniert wie ein normales Navi und wie gut das Funktioniert erleben wir in Rheinhausen täglich. Es wird anscheinend lediglich verhindern, dass verbotene Strecken und welche mit zu niedrigen Brücken genutzt werden.

Noch ist unklar welche Stoffe gemischt werden sollen. Es wurde nur angedeutet, dass bei Säuren mit Wasser der Säuregehalt abgesenkt werden soll. Allerdings kann schon bei dieser einfachen chemischen Reaktion einiges schief gehen. Nicht umsonst heißt es „Erst das Wasser dann die Säure, sonst geschieht das ungeheure“.

Es wurde offen eingeräumt das es seit 1947 wesentlich mehr Unfälle, als bei Veranstaltung im Bezirksrathaus genannt gab. Angeblich wären die Unfälle ausgewertet worden und Verbesserungen implementiert worden. Allerdings scheint ja der Umstand, dass es eben keine exakt festgelegten Routen gibt darauf hinzudeuten, dass bestimmte Gefahrenquellen missachtet werden bis etwas passiert.

Mit der Beantwortung meiner Frage zu den Sicherheitsberichten bin ich selbstverständlich nicht zufrieden. Schließlich reicht es für uns Rheinhausener nicht, wenn man mehrere Stunden für Hin- und Rückweg nach Hürth-Kalscheuren braucht. Zumal die angebotenen Termine nur an Arbeitstagen waren. Nicht jeder kann mal eben so frei nehmen. Begründet wurde dies mit angeblicher Terrorgefahr und das deswegen bestimmte Teile der Sicherheitsberichte geheimgehalten werden müssten. Wobei dadurch noch lange nichts dagegen spricht den Rest online zu stellen. Aber Talke macht halt nur das unbedingt notwendige. Selbst die Veranstaltung wurde deswegen gemacht, weil es Proteste gab.

Fazit: TALKE gehört nicht nach Rheinhausen, wenn es nicht bereit ist Rücksicht auf die Bevölkerung zu nehmen.

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Klartext zu Blitzern

Es ist mir unverständlich, dass sich die Autofahrer über Blitzer aufregen. Es gibt kein Grundrecht auf Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Wer sich an die Regeln hält hat nichts zu befürchten, also können sich nur jene darüber aufregen, welche es ohnehin nicht so genau mit den Gesetzen nehmen.

Gegen eine ungerechtfertigte Geschwindigkeitsbegrenzung, kann man vorgehen, wenn sie einen denn wirklich stört und man nicht nur einfach gerne meckert. Dazu muss man halt sich erst einmal informieren, warum diese eingerichtet wurde, dann schauen, ob es Sinn macht und erst danach dagegen vorgehen.

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Warum stellt die Stadt Duisburg unnötig große Dateien ins Netz?

Das Amtsblatt erscheint auch Online auf der Seite der Stadt Duisburg. Unlängst lud ich mir die Ausgabe 35 herunter mit einer Dateigröße von knapp 30 Mb, der Inhalt waren ganze acht Seiten. Das so etwas unnötig Speicherplatz kostet, je nach Tarif die Stadtkasse belastet und vor allen Dingen durch unnötigen Traffic die Umwelt verschmutzt sollte eigentlich klar sein.
Die Menschen drucken sich das Amtsblatt schließlich nicht in höchster Auflösung aus, wenn überhaupt. Für die private Nutzungen reichen z.B. 150 DPI völlig. Nach einfacher Ausdruckung als PDF war die Datei mit vernünftigen Werten plötzlich nur noch gut 1 Mb groß.

Verschwendung fängt immer im Kleinen an.

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Warum sind die Schilder so dreckig

Vor einiger Zeit fragte ich bei der Stadt mal nach, ob es möglich wäre, dass sich Bürger um den Zustand der Schilder kümmern. Die Antwort der Wirtschaftsbetriebe, welche anscheinend zuständig für die Reinigung und Instandhaltung sind sahen anscheinend Haftungsprobleme.

Gleichzeitig zahlen die selben Wirtschaftbetriebe hohe Beträge an die Stadt Duisburg, obwohl wesentliche Aufgaben vernachlässigt werden. Das sind nicht nur die Grünpflege, sondern auch die erwähnten Schilder die an vielen Stellen in einem erbärmlichen Zustand sind. Für die wichtigen Dinge, wie Verkehrssicherheit ist anscheinend kein Geld da, aber für nicht notwendige, wie eine Opernehe und ein Symphonieorchester für insgesamt 20 Millionen ist aber Geld da?

Des wegen schrieb ich mal folgende Mail an die WB.

Guten Tag,

wie ich der Presse entnahm klappt es mit der Grünpflege nicht, weil zu wenig Geld da ist, aber gleichzeitig wurde auch dieses Jahr wieder Geld an die Stadt abgeführt.

Wieso vernachlässigen die WB ihre Aufgaben und kümmern sich weder um den Zustand der Schilder noch jener der Grünanlagen, obwohl das Geld ja vorhanden wäre? Man müsste nur die Dividende an die Stadt streichen.

Geht Verkehrssicherheit zu der auch die Pflege der Schilder und der Grünanlagen gehört nicht vor jeglichen Zahlungen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Unzufriedenheit mit Handwerkern

Für eine Reparatur an der Fassade sah ich mich vor kurzem nach einem Handwerker um, der dies auch machen würde. Beim ersten Kontakt klang alles gut. Der Handwerker wollte sich die Fassade mal ansehen und sich dann wieder melden. Weder hat er sich gemeldet noch ein Angebot geschickt und auf weitere Kontaktversuche wurde auch nicht reagiert.

Der Handwerker war Udo Pieper Stuckateur und Baubetrieb. Das Mindeste wäre gewesen zu sagen, dass dies nicht machbar ist, weil… aber wenn gar nichts kommt, dann sehe ich solche Handwerker als unzuverlässig an und würde diese auch mit nichts anderem beauftragen.

Noch viel einfach wäre der Austausch der Dichtungen bei unseren Fenstern gewesen. Angefragt hatte ich bei der Schreinerei Holtmann, weil diese schonmal die etwas exotischere Dichtung besorgt hatten, aber nachdem dieser zumindest mal zum Anschauen da war kam ebenfalls kein Angebot.

Soll man Handwerkern etwa hinterherrennen, damit sie die Arbeit machen, für die man sie sogar noch bezahlt. Mich verwundert nach solchen Erfahrungen jedenfalls nicht, dass sich einige etwas unter der Hand machen lassen, weil man eben nicht Handwerkern hinterherlaufen muss.

Ich bin froh, dass ich wenigstens für ein paar Bereiche zuverlässige Handwerker kenne. Die würde ich auch vorbehaltlos weiterempfehlen, die hier genannten nicht.

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zu „Türkei will Internet schärfer kontrollieren“

zu „Türkei will Internet schärfer kontrollieren“

Alle Regime haben Angst vor Freiheit der Meinung. Jeder der die Freiheit über die notwendigen Grenzen hinaus einschränken will ist ein Undemokrat, wie auch Erdogan. Wobei er nun nachmacht was Diktaturen im Mittelmeerraum schon länger machen. Wer weiß, ob hier nicht auch deutsche Technik geliefert wird.

Ich habe jedenfalls vollstes Verständnis dafür, wenn der BND so einen Staat sehr gut im Auge behält.

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Informationsveranstaltung zum Giftstofflager in der Rheinhausenhalle

Wie ich aus der angehängten Pressemitteilung (PM) erfuhr, wird es am 18.09. eine Infoveranstaltung der Firma TALKE geben.

Am 22.09. um 19:30 folgt dann eine Infoveranstaltung der Bürgerinitiative im Clarenbachhaus nahe dem Rheinhausener Bahnhof.

Die PM verrät gleichzeitig, dass es gelungen ist die Erörterung nach Rheinhausen zu verlegen, um auch den überwiegend Betroffenen eine Teilnahme zu ermöglichen ohne erst nach Duisburg zu reisen. Der ursprünglich angesetzte eine Tag ist inzwischen auf zwei verlängert worden.

Die Einwendungen (25 Seiten umfang) gibt es in der Facebookgruppe, an diversen Stellen in Rheinhausen und in auf der Homepage.

PM TALKE
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Infoveranstaltung zu dem in Logport I geplanten Chemielogistikzentrum
* Einladung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 18.09.2014, von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Duisburger Rheinhausen-Halle
* TALKE informiert über geplantes Chemielogistikzentrum auf Logport I und beantwortet Fragen
* Erörterungstermin am 3./4. November nun ebenfalls in der Rheinhausen-Halle
Hürth/Duisburg, 12. September 2014. Der Speziallogistiker TALKE lädt zu einer Informationsveranstaltung zu dem auf dem Gelände des Logport I geplanten Chemielogistikzentrum ein.
Am 18. September 2014 informieren von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Rheinhausen-Halle Vertreter des Unternehmens über die geplante Anlage und beantworten Fragen der Gäste. Interessierte können ihre Fragen vorab an presse@talke.com schicken. Darüber hinaus können Fragen auch in der Veranstaltung an die Unternehmensvertreter gerichtet werden.
Auch der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgesehene öffentliche Erörterungstermin findet nun in der Rheinhausen-Halle statt.
Die Rheinhausen-Halle befindet sich in der Beethovenstraße 20, in 47226 Duisburg-Rheinhausen und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

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Gefahrgutunfall in Duisburg?

In letzten Jahren gab es nur wenig Unfälle mit Gefahrgut, allerdings dürfte es auch nicht zu viele Fahrten mit Gefahrgut durch Duisburg geben. Sachtleben zum Beispiel bekommt vieles direkt per Schiff. Etliche andere Firmen in Duisburg auch.

Wenn nun allerdings das Gefahrstofflager TALKE kommt, dann wird die Anzahl der Gefahrguttransporte insbesondere durch Rheinhausen drastisch nach oben gehen. Die Wahrscheinlichkeit für Unfälle steigt und ein Unfall, wie hier, bei dem der LKW umkippt mit Gefahrgut wäre äußerst ungut, zumal TALKE bei der Bezirksvertretung ja ausgesagt hat, der LKW-Verkehr ginge sie nichts an, obwohl dies natürlich unwahr ist. Das Gefahrgutrecht kennt auch Empfänger- und Absenderpflichten.

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Es gibt jetzt eine eigene Seite der BI

http://www.keinegiftstoffe.com/
Dort finden sich aktuelle Informationen, sowie auch die umfangreiche Einwendung zum Download.

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Die wahren Gründe für das Rückrudern des Flughafens

Auf der Seite von Bürger gegen Fluglärm finden sich die wahren Gründe für das zurückrudern des Flughafens und eine Reihe von sinnvollen Forderungen, welche beiden Seiten von Vorteil gereichen würden.

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zu „Stadt hat Sperrmülldiebe im Visier“

zu „Stadt hat Sperrmülldiebe im Visier“ (NRZ vom 09.09.2014)

Der Sperrmüll gehört der Stadt erst ab 6 Uhr morgens, denn erst ab diesem Zeitpunkt haftet die Stadt auch. Es wäre doch absurd, wenn der Eigentümer nicht haften müsste.

Und dann sollten die Stadt nicht so kleinlich sein. Die Menschen schmeißen teilweise noch brauchbare Artikel weg und die soll man nicht mitnehmen, wenn man noch weitere Verwendung dafür hat? Dabei ist das nachhaltige verwenden von Sperrmüll im Sinnen von Artikel 20a des Grundgesetzes, der indirekt auch Nachhaltigkeit fordert.

Konkret geht es hier wohl nur um das Altmetall und das könnte die Stadt auch einfach haben, indem sie es den Menschen an der Haustür abholt, wenn ich eine alte Waschmaschine aber erst aus dem Keller schleppen muss, dann geht diese mit dem Händler zurück und nicht in den Sperrmüll.

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Idee: Minischnellkomposter

Komposter sind meistens groß und sperrig von Vorteil wäre hier ein Minischnellkomposter für kleine Haushalte insbesondere in der Großstadt. Zum Beispiel für den Balkon, wo so direkt die Blumenerde gewonnen werden kann. Hier wird jede Menge CO2 für Transport von Biomüll eingespart.

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Sperrung Brücke am Marientorplatz wegen Sanierungsstau

Ich kann mir jetzt schon ausmalen. Das Gefahrgutlager (TALKE) wird in Rheinhausen feierlich eröffnet und kurz darauf erfährt die Öffentlichkeit, dass die A40-Ausfahrt Häfen gesperrt wird. Der ganze Schwerlastverkehr würde nun unweigerlich durch Rheinhausen brettern. Mitten durch Stadtgebiet. Auch die Gefahrguttransporte mit ihrer teilweise tödlichen Ladung.

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Asylbewerberheim Werthauser Straße

Ich bin ziemlich verwundert über DS 14-1022 nach dem 370 000 für die Herrichtung ausgegeben werden sollen. Für das Geld könnte man auch sehr viele Wohnungen mieten oder sogar neue Unterkünfte bauen und dann sind alleine 180 000 für Elektroarbeiten vorgesehen. Erscheint mir sehr seltsam, soviel Geld in die Verkabelung zu stecken, wenn das Gebäude nur „vorübergehend“ genutzt werden soll.

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Die Stadt plant schon seit 2011 das Gefahrstofflager

Wenn schon so lange an dem Projekt gearbeitet wurde stellt sich die Frage, ob der Abriss des Pförtnerhäuschen an Tor 1 Ende 2012 in einem Zusammenhang damit stand. Wurde hier etwa abgerissen um sicherzustellen, dass eine andere Nutzung nicht das Chemiebetrieb blockiert? Mir klingt das schon mal arg nach Gemauschel.

Da TALKE mischen will muss das Unternehmen korrekt als Chemiebetrieb eingestuft werden. Mischen wird in den Unterlagen zwar als rein physikalischer Vorgang eingestuft, was aber so nicht stimmt. Je nach gemischten Stoffen ist eine chemischer Vorgang. Leider wurde nicht explizit dargelegt, was mit was gemischt werden soll, sodass hier eine Überprüfung möglich wäre, somit muss von chemischen Vorgängen ausgegangen werden. Und bei solchen Mischvorgängen kann etliches schief gehen.

Die Unterlagen lassen auch erahnen, dass der Hauptgeschäftspartner wohl der Chempark Uerdingen sein wird, weshalb die Ansiedlung in Rheinhausen unerklärlich ist. Schließlich wäre eine direkte Ansiedlung am Chempark viel sinnvoller.

Mich wundert, dass bisher noch niemand darauf hingewiesen hat, dass dort auch Zyankali gelagert werden soll.

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Spruch zum Sonntag

Unterschätze niemals die Dummheit der Macht.
(Ulrich Scharfenort, 27.02.2013)

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Verbraucherschutz: Warum ESL bei der Lampe?

Letzten war ich mal wieder im Baumarkt und musste feststellen, dass eine Unsitte um sich greift. Man kauft nicht mehr nur die Lampe, sondern bekommt direkt dazu auch noch eine Birne. Allerdings überwiegend die quecksilberhaltigen ESL.

Als Verbraucher möchte ich mir allerdings nicht vorschreiben lassen, welche Art von Birne ich mir kaufe. Warum soll ich eine Lampe kaufen, welche eine Birne hat, welche ich nicht möchte.

Aus meiner Sicht dient diese Aktion dazu die unerwünschten ESL unters Volk zu bringen. Aber anstatt mir eine Lampe mit Crapware zu kaufen, verzichte ich dann doch lieber.

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Wahnstreiks

Dieser Wahnstreik findet auf dem Rücken derer statt, welche für die viel zu oft schlechte Leistung der Lokführer auch noch zahlen müssen und nicht zuletzt auch Herrn Weselsky mit bezahlen. Der hier überwiegend Betriebsratswahlwerbung betreibt und deswegen von vornherein eine unverschämte Forderung auf den Tisch gelegt hat. Der Streik war nach meiner Ansicht von der GDL provoziert. Eine Frechheit sondergleichen war die Blockierung von Gleisen um auch den restlichen Zügen eine Chance auf Einhaltung des Fahrplans zu nehmen. Dieses Vorgehen beweist aus meiner Sicht, dass es nur um mediale Aufmerksamkeit ging.

Von einer rechtzeitigen Vorankündigung kann hier nicht die Rede sein und Streikrecht, heißt nicht dass man nicht auch auf unbeteiligte Dritte Rücksicht nehmen müsste. Ich hoffe die Bundesregierung und der Bundestag ziehen nun endlich Konsequenzen und schieben diesen Gewerkschaftswerbungskampf einen Riegel vor.

Wobei auch die Bahn schon jetzt etwas tun kann. Bei Autos wird bereits an Fahrautomatik geforscht. Dies dürfte um einiges einfacher für Züge sein und der Computer streikt nicht flächendeckend.

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Neue Auskunft vom Flughafen Düsseldorf

Auf eine Anfrage an den Flughafen zum Flugverkehr bekam ich nachfolgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wie ich Ihren Ausführungen entnehme, ist Ihnen nicht bekannt, dass es am Flughafen Düsseldorf kein Nachtflugverbot gibt, es existieren lediglich Nachtflugbeschränkungen (NFR DUS), die ich dieser Mail als Anlage beifüge.

Bestimmte Flugzeugtypen dürfen am Flughafen Düsseldorf während der ganzen Nacht verkehren (Propellermaschinen unter 9t).

Um für Sie nachvollziehbar zu machen, zu welchen Zeiten möglicherweise mit nächtlichem Flugbetrieb zu rechnen ist und welche Maßnahmen zur Milderung von nächtlichen Störungen durch Fluglärm ergriffen werden, möchte ich Sie kurz über die aktuellen Nachtflugregelungen informieren.

Die Neuregelung der Nachtflugregelungen (NFR) an dem Verkehrsflughafen Düsseldorf von 2007 (s. Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (MBl. NW. Nr. 28 2007, S. 651) sieht unterschiedliche Beschränkungszeiten für die Luftfahrzeuge in Abhängigkeit zu den jeweiligen Lärmzeugnissen vor.

Zuständig für eine Änderung dieser Regelung ist das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als Genehmigungsbehörde des Flughafens.

Zu unterscheiden sind Flugbewegungen mit Propeller- und Strahlflugzeugen:
Bestimmte lärmzertifizierte Propellerflugzeuge dürfen am Flughafen Düsseldorf die ganze Nacht hindurch verkehren. Die Beschränkungszeit von 22.00 Uhr (21.50 Uhr off blocks) bis 06.00 Uhr für Starts und Landungen gilt nur für diejenigen Propellerflugzeuge, die ein entsprechendes Lärmzeugnis nicht besitzen bzw. nicht in die betreffende Lärmkategorie einzuordnen sind oder ein größeres Take-Off-Weight (MTOW) als 9t besitzen (Ziffer 5.2).

Bezüglich des Strahlflugzeugbetriebs sind verschiedene Beschränkungszeiten aufgeführt. Für Strahlflugzeuge ohne eine Lärmzulassung nach dem Annex 16 der Internationalen Zivilluftfahrt- Organisation (ICAO) oder nur nach Kapitel 2 gilt seit dem 01.04.1999 ein generelles Nachtflugverbot in der Zeit von 19.00 Uhr (18.50 Uhr off blocks) bis 08.00 Uhr (Ziffer 2). Für Starts und Landungen mit Kapitel 3-Strahlflugzeugen, die nicht in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen enthalten sind, liegt die Beschränkungszeit zwischen 22.00 Uhr (21.50 Uhr off blocks) und 06.00 Uhr Ortszeit (Ziffer 3.1).

Planmäßige Starts mit Strahlflugzeugen, die in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen enthalten sind, dürfen in der Zeit von 22.00 Uhr (21.50 Uhr off blocks) bis 06.00 Uhr Ortszeit nicht stattfinden (Ziffer 4.1). Ebenfalls sind planmäßige Landungen für diese Flugzeuge in der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr Ortszeit verboten (Ziffer 4.3).

Grundsätzlich findet planmäßig somit kein Flugbetrieb mit Strahlflugzeugen in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr statt.

Von diesen grundsätzlichen Regelungen gibt es jedoch Ausnahmen. So dürfen verspätete Landungen von Strahlflugzeugen mit einer Kapitel 3-Lärmzulassung unter bestimmten Voraussetzungen erst ab 23.30 Uhr nicht mehr durchgeführt werden (Ziffer 4.4).
Soweit die betreffende Luftverkehrsgesellschaft, für die die verspätete Landung durchgeführt wird, einen örtlichen Wartungsschwerpunkt am Flughafen Düsseldorf besitzt (z.B. Air Berlin, Condor, Lufthansa, TUIFly, Germania, Germanwings, Hamburg Airways), und somit den Status eines Homebase-Carrier innehat, gilt das Landeverbot lediglich in der Zeit zwischen 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr (Ziffer 4.5).
Derartige Flugbewegungen können gemäß den bereits erwähnten Nachtflugregelungen durchgeführt werden, ohne dass es einer weiteren Genehmigung durch die Luftaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf bedarf. Für verspätete Starts im Fluglinien- oder planmäßigen Bedarfsluftverkehr kann die Luftaufsicht im Einzelfall bis 23.00 Uhr eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn diese u.a. zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Flugbetriebes oder zur Vermeidung erheblicher Störungen im betrieblichen Ablauf eines Luftfahrtunternehmens erforderlich ist (Ziffer 4.2).
Von den o.a. Beschränkungen sind im übrigen Landungen von Luftfahrzeugen, die den Flughafen Düsseldorf nachweislich aus meteorologischen, technischen und sonstigen Sicherheitsgründen als Ausweichflughafen anfliegen, Flüge im Rahmen des Rettungsdienstes bzw. Katastropheneinsatzes sowie Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung GmbH grundsätzlich ausgeschlossen (Ziffer 6.1 bis 6.3). Diese Ausnahmen sind an allen deutschen Verkehrsflughäfen üblich und fallen regelmäßig kaum ins Gewicht. Darüber hinaus kann die örtliche Luftaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf, der die Überwachung der Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Düsseldorf obliegt, auf Antrag für Starts oder Landungen innerhalb der jeweiligen Beschränkungszeit im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen (Ziffer 7). Die Bezirksregierung Düsseldorf ist dabei, wie auch in der Vergangenheit, um eine restriktive Handhabung der Genehmigungspraxis bemüht. Aus dem oben Gesagten ist problemlos erkennbar, dass rechtskonformer nächtlicher Flugverkehr am Flughafen Düsseldorf durchaus vorkommt.

Am Abend des 27.07.2014 (ich denke, dass Sie diesen Abend in Ihrer Mail anführen wollten) ist kein Start durchgeführt worden, der einer Ausnahmegenehmigung durch die örtliche Luftaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf bedurft hätte.

Die Existenz eines Verkehrsflughafens führt in dessen Nachbereich leider unausweichlich zu Problemen, insbesondere hinsichtlich der daraus resultierenden Lärmbelastungen für die Anwohner.
Nach den bisherigen Erfahrungen bestehen am Flughafen Düsseldorf seitens der involvierten Institutionen jedoch große Bemühungen einen möglichst sachgerechten Ausgleich aller vom Flughafenbetrieb berührten Interessen zu schaffen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.

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Weiteres zur Schufa vom Landesdatenschutzbeauftragten Hessen

Auf eine Einwendung von mir bekam ich folgenden Hinweis:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 20.08.2014.
bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt vermag ich die Nichterteilung der Auskunft durch die SCHUFA Holding AG aus den von mir mit Schreiben vom 19.08.2014 dargestellten Gründen nicht zu beanstanden.

Eine Pflicht zur generellen Beifügung einer Ausweiskopie im Rahmen der Anforderung der Datenübersicht nach § 34 BDSG habe ich weder bestätigt, noch wurde diese von der SCHUFA Holding AG Ihnen gegenüber so dargestellt.

So heißt es in der E-Mail der SCHUFA vom 10.02.2014 lediglich:
„….Zur Vermeidung von Rückfragen und im Sinne einer schnelleren Bearbeitung sowie zu Ihrer eindeutigen Identifikation bitten wir Sie…eine beidseitige Kopie Ihres Ausweisdokumentes beizulegen, ….“

Das bedeutet nicht, dass eine Identifizierung ausschließlich unter Beifügung einer Ausweiskopie möglich wäre.

Meines Erachtens könnte es in dem von Ihnen geschilderten Fall ausreichen, Ihren Auskunftsanspruch gegenüber der SCHUFA mit einem handschriftlich unterschriebenen Schreiben unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer Anschrift sowie Ihres Geburtsdatums geltend zu machen, sofern die SCHUFA Sie damit eindeutig identifizieren kann.

Sollte die Auskunftei Sie nicht eindeutig identifizieren können, erachte ich die Anforderung einer teilweise geschwärzten Ausweiskopie für zulässig. Hierzu verweise ich auf meine Ausführungen vom 14.08.2014.
Gerne werde ich den Fall einer weiteren Prüfung unterziehen, sofern die SCHUFA Holding AG die Auskunft trotz Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums nicht erteilen sollte.

In diesem Fall bitte ich Sie, sich unter Beifügung des vollständigen Schriftverkehrs mit der SCHUFA erneut an mich zu wenden.

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zu „Giftstoff-Lager auf Logport geplant“

zu „Giftstoff-Lager auf Logport geplant“

Es handelt sich um Gefahrstoffe. Die Überschrift fand ich da ein wenig irreführend. Schließlich ist nicht jeder Gefahrstoff giftig.

Der Antrag muss nicht genehmigt werden damit es losgehen kann. Die Firma TALKE kann gemäß Antrag auch jetzt schon mit dem Bauen beginnen, da der vorzeitige Baubeginn drin steht.

Wären auch nur einzelne Nachtschichten vorgesehen, wäre aus meiner Sicht der Lärmschutz zu thematisieren. Wobei auch Samstag 6:30 aus meiner Sicht schon eine Härte darstellt.

Nach den mir vorliegenden Informationen ist das Lager selber unkritisch, solange die Rheinhausener Feuerwehr für den unwahrscheinlicheren Fall eines Großbrandes entsprechend gerüstet ist.

Was kritisch ist, sind die Transportrouten der Gefahrguttransporte. Nur auf einer Route führt der Transport nicht unmittelbar an Wohnbebauung vorbei. Bei 80 LKW pro Tag wären das im Jahr ca. 25000 Transporte. Wenn auch nur einer davon im Stadtbereich Rheinhausen verunfallt könnten die Auswirkungen je nach Stoff verheerend sein. Hier müsste entsprechend die Durchfahrt durch Rheinhausen für Gefahrgüter auf Ausnahmen eingeschränkt werden. Ausnahmen wäre nur Lieferfahrzeuge, welche Tankstellen und Ölheizungen versorgen, alle anderen Transporte sind nicht notwendig und würde nach einem schweren Unfall auch die Frage aufwerfen, ob die Stadt Duisburg alle notwendigen Vorkehrungen gegen einen Unfall getroffen hat. Ich denke in diesem Sinne werde ich als somit Betroffener auch einen entsprechenden Einspruch formulieren.

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Stadt will 1,5 Millionen für Kantpark verschwenden

Mit einer Neugestaltung des Kantparks lässt sich die dortige Problemlage mit Trinkern und anderen Süchtigen nicht lösen.

Dies wird aber in DS 14-0833 als Hauptgrund für die Umgestaltung angeführt. Daneben wird behauptet dieser wäre nicht mehr zeitgemäß. Ingesamt viel Blabla und wenig Inhalt, den sollen wohl jetzt die Bürger liefern.

Auf mich wirkt das Ganz, wie ein Schön-Wärs, aber wirklich notwendig ist dies nicht, wenn man den maroden Zustand fast aller Straßen in Duisburg betrachtet. Da wäre das Geld besser angelegt und der Bevölkerung mehr geholfen, als mit einem sich sicherlich noch in den Kosten steigernden Leuchtturmpark.

Mal ganz abgesehen davon, dass hier bestimmt schon wieder einige mit den Kettensägen bereit stehen, um Bäume zu fällen und gegen die eigene Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu verstoßen.

Mal ganz abgesehen davon, dass die Verwaltung der Stadt ohnehin schon chronisch überlastet scheint und nun noch mehr Zeit in ein überwiegend überflüssiges Projekt stecken muss, obwohl andere Dinge wesentlich wichtiger sind.

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zu „Studie lässt Lärmgegner aufhorchen“

zu „Studie lässt Lärmgegner aufhorchen“

Hat etwa jemand ein anderes Ergebnis erwartet.
Und dann will der Flughafen Düsseldorf auch noch seinen Flugbetrieb ausweiten. Was einem die Erholung am Abend vermiest.

Zudem wird der Wohnwert gesenkt, wie eine Studie aus Frankfurt beweist sinkt durch jedes Dezibel Fluglärm, der Wert einer Immobilie. Auch die Häufigkeit ist von Relevanz.

Steigert der Flughafen seinen Lärmoutput hätte jeder eine Entschädigung verdient.

Dazu kommt noch, dass die „Flugrouten“ nicht verbindlich festgelegt sind, sondern die DFS aus wirtschaftlichen Gründen Abweichungen zulässt.

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Spruch zum Sonntag

Menschen sollten nach ihren Handlungen beurteilt werden. Nicht nach dem Gelaber.
(Ulrich Scharfenort, 15.03.2013)

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zu „Fluglärm: Kritik am Standort der Messstelle“

zu „Fluglärm: Kritik am Standort der Messstelle“

Was ist seltsam daran, dass der Flughafen dort misst, wo für ihn der geringere Lärm herauskommt. Es ist verwunderlich, dass im Westen nicht gemessen wird, aber wahrscheinlich würde dann herauskommen, wie laut es hier teilweise wirklich ist. Die letzten Wochen war der Fluglärm extrem laut und am 14.08.2014 sogar schon um 5:25 zu hören.

Die Verwaltung beweist einmal mehr, wie wenig sie die Lärmproblematik der Bevölkerung kennt.

Eine einzelne Messstelle reicht ohnehin nicht aus. Dies müsste vielmehr ein Messnetz sein mit einer Kantenlänge von einem Kilometer, um halbwegs brauchbare Daten zu liefern, aber davor scheut der Flughafen zurück, weil mit Messdaten die Anwohner endlich belegen könnten, wie viel Lärm wirklich vom Fluglärmhafen Düsseldorf ausgeht.

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Fracking macht Kohle billig

Wie die Beantwortung einer Anfrage aus dem Stadtrat der Stadt Duisburg zur Herkunft der Kohle für die STEAG zeigt, kommt fast die Hälfte der Steinkohle aus den USA. Man würde annehmen die USA wären teuer, aber dem ist nicht so. Durch Fracking haben sich die Gaspreise massiv gesenkt, wodurch dieses wahrscheinlich nicht einmal annähernd kostendeckend durchgeführt werden kann. Gleichzeitig sank in den USA die Nachfrage nach Steinkohle, welche nun auf dem Weltmarkt verschleudert wird. Was zu einer unglücklicherweise höheren Rentabilität von Steinkohlekraftwerken in Deutschland führt.

Somit verschmutzt Fracking in den USA bereits jetzt auch unsere Umwelt, durch unnötigen höheren Ausstoß von mehr CO2. Dabei sind Gaskraftwerke effizienter und zukünftig dürfte durch Windgas die Abhängigkeit von Russland sinken.

Vielleicht muss man auch unter diesen Aspekt den Ukrainestreit zwischen Russland und USA sehen. Strategisch müsste die EU ihre Abhängigkeit von der USA verringern.

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Ab 2015 Atommüllager in Gronau

Für 2015 ist gemäß Bundestagsdrucksache 18/2362 (PDF) die Inbetriebnahme eines Atommülllagers für Uranoxid in Gronau geplant.

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Idee: Hundsteine

Hunde hinterlassen an verschiedenen Stellen ihre Duftmarken, was andere Hunde dazu veranlasst ebenfalls eine Duftmarke zu setzen. Hundesteine wären hier Steine, welche sich durch die von den Hunden abgegeben Flüssigkeit zersetzen und einen für Hunde unangenehmen Geruch freisetzen. Dabei darf das Material natürlich keine Giftstoffe für die Umweltfreisetzen oder sich bei Regen auflösen.

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zu „Gute Noten für die Stadtwerke“

zu „Gute Noten für die Stadtwerke“

Wahrscheinlich wurde nur oder überwiegend R(h)einpower hier bewertet. Als Duisburger bekommt man von den Checkportalen ja ansonsten nur etwas mit, wenn man von den Stadtwerken weg wechselt, weil man unzufrieden war.

Da ich sowohl bei dem einem als auch anderen zeitgleich Kunde war, kann ich sagen, dass R(h)einpower einen deutlich besseren Kundenservice, als die Stadtwerke hatte, was das Ergebnis erklären könnte.

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Landesdatenschutzbeauftragter Hessen auf Seiten der Schufa

Die Schufa sitzt auf einem riesigen Haufen an Daten und wertet diese nach intransparenten Algorithmen aus. Somit ist einem Betroffenen nicht möglich zu überprüfen, ob die Auswertung die wirkliche Situation auch nur annähern wiedergibt.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben die Bürger zumindest theoretisch das Recht der kostenlosen Selbstauskunft bei der Schufa. Das kostenlos bezieht sich wirklich nur auf die Auskunft selber. Dafür ist bei der Schufa der Aufwand so hochgeschraubt worden, dass es man sich erst den Ausweis kopieren muss, dann noch durch seltsame Formulare oder ähnliches quält und dies auch noch per Snailmail wegschicken muss.

Der Datenschutz in Hessen meint, dies würde die datenschutzrechtlichen Interessen wahren, was mir aber eher, wie eine extrem schufafreundliche Auslegung der Rechtslage vorkommt. Schließlich muss die Schufa die aktuelle Adresse haben, da die Datensätze ansonsten nichts wert wären, somit muss auch die Mitteilung der „Schufanummer“ (Referenznummer) ausreichen. Der Datenschutz Hessen antwortete hier extrem ausweichend, dass weitere Identifizierungsmerkmale notwendig sei, begründet dieses aber nicht nachvollziehbar und erläutert auch nicht welche Merkmale dies sein könnten, abgesehen von einer Ausweiskopie.

Vielleicht kommt auch nur mir hier der Verdacht, dass wirtschaftliche Interessen aus Hessen im Vordergrund stehen könnten. Auf jeden Fall ist mir dieser Vorgang mangels aussagekräftiger Begründung überaus suspekt, ebenso wie die Bezeichnung „Abschließendes Antwortschreiben“.

Natürlich kann man auch nicht bewerten, ob nicht doch Geoscoring stattfindet. Aber dies ist ja ein anderes Thema.

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Duisburger Künstler: Anika Ball

Ball, Anika; Tattookünstlerin; Facebook-Seite; Wikipedia; Artikel 1,
Alias: Hellcat Any

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Zu „Die Last mit der Rast“

Zu „Die Last mit der Rast“

Stromanschlüsse für Kühltransporte sind aus meiner Sicht ein muss. Nicht nur damit die Fahrer schlafen können, sondern auch, um die Umwelt zu entlasten. Schließlich dürften derartige Generatoren nicht sonderlich Effizient sein und ähnlich unnötig zur Belastung mit Feinstaub und Stickoxiden sorgen, wie die Schiffsindustrie.

Parkplätze sind aber nicht nur an Autobahnen ein Problem, sondern auch in Duisburg. Dort ist sehr viel Logistik aber es gibt keine geeigneten Parkplätze für die LKW-Fahrer, wodurch diese im gesamten Stadtgebiet stehen und dort teilweise auch regelwidrig schlafen. Die verantwortliche Duisport-Gesellschaft ist bisher nicht auf Forderungen eingegangen, bei ihren Logports entsprechende Flächen mit Sanitäranlagen und Versorgung (Nahrung, Treibstoff, Mautstelle) bereitzustellen.

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zu „Polizei schnappt nur jeden dritten Spritdieb“

zu „Polizei schnappt nur jeden dritten Spritdieb“

Wenn ich mir das Bild in dem Artikel betrachte, so scheinen es die Betreiber der Überwachung auch nicht so genau mit den Gesetzen zu nehmen. Auch für Tankstellenbetreiber gilt das BDSG und dieses mit den entsprechenden Kommentar stellt klar, dass deutlich auf die Überwachung hingewiesen werden muss, sodass man vor dem Betreten eines Geländes davon weiß. Ebenfalls muss klar und deutlich auf den Betreiber hingewiesen werden.

Wenn also kein für Autofahrer deutliches Schild an der Einfahrt steht, verstoßen diese höchstwahrscheinlich gegen geltendes Recht.

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zu „Kopfhörer als Risiko im Verkehr“

zu „Kopfhörer als Risiko im Verkehr“

Die Rheinbahn hat eine seltsame Einstellung, wenn sie Kopfhörer als Risiko im Straßenverkehr sehen. Weil ein paar ***** meinen ihr Gehör mit überlauter Musik zu schädigen und ihre Umgebung zu nerven sind plötzlich sämtliche Kopfhörer ein Problem?

Das ist keine Frage von Kopfhörern, sondern eine der Aufmerksamkeit. Unaufmerksamkeit kommt auch bei anderen Passanten vor. Im Normalfall braucht man keine akustischen Warnsignale, wenn man aufpasst.

Kopfhörer sind vergleichbar mit Autoradio auch dieses stellt bekanntlicherweise kein Problem dar, obwohl einige hier die ganze Umgebung beschallen.

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Spruch zum Sonntag

Alle ExtreMISTen haben etwas gemEINSAM.
(Ulrich Scharfenort, 15.03.2013)

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Duisburger Künstler: Martin Lukas

Lukas, Martin; Filmemacher; Seite; Wikipedia; Artikel 1,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Duisburger Künstler: Martin Lehmer

Lehmer, Martin; Maler/Zeichner; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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SPD/CDU/CSU lehnen klareren Datenschutz ab!

Vor einiger Zeit hatte ich zwei Petitionen zum Thema Datenschutz eingereicht, welche sich mir der Kennzeichnung von Erfassungsbereichen von Überwachungskameras und einen einheitlich Hinweis für Kameras beschäftigten.

Die Begründung für die „Ablehnungen“ sind nachfolgend aufgeführt.

Einheitliche Kennzeichnung von Überwachungskameras:

Mit der Eingabe wird eine Pflicht zur einheitlichen Kennzeichnung von Überwachungskameras, die in ihrer Art und Weise hervorstechend und klar erkennbar sein müsse, gefordert.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, zur Erfüllung der Kennzeichnungspflicht fänden derzeit viele unterschiedliche Hinweisschilder Verwendung, die aufgrund ihrer Gestaltung, Farbe oder ihrer konkreten Anbringung, etwa in Fußbodennähe, schwer zu registrieren oder gar versteckt seien. Abhilfe könne nur durch ein einheitliches klares Symbol geschaffen werden, das die datenschutzrechtlichen Vorschriften erfülle und den Bürgerinnen und Bürgern zumindest erlaube zu erkennen, ob sie überwacht würden. Die derzeitige Kennzeichnung entspreche zwar häufig den gesetzlichen Vorschriften, mache aber die Kundinnen und Kunden nicht auf die Einschränkungen ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aufmerksam.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen 286 Mitzeichnungen und 68 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) in § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) normiert sind. So muss zunächst einer der in § 6b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BDSG genannten Tatbestände erfüllt sein, nämlich die Erforderlichkeit zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke. Zudem dürfen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen des Betroffenen überwiegen.

Auch eine Pflicht, auf die Videoüberwachung hinzuweisen, ist im Gesetz bereits vorgesehen. § 6b Abs. 2 BDSG lautet: „Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen“.

Der Ausschuss stellt fest, dass die Kennzeichnungspflicht zur Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung erforderlich ist und der Transparenz für die Betroffenen dient.

Geeignete Maßnahmen im Sinne dieser Vorschrift sind beispielsweise deutlich sichtbare Hinweisschilder (Drs. 14/4329, S. 38). Diesen Anforderungen kann nur durch solche Hinweise entsprochen werden, die für die jeweiligen betroffenen Personen als solche klar erkennbar und in deren Blickfeld angebracht sind. Andernfalls fehlt es an der Geeignetheit der Maßnahme, so dass den gesetzlichen Voraussetzungen nicht Genüge getan wäre. Ein Hinweisschild, das sich beispielsweise in Fußbodennähe befände, entspräche daher grundsätzlich bereits nicht der geltenden Rechtslage.

Was aber im Einzelfall geeignet ist, hängt maßgeblich von dem jeweils betroffenen Personenkreis ab und muss sich an dessen subjektiven Möglichkeiten messen lassen.

Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die jeweils zuständige unabhängige Landesdatenschutzaufsichtsbehörde im privatwirtschaftlichen Bereich kontrolliert, ob im Einzelfall die Anforderungen des § 6b Abs. 2 BDSG von der verantwortlichen Stelle eingehalten werden. Sie kann gem. § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG bei Verstößen Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes anordnen, etwa die Vervollständigung oder erstmalige Anbringung eines Hinweisschildes.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist für die Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des BDSG zuständig, sofern die verantwortliche Stelle eine öffentliche Stelle des Bundes ist.

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag sich der Petitionsausschuss im Ergebnis nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Kennzeichnung von Überwachungszonen:

Der Petent fordert eine gesetzliche Regelung, nach der durch Markierung klar gekennzeichnet werden soll, welche Zonen von Videoüberwachungsanlagen im Außenbereich erfasst werden.

Zur Begründung seines Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass sich an vielen Stellen Videokameras im Außenbereich befänden, von denen man auch erfasst werde, wenn dies nicht erwünscht sei. Allein aus der Position der Kamera im Außenbereich könne nicht auf deren Erfassungsbereich geschlossen werden, so dass ein Ausweichen nur schwer möglich sei. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werde insoweit nur unzureichend gewährleistet.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung aufgeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) in § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) normiert sind.

Öffentlich zugängliche Räume sind Bereiche, die von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmten Personenkreis betreten werden können und dazu aufgrund einer Widmung oder des erkennbaren Willens der Berechtigten auch bestimmt sind unabhängig davon, ob sich der Bereich innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes befindet.

Nach § 6b Abs. 1 BDSG ist die Videoüberwachung solcher Bereiche nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

Öffentliche Stellen können sich auf die Erforderlichkeit zur Aufgabenerfüllung und auf die Wahrnehmung ihres Hausrechtes, nicht-öffentliche Stellen auf die Wahrnehmung ihres Hausrechtes sowie auf Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen. Die Beobachtungsbefugnis der verantwortlichen Stelle endet dabei grundsätzlich an der Grundstücksgrenze (Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. April 1995, NJW 1995, 1955, 1957). Im Einzelfall darf die Überwachungsbefugnis zwar in geringerem Umfang darüber hinausgehen, dies jedoch nur, soweit dies für eine effektive Überwachung notwendig ist (Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 18. Dezember 2003, NJW-RR 2004, 531, 533).

In § 6b Abs. 2 BDSG ist die Pflicht vorgesehen, auf die Videoüberwachung, sowie die hierfür verantwortliche Stelle hinzuweisen. Diese ist durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Der Ausschuss stellt fest, dass die Kennzeichnungspflicht zur Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung erforderlich ist und der Transparenz des Überwachungsvorgangs dient. Der Betroffene soll so in die Lage versetzt werden, seine Rechte effektiv wahrzunehmen (Drs. 14/4329, S. 38). Befindet sich im öffentlich zugänglichen Raum ein Hinweis auf Einsatz von Videoüberwachungstechnik, so ist dadurch dem betroffenen Personenkreis der Umstand der Beobachtung bekannt. Dieser wird, so er dies wünscht in die Lage versetzt, den überwachten Bereich zu meiden. Handelt es sich dabei um einen Bereich außerhalb eines Gebäudes, so können sich betroffene Personen aufgrund der eingeschränkten gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen darauf einstellen, dass der überwachte Bereich regelmäßig an der Grundstücksgrenze endet.

Ob im konkreten Einzelfall die gesetzlichen Anforderungen von der verantwortlichen Stelle eingehalten werden, unterliegt im privatwirtschaftlichen Bereich der Kontrolle der jeweils zuständigen unabhängigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde und ist durch diese zu prüfen. Bei Verstößen kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 38 Abs. 5 S. 1 BDSG Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes anordnen.

Ist verantwortliche Stelle eine öffentliche Stelle des Bundes, so ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des BDSG zuständig.

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkennen und die Forderung des Petenten nicht zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zu Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Man kann natürlich mit den gemachten Angaben weiter Arbeiten. So hängen zum Beispiel viele Hinweisschilder an völlig ungeeigneten Stellen. Auch die Kennzeichnung von Überwachung im Außenbereich dürfte sich kaum an die erwähnten Grundlagen halten. Mit diesen Petitionen bewaffnet kann man sicherlich leichter gegen Datenschutzverstöße vorgehen. So erscheinen mir die Hinweise der Deutschen Bahn absolut nicht ausreichend. Das Symbol ist in der Tür versteckt und dazu fehlt noch jeglicher Hinweis auf den Betreiber an der Tür.

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Flugausweitung in Düsseldorf

Der Flugverkehr ist schon ausgeweitet genug, wahrscheinlich könnte man problemlos etliche der völlig unnötigen Kurzstreckenflüge streichen. Die Bahn ist hier eh schneller und die Bevölkerung würde endlich vom Lärmflughafen Düsseldorf entlastet, anstatt denen noch mehr Flüge zu gestatten.

Am Besten wäre eine Lärmsteuer, welche der Flughafen an die geschädigten Gebiete zahlen muss. Je größer das Gebiet, desto mehr Lärmsteuer. Dann verschwinden die lauten und unrentablen Flieger ganz von selbst.

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