#Duisburg: Architekt vom Rheinpark hat von Pflanzen keine Ahnung – #Dürre #Hochfeld #Klimaerwärmung

Das unten gezeigte Bild, zeigt eine Anpflanzung von Bäumen im Rheinpark Hochfeld. Scheinbar hat der Architekt das Hochfeld zu wörtlich genommen und viele Weg im Rheinpark tiefergelegt, sodass hohe Wiesen entstanden sind. Überall stehen dort Bäume in Rhein und Glied.

Diese unnatürliche Ordnung ist Geschmackssachen, was allerdings keine Geschmackssache ist, ist die Auswahl der Bäume. Es fällt auf, dass ungeeignete Bäume in Monokultur gepflanzt wurden, also genau das Problem, was die Baumplantagen ruiniert hat, hat jemand in Hochfeld geplant und umgesetzt.

Die Nadelbäume sind bereits abgestorben, weil der Standort zu trocken ist bzw. man die Klimaerwärmung bei der Planung nicht berücksichtigt hat. Schatten gibt es kaum, dabei haben gerade Bäume eine unglaubliche Kühlleistung.

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#Duisburg: Gaterwegbrücke es geht los – #Rheinhausen #Duisport

Gestern kam ich mal wieder unter der Gaterwegbrücke durch und stellte fest, dass sich etwas tut. Der Parkplatz, der bisher sehr beliebt war, bei Autobastlern, ist vollständig umzäunt. Man beginnt hier wohl mit der Einrüstung.

Der Gehweg unter der Brücke war noch nutzbar. Mir stellte sich die Frage, ob das während der Arbeiten so bleibt. Auf den Punkt wurde durch die Stadt beim Vortrag in der Bezirksvertretung nicht eingegangen.

An der Baustelle hängt auch ein Schild mit eine Ansprechstelle.

Den von der Stadt angekündigte Internetauftritt fand ich bisher nicht.
Aber die Niederschrift und die Präsentation befindet sich im Ratsinformationssystem zum Download.

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#Duisburg: Sperrung Karl-Lehr-Brückenzug ist rechtswidrig – #Ruhrort #DuisburgistechtFahrradfeindlich #AUTOkratie #Autokorrektur

Wie ich dem WDR und auch anderen Quellen entnahm setzt Duisburg die extrem fahrradfeindliche Politik fort.

Dies ist, wie an vielen anderen Stellen, rechtswidrig!

Wie üblich geht es den Verantwortlichen ausschließlich um den Verkehrsfluss des KFZ-Verkehrs, der allerdings gleichrangig zum Fahrrad- und Fußverkehr zu behandeln ist. Je langsamer eine Fortbewegungsmethode ist, desto kürzer ist die zumutbare Umleitung. Für Gehende ist ein gigantischer Umweg nicht zumutbar. Da die Witterung gegen Herbst geht, sind derartige Umleitungen auch nicht zumutbar für Radverkehr. Somit liegt klar ein Ermessensfehler vor, weil die Alternativen nicht betrachtet wurden. Eine Temporeduzierung und ein Überholverbot für KFZ-Verkehr sind zumutbar, ein riesige Umleitungsstrecke für Radverkehr ist dies keineswegs. Umwege für KFZ-Verkehr sind nach einschlägiger Rechtsprechung zumutbar. Zumal es mit der neuen Straßen vom Hafengebiet zur A59 eine geeignete Strecke gibt.

Die Behauptung, dass etwas alternativlos wäre, ist immer gelogen. Es gibt immer Alternativen!

Die Möglichkeiten:
1. Für KFZ-Verkehr Einrichtungsverkehr auf einer Spur in Abhängigkeit der Tageszeit in Hauptverkehrsrichtung. Die andere Spur für Rad- und Fußverkehr, getrennt durch Absperrung.
2. Vollständige Umleitung für KFZ und ausschließliche Freigabe für Fahrrad- und Fußverkehr.
3. Bau einer temporären Leichtbaubrücke. Zwar teuer, aber machbar. Nutzung der alten Brücke während der Umbauarbeiten.
4. Kostenloses Shuttle zwischen den beiden Seiten für Rad- und Fußverkehr.
5. Tempo 20 für KFZ und Überholverbot, womit für sich normal bewegende Radfahrende keinerlei Gefährdung bestehen kann.

Was so oder so geht, ist die Fahrbahn nicht zu sperren, da es dafür keinerlei Grund gibt. Gemäß § 45 StVO müsste es dafür eine erhebliche Gefährdung geben, welches nicht der Fall ist. Die Stadt Duisburg behauptet zwar gerne Gefährdungen, ganz nach belieben, korrekt belegen kann die Stadt diese aber nicht, weshalb eine Sperrung vor Gericht einkassiert würde. Sollte die aktuelle Planung genehmigt werden oder Fahrverbotsschilder aufgestellt werden (Verwaltungsakt) so würde dies für eine Klage, auch im Eilverfahren, ausreichen. Es ist eine Unart der Stadt Duisburg wegen angeblicher Gefährdungen Straßen für Radverkehr zu sperren, obwohl hier die gleichen Anforderungen, wie für LKW-Verkehr zu stellen sind. LKW fahren etwa auf der Jägerstraße in Rheinhausen immer wieder über den Radweg und gefährden so definitiv Radfahrende. Gehandelt hat die Stadt hier noch immer nicht. Wie üblich wird KFZ-Verkehr als Priorität gesehen, weshalb andere Lösungen nicht angedacht werden, dabei ist ein Umweg für KFZ-Verkehr über größere Strecke zumutbar, als für Rad- bzw. Fußverkehr.

Ich würde jedenfalls bei einer Klage finanziell unterstützen und ich bin sicher viele Radfahrende würden das auch, weil einer derartig rückständigen Planung Einhalt geboten werden muss.

Interessante Urteile zum Thema Sperrung und Gefährdung:
1. Aufhebung rechtswidriger Sperrung
„Darüber hinaus ist § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO zu berücksichtigen, wonach insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
2. Rechtswidrige Radwegnutzungspflicht
3. Radwegnutzungspflicht und Gefahrenlage (BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 3 C 42.09)
4. Einstweilige Anordnung bei nur KFZ-Sperrung abgewiesen
5. Einstweiliger Rechtsschutz bei KFZ-Sperrung abgewiesen

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Abstand Schilder, Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländer – #RuntervomGehweg

Die Stadt Duisburg schränkt bekanntlich gerne die Rechte von Gehenden und Radfahrenden unzulässig ein. Beispiel dafür habe ich inzwischen massenhaft. Eine Stelle ist ein Absperrgeländer, welches einen Abstand von ca. 1 m zu Fahrbahn hat.

Dieses befindet sich an der Grundschule Beethovenstraße in Rheinhausen. Habe nun mal nachgefragt, ob man da eine schriftliche Begründung oder so hat. Scheinbar hat man da keine Begründung oder Rechtsgrundlage.

Es gibt auch andere Stellen, wo man den Gehweg signifikant einschränkt mit Sperrpfosten. Dabei gibt es keine Vorgaben für den Abstand zum Fahrbahnrand in der StVO und auch nicht in der Verwaltungsvorschrift.

In der Verwaltungsvorschrift findet man nur etwas zum Abstand von Schildern:
„Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand von ihr innerhalb geschlossener Ortschaften 0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 m betragen“
Auch wenn das fragwürdig ist, nehmen wir dies einfach mal hin. Wobei ich mich hier frage, ob der Pfosten oder der Abstand des Schildes gemeint ist. Aus meiner Sicht reicht ein Abstand des Schildes selbst von 0 cm, da ja der Bordstein und der Rinnstein einen ausreichenden Abstand sicherstellt.

Zur Sicherung der Rad- und Gehwege steht nur:
„Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländer sind nur dann als Verkehrseinrichtung anzuordnen, wenn sie sich regelnd, sichernd oder verbietend auf den Verkehr auswirken.“

Auf der Seite StVO2Go finden sich einige Hinweise. Dort wird ausgeführt, dass laut Kapitel 7.4.1 RASt ein Abstand von 0,25 m vorgesehen ist. Allerdings ist dabei auch die Mindestbreite von Gehwegen zu berücksichtigen (Kapitel 4.1, 7.3.2 RASt), was die Stadt Duisburg nicht macht.

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#Duisburg: Abriss und Steinstaub für Autohof? – #Rheinhausen #Duisport

An der Ecke Bismarckstraße Gaterwegbrücke befand sich ein Garagenhof, der abgerissen wird.

Da stellt sich die Frage, ob man dort noch mehr Fläche für Logistik plant oder endlich einen Autohof. Die Fläche wäre ideal um das Logportareal vor Zerstörung und Behinderung durch „parkende“ bzw. gelagerte LKW zu bewahren. Und an der Stelle wäre ein Autohof auch optimal gelegen.

Was aber extrem ärgerlich ist, dass man mal wieder nicht den Schutz der Bevölkerung beachtet. Dass so viel Staub, wie dort sichtbar auf dem Boden im Umfeld ist, darf einfach nicht sein.

Man hat erkennbar nicht die Staubfreisetzung unterbunden, obwohl bei derartig alter Bausubstanz mit Sicherheit Asbest vorhanden war. Und sei es auch nur in kleinen Mengen, etwa aus Spachtelmassen. Wobei auch der Steinstaub nicht gesund ist.

Entweder hat die Stadt Duisburg keine Auflagen gemacht oder diese nicht richtig durchgesetzt. Es ist offensichtlich, dass man keine Staubabschirmung genutzt hat oder diese nicht wirksam ist. Sowohl fürs Umfeld, wie auch die Beschäftigten nicht akzeptabel.

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Nummerschild bei Falschparken entfernen? – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Frage mich gerade, was das rechtlich wäre, wenn man bei Falschparkenden die Nummernschilder entfernt und zum Beispiel unters KFZ tut.

Also ein Diebstahl wäre das ja nicht, da man keine Absicht hat sich die Nummernschilder anzueignen.

Nötigung sehr ich jetzt hier auch nicht.

Eine Sachbeschädigung ist es auch nicht, da ja alles reversibel ist. Es denn natürlich man würde etwas beim Entfernen beschädigen.

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist es auch nicht, da ein Fahrzeug ohne Nummernschild nicht gefährlicher ist, als mit.

Auch Kennzeichenmissbrauch erscheint mir nicht zutreffend. Man müsste eine rechtswidrige Absicht haben, mir fällt hier allerdings keine ein. Das Nummernschild wird auch nicht verändert. Beseitigt wird es auch nicht, da es nur temporär woanders ist. Verdecken tut man es auch nicht. Die Erkennbarkeit ist natürlich beeinträchtigt, aber was wäre hier dann die konkrete rechtswidrige Absicht?

Da Autofahrenden sich vor Fahrtantritt überzeugen müssen, dass alles am Fahrzeug funktioniert und die Nummernschilder ja nicht weg sind, wenn man genau hinschaut, dann ginge das Fahren ohne Nummernschild voll auf die jeweiligen Autofahrenden. Jedenfalls eine interessante rechtliche Frage, die ich natürlich nur rudimentär bewerten kann.

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#Duisburg: Post-Müll wird nicht entfernt durch WBD

Schon seit längerem liegen mehrere Exemplare des Postmülls Einkauf Aktuell an einer Stelle in Rheinhausen, gemeldet hatte ich dies bereits Ende April, Anfang Juni lag der Müll noch immer dort.

Die „48-Stunden-Dreck-weg“-Garantie gilt wohl nicht mehr.

Bei einem richtigen Müllberg an anderer Stelle hatte ich das auch schon, dass dieser noch immer dort lag. Dabei hat das vorher ganz gut per Mail funktioniert. Was die App angeht, so nutze ich die nicht. Bei dem einem Mal, wo ich die nutzen wollte ist die abgeschmiert.

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#Duisburg: Umweltwochen 2023 ohne Gedanken an #Klimaschutz – #Exklusion

Unter dem Titel „Duisburg Nachhaltig – Die Umweltwochen 2023“ hat Duisburg auch einen Onlineauftritt, der allerdings definitiv nicht nachhaltig ist.

Warum ist das nicht nachhaltig?
Ganz simpel, dass Internet ist nicht ohne Energieverbrauch und je größer eine Datei ist, desto mehr Energie wird verbraucht. Wer sich nur mal schnell informieren will, was es alles an Programm gibt, muss trotzdem die ganzen 3 MB runterladen, statt einer html-Übersichtseite, die deutlich kleiner wäre. Auch beim Webdesign muss nachhaltig gedacht werden. Weniger ist da oft mehr. Und gerade Grafiken verschwenden viel Traffic.

Auf dem Umweltmarkt fanden sich nachdem was ich selbst gesehen und auch gehört habe keine Hinweise auf der Programm, obwohl sich hier Aushänge angeboten hätten.

Davon abgesehen sind Dateien, welche zuerst runtergeladen werden müssen auch nicht unbedingt gut für die Inklusion, weil es umständlicher ist. Sprich, es ist auch Exklusion.

Beim Klimaschutz muss viel weiter gedacht werden als nur über Veranstaltungen zu informieren.

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#Klimakleber gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

Ein Typ aus Witten behauptet in einem NRZ-Leserbrief, dass es sich bei den Klebekationen der letzten Generation, um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handeln würde.

Daran ist nichts gefährlich, weil niemand gefährdet wird. Falschparken und Baustellen sind teilweise gefährliche Eingriffe, weil dabei nicht der Stand der Technik beachtet wird.

Aber mal ein anderer Ansatz, der Rasern nicht gefallen dürfte. Wer mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, wird derzeit nur mit einem harmlosen Bußgeld „bestraft“ und ggf. ist noch der Führerschein temporär weg. Dabei handelt es sich hier bei näherem Hinsehen um versuchte Körperverletzung, wenn die Geschwindigkeit deutlich überhöht ist. Die StVO sagt ganz klar, dass man nur so schnell fahren darf, dass man rechtzeitig anhalten kann. Das heißt wer deutlich zu schnell fährt, macht das immer vorsätzlich. Dass nichts passiert ist reiner Zufall. Gemäß StGB § 223 Körperverletzung gilt:
„(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“
Ein möglicher Zusammenstoß schädigt Menschen definitiv in der Gesundheit. Da bereits der Versuch strafbar ist, müsste jede deutlich überhöhte Geschwindigkeit eigentlich als versuchte Körperverletzung gegenüber der Allgemeinheit gewertet und entsprechend verfolgt werden. So gesehen ist die Entschleunigung durch die Letzte Generation möglicherweise keine Straftat, sondern Notwehr gegen Raser durch gezielte Entschleunigung.

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Klimawandelleugner gibt es weiterhin – #Klimaschmutzlobby #Klimaschutz #Wärmepumpe

Die Klimawandelleugner gibt es weiterhin. Teilweise in Leserbriefen, wo dann behauptet wird, dass der Anteil von Deutschland so klein wäre oder im Sinne, die Katastrophe wäre schon eingetreten und bräuchte nichts mehr zu tun. Fakt ist, je länger wir zögern, desto schlimmer wird es.

Am schlimmsten ist aber die Klimaschmutzlobby, die aus Gier bewusst den Klimaschutz sabotiert. Die Kampagne gegen Habeck und Wärmepumpen ist hier nur die Spitze des Eisbergs. Ängste werden hier bewusst geschürt, gleichzeitig erwähnt man nicht, dass die Gaspreise steigen und die Preise für Wärmepumpen sinken werden.

Warum fallen nur so viele auf derartige Rattenfänger rein? Nur weil es in einer „Zeitung“ gedruckt wurde? Dabei ist Springer bekannt dafür zu manipulieren. Aber vielleicht sind etliche auch zu bequem um sich zu informieren. Und hinterher losheulen, das alles so teuer wäre.

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#Duisburg: Logistikproblem Hillwood II – #Rheinhausen #Duisport

Hillwood II liegt Borgschenweg 40 in 47239 Duisburg, an einer Stelle, die keine brauchbare Anbindung für Logistik bietet. Dennoch gab es eine Baugenehmigung von der Stadt, bei der sich natürlich die Frage stellt, ob man bei der Genehmigung den Verkehr überhaupt geregelt hat. Ich hatte mich schon bemüht die Unterlagen einzusehen aber damals keinen Erfolg.

Auf der Seite der Firma fand ich diese Broschüre.

In der Broschüre wird behauptet:“Der Logport III befindet sich in nur 2 000 m Entfernung.“
Damit kann aber ausschließlich Luftlinie gemeint sein, denn wenn man mit Google Maps guckt liegt die kürzeste Strecke bei knapp 4 km und zudem führt diese über die für LKW ungeeignete Hohenbudberger Straße.

In der Broschüre werden weitere Entfernungen erwähnt:
1. A57 Autobahn 7,3 km
2. A40 Autobahn 9,9 km
3. A59 Autobahn 13,9 km
4. Duisburg Stadtzentrum 8,0 km

Bewertung:
1. Zur A57 komme ich auf etwa diesen Wert bei Fahrt über die Hohenbudberger Straße. Für PKW gäbe es auch eine kürzere Strecke aber nicht für LKW. Sprich Hillwood plant rücksichtslos und die Stadt Duisburg genehmigt so einen Scheiß auch noch. Es ist völlig skandalös einen Weg über eine für LKW ungeeignete Route zu genehmigen. Wobei das LKW-Routenkonzept eine völlig andere Route vorsieht.
2. Zur A40 komme ich auf etwa 6,6 km über die Jägerstraße. Und auf illegaler Route zur Auffahrt Homberg komme ich auf etwa 6,9 km, ebenfalls über die Jägerstraße wären das hier etwa 7,1 km. Es ist völlig unklar, wie die Firma auf den Wert kommt. Selbst die Fahrt über das Marientor wäre nicht viel länger.
3. Zur A59 kommen ich auch nicht auf den Wert, sondern auf 7,8 km mitten durch Hochfeld. Würde ich das Kreuz A40/A59 auswählen wären das 10 km über das Marientor, auf ungeeigneten aber legalen Routen.
4. Der Weg zum Zentrum wird mit 8 km angegeben, auch dieser Wert ist nicht so recht nachvollziehbar, wobei realistischer als die anderen.

Vielleicht sind sämtliche unklaren Routen über Lindenallee und Logport I gedacht.

Von Menschen, die in dem Bereich wohnen hörte ich von völlig überhöhter Geschwindigkeit der LKW und der üblichen Untätigkeit der Stadt. Ich habe deshalb auch mal der Stadt geschrieben.

Logistiklager Hillwood Duisburg Borgschenweg

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#DHL ständig rücksichtslos Parken – #DHLFanFoto #Duisburg #Rheinhausen #RuntervomGehweg

Die Deutsche Post/DHL will mal wieder das Porto für Briefe erhöhen. Angeblich wegen steigender Kosten. Ich würde sagen eher wegen Gewinnoptimierung für die Aktionäre.

Aber vielleicht liegt es auch am häufigen Falschparken, dass die Kosten steigen. Denn schließlich führt viel Falschparken auch zu entsprechend vielen Bußgeldern. Dies muss ja auch irgendwie bezahlt werden. Entweder wälzt DHL das auf die Personen am Steuer ab, was konsequent und richtig wäre, wenn die Rahmenbedingungen legales Parken ermöglichen. Oder die Firma zahlt dies alles.

Duisburg ist echt … Parkplatz

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#Polizeigewalt ist nicht nur körperlich – #Autopolizei

Polizeigewalt ist nicht allen Fällen körperlich, auch gehören falsche Anschuldigungen dazu, etwa im Verkehrsbereich. Die Nichtverfolgung von Vergehen wegen Unkenntnis im Verkehrsrecht oder wegen Unwillen ist für mich ebenso Polizeigewalt.

Aufgrund einiger persönlicher Erfahrungen ist mein Vertrauen in die Polizei schwer erschüttert. Es gibt hier welche, bei denen man mangelnden Willen oder mangelnde Kompetenz erkennen kann. Vielleicht will man sogar unterdrücken, was einem nicht in den Kram passt. Über die wirklichen Motive kann ich nur spekulieren. Es ist jedenfalls auch Gewalt, wenn man berechtigte Anliegen abwehrt. Zumal dies keine Einzelerfahrung ist, nicht wenige benutzen den #Autopolizei im Zusammenhang mit derartigen Erfahrungen.

Hier braucht es dringend eine neutrale Stelle, an die man sich wenden kann. Dass die GdP sagt man solle sich an die Gewerkschaften wenden ist einfach nur lächerlich. Besonders wenn der Grundtenor dieser Gewerkschaft nicht wirklich vertrauenerweckend ist. Und nicht alle können und wollen sich einen Rechtsanwalt leisten.

Dass die GdP aus der Einstellung von Verfahren ein korrektes Vorgehen konstruiert ist bizarr. Verfahren werden aus verschiedenen Gründen eingestellt. Etwa wenn ein Schuldspruch nicht wahrscheinlich genug ist, wenn Aussage gegen Aussage steht oder wenn überlastete Staatsanwaltschaften irgendeinen Grund nennen. Man müsste sich die Einstellungsgründe genau anschauen, um sagen zu können, ob es sich wirklich um eine Entlastung handelt.

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Nicht „Parkplatz“, sondern KFZ-Lagerung – #KFZLagerung #Eigenverantwortung #Gratismentalität #AUTOkratie

Man stelle sich vor jemand würde sein Wohnzimmer auf die Straße stellen und dort Leben. Sofort würden allerlei Behörden aktiv. Auch anderen Privatbesitz darf man nicht einfach so abstellen, außer es ist eine Blechkiste mit Rädern dran, dann wird die Aneignung öffentlicher Flächen geduldet und gefördert. Man verharmlost die Lagerung von KFZ mit einem Begriff: „Parken“. Korrekt ist es aber auch nur eine Lagerung und dies noch für einen Großteil der Zeit. Das ist ineffiziente Platzverschwendung. Zumal es nicht nachvollziehbar ist, warum der eine Privatbesitz im öffentlichen Raum gelagert werden darf und anderer nicht. Warum darf ich mir da nicht einfach einen Garten anlegen?

Dass es auch anders geht zeigt Japan, wo man Eigenverantwortung ernst nimmt. Dort kann man ein KFZ nur dann zulassen, wenn man auch einen Parkplatz dafür nachweisen kann.

Es gibt kein Recht auf Parkplatz oder besser gesagt zur Lagerung von Privatbesitz auf öffentlichem Grund. Es ist marktwirtschaftliche Eigenverantwortung sich eine adäquate Lagermöglichkeit zu suchen. Alles andere ist Gratismentalität, schließlich muss Wohnraum auch nach Quadratmetern bezahlen. Und wenn zu viel KFZ gelagert werden sollen, müsste man einfach die Preise erhöhen, dann reicht der Platz auch wieder.

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Einwendung Laufzeitverlängerung #Tihange und #Doel – #Belgien #Ukraine

Noch bis zum 20.06. kann man sich gegen die Laufzeitverlängerung der AKW Tihange und Doel äußern (mehr hier), nachfolgend meine Äußerung. Vorher noch der Hinweis, dass man sich bei der Nutzung des Webformular durch mehrere Seiten klicken muss.

Nachfolgen, die für mich fragwürdigen Punkte in den Unterlagen ohne besondere Reihenfolge

Es wird bezweifelt, dass die staatliche Stelle FANK ein unabhängige Beurteilung trifft, welche nicht von den Zielen der belgischen Regierung beeinflusst wird. Da eine Atomkatastrophe erhebliche Auswirkungen hat reicht die Binnenbeurteilung nicht aus, sondern eine Beurteilung muss durch unabhängige Dritt erfolgen.

Die Abschaltung fossiler Kraftwerke in Deutschland geht einher mit der Umstellung auf Erneuerbare und stellt keinerlei Grund für eine Laufzeitverlängerung maroder belgischer AKW dar.

Die Verlängerung ist nicht notwendig, da in der vorgesehen Zeit ausreichende Kapazitäten von Wind und Photovoltaik in Belgien geschaffen werden können. AKW sind deutlich teurer, bei vollständiger Kostenbilanz inklusive der Kosten nach einer Katastrophe.

Die Sicherheitsunterlagen sind nicht einsehbar, sodass nicht bewertet werden kann, welcher Schutz gegen Flugzeuge und andere äußere Einwirkungen besteht. Auch die erhöhte Alterung der Materialien durch die Strahleneinwirkungen wird nicht betrachtet.

Die Aussage: „Hinsichtlich des Alterungsmanagements geht die Sicherheitsbehörde (FANK) davon aus, dass die großen mechanischen Komponenten (Reaktorbehälter, Reaktordeckel, Dampferzeuger) nicht ausgetauscht werden müssen“ heißt, dass man nicht weiß ob es notwendig ist und einfach eine Annahme trifft, die scheinbar nicht auf fundierten Fakten basiert. Die Sicherheit von Millionen von Menschen darf niemals auf Bauchgefühl basieren.

Die Aussage: „Bei der Spaltung entstehen Spaltprodukte und Neutronen“ in der Zusammenfassung ist unwahr, da immer Gammastrahlung entstehen und durch die Neutronen auch die Materialien in der Umgebung radioaktiv aktiviert werden.

Es wird nichts darüber gesagt, welche Stoffe in welcher Größenordnung freigesetzt werden.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist nur eine Ausrede für die Laufzeitverlängerung. Je länger ein AKW läuft desto höher wird die Wahrscheinlichkeit für eine Summation von Fehlern, die in einer Katastrophe enden.

Die Behauptung „Die Kapazitäten für erneuerbare Energien sind noch nicht ausreichend entwickelt,“ ist unwahr. Deutschland beweist hier, dass es geht. Es gibt weltweit genügend Beispiele, die zeigen, dass es keine Probleme gibt, wenn man will. Es gibt also durchaus Alternativen, welche nicht richtig geprüft wurden, weil man die für ENGIE gewinnträchtigste Lösung wählt.

Mit erneuerbaren Energien gibt es keine Eutrophierung. Mit AKW gibt es dagegen eine Verschlechterung der Gewässer durch weitere Aufheizung, wie man bereits in Frankreich sieht. Nach EU-WRRL darf es zu keiner Verschlechterung kommen, bei Tihange heißt es, dass es lediglich keine starken Beeinträchtigungen geben würde.

Es wird nicht ausgeführt, warum fossile Energieträger genutzt werden müssten, da es ausreichend Vorlaufzeit gibt. Weiterhin wird Energieeinsparung gar nicht thematisiert, obwohl es hier durchaus Potentiale in allen Ländern gibt. Stattdessen wird mit dem Ist-Verbrauch gerechnet. Auch dies muss im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung geprüft werden. Ebenso, wie man mit marktwirtschaftlichen Mechanismen (Preiserhöhung für Strom) den Verbrauch senken kann. Der Zeitraum Februar 2022 bis Mai 2023 hat in Deutschland bewiesen, dass der Preis einen starken Motivator zu Energieeinsparung darstellt. Dass Energieeinsparung gar nicht betrachtet wurde, zeigt deutlich, dass es hier ausschließlich um Gewinnoptimierung von ENGIE geht und nicht um Notwendigkeiten.

Die Behauptung „Innerhalb der zeitlichen Perspektive der Verlängerung der Laufzeit sind auch beide Standorte selbst nicht anfällig für die Folgen des Klimawandels“ stimmt nicht. Bereits heute hat Frankreich Problem durch die zunehmende Dürren durch die Klimaerwärmung in Europa, dies wirkt sich auch in Deutschland und Belgien aus. Es ist mit ausgetrockneten/stark verringerten Flüssen zu rechnen.

Die Behauptung: „Was die Risikowahrnehmung in Bezug auf nukleare Unfälle angeht, so kann man sagen, dass es zwar eine solche Risikowahrnehmung gibt, aber kein nachweisbarer Zusammenhang mit psychosomatischen Auswirkungen besteht“ ist unwahr. Das Stress zu Erkrankungen führt ist wissenschaftlich belegt. Dass die nukleare Bedrohung durch den Weiterbetrieb zu Stress führen kann ist ebenfalls zweifelsfrei belegt, demnach ist der Beweis erbracht, dass Menschen allein durch den Weiterbetrieb in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Wie stark diese Auswirkungen sind, wurde nach den Unterlagen nicht untersucht.

Dies Passage: „Die Dosis durch direkte Strahlenexposition an der Grenze zu und außerhalb der Standorte ist sehr gering und nicht nachweisbar“ ist schwachsinnig. Entweder ist diese gering oder nicht nachweisbar, Beides gleichzeitig geht nicht. Davon abgesehen ist der Nachweis einzig und allein eine Frage, der Fläche und der Zeit. Alpha- und Beta-Strahlung könnte nur bei stofflicher Freisetzung nach außen dringen. Gammastrahlung und Neutronenstrahlung dagegen geht sehr weit. Da man weiß was im Reaktor freigesetzt wird, kann man auf dieser Basis und der Abschwächung durch Materialien ausrechnen, wie viel das Betriebsgelände verlässt, wobei die kritische Frage ohnehin nicht der Normalbetrieb ist, sondern die Katastrophe.
Man muss zudem immer berücksichtigen, dass grundsätzlich bereits ein Ionisierungsvorgang Krebs auslösen kann. Es gibt keine Schwelle unterhalb derer Strahlung ungefährlich ist, wobei die Kompensation wahrscheinlicher ist.

Man hat bei den Unfallszenarien, nicht den Wost-Case von einem vorsätzlichen Einflug von vollbetankten Passagiermaschinen der höchsten Gewichtsklasse betrachtet.

Die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch einen schwerwiegenden Störfall wurden nicht betrachtet. Nach einer Evakuierung der verseuchten Zone setzt in den anderen Bereichen ein verstärkter Flächenfraß durch Bautätigkeit ein. Zudem setzen auch die Baumaterialien CO2 und andere klimaschädliche Stoffe frei. In der Gesamtbilanz ist ein Super-GAU extrem klimaschädlich. Klimaschädigung hat nicht nur grenzüberschreitende Auswirkungen, sondern tötet bereits heute weltweit Menschen.

Die Ausbreitung der Falloutwolke nach einem Super-GAU wird durch Windgeschwindigkeit und Windrichtung beeinflusst. Bei trockener Witterung ist diese größer, als bei Regen. Auch die Art des GAU beeinflusst erheblich, wie viel im welchen Umfeld freigesetzt wird.

Auf die Freisetzung von Tritium, welches sogar in den menschlichen Körper eingebaut wird, wurde nicht in Hinblick auf die erhebliche Gefährdung eingegangen. Zudem ist Tritium deutlich schwerer messbar.

Der Austausch von Teilsystem durch Obsoleszenz verringert nicht das Risiko, sondern erhöht Risiken bzw. lässt neue Risiken entstehen, weil Teile sich u. U. nicht ausreichend sicher ins Gesamtsystem einfügen.

Die Auswirkung Boden durch SuperGAU fehlt.

Die Abbildungen (u. a. 21) in den Langfassung zur Freisetzung zeigen auch eine Betroffenheit von Duisburg im Falle eines SuperGAUs.

Es wurden nur Cs-137 und Iod-Isotope betrachtet. Die anderen Isotope, die freigesetzt werden können sind erheblich und wirken sich ebenfalls auf die Gesundheit aus. Dazu zählen neben den Zerfallsreihen von Uran-Isotopen auch die durch Neutronen aktivierten Stoffe.

Die Auswirkungen der Wasserversorgung unter Berücksichtigung Klimaerwärmung wurde nicht betrachtet, obwohl bereits heute erhebliche Auswirkungen vom Mittelmeer bis Deutschland spürbar sind. Frankreich hat erhebliche Probleme mit der Wasserversorgung. Die schädliche Erwärmung von Flüssen ist zudem nicht mit der EU -WRRL vereinbar. Die Erwärmung von Wasser verändert dessen chemischen und physikalischen Eigenschaften. Die Verdunstung erhöht sich, die Löslichkeit von Gasen sinkt. Dazu kommen dann noch die Auswirkungen durch die Klimaerwärmung. Auch scheinbar nur kleiner Veränderungen können genau der zusätzliche „Tropfen“ sein, welche erhebliche Auswirkungen verursacht, die nicht mehr von Fauna und Flora kompensiert werden können. Zudem kann es additive und multiplikative Effekte der verschiedenen Einleitungen geben. Hitzestress und radioaktive Stoffe können zusammen deutlich mehr Schäden verursachen, als die Einzelbetrachtung vermuten ließe.

Auch extreme Hochwasser sind möglich, die ebenfalls Gefährdungen verursachen können, wie man bei Fukushima sieht.

In den Unterlagen wird nicht auf die Herkunft des Uran eingegangen. Das heißt dieses könnte auch aus russland stammen. Durch den Weiterbetrieb würden demnach die antidemokratischen Bestrebungen russlands weiter finanziert und das russische Terrorregime gestützt. Zu den Umweltauswirkungen zählt im weiteren Sinne auch Krieg, der durch Belgien unterstützt wird, wenn das Uran aus russland kommt. Das heißt durch den Weiterbetrieb werden in dem Fall Menschen in der Ukraine getötet. Auch wenn Belgien nicht in russland kaufen sollte, muss das Uran aus anderen Quellen stammen, die entweder aus Staaten stammen, die russland nahe stehen oder zu anderen Käufern von russischen Uran führen. So oder so ist Belgien mitschuldig.

In Abbildung 66 geht eine erhöhte Dosis über Feldern nieder. Werte liegen hier bei teilweise 0,09 µSv/h => 0,8 mSv/a. Wobei diese Werte wenig über die reale Gefährdung aussagen. Denn die Dosis von außen auf den menschlichen Körper ist anderes zu bewerten als Inkorporation. Je nach Isotop können die Stoffe hier in den Nahrungskreislauf gelangen. Innerhalb des Körper sind Alphastrahler höchstgefährlich. Bei den verschiedenen Isotopen ist die biologische Einbauwahrscheinlichkeit zu betrachten, die von den chemischen Eigenschaften der jeweiligen Elemente/Verbindungen abhängt. Auffällig ist auch, dass nur Beta- und Gammastrahler erwähnt werden, obwohl Alphastrahler in der Lunge deutlich gefährlicher sind.

Die dargestellten Infraschallsender wurden nicht in Hinblick auf die Auswirkungen auf den Menschen ausreichend untersucht. Auch Infraschall ist in Hinblick auf Lärm zu untersuchen.

Zur Erdbebengefahr für AKW steht nichts in den Unterlagen. Wenngleich Erdbeben vielleicht selten sein mögen kann es durchaus, ausgehend von der Eifel schwere Erdbeben geben. Zumal in der Langfassung steht, dass Erdbeben möglich sind, allerdings wurde dies nur in Hinblick auf die Lagereinrichtungen geprüft.

Terroristische Bedrohungen, welche erhebliche Umweltauswirkungen haben können, wurden entweder nicht betrachtet oder stehen nicht in den Unterlagen. Abgesehen von Anschlägen mit schweren Passagiermaschinen sind etwa Anschläge mit panzerbrechender Munition oder auch Cyberangriffe denkbar. All dies erhöht die Wahrscheinlichkeit für einen SuperGAU. Zumal bereits IS-Terroristen in belgischen AKW aktiv waren: https://www.telepolis.de/features/IS-Terrorist-im-belgischen-AKW-Hochsicherheitsbereich-3379192.html
Proliferation von Kriegswaffen durch den russischen Angriffskrieg oder durch russische Förderung von Terrorismus sind ebenfalls denkbar.

Fazit ist, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung völlig unzureichend ist und wesentliche Risiken nicht betrachtet wurden. Zudem fehlen wichtige Informationen.

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#Rheinhausen: Sperrung Gaterwegbrücke – Sondersitzung der BV – #Duisburg #Duisport

Am vergangenen Donnerstag gab es eine Sondersitzung der BV zum Thema:
SPERRUNG GATERWEGBRÜCKE

Die Sitzung war für 17 Uhr terminiert, begann aber erst um ca. 17:30, wenngleich ich den Notfall nachvollziehen kann, ist es doch unschön deswegen die ganze Sitzung später beginnen zu lassen. Dafür gibt es Vertretung. Insbesondere, da viele aus der Bevölkerung anwesend waren im Vergleich zu anderen Sitzungen. Natürlich wurde direkt zu Beginn darauf hingewiesen, dass dies keine Bürgerbeteiligung wäre, was natürlich sehr unglücklich war.

Da es ein Fotoverbot gab, habe ich mir einiges notiert allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Vorfeld finden etliche Maßnahmen statt, um den Verkehr zu verbessern. Beim Kreisel an der Brücke der Solidarität wird der Innenbereich verkleinert, um mehr Platz für KFZ zu schaffen. An etlichen Stellen wird im Vorfeld die Straße ausgebessert. So wie ich das verstanden habe gehören da zu auch die gefährlichen Unebenheiten im Logport. Diese Arbeiten sollen wohl vom 17.-18.06. stattfinden.

Der Kreisel an der Brücke der Solidarität soll vom 08.-09.07. in weiten Teilen gesperrt sein. Die Busse der Linien 920/921 fahren Umleitungen über Logport/Osloerstraße in Richtung Duisburg und in Richtung Rheinhausen über Moerser und Werthauser Straße.

Die L473 soll entsprechend ausgeschildert werden, sodass die LKW am Stellwerk richtig abbiegen und zahlreiche Ampelschaltungen sollen optimiert werden. An der Moerser Straße und in Friemersheim soll Tempo 30 gelten und zudem soll intensiver kontrolliert werden. Maßnahmen gegen Nachtverkehr wurden nicht vorgestellt, obwohl dies zumindest bei der Moerser Straße durch nächtliche Ableitung über die Brücke der Solidarität möglich gewesen wäre. Die Verkehrsdichte hätte dies zugelassen.

Die Stadt geht von räumlicher und zeitlicher Verlagerung aus, nach einer chaotischen Anfangsphase. Allerdings würde ich annehmen, dass das Ferienende hier ebenfalls Probleme machen wird. Angeblich soll es eine enge Begleitung besonders am Anfang geben, wobei unklar blieb, wie das genau aussehen wird.
Auf der Moerser geht man zur Spitzenzeit ca. 6:30-10 h von einem Rückstau von 1250 m aus, also irgendwo zwischen Rheinstraße und Duisburger Straße. Auf der Brücke der Solidarität soll es ca. 1000 m im gleichen Zeitraum geben. Auf Margarethenstraße und Osloer Straße rechnet man ebenfalls mit Rückstau, allerdings kürzer. Man darf gespannt sein, wie es dann in der Realität aussehen wird.
Schleichverkehr könne man angeblich nicht vorhersagen, obwohl dies offensichtlich ist. So werden zumindest zu Beginn viele entweder über die Friedrich-Ebert-Straße oder Lindenallee, Neue Krefelder, Schwarzenberger und Margarethenstraße fahren.

Den Radverkehr schränkt man natürlich ein an der Ecke Dahling/Adlerstraße und zwingt diesen wegen angeblicher Gefahren auf dem Radweg zu bleiben und die Fußgängerampel (?) zu nutzen. Dabei lässt man außer acht, dass es rechtlich zulässig ist, den Radweg zum Abbiegen zu verlassen. Wie üblich versteht die Stadt nicht die Mentalität der Radfahrenden.

Es ist geplant zum 14.06. einen Flyer zu veröffentlichen, zudem soll es eine eigene Internetseite und eine Emailadresse geben, an die man sich bei Problemen wenden kann.

Laut DVG sind vier Linien stärker betroffen, die Linien 920/921 am stärksten wegen Kreisel und sich daraus ergebenden Verzögerungen, weshalb man den Fahrplan in diesem Bereich ab 07.08. anpassen will. Das Datum wurde gewählt wegen dem Ende der Schulferien. Die Linie 920 wird von 07.08. bis 21.10. nur bis Duisburg Hbf fahren und nicht bis Sportpark, um hier Verspätungen zu vermeiden. Ab diesem Zeitpunkt gilt für beide Linien eine um 4 Minuten verlängerte Fahrzeit durch den Kreisel. Der Takt soll identisch bleiben. Auch betroffen sind die Linie 923 und 924.
Man rechnet offenbar nicht mit Problemen bei der Linie 927, welche über die Dahlingsstraße fährt.

Ebenfalls angekündigt wurde, dass die Jägerstraße erst nach der Gaterwegbrücke gesperrt wird wegen anderer Arbeiten. Es wird also für die Jägerstraße für einige Zeit deutlich ruhiger beim LKW-Verkehr.

Beim Themenpunkt, verweist die Stadt die quasi wertlose Allgemeinverfügung und Fahrwegbestimmungen. Ich gehe davon aus, dass diese Regelung für den überwiegenden Anteil der Gefahrguttransporte keinerlei Auswirkungen haben wird. Hier wäre natürlich eine Rückfrage gut gewesen. Rückfragen gab es allerdings gar keine.

Was es zum Schluss gab, war lediglich Lob von Aslan (SPD) und Seidelt (CDU), insgesamt Zeit, die man sich hätte sparen können, wenn man vorher gewusst hätte, dass keine relevanten Beiträge kommen. Siedelt erwähnte natürlich noch einmal die Osttangente.

Neben Regelungen für die Nacht, fehlt das Vorgehen nach Beendigung der Maßnahme, da dann damit zu rechnen ist, dass LKW weiterhin durch Friemersheim donnern werden.

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#Rheinhausen: Extremfalschparken bei Bolten – #Duisburg #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Neulich stand bei Bolten in Rheinhausen ein LKW quer über Rad- und Gehweg. Soweit ich das erkennen konnte war der Radweg auf jeden Fall vollständig blockiert und der Gehweg wahrscheinlich ebenfalls. Das heißt ein ohnehin zu schweres Fahrzeug stellt sich auf Rad- und Gehweg und gefährdet hierdurch aus meiner Sicht Dritte und alles zum Entladen. Wenn Bolten eine Entladezone braucht muss die Fa. das mit der Stadt arrangieren. Muss man halt dort einen Parkplatz kaufen oder so. Aber derartig gefährliches Falschparken ist inakzeptabel. An den Warnblickern kann man auch deutlich den Vorsatz erkennen.

Wer als Berufskraftfahrer derartig gefährlich parkt, gehört durch die Behörde zur Fahreignungsprüfung geschickt, da offensichtlich ungeeignet zum Führen eines KFZ im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Würde mich nicht wenn der auch nicht die Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen einhalten würde.

Aus meiner Sicht braucht die Stadt Duisburg dringen ein Gewerbeparkkonzept, welche sowohl Lieferdienste, wie auch den Lieferverkehr zu Geschäften abdeckt. Ist ja schließlich kein Einzelfall, sondern Dauerzustand, dass Gewerbeverkehr die Lieferfahrzeuge falsch abstellt.

Natürlich muss man dabei auch weitere Wege in Kauf nehmen.

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Fahreignung überprüfen lassen – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Neulich stieß ich auf einen interessanten Link. Es handelt sich hier um ein PDF von Pflege daheim (Ausgabe 1,Sommer 2023) und einem Beitrag zu Demenz auf Seite 3.

Dabei geht es um Demenz und Fahrtüchtigkeit:
„Warnzeichen sind unter anderem ein auffällig langsames Fahren, Desorientiertheit an Kreuzungen und das Ignorieren von Verkehrsschildern.“
Wobei, wenn man nach letzterem geht, viele Autofahrende als dement anzusehen wären.

Es wird auf die Deutsche Alzheimer Gesellschaft und das Informationsblatt 19 „Autofahren und Demenz“ hingewiesen.

Auch da gibt es ein interessantes Zitat:
„Besondere Vorsicht ist bei Erkrankten mit einer Frontotemporalen Demenz (FTD) geboten. Sie neigen zu einem aggressiven und risikofreudigen Fahrstil, missachten häufig Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder rote Ampeln. Deshalb sollten Menschen mit Frontotemporaler Demenz das Autofahren möglichst früh einstellen.“
Da fragt man sich natürlich wie verbreitet diese Art der Demenz ist, denn schließlich beschreibt der Text das Fahrverhalten von etlichen Menschen. Ob das auch schon Anzeichen von Demenz sind?

Der wichtigste Punkt ist allerdings:
„Eine Überprüfung der Fahreignung von Amts wegen kann bei der Führerscheinstelle („Fahrerlaubnisbehörde“) der Stadt oder der Gemeinde angemeldet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Die Behörde ist verpflichtet, entsprechenden Hinweisen nachzugehen und eine amtlich veranlasste Begutachtung der Fahreignung vorzunehmen.“
So wie das formuliert ist, gehe ich davon aus, dass dies allgemein gilt. Etwa auch für andere Menschen, bei denen Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen. Zum Beispiel Raser oder notorische Falschparker. Denn wer nicht einmal korrekt parken kann, sollte wohl kaum ein Fahrzeug führen.

Ich denke es macht Sinn deutlich häufiger mal die Fahreignung überprüfen zu lassen. Die Frage ist natürlich nur, ob die Behörden das auch wirklich machen. Schließlich wird in Deutschland das KFZ angebetet.

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#Duisburg: Stadt weiß nicht das Escooter Sondernutzung ist – #FantasieStVO #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Nachdem ich nachgefragt hatte wegen Escooter und deren Sondernutzungserlaubnis in Duisburg, gab es nun eine Antwort, die einmal mehr die Unkenntnis der rechtlichen Möglichkeiten offenbar.


eine Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter ist im Duisburger Stadtgebiet nicht ausgestellt worden. Wir haben uns – zumindest derzeit – gegen einen förmlichen Erlaubnisvorbehalt und auch gegen eine Ausschreibung ausgesprochen. …

Scheinbar hat man sich bei der Stadt nicht das Urteil zu Escootern angeschaut, obwohl ich es explizit bei der IFG-Frage erwähnt. Diese stellen eine Sondernutzung dar völlig unabhängig davon, wie die Stadt Duisburg das handhabt. Dies wirft natürlich die Frage auf, wenn die Stadt Duisburg hier keine Regelung trifft, welche Mitschuld trifft dann die Stadt bei einem Unfall? Schließlich wäre aus meiner Sicht auch dies ein Organisationsverschulden. Die Verkehrsregeln mögen zwar eindeutig sein, aber keine Regeln treffen, obwohl die Probleme bekannt und auch Dokumentiert sind erscheint mir rechtlich fragwürdig, womit das natürlich zu den übrigen rechtlichen Absurditäten der Stadt Duisburg passt.

Wobei die fehlende Sondernutzungserlaubnis ebenfalls heißt, dass die Stadt Duisburg kein Geld für die Nutzung durch Leihfirmen bekommt, während Gastronomie Flächen sicherlich bezahlen muss. Das finde ich eine ziemlich Ungleichbehandlung. Wenn ich Gastronom wäre, würde ich wohl rechtlich gegen Gebühren für Außengastronomie vorgehen.

Auch heißt es:


Inzwischen wurde – auch in Absprache mit den Anbietern der E-Scooter – in dieser Hinsicht eine Verbesserung der Situation erreicht: Zum einen werden die Nutzer dringlicher auf die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften hingewiesen und auch seitens der Aufsteller schädliches Nutzungsverhalten sanktioniert, zum anderen wurden die Kräfte der Anbieter, welche die E-Scooter nach erfolgter Wartung im Stadtgebiet aufstellen, so geschult, dass auch hier Behinderungen idealerweise ausgeschlossen werden. Die Problematik durch das Verhallten Dritter, welche die Fahrzeuge bewusst umwerfen oder umstellen, so dass sie anschließend eine Behinderung darstellen, kann hierdurch natürlich nicht gesteuert werden.

All diese Punkte kann man natürlich rechtlich sauber in der Sondernutzungserlaubnis regeln und ebenso Gebühren. Dass das Umwerfen nicht regelbar wäre stimmt natürlich auch nicht. Man kann die Leihanbieter verpflichten, die Escooter wieder unverzüglich aufzustellen. Mit Sensorik kann man die Lage im Raum problemlos erfassen, ebenso die Richtung in welcher der Escooter steht. Sehe die Dinger oft genug falsch stehen.

Wie üblich offenbart die Stadt mangelhafte Rechtskenntnisse:

… Eine solche Steuerung ist aber auch nicht durch einen förmlichen Erlaubnisvorbehalt zur Sondernutzung möglich. Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde, so dass nicht etwa durch dieses Mittel den Anbietern das Aufstellen untersagt werden könnte. …

Da die Leihfahrzeuganbieter den öffentlichen Raum für private kommerzielle Zwecke nutzen, kann man dies durchaus ganz konkret regeln und wenn notwendig auch verbieten. Aber dazu müsste man sich auch mal mit den Verkehrsregeln und Rechtsprechung beschäftigen, statt auf die Fantasie-StVO zu setzen.

Auch dies:

… Selbstverständlich beobachten wir aber weiterhin die Situation im Stadtgebiet und bleiben im Austausch mit den Anbietern mit dem Ziel der fortwährenden Optimierung hinsichtlich Nutzung und Gemeinverträglichkeit. …

finde ich in Duisburg höchst zweifelhaft. Von einer Optimierung merke ich nichts.

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#Duisburg: Auch Marathon fahrradfeindlich – #AGFS #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Auf den ohnehin schon sehr schmalen Rad-Geh-Weg (Mischweg) auf der Brücke der Solidarität stehen mal wieder diverse Schilder u. a. Hinweisschilder für KFZ-Verkehr, dass die Fahrbahn für den Marathon gesperrt wird.

Während man andere Schilder am Geländer befestigt, werden Baustellenschilder und Marathonschilder einfach auf dem Mischweg platziert. Auf der Hochfelder Seite sogar höchstdämlich an einer Stelle, wo man dies auch problemlos ohne jegliche Behinderung hätte abstellen können. Warum schreibt man nicht einfach vor, dass wo der Weg nicht ausreicht keine Schilderfüsse benutzt werden dürfen, sondern vorhandene Masten oder Haltemöglichkeiten zu nutzen sind?

Stattdessen wird man erheblich in Richtung KFZ-Verkehr gezwungen. Dies reiht sich in die Rücksichtslosigkeit ein, die man schon in vergangenen Jahren beim Marathon erleben konnte. Anstelle der Sponsoren würde ich mir das wirklich überlegen, so eine Veranstaltung zu unterstützen. Wobei das durchaus passend ist, dass ein Autohändler zu den Sponsoren zählt.

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Veganer Bio-Asbest

Asbest ist eine natürlich vorkommende Mineralfaser. Diese ist zwar sehr gefährlich für die Gesundheit, aber das Produkt selber kann aus dem Boden gewonnen werden und wenn man es richtig machen würde, könnte man theoretisch auch hier die Label Vegan und Bio drauf kleben.

Das wäre natürlich in Hinblick auf die Umweltauswirkungen beim Einatmen von Asbest ungünstig, allerdings verdeutlich dieses Beispiel sehr schön, wie sich Firmen mit allen möglichen Bezeichnungen schmücken können, wenn diese nur kreativ genug sind.

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Ist #Wissing ein Umweltstrafttäter? – #Klimaschutz #Verkehrswende #Klimaschmutzlobby

Bekanntlich verfehlt Wissing die Klimaschutzziele im Verkehrsbereich.

Nun stellt sich mir die Frage, ob er hier strafrechtlich relevantes Verhalten zeigt.

StGB § 325 Luftverunreinigung:
„(3) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Schadstoffe in bedeutendem Umfang in die Luft freisetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht nach Absatz 2 mit Strafe bedroht ist.“
„(6) Schadstoffe im Sinne der Absätze 2 und 3 sind Stoffe, die geeignet sind,
1. die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen oder
2. nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern.“

Das CO2 die Luft nachteilig verändert, weil es zu einer Klimaerwärmung führt, steht zweifelsfrei fest. Ebenfalls die Verantwortung des Menschen. Dass der von Wissing verantwortete Verkehrssektor massiv gegen die Klimaziele, als verbindliche Vorgaben für den Staat, verstößt steht ebenfalls fest. Obwohl er müsste und immer wieder dazu aufgefordert wurde, liefert Wissing nicht, obwohl es möglich wäre. Absatz 6 trifft also vollständig zu und damit auch Absatz 3. Natürlich könnte man nun alle Autofahrenden anzeigen oder andere Klimaschänder aber letztendlich liegt die Gesamtverantwortung bei Wissing, der sogar einfache Maßnahmen, wie ein Tempolimit, aus niederen Beweggründen ablehnt. Gute Argumente gegen ein Tempolimit gibt es nicht. Natürlich bräuchte es auch weitere Maßnahmen, aber auch hier wird nicht geliefert. Sprich aus meiner Sicht ist der Straftatbestand erfüllt. Zumal es für die Freisetzung von CO2 auch keinen Schwellenwert gibt.

Es handelt sich aus meiner Sicht hier sogar um eine schwerwiegende Umweltstraftat, weil belegbar Menschen in Gefahr gebracht werden.
StGB § 330 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat
„(2) Wer durch eine vorsätzliche Tat nach den §§ 324 bis 329
1. einen anderen Menschen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder eine große Zahl von Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt oder …“

Interessant wäre noch die Frage, ob man die gesamte FDP als kriminelle Vereinigung sehen muss, dass diese Klimaschutzziele torpediert und sich notwendiger Maßnahmen an allen Fronten verweigert (StGB § 129 Bildung krimineller Vereinigungen), wobei sich diese Frage dann auch bei der Klimaschmutzlobby als Ganzes stellt. Schließlich geht es hier ausschließlich um Geld und Vergnügen, also aus meiner Sicht klar erkennbare niedere Beweggründe.

Ob man wohl bald mal die FDP Parteizentrale durchsucht? Oder EIKE?

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Was für Menschen beschädigen Blitzer?

Wenn man sich so den Blitzer an der Friedrich-Ebert-Straße in Duisburg-Rheinhausen anschaut, stellt man sich die Frage, was für Menschen es sind, welche diesen vorsätzlich beschmieren. So gezielt wie die Beschmierung erfolgte kann das nur mit Vorsatz sein. Entweder LKW-Fahrende oder Raser sind hier nach m. M. die Verdächtigen. Diese Gruppen haben ein Motiv.

Sind die etwa so erpicht gegen Vorschriften zu verstoßen und wollen dabei nicht erwischt werden, wie diese durch Rasen Menschenleben gefährden? Ich mein was muss bei solchen Menschen schief gelaufen sein? Man sagt ja, dass Rasen einen Kick gibt, ähnlich wie bei anderen Drogenabhängigen. Vielleicht ist das der Grund warum so viele sich gegen Tempolimits und Anlagen zur Kontrolle wehren. Dene ist der Rausch wichtiger, als alles andere.

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#AGFS zeigt sich ahnungslos bei Verkehrsproblemen – #agfskongress #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg #Köln

Heute morgen las ich einen Tweet, der so nicht unkommentiert bleiben kann und darf.

AGFS NRW (@AGFS_NRW) twitterte um 2:41 PM on Do., Mai 25, 2023:

#MACHEN @Koeln räumt die Gehwege frei. Fahrradparken soll zukünftig nur noch im Straßenraum stattfinden. #agfskongress

Damit demonstriert der AGFS NRW klar und deutlich, dass man dort keine Ahnung hat. Bei dem Tweet stimmt so viel nicht.

Erst einmal sind Fahrräder auf Gehwegen kaum ein Problem. Ausnahme sind hier Leihfahrräder, die negativ auffallen. Hauptproblem sind KFZ, die gefährlich und behindernd parken. Wenn da eine Stadt gegen vorgehen würde, wäre das zu begrüßen.

Dann widerspricht sich der Tweet, denn der Straßenraum umfasst alles:
– Gehwege
– Radwege
– KFZ-Lagerflächen (verharmlosend: Parkplätze)
– Grünflächen im Straßenraum
– Fahrbahn

Also entweder meint man hier die Fahrbahn, was kaum sinnvoll ist oder Lagerflächen für KFZ, wo das Fahrrad dann einfach weggetragen wird, weil die Mentalität der Personen im KFZ so ist.

Dass die AGFS dies scheinbar nicht weiß oder ignoriert, erklärt auch warum Städte wie Duisburg weiterhin Mitglied sind. Das mindeste wäre hier die Mitgliedschaft auf Bewährung zu setzen. Aber AGFS ist wohl weiterhin nur ein Alibiverein, mit dem Städte etwas vortäuschen können, was diese nicht sind.

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Warum Dummparken? #Autokorrektur #Verkehrswende

Schon stellt sich mir wieder die Frage, was Menschen dazu bringt, obwohl es keinerlei Grund gibt, auf dem Gehweg zu parken. An anderen Stellen kann man das ja zumindest von der Denke nachvollziehen, aber bei einer Straße die genug Platz hat, wo es keinerlei Verbote gibt, was bringt Menschen dazu halb auf dem Gehweg zu stehen.

Ein besonders krassen Fall sieht man auf dem nachfolgenden Bild.

Durch die Kombination mit der Mülltonne ist ein gefährliches Hindernis (§ 315b StGB) entstanden. Denn Menschen mit Rollator oder Rollstuhl kommen da nicht durch. Und auch nicht mit einem Kinderwagen.

Neben der Frage was Menschen zu so einem Dummparken bringt, würde ich natürlich auch gerne wissen, warum die Stadt Duisburg deswegen nichts unternimmt. Weil das an der Stelle quasi ständig vorkommt.

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#Duisburg: Pfähle auf Radweg – #Hochfeld

Einmal mehr ein Beleg, dass man in Duisburg die Verkehrsregeln nicht kennt.

Da regelmäßig KFZ auf dem Rad-Gehweg parken wegen der Frittebude, hat man scheinbar Pfosten aufgestellt. Allerdings hat man dabei erstens nichts berücksichtigt, dass es keine eindeutigen Abstandsvorgaben für Pfosten gibt, sondern nur die Empfehlung von 0,25 m.

Rechtlich gibt es keinen Grund für einen Abstand, da KFZ sich nur auf der Fahrbahn bewegen dürfen und natürlich auch nicht darüber hinausragen dürfen. Die Stadt hat sich hier wohl dilettantisch an der Vorgabe für Verkehrsschilder orientiert, was natürlich keinen Sinn macht.

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#Duisburg: Ausnahmsweise halbwegs vorbildliche Baustelle

Kaum zu glauben, dass man in Duisburg auch mal halbwegs brauchbare Baustellen hinbekommt. Und hier sieht man auch erstmalig das Schild „Überholverbot KFZ bei Radfahrenden“. Jedenfalls wüsste ich keine Stelle, wo dies ansonsten stehen würde in Duisburg.

Was ich mich allerdings Frage ist, warum das Schild mitten auf der Kreuzung steht. Dient es an der Stelle der Überführung der Radfahrenden vom Radweg auf die Fahrbahn, damit diese ab Mitte der Kreuzung gefahrlos auf die Fahrbahn wechseln können? Dies ginge ja auch an vielen anderen Baustellen in Duisburg.

Für nach Rechts abbiegende KFZ gilt dies scheinbar nicht, weil die Fahrenden das Schild nicht sehen können. Man sieht zwar im Hintergrund ein weiteres Schild, was man beim Rechtsabbiegen durchaus übersehen könnte. Linksabbiegende dagegen können dies nicht anführen.

Im Vergleich zu anderen Baustellen ist dies auf jeden Fall ein Fortschritt. Entweder da tut sich wirklich etwas oder eine andere Firma ist einfach besser.

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#Geschwindigkeitssucht: Die Droge Rasen – #Tempolimit

Raser sind laut, zerstören die Umwelt und gefährden Menschenleben.

Offensichtlich geben Raser gerne viel Geld aus, denn Rasen verschlingt entsprechen Kraftstoff.

Nun ist es so, dass Rasen Glückshormone freisetzt und dadurch die gleiche Wirkung, wie anderen Drogen hat. Sehr vereinfacht ausgedrückt Rasen macht High und deshalb geben sich so viele den Geschwindigkeitsrausch.

Das erklärt auch warum ein bestimmter Typus Mann gegen ein Tempolimit ist. Ganz simples banales Suchverhalten.

Frage mich, ob man nicht von FastDrugParty sprechen sollten.

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Öffentliche Mülltrennung?

Mal wieder eine Entdeckung von einer Reise. Ein Mülltonne, um öffentlich den Papiermüll einzusammeln. Vom Inhalt her wird das nicht so richtig verstanden, wie mir scheint. Viele tun sich ja schon schwer den Müll nicht einfach fallen zu lassen.

Und Pfand kann dort auch abgestellt werden.

Von der Idee her gut, allerdings scheitert das Konzept in der Praxis wohl leider an den Menschen, die nicht richtig trennen.

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#Homberg: Gehweg für Radfahrende gesperrt? – #Duisburg

Die Stadt Duisburg ist bekannt für unlogische und bizarre Baustellenbeschilderung.

So auch die unten gezeigte Situation an der neuen A40-Brücke. Die Fahrbahn ist ein Stück befahrbar und es gibt dort auch Gebäude. Der Gehweg kann ohnehin nicht genutzt werden, wegen der Absperrung.

Da stellen sich direkt mehrere Fragen. Warum dürfen dort KFZ rein, aber keine Radfahrenden und Gehenden?
Wie kommen, falls dort noch jemand wohnt, die Menschen ins Gebäude, wenn diese dort nicht laufen dürfen?
Meint die Stadt das Schild etwa nur für den Gehweg? Aber warum dann das Fahrradverbot?

Schilder müssen eindeutig und nachvollziehbar sein, dies in Duisburg überwiegend nicht der Fall. Selbst Halteverbote für KFZ sind nicht überall plausibel,

Ein Stück vorher steht das unten gezeigte Schild und man solle der Umleitung folgen. Nur es gibt an der nächsten Einmündung keinerlei Hinweis auf eine Umleitung. Auch gibt es dort keinen Radweg, warum schreibt man also den Begriff auf ein Schild? Je mehr man sich die Baustelle anschaut, desto mehr wir klar, dass hier Dilettanten am Werk waren, die offensichtlich keinerlei Ahnung davon haben, was sie tun. Vermutlich kennen die noch nicht einmal die Bedeutung der Schilder und wissen offensichtlich auch nicht, dass ein Gehweg, kein Radweg ist.

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#Rheinhausen: FDP hat Machbarkeitsstudie nicht gelesen – #Duisburg #Duisport #Osttangente

Es ist verwunderlich, was die FDP teilweise so für Anträge stellt. So auch ein Antrag zum Ende der Osttangente (DS 23-0503/1)

Man soll den zweiten Bauabschnitt der Osttangente weiterverfolgen, bis eine konkrete Strategie da ist für Rheinhausen. Die Machbarkeitsstudie hat bereits festgestellt, dass die Osttangente für Rheinhausen nichts bringen wird. Schon gar nicht für Bergheim. Da gibt es mit der Südtangente zur A57 bereits eine Anbindung, die allerdings um 4 km länger ist, als der Weg durch Jägerstraße und Flutweg, zum AK Moers.

Ich stimme zwar schon zu, dass man der Verwaltung nicht abnehmen kann, dass man jetzt andere Lösungen für Rheinhausen finden würde, als die bereits heute klar erkennbaren Fahrverbote für Logistiktransitverkehre, aber deswegen an der Osttangente festhalten ist unlogisch.

„Die Osttangente zwischen der Brücke der Solidarität und dem Autobahnanschluss Essenberg ist nach wie vor die einzige und größte Hoffnung der Bevölkerung im Duisburger Westen, vom belastenden LKW-Verkehr durch Wohngebiete befreit zu werden.“
Hochemmerich würde durch die Osttangente massive belastet und einem wichtigen Erholungsraum beraubt und einer wichtigen sicheren Transitstrecke für Radverkehr. Die Osttangente ist für Rheinhausen so oder so keine Alternative, weil diese keine der bestehenden Probleme lösen würde.

„Bis heute wurde jedoch kein einziger Punkt der angedachten „Logistikdiagonale“ realisiert oder auch nur vorbereitet.“
Seltsam, dass die FDP nicht die Rudolf-Schock-Straße kennt, welche ein Stück der Logistikdiagonale ist. Inzwischen wurden die Sedanstraße abgetrennt, was die Flüssigkeit der LKW in Richtung Marientor verbessert.

Und anders als von der FPD behauptet, gibt es auch noch keine fortgeschrittenen Planungen, sondern nur eine Machbarkeitsstudie, für die man 400 000 Euro ausgegeben hat und viel Arbeitszeit. Die restlichen 600 000 Euro kann man sich besser sparen.

Die von der FDP geforderte Lösung für Rheinhausen ist übrigens bereits im Konzept für die neue Gaterwegbrücke enthalten. Denn wenn diese direkt auf die L473n geleitet wird, wird Bergheim automatisch entlastet und mind. bis dahin muss man halt mit Fahrverboten für LKW-Transitverkehr arbeiten. Die LKW fahren eh auf Strecken, die nach Routenkonzept nicht vorgesehen sind. Eine Sperrung ist bereits aus Gründen des Lärmschutzes möglich. Aber auch die Verkehrssicherheit würde verbessert werden. Da wäre es besser zu beantragen, dass man für die 600 000 Euro ein Gutachten beauftragt, welches ermitteln soll, wie gefährlich der LKW-Verkehr auf Flutweg und Jägerstraße insbesondere für Radverkehr ist. Wenn man die Gefährdung per Gutachten belegen kann, kann man die Straße auch sperren und weitere Maßnahmen ergreifen.

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Vollsperrung oder Vollpfosten? – #AUTOkratie

Regelmäßig ließt man in der Zeitung etwas von einer angeblichen Vollsperrung einer XYZ-Straße. Im Text dazu steht dann so etwas wie:
„Fußgänger und Radfahrer können den Baustellenbereich passieren“

Bekanntlich umfasst die Straße nicht nur die Fahrbahn, sondern auch Geh- und Radwege. Was sagt das über die Beschäftigten von Zeitungen aus, wenn diese von einer Vollsperrung schreiben, auch wenn es eigentlich nur eine Teilsperrung der gesamten Fahrbahn ist.

Kapieren überhaupt alle bei der Presse den Unterschied zwischen Straße und Fahrbahn? Oder sind alle in der Presse so autofokussiert, dass diese gar nicht bedenken, das Gehende und Radfahrende gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende sind?

Genau wie bei Unfällen wird jedenfalls sehr einseitig geschrieben, als wäre es der Weltuntergang, wenn mal keine KFZ durch dürfen. Dabei ist das sogar von Vorteil.

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#Rheinhausen: Nötigung von Radfahrer durch Autofahrende – #Autopolizei #Duisburg

Mal wieder ein typisches Beispiel von Nötigung durch durch Autofahrende in Duisburg.

Zuerst einmal vier Bilder und danach die Auflösung.

Zu sehen ist die Rheinstraße kurz vorm Stadtpark in Rheinhausen, nach der Gartenstraße. Dort steht ein Schild „Einbahnstraße“ mit „Radfahrer Frei“. Das heißt der Radfahrer darf dort fahren.
Auf der Seite der Autofahrenden stehen zwei parkende Fahrzeuge, es gilt dazwischen aber natürlich das Rechtsfahrgebot nach StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge:
„(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“
Das heißt beide KFZ haben erst einmal gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, weil die Lücke groß genug war um ganz rüber zu fahren. Dies wäre so oder so die Pflicht gewesen, denn StVO § 6 Vorbeifahren sagt:
„Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.“
Das heißt nicht nur haben die Autofahrenden gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, sondern auch noch das entgegenkommende Fahrzeug zum Ausweichen gezwungen. Beide KFZ hätten warten müssen, bis das Fahrrad durch ist. Aber da ja die Polizei nicht bzw. zu selten kontrolliert und sanktioniert, nimmt solches Fehlverhalten mehr und mehr zu. Schon mehrfach sah ich an dieser Straße, dass Autofahrende sich für Radfahrende hielten und das Einbahnstraßenschild missachteten.

Radfahrende, die sich hier wehren, bekommen dann mitunter böse Briefe von der Polizei oder die sehen da kein Problem. Oft wird es auch gar nicht erst angezeigt, weil es erstens keine Beweise gibt, also Einstellung weil Aussagen gegen Aussage oder man nicht den Eindruck hat, dass es etwas bringt. Nicht ohne Grund gibt es in der Radfahrszene den Begriff Autopolizei, also eine Polizei, die augenscheinlich primär KFZ-Fahrende schützt.

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#NRW: Autobahndemoverbot, ein Unrecht bei Demonstrationen – #AUTOkratie #CDU

Wie man an der jüngsten Entscheidung von Krischer sieht regiert auch in NRW leider die AUTOkratie.

Dies zeigte sich nicht zuletzt auch beim neuen Versammlungsgesetz NRW, welches ein „Absolutes Demo-Verbot auf Autobahnen“ enthält.

In § 13 Beschränkungen, Verbot, Auflösung steht u. a.:
„Auf Bundesautobahnen finden keine Versammlungen statt.“ der Autoschwurbelpartei FDP und der CDU waren Demonstrationen auf Autobahnen wohl ein Dorn im Auge. Man erkennt sofort, wie AUTOkratisch diese Parteien sind. Theoretisch könnten KFZ-Fahrende eine Demo auf dem Radschnellweg anmelden, aber nicht anders herum. Was ist hier die Rechtfertigung?

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. will diese illiberale Gesetzgebung für nichtig erklären lassen und hat deshalb Verfassungsbeschwerde am Landesverfassungsgericht NRW erhoben. Man rechnet mit einer zeitnahen Entscheidung. Wie ich erfuhr scheint die Begründung für das Demoverbot eine Schwurbelverkehrsgefährdungsbeurteilung zu sein, wo man seitens der Landesregierung sinngemäß behauptet, dass es bei Demos auf Autobahnen stets unkalkulierbare Risiken für Leib und Leben/Gesundheit geben würde. In Anbetracht, dass in anderen Bundesländern bereits Demonstrationen auf Autobahnen stattfanden und nichts passiert ist, merkt man sofort, dass diese Begründung jegliche Fakten fehlen. Wie eine richtige Verkehrsgefährdungsbeurteilung geht habe ich ja bereits beschrieben.

Habe das Gesetz auch mal weiter überflogen und Frage mich, ob man bei einer Fahrraddemo überhaupt einen Helm tragen darf, denn in § 17 Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot
steht:
„(1) Es ist verboten, bei oder im Zusammenhang mit einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder einer sonstigen öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel Gegenstände am Körper zu tragen oder mit sich zu führen,
1. die zur Identitätsverschleierung geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet sind, eine zu Zwecken der Verfolgung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit durchgeführte Feststellung der Identität zu verhindern, oder
2. die als Schutzausrüstung geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsgewalt abzuwehren.
(2) Die zuständige Behörde trifft zur Durchsetzung des Verbots Anordnungen, in denen die vom Verbot erfassten Gegenstände bezeichnet sind.“

Das wirft natürlich Fragen auf. Da man bei der Demo die Anordnungen nicht erfährt bzw. höchstens im Rahmen einer Durchsage, wobei es dann schon zu spät ist, da man sich ja bereits auf der Demo befindet.
Wenn ich die Passage oben streng auslegen, dürfte ich keine FFP2-Maske wegen Corona dabei haben, keine Handschuhe, keine Protektoren und natürlich auch keinen Helm, wenn ich etwas zur Demo mit dem Fahrrad anreise oder es sich hier sogar um eine Fahrraddemo handelt.

Es ist mir völlig klar, dass hier das Versammlungsrecht unzulässig eingeschränkt wird.

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„Unfälle“ resultieren IMMER aus überhöhter Geschwindigkeit – #Autopolizei #Verkehrssicherheit

Regelmäßig finden sich in Medien berichte zu sogenannten Unfällen, was ja eine Verharmlosung von oft bewusst herbeigeführten Kollisionen ist. Bewusst sind diese Kollisionen deshalb, weil zumindest eine Partei der Kollision zu schnell unterwegs war, um rechtzeitig anzuhalten. Oft sind dies die Personen in KFZ, welche nicht den § 3 StVO einhalten.

In Pressemeldungen der Polizei werden dann, aus welchen Gründen auch immer meist so Begriffe, wie touchieren oder prallen verwendet, statt einfach und korrekt von einer Kollision zu schreiben. Auch wird vielfach von unklarer Ursache geschrieben, obwohl es in einigen Fällen eindeutig und klar ist und in anderen ebenfalls eine Ursache erkennbar ist.

Statt dies wahrheitsgemäß zu schreiben hat man bei solchen Pressemeldungen vielfach den Eindruck, dass die Person am Steuer in Schutz genommen wird und die Waffe zum Täter gemacht wird. Es werden dann scheinbar sogar Ausreden, wie „offensichtlich übersehen“ statt ’nicht aufgepasst‘ erfunden. Oder sogar so unsinnige Dinge erwähnt, wie das ein Radfahrer keinen Helm getragen haben, ganz nach dem Motto selbst schuld. Und die Schadenssumme am KFZ interessiert doch herzlich wenig, wenn ein KFZ einen Baum anfährt.

Letztens wurde bei einer Berührung von jemand auf dem Fahrrad nicht einmal der Mindestabstand von 1,5 m erwähnt.

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#Duisburg: Fahrradfahrverbot Brücke der Solidarität – #Fahrrad #Rheinhausen #Sexismus #FantasieStVO #Hochfeld

Dass die Stadt Duisburg es mit Verkehrsregeln nicht so hat, ist hinlänglich bekannt. Man nimmt scheinbar regelmäßig die sogenannte Fantasie-StVO, bei der gefühlte Verkehrsregeln genutzt werden.

Nachdem ich vor kurzem einen Antrag stellte, dass man das Brückengeländer der Brücke der Solidarität erhöhen möge, hat man Schilder aufgestellt, welche scheinbar Radfahrenden befehlen abzusteigen. Dabei hätte man einfach nur das Geländer erhöhen müssen.

Bei dem Schild sind direkt mehrere Sachen falsch. Erst einmal geht die Stadt hier wohl von Geisterradlern aus, denn es steht auch an den Stellen, von wo eigentlich keine Radfahrenden kommen dürften, da es hier keine Schilder gibt, welche den Weg in beide Richtungen freigeben.
Von oben nach unten liest sich das Schild:
1. Achtung
2. niedrige Geländerhöhe
3. Radfahrer Absteigen
4. für 300 m

In der StVO findet sich das VZ101 in Anlage 1.
Es weist auf eine Gefahrstelle hin. „Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.“ In der VwV-StVO steht nichts hilfreiches. Das Zeichen ist vom Charakter ein Hinweis auf eine Gefahr, der allerdings keine regelnde Wirkung entfaltet. Wie sämtliche dreieckigen Schilder enthalten die kein Verbot oder eine konkrete Regelung, sondern nur einen Hinweis.

„Niedrige Geländerhöhe“ stellt einen Hinweis dar, welcher die Gefährdung konkretisiert.
„Radfahrer Absteigen“ ist kein Verkehrszeichen der StVO und hat keine Wirksamkeit ohne ein anderes Zeichen, es gibt allerdings kein Verkehrszeichen, wo dieses Schild notwendig ist.

Auf der Seite von Bernd Sluka ist das sehr gut erläutert.

Der Hinweis, als erster Schritt, bis zu einer dauerhaften Lösung ohne „Radfahrer Absteigen“ wäre sicherlich gut und richtig.

Mit „Radfahrer Absteigen“ zeigt Duisburg sich allerdings mal wieder als inkompetente und fahrradfeindlich. Mal abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, warum nur männliche Personen auf dem Fahrrad absteigen sollen. Halte von sexistischen Verkehrszeichen eh nichts. Bei Strichmännchen/Strichweibchen usw. kann man ja noch interpretieren, beim dem Schild allerdings nicht.

Fazit, das „Radfahrer Absteigen“ muss nicht beachtet werden und entlastet die Stadt auch nicht von der Schuld, wenn etwas passiert weil man nicht abgestiegen ist. Vielmehr dokumentiert das Schild, dass der Stadt Duisburg die Gefährdung bekannt ist und man diese trotzdem nicht beseitigt hat. Also ein klassisches Eigentor.

Update
Inzwischen hat die Diskussion bei Facebook auch die Politik erreicht und zu einer Anfrage durch die Fraktion Linke geführt.

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GO-§-24-Antrag: Sichere Brücke der Solidarität für Radverkehr – #Duisburg #Rheinhausen

Da die Stadt Duisburg von selbst nichts bzw. zu weniger für die Sicherheit von Radfahrenden tut muss man selbst ran. Deshalb der nachfolgende Antrag.

In der NRZ vom 25.04.2023 stand unter dem Titel Brücken-Sturz_ Ermittlungen gegen Stadtmitarbeiter ein Bericht in dem es darum geht, dass es nach einem schweren Sturz von der Theodor-Heuss-Brücke nun Ermittlungen gibt. Dort war das Brückengeländer weniger als die seit 2018 vorgeschriebenen 1,30 m hoch, was anscheinend als Ursache für den Sturz gesehen wird.

Auf der Brücke der Solidarität ist der Geländer im Bereich der Brückenbögen weniger als 1,20 m hoch, wie das Bild zeigt aber man auch selbst nachmessen kann.

Das heißt hier ist eine Nachbesserung notwendig. Denkbar sind hier zum Beispiel Absperrgitter an der vorhandenen Brüstung befestigt bis eine dauerhafte Lösung möglich ist. Es gibt sicherlich noch viele andere Brücken, die entsprechend angepasst werden müssen und bis dahin ein Risiko darstellen. Durch diesen Hinweis ist der Umstand zugleich auch dokumentiert für den Fall eines Sturzes wegen einem zu niedrigen Geländers, sodass ein Mitverschulden bei der Stadt liegt.

Konkret beantragt werden hier nur Maßnahmen für die Brücke der Solidarität.

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Radschnellweg #Duisburg #Düsseldorf? – #Klimaschutz #Verkehrswende

Aus dem Umfeld von Düsseldorf pendeln sehr viele Menschen täglich nach Düsseldorf und wieder zurück. Ein Radschnellweg durch Ruhrgebiet von Duisburg bis Hamm ist bereits länger im Gespräch und Teile sind bereits fertiggestellt, andere lassen auf sich warten.

Da stellt sich mir die Frage, warum man nicht schon jetzt über einen Radschnellweg nach Düsseldorf nachdenkt. Von Duisburg pendeln viele nach Düsseldorf und trotzdem gibt es bisher m. W. noch nicht einmal Überlegungen, geschweige denn zumindest schon einmal die Sicherung einer Trasse. In Duisburg wird der Süden immer mehr zugebaut, was eine Trassenfindung erheblich erschwert.

Natürlich könnte man im Rahmen des RRX-Ausbau über die Gleise eine Fahrradtrasse aus Stelzen setzen, wenn man diese gut plant und durchdenkt.

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Datenkrake #Tesla – #Datenschutz

Bin erst vor kurzem darauf aufmerksam geworden, dass Tesla die Umgebung überwacht. Das heißt überall, wo ein Tesla steht muss man mit Überwachung rechnen, einen Hinweis an den Fahrzeugen auf Videoüberwachung gibt es nicht, also muss man im Prinzip jeden Tesla so behandeln, als würde dieser überwachen im sogenannten „Wächtermodus“. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Kameras nicht nur aufzeichnen, sondern auch die Daten ins Ausland übertragen.

Nach diesem Artikel soll die Reichweite bis zu 100 m sein. Die Verbraucherzentrale klagt deshalb sogar. Aber reicht das? Gilt die DSGVO nicht für KFZ? Keine Ahnung, wo die Kameras genau sind. Gesehen habe ich noch keine. Man stellt sich natürlich die Frage, was mit den vielen anderen Kameras an anderen Fahrzeugen ist.

Da die Kameras nicht als solche zu erkennen sind, handelt es sich um eine verdeckte Überwachung, die zudem völlig grundlos bzw. ohne konkreten Anlass erfolgt. Eine Beschilderung des überwachten Bereichs fehlt. Das heißt eigentlich muss der Eigentümer des Fahrzeugs ein Schild anbringen mit Name und Anschrift und Anlass der Überwachung oder die Kameras abkleben.

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Warum parkt DB Schenker auf dem Gehweg? – #RuntervomGehweg #Schenker #Duisburg #Rheinhausen

Warum Parkt Schenker auf dem Gehweg in Duisburg Rheinhausen mit einem dafür viel zu schweren Fahrzeug und blockiert den Gehweg noch dazu vollständig?

Hat man als Teil eines Staatskonzern einen Freifahrtschein für rechtswidriges Verhalten?

Mein Verständnis für derartig rücksichtsloses Verhalten ist kleiner als Null.

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Atomausstieg erhöht die Sicherheit in Deutschland, aber es bleiben Risiken – #Atomschwurbels

Eine Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz möchte ich nicht vorenthalten. Diese stammt zwar vom 13.04.2023, allerdings enthält diese drei wichtige Links, welche die Argumenten von Atomschwurbels als Nebelkerzen entlarven. Genauer gesagt zu Mini-AKW, neuen Reaktortypen und Transmutation.

Atomausstieg erhöht die Sicherheit in Deutschland, aber es bleiben Risiken

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Nach dem 15. April gibt es keine aktiven AKW mehr in Deutschland

Auch nach dem Abschalten der letzten drei deutschen Kernkraftwerke am 15. April stellt der Umgang mit der Atomenergie Deutschland vor große Herausforderungen. Darauf verweisen die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Inge Paulini, und der Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König. Radioaktive Abfälle, Kernkraftwerke im grenznahen Ausland und neue Bedrohungsszenarien erfordern demnach auch künftig von den staatlichen Institutionen, Menschen und Umwelt vor den Gefahren der zur Stromerzeugung eingesetzten Technologie zu schützen.
Sieben Standorte weniger als 100 Kilometer von deutscher Grenze entfernt

„Der Atomausstieg ist ein klarer Zugewinn an Sicherheit in Deutschland. So lange in unmittelbarer Nachbarschaft jedoch weiterhin Kernkraftwerke in Betrieb sind oder gar neu geplant werden, sind die Risiken der Kernkraft nicht gebannt. Wir müssen daher weiterhin auf etwaige Notfälle vorbereitet sein“, betont Paulini.

„Sieben AKW-Standorte in unseren Nachbarstaaten sind weniger als hundert Kilometer von Deutschland entfernt, und Radioaktivität macht an Grenzen nicht halt. Das Reaktorunglück von Fukushima hat gezeigt, dass Kernkraft selbst für hochentwickelte Industriegesellschaften ein unkalkulierbares Risiko darstellen kann.“

Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Folgen durch Strahlung. Im Fall eines Unfalls im Zusammenhang mit Radioaktivität würde das BfS das Bundesumweltministerium (BMUV) im Radiologischen Lagezentrum des Bundes (RLZ) – also einem speziellen Krisenstab – unterstützen.
Hochradioaktive Abfälle in 16 Zwischenlagern

Aus dem Betrieb der deutschen Kernkraftwerke resultieren rund 1900 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen, die derzeit in 16 Zwischenlagern aufbewahrt werden. Das BASE zeichnet verantwortlich für den sicheren Umgang mit diesem Erbe, das das Zeitalter der Atomenergie nun hinterlässt. Neben den besonders gefährlichen und langlebigen hochradioaktiven Abfällen müssen zudem gut 600.000 Kubikmeter an sogenannten schwach- und mittelradioaktiven Abfällen sicher entsorgt werden. Diese stammen einerseits aus dem Betrieb der Atomkraftwerke und deren Rückbau. Andererseits beinhalten sie die noch rückzuholenden Abfälle aus der Asse II sowie Abfälle aus der Urananreicherungsanlage Gronau.

„Für einen begrenzten Zeitraum kann dies in speziell gesicherten Zwischenlagern an der Oberfläche erfolgen. Für die langfristig sichere Lagerung müssen diese Abfälle jedoch in speziellen Lagern in tiefen geologischen Schichten von Mensch und Umwelt isoliert werden“, betont BASE-Präsident König.

Auch wenn durch das Abschalten der Atomkraftwerke nun keine neuen Abfälle mehr produziert werden, so zeigt dies dennoch: „Für die nachfolgenden Generationen ist das Kapitel Atomenergie mit dem 15. April noch nicht geschlossen. Über viele Jahrzehnte müssen nun die offenen Fragen gelöst werden, die während des Atomzeitalters in Deutschland nicht beantwortet worden sind“, sagt König. „Den gut sechs Jahrzehnten, in denen die Atomenergie zur Stromerzeugung genutzt wurde, stehen noch mindestens weitere 60 Jahre bevor, die wir für den Rückbau und die langzeitsichere Lagerung der Hinterlassenschaften benötigen werden.“
BfS hat auch aktuelle Bedrohungsszenarien im Blick

Paulini verweist auf neue Gefahren im Zusammenhang mit Radioaktivität: „Der Krieg in der Ukraine zeigt uns gerade sehr deutlich: Das Risiko eines radiologischen Unfalls mit gravierenden Folgen für Mensch und Umwelt besteht weiterhin. In den Fokus rücken auch Bedrohungsszenarien wie Cyberattacken oder Nuklearwaffenangriffe.“ Oft vergessen werde zudem, dass auch von den deutschen Kernkraftwerken ein – wenn auch deutlich kleineres – Risiko ausgeht, solange sie im Rückbau sind. Auch das BfS habe noch für Jahrzehnte Aufgaben in dem Bereich.

Insbesondere zwei Aspekte seien entscheidend für mehr Sicherheit: Das regelmäßige und flächendeckende Messen von Radioaktivität sowie eine umfassende Lageanalyse. Deutschland betreibt das dichteste Radioaktivitäts-Messnetz weltweit und verfügt damit über ein funktionierendes Frühwarnsystem. Ergänzt wird dies durch umfassende Lageanalysen für Notfälle. „Beides zusammen bildet die Grundlage für den Schutz der Bevölkerung“, sagt Paulini.

„Wir stellen unsere radiologischen Lageanalysen auch internationalen Partnern zur Verfügung. Diese Zusammenarbeit auszuweiten und zu vertiefen, wird eine der wichtigen Aufgaben der nächsten Jahre sein“, sagt Paulini.
BASE: Endlagerung in tiefen geologischen Schichten „sicherste Lösung“

Während Deutschland und andere Länder aus der Nutzung der Atomenergie aussteigen oder diesen Schritt bereits vollzogen haben, planen andere Länder einen längeren Betrieb ihrer Anlagen oder versprechen sich von anderen Reaktortechnologien Vorteile in der Zukunft. Das BASE forscht zu diesen Themen und hat wissenschaftliche Gutachten zu unterschiedlichen Reaktorkonzepten wie Small Modular Reactors, sogenannten neuartigen Reaktorkonzepten oder der Partitionierung und Transmutation veröffentlicht.

BASE-Präsident König stellt dazu fest: „In absehbarer Zeit können andere Atom-Technologien weder die Altlasten der Atomenergie-Nutzung beseitigen noch die drängenden Fragen des Klimawandels beantworten. Keine der diskutierten Technologien sind derzeit oder absehbar am Markt verfügbar.“ Zudem seien zentrale Fragen der Sicherheit dieser Konzepte noch nicht geklärt, manche Technologien würden sogar mit neuen Risiken einhergehen.

Für die Frage der sicheren Lagerung der radioaktiven Hinterlassenschaften bedeute dies: „Es führt kein Weg daran vorbei, dass sich unsere Generationen um den sicheren Verbleib der radioaktiven Altlasten kümmern. Die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten bietet dafür die nach wie vor sicherste Lösung. Erst wenn dies dauerhaft gewährleistet ist, ist der Atomausstieg vollständig umgesetzt.“

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Flughafen #Düsseldorf schwurbelt beim #Klimaschutz – #Greenwashing #Flugscham

Auf einer Unterseite behauptet der Flughafen:
„Der Flughafen Düsseldorf hat den Klimaschutz fest im Blick.“
Mag vielleicht sogar stimmen, aber nur weil man etwas im Blick hat, hält man sich noch lange nicht dran. Die Seite trägt die Überschrift „Klimaneutraler Airport“, was natürlich nicht möglich ist. Jetzt nicht und auch 2050 wird der Flughafen nicht klimaneutral sein. Da man aber natürlich trotzdem weitermachen will schwurbelt sich die Presseabteilung die Welt schön.

Großspurig verkündet man, dass man die CO2-Emissionen um 65 % senken wolle und weiter schwurbelt man:
„Bis spätestens 2035 will der Flughafen dem Ziel der Stadt Düsseldorf folgend klimaneutral sein. Ab dem Jahr 2045 sollen die Emissionen auf Netto Null sein.“
Was man dabei natürlich weglässt ist der Umstand, dass man lediglich den marginalen Bodenbetrieb meint und nicht den Flugbetrieb. Man täuscht hier aus meiner Sicht die Bevölkerung, vermutlich sogar bewusst um grüner zu erscheinen, als man wirklich ist.

Gelogen ist folgende Passage des Flughafen Düsseldorf:
„Aktivitäten sind CO2- oder klimaneutral, wenn sie keine Treibhausgasemissionen verursachen, das Klima also nicht belasten. Klimaneutralität kann erreicht werden, wenn die CO2-Emissionen auf ein Minimum reduziert und restliche CO2-Emissionen mit Klimaschutzmaßnahmen kompensiert werden.“
Weder naturwissenschaftlich, noch rechtlich ist CO2-neutral das Gleiche, wie klimaneutral. Klimaneutral ist etwas dann, wenn negative und positive klimatische Auswirkungen sich vollständig neutralisieren. CO2-neutral ist dagegen lediglich, dass nicht mehr CO2 entweicht, als auch wieder entnommen wird. Da Flugverkehr aber allenfalls CO2-neutral werden kann, verlegt man sich hier auf Lügen und Verbrauchertäuschung, um das Gewissen zu beruhigen.

Und primär betrachtet man nur den Bodenbetrieb, beim Flugverkehr selber, dem einzigen Daseinszweck eines Flughafens hält man sich vage, weil hier Klimaneutralität bis 2050 ausgeschlossen ist. Eine Reduzierung ist zwar möglich, aber eine Preisfrage und schon jetzt jammern die Airlines wegen billigen fossilem Kerosin. Die etwas besseren Kraftstoffe sind natürlich deutlich teurer. Weiterhin würde Klimaneutralität auch heißen, dass die Auswirkungen des Flächenverbrauchs vollständig kompensiert werden, ebenso der Baustoffe.

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#Rheinhausen: Massives Falschparken bei Feuerwehr – #Duisburg #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Am Samstag war Tag der offenen Tür an der neuen Feuerwache in Rheinhausen. Eigentlich wollte ich nur mal vorbeischauen, aber das Gedränge vor Ort war erheblich. Viel schlimmer war aber das massive Falschparken auf und an den Rad-Gehwegen, insbesondere der Neuen Krefelder Straße. Offensichtlich hat man sich bei der Feuerwehr darüber vorher keine Gedanken gemacht und Möglichkeiten zum legalen Parken zu treffen. Stattdessen wurde der Grünstreifen und teilweise auch die Rad-Gehwege beparkt. In allen Fällen bestand eine Dooringgefahr für Radfahrende. Abschleppfahrzeuge Ordnungsamt oder Polizei sah ich nicht vor Ort.

Wenn man bedenkt, wie oft die Feuerwehr durch Falschparkende behindert wird ist das fast schon ironisch, dass man dies hier in Kauf nahm.

Ist offensichtlich vielen gar nicht bewusst, dass Parken auf Grünstreifen auch bei 55 € losgeht und in diesem Fall mit Dooringgefährdung auch teurer werden kann. Bin mal gespannt ob der eine oder andere, der demnächst die Rechnung bekommt Abzocke schreit.

Duisburg ist echt … Parkplatz

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Gehendenzone – Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt – #Bayern

In vielen Gehendenzonen hängt das Schild „Fahrräder Frei“, allerdings kennen viele Radfahrende die Bedeutung nicht. Letztens sah ich das abgebildete Schild. Statt ein unklares Schild, was nicht für alle klar zu sein scheint, steht hier eindeutig, man darf mit dem Fahrrad rein, aber nur in Schrittgeschwindigkeit.

Fand das erst seltsam, aber wenn man darüber nachdenkt macht so ein Schild deutlich mehr Sinn, da es die Regeln klar macht. So kann hinterher auch niemand sagen, dass man es nicht gewusst haben.

Einiges in Bayern sehe ich in Hinblick auf die Verkehrswende kritisch, das fand ich aber eine gute Idee, die man ruhig kopieren sollte.

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Flughafen Düsseldorf beerdigt Kapazitätserweiterung – #Klimaschutz #Fluglärm

Es war ein langer Kampf, aber wie es scheint, geht dieser nicht vor Gericht, sondern endet mit einem Rückzieher des Flughafens. In einer Pressemitteilung auf deren Webseite steht das verklausuliert. Man faselt etwas von einem „smarten“ „Wachstum“, obwohl es bekanntlich kein Wachstum gibt.

In der Pressemitteilung behauptet man:
„Für den Flughafen hätte dies aufgrund der im Verfahrensverlauf vorgesehenen Abwägung wahrscheinlich weitere Einschränkungen bei den ohnehin bereits restriktiven Betriebsregelungen für die am Standort ansässigen Airlines bedeuten können.“
Natürlich sind die Betriebsregelungen eher zu lasch, weil es noch immer keine richtige Nachtruhe gibt, allerdings hätte man hier scheinbar bei einer Genehmigung eine echte Nachtruhe durchsetzen wollen. Das heißt keine Starts- und Landungen während dieser Zeit. Die Taktik des Flughafens die Nachtruhe auszuhöhlen wäre also nach hinten losgegangen. Zumal die Genehmigung ganz sicher Gericht gelandet wäre und weitere Einschränkungen und Auflagen zur Folge hätte haben können. Insbesondere in Hinblick auf die Thematik Klimaschutz.

Weiter schwurbelt der Flughafen Düsseldorf:
„Hinzu kommen im europäischen Vergleich Standortnachteile durch hohe staatliche Abgaben, wie zum Beispiel die Luftverkehrsabgabe und hohe Gebühren für Flugsicherungs- oder Sicherheitsaufgaben.“
Wie kann es bei einem Flughafen überhaupt Standortnachteile geben? Man kann Flughäfen, genauso wie andere Verkehrsinfrastruktur nicht beliebig verlagern, es gibt hier also keine Standortnachteile. Die Gebühren sind beim Flugverkehr eh lachhaft niedrig und spiegeln nicht die wirklichen Kosten wieder, denn „Wachstum“ geht nur durch Ausbeutung, u. a. hier auf Kosten von Umwelt und Gesundheit.

Zum Thema Klimaschutz schwurbelt man:
„Außerdem wird der Flughafen den Ansprüchen des Umwelt- bzw. Klimaschutzes und seiner Nachbarschaft gerecht. Das gelingt zum Beispiel, indem der Airport im Rahmen seiner Entgeltordnung den Einsatz moderner und emissionsarmer Maschinen fördert.“
Dabei ist Fliegen die klimaschädlichste Art zu reisen. Nicht umsonst schreibe ich regelmäßig Klimaschänder Flugverkehr, weil dies den Flugverkehr am Besten charakterisiert.

Wenn man dann aber weiterliest, stellt man fest, dass der Antrag in anderer Form fortgeführt wird und man weiterhin die Flexibilität erhöhen will. Das heißt der Kampf ist definitiv noch nicht am Ende, aber zumindest die Kapazitätserweiterung ist erst einmal Geschichte.

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Verdienen Paketzusteller zu viel? – #RuntervomGehweg #DHL

Über die Dummheit von Falschparkenden habe ich ja schon mal philosophiert.

Aber so richtig den Vogel abgeschossen hat man bei dem gezeigten Fahrzeug mit DHL-Beschriftung. Man hat hier 2,1 m Platz also ist es keine Behinderung, sondern „nur“ ein Bußgeld von 55 €, allerdings dürfte das Fahrzeug über 2,8 t zulässige Gesamtmasse haben, womit eine Gehwegbeschädigung vorliegt.

Das wirklich dumme ist dies aber noch nicht. Das Schild zeigt ein absolutes Halteverbot an (Bußgeld m. W. 25 €), was allerdings nur Montag bis Freitag gilt. Das heißt die Person am Steuer parkt entweder regelmäßig an der Stelle oder achtet nicht auf Verkehrszeichen.

Unaufmerksamkeit ist eine wesentliche Unfallursache und wenn man den ganzen Tag Pakete austrägt lässt mit Sicherheit die Konzentration nach. Dass heißt das Unternehmen DHL/Post basiert scheinbar Gewinne auf der Gefährdung von Dritten durch erhöhte Unfallgefahren.

Stellt sich die Frage, ob die Bußgelder überhaupt durch die Fahrenden bezahlt werden oder vom Unternehmen.

DHL Post Falschparken auf Gehweg

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#Duisburg: Zugverspätung wegen Güterverkehr – #Rheinhausen #Duisport

Regelmäßig werden Fernverkehr und Nahverkehr auf der Schiene gegeneinander ausgespielt. Habe schon oft genug in beiden gesessen, um zu wissen das Verspätungen auch am Güterverkehr liegen.

Hier war mal wieder eine Zugverspätung angekündigt.

Bereits als ich die Nachricht sah habe ich mit mir selbst gewettet, dass ein Güterzug die Ursache ist. Die Wette habe ich gewonnen und verloren zugleich. Es war nicht nur ein Güterzug, sondern drei Güterzüge.

Die sind mit erheblichem Tempo durchgefahren, was erstens ziemlich laut war und die Frage aufwirft, woher die Züge kamen. Dauert schließlich etwas bis die beschleunigt sind.

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Sondernutzung Escooter – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Das Twitter sich noch immer lohnt, erlebt man bei einigen Tweets, die es in sich haben. Bekanntlich halte ich von Escootern nicht sonderlich viel, weil deren Eigentümern sich nicht ums Fehlparken kümmern.

Nachdem nun einer auf meinem Grundstück stand fand ich den Link zu einem Antrag an die Stadt Köln recht interessant.

Letztens tönte der OB aus Düsseldorf noch, dass er die Escooter gerne verbieten würde, das aber nicht ginge. Angeblich würde die Rechtsgrundlagen dafür fehlen. Das stimmt nur für den Fahrbetrieb, dass Abstellen kann die Stadt Düsseldorf durchaus regeln. Der oben erwähnte Antrag, bezieht sich nämlich auf das Escooter-Urteil des OVG Münster. Nachfolgend mal zwei aus meiner Sicht auch auf Escooter zutreffende Passagen.

Die Nutzung der Straße durch die Antragstellerin durch Abstellen ihrer unabhängig vom Standort zu mietenden Fahrräder ist kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung. Denn sie findet nicht vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs, sondern zu anderen Zwecken statt.

und

b. Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch abgestellte Mietfahrräder in der von der Antragstellerin vorgenommenen Weise Sondernutzung. Dies ergibt sich daraus, dass nach der spezifischen Funktionsweise des von ihr betriebenen Vermietgeschäfts das Abstellen der Fahrräder zwar auch zum Zwecke der späteren Wiederinbetriebnahme erfolgt; im Vordergrund steht indessen der mit dem abgestellten Fahrrad verfolgte gewerbliche Zweck, den Abschluss eines Mietvertrags zu bewirken.

Ob es nun Leihfahrräder sind oder Escooter, beides ließe sich für den Anteil des Abstellens ganz exakt regeln im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis. Da Escooter ein ständiges Ärgernis sind müsste hier eigentlich gehandelt werde, das passiert aber nicht.

Wenn man also die angebotene Ware auf ein Privatgrundstück stellt ohne Zustimmung der Eigentümer, dann bieten sich hier interessante Schritte an. Werde ich fürs nächste Mal im Hinterkopf behalten.

Um mal zu sehen, wie die Stadt Duisburg das geregelt hat, direkt mal eine Frage. Ich denke im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis könnte man auch festlegen, dass nur auf der Fahrbahn geparkt werden darf.

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Dea Dia – Göttin des Wachstums – #FDP #Klimaschutz #Umweltschutz

Schon lange beschäftigte ich mit dem fiktiven Wachstum und habe dazu auch ein Buch geschrieben, was klar darlegt, dass Wachstum physikalisch gar nicht möglich ist, wenn man eine vollständige Bilanz zieht.

In einer archäologischen Stätte mit einer römischen Tempelanlage fand ich dann die Göttin des Wachstums Dea Dia. Was meine These, dass Wachstum eine Religion ist, weiter festigt. Scheinbar ist Ökonomie bzw. Wirtschaftslehre im Endeffekt ein Götzenkult, welche der Dea Dia huldigt und Menschen auf ihrem Altar opfert. Seien es nun mangelhafter Umweltschutz, schlechte Arbeitsbedingungen oder andere Ausbeutung, wie die Ablagerung von Klimagasen in der Atmosphäre. Immer sterben dadurch Menschen und natürlich auch Tiere. Das sind also Opfer für Dea Dia.

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#Duisburg: Neues vom Arztparkplatz – #Rheinhausen #Verkehrsschwurbelei #RuntervomGehweg

Nachdem ich festgestellt habe, dass der Arzt-Parkplatz auf der Friedrich-Alfred-Straße so nicht zulässig ist, weil die „Genehmigung“ grob fehlerhaft ist, wandte ich mich, nachdem die Stadt nicht reagierte, erst einmal ans Verkehrsministerium NRW.

Diese gaben das Schreiben an die Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 25, von der gleichen Stellen, wo ich auch in der Vergangenheit schon von einer Person schwurbelige Antwortschreiben bekam.

Nun hat man mir postalisch geantwortet, was natürlich die Frage des Datenschutzes aufwirft. Denn meine Adresse habe ich natürlich nicht angegeben.

Viel interessanter ist allerdings, dass man mir nur den Eingang bestätigt und dann schreibt:
„Ihre Eingabe wird von hier bearbeitet; eine weitere Nachricht, auch über das Ergebnis meiner Prüfung, wird Ihnen nicht zugehen.“
Das wirkt auf mich so, als wollte man wie zuvor keine korrekte rechtliche Prüfung durchführen, sondern sich wieder etwas zusammenschwurbeln mit dem Ergebnis, dass alles rechtmäßig wäre. Aber natürlich will man nicht, dass ich das Ergebnis erfahre, weil man wohl keine Kritik verträgt.

Tja, wenn man bloß die Gesetze kennen würde, etwa das IFG/UIG. ;-) Und wenn das nicht klappt gibt es auch noch andere Wege an die Informationen zu kommen.

So richtig schwurbelig wird es dann zum Schluss:
„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.“

Erst einmal handelt es sich beim Schreiben um eine reine Information, sodass eine Unterschrift gar nicht notwendig wäre, ist zwar sehr unhöflich, aber rechtlich kein Problem. Sollte es sich dagegen hier um einen Verwaltungsakt handeln, dann wäre da direkt in mehreren Fällen gegen die Form verstoßen worden. Offensichtlich hatte die verfassende Person keine Ahnung, was sie da tat. So fehlt eine Begründung und natürlich die Rechtsbehelfsbelehrung. So ein Verwaltungsakt ist nicht ohne und man muss sehr viel beachten, damit dieser wirklich rechtsgültig ist.

Man sollte doch eigentlich annehmen, dass eine Person, die in einer Behörde arbeitet das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) so gut kennt, dass man es halbwegs fehlerfrei anwenden kann und wenn nicht vorher mal jemanden fragt mit fundierten juristischen Kenntnissen. Gerade wenn man selten mit Verwaltungsakten zu tun hat. Wenn das Schreiben von der Person stammt von der ich glaube, dass es stammt, dann ist das nur ein Beleg mehr, dass diese Person keine Ahnung hat, was diese tut.

In § 37 VwVfG heißt es:
„(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.“
Damit ist aber kein normaler Arbeitsplatz-PC, gemeint sondern automatisierte Systeme, wie sie etwa von der Steuer genutzt werden. Da liegt dann auch wirklich ein Verwaltungsakt vor. Es wäre natürlich auch kaum machbar, dass jemand tausende Schreiben unterzeichnet, bei einem Einzelschreiben ist das etwas anderes.

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