Einmal mehr ein Beleg, dass man in Duisburg die Verkehrsregeln nicht kennt.
Da regelmäßig KFZ auf dem Rad-Gehweg parken wegen der Frittebude, hat man scheinbar Pfosten aufgestellt. Allerdings hat man dabei erstens nichts berücksichtigt, dass es keine eindeutigen Abstandsvorgaben für Pfosten gibt, sondern nur die Empfehlung von 0,25 m.
Rechtlich gibt es keinen Grund für einen Abstand, da KFZ sich nur auf der Fahrbahn bewegen dürfen und natürlich auch nicht darüber hinausragen dürfen. Die Stadt hat sich hier wohl dilettantisch an der Vorgabe für Verkehrsschilder orientiert, was natürlich keinen Sinn macht.