Polizeigewalt ist nicht allen Fällen körperlich, auch gehören falsche Anschuldigungen dazu, etwa im Verkehrsbereich. Die Nichtverfolgung von Vergehen wegen Unkenntnis im Verkehrsrecht oder wegen Unwillen ist für mich ebenso Polizeigewalt.
Aufgrund einiger persönlicher Erfahrungen ist mein Vertrauen in die Polizei schwer erschüttert. Es gibt hier welche, bei denen man mangelnden Willen oder mangelnde Kompetenz erkennen kann. Vielleicht will man sogar unterdrücken, was einem nicht in den Kram passt. Über die wirklichen Motive kann ich nur spekulieren. Es ist jedenfalls auch Gewalt, wenn man berechtigte Anliegen abwehrt. Zumal dies keine Einzelerfahrung ist, nicht wenige benutzen den #Autopolizei im Zusammenhang mit derartigen Erfahrungen.
Hier braucht es dringend eine neutrale Stelle, an die man sich wenden kann. Dass die GdP sagt man solle sich an die Gewerkschaften wenden ist einfach nur lächerlich. Besonders wenn der Grundtenor dieser Gewerkschaft nicht wirklich vertrauenerweckend ist. Und nicht alle können und wollen sich einen Rechtsanwalt leisten.
Dass die GdP aus der Einstellung von Verfahren ein korrektes Vorgehen konstruiert ist bizarr. Verfahren werden aus verschiedenen Gründen eingestellt. Etwa wenn ein Schuldspruch nicht wahrscheinlich genug ist, wenn Aussage gegen Aussage steht oder wenn überlastete Staatsanwaltschaften irgendeinen Grund nennen. Man müsste sich die Einstellungsgründe genau anschauen, um sagen zu können, ob es sich wirklich um eine Entlastung handelt.