#Duisburg: CarDU vs. Radverkehr – #Fahrrad

Mit DS 26-0744, will die CarDU folgendes: „Verhinderung des Radverkehrs auf der Fußgängerbrücke über die B288 in Mündelheim“, was zwar einerseits verständlich ist, aber im Antrag wird dann klar, dass das gar nicht machbar ist, wenn Fußverkehr mit Rollstuhl und Kinderwagen passieren sollen, kann Radverkehr nicht verhindert werden.

Was der CarDU natürlich, Nomen ist Omen, entgeht ist die wirklich Lösung des Problems. Denn warum wird der Radverkehr die Brücke wohl benutzen? Weil alle anderen Wege zu weit, zu umständlich oder mit zu langen Verzögerungen verbunden sind. Wenn man also mal gründlich analysiert, dann wird schnell klar, dass nicht Hindernisse die Lösung sind, sondern die Beseitigung von Hindernissen für Radverkehr.

Die Zulässigkeit interessiert ja bekanntlich Falschparkende in Duisburg auch nicht, zumal SPD und CarDU hier immer noch wirksam eine Ahndung verhindern und lieber die Grundsteuer erhöhen.

Als auch hier empfiehlt sich erst einmal eine gründliche Analyse. Und Fehlverhalten von Radverkehr ist die logische Folge aus der Regellosigkeit beim Autoverkehr.

Symbolbild Wahlplakat der CarDU, was ein Fahrrad blockiert

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